BundesrechtVerordnungenFrauenförderungsplan des Bundesministeriums für Familien und Jugend2. Hauptstück Besondere Fördermaßnahmen4. Maßnahmen zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie Betreuungspflichten, flexible Arbeitszeitformen und/oder Teilzeitbeschäftigung§ 22

§ 22

In Kraft seit 08. August 2017
Up-to-date