§ 16 Vortragende und Unterrichtsmaterialien — Frauenförderungsplan des Bundesministeriums für Familien und Jugend
Gliederung
2. Hauptstück Besondere Fördermaßnahmen
1. Maßnahmen im Bereich der Aus- und Fortbildung Grundausbildung
§ 16 Vortragende und Unterrichtsmaterialien
Rückverweise
(1) Die Erhöhung des Frauenanteils als Vortragende ist anzustreben. Einmal jährlich wird der Gleichbehandlungsbeauftragten eine Liste mit den Prüferinnen und Prüfern des Ressorts übermittelt.
(2) Lehrpläne dürfen keine frauendiskriminierenden Inhalte enthalten und sind um frauenspezifische Themenkreise und Gleichstellungsaspekte zu erweitern.
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