BundesrechtVerordnungenFrauenförderungsplan des Bundesministeriums für Familien und Jugend2. Hauptstück Besondere Fördermaßnahmen1. Maßnahmen im Bereich der Aus- und Fortbildung Grundausbildung§ 15

§ 15Erhöhung des Frauenanteils durch Maßnahmen der Aus- und Fortbildung

In Kraft seit 08. August 2017
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