Die Planunterlagen nach den §§ 1 und 2 sind zur Einsicht aufzulegen
1. beim Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport/Militärisches Immobilienmanagement,
2. beim Amt der Burgenländischen und der Niederösterreichischen Landesregierung und
3. bei den Gemeinden Winden am See, Parndorf, Jois, Bruckneudorf, Sommerein und Bruck an der Leitha.
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