Die Monographien und Texte des fünften Nachtrags zum Europäischen Arzneibuch, achte Ausgabe 2014, Nachtrag 8.5, sowie die Monographien und Texte des Österreichischen Arzneibuches, die jeweils durch Vorschriften des sechsten Nachtrags zum Europäischen Arzneibuch, achte Ausgabe 2014, Nachtrag 8.6 ersetzt werden, werden außer Kraft gesetzt.
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