BundesrechtVerordnungen56. Nachtrag zum Arzneibuch§ 1

§ 1

In Kraft seit 20. Juni 2017
Up-to-date

Die deutschsprachige Fassung des fünften Nachtrags zum Europäischen Arzneibuch, achte Ausgabe 2014, Nachtrag 8.5, Amtliche österreichische Ausgabe, wird in Kraft gesetzt.

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