Nach erfolgreich abgelegter Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Holz- und Sägetechniker, Holztechnik – Hauptmodul Bauelementeproduktion, Holztechnik – Hauptmodul Holzleimprodukte, Holztechnik – Hauptmodul Sägetechnik, Zimmerer, Zimmerei oder Zimmereitechnik kann gemäß § 27 Abs. 2 des Berufsausbildungsgesetzes eine eingeschränkte Zusatzprüfung im Lehrberuf Fertigteilhausbau abgelegt werden. Diese erstreckt sich auf den Gegenstand Fachgespräch. Für diese Zusatzprüfung gelten die §§ 11 und 12 sinngemäß.
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