BundesrechtVerordnungenPraxiserfordernisse für Vertragsbedienstete im Pädagogischen Dienst und über den Entfall der ergänzenden Lehramtsausbildung in bestimmten Verwendungen§ 6

§ 6Entfall der ergänzenden Lehramtsausbildung

In Kraft seit 30. März 2017
Up-to-date