BundesrechtVerordnungenPraxiserfordernisse für Vertragsbedienstete im Pädagogischen Dienst und Entfall der erg. Lehramtsausbildung in bestimmten Verwendungen§ 2

§ 2Verwendung in Unterrichtsgegenständen der Fachtheorie (Polyvalente Ausbildung)

In Kraft seit 30. März 2017
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