§ 59 Klausurprüfung — Prüfungsordnung Kollegs und Sonderformen für Berufstätige an BMHS
Die Klausurprüfung umfasst nach Wahl der Prüfungskandidatin oder des Prüfungskandidaten eine Klausurarbeit im Prüfungsgebiet
1. „Pädagogik (einschließlich Sozialpädagogik, Entwicklungspsychologie, Soziologie)“ (300 Minuten, schriftlich) oder
2. „Didaktik (Handlungskonzepte und -felder der Sozialpädagogik)“ des Stammbereiches (300 Minuten, schriftlich).
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