§ 55 Diplomarbeit — Prüfungsordnung Kollegs und Sonderformen für Berufstätige an BMHS
Das Prüfungsgebiet „Diplomarbeit“ umfasst nach Wahl der Prüfungskandidatin oder des Prüfungskandidaten den Pflichtgegenstand
1. „Pädagogik“ oder
2. „Psychologie“ oder
3. „Didaktik“.
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