§ 54b Klausurprüfung — Prüfungsordnung Kollegs und Sonderformen für Berufstätige an BMHS
Die Klausurprüfung umfasst nach Wahl der Prüfungskandidatin oder des Prüfungskandidaten eine Klausurarbeit im Prüfungsgebiet
1. „Pädagogik (einschließlich Psychologie, Soziologie)“ (300 Minuten, schriftlich) oder
2. „Didaktik“ (300 Minuten, schriftlich).
