§ 52 Diplomarbeit — Prüfungsordnung Kollegs und Sonderformen für Berufstätige an BMHS
Das Prüfungsgebiet „Diplomarbeit“ umfasst nach Wahl der Prüfungskandidatin oder des Prüfungskandidaten einen Pflichtgegenstand oder zwei Pflichtgegenstände oder den Freigegenstand „Volksgruppensprache“ oder eine verbindliche Übung.
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