§ 46 Diplomarbeit — Prüfungsordnung Kollegs und Sonderformen für Berufstätige an BMHS
Das Prüfungsgebiet „Diplomarbeit“ umfasst nach Wahl der Prüfungskandidatin oder des Prüfungskandidaten
1. den Pflichtgegenstand „Betriebswirtschaft und Projektmanagement“ und einen weiteren Pflichtgegenstand, ausgenommen den Pflichtgegenstand „Küchen- und Restaurantmanagement“, oder
2. den Pflichtgegenstand „Globalwirtschaft, Wirtschaftsgeografie und Volkswirtschaft“ und einen weiteren Pflichtgegenstand, ausgenommen den Pflichtgegenstand „Küchen- und Restaurantmanagement“, oder
3. den Pflichtgegenstand „Ernährung und Lebensmitteltechnologie“ und einen weiteren Pflichtgegenstand, ausgenommen den Pflichtgegenstand „Küchen- und Restaurantmanagement“.
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