§ 45e Klausurprüfung — Prüfungsordnung Kollegs und Sonderformen für Berufstätige an BMHS
Gliederung
(1) Die Klausurprüfung umfasst eine Klausurarbeit im Prüfungsgebiet „Betriebswirtschaftliche Fachklausur“ (360 Minuten, schriftlich).
(2) Das Prüfungsgebiet „Betriebswirtschaftliche Fachklausur“ umfasst
1. den Pflichtgegenstand „Betriebswirtschaft“ und
2. den Pflichtgegenstand „Unternehmensrechnung“ und
3. die Teilbereiche „Übungsfirma“ und „Case Studies“ des Pflichtgegenstandes „Business Training, Projektmanagement, Übungsfirma und Case Studies“.
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