BundesrechtVerordnungenPrüfungsordnung Kollegs und Sonderformen für Berufstätige an BMHS3. Abschnitt Besondere Bestimmungen7. Unterabschnitt Reife- und Diplomprüfung an der Handelsakademie für Berufstätige (einschließlich des Aufbaulehrganges für Berufstätige)“§ 40

§ 40 Diplomarbeit

In Kraft seit 04. Dezember 2021
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