BundesrechtVerordnungenPrüfungsordnung Kollegs und Sonderformen für Berufstätige an BMHS2. Abschnitt Hauptprüfung1. Unterabschnitt Abschließende Arbeit§ 4

§ 4 Prüfungsgebiet der abschließenden Arbeit (Diplomarbeit)

In Kraft seit 01. November 2024
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