§ 4 Prüfungsgebiet der abschließenden Arbeit (Diplomarbeit) — Prüfungsordnung Kollegs und Sonderformen für Berufstätige an BMHS
Gliederung
2. Abschnitt Hauptprüfung
1. Unterabschnitt Abschließende Arbeit
§ 4 Prüfungsgebiet der abschließenden Arbeit (Diplomarbeit)
Rückverweise
Die Diplomarbeit an höheren Schulen (§ 2 Abs. 3 Z 3) besteht nach Maßgabe des 3. Abschnittes aus einer auf vorwissenschaftlichem Niveau zu erstellenden schriftlichen Arbeit (bei entsprechender Aufgabenstellung auch unter Einbeziehung praktischer und/oder grafischer Arbeitsformen) mit Diplomcharakter über ein Thema gemäß § 3 sowie deren Präsentation und Diskussion.
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