BundesrechtVerordnungenPrüfungsordnung Kollegs und Sonderformen für Berufstätige an BMHS§ 3b

§ 3bPrüfungsgebiete der Vorprüfung

In Kraft seit 01. Juli 2023
Up-to-date

Die Vorprüfung umfasst die im 3. Abschnitt für die jeweilige Schulart (Form, Fachrichtung) genannten Prüfungsgebiete.

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