§ 3b Prüfungsgebiete der Vorprüfung — Prüfungsordnung Kollegs und Sonderformen für Berufstätige an BMHS
Gliederung
1. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen
§ 3b Prüfungsgebiete der Vorprüfung
Die Vorprüfung umfasst die im 3. Abschnitt für die jeweilige Schulart (Form, Fachrichtung) genannten Prüfungsgebiete.
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