BundesrechtVerordnungenPrüfungsordnung Kollegs und Sonderformen für Berufstätige an BMHS3. Abschnitt Besondere Bestimmungen6. Unterabschnitt Diplomprüfung am Kolleg für Kunst und Gestaltung – Schwerpunkt „Schmuck-Design“ (einschließlich des Kollegs für Berufstätige)§ 39

§ 39 Mündliche Prüfung

In Kraft seit 01. September 2016
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