Das Prüfungsgebiet „Diplomarbeit“ umfasst nach Wahl der Prüfungskandidatin oder des Prüfungskandidaten
1. den Pflichtgegenstand „Tourismusgeografie und Reisebüro“ oder
2. den Pflichtgegenstand „Tourismusmarketing und Kundenmanagement“ oder
3. den Pflichtgegenstand „Betriebs- und Volkswirtschaft“ oder
4. einen schulautonom eingeführten, im Ausmaß von mindestens vier Wochenstunden unterrichteten Pflichtgegenstand oder
5. einen Pflichtgegenstand gemäß Z 1, 2, 3 oder 4 in Kombination mit einem zweiten Pflichtgegenstand.
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