BundesrechtVerordnungenPrüfungsordnung Kollegs und Sonderformen für Berufstätige an BMHS3. Abschnitt Besondere Bestimmungen5. Unterabschnitt Diplomprüfung am Kolleg für Tourismus§ 36

§ 36 Mündliche Prüfung

In Kraft seit 01. September 2016
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