§ 34 Diplomarbeit — Prüfungsordnung Kollegs und Sonderformen für Berufstätige an BMHS
Gliederung
Das Prüfungsgebiet „Diplomarbeit“ umfasst nach Wahl der Prüfungskandidatin oder des Prüfungskandidaten
1. den Pflichtgegenstand „Tourismusmarketing und Kundenmanagement“ oder
2. den Pflichtgegenstand „Tourismusmanagement“, sofern dieser im Ausmaß von mindestens sechs Semesterwochenstunden unterrichtet wurde, oder
3. gegebenenfalls einen im Cluster „Tourismus, Wirtschaft und Recht“ schulautonom eingeführten Pflichtgegenstand oder
4. den Pflichtgegenstand „Tourismusmarketing und Kundenmanagement“ und einen weiteren Pflichtgegenstand oder
5. den Pflichtgegenstand „Tourismusmanagement“, sofern dieser im Ausmaß von mindestens sechs Semesterwochenstunden unterrichtet wurde, und einen weiteren Pflichtgegenstand oder
6. gegebenenfalls einen im Cluster „Tourismus, Wirtschaft und Recht“ schulautonom eingeführten Pflichtgegenstand und einen weiteren Pflichtgegenstand.
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