BundesrechtVerordnungenPrüfungsordnung Kollegs und Sonderformen für Berufstätige an BMHS3. Abschnitt Besondere Bestimmungen2. Unterabschnitt Abschlussprüfung an den Werkmeister- und Bauhandwerkerschulen für Berufstätige§ 26

§ 26 Klausurprüfung

In Kraft seit 01. November 2024
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