BundesrechtVerordnungenPrüfungsordnung Kollegs und Sonderformen für Berufstätige an BMHS2. Abschnitt Hauptprüfung3. Unterabschnitt Mündliche Prüfung§ 20

§ 20 Kompetenzorientierte Aufgabenstellungen der mündlichen Teilprüfungen

In Kraft seit 01. September 2016
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