BundesrechtVerordnungenPrüfungsordnung Kollegs und Sonderformen für Berufstätige an BMHS§ 14

§ 14Inhalt und Umfang der Klausurarbeit im Prüfungsgebiet „Angewandte Mathematik“ an höheren Schulen gemäß § 1 Z 2und 5

In Kraft seit 03. Mai 2022
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