Die Grundausbildung hat jene Fähigkeiten und Fertigkeiten zu vermitteln, die zur Aufgabenerfüllung als Kommandantin und Kommandant sowie Ausbilderin und Ausbilder eines Organisationselementes der Ebene „Trupp“ oder „Gruppe“ im Einsatz sowie im Rahmen der Einsatzvorbereitung notwendig sind. Die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten werden erreicht durch Vermittlung
1. des waffengattungs- und funktionsabhängigen einsatzbezogenen Fachwissens,
2. des allgemein infanteristischen Fachwissens und
3. des erforderlichen Grundlagenwissens im rechtlichen Bereich, im Bereich der Fremdsprache Englisch sowie der wesentlichen pädagogischen Grundsätze
einschließlich der praktischen Vermittlung der entsprechenden Führungsfähigkeit in den in Frage kommenden Bereichen nach Z 1 und 2.
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