BundesrechtVerordnungenSection Control-Messstreckenverordnung Haag – Ried

Section Control-Messstreckenverordnung Haag – Ried

In Kraft seit 10. Dezember 2016
Up-to-date

§ 1

Als Wegstrecken, auf denen die Einhaltung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit mit einer bildgebenden technischen Einrichtung, mit der die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit eines Fahrzeugs auf dieser Wegstrecke gemessen wird, zu überwachen ist (Messstrecken), werden folgende Abschnitte der im Gegenverkehr zu befahrenden Richtungsfahrbahn Voralpenkreuz der A 8 Innkreisautobahn festgelegt:

1. für die Fahrtrichtung Suben der Abschnitt von km 41,46 bis km 52,82 und

2. für die Fahrtrichtung Voralpenkreuz der Abschnitt von km 52,82 bis 41,58.

§ 2

Der Beginn und das Ende der überwachten Messstrecken sind anzukündigen.