Es sind folgende Merkmale der erwerbstätigen Angehörigen privater Haushalte, die gemäß § 6 und § 7 Abs. 2 bis 5 der Erwerbs- und Wohnungsstatistikverordnung 2010, BGBl. II Nr. 111/2010, als Stichprobenhaushalte ausgewählt wurden, zu erheben:
1. Zahl und Bedeutung der Kunden von Selbstständigen,
2. Festlegung der Arbeitszeiten von Selbstständigen,
3. Gründe dafür, sich selbstständig zu machen,
4. Schwierigkeiten von Selbstständigen,
5. Gründe dafür, niemanden einzustellen,
6. Arbeiten mit Miteigentümern und/oder in einem Netzwerk anderer Selbstständiger,
7. Geplante Einstellungen von Arbeitnehmern oder Vergabe an Subunternehmer,
8. Arbeitszufriedenheit von Erwerbstätigen,
9. Festlegung der Reihenfolge und Inhalte der Aufgaben von Erwerbstätigen,
10. Für die Haupttätigkeit von Erwerbstätigen bevorzugte Stellung im Beruf,
11. Wichtigster Grund dafür, sich in der Haupttätigkeit nicht selbstständig zu machen.
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