(1) Die Grundausbildung setzt sich für Bedienstete der Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppe A1, v1 aus folgenden Ausbildungsabschnitten zusammen:
1. Basisausbildung,
2. Job Rotation,
3. Theoretische Grundlagen.
(2) Für Bedienstete aller übrigen Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppen besteht die Grundausbildung aus folgenden Ausbildungsabschnitten:
1. Basisausbildung,
2. Theoretische Grundlagen.
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