(1) Rechtskundige Angehörige der Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppe A1, v1 haben eine theoretische Ausbildung im Ausmaß von mindestens 92 Stunden zu absolvieren. Davon entfallen auf folgende Fächer:
Mindeststunden | |
Gerichtsbarkeit des öffentlichen Rechts und europäische Gerichtsbarkeit oder Der Entstehungsprozess von Gesetzen | 20 |
Der öffentliche Dienst | 20 |
Das Bundesministerium als Zentralstelle und der nachgeordnete (oder ausgegliederte) Bereich | 14 |
Der Bund als Träger von Privatrechten – Öffentliche Auftragsvergabe und Förderung oder Grundzüge des Haushaltswesens | 14 |
Wirtschaftspolitik: Ökonomische Entscheidungsfindung | 20 |
Menschen mit Behinderungen | 2 |
Compliance | 2 |
Gesamt | 92 |
(2) Sonstige Angehörige der Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppe A1, v1 haben eine theoretische Ausbildung im Ausmaß von mindestens 92 Stunden zu absolvieren. Davon entfallen auf folgende Fächer:
Mindeststunden | |
Einführung in das öffentliche Recht unter Berücksichtigung des Unionsrechts | 20 |
Der öffentliche Dienst | 20 |
Das Bundesministerium als Zentralstelle und der nachgeordnete (oder ausgegliederte) Bereich | 14 |
Der Bund als Träger von Privatrechten – Öffentliche Auftragsvergabe und Förderung oder Grundzüge des Haushaltswesens | 14 |
Wirtschaftspolitik: Ökonomische Entscheidungsfindung | 20 |
Menschen mit Behinderungen | 2 |
Compliance | 2 |
Gesamt | 92 |
(3) Angehörige der Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppe A2, v2 haben eine theoretische Ausbildung im Ausmaß von mindestens 124 Stunden zu absolvieren. Davon entfallen auf folgende Fächer:
Mindeststunden | |
Einführung in das öffentliche Recht unter Berücksichtigung des Unionsrechts | 20 |
Einführung in das AVG-Verfahren | 20 |
Grundlagen des Unionsrechts | 16 |
Der öffentliche Dienst | 20 |
Das Bundesministerium als Zentralstelle und der nachgeordnete (oder ausgegliederte) Bereich | 16 |
Parlamentarische Praxis und öffentliche Verwaltung | 14 |
Der Bund als Träger von Privatrechten – Öffentliche Auftragsvergabe und Förderung oder Grundzüge des Haushaltswesens | 14 |
Menschen mit Behinderungen | 2 |
Compliance | 2 |
Gesamt | 124 |
(4) Angehörige der Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppe A3, v3 haben eine theoretische Ausbildung im Ausmaß von mindestens 121 Stunden zu absolvieren. Davon entfallen auf folgende Fächer:
Mindeststunden | |
Einführung in das öffentliche Recht unter Berücksichtigung des Unionsrechts | 20 |
Der öffentliche Dienst | 14 |
Der innerministerielle Kommunikationsprozess oder Grundzüge des Haushaltswesens | 14 |
Englisch für Sekretariatskräfte | 20 |
ECDL – Europäischer Computerführerschein | 49 |
Menschen mit Behinderungen | 2 |
Compliance | 2 |
Gesamt | 121 |
(5) Angehörige der Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppe A4, A5, v4, haben eine theoretische Ausbildung im Ausmaß von mindestens 52 Stunden zu absolvieren. Davon entfallen auf folgende Fächer:
Mindeststunden | |
Einführung in das öffentliche Recht unter Berücksichtigung des Unionsrechts | 20 |
Der öffentliche Dienst | 14 |
Der innerministerielle Kommunikationsprozess oder Grundzüge des Haushaltswesens | 14 |
Menschen mit Behinderungen | 2 |
Compliance | 2 |
Gesamt | 52 |
(6) Angehörige des Baudienstes in nachgeordneten Dienststellen haben eine theoretische Ausbildung in den nachfolgend angeführten Fächern in der jeweils angegebenen Mindeststundenanzahl zu absolvieren:
1. in der Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppe A1, v1:
Mindeststunden | |
Der öffentliche Dienst | 20 |
Das Bundesministerium als Zentralstelle und der nachgeordnete (oder ausgegliederte) Bereich | 14 |
Der Bund als Träger von Privatrechten – Öffentliche Auftragsvergabe und Förderung oder Grundzüge des Haushaltswesens | 14 |
Bauwesen (einschließlich Ziviltechnikerwesen) | 30 |
Arbeitnehmerschutz und Unfallverhütung | 10 |
Menschen mit Behinderungen | 2 |
Compliance | 2 |
Gesamt | 92 |
2. in der Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppe A2, v2:
Mindeststunden | |
Einführung in das öffentliche Recht unter Berücksichtigung des Unionsrechts | 20 |
Der öffentliche Dienst | 20 |
Das Bundesministerium als Zentralstelle und der nachgeordnete (oder ausgegliederte) Bereich | 16 |
Parlamentarische Praxis und öffentliche Verwaltung | 14 |
Der Bund als Träger von Privatrechten – Öffentliche Auftragsvergabe und Förderung oder Grundzüge des Haushaltswesens | 14 |
Bauwesen | 30 |
Arbeitnehmerschutz und Unfallverhütung | 10 |
Menschen mit Behinderungen | 2 |
Compliance | 2 |
Gesamt | 128 |
3. in der Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppe A3, v3:
Mindeststunden | |
Der öffentliche Dienst | 14 |
Der innerministerielle Kommunikationsprozess oder Grundzüge des Haushaltswesens | 14 |
ECDL – Europäischer Computerführerschein | 49 |
Bauwesen | 30 |
Arbeitnehmerschutz und Unfallverhütung | 10 |
Menschen mit Behinderungen | 2 |
Compliance | 2 |
Gesamt | 121 |
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