BundesrechtVerordnungenEinrichtung eines Beirats für das Gedenk- und Erinnerungsjahr 2018§ 7

§ 7Geschäftsordnung

In Kraft seit 15. September 2016
Up-to-date

Nähere Regelungen betreffend die Führung der Geschäfte trifft der Beirat in einer Geschäftsordnung.

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