§ 11 Schlussbestimmung — Auswahlverfahren-Verordnung für den auswärtigen Dienst – BMEIA
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Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung der Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten vom 17. September 2007, BGBl. II Nr. 246, außer Kraft.
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