Lehrpläne für technische, gewerbliche und kunstgewerbliche Fachschulen 2016
Vorwort/Präambel
Für die nachstehend genannten technischen, gewerblichen und kunstgewerblichen Fachschulen werden die in den jeweils angeführten Anlagen enthaltenen Lehrpläne (mit Ausnahme der Lehrpläne für den Religionsunterricht) erlassen:
1. Fachschule für Bautechnik (Anlagen 1 und 1.1)
2. Fachschule für Bildhauerei (Anlagen 1 und 1.2)
4. Fachschule für Chemie (Anlagen 1 und 1.4)
5. Fachschule für Chemische Technologie (Anlagen 1 und 1.5)
6. Fachschule für Drechsler (Anlagen 1 und 1.6)
7. Fachschule für Elektronik und technische Informatik (Anlagen 1 und 1.7)
8. Fachschule für Elektrotechnik (Anlagen 1 und 1.8)
9. Fachschule für Flugtechnik (Anlagen 1 und 1.9)
10. Fachschule für Gebäudetechnik (Anlagen 1 und 1.10)
11. Fachschule für Glastechnik und Gestaltung (Anlagen 1 und 1.11)
12. Fachschule für Holzwirtschaft (Anlagen 1 und 1.12)
13. Fachschule für Informationstechnik (Anlagen 1 und 1.13)
14. Fachschule für Informationstechnik für blinde und sehbehinderte Menschen (Anlagen 1 und 1.14)
15. Fachschule für Keramik und Ofenbau (Anlagen 1 und 1.15)
16. Fachschule für Korb- und Möbelflechterei für blinde und sehbehinderte Menschen (Anlagen 1 und 1.16)
17. Fachschule für Lederdesign (Anlagen 1 und 1.17)
18. Fachschule für Malerei und Gestaltung (Anlagen 1 und 1.18)
19. Fachschule für Maschinenbau (Anlagen 1 und 1.19)
20. Fachschule für Maschinenbau für blinde und sehbehinderte Menschen (Anlagen 1 und 1.20)
21. Fachschule für Mechatronik (Anlagen 1 und 1.21)
22. Fachschule für Mediengestaltung und digitale Druckproduktion (Anlagen 1 und 1.22)
23. Fachschule für Präzisions- und Uhrentechnik (Anlagen 1 und 1.23)
24. Fachschule für Steintechnik und Steingestaltung (Anlagen 1 und 1.24)
25. Fachschule für Streich- und Saiteninstrumentenerzeugung (Anlagen 1 und 1.25)
26. Fachschule für Tischlerei (Anlagen 1 und 1.26)
27. Fachschule für Vergolden und Schriftdesign (Anlagen 1 und 1.27)
28. Fachschule für Weberei für blinde und sehbehinderte Menschen (Anlagen 1 und 1.28)
Für die Fachschule für Berufstätige für Mechatronik wird der in den Anlagen 2 und 2.1 enthaltene Lehrplan (mit Ausnahme der Lehrpläne für den Religionsunterricht) erlassen.
Soweit an einer Schule die erforderlichen schulautonomen Lehrplanbestimmungen nicht getroffen werden, sind diese von der zuständigen Schulbehörde nach den regionalen Gegebenheiten zu erlassen.
Die Unterrichtsgegenstände der in den Anlagen zu dieser Verordnung enthaltenen Lehrpläne werden, soweit sie nicht schon in den Anlagen 1 bis 6 des Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetzes (BVLG), BGBl. Nr. 244/1965, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 211/2013, erfasst sind, in die in den schulautonomen Lehrplanbestimmungen sowie in den Rubriken „Lehrverpflichtungsgruppe“ der Stundentafeln der Lehrpläne angeführten Lehrverpflichtungsgruppen eingereiht. Hinsichtlich jener Unterrichtsgegenstände, die bereits in den Anlagen 1 bis 6 BLVG erfasst sind, wird in den Stundentafeln die Lehrverpflichtungsgruppe in Klammern gesetzt.
(1) Diese Verordnung und die Anlagen zu dieser Verordnung treten (mit Ausnahme der Lehrpläne für den Religionsunterricht) hinsichtlich der 1. Klasse mit 1. September 2016 sowie hinsichtlich der weiteren Klassen jeweils mit 1. September der Folgejahre klassenweise aufsteigend in Kraft.
(2) Der Abschnitt VII der Anlage 1, die Abschnitte I.1, I.2 und IX der Anlage 1.1, die Abschnitte I.1, I.2 und IX der Anlage 1.2, die Abschnitte I.1, I.2 und IX der Anlage 1.3, die Abschnitte I.1, I.2 und IX der Anlage 1.4, die Abschnitte I.1, I.2 und IX der Anlage 1.5, die Abschnitte I.1, I.2 und IX der Anlage 1.6, die Abschnitte I.1, I.2 und IX der Anlage 1.7, die Abschnitte I.1, I.2 und IX der Anlage 1.8, die Abschnitte I.1, I.2 und IX der Anlage 1.10, die Abschnitte I.1, I.2 und IX der Anlage 1.11, die Abschnitte I.1, I.2 und IX der Anlage 1.12, die Abschnitte I und IX der Anlage 1.13, die Abschnitte I und IX der Anlage 1.14, die Abschnitte I.1, I.2 und IX der Anlage 1.15, die Abschnitte I und IX der Anlage 1.16, die Abschnitte I und IX der Anlage 1.17, die Abschnitte I.1, I.2 und IX der Anlage 1.18, die Abschnitte I.1, I.2 und IX der Anlage 1.19, die Abschnitte I und IX der Anlage 1.20 die Abschnitte I.1, I.2 und IX der Anlage 1.21, die Abschnitte I.1, I.2 und IX der Anlage 1.22, die Abschnitte I.1, I.2 und IX der Anlage 1.23, die Abschnitte I.1, I.2 und IX der Anlage 1.24, die Abschnitte I.1, I.2 und IX der Anlage 1.25, die Abschnitte I.1, I.2 und IX der Anlage 1.26, die Abschnitte I.1, I.2 und IX der Anlage 1.27 und die Abschnitte I und IX der Anlage 1.28 treten mit 1. September 2019 in Kraft.
(3) Die Abschnitte II und VII der Anlage 1, die Abschnitte I und IX der Anlagen 1.1, 1.2, 1.3, 1.4, 1.5, 1.6, 1.7., 1.8, 1.10, 1.11, 1.12, 1.13, 1.15, 1.17, 1.18, 1.19, 1.21, 1.22, 1.23, 1.24, 1.25, 1.26 und 1.27, die Abschnitte I, IV und IX der Anlagen 1.14, 1.16, 1.20 und 1.28 sowie die Anlage 1.9 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 250/2021 treten hinsichtlich der 1. Klasse mit 1. September 2021 und hinsichtlich der weiteren Klassen jeweils mit 1. September der Folgejahre klassenweise aufsteigend in Kraft.
(4) Die nachstehend genannten Bestimmungen dieser Verordnung sowie die Anlagen zu dieser Verordnung in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 383/2021 treten wie folgt in Kraft:
1. Anlage 1.11, Anlage 1.13 sowie Anlage 1.14 treten (mit Ausnahme der Lehrpläne für den Religionsunterricht) hinsichtlich der 1. und 2. Klassen mit 1. September 2021 sowie hinsichtlich der weiteren Klassen jeweils mit 1. September der Folgejahre klassenweise aufsteigend in Kraft;
2. Anlage 1 VII. Teil tritt mit 1. September 2021 in Kraft.
(5) Die nachstehend genannten Bestimmungen dieser Verordnung sowie die Anlagen zu dieser Verordnung in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 2/2023 treten wie folgt in Kraft:
1. § 1a sowie die Anlagen 2 und 2.1 (mit Ausnahme der Lehrpläne für den Religionsunterricht) treten mit dem Schuljahr 2022/23 in Kraft;
2. Anlage 1.15 tritt (mit Ausnahme der Lehrpläne für den Religionsunterricht) hinsichtlich der 1. Klasse mit dem Schuljahr 2022/23 sowie hinsichtlich der weiteren Klassen jeweils mit 1. September der Folgejahre klassenweise aufsteigend in Kraft.
Gewerbliche, technische und kunstgewerbliche Fachschulen dienen im Rahmen der Aufgabe der österreichischen Schule (§§ 2, 52 und 58 Schulorganisationsgesetz)
a) dem Erwerb jenes fachlichen grundlegenden Wissens und Könnens, das unmittelbar zur Ausübung eines Berufes auf technischem oder kunstgewerblichem Gebiet befähigt;
b) der Erweiterung und Vertiefung der erworbenen Allgemeinbildung in einer der künftigen Berufstätigkeit angemessenen Weise;
c) der Entwicklung und Förderung von sozialen und personalen Kompetenzen.
Zur Bewältigung der Lebens-, im Besonderen der Berufsrealität, erwerben die Absolventinnen und Absolventen der Fachschule die im Folgenden genannten Kompetenzen:
– Anwendung der im Alltag und in der Berufspraxis benötigten Fertigkeiten und Kenntnisse nach dem Stand der Technik sowie Einsatz von Maschinen, Geräten und Verfahren den gesetzlichen Vorschriften entsprechend;
– Darstellung von Sachverhalten des Alltags- und Berufslebens in korrektem Deutsch in Wort und Schrift sowie situationsadäquate und adressatenbezogene Kommunikation;
– Bewältigung kommunikativer Situationen in einer Fremdsprache, um gängige Sachverhalte, Produkte und Abläufe des Alltags- und Berufslebens schriftlich und mündlich zu beschreiben und zu präsentieren sowie Auseinandersetzung mit und Verständnis für anderssprachige Kulturen;
– Bewusstsein betreffend der eigenen kulturellen Identität und deren Bezug zu anderen Kulturen sowie Wahrnehmung und Reflexion von Gemeinsamkeiten und Unterschieden;
– Beschreibung von Sachverhalten – auch in mathematisch-naturwissenschaftlicher Symbolik – und deren Darstellung in graphischer Form sowie Einsatz verschiedener Präsentationstechniken;
– Kenntnisse über betriebliche Prozesse sowie über rechtliche und betriebswirtschaftliche Fakten und Zusammenhänge;
– Beteiligung an gemeinsamen Lösungsprozessen im Team, Bereitschaft zur Weiterbildung sowie soziale, personale und kommunikative Kompetenzen;
– Teilnahme am öffentlichen Geschehen, Bekenntnis zu demokratischen Prinzipien, Streben nach Objektivität sowie Begegnung fremder Standpunkte mit Achtung und Toleranz.
Der Deutschunterricht hat zum Ziel, die Kommunikations-, Handlungs- und Reflexionsfähigkeit, das fachliche Wissen sowie die sinnlich-kreative Kompetenz der Schülerinnen und Schüler durch Lernen mit und über Sprache in einer mehrsprachigen Gesellschaft zu fördern. Somit ist der Deutschunterricht eine wichtige Grundlage für Identitätsfindung und eine aktive, emotionale und reflektierte Teilnahme am gesellschaftlichen und beruflichen Leben. Die sprachliche Bildung hat sich in besonderem Maße an der technischen berufspraktischen Ausbildung zu orientieren.
In den Bereichen Zuhören und Sprechen , die im Lehrplan gemeinsam zu betrachten sind, können die Absolventinnen und Absolventen
– aktiv zuhören sowie mündlichen Darstellungen folgen und sie verstehen;
– Sprache verbal und nonverbal situationsangemessen, partnergerecht und sozial verantwortlich gebrauchen;
– passende Gesprächsformen in privaten und beruflichen Situationen anwenden, sich konstruktiv an Gesprächen und Diskussionen beteiligen sowie berufsbezogene Informationen einholen und geben;
– Inhalte mit Medienunterstützung präsentieren.
Im Bereich Lesen können die Absolventinnen und Absolventen
– unterschiedliche Lesetechniken anwenden;
– Texte im Besonderen aus dem jeweiligen technischen Berufsfeld rezeptiv formal und inhaltlich erschließen;
– sich in der Medienlandschaft orientieren;
– sich mit Texten, Bildern, Filmen und anderen Medien kritisch auseinandersetzen;
– die Bereitschaft zeigen, Texte aus verschiedenen Medien empathisch und intuitiv aufzunehmen und in Kontexte zu setzen.
Im Bereich Schreiben können die Absolventinnen und Absolventen
– Texte unterschiedlicher Intentionen, vor allem mit Bezug auf das jeweilige technische Berufsfeld, adressatenadäquat verfassen und spezifische Gestaltungsmittel gezielt einsetzen;
– eigene und fremde Texte be- und überarbeiten;
– Schreiben als Hilfsmittel zum Wissenserwerb einsetzen;
– einfache wissenschaftliche Techniken anwenden.
Im Bereich Reflexion über gesellschaftliche Realität, Konzepte von Realität und kreative Ausdrucksformen können die Absolventinnen und Absolventen
– Medien als wirtschaftliche und politische Faktoren verstehen, Darstellungs- und Vermittlungsmöglichkeiten unterschiedlicher Medien erkennen sowie über den Informations-, Bildungs- und Unterhaltungswert von Medien reflektieren;
– zu Problemen von Individuum, Gemeinschaft und Gesellschaft Stellung nehmen;
– sich mit aktuellen technischen Entwicklungen auseinandersetzen und über Aspekte der Berufs- und Arbeitswelt reflektieren;
– durch die Beschäftigung mit literarischen Texten und anderen Kunstformen den eigenen Horizont erweitern und sinnlich-ästhetische Zugänge gewinnen sowie populärkulturelle Phänomene erkennen, beschreiben und reflektieren;
– Einblicke in andere Kulturen und Lebenswelten gewinnen.
Im Bereich Sprachbewusstsein werden folgende übergreifende Lernergebnisse erreicht
– Kenntnisse und Fertigkeiten in der Text-, Satz- und Wortgrammatik sowie Anwendung der Regeln der Orthografie und Zeichensetzung;
– umfassender Wortschatz einschließlich relevanter Fachsprachen sowie zielgerichteter Einsatz verschiedener Hilfsmittel;
– konstruktiver Umgang mit Fehlern;
– Erfassen der Bedeutung von innerer und äußerer Mehrsprachigkeit.
Der Englischunterricht hat zum Ziel, den Schülerinnen und Schülern Spracherwerbsstrategien und grundlegende sprachliche Strukturen zu vermitteln, Gemeinsamkeiten mit und Unterschiede zu anderen Sprachen, wie etwa der Erstsprache, bewusst zu machen, um diese für das eigene Sprachenlernen zu nutzen sowie für Interkulturalität zu sensibilisieren, sodass sie sich der wesentlichen Gemeinsamkeiten und Unterschiede der eigenen und fremden Kultur bewusst sind. Die sprachliche Bildung hat sich in besonderem Maße an der technischen berufspraktischen Ausbildung zu orientieren.
In den Bereichen Hören , An Gesprächen teilnehmen und Zusammenhängend sprechen , die im Lehrplan gemeinsam zu betrachten sind, können die Absolventinnen und Absolventen
– die Hauptinformationen in Gesprächen und audiovisuellen Beiträgen verstehen, wenn klar und deutlich über vertraute Dinge bzw. Alltagsthemen in Standardsprache gesprochen wird oder einfache, berufsrelevante Anweisungen und Anleitungen gegeben werden;
– vertraute Situationen aus dem privaten oder beruflichen Kontext meist spontan bewältigen, persönliche Meinungen ausdrücken und Informationen austauschen, wenn deutlich gesprochen wird und bei Bedarf die Wiederholung oder Erklärung einzelner Wörter erfolgt;
– in einfachen Sätzen über gewohnheitsmäßige, vergangene und geplante Aktivitäten und über Ereignisse berichten, ihre Ausbildung bzw. ihre beruflichen Erfahrungen wie Praktika und Ferialjobs beschreiben;
– einfache selbstverfasste und vorbereitete Präsentationen halten und Fragen dazu beantworten, über Inhalte einfacher berufsrelevanter Texte und grafischer Darstellungen in einer Reihe von Sätzen informieren sowie die eigenen Gefühle und Reaktionen zu vertrauten Themen ausdrücken und begründen.
Im Bereich Lesen können die Absolventinnen und Absolventen einfache Texte und klar formulierte Anleitungen, berufsrelevante Arbeitsaufträge sowie klar strukturierte berufliche Standardkorrespondenz verstehen, wesentliche Informationen aus längeren Texten entnehmen und digitale Informationen und andere Quellen kritisch nutzen.
Im Bereich Schreiben können die Absolventinnen und Absolventen einfache berufliche Korrespondenz sowie Firmen- oder Produktbeschreibungen verfassen, Sachverhalte und Abläufe aus dem persönlichen und beruflichen Umfeld auf einfache Art beschreiben und über Erfahrungen, Gefühle und Ereignisse berichten.
Im Bereich Kommunikative Sprachkompetenz verfügen die Absolventinnen und Absolventen über einen ausreichenden Wortschatz sowie ein hinreichend breites Spektrum sprachlicher Mittel, um unvorhersehbare Situationen zu beschreiben, die wichtigsten Aspekte eines Gedankens oder eines Problems zu erklären und eigene Überlegungen auszudrücken, wobei das Auftreten von Fehlern, gelegentliches Zögern und Umschreiben die Kommunikation nicht behindern.
Im Bereich Geografie und wirtschaftliche Bildung können die Absolventinnen und Absolventen die zentralen Auswirkungen des globalen Wandels auf ihr eigenes Leben sowie auf Gesellschaft, Wirtschaft und Umwelt erkennen und auf dieser Basis Handlungsentscheidungen ableiten. Ökonomische Grundkenntnisse tragen zur Reflexion der eigenen Rolle als Konsumentin bzw. Konsument genauso bei wie zur Bewertung der Möglichkeiten und Chancen des nachhaltigen Wirtschaftens.
Sie können wesentliche geografische Gliederungsmodelle erklären und mit Geomedien arbeiten. Das Entwicklungsprojekt Europa wird analysiert.
Im Bereich Geschichte können die Absolventinnen und Absolventen die Bedeutung und die Wechselwirkungen von Politik, Kultur, Gesellschaft und Wirtschaft verstehen, politische Systeme erklären und historisch herleiten sowie die Bedeutung historischer politischer Entwicklungen und Konflikte für die Gegenwart erfassen und erläutern.
Im Bereich Politische Bildung können die Absolventinnen und Absolventen aktuelle politische Trends erkennen und bewerten sowie sich aktiv auf Basis der Bürger- und Menschenrechte am politischen Geschehen beteiligen und den Beitrag der Medien zur Politikgestaltung einschätzen und politikrelevante Medienerzeugnisse auf ihre Intentionen hin kritisch untersuchen.
Sie können Diversität und Interkulturalität als Chancen und Herausforderungen erkennen.
Die Absolventinnen und Absolventen können die für die Berufspraxis notwendigen numerischen, algebraischen, geometrischen und statistischen Verfahren beschreiben und nachhaltig anwenden.
Sie können Sachverhalte aus dem Fachgebiet mathematisch darstellen und durch Anwendung geeigneter Methoden Ergebnisse gewinnen und interpretieren.
Sie besitzen die für die Berufspraxis erforderliche Rechensicherheit und können moderne Rechenhilfen praxisgerecht einsetzen.
Die Lernergebnisse der „Naturwissenschaftlichen Grundlagen“ beinhalten grundlegende Kenntnisse der Fakten, Gesetze und Methoden der Physik, Chemie, und Ökologie. Sie liefern eine Basis für die fachspezifische Ausbildung und befähigen die Absolventinnen und Absolventen, sich grundsätzlich mit Themen der Gesellschaft auseinanderzusetzen und zum Schutz der Umwelt und des ökologischen Gleichgewichtes beizutragen.
Die Absolventinnen und Absolventen können Vorgänge und Erscheinungsformen in Natur und Technik beobachten und beschreiben sowie zu im Alltag auftretenden naturwissenschaftlichen und technischen Problemen Recherchen durchführen. Sie können die in Naturwissenschaften und Technik häufig gebrauchten physikalischen Größen nennen, ihre Bedeutung erklären und typische, in der Praxis auftretende Werte, angeben.
Energieformen und deren Umwandlung in technischen Prozessen können sie in phänomenologischer Weise beschreiben und den Bezug zu Begriffen wie Energieverbrauch, Energiekosten und Wirkungsgrad herstellen. Die Zusammenhänge von Bewegung, Bewegungsänderungen und Kräften können sie an einfachen Beispielen beschreiben.
Sie kennen einfache Modelle des Aufbaus der Materie und verstehen die Zusammenhänge zwischen Aggregatszuständen und Energieeinsatz. Sie können einfache chemische Reaktionen unter Verwendung der Symbole sowie der Formelsprache der Chemie beschreiben und erklären.
Sie können grundsätzliche ökologische Wasser- und Luftkreisläufe im Zusammenhang mit Umweltschutz beschreiben und daraus Schlussfolgerungen für ihr Handeln ziehen, darstellen und begründen.
Die Lernergebnisse der „Angewandten Informatik“ versetzen die Absolventinnen und Absolventen in die Lage, moderne Informationstechnologien sicher und kompetent im beruflichen Alltag anzuwenden und an den technologischen Entwicklungen einer modernen vernetzen Gesellschaft teilzuhaben.
Im Bereich Informatiksysteme, Mensch und Gesellschaft kennen Absolventinnen und Absolventen die gesellschaftlichen Auswirkungen von Informationstechnologien und können zu aktuellen IT-Themen kritisch Stellung nehmen. Sie können Kaufentscheidungen für gängige PC-Hardware treffen, Standardsoftware installieren und Netzwerkressourcen nutzen sowie gesetzliche Rahmenbedingungen und Datensicherheit berücksichtigen.
Im Bereich Publikation und Kommunikation können Absolventinnen und Absolventen Dokumente unterschiedlicher Formate on- und offline nutzen, erstellen und publizieren sowie das Internet nutzen und über das Netz kommunizieren.
Im Bereich Tabellenkalkulation können Absolventinnen und Absolventen mit geeigneten Funktionen Berechnungen durchführen und Diagramme erstellen.
Schulautonome Lehrplanbestimmungen (§ 6 Abs. 1 Schulorganisationsgesetz) eröffnen in dem vorgegebenen Rahmen Freiräume im Bereich der Stundentafel, der durch den Lehrplan geregelten Inhalte des Unterrichts (Lehrpläne der einzelnen Unterrichtsgegenstände), der Lern- und Arbeitsformen sowie der Lernorganisation. Die Nutzung dieser Freiräume hat auf der Grundlage eines Konzeptes zu erfolgen. Das Konzept hat die Anforderungen des regionalen Umfelds, insbesondere aber die Erfordernisse des Arbeitsmarktes im Bereich der technischen, gewerblichen und kunstgewerblichen Berufe, die Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler, der Schulpartner insgesamt sowie die personellen und materiellen Möglichkeiten des Schulstandortes zu berücksichtigen.
Schulautonome Lehrplanbestimmungen haben auf das allgemeine Bildungsziel und das fachbezogene Qualifikationsprofil, die damit verbundenen Berechtigungen, die Erhaltung der Übertrittmöglichkeiten zwischen Schulen sowie die Erfüllung der Bildungs- und Lehraufgaben Bedacht zu nehmen.
Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen können im Bereich der allgemeinbildenden Pflichtgegenstände, mit Ausnahme der Pflichtgegenstände „Religion“, „Ethik“ sowie „Bewegung und Sport“ Abweichungen von der Stundentafel unter Beachtung der Bildungs- und Lehraufgaben vorgenommen werden, indem die Aufteilung der Wochenstunden und die Verteilung des Lehrstoffs auf die Klassen bzw. Semester abweichend vorgenommen wird.
Anstelle des Pflichtgegenstandes „Englisch“ kann eine andere lebende Fremdsprache als Pflichtgegenstand festgelegt werden. In diesem Fall beziehen sich die Bestimmungen bezüglich integriertes Fremdsprachenlernen (CLIL) auf diese lebende Fremdsprache.
Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen können unter Beachtung der Bildungs- und Lehraufgaben im Bereich der fachpraktischen und fachtheoretischen Pflichtgegenstände Abweichungen von der Stundentafel nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen vorgenommen werden:
1. In den betreffenden Pflichtgegenständen ist es zulässig, die Aufteilung der Wochenstunden und die Verteilung des Lehrstoffs auf die Klassen bzw. Semester abweichend vorzunehmen.
2. Das Stundenausmaß der betreffenden Pflichtgegenstände (ausgenommen der alternative Pflichtgegenstand bzw. der Pflichtgegenstand „Betriebspraxis“ und der Pflichtgegenstand „Unternehmensführung“) kann insgesamt um bis zu zehn Semesterwochenstunden im Verlauf der Ausbildung reduziert werden, um im Ausmaß der Reduktionen entweder zusätzliche Pflichtgegenstände einzuführen oder das Stundenausmaß von vorgesehenen Pflichtgegenständen zu erhöhen.
3. Das Stundenausmaß des alternativen Pflichtgegenstandes bzw. des Pflichtgegenstandes „Betriebspraxis“ kann um bis 5 Semesterwochenstunden reduziert werden um im Ausmaß der Reduktion entweder zusätzliche Pflichtgegenstände einzuführen oder das Stundenausmaß von vorgesehenen Pflichtgegenständen zu erhöhen.
4. Bei Anwendung der in Z 2 und Z 3 genannten Maßnahmen ist zu beachten, dass die Gesamtsemesterwochenstundenzahl der Ausbildung erhalten bleibt. Die Reduktionen gemäß Z 2 unterliegen außerdem der Beschränkung, dass dadurch
– die Summe der Semesterwochenstunden je Pflichtgegenstand um nicht mehr als die Hälfte reduziert oder erhöht sowie
– weder die Zahl der geteilten Semesterwochenstunden noch die Zahl der zu bildenden Schülerinnen- und Schülergruppen erhöht werden darf.
Ferner können durch schulautonome Lehrplanbestimmungen Freigegenstände und Unverbindliche Übungen, ein Förderunterricht sowie ein geändertes Stundenausmaß in den, im Lehrplan vorgesehenen Freigegenständen, Unverbindlichen Übungen und Förderunterrichtsbereichen festgelegt werden.
Die Führung eines Ausbildungsschwerpunktes ist in der Bezeichnung des Lehrplans sichtbar zu machen, indem der Bezeichnung der Fachrichtung der Zusatz „Ausbildungsschwerpunkt …“ (mit der festgelegten Bezeichnung) angefügt wird.
Durch schulautonome Beschlussfassung können weitere Pflichtgegenstände im Ausmaß der im Lehrplan als Ausbildungsschwerpunkt festgelegten Semesterwochenstunden als schulautonome Vertiefung festgelegt werden, wenn das zur Erreichung einer Ausbildung in einem Gewerbe auf technischem, gewerblichem oder kunstgewerblichem Gebiet erforderlich ist. Die Führung einer schulautonomen Vertiefung ist in der Bezeichnung des Lehrplans sichtbar zu machen, indem der Bezeichnung des Lehrplans der Zusatz „…– schulautonome Vertiefung …“ (mit der festgelegten Bezeichnung) angefügt wird. Die Bezeichnung der schulautonomen Vertiefung hat jedenfalls abweichend von der Bezeichnung eines anderen verlautbarten Lehrplanes zu erfolgen.
Als fremdsprachlicher Schwerpunkt können in einzelnen Pflichtgegenständen (vorzugsweise in fachtheoretischen Pflichtgegenständen, aber auch in allgemein bildenden und fachpraktischen Pflichtgegenständen, ausgenommen jedoch die Pflichtgegenstände „Religion“, „Deutsch und Kommunikation“ und „Englisch“) ab der 2. Klasse bis zu 36 Unterrichtsstunden pro Klasse in Abstimmung mit dem Pflichtgegenstand „Englisch“ in englischer Sprache unterrichtet werden. Die Festlegung der Pflichtgegenstände und des Stundenausmaßes in den einzelnen Pflichtgegenständen und Klassen hat durch schulautonome Lehrplanbestimmungen zu erfolgen. Unberührt bleibt die Möglichkeit der Anordnung einer lebenden Fremdsprache als Unterrichtssprache gemäß § 16 Abs. 3 des Schulunterrichtsgesetzes.
Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen Änderungen gemäß Z 1 bis 3 des Absatzes „Schulautonome Abweichungen von der Stundentafel und vom Lehrstoff“ beschlossen werden, haben die schulautonomen Lehrplanbestimmungen auch die erforderlichen Regelungen hinsichtlich der Bildungs- und Lehraufgaben, der Lehrstoffumschreibungen sowie der didaktischen Grundsätze zu enthalten.
Bei Schaffung zusätzlicher Unterrichtsgegenstände und bei Veränderung bestehender Unterrichtsgegenstände ist auf das fachliche Ausbildungsziel des Lehrplanes zu achten.
Schülerinnen und Schüler sollen allgemeine oder fachliche Kompetenzen erwerben, die die in den anderen Pflichtgegenständen vermittelten Haltungen, Kenntnisse und Fertigkeiten unter Berücksichtigung regionaler Erfordernisse vertiefen oder ergänzen.
Die pädagogischen Möglichkeiten sollten so eingesetzt werden, dass insbesondere die Kooperationsfähigkeit, die gedankliche Mobilität sowie die Auseinandersetzung mit dem sozialen, ökonomischen und ökologischen Umfeld gefördert werden. Wo es das Sachgebiet zulässt, ist Projektunterricht auch klassenübergreifend oder geblockt zu empfehlen.
Soweit sich der Lehrstoff auf Inhalte erstreckt, die nicht innerhalb der lehrplanmäßig vorgesehenen Unterrichtsgegenstände durch entsprechende Erhöhung des Stundenausmaßes abgedeckt werden können, sind folgende zusätzliche Fachgebiete vorgesehen:
Fachgebiet „Fremdsprache“:
Eine weitere lebende Fremdsprache mit einer zum Pflichtgegenstand „Englisch“ analogen Gestaltung des Lehrstoffes und der didaktischen Grundsätze (Lehrverpflichtungsgruppe I).
Fachgebiet „Persönlichkeitsbildung“:
Förderung der Persönlichkeitsentwicklung durch kulturelle, allgemein bildende, musische, persönlichkeitsbildende oder berufsbezogene Unterrichtsangebote (Lehrverpflichtungsgruppe III).
Fachgebiet „Wirtschaft und Betriebstechnik“:
Unterrichtsangebote, die die wirtschaftliche und betriebstechnische Bildung in Bezug zur jeweiligen Fachrichtung ergänzen (Lehrverpflichtung II).
Fachgebiet „Recht und Entrepreneurship“:
Unterrichtsangebote, die die rechtliche Bildung vor allem im Hinblick auf die selbstständige Ausübung eines Gewerbes oder die Gründung und Führung eines Unternehmens ergänzen und vertiefen (Lehrverpflichtung III).
Fachgebiet „Geografie, Geschichte und politische Bildung, Volkswirtschaft“:
Unterrichtsangebote, die das geografische und historische Wissen vertiefen sowie volkswirtschaftliche und politische Bildung im Sinn einer umfassenden Erziehung zur mündigen Staatsbürgerin bzw. zum mündigen Staatsbürger gewährleisten (Lehrverpflichtungsgruppe III).
Fachgebiet „Umwelt“:
Einführende Darstellungen zur Ergänzung der technisch-naturwissenschaftlichen Bildung in allgemein-naturwissenschaftlichen Bereichen (Lehrverpflichtungsgruppe III).
Fachgebiet „Fachtheorie“:
Einführung in technische Disziplinen, die nicht den Schwerpunkt der Fachausbildung darstellen (Lehrverpflichtungsgruppe II). Den Ausbildungsschwerpunkt im Bereich der Fachtheorie vertiefende oder ergänzende Unterrichtsangebote mit nicht-enzyklopädischem Charakter (Lehrverpflichtungsgruppe I).
Fachgebiet „Projekt“:
Unterrichtsangebote, die eine gegenstandsübergreifende Vertiefung innerhalb der Fachrichtung zum Ziel haben, unter Einbeziehung von fachtheoretischen sowie fachpraktischen Elementen mit Laboratoriumscharakter bzw. Konstruktionsübungen (Lehrverpflichtungsgruppe I).
Im Zentrum des pädagogischen Handelns zur Erreichung der geforderten Kompetenzen stehen der Lernprozess und die Lernwege der Schülerinnen und Schüler. Das Unterrichtsgeschehen soll auf gedankliche Flexibilität, Kooperationsfähigkeit sowie den verantwortungsvollen Umgang mit dem sozialen, ökonomischen und ökologischen Umfeld abzielen. Darüber hinaus sind Werthaltungen, Einstellungen und kreative Fähigkeiten zu fördern, um gesellschaftliche, kulturelle und technische Entwicklungen innovativ mitgestalten zu können. Das Prinzip Interkulturelles Lernen ist eine Chance der Bereicherung für die Schülerinnen und Schüler zur Entwicklung der eigenen kulturellen Identität und zur Vorbereitung auf ein Leben in einer multikulturellen Gesellschaft.
Der Unterricht ist nach Möglichkeit und Erfordernissen projektorientiert, fächerverbindend, fächerübergreifend und nach Bedarf geblockt umzusetzen. Dazu sind regelmäßige Teambesprechungen durchzuführen.
Besonders der verschränkte Unterricht verlangt ein hohes Maß an Absprache der Unterrichtenden und den Einsatz von neuen kooperativen Unterrichtsformen.
Die Einbeziehung außerschulischer Lernorte und die Zusammenarbeit mit Partnern aus der Wirtschaft erfordern flexible Unterrichtsarrangements und ermöglichen eine Erweiterung des Ausbildungsspektrums.
Da Lernen grundsätzlich mit und über Sprache erfolgt, haben alle Unterrichtsgegenstände ihren Beitrag zur sprachlichen Bildung zu leisten. Die Förderung der Sprachkompetenz der Schülerinnen und Schüler liegt daher in der gemeinsamen Verantwortung aller Lehrenden.
Ein sprach- und geschlechtersensibler, ressourcenorientierter, kommunikativer und positiv verstärkender Unterrichtsstil schafft den Rahmen für eine gelungene sprachliche Entwicklung.
Der Sprachunterricht ist mit den anderen Unterrichtsgegenständen verknüpft zu sehen. Er soll die sprachlichen Mittel sichern und erweitern, damit die Schülerinnen und Schüler sich über Sachthemen, Beziehungen und über die Sprache angemessen verständigen können. Er hat die Aufgabe, die Kommunikations-, Handlungs- und Reflexionsfähigkeit sowie die mediale Kompetenz der Schülerinnen und Schüler durch Lernen mit und über Sprache in einer mehrsprachigen Gesellschaft zu fördern.
Lehrende sind im Sinne ihrer Professionalisierung gefordert, sich fachlich, methodisch und didaktisch fortzubilden.
Eine Reflexion der eigenen Verhaltensweise und Haltung ermöglicht ein konstruktives Miteinander aller am Lehr-Lernprozess Beteiligten.
Zur Erreichung des allgemeinen Bildungszieles ist von Vorbildung und Wissensstand der Schülerinnen und Schüler auszugehen und der Unterricht in praxisnaher Form nach den Erfordernissen der Fachrichtung zu gestalten.
Die didaktische Umsetzung der Lehrstoffinhalte soll so erfolgen, dass diese von den Schülerinnen und Schülern als für sie selbst bedeutsam erkannt werden können, um damit die Basis für aufbauende Lernprozesse zu schaffen.
Die Einführung in neue Themenbereiche soll praxisorientiert und unter Bezugnahme auf aktuelle Entwicklungen erfolgen. Vertiefen und Festigen von wesentlichen Lehrstoffinhalten sind wichtiger als rein überblicksmäßiges Darstellen.
Entscheidend für den Unterrichtserfolg ist, dass der Lehrstoff in einer übersichtlichen Form und der jeweiligen Altersstufe entsprechend kompetenzorientiert unterrichtet wird. Besonderes Gewicht ist auf Anschaulichkeit und konkrete Modellvorstellungen, Interdisziplinarität sowie auf adäquate Lerntechniken und gezielte Trainingsphasen zu legen. Ziel ist das Entwickeln von vernetztem Denken.
Für alle Unterrichtsgegenstände gilt:
Mehrsprachigkeit ist als Bildungschance zu sehen, die Entwicklung und Förderung der Sprachkompetenz muss in allen Unterrichtsgegenständen stattfinden.
Als Leitlinie für den Deutschunterricht gelten folgende Grundsätze:
Im Unterricht sind die rezeptiven Fertigkeiten (Hörverstehen und Leseverstehen) vor den entsprechenden produktiven Fertigkeiten (Sprechen und Schreiben) zu vermitteln, d.h. das Hörverstehen vor dem Sprechen und das Leseverstehen vor dem Schreiben.
Der Hereinnahme von ungesteuertem Spracherwerb in den Unterricht und einer behutsamen Fehlerkorrektur kommt große Bedeutung zu.
Als Leitlinie für die unverbindliche Übung „Sprachtraining Deutsch“ – vorwiegend für Schülerinnen und Schüler mit anderer Erstsprache als Deutsch – gelten folgende Grundsätze:
Auf die unterschiedlichen Lernvoraussetzungen der Schülerinnen und Schüler und auf Schwierigkeiten, die sich aus den Unterschieden zu ihrer jeweiligen Muttersprache ergeben, ist durch geeignete Individualisierungsmaßnahmen einzugehen.
Bei der Einschätzung der individuellen Lernfähigkeit von Schülerinnen und Schülern mit anderer Erstsprache ist immer ein Missverhältnis zwischen vorhandenen Möglichkeiten und tatsächlicher Ausdrucksfähigkeit zu berücksichtigen. Das bedeutet, dass diese nur einen Teil ihrer tatsächlichen Erfahrungs- und Erlebniswelt in der für sie fremden Sprache wiedergeben können. Daher sind sowohl vielfältige Zugänge zu kommunikativen Realsituationen als auch Möglichkeiten einer kontinuierlichen Reflexion und behutsamen Fehlerkorrektur zu schaffen.
Die Schulung der mündlichen und schriftlichen Ausdrucksfähigkeit hat einen Schwerpunkt im „Sprachtraining Deutsch“ zu bilden. Die Konzentration auf die Entwicklung der mündlichen und schriftlichen Kompetenz entspricht den didaktischen Grundsätzen des regulären Deutschunterrichts, der diese beiden Kompetenzen als wesentliche Faktoren für Persönlichkeitsbildung, Handlungskompetenz im privaten und öffentlichen Bereich, berufliche Tätigkeit und Teilnahme am gesellschaftlichen Leben bezeichnet.
Kreative Sprech- und Schreibanlässe sind integrativer Bestandteil des „Sprachtrainings Deutsch“. Sie fördern die Entwicklung kognitiver Fähigkeiten und personaler Kompetenzen.
Auf die normative Sprachrichtigkeit ist Wert zu legen. Grammatikwissen unterstützt den schriftlichen und mündlichen Texterstellungsprozess und die Textkompetenz, fördert die Orientierung in den Systemen anderer Sprachen und befähigt zur kritischen Analyse von sprachlichen Erscheinungen. Auszugehen ist dabei von Themen aus der Realität der Schülerinnen und Schüler.
Der Unterricht wird durch interkulturelle und kommunikative Kompetenzen sowie durch ausgewählte Methoden des CLIL-Unterrichts erweitert.
Flexible Lerneinheiten nach dem CLIL-Modell fördern durch die Anwendung der Fremdsprache im authentischen Kontext des beruflichen Unterrichts Fach- und Fremdsprachenkompetenz der Schülerinnen und Schüler sowie Synergieeffekte in der Berufsausbildung. Die Lehrinhalte sind Gegenstand eines kommunikativen, handlungsorientierten, (teilweise) fremdsprachlichen Fachunterrichts. Anhand inhaltlicher und sprachlicher Gerüste werden Sach-, Methoden- und Sprachkompetenz der Lernenden weiterentwickelt, wobei der Schwerpunkt des Unterrichts auf der Vermittlung der Fachinhalte liegt und die Fremdsprache als Kommunikationsmittel dient.
Durch die Verwendung von CLIL ist in Abhängigkeit von der Fremdsprachenkompetenz der Lernenden und dem konkreten Kontext jedenfalls eine fachspezifische terminologische Zweisprachigkeit abzusichern. Bezüglich der Festlegung des Zeitpunkts, der Dauer und Organisationsvariante in der Abteilung bzw. Schule wird auf Abschnitt II „Schulautonome Lehrplanbestimmungen, Bestimmungen bezüglich integriertes Fremdsprachenlernen (Content and Language Integrated Learning – CLIL)“ verwiesen.
Die Bildungs- und Lehraufgaben in des Pflichtgegenstandes Geografie, Geschichte und politische Bildung zielen auf die Bewusstseinsbildung sowie auf Handlungskompetenzen in zentralen gesellschaftlichen, politischen, ökologischen und ökonomischen Gegenwarts- und Zukunftsfragen ab. Dabei ist der Schwerpunkt auf die praktische Anwendbarkeit der Lernergebnisse des Unterrichts bedeutsam. Der Unterricht stellt in allen Bereichen Bezüge zur Lebenswelt der Schülerinnen und Schüler her und wird handlungsorientiert gestaltet. Die Auswahl der konkreten Fallbeispiele orientiert sich auch am Prinzip der Aktualität, wobei auch auf historische Entwicklungen Bedacht zu nehmen ist.
Die Planung des Unterrichts ist in den angeführten Bereichen didaktisch, pädagogisch und organisatorisch aufeinander abzustimmen, so dass für die Schülerinnen und Schüler bei den inhaltlichen Schwerpunkten ein gesamtheitliches Bild entsteht. In der zweiten Klasse wird der einstündige Pflichtgegenstand in Form eines bereichsübergreifenden Unterrichts abgehalten. Die Bildungs- und Lehraufgaben sowie der Lehrstoff sollen durch zwei Projekte pro Semester umgesetzt werden.
Bei den Projekten soll insbesondere auf die Vermittlung von Kompetenzen im Bereich der Konfliktlösungsstrategien, der Re- und Dekonstruktion von Quellen und der Multiperspektivität Wert gelegt werden.
Der Förderunterricht stellt eine der grundlegenden Maßnahmen im Sinne des § 19 Abs. 4 des Schulunterrichtsgesetzes („Frühwarnsystem“) dar, welche der Zielsetzung folgt, Schülerinnen und Schüler vor Schulversagen zu bewahren. Darüber hinaus stellt der Förderunterricht für Schülerinnen und Schüler, die beim Eintritt in die Schule oder in der Anfangsphase eines Pflichtgegenstandes Lernschwierigkeiten haben, ein zusätzliches Lernangebot dar. Der Förderunterricht darf nicht zur Ausweitung, Ergänzung oder Vertiefung des Unterrichts in dem betreffenden Pflichtgegenstand verwendet werden.
Um das allgemeine Bildungsziel technischer, gewerblicher und kunstgewerblicher Fachschulen umsetzen zu können, bedarf es spezifischer, darauf abgestimmter Unterrichtsformen. Zielführend für die Verzahnung von praktischen und theoretischen Inhalten sind Konzepte wie verschränkter Unterricht, fächerübergreifender Unterricht sowie Projektorientierung.
In Verbindung mit diesen Unterrichtsformen stehen Lernformen wie kompetenzorientierter, kooperativer und offener Unterricht.
Diese Ziele erfordern die Unterrichtsorganisation der Lehrenden in Teams sowie darauf abgestimmte strukturelle Rahmenbedingungen, die es den Lehrenden ermöglichen, diese Ziele umzusetzen.
Das in der Stundentafel vorgesehene Stundenausmaß kann ganz oder teilweise in Form eines Blockunterrichts erfüllt werden.
Die Orientierung an der Arbeitswelt verlangt eine Öffnung der Schule. Externen Lernorten kommt ein hoher Stellenwert zu, Kooperationen sind verstärkt in das Unterrichtsgeschehen miteinzubeziehen.
Die in der Stundentafel angeführte Stundenzahl des Pflichtgegenstands „Geografie, Geschichte und politische Bildung“ in der 2. Klasse ist so zu blocken, dass zumindest fünfstündige Unterrichtsblöcke für die Durchführung der Projekte entstehen.
Bei der Planung des Unterrichts ist in besonderem Ausmaß auf die zeitliche und inhaltliche Abstimmung zwischen Fachpraxis und Fachtheorie im Abschnitt B und allfälligen Ausbildungsschwerpunkten (Stundentafel I.2) zu achten. Die Planung hat sicherzustellen, dass der Lehrstoff konsekutiv unterrichtet werden kann und die Schülerinnen und Schüler dadurch im Lernfortschritt unterstützt werden.
Der Unterricht im Pflichtgegenstand „Betriebspraxis“ im Bereich der Stundentafel I.1 sowie im alternativen Pflichtgegenstand „Betriebspraxis“ im Bereich der Stundentafel I.2 ist für alle Schülerinnen und Schüler als geblockte Unterrichtszeit (4 bis 5 Tage je Woche) während eines Zeitraums von 10 bis 12 Kalenderwochen zu führen.
Alle anderen Pflichtgegenstände im 7. Semester gemäß Stundentafel I.1 bzw. Stundentafel I.2 sind in der verbleibenden Unterrichtszeit so zu führen, dass durch Blockungen pädagogisch sinnvolle Unterrichtszeiten entstehen.
Die Schülerinnen und Schüler können innerhalb einer von der Schulleiterin bzw. vom Schulleiter festgelegten Frist zwischen den in der Stundentafel angeführten alternativen Pflichtgegenständen nach Maßgabe des § 2 Abs. 1 Ziffer 3 der Eröffnungs- und Teilungszahlenverordnung, BGBl. Nr. 86/1981 idgF, wählen.
Schülerinnen und Schüler können Bildungs- und Lehraufgaben und den Lehrstoff des Pflichtgegenstandes „Betriebspraxis“ gemäß Stundentafel I.1 sowie des alternativen Pflichtgegenstandes „Betriebspraxis“ gemäß Stundentafel I.2 auch durch Beschäftigung in einem Unternehmen erfüllen. Zur Unterstützung der Schülerinnen und Schüler wird die Kontaktaufnahme der Schule mit geeigneten Unternehmen der Region empfohlen.
Die Schulleiterin bzw. der Schulleiter kann in diesem Fall gemäß § 45 Abs. 1 lit. b und Abs. 4 des Schulunterrichtsgesetzes Schülerinnen und Schülern die Erlaubnis zum Fernbleiben vom Unterricht aus wichtigen Gründen erteilen, wenn gewährleistet ist, dass durch die Tätigkeit im Unternehmen die Bildungs- und Lehraufgaben und der Lehrstoff des alternativen Pflichtgegenstandes „Betriebspraxis“ erfüllt werden.
Der Schule sind Bildungs- und Erziehungsaufgaben („Unterrichtsprinzipien“) gestellt, die nicht einem Unterrichtsgegenstand zugeordnet werden können, sondern nur fächerübergreifend zu bewältigen sind. Die Unterrichtsprinzipien umfassen die Erziehung zur Gleichstellung von Frauen und Männern, die Erziehung zu Unternehmergeist, die Gesundheitserziehung, die Wirtschaftserziehung und Verbraucherinnen- und Verbraucherbildung, die Umwelterziehung, die Sexualerziehung, die europapolitische Bildungsarbeit, die Medienbildung und die Verkehrserziehung.
Ein weiteres Unterrichtsprinzip stellt die Entwicklung der sozialen Kompetenzen (soziale Verantwortung, Kommunikationsfähigkeit, Teamfähigkeit, Führungskompetenz und Rollensicherheit) sowie der personalen Kompetenzen (Selbstständigkeit, Selbstbewusstsein und Selbstvertrauen, Stressresistenz sowie die Einstellung zu Sucht- und Konsumverhalten und zu lebenslangem Lernen) dar.
(Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes)
a) Katholischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 571/2003 in der geltenden Fassung.
b) Evangelischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 130/2009 (auslaufend) und die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 395/2019 (aufsteigend) in der jeweils geltenden Fassung.
c) Altkatholischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 592/1986.
d) Islamischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 234/2011 in der geltenden Fassung.
e) Israelitischer Religionsunterricht
Die Bekanntmachung BGBl. Nr. 88/1985 in der jeweils geltenden Fassung ist sinngemäß anzuwenden.
f) Neuapostolischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 108/2016 in der geltenden Fassung.
g) Religionsunterricht der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage
Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 239/1988 in der geltenden Fassung.
h) Orientalisch-orthodoxer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 201/2004 in der geltenden Fassung.
i) Griechisch-orientalischer (orthodoxer) Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 114/2016 in der geltenden Fassung.
j) Buddhistischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 241/2008 in der geltenden Fassung.
k) Freikirchlicher Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 194/2014 in der geltenden Fassung.
l) Alevitischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 14/2014 in der geltenden Fassung.
Der Ethikunterricht ist den grundlegenden Menschen- und Freiheitsrechten verpflichtet. Er zielt auf begründetes Argumentieren und Reflektieren im Hinblick auf Fragen der Ethik und Moral ab.
Der Ethikunterricht soll Schülerinnen und Schüler zu selbstständiger Reflexion über gelingende Lebensgestaltung befähigen, ihnen Orientierungshilfen geben und sie zur fundierten Auseinandersetzung mit Grundfragen der eigenen Existenz und des Zusammenlebens anleiten.
In der Auseinandersetzung mit unterschiedlichen philosophischen, weltanschaulichen, kulturellen und religiösen Traditionen und Menschenbildern leistet der Ethikunterricht einen Beitrag zur Persönlichkeitsentwicklung. Hierbei sollen die Fähigkeit und die Bereitschaft der Schülerinnen und Schüler gestärkt werden, die Würde des Menschen zu achten, Verantwortung für das eigene Leben und Handeln sowie das friedliche Zusammenleben zu übernehmen sowie eine Haltung von Toleranz und Offenheit zu praktizieren.
Der Ethikunterricht unterstützt die Schülerinnen und Schüler in der Auseinandersetzung mit eigenen Erfahrungen und fördert autonomes und selbstreflektiertes Urteilen und Handeln. Er stärkt die Bereitschaft zu argumentativer Prüfung eigener Haltungen und moralischer (Vor-)Urteile.
Grundlagenwissenschaft des Ethikunterrichts ist die Philosophie.
Bezugswissenschaften sind alle Wissenschaften, die das menschliche Handeln erforschen, insbesondere Psychologie, Soziologie, Pädagogik, Anthropologie, Religionswissenschaft, Theologien verschiedener Religionsgemeinschaften, Geschichte, Politikwissenschaft, Rechtswissenschaft, Wirtschaftswissenschaften, Medienwissenschaft, Genderforschung, Informatik, Biologie, Chemie und Medizin. Die zentrale fachliche Grundlage des Unterrichtsgegenstandes Ethik ist die Praktische Philosophie.Als Integrationswissenschaft vertieft die Ethik praktisch-philosophische Diskurse durch Erkenntnisse der einschlägigen Bezugswissenschaften und bindet die Ergebnisse an die Gegebenheiten der Lebenswelt zurück.
Die zentrale fachliche Grundlage des Unterrichtsgegenstandes Ethik ist die Praktische Philosophie.
Aus den im Lehrstoff abgebildeten Anwendungsbereichen (Themen) entwickelte, für die Lebensgestaltung relevante Problemfragen werden aus drei Perspektiven betrachtet, die einander ergänzen und durchdringen. Dabei wird die Verbindung zu den Bezugswissenschaften hergestellt.
Die Lebenswirklichkeit der Einzelnen – personale Perspektive:
Hier wird die Frage nach der Bedeutung des jeweiligen Themas für ein gutes und gelingendes Leben der Einzelnen gestellt. Dafür wird an die Alltagserfahrungen und existenziellen Grunderfahrungen der Schülerinnen und Schüler angeknüpft.
Das Zusammenleben in der Gesellschaft – gesellschaftliche Perspektive:
Aus dieser Perspektive wird das jeweilige Thema im Hinblick auf das Zusammenleben in lokalen bis hin zu globalen Kontexten betrachtet. Dabei wird auf die verschiedenen kulturellen, sozialen, ökonomischen und religiösen Hintergründe und Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler Rücksicht genommen.
Wirkmächtige Leitvorstellungen und Ideen – ideengeschichtliche Perspektive:
Aus dieser Perspektive wird das jeweilige Thema im Hinblick auf das moralisch Gute und Gerechte im Lichte maßgeblicher ethischer Positionen und Begriffe sowie unter Bezugnahme auf kulturelle und religiöse Traditionen betrachtet und reflektiert.
Im Unterricht sind folgende Gestaltungsprinzipien anzuwenden:
Integration von Lebenswelt, Ethik und Bezugswissenschaften
Bei der Gestaltung des Ethikunterrichts ist an den Lebenserfahrungen der Schülerinnen und Schüler anzuknüpfen. Diese sind durch relevante Erkenntnisse der Bezugswissenschaften unter Zuhilfenahme ethisch-philosophischer Theorien und Methoden problemorientiert zu diskutieren und zu vertiefen.
Diskursorientierung
Mögliche Lösungen moralischer oder lebensgestalterischer Probleme sind diskursiv zu erarbeiten bzw. vorgeschlagene Antworten kritisch zu untersuchen. Dazu sind mannigfaltige (interaktive) Methoden und Gesprächs- und Diskussionsformate einzusetzen.
Diversitätsgebot
Auf die Vielfalt unterschiedlicher Weltanschauungen und Menschenbilder ist Rücksicht zu nehmen. Die Auseinandersetzung mit den verschiedenen Positionen ist ergebnisoffen und respektvoll zu gestalten. Der Unterricht ist so zu strukturieren, dass mehrere wohlbegründete, voneinander abweichende Positionierungen möglich sind.
Fachdidaktische Aufbereitung
Zur Gestaltung fachspezifischer Lerngelegenheiten sind von den Lehrerinnen und Lehrern Kompetenzbeschreibungen, Anwendungsbereiche und zentrale fachliche Konzepte zu verknüpfen.
Jedes Unterrichtsthema soll unter Berücksichtigung der drei Perspektiven des zentralen fachlichen Konzepts altersgerecht behandelt werden. Personale, gesellschaftliche und ideengeschichtliche Perspektive sind je nach Lerngruppe und Unterrichtsintention unterschiedlich zu gewichten, wobei eine im Vordergrund stehen kann.
Es können Exkursionen zu außerschulischen Lernorten durchgeführt und Gespräche, Begegnungen und Workshops mit Expertinnen und Experten ermöglicht werden.
Das Kompetenzmodell gliedert sich in fünf Kompetenzbereiche, die für alle Schulstufen gelten. Die beschriebenen Kompetenzen sind in allen Schulstufen zu entwickeln. Ihr Ausprägungsgrad soll mit aufsteigender Schulstufe komplexer und differenzierter werden.
Wahrnehmen und Perspektiven einnehmen
Die Schülerinnen und Schüler können
– Situationen und Probleme der individuellen, sozialen und ökologischen Lebenswelt wahrnehmen, beschreiben und deuten und
– sich mit Denkweisen, Wertvorstellungen und Lebenswelten anderer auseinandersetzen sowie die eigene Position einordnen.
Analysieren und Reflektieren
Die Schülerinnen und Schüler können
– ethisch-relevante Texte mit Hilfe fachspezifischer Terminologie und Methoden erschließen und verfassen und
– Wissen und Erfahrungen aus unterschiedlichen Fachgebieten und Lebensbereichen aufeinander beziehen und im Lichte ethischer Positionen reflektieren.
Argumentieren und Urteilen
Die Schülerinnen und Schüler können
– moralische und ethische Grundkonzepte darstellen, ihre historischen, sozioökonomischen und kulturellen Zusammenhänge verstehen und
– Argumente kritisch prüfen sowie eigenständige und begründete ethische Urteile fällen.
Interagieren und Sich-Mitteilen
Die Schülerinnen und Schüler können
– eigene Gedankengänge und die anderer sachgemäß und sprachlich sensibel darstellen und
– Auseinandersetzungen auf argumentativer Grundlage konsens- und dissensfähig führen und mit Meinungsverschiedenheiten und Konflikten gewaltfrei umgehen.
Handlungsoptionen entwickeln
Die Schülerinnen und Schüler können
– durch Handlungsentwürfe zu moralischen Problemen verantwortungsbewusst und ethisch reflektiert Stellung beziehen und
– die erworbenen Kompetenzen zu eigenen Lebensentwürfen in Beziehung setzen.
Der Ethikunterricht soll Raum für aktuelle Themen bieten.
In besonderer Weise ist auf die mit der jeweiligen Schulform verbundenen Schwerpunkte einzugehen.
1. Klasse (1. und 2. Semester):
Ethik und Moral, Freiheit und Verantwortung;
Grundrechte, Kinderrechte
Formen von Familie, Partnerschaft und Freundschaft;
Autoritäten, Vorbilder, Jugendkultur
Glücksvorstellungen, Glücksethiken, Glücksforschung
Suchtprävention, Abhängigkeit, Verantwortung des Einzelnen und der Gesellschaft
Globale und lokale Umweltthemen, globale Gerechtigkeit, nachhaltige Entwicklung, Nachhaltigkeit, Klima, lebensdienliche Wirtschaft, Konsumentinnen- und Konsumentenethik
Religionsgemeinschaften und säkulare Weltanschauungen in Österreich;
Religion und Staat
2. Klasse:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Zweck, Nutzen, guter Wille, Gerechtigkeit
Pressefreiheit, digitale Welt, Wahrheit und Manipulation
Glaubensgrundlagen, moralische Richtlinien
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
moralischer Status von Tieren, Tierrechte, Tierschutz
Sex und Gender; moralische Dimensionen von Liebe und Sexualität; Reproduktion
Konfliktforschung, Konfliktlösung, gewaltfreie Kommunikation, Respekt und Toleranz
3. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Tugendethik, Pflichtethik, Nutzenethik
Entwicklung und aktuelle Situation;
Integration und Inklusion; Umgang mit Behinderungen, Stereotypen, Fremdheit, interkulturellen Erfahrungen
Ärztliches und pflegerisches Berufsethos; gesundheitliche Aspekte des Sports;
Umgang mit Alter, Sterben und Tod
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Konzepte von Identität, Theorien der Moralentwicklung
Markt und Moral, Unternehmensethik, Technikfolgenabschätzung und -bewertung
Glaubensgrundlagen und moralische Richtlinien im Hinduismus, Buddhismus und Konfuzianismus
4. Klasse- Kompetenzmodul 7:
7. Semester:
Erlebnisorientierte Dimension, ergebnisorientierte Verpflichtung, Doping, Fairness, Events und Mediatisierung
Festigung und Vertiefung der Anwendungsbereiche der vorangehenden Schulstufen.
8. Semester (nur in der 4-jährigen Fachschule):
Festigung und Vertiefung der Anwendungsbereiche der vorangehenden Schulstufen.
1. Klasse (1. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können
– ausgewählten einfachen mündlichen und schriftlichen Darstellungen in verschiedenen Medien folgen, diese erfassen, Sprache aufmerksam und wertschätzend verwenden und sind sensibilisiert für Mehrsprachigkeit und Multikulturalität;
– einfache Sachverhalte darstellen und über ihre Lebenswelt reflektieren, Sprache situationsangemessen gebrauchen sowie sich konstruktiv an Gesprächen beteiligen und Feedback geben;
– literarische Texte und einfache Sachtexte in Grundzügen erschließen, unterschiedliche Formen des Lesens anwenden sowie andere Kulturen und Lebenswelten zu ihrem eigenen Leben in Beziehung setzen;
– einfache Texte verfassen, Informationen strukturiert schriftlich wiedergeben und kreative Verfahren anwenden;
– grundlegende Sprachnormen und Regeln der Orthografie und Zeichensetzung erkennen und anwenden.
Bereich Zuhören und Sprechen:
Einfache Übungen zum Erzählen und Zuhören, Hörverständnistraining, Grundlagen der verbalen und nonverbalen Kommunikation, Darstellung von einfachen Sachverhalten in Standardsprache.
Bereich Lesen:
Einfache Texte aus eigenen und anderen Kulturen und Lebenswelten, Lesetraining, sinnerfassendes und empathisches Lesen, lautes, gestaltendes Lesen.
Bereich Schreiben:
Beschreiben, spielerisch-schöpferisches Schreiben und Erzählen, kreative Arbeitstechniken, berufsbezogene Textsorten (Lebenslauf, Bewerbung ua.), Sprachnormen, Wortschatzarbeit.
2. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können
– einfachen mündlichen und schriftlichen Darstellungen in verschiedenen Medien folgen, diese erfassen, Sprache aufmerksam und wertschätzend verwenden und sind sensibilisiert für Mehrsprachigkeit und Multikulturalität;
– einfache Sachverhalte – vorzugsweise fachrichtungsbezogen – darstellen und über ihre Lebenswelt reflektieren, Sprache situationsangemessen gebrauchen sowie sich konstruktiv an Gesprächen beteiligen und Feedback geben;
– literarische Texte und Sachtexte in verschiedenen Medien in Grundzügen erschließen, unterschiedliche Formen des Lesens anwenden sowie andere Kulturen und Lebenswelten zu ihrem eigenen Leben in Beziehung setzen;
– einfache Texte intentionsgerecht und adressatenadäquat verfassen, relevante Informationen strukturiert schriftlich wiedergeben und kreative Verfahren anwenden;
– grundlegende Sprachnormen und Regeln der Orthografie und Zeichensetzung erkennen und anwenden, mit Fehlern konstruktiv umgehen sowie Sprache sensibel und geschlechtergerecht verwenden.
Bereich Zuhören und Sprechen:
Übungen zum Erzählen und Zuhören, Hörverständnistraining, Grundlagen der verbalen und nonverbalen Kommunikation (aktives Zuhören, Feedbackkultur ua.), Darstellung von Sachverhalten in Standardsprache, einfache berufsbezogene Gespräche (Telefonieren ua.).
Bereich Lesen:
Texte aus eigenen und anderen Kulturen und Lebenswelten, Lesetraining, sinnerfassendes und empathisches Lesen, lautes, gestaltendes Lesen, Erkennen und Filtern relevanter Inhalte, Informationsbeschaffung und Auswertung.
Bereich Schreiben:
Beschreiben, Anleiten sowie Berichten mit ausbildungsspezifischer Schwerpunktsetzung, spielerisch-schöpferisches Schreiben und Erzählen, Informationen und Ideen strukturiert schriftlich wiedergeben, kreative Arbeitstechniken, Exzerpt, berufsbezogene Textsorten (Lebenslauf, Bewerbung ua.), Sprachnormen, Wortschatzarbeit.
2. Klasse:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können
– mündlichen und schriftlichen Darstellungen in verschiedenen Medien folgen und sie verstehen sowie einfache monologische oder dialogische Sprechsituationen unter Einbeziehung der Fachrichtung bewältigen, sich an Gesprächen und Diskussionen beteiligen und auf Gesprächsbeiträge angemessen reagieren;
– unterschiedliche Lesetechniken anwenden, sich in der Medienlandschaft orientieren und sich mit Texten, Bildern und Filmen auseinandersetzen;
– einfache argumentative, kommunikative und reflexive Texte – vorzugsweise aus dem beruflichen Umfeld – planen, verfassen und überarbeiten sowie einfache Strategien zur Fehlervermeidung anwenden.
Bereich Zuhören und Sprechen:
Hörbeispiele, einfache Stellungnahmen, Wege zum freien Sprechen, lautes gestaltendes Lesen, Grundlagen der Gesprächsführung und Diskussion.
Bereich Lesen:
Lesetraining und Leseförderung mit verschiedenen Textsorten und Medien sowie literarisches identitätsorientiertes Lesen.
Bereich Schreiben:
Personal-kreatives Schreiben, einfache Portfoliotechniken, Zusammenfassen sowie einfache Formen des Argumentierens und Appellierens, Stellung nehmen, Schreibung und Bedeutung fachsprachlicher Ausdrücke und häufig verwendeter Fremdwörter, Anwenden von Grammatik sowie Rechtschreibung und Zeichensetzung im Kontext.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können
– mündliche und schriftliche Darstellungen verstehen und erschließen, einfache Informationsgrafiken verbalisieren und die Grundlagen der Präsentation mit Medienunterstützung umsetzen;
– Informationen auswählen und auswerten sowie sich mit Sachtexten und literarischen Beispielen – ausgehend von Lebensbereichen und jeweiligen Interessensgebieten – auseinandersetzen;
– über einfache Sachverhalte schriftlich informieren, Standpunkte argumentieren, Schreiben als Hilfsmittel zur Dokumentation einsetzen sowie kreative Techniken und fachspezifisch relevanten Wortschatz anwenden.
Bereich Zuhören und Sprechen:
Hörbeispiele, Grundlagen der Präsentation mit Medieneinsatz, mündliche Darstellung von komplexeren, auch berufsbezogenen Sachverhalten.
Bereich Lesen:
Auseinandersetzung mit Sachtexten und literarischen Texten zu verschiedenen Themenkreisen, literarische Textformen.
Bereich Schreiben:
Visualisieren und Verbalisieren von Sachverhalten, Beschreiben nicht-linearer Texte, zielgerichtetes Informieren und Argumentieren, Protokollieren und Mitschriften verfassen, Anwenden von Grammatik sowie Rechtschreibung und Zeichensetzung im Kontext.
3. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können
– in Grundzügen sachbezogen argumentieren, zielgerichtet appellieren und Standpunkte darlegen;
– Texte im Kontext verstehen, indem sie Bezüge zu anderen Texten oder Medien und zum eigenen Wissens- und Erfahrungssystem herstellen sowie die Bereitschaft zeigen, Texte und mediale Darstellungen empathisch und intuitiv aufzunehmen;
– argumentative und appellative Texte verfassen, Fachtexte unter Berücksichtigung der jeweiligen Fachrichtung auch fächerübergreifend planen, erarbeiten und verfassen sowie einen erweiterten, auch fachsprachlichen Wortschatz einsetzen.
Bereich Zuhören und Sprechen:
Hörbeispiele, argumentative und appellative Redeformen, freies Sprechen in einfachen Kommunikationssituationen, einfache rhetorische Mittel, Sprachvarietäten.
Bereich Lesen:
Recherche, Lesetechniken und Lesestrategien, Textbearbeitungsstrategien, Erarbeitung von Themenschwerpunkten – bevorzugt aus dem berufsbezogenen Umfeld.
Bereich Schreiben:
Einfache berufsbezogene Facharbeit, Strukturieren sowie Aufbereiten von Informationen unter Einbeziehung von Fachliteratur, Zitieren sowie Schreibstrategien von der Textplanung bis zur Überarbeitung, Analyse und Argumentation von Sachverhalten aus dem beruflichen, gesellschaftlichen und kulturellen Umfeld.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können
– Redeabsichten erkennen, sich konstruktiv an Gesprächen und Diskussionen beteiligen, Feedbackkultur entwickeln sowie Fachpräsentationen halten;
– Informationen aus unterschiedlichen Medien erschließen und vergleichen;
– Sachverhalte aus dem beruflichen, gesellschaftlichen und kulturellen Umfeld darlegen und argumentieren sowie Portfoliotechniken und andere Formen des Schreibens – auch fächerverbindend – anwenden, um den eigenen Lernprozess zu dokumentieren, zu reflektieren und einfache Formen des Wissen schaffenden Schreibens zu bewältigen.
Bereich Zuhören und Sprechen:
Meinungen und Interessen vertreten sowie Diskussion, freies Sprechen und freies Erzählen, Fachpräsentationen, Feedbackkultur.
Bereich Lesen:
Fach- und Sachtexte, erweiterte Recherche, themenzentrierte Textarbeit.
Bereich Schreiben:
Analyse und Argumentation von Sachverhalten aus dem beruflichen, gesellschaftlichen und kulturellen Umfeld, Formen der schriftlichen Dokumentation, auch der eigenen Lernprozesse.
4. Klasse – Kompetenzmodul 7:
7. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können
– Inhalte unter Berücksichtigung der jeweiligen Fachrichtung zielgruppenorientiert und mit Medienunterstützung präsentieren;
– Texte formal und inhaltlich erschließen sowie sich mit Texten und Medien auseinandersetzen;
- Texte mit unterschiedlicher Intention planen, verfassen und überarbeiten.
Bereich Zuhören und Sprechen:
Präsentationen unter Berücksichtigung unterschiedlicher Zielgruppen.
Bereich Lesen:
Erschließung und Bewertung von Texten in verschiedenen Medien.
Bereich Schreiben:
Analyse und Argumentation von Sachverhalten aus dem beruflichen, gesellschaftlichen und kulturellen Umfeld, Textoptimierung, Portfolio als Produkt der Fachrichtung oder Dokumentation der Betriebspraxis.
8. Semester – gemäß Stundentafel I.2 :
Die Schülerinnen und Schüler können
– komplexere Inhalte unter Berücksichtigung der jeweiligen Fachrichtung zielgruppenorientiert und mit Medienunterstützung präsentieren;
– Texte formal und inhaltlich erschließen sowie sich mit Texten und Medien kritisch auseinandersetzen;
- Texte mit unterschiedlicher Intention planen, verfassen und überarbeiten.
Bereich Zuhören und Sprechen:
Präsentationen aus dem jeweiligen Fachgebiet für unterschiedliche Zielgruppen.
Bereich Lesen:
Kritische Auseinandersetzung mit Texten in verschiedenen Medien.
Bereich Schreiben:
Analyse und Argumentation von Sachverhalten aus dem beruflichen, gesellschaftlichen und kulturellen Umfeld, Schreibstrategien, Textoptimierung.
1. Klasse: ein- bis zwei einstündige Schularbeiten pro Semester.
3. bis 6. Semester: je eine von der Aufgabenstellung abhängige ein- oder zweistündige Schularbeit.
8. Semester: eine von der Aufgabenstellung abhängige zwei- oder mehrstündige Schularbeit.
Der Fremdsprachenunterricht geht von einer umfassenden Sicht von Sprachverwendung und Sprachenlernen aus. Deshalb wurden die Lernergebnisse des Pflichtgegenstandes „Englisch“ sowie das zugrundeliegende Modell des GER durch allgemeine Kompetenzen (Fach,- Methoden-, Sprachmittlungs- Kooperations- und Individualkompetenz sowie soziale, kommunikative und interkulturelle Kompetenz) erweitert, die die Voraussetzung für eine erfolgreiche Umsetzung der rein sprachlichen Fertigkeiten darstellen.
Im Sinne eines integrativen, handlungs- und kompetenzorientierten Unterrichts ist der Bereich „Kommunikative Kompetenz“ in die Bereiche „Hören“, „An Gesprächen teilnehmen“, „Zusammenhängend sprechen“, „Lesen“ und „Schreiben“ zu integrieren.
Die sprachlichen Fertigkeiten der Schülerinnen und Schüler sind durchgängig in unterschiedlichen Schwierigkeitsgraden bzw. in Progression im Sinne eines nachhaltigen Kompetenzerwerbs zu trainieren.
1. Klasse (1.Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können
– Inhalte von ganz unmittelbarer Bedeutung in einfachen Alltagsgesprächen sowie Hör- und Lesetexten verstehen, sofern deutlich und langsam gesprochen wird bzw. kurze, leicht verständliche Lesetexte zu vertrauten konkreten Themen aus dem Alltagsleben vorliegen;
– Anweisungen, die langsam und deutlich an sie gerichtet werden, verstehen;
– grundlegende sprachliche Strukturen in einfachen routinemäßigen Sprachsituationen anwenden sowie Zustimmung und Ablehnung ausdrücken;
– mündlich einfache Beschreibungen von Menschen, Alltagssituationen, Ereignissen und Erfahrungen geben sowie Vorlieben, Abneigungen und die eigene Meinung auf sehr einfache Weise mitteilen;
– sehr einfache Texte zu vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit einfachen Konnektoren verbinden.
Privater und öffentlicher Themenbereich:
Vertraute Themen aus dem Umfeld der Schülerinnen und Schüler (zB Alltagsleben und Gewohnheiten, Schule, Freizeit, Sport und Hobbys).
Beruflicher Themenbereich:
Sicherheit im Werkstättenunterricht, naturwissenschaftliche Grundbegriffe.
Kommunikationsrelevante Sprachstrukturen und Wortschatz:
Wiederholung des Grundwortschatzes und einfacher Sprachstrukturen.
Mündliche Kommunikation:
Monologische und dialogische Gesprächssituationen aus dem privaten Themenbereich.
Schriftliche Textsorten und -formate:
Übungen zur Textorganisation, informeller Schriftverkehr (zB Notiz), einfache Beschreibung.
2. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können
– Inhalte von ganz unmittelbarer Bedeutung in einfachen Alltagsgesprächen sowie in Hör- und Lesetexten verstehen, sofern deutlich und langsam gesprochen wird bzw. kurze, leicht verständliche Lesetexte zu vertrauten konkreten Themen aus dem Alltagsleben vorliegen;
– Anweisungen, die langsam und deutlich an sie gerichtet werden, verstehen;
– grundlegende sprachliche Strukturen in einfachen routinemäßigen Sprachsituationen anwenden sowie Zustimmung und Ablehnung ausdrücken;
– mündlich einfache Beschreibungen von Menschen, Alltagssituationen, Ereignissen und Erfahrungen geben sowie Vorlieben, Abneigungen und die eigene Meinung auf sehr einfache Weise mitteilen;
– sehr einfache Texte zu vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit einfachen Konnektoren verbinden.
Privater und öffentlicher Themenbereich:
Vertraute Themen aus dem Umfeld der Schülerinnen und Schüler (zB Gesundheit, Essen und Trinken, Wohnen, Unterhaltung, Medien, soziale Beziehungen).
Beruflicher Themenbereich:
Sicherheit am Arbeitsplatz, abteilungsspezifische Werkzeuge und Geräte.
Kommunikationsrelevante Sprachstrukturen und Wortschatz:
Wiederholung und Erweiterung des Grundwortschatzes, Festigung der Sprachstrukturen.
Mündliche Kommunikation:
Monologische und dialogische Gesprächssituationen aus dem privaten und öffentlichen Themenbereich.
Schriftliche Textsorten und -formate:
Übungen zur Textorganisation, informeller Schriftverkehr (zB E-Mail), Blog, einfache Beschreibungen.
2. Klasse:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können
– Inhalte von unmittelbarer Bedeutung in Alltagsgesprächen sowie in Hör- und Lesetexten verstehen, sofern deutlich und langsam gesprochen wird oder leicht verständliche Lesetexte vorliegen;
– Anweisungen, die langsam und deutlich an sie gerichtet werden, verstehen;
– grundlegende sprachliche Strukturen in routinemäßigen Sprachsituationen anwenden sowie Zustimmung und Ablehnung ausdrücken;
– mündlich Beschreibungen von Menschen, Alltagssituationen, Ereignissen und Erfahrungen geben sowie Vorlieben, Abneigungen und die eigene Meinung auf einfache Weise mitteilen;
– einfache Texte zu vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit einfachen Konnektoren verbinden.
Privater und öffentlicher Themenbereich:
Einfache gesellschaftliche und vertraute Themen aus dem relevanten Umfeld der Schülerinnen und Schüler (zB Mode, Jugendkultur, Wohnkultur, Bildung, öffentliche und private Verkehrsmittel), zeitgemäße Massenmedien und Kommunikationsformen wie Mobiltelefone und Internet.
Beruflicher Themenbereich:
Abteilungsspezifische Abläufe.
Kommunikationsrelevante Sprachstrukturen und Wortschatz:
Erweiterung des Grundwortschatzes, Sprachstrukturen im Kontext.
Mündliche Kommunikation:
Gespräche über das konkrete persönliche Umfeld, einfache Beschreibungen, zB von Alltagsgegenständen.
Schriftliche Textsorten und -formate:
Beschreibungen, formeller Schriftverkehr, zB E-Mail.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können
– Inhalte von unmittelbarer Bedeutung in Alltagsgesprächen sowie in Hör- und Lesetexten verstehen, sofern deutlich und langsam gesprochen wird oder leicht verständliche Lesetexte vorliegen;
– Anweisungen, die langsam und deutlich an sie gerichtet werden, verstehen;
– grundlegende sprachliche Strukturen in routinemäßigen Sprachsituationen anwenden sowie Zustimmung und Ablehnung ausdrücken;
– mündlich Beschreibungen von Menschen, Alltagssituationen, Ereignissen und Erfahrungen geben sowie Vorlieben, Abneigungen und die eigene Meinung auf einfache Weise mitteilen;
– einfache Texte zu vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit einfachen Konnektoren verbinden.
Privater und öffentlicher Themenbereich:
Einfache gesellschaftliche und vertraute Themen aus dem relevanten Umfeld der Schülerinnen und Schüler (zB zwischenmenschliche Beziehungen, Träume, Hoffnungen und Zukunftsperspektiven), zeitgemäße Massenmedien und Kommunikationsformen (zB Internet, soziale Netzwerke).
Beruflicher Themenbereich:
Einfache Produktpräsentationen.
Kommunikationsrelevante Sprachstrukturen und Wortschatz:
Erweiterung des Grundwortschatzes, Festigung der Sprachstrukturen im Kontext.
Mündliche Kommunikation:
Gespräche über die eigene Lebenswelt, einfache Produktbeschreibungen und -präsentationen.
Schriftliche Textsorten und -formate:
Beschreibungen, formeller Schriftverkehr, zB Geschäftsbrief.
3. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können
– Hör- und Lesetexte aus dem alltäglichen und vertrauten berufsrelevanten Umfeld sowie mündliche und schriftliche Beschreibungen von Ereignissen, Gefühlen und Wünschen im unmittelbaren Umfeld verstehen;
– Anweisungen verstehen;
– häufig verwendete sprachliche Strukturen anwenden;
– Situationen aus dem persönlichen und beruflichen Alltag mündlich beschreiben, Vorlieben, Abneigungen und die eigene Meinung mitteilen sowie Zustimmung und Ablehnung begründen;
– Texte zu vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit komplexeren Konnektoren verbinden.
Privater und öffentlicher Themenbereich:
Aktuelle Themen und Themen aus den Interessensgebieten Jugendlicher (zB Werbung, Umwelt und Ökologie).
Beruflicher Themenbereich:
Produktpräsentationen und einfache Firmenpräsentationen.
Kommunikationsrelevante Sprachstrukturen und Wortschatz:
Erweiterung und Vertiefung des Grundwortschatzes, Festigung der Sprachstrukturen im Kontext.
Mündliche Kommunikation:
Informelle Gespräche, Bewerbungsgespräche, Beschreibungen und Präsentationen zu Themen des eigenen Interessens- und Fachgebiets.
Schriftliche Textsorten und -formate:
Beschreibungen, formeller Schriftverkehr, zB Lebenslauf, Bewerbung.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können
– längere unkomplizierte Sachinformationen über alltagsbezogene und berufsrelevante Themen in Hör- und Lesetexten verstehen und dabei die Hauptaussagen und Einzelinformationen erkennen, wenn die Thematik vertraut und die Darstellung unkompliziert und klar strukturiert ist;
– mündliche und schriftliche Beschreibungen von Ereignissen, Gefühlen und Wünschen sowie Anweisungen verstehen;
– sprachliche Strukturen im Kontext anwenden;
– Situationen aus dem persönlichen und beruflichen Alltag mündlich beschreiben, Vorlieben, Abneigungen und die eigene Meinung mitteilen sowie Zustimmung und Ablehnung begründen;
– Texte zu Themen der eigenen Interessens- und Fachgebiete verfassen und dabei die Sätze mit komplexeren Konnektoren verbinden.
Privater und öffentlicher Themenbereich:
Aktuelle Themen und Themen aus den Interessensgebieten Jugendlicher (zB Lebenswirklichkeit Jugendlicher in verschiedenen Ländern, Verstehen der eigenen Kultur sowie anderer Kulturen, interkulturelle Beziehungen).
Beruflicher Themenbereich:
Firmen- und Produktpräsentationen.
Kommunikationsrelevante Sprachstrukturen und Wortschatz:
Vertiefung des Grundwortschatzes, Festigung der Sprachstrukturen im Kontext.
Mündliche Kommunikation:
Informelle Gespräche, auch mit Geschäftspartnern und Kunden, Beschreibungen und Präsentationen, zB Produktionsvorgänge, Firmenführungen.
Schriftliche Textsorten und -formate:
Beschreibungen, formeller Schriftverkehr, zB Geschäftsbriefe.
Schularbeiten:
1.-3. Klasse: je eine einstündige Schularbeit pro Semester.
1. Klasse (1. und 2. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Geografie und wirtschaftliche Bildung
– die Konsequenzen des Klimawandels analysieren und verantwortungsbewusst an der Gestaltung und Erhaltung des eigenen Lebensumfelds mitwirken;
– die Möglichkeiten und Chancen des nachhaltigen Wirtschaftens im Spannungsfeld zwischen individueller Lebensführung und industrieller Produktion erkennen;
– wirtschaftliche Grundkenntnisse in ihrer Rolle als Konsumentinnen und Konsumenten einsetzen;
– gesellschaftliche und wirtschaftliche Folgen der aktuellen Bevölkerungsentwicklung auf verschiedenen Maßstabsebenen erkennen und diese darstellen;
– Geomedien alltagsorientiert einsetzen.
Bereich Geschichte und Politische Bildung
– anhand von Beispielen die Bedeutung und die Wechselwirkungen von Politik, Kultur, Gesellschaft und Wirtschaft verstehen;
– das österreichische politische System erklären und historisch herleiten;
– an gesellschaftlichen und politischen Prozessen partizipieren;
– die Bedeutung exemplarischer, historischer und politischer Entwicklungen und Konflikte für die Gegenwart erläutern;
– den gesellschaftlichen und arbeitsweltlichen Wandel erkennen und diesen als Herausforderung und Chance begreifen.
Bereich Geografie und wirtschaftliche Bildung:
Folgen des natürlichen und anthropogenen Treibhauseffekts (Ursachen und exemplarische Auswirkungen, Möglichkeiten klimabewussten Handelns).
Nachhaltige Nutzung von Ressourcen (Konzepte der Nachhaltigkeit, Ressourcenknappheit und Tragfähigkeit der Erde, Ökologischer Fußabdruck).
Konsumentinnen- und Konsumentenbildung (Marktprozesse, Preisbildung, Interessenkonflikte, kritisches Konsumverhalten).
Folgen aktueller Bevölkerungsentwicklungen (Beispiele demographisch junger Gesellschaften, Alterung, Herausforderungen für das österreichische Sozialsystem und den Arbeitsmarkt, globale Migrationsbewegungen).
Einsatz von Geomedien im thematischen Kontext.
Bereich Geschichte und Politische Bildung:
Wechselwirkungen von Politik, Kultur, Gesellschaft und Wirtschaft anhand ausgewählter Beispiele (1. Weltkrieg, Zwischenkriegszeit, 2. Weltkrieg, Holocaust, Erinnerungskulturen, 2. Republik).
Grundzüge der Demokratie in Österreich (System, Akteure, historische Entwicklung), Möglichkeiten der politischen und zivilgesellschaftlichen Mitsprache (Parteien, Interessenvertretungen, Wahlen, Mittel der direkten Demokratie).
Historische politische Entwicklungen und Konflikte (zB zweiter Zerfall Jugoslawiens, Nahostkonflikt, aktuelle Konfliktherde).
Phasen der Industrialisierung bis in die Gegenwart; Auswirkungen auf die Arbeitswelt und auf die Gesellschaft.
2. Klasse:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Politische Bildung
– politische und gesellschaftliche Interessensgegensätze erkennen und Konfliktlösungsstrategien (Lösungsminderungsstrategien) entwickeln;
– den Beitrag der Medien zur Politikgestaltung einschätzen und politikrelevante Medienerzeugnisse auf ihre Intentionen hin kritisch untersuchen;
– Diversität und Interkulturalität als Chancen und Herausforderungen verstehen.
Bereich Geografie und wirtschaftliche Bildung
– mittels Geomedien Ursache- und Wirkungszusammenhänge einfacher Problemstellungen darstellen sowie diesbezügliche Chancen und Risiken diskutieren;
– Ursachen und Abläufe von Migrationsbewegungen analysieren und Integrationsmodelle diskutieren.
Bereich Geschichte
– die Bedeutung der Medienfreiheit und den Stellenwert der Medien als vierte Gewalt im Staat verstehen;
– zwischen Quelle und Darstellung unterscheiden;
– historische Quellen aus der jeweiligen Zeit heraus in Grundzügen interpretieren;
– Vorurteile und Stereotypen erkennen sowie historische und aktuelle Ursachen für Feindbilder und Rassismus erklären.
Projekt Medien und Macht:
Politische Bildung (Politik und Medien, Bedeutung von Meinungs- und Pressefreiheit, Chancen und Gefahren der Digitalisierung, Populismus), Geografie und wirtschaftliche Bildung (Wirtschaft und Medien, kritischer Umgang mit Geomedien, Wahrnehmungsgeografie), Geschichte (Unterscheidung zwischen Quelle und Darstellung, kritische Medienanalyse anhand von Fallbeispielen).
Projekt Migration, Interkulturalität und Diversität:
Politische Bildung (Diversität und Interkulturalität als Herausforderung und Chance, dissonante Geschichtsbilder, Geschlechterdemokratie), Geografie und wirtschaftliche Bildung (Ursachen und Abläufe von Migrationsbewegungen, Integrationskonzepte, wirtschaftliche Dimensionen von Migrationen, ethnische Ökonomien), Geschichte (Historische Ursachen für Feindbilder und Rassismus, nationale und transnationale Identitäten und Migrationsgeschichten).
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Politische Bildung
– die „Idee Europa“ begreifen sowie die Chancen und Schwierigkeiten der Entwicklung eines europäisches Bewusstseins reflektieren;
– das Zusammenwirken der Institutionen der EU mit dem nationalen politischen System exemplarisch beschreiben;
– die Krisen und Chancen der Globalisierung verstehen.
Bereich Geografie und wirtschaftliche Bildung
– unterschiedliche räumliche Konstrukte von Europa erfassen und diese bewerten;
– die Grundfreiheiten der EU erklären und kennen ihre Möglichkeiten als EU-Bürgerinnen und -Bürger;
– die vielfältigen Auswirkungen der Globalisierung an regionalen Beispielen erläutern;
– Konflikte um die Verteilung von Ressourcen analysieren.
Bereich Geschichte
– die geschichtliche Entwicklung der EU als Friedens- und Wirtschaftsprojekt erkennen;
– Auswirkungen und Folgen der historisch bedingten Europäisierung der Welt begreifen.
Projekt Europäische Union:
Politische Bildung („Idee Europa“, politisches System der EU, Prozess einer europäischen Bewusstseinsbildung, Zukunftsperspektiven der EU), Geografie und wirtschaftliche Bildung (Europa als Konstrukt, Grundfreiheiten der EU, Möglichkeiten als EU-Bürgerinnen und -Bürger), Geschichte (Geschichtliche Entwicklung der EU als Friedens- und Wirtschaftsprojekt).
Projekt Globalisierung:
Politische Bildung (Auswirkungen globaler Trends auf die individuelle Lebens- und Arbeitswelt, Interessenkonflikte erkennen), Geografie und wirtschaftliche Bildung (Globalisierung an regionalen Beispielen aufzeigen), Geschichte (Historische Hintergründe und Entwicklung der Globalisierung, entwicklungspolitische Konzepte).
Siehe die Verordnung BGBl. Nr. 37/1989 in der jeweils geltenden Fassung.
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Zahlen und Maße
– mit reellen Zahlen rechnen;
– Zahlen in Gleitkommadarstellung angeben und mit Zehnerpotenzen rechnen;
– Zahlen auf die maßgebende Stelle runden;
– die Potenzgesetze verstehen;
– Maßzahlen mit Einheiten darstellen und mithilfe von Zehnerpotenzen in andere Einheiten umrechnen;
– Prozentrechnungen verstehen und anwenden.
Bereich Funktionale Zusammenhänge
– lineare Zusammenhänge zwischen Größen erkennen und anwenden.
Bereich Algebra und Geometrie
– Sachverhalte in Form von Termen darstellen;
– Terme gemäß den Gesetzen der Algebra umformen;
– lineare Gleichungen in einer Variablen aus einer Textvorgabe aufstellen und lösen;
– die Zusammenhänge zwischen den Seiten in einem rechtwinkligen Dreieck verstehen und anwenden;
– die Winkelfunktionen Sinus, Cosinus und Tangens als Seitenverhältnisse in einem rechtwinkligen Dreieck verstehen und anwenden.
Bereich Zahlen und Maße:
Natürliche und ganze Zahlen, Rechnen mit Brüchen, Darstellungen rationaler Zahlen (Dezimalform oder Bruch), Potenzen und Wurzeln, Wurzeln als Potenzen mit rationalen Hochzahlen, Fixkommadarstellung, Gleitkommadarstellung, Einheiten, Überschlagsrechnungen, Prozentrechnungen.
Bereich Funktionale Zusammenhänge:
Direkte und indirekte Proportionalität.
Bereich Algebra und Geometrie:
Terme (Monome, Binome, Bruchterme, Rechengesetze), lineare Gleichungen in einer Variablen, Textgleichungen, Sätze im rechtwinkligen Dreieck, Ähnlichkeit (Strahlensätze), Trigonometrie des rechtwinkligen Dreiecks.
2. Klasse:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Funktionale Zusammenhänge
– Lineare Funktionen durch Funktionsgleichungen, Wertetabellen und grafisch im rechtwinkligen Koordinatensystem darstellen;
– den Zusammenhang zwischen einer linearen Funktion und einer Geraden in einem rechtwinkligen Koordinatensystem erklären;
– lineare Zusammenhänge erkennen und die passende Funktion aufstellen;
– Trigonometrische Funktionen anhand des Einheitskreises erklären und interpretieren.
Bereich Algebra und Geometrie
– lineare Gleichungssysteme in 2 Variablen aus gegebenen Textvorgaben erstellen und lösen;
– Seiten und Winkeln in schiefwinkligen Dreiecken mithilfe des Sinus- bzw. Kosinussatzes berechnen.
Bereich Funktionale Zusammenhänge:
Kartesisches (rechtwinkliges) Koordinatensystem, lineare Funktion, Darstellungen der linearen Funktion, Trigonometrische Funktionen, Anwendungen auf fachbezogene Sachverhalte.
Bereich Algebra und Geometrie:
Lineare Gleichungen in zwei Variablen, Lösungsverfahren, Lösungsfälle, graphisches Lösungsverfahren, Trigonometrie des schiefwinkligen Dreiecks, Anwendungen auf fachbezogene Sachverhalte.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Zahlen und Maße
– Zahlenmenge der komplexen Zahlen erkennen und deren Elemente in der Gauß'schen Zahlenebene darstellen und interpretieren und einfache Rechnungen durchführen.
Bereich Funktionale Zusammenhänge
– die quadratische Funktion graphisch in einem rechtwinkligen Koordinatensystem darstellen und die Begriffe Scheitelpunkt und Monotonieverhalten interpretieren;
– quadratische Zusammenhänge erkennen und als Funktion darstellen.
Bereich Algebra und Geometrie
– quadratische Gleichungen erkennen und lösen;
– den Zusammenhang zwischen den Lösungen und der quadratischen Gleichung erklären;
– quadratische Gleichungen in ihrem Fachgebiet anwenden;
– Umfang und Flächeninhalt von geometrischen Figuren; Oberfläche und Rauminhalt von geometrischen Körpern berechnen.
Bereich Zahlen und Maße:
Komplexe Zahlen:
Darstellung; Grundrechnungsarten.
Bereich Funktionale Zusammenhänge:
Quadratische Funktionen (graphische Darstellung, Bestimmung des Scheitels sowie der Streckung und Verschiebung längs x-Achse und y-Achse).
Bereich Algebra und Geometrie:
Quadratische Gleichungen (Lösungsfälle inkl. komplexe Lösungen, graphische Lösung), ebene Figuren (Quadrat, Rechteck, Parallelogramm, Raute, Deltoid, Trapez, Kreis), Körper (Würfel, Quader, Pyramide, Zylinder, Kegel, Kugel).
3. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Funktionale Zusammenhänge
– lineare Entwicklungen erkennen, beschreiben und berechnen;
– exponentielle Entwicklungen erkennen und beschreiben;
– den Begriff des Logarithmus verstehen.
Bereich Funktionale Zusammenhänge:
Prozentuelle Zunahme und Abnahme, Exponentialfunktion, Logarithmus.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Algebra und Geometrie
– Vektoren verstehen und mit ihnen rechnen;
– Linearkombinationen von Vektoren erkennen und erstellen.
Bereich Stochastik
– erhobene Daten aufbereiten und in statistischen Diagrammen darstellen;
– Kenngrößen von Daten berechnen und interpretieren.
Bereich Algebra und Geometrie:
Rechnen mit Vektoren unter Berücksichtigung der Anforderungen des Fachgebiets.
Bereich Stochastik:
Statistische Diagramme, Kenngrößen statistischer Daten.
In allen Klassen:
Anwendungen aus dem Fachgebiet, zeitgemäße Rechenhilfen einsetzen.
Schularbeiten:
1. Klasse (1. und 2. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können
– Energieformen und deren Umwandlung beschreiben und in Beziehung zu Energieverbrauch, Energiekosten und Wirkungsgrad setzen;
– die Ursachen von Bewegungsänderungen und Kräften erkennen und an einfachen Beispielen beschreiben;
– die Zusammenhänge zwischen Aggregatszuständen und Energieeinsatz verstehen;
– einfache chemische Reaktionen beschreiben und erklären;
– grundlegende ökologische Wasser- und Luftkreisläufe in Zusammenhang mit Umweltschutz beschreiben;
– zu im Alltag auftretenden naturwissenschaftlichen technischen Problemen recherchieren.
Grundlegende Größen und Einheiten in den Naturwissenschaften, internationales Einheitensystem, Bewegungen und Kräfte, phänomenologische Behandlung der Energieformen und deren Umwandlung (zB Energieverbrauch, Energiekosten, Wirkungsgrad), Aufbau der Materie, Zusammenhänge von Aggregatszuständen und Energieeinsatz, einfache chemische Reaktionen, Schadstoffe in ökologischen Kreisläufen.
1. Klasse (1. und 2. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Informatiksysteme, Mensch und Gesellschaft
– Hardware-Komponenten und deren Funktionen benennen und erklären, eine PC-Konfiguration bewerten und Anschaffungsentscheidungen treffen sowie einfache Fehler der Hardware erkennen;
– Vor- und Nachteile marktüblicher Betriebssysteme benennen, Daten verwalten, Software installieren und deinstallieren und die Arbeitsumgebung einrichten und gestalten;
– Netzwerksressourcen nutzen und Netzwerkkomponenten benennen und einsetzen;
– Daten sichern, sie vor Beschädigung und unberechtigtem Zugriff schützen, gesetzliche Rahmenbedingungen berücksichtigen;
– die gesellschaftlichen Auswirkungen von Informationstechnologien erkennen und zu aktuellen IT-Themen kritisch Stellung nehmen.
Bereich Publikation und Kommunikation
– Daten eingeben, bearbeiten, formatieren, drucken sowie Dokumente erstellen und bearbeiten;
– Präsentationen erstellen;
– das Internet nutzen und über das Netz kommunizieren.
Bereich Tabellenkalkulation
– Berechnungen durchführen, Entscheidungsfunktionen einsetzen, Diagramme erstellen, Daten austauschen.
Hardwarekomponenten:
Motherboard, Prozessoren, Arbeitsspeicher, Festplatten und andere Speichermedien; Monitore; Drucker, Scanner; Hardware für Internetzugang und mobile Endgeräte.
Betriebssysteme:
Marktübliche Betriebssysteme, Desktopeinstellungen, Druckerverwaltung, Dateiverwaltung; Installation.
Netzwerke:
Netzwerkkomponenten, Verwendung von Druckern im Netzwerk, Einstellungen im Mail-Client, im Browser und in Cloud-Diensten.
Datensicherung:
Medien zur Datensicherung, Virenschutz.
Rechtliche und gesellschaftliche Aspekte:
Grundsätze des Datenschutz- und Telekommunikationsgesetzes, Bedeutung des Urheberrechts (Copyright, Lizenzverträge – Shareware, Freeware, Open Source), gesellschaftliche Auswirkungen der Informationstechnologie, Suchtverhalten.
Textverarbeitung und Präsentationen:
Erstellen und Bearbeiten von Dokumenten mit Textverarbeitungsprogrammen, Erstellen von Präsentationen mit einschlägiger Software.
Publikation und Kommunikation im Web:
LAN, WAN, Internetdomänen, Suchmaschinen, Webmail, E-Mail, einfache Bildbearbeitung, Kommunikationsdienste und -plattformen.
Tabellen und Diagramme:
Erstellung und Bearbeitung von Tabellen und Diagrammen, Arbeiten mit Formeln und vordefinierten Funktionen, Beispiele aus der Fachtheorie.
2. Klasse:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Recht
– die Voraussetzungen für den Abschluss und die Erfüllung eines Vertrages erläutern und zwischen Unternehmens- und Konsumentengeschäften unterscheiden;
– Gewährleistungs-, Garantie- und Schadenersatzansprüche erkennen.
Grundzüge des Zivilrechts
Grundzüge des Personen-, Sachen- und Schuldrechts, Grundzüge des Konsumentenschutzes einschließlich der für den Fernabsatz relevanten Bestimmungen, Grundzüge des zivilgerichtlichen Verfahrens.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Recht
– die verschiedenen Rechtsformen von Unternehmen, ihre Vor- und Nachteile sowie deren Organisation erklären und sich Informationen aus dem Firmenbuch beschaffen;
– ein Gewerbe anmelden und die Voraussetzungen für den Antritt eines Gewerbes erläutern;
– die Voraussetzungen für und die Grundzüge von Insolvenzverfahren erklären;
– die Voraussetzungen für die Begründung und die Beendigung von Arbeitsverhältnissen sowie die sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten erläutern.
Gewerberecht:
Arten von Gewerben, Voraussetzungen für den Gewerbeantritt, Verfahren zur Anmeldung von Gewerben.
Unternehmensrecht:
Unternehmereigenschaft, Firma, Firmenbuch, Rechtsformen von Unternehmen, Stellvertretung.
Insolvenzrecht:
Voraussetzungen, Arten von Insolvenzfahren.
Arbeitsrecht:
Grundzüge des kollektiven Arbeitsrechts (ABGB, Angestelltengesetz, Kollektivvertrag), individuelles Arbeitsrecht (Arten von Arbeits- und Dienstverhältnissen, Begründung und Beendigung, Rechte und Pflichten).
3. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Wirtschaft und Betriebstechnik
– die Struktur des Jahresabschlusses beschreiben, mit Hilfe grundlegender betriebswirtschaftlicher Kennzahlen die Lage des Unternehmens beurteilen und die Ergebniswirksamkeit von einfachen Geschäftsfällen auf den Jahresabschluss beurteilen;
– die verschiedenen Erscheinungsformen der Ertragssteuern erläutern und das System der Umsatzsteuer erklären;
– die gesetzlichen Personalnebenkosten und den Aufbau einfacher Lohn- und Gehaltsabrechnungen erklären.
Buchhaltung:
Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Ertrag, Aufwand, Abschreibung, Rückstellungen, Rücklagen, Jahresabschlusskennzahlen.
Personalverrechnung:
Bruttobezug, Personalnebenkosten, Sozialversicherungsbeiträge, Lohnsteuer.
Steuern:
Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Wirtschaft und Betriebstechnik
– die wichtigsten Kostenbegriffe erklären und eine einfache Kostenstellenrechnung durchführen;
– mit vorgegebenen Daten Kalkulationen durchführen, Deckungsbeiträge ermitteln und deren Bedeutung kennen;
– einfache Organigramme und Darstellung von Abläufen in Unternehmen interpretieren.
Kostenrechnung:
Kostenarten, Kostenstellen, Aufbau und Inhalte des Betriebsabrechnungsbogens, Kalkulationsverfahren, Deckungsbeitragsrechnung.
Organisation:
Elemente und Formen der Aufbauorganisation, Möglichkeiten der Darstellung von Unternehmensabläufen.
4. Klasse – Kompetenzmodul 7:
7. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Wirtschaft und Betriebstechnik
– die grundlegenden Aufgaben, Ziele und Bereiche der Logistik erläutern;
– Beschaffungsstrategien auswählen sowie den Ablauf und die einzelnen Schritte des Beschaffungsprozesses in einem Unternehmen beschreiben;
– Gestaltungsgrundsätze einer Produktion beschreiben;
– ausgewählte Methoden der Zeitermittlung erläutern und Arbeitspläne erstellen;
– Ziele und Aufgaben des Marketings sowie den Ablauf und die einzelnen Schritte des Vertriebsprozesses in einem Unternehmen beschreiben;
– Ziele und ausgewählte Methoden des Projektmanagements sowie des Qualitätsmanagements beschreiben.
Logistik:
Aufgabe, Ziele und Bereiche der Logistik, Materialarten.
Materialwirtschaft:
Beschaffungsstrategien (Einzelbeschaffung, Vorratsbeschaffung), Beschaffungsprozess (Bedarfsermittlung, Anfrage, Bestellung, Materialeingang und –verwaltung).
Produktion:
Arbeitsteilung in der Produktion, Fertigungsarten, Fertigungsprinzipien; Aufgaben der Arbeitsvorbereitung, Erzeugnisstruktur, Arbeitsplan, Methoden der Zeitermittlung.
Marketing und Vertrieb:
Markt- und Konkurrenzanalyse, Marketing-Mix, Vertriebsprozess.
Qualitätsmanagement:
Qualitätsmerkmale, Qualitätsprüfung, Inhalte eines betrieblichen Qualitätsmanagementsystems (Normenreihe ISO 9000ff).
Projektmanagement:
Projektziele und Projektphasen (Projektstrukturplan, Projektterminplan, Projektorganisation).
8. Semester – gemäß Stundentafel I.2 :
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Wirtschaft und Betriebstechnik
– Ziele und ausgewählte Methoden des Projektmanagements anwenden.
Projektmanagement:
Projektziele und Projektphasen (Projektstrukturplan, Projektterminplan, Projektorganisation) an einem umfassenden Beispiel aus der betrieblichen Praxis anwenden.
4. Klasse – Kompetenzmodul 7:
7. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können
– Aufgaben der beruflichen Praxis aufgrund der bisher erworbenen Kompetenzen übernehmen, diese auch bei unerwarteten Schwierigkeiten und Misserfolgen zielstrebig verfolgen und mit der nötigen Ausdauer zuverlässig und weitgehend selbstständig erledigen;
– die einschlägigen Normen, Sicherheitsvorschriften und Umweltstandards selbstständig berücksichtigen und erforderliche Dokumentationen erstellen;
– sich in die im Beruf üblichen Arbeitsprozesse und Betriebsabläufe eingliedern und die erworbenen organisatorischen Kompetenzen einsetzen;
– Rechte und Pflichten eines Arbeitnehmers und einer Arbeitnehmerin bei der Berufstätigkeit berücksichtigen.
Berufsspezifische Aufgabenstellungen:
Weitgehend selbstständige Anwendungen der erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten bei realitätsnahen beruflichen Aufgabenstellungen in betriebsähnlicher Umgebung und Organisation (Aufgabenstellungen auf NQR Niveau 4, Ziel- und Leistungsvereinbarungen, Arbeitszeiten laut relevanten Kollektivverträgen, Terminvorgaben wie in vergleichbaren Unternehmen, Anwendung von Arbeitnehmerpflichten und Arbeitnehmerrechten, Erkennen und Respektieren von Rollen einer betrieblichen Organisation, regelmäßiges Feedback).
4. Klasse – Kompetenzmodul 7:
7. Semester:
Die Schüler und Schülerinnen können im
Bereich Zuhören und Sprechen (einschließlich „Reflexion über gesellschaftliche Realität, Konzepte von Realität und kreative Ausdrucksformen“ und „Sprachbewusstsein“)
– mündlichen Darstellungen folgen und sie verstehen, indem sie aktiv zuhören und Kerninformationen entnehmen, verbale, paraverbale und nonverbale Äußerungen verstehen und zielgerichtet einsetzen;
– Sprache im interaktiven Bereich situationsangemessen, partnergerecht und sozial verantwortlich gebrauchen, sachgerecht argumentieren und appellieren;
– Gespräche führen;
– fachspezifische Inhalte präsentieren und Feedback geben.
Bereich Lesen (einschließlich „Reflexion über gesellschaftliche Realität, Konzepte von Realität und kreative Ausdrucksformen“ und „Sprachbewusstsein“)
– unterschiedliche Lesetechniken anwenden;
– Textsorten und ihre strukturellen Merkmale unterscheiden;
– sich mit Texten, Bildern, Filmen und anderen Medien kritisch auseinandersetzen;
– literarische Texte und Sachtexte formal und inhaltlich erschließen;
– ausgewählte kulturelle Strömungen und sozio-kulturelle Zusammenhänge erfassen.
Bereich Schreiben (einschließlich „Reflexion über gesellschaftliche Realität, Konzepte von Realität und kreative Ausdrucksformen“ und „Sprachbewusstsein“)
– Texte unterschiedlicher Intentionen verfassen und spezifische Textmerkmale gezielt einsetzen;
– eigene und fremde Texte formal und inhaltlich be- und überarbeiten;
– Schreiben als Hilfsmittel zum Lernen einsetzen.
Bereich Zuhören und Sprechen:
Auditive und audio-visuelle Vermittlung von beruflichen, gesellschaftlichen und literarischen Inhalten, Gesprächsführung, Präsentation mit gezieltem Medieneinsatz, freies Sprechen und Erzählen.
Bereich Lesen:
Methoden der Texterschließung (handlungs- und produktionsorientierte Verfahren), Einführung in ausgewählte kulturelle Strömungen, Stoffe, Themen, Motive in verschiedenen Medien und Kontexten.
Bereich Schreiben:
Einfache Portfolio-Techniken, textbezogene und problembezogene Interpretationen von literarischen Texten und Medientexten mit Bezug zur eigenen Lebenswelt.
4. Klasse – Kompetenzmodul 7:
7. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können
– längere Sachinformationen über alltagsbezogene und berufsrelevante Themen in Hör- und Lesetexten verstehen, wenn die Thematik vertraut und die Darstellung klar strukturiert ist sowie dabei die Hauptaussagen und Einzelinformationen erkennen und zusammentragen, um eine bestimmte Aufgabe zu lösen;
– mündlich und schriftlich Ereignisse, Gefühle und Wünsche ausdrücken, auf Inserate und Anfragen reagieren, Texte, zum Beispiel aus Broschüren, wiedergeben sowie in kurzen zusammenhängenden Sätzen einfache grafische Darstellungen beschreiben;
– komplexere sprachliche Strukturen sowie Floskeln und Redewendungen, die an Standardsituationen gebunden sind, anwenden;
– Situationen aus dem persönlichen und beruflichen Alltag relativ flüssig in zusammenhängender Form mündlich und schriftlich beschreiben, Vorlieben, Abneigungen und die eigene Meinung mitteilen sowie Zustimmung und Ablehnung begründen sowie relativ spontan an Gesprächen teilnehmen;
– durch Konnektoren verbundene, zusammenhängende Texte zu Themen der eigenen Interessens- und Fachgebiete verfassen, Informationen geben und erfragen, Meinungen und Erfahrungen ausdrücken, Begründungen angeben sowie Neuigkeiten mitteilen.
Privater und öffentlicher Themenbereich:
Aktuelle Themen und Themen, die mit den eigenen Interessens- und Fachgebieten in Zusammenhang stehen.
Beruflicher Themenbereich:
Firmen- und Produktpräsentationen, Vorträge und Berichte zu vertrauten Themen, Anfragen und Inserate.
Kommunikationsrelevante Sprachstrukturen und Wortschatz:
Vertiefung des Grund- und Fachvokabulars, Festigung der Sprachstrukturen im Kontext.
Mündliche Kommunikation:
Informelle Gespräche und formelle Besprechungen und Diskussionen, Präsentationen von Produkten und Arbeitsprozessen.
Schriftliche Textsorten und -formate:
Beschreibungen von Produkten und Arbeitsprozessen, Berichte, Vertiefung des formellen Schriftverkehrs.
4. Klasse:
7. Semester– Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können
– Ergebnisse aus quantitativen Aufgabenstellungen auf dem jeweiligen Wissensstand ermitteln;
– Berechnungen mit zeitgemäßer Technologie durchführen;
– mathematische Methoden und Verfahren wiederholen sowie anwendungsbezogene Kompetenzen festigen.
Anwendungen aus dem jeweiligen Fachgebiet auch unter Verwendung zeitgemäßer Technologie der Kompetenzmodule 1 bis 6.
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Algebra und Geometrie
– Terme interpretieren und die Mengenbegriffe Grundmenge, Definitionsmenge und Wertemenge auf Terme anwenden;
– die Winkelfunktionen auf die Berechnung von geometrischen Figuren anwenden;
– lineare und quadratische Gleichungen lösen und die Lösungsfälle interpretieren;
– Gleichungen höheren Grades mithilfe von Technologie lösen.
Bereich Funktionale Zusammenhänge
– funktionale Zusammenhänge erkennen und interpretieren sowie lineare Funktionen aufstellen.
Bereich Algebra und Geometrie:
Polynome, Bruchterme, Winkelfunktionen, lineare Gleichungen, quadratische Gleichungen, Gleichungen höheren Grades.
Bereich Funktionale Zusammenhänge:
Lineare Funktionen, quadratische Funktionen, Polynomfunktionen, Potenzfunktionen, Exponentialfunktionen, Logarithmusfunktionen, trigonometrische Funktionen.
Schularbeiten im Bereich Angewandter Mathematik: eine Schularbeit, bei Bedarf mehrstündig.
1. Klasse (1. und 2. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können
– sich in die Klassengemeinschaft, eine Arbeits- oder Lerngruppe einordnen, Aufgaben und Funktionen übernehmen sowie gemeinsame Ziele festlegen und verfolgen;
– sich im Umgang mit anderen Personen wertschätzend, achtsam und gendergerecht verhalten und das eigene Verhalten sowie das anderer Personen reflektieren;
– das Konfliktverhalten anderer Personen reflektieren und Anzeichen eines entstehenden Konfliktes erkennen;
– ihre eigenen Einstellungen, Haltungen, Gefühle, Werte, Bedürfnisse und Positionen reflektieren sowie ihre Stärken und Schwächen erkennen;
– Methoden zur Stressbewältigung anwenden;
– auf Arbeits- und Lernanforderungen aufgeschlossen und mit adäquater Selbstorganisation reagieren sowie Aufgaben zuverlässig übernehmen;
– Informationen zielorientiert recherchieren, verarbeiten und weitergeben sowie ihr Wissen aus unterschiedlichen Bereichen einbringen und verknüpfen;
– ihr äußeres Erscheinungsbild, ihre Sprache und ihr Benehmen situations- und personengerecht gestalten und reflektieren.
Kennenlern- und Orientierungsphase, die Schule als Lebensraum, Ich/Du/Wir, Erarbeiten von Gemeinsamkeiten und Unterschieden in der Klasse, Umgang mit Vertrauen, Übernehmen von Verantwortlichkeiten im Klassenverband, Erstellen und Einhalten von Regeln zum Zusammenleben im Klassenverband.
Entstehung von Konflikten, Konfliktarten, Regeln zur Konfliktbewältigung.
Gesprächsregeln, erfolgreiches Sprechen mit einfachen Regeln, Ich-Botschaften, Geben und Nehmen von Rückmeldungen (Feedback).
Arbeiten in Lern- und Arbeitsgruppen (Erkennen von Zielen, Teamregeln, Funktionen im Team, Verteilen von Aufgaben, Reflexion der Teamarbeit), Arbeiten und Üben in homogenen und heterogenen Gruppen, Zusammenarbeit von Schülerinnen und Schülern zu Übungszwecken und zur Vorbereitung von Prüfungen.
Persönliche Stärken und Schwächen, Möglichkeiten der Motivation, exemplarisches Lernen bezogen auf die aktuelle Lebenssituation der Schülerin oder des Schülers und die Erfahrungen im beruflichen und sozialen Umfeld.
Erkennen von persönlichen Zielen, Umgang mit Stress und Angst, Strategien zur Stressvermeidung, Aspekte von Bewerbungssituationen.
Grundlagen (Gehirn, Gedächtnis, Lernstile), Arbeits- und Lernorganisation (Arbeitsplatzgestaltung, Zeitplanung, Umgang mit Unterlagen, Methoden zum Üben, Wiederholen und Vorbereiten, Setzen von Lernzielen), exemplarische Übungen zum Umgang mit neuen Informationen (zielorientiertes Beschaffen, Strukturieren, Zusammenfassen, Aufbereiten, Visualisieren und Weitergeben von Informationen).
Bedeutung des äußeren Erscheinungsbildes, Bedeutung von Umgangsformen, Sprach- und Sprechstile, Authentizität, Reflexion des eigenen Auftretens.
2. Klasse:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können
– Konflikte beschreiben, sich konstruktiv mit eigenen und fremden Interessen und Bedürfnissen auseinandersetzen und gemeinsame Lösungen mit anderen für einen Konflikt erarbeiten;
– auf der Sach- und Beziehungsebene angemessen kommunizieren;
– Kommunikationsmedien zielorientiert und adressatengerecht auswählen sowie ihr Kommunikationsverhalten für die jeweiligen Adressaten (auch Bewerbungssituationen) und das gewählte Kommunikationsmedium abstimmen;
– ihr Selbstbild mit Fremdbildern abgleichen;
– Lern- und Arbeitsprozesse planen und organisieren, diese auch bei unerwarteten Schwierigkeiten und Misserfolgen zielstrebig umsetzen und mit der nötigen Ausdauer erledigen.
Exemplarische Reflexionsprozesse (zB zum selbstständigen Umgang mit Verantwortlichkeiten und Regeln des Zusammenlebens), Übungen zum Umgang mit Verschiedenheit in Bezug auf Gender und Diversity.
Kommunikationsmodelle, Übungen zur Argumentation und Diskussion, Körpersprache als Ausdrucksmittel, Kommunikation mit Bildern, Kommunikation mit Medien, Sensibilisieren für zielgruppenorientiertes Sprechen.
Selbst- und Fremdbild, Formulieren von persönlichen Konsequenzen aus einem Feedback.
Gehirngerechtes Arbeiten, Übungen zur Verbesserung der Merkleistung, persönliche Lernstrategien, Bearbeiten fächerübergreifender Informationen.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können
– den eigenen Standpunkt klarlegen und die Standpunkte anderer akzeptieren;
– Gruppenziele festlegen, in unvorhersehbaren Situationen bedarfsgerecht reagieren, ihr eigenes Arbeitsverhalten danach ausrichten, ihre Ressourcen und Kompetenzen in Arbeits- und Lerngruppen einbringen und die Zielerreichung evaluieren;
– die Sinnhaftigkeit von Normen, Regeln und Grenzen erkennen und verstehen sowie die Verantwortung für ihr Handeln übernehmen;
– Entscheidungen für ihren persönlichen Lebensbereich treffen und begründen;
– die Bedeutung gesundheitsbewusster Lebensführung einschätzen und kennen die Gefahren von suchtartigem Konsum;
– ihr Verhalten an die jeweilige soziale Rolle anpassen und mit neuen Rollen und Situationen angemessen umgehen.
Übungen zum konstruktiven Formulieren eigener Standpunkte und Interessen, Konfliktstufen, Lösungsansätze bei Konflikten anhand von Fallbeispielen.
Arbeiten und Üben in Lern- und Arbeitsgruppen (Setzen und Einhalten realistischer Gruppenziele, Erstellen eines Arbeitsplans für das Team, eigenverantwortliches Arbeiten im Team, Reflexion der eigenen Leistung im Team).
Analyse der eigenen Ernährungs-, Entspannungs- und Bewegungsgewohnheiten, Merkmale und Auswirkungen von suchtartigem Verhalten.
Übungen mit unterschiedlichen sozialen Rollen.
Die Schülerinnen und Schüler können
– die jeweils bis zum Praktikumsantritt im Unterricht erworbenen Kompetenzen im Betrieb umsetzen und dabei die einschlägigen Sicherheitsvorschriften, Normen, Sicherheitsstandards und Umweltstandards berücksichtigen;
– die für die Bearbeitung einer Aufgabenstellung erforderlichen Arbeitsschritte wiedergeben, die Werkzeuge, Geräte und Maschinen des jeweiligen Arbeitsumfeldes handhaben und einschlägige Anleitungen und Unterlagen interpretieren;
– die für das Arbeitsumfeld relevanten Kenntnisse über Arbeitsorganisation und Arbeitsplanung sowie die im Berufsfeld typischen Kommunikationsformen darstellen;
– Aufgaben der beruflichen Praxis zuverlässig und pünktlich übernehmen, diese auch bei unerwarteten Schwierigkeiten und Misserfolgen zielstrebig verfolgen und mit der nötigen Ausdauer erledigen;
– auf neue Anforderungen aufgeschlossen reagieren sowie ihr Wissen aus unterschiedlichen Bereichen einbringen und verknüpfen;
– ihr äußeres Erscheinungsbild, ihre Sprache und ihr Verhalten situations- und personengerecht gestalten und reflektieren;
– sich in Arbeitsprozesse des Unternehmens eingliedern, Aufgaben und Funktionen in einer Gruppe übernehmen, sich zielorientiert und kompetent in Projektteams einbringen und kennen die Bedeutung von Führungs- und Beaufsichtigungsfunktionen in der betrieblichen Praxis.
Hinweise zur Organisation, Vor- und Nachbereitung:
Das Pflichtpraktikum dient der Verbindung des Unterrichts mit der realen Arbeitswelt und der Einführung der Schülerinnen und Schüler in konkrete betriebliche Realitäten. Die Gesamtdauer des Pflichtpraktikums beträgt mindestens 4 Wochen und ist in der unterrichtsfreien Zeit abzulegen. Bei Bedarf kann das Pflichtpraktikum in mehrere Module von zumindest einwöchiger Dauer gegliedert werden.
Die Schülerinnen und Schüler sind über die Ziele, den Zweck und die Bedeutung des Pflichtpraktikums zu informieren und im Unterricht auf das Pflichtpraktikum vorzubereiten (Bewerbungsschreiben, Bewerbungsgespräche, Arbeitsverhalten, Betriebsrealität, Pflichten und Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer). Es wird empfohlen, dass die Schülerinnen und Schüler Kompetenzportfolios führen, die im Hinblick auf das Pflichtpraktikum über die bis zum Ende der einzelnen Klassen erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten informieren.
Über jedes Modul des Pflichtpraktikums ist von den Schülerinnen und Schülern ein Praktikumsbericht, in dem die übertragenen Aufgaben, die ausgeübten Tätigkeiten und der Nutzen für die eigene fachliche, soziale und personale Entwicklung darzustellen sind, an die Abteilungsvorständin oder den Abteilungsvorstand (oder an eine Lehrerin oder einen Lehrer, die oder der von der Schulleitung mit dieser Aufgabe betraut ist) zu übermitteln. Der Praktikumsbericht ist mit den Schülerinnen und Schülern zu besprechen, wobei sowohl auf fachbezogene Erfahrungen als auch auf arbeits- und sozialrechtliche sowie betriebssoziologische Fragen einzugehen ist.
3. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die Hauptinhalte klarer Anweisungen bzw. öffentlicher Ansagen verstehen;
– sich in den meisten Situationen zurechtfinden, denen man üblicherweise auf Reisen in englischsprachigen Ländern begegnet;
– einfache Fragen stellen, sich in fachlichen Gesprächen im Arbeitsumfeld einbringen sowie Briefe und E-Mails schreiben und Notizen zu vertrauten Themen verfassen.
Privater und öffentlicher Themenbereich:
Wohnkultur und Gewohnheiten, Freizeit, Gesundheit und Ernährung.
Beruflicher Themenbereich:
Vorstellen und Bewerben.
Kommunikationsrelevante Sprachstrukturen und Wortschatz:
Vertiefung des Grund- und Fachvokabulars, Festigung der Sprachstrukturen im Kontext.
Mündliche Kommunikation:
Interview, Rollenspiel, monologisches Sprechen, Diskussion.
Schriftliche Textsorten und -formate:
Briefe zu vorhersehbaren Themen aus dem persönlichen Erfahrungsbereich, E-Mail, SMS, Notizen.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die Hauptinhalte klarer Anweisungen bzw. öffentlicher Ansagen verstehen;
– sich in den meisten Situationen zurechtfinden, denen man üblicherweise auf Reisen in englischsprachigen Ländern begegnet;
– in praxisnahen Situationen und bei praktischen Aufgabenstellungen sowohl schriftliche als auch mündliche Kommunikation aufrecht erhalten und ihre Meinung vertreten.
Privater und öffentlicher Themenbereich:
Umwelt und Umweltbewusstsein, Reisen.
Beruflicher Themenbereich:
Branchenspezifische Produkt- und Prozessbeschreibungen.
Kommunikationsrelevante Sprachstrukturen und Wortschatz:
Vertiefung des Grund- und Fachvokabulars, Festigung der Sprachstrukturen im Kontext.
Mündliche Kommunikation:
Interview, Rollenspiel, monologisches Sprechen, Diskussion.
Schriftliche Textsorten und -formate:
Briefe zu vorhersehbaren Themen aus dem beruflichen Erfahrungsbereich, E-Mail, SMS, Notizen.
Die Schülerinnen und Schüler können
– Methoden zur Planung und Organisation von Projekten kennen und anwenden können;
– Notwendigkeit und Vorteile projektorientierten Arbeitens erkennen;
– in der Lage sein, Projektaufgaben und -abläufe zu strukturieren;
– bei der Problemlösung in Gruppenarbeit das Gruppenziel unterstützen, die geeignete Rolle erkennen und übertragene Aufgaben erfüllen können.
3. Klasse:
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Methoden des Projektmanagements:
Methoden zur Findung, Festlegung und Bewertung von Zielen; Projektorganisation (Teambildung, Funktionen, Verantwortungen); Steuerung und Kontrolle; Kommunikation und Dokumentation (Projektberichte, Präsentationen).
Projektmanagement – Instrumente:
Projektstrukturplan; Projektablaufplan, Termin- und Kostenplan.
Teamarbeit:
Kommunikation im Team, Gesprächs- und Verhandlungsführung; Gruppendynamik; Strategien zur Konfliktlösung.
4. Klasse – Kompetenzmodul 7:
7. Semester:
Anwendungsbezogene Beispiele und Projekte aus dem Fachbereich.
8. Semester – gemäß Stundentafel I.2 :
Anwendungsbezogene Beispiele und Projekte aus dem Fachbereich.
3. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Innovation
– die Unterschiede einer Idee und Innovation erklären und die Chancen und Risiken einer Innovation abschätzen;
– die einzelnen Phasen eines Produktlebenszyklus beschreiben;
– einige Kreativitäts- und Problemlösungstechniken nennen und anwenden;
– die wesentlichen Aufgaben eines betrieblichen Innovationsmanagements beschreiben.
Begriffe:
Idee, Invention, Innovation.
Produktphasen:
Produktlebenszyklen, S-Kurve, Kondratieff-Zyklen.
Kreativitätstechniken:
Brainstorming, Brainwriting, Morphologie, 6-Hüte-Methode, TRIZ – erfinderisches Problemlösen, Bionik.
Innovationsmanagement:
Prozesse, Methoden, Werkzeuge.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Entrepreneurship
– den Begriff Entrepreneurship und die Kompetenzen eines Entrepreneurs bzw. Intrapreneurs beschreiben;
– Ideen für technische Produkte oder Dienstleistungen in ein eigenes Geschäftsmodell überführen;
– einen Businessplan und ein einfaches Marketing Mix erstellen;
– eigene Produktentwicklungen kalkulieren, herstellen und vertreiben.
Begriffe:
Entrepreneurship, Unternehmertum, Unternehmergeist, Kompetenzen eines Entrepreneurs.
Geschäftsmodell:
Zielgruppen, Kundennutzen, Vertriebskanäle, Kundenbeziehungen, Erlös- und Kostenstruktur, Schlüsselressourcen, -aktivitäten, -partnerschaften.
Businessplan und Marketingkonzept:
Branchen- und Marktanalyse, Marketing-Instrumente für die Umsetzung des Geschäftsmodells.
Gründung eines realen Unternehmens (Junior Company):
Ideenfindung, Teambildung, Berechnung, Skizze/Konstruktion, Produktkalkulation, Finanz- und Ergebnisplanung, Materialbeschaffung, Fertigung, Marketing und Vertrieb.
3. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die Aufgaben der Führungskraft für die Erreichung der Unternehmensziele erläutern;
– Managementmodelle und Führungsstile beschreiben;
– Konfliktsituationen zwischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erkennen und Lösungsstrategien entwickeln;
– gruppendynamische Prozesse erkennen und analysieren;
– Personalentwicklungsmaßnahmen treffen.
Mitarbeiterführung:
Führungsaufgaben, Führungsmethoden und –stile, Motivationstheorien, Managementmodelle.
Personalentwicklung:
Arbeitnehmerschutz, relevante Bestimmungen des Berufsausbildungsgesetzes und des Kinder- und Jugendlichenbeschäftigungsgesetzes.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die Aufgaben der Führungskraft für die Erreichung der Unternehmensziele erläutern;
– Managementmodelle und Führungsstile beschreiben;
– Konfliktsituationen zwischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erkennen und Lösungsstrategien entwickeln;
– gruppendynamische Prozesse erkennen und analysieren;
– Personalentwicklungsmaßnahmen treffen.
Betriebssoziologie:
Gruppendynamik, Rollen, Teamarbeit.
Lernpsychologie, Lerntheorien, Lehrverhalten, Lernmotivation, Planung, Organisation und Kontrolle von Lernprozessen, Aus- und Weiterbildungssysteme in Österreich.
Siehe die Verordnung BGBl. Nr. 37/1989 in der jeweils geltenden Fassung.
1. Klasse (1. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können
– die für ihr schulisches Fortkommen und ihre persönliche Entwicklung notwendige Sprachkompetenz erwerben und festigen;
– ihre Kommunikationsfähigkeit in Deutsch verbessern und unterschiedliche alltägliche und aus ihrer Lebenswelt resultierende Sprechakte realisieren;
– Texten relevante Informationen entnehmen und diese für Alltagssituationen und schulische und berufliche Lernkontexte nutzen;
– die Standardsprache schriftlich und mündlich unter Beachtung der Sprachnormen verwenden.
Bereich Sprechen und Zuhören:
Hörverständnistraining, Wortschatzübungen zu Themenbereichen aus Alltag, Lebenswelt und Beruf, Übungen zur phonetisch bewussten Verwendung der Standardsprache.
Bereich Lesen:
Erweiterung der basalen Lesekompetenz anhand verschiedener Texte, lautes gestaltendes Lesen.
Bereich Schreiben:
Training unterschiedlicher Textformen, differenzierte Auswahl problematischer Rechtschreibbereiche und individualisiertes Training, Training und Sicherung der zentralen Sprachstrukturen des Deutschen.
2. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die für ihr schulisches Fortkommen und ihre persönliche Entwicklung notwendige Sprachkompetenz erwerben und festigen;
– ihre Kommunikationsfähigkeit in Deutsch verbessern und unterschiedliche alltägliche und aus ihrer Lebenswelt resultierende Sprechakte realisieren;
– Texten relevante Informationen entnehmen und diese für Alltagssituationen und schulische und berufliche Lernkontexte nutzen;
– die Standardsprache schriftlich und mündlich unter Beachtung der Sprachnormen verwenden.
Bereich Sprechen und Zuhören:
Erweitertes Hörverständnistraining, phonetisch bewusste Verwendung der Standardsprache.
Bereich Lesen:
Steigerung der Lesekompetenz anhand verschiedener Texte, sinnerfassendes Lesen.
Bereich Schreiben:
Wortschatzübungen zu Themenbereichen aus Alltag, Lebenswelt und Beruf, Sicherung unterschiedlicher Textformen, Training und Sicherung der zentralen Sprachstrukturen des Deutschen, individualisiertes Training normativer Sprachrichtigkeit.
2. Klasse:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die für ihr schulisches Fortkommen und ihre persönliche Entwicklung notwendige Sprachkompetenz erwerben und festigen;
– ihre Kommunikationsfähigkeit in Deutsch verbessern und unterschiedliche alltägliche und aus ihrer Lebenswelt resultierende Sprechakte realisieren;
– Texten relevante Informationen entnehmen und diese für Alltagssituationen und schulische und berufliche Lernkontexte nutzen;
– die Standardsprache schriftlich und mündlich unter Beachtung der Sprachnormen verwenden.
Bereich Sprechen und Zuhören:
Differenziertes Hörverständnistraining, Wege zum freien Sprechen.
Bereich Lesen:
Sicherung der Lesekompetenz anhand verschiedener Texte, Lesetraining (Einsatz von Lesestrategien).
Bereich Schreiben:
Wortschatzübungen zu Themenbereichen aus Alltag, Lebenswelt und Beruf, individualisiertes Training normative Sprachrichtigkeit mit aktuellen Schwerpunktsetzungen, Übungen zum Strukturieren und Argumentieren.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die für ihr schulisches Fortkommen und ihre persönliche Entwicklung notwendige Sprachkompetenz erwerben und festigen;
– ihre Kommunikationsfähigkeit in Deutsch verbessern und unterschiedliche alltägliche und aus ihrer Lebenswelt resultierende Sprechakte realisieren;
– Texten relevante Informationen entnehmen und diese für Alltagssituationen und schulische und berufliche Lernkontexte nutzen;
– die Standardsprache schriftlich und mündlich unter Beachtung der Sprachnormen verwenden.
Bereich Sprechen und Zuhören:
Gezieltes Hörverständnistraining, Übungen zum freien Sprechen.
Bereich Lesen:
Sicherung der Lesekompetenz anhand umfangreicherer Texte, Übungen zum Textverständnis.
Bereich Schreiben:
Übungen zum Fachwortschatz, individualisiertes Training normative Sprachrichtigkeit mit aktuellen Schwerpunktsetzungen, vertiefende Übungen zum Strukturieren und Argumentieren.
Die Schülerinnen und Schüler können
– fehlende Kenntnisse und Fertigkeiten nachlernen, um dem Unterricht wieder gewinnbringend zu folgen;
– Mängel in der bisherigen Lern- und Arbeitsorganisation erkennen und beseitigen.
Vermittlung, Wiederholung und Festigung des vorauszusetzenden oder des im Lehrplan vorgesehenen Lehrstoffs des jeweiligen Pflichtgegenstandes.
In Deutschförderklassen soll sichergestellt werden, dass jene Schülerinnen und Schüler, die aufgrund mangelnder Kenntnisse der Unterrichtssprache gemäß § 16 des Schulunterrichtsgesetzes (SchUG), BGBl. Nr. 472/1986, dem Unterricht nicht folgen können und gemäß § 4 Abs. 2 lit. a SchUG bei Einschulung den außerordentlichen Status erhalten haben, diese frühzeitig erlernen und möglichst bald gemeinsam im Klassenverband dem Lehrplan der jeweiligen Schulstufe als außerordentliche Schülerinnen und Schüler mit Deutschförderkurs oder ordentliche Schülerinnen und Schüler folgen können.
Um einen schnellen Übergang in den Regelunterricht zu gewährleisten, sind Deutschförderklassen grundsätzlich auf ein Semester ausgerichtet. Wenn das Lehrziel laut gesetzlich vorgeschriebenem Testverfahren von der jeweiligen Schülerin oder dem jeweiligen Schüler nicht erreicht wurde, kann die Deutschförderklasse ein weiteres Semester, maximal jedoch vier Semester lang besucht werden.
Der Lehrplan beschreibt Zielkompetenzen, die für den Wechsel in die Regelklasse notwendig sind. Darüber hinaus gibt der Lehrplan einen Rahmen vor, der den Pädagoginnen und Pädagogen jenen Gestaltungsspielraum bietet, der erforderlich ist, jeden Jugendlichen nach den jeweils eigenen Fähigkeiten und Begabungen zu fördern. Im Sinne eines schnellen Übergangs ist es daher sinnvoll, Bildungssprache (zB Fachwortschatz) anhand bestimmter Gegenstände etwa Mathematik, Geschichte und Sozialkunde/Politische Bildung oder Geographie und Wirtschaftskunde zu erarbeiten und die Förderung der Jugendlichen je nach individuellen Lernvoraussetzungen und organisatorischer Umsetzbarkeit auch in diesen Gegenständen zu gewährleisten.
Für die Unterrichtsgestaltung sind folgende Aspekte zu berücksichtigen:
– Aufbau von Sprachkompetenzen in der Alltags- und Bildungssprache, wenn möglich in Bezugnahme auf den Fachwortschatz einzelner Unterrichtsgegenstände der jeweiligen Schulstufe;
– Sicherstellung der kontinuierlichen Förderung und der Beachtung einer angemessenen Progression sowohl innerhalb eines Semesters als auch beim Besuch der Deutschförderklasse über mehrere Semester;
– Einsatz von Diagnoseinstrumenten, die den kontinuierlichen Sprachaufbau in Deutsch sicherstellen.
Ausgangssituation
Deutsch wird in der Deutschförderklasse gesteuert und zudem in vielen außerschulischen (Lern )Situationen in der zielsprachlichen Umgebung ungesteuert erlernt. Der Unterricht hat an diese besondere sprachliche Ausgangssituation der Schülerinnen und Schüler anzuknüpfen: Es werden Sprechanlässe geboten, die geeignet sind, Kommunikationsmöglichkeiten außerhalb des Unterrichts zu eröffnen. Die soziale Verschränkung mit der Regelklasse von Anfang an ist für den Lernerfolg der Schülerinnen und Schüler von besonderer Bedeutung; jede Möglichkeit die Zweitsprache Deutsch zu sprechen, zu üben und zu festigen sollte ergriffen werden; und Lernorte außerhalb des Klassenzimmers bieten dem Spracherwerb besonders wirkungsvolle Impulse.
Positive Lernatmosphäre/Geschützter Raum
Der Unterricht geht vom Sprachhandlungsbedarf der Schülerinnen und Schüler aus und greift ihre aktuellen Erfahrungen mit dem Deutschen als Zweitsprache auf. Dabei wird die Deutschförderklasse zu einem geschützten Lernraum, der eine wertschätzende und respektvolle Lernatmosphäre bietet und in dem die Schülerinnen und Schüler das Gelernte erproben können. Es ist zu beachten, dass sich die Lernenden in ihrer Zweitsprache Deutsch auf einer niedrigeren Stufe bewegen als es ihrem Alter angemessen wäre und so ein Missverhältnis zwischen ihren intellektuellen Fähigkeiten und der sprachlichen Ausdrucksfähigkeit besteht. Wo es sich anbietet, wird der Bezug zu der/den jeweiligen Erst- bzw. Familiensprache/n hergestellt und es können unterschiedliche Erfahrungen und Einstellungen reflektiert werden. Dazu sind Kontakte, Kooperationen und Absprachen wichtig und hilfreich, sowohl mit den Fachlehrpersonen und weiteren Betreuungspersonen als auch nach Möglichkeit mit den Erziehungsberechtigten der Lernenden. Auch für die Entwicklung der Sprachlernkompetenz, der Selbstkompetenz, der sozialen Kompetenz und der interkulturellen Handlungsfähigkeit ist Kooperation von großer Bedeutung.
Mehrsprachigkeit
Die Lehrperson der Deutschförderklasse hat spezifische Aufgaben als Wissensvermittlerin, Sprachlernberaterin und Brückenbauerin zwischen den Sprach-, Bildungs- und Lebenserfahrungen der Schülerinnen und Schüler. Die Schülerinnen und Schüler werden in ihrer Entwicklung der individuellen lebensweltlichen Mehrsprachigkeit und in der Ausbildung von Sprach(en)bewusstsein ( language awareness ) unterstützt. Ihr gesamtes sprachliches Repertoire wird für den Erwerb der (neuen) Sprache Deutsch genutzt: Sprachenvergleiche, die Nutzung von vorhandenen Fremdsprachenkenntnissen und Reflexionen des Spracherwerbs erweitern die Prozesse der Sprachentwicklung. Sprachliche und kulturelle Gemeinsamkeiten und Unterschiede sind positiv besetzt und werden als Lernanlass gesehen. Sie werden als Möglichkeit zum Austausch genutzt. Die Lehrperson führt die Schülerinnen und Schüler in den Besuch der Schulbibliotheken und – wenn möglich – von öffentlichen Bibliotheken und Mediatheken ein, wo diese die Angebote auch in ihrer Erstsprache nutzen können.
Alltagssprache vs. Bildungssprache
Neben der Entwicklung der sprachlichen Handlungsfähigkeit für den (außer-)schulischen Kommunikationsbedarf werden im Rahmen der Sprachförderung in Deutschförderklassen auch die bildungs- und fachsprachlichen Kompetenzen der Lernenden (ua. mündliche und schriftliche Textkompetenz) altersgerecht ausgebildet. Der Weg von der Alltagssprache bis zur Bildungs- und Fachsprache bedarf einer kontinuierlichen Begleitung. Insbesondere in der Sekundarstufe sind Kenntnisse in der Bildungs- und Fachsprache Voraussetzung für eine erfolgreiche Teilnahme am Regelunterricht. Die Deutschförderklasse kann nur einen ersten Grundstein legen für eine sprachliche Entwicklung, die in weiterer Folge sowohl durch weitere Sprachförderung als auch in hohem Maß durch sprachsensiblen Unterricht in allen Fächern unterstützt wird. Dabei orientieren sich die Aussprache und Intonation aller Lehrpersonen an der Standardsprache. Die Schülerinnen und Schüler erhalten (in der Deutschförderklasse) auch die Möglichkeit, ein Bewusstsein für die sprachliche Variation des Deutschen in Österreich zu entwickeln.
Sprachförderung als Teamarbeit
Die Sprachentwicklung der Schülerinnen und Schüler, insbesondere die der Bildungssprache, liegt in der Verantwortung aller Lehrpersonen. Sprachsensibler Unterricht und Sprachförderung werden als integrative Bestandteile jeden Unterrichts gesehen, da die Unterrichtssprache Deutsch als zentrales Werkzeug des Lernens und Kommunikationsmittel in allen Fächern von großer Bedeutung ist. Jeder Unterricht ist auch als eine Sprachlernsituation aufzufassen und alle beteiligten Lehrpersonen fungieren als Sprachvorbilder. Die Kooperation aller beteiligten Lehrpersonen mit Unterstützung der Schulleitung ist dabei von großer Bedeutung.
Methodische Erläuterungen
Insbesondere die Lehrpersonen, die die Schülerinnen und Schüler in ihrer Sprachentwicklung unterstützen, setzen ihre Sprache gezielt und systematisch ein (auch durch die Versprachlichung von Tätigkeiten), um Wortschatz sowie sprachliche Muster und Strukturen anzubieten. Sie verstehen den Spracherwerb als Prozess, in dessen Verlauf die Schülerin/der Schüler befähigt wird, sprachliche Mittel selbstständig einzusetzen. Das Wissen um die (grammatische) Progression ist dabei grundlegend. Die Lehrperson der Deutschförderklasse setzt Methoden zur Bewusstmachung grammatischer Strukturen ein, dabei wird auch sprachvergleichend gearbeitet. Sie weiß um die Bedeutung von Fehlern als Ausdruck einer individuellen Lernersprache, zB durch Übergeneralisierungen und Übertragungen von Strukturen der Erstsprache auf das Deutsche (Interferenzen). Korrektives Feedback und ein Anleiten zur Selbstkorrektur sind Möglichkeiten darauf zu reagieren. Besonderes Augenmerk ist auf die unterschiedlichen Strukturen und Laute der Erstsprache und der deutschen Sprache zu legen. Gezielte Ausspracheübungen unterstützen die Schülerinnen und Schüler in der Aneignung dieser Laute. In Phasen des freien Sprechens sind Fehler, auch in der Aussprache, zu vernachlässigen, solange die Aussage verständlich ist und das kommunikative Ziel erreicht wird.
Die Lehrperson ermutigt zum Gebrauch des Deutschen und stellt sprachliche Mittel zur Verfügung, um die Schwierigkeit eines Sprechanlasses, einer (Schreib )Aufgabe oder eines Textes zu reduzieren. Die Wortschatzarbeit ist in engem Zusammenhang mit dem Aufbau von Konzepten zu sehen. Sie steht nicht isoliert, sondern wird immer in eine kommunikative Situation eingebettet. Auf methodische Vielfalt, von strukturiert gelenkten bis sehr offenen spielerischen Übungsformen, ist ebenso zu achten wie auf ganzheitliche Aufgabenstellungen, die unterschiedliche Lerntypen ansprechen. Die Arbeit mit altersgemäßen literarischen Texten unterstützt die Schülerinnen und Schüler in ihrer Sprachentwicklung, indem sie neue Wörter im Textzusammenhang erschließen, schriftsprachliche Ausdrucksweisen hören/lesen und bei vorgelesenen Texten die korrekte Aussprache erfahren. Über literarisches Lernen wird bedeutungsvolles und vertiefendes Lernen zugänglich gemacht. Auch kreative Lese- und Schreibaufgaben, Musik und theaterpädagogische Elemente ermöglichen einen abwechslungsreichen Zugang zur deutschen Sprache und fördern neben dem Ausdruck die Aufmerksamkeit, die Wahrnehmung, die Kooperation und den Selbstwert. Die Lehrperson sorgt dabei für eine klare Trennung von Lern- und Prüfungssituationen. Sprachlernstrategien werden bewusst gemacht und die Selbstkompetenz im Hinblick auf eigenständiges Lernen gestärkt (selbstverantwortliche Lernorganisation).
Alphabetisierung und Zweitschrifterwerb
Der Erwerb von Schrift und Rechtschreibung (Orthografie) geht den schriftlichen Fertigkeiten Lesen und Schreiben voraus und verlangt eine intensive Begleitung seitens der Lehrperson von Anfang an. Von großem Vorteil wäre hierbei die Möglichkeit einer zweisprachigen Alphabetisierung. Mit der Alphabetisierung bzw. dem Zweitschrifterwerb (Schreib und Druckschrift) geht der Aufbau phonologischer Bewusstheit (auch in den Erstsprachen) einher, ehe das Schreiben selbst, insbesondere das orthografisch korrekte Schreiben, in den Mittelpunkt rückt. Die Rechtschreibung hat im Verhältnis zu den anderen Kompetenzbereichen einen geringen Stellenwert.
Umgang mit Heterogenität
Unterschiedliche Altersgruppen, Vorkenntnisse/-erfahrungen, Lernbiografien, mitgebrachte Sprachen und Schrift sowie unterschiedlicher Sprachstand führen u. U. zu einer sehr heterogenen Lernergruppe, der die Lehrperson mit Binnendifferenzierung begegnet. Dabei müssen auch Unterschiede im Lernalter, im Lerntempo und im Unterstützungsbedarf berücksichtigt werden. Inhaltlich und methodisch differenzierte Lernangebote unterstützen alle Lernenden in ihrer Kompetenzentwicklung: Arbeitsaufträge werden unterschiedlich formuliert und streben verschiedene Lernziele an, zB beim Lernen an Stationen oder durch das Variieren von Fragestellungen im Gespräch. Kooperative Lernformen ermöglichen sprachliche Interaktion und Hilfestellung. Verfügbare Unterrichtsmaterialien können dabei nicht immer passgenau sein, sondern werden als Baukasten genutzt, aus denen Bilder, (Hör )Texte, Übungen und Aufgaben ausgewählt werden. Die Nutzung digitaler Medien ist zu begrüßen, da sie die Individualisierung von Lernangeboten und ein Mehr an Sprachlernanlässen (zB wiederholbare Hörtexte) ermöglichen.
Einsatz von Diagnoseinstrumenten
Um möglichst zielgerichtet fördern zu können, sind Sprachstandsbeobachtungen unerlässlich, sobald der Sprachstand Beobachtungen zulässt. Daran schließt die Erstellung individueller Förderpläne an.
Die in der Deutschförderklasse zu erwerbenden Kompetenzen werden in vier Lernbereiche gegliedert, deren Nummerierung keine Hierarchie ausdrückt:
Lernbereich 1:
Mündliche/schriftliche Sprachhandlungskompetenz zur Bewältigung kommunikativer Situationen (=Pragmatik) und mündliche/schriftliche Textkompetenz zur Bewältigung bildungssprachlicher Anforderungen, realisiert mit Hilfe der vier Fertigkeiten
– Hörverstehen und Hör /Sehverstehen
– Sprechen/Mündliches Sprachhandeln
– Lesen und Leseverstehen
– Schreiben/Schriftliches Sprachhandeln
Lernbereich 2:
Linguistische Kompetenzen
– Wortschatz
– Strukturen: Wortformen (Morphologie), Satzbau (Syntax)
– Aussprache
– Schrift: Alphabetisierung bzw. Zweitschrifterwerb
– Rechtschreibung (Orthografie)
Lernbereich 3:
Sprachlernkompetenz (Sprachlernstrategien)
Lernbereich 4:
Selbstkompetenz, soziale Kompetenz, interkulturelle Handlungsfähigkeit
Für die Realisierung der kommunikativen Kompetenzen des Lernbereichs 1 mit Hilfe der vier Fertigkeiten sind die sprachlichen Mittel des Lernbereichs 2 die Grundlage und sie haben somit dienende Funktion.
Sich eine Sprache anzueignen, bedeutet zuallererst, den eigenen Handlungsraum zu erweitern. Im Mittelpunkt der Sprachförderung in der Deutschförderklasse steht deshalb zunächst die Ausbildung der mündlichen und erst in weiterer Folge der schriftlichen kommunikativen Handlungsfähigkeit. Dabei werden die rezeptiven Fertigkeiten („Hörverstehen und Hör /Sehverstehen“ und „Lesen und Leseverstehen“) vor den produktiven Fertigkeiten („Sprechen/Mündliches Sprachhandeln“ und „Schreiben/Schriftliches Sprachhandeln“) entwickelt.
Für das Lesen und Schreiben sind schriftsprachliche Kenntnisse grundlegend. Die Vermittlung der Schreib und Lesefähigkeit ob als Alphabetisierung für Schülerinnen und Schüler, die bislang nicht lesen und schreiben gelernt haben, oder als Zweitschrifterwerb für Schülerinnen und Schüler, die bereits in ihrer Erstsprache alphabetisiert sind geht diesen Prozessen voraus.
Schulische Lernangebote wecken die Motivation, das erworbene Wissen und Können in vielfältigen Kontexten anzuwenden. Um eine systematische Kompetenzentwicklung jeder Schülerin und jedes Schülers zu ermöglichen, werden je nach Alter und Entwicklungsstand der Jugendlichen unterschiedliche inhaltliche und methodische Schwerpunkte gesetzt. Die Themen und Lernsituationen beziehen sich sowohl auf Lebens- bzw. Handlungsbereiche der Schülerinnen und Schüler, wie Familie, Freizeit oder Öffentlichkeit, als auch auf die Lehrpläne der Unterrichtsgegenstände der jeweiligen Schulstufe. So ist kompetenzorientiertes Lernen einerseits an der Lebenswelt der Schülerinnen und Schüler ausgerichtet und eröffnet andererseits allen Schülerinnen und Schülern Zugänge zum fachlichen Lernen. Letzteres kann durch die konkrete Erarbeitung der sprachlichen Grundlagen der Unterrichtsgegenstände (wie Fachwortschatz und fachsprachliche Strukturen) auf die Teilnahme vorbereiten, wodurch eine sinnvolle Verknüpfung von Sprach- und Fachlernen sichergestellt wird. Dafür ist eine intensive Kooperation zwischen der Lehrperson der Deutschförderklasse und den Fachlehrpersonen notwendig. Die Vermittlung sprachlicher Kompetenzen soll deshalb auch über die Vermittlung der fachlichen Grundlagen in den Grundkompetenzen (zB Mathematik oder Englisch) erfolgen.
Die im Folgenden tabellarisch aufgeführten Anforderungen benennen Kompetenzen, die die Schülerin bzw. der Schüler erwirbt und in altersgemäßen Kommunikationssituationen nachweisen muss. Im Unterricht werden die Kompetenzbereiche nicht isoliert behandelt, sondern sind Bestandteile eines Gesamtzusammenhangs.
Kommunikative Kompetenzen
Lernbereich 1:
Mündliche/schriftliche Sprachhandlungskompetenz zur Bewältigung kommunikativer Situationen (=Pragmatik) und mündliche/schriftliche Textkompetenz zur Bewältigung bildungssprachlicher Anforderungen
Kompetenzbereich Hörverstehen und Hör-/Sehverstehen
Die Schülerin/der Schüler versteht wesentliche Informationen in Gesprächen und sehr einfachen gesprochenen Texten zu vertrauten und konkreten Themen in Alltagssituationen sowie unterrichts- und sachbezogene mündliche Sprachhandlungen in der Standardsprache, vorausgesetzt es wird deutlich und langsam gesprochen. Sie/Er kann darauf sach- und situationsgerecht reagieren und bei Bedarf nachfragen.
Die Schülerin/der Schüler
– versteht unterrichtstypische Sprachhandlungen (Fragen, Arbeitsanweisungen, Aufforderungen, Ankündigungen, Erklärungen).
– versteht das Thema von kurzen Gesprächen, an denen sie/er nur als Zuhörer/in beteiligt ist.
– erschließt die Hauptaussage einfacher sprachlicher Äußerungen und Gespräche im Unterrichtsalltag bzw. einfacher Sachdarstellungen aus dem Sprechkontext und entnimmt ihnen gezielt wesentliche Informationen
– versteht die Hauptaussage einfacher und kurzer (auch literarischer), gesprochener Texte sowie klar strukturierter Situationen (zB Rollenspiele).
– folgt kurzen und sprachlich einfachen Medienausschnitten zu bekannten Alltags- sowie Sachthemen (Hörtexte bzw. Hör-/Sehtexte wie Radio, Fernsehen, Film) und versteht deren Hauptaussage.
Kompetenzbereich Sprechen/Mündliches Sprachhandeln
Die Schülerin/der Schüler kann über vertraute Themen ihrer/seiner Lebenswelt und Sachverhalte mit einem begrenzten Repertoire an Wörtern und Strukturen zusammenhängend kommunizieren (mündliche Textkompetenz). Sie/Er bewältigt zunehmend komplexer werdende Sprachhandlungen in der mündlichen schulischen Interaktion. Dabei kann sie/er noch elementare und das Verständnis störende Fehler machen.
Die Schülerin/der Schüler
– reagiert auf einfache Sprachhandlungen anderer und stellt selbst sprachliche Kontakte in vertrauten Situationen her, kann diese weiterführen und beenden.
– wendet in kurzen, zielorientierten Alltagsgesprächen erlernte Wendungen und Ausdrücke an, kann sie an unterschiedliche Sprechsituationen anpassen und neu kombinieren, sofern es sich um einen vertrauten Kontext handelt.
– bewältigt in einfacher Form Gespräche mit berichtendem, beschreibendem und erzählendem Charakter zu vertrauten Themen (Erfahrungen, Erlebnisse, Beobachtungen, Sachverhalte).
– holt in kurzen und einfachen Dialogen Informationen ein und gibt Informationen weiter.
– benennt und beschreibt Gegenstände, Personen, Lebewesen, Tätigkeiten, einfache Sachverhalte und Ereignisse (zB persönliche Daten, Familie, Schule, Essen, Wohnen, Freizeit, Natur und Umwelt).
– drückt in kurzen, einfachen Sätzen konkrete Bedürfnisse, Beobachtungen, Meinungen, Gefühle und Stimmungen in vertrauten Situationen aus (zustimmen, ablehnen, Vorlieben äußern, fragen, nachfragen, auffordern, bitten, wünschen, danken, ua.).
– begründet in einfacher Form Handlungen, Meinungen, Wünsche, Ziele, Absichten.
– erzählt eine einfache zusammenhängende Geschichte anhand von Bildern, Stichwörtern oder anderen Impulsen bzw. gibt in einfachen zusammenhängenden Sätzen die Handlung von Geschichten, Büchern, Filmen wieder.
– fasst in einfachen zusammenhängenden Sätzen die Hauptaussage von Sachtexten zu vertrauten Themen zusammen.
Kompetenzbereich Lesen und Leseverstehen
Die Schülerin/der Schüler liest und versteht kurze, einfache Texte (unterschiedliche Textsorten) zu vertrauten und konkreten Themen. Sie/Er erschließt sich deren Hauptaussage/n und entnimmt ihnen gezielt wesentliche Detailinformationen. Sie/Er nutzt dabei Hilfestellungen zur Texterschließung (zB Wortschatzliste, Bilder, Fragen).
Die Schülerin/der Schüler
– verfügt über grundlegendes Leseverständnis auf der Wort- und Satzebene.
– versteht wesentliche Informationen kurzer, konkreter schriftlicher Äußerungen und Arbeitsanweisungen.
– liest einfache (auch literarische) Texte zu vertrauten Themen mit vorwiegend bekanntem Wortschatz, versteht sie global und entnimmt ihnen gezielt die wesentlichen Informationen.
– versteht kurze und einfache authentische Texte zu vertrauten Themen global und entnimmt ihnen gezielt Detailinformationen (zB Texte aus Jugendzeitschriften, Zeitungsartikel, Fernseh-/Veranstaltungsprogramme, Gebrauchsanweisungen, Formulare, Prospekte, Broschüren, Fahrpläne u. Ä.).
– liest einen kurzen einfachen Text möglichst ausspracherichtig vor.
– erschließt sich den Wortschatz und den Inhalt von kurzen, einfachen Texten mit Hilfe geeigneter Techniken, zB mittels (elektronischer) Nachschlagewerke.
– nutzt Textsignale (Überschrift, Zwischenüberschrift, Hervorhebungen, Absätze, Einrückungen, Gliederungszeichen, begleitende Bildelemente) zum Textverständnis.
– erschließt sich, mit Unterstützung, das Internet als Lesequelle.
Kompetenzbereich Schreiben/Schriftliches Sprachhandeln
Die Schülerin/der Schüler verfasst kurze, einfache Texte (unterschiedliche, aber bekannte Textsorten) zu vertrauten Themen ihrer/seiner Lebenswelt mit einem begrenzten Repertoire an Wörtern und Strukturen. Sie/Er nutzt dabei sprachliche Vorgaben als Hilfestellung. Sie/Er kann dabei noch elementare Fehler machen, dennoch wird klar, was sie/er ausdrücken möchte.
Die Schülerin/der Schüler
– verfügt über grundlegende Kenntnisse der Schreibweise von Wörtern und Sätzen.
– benennt und beschreibt Gegenstände, Personen, Lebewesen, Tätigkeiten, einfache Sachverhalte und Ereignisse mit einem begrenzten Wortschatz und einfachen Strukturen (zB persönliche Daten, Familie, Schule, Essen, Wohnen, Freizeit, Natur und Umwelt).
– verfasst einfache persönliche Mitteilungen (Notizen, Einladungen, E-Mails, SMS, Nachrichten in Social Media ua.).
– verfasst kurze und einfache Geschichten anhand von Bildern, Stichwörtern oder anderen Impulsen und stellt dabei einfache Satzverbindungen her (und, aber, weil, zuerst, dann, und dann).
– bewältigt in einfacher Form schriftliche Sprachhandlungen mit berichtendem, beschreibendem und erzählendem Charakter zu vertrauten Themen (Erfahrungen, Erlebnisse, Beobachtungen, Sachverhalte).
– verfasst einfache, kurze zusammenhängende Texte zu vertrauten Themen (Notizen, Beschreibungen, Zusammenfassungen).
– hält gehörte, gelesene und medial vermittelte einfache und kurze Informationen stichwortartig fest.
– verfasst einfache Präsentationen zu bekannten Themen und fasst Arbeitsergebnisse in einfacher Form schriftlich zusammen (Mind-Maps, Cluster u. Ä.).
– gestaltet einfache kreative Aufgaben zu Textvorlagen, wie Reime, Gedichte, Lieder, Sachtexte, Leserbriefe.
– verwendet die wichtigsten Satzzeichen sinnbezogen (Punkt, Frage-, Ruf- und Redezeichen).
Lernbereich 2:
Linguistische Kompetenzen
Kompetenzbereich Wortschatz
Die Schülerin/der Schüler verfügt über einen gesicherten altersgemäßen Grundwortschatz (rezeptiv und produktiv) zur Ausführung der im Lernbereich 1 genannten Sprachhandlungen sowie über Ausschnitte aus dem Aufbauwortschatz und Fachwortschatz, die für ein Folgen des Unterrichts in der Regelklasse gebraucht werden.
Die Schülerin/der Schüler
– verfügt in aktiver Sprachverwendung über grundlegende idiomatische Wendungen und einen standardsprachlich korrekten Grundwortschatz, der sich auf sein/ihr unmittelbares Lebensumfeld bezieht, muss aber noch nach Worten suchen.
– erweitert in Ansätzen ihren/seinen passiven Aufbauwortschatz und Fachwortschatz über den Grundwortschatz hinaus, um verschiedene sach und fachbezogene Unterrichtsaufgaben erledigen zu können.
– verfügt in Alltagssituationen und im Unterricht über einige wichtige memorierte Wendungen (chunks).
– erweitert ihren/seinen Wortschatz in vernetzter Form auf verschiedenen Ebenen kontinuierlich (ua. Wortbedeutung, Wortfeld, Wortfamilie, Oberbegriffe, Stilebenen).
– fragt aktiv nach Bezeichnungen, Bedeutungen, Zusammenhängen und erschließt sich Bedeutungen aus dem Kontext sowie mit Hilfe von Wortbildungsregeln.
– nutzt Hilfsmittel effektiv (zB ein- und zweisprachiges Wörterbuch, Bildwörterbuch, Bild-Wort-Kartei, digitale Wörterbücher und Lern-Apps etc.).
Kompetenzbereich Strukturen
Die Schülerin/der Schüler verfügt über ein Repertoire häufig verwendeter Strukturen zur Ausführung der im Lernbereich 1 genannten Sprachhandlungen. Sie/Er kann reguläre grammatische Formen erkennen und anwenden. Sie/Er kann noch elementare Fehler machen, zum Beispiel Subjekt-Verb-Kongruenz, Verbstellung oder Verwendung von Zeitformen.
Die Schülerin/der Schüler
– verwendet einfache Satzmuster und Wendungen, um über sich selbst, andere Personen, Situationen oder Orte zu informieren.
– beschreibt ihr/ihm vertraute Handlungen, Ereignisse und Sachverhalte als gegenwärtig, vergangen oder zukünftig.
– drückt Bitten, Wünsche, Erlaubnisse, Verbote, Möglichkeiten, Fähigkeiten, Erwartungen, Verneinungen und Verpflichtungen aus.
– drückt Modalitäten aus, zB mit Modalverben.
– verbindet Wortgruppen und einfache Sätze mit Konnektoren (zB und, und dann, dann, wenn, aber, weil).
– formuliert Fragen und Antworten.
– stellt in spielerischer Form einfache Sprachvergleiche (auf Wort- und Satzebene) Formen und Strukturen (auch zwischen Sprachen, zB Verbstellung, Verbformen, Verneinung, Wochentage in mehreren Sprachen) an.
Kompetenzbereich Aussprache
Die Schülerin/der Schüler verwendet Artikulation und Intonation, die sich an der Standardsprache orientieren, weitgehend richtig, es kommt jedoch noch zu Interferenzen mit dem Lautsystem der Erstsprache.
Die Schülerin/der Schüler
– bildet die meisten Laute und Lautgruppen korrekt.
– bildet und unterscheidet ähnlich klingende Laute.
– bildet kurze und lange, offene und geschlossene Vokale (zB in hoffen/Hof).
– bildet Konsonantenhäufungen (zB in Herbst, springst, ängstlich).
– macht unterschiedliche Sprechabsichten wie Aussage, Frage oder Aufforderung durch den richtigen Einsatz der Prosodie deutlich.
– wendet Artikulation und Intonation in Lautgedichten, Wortspielen, Zungenbrechern u. Ä. an.
Kompetenzbereich Schrift
Die Schülerin/der Schüler kennt die grundlegenden Laut-Buchstaben-Verbindungen der Standardsprache und kann alle Buchstaben der Schreib- und Druckschrift richtig schreiben.
Die Schülerin/der Schüler
– entwickelt Fähigkeiten im Bereich der phonologischen Bewusstheit, beispielsweise werden Reime, Silben, Anlaute, Endlaute, Wortlängen und Lautsynthesen unabhängig von ihrer Schreibweise richtig erkannt.
– erkennt Laute und Buchstaben als kleinste bedeutungsunterscheidende Elemente (Haus/Maus, Hase/Hose).
– kennt den Unterschied zwischen Buchstabe und Laut.
– wandelt Buchstaben in Laute um.
– stellt Verbindungen zwischen den Lauten her (Lautverschmelzung).
– ordnet einem bestimmten Laut den korrekten Buchstaben zu und schreibt ihn auf.
– ordnet einem bestimmten Laut die korrekten Buchstabengruppe zu und schreibt sie richtig (ei, ie, eu, äu, au, sch, st, sp, qu, ck, ch, usw.).
– schreibt Wörter des erlernten Wortschatzes, einfache Sätze und kurze, einfache Texte in gut lesbarer Schrift.
– verwendet beim Schreiben eine ökonomische Stifthaltung und erreicht ein möglichst zügiges Schreibtempo.
– kennt und nutzt die Vorteile einer ordentlichen Heftführung, beispielsweise Hinzufügen des Datums, Beachten von Rändern, Einsatz typographischer Mittel, Schreibrichtung, Orientierung im Heft.
Kompetenzbereich Rechtschreibung
Die Schülerin/der Schüler verfügt über Einsicht in erste orthografische Prinzipien innerhalb ihres/seines produktiven Wortschatzes.
Die Schülerin/der Schüler
– kennt und verwendet orthografische und grammatische Regel- und Merkelemente, wobei es zum Teil noch zu Übergeneralisierungen kommt.
– kennt die elementaren Regeln der Groß- und Kleinschreibung und die wichtigsten Interpunktionszeichen.
– fragt aktiv nach einer bestimmten Schreibung und verfügt über Nachschlagetechniken (analog und digital).
Überfachliche Kompetenzen
Lernbereich 3:
Sprachlernkompetenz (Sprachlernstrategien)
Kompetenzbereich Sprachlernkompetenz
Die Schülerin/der Schüler wendet Sprachlernstrategien mit Unterstützung und/oder selbstständig an, um Wortschatz und Sprachhandlungsfähigkeit zu erweitern.
Konkrete Sprachlernstrategien finden sich als Kompetenzbeschreibungen der Fertigkeiten und der sprachlichen Mittel (Lernbereiche 1 und 2).
Lernbereich 4:
Selbstkompetenz, Soziale Kompetenz, Interkulturelle Handlungsfähigkeit
Kompetenzbereich Selbstkompetenz
Die Schülerin/der Schüler kann ihre/seine Stärken und Fähigkeiten realistisch einschätzen und entsprechend einbringen, übernimmt Eigenverantwortung, zeigt Eigeninitiative und Engagement, hat Zutrauen zu sich selbst und in ihre/seine Sprach(lern)fähigkeiten und ist motiviert, Neues zu lernen oder zu schaffen.
Siehe auch Soziale und personale Kompetenzen. Lehrplanbezüge
Kompetenzbereich Soziale Kompetenz
Die Schülerin/der Schüler lernt mit und von anderen, hilft anderen und bittet selbst um Unterstützung, hält vereinbarte Regeln ein, übernimmt Verantwortung und ist konfliktfähig.
Siehe auch Soziale und personale Kompetenzen. Lehrplanbezüge
Kompetenzbereich Interkulturelle Handlungsfähigkeit
Die Schülerin/der Schüler ist zum Umgang mit gesellschaftlicher Vielfalt befähigt.
(Gesamtsemesterwochenstundenzahl und Semesterwochenstunden der einzelnen Unterrichtsgegenstände)
| Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung | Semesterwochenstunden | Summe | Lehrverpflichtungsgruppe | ||||||||||
| Klasse | |||||||||||||
| 1. | 2. | 3. | 4. | ||||||||||
| Semester | |||||||||||||
| 1. | 2. | 3. | 4. | 5. | 6. | 7. | |||||||
| A. | Allgemeinbildende Pflichtgegenstände | ||||||||||||
| 1. | Religion/Ethik 8 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 1 | 13 | (III)/III | |||
| 2. | Deutsch und Kommunikation | 3 | 3 | 3 | 3 | 2 | 2 | 2 | 18 | (I) | |||
| 3. | Englisch | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | – | 12 | (I) | |||
| 4. | Geografie, Geschichte und Politische Bildung | 2 | 2 | 1 | 1 | – | – | – | 6 | (III) | |||
| 5. | Bewegung und Sport | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 1 | 13 | (IVa) | |||
| 6. | Angewandte Mathematik | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | – | 12 | (I) | |||
| 7. | Naturwissenschaftliche Grundlagen | 2 | 2 | – | – | – | – | – | 4 | (II) | |||
| 8. | Angewandte Informatik | 2 | 2 | – | – | – | – | – | 4 | (I) | |||
| B. | Fachpraxis und Fachtheorie | ||||||||||||
| 1. | Unternehmensführung | – | – | 2 | 2 | 2 | 2 | 1 | 9 | (II) | |||
| 2. | Baukonstruktion und Baupraxis | ||||||||||||
| 2.a | Baukonstruktion 2 | 3 | 3 | 3 | 3 | 3 (1) | 3 (1) | 1 | 19 | (I) | |||
| 2.b | Baupraxis und Produktionstechnik | 8 | 8 | 9 | 9 | 9 | 9 | 3 | 55 | (IV) | |||
| 3. | Tragwerke 3 | 2 | 2 | 3 | 3 | 4 (1) | 4 (1) | 1 | 19 | (I) | |||
| 4. | Infrastruktur 4 | – | – | 1 (1) | 1 (1) | 3 (1) | 3 (1) | – | 8 | (I) | |||
| 5. | Baubetrieb und Projektmanagement 5 | – | – | 2 | 2 | 4 (1) | 4 (1) | 2 | 14 | (II) | |||
| 6. | Bauplanung und Darstellung 5 | 3 (3) | 3 (3) | 3 (3) | 3 (3) | 3 (3) | 3 (3) | 1 (1) | 19 | (I) | |||
| 7. | Betriebspraxis | – | – | – | – | – | – | 20 | 20 | IV | |||
| C. | Verbindliche Übung | ||||||||||||
| 1. | Soziale und personale Kompetenz 6 | 1 (1) | 1 (1) | 1 (1) | 1 (1) | – | – | – | 4 | III | |||
| Gesamtsemesterwochenstundenzahl | 34 | 34 | 36 | 36 | 38 | 38 | 33 | 249 | |||||
| D. | Pflichtpraktikum | mindestens 4 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Eintritt in die 4. Klasse | |||||||||||
| Freigegenstände, Unverbindliche Übungen, Förderunterricht | Semesterwochenstunden | Lehrverpflichtungsgruppe | |||||||||||
| Klasse | |||||||||||||
| 1. | 2. | 3. | 4. | ||||||||||
| Semester | |||||||||||||
| 1. | 2. | 3. | 4. | 5. | 6. | 7. | |||||||
| E. | Freigegenstände | ||||||||||||
| 1. | Englisch | – | – | – | – | 2 | 2 | – | (I) | ||||
| 2. | Projektmanagement | – | – | – | – | – | 2 | 1 | III | ||||
| 3. | Entrepreneurship | – | – | – | – | 2 | 2 | – | III | ||||
| 4. | Mitarbeiterführung und -ausbildung | – | – | – | – | 1 | 1 | – | III | ||||
| F. | Unverbindliche Übungen | ||||||||||||
| 1. | Bewegung und Sport | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | (IVa) | ||||
| 2. | Sprachtraining Deutsch | 2 | 2 | 2 | 2 | – | – | – | II | ||||
| G. | Förderunterricht 7 | ||||||||||||
| 1. | Deutsch und Kommunikation | ||||||||||||
| 2. | Englisch | ||||||||||||
| 3. | Angewandte Mathematik | ||||||||||||
| 4. | Fachtheoretische Pflichtgegenstände | ||||||||||||
____________________
1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel gemäß Abschnitt IV abgewichen werden.
2 Mit Übungen im Ausmaß der in Klammern angeführten Semesterwochenstunden sowie in Verbindung und inhaltlicher Abstimmung mit dem Pflichtgegenstand „Baupraxis und Produktionstechnik“.
3 Inklusive Physik des Fachgebietes. Mit Übungen im Labor im Ausmaß der in Klammern angeführten Semesterwochenstunden.
4 Mit Übungen im 3. Semester, Übungen im Labor im 4. Semester und Übungen im Vermessungswesen in der 3. Klasse im Ausmaß der in Klammern angeführten Semesterwochenstunden.
5 Mit Übungen im Ausmaß der in Klammern angeführten Semesterwochenstunden.
6 Mit Übungen sowie in Verbindung und inhaltlicher Abstimmung mit einem oder mehreren der in Abschnitt A. bzw. B. angeführten Pflichtgegenstände.
7 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.
8 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen.
Stundentafel der Deutschförderklasse
| Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung | Wochenstunden pro Semester | Lehrverpflichtungsgruppen |
| 1. Deutsch in der Deutschförderklasse | 20 | (I) |
| 2. Religion | 2 | (III) |
| 3. Weitere Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung 1 | x 2 | Einstufung wie entsprechende/r Pflichtgegenstand, Verbindliche Übung |
| Gesamtsemesterwochenstundenzahl | x 3 | |
| Freigegenstände und Unverbindliche Übungen 4 | ||
______________________________
1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion) sowie die verbindliche Übung gemäß der Stundentafel der 3,5-jährigen Fachschule für Bautechnik; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände sowie der verbindlichen Übung erfolgt durch die Schulleitung.
2 Die Festlegung der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen weiteren Pflichtgegenstände sowie die verbindliche Übung entfallen, erfolgt durch die Schulleitung; die Semesterwochenstunden der weiteren Pflichtgegenstände sowie der verbindlichen Übung ergeben sich aus der Differenz zur Gesamtsemesterwochenstundenzahl.
3 Die Gesamtsemesterwochenstundenzahl entspricht jener des jeweiligen Semesters gemäß der Stundentafel der 3,5-jährigen Fachschule für Bautechnik.
4 Wie Stundentafel der 3,5-jährigen Fachschule für Bautechnik.
(Gesamtsemesterwochenstundenzahl und Semesterwochenstunden der einzelnen Unterrichtsgegenstände)
| Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung | Semesterwochenstunden | Summe | Lehrverpflichtungsgruppe | |||||||||
| Klasse | ||||||||||||
| 1. | 2. | 3. | 4. | |||||||||
______________
1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel gemäß Abschnitt IV abgewichen werden.
2 Mit Ausbildungsschwerpunkt B.1 „Hochbautechnologie“, B.2 „Tiefbautechnologie“, B.3 „Konstruktiver Holzbau“.
3 Mit Übungen im Ausmaß der in Klammern angeführten Semesterwochenstunden sowie in Verbindung und inhaltlicher Abstimmung mit dem Pflichtgegenstand „Baupraxis und Produktionstechnik“.
4 Inklusive Physik des Fachgebietes. Mit Übungen im Labor im Ausmaß der in Klammern angeführten Semesterwochenstunden.
5 Mit Übungen im 3. Semester, Übungen im Labor im 4. Semester und Übungen im Vermessungswesen in der 3. Klasse im Ausmaß der in Klammern angeführten Semesterwochenstunden.
6 Mit Übungen im Ausmaß der in Klammern angeführten Semesterwochenstunden.
7 Von der Schülerin/vom Schüler ist ein alternativer Pflichtgegenstand zu wählen.
8 Mit Übungen sowie in Verbindung und inhaltlicher Abstimmung mit einem oder mehreren der in Abschnitt A. bzw. B. angeführten Pflichtgegenstände.
9 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.
10 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen.
Stundentafel der Deutschförderklasse
| Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung | Wochenstunden pro Semester | Lehrverpflichtungsgruppen |
| 1. Deutsch in der Deutschförderklasse | 20 | (I) |
| 2. Religion | 2 | (III) |
| 3. Weitere Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung 1 | x 2 | Einstufung wie entsprechende/r Pflichtgegenstand, Pflichtgegenstand der Ausbildungsschwerpunkte, Verbindliche Übung |
| 4. Pflichtgegenstand der Ausbildungsschwerpunkte 1 | ||
| Freigegenstände und Unverbindliche Übungen 3 | ||
| Gesamtsemesterwochenstundenzahl | x 4 |
______________________________
1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion), die verbindliche Übung sowie die Pflichtgegenstände der Ausbildungsschwerpunkte gemäß der Stundentafel der 4-jährigen Fachschule für Bautechnik; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände, der verbindlichen Übung und der Pflichtgegenstände der Ausbildungsschwerpunkte erfolgt durch die Schulleitung.
2 Die Festlegung der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen weiteren Pflichtgegenstände, die verbindliche Übung sowie die Pflichtgegenstände der Ausbildungsschwerpunkte entfallen, erfolgt durch die Schulleitung; die Semesterwochenstunden der weiteren Pflichtgegenstände, der verbindlichen Übung sowie der Pflichtgegenstände der Ausbildungsschwerpunkte ergeben sich aus der Differenz zur Gesamtsemesterwochenstundenzahl.
3 Wie Stundentafel der 4-jährigen Fachschule für Bautechnik.
4 Die Gesamtsemesterwochenstundenzahl entspricht jener des jeweiligen Semesters gemäß der Stundentafel der 4-jährigen Fachschule für Bautechnik.
Siehe Anlage 1.
Das fachbezogene Qualifikationsprofil des Lehrplans gemäß Stundentafel I.1 erfüllt zumindest die Anforderungen einer facheinschlägigen Lehrabschlussprüfung (vgl. BGBl. II Nr. 104/2008 und BGBl. II Nr. 234/2008 idgF sowie BGBl. II Nr. 191/2007 und BGBl. II Nr. 234/2007 idgF). Für die Bereiche der beruflichen Qualifikationen, des Arbeitsrechts einschließlich der Kollektivverträge sowie des Sozialversicherungsrechts wird mit dem Zeugnis der Abschlussprüfung zumindest der Nachweis einer mit einer facheinschlägigen Lehrabschlussprüfung abgeschlossenen beruflichen Ausbildung gemäß § 34a Berufsausbildungsgesetz, BGBl. Nr. 142/1969 idgF erbracht.
Darüber hinausgehend werden den Absolventinnen und Absolventen mit dem Unterricht gemäß Stundentafel I.2 in der 4. Klasse zusätzliche Kompetenzen vermittelt, die spezifischen Anforderungen des regionalen Arbeitsmarktes in besonderer Weise Rechnung tragen (Ausbildungsschwerpunkte gemäß Abschnitt B.1 – B.3).
Die Fachschule für Bautechnik ist eine bautechnische Ausbildung, die fachpraktische und fachtheoretische Kenntnisse und Fähigkeiten miteinander verknüpft. Darüber hinaus werden die Grundlagen zur unternehmerischen Selbstständigkeit geschaffen.
Die Praxisnähe der Ausbildung wird durch die Betriebspraxis in besonderer Weise vertieft. Die Absolventinnen und Absolventen werden durch die praktische Ausbildung besonders befähigt, Aufgaben im Bereich der Planung, Baudurchführung und Abrechnung, die bereits berufspraktische Erfahrung voraussetzen, in Planungs- und Konstruktionsbüros, im öffentlichen Dienst und bei ausführenden Firmen des Bauhaupt- und -nebengewerbes zu übernehmen. Kernbereiche der Ausbildung sind die Grundlagen der Planung von Bauwerken und insbesondere deren Umsetzung. Mit der Erstellung einer Abschlussarbeit werden die erlangten Kompetenzen dokumentiert.
Die Absolventinnen und Absolventen der Fachschule für Bautechnik erreichen
– die für den Beruf erforderliche Anwendungssicherheit durch praktische Arbeiten in Planung und Konstruktion, durch Ausführung in den bautechnischen Werkstätten und Untersuchungen im Laboratorium sowie durch die Betriebspraxis;
– ein ausreichendes Verständnis über die Ausführungsprozesse und die dabei einzusetzenden Baustoffe, Baumaschinen und Fertigungsanlagen;
– eine angemessene Allgemeinbildung und eine rechtliche, baubetriebliche sowie betriebswirtschaftliche Grundausbildung;
– Teamfähigkeit, Sozialkompetenz und Kommunikationsfähigkeit sowie
– notwendige Kenntnisse und Fähigkeiten zur Erstellung von Einreich-, Detail- und Ausführungsplanungsunterlagen unter Berücksichtigung der Barrierefreiheit durch Verwendung aktueller Büro- und Bausoftware, insbesondere unter Einsatz von CAD.
Die Absolventinnen und Absolventen der Fachschule für Bautechnik erwerben Kenntnisse und Fähigkeiten über die
– Erstellung von Massenermittlungen und die Mitarbeit an der Erstellung von Leistungsverzeichnissen unter Einsatz aktueller Software;
– Kalkulation von Bauleistungen sowie des Einsatzes von Personal, Material und Maschinen;
– Überwachung und Qualitätssicherung im Baufortschritt und die Bauleitung bei kleinen und mittleren Bauvorhaben;
– Feststellung der verbauten Massen als Grundlage der Abrechnung, Erstellung und Prüfung von Teil- und Schlussrechnungen;
– Vorbereitung, Erfassung, Planung und Dokumentation von Arbeitsabläufen unter Berücksichtigung von Vorgaben des Qualitätsmanagements sowie
– Fertigkeiten aus den Bereichen Maurerei, Betonbau, Zimmerei und des Baunebengewerbes.
Die Einsatzgebiete der Absolventinnen und Absolventen der Fachschule für Bautechnik liegen in den Bereichen der Umsetzung und der Mitarbeit an der Planung und Errichtung von Bauwerken. Dabei stehen eigenständige Tätigkeiten in der Arbeitsvorbereitung, Ausführung und Abrechnung sowie der Qualitätssicherung im Vordergrund.
Zu den typischen Aufgaben einer Absolventin bzw. eines Absolventen der Fachschule für Bautechnik zählen
– Erstellung von Einreich- und Ausführungsplänen nach planerischen Vorgaben unter Berücksichtigung der Barrierefreiheit,
– Mitarbeit an der Erstellung der Ausschreibungsunterlagen,
– Kalkulation der Leistungen und des Arbeitseinsatzes,
– Technische Begleitung der Bauausführung,
– Abrechnung des Bauvorhabens,
– Ausführung von Arbeiten aus dem Bauhauptgewerbe und Baunebengewerbe.
Im Bereich der persönlichen und sozialen Kompetenzen sollen die Absolventinnen und Absolventen der Fachschule für Bautechnik insbesondere befähigt werden
– praktische Aufgaben genau, systematisch und normgerecht auszuführen;
– Arbeitsaufträge sowohl eigenständig, als auch im Team mit anderen Fachleuten zu erledigen;
– sich in den für die Bautechnik relevanten Bereichen selbstständig weiterzubilden sowie
– mit Auftraggebern und -nehmern, Behördenvertretern und sonstigen Partnern im Bauprozess zu kommunizieren, Dokumentationen zu verfassen und auch englischsprachige Dokumentationen und Fachliteratur zu verstehen.
Die Absolventinnen und Absolventen der Fachschule für Bautechnik verfügen generell über ein fundiertes Verständnis und Fachwissen im Bereich des Bauwesens.
Für die selbstständige Ausübung von Gewerben ist der Nachweis der allgemeinen und besonderen Voraussetzungen erforderlich. Unter anderem ist im Bereich der besonderen Voraussetzungen der Nachweis der betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Kenntnisse vorgesehen. (§ 23 Abs. 1 GewO – „Unternehmerprüfung“). Gemäß § 8 Abs. 2 der Unternehmerprüfungsordnung, BGBl. Nr. 453/1993 idgF, führt der erfolgreiche Abschluss der technischen, gewerblichen und kunstgewerblichen Fachschulen gemäß § 58 des Schulorganisationsgesetzes zum Entfall des Prüfungsteiles „Unternehmerprüfung“.
Im Bereich Recht können die Absolventinnen und Absolventen die Voraussetzungen für den Abschluss und die Erfüllung eines Vertrages erläutern sowie Gewährleistungs-, Garantie- und Schadenersatzansprüche geltend machen. Sie können die verschiedenen Rechtsformen von Unternehmen und deren Organisation erläutern, sich Informationen aus dem Firmenbuch beschaffen. Sie können die wesentlichen Bestimmungen des Arbeitsrechts, des Gewerberechts und des Insolvenzrechts erläutern und im beruflichen Umfeld einsetzen.
Im Bereich Wirtschaft und Betriebstechnik können die Absolventinnen und Absolventen die Struktur des Jahresabschlusses beschreiben, aus betriebswirtschaftlichen Kennzahlen Schlussfolgerungen ziehen und die Ergebniswirksamkeit von einfachen Geschäftsfällen auf den Jahresabschluss beurteilen. Sie können die wichtigsten Kostenbegriffe erklären, eine einfache Kostenstellenrechnung durchführen, mit vorgegebenen Daten Kalkulationen durchführen, Deckungsbeiträge ermitteln und beurteilen. Sie können die verschiedenen Erscheinungsformen der Ertragsteuern erläutern, das System der Umsatzsteuer, der Personalnebenkosten und den Aufbau einfacher Lohn- und Gehaltsabrechnungen erklären. Sie können die Funktionsweise der Marketing-Instrumente erläutern, einfache Organigramme und Abläufe in Unternehmen interpretieren, Ziele und Aufgaben der Logistik sowie Vertriebs- und Beschaffungsprozesse beschreiben. Außerdem können Sie Gestaltungsgrundsätze der Produktion beschreiben, Methoden der Zeitermittlung erläutern, Arbeitspläne erstellen und Methoden des Projektmanagements und Qualitätsmanagements beschreiben und anwenden.
Im Bereich Grundlagen des Bauens können die Absolventinnen und Absolventen die Grundbegriffe des Bauwesens sowie den Einsatz der grundsätzlichen Baumaterialien erfassen und in einfachen Verarbeitungstechniken unter Berücksichtigung der Sicherheitsmaßgaben und der Nachhaltigkeit umsetzen.
Im Bereich Gründungen und Bodenkonstruktionen können die Absolventinnen und Absolventen bauvorbereitende Maßnahmen durchführen, grundlegende Bauarten von Gründungen umsetzen sowie Flachgründungen unter Einsatz von praxisüblichen Maschinen ausführen.
Im Bereich Vertikale Baukonstruktionen können die Absolventinnen und Absolventen die bautechnischen Konstruktionen in Zusammenhängen zur Gesamtbaukonstruktion normgerecht umsetzen sowie in deren Verarbeitungstechniken unter Berücksichtigung der Sicherheitsmaßgaben, Rechtsvorschriften, Normierung und der Nachhaltigkeit unter Einsatz von praxisüblichen Maschinen ausführen.
Im Bereich Horizontale Baukonstruktionen können die Absolventinnen und Absolventen die bautechnischen Konstruktionen in Zusammenhängen zur Gesamtbaukonstruktion und Bauphysik normgerecht umsetzen sowie in deren Verarbeitungstechniken unter Berücksichtigung der Sicherheitsmaßgaben, Rechtsvorschriften, Normierung, Barrierefreiheit und der Nachhaltigkeit unter Einsatz von praxisüblichen Maschinen ausführen.
Im Bereich Dachkonstruktionen können die Absolventinnen und Absolventen die gebräuchlichen Tragkonstruktionen im Zusammenhang mit Statik und Bauphysik normgerecht umsetzen sowie in deren Verarbeitungstechniken unter Berücksichtigung der Sicherheitsmaßgaben, Rechtsvorschriften, Normierung und der Nachhaltigkeit unter Einsatz von praxisüblichen Maschinen ausführen.
Im Bereich Bauwerk-Technik können die Absolventinnen und Absolventen die bautechnischen Grundlagen aus der Haustechnik erfassen und in konstruktive Zusammenhänge unter Einbeziehung der Bauphysik einarbeiten sowie diesbezügliche Konstruktionen in deren Verarbeitungstechniken unter Berücksichtigung der Sicherheitsmaßgaben, Rechtsvorschriften, Normierung und der Nachhaltigkeit unter Einsatz von praxisüblichen Maschinen ausführen.
Im Bereich Bauwerk-Ausbau können die Absolventinnen und Absolventen die grundlegenden bautechnischen Konstruktionen unter Einsatz geeigneter Baumaterialien zur Funktionserfüllung unter Berücksichtigung gewerkeübergreifender Zusammenhänge und der Bauphysik umsetzen sowie diesbezügliche Konstruktionen in deren Verarbeitungstechniken unter Berücksichtigung der Sicherheitsmaßgaben, Rechtsvorschriften, Normierung und der Nachhaltigkeit unter Einsatz von praxisüblichen Maschinen ausführen.
Im Bereich Außenanlagen können die Absolventinnen und Absolventen die gebräuchlichen Baumaterialien und ihre Eigenschaften erfassen sowie ihre grundsätzlichen Verarbeitungstechniken gemäß Planvorgaben umsetzen und in deren Verarbeitungstechniken unter Berücksichtigung der Sicherheitsmaßgaben, Rechtsvorschriften, Normierung und der Nachhaltigkeit unter Einsatz von praxisüblichen Maschinen ausführen.
Im Bereich Planung und Projekt können die Absolventinnen und Absolventen praxisbezogene Projekte planlich darstellen sowie unter Berücksichtigung der Sicherheitsmaßgaben, Rechtsvorschriften, Normierung und der Nachhaltigkeit unter Einsatz von praxisüblichen Maschinen ausführen.
Ergänzung gemäß Stundentafel I.2:
Im Bereich Bauen im Bestand können die Absolventinnen und Absolventen bestehende Konstruktionen aufnehmen, darstellen und beurteilen, darauf aufbauend Umbauerfordernisse und Umbaumöglichkeiten unter Einbeziehung der Bauphysik und Statik erkennen sowie nach planlichen Darstellungen unter Berücksichtigung der Sicherheitsmaßgaben, Rechtsvorschriften, Normierung und der Nachhaltigkeit unter Einsatz von praxisüblichen Maschinen ausführen.
Im Bereich Kräfte, Tragsysteme und Schnittgrößenermittlung können die Absolventinnen und Absolventen physikalische Vorgänge beobachten, beschreiben und die Gesetzmäßigkeiten erklären, Kräfte und Kraftsysteme erfassen sowie Gleichgewichte ermitteln. Sie kennen die Terminologie der Tragsysteme und die wichtigsten Einwirkungen im Hochbau, die grundlegenden baustatischen Berechnungsverfahren zur Ermittlung der äußeren und inneren Kräfte und können die Schnittgrößen statisch bestimmter Stabtragwerke ermitteln und darstellen.
Im Bereich Festigkeit und Stabilität können die Absolventinnen und Absolventen die Begriffe der Festigkeitslehre erfassen und die erforderlichen Querschnittswerte ermitteln, Stabilitätsprobleme erkennen und die grundlegenden Bemessungsverfahren für Stahl- und Holztragwerke verstehen.
Im Bereich Tragsicherheit können die Absolventinnen und Absolventen die grundlegenden Bemessungsverfahren für Stahl- und Holztragwerke verstehen und anwenden sowie die Verbindungstechnologien und Verbindungsmittel für Stahl- und Holztragwerke verstehen.
Im Bereich Baustoffe und Materialeigenschaften können die Absolventinnen und Absolventen die für Tragwerke verwendeten Baustoffe inklusive ihrer grundlegenden Eigenschaften und Kennwerte erfassen und die Grundlagen und Methoden der Material- und Bauteilprüfung verstehen.
Im Bereich Konstruktive Durchbildung können die Absolventinnen und Absolventen die Grundlagen für die Bewehrung von Stahlbetontragwerken verstehen und anwenden, auf Basis vorgegebener Plan- und Bewehrungsangaben Schalungs- und Bewehrungspläne einfacher Bauteile erstellen und dafür geeignete EDV-Programme anwenden. Sie können die theoretisch erworbenen Fähigkeiten und Kenntnisse an Hand praxisorientierter Aufgabenstellungen anwenden und umsetzen.
Im Bereich Geotechnik können die Absolventinnen und Absolventen grundlegende Baugrund- und Bodeneigenschaften erkennen, grundlegende Gründungsarten und Baugrubensicherungen erfassen sowie die Grundlagen und Methoden der Materialprüfung verstehen.
Im Bereich Siedlungswasserbau können die Absolventinnen und Absolventen siedlungswasserbauliche Planungen im Bereich der Wasserversorgung und der Abwasserableitung erfassen.
Im Bereich Vermessungswesen können die Absolventinnen und Absolventen Geometerpläne erfassen und interpretieren, die gängigen Instrumente der Vermessung verstehen sowie einfache Vermessungsaufgaben durchführen.
Im Bereich Verkehrswegebau können die Absolventinnen und Absolventen Planungen für Parkflächen und einfache Straßenkonstruktionen erfassen.
Im Bereich Bauorganisation können die Absolventinnen und Absolventen die im Planungs- und Bauprozess Beteiligten, deren Aufgabenstellungen und die notwendigen Geräte erfassen und dem Bauablauf zuordnen. Aufbauend darauf können sie eine Baustelleneinrichtungsplanung erstellen.
Im Bereich Bauvorschriften können die Absolventinnen und Absolventen die maßgebenden Gesetze, Vorschriften und Richtlinien im Bauablauf den jeweiligen Projektbeteiligten und dem Projektablauf zuordnen.
Im Bereich Ausschreibung, Angebot, Vergabe können die Absolventinnen und Absolventen die Ausschreibungsverfahren benennen und bei der Erstellung von Leistungsverzeichnissen und der Mengenermittlung mitwirken sowie die in diesem Bereich gängigen EDV-Programme einsetzen.
Im Bereich Kostenermittlung, Baupreisermittlung können die Absolventinnen und Absolventen die Prozesse und Ansätze der Kostenermittlung in den Phasen der Objektentwicklung und -errichtung erfassen und deuten.
Im Bereich Bauausführung und Projektentwicklung können die Absolventinnen und Absolventen die grundlegenden Aufgaben im Kontext Bauleitung, Bauaufsicht, Baustellenorganisation und Baudokumentation erfüllen sowie die in diesem Bereich gängigen EDV-Programme einsetzen.
Im Bereich Konstruktionsübungen können die Absolventinnen und Absolventen die dem Berufsbild entsprechenden üblichen Skizzen, technische Zeichnungen und Pläne lesen, interpretieren und nach Angaben und Vorgaben aus rechtlichen, technischen und gestalterischen Bereichen selbstständig herstellen bzw. weiter bearbeiten. Sie können die Planwerke sowohl in händischer Form als auch unter Verwendung einschlägiger Software (CAD) darstellen und präsentieren.
Im Bereich Darstellende Geometrie können die Absolventinnen und Absolventen einfache geometrische Körper erfassen und unter Zuhilfenahme der üblichen Normalrisse und einfacher dreidimensionaler Darstellungen erläutern und präsentieren. Sie sind imstande, einfache geometrische Körper mittels EDV-Programmen darzustellen.
Im Bereich Grundlagen des Gestaltens können die Absolventinnen und Absolventen die wesentlichen Funktionen einfacher Bauaufgaben verstehen. Sie sind imstande, ein Funktionsschema für Bauaufgaben kleineren Umfangs selbstständig zu erarbeiten sowie bei der Erstellung von Funktionsschemata und Raumprogrammen komplexerer Bauaufgaben mitzuwirken.
Im Bereich Grundlagen des Bauens können die Absolventinnen und Absolventen innovative und nachhaltige Baustoffe ihren Einsatzmöglichkeiten zuordnen, haustechnische Systeme auf Basis erneuerbarer Energie ihren Einsatzmöglichkeiten zuordnen sowie grundlegende Sanierungstechniken nach ihren Einsatzbereichen einteilen.
Im Bereich Bauelemente können die Absolventinnen und Absolventen nachhaltige und energieeffiziente Bauweisen erläutern.
Im Bereich Planung und Projekt können die Absolventinnen und Absolventen praxisbezogene Projekte planen und umsetzen.
Im Bereich Grundlagen des Verkehrswegebaus können die Absolventinnen und Absolventen grundlegende technische und normative Zusammenhänge zu den Teilbereichen Querschnittsgestaltung und Oberbaubemessung, Anlagen des ruhenden Verkehrs, Straßenentwässerung, Trassierung und Linienführung, Kreuzungs- und Knotengestaltung sowie Grundlagen des Verkehrsrechtes erläutern.
Im Bereich Planung und Projekt können die Absolventinnen und Absolventen praxisbezogene Projekte planen und umsetzen.
Im Bereich Bauelemente können die Absolventinnen und Absolventen Anforderungen an den Holzschutz erkennen, verschiedene Holzbausysteme aus vorgefertigten Elementen erfassen, moderne Fertigungsmethoden unter Berücksichtigung computergestützter Systeme verstehen und computergestützten Abbund anwenden.
Im Bereich Konstruktive Durchbildung können die Absolventinnen und Absolventen Holztragsysteme und deren Anschlussdetails normgerecht konstruktiv durchbilden.
Im Bereich Planung und Projekt können die Absolventinnen und Absolventen praxisbezogene Projekte planen und umsetzen.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
„Deutsch und Kommunikation“, „Englisch“, „Geografie, Geschichte und Politische Bildung“, „Angewandte Mathematik“, „Naturwissenschaftliche Grundlagen“, „Angewandte Informatik“ und „Ethik“.
Siehe Anlage 1.
Siehe BGBl. Nr. 37/1989 idgF.
Siehe Anlage 1.
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs nachstehender Bereiche zum jeweiligen Semester erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
Als Ergänzung der angeführten Werkstätten dienen die am jeweiligen Standort angebotenen Werkstätten des Baunebengewerbes.
Die Schülerinnen und Schüler können
– im jeweiligen Bereich die Eigenschaften und Einsatzmöglichkeiten der gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe und ihre Lagerungs-, Verwendungs- und Verarbeitungsmöglichkeiten gemäß den einschlägigen Regelwerken erfassen und erläutern;
– die rechtlichen Vorgaben der Sicherheitstechnik und Unfallverhütung erfassen, diese in der Werkstätte und auf der Baustelle beurteilen und anwenden sowie die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.
Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung, Sicherheitsunterweisung, Einschulung, Schutzmaßnahmen, Unfallverhütung, Qualitätsprüfung und –sicherung, Instandhaltung, Recycling.
Herstellung facheinschlägiger Bauteile und Bauobjekte, Durchführung von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf Projektbasis und/oder Ablauf- und Organisationsplanung für die praktische Baudurchführung und die Durchführung von Montagearbeiten unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungs- und Herstellungstechniken und Materialien unter Nutzung der in den Bereichen angeführten Werkstätten.
1. Klasse (1. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Grundlagen des Bauens
– die grundlegenden Bauteile und Bausysteme sowie Grundbegriffe des Bauwesens erfassen;
– die Grundbegriffe der Sicherheit am Arbeitsplatz sowie des Recyclings verstehen und anwenden;
– die gebräuchlichen Baumaterialien und ihre Eigenschaften erfassen sowie ihre grundsätzlichen Verarbeitungstechniken umsetzen.
Bereich Gründungen und Bodenkonstruktionen
– Bauvorbereitungsmaßnahmen im Umfeld und inklusive der Baugrube erfassen und durchführen;
– grundlegende Techniken verstehen.
Bereich Grundlagen des Bauens:
Theorie:
Übersicht Bauteile und Bauweisen.
Werkstätten Baumeisterarbeiten:
Konstruktionsgrundlagen Mauerwerk.
Werkstätten Holzbaumeisterarbeiten:
Gebräuchliche Holzarten, Holzverbindungen im Zusammenhang mit Gesamtkonstruktionen.
Bereich Gründungen und Bodenkonstruktionen:
Theorie:
Baugrube und Flachgründungen.
Werkstätten Baumeisterarbeiten:
Flachgründungen – systemlose Schalungen, Abstecken, Absicherungen.
2. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Vertikale Baukonstruktionen
– die grundlegenden bautechnischen Konstruktionen erfassen und diese proportionsgerecht darstellen, erläutern und unter Beachtung aller Sicherheitsvorschriften umsetzen;
– die gebräuchlichen Baumaterialien und ihre Eigenschaften erfassen sowie ihre grundsätzlichen Verarbeitungstechniken umsetzen;
– die baurechtlichen und normativen Regeln beachten;
– die üblichen tragbaren Werkzeuge und Bearbeitungsmaschinen erkennen, bedienen und warten.
Bereich Vertikale Baukonstruktionen:
Theorie:
Grundlagen tragender und raumbildender Elemente (Baukonstruktion und Bauphysik).
Werkstätten Baumeisterarbeiten:
Mauerwerk aus klein- und mittelformatigen Steinen, Bögen und Überlagen, einfache Schalungen, Oberflächen, zugehörige Materialkunde, Schnurgerüst und Umgang mit Meterriss, Werkzeuge und Bearbeitungsmaschinen des Baumeistergewerks – Handhabung, Sicherheit und Wartung.
Werkstätten Holzbaumeisterarbeiten:
Holzwandkonstruktionen und einfache Tragkonstruktionen, Werkzeuge und Bearbeitungsmaschinen des Holzbaus.
2. Klasse:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Vertikale Baukonstruktionen
– die bautechnischen Konstruktionen erfassen und diese proportionsgerecht darstellen, erläutern und unter Beachtung aller Sicherheitsvorschriften umsetzen;
– die baurechtlichen und normativen Regeln beachten;
– die üblichen Werkzeuge und Bearbeitungsmaschinen erkennen, bedienen und warten.
Bereich Horizontale Baukonstruktionen
– die grundlegenden bautechnischen Konstruktionen erfassen und diese proportionsgerecht darstellen, erläutern und unter Beachtung aller Sicherheitsvorschriften umsetzen;
– die baurechtlichen und normativen Regeln beachten;
– die üblichen Werkzeuge und Bearbeitungsmaschinen erkennen, bedienen und warten.
Bereich Vertikale Baukonstruktionen:
Theorie:
Tragende Wandsysteme und bauphysikalische Zusammenhänge (erdberührende Wände, Außenwände ua).
Werkstätten Baumeisterarbeiten:
Spezielle Mauerwerksysteme, bewehrter und unbewehrter Beton, Oberflächen, zugehörige Materialkunde, Verarbeitung und Werkzeuge, Systemschalungen, konstruktive Ausbildung von Wandöffnungen, Werkzeuge und Bearbeitungsmaschinen des Baumeistergewerks – Handhabung, Sicherheit und Wartung.
Bereich Horizontale Baukonstruktionen:
Theorie:
Tragende Deckenelemente, Treppen.
Werkstätten Baumeisterarbeiten:
Konstruktive Ausbildung von Öffnungen, Stiegenschalungen, Deckenschalungen, Werkzeuge und Bearbeitungsmaschinen des Baumeistergewerks – Handhabung, Sicherheit und Wartung.
Werkstätten Holzbaumeisterarbeiten:
Holzdeckenkonstruktionen, konstruktive Ausbildung von Öffnungen, Grundlagen Treppenbau, Werkzeuge und Bearbeitungsmaschinen des Holzbaumeistergewerks – Handhabung, Sicherheit und Wartung.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Horizontale Baukonstruktionen
– die grundlegenden bautechnischen Konstruktionen erfassen und diese proportionsgerecht darstellen, erläutern und unter Beachtung aller Sicherheitsvorschriften und der Barrierefreiheit umsetzen;
– die baurechtlichen und normativen Regeln beachten;
– die üblichen Werkzeuge und Bearbeitungsmaschinen erkennen, bedienen und warten.
Bereich Dachkonstruktionen
– die grundlegenden bautechnischen Konstruktionen erfassen und diese proportionsgerecht darstellen, erläutern und unter Beachtung aller Sicherheitsvorschriften umsetzen;
– die baurechtlichen und normativen Regeln beachten;
– die üblichen Werkzeuge und Bearbeitungsmaschinen erkennen, bedienen und warten;
– grundlegende gewerkeübergreifende Zusammenhänge verstehen und in der Umsetzung berücksichtigen.
Bereich Horizontale Baukonstruktionen:
Theorie:
Terrassen, Balkone, Rampen, Barrierefreiheit.
Werkstätten Baumeisterarbeiten:
Überdecken von Öffnungen, Stiegenschalungen, Deckenschalungen (spezielle Konstruktionen wie Kragkonstruktionen, Einbauteile, Wärme- und Schallschutz), Werkzeuge und Bearbeitungsmaschinen des Baumeistergewerks – Handhabung, Sicherheit und Wartung.
Werkstätten Holzbaumeisterarbeiten:
Treppenbau, Werkzeuge und Bearbeitungsmaschinen des Holzbaumeistergewerks – Handhabung, Sicherheit und Wartung.
Bereich Dachkonstruktionen:
Theorie:
Flachdächer, Terrassen und Balkone, geneigte Dächer, Dachkonstruktionen, Dachdeckungen, Dachabdichtungen und Dachentwässerungen.
Werkstätten Baumeisterarbeiten:
Unter- und Überzüge, Attika- und Brüstungsschalung, Giebelwände, Auflager- und Verankerungskonstruktionen, Bauteilanschlüsse, Werkzeuge und Bearbeitungsmaschinen des Baumeistergewerks – Handhabung, Sicherheit und Wartung.
Werkstätten Holzbaumeisterarbeiten:
Holzkonstruktionssysteme und Holztragwerke, Austragungen, Abbund, Bauteilanschlüsse, Werkzeuge und Bearbeitungsmaschinen des Holzbaumeistergewerks – Handhabung, Sicherheit und Wartung.
3. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Bauwerk-Ausbau
– die grundlegenden bautechnischen Konstruktionen erfassen und diese proportionsgerecht darstellen, erläutern und unter Beachtung aller Sicherheitsvorschriften umsetzen;
– die baurechtlichen und normativen Regeln beachten;
– die üblichen Werkzeuge und Bearbeitungsmaschinen erkennen, bedienen und warten;
– die gebräuchlichen Baumaterialien, Bauteile und ihre Eigenschaften erfassen sowie ihre grundsätzlichen Verarbeitungstechniken umsetzen;
– grundlegende gewerkeübergreifende Zusammenhänge verstehen und in der Umsetzung berücksichtigen.
Bereich Bauwerk-Ausbau:
Theorie:
Nichttragende raumbildende Wand- und Deckenelemente, Fenster, Türen, Tore, Sonnenschutz, Innen- und Außenbekleidungen und -systeme für Wände.
Werkstätten Baumeisterarbeiten:
Nichttragende Wände, Versetzarbeiten, Verputzarbeiten und Wandbekleidungen, Dämmsysteme, Grundlagen der Befestigungstechnik, Bauteilanschlüsse, Werkzeuge und Bearbeitungsmaschinen des Baumeistergewerks – Handhabung, Sicherheit und Wartung.
Werkstätten Holzbaumeisterarbeiten:
Nichttragende Wände, Versetzarbeiten, Wandbekleidungen, Grundlagen der Befestigungstechnik, Bauteilanschlüsse, Dachaufbauten, Dachfenster, Detailkonstruktionen (Durchdringungen und Unterkonstruktionen), Werkzeuge und Bearbeitungsmaschinen des Holzbaumeistergewerks – Handhabung, Sicherheit und Wartung.
Werkstätten Trockenbau:
Trockenbausysteme, Bauteilanschlüsse, Werkzeuge und Bearbeitungsmaschinen des Trockenbaugewerks – Handhabung, Sicherheit und Wartung.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Dachkonstruktionen
– die bautechnischen Konstruktionen erfassen und diese proportionsgerecht darstellen, erläutern und unter Beachtung aller Sicherheitsvorschriften mittels nummerisch gesteuerter Verfahren umsetzen;
– die baurechtlichen und normativen Regeln beachten;
– die üblichen Werkzeuge und Bearbeitungsmaschinen erkennen, bedienen und warten;
– grundlegende gewerkeübergreifende Zusammenhänge verstehen und in der Umsetzung berücksichtigen.
Bereich Bauwerk-Technik
– die Funktionalität von einfachen Entwässerungsanlagen im Kontext verstehen;
– grundsätzliche bauliche Anforderungen aus der Haustechnik und dem Brandschutz verstehen und umsetzen;
– grundlegende bauphysikalische Zusammenhänge erfassen.
Bereich Bauwerk-Ausbau
– die grundlegenden bautechnischen Konstruktionen erfassen und diese proportionsgerecht darstellen, erläutern und unter Beachtung aller Sicherheitsvorschriften umsetzen;
– die baurechtlichen und normativen Regeln beachten;
– die üblichen Werkzeuge und Bearbeitungsmaschinen erkennen, bedienen und warten;
– die gebräuchlichen Baumaterialien und ihre Eigenschaften erfassen sowie ihre grundsätzlichen Verarbeitungstechniken umsetzen;
– grundlegende gewerkeübergreifende Zusammenhänge verstehen und in der Umsetzung berücksichtigen.
Bereich Außenanlagen
– die gebräuchlichen Baumaterialien und ihre Eigenschaften erfassen sowie ihre grundsätzlichen Verarbeitungstechniken umsetzen;
– grundlegende gewerkeübergreifende Zusammenhänge verstehen und in der Umsetzung berücksichtigen.
Bereich Dachkonstruktionen:
Werkstätten Holzbaumeisterarbeiten:
Computerunterstützter Abbund, Holzkonstruktionssysteme, Werkzeuge und Bearbeitungsmaschinen des Holzbaumeistergewerks – Handhabung, Sicherheit und Wartung.
Bereich Bauwerk-Technik:
Theorie:
Grundlagen der Haustechnik und des Brandschutzes, Angaben der Sonderplanung, Ableitung von Wässern; Fangsysteme, Grundlagen des Wärme-, Feuchtigkeits-, Schallschutzes.
Werkstätten Baumeisterarbeiten:
Mauerwerk und Schalung in Zusammenhang mit Haustechnikvorgaben, Ableitung von Wässern, Ausführung und Montage von Fangsystemen, Werkzeuge und Bearbeitungsmaschinen des Baumeistergewerks – Handhabung, Sicherheit und Wartung.
Bereich Bauwerk-Ausbau:
Theorie:
Fußbodenkonstruktionen, Feuchtraumabdichtungen.
Werkstätten Baumeisterarbeiten:
Fußbodenaufbauten in Nassbauweise, Bauteilanschlüsse, Werkzeuge und Bearbeitungsmaschinen des Baumeistergewerks – Handhabung, Sicherheit und Wartung.
Werkstätten Holzbaumeisterarbeiten:
Fußbodenaufbauten in Trockenbauweise, Bauteilanschlüsse, Werkzeuge und Bearbeitungsmaschinen des Holzbaumeistergewerks – Handhabung, Sicherheit und Wartung.
Bereich Außenanlagen:
Werkstätten Baumeisterarbeiten:
Ableitung von Wässern, Belagsarbeiten, Werkzeuge und Bearbeitungsmaschinen des Baumeistergewerks – Handhabung, Sicherheit und Wartung.
4. Klasse – Kompetenzmodul 7:
7. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Planung und Projekt
– ausgewählte Themen – gegebenenfalls aus der Betriebspraxis – dokumentieren und den Lehrstoff des 1. – 6. Semesters anhand einer Bauaufgabe anwenden;
– gewerkeübergreifende Zusammenhänge in der Umsetzung berücksichtigen.
Bereich Planung und Projekt:
Theorie:
Projektierung und Dokumentation (Konstruktion, Bauphysik und Baumanagement/Baubetrieb).
Werkstätten:
Modellhafte Umsetzung von Lösungen spezifischer Bauaufgaben, vernetzte Arbeitsvorbereitung und Sicherheitskoordination, Werkzeuge und Bearbeitungsmaschinen der Werkstätten – Handhabung, Sicherheit und Wartung.
7. Semester – Ergänzung gemäß Stundentafel I.2:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Bauwerk-Technik
– grundlegende bauphysikalische Zusammenhänge erfassen.
Bereich Bauwerk-Technik:
Theorie:
Energieausweis.
8. Semester – gemäß Stundentafel I.2:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Bauen im Bestand
– bestehende Konstruktionen aufnehmen und diese proportionsgerecht darstellen und dokumentieren;
– Umbaupläne lesen, die notwendigen Schritte zur Umsetzung erkennen und unter Berücksichtigung statischer Vorgaben durchführen;
– die rechtlichen, normativen und sicherheitstechnischen Regeln beachten;
– die gebräuchlichen Baumaterialien und ihre Eigenschaften erfassen sowie ihre grundsätzlichen Verarbeitungstechniken umsetzen;
– grundlegende gewerkeübergreifende Zusammenhänge verstehen und in der Umsetzung berücksichtigen.
Bereich Bauen im Bestand:
Theorie:
Bauaufnahme und Dokumentation, rechtliche, normative und sicherheitstechnische Grundlagen, technische Grundlagen.
Werkstätten:
Sicherungsmaßnahmen und Gerüstungen, spezielle Maßnahmen der Arbeitsvorbereitung, Abbruch, Sanierungs- und Erneuerungskonstruktionen, Werkzeuge und Bearbeitungsmaschinen der Werkstätten – Handhabung, Sicherheit und Wartung.
1. Klasse (1. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Kräfte, Tragsysteme und Schnittgrößenermittlung
– physikalische Vorgänge beobachten, beschreiben und die Gesetzmäßigkeiten erklären;
– Kräfte und Kraftsysteme erfassen sowie Gleichgewichte ermitteln;
– die Terminologie der Tragsysteme erfassen.
Bereich Kräfte, Tragsysteme und Schnittgrößenermittlung:
Größen und Einheiten, Kräfte und Gleichgewicht, Terminologie der Tragsysteme.
2. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Kräfte, Tragsysteme und Schnittgrößenermittlung
– die wichtigsten Einwirkungen im Hochbau erfassen;
– die grundlegenden baustatischen Berechnungsverfahren erfassen.
Bereich Kräfte, Tragsysteme und Schnittgrößenermittlung:
Einwirkungen, Tragsysteme, Standsicherheit.
2. Klasse:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Kräfte, Tragsysteme und Schnittgrößenermittlung
– die äußeren und inneren Kräfte sowie die grundlegenden baustatischen Berechnungsverfahren von statisch bestimmten Stabtragwerken erfassen;
– die Schnittgrößen statisch bestimmter Träger ermitteln und darstellen.
Bereich Kräfte, Tragsysteme und Schnittgrößenermittlung:
Statisch bestimmte Stabtragwerke.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Festigkeit und Stabilität
– die Begriffe der Festigkeitslehre erfassen und die erforderlichen Querschnittswerte ermitteln;
– Stabilitätsprobleme erkennen und die grundlegenden Bemessungsverfahren für Stahl- und Holztragwerke verstehen.
Bereich Tragsicherheit
– die grundlegenden Bemessungsverfahren für Stahl- und Holztragwerke verstehen und anwenden;
– die Verbindungstechnologien und Verbindungsmittel für Stahl- und Holztragwerke verstehen.
Bereich Festigkeit und Stabilität:
Spannungen, Dehnungen, Querschnittswerte, Stabilität (Knicken).
Bereich Tragsicherheit:
Sicherheitskonzept, Tragwerke aus Stahl und Holz (Grundlagen), Bauteile und Bauteilverbindungen.
3. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Baustoffe und Materialeigenschaften
– die für Tragwerke verwendeten Baustoffe inklusive ihrer grundlegenden Eigenschaften und Kennwerte erfassen;
– die Grundlagen und Methoden der Materialprüfung verstehen.
Bereich Konstruktive Durchbildung
– die Grundlagen für die Bewehrung von Stahlbetontragwerken verstehen;
– auf Basis vorgegebener Plan- und Bewehrungsangaben Schalungs- und Bewehrungspläne einfacher Bauteile erstellen;
– dafür geeignete EDV-Programme anwenden.
Bereich Baustoffe und Materialeigenschaften:
Materialeigenschaften und Materialkennwerte, Prüfung von Materialien.
Bereich Konstruktive Durchbildung:
Schalungs- und Bewehrungspläne für Einzel- und Streifenfundamente, Stützen und Träger.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Baustoffe und Materialeigenschaften
– die für Tragwerke verwendeten Baustoffe inklusive ihrer grundlegenden Eigenschaften und Kennwerte erfassen;
– die Grundlagen und Methoden der Material- und Bauteilprüfung verstehen.
Bereich Konstruktive Durchbildung
– die Grundlagen für die Bewehrung von Stahlbetontragwerken verstehen und anwenden;
– auf Basis vorgegebener Plan- und Bewehrungsangaben Schalungs- und Bewehrungspläne einfacher Bauteile erstellen;
– dafür geeignete EDV-Programme anwenden.
Bereich Baustoffe und Materialeigenschaften:
Materialeigenschaften und Materialkennwerte, Prüfung von Materialien und Bauteilen.
Bereich Konstruktive Durchbildung:
Schalungs- und Bewehrungspläne für Fundamentplatten, Wände und Decken.
4. Klasse – Kompetenzmodul 7:
7. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Konstruktive Durchbildung
– die theoretisch erworbenen Fähigkeiten und Kenntnisse an Hand praxisorientierter Aufgabenstellungen anwenden und umsetzen;
– dafür geeignete EDV-Programme anwenden.
Bereich Konstruktive Durchbildung:
Tragelemente aus Stahl, Holz und Stahlbeton.
8. Semester – gemäß Stundentafel I.2:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Konstruktive Durchbildung
– die theoretisch erworbenen Fähigkeiten und Kenntnisse an Hand praxisorientierter Aufgabenstellungen anwenden und umsetzen;
– dafür geeignete EDV-Programme anwenden.
Bereich Konstruktive Durchbildung:
Tragelemente und Tragsysteme aus Stahl, Holz und Stahlbeton.
2. Klasse:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Geotechnik
– grundlegende Baugrund- und Bodeneigenschaften erkennen;
– grundlegende Gründungsarten erfassen;
– die Grundlagen und Methoden der Materialprüfung verstehen.
Bereich Geotechnik:
Grundlagen Baugrund und Boden, Bodeneigenschaften und Materialkennwerte, Prüfung von Materialien.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Geotechnik
– grundlegende Baugrund- und Bodeneigenschaften erkennen;
– grundlegende Gründungsarten erfassen;
– die Grundlagen und Methoden der Materialprüfung verstehen.
Bereich Geotechnik:
Baugrund und Boden, Bodeneigenschaften und Materialkennwerte, Prüfung von Materialien; Wasser im Baugrund, Grundlagen Gründungen.
3. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Siedlungswasserbau
– siedlungswasserbauliche Planungen im Bereich der Wasserversorgung und der Abwasserableitung erfassen.
Bereich Vermessungswesen
– Geometerpläne erfassen;
– die gängigen Instrumente der Vermessung erfassen;
– einfache Vermessungsaufgaben durchführen.
Bereich Siedlungswasserbau:
Grundlagen von Wasserversorgungs- und Abwasserableitungsanlagen.
Bereich Vermessungswesen:
Grundlagen der Lage- und Höhenmessung sowie deren planliche Darstellung.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Verkehrswegebau
– Planungen für Parkflächen und einfache Straßenkonstruktionen erfassen.
Bereich Vermessungswesen
– Geometerpläne erfassen und interpretieren;
– die gängigen Instrumente der Vermessung verstehen;
– einfache Vermessungsaufgaben durchführen.
Bereich Verkehrswegebau:
Grundlagen zur Umsetzung von Planungen für Parkflächen und einfache Straßenkonstruktionen.
Bereich Vermessungswesen:
Grundlagen der Lage- und Höhenmessung sowie deren planliche Darstellung.
4. Klasse – Kompetenzmodul 7:
7. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Geotechnik
– grundlegende Baugrubensicherungen erkennen.
Bereich Geotechnik:
Baugrubensicherungen.
8. Semester – gemäß Stundentafel I.2:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Geotechnik
– grundlegende Baugrubensicherungen erkennen.
Bereich Geotechnik:
Grundlagen Baugruben mit Wasserhaltung.
2. Klasse:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Bauorganisation
– die Aufgabenstellungen im Bauablauf und die Beteiligten am Ablauf eines Bauprojektes erkennen und erklären.
Bereich Bauvorschriften
– die maßgebenden Baugesetze, -vorschriften und -richtlinien im Bauablauf den jeweiligen Projektbeteiligten zuordnen.
Bereich Bauorganisation:
Grundlagen des Projektablaufs mit den jeweiligen Projekt- bzw. Baubeteiligten.
Bereich Bauvorschriften:
Bewilligungsverfahren, Arbeitnehmerschutz, Umweltschutz.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Bauorganisation
– eine Baustelleneinrichtungsplanung durchführen;
– die gängigen Bauverfahren sowie die dazu erforderlichen Geräte erfassen.
Bereich Bauorganisation:
Bauverfahren und Geräte (Arten, Einsatz und Instandhaltung), Infrastruktur für die Bauumsetzung.
3. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Ausschreibung, Angebot, Vergabe
– Ausschreibungsverfahren erklären;
– an der Erstellung von Leistungsverzeichnissen mitwirken;
– dafür geeignete EDV-Programme anwenden;
– Werksvertragsnormen strukturell erfassen und deren Inhalte umsetzen.
Bereich Ausschreibung, Angebot, Vergabe:
Mengenermittlung, Ausschreibungs- und Vergabearten, Planungskoordination, Leistungsbeschreibungen, Werkvertragsnormen.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Kostenermittlung, Baupreisermittlung
– die Prozesse der Kostenermittlung in den Phasen der Objektentwicklung und -errichtung erfassen und erklären;
– dafür geeignete EDV-Programme anwenden.
Bereich Kostenermittlung, Baupreisermittlung:
Kostenermittlung, Personal, Material und Geräte (Kosten und Preise), Positionskalkulation, Regieleistungen.
4. Klasse – Kompetenzmodul 7:
7. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Bauausführung und Projektentwicklung
– grundlegende Aufgaben im Bauprojekt- und Objektmanagement durchführen;
– dafür geeignete EDV-Programme anwenden.
Bereich Bauausführung und Projektentwicklung:
Bauleitung (Auftragnehmer), Bauaufsicht (Auftraggeber), Baustellenorganisation (Ressourcen- und Zeitplanung), Baudokumentation, Bauabrechnung, Bauübergabe.
8. Semester – gemäß Stundentafel I.2:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Ausschreibung, Angebot, Vergabe
– einfache Leistungsverzeichnisse selbstständig erstellen;
– Angebotsprüfungen durchführen und Preisspiegel erstellen und diesen interpretieren;
– Vergabevorschläge erarbeiten.
Bereich Kostenermittlung, Baupreisermittlung
– Kalkulatorische Grundlagen erstellen;
– Positionskalkulationen durchführen.
Bereich Ausschreibung, Angebot, Vergabe:
Standardleistungsverzeichnis Haupt- und Nebengewerbe, Angebotsprüfung, Preisspiegel, Vergabe.
Bereich Kostenermittlung, Baupreisermittlung:
K-Blätter, Bruttomittellohnermittlung.
1. Klasse (1. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Konstruktionsübungen
– die wesentlichen Methoden des Skizzierens erfassen;
– die normgerechte Bemaßung und Beschriftung von Skizzen und Plänen anwenden.
Bereich Darstellende Geometrie
– bautechnisch relevante Objekte in zugeordneten Normalrissen darstellen.
Bereich Konstruktionsübungen:
Freihandzeichnen und Skizzieren, händisches Erstellen von Plänen in verschiedenen Maßstäben.
Bereich Darstellende Geometrie:
Darstellung und Konstruktion ebenflächig begrenzter Körper, Normalrisse.
2. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Konstruktionsübungen
– die normgemäße Darstellung einfacher bautechnischer Konstruktionen umsetzen.
Bereich Darstellende Geometrie
– bautechnisch relevante Objekte in zugeordneten Normalrissen und Axonometrien unter Anwendung einfacher EDV-Programme darstellen.
Bereich Konstruktionsübungen:
Freihandzeichnen und Skizzieren, händisches Erstellen von Plänen in verschiedenen Maßstäben.
Bereich Darstellende Geometrie:
Darstellung und Konstruktion ebenflächig begrenzter Körper, Axonometrie und Projektionen unter Anwendung einfacher EDV-Programme.
2. Klasse:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Konstruktionsübungen
– normgemäße Plandarstellungen einfacher Bauwerke mit Einsatz von CAD-Programmen umsetzen.
Bereich Konstruktionsübungen:
Einreichpläne einfacher Bauwerke.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Konstruktionsübungen
– normgemäße Plandarstellungen einfacher Bauwerke mit Einsatz von CAD-Programmen umsetzen.
Bereich Grundlagen des Gestaltens
– die wesentlichen Zusammenhänge des Gestaltens erfassen;
– das Funktionsschema und Raumprogramm einfacher Bauwerke erfassen.
Bereich Konstruktionsübungen:
Einreichpläne einfacher Bauwerke anhand einer vorgegebenen Plangrundlage mit Konstruktionsdetails.
Bereich Grundlagen des Gestaltens:
Funktionsschemata einfacher Bauaufgaben.
3. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Konstruktionsübungen
– normgemäße Plandarstellungen einfacher Bauwerke mit Einsatz von CAD-Programmen umsetzen.
Bereich Konstruktionsübungen:
Ausführungspläne einfacher Bauwerke.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Konstruktionsübungen
– normgemäße Plandarstellungen einfacher Bauwerke mit Einsatz von CAD-Programmen umsetzen.
Bereich Konstruktionsübungen:
Schalungs-, Bewehrungs- und Detailpläne einfacher Bauelemente.
4. Klasse – Kompetenzmodul 7:
7. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Konstruktionsübungen
– normgemäße Plandarstellungen einfacher Bauwerke mit Einsatz von CAD-Programmen umsetzen.
Bereich Konstruktionsübungen:
Plandarstellungen mit fächerübergreifenden Inhalten in verschiedenen Planungsphasen und Maßstäben.
8. Semester – gemäß Stundetafel I.2:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Konstruktionsübungen
– einfache Bauwerke mit Einsatz von CAD-Programmen dreidimensional modellieren.
Bereich Konstruktionsübungen:
Plandarstellung dreidimensionaler Bauobjekte, Präsentieren und Dokumentieren.
Gemäß Stundentafel I.1.
Siehe Anlage 1.
Gemäß Stundentafel I.2.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Gemäß Stundentafel I.2.
4. Klasse – Kompetenzmodul 7:
8. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Grundlagen des Bauens
– innovative und nachhaltige Baustoffe ihren Einsatzmöglichkeiten zuordnen;
– haustechnische Systeme auf Basis erneuerbarer Energie ihren Einsatzmöglichkeiten zuordnen;
– grundlegende Sanierungstechniken nach ihren Einsatzbereichen einteilen.
Bereich Bauelemente
– nachhaltige und energieeffiziente Bauweisen erläutern.
Bereich Planung und Projekt
– praxisbezogene Projekte planen und umsetzen.
Bereich Grundlagen des Bauens:
Innovative und nachhaltige Baustoffe, Solarenergie und Erdwärme, Sanierungstechniken.
Bereich Bauelemente:
Ökologische und ökonomische Bausysteme.
Bereich Planung und Projekt:
Umsetzung praxisbezogener Projekte.
4. Klasse – Kompetenzmodul 7:
8. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Grundlagen des Verkehrswegebaus
– grundlegende technische und normative Zusammenhänge zu den Teilbereichen Querschnittsgestaltung und Oberbaubemessung, Anlagen des ruhenden Verkehrs, Straßenentwässerung, Trassierung und Linienführung, Kreuzungs- und Knotengestaltung sowie Grundlagen des Verkehrsrechtes erläutern.
Bereich Planung und Projekt
– praxisbezogene Projekte planen und umsetzen.
Bereich Grundlagen des Verkehrswegebaus:
Querschnittsgestaltung und Oberbaubemessung, Anlagen des ruhenden Verkehrs, Straßenentwässerung, Trassierung und Linienführung, Grundlagen des Verkehrsrechtes.
Bereich Planung und Projekt:
Umsetzung praxisbezogener Projekte.
4. Klasse – Kompetenzmodul 7:
8. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können in
Bereich Bauelemente
– Anforderungen an den Holzschutz erkennen, verschiedene Holzbausysteme aus vorgefertigten Elementen erfassen, moderne Fertigungsmethoden unter Berücksichtigung computergestützter Systeme verstehen und computergestützten Abbund anwenden.
Bereich Konstruktive Durchbildung
– Holztragsysteme und deren Anschlussdetails normgerecht konstruktiv durchbilden.
Bereich Planung und Projekt
– praxisbezogene Projekte planen und umsetzen.
Bereich Bauelemente:
Konstruktiver und chemischer Holzschutz, Grundlagen moderner Fertigungsmethoden, vorgefertigte mehrschichtige / mehrschalige Elemente.
Bereich Konstruktive Durchbildung:
Holzbauwerke und deren Anschlussdetails.
Bereich Planung und Projekt:
Umsetzung praxisbezogener Projekte.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe BGBl. Nr. 37/1989 idgF.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Für die weiteren Pflichtgegenstände und die verbindliche Übung sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff gemäß Abschnitt IX Unterabschnitt A bis C anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.
Für die Pflichtgegenstände der Ausbildungsschwerpunkte sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff wie im Abschnitt IX Unterabschnitt B.1 bis B.3 anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.
Für die Freigegenstände und unverbindlichen Übungen sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff gemäß Abschnitt IX. Unterabschnitt E und F anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.
(Gesamtsemesterwochenstundenzahl und Semesterwochenstunden der einzelnen Unterrichtsgegenstände)
| Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung | Semesterwochenstunden | Summe | Lehrverpflichtungsgruppe | |||||||
| Klasse | ||||||||||
| 1. | 2. | 3. | 4. | |||||||
| Semester | ||||||||||
| 1. | 2. | 3. | 4. | 5. | 6. | 7. | ||||
| A. | Allgemeinbildende Pflichtgegenstände | |||||||||
| 1. | Religion/Ethik 6 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 1 | 13 | (III)/III |
| 2. | Deutsch und Kommunikation | 3 | 3 | 3 | 3 | 2 | 2 | 2 | 18 | (I) |
| 3. | Englisch | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | – | 12 | (I) |
| 4. | Geografie, Geschichte und Politische Bildung | 2 | 2 | 1 | 1 | – | – | – | 6 | (III) |
| 5. | Bewegung und Sport | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 1 | 13 | (IVa) |
| 6. | Angewandte Mathematik | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | – | 12 | (I) |
| 7. | Naturwissenschaftliche Grundlagen | 2 | 2 | – | – | – | – | – | 4 | (II) |
| 8. | Angewandte Informatik | 2 | 2 | – | – | – | – | – | 4 | I |
| B. | Fachpraxis und Fachtheorie | |||||||||
| 1. | Unternehmensführung | – | – | 2 | 2 | 2 | 2 | 1 | 9 | II |
| 2.a | Planung und Projektmanagement – Werkstätte und Produktionstechnik | – | – | – | – | 2 | 2 | – | 4 | IV |
| 2.b | Planung und Projektmanagement 2 | 2 (2) | 2 (2) | 2 (2) | 2 (2) | 2 | 2 | 1 | 13 | I |
| 3.a | Technologie und Technische Mechanik – Werkstätte und Produktionstechnik | 4 | 4 | 2 | 2 | 2 | 2 | – | 16 | IV |
| 3.b | Technologie und Technische Mechanik | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | – | 12 | I |
| 4.a | Gebäudetechnische Anlagen – Werkstätte und Produktionstechnik | 2 | 2 | 4 | 4 | 4 | 4 | – | 20 | IV |
| 4.b | Gebäudetechnische Anlagen | 3 | 3 | 3 | 3 | 3 | 3 | – | 18 | I |
| 5.a | Elektro- und Regelungs-technik – Werkstätte und Produktionstechnik 3 | 2 | 2 | 4 | 4 | 4 | 4 | 2 | 22 | III bzw. IV |
| 5.b | Elektro- und Regelungs-technik | 2 | 2 | 2 | 2 | 3 | 3 | 1 | 15 | I |
| 6.a | Komponenten der Gebäudetechnik – Werkstätte und Produktionstechnik 3 | – | – | 2 | 2 | 2 | 2 | 3 | 11 | III bzw. IV |
| 6.b | Komponenten der Gebäudetechnik | – | – | 2 | 2 | 2 | 2 | – | 8 | I |
| 7. | Betriebspraxis | – | – | – | – | – | – | 20 | 20 | IV |
| C. | Verbindliche Übung | |||||||||
| 1. | Soziale und personale Kompetenz 4 | 1 (1) | 1 (1) | 1 (1) | 1 (1) | – | – | – | 4 | III |
| Gesamtsemesterwochen-stundenzahl | 35 | 35 | 38 | 38 | 38 | 38 | 32 | 254 | ||
| D. | Pflichtpraktikum | mindestens 4 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Eintritt in die 4. Klasse | ||||||||
| Freigegenstände, Unverbindliche Übungen, Förderunterricht | Semesterwochenstunden | Lehrverpflichtungsgruppe | ||||||||
| Klasse | ||||||||||
| 1. | 2. | 3. | 4. | |||||||
| Semester | ||||||||||
| 1. | 2. | 3. | 4. | 5. | 6. | 7. | ||||
| E. | Freigegenstände | |||||||||
| 1. | Englisch | – | – | – | – | 2 | 2 | – | (I) | |
| 2. | Projektmanagement | – | – | – | – | – | 2 | 1 | III | |
| 3. | Entrepreneurship | – | – | – | – | 2 | 2 | – | III | |
| 4. | Mitarbeiterführung und – ausbildung | – | – | – | – | 1 | 1 | – | III | |
| F. | Unverbindliche Übungen | |||||||||
| 1. | Bewegung und Sport | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | IVa | |
| 2. | Sprachtraining Deutsch | 2 | 2 | 2 | 2 | – | – | – | II | |
| G. | Förderunterricht 5 | |||||||||
| 1. | Deutsch und Kommunikation | |||||||||
| 2. | Englisch | |||||||||
| 3. | Angewandte Mathematik | |||||||||
| 4. | Fachtheoretische Pflichtgegenstände | |||||||||
_________________
1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel gemäß Abschnitt IV abgewichen werden.
2 Mit Übungen im Ausmaß der in Klammern angeführten Semesterwochenstunden.
3 Mit Werkstättenlaboratorium im Ausmaß der angeführten Semesterwochenstunden im 7. Semester.
4 Mit Übungen sowie in Verbindung und inhaltlicher Abstimmung mit einem oder mehreren der in den Abschnitten A. bzw. B. angeführten Pflichtgegenständen.
5 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie im entsprechenden Pflichtgegenstand.
6 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen.
Stundentafel der Deutschförderklasse
| Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung | Wochenstunden pro Semester | Lehrverpflichtungsgruppen |
| 1. Deutsch in der Deutschförderklasse | 20 | (I) |
| 2. Religion | 2 | (III) |
| 3. Weitere Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung 1 | x 2 | Einstufung wie entsprechende/r Pflichtgegenstand, Verbindliche Übung |
| Gesamtsemesterwochenstundenzahl | x 3 | |
| Freigegenstände und Unverbindliche Übungen 4 | ||
______________________________
1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion) sowie die verbindliche Übung gemäß der Stundentafel der 3,5-jährigen Fachschule für Gebäudetechnik; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände sowie der verbindlichen Übung erfolgt durch die Schulleitung.
2 Die Festlegung der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen weiteren Pflichtgegenstände sowie die verbindliche Übung entfallen, erfolgt durch die Schulleitung; die Semesterwochenstunden der weiteren Pflichtgegenstände sowie der verbindlichen Übung ergeben sich aus der Differenz zur Gesamtsemesterwochenstundenzahl.
3 Die Gesamtsemesterwochenstundenzahl entspricht jener des jeweiligen Semesters gemäß der Stundentafel der 3,5-jährigen Fachschule für Gebäudetechnik.
4 Wie Stundentafel der 3,5-jährigen Fachschule für Gebäudetechnik.
(Gesamtsemesterwochenstundenzahl und Semesterwochenstunden der einzelnen Unterrichtsgegenstände)
| Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung | Semesterwochenstunden | Summe | Lehrverpflichtungsgruppe | ||||||||||
| Klasse | |||||||||||||
| 1. | 2. | 3. | 4. | ||||||||||
_________________
1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel gemäß Abschnitt IV abgewichen werden.
2 Mit Übungen im Ausmaß der in Klammern angeführten Semesterwochenstunden.
3 Mit Werkstättenlaboratorium im Ausmaß der angeführten Semesterwochenstunden im 8. Semester.
4 Mit Werkstättenlaboratorium im Ausmaß der angeführten Semesterwochenstunden im 7. und 8. Semester.
5 Von der Schülerin/vom Schüler ist ein Pflichtgegenstand zu wählen.
6 Mit Übungen sowie in Verbindung und inhaltlicher Abstimmung mit einem oder mehreren der in den Abschnitten A. bzw. B. angeführten Pflichtgegenständen.
7 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie im entsprechenden Pflichtgegenstand.
8 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen.
Stundentafel der Deutschförderklasse
| Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung | Wochenstunden pro Semester | Lehrverpflichtungsgruppen |
| 1. Deutsch in der Deutschförderklasse | 20 | (I) |
| 2. Religion | 2 | (III) |
| 3. Weitere Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung 1 | x 2 | Einstufung wie entsprechende/r Pflichtgegenstand, Verbindliche Übung |
| Gesamtsemesterwochenstundenzahl | x 3 | |
| Freigegenstände und Unverbindliche Übungen 4 | ||
______________________________
1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion) sowie die verbindliche Übung gemäß der Stundentafel der 4-jährigen Fachschule für Gebäudetechnik; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände sowie der verbindlichen Übung erfolgt durch die Schulleitung.
2 Die Festlegung der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen weiteren Pflichtgegenstände sowie die verbindliche Übung entfallen, erfolgt durch die Schulleitung; die Semesterwochenstunden der weiteren Pflichtgegenstände sowie der verbindlichen Übung ergeben sich aus der Differenz zur Gesamtsemesterwochenstundenzahl.
3 Die Gesamtsemesterwochenstundenzahl entspricht jener des jeweiligen Semesters gemäß der Stundentafel der 4-jährigen Fachschule für Gebäudetechnik.
Siehe Anlage 1.
Das fachbezogene Qualifikationsprofil des Lehrplans gemäß Stundentafel I erfüllt zumindest die Anforderungen einer facheinschlägigen Lehrabschlussprüfung. Für den Bereich der beruflichen Qualifikationen, des Arbeitsrechts einschließlich der Kollektivverträge sowie des Sozialversicherungsrechts wird mit dem Zeugnis der Abschlussprüfung zumindest der Nachweis einer mit einer facheinschlägigen Lehrabschlussprüfung abgeschlossenen beruflichen Ausbildung gemäß § 34a Berufsausbildungsgesetz, BGBl Nr. 142/1969 idgF erbracht.
Darüber hinausgehend werden den Absolventinnen und Absolventen mit dem Unterricht gemäß Stundentafel I.2 in der 3. und 4. Klasse zusätzliche Kompetenzen vermittelt, die spezifischen Anforderungen des regionalen Arbeitsmarktes in besonderer Weise Rechnung tragen.
Die Absolventinnen und Absolventen der Fachschule für Gebäudetechnik verfügen über Grundkenntnisse gebäudetechnischer Anlagen: Heizungstechnik, Sanitärtechnik, Lüftungs- und Klimatechnik, Kältetechnik, Elektro-, Regelungs- und Leittechnik.
Die Absolventinnen und Absolventen der 4-jährigen Fachschule mit dem Ausbildungsschwerpunkt Servicetechnik sind befähigt, eigenverantwortlich Inbetriebnahme, Service- und Wartungsarbeiten zu planen und zu koordinieren, diese durchzuführen und zu dokumentieren. Der Schwerpunkt liegt bei Energiebereitstellungsanlagen wie Kessel, Brenner, Gasgeräte, Wärmepumpen und Alternativenergieanlagen.
Die Absolventinnen und Absolventen verfügen generell über ein fundiertes Verständnis über den Aufbau und die Wirkungsweise von gebäudetechnischen Anlagen, ein solides Verständnis der Funktion von Energiebereitstellungssystemen (Kessel, Brenner, Gasgeräte, Lüftungs- und Heizungskomponenten, Wärmepumpen) sowie ein hohes Maß an Anwendungssicherheit in den genannten Tätigkeitsbereichen.
Für die selbstständige Ausübung von Gewerben ist der Nachweis der allgemeinen und besonderen Voraussetzungen erforderlich. Unter anderem ist im Bereich der besonderen Voraussetzungen der Nachweis der betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Kenntnisse vorgesehen. (§ 23 Abs. 1 GewO – „Unternehmerprüfung“). Gemäß § 8 Abs. 2 der Unternehmerprüfungsordnung, BGBl. Nr. 453/1993 idgF, führt der erfolgreiche Abschluss der technischen, gewerblichen und kunstgewerblichen Fachschulen gemäß § 58 des Schulorganisationsgesetzes zum Entfall des Prüfungsteiles „Unternehmerprüfung“.
Im Bereich Recht können die Absolventinnen und Absolventen die Voraussetzungen für den Abschluss und die Erfüllung eines Vertrages erläutern sowie Gewährleistungs-, Garantie- und Schadenersatzansprüche geltend machen. Sie können die verschiedenen Rechtsformen von Unternehmen und deren Organisation erläutern, sich Informationen aus dem Firmenbuch beschaffen. Sie können die wesentlichen Bestimmungen des Arbeitsrechts, des Gewerberechts und des Insolvenzrechts erläutern und im beruflichen Umfeld einsetzen.
Im Bereich Wirtschaft und Betriebstechnik können die Absolventinnen und Absolventen die Struktur des Jahresabschlusses beschreiben, aus betriebswirtschaftlichen Kennzahlen Schlussfolgerungen ziehen und die Ergebniswirksamkeit von einfachen Geschäftsfällen auf den Jahresabschluss beurteilen. Sie können die wichtigsten Kostenbegriffe erklären, eine einfache Kostenstellenrechnung durchführen, mit vorgegebenen Daten Kalkulationen durchführen, Deckungsbeiträge ermitteln und beurteilen. Sie können die verschiedenen Erscheinungsformen der Ertragsteuern erläutern, das System der Umsatzsteuer, der Personalnebenkosten und den Aufbau einfacher Lohn- und Gehaltsabrechnungen erklären. Sie können die Funktionsweise der Marketing-Instrumente erläutern, einfache Organigramme und Abläufe in Unternehmen interpretieren, Ziele und Aufgaben der Logistik sowie Vertriebs- und Beschaffungsprozesse beschreiben. Außerdem können Sie Gestaltungsgrundsätze der Produktion beschreiben, Methoden der Zeitermittlung erläutern, Arbeitspläne erstellen und Methoden des Projektmanagements und Qualitätsmanagements beschreiben und anwenden.
Im Bereich Zeichentechnische Grundlagen kennen die Absolventinnen und Absolventen Zeichnungsnormen, Darstellungstechniken und händische Zeichentechniken. Sie können einfache Entwurfszeichnungen erstellen sowie Baupläne lesen.
Im Bereich CAD kennen die Absolventinnen und Absolventen die Funktion eines CAD-Programms. Sie können ein CAD-Programm bedienen und einfache Zeichnungen erstellen und bearbeiten.
Im Bereich Projektmanagement kennen die Absolventinnen und Absolventen Strukturen und Projektabläufe. Sie können eine einfache Projektdokumentation erstellen, Strukturen und Methoden anwenden, Maßnahmen der Materialwirtschaft und Logistik erläutern und gebäudetechnische Anlagen bewerten und analysieren.
Im Bereich Werkstoffkunde und Werkstoffbearbeitung kennen die Absolventinnen und Absolventen die wichtigsten Werkstoffe und Werkstoffeigenschaften. Sie können einfache Bauteile mit spanabhebenden und nicht spanabhebenden Werkzeugen und Maschinen herstellen.
Im Bereich Fertigungstechnik und Maschinenelemente kennen die Absolventinnen und Absolventen die wichtigsten Fertigungsverfahren. Sie können form-, kraft- und stoffschlüssige Verbindungen herstellen.
Im Bereich Mechanik und Festigkeitslehre kennen die Absolventinnen und Absolventen das ebene Kraftsystem. Sie können einfache statische Probleme lösen.
Im Bereich Wärmetechnische Grundlagen kennen die Absolventinnen und Absolventen die Gesetze der Wärmeübertragung. Sie können Wärme, Wärmeströmungen und U-Werte berechnen, Wirkungsgrade definieren und beurteilen, sowie Abgaswerte messen.
Im Bereich Hydraulische Grundlagen kennen die Absolventinnen und Absolventen die Gesetze der Strömungslehre. Sie können Rohr- und Einzelwiderstände berechnen und hydraulische Netze abgleichen.
Im Bereich Heizungstechnik kennen die Absolventinnen und Absolventen die gängigen Heizungssysteme. Sie können Sicherheitsvorschriften überprüfen und hydraulische Schaltungen entwerfen.
Im Bereich Sanitärtechnik kennen die Absolventinnen und Absolventen die Systeme der Wasserver- und –entsorgung und die Warmwasseranlagen. Sie können Sanitäranlagen in Betrieb nehmen und warten.
Im Bereich Lüftungstechnik kennen die Absolventinnen und Absolventen die Systeme der Lüftungs- und Klimaanlagen und die Hygienevorschriften von RLT-Anlagen. Sie können Wartungsarbeiten planen und Schallschutzmaßnahmen beurteilen.
Im Bereich Kältetechnik kennen die Absolventinnen und Absolventen die Funktion des Kältekreislaufes. Sie können Betriebsdaten einer Wärmepumpe analysieren und eine Wartung durchführen.
Im Bereich Gastechnik kennen die Absolventinnen und Absolventen Heizgase und die Grundsätze der Gasversorgung. Sie können Gasgeräte warten und Betriebsfehler analysieren.
Im Bereich Elektrotechnische Grundlagen kennen die Absolventinnen und Absolventen die Grundgesetze der Elektrotechnik. Sie können Gleichstrom-, Wechselstrom und Drehstromschaltungen berechnen und können einfache Schaltungen aufbauen.
Im Bereich Komponenten und Maschinen der Elektrotechnik kennen die Absolventinnen und Absolventen die Funktionsweise elektrischer Maschinen und die Wirkungsweise von Kondensatoren und des magnetischen Feldes. Sie können die Wirkung von Kondensatoren im Gleichstromkreis und die Halbleitertechnik interpretieren.
Im Bereich Messtechnik und Datenerfassung kennen die Absolventinnen und Absolventen die Zeigermessinstrumente und die Messung nichtelektrischer Größen. Sie können Widerstände, Spannungen, Ströme und Leistungen messen sowie nichtelektrische Größen.
Im Bereich Installations- und Leittechnik kennen die Absolventinnen und Absolventen die Materialien der Elektroinstallation und die Schutzeinrichtungen. Sie können Installationspläne erstellen und Bussysteme in der Installationstechnik anwenden.
Im Bereich Steuerungs- und Regelungstechnik kennen die Absolventinnen und Absolventen den Aufbau von Schaltschränken und die Grundgesetze der Steuerungs- und Regelungstechnik. Sie können Regelungen und Steuerungen in der Gebäudetechnik entwerfen, simulieren, bewerten und analysieren.
Im Bereich Energieversorgung kennen die Absolventinnen und Absolventen alternative Stromerzeugungsmöglichkeiten. Sie können Photovoltaikanlagen dimensionieren und wirtschaftlich bewerten.
Im Bereich Energiebereitstellung kennen die Absolventinnen und Absolventen die gängigen Kesselsysteme und Gasheizgeräte. Sie können die Funktion von Kesselanlagen und Brenner erklären und Störungen analysieren.
Im Bereich Pumpen und Ventilatoren kennen die Absolventinnen und Absolventen die Funktionsweise von Pumpen und Ventilatoren. Sie können diese auswählen und deren Funktion überprüfen.
Im Bereich Komponenten der Raumlufttechnik kennen die Absolventinnen und Absolventen die Wärmepumpenarten sowie Wärmesenken und Wärmequellen. Sie können Wartungspläne erstellen und die Wartung durchführen.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1
„Deutsch und Kommunikation“, „Englisch“, „Geografie, Geschichte und Politische Bildung“, „Angewandte Mathematik“, „Naturwissenschaftliche Grundlagen“, „Angewandte Informatik“ und „Ethik“.
Siehe Anlage 1.
Siehe BGBl. Nr. 37/1989 idgF.
Siehe Anlage 1.
Die Schülerinnen und Schüler können
– die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
– die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.
Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Pflege von Werkzeugen, Maschinen und Geräten, Recycling.
Herstellung eines oder mehrerer facheinschlägiger Produkte und Durchführung von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf Projektbasis unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungstechniken, Materialien und Prüfverfahren unter Verwendung der im Folgenden angeführten Werkstätten.
3. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Projektmanagement
– die wesentlichen Abläufe der Arbeitsvorbereitung erläutern;
– Maßnahmen der Arbeitsvorbereitung planen.
Werkstätte „Arbeitsvorbereitung“ (Planung und Dokumentation von spezifischen Arbeitsabläufen für gebäudetechnische Anlagen).
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Projektmanagement
– die wesentlichen Abläufe der Arbeitsvorbereitung erläutern;
– Maßnahmen der Arbeitsvorbereitung planen.
Werkstätte „Arbeitsvorbereitung“ (Materialwirtschaft und Lagerhaltung, Projektabwicklung für gebäudetechnische Anlagen).
4. Klasse – Kompetenzmodul 7:
8. Semester – gemäß Stundentafel I.2:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Projektmanagement
– Maßnahmen der Arbeitsvorbereitung planen, umsetzen und analysieren.
Werkstätte „Arbeitsvorbereitung“ (Kalkulation, Bestellwesen, Dokumentation und Beurteilung von Arbeitsabläufen, Qualitätskontrolle und Qualitätssicherung).
1.Klasse (1. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Zeichentechnische Grundlagen
– einfache Konstruktionsaufgaben mittels geeigneter Abbildungsverfahren lösen sowie einfache normgerechte Zeichnungen lesen und erstellen.
Bereich Zeichentechnische Grundlagen:
Zeichengeräte, händische Zeichentechniken, Bemaßung und Beschriftung, skizzieren und darstellen einfacher technischer Körper nach Zeichnungsvorlage und nach Modell in den drei Hauptrissen und in genormter Axiometrie.
2. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Zeichentechnische Grundlagen
– einfache Konstruktionsaufgaben mittels geeigneter Abbildungsverfahren lösen sowie einfache normgerechte Zeichnungen lesen und erstellen.
Bereich Zeichentechnische Grundlagen:
Schnittdarstellungen, Gewindedarstellung, räumliche Darstellung, Sinnbilder der Gebäudetechnik.
2. Klasse:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich CAD
– ein CAD-Programm bedienen und einfache Zeichnungen erstellen.
Bereich CAD:
Einführung in ein CAD-Programm, Befehlsstruktur, Layertechnik, Zeichnungsaufbau.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich CAD
– einfache Pläne mit einem CAD-Programm erstellen und bearbeiten.
Bereich CAD:
Isometrische Darstellung mittels CAD Programm, Erstellen von Blöcken, Referenzen, Datenaustausch, Plotten im Layout, Analyse und Beurteilung von Plänen der Gebäudetechnik.
3. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Projektmanagement
– Projektstrukturen und Projektabläufe erläutern;
– eine Projektdokumentation erstellen.
Bereich Projektmanagement:
Grundlagen des Projektmanagements, Strukturierung von Projektabläufen, Projektdokumentation, Grundlagen der Materialwirtschaft, Integration von gebäudetechnischen Plänen ins Projektmanagement.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– Projektstrukturen anwenden, Fallbeispiele analysieren und lösen.
Bereich Projektmanagement:
Anwendung des Projektmanagements an Fallbeispielen, Erstellung von einfachen Konzepten zur Materialwirtschaft.
4. Klasse:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Projektmanagement
– gebäudetechnische Anlagen bewerten und analysieren;
– Maßnahmen der Materialwirtschaft und Logistik erläutern.
Bereich Projektmanagement:
Aufbau und Ablauforganisation von Unternehmen, Grundlagen der Personal- und Zeitwirtschaft, Lagerbestandsführung, Steuerung von Projektabläufen.
8. Semester – gemäß Stundentafel I.2:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Projektmanagement
– Methoden des Projektmanagements anwenden.
Bereich Projektmanagement:
EDV- gestützte Material- und Zeitwirtschaft, Grundlagen der Kalkulation und Kostenrechnung, Anwendung von Konzepten der Logistik und Materialwirtschaft mit Software-Unterstützung.
Die Schülerinnen und Schüler können
– die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
– die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.
Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Pflege von Werkzeugen, Maschinen und Geräten, Recycling.
Herstellung eines oder mehrerer facheinschlägiger Produkte und Durchführung von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf Projektbasis unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungstechniken, Materialien und Prüfverfahren unter Verwendung der im Folgenden angeführten Werkstätten.
1. Klasse (1.Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Fertigungstechnik und Maschinenelemente
– die wichtigsten Fertigungsverfahren für metallische und nichtmetallische Werkstoffe anwenden;
– einfache Bauteile mit spanabhebenden und nicht spanabhebenden Werkzeugen und Maschinen herstellen;
– form- und kraftschlüssige Verbindungen in der Gebäudetechnik für die gängigen Werkstoffe herstellen.
Werkstätte „Mechanische Grundausbildung“ (Manuelle Fertigkeiten der Werkstoffbearbeitung).
Werkstätte „Gebäudetechnische Grundausbildung“ (Manuelle und maschinelle Bearbeitungsverfahren von Werkstoffen der Gebäudetechnik).
Werkstätte „Kunststofftechnik“ (Manuelle Bearbeitung von Kunststoffen im Bereich der Gebäudetechnik).
Werkstätte „Blechbearbeitung“ (Manuelle Bearbeitung von Blechen. Verbindung von Formteilen).
2. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Fertigungstechnik und Maschinenelemente
– die wichtigsten Fertigungsverfahren für metallische und nichtmetallische Werkstoffe anwenden;
– einfache Bauteile mit spanabhebenden und nicht spanabhebenden Werkzeugen und Maschinen herstellen und dokumentieren;
– form- und kraftschlüssige Verbindungen in der Gebäudetechnik für die gängigen Werkstoffe herstellen.
Werkstätte „Mechanische Grundausbildung“ (Manuelle Fertigkeiten und einfache mechanische Verfahren der Werkstoffbearbeitung).
Werkstätte „Gebäudetechnische Grundausbildung“ (Manuelle und maschinelle Bearbeitungsverfahren von Werkstoffen der Gebäudetechnik, Befestigungstechniken).
Werkstätte „Kunststofftechnik“ (Manuelle und thermische Bearbeitung von Kunststoffen im Bereich der Gebäudetechnik).
Werkstätte „Blechbearbeitung“ (Manuelle Bearbeitung von Blechen. Herstellung und Verbindung von Formteilen).
2. Klasse:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Fertigungstechnik und Maschinenelemente
– form- und kraftschlüssige Verbindungen in der Gebäudetechnik für die gängigen Werkstoffe herstellen;
– Montageelemente und Komponenten der Befestigungstechnik anwenden.
Werkstätte „Mechanische Grundausbildung“ (Manuelle und maschinelle Verfahren zur Verarbeitung und Verbindung von Werkstoffen der Gebäudetechnik).
Werkstätte „Gebäudetechnische Grundausbildung“ (Verfahren zur Befestigung und Montage von Rohren und Formteilen im Bereich der Gebäudetechnik).
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Fertigungstechnik und Maschinenelemente
– form- und kraftschlüssige Verbindungen in der Gebäudetechnik für die gängigen Werkstoffe herstellen;
– Montageelemente und Komponenten der Befestigungstechnik anwenden.
Werkstätte „Mechanische Grundausbildung“ (Verfahren zur Verbindung von Werkstoffen der Gebäudetechnik).
Werkstätte „Gebäudetechnische Grundausbildung“ (Verfahren zur Befestigung und Montage von Rohren und Formteilen im Bereich der Gebäudetechnik).
3. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Fertigungstechnik und Maschinenelemente
– form- und stoffschlüssige Verbindungen in der Gebäudetechnik für die gängigen Werkstoffe herstellen;
– Komponenten von gebäudetechnischen Anlagen mit unterschiedlichen Verfahren verbinden.
Werkstätte „Verbindungstechnik “ (Löt- und Schweißverfahren).
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Fertigungstechnik und Maschinenelemente
– form-, kraft- und stoffschlüssige Verbindungen in der Gebäudetechnik für die gängigen Werkstoffe herstellen;
– Komponenten von gebäudetechnischen Anlagen mit unterschiedlichen Verfahren verbinden.
Werkstätte „Verbindungstechnik “ (Löt- und Schweißverfahren).
1.Klasse (1.Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Werkstoffkunde und Werkstoffbearbeitung
– die wichtigsten Werkstoffeigenschaften erläutern.
Bereich Werkstoffkunde und Werkstoffbearbeitung:
Metallische Werkstoffe, nichtmetallische Werkstoffe, Legierungen, Werkstoffeigenschaften, Werkstoffprüfung.
2. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Werkstoffkunde und Werkstoffbearbeitung
– die wichtigsten Werkstoffe und Fertigungsverfahren in der Gebäudetechnik richtig beschreiben.
Bereich Werkstoffkunde und Werkstoffbearbeitung:
Werkstoffe und Grundlagen der Werkstoffbearbeitungsverfahren in der Gebäudetechnik.
2. Klasse:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Fertigungstechnik und Maschinenelemente
– die wichtigsten Fertigungsverfahren und Fügetechniken nennen;
– ihre Sinnhaftigkeit für grundlegende Anwendungsfälle beurteilen.
Bereich Fertigungstechnik und Maschinenelemente:
Einteilung der Fertigungsverfahren, Urformen, Umformen, spanende Formgebung, Grundlagen der Fügetechnik (Löten, Schweißen, Kleben).
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Fertigungstechnik und Maschinenelemente
– die wichtigsten Maschinenelemente nennen;
– lösbare Verbindungen einer Anwendung zuordnen.
Bereich Fertigungstechnik und Maschinenelemente:
Lösbare Verbindungen: Bolzen, Stifte, Schrauben (Arten), Muttern, Sicherungselemente, Verbindungselemente in der Gebäudetechnik (zB Rohre- u. Rohrverbindungen uä.).
3. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Mechanik und Festigkeitslehre
– einfache statische Problemstellungen lösen.
Bereich Mechanik und Festigkeitslehre
Ebenes Kraftsystem: Freimachen von Bauteilen, Gleichgewicht von Kräften (im zentralen und allgemeinen Kraftsystem), Schwerpunkt, Standsicherheit.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Mechanik und Festigkeitslehre
– einfache festigkeitstechnische Problemstellungen lösen.
Bereich Mechanik und Festigkeitslehre:
Beanspruchungsarten, Spannungsarten, Festigkeit und zulässige Spannung, Belastungsfälle (dynamisch), Beanspruchung auf: Zug, Druck, Abscherung, Biegung und Torsion.
Die Schülerinnen und Schüler können
– die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
– die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.
Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Pflege von Werkzeugen, Maschinen und Geräten, Recycling.
Herstellung eines oder mehrerer facheinschlägiger Produkte und Durchführung von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf Projektbasis unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungstechniken, Materialien und Prüfverfahren unter Verwendung der im Folgenden angeführten Werkstätten.
1. Klasse (1. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Heizungstechnik
– die wichtigsten Verbindungstechniken anwenden;
– Systemkomponenten von Heizungsanlagen montieren.
Werkstätte „Heizungstechnik“ (Montage von Wärmeabgabe- und Wärmeverteilsystemen, Alternativenergie).
2. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Heizungstechnik
– die wichtigsten Verbindungstechniken anwenden;
– Systemkomponenten von Heizungsanlagen montieren.
Werkstätte „Heizungstechnik“ (Montage und Überprüfung von Wärmeabgabe- und Wärmeverteilsystemen, Alternativenergie).
2. Klasse:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Heizungstechnik
– die wichtigsten Verbindungstechniken projektbezogen anwenden;
– die gängigen Installationstechniken anwenden;
– Systemkomponenten von Heizungsanlagen montieren;
Bereich Sanitärtechnik
– die wichtigsten Verbindungstechniken projektbezogen anwenden;
– die gängigen Installationstechniken anwenden;
– Systemkomponenten von Sanitäranlagen montieren;
Werkstätte „Heizungstechnik“ (Montage und Funktionsprüfung).
Werkstätte „Sanitärtechnik“ (Montage und Funktionsprüfung).
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Heizungstechnik
– die wichtigsten Verbindungstechniken projektbezogen anwenden;
– die gängigen Installationstechniken anwenden;
– Systemkomponenten von Heizungsanlagen montieren;
Bereich Sanitärtechnik
– die wichtigsten Verbindungstechniken projektbezogen anwenden;
– die gängigen Installationstechniken anwenden;
– Systemkomponenten von Sanitäranlagen montieren;
Bereich Lüftungstechnik
– die wichtigsten Verbindungstechniken projektbezogen anwenden;
– Lüftungskanäle herstellen;
– Systemkomponenten von Lüftungsanlagen montieren;
Werkstätte „Heizungstechnik“ (Montage und Funktionsprüfung).
Werkstätte „Sanitärtechnik“ (Montage und Funktionsprüfung).
Werkstätte „Lüftungstechnik“ (Aufbau und Montage von Lüftungskomponenten).
3. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Heizungstechnik
– Komponenten von Heizungsanlagen in Betrieb setzen, warten und dokumentieren;
Bereich Lüftungstechnik
– Komponenten von Lüftungsanlagen in Betrieb setzen, warten und dokumentieren.
Werkstätte „Heizungstechnik“ (Wartung von Heizungsanlagen, In- und Außerbetriebnahme, Anlagendokumentation).
Werkstätte „Lüftungstechnik“ (Wartung von Lüftungsanlagen, In- und Außerbetriebnahme, Anlagendokumentation).
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Gastechnik
– Komponenten von Gasanlagen in Betrieb setzen, warten und dokumentieren;
Bereich Kältetechnik
– Komponenten von Kälteanlagen in Betrieb setzen, warten und dokumentieren.
Werkstätte „Gastechnik“ (Wartung von Gasanlagen, In- und Außerbetriebnahme, Anlagendokumentation).
Werkstätte „Kältetechnik“ (Wartung von Kälteanlagen und Wärmepumpen, In- und Außerbetriebnahme, Anlagendokumentation).
4. Klasse – Kompetenzmodul 7:
8. Semester – gemäß Stundentafel I.2:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Heizungstechnik
– die Betriebswerte von gebäudetechnischen Anlagen, einstellen, messen und beurteilen.
Werkstättenlaboratorium „Heizungstechnik“ (Inbetriebnahme und Wartung von gebäudetechnischen Anlagen).
1.Klasse (1. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Wärmetechnische Grundlagen
– die Grundgesetze der Wärmelehre und der Wärmeübertragung wiedergeben;
– Wärme- und Wärmeströme und U-Werte berechnen;
– Wirkungsgrade definieren und beurteilen.
Bereich Wärmetechnische Grundlagen:
Einheitensysteme, Wärme, Wärmeleistung, Wärmebilanz, Wirkungsgrade, Wärmeübertragung, U-Wert.
2. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Heizungstechnik
– die gängigen Heizungssysteme erläutern.
Bereich Heizungstechnik:
Einteilung und Übersicht der Heizungssysteme, Energieabgabe, Energieverteilung, Energiebereitstellung.
2. Klasse:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Hydraulische Grundlagen
– die Grundgesetze der Hydromechanik erläutern.
Bereich Wärmetechnische Grundlagen
– Abgaswerte beurteilen.
Bereich Heizungstechnik
– Sicherheitsvorschriften überprüfen
Bereich Sanitärtechnik
– die Systeme der Wasserver- und entsorgung erklären.
Bereich Hydraulische Grundlagen:
Eigenschaften von Flüssigkeiten, Hydrostatik, Hydrodynamik.
Bereich Wärmetechnische Grundlagen:
Verbrennungsvorgang, Emissionen, Abgasmessung.
Bereich Heizungstechnik:
Sicherheitseinrichtungen für geschlossene Anlagen.
Bereich Sanitärtechnik:
Wasser und hygienische Anforderungen, Wasserversorgungssysteme und Entwässerungssysteme im Gebäude, Sanitärgegenstände.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Hydraulische Grundlagen
– Rohr- und Einzelwiderstände berechnen.
Bereich Sanitärtechnik
– Warmwasserbereitungsanlagen beschreiben.
Bereich Lüftungstechnik
– Systeme von RLT-Anlagen beschreiben.
Bereich Hydraulische Grundlagen:
Druckverlust von geraden Rohren, Druckverlust von Einzelwiderständen, Anlagenkennlinie.
Bereich Sanitärtechnik:
Zentrale und dezentrale Warmwasserbereitung, Speicherung, Hygiene.
Bereich Lüftungstechnik:
Systematik der RLT, kontrollierte Wohnraumlüftung.
3. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Hydraulische Grundlagen
– hydraulische Netze abgleichen.
Bereich Heizungstechnik
– einfache hydraulische Schaltungen entwerfen.
Bereich Lüftungstechnik
– Hygienevorschriften von RLT-Anlagen wiedergeben;
– Wartungsarbeiten planen;
– Schallschutzmaßnahmen beurteilen.
Bereich Hydraulische Grundlagen:
Hydraulischer Abgleich von parallelen Strecken in der Heizungs-, Sanitär- und Lüftungstechnik.
Bereich Heizungstechnik:
Hydraulische Grundschaltungen und deren Anwendung, Stellglieder.
Bereich Lüftungstechnik:
Kanalsysteme, Hygienevorschriften und Wartung von RLT-Anlagen; Grundlagen der Schallentstehung, Fortpflanzung, Schalldämmung und Schalldämpfung.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Gastechnik
– Heizgase beschreiben und die Grundsätze der Gasversorgung wiedergeben.
Bereich Kältetechnik
– die Funktion und Kennwerte beschreiben;
– die Betriebsdaten einer Wärmepumpenanlage interpretieren.
Bereich Gastechnik:
Technische Brenngase und gastechnische Grundbegriffe, Regelwerke, Gasversorgung und Verbrauchseinrichtungen.
Bereich Kältetechnik:
Kälteprozess, Bauelemente, Kältemittel, Kennwerte, thermodynamische Grundlagen, Wärmepumpenanlagen.
Die Schülerinnen und Schüler können
– die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
– die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.
Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Pflege von Werkzeugen, Maschinen und Geräten, Recycling.
Herstellung eines oder mehrerer facheinschlägiger Produkte und Durchführung von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf Projektbasis unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungstechniken, Materialien und Prüfverfahren unter Verwendung der im Folgenden angeführten Werkstätten.
1. Klasse (1. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich elektrotechnische Grundlagen
– Gleichstromwiderstandsnetzwerke aufbauen;
– Messgeräte bedienen;
– Sicherheitsregeln anwenden;
– Materialien in der Elektroinstallation bearbeiten;
– einfache Lichtinstallationen erstellen und Fehler beheben.
Werkstätte „Elektrotechnik“ (Gleichstromnetzwerke, Gleichstromerzeuger, Spannungs- Strom- Leistungsmessung, Grundschaltung in der Beleuchtungstechnik, Anschluss von Leitungen und Kabeln).
2. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich elektrotechnische Grundlagen
– Gleichstromwiderstandsnetzwerke aufbauen;
– Messgeräte bedienen;
– die Sicherheitsregeln anwenden;
– Materialien in der Elektroinstallation bearbeiten;
– einfache Lichtinstallationen erstellen und Fehler beheben.
Werkstätte „Elektrotechnik“ (Gleichstromnetzwerke, Gleichstromerzeuger, Spannungs- Strom- Leistungsmessung, Grundschaltung in der Beleuchtungstechnik, Anschluss von Leitungen und Kabeln).
2. Klasse:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich elektrotechnische Grundlagen
– Wechselstromschaltungen aufbauen;
– Drehstromverbraucher anschließen.
Bereich Messtechnik und Datenerfassung
– Leistungen und Arbeit in Wechsel- und Drehstromnetzen messen.
Bereich Installations- und Leittechnik
– Schutzmaßnahmen anwenden.
Bereich Energieversorgung
– die Elektroinstallation vom Verteiler bis zum Verbraucher herstellen.
Werkstätte „Elektrotechnik“ (Aufbau Wechselstromverbraucher, Anschluss von Geräten, Drehstromtechnik, Motoren, Aufbau Verteiler, Zählung, Sicherungen, FI-Schutzschalter).
Werkstätte „Mess- und Regelungstechnik“ (Nichtelektrische Größen messen, Digitale und analoge Messinstrumente, Energieverbrauchsmessung).
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Steuerungs- und Regelungstechnik
– Verbindungsprogrammierbare Steuerungen erstellen;
– Stromlaufpläne analysieren und erstellen.
Bereich Installations- und Leittechnik
– Installationspläne erstellen;
– eine Elektroinstallation herstellen.
Werkstätte „Elektrotechnik“ (Symbolik in der Gebäudetechnik, Installationspläne, Leitungen und Kabel, Schutzrohre, Kabeltassen).
Werkstätte „Mess- und Regelungstechnik“ (einfache und komplexe verbindungsprogrammierte Steuerungen, analysieren von Schaltungen, normgerechte Schaltpläne).
3. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Steuerungs- und Regelungstechnik
– frei programmierbare Steuerungen erstellen;
– können selbstständig Steuerungsabläufe entwerfen.
Bereich Installations- und Leittechnik
– können Bussystem aufbauen.
Werkstätte „Elektrotechnische Grundlagen“ (Aufbau konventioneller Steuerungen, Hardware- Anschluss, speicherprogrammierbare Steuerungen: Beschaltung SPS, Grundbausteine, Timerbausteine, Zuordnungstabelle, Funktionspläne).
Werkstätte „Mess-, Steuer- und Regelungstechnik“ (Aufbau von Bussystemen, Bussysteme in der Gebäudetechnik, Programmierung, Anwendungsbeispiele).
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Komponenten und Maschinen in der Elektrotechnik
– Gleichrichterschaltungen herstellen, einfache elektronische Bauteile einlöten,
Bereich Messtechnik und Datenerfassung
– nichtelektrische Größen (Temperatur, Druck) messen.
Werkstätte „Elektrotechnische Grundlagen“ (Halbleitertechnik – Aufbau, Wirkungsweise von Kondensatoren, Funktionsweise und Schaltung von Dioden – Ein- und Zweiweggleichrichter, Transistoren, Thyristoren).
Werkstätte „Mess-, Steuer- und Regelungstechnik“ (Aufbau Messkette, Temperaturmessung: PTC, NTC und Thermoelement, Druckmessung: U-Rohr, Fühler in der Regelungstechnik).
4. Klasse – Kompetenzmodul 7:
7. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Messtechnik und Datenerfassung
– nichtelektrischer Größen (Mengen- und Durchflussmenge, Wärmemenge, Feuchte) messen;
– genormte Signalen interpretieren.
Bereich Energieversorgung
– Heizungsanlagen in Betrieb setzen, einstellen und protokollieren;
– Photovoltaikpaneele in Betrieb setzen, einstellen und protokollieren;
Werkstättenlaboratorium „Mess- und Regelungstechnik“ (Energieerzeuger, Wärmeabgabesysteme, Solaranlagen).
8. Semester – gemäß Stundentafel I.2:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Steuerungs- und Regelungstechnik
– Reglerparameter in Industriereglern einstellen, Regelungen in Betrieb nehmen;
– Analogwertverarbeitungen in speicherprogrammierbaren Steuerungen einbinden;
– Solarregler in Betrieb setzen.
– Regelkreise analysieren;
– elektrische Komponenten in hydraulischen Schaltungen bedienen und in Betrieb setzen.
Werkstättenlaboratorium „Elektrotechnik“ Halbleitertechnik – Aufbau, Wirkungsweise von Kondensatoren, Funktionsweise und Schaltung von Dioden – Ein- und Zweiweggleichrichter, Transistoren, Thyristoren).
Werkstättenlaboratorium „Mess- und Regelungstechnik“ ( Regler: unstetige und stetige Regler, P/I/D Anteil, Einstellregeln, Regelungen in der Gebäudetechnik: Energieerzeuger, Wärmeabgabesysteme, witterungsgeführte Vorlauftemperaturregelung, Solarregelungen, Analogwertverarbeitung bei speicherprogrammierbaren Steuerungen: Signalarten, Bausteine, Funktionsplan).
1. Klasse (1. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich elektrotechnische Grundlagen
– die grundlegenden Gesetze der Elektrotechnik erläutern;
– Gleichstromwiderstandsnetzwerke berechnen;
– die Temperaturabhängigkeit von Widerständen bestimmen.
Bereich Komponenten und Maschinen in der Elektrotechnik
– den Aufbau des elektrischen und magnetischen Feldes interpretieren.
Bereich elektrotechnische Grundlagen:
Gleichstromtechnik (Elektrische Größen und Grundgesetze, Verschaltung von Widerständen, elektrisches Feld).
Bereich Komponenten und Maschinen in der Elektrotechnik:
Gleichstromtechnik (Anwendungen von Kondensatoren, magnetisches Feld und Spulen).
2. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich elektrotechnische Grundlagen
– die grundlegenden Gesetze der Elektrotechnik erläutern.
Bereich Komponenten und Maschinen in der Elektrotechnik
– die Wirkung von Kondensatoren im Gleichstromkreis berechnen.
Bereich Messtechnik und Datenerfassung
– Widerstände sowie Spannung und Ströme messen.
Bereich Installations- und Leittechnik
– die grundlegenden Materialien der Elektroinstallation bestimmen;
– einfache Beleuchtungsschaltungen erstellen und Fehler analysieren.
Bereich elektrotechnische Grundlagen:
Wechselstromtechnik (Begriffe, Kennwerte, Phasenverschiebung, Zeigerdiagramme, Wechselstromwiderstände, Wirk-, Blind- und Scheinleistung).
Bereich Komponenten und Maschinen in der Elektrotechnik:
Gleichstromtechnik (Anwendungen von Kondensatoren, magnetisches Feld und Spulen)
Bereich Messtechnik und Datenerfassung:
Multimeter; Ströme, Widerstände, Spannungen im Wechsel- wie im Gleichstromkreis.
Bereich Installations- und Leittechnik:
Installationsmaterial, Kabel und Leitungen, Montagesysteme; Verbindungssysteme von Kabel und Leitungen.
2. Klasse:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich elektrotechnische Grundlagen
– Wechselstromschaltungen entwickeln;
– Drehstromschaltungen berechnen.
Bereich Messtechnik und Datenerfassung
– Leistungen und Arbeit in Wechsel- und Drehstromnetzen ermitteln.
Bereich Installations- und Leittechnik
– die Funktionsweise von Schutzeinrichtungen erklären.
Bereich Energieversorgung
– den Aufbau der Stromversorgung vom Trafo bis zum Verbraucher erklären.
Bereich elektrotechnische Grundlagen:
Wechselstromtechnik (Begriffe, Kennwerte, Phasenverschiebung, Zeigerdiagramme, Wechselstromwiderstände, Wirk-, Blind- und Scheinleistung); Drehstromtechnik: symmetrische und unsymmetrische Belastung, Leistungs- und Stromberechnung.
Bereich Installations- und Leittechnik:
Schutzmaßnahmen, Schutzarten.
Bereich Messtechnik und Datenerfassung:
Wirk-, Blind- und Scheinleistung; Energieverbrauchsmessung.
Bereich Energieversorgung:
Transformator, Freileitung, Erdkabel, Vorzählersicherung, Stromzähler, Fehlerschutzschalter, Leitungsschutz, Erdung.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Steuerungs- und Regelungstechnik
– Verbindungsprogrammierbare Steuerungen entwerfen;
– Stromlaufpläne analysieren und erstellen.
Bereich Installations- und Leittechnik
– Schutzmaßnahmen mit und ohne Schutzleiter erklären;
– Installationspläne erstellen.
Bereich Steuerungs- und Regelungstechnik:
Aufbau und Funktion von Steuerungen und Regelungen; Konzeption von Steuerungen in der Gebäudetechnik; Zeichnen und Interpretieren von Stromlaufplänen.
Bereich Installations- und Leittechnik:
Symbolik in der Gebäudetechnik, Zeichnen von Installationsplänen; Schutzmaßnahmen mit und ohne Schutzleiter. Schutzarten, Verlegung und Dimensionierung von Leitungen und Kabeln.
3. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Steuerungs- und Regelungstechnik
– den Aufbau von Steuerungen und Regelungen erklären und bewerten;
– freiprogrammierbare Steuerungen entwickeln.
Bereich Installations- und Leittechnik
– Bussysteme in der Installationstechnik anwenden.
Bereich Steuerungs- und Regelungstechnik:
Steuern- und Regeln, Steuerung und geschlossener Regelkreis; Schaltungen mit speicherprogrammierbaren Steuerungen: Beschaltung SPS, Grundbausteine, Timerbausteine, Zuordnungstabelle, Funktionspläne.
Bereich Installations- und Leittechnik:
Aufbau von Bussystemen, Bussysteme in der Gebäudetechnik, Vor- und Nachteile, Verkabelung, Komponenten, Programmierung, Anwendungsbeispiele.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Komponenten und Maschinen in der Elektrotechnik
– die Funktionsweise elektrischer Maschinen wiedergeben;
– die Funktionsweise einfacher elektronischer Bauteile (Halbleitertechnik) erklären.
Bereich Messtechnik und Datenerfassung
– Messung nichtelektrischer Größen (Temperatur, Druck) beschreiben.
Bereich Komponenten und Maschinen in der Elektrotechnik:
Einteilung elektrischer Maschinen, Transformatoren, Stromwendermotoren (Gleichstrommaschine, Universalmotor), Drehfeldmotoren (Asynchronmotor, Kondensatormotor); Halbleitertechnik – Aufbau, Funktionsweise und Schaltung von Dioden – Ein- und Zweiweggleichrichter, Transistoren, Thyristoren.
Bereich Messtechnik und Datenerfassung:
Aufbau Messkette, Temperaturmessung: PTC, NTC und Thermoelement, Druckmessung: U-Rohr, Dehnmessstreifen, piezoresistive Aufnehmer.
4. Klasse – Kompetenzmodul 7:
7. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Messtechnik und Datenerfassung
– Messung nichtelektrischer Größen (Mengen- und Durchflussmenge, Wärmemenge, Feuchte) beschreiben.
Bereich Energieversorgung
– Photovoltaikanlagen dimensionieren und wirtschaftlich bewerten.
Bereich Messtechnik und Datenerfassung:
Wirkdruckverfahren, Verdrängungszähler, Turbinenzähler, Ultraschalldurchflussmesser, magnetisch-induktive Aufnehmer, Messen der Strömungsgeschwindigkeit in der Lüftungstechnik; Wärmemengenzählung, Verdunstungsprinzip.
Bereich Energieversorgung:
Photovoltaikanlagen: U, I- Kennlinie, Maximum-Power-Point (MPP), Anlagenkomponenten, Wechselrichter, Einspeisung, Ertragsabschätzung und -simulation, Förderungen und Wirtschaftlichkeit.
8. Semester – gemäß Stundentafel I.2:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Steuerungs- und Regelungstechnik
– Reglerparameter in Regelkreisen bewerten;
– Analogwertverarbeitungen in speicherprogrammierbaren Steuerungen einbinden.
– Regelkreise simulieren und analysieren.
Bereich Steuerungs- und Regelungstechnik:
Regelstrecken: Klassifizierung und Schwierigkeit, statisches und dynamisches Verhalten; Regler: unstetige und stetige Regler, P/I/D Anteil, witterungsgeführte Vorlauftemperaturregelung, Solarregelungen;- Analogwertverarbeitung bei speicherprogrammierbaren Steuerungen: Signalarten, Bausteine, Funktionsplan.
Auslegung der Reglerparameter und softwaregestützte Simulation des geschlossenen Regelkreises.
Die Schülerinnen und Schüler können
– die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
– die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.
Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Pflege von Werkzeugen, Maschinen und Geräten, Recycling.
Herstellung eines oder mehrerer facheinschlägiger Produkte und Durchführung von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf Projektbasis unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungstechniken, Materialien und Prüfverfahren unter Verwendung der im Folgenden angeführten Werkstätten.
2. Klasse:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Energiebereitstellung
– Energiebereitstellungs-Anlagen in Betrieb nehmen und warten.
Werkstätte „ Heizungstechnik“ (Inbetriebnahme und Überprüfung von Kesselanlagen).
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Energiebereitstellung
– Energiebereitstellungs-Anlagen in Betrieb nehmen und warten.
Werkstätte „Heizungstechnik“ (Inbetriebnahme und Überprüfung von Brennern und Alternativenergieanlagen).
3. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Energiebereitstellung
– Komponenten von Lüftungsanlagen in Betrieb setzen, warten und dokumentieren.
Werkstätte „Lüftungstechnik“ (Wartung von Lüftungsanlagen, In- und Außerbetriebnahme, Anlagendokumentation)
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können
Bereich Energiebereitstellung
– Komponenten von Lüftungsanlagen in Betrieb setzen, warten und dokumentieren.
Bereich Pumpen und Ventilatoren
– Pumpen und Ventilatoren anschließen, parametrieren und überprüfen.
Werkstätte „Lüftungstechnik“ (Wartung von Lüftungsanlagen, In- und Außerbetriebnahme, Anlagendokumentation)
Werkstätte „Elektrotechnik“ (anschließen, einstellen von Pumpen und Ventilatoren).
4. Klasse – Kompetenzmodul 7:
7. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Pumpen und Ventilatoren
– Pumpen und Ventilatoren parametrieren und überprüfen.
Werkstättenlaboratorium „Mess- und Regelungstechnik“ (messen, beurteilen und analysieren von Pumpen und Ventilatoren).
8. Semester – gemäß Stundentafel I.2:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Energiebereitstellung
– gastechnische Anlagen in Betrieb nehmen, warten und dokumentieren;
Bereich Wärmepumpenanlagen
– kältetechnische Anlagen in Betrieb nehmen, warten und dokumentieren.
Werkstättenlaboratorium „Gastechnik“ (Wartung und Inbetriebnahme von Gasanlagen und Gasgeräten, Anlagendokumentation).
Werkstättenlaboratorium „Kältetechnik“ (Wartung und Inbetriebnahme von kältetechnischen Anlagen, Anlagendokumentation).
2.Klasse:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Energiebereitstellung
– die gängigen Energiebereitstellungssysteme beschreiben;
– die Funktion von Kesselanlagen erklären.
Bereich Energiebereitstellung:
Öl- und Gaskessel, Biomassekessel, Solaranlagen.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Energiebereitstellung
– die Funktion eines Gebläsebrenners erklären;
– die gängigsten Zuführeinrichtungen einer Biomassefeuerung beschreiben.
Bereich Energiebereitstellung:
Biomasselagerung, Zuführeinrichtungen;
Gebläsebrenner für flüssige und gasförmige Brennstoffe.
3.Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Pumpen und Ventilatoren
– die physikalischen Grundlagen zur Förderung von Luft und Wasser erläutern;
– können Heizungspumpen und Ventilatoren auswählen.
Bereich Pumpen und Ventilatoren:
Bauarten und Funktion von Pumpen und Ventilatoren, physikalische Grundlagen, Einsatzgebiete, Schallleistung von Ventilatoren, Motoren.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Komponenten der Raumlufttechnik
– Raumlufttechnische Komponenten beschreiben;
– Wartungspläne erstellen.
Bereich Komponenten der Raumlufttechnik:
Komponenten der Raumlufttechnik, Filtertechnik, Hygienevorschriften, Wartung und Service.
4.Klasse – Kompetenzmodul 7 – gemäß Stundentafel I.2:
7. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Wärmepumpenanlagen
– Wärmequellenanlagen beschreiben;
– Wartungsbedarf einer Wärmepumpenanlage feststellen.
Bereich Wärmepumpenanlage:
Wärmequellenanlagen, Komponenten der Wärmepumpe, Wartung und Instandhaltung.
8. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Energiebereitstellung
– die Funktion von Gaswasserheizern beschreiben;
– Fehleranalyse durchführen.
Bereich Energiebereitstellung:
Gasgeräte, Aufbau und Funktion, Fehleranalyse und Wartung von Gasgeräten.
Gemäß Stundentafel I.1.
Siehe Anlage 1.
Gemäß Stundentafel I.2.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe BGBl. Nr. 37/1989 idgF.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Für die weiteren Pflichtgegenstände und die verbindliche Übung sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff gemäß Abschnitt IX Unterabschnitt A bis C anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.
Für die Freigegenstände und unverbindlichen Übungen sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff gemäß Abschnitt IX Unterabschnitt E und F anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.
(Gesamtsemesterwochenstundenzahl und Semesterwochenstunden der einzelnen Unterrichtsgegenstände)
| Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung | Semesterwochenstunden | Summe | Lehrverpflichtungsgruppe | |||||||||||
| Klasse | ||||||||||||||
| 1. | 2. | 3. | 4. | |||||||||||
| Semester | ||||||||||||||
| 1. | 2. | 3. | 4. | 5. | 6. | 7. | ||||||||
| A. | Allgemeinbildende Pflichtgegenstände | |||||||||||||
| 1. | Religion/Ethik 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 1 | 13 | (III)/III | ||||
| 2. | Deutsch und Kommunikation | 3 | 3 | 3 | 3 | 2 | 2 | 2 | 18 | (I) | ||||
| 3. | Englisch | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | – | 12 | (I) | ||||
| 4. | Geografie, Geschichte und Politische Bildung | 2 | 2 | 1 | 1 | – | – | – | 6 | (III) | ||||
| 5. | Bewegung und Sport | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 1 | 13 | (IVa) | ||||
| 6. | Angewandte Mathematik | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | – | 12 | (I) | ||||
| 7. | Naturwissenschaftliche Grundlagen | 2 | 2 | – | – | – | – | – | 4 | (II) | ||||
| 8. | Angewandte Informatik | 2 | 2 | – | – | – | – | – | 4 | (I) | ||||
| B. | Fachpraxis und Fachtheorie | |||||||||||||
| 1. | Unternehmensführung | – | – | 2 | 2 | 2 | 2 | 1 | 9 | II | ||||
| 2. | Design 3 4 | – | – | 2 (1) | 2 (1) | 4 (1) | 4 (1) | 3 (1) | 15 | III bzw. I | ||||
| 3. | Grundlagen Technologie | |||||||||||||
| 3.a | Grundlagen Technologie – Atelier und Produktion | 11 | 11 | - | - | - | - | - | 22 | IV | ||||
| 3.b | Grundlagen Technologie – | 2 | 2 | - | - | - | - | - | 4 | I | ||||
| 4. | Technologie-Flachglas | |||||||||||||
| 4.a | Technologie-Flachglas – Atelier und Produktion | - | - | 12 | 12 | 12 | 12 | 3 | 51 | IV | ||||
| 4.b | Technologie-Flachglas | - | - | 2 | 2 | 2 | 2 | 1 | 9 | I | ||||
| 5. | Technisches Zeichnen und Darstellende Geometrie 3 | 2 | 2 | 2 | 2 | – | – | – | 8 | (II) | ||||
| 6. | Entwurf 3 | 4 | 4 | 4 | 4 | 5 | 5 | 2 | 28 | (I) | ||||
| 7. | Kunstgeschichte und Designtheorie | – | – | 1 | 1 | 2 | 2 | 1 | 7 | (III) | ||||
| 8. | Betriebstechnik und Projekte | – | – | – | – | – | – | 1 | 1 | (I) | ||||
| 9. | Betriebspraxis | – | – | – | – | – | – | 20 | 20 | IV | ||||
| C. | Verbindliche Übung | |||||||||||||
| 1. | Soziale und personale Kompetenz 5 | 1 (1) | 1 (1) | 1 (1) | – | – | – | 4 | III | |||||
| Gesamtsemesterwochen-stundenzahl | 37 | 37 | 38 | 38 | 37 | 37 | 36 | 260 | ||||||
| D. | Pflichtpraktikum | mindestens 4 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Eintritt in die 4. Klasse | ||||||||||||
| Freigegenstände, Unverbindliche Übungen, Förderunterricht | Semesterwochenstunden | Lehrverpflichtungsgruppe | ||||||||||||
| Klasse | ||||||||||||||
| 1. | 2. | 3. | 4. | |||||||||||
| Semester | ||||||||||||||
| 1. | 2. | 3. | 4. | 5. | 6. | 7. | ||||||||
| E. | Freigegenstände | |||||||||||||
| 1. | Englisch | – | – | – | – | 2 | 2 | – | (I) | |||||
| 2. | Projektmanagement | – | – | – | – | – | 2 | 1 | III | |||||
| 3. | Entrepreneurship | – | – | – | – | 2 | 2 | – | III | |||||
| 4. | Mitarbeiterführung und ausbildung | – | – | – | – | 1 | 1 | – | III | |||||
| F. | Unverbindliche Übungen | |||||||||||||
| 1. | Bewegung und Sport | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | (IVa) | |||||
| 2. | Sprachtraining Deutsch | 2 | 2 | 2 | 2 | – | – | – | II | |||||
| G. | Förderunterricht 6 | |||||||||||||
| 1. | Deutsch und Kommunikation | |||||||||||||
| 2. | Englisch | |||||||||||||
| 3. | Angewandte Mathematik | |||||||||||||
| 4. | Fachtheoretische Pflichtgegenstände | |||||||||||||
1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel gemäß Abschnitt IV abgewichen werden.
2 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen.
3 Mit Übungen.
4 Mit Medienlabor im Ausmaß der in Klammern angeführten Semesterwochenstunden. Teilung in Schülergruppen wie im Laboratorium. Die Lehrverpflichtungsgruppe I bezieht sich auf die in Klammern angeführten Semesterwochenstunden.
5 Mit Übungen sowie in Verbindung und inhaltlicher Abstimmung mit einem oder mehreren der in den Abschnitten A. bzw. B. angeführten Pflichtgegenständen.
6 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.
Stundentafel der Deutschförderklasse
| Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung | Wochenstunden pro Semester | Lehrverpflichtungsgruppen | |
| 1. | Deutsch in der Deutschförderklasse | 20 | (I) |
| 2. | Religion | 2 | (III) |
| 3. | Weitere Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung 1 | x 2 | Einstufung wie entsprechende/r Pflichtgegenstand, Verbindliche Übung |
| Gesamtsemesterwochenstundenzahl | x 3 | ||
| Freigegenstände und Unverbindliche Übungen 4 | |||
1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion) sowie die verbindliche Übung gemäß der Stundentafel der 3,5-jährigen Fachschule für Glastechnik und Gestaltung; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände sowie der verbindlichen Übung erfolgt durch die Schulleitung.
2 Die Festlegung der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen weiteren Pflichtgegenstände sowie die verbindliche Übung entfallen, erfolgt durch die Schulleitung; die Semesterwochenstunden der weiteren Pflichtgegenstände sowie der verbindlichen Übung ergeben sich aus der Differenz zur Gesamtsemesterwochenstundenzahl.
3 Die Gesamtsemesterwochenstundenzahl entspricht jener des jeweiligen Semesters gemäß der Stundentafel der 3,5-jährigen Fachschule für Glastechnik und Gestaltung.
4 Wie Stundentafel der 3,5-jährigen Fachschule für Glastechnik und Gestaltung.
(Gesamtsemesterwochenstundenzahl und Semesterwochenstunden der einzelnen Unterrichtsgegenstände)
| Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung | Semesterwochenstunden | Summe | Lehrverpflichtungsgruppe | ||||||||
| Klasse | |||||||||||
| 1. | 2. | 3. | 4. | ||||||||
| Semester | |||||||||||
| G. | Förderunterricht 8 | ||||||||||
| 1. | Deutsch und Kommunikation | ||||||||||
| 2. | Englisch |
1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel gemäß Abschnitt IV abgewichen werden.
2 Mit Ausbildungsschwerpunkten B.1 „Hohlglas und Gestaltung“, B.2 „Flachglas und Gestaltung“ sowie B.3 „Technisches Glas und Gestaltung“.
3 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen.
4 Mit Übungen.
5 Mit Medienlabor im Ausmaß der in Klammern angeführten Semesterwochenstunden. Die Teilung in Schülergruppen wie im Laboratorium. Die Lehrverpflichtungsgruppe I bezieht sich auf die in Klammern angeführten Semesterwochenstunden.
6 Von der Schülerin/vom Schüler ist ein alternativer Pflichtgegenstand zu wählen.
7 Mit Übungen sowie in Verbindung und inhaltlicher Abstimmung mit einem oder mehreren der in den Abschnitten A. bzw. B. angeführten Pflichtgegenständen.
8 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr, Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.
Stundentafel der Deutschförderklasse
| Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung | Wochenstunden pro Semester | Lehrverpflichtungsgruppen | |
| 1. | Deutsch in der Deutschförderklasse | 20 | (I) |
| 2. | Religion | 2 | (III) |
| 3. | Weitere Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung 1 | x 2 | Einstufung wie entsprechende/r Pflichtgegenstand, Pflichtgegenstand der Schwerpunktsetzungen, Verbindliche Übung |
| 4. | Pflichtgegenstände der Schwerpunktsetzungen 1 | ||
| Gesamtsemesterwochenstundenzahl | x 3 | ||
______________________
1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion), die verbindliche Übung sowie die Pflichtgegenstände der Schwerpunktsetzungen gemäß der Stundentafel der 4-jährigen Fachschule für Glastechnik und Gestaltung; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände, der verbindlichen Übung und der Pflichtgegenstände der Schwerpunktsetzungen erfolgt durch die Schulleitung.
2 Die Festlegung der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen weiteren Pflichtgegenstände, die verbindliche Übung sowie die Pflichtgegenstände der Schwerpunktsetzungen entfallen, erfolgt durch die Schulleitung; die Semesterwochenstunden der weiteren Pflichtgegenstände, der verbindlichen Übung sowie der Pflichtgegenstände der Schwerpunktsetzungen ergeben sich aus der Differenz zur Gesamtsemesterwochenstundenzahl.
3 Die Gesamtsemesterwochenstundenzahl entspricht jener des jeweiligen Semesters gemäß der Stundentafel der 4-jährigen Fachschule für Glastechnik und Gestaltung.
4 Wie Stundentafel der 4-jährigen Fachschule für Glastechnik und Gestaltung.
Siehe Anlage 1.
Das fachbezogene Qualifikationsprofil des Lehrplans gemäß Stundentafel I.1 erfüllt zumindest die Anforderungen einer facheinschlägigen Lehrabschlussprüfung (vgl. BGBl. II Nr. 187/2010 idgF sowie BGBl. II Nr. 272/2013 idgF). Für den Bereich der beruflichen Qualifikationen, des Arbeitsrechts einschließlich der Kollektivverträge sowie des Sozialversicherungsrechts wird mit dem Zeugnis der Abschlussprüfung zumindest der Nachweis einer mit einer facheinschlägigen Lehrabschlussprüfung abgeschlossenen beruflichen Ausbildung gemäß § 34a Berufsausbildungsgesetz, BGBl. Nr. 142/1969 idgF erbracht.
Darüberhinausgehend werden den Absolventinnen und Absolventen mit dem Unterricht gemäß Stundentafel I.2 in der 2. bis 4. Klasse zusätzliche Kompetenzen vermittelt (vgl. BGBl. II Nr. 224/2010 idgF sowie BGBl. II Nr. 37/1981 idgF), die spezifischen Anforderungen des regionalen Arbeitsmarktes in besonderer Weise Rechnung tragen.
Die Fachschule für Glastechnik und Gestaltung ist eine technische, gewerbliche und künstlerische Ausbildung, die fachpraktische und fachtheoretische Kenntnisse und Fähigkeiten miteinander verknüpft. Die Absolventinnen und Absolventen der Fachschule für Glastechnik und Gestaltung verfügen über ein fundiertes Verständnis und Fachwissen im Bereich der Glasbe- und -verarbeitung, der Gestaltung durch Oberflächenbearbeitung und Heißglasverformung sowie der technischen und konstruktiven Anwendung des Werkstoffes Glas. Ebenso verfügen sie über fachliche und technische Kennnisse zum Apparate- und Instrumentenbau. Die Praxisnähe wird durch ein Praktikum in Betrieben vertieft.
Darüber hinaus werden wie bei allen technischen, gewerblichen und künstlerischen Ausbildungen die Grundlagen zur unternehmerischen Selbstständigkeit geschaffen. Die Absolventinnen und Absolventen werden durch die praktische Ausbildung besonders befähigt selbstständig Aufgaben im Bereich der Planung, Gestaltung und Ausführung in technischen und kunsthandwerklichen Unternehmen tätig zu sein. Weitere Betätigungsfelder sind im fachlichen Umfeld der Glas- und Bauindustrie sowie in gewerblich- technischen und kunsthandwerklichen Unternehmen. Die Absolventinnen und Absolventen sind befähigt Tätigkeiten die sich auf der grafisch-designerischen Ausbildung gründen sowie verwandten Tätigkeiten auszuüben. Weitere Betätigungsfelder finden sich bei öffentlichen Institutionen und Ämtern im Bereich facheinschlägiger Tätigkeiten des Baunebengewerbes.
Die Absolventinnen und Absolventen der Fachschule Glastechnik und Gestaltung können eigenständige Tätigkeiten auf dem Gebiet der Glasbe- und -verarbeitung ausführen. Die Einsatzgebiete liegen im Bereich der Umsetzung und der Mitarbeit an der Planung und Ausführung von Arbeiten, der Glasbe- und -verarbeitung einschließlich der Tätigkeiten der Arbeitsvorbereitung und der entsprechenden Qualitätssicherung. Die Erstellung von erforderlichen Dokumentationen im Fachbereich zählt ebenfalls zu den Kernkompetenzen.
Für die selbstständige Ausübung von Gewerben ist der Nachweis der allgemeinen und besonderen Voraussetzungen erforderlich. Unter anderem ist im Bereich der besonderen Voraussetzungen der Nachweis der betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Kenntnisse vorgesehen (§ 23 Abs. 1 GewO – „Unternehmerprüfung“). Gemäß § 8 Abs. 2 der Unternehmerprüfungsordnung, BGBl. Nr. 453/1993 idgF, führt der erfolgreiche Abschluss der technischen, gewerblichen und kunstgewerblichen Fachschulen gemäß § 58 des Schulorganisationsgesetzes zum Entfall des Prüfungsteiles „Unternehmerprüfung“.
Im Bereich Recht können die Absolventinnen und Absolventen die Voraussetzungen für den Abschluss und die Erfüllung eines Vertrages erläutern sowie Gewährleistungs-, Garantie- und Schadenersatzansprüche geltend machen. Sie können die verschiedenen Rechtsformen von Unternehmen und deren Organisation erläutern, sich Informationen aus dem Firmenbuch beschaffen. Sie können die wesentlichen Bestimmungen des Arbeitsrechts, des Gewerberechts und des Insolvenzrechts erläutern und im beruflichen Umfeld einsetzen.
Im Bereich Wirtschaft und Betriebstechnik können die Absolventinnen und Absolventen die Struktur des Jahresabschlusses beschreiben, aus betriebswirtschaftlichen Kennzahlen Schlussfolgerungen ziehen und die Ergebniswirksamkeit von einfachen Geschäftsfällen auf den Jahresabschluss beurteilen. Sie können die wichtigsten Kostenbegriffe erklären, eine einfache Kostenstellenrechnung durchführen, mit vorgegebenen Daten Kalkulationen durchführen, Deckungsbeiträge ermitteln und beurteilen. Sie können die verschiedenen Erscheinungsformen der Ertragsteuern erläutern, das System der Umsatzsteuer, der Personalnebenkosten und den Aufbau einfacher Lohn- und Gehaltsabrechnungen erklären. Sie können die Funktionsweise der Marketing-Instrumente erläutern, einfache Organigramme und Abläufe in Unternehmen interpretieren, Ziele und Aufgaben der Logistik sowie Vertriebs- und Beschaffungsprozesse beschreiben. Außerdem können Sie Gestaltungsgrundsätze der Produktion beschreiben, Methoden der Zeitermittlung erläutern, Arbeitspläne erstellen und Methoden des Projektmanagements und Qualitätsmanagements anwenden.
Im Bereich Design können die Absolventinnen und Absolventen themenspezifische Entwurfs- bzw. Designprojekte recherchieren, analysieren, ausführen und optimieren. Sie können wirtschaftliche Faktoren in den Gestaltungsprozess integrieren. Sie können themenbezogene Designobjekte aus Vergangenheit und Gegenwart benennen, besprechen und analytisch betrachten.
Im Bereich Medienlabor können die Absolventinnen und Absolventen Grundlagen in 3-dimensionalen Modelling-Programmen ausüben und entsprechende Aufgabenstellungen lösen. Sie können 3-dimensionale Renderings für Präsentationen und Dokumentationen entsprechend aufbereiten. Sie sind in der Lage Projekte und Präsentationen auszuarbeiten und den Vorgaben entsprechend auszuführen.
Im Bereich Design können die Absolventinnen und Absolventen themenspezifische Entwurfs- bzw. Designprojekte recherchieren, analysieren, ausführen und optimieren. Sie können technologische, konstruktive, formale, ökonomische und nachhaltige Aspekte eines Designprojektes benennen sowie Projekte präsentieren und argumentieren.
Im Bereich Medienlabor können die Absolventinnen und Absolventen Aufgabenstellungen mit Desktop Publishing Programmen bearbeiten und ausführen. Sie können Vektor- und Bilddateiendateien für Drucksorten und digitale Präsentationen entsprechend aufbereiten.
Im Bereich Grundlagen und Fachbegriffe können die Absolventinnen und Absolventen aus dem Aufbau des Werkstoffes Glas auf seine Eigenschaften schließen sowie technisches und naturwissenschaftliches Basiswissen für die Auswahl der am besten geeigneten Materialien anwenden. Sie können auf Grund wirtschaftlicher und fachbezogener Grundkenntnisse verschiedene Glasarten unterscheiden.
Im Bereich Be- und Verarbeitungstechniken können die Absolventinnen und Absolventen die Vielfalt der gegenwärtigen Glasbearbeitungs- und Veredlungstechniken unterscheiden und erklären sowie technische Grundkenntnisse für ausgewählte Herstellungsverfahren anwenden.
Im Bereich Oberflächenbearbeitung, -gestaltung und Glastechnik können die Absolventinnen und Absolventen grundlegende werkstättenspezifische Tätigkeiten ausführen und Arbeitsabläufe anhand von computerunterstützter Dokumentation evaluieren.
Im Bereich Oberflächenbearbeitung, -gestaltung und Glastechnik können die Absolventinnen und Absolventen projektorientierte Arbeitsaufträge im Team umsetzen. Sie können Glasabtrennungen herstellen, grundlegende Fertigkeiten des Fassadenbaus anwenden und systembedingte Öffnungselemente herstellen und montieren. Sie sind in der Lage einfache CNC-Objekte zu konfigurieren und zu erstellen. Sie können einfache Verschmelzungsarbeiten anfertigen und Entwürfe und Designvorgaben umsetzen.
Im Bereich Glastechnologie können die Absolventinnen und Absolventen Funktionsgläser beschreiben und die aktuellen Normen und Richtlinien nennen. Sie sind in der Lage die Vor- und Nachteile von Funktionsgläsern zu benennen.
Im Bereich Herstellungstechniken und Werkstoffe können die Absolventinnen und Absolventen die gültigen Regelwerke und den derzeitigen Stand der Technik bei der Planung und Ausführung von Produkten berücksichtigen. Sie können ihr technisches und naturwissenschaftliches Basiswissen über weitere Werkstoffe anwenden. Sie können Kombinationen von Glas mit anderen Materialien anwenden sowie Werkstoffe und Hilfsstoffe sachgerecht zuordnen.
Im Bereich Sicherheitstechnik können die Absolventinnen und Absolventen eine Auswahl der am besten geeigneten Produkte, Verarbeitungs- und Montagemethoden unter Berücksichtigung wirtschaftlicher und ästhetischer Gesichtspunkte treffen. Sie können Werkstoffe und Bauteile nach ökologischen Grundsätzen beurteilen und einsetzen.
Im Bereich Thermisch beanspruchte Verglasungen können die Absolventinnen und Absolventen unter Berücksichtigung ihrer praktischen Kenntnisse und Fertigkeiten ein gestelltes technisches Problem systematisch lösen. Sie können die energietechnische Fachsprache einsetzen und geeignete mathematisch-naturwissenschaftliche Verfahren anwenden und die Ergebnisse ihrer Tätigkeit begründen, bewerten und präsentieren.
Im Bereich Werkstoffe und Optik können die Absolventinnen und Absolventen physikalische Grundkenntnisse im Bereich des Glasbaus anwenden und erklären. Sie können aus der Zusammensetzung bestimmter Gläser auf deren Eigenschaften und Anwendungen schließen.
Im Bereich Elemente des technischen Zeichnens können die Absolventinnen und Absolventen Funktionen des CAD-Programms 2-dimensional und 3-dimensional anwenden sowie von Objekten des Fachbereichs technische Zeichnungen erarbeiten.
Im Bereich Parallelrisse können die Absolventinnen und Absolventen räumliche Figuren in Dreitafelprojektionen und technische Zeichnungen von Objekten des Fachbereichs mittels CAD-Programm erarbeiten.
Im Bereich Visualisierung können die Absolventinnen und Absolventen 3-dimensionale Konstruktionen und Schaubilder von Objekten mittels CAD-Programm anfertigen.
Im Bereich Entwurf können die Absolventinnen und Absolventen mit Kunden und Lieferanten kommunizieren und ausführungsreife Entwürfe für Anwendungen anfertigen. Sie können Flach- und Hohlglas gestalten und optisch verändern sowie Projekte grafisch aufarbeiten und präsentieren.
Im Bereich Entwurf können die Absolventinnen und Absolventen Glas als integrierendes Element der Architektur und des Interieurs einsetzen. Sie können Arbeitsaufträge sowohl eigenständig als auch im Team mit anderen Fachleuten durchführen. Sie sind in der Lage, Flach- und Hohlglas komplex zu gestalten und optisch zu verändern sowie die Entwurfsprozesse zu dokumentieren.
Kunstgeschichte und Designtheorie:
Im Bereich Fachterminologie können die Absolventinnen und Absolventen die wesentlichen Fachtermini der Kunstgeschichte und Kulturphilosophie wiedergeben und verstehen sie im Kontext. Sie können Informationen zielorientiert recherchieren, verarbeiten und weitergeben. Sie können die Grundzüge ausgewählter Drucktechniken und relevante Drucke anhand der spezifischen Merkmale erkennen und vergleichen.
Im Bereich Kunstformen und Stilrichtungen können die Absolventinnen und Absolventen die Merkmale der Architektur, Bildhauerei und Malerei ausgewählter Kunstepochen sowie die jeweils relevanten historischen, religiösen, sozialen und politischen Entwicklungen erkennen und vergleichen.
Im Bereich Designtheorie können die Absolventinnen und Absolventen die Grundzüge der Design-geschichte unterscheiden sowie die Funktionen von Design erklären und an ausgewählten Beispielen anwenden.
Im Bereich Funktion und Bedeutung von Kunst, Werkanalyse und Interpretation können die Absolventinnen und Absolventen Fachbegriffe und Vorgehensweisen zur Analyse und Interpretation von Kunst und Design selbstständig anwenden und in Zusammenhang bringen. Sie können die Bedeutungen, Werte und deren Wandel von Kunst und Geschichte erkennen.
Betriebstechnik und Projekte:
Im Bereich Projektmanagement können die Absolventinnen und Absolventen die Methoden des Projektcontrollings anwenden.
Im Bereich Unternehmensgründung können die Absolventinnen und Absolventen Chancen und Risiken einer Unternehmensgründung abschätzen sowie einen Businessplan für ein KMU erstellen.
Im Bereich Oberflächentechnik, -gestaltung und Konstruktion können die Absolventinnen und Absolventen durch projektorientierte Arbeitsaufträge teamfähig arbeiten. Sie können 3-dimensionale Objekte anfertigen, Oberflächengestaltungen auf unterschiedlichen Formen vornehmen, nach Entwurf Materialverbindungen mit Schliff bearbeiten sowie nach Maß Kunstverglasungen herstellen. Sie sind in der Lage, Drucke nach Entwurf sowie Mehrfarbendrucke auf unterschiedlichen Materialien anzufertigen. Sie können einfache Fusingformen am Ofen herstellen.
Im Bereich Glastechnologie können die Absolventinnen und Absolventen Qualitätsmerkmale, manuelle Herstellungsverfahren, Verbindungstechniken, Glasbeschichtungen und die benötigten Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Arbeitsbehelfe auswählen. Sie können die im Fachbereich betriebs- und umwelttechnisch relevanten Themen erläutern und argumentieren.
Im Bereich Herstellungstechniken und Werkstoffe können die Absolventinnen und Absolventen die maßgeblichen Regelwerke und den Stand der Technik bei der Planung und Ausführung von Produkten miteinbeziehen. Sie können technisches und naturwissenschaftliches Basiswissen über nicht glasbasierende Werkstoffe erklären. Sie sind in der Lage Kombinationen von Glas mit anderen Materialien anzuwenden sowie Werkstoffe und Hilfsstoffe sachgerecht zuzuordnen.
Im Bereich Sicherheitstechnik können die Absolventinnen und Absolventen eine Auswahl der am besten geeigneten Produkte, Verarbeitungs- und Montagemethoden unter Berücksichtigung wirtschaftlicher und ästhetischer Gesichtspunkte treffen sowie Werkstoffe und Bauteile nach ökologischen Grundsätzen auswählen und einsetzen.
Im Bereich Thermisch beanspruchte Verglasungen können die Absolventinnen und Absolventen unter Berücksichtigung ihrer praktischen Kenntnisse und Fertigkeiten ein gestelltes technisches Problem systematisch lösen. Sie können die energietechnische Fachsprache einsetzen, geeignete naturwissenschaftliche Verfahren anwenden und die Ergebnisse ihrer Tätigkeit bewerten und präsentieren.
Im Bereich Werkstoffe und Optik können die Absolventinnen und Absolventen physikalische Grundkenntnisse im Bereich des Glasbaus anwenden und erklären. Sie können aus der Zusammensetzung bestimmter Gläser auf deren Eigenschaften und Anwendungen schließen.
Im Bereich Besondere Glaserzeugnisse können die Absolventinnen und Absolventen physikalische Grundkenntnisse anwenden und erklären sowie spezielle Glasarten und Glaserzeugnisse unterscheiden und auswählen. Sie können Produktinformationen beachten und technische Richtlinien anwenden.
Im Bereich Mechanische Beanspruchung von Gläsern können die Absolventinnen und Absolventen Glaseigenschaften berücksichtigen und die Qualität von Glaserzeugnissen anhand von Werkstoff- und Fertigungsfehlern klassifizieren. Sie können werkstoffrelevante Berechnungen durchführen und anwenden.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand gemäß Stundentafel I.1 mit folgenden Ergänzungen:
Im Bereich Oberflächentechnik, -gestaltung und Glastechnik können die Absolventinnen und Absolventen projektorientierte Arbeitsaufträge im Team umsetzen. Sie können Glasabtrennungen herstellen und grundlegende Fertigkeiten des Fassadenbaus anwenden. Sie können einfache Verschmelzungsarbeiten anfertigen, Entwürfe und Designvorgaben in der Werkstätte umsetzen. Sie sind in der Lage einfache Drucke mit Farbverlauf auf Glas anzufertigen und Mehrfarbdrucke herzustellen.
Im Bereich Glastechnologie können die Absolventinnen und Absolventen Funktionsgläser beschreiben und die aktuellen Normen und Richtlinien nennen. Sie können Funktionsgläser an Hand von Fallbeispielen zuordnen und argumentieren.
Im Bereich Heißglasbearbeitung, -verarbeitung und Gestaltung können die Absolventinnen und Absolventen Verbindungen und Anschmelzungen herstellen. Sie können figurale Formen und einfache Formen, Glas-Hohlkörper, Apparaturen und Einschmelzungen herstellen sowie Oberflächen kreativ gestalten und kalt bearbeiten. Sie können projektorientierte Arbeitsaufträge auch im Team umsetzen. Sie können nach eigener technischer Zeichnung Glasapparate und kreative Projekte umsetzen.
Im Bereich Glastechnolog ie können die Absolventinnen und Absolventen manuelle und maschinelle Herstellungsverfahren, Klebetechniken, Schmelztechniken, Glasbeschichtungen, Verbindungstechniken und Oberflächenbehandlungen anwenden. Sie können werkstoffrelevante Berechnungen durchführen und anwenden.
Im Bereich Herstellungstechniken und Werkstoffe können die Absolventinnen die gültigen Regelwerke und den Stand der Technik bei der Planung und Ausführung von Produkten berücksichtigen und erläutern. Sie können technisches und naturwissenschaftliches Basiswissen für weitere Werkstoffe anwenden. Sie sind in der Lage Kombinationen von Glas mit anderen Materialien anzuwenden sowie Werkstoffe und Hilfsstoffe sachgerecht zuordnen.
Im Bereich Sicherheitstechnik können die Absolventinnen und Absolventen eine Auswahl der am besten geeigneten Produkte, Verarbeitungs- und Montagemethoden unter Berücksichtigung wirtschaftlicher und ästhetischer Gesichtspunkte treffen sowie Werkstoffe und Bauteile nach ökologischen Grundsätzen auswählen und einsetzen.
Im Bereich Thermisch beanspruchte Verglasungen können die Absolventinnen und Absolventen unter Berücksichtigung ihrer praktischen Kenntnisse und Fertigkeiten ein gestelltes technisches Problem systematisch lösen. Sie können die energietechnische Fachsprache einsetzen, geeignete mathematisch-naturwissenschaftliche Verfahren anwenden und die Ergebnisse ihrer Tätigkeit bewerten und präsentieren.
Im Bereich Werkstoffe und Optik können die Absolventinnen und Absolventen physikalische Grundkenntnisse im Bereich des Glasbaus anwenden und erklären. Sie können aus der Zusammensetzung bestimmter Gläser auf deren Eigenschaften und Anwendungen schließen.
Im Bereich Besondere Glaserzeugnisse können die Absolventinnen und Absolventen physikalische Grundkenntnisse anwenden und erklären sowie spezielle Glasarten und Glaserzeugnisse unterscheiden und auswählen. Sie können Produktinformationen beachten und technische Richtlinien anwenden.
Im Bereich Mechanische Beanspruchung von Gläsern können die Absolventinnen und Absolventen Glaseigenschaften berücksichtigen und die Qualität von Glaserzeugnissen anhand von Werkstoff- und Fertigungsfehlern klassifizieren. Sie können werkstoffrelevante Berechnungen durchführen und anwenden.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
„Deutsch und Kommunikation“, „Englisch“, „Geografie, Geschichte und Politische Bildung“, „Angewandte Mathematik“, „Naturwissenschaftliche Grundlagen“ und „Ethik“.
Siehe Anlage 1.
Siehe BGBl. Nr. 37/1989 idgF.
Siehe Anlage 1.
2. Klasse:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Design
– Grundlagen der Entwurfs- und Projektentwicklung wiedergeben.
Bereich Medienlabor
– Grundlagen in pixelbasierenden Bildbearbeitungsprogrammen anwenden und entsprechende Aufgabenstellungen lösen;
– Bilddateien für Präsentationen und Dokumentationen entsprechend aufbereiten;
– Projekte und Präsentationen aus dem Bereich Design ausarbeiten und den Vorgaben entsprechend aufbereiten.
Bereich Design:
Grundlagen der Entwurfs- und Projektentwicklung; Grundlagen von Materialien und Umsetzungstechniken.
Bereich Medienlabor:
Grundlagen von pixelbasierenden Bildbearbeitungsprogrammen; allgemeine Softwaregrundlagen; Dateiformate; Farbsysteme; Auflösung, Grundlagen der Bildoptimierung; Grundlagen von Farben; Verläufen und Zeichenwerkzeugen; Grundlagen Auswahlwerkzeuge.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Design
– Grundlagen der Entwurfs- und Projektentwicklung wiedergeben und anhand einfacher themenspezifischer Aufgabenstellungen bearbeiten;
– themenbezogene Designobjekte aus Vergangenheit und Gegenwart benennen.
Bereich Medienlabor
– vektorbasierte Grafikprogramme ausführen und Aufgabenstellungen des Fachgebietes umsetzen;
– Vektordateien für Präsentationen und Dokumentationen entsprechend aufbereiten;
– Projekte und Präsentationen aus dem Bereich Design ausarbeiten und den Vorgaben entsprechend aufbereiten.
Projekte: Entwurfsprojekte mit den Themenschwerpunkten Abstraktion und Funktion.
Bereich Design:
Entwurfs- und Projektentwicklung für die schwerpunktspezifischen Aufgaben, Materialien, Umsetzungstechniken und Technologien.
Bereich Medienlabor:
Grundlagen von vektorbasierenden Grafikprogrammen; allgemeine Softwaregrundlagen; Dateiformate; Farbsysteme; Grundlagen des Erstellens und Transformierens von freien und geometrischen 2-dimensionalen Körpern; Grundlagen Flächenfüllungen und Konturen; Grundlagen Textwerkzeuge.
3. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Design
– Entwurfs- und Designprojekte strukturieren und Grundlagen der Projektorganisation anwenden;
– spezielle Arten der Entwurfs- und Projektentwicklung in Bezug auf spezifische Themen einsetzen;
– Designobjekte aus Vergangenheit und Gegenwart benennen und erklären.
Bereich Medienlabor
– fortgeschrittene Anwendungen in pixelbasierenden Bildbearbeitungsprogrammen ausführen und Aufgabenstellungen des Fachgebietes umsetzen.
– Projekte und Präsentationen aus dem Bereich Design ausarbeiten und den Vorgaben entsprechend aufbereiten.
Projekte: Entwurfsprojekte mit dem Themenschwerpunkt Glasanwendung.
Bereich Design:
Materialspezifische Recherchen, Konzepte, angewandte Arbeiten, Modelle bzw. Prototypen.
Bereich Medienlabor:
Pixelbasierende Bildbearbeitungsprogramme (Bildebenen; Kanäle; Einstellungsebenen; Ebenenmasken); Grundlagen der Filteranwendungen; Textwerkzeuge; Grundlagen der Bildretusche.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Design
– Entwurfs- und Designprojekte strukturieren und Grundlagen der Projektorganisation anwenden;
– spezielle Arten der Entwurfs- und Projektentwicklung themenspezifisch umsetzen und optimieren;
– Gestaltungsgesetze, -techniken und -methoden analysieren und projektbezogen einsetzen.
Bereich Medienlabor
– fortgeschrittene Anwendungen in vektorbasierten Grafikprogrammen ausführen und entsprechende Aufgabenstellungen bewältigen;
– Projekte und Präsentationen aus dem Bereich Design ausarbeiten und den Vorgaben entsprechend aufbereiten.
Projekte: Entwurfsprojekte mit dem Themenschwerpunkt Oberflächengestaltung.
Bereich Design:
Entwurfs- und Projektentwicklung für schwerpunktspezifische Aufgaben (Recherchen, Analysen, Konzeption, Materialien, Gestaltung, Präsentation).
Bereich Medienlabor:
Vektorbasierende Grafikprogramme (Erstellung, Bearbeitung und Transformation von freien und geometrischen 2-dimensionalen Körpern); Formmodi; Ebenen; Transparenzen und Masken; Schnittmasken; Vektorsierungen von Bilddateien; Spezialeffekte.
4. Klasse – Kompetenzmodul 7:
7. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Design
– themenspezifische Entwurfs- bzw. Designprojekte recherchieren, analysieren, ausführen und optimieren;
– wirtschaftliche Faktoren in den Gestaltungsprozess integrieren;
– themenbezogene Designobjekte aus Vergangenheit und Gegenwart benennen, besprechen und analytisch betrachten.
Bereich Medienlabor
– Grundlagen in 3-dimensionalen Modelling-Programmen ausüben und entsprechende Aufgabenstellungen lösen;
– 3-dimensionale Renderings für Präsentationen und Dokumentationen entsprechend aufbereiten;
– Projekte und Präsentationen aus dem Bereich Design ausarbeiten und den Vorgaben entsprechend aufbereiten.
Projekt: Designprojekte mit dem Schwerpunkt 3-dimensionale Arbeitsmodelle und Renderings.
Bereich Design:
Projektentwicklung und Projektmanagement (qualitative Recherchen, Analysen, Konzeption und Ideen, Modelle, Optimierung, Finalisierung, Präsentation).
Bereich Medienlabor:
Grundlagen von Anwendungen und Renderings in 3-dimensionalen Modelling-Programmen.
8. Semester – gemäß Stundentafel I.2:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Design
– themenspezifische Entwurfs- bzw. Designprojekte recherchieren, analysieren, ausführen und optimieren;
– technologische, konstruktive, formale, ökonomische und nachhaltige Aspekte eines Designprojektes benennen;
– Projekte präsentieren und argumentieren.
Bereich Medienlabor
– Desktop Publishing Programme ausführen und entsprechende Aufgabenstellungen bearbeiten;
– Vektor- und Bilddateiendateien für Drucksorten und digitale Präsentationen entsprechend aufbereiten;
– Projekte und Präsentationen aus dem Bereich Design ausarbeiten und den Vorgaben entsprechend aufbereiten.
Projekt: Designprojekte mit dem Schwerpunkt Präsentation, Gestaltung und Kommunikation im öffentlichen Raum.
Bereich Design:
Projektentwicklung und Projektmanagement (qualitative Recherchen, Analysen, Konzeption und Ideen, Modelle, Optimierung, Finalisierung, Präsentation).
Bereich Medienlabor:
Grundlagen von Anwendungen in Desktop-Publishing Programmen; Grundlagen der Druckvorstufe.
Die Schülerinnen und Schüler können
– die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
– die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.
Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung, Schutzmaßnahmen; technische Dokumentation, Einschulung; Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung; Pflege von Werkzeugen, Maschinen und Geräten; Recycling.
Entwurf, Gestaltung und Herstellung von facheinschlägigen Produkten; Durchführung von Projekt-, Restaurations- und Instandsetzungsarbeiten unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungs- und Herstellungstechniken und Materialien unter Berücksichtigung entsprechender Dokumentationen in den angeführten Werkstätten.
1. Klasse (1. und 2. Semester):
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs nachstehender Bereiche zur 1. Klasse (1. und 2. Semester) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Grundlagen und Fachbegriffe
– aus dem Aufbau des Werkstoffes Glas auf seine Eigenschaften schließen;
– technisches und naturwissenschaftliches Basiswissen für die Auswahl der am besten geeigneten Materialien anwenden;
– auf Grund wirtschaftlicher und fachbezogener Grundkenntnisse verschiedene Glasarten unterscheiden.
Bereich Be- und Verarbeitungstechniken
– die Vielfalt der gegenwärtigen Glasbearbeitungs- und Veredlungstechniken unterscheiden und erklären;
– technische Grundkenntnisse für ausgewählte Herstellungsverfahren anwenden.
Bereich Oberflächenbearbeitung, -gestaltung und Glastechnik
– grundlegende werkstättenspezifische Tätigkeiten ausführen;
– die Arbeitsabläufe anhand von computerunterstützter Dokumentation evaluieren.
Bereich Grundlagen und Fachbegriffe:
Aufbau und Eigenschaften des Werkstoffes Glas.
Glasherstellung (zB Glasrohstoffe, Glasschmelzöfen, Glasschmelzprozess, Kühlung des Glases, Kühlöfen, Masse, Dichte, Volumenberechnungen).
Glasarten (natürlich und künstlich entstandene Gläser sowie deren Glasbestandteile, Eigenschaften, Anwendungsmöglichkeiten und Einteilung der Gläser nach der chemischen Zusammensetzung).
Bereich Be- und Verarbeitungstechniken:
Glasverarbeitung und Glasbearbeitung (zB Trennverfahren, Schleifen, Sandstrahlen, Ätzen, Gravieren, Bedrucken, Bohren, Malen).
Glasherstellung (manuelle und maschinelle Herstellungstechniken, Produkteigenschaften, Anwendbarkeit).
Bereich Oberflächenbearbeitung, -gestaltung und Glastechnik:
Werkstätte „Malerei“ (Einführung in die Techniken der Federzeichnung; Pinselkonturen; Schwemmtechnik; Schattiertechnik; Beize).
Werkstätte „Gravur“ (Grundschnitte mit unterschiedlichen Schleifmitteln).
Werkstätte „Kuglerei und Schleiferei“ (Einführung in die Bedienung von Schleifmaschinen; einfache Kantenbearbeitung, Reißen, Schneiden, Polieren; Grundschnitte auf Flach- und Hohlglas).
Werkstätte „Kunstverglasung“ (Glasschneiden, Schneiden nach Maß und Schablonen; Berechnung, Zuschnitt und Fertigung einfacher Flächenteilungen).
Werkstätte „Glasbau“ (Handhabung von Flachglas; Lagerung; Transport; Zuschnitt einfacher Grundformen; einfache Kantenbearbeitung; Verglasungsarbeiten mit offener Dreiecksfase).
Werkstätte „Glasbläserei“ (freies Formen; Ziehen, Biegen, Blasen und Quetschen mit Borosilikat- und AR-Glas).
Werkstätte „Metalltechnik“ (Grundtechniken der Metallbearbeitung und Metallverarbeitung; Blechbearbeitung; Falzen; Abkanten; Bohren; Nieten; Beschichtungen).
Gemäß Stundentafel I.1
Die Schülerinnen und Schüler können
– die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
– die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.
Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung, Schutzmaßnahmen; technische Dokumentation, Einschulung; Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung; Pflege von Werkzeugen, Maschinen und Geräten; Recycling.
Entwurf, Gestaltung und Herstellung von facheinschlägigen Produkten; Durchführung von Projekt-, Restaurations- und Instandsetzungsarbeiten unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungs- und Herstellungstechniken und Materialien unter Berücksichtigung entsprechender Dokumentationen in den angeführten Werkstätten.
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs nachstehender Bereiche erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
2. Klasse:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Oberflächenbearbeitung, -gestaltung und Glastechnik
– verschiedene Dekore anfertigen;
– einfache Formen mit Facettenschliff und Veredelungsschliffen anfertigen;
– nach Vorgabe ein Bleifeld nach Maß anfertigen;
– eine Verglasung in Folientechnik anfertigen;
– grundlegende Be- und Verarbeitungen ausführen;
– einfache Einrahmungstätigkeiten ausführen;
– grundlegende werkstättenspezifische Tätigkeiten ausführen.
Bereich Glastechnologie
– die manuellen Herstellungsverfahren von Glas erläutern und nach Einsatzgebieten und Eigenschaften zuordnen;
– Handwerkzeuge und Maschinen erläutern und nach Einsatzgebieten zuordnen.
Bereich Herstellungstechniken und Werkstoffe
– die gültigen Regelwerke und den derzeitigen Stand der Technik bei der Planung und Ausführung von Produkten berücksichtigen;
– technisches und naturwissenschaftliches Basiswissen über weitere Werkstoffe erklären;
– Kombinationen von Glas mit anderen Materialien anwenden sowie Werkstoffe und Hilfsstoffe sachgerecht zuordnen.
Bereich Oberflächenbearbeitung, -gestaltung und Glastechnik:
Werkstätte „Malerei“ (Pinselkontur; Schattiertechnik).
Werkstätte „Schleiferei“ (Facettenschliff, Keilschnitte, Oliven, Kleben).
Werkstätte „Kunstverglasung“ (Schneideübungen; Schablonieren; Verbinden; Löten).
Werkstätte „Glasbau“ (Zuschnitte, Kantenbearbeitung, Glasbohren, Trennen; Klotzung, Abdichtung; Beschichtung; Bearbeitung von Drahtglas, Verbund- und Sicherheitsgläser).
Werkstätte „Metallbau“ (Messen, Prüfen; Richten, Sägen; Gewindeschneiden, Bohren, Senken).
Werkstätte „Rahmenwerkstätte“ (rahmenlose Bilderverglasung, Passepartout, Bilderrahmung mit einfachen Leisten).
Bereich Glastechnologie:
Manuelle Glasherstellungstechniken.
Maschinen und Werkzeuge für manuelle Bearbeitung.
Bereich Herstellungstechniken und Werkstoffe:
Hohlglasherstellung (maschinelle Herstellungstechniken, Produkteigenschaften, Anwendbarkeit).
Metalle (Aufbau, Eigenschaften, Metallarten).
Kunststoffe (Kunststoffe mit Eignung für Verglasungen).
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Oberflächenbearbeitung, -gestaltung und Glastechnik
– diverse Gläser mit Radier- und Lacktechnik bearbeiten;
– auf einfache Formen mit Flächenbearbeitung ausführen;
– nach Vorgabe eine Sprossenverglasungen anfertigen;
– einfache Gläser für den Möbelbau anfertigen und montieren;
– spanende und spanlose Fertigungsverfahren einsetzen;
– komplexere Einrahmungstätigkeiten und Laminiertechniken ausführen;
– einfache Reparaturarbeiten durchführen.
Bereich Glastechnologie
– die geeigneten Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Arbeitsbehelfe entsprechend dem Einsatzgebiet unterscheiden und auswählen sowie den Einsatz und die Wartungserfordernisse erklären.
Bereich Sicherheitstechnik
– eine Auswahl der am besten geeigneten Produkte, Verarbeitungs- und Montagemethoden unter Berücksichtigung wirtschaftlicher und ästhetischer Gesichtspunkte treffen;
– Werkstoffe und Bauteile nach ökologischen Grundsätzen auswählen und einsetzen.
Bereich Oberflächenbearbeitung, -gestaltung und Glastechnik:
Werkstätte „Malerei“ (Radier- und Lacktechnik).
Werkstätte „Schleiferei“ (Flächenschliff und Außenrundungen; Sandstrahltechnik).
Werkstätte „Kunstverglasung“ (Verbindungstechnik mit Metallsprossen).
Werkstätte „Glasbau“ (Größenermittlung, Beschlagauswahl, Fertigung und Montage; manuelle Isolierglasherstellung und Größenermittlung; Maßaufnahme an einer Reparaturverglasung).
Werkstätte „Metallbau“ (Bohren, Drehen, Fräsen, Biegen Schären, Abkanten).
Werkstätte „Rahmenwerkstätte“ (Arbeiten mit Holzleisten, Einlageleisten und Passepartout; Laminieren).
Bereich Glastechnologie:
Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Arbeitsbehelfe.
Bereich Sicherheitstechnik:
Verbundwerkstoffe (Arten, Aufbau, Eigenschaften).
Sicherheitsgläser (Arten, Herstellung, Eigenschaften, Anwendungsmöglichkeiten, Prüfmethoden).
3. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Oberflächenbearbeitung, -gestaltung und Glastechnik
– eine Überzugsmalerei auf Wasserbasis in Stupftechnik ausführen;
– Flächenschliffe ausführen und mit Klebetechnik verbinden;
– ein Bleifeld mit Doppelkern berechnen und anfertigen;
– Glasabtrennungen in CNC–Schneidetechnik anfertigen;
– Grundlagen thermischer Verformungstechniken anwenden;
– unterschiedliche Verbindungstechniken im Metallbau verwenden;
– grundlegende werkstättenspezifische Tätigkeiten ausführen;
– einen einfachen Druck mit Farbverlauf oder Mehrfachdrucke auf Glas anfertigen.
Bereich Glastechnologie
– die verschiedenen Montagetechniken nennen, deren Wirkung erläutern und nach Einsatzgebieten zuordnen und einsetzen.
Bereich Thermisch beanspruchte Verglasungen
– unter Berücksichtigung ihrer praktischen Kenntnisse und Fertigkeiten ein gestelltes technisches Problem systematisch lösen;
– die energietechnische Fachsprache einsetzen;
– geeignete mathematisch-naturwissenschaftliche Verfahren anwenden und die Ergebnisse ihrer Tätigkeit bewerten und präsentieren.
Bereich Oberflächenbearbeitung, -gestaltung und Glastechnik:
Werkstätte „Malerei“ (Schattiertechnik; Federzeichnung; Beizen).
Werkstätte „Schleiferei“ (Flächenschliff; Tiefschnitt; Klebetechniken).
Werkstätte „Kunstverglasung“ (Glasschnittberechnung; Doppelkernberechnung; Formenschnitte und Verbindungstechniken).
Werkstätte „Glasbau“ (Größenermittlung, Beschlagauswahl, Fertigung und Montage; CNC–Eingabe und CNC-Zuschnitt ).
Werkstätte „Ofentechnik“ (mehrschichtige Glasreliefs; Pulverschablonentechniken).
Werkstätte „Metallbau“ (Schweißen; Kleben).
Werkstätte „Siebdruck“ (Druckvorbereitung; Siebherstellung; Siebreinigung; digitale Druck-vorbereitung).
Bereich Glastechnologie:
Fügetechnik, Montagetechnik und Dichtstoffe.
Bereich Thermisch beanspruchte Verglasungen:
Chemischer Apparatebau (Herstellung von Glasstäben und Glasrohren).
Thermodynamik (Wärmeenergie, Wärmetausch, Wärmeübertragung; Wärmedehnung und Berechnungen; Berechnungen der U-Werte).
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Oberflächenbearbeitung, -gestaltung und Glastechnik
– Entwurf und Design mit Kenntnissen aus der Werkstätte umsetzen;
– Malereien auf unterschiedlichste Glasformen anfertigen;
– Flächenschliffe auf diversen Glasobjekten anfertigen;
– Objekte nach Entwurf anfertigen;
– Verglasungsarbeiten mit Spezialgläsern durchführen;
– Dickglas handhaben und bearbeiten;
– Befestigungstechniken und Rahmenbau anwenden;
– thermisches Verformen von Glas umsetzen.
Bereich Glastechnologie
– Glasbeschichtungen beschreiben und ihren Anwendungsbereichen zuordnen;
– verschiedene Sondergläser ihren Einsatzbereichen zuordnen und deren Funktion sowie Herstellung erläutern;
– Funktionsgläser kennen und aktuelle Normen und Richtlinien wiedergeben.
Bereich Werkstoffe und Optik
– physikalische Grundkenntnisse im Bereich des Glasbaues anwenden und erklären;
– aus der Zusammensetzung von Gläser auf deren Eigenschaften und Anwendungen schließen.
Bereich Oberflächenbearbeitung, -gestaltung und Glastechnik:
Werkstätte „Malerei“ (Schwemmtechnik; Brennen; Farbanalyse).
Werkstätte „Schleiferei“ (Flächenschliff; Verklebungen; Spiegelbelegen; Materialkombinationen).
Werkstätte „Kunstverglasung“ (Konstruktion und praktische Umsetzung von Entwürfen; Einbau von Bleifeldern in Isolierglas).
Werkstätte „Glasbau“ (Profilbauglas; Schneiden von Dickglas; Bohren; Sägen; Schleifen; Kleben).
Werkstätte „Metallbau“ (Befestigungstechnik an verschiedenen Bausubstanzen; Rahmenbau; einfache systembedingte Verglasungsarbeiten; Herstellung von Anschlüssen).
Werkstätte „Ofentechnik“ (Teilverschmelzung; Biegen; Absenken).
Bereich Glastechnologie:
Glasbeschichtungstechnik; Sonderglasaufbauten; Funktionsgläser (zB Sonnenschutz, Wärmeschutz).
Bereich Werkstoffe und Optik:
Beschichtete Gläser (Optik; Wellenbereiche des Lichtes, Lichtzerlegung, Lichtbrechung, Lichtstreuung, Reflexion, Absorption, Transmission ua).
Isolierverglasungen (Herstellung, Aufbau, Eigenschaften).
4. Klasse – Kompetenzmodul 7:
7. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Oberflächenbearbeitung, -gestaltung und Glastechnik
– projektorientierte Arbeitsaufträge im Team umsetzen;
– Glasabtrennungen herstellen;
– einfache CNC-Objekte konfigurieren und erstellen;
– grundlegende Fertigkeiten des Fassadenbaus anwenden;
– systembedingte Öffnungselemente herstellen und montieren;
– einfache Verschmelzungsarbeiten anfertigen;
– Entwürfe und Designvorhaben in der Werkstätte umsetzen.
Bereich Glastechnologie
– Funktionsgläser beschreiben und die aktuellen Normen und Richtlinien anwenden;
– die Vor- und Nachteile von Funktionsisoliergläsern benennen.
Bereich Besondere Glaserzeugnisse
– physikalische Grundkenntnisse anwenden und erklären;
– spezielle Glasarten und Glaserzeugnisse unterscheiden und diese unter Nutzung ihrer Kenntnisse auswählen;
– Produktinformationen beachten und technische Richtlinien anwenden.
Bereich Oberflächenbearbeitung, -gestaltung und Glastechnik:
Werkstätte „Glasbau“ (Ganzglastechnik für Drehtüren, Anschlagtüren; Glasabtrennungen; Arbeiten mit dem Waterjet).
Werkstätte „Metallbau“ (Halb- und Fertigprodukte, Zuschnitt, Dichtebenen).
Werkstätte „Ofentechnik“ (Teilverschmelzung; Vollverschmelzung; Kantenbearbeitung).
Werkstätte „Gestaltung“ (Malerei, Kunstverglasung, Drucktechnik).
Bereich Glastechnologie:
Funktionsgläser (zB Sonnenschutz, Wärmeschutz, Sichtschutz, Brandschutz, Schallschutz); Isolierglasaufbauten.
Bereich Besondere Glaserzeugnisse:
Schallschutzverglasungen (Schwingungen und Wellen und deren Bedeutung, Bedeutung der Frequenz).
Gläser für spezielle Anwendungen (zB Glaskeramik, Glasfasern, Glaslote).
Gilt auch für den gleichnamigen Pflichtgegenstand gemäß Stundentafel I.2.
1. Klasse (1. und 2. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Elemente des technischen Zeichnens
– mit den Zeichenutensilien, technischen Zeichenplatten und Maßstab technische Zeichnungen normgerecht, sauber und übersichtlich ausführen;
– die Oberfläche und Werkzeuge des CAD-Programms und einfache Zeichenfunktionen benennen und handhaben;
– einfache 2-dimensionale Zeichnungen mittels CAD-Programm anfertigen.
Bereich Parallelrisse
– Gegenstände des Fachbereichs in maßstäbliche Risse zeichnen;
– einfache Grundkonstruktionen anfertigen;
– räumliche Figuren in Dreitafelprojektionen darstellen;
– einfache technische Pläne lesen, beschriften und benennen;
– Schattenkonstruktionen von Figuren darstellen.
Bereich Elemente des technischen Zeichnens:
Zeichengeräte, Zeichnen mit Bleistift, technische Zeichenplatte, Zeichnungsnormen und Bemaßungen, Pläne lesen, Grundkonstruktionen, Modellvorbereitung.
Zeichen-, Editier- und Ausgabefunktionen des CAD-Programms.
Bereich Parallelrisse:
Räumliches Achsenkreuz, Koordinatensystem; Grund–, Auf– und Seitenriss; Gerade und Strecken, ebene Figuren und Ebenen in projizierenden Lagen und Hauptlagen; die wahre Gestalt einer Figur.
Vertiefung Parallelrisse; einfache geometrische und technische Körper und deren Umsetzung in Papiermodelle.
Anwendung der CAD-Technik zur Erstellung von einfachen 2-dimensionalen Zeichnungen von Objekten der Fachrichtung.
2. Klasse:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Elemente des technischen Zeichnens
– Funktionen des CAD-Programms 2-dimensional anwenden;
– technische Zeichnungen von Objekten des Fachbereichs 2-dimensional mittels CAD–Programm visualisieren;
– Schaubilder von Objekten mittels CAD-Programm erarbeiten.
Bereich Parallelrisse
– räumliche Figuren in Dreitafelprojektionen mit dem CAD-Programm erarbeiten;
– technische Zeichnungen von Objekten des Fachbereichs mittels CAD-Programm erarbeiten.
Bereich Elemente des technischen Zeichnens:
Zeichen-, Editier- und Ausgabefunktionen des CAD–Programms für 2-dimensionale Anwendungen; Schaubilder von gebräuchlichen Objekten der Fachrichtung.
Bereich Parallelrisse:
Vertiefung der Parallelrisse; Dreitafelprojektion; Planleseübungen.
Anwendung der CAD–Technik; Erstellung von normgerechten Plänen, Werkzeichnungen und Stücklisten gebräuchlicher Objekte der Fachrichtung.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Elemente des technischen Zeichnens
– Funktionen des CAD-Programms 2-dimensional und 3-dimensional anwenden;
– technische Zeichnungen von Objekten des Fachbereichs mittels CAD-Programm erarbeiten.
Bereich Visualisierung
– 3-dimensionale Konstruktionen mittels CAD-Programm erstellen;
– Schaubilder von Objekten mittels CAD-Programm anfertigen.
Bereich Elemente des technischen Zeichnens:
Zeichen-, Editier- und Ausgabefunktionen des CAD-Programms; 2- und 3-dimensionale Anwendungen.
Bereich Visualisierung:
Anwendung der CAD–Technik zur Erstellung von normgerechten Plänen; Aufbau und Rendering von 3-dimensionalen Objekten der Fachrichtung.
Gilt auch für den gleichnamigen Pflichtgegenstand gemäß Stundentafel I.2.
1. Klasse (1. und 2. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Entwurf
– grundlegende Darstellungstechniken und ihre Materialien wiedergeben und anwenden;
– Farbe als Gestaltungselement bewusst erkennen und grundlegend anwenden;
– bildnerische Produkte verbal kommunizieren.
Bereich Entwurf:
Materialien; grundlegende Zeichen- und Maltechniken; Naturform–Kunstform; Schulung von Fantasie und Wahrnehmung; Experimentieren.
Figuration (Schemata und Beobachtung); geometrische Flächen und Körper (Grundform, Proportion); Farbgestaltung; Architektur, Pflanzen und Tiere (Darstellung und Gestaltung).
2. Klasse:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Entwurf
– wesentliche Darstellungstechniken und ihre Materialien beschreiben und anwenden;
– wesentliche Farbtheorien beschreiben und anwenden;
– bildnerische Schemata und Beobachtung integrieren.
Bereich Entwurf:
Zeichnen und Skizzieren nach Beobachtung; Farbtheorien, Farbexperimente; Methoden zum Vergrößern und Verkleinern, Übertragen von Entwürfen; Natur und Figuration (Struktur, Aufbau, Proportionen).
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Entwurf
– wesentliche Darstellungs- und Kompositionstechniken konkret, form- und materialbezogen anwenden;
– Gestaltungsmittel und Gestaltungstechniken konkret, form- und materialbezogen anwenden;
– grundlegende Methoden der Projektentwicklung einsetzen;
– Flach- und Hohlglas grundlegend gestalten und optisch verändern.
Bereich Entwurf:
Skizzieren (Raum, Licht, Schatten, Perspektive); grafisches Erfassen und Umsetzen; Themen gestalten, Komposition; Recherchen im Entwurfsprozess (Nutzen, Vorteile, Risiken); Analysen Vergleich und Diskussion; Ornament und Dekor.
Entwurf für Werkstätte und Atelier.
3. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Entwurf
– differenzierte Darstellungsformen in Bezug auf verschiedene Phänomene der Wahrnehmung einsetzen;
– unterschiedliche Kreativtechniken beschreiben und gezielt anwenden;
– konstruktive und natürliche Grundformen sowie deren Abstraktion verarbeiten.
Bereich Entwurf:
Werkstoffe und Oberflächen; Proportion und Maßstab; Natur und Figuration (freies Gestalten und Experimentieren); Kunstbetrachtung; Kreativtechniken.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Entwurf
– Gestaltungskonzepte und Entwürfe den Anforderungen und der Nutzung entsprechend erarbeiten;
– praktische Aufgaben genau und systematisch nach technischen Vorgaben ausführen;
– Flach- und Hohlglas gestalten und optisch verändern.
Bereich Entwurf:
Entwurf (Machbarkeit und Ausführung); Werkstofforientierung, Kostenbewusstsein; Anwendung von Grafik- und CAD-Programmen; Präsentation (Layout, Ensemble- und Gesamtwirkung); Typografie (Beziehung Geschichte-Gegenwart); Kommunizieren von Entwürfen; Dokumentation (Visualisierung und Digitalisierung von Entwurfsprozessen); Film und Fotografie; Vorbereitung von Drucksorten für Laser- und Tintenstrahldrucker.
4. Klasse – Kompetenzmodul 7:
7. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Entwurf
– mit Kunden und Lieferanten kommunizieren;
– ausführungsreife Entwürfe für Anwendungen des Fachgebietes anfertigen;
– Flach- und Hohlglas gestalten und optisch verändern;
– Projekte grafisch aufarbeiten und präsentieren.
Bereich Entwurf:
Werkbeispiele und Kunstbetrachtung; Präsentation (Layout, Typografie, Texte); Drucksorten, Flyer, Handouts; menschliche Figur darstellen (Porträt- und Aktzeichnen).
8. Semester – gemäß Stundentafel I.2:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Entwurf
– Glas als integrierendes Element der Architektur und des Interieurs einsetzen;
– Arbeitsaufträge sowohl eigenständig als auch im Team mit anderen Fachleuten durchführen;
– Flach- und Hohlglas komplex gestalten und optisch verändern;
– Entwurfsprozesse dokumentieren.
Bereich Entwurf:
Entwerfen mit Kostenvorgabe (Material – Kostenvarianten); Dokumentation von Entwurfsprozessen; Bearbeitung konkreter Aufgaben im Team; konstruktive, werkstoffbezogene, komplexe Anwendungen; Illustration.
Gilt auch für den gleichnamigen Pflichtgegenstand gemäß Stundentafel I.2.
2. Klasse:
3. Semester- Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Fachterminologie
– die wesentlichen Fachtermini der Kunstgeschichte und Kulturphilosophie wiedergeben und im Kontext verstehen;
– Informationen zielorientiert recherchieren, verarbeiten und weitergeben sowie ihr Wissen aus unterschiedlichen Bereichen einbringen und verknüpfen.
Bereich Fachterminologie:
Relevante Fachterminologie.
4. Semester- Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Kunstformen und Stilrichtungen
– allgemeine Architekturmerkmale ausgewählter Kunstepochen erkennen und vergleichen;
– die Grundzüge der jeweils relevanten historischen, religiösen, sozialen und politischen Entwicklungen erklären.
Bereich Kunstformen und Stilrichtungen:
Architekturformen der vorgeschichtlichen Kulturen, Ägypten, Antike, Mittelalters und Neuzeit.
3. Klasse:
5. Semester- Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Kunstformen und Stilrichtungen
– allgemeine Merkmale der Bildhauerarbeiten oder Malereien in relevanten Kunstepochen erkennen und vergleichen;
– die stilistische Entwicklung ausgewählter Bildhauerarbeiten oder Malereien unter dem Aspekt bedeutsamer, historischer, religiöser, sozialer und politischer Entwicklungen aufzeigen.
Bereich Kunstformen und Stilrichtungen:
Stilformen der Bildhauerarbeiten aus vorgeschichtliche Kulturen, Ägypten, Antike, Mittelalter und Neuzeit.
Stilformen der Malerei; Definitionen von Skulptur, Plastik und Relief.
6. Semester- Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Kunstformen und Stilrichtungen
– Stilformen der Bildgattung Malerei ausgewählter Kunstepochen erkennen und vergleichen;
– die jeweils relevanten historischen, religiösen, sozialen und politischen Entwicklungen erkennen und vergleichen.
Bereich Kunstformen und Stilrichtungen:
Stilformen der Malerei aus vorgeschichtliche Kulturen, Ägypten, Antike, Mittelalter und Renaissance.
4. Klasse – Kompetenzmodul 7:
7. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Fachterminologie
– Grundzüge ausgewählter Drucktechniken erkennen;
– relevante Drucke anhand der spezifischen Merkmale erkennen und vergleichen.
Bereich Kunstformen und Stilrichtungen
– Stilformen der Bildgattung Malerei ausgewählter Kunstepochen erkennen und vergleichen;
– die jeweils relevanten historischen, religiösen, sozialen und politischen Entwicklungen erkennen und vergleichen.
Bereich Fachterminologie:
Drucktechniken (Holzschnitt, Kupferstich, Lithografie, Radierung und Siebdruck).
Bereich Kunstformen und Stilrichtungen:
– Stilformen der Malerei von der Renaissance bis zur Modernen.
8. Semester – gemäß Stundentafel I.2:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Designtheorie
– Grundzüge der Designgeschichte unterscheiden;
– Funktionen von Design erklären und an ausgewählten Beispielen anwenden.
Bereich Funktion und Bedeutung von Kunst, Werkanalyse und Interpretation
– Fachbegriffe und Vorgehensweisen zur Analyse und Interpretation von Kunst und Design selbstständig anwenden und in Zusammenhang bringen;
– Bedeutungen, Werte und deren Wandel von Kunst und Geschichte erkennen.
Bereich Designtheorie:
Geschichte der angewandten Kunst und Design, Funktion von Kunst und Design.
Bereich Funktion und Bedeutung von Kunst, Werkanalyse und Interpretation:
Methoden der Kunstbetrachtung, relevante Form- und Stilmerkmale, Ikonografie und Ikonologie.
Gilt auch für den gleichnamigen Pflichtgegenstand gemäß Stundentafel I.2.
4. Klasse – Kompetenzmodul 7:
7. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Projektmanagement
– Methoden des Projektcontrollings anwenden.
Bereich Unternehmensgründung
– Chancen und Risiken einer Unternehmensgründung abschätzen;
– einen Businessplan für ein KMU erstellen.
Bereich Projektmanagement:
Projektcontrolling.
Bereich Unternehmensgründung:
Geschäftsidee, Finanzierung, Marketing, Rechtsform, Förderungsprogramme.
Gemäß Stundentafel I.1
Siehe Anlage 1.
Gemäß Stundentafel I.2.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Gemäß Stundentafel I.2.
Die Schülerinnen und Schüler können
– die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
– die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.
Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung, Schutzmaßnahmen; technische Dokumentation, Einschulung; Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung; Pflege von Werkzeugen, Maschinen und Geräten; Recycling.
Entwurf, Gestaltung und Herstellung von facheinschlägigen Produkten; Durchführung von Projekt-, Restaurations- und Instandsetzungsarbeiten unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungs- und Herstellungstechniken und Materialien unter Berücksichtigung entsprechender Dokumentationen in den angeführten Werkstätten.
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs nachstehender Bereiche erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
2. Klasse:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Oberflächentechnik, -gestaltung und Konstruktion
– verschiedene Dekore durch Pinseldruck- und Quetschtechnik anfertigen;
– freie Formen plastisch ausarbeiten und mit Linien, Kreisen und Oliven überarbeiten;
– auf einfachen Formen diverse Bleikristallschliffe ausführen;
– nach Vorgabe ein Bleifeld nach Maß anfertigen;
– eine Emailarbeit mit unterschiedlichen Techniken anfertigen;
– einfache Gegenstände aus Kupfer bzw. aus Messing herstellen;
– einfache Formen ausschneiden und überschleifen;
– ein Mosaikfeld nach Vorgabe anfertigen.
Bereich Glastechnologie
– die manuellen Herstellungsverfahren von Glas erläutern und nach Einsatzgebieten und Eigenschaften zuordnen;
– facheinschlägige Metallbearbeitungstechniken erläutern.
Bereich Herstellungstechniken und Werkstoffe
– maßgebliche Regelwerke und den Stand der Technik bei der Planung und Ausführung von Produkten erklären;
– technisches und naturwissenschaftliches Basiswissen über nicht glasbasierende Werkstoffe erklären;
– Kombinationen aus Glas mit anderen Materialien anwenden sowie Werkstoffe und Hilfsstoffe sachgerecht zuordnen.
Bereich Oberflächentechnik, -gestaltung und Konstruktion:
Werkstätte „Malerei“ (Pinsel- und Federtechniken).
Werkstätte „Gravur“ (einfache plastische Ausschneidetechniken; Linien; Kreise; Oliven).
Werkstätte „Kuglerei“ (Bleikristallschliffe).
Werkstätte „Kunstverglasung“ (Schneideübungen; Schablonieren; Verbleien; Löten).
Werkstätte „Email“ (Einführung in die Grundtechniken; nass in nass-Technik, Sgraffito, Rühremail).
Werkstätte „Gürtlerei“ (Grundtechniken der Buntmetallbearbeitung und -verarbeitung).
Werkstätte „Kunststofftechnik“ (Sägen; Schleifen).
Werkstätte „Mosaik“ (Grundtechniken der Mosaikverlegung wie zB Schneiden, Schleifen, Zwicken, Kleben, Füllen, Netzen).
Bereich Glastechnologie:
Manuelle Glasherstellungstechniken; Metallbearbeitung.
Bereich Herstellungstechniken und Werkstoffe:
Hohlglaserstellung (maschinelle Herstellungstechniken, Produkteigenschaften, Anwendbarkeit).
Metalle (Aufbau, Eigenschaften, Metallarten).
Kunststoffe mit Eignung für Verglasungen.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Oberflächentechnik, -gestaltung und Konstruktion
– diverse Gläser mit Lüsterfarben oder Beizen gleichmäßig überziehen und reiffeln;
– figurale Formen in abstrakter Form ausschneiden und überarbeiten;
– Kanten und Ränder diverser Glasformen überarbeiten und gestalten;
– Sprossenverglasungen berechnen, bemaßen und anfertigen;
– eine Emailarbeit mit Hilfe unterschiedlichen Techniken herstellen;
– einen Folienschnitt anfertigen;
– nach Entwurf einfache Werkstücke herstellen und oberflächenbehandeln;
– Kunststoffteile zuschneiden und fachgerecht verkleben;
– ein Mosaikfeld nach eigenem Entwurf in der Umkehrtechnik anfertigen.
Bereich Glastechnologie
– die geeigneten Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Arbeitsbehelfe entsprechend dem Einsatzgebiet unterscheiden, fallbezogen auswählen;
– den Einsatz und die Wartungserfordernisse von Werkzeugen, Geräten, Maschinen und Arbeitsbehelfen erklären.
Bereich Sicherheitstechnik
– eine Auswahl der am besten geeigneten Produkte, Verarbeitungs- und Montagemethoden unter Berücksichtigung wirtschaftlicher und ästhetischer Gesichtspunkte treffen;
– Werkstoffe und Bauteile nach ökologischen Grundsätzen auswählen und einsetzen.
Bereich Oberflächentechnik, -gestaltung und Konstruktion:
Werkstätte „Malerei“ (Rändern; Beizen; Lüstern).
Werkstätte „Gravur“ (figurale Formen mit unterschiedlichen Schleifmitteln; Kombination Gravieren – Kleben – Sandstrahlen).
Werkstätte „Kuglerei“ (Kanten und Randbearbeitung).
Werkstätte „Kunstverglasung“ (Bemaßungen, Berechnungen; Anfertigung von Verbindungen mit Metallsprossen).
Werkstätte „Email“ (Emailgrundtechniken wie zB Graphitemail; Zellenemail; Strukturemail; Streuemail; Folienschnitt).
Werkstätte „Gürtlerei“ (Ziselieren; Richten; Biegen; Oberflächenbehandlung).
Werkstätte „Kunststofftechnik“ (Kleben; Schneiden).
Werkstätte „Mosaik“ (Entwerfen; Umkehrtechnik).
Bereich Glastechnologie:
Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Arbeitsbehelfe.
Bereich Sicherheitstechnik:
Verbundwerkstoffe (Arten, Aufbau, Eigenschaften).
Sicherheitsgläser (Arten, Herstellung, Eigenschaften, Anwendungsmöglichkeiten, Prüfmethoden).
3. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Oberflächentechnik, -gestaltung und Konstruktion
– eine Überzugsmalerei auf Wasserbasis in Stupftechnik ausführen und mit Goldmalerei überarbeiten;
– eine Kombinationsarbeit im Tiefschnitt mit unterschiedlichen Techniken durchführen;
– Blöcke oder Vasen im Hoch- oder Tiefschnitt anfertigen;
– ein Bleifeld mit Doppelkern berechnen und anfertigen;
– eine Emailarbeit in Grubenemail- oder Folienschnitttechnik anfertigen;
– Fassungen anfertigen;
– Mosaikfelder mit Hilfe der Segmenttechnik direkt verlegen;
– verschiedene Oberflächenstrukturen bei Buntmetallen erzeugen;
– einfache Arbeiten in Relieftechnik anfertigen;
– Gläser unterschiedlicher Formate manipulieren und lagern.
Bereich Glastechnologie
– verschiedene Verbindungstechniken nennen, deren Wirkung erläutern und nach Einsatzgebieten zuordnen und argumentieren;
– verschiedene Dichtstoffe nennen und nach Einsatzgebieten zuordnen.
Bereich Thermisch beanspruchte Verglasungen
– unter Berücksichtigung ihrer praktischen Kenntnisse und Fertigkeiten ein gestelltes technisches Problem systematisch lösen;
– die energietechnische Fachsprache einsetzen;
– geeignete naturwissenschaftliche Verfahren anwenden und die Ergebnisse ihrer Tätigkeit bewerten und präsentieren.
Bereich Oberflächentechnik, -gestaltung und Konstruktion:
Werkstätte „Malerei“ (Federzeichnung; Quetschen mit rein metallischer Auflage; Überzug auf Wasserbasis; Stupfen).
Werkstätte „Gravur“ (Kupferrad, Diamant, Korund, Sandstrahltechniken; Tiefschnitt; Grundschnitte).
Werkstätte „Kuglerei“ (Hohl- und Massivkörper; Hochschnitt; Tiefschnitt).
Werkstätte „Kunstverglasung“ (Glasschnittberechnung; Doppelkernberechnung; Glasschnitt, Bleiverglasung).
Werkstätte „Glasbau“ (Manipulieren; Transportieren; Lagern von Glas).
Werkstätte „Email“ (Grubenemail; Löten; Folienschnitt; Fassungen).
Werkstätte „Mosaik“ (direkte Verlegung; Segmentmosaik).
Werkstätte „Gürtlerei“ (mechanische und chemische Oberflächenbehandlung zB Bürsten; Kratzen; Polieren, Ätzen, Patinieren).
Werkstätte „Ofentechnik“ (Reliefschmelze; Schablonenstreutechnik).
Bereich Glastechnologie:
Fügetechnik; Dichtstoffe.
Bereich Thermisch beanspruchte Verglasungen:
Chemischer Apparatebau (Herstellung von Glasstäben und Glasrohren).
Thermodynamik (Wärmeenergie, Wärmeaustausch, Wärmeübertragung; Wärmedehnung und Berechnungen; Berechnungen der U-Werte).
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Oberflächentechnik, -gestaltung und Konstruktion
– Entwurf und Design mit den Kenntnissen der Werkstätte umsetzen;
– mit Maltechniken 3-dimensionale Effekte auf unterschiedlichste Glasformen anfertigen;
– Portraits auf unterschiedlichsten Gläsern schneiden;
– Flächenschliffe auf diversen Glasobjekten ausführen;
– 3-dimensionale Objekte nach Entwurf anfertigen;
– Dickgläser schneiden und bearbeiten;
– mit verschiedenen Techniken Schmuck herstellen;
– Oberflächengestaltungen verbinden und ausführen;
– Zuschnitte nach Zeichnungen und Schablonen anfertigen und farblich gestalten.
Bereich Glastechnologie
– Glasbeschichtungen beschreiben und die dazu benötigten Werkzeuge und Hilfsmittel erläutern.
Bereich Werkstoffe und Optik
– physikalische Grundkenntnisse im Bereich des Glasbaus anwenden und erklären;
– aus der Zusammensetzung bestimmter Gläser auf deren Eigenschaften und Anwendungen schließen.
Bereich Oberflächentechnik, -gestaltung und Konstruktion:
Werkstätte „Malerei“ (Brennen; Hinterlegen; Transparentemail; Schattiertechnik; Beize).
Werkstätte „Gravur“ (plastische Bearbeitung; Portrait; technikübergreifende Glasbearbeitung).
Werkstätte „Kuglerei“ (Flächenschliff; Verklebungen).
Werkstätte „Kunstverglasung“ (Konstruktion und Fertigung von 3-dimensionalen Objekten; praktische Umsetzung von Entwürfen).
Werkstätte „Glasbau“ (Schneiden von Dickglas; Bohren; Sägen; Schleifen; Kleben).
Werkstätte „Email“ (Schmuckprojekt wie zB Ringe, Anhänger, Broschen).
Werkstätte „Mosaik“ (Umsetzung von Entwürfen; Materialvarianten; Materialkombinationen).
Werkstätte „Gürtlerei“ (Beizen; Patinieren; Verzinnen; Hämmern).
Werkstätte „Ofentechnik“ (Gestaltung von Klarglaszuschnitten mit Farbpulvern; Teilverschmelzungen).
Bereich Glastechnologie:
Glasbeschichtungstechnik.
Bereich Werkstoffe und Optik:
Beschichtete Gläser; Optik (Wellenbereiche des Lichts, Lichtzerlegung, Lichtbrechung, Lichtstreuung, Reflexion, Absorption, Transmission ua).
Isolierverglasungen (Herstellung, Aufbau, Eigenschaften).
4. Klasse – Kompetenzmodul 7:
7. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Oberflächentechnik, -gestaltung und Konstruktion
– durch projektorientierte Arbeitsaufträge teamfähig arbeiten;
– nach Entwurf ein Werkstück anfertigen;
– nach Entwurf unterschiedliche Techniken anwenden;
– Bleifelder nach Entwurf anfertigen;
– nach Entwurf eigenständige Emailarbeiten herstellen;
– 3-dimensionale Objekte anfertigen,
– einen einfachen Druck mit Farbverlauf auf Glas anfertigen;
– Verschmelzungsarbeiten anfertigen;
– Rasterdrucke auf Glas ausführen;
– einfache Formen am Ofen herstellen.
Bereich Glastechnologie
–die im Fachbereich betriebs- und umwelttechnisch relevanten Themen erläutern und argumentieren.
Bereich Besondere Glaserzeugnisse
– physikalische Grundkenntnisse anwenden und erklären;
– spezielle Glasarten und Glaserzeugnisse unterscheiden und diese unter Nutzung ihrer Kenntnisse auswählen;
– Produktinformationen beachten und technische Richtlinien anwenden.
Bereich Oberflächentechnik, -gestaltung und Konstruktion:
Werkstätte „Malerei“ (Schapertechnik; Stupftechnik).
Werkstätte „Gravur“ (eigenständige Umsetzung von Entwürfen auf diversen Werkstücken).
Werkstätte „Kuglerei“ (Entwicklung und Gestaltung von Objekten; Flächenschliff; Kleben).
Werkstätte „Kunstverglasung“ (werkstoffabhängige Be- und Verarbeitungstechniken).
Werkstätte „Email“ (eigenständige Umsetzung von Entwürfen).
Werkstätte „Gürtlerei“ (Herstellung 3-dimensionaler Objekte).
Werkstätte „Siebdruck“ (Druckvorbereitung; Siebherstellung; Siebreinigung; Rasterdruck, 4-Farbendruck; Filmherstellung).
Werkstätte „Ofentechnik“ (Teilverschmelzungen; Vollverschmelzungen; Kantenbearbeitung; Arbeiten am Ofen).
Bereich Glastechnologie:
Betriebs- und Werkstättensicherheit; Entsorgung und Recycling; Spezifikation der Schleif- und Arbeitsmittel.
Bereich Besondere Glaserzeugnisse:
Schallschutzverglasungen (Bedeutung von Schwingung, Wellen und Frequenzen).
Gläser für spezielle Anwendungen (zB Glaskeramik, Glasfasern, Glaslote).
8. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Oberflächentechnik, -gestaltung und Konstruktion
– durch projektorientierte Arbeitsaufträge teamfähig arbeiten;
– Wappen und Portraits anfertigen;
– Oberflächengestaltungen auf unterschiedlichen Objekten umsetzen;
– nach Entwurf Materialverbindungen mit Schliff bearbeiten;
– nach Entwurf und nach Maß Kunstverglasungen herstellen;
– Emailarbeiten mit Glasteilen kombinieren;
– Gürtlereiarbeiten mit Glas kombinieren;
– Drucke nach eigenem Entwurf ausarbeiten und anfertigen;
– Mehrfarbendruck auf unterschiedlichen Materialien anfertigen;
– feuerfeste Fusingformen herstellen.
Bereich Glastechnologie
– die Qualitätsmerkmale beschreiben, zuordnen und argumentieren.
Bereich Mechanische Beanspruchung von Gläsern
– Glaseigenschaften berücksichtigen und die Qualität von Glaserzeugnissen anhand von Werkstoff- und Fertigungsfehlern klassifizieren;
– werkstoffrelevante Berechnungen durchführen und anwenden.
Bereich Oberflächentechnik, -gestaltung und Konstruktion:
Werkstätte „Malerei“ (Wappen; Portrait).
Werkstätte „Gravur“ (Oberflächengestaltung mit unterschiedlichen Schleifmitteln).
Werkstätte „Kuglerei“ (Materialverbindungen; freie Formgebung; technische Umsetzung von Entwürfen).
Werkstätte „Kunstverglasung“ (fachgerechte Umsetzung von Entwürfen; projektorientiertes Arbeiten).
Werkstätte „Email“ (Metall-Email-Glaskombinationen).
Werkstätte „Gürtlerei“ (Metall-Email-Glaskombinationsarbeiten).
Werkstätte „Siebdruck“ (digitale Druckvorbereitung; Farbseparation; Mehrfarbendruck; Druck auf unterschiedlichen Materialien).
Werkstätte „Ofentechnik“ (Herstellung von Absenkformen zur 3-dimensionalen Umformung; verschiedene Fusingtechniken).
Bereich Glastechnologie:
Glasfehler (Ursachen); Qualitätsprüfung.
Bereich Mechanische Beanspruchung von Gläsern:
Spannungen (Begriffserklärung, Berechnungen, Qualitätsprüfung (zB Spannungen, Einschlüsse); qualitätsmindernde Ursachen (zB Schmelzfehler, Kühlfehler).
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand gemäß Stundentafel I.1 mit folgenden Ergänzungen:
8. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Oberflächenbearbeitung, -gestaltung und Glastechnik
– projektorientierte Arbeitsaufträge im Team umsetzen;
– Glasabtrennungen herstellen;
– grundlegende Fertigkeiten des Fassadenbaus anwenden;
– einfache Verschmelzungsarbeiten anfertigen;
– Entwürfe und Designvorgaben in der Werkstätte umsetzen;
– einen einfachen Druck mit Farbverlauf auf Glas anfertigen;
– Mehrfarbdrucke herstellen.
Bereich Glastechnologie
– Funktionsgläser beschreiben und die aktuellen Normen und Richtlinien nennen;
– Funktionsgläser an Hand von Fallbeispielen zuordnen und argumentieren.
Bereich Mechanische Beanspruchung von Gläsern
– Glaseigenschaften berücksichtigen und die Qualität von Glaserzeugnissen anhand von Werkstoff- und Fertigungsfehlern klassifizieren;
– werkstoffrelevante Berechnungen durchführen und anwenden.
Bereich Oberflächenbearbeitung, -gestaltung und Glastechnik:
Werkstätte „Glasbau“ (Ganzglastechnik für Drehtüren, Anschlagtüren; Glasabtrennungen; Arbeiten mit dem Waterjet).
Werkstätte „Metallbau“ (Halb- und Fertigprodukte, Zuschnitt, Dichtebenen).
Werkstätte „Ofentechnik“ (Teilverschmelzung; Vollverschmelzung; Kantenbearbeitung).
Werkstätte „Gestaltung“ (Malerei, Kunstverglasung, Drucktechnik).
Werkstätte „Siebdruck“ (digitale Druckvorbereitung; Filmherstellung; Siebherstellung; Siebreinigung; Rasterdruck, Mehrfarbdrucke).
Bereich Glastechnologie:
Funktionsgläser (Brandschutz; Schallschutz).
Bereich Mechanische Beanspruchung von Gläsern:
Spannungen (Begriffserklärung, Berechnungen); Qualitätsprüfung (zB Spannungen, Einschlüsse); qualitätsmindernde Ursachen (zB Schmelzfehler, Kühlfehler).
Die Schülerinnen und Schüler können
– die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
– die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.
Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung, Schutzmaßnahmen; technische Dokumentation, Einschulung; Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung; Pflege von Werkzeugen, Maschinen und Geräten; Recycling.
Entwurf, Gestaltung und Herstellung von facheinschlägigen Produkten; Durchführung von Projekt-, Restaurations- und Instandsetzungsarbeiten unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungs- und Herstellungstechniken und Materialien unter Berücksichtigung entsprechender Dokumentationen in den angeführten Werkstätten.
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs nachstehender Bereiche erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
2. Klasse:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Heißglasbearbeitung, -verarbeitung und Gestaltung
– Verbindungen und Einschmelzungen laut Skizze herstellen.
Bereich Glastechnologie
– manuelle und maschinelle Herstellungsverfahren von Glas erläutern und nach Einsatzgebieten und Eigenschaften zuordnen.
Bereich Herstellungstechniken und Werkstoffe
– die gültigen Regelwerke und den derzeitigen Stand der Technik bei der Planung und Ausführung von Produkten berücksichtigen und erläutern;
– technisches und naturwissenschaftliches Basiswissen für weitere Werkstoffe anwenden;
– Kombinationen von Glas mit anderen Materialien anwenden sowie Werkstoffe und Hilfsstoffe sachgerecht zuordnen.
Bereich Heißglasbearbeitung, -verarbeitung und Gestaltung:
Werkstätte „Glasbläserei“ (Laborglas; Glas-Glas Verbindungen; Anschmelzungen; AR-Glas und Buntglas; Zierformen).
Bereich Glastechnologie:
Manuelle Glasherstellungstechniken.
Manuelle und maschinelle Erzeugung von Rohren und Stäben und deren Eigenschaften.
Bereich Herstellungstechniken und Werkstoffe:
Hohlglasherstellung (maschinelle Herstellungstechniken, Produkteigenschaften, Anwendbarkeit).
Metalle (Aufbau, Eigenschaften, Metallarten).
Kunststoffe mit Eignung für Verglasungen.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Heißglasbearbeitung, -verarbeitung und Gestaltung
– Perlen entwerfen und umsetzen;
– Oberflächen kalt bearbeiten;
– Einschmelzungen herstellen;
– Glas-Hohlkörper formen.
Bereich Glastechnologie
– die geeigneten Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Arbeitsbehelfe entsprechend dem Einsatzgebiet unterscheiden, fallbezogen auswählen sowie betriebsrelevanten Sicherheitsauflagen benennen.
Bereich Sicherheitstechnik
– eine Auswahl der am besten geeigneten Produkte, Verarbeitungs- und Montagemethoden unter Berücksichtigung wirtschaftlicher und ästhetischer Gesichtspunkte treffen;
– Werkstoffe und Bauteile nach ökologischen Grundsätzen auswählen und einsetzen.
Bereich Heißglasbearbeitung, -verarbeitung und Gestaltung:
Werkstätte „Glasbläserei“ (Perlen; Schleifen, Sägen, Kleben, Schneiden; Erzeugung von Einschmelzungen und Körper lt. Skizzen).
Bereich Glastechnologie:
Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Arbeitsbehelfe; betriebsrelevante Sicherheits- und Schutzmaßnahmen.
Bereich Sicherheitstechnik:
Verbundwerkstoffe (Arten, Aufbau, Eigenschaften).
Sicherheitsgläser (Arten, Herstellung, Eigenschaften, Anwendungsmöglichkeiten, Prüfmethoden).
3. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Heißglasbearbeitung, -verarbeitung und Gestaltung
– figurale Formen entwerfen und umsetzen;
– Einschmelzungen laut Skizze herstellen;
– grundlegende werkstättenspezifische Tätigkeiten ausführen;
– einfache Formen am Ofen herstellen.
Bereich Glastechnologie:
– die verschiedenen Klebetechniken nennen, deren Wirkung erläutern und nach Einsatzgebieten zuordnen und anwenden;
– einfache Laborgeräte nennen, ihre Funktion beschreiben und nach ihren Einsatzgebieten zuordnen;
– Schmelztechniken nennen und anwenden.
Bereich Thermisch beanspruchte Verglasungen
– unter Berücksichtigung ihrer praktischen Kenntnisse und Fertigkeiten ein gestelltes technisches Problem systematisch lösen;
– die energietechnische Fachsprache einsetzen;
– geeignete mathematisch-naturwissenschaftliche Verfahren anwenden und die Ergebnisse ihrer Tätigkeit bewerten und präsentieren.
Bereich Heißglasbearbeitung, -verarbeitung und Gestaltung:
Werkstätte „Glasbläserei“ (Laborglas; Glasapparatebau mit Einschmelzungen; figurales Formen mit Borosilikat- und AR-Glas).
Werkstätte „Fusingwerkstatt“ (Heißglasverarbeitung im Fusingofen).
Werkstätte „Glasmachen“ (Heißglasverarbeitung am Hafenofen – Einlegen, Schmelzen; Grundtechniken mit der Glasmacherpfeife, Tempern).
Bereich Glastechnologie:
Glasklebetechnik, einfache Laborgläser; Schmelztechniken.
Bereich Thermisch beanspruchte Verglasungen:
Chemischer Apparatebau (Herstellung von Glasstäben und Glasrohren).
Thermodynamik (Wärmeenergie, Wärmeaustausch, Wärmeübertragung; Wärmedehnung und Berechnungen; Berechnungen der U-Werte).
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Heißglasbearbeitung, -verarbeitung und Gestaltung
– Apparaturen nach technischer Zeichnung herstellen;
– Oberflächen kreativ gestalten;
– lampengeformtes Glas mit Fusingtechniken weiterverarbeiten.
Bereich Glastechnologie
– Glasbeschichtungen und Oberflächenbehandlungen beschreiben und anwenden;
– verschiedene Glas-Apparaturen ihren Einsatzbereichen zuordnen und deren Funktion sowie Herstellung erläutern.
Bereich Werkstoffe und Optik
– physikalische Grundkenntnisse im Bereich des Glasbaus anwenden und erklären;
– aus der Zusammensetzung bestimmter Gläser auf deren Eigenschaften und Anwendungen schließen.
Bereich Heißglasbearbeitung, -verarbeitung und Gestaltung:
Werkstätte „Glasbläserei“ (Glasapparatebau; maschinelle Verformung; Sandstrahlen, Lüstern).
Werkstätte „Fusingwerkstatt“ (Schmelz- und Absenktechniken in Verbindung mit lampengeformten Glas).
Bereich Glastechnologie:
Glasbeschichtungstechnik; Oberflächenbehandlung; Glas-Apparatebau.
Bereich Werkstoffe und Optik:
Beschichtete Gläser (Optik; Wellenbereiche des Lichts, Lichtzerlegung, Lichtbrechung, Lichtstreuung; Reflexion, Absorption, Transmission ua).
Isolierverglasungen (Herstellung, Aufbau, Eigenschaften).
4. Klasse – Kompetenzmodul 7:
7. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Heißglasbearbeitung, -verarbeitung und Gestaltung
– durch projektorientierte Arbeitsaufträge teamfähig arbeiten;
– komplexe Glasapparate herstellen.
Bereich Glastechnologie
– Verbindungstechniken erläutern;
– Eigenschaften der Laborgläser erläutern.
Bereich Besondere Glaserzeugnisse
– physikalische Grundkenntnisse erklären und anwenden;
– spezielle Glasarten und Glaserzeugnisse unterscheiden und diese unter Nutzung ihrer Kenntnisse auswählen;
– Produktinformationen beachten und technische Richtlinien anwenden.
Bereich Heißglasbearbeitung, -verarbeitung und Gestaltung:
Werkstätte „Glasbläserei“ (Laborglas, Glasapparatebau; Drehbank-Arbeiten).
Bereich Glastechnologie:
Glasschliffe und Hähne; Laborglaseigenschaften.
Bereich Besondere Glaserzeugnisse:
Schallschutzverglasungen (Schwingungen, Wellen und Frequenzen und deren Bedeutung).
Gläser für spezielle Anwendungen (zB Glaskeramik, Glasfasern, Glaslote).
8. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Heißglasbearbeitung, -verarbeitung und Gestaltung
– durch projektorientierte Arbeitsaufträge teamfähig arbeiten;
– nach eigener technischer Zeichnung Glasapparate und kreative Projekte umsetzen.
Bereich Glastechnologie
– labortechnische Berechnungen und Kalkulationen durchführen.
Bereich Mechanische Beanspruchung von Gläsern
– Glaseigenschaften berücksichtigen und die Qualität von Glaserzeugnisse anhand von Werkstoff- und Fertigungsfehlern klassifizieren;
– werkstoffrelevante Berechnungen durchführen und anwenden.
Bereich Heißglasbearbeitung, -verarbeitung und Gestaltung:
Werkstätte „Glasbläserei“ (Umsetzung dekorativer Entwürfe in Borosilikat- und AR-Glas; Arbeitsvorbereitung an der Drehbank).
Bereich Glastechnologie:
Labortechnische Berechnungen; Kalkulationen.
Bereich Mechanische Beanspruchung von Gläsern:
Spannungen (Begriffserklärung, Berechnungen; Qualitätsprüfung (zB Spannungen, Einschlüsse); qualitätsmindernde Ursachen (zB Schmelzfehler, Kühlfehler).
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe BGBl. Nr. 37/1989 idgF.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Für die weiteren Pflichtgegenstände und die verbindliche Übung sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff gemäß Abschnitt IX Unterabschnitt A bis C anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.
Für die Pflichtgegenstände der Schwerpunktsetzungen sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff gemäß Abschnitt IX Unterabschnitt B.1 bis B.3 anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.
Für die Freigegenstände und unverbindlichen Übungen sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff gemäß Abschnitt IX Unterabschnitt E und F anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.
(Gesamtsemesterwochenstundenzahl und Semesterwochenstunden der einzelnen Unterrichtsgegenstände)
| Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung | Semesterwochenstunden | Summe | Lehrverpflichtungsgruppe | ||||||||||||||||||
| Klasse | |||||||||||||||||||||
| 1. | 2. | 3. | 4. | ||||||||||||||||||
| Semester | |||||||||||||||||||||
| 1. | 2. | 3. | 4. | 5. | 6. | 7. | |||||||||||||||
| A. | Allgemeinbildende Pflichtgegenstände | ||||||||||||||||||||
| 1. | Religion/Ethik 5 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 1 | 13 | (III)/III | |||||||||||
| 2. | Deutsch und Kommunikation | 3 | 3 | 3 | 3 | 2 | 2 | 2 | 18 | (I) | |||||||||||
| 3. | Englisch | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | – | 12 | (I) | |||||||||||
| 4. | Geografie, Geschichte und Politische Bildung | 2 | 2 | 1 | 1 | – | – | – | 6 | (III) | |||||||||||
| 5. | Bewegung und Sport | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 1 | 13 | (IVa) | |||||||||||
| 6. | Angewandte Mathematik | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | – | 12 | (I) | |||||||||||
| 7. | Naturwissenschaftliche Grundlagen | 2 | 2 | – | – | – | – | – | 4 | (II) | |||||||||||
| 8. | Angewandte Informatik | 2 | 2 | – | – | – | – | – | 4 | I | |||||||||||
| B. | Fachpraxis und Fachtheorie | ||||||||||||||||||||
| 1. | Unternehmensführung und Betriebstechnik | 2 | 2 | 4 | 4 | 3 | 3 | 1 | 19 | I | |||||||||||
| 2.a | Holztechnologie und Holzwirtschaft – Werkstätte und Produktionstechnik | 5 | 5 | 4 | 4 | 3 | 3 | 3 | 27 | IV | |||||||||||
| 2.b | Holztechnologie und Holzwirtschaft | 4 | 4 | 4 | 4 | 2 | 3 | 1 | 22 | I | |||||||||||
| 3.a | Baukonstruktion und Holzbau – Werkstätte und Produktionstechnik | – | – | – | – | 2 | 2 | – | 4 | IV | |||||||||||
| 3.b | Baukonstruktion und Holzbau | – | – | – | – | 2 | 2 | – | 4 | I | |||||||||||
| 4. | Konstruktion | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 1 | 13 | I | |||||||||||
| 5.a | Holzbe- und Holzverarbeitung – Werkstätte und Produktionstechnik | 3 | 3 | 6 | 6 | 6 | 2 | – | 26 | IV | |||||||||||
| 5.b | Holzbe- und Holzverarbeitung | 1 | 2 | 2 | 2 | 5 | 4 | – | 16 | I | |||||||||||
| 6. | Elektro-, Automatisierungsund Energietechnik 2 | – | – | 2 | 2(2) | 2 | 2(2) | – | 8 | I | |||||||||||
| 7. | Betriebspraxis | – | – | – | – | – | – | 20 | 20 | IV | |||||||||||
| C. | Verbindliche Übung | ||||||||||||||||||||
| 1. | Soziale und personale Kompetenz 3 | 1(1) | 1(1) | 1(1) | 1(1) | – | – | – | 4 | III | |||||||||||
| Gesamtsemesterwochenstundenanzahl | 35 | 36 | 37 | 37 | 37 | 33 | 30 | 245 | |||||||||||||
| D. | Pflichtpraktikum | mindestens 4 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Eintritt in die 4. Klasse | |||||||||||||||||||
| Freigegenstände, Unverbindliche Übungen, Förderunterricht | Semesterwochenstunden | Summe | Lehrverpflichtungsgruppe | ||||||||||||||||||
| Klasse | |||||||||||||||||||||
| 1. | 2. | 3. | 4. | ||||||||||||||||||
| Semester | |||||||||||||||||||||
| 1. | 2. | 3. | 4. | 5. | 6. | 7. | |||||||||||||||
| E. | Freigegenstände | ||||||||||||||||||||
| 1. | Englisch | – | – | – | – | 2 | 2 | – | (I) | ||||||||||||
| 2. | Projektmanagement | – | – | – | – | – | 2 | 1 | III | ||||||||||||
| 3. | Entrepreneurship | – | – | – | – | 2 | 2 | – | III | ||||||||||||
| 4. | Mitarbeiterführung und -ausbildung | – | – | – | – | 1 | 1 | – | III | ||||||||||||
| F. | Unverbindliche Übungen | ||||||||||||||||||||
| 1. | Bewegung und Sport | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | (IVa) | ||||||||||||
| 2. | Sprachtraining Deutsch | 2 | 2 | 2 | 2 | – | – | – | II | ||||||||||||
| I. | Förderunterricht 4 | ||||||||||||||||||||
| 1. | Deutsch und Kommunikation | ||||||||||||||||||||
| 2. | Englisch | ||||||||||||||||||||
| 3. | Angewandte Mathematik | ||||||||||||||||||||
| 4. | Fachtheoretische Pflichtgegenstände | ||||||||||||||||||||
___________________
1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel gemäß Abschnitt IV abgewichen werden.
2 Mit Übungen im Ausmaß der in Klammern angeführten Semesterwochenstunden.
3 Mit Übungen sowie in Verbindung und inhaltlicher Abstimmung mit einem oder mehreren der in den Abschnitten A. bzw. B. angeführten Pflichtgegenständen.
4 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.
5 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen.
Stundentafel der Deutschförderklasse
| Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung | Wochenstunden pro Semester | Lehrverpflichtungsgruppen |
| 1. Deutsch in der Deutschförderklasse | 20 | (I) |
| 2. Religion | 2 | (III) |
| 3. Weitere Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung 1 | x 2 | Einstufung wie entsprechende/r Pflichtgegenstand, Verbindliche Übung |
| Gesamtsemesterwochenstundenzahl | x 3 | |
| Freigegenstände und Unverbindliche Übungen 4 | ||
______________________________
1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion) sowie die verbindliche Übung gemäß der Stundentafel der 3,5-jährigen Fachschule für Holzwirtschaft; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände sowie der verbindlichen Übung erfolgt durch die Schulleitung.
2 Die Festlegung der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen weiteren Pflichtgegenstände sowie die verbindliche Übung entfallen, erfolgt durch die Schulleitung; die Semesterwochenstunden der weiteren Pflichtgegenstände sowie der verbindlichen Übung ergeben sich aus der Differenz zur Gesamtsemesterwochenstundenzahl.
3 Die Gesamtsemesterwochenstundenzahl entspricht jener des jeweiligen Semesters gemäß der Stundentafel der 3,5-jährigen Fachschule für Holzwirtschaft.
4 Wie Stundentafel der 3,5-jährigen Fachschule für Holzwirtschaft.
(Gesamtsemesterwochenstundenzahl und Semesterwochenstunden der einzelnen Unterrichtsgegenstände)
| Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung | Semesterwochenstunden | Summe | Lehrverpflichtungsgruppe | |||||||||||||||||||
| Klasse | ||||||||||||||||||||||
| 1. | 2. | 3. | 4. | |||||||||||||||||||
___________________
1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel gemäß Abschnitt IV abgewichen werden.
2 Mit Ausbildungsschwerpunkt B.1 „Holztechnik“, B.2 „Holzbau und Holzbautechnik“, B.3 „Tischlereitechnik“.
3 Mit Übungen im Ausmaß der in Klammern angeführten Semesterwochenstunden.
4 Von der Schülerin/vom Schüler ist ein alternativer Pflichtgegenstand zu wählen.
5 Mit Übungen sowie in Verbindung und inhaltlicher Abstimmung mit einem oder mehreren der in den Abschnitten A. bzw. B. angeführten Pflichtgegenständen.
6 Mit Werkstättenlaboratorium im Ausmaß der in Klammern angeführten Semesterwochenstunden.
7 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.
8 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen.
Stundentafel der Deutschförderklasse
| Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung | Wochenstunden pro Semester | Lehrverpflichtungsgruppen |
| 1. Deutsch in der Deutschförderklasse | 20 | (I) |
| 2. Religion | 2 | (III) |
| 3. Weitere Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung 1 | x 2 | Einstufung wie entsprechende/r Pflichtgegenstand, Pflichtgegenstand der Ausbildungsschwerpunkte, Verbindliche Übung |
| 4. Pflichtgegenstände der Ausbildungsschwerpunkte 1 | ||
| Freigegenstände und Unverbindliche Übungen 3 | ||
| Gesamtsemesterwochenstundenzahl | x 4 |
______________________________
1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion), die verbindliche Übung sowie die Pflichtgegenstände der Ausbildungsschwerpunkte gemäß der Stundentafel der 4-jährgien Fachschule für Holzwirtschaft; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände, der verbindlichen Übung und der Pflichtgegenstände der Ausbildungsschwerpunkte erfolgt durch die Schulleitung.
2 Die Festlegung der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen weiteren Pflichtgegenstände, die verbindliche Übung sowie die Pflichtgegenstände der Ausbildungsschwerpunkte entfallen, erfolgt durch die Schulleitung; die Semesterwochenstunden der weiteren Pflichtgegenstände, der verbindlichen Übung sowie der Pflichtgegenstände der Ausbildungsschwerpunkte ergeben sich aus der Differenz zur Gesamtsemesterwochenstundenzahl.
3 Wie Stundentafel der 4-jährigen Fachschule für Holzwirtschaft.
4 Die Gesamtsemesterwochenstundenzahl entspricht jener des jeweiligen Semesters gemäß der Stundentafel der 4-jährigen Fachschule für Holzwirtschaft.
Siehe Anlage 1.
Gemäß Stundentafel I.1:
Das fachbezogene Qualifikationsprofil des Lehrplans gemäß Stundentafel I.1 erfüllt zumindest die Anforderungen einer facheinschlägigen Lehrabschlussprüfung der Holztechnik. Für den Bereich der beruflichen Qualifikationen, des Arbeitsrechts einschließlich der Kollektivverträge sowie des Sozialversicherungsrechts wird mit dem Zeugnis der Abschlussprüfung zumindest der Nachweis einer mit einer facheinschlägigen Lehrabschlussprüfung abgeschlossenen beruflichen Ausbildung gemäß § 34a Berufsausbildungsgesetz, BGBl. Nr. 142/1969 idgF erbracht.
Gemäß Stundentafel I.2:
Darüber hinausgehend werden den Absolventinnen und Absolventen mit dem Unterricht gemäß Stundentafel I.2 in der 3. und 4. Klasse zusätzliche Kompetenzen vermittelt, die spezifischen Anforderungen des regionalen Arbeitsmarktes in besonderer Weise Rechnung tragen (Ausbildungsschwerpunkt gemäß Abschnitt B.1 – B.3).
Die Fachschule für Holzwirtschaft ist eine auf den Erwerb von praktischen Fähigkeiten ausgerichtete Ausbildung für die Holzwirtschaft und soll die für die holzwirtschaftliche Berufspraxis notwendigen Kenntnisse vermitteln. Die Absolventinnen und Absolventen sollen mit den erworbenen Kompetenzen in der gesamten Wertschöpfungskette Holz tätig werden können.
Die besonderen Ausbildungsschwerpunkte bilden der Werkstoff Holz und Holzwerkstoffe, die gesamte Holzbe- und Holzverarbeitung mit den dazugehörigen Prozessen und Verfahren, der Holzbau, der Möbel- und Innenausbau, die Energie- und Umwelttechnik sowie Betriebstechnik und Unternehmensführung.
Im Bereich Unternehmensführung können die Schülerinnen und Schüler den Wirtschaftskreislauf in seinen Grundzügen darstellen und die betrieblichen Ziele, die betrieblichen Leistungsfaktoren und Leistungsbereiche sowie die Beziehungen des Betriebes zur Außenwelt erklären. Sie können einfache Organigramme und Darstellung von Abläufen in Unternehmen interpretieren und Ziele und Aufgaben des Marketings sowie den Ablauf und die einzelnen Schritte des Vertriebsprozesses in einem Unternehmen beschreiben. Sie können verschiedene Anlageformen unterscheiden und deren Risiko einschätzen sowie die wesentliche Merkmale verschiedener Kreditarten erläutern und den Ablauf einer Kreditprüfung erklären. Sie können die gesetzlichen Personalnebenkosten und den Aufbau einfacher Lohn- und Gehaltsabrechnungen erklären und die verschiedene Führungs- und Motivationsformen unterscheiden. Sie können die wesentlichen Schritte der Unternehmensgründung erläutern, die Ziele und ausgewählte Methoden des Projektmanagements beschreiben und anwenden.
Im Bereich Unternehmensrechnung können die Schülerinnen und Schüler den Aufbau der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung erklären, einfache laufende Geschäftsfälle verbuchen und die grundlegenden gesetzlichen Bestimmungen des Umsatzsteuerrechts anwenden. Sie können in einfacher Form Warenbewertungen vornehmen, Abschreibungen durchführen, Zugänge und Abgänge des Anlagevermögens erfassen, eigene Vorauszahlungen verbuchen, uneinbringliche Forderungen abschreiben, einfache Rückstellungen verbuchen und die Auswirkungen von Jahresabschlussbuchungen auf die Gewinn- und Verlustrechnung beurteilen. Sie können den Bilanzgewinn bzw. Bilanzverlust mithilfe der Plus-Minus-Rechnung ermitteln sowie die Bilanz- und G V eines Einzelunternehmens aufstellen und die wichtigsten Kostenbegriffe erklären und eine einfache Kostenstellenrechnung durchführen. Sie können mit vorgegebenen Daten Kalkulationen durchführen, Deckungsbeiträge ermitteln und deren Bedeutung erkennen, sowie wirtschaftliche Vorgänge und Problemstellungen mithilfe von aktueller Software bearbeiten und ausgewählte Kennzahlen eines einfachen Jahresabschlusses berechnen und bewerten.
Im Bereich Recht können die Schülerinnen und Schüler die Voraussetzungen für den Abschluss und die Erfüllung eines Vertrages erläutern und zwischen Unternehmens- und Konsumentengeschäften unterscheiden. Sie können Gewährleistungs-, Garantie- und Schadenersatzansprüche erkennen und die verschiedenen Rechtsformen von Unternehmen, ihre Vor- und Nachteile sowie deren Organisation erklären und sich Informationen aus dem Firmenbuch beschaffen sowie ein Gewerbe anmelden und die Voraussetzungen für den Antritt eines Gewerbes erläutern. Sie können die Voraussetzungen für und die Grundzüge von Insolvenzverfahren erklären, die Voraussetzungen für die Begründung und die Beendigung von Arbeitsverhältnissen sowie die sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten erläutern und die verschiedenen Erscheinungsformen der Ertragssteuern erläutern.
Im Bereich Betriebstechnik können die Schülerinnen und Schüler die grundlegenden Aufgaben, Ziele und Bereiche der Logistik erläutern, die Beschaffungsstrategien auswählen sowie den Ablauf und die einzelnen Schritte des Beschaffungsprozesses in einem Unternehmen beschreiben. Sie können Gestaltungsgrundsätze einer Produktion beschreiben, ausgewählte Methoden der Zeitermittlung erläutern und Arbeitspläne erstellen sowie die Ziele und ausgewählte Methoden Qualitätsmanagements beschreiben. Sie können Investitionsentscheidungen mithilfe statischer Investitionsrechenverfahren vorbereiten, Gestaltungsgrundsätze für Arbeitsplätze unter Berücksichtigung der Arbeitssicherheit beschreiben und die erforderlichen Stammdaten für die Herstellung und den Vertrieb eines Produktes in einem Enterprise Ressource Planning -System anlegen und die entsprechenden Beschaffungs-, Produktions- und Vertriebsprozesse abbilden.
Im Bereich Holztechnologie und Holzwirtschaft können die Schülerinnen und Schüler die Werkzeuge einer Tischlereihandwerkstätte handhaben, Holz und Holzwerkstoffe bearbeiten und sinnvoll einsetzen und ein Werkstück aus Holz und Holzwerkstoffen herstellen und dokumentieren. Sie können sortierrelevante Holzmerkmale erkennen und deren Auswirkung auf den Werkstoff bewerten, die wichtigsten Methoden der Mengenerfassung für Rund- und Schnittholz anwenden und die wichtigsten Regeln zur werterhaltenden Lagerung von Holz und Holzwerkstoffen anwenden. Sie können Rundholz und Schnittholz mittels Unstetigförderern (Flurförderfahrzeugen) manipulieren, sortierrelevante Holzmerkmale erkennen und deren Auswirkung auf den Werkstoff bewerten und die wichtigsten Methoden der Mengenerfassung für Rund- und Schnittholz anwenden. Sie können die wichtigsten Regeln zur werterhaltenden Lagerung von Holz und Holzwerkstoffen anwenden, Arbeitsprozesse in der Holzverarbeitung planen und durchführen, einen Rund- und Schnittholzplatz (inklusive Holztrocknungsanlagen) bewirtschaften und die wichtigsten Methoden der Rund- und Schnittholzvermessung und -sortierung anwenden.
Im Bereich Forstwirtschaft können die Schülerinnen und Schüler die wichtigsten forstlichen Fachbegriffe und Kennzahlen erklären, die wichtigsten Grundlagen der Forstwirtschaft erläutern und forstliche Fachgespräche führen.
Im Bereich Materialkunde Holz können die Schülerinnen und Schüler die einheimischen Holzarten bestimmen und ihre Eigenschaften ermitteln, für bestimmte Verwendungen geeignete Holzarten auswählen und neue Einsatzgebiete für Holz erkennen. Sie können die Eigenschaften und Einsatzgebiete der wichtigsten Holzwerkstoffe zuordnen, die anatomischen, physikalischen und chemischen Eigenschaften von Holz erläutern und die mechanischen und thermischen Eigenschaften von Holz erklären.
Im Bereich Holzwirtschaft können die Schülerinnen und Schüler sortierrelevante Merkmale erkennen und deren Auswirkungen auf die Holzeigenschaften abschätzen, die Grundlagen der Rund- und Schnittholzsortierung und – vermessung verstehen und wiedergeben und die wichtigsten Holzschadorganismen, deren Auswirkungen auf den Holzschutz erklären. Sie verstehen die Grundlagen des konstruktiven und chemischen Holzschutzes, können die rechtliche Grundlagen des Holzgeschäftes verstehen und anwenden und die wichtigsten Holzmärkte verstehen und erklären.
Im Bereich Holztechnologie können die Schülerinnen und Schüler die Verfahren der Holzbehandlung und -vergütung (Trocknung, Dämpfen, Modifikation) erklären, die Verfahren der Holzbehandlung und -vergütung anwenden, analysieren und beurteilen. Sie können die wichtigsten Klebstoffe ihre Eigenschaften und deren Verarbeitung erklären, die wichtigsten Klebetechniken anwenden und die Verfahren der wichtigsten Klebetechniken analysieren und beurteilen. Sie können bei Produktentwicklungen und für bestimmte Anforderungen Klebstoffe auswählen und den Aufbau, die physikalischen und chemischen Eigenschaften von Funierwerkstoffen, Span- und Faserwerkstoffen erklären. Sie können die entsprechenden technischen Regelwerke aufzählen und erklären, die wichtigsten Funierwerkstoffe, Span- und Faserwerkstoffe bestimmen und ihre Eigenschaften ermitteln, für bestimmte Verwendungen geeignete Funierwerkstoffe, Span- und Faserwerkstoffe auswählen und neue Einsatzgebiete für Funierwerkstoffe, Span- und Faserwerkstoffe erkennen und sie dafür modifizieren.
Im Bereich Holzwerkstoffe können die Schülerinnen und Schüler den Aufbau, die physikalischen und chemischen Eigenschaften von Massivholzwerkstoffen erläutern, die entsprechenden technischen Regelwerke aufzählen und erklären und die wichtigsten Massivholzwerkstoffe bestimmen und ihre Eigenschaften ermitteln. Sie können für bestimmte Verwendungen geeignete Massivholzwerkstoffe auswählen.
Im Bereich Baukonstruktion und Holzbau können die Schülerinnen und Schüler die wichtigsten Materialien für den Holzbau auswählen und beschreiben und ausgewählte Konstruktionen herstellen.
Im Bereich Bauteile und Konstruktionen können die Schülerinnen und Schüler die wesentlichen Fundamente erklären, die wesentlichen Wandkonstruktionen im Holzbau vergleichen und bewerten und die wesentlichen Deckenkonstruktionen im Holzbau technisch vergleichen und bewerten. Sie können die wesentlichen Dachkonstruktionen im Holzbau technisch vergleichen und bewerten, einfache Dachstuhlkonstruktionen erklären, die wesentlichen Ausbauteile wie Fenster, Türen und Stiegen vergleichen und bewerten und die wesentlichen Fassadensysteme vergleichen und bewerten. Sie können die Grundlagen des Wärme- und Schallschutzes erklären, die Grundlagen des Brandschutzes und der Bauökologie erklären und die Grundlagen des Baurechtes erklären.
Im Bereich Konstruktion können die Schülerinnen und Schüler die Grundlagen der technischen Darstellung anwenden, einfache technische Handzeichnungen erstellen und einfache Baugruppen und Bauteile mit Handzeichnungen und mit Hilfe von EDV-Systemen normgerecht darstellen.
Im Bereich Holzbearbeitung und Holzverarbeitung können die Schülerinnen und Schüler einfache Werkstücke aus Metall mit spanabhebenden und nichtspanabhebenden Werkzeugen und Maschinen herstellen und dokumentieren, die Grundlagen der Hard- und Software verstehen und anwenden. Sie können grundlegende Instandsetzungs- und Instandhaltungsarbeiten bei einfachen Werkzeugen und Maschinen durchführen, die wichtigsten Einrichtungen zur Rund- und Schnittholzmanipulation erläutern und anwenden und den Ablauf und die Arbeitsschritte in einem Sägewerk erläutern. Sie verstehen die Rundholzvermessung und die Einschnittplanung, können die wichtigsten Arbeitsschritte zur Schnittholzproduktion im Sägewerk durchführen und mit den wichtigsten Holzbearbeitungsmaschinen arbeiten. Sie können Werkstücke mit Holzbearbeitungsmaschinen herstellen, die Grundlagen der CNC-Technik verstehen und anwenden. Sie können Produktionsaufträge im Gatter- und Bandsägewerk und mit Holzbearbeitungsanlagen planen, vorbereiten und durchführen. Sie können die CNC-Technik zur Holzbearbeitung anwenden und komplexe Instandsetzungs- und Instandhaltungsarbeiten bei Werkzeugen und Maschinen durchführen.
Im Bereich Holzbe- und Holzverarbeitung können die Schülerinnen und Schüler die wichtigsten metallischen Werkstoffe beschreiben, die wichtigsten Grundelemente, aus denen Holzbearbeitungsmaschinen aufgebaut sind, benennen und deren Funktionen erklären und die wichtigsten Werkstoffe und Werkzeuge für die Holzbearbeitung benennen. Sie können die Werkzeuge nach ihrer Verwendung auswählen, die Grundlagen der Instandsetzung von Werkzeugen (Sägen) erklären und Aufbau und Funktion der Gattersäge, Bandsäge beschreiben. Sie können die verschiedenen Kreissägen in ihren Funktionen beschreiben und den jeweiligen Anwendungsbereichen zuordnen, Aufbau und Funktion von Zerspanungsmaschinen verstehen und beschreiben, den Aufbau und die Funktion von mechanischen Förderanlagen beschreiben und können mechanische Förderanlagen den jeweiligen Anwendungsbereichen zuordnen.
Im Bereich Maschinen- und Anlagentechnik kennen die Schülerinnen und Schüler den Aufbau und Funktion der CNC- und Kehlmaschinen, können CNC- und Kehlmaschinen den jeweiligen Anwendungsbereichen zuordnen und kennen den Aufbau und Funktion der pneumatischen Förderanlagen. Sie können Förderanlagen den jeweiligen Anwendungsbereichen zuordnen und die wesentlichen sicherheitstechnischen Kriterien zur Auswahl von Maschinen benennen.
Im Bereich Elektrotechnik und Automatisierung können die Schülerinnen und Schüler elektrische Größen, Leistung, Energie und Effizienz berechnen, die Wirkung von elektrischen und magnetischen Feldern und ihren Einfluss auf Materialien, den Mechanismus des Stromflusses in unterschiedlichen Materialien und die Funktion von elektrischen Komponenten von Fertigungsanlagen und Energieübertragungseinrichtungen verstehen. Sie verstehen die Funktion von elektrischen Komponenten von Fertigungsanlagen und Energieübertragungseinrichtungen, können Gefahren der Elektrizität und Mängel bei Schutzeinrichtungen und die Kostenstruktur beim elektrischen Energieverbrauch erkennen und Einsparpotentiale aufzeigen. Sie können die Wirkungsweise von elektrischen Antrieben verstehen und, auch energetisch bewerten, einfache Schaltpläne lesen und dazu Schaltungen realisieren und Messgeräte zur Messung elektrischer Größen im Wechsel und Drehstromkreis einsetzen und daraus elektrische Leistungen und Energieverbrauchswerte bestimmen. Sie können elektrische Steuerungen nach Vorgabe realisieren, das Betriebsverhalten von elektrischen Antrieben, die Wirkungsweise von Sensoren sowie die Arten der Signalübertragung verstehen. Sie können den Aufbau von elektronischen Steuerungen erkennen und Steuerungsprogramme zur Realisierung von zweiwertigen Steuerungseinrichtungen erstellen und das Prinzip einer Regelung verstehen sowie gängige Industrieregler in ihrer Funktionsweise unterscheiden.
Im Bereich Energietechnik können die Schülerinnen und Schüler mit energetischen Größen und Einheiten korrekte Berechnungen durchführen und Erscheinungsformen von Energien unterscheiden, Aufbau und Wirkungsweise von thermischen und elektrischen Energieerzeugungsanlagen unterscheiden und die Effizienz solcher Anlagen sowie Energieübertragungseinrichtungen und Möglichkeiten der Energierückgewinnung energetisch bewerten.
Im Bereich Energie- und Umwelttechnik können die Schülerinnen und Schüler die Möglichkeiten der Energieerzeugung aus erneuerbaren Quellen abschätzen, Heizwertberechnungen durchführen und Produktionsprozesse im Energieverbrauch bewerten und Einsparpotentiale beim elektrischen und thermischen Energieverbrauch aufzeigen.
Die Vertiefung Holztechnik bringt eine Spezialisierung auf die industrielle Be- und Verarbeitung vom Rundholz bis zum Fertigprodukt und auf die industriell gefertigten Produkte. Entsprechend sind die vertiefenden Gegenstände Holztechnologie, Holzbe- und Holzverarbeitung, Konstruktion und Werkstätte und Produktionstechnik. Die Kompetenzen und Ausbildungsinhalte des Lehrberufes Holztechniker mit seinen Hauptmodulen sind durch diese Ausbildung abgedeckt. Durch die erworbenen Kompetenzen sind die Absolventen in der Lage, in der gesamten Holzwirtschaft tätig zu werden. Tätigkeitsfelder finden sich in der Sägeindustrie, in der Massivholzverarbeitung, in der Holzwerkstoffindustrie, in der Möbelindustrie, im industriellen Holzbau und im Holzhandel.
Im Bereich Holztechnologie und Holzwirtschaft können die Schülerinnen und Schüler Arbeitsprozesse in der Holzverarbeitung planen und durchführen, einen Rund- und Schnittholzplatz (inklusive Holztrocknungsanlagen) planen, steuern bewirtschaften und die wichtigsten Methoden der Rund- und Schnittholzvermessung und -sortierung anwenden. Sie können Werkstoffprüfungen durchführen und analysieren, Arbeitsprozesse in der Holzverarbeitung selbstständig planen und durchführen.
Bereich Holztechnologie können die Schülerinnen und Schüler die wichtigsten Oberflächenbehandlungen und Holzschutzmaßnahmen, ihre Eigenschaften und Verarbeitung erklären, die wichtigsten Oberflächenbehandlungen anwenden und die wichtigsten Verfahren der Zellstoff- und Papierherstellung erklären. Sie können den Aufbau, die physikalischen und chemischen Eigenschaften von Verbundwerkstoffen und Spezialwerkstoffen erklären, die wichtigsten Verbundwerkstoffe und Spezialwerkstoffe bestimmen und ihre Eigenschaften ermitteln sowie für bestimmte Verwendungen geeignete Verbundwerkstoffe und Spezialwerkstoffe auswählen.
Im Bereich Holzwirtschaft können die Schülerinnen und Schüler die wichtigsten Holzmärkte verstehen und analysieren und die wichtigsten Zertifizierungen erklären und anwenden.
Im Bereich Holzbearbeitung und Holzverarbeitung können die Schülerinnen und Schüler Produktionsaufträge im Gatter- und Bandsägewerk und mit Holzbearbeitungsanlagen planen, vorbereiten und durchführen, die CNC-Technik zur Holzbearbeitung anwenden und komplexe Instandsetzungs- und Instandhaltungsarbeiten bei Werkzeugen und Maschinen durchführen.
Im Bereich Maschinen- und Anlagentechnik können die Schülerinnen und Schüler den Aufbau und die Funktion von sonstigen Maschinen für die Holzverarbeitung beschreiben.
Im Bereich Prozesse und Verfahren können die Schülerinnen und Schüler den Ablauf in einem Gatter-, Kreissägen- sowie Bandsägewerk erklären und analysieren, Zerspanungsmaschinen den jeweiligen Anwendungsbereichen zuordnen und die wichtigsten mechanischen Stetigförderer erklären und den Anwendungsbereichen zuordnen. Sie können die Funktion des Rundholz- und Schnittholzplatzes und der dazugehörigen Prozesse und Anlagenteile sowie Maschinenteile erklären und analysieren, den Aufbau und die Funktion von Maschinen für die Holzverarbeitung beschreiben sowie bestehende Produktionsverfahren verstehen, erläutern und analysieren.
Bereich Konstruktion können die Schülerinnen und Schüler einfache maschinentechnische Konstruktionen berechnen und darstellen, einfache Konstruktionen in Holz und Metall entwickeln, berechnen und darstellen und technische Planungen von Produktionsanlagen lesen, erstellen, analysieren und optimieren. Sie können einfache maschinentechnische Konstruktionen berechnen und darstellen und Produktionsabläufe planen, berechnen, darstellen und analysieren.
Die Vertiefung Holzbau und Holzbautechnik bringt neben der breiten Grundausbildung in der Holzbe- und Holzverarbeitung eine Spezialisierung auf den konstruktiven Holzbau. Vertiefende Gegenstände sind Baukonstruktion und Holzbau, Statik, Konstruktion und Werkstätte und Produktionstechnik. Die Kompetenzen und Ausbildungsinhalte des Lehrberufes Zimmereitechnik sind durch diese Ausbildung abgedeckt. Die Absolventen sind durch diese Ausbildung in der Lage, zusätzlich als Fachkräfte im Holzbau tätig zu sein. Tätigkeitsfelder sind die Fertighausindustrie, der industrielle Holzbau, Zimmerei- und Holzbaubetriebe sowie in der gesamten Holzwirtschaft.
Im Bereich Baukonstruktion und Holzbau können die Schülerinnen und Schüler die wichtigsten Materialien für den Holzbau auswählen und beschreiben, ausgewählte Konstruktionen herstellen, die CNC-Technik zur Holzbearbeitung anwenden und Werkstoffprüfungen durchführen.
Im Bereich Holzbau können die Schülerinnen und Schüler die wesentlichen Dachstuhlkonstruktionen (Pfettendach, Sparrendach) konstruieren und bewerten, die verschiedenen Holzbausysteme erläutern, die verschiedenen Vorfertigungsgrade der Holzbausysteme erläutern und den Grad der Vorfertigung projekt- und firmenbezogen bewerten.
Im Bereich Holzbau und Bauphysik können die Schülerinnen und Schüler Bauteile wärmetechnisch vergleichen und bewerten, den U-Wert und den HWB berechnen und Bauteile schalltechnisch vergleichen und bewerten. Sie können die Gebäudeklassen, Feuerwiderstandsklassen und das Brandverhalten erläutern, Bauteile brandschutztechnisch vergleichen und bewerten und die Grundlagen des Passivhauses erläutern. Sie können Bauteile ökologisch und baubiologisch vergleichen und bewerten, Details im Holzbau (Fußpunkt, Deckenanschluss, Traufenpunkt) konstruieren und bewerten und Anschlussdetails im Holzbau (Fassaden, Fenster, Abdichtung) vergleichen und bewerten.
Im Bereich Konstruktiver Holzbau können die Schülerinnen und Schüler die zimmermannsmäßigen Holzverbindungen, die ingenieurmäßigen Holzverbindungen und die Grundarten des Holzskelettbaues vergleichen und bewerten. Sie können die Primärkonstruktionen im Hallenbau, die Sekundärkonstruktionen im Hallenbau und die Primärkonstruktionen im Brückenbau erläutern. Sie können die Grundarten der Holzstiegen konstruieren und bewerten und die Grundarten der Balkone vergleichen und bewerten.
Im Bereich Statik können die Schülerinnen und Schüler Lastaufstellungen durchführen, Gleichgewichtsbedingungen erstellen, den Schnittkraftverlauf an einem einfachen, statisch bestimmten Stabtragwerk und Stabkräfte an einem ebenen statisch bestimmten Fachwerk berechnen.
Im Bereich Bemessung können die Schülerinnen und Schüler die Querschnittskennwerte, Widerstandsmoment und Flächenträgheitsmoment berechnen, die Spannungsformeln der Festigkeitslehre anwenden und den Eurocode 5 für die Bemessung eines Stabtragwerkes anwenden. Sie können den Eurocode 5 für die Bemessung einer zimmermannsmäßigen Holzverbindung sowie für die Bemessung einer ingenieursmäßigen Holzverbindung anwenden.
Im Bereich Konstruktion können die Schülerinnen und Schüler Freihandskizzen und Aufmaßskizzen erstellen, moderne Baustellenmeßtechnik für die Erstellung von Naturaufnahmen anwenden und Dachausmittlungen von wesentlichen Dachkonstruktionen erstellen. Sie können einen Einreichplan für ein holzbezogenes Projekt, eine statische Vorbemessung für ein Stabtragwerk und einen Konstruktionsplan für ein holzbezogenes Projekt erstellen. Sie können einen Holzauszug für ein holzbezogenes Projekt, einen Detailplan für wesentliche Knotenpunkte im Holzbau und einen Energieausweis für ein holzbezogenes Projekt erstellen.
Die Vertiefung Tischlereitechnik bringt neben der breiten Grundausbildung in der Holzbe- und Holzverarbeitung eine Spezialisierung auf Tischlerei und Tischlereitechnik. Vertiefende Gegenstände sind Holztechnologie, Tischlereitechnik, Design und Konstruktion und Werkstätte und Produktionstechnik. Die Kompetenzen und Ausbildungsinhalte der Lehrberufe Tischlerei und Tischlereitechniker sind durch diese Ausbildung abgedeckt. Die Absolventen sind durch diese Ausbildung in der Lage, zusätzlich als Fachkräfte in der Tischlerei tätig zu sein. Tätigkeitsfelder sind Tischlereibetriebe, Möbelindustriebetriebe sowie in der gesamten Holzwirtschaft.
Im Bereich Holztechnologie und Holzwirtschaft können die Schülerinnen und Schüler Werkstoffprüfungen durchführen
Im Bereich Holztechnologie können die Schülerinnen und Schüler die wichtigsten Tischlereiwerkstoffe (Werk- und Hilfstoffe) beschreiben und nach ihrem Einsatz zuordnen, Regelwerke, Konstruktionen und die Herstellung von Produkten der Bautischlerei wiedergeben und die wichtigsten Oberflächenbehandlungen wie für den Holzschutz, ihre Eigenschaften und deren Verarbeitung erklären. Sie können die wichtigsten Oberflächenbehandlungen anwenden, die Verfahren der wichtigsten Oberflächenbehandlungen analysieren und beurteilen und den Aufbau, die physikalischen und chemischen Eigenschaften von Verbundwerkstoffen und Spezialwerkstoffen erklären. Sie können die entsprechenden technischen Regelwerke aufzählen und erläutern und die wichtigsten Verbundwerkstoffe und Spezialwerkstoffe bestimmen und ihre Eigenschaften ermitteln. Sie können für bestimmte Verwendungen geeignete Verbundwerkstoffe und Spezialwerkstoffe auswählen und neue Einsatzgebiete für Verbundwerkstoffe und Spezialwerkstoffe erkennen und sie dafür modifizieren.
Im Bereich Tischlereitechnik können die Schülerinnen und Schüler einfache und komplexe Produkte und Werkstücke aus Holz und Holzwerkstoffen mit Hilfe von Maschinen, inbesondere mittels CNC-Technik fertigen.
Im Bereich Tischlereitechnik können die Schülerinnen und Schüler Verbindungen, Verbindungstechniken und Befestigungstechniken auswählen, erläutern und richtig anwenden, die wichtigsten Tischlereimaschinen und -vorrichtungen erläutern und unter sicherheitsrelevanten Aspekten zum Einsatz bringen. Sie können die wichtigsten Werkzeuge auswählen, die Instandhaltung von Tischlereimaschinen und Werkzeugen planen und durchführen und die Sicherheitsbestimmungen wiedergeben.
Im Bereich Konstruktion können die Schülerinnen und Schüler normgerechte, technische Zeichnung ausführen, Freihandskizzen erstellen, Verfahren, Einsatzbereiche und Normen für den Möbelbau verstehen, einfache Konstruktionen entwickeln, berechnen und darstellen. Sie können die Grundkenntnisse über Möbel-, Türen- und Fenster-, Innenausbau- und Stiegenbau anwenden, die Grundlagen der Bauphysik, sowie die berufseinschlägigen Sicherheits-, Bau-, Umwelt- und Brandschutzvorschriften verstehen und den Aufbau und die Funktion von grafischer Informationsverarbeitung verstehen und computerunterstützte technische Zeichnungen anfertigen.
Im Bereich Stilkunde können die Schülerinnen und Schüler Möbel einem Stil zuordnen und erläutern.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
„Deutsch und Kommunikation“, „Englisch“, „Geografie, Geschichte und Politische Bildung“, „Angewandte Mathematik“, „Naturwissenschaftliche Grundlagen“, „Angewandte Informatik“ und „Ethik“.
Siehe Anlage 1.
Siehe BGBl. Nr. 37/1989 idgF.
1. Klasse (1. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Unternehmensführung
– den Wirtschaftskreislauf in seinen Grundzügen darstellen;
– die betrieblichen Ziele, die betrieblichen Leistungsfaktoren und Leistungsbereiche sowie die
– Beziehungen des Betriebes zur Außenwelt erklären;
– einfache Organigramme und Darstellung von Abläufen in Unternehmen interpretieren.
Bereich Unternehmensführung:
Grundlagen der Wirtschaft (Wirtschaft, Wirtschaftskreislauf, Sozialpartner und Interessenvertretung), der Betrieb (Ziele, Stakeholder, Leistungsfaktoren und Leistungsbereiche), Aufbau- und Ablauforganisation (Elemente und Formen der Aufbauorganisation, Möglichkeiten und Darstellung der Ablauforganisation).
2. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Unternehmensrechnung
– den Aufbau der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung erklären;
– einfache laufende Geschäftsfälle verbuchen;
– die grundlegenden gesetzlichen Bestimmungen des Umsatzsteuerrechts anwenden.
Bereich Unternehmensrechnung:
Grundlagen des Rechnungswesens (Gliederung auf Aufgaben des Rechnungswesens, Buchführungssysteme), System der doppelten Buchführung (Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung, Buchungsregeln für die unterschiedlichen Kontoarten, Systematik der Verbuchung im Hauptbuch, Verbuchung einfacher Geschäftsfälle, Einheitskontenrahmen, Umsatzsteuer im Beschaffungs- und Absatzbereich).
2. Klasse:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Unternehmensrechnung
– in einfacher Form Warenbewertungen vornehmen, Abschreibungen durchführen, Zugänge und Abgänge des Anlagevermögens erfassen, eigene Vorauszahlungen verbuchen, uneinbringliche Forderungen abschreiben, einfache Rückstellungen verbuchen;
– die Auswirkungen von Jahresabschlussbuchungen auf die Gewinn- und Verlustrechnung beurteilen;
– den Bilanzgewinn bzw. Bilanzverlust mithilfe der Plus-Minus-Rechnung ermitteln sowie die Bilanz- sowie Gewinn- und Verlustrechung eines Einzelunternehmens aufstellen.
Bereich Recht
– die Voraussetzungen für den Abschluss und die Erfüllung eines Vertrages erläutern und zwischen Unternehmens- und Konsumentengeschäften unterscheiden;
– Gewährleistungs-, Garantie- und Schadenersatzansprüche erkennen.
Bereich Unternehmensrechnung:
Einfache Abschlussarbeiten (Inventur und Inventar, Bewertungsregeln für Anlagevermögen und Umlaufvermögen, Warenbewertung, Anlagenbewertung, Forderungsbewertung, Rechnungsabgrenzungen, Rückstellungen, Rücklagen, Erfolgsermittlung, Jahresabschluss eines Einzelunternehmens).
Bereich Recht:
Grundzüge des Zivilrechts (Grundzüge des Personen-, Sachen- und Schuldrechts, Grundzüge des Konsumentenschutzes einschließlich der für den Fernabsatz relevanten Bestimmungen; Grundzüge des zivilgerichtlichen Verfahrens).
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Unternehmensführung
– Ziele und Aufgaben des Marketings sowie den Ablauf und die einzelnen Schritte des Vertriebsprozesses in einem Unternehmen beschreiben;
– verschiedene Anlageformen unterscheiden und deren Risiko einschätzen;
– wesentliche Merkmale verschiedener Kreditarten erläutern und den Ablauf einer Kreditprüfung erklären.
Bereich Recht
– die verschiedenen Rechtsformen von Unternehmen, ihre Vor- und Nachteile sowie deren Organisation erklären und sich Informationen aus dem Firmenbuch beschaffen;
– ein Gewerbe anmelden und die Voraussetzungen für den Antritt eines Gewerbes erläutern;
– die Voraussetzungen für und die Grundzüge von Insolvenzverfahren erklären;
– die Voraussetzungen für die Begründung und die Beendigung von Arbeitsverhältnissen sowie die sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten erläutern.
Bereich Unternehmensführung:
Marketing und Vertrieb (Markt- und Konkurrenzanalyse, Marketing-Mix, Vertriebsprozess, Verkaufsgespräch und –verhandlung, internationale Geschäftstätigkeit), Finanzierung (Arten der Finanzierung, Kreditarten und Kreditprüfung, Leasing), Geldanlage (Anlageformen (Sparbuch, Bausparen, Immobilien, Anteils- und Gläubigerwertpapiere), Wertpapierbörse.
Bereich Recht:
Gewerberecht (Arten von Gewerben, Voraussetzungen für den Gewerbeantritt, Verfahren zur Anmeldung von Gewerben), Unternehmensrecht (Unternehmereigenschaft, Firma, Firmenbuch, Rechtsformen von Unternehmen, Stellvertretung), Insolvenzrecht (Voraussetzungen, Arten von Insolvenzfahren), Arbeitsrecht (Grundzüge des kollektiven Arbeitsrechts (ABGB, Angestelltengesetz, Kollektivvertrag), individuelles Arbeitsrecht (Arten von Arbeits- und Dienstverhältnissen, Begründung und Beendigung, Rechte und Pflichten)).
3. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Unternehmensführung
– die gesetzlichen Personalnebenkosten und den Aufbau einfacher Lohn- und Gehaltsabrechnungen erklären;
– verschiedene Führungs- und Motivationsformen unterscheiden;
– die wesentlichen Schritte der Unternehmensgründung erläutern.
Bereich Recht
– die verschiedenen Erscheinungsformen der Ertragssteuern erläutern.
Bereich Betriebstechnik
– die grundlegenden Aufgaben, Ziele und Bereiche der Logistik erläutern;
– Beschaffungsstrategien auswählen sowie den Ablauf und die einzelnen Schritte des Beschaffungsprozesses in einem Unternehmen beschreiben;
– Gestaltungsgrundsätze einer Produktion beschreiben;
– ausgewählte Methoden der Zeitermittlung erläutern und Arbeitspläne erstellen.
Bereich Unternehmensführung:
Personalverrechnung (Bruttobezug, Personalnebenkosten, Sozialversicherungsbeiträge, Lohnsteuer), Mitarbeiterführung (Mitarbeiterführung und –motivation), Unternehmensgründung (Geschäftsidee, Gründungsplanung und –entscheidungen im Überblick).
Bereich Recht:
Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Kapitalertragssteuer, Arbeitnehmerveranlagung
Bereich Betriebstechnik:
Logistik (Aufgabe, Ziele und Bereiche der Logistik, Materialarten), Materialwirtschaft (Beschaffungsstrategien, Beschaffungsprozess), Produktion (Arbeitsteilung in der Produktion, Fertigungsarten, Fertigungsprinzipien, Aufgaben der Arbeitsvorbereitung, Erzeugnisstruktur, Arbeitsplan, Methoden der Zeitermittlung).
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Unternehmensrechnung
– die wichtigsten Kostenbegriffe erklären und eine einfache Kostenstellenrechnung durchführen;
– mit vorgegebenen Daten Kalkulationen durchführen, Deckungsbeiträge ermitteln und deren Bedeutung erkennen.
Bereich Betriebstechnik
– Ziele und ausgewählte Methoden Qualitätsmanagements beschreiben;
– Investitionsentscheidungen mithilfe statischer Investitionsrechenverfahren vorbereiten
– Gestaltungsgrundsätze für Arbeitsplätze unter Berücksichtigung der Arbeitssicherheit beschreiben.
Bereich Unternehmensrechnung:
Kostenrechnung (Kostenarten, Kostenstellen, Aufbau und Inhalte des Betriebsabrechnungsbogens, Kalkulationsverfahren, Deckungsbeitragsrechnung, Kostenrechnung in holzverarbeitenden Unternehmen).
Bereich Betriebstechnik:
Qualitäts- und Umweltmanagement (Qualitätsmerkmale, Qualitätsprüfung, Inhalte eines betrieblichen Qualitäts- und Umweltmanagementsystems (Normenreihe ISO 9000ff, ISO 14000), Investitionsrechnung (Arten der Investition, Vorgehensweise bei Investitionen, statische Investitionsrechenverfahren), Arbeitsplatzgestaltung und Arbeitssicherheit (Gestaltungsgrundsätze für Arbeitsumgebungen, Grundlegende Aspekte der Arbeitssicherheit).
4. Klasse – Kompetenzmodul 7:
7. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Unternehmensführung
– Ziele und ausgewählte Methoden des Projektmanagements beschreiben.
Bereich Unternehmensrechnung
– wirtschaftliche Vorgänge und Problemstellungen mithilfe von aktueller Software bearbeiten.
Bereich Unternehmensführung:
Projektmanagement (Projektziele und Projektphasen (Projektstrukturplan, Projektterminplan, Projektorganisation).
Bereich Unternehmensrechnung:
Benutzerführung von Software, Fallbeispiele aus den Bereichen Finanzbuchhaltung, Kostenrechnung, Investition und Finanzierung.
8. Semester – gemäß Stundentafel I.2:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Unternehmensführung
– Ziele und ausgewählte Methoden des Projektmanagements anwenden.
Bereich Unternehmensrechnung
– ausgewählte Kennzahlen eines einfachen Jahresabschlusses berechnen und bewerten
Bereich Betriebstechnik
– die erforderlichen Stammdaten für die Herstellung und den Vertrieb eines Produktes in einem Enterprise Ressource Planning
– Systemanlegen und die entsprechenden Beschaffungs-, Produktions- und Vertriebsprozesse abbilden.
Bereich Unternehmensführung:
Projektmanagement:
Projektziele und Projektphasen (Projektstrukturplan, Projektterminplan, Projektorganisation) an einem umfassenden Beispiel aus der betrieblichen Praxis anwenden.
Bereich Unternehmensrechnung:
Kennzahlen:
Controlling mit Kennzahlen, Kennzahlen der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
Bereich Betriebstechnik:
Enterprise Ressource Planning (ERP) – Systeme (Module eines ERP-Systems, Oberfläche, Menü, Navigation, Systemhilfen, Reports, Ausdrucke), Anwendung von Enterprise Ressource Planning (ERP)-Systemen (Materialwirtschaft, Produktionsplanung und –steuerung, Vertrieb, Beschaffung).
Die Schülerinnen und Schüler können
– im jeweiligen Bereich die gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken verwenden;
– Materiaverwaltung mit EDV-Unterstützung durchführen;
– die rechtlichen Vorgaben der Sicherheitstechnik und Unfallverhütung erklären und diese in der Werkstätte und im Werkstättenlaboratorium beurteilen und anwenden.
Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Schutzmaßnahmen, Unfallverhütung; Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung; Pflege von Werkzeugen, Maschinen und Geräten; Recycling; Herstellung eines oder mehrerer facheinschlägiger Produkte und Durchführung von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf Projektbasis unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungstechniken.
1. Klasse (1. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Holztechnologie und Holzwirtschaft
– die Werkzeuge einer Tischlereihandwerkstätte handhaben;
– Holz und Holzwerkstoffen bearbeiten und sinnvoll einsetzen;
– ein Werkstück aus Holz und Holzwerkstoffen herstellen und dokumentieren.
Werkstätte „Holzverarbeitung“ (Anfertigen eines einfachen Werkstückes aus Holz ).
2. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Holztechnologie und Holzwirtschaft
– die Werkzeuge einer Tischlereihandwerkstätte handhaben;
– Holz und Holzwerkstoffe bearbeiten und sinnvoll einsetzen;
– ein Werkstück aus Holz und Holzwerkstoffen herstellen und dokumentieren.
Werkstätte „Holzverarbeitung“ (Anfertigen eines einfachen Werkstückes aus Holz ).
2. Klasse:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Holztechnologie und Holzwirtschaft
– sortierrelevante Holzmerkmale erkennen und deren Auswirkung auf den Werkstoff bewerten;
– die wichtigsten Methoden der Mengenerfassung für Rund- und Schnittholz anwenden;
– die wichtigsten Regeln zur werterhaltenden Lagerung von Holz und Holzwerkstoffen anwenden;
– Rundholz und Schnittholz mittels Unstetigförderern (Flurförderfahrzeugen) manipulieren.
Werkstätte „Rund- und Schnittholzplatz“ (Mengenermittlung und Qualitätsermittlung bei Rund- und Schnittholz).
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Holztechnologie und Holzwirtschaft
– sortierrelevante Holzmerkmale erkennen und deren Auswirkung auf den Werkstoff bewerten;
– die wichtigsten Methoden der Mengenerfassung für Rund- und Schnittholz anwenden;
– die wichtigsten Regeln zur werterhaltenden Lagerung von Holz und Holzwerkstoffen anwenden;
– Rundholz und Schnittholz mittels Unstetigförderern (Flurförderfahrzeugen) manipulieren.
Werkstätte „Rund- und Schnittholzplatz“ (Mengenermittlung und Qualitätsermittlung bei Rund- und Schnittholz).
3. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Holztechnologie und Holzwirtschaft
– Arbeitsprozesse in der Holzverarbeitung planen und durchführen;
– einen Rund- und Schnittholzplatz (inklusive Holztrocknungsanlagen) bewirtschaften;
– die wichtigsten Methoden der Rund- und Schnittholzvermessung und -sortierung anwenden.
Werkstätte „Rund- und Schnittholzplatz“ (Mengenermittlung und Qualitätsermittlung bei Rund- und Schnittholz, Einschnittplanungen, Anwendung von ERP-Programmen und der zugehörigen Komponenten, Holztrocknung).
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Holztechnologie und Holzwirtschaft
– Arbeitsprozesse in der Holzverarbeitung planen und durchführen;
– einen Rund- und Schnittholzplatz (inklusive Holztrocknungsanlagen) bewirtschaften;
– die wichtigsten Methoden der Rund- und Schnittholzvermessung und -sortierung anwenden.
Werkstätte „Rund- und Schnittholzplatz“ (Mengenermittlung und Qualitätsermittlung bei Rund- und Schnittholz, Einschnittplanungen, Anwendung von ERP-Programmen und der zugehörigen Komponenten, Holztrocknung).
4. Klasse:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Holztechnologie und Holzwirtschaft
– Arbeitsprozesse in der Holzverarbeitung selbstständig planen und durchführen;
– einen Rund- und Schnittholzplatz (inklusive Holztrocknungsanlagen) planen, steuern und bewirtschaften;
– Holzuntersuchung: Physikalische Untersuchung von Holz und Holzwerkstoffen durchführen und analysieren;
– Energieholzproduktion: Maschinen zur Energieholzherstellung kennen und bewerten.
Werkstätte „Rund- und Schnittholzplatz“ (Mengenermittlung und Qualitätsermittlung bei Rund- und Schnittholz, Einschnittplanungen, Anwendung von ERP-Programmen und der zugehörigen Komponenten, Holztrocknung).
Werkstättenlabor (Ausgewählte Analyse- und Prüfverfahren für die Holzindustrie durchführen).
1. Klasse (1. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Forstwirtschaft
– die wichtigsten forstlichen Fachbegriffe und Kennzahlen erklären;
– die wichtigsten Grundlagen der Forstwirtschaft erläutern;
– forstliche Fachgespräche führen.
Bereich Materialkunde Holz
– die einheimischen Holzarten bestimmen und ihre Eigenschaften ermitteln;
– für bestimmte Verwendungen geeignete Holzarten auswählen;
– neue Einsatzgebiete für Holz erkennen;
– die Eigenschaften und Einsatzgebiete der wichtigsten Holzwerkstoffe zuordnen.
Bereich Forstwirtschaft:
Ökosystem Wald, Waldaufbau, Waldbau, Forsttechnik.
Bereich Materialkunde Holz:
Dendrologie, Makroskopie, einheimische Holzarten, Eigenschaften und Einsatz von Holzwerkstoffen.
2. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Forstwirtschaft
– die wichtigsten forstlichen Fachbegriffe und Kennzahlen erklären;
– die wichtigsten Grundlagen der Forstwirtschaft erläutern;
– forstliche Fachgespräche führen.
Bereich Materialkunde Holz
– die einheimischen Holzarten bestimmen und ihre Eigenschaften ermitteln;
– für bestimmte Verwendungen geeignete Holzarten auswählen;
– neue Einsatzgebiete für Holz erkennen;
– die Eigenschaften und Einsatzgebiete der wichtigsten Holzwerkstoffe zuordnen.
Bereich Forstwirtschaft:
Ökosystem Wald, Waldaufbau, Waldbau, Forsttechnik.
Bereich Materialkunde Holz:
Dendrologie, Makroskopie, einheimische Holzarten, Eigenschaften und Einsatz von Holzwerkstoffen.
2. Klasse:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Materialkunde Holz
– die anatomischen, physikalischen und chemischen Eigenschaften von Holz erläutern;
– die mechanischen und thermischen Eigenschaften von Holz erklären.
Bereich Holzwirtschaft
– sortierrelevante Merkmale erkennen und deren Auswirkungen auf die Holzeigenschaften abschätzen;
– die Grundlagen der Rund- und Schnittholzsortierung und – vermessung verstehen und wiedergeben;
– die wichtigsten Holzschadorganismen und deren Auswirkungen auf den Holzschutz erklären;
– die Grundlagen des konstruktiven und chemischen Holzschutzes verstehen.
Bereich Materialkunde Holz:
Chemischer Aufbau von Holz, Holzfeuchtigkeit, Quellen und Schwinden, Sorption, mechanische und thermische Eigenschaften von Holz.
Bereich Holzwirtschaft:
Sortierrelevante Merkmale von Schnittholz und Rundholz, Holzschäden und Holzschadorganismen, Holzschutz, Grundlagen der Rundholz- und Schnittholzsortierung und -vermessung.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Holztechnologie
– die Verfahren der Holzbehandlung und -vergütung (Trocknung, Dämpfen, Modifikation) erklären;
– die Verfahren der Holzbehandlung und -vergütung anwenden;
– die Verfahren der Holzbehandlung und -vergütung analysieren und beurteilen;
– die wichtigsten Klebstoffe ihre Eigenschaften und deren Verarbeitung erklären;
– die wichtigsten Klebetechniken anwenden;
– die Verfahren der wichtigsten Klebetechniken analysieren und beurteilen;
– bei Produktentwicklungen und für bestimmte Anforderungen, Klebstoffe auswählen.
Bereich Holzwirtschaft
– die rechtliche Grundlagen des Holzgeschäftes verstehen und anwenden;
– die wichtigsten Holzmärkte verstehen und erklären.
Bereich Holztechnologie:
Holztrocknung, Kochen und Dämpfen von Holz, Modifikation.
Klebstoffe und Klebstoffverarbeitung.
Bereich Holzwirtschaft:
Rechtliche Grundlagen des Holzgeschäftes, Holzmärkte
3. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Holzwerkstoffe
– den Aufbau, die physikalischen und chemischen Eigenschaften von Massivholzwerkstoffen erläutern;
– die entsprechenden technischen Regelwerke aufzählen und erklären;
– die wichtigsten Massivholzwerkstoffe bestimmen und ihre Eigenschaften ermitteln;
– für bestimmte Verwendungen geeignete Massivholzwerkstoffe auswählen.
Bereich Holzwerkstoffe:
Geschichte, Eigenschaften, Einsatz, Normen, Prüfung, Produktionsschritte von stab- und plattenförmigen Massivholzwerkstoffen.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Holztechnologie
– den Aufbau, die physikalischen und chemischen Eigenschaften von Funierwerkstoffen, Span- und Faserwerkstoffen erklären;
– die entsprechenden technischen Regelwerke aufzählen und erklären;
– die wichtigsten Funierwerkstoffe, Span- und Faserwerkstoffe bestimmen und ihre Eigenschaften ermitteln;
– für bestimmte Verwendungen geeignete Funierwerkstoffe, Span- und Faserwerkstoffe auswählen;
– neue Einsatzgebiete für Funierwerkstoffe, Span- und Faserwerkstoffe erkennen und sie dafür modifizieren.
Bereich Holzwerkstoffe:
Geschichte, Eigenschaften, Einsatz, Normen, Prüfung, Produktionsschritte von Funierwerkstoffen, Span- und Faserwerkstoffen.
4. Klasse:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Holztechnologie
– den Aufbau, die physikalischen und chemischen Eigenschaften von Verbundwerkstoffen und Spezialwerkstoffen erklären;
– die wichtigsten Verbundwerkstoffe und Spezialwerkstoffe bestimmen und ihre Eigenschaften ermitteln.
Bereich Holzwirtschaft
– die wichtigsten Holzmärkte verstehen und analysieren;
– die wichtigsten Zertifizierungen erklären und anwenden.
Bereich Holztechnologie:
Verbundwerkstoffe und Spezialwerkstoffe wie Engineered Wood Products und Wood Plastic Composits.
Bereich Holzwirtschaft:
Holzmärkte, Zertifizierungen.
Die Schülerinnen und Schüler können
– im jeweiligen Bereich die gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken verwenden;
– Materialverwaltung mit EDV-Unterstützung durchführen;
– die rechtlichen Vorgaben der Sicherheitstechnik und Unfallverhütung erklären und diese in der Werkstätte und im Werkstättenlaboratorium beurteilen und anwenden.
Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Schutzmaßnahmen, Unfallverhütung; Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Pflege von Werkzeugen, Maschinen und Geräten, Recycling; Herstellung eines oder mehrerer facheinschlägiger Produkte und Durchführung von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf Projektbasis unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungstechniken.
3. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Baukonstruktoion und Holzbau
– die wichtigsten Materialien für den Holzbau auswählen und beschreiben;
– ausgewählte Konstruktionen herstellen.
Werkstätte „Holzbau“ (Planung und Fertigung von Holzbauelementen und einfachen Holzkonstruktionen mit Hilfe von Maschinen, inbesondere mittels CNC-Technik).
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Werkstätte und Produktionstechnik
– die wichtigsten Materialien für den Holzbau auswählen und beschreiben;
– ausgewählte Konstruktionen herstellen;
– die CNC-Technik zur Holzbearbeitung anwenden;
– Werkstoffprüfungen durchführen.
Werkstätte „Holzbau“ (Planung und Fertigung von Holzbauelementen und einfachen Holzkonstruktionen mit Hilfe von Maschinen und ggf. der CNC-Technik; ausgewählte Analyse- und Prüfverfahren für den Holzbau durchführen).
3. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Bauteile und Konstruktionen
– die wesentlichen Fundamente erklären;
– die wesentlichen Wandkonstruktionen im Holzbau vergleichen und bewerten;
– die wesentlichen Deckenkonstruktionen im Holzbau technisch vergleichen und bewerten;
– die wesentlichen Dachkonstruktionen im Holzbau technisch vergleichen und bewerten;
– einfache Dachstuhlkonstruktionen erklären.
Bereich Bauteile und Konstruktionen:
Fundamente, Wände, Decken, Dächer, Dachstühle.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Bauteile und Konstruktionen
– die wesentlichen Ausbauteile wie Fenster, Türen und Stiegen vergleichen und bewerten;
– die wesentlichen Fassadensysteme vergleichen und bewerten;
– die Grundlagen des Wärme- und Schallschutzes erklären;
– die Grundlagen des Brandschutzes und der Bauökologie erklären;
– die Grundlagen des Baurechtes erklären.
Bereich Bauteile und Konstruktionen:
Ausbauteile, Grundlagen der Bauphysik und der Bauökologie, Grundlagen des Baurechtes.
1. Klasse (1. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Konstruktion
– die Grundlagen der technischen Darstellung anwenden;
– einfache technische Handzeichnungen erstellen.
Bereich Konstruktion:
Hauptansichten, Isometrie, Dimetrie, Bemaßung.
2. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Konstruktion
– die Grundlagen der technischen Darstellung anwenden;
– einfache technische Handzeichnungen erstellen.
Bereich Konstruktion:
Hauptansichten, Isometrie, Dimetrie, Bemaßung.
2. Klasse:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Konstruktion
– einfache Baugruppen und Bauteile mit Handzeichnungen und mit Hilfe von EDV-Systemen normgerecht darstellen.
Bereich Konstruktion:
CAD-Grundlagen, Darstellung einfacher Baugruppen und Bauteile.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Konstruktion
– einfache Baugruppen und Bauteile mit Handzeichnungen und mit Hilfe von EDV-Systemen normgerecht darstellen.
Bereich Konstruktion:
CAD-Grundlagen, Darstellung einfacher Baugruppen und Bauteile.
3. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Konstruktion
– moderne Baustellenmeßtechnik für die Erstellung von Naturaufnahmen anwenden;
– Dachausmittlungen von wesentlichen Dachkonstruktionen erstellen;
– einfache maschinentechnische Konstruktionen berechnen und darstellen;
– technische Planungen von Produktionsanlagen lesen, erstellen, analysieren und optimieren;
– einfache Konstruktionen im Möbelbau entwickeln, berechnen und darstellen.
Bereich Konstruktion:
Grundlagen für bautechnische Zeichnungen, einfache maschinentechnische Konstruktionen aus der Holzverarbeitung, Maschinenbaugruppen aus der Holzbearbeitung, einfache Produktionsabläufe bei der Holzverarbeitung; Konstruktionen und detailspezifische Lösungen im Möbelbau (Holzverbindungen, Perspektiven, Möblierungspläne Raumgestaltung und Werkstofflisten).
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Konstruktion
– einfache maschinentechnische Konstruktionen berechnen und darstellen;
– einfache Konstruktionen in Holz und Metall entwickeln, berechnen und darstellen;
– technische Planungen von Produktionsanlagen lesen, erstellen, analysieren und optimieren.
Bereich Konstruktion:
Einfache maschinentechnische Konstruktionen aus der Holzverarbeitung; einfache Konstruktionen in Holz und Metall; Maschinenbaugruppen aus der Holzbearbeitung; einfache Produktionsabläufe bei der Holzverarbeitung.
4. Klasse:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Konstruktion
– Produktionsabläufe planen, berechnen, darstellen und analysieren.
Bereich Konstruktion:
Anlagen und Anlagenteile aus der Holzbe- und Holzverarbeitung; Produktionsabläufe.
Die Schülerinnen und Schüler können
– im jeweiligen Bereich die gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken verwenden;
– Materiaverwaltung mit EDV-Unterstützung durchführen;
– die rechtlichen Vorgaben der Sicherheitstechnik und Unfallverhütung erklären und diese in der Werkstätte und im Werkstättenlaboratorium beurteilen und anwenden.
Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Schutzmaßnahmen, Unfallverhütung; Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Pflege von Werkzeugen, Maschinen und Geräten, Recycling; Herstellung eines oder mehrerer facheinschlägiger Produkte und Durchführung von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf Projektbasis unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungstechniken.
1.Klasse (1. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Holzbearbeitung und Holzverarbeitung
– einfache Werkstücke aus Metall mit spanabhebenden und nichtspanabhebenden Werkzeugen und Maschinen herstellen und dokumentieren;
– die Grundlagen der Hard- und Software verstehen und anwenden.
Werkstätte „Instandsetzung und Instandhaltung“ (Instandhaltung von Handwerkzeugen).
Werkstätte „Computerwerkstätte“ (Zusammensetzen der Hardware eines PC und Installation der Software).
2. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Holzbearbeitung und Holzverarbeitung
– einfache Werkstücke aus Metall mit spanabhebenden und nichtspanabhebenden Werkzeugen und Maschinen herstellen und dokumentieren;
– die Grundlagen der Hard- und Software verstehen und anwenden.
Werkstätte „Instandsetzung und Instandhaltung“ (Instandhaltung von Handwerkzeugen).
Werkstätte „Computerwerkstätte“ (Zusammensetzen der Hardware eines PC und Installation der Software).
2. Klasse:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Holzbearbeitung und Holzverarbeitung
– grundlegende Instandsetzungs- und Instandhaltungsarbeiten bei einfachen Werkzeugen und Maschinen durchführen;
– die wichtigsten Einrichtungen zur Rund- und Schnittholzmanipulation erläutern und anwenden;
– den Ablauf und die Arbeitsschritte in einem Sägewerk erläutern und durchführen;
– die Rundholzvermessung und die Einschnittplanung verstehen;
– Werkstücke mit Holzbearbeitungsmaschinen herstellen;
– die Grundlagen der CNC-Technik verstehen und anwenden.
Werkstätte „Instandsetzung und Instandhaltung“ (Instandhaltungsarbeiten bei Sägeblättern und anderen einfachen Werkzeugen).
Werkstätte „Holzbearbeitung“ (Produktion von Schnittholz aus Rundholz mittels Gatter und Nebenmaschinen).
Werkstätte „Holzverarbeitung“ (Fertigung eines Werkstückes aus Holz mittels CNC-Technik).
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Holzbearbeitung und Holzverarbeitung
– grundlegende Instandsetzungs- und Instandhaltungsarbeiten bei einfachen Werkzeugen und Maschinen durchführen;
– die wichtigsten Einrichtungen zur Rund- und Schnittholzmanipulation erläutern und anwenden;
– den Ablauf und die Arbeitsschritte in einem Sägewerk erläutern und durchführen;
– die Rundholzvermessung und die Einschnittplanung verstehen;
– Werkstücke mit Holzbearbeitungsmaschinen herstellen;
– die Grundlagen der CNC-Technik verstehen und anwenden.
Werkstätte „Instandsetzung und Instandhaltung“ (Instandhaltungsarbeiten bei Sägeblättern und anderen einfachen Werkzeugen).
Werkstätte „Holzbearbeitung“ (Produktion von Schnittholz aus Rundholz mittels Gatter und Nebenmaschinen).
Werkstätte „Holzverarbeitung“ (Fertigung eines Werkstückes aus Holz mittels CNC-Technik).
3. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Holzbearbeitung und Holzverarbeitung
– Produktionsaufträge im Gatter- und Bandsägewerk und mit Holzbearbeitungsanlagen planen, vorbereiten und durchführen;
– die CNC-Technik zur Holzbearbeitung anwenden;
– komplexe Instandsetzungs- und Instandhaltungsarbeiten bei Werkzeugen und Maschinen durchführen.
Werkstätte „Holzbearbeitung“ (Produktion von Schnittholz aus Rundholz mittels Bandsäge, Gatter und Nebenmaschinen).
Werkstätte „Holzverarbeitung“ (Herstellung von Holzprodukten mittels Hobelanlagen, Fertigung von Werkstücken aus Holz mit Hilfe von Maschinen, inbesondere mittels CNC-Technik).
Werkstätte „Instandsetzung und Instandhaltung“ (Instandsetzungsarbeiten bei Sägewerkzeugen inbesondere mittels CNC-Technik, Instandhaltungsarbeiten an Maschinen).
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Holzbearbeitung und Holzverarbeitung
– Produktionsaufträge für Holzbe- und Holzverarbeitungsanlagen planen, vorbereiten und durchführen;
– die CNC-Technik zur Holzbearbeitung anwenden;
– komplexe Instandsetzungs- und Instandhaltungsarbeiten bei Werkzeugen und Maschinen durchführen.
Werkstätte „Holzverarbeitung“ (Herstellung von Holzprodukten mittels Hobelanlagen, Fertigung von Werkstücken aus Holz mit Hilfe von Maschinen, inbesondere mittels CNC-Technik).
Werkstätte „Instandsetzung und Instandhaltung“ (Instandsetzungsarbeiten bei Werkzeugen inbesondere mittels CNC-Technik, Instandhaltungsarbeiten an Maschinen).
1.Klasse (1. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Holzbe- und Holzverarbeitung
– die wichtigsten metallischen Werkstoffe beschreiben;
– die wichtigsten Grundelemente, aus denen Holzbearbeitungsmaschinen aufgebaut sind, benennen und deren Funktionen erklären.
Bereich Holzbe- und Holzverarbeitung:
Metalle (Eigenschaften, Verwendung, normgerechte Bezeichnung, Legierungen, Wärmebehandlung); Maschinenelemente für Holzbearbeitungsmaschinen (lösbare und unlösbare Verbindungen; Achsen, Wellen, Lager, Zahnräder und Hülltriebe).
2. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Holzbe- und Holzverarbeitung
– die wichtigsten metallischen Werkstoffe beschreiben;
– die wichtigsten Grundelemente, aus denen Holzbearbeitungsmaschinen aufgebaut sind, benennen und deren Funktionen erklären.
Bereich Holzbe- und Holzverarbeitung:
Metalle (Eigenschaften, Verwendung, normgerechte Bezeichnung, Legierungen, Wärmebehandlung); Maschinenelemente für Holzbearbeitungsmaschinen (lösbare und unlösbare Verbindungen; Achsen, Wellen, Lager, Zahnräder und Hülltriebe).
2. Klasse:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Holzbe- und Holzverarbeitung
– die wichtigsten Werkstoffe und Werkzeuge für die Holzbearbeitung benennen;
– die Werkzeuge nach ihrer Verwendung auswählen;
– die Grundlagen der Instandsetzung von Werkzeugen (Sägen) erklären.
Bereich Holzbe- und Holzverarbeitung:
Werkstoffe und Werkzeugarten für die Holzbearbeitung, Zahngeometrie und Aufbau, Instandsetzung am Zahn, Werkstoffprüfung, Bestücken von Schneidewerkzeugen, Werkzeugherstellung, Behandlung des Grundkörpers.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Holzbe- und Holzverarbeitung
– den Aufbau und Funktion der Gattersäge und der Bandsäge beschreiben;
Bereich Holzbe- und Holzverarbeitung:
Aufbau, Bauformen und Anwendungen von Gattersägen und Bandsägen.
3. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Holzbe- und Holzverarbeitung
– die verschiedenen Kreissägen in ihren Funktionen beschreiben und den jeweiligen Anwendungsbereichen zuordnen;
– Aufbau und Funktion von Zerspanungsmaschinen verstehen und beschreiben;
– den Aufbau und die Funktion von mechanischen Förderanlagen beschreiben;
– mechanische Förderanlagen den jeweiligen Anwendungsbereichen zuordnen;
Bereich Holzbe- und Holzverarbeitung:
Kreissägen (Besäumer, Kappsägen, Nachschnittsägen), Messermaschinen (Zerspaner, Hackmaschinen, Entrindungsmaschinen), mechanische Förderanlagen.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Maschinen- und Anlagentechnik
– den Aufbau und Funktion der CNC- und Kehlmaschinen beschreiben;
– CNC- und Kehlmaschinen den jeweiligen Anwendungsbereichen zuordnen;
– den Aufbau und Funktion der pneumatischen Förderanlagen wiedergeben;
– Förderanlagen den jeweiligen Anwendungsbereichen zuordnen;
– die wesentlichen sicherheitstechnischen Kriterien zur Auswahl von Maschinen benennen.
Bereich Maschinen- und Anlagentechnik:
CNC Technik, Kehlmaschinen, Absauganlagen, Pneumatische Förderanlagen, Anforderungen an die Maschinensicherheit bei der Auswahl von Maschinen und Anlagen (MSV/CE).
2. Klasse:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Elektrotechnik und Automatisierung
– Elektrische Größen, Leistung, Energie und Effizienz berechnen;
– die Wirkung von elektrischen und magnetischen Feldern und ihren Einfluss auf Materialien verstehen;
– den Mechanismus des Stromflusses in unterschiedlichen Materialien verstehen;
– die Funktion von elektrischen Komponenten von Fertigungsanlagen und Energieübertragungseinrichtungen verstehen.
Bereich Elektrotechnik und Automatisierung:
Gleichstromkreis, Elektromagnetismus, Leitungsmechanismen, Wechselstromnetze.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Elektrotechnik und Automatisierung
– die Funktion von elektrischen Komponenten von Fertigungsanlagen und Energieübertragungseinrichtungen verstehen;
– Gefahren der Elektrizität und Mängel bei Schutzeinrichtungen erkennen;
– die Kostenstruktur beim elektrischen Energieverbrauch erkennen und Einsparpotentiale aufzeigen;
– die Wirkungsweise von elektrischen Antrieben verstehen und auch energetisch bewerten.
Bereich Elektrotechnik und Automatisierung:
Drehstromnetze, Schutztechnik, Stromkosten, elektrische Antriebe.
3.Klasse:
5. Semester- Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Elektrotechnik und Automatisierung
– einfache Schaltpläne lesen und dazu Schaltungen realisieren;
– Messgeräte zur Messung elektrischer Größen im Wechsel- und Drehstromkreis einsetzen und daraus elektrische Leistungen und Energieverbrauchswerte bestimmen;
– elektrische Steuerungen nach Vorgabe realisieren;
– das Betriebsverhalten elektrischen Antrieben verstehen.
Bereich Energietechnik
– mit energetischen Größen und Einheiten korrekte Berechnungen durchführen und Erscheinungsformen von Energien unterscheiden;
– Aufbau und Wirkungsweise von thermischen und elektrischen Energieerzeugungsanlagen unterscheiden und die Effizienz solcher Anlagen bewerten;
– Energieübertragungseinrichtungen und Möglichkeiten der Energierückgewinnung energetisch bewerten.
Bereich Elektrotechnik und Automatisierung:
Schaltungstechnik, Messtechnik, elektrische Steuerungstechnik, Antriebssysteme.
Bereich Energie- und Umwelttechnik:
Arten von Energie, Leistungs-, Energie- und Effizienzberechnungen, elektrische und thermische Energieerzeugung und -verteilung.
6. Semester- Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Elektrotechnik und Automatisierung
– die Wirkungsweise von Sensoren sowie die Arten der Signalübertragung verstehen;
– den Aufbau von elektronischen Steuerungen erkennen und Steuerungsprogramme zur Realisierung von zweiwertigen Steuerungseinrichtungen erstellen;
– das Prinzip einer Regelung verstehen sowie gängige Industrieregler in ihrer Funktionsweise unterscheiden.
Bereich Energie- und Umwelttechnik
– die Möglichkeiten der Energieerzeugung aus erneuerbaren Quellen abschätzen;
– Heizwertberechnungen durchführen;
– Produktionsprozesse im Energieverbrauch bewerten und Einsparpotentiale beim elektrischen und thermischen Energieverbrauch aufzeigen.
Bereich Elektrotechnik und Automatisierung:
Sensorik, SPS-Technik, Regelungstechnik.
Bereich Energie- und Umwelttechnik:
Erneuerbare Energien, Biomasse, Heiztechnik, Energieverbrauchsbestimmung und -optimierung.
Gemäß Stundentafel I.1.
Siehe Anlage 1.
Gemäß Stundentafel I.2.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Gemäß Stundentafel I.2.
Die Schülerinnen und Schüler können
– im jeweiligen Bereich die gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken verwenden;
– Materiaverwaltung mit EDV-Unterstützung durchführen;
– die rechtlichen Vorgaben der Sicherheitstechnik und Unfallverhütung erklären und diese in der Werkstätte und im Werkstättenlaboratorium beurteilen und anwenden.
Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Schutzmaßnahmen, Unfallverhütung; Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Pflege von Werkzeugen, Maschinen und Geräten, Recycling; Herstellung eines oder mehrerer facheinschlägiger Produkte und Durchführung von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf Projektbasis unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungstechniken.
3. Klasse:
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Holztechnologie und Holzwirtschaft
– Arbeitsprozesse in der Holzverarbeitung planen und durchführen;
– einen Rund- und Schnittholzplatz (inklusive Holztrocknungsanlagen) bewirtschaften;
– die wichtigsten Methoden der Rund- und Schnittholzvermessung und -sortierung anwenden;
– Werkstoffprüfungen durchführen.
Werkstätte „Rund- und Schnittholzplatz“ (Mengenermittlung und Qualitätsermittlung bei Rund- und Schnittholz, Einschnittplanungen, Anwendung von ERP-Programmen und der zugehörigen Komponenten, Holztrocknung); Ausgewählte Analyse- und Prüfverfahren für die Holzindustrie durchführen.
4. Klasse – Kompetenzmodul 7:
7. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Holztechnologie und Holzwirtschaft
– Arbeitsprozesse in der Holzverarbeitung selbstständig planen und durchführen;
– einen Rund- und Schnittholzplatz (inklusive Holztrocknungsanlagen) planen, steuern und bewirtschaften;
– Physikalische Untersuchung von Holz und Holzwerkstoffen durchführen und analysieren;
– Maschinen zur Energieholzherstellung kennen und bewerten.
Werkstätte „Rund- und Schnittholzplatz“ (Mengenermittlung und Qualitätsermittlung bei Rund- und Schnittholz, Einschnittplanungen, Anwendung von ERP-Programmen und der zugehörigen Komponenten, Holztrocknung);
Werkstättenlaboratorium Holztechnologie und Holzwirtschaft (Ausgewählte Analyse- und Prüfverfahren für die Holzindustrie durchführen).
8. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Holztechnologie und Holzwirtschaft
– Arbeitsprozesse in der Holzverarbeitung selbstständig planen und durchführen;
– einen Rund- und Schnittholzplatz (inklusive Holztrocknungsanlagen) planen, steuern und bewirtschaften;
– Holzuntersuchung: Physikalische Untersuchung von Holz und Holzwerkstoffen durchführen und analysieren;
– Energieholzproduktion: Maschinen zur Energieholzherstellung kennen und bewerten.
Werkstätte „Rund- und Schnittholzplatz“ (Mengenermittlung und Qualitätsermittlung bei Rund- und Schnittholz, Einschnittplanungen, Anwendung von ERP-Programmen und der zugehörigen Komponenten, Holztrocknung); Ausgewählte Analyse- und Prüfverfahren für die Holzindustrie durchführen.
Werkstättenlaboratorium Holztechnologie und Holzwirtschaft (Ausgewählte Analyse- und Prüfverfahren für die Holzindustrie durchführen).
3. Klasse:
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Holztechnologie
– die wichtigsten Oberflächenbehandlungen und Holzschutzmaßnahmen, ihre Eigenschaften und Verarbeitung erklären;
– die wichtigsten Oberflächenbehandlungen anwenden.
Bereich Holztechnologie:
Holzschutz, Oberflächenbehandlung.
4. Klasse – Kompetenzmodul 7:
7. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Holztechnologie
– die wichtigsten Verfahren der Zellstoff- und Papierherstellung erklären;
– den Aufbau, die physikalischen und chemischen Eigenschaften von Verbundwerkstoffen und Spezialwerkstoffen erklären;
– die wichtigsten Verbundwerkstoffe und Spezialwerkstoffe bestimmen und ihre Eigenschaften ermitteln;
– für bestimmte Verwendungen geeignete Verbundwerkstoffe und Spezialwerkstoffe auswählen.
Bereich Holztechnologie:
Zellstoff- und Papierherstellung,Verbundwerkstoffe und Spezialwerkstoffe wie Engineered Wood Products und Wood Plastic Composits.
8. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Holzwirtschaft
– die wichtigsten Holzmärkte verstehen und analysieren;
– die wichtigsten Zertifizierungen erklären und anwenden.
Bereich Holzwirtschaft:
Holzmärkte, Zertifizierungen.
Die Schülerinnen und Schüler können
– im jeweiligen Bereich die gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken verwenden;
– Materiaverwaltung mit EDV-Unterstützung durchführen;
– die rechtlichen Vorgaben der Sicherheitstechnik und Unfallverhütung erklären und diese in der Werkstätte und im Werkstättenlaboratorium beurteilen und anwenden.
Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Schutzmaßnahmen, Unfallverhütung; Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Pflege von Werkzeugen, Maschinen und Geräten, Recycling; Herstellung eines oder mehrerer facheinschlägiger Produkte und Durchführung von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf Projektbasis unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungstechniken.
3. Klasse:
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Holzbearbeitung und Holzverarbeitung
– Produktionsaufträge im Gatter- und Bandsägewerk und mit Holzbearbeitungsanlagen planen, vorbereiten und durchführen;
– die CNC-Technik zur Holzbearbeitung anwenden;
– komplexe Instandsetzungs- und Instandhaltungsarbeiten bei Werkzeugen und Maschinen durchführen.
Werkstätte „Holzbearbeitung“ (Produktion von Schnittholz aus Rundholz mittels Bandsäge, Gatter und Nebenmaschinen).
Werkstätte „Holzverarbeitung“ (Herstellung von Holzprodukten mittels Hobelanlagen, Fertigung von Werkstücken aus Holz mit Hilfe von Maschinen, inbesondere mittels CNC-Technik).
Werkstätte „Instandsetzung und Instandhaltung“ (Instandsetzungsarbeiten von Sägewerkzeugen inbesondere mittels CNC-Technik, Instandhaltungsarbeiten von Maschinen).
4. Klasse- Kompetenzmodul 7:
7. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Holzbearbeitung und Holzverarbeitung
– Produktionsaufträge im Gatter- und Bandsägewerk und mit Holzbearbeitungsanlagen planen, vorbereiten und durchführen und analysieren;
– die CNC-Technik zur Holzbearbeitung anwenden;
– komplexe Instandsetzungs- und Instandhaltungsarbeiten bei Werkzeugen und Maschinen durchführen;
– Schadensanalysen durchführen.
Werkstätte „Holzbearbeitung“ (Produktion von Schnittholz aus Rundholz mittels Bandsäge, Gatter und Nebenmaschinen).
Werkstätte „Holzverarbeitung“ (Herstellung von Holzprodukten mittels Hobelanlagen und Holzbearbeitungsmaschinen, Fertigung von Werkstücken aus Holz mit Hilfe CNC-Technik).
Werkstätte „Instandsetzung und Instandhaltung“ (Instandsetzungsarbeiten von Sägewerkzeugen inbesondere mittels CNC-Technik, Instandhaltungsarbeiten von Maschinen).
8. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Holzbearbeitung und Holzverarbeitung
– Produktionsaufträge im Gatter- und Bandsägewerk und mit Holzbearbeitungsanlagen planen, vorbereiten und durchführen und analysieren;
– die CNC-Technik zur Holzbearbeitung anwenden;
– komplexe Instandsetzungs- und Instandhaltungsarbeiten bei Werkzeugen und Maschinen durchführen;
– Schadensanalysen durchführen.
Werkstätte „Holzbearbeitung“ (Produktion von Schnittholz aus Rundholz mittels Bandsäge, Gatter und Nebenmaschinen).
Werkstätte „Holzverarbeitung“ (Herstellung von Holzprodukten mittels Hobelanlagen und Holzbearbeitungsmaschinen, Fertigung von Werkstücken aus Holz mit Hilfe CNC-Technik).
Werkstätte „Instandsetzung und Instandhaltung“ (Instandsetzungsarbeiten von Sägewerkzeugen inbesondere mittels CNC-Technik, Instandhaltungsarbeiten von Maschinen).
3. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Maschinen- und Anlagentechnik
– den Aufbau und die Funktion von sonstigen Maschinen für die Holzverarbeitung beschreiben.
Bereich Maschinen- und Anlagentechnik:
Maschinen und Anlagen für die Holzverarbeitung (Presstechnologie, Keilzinkenanlagen, Beleimtechnologie, Furniermaschinen, Zerspanungstechnologie, Zerfaserungstechnologie, Schleifmaschinen).
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Prozesse und Verfahren
– den Ablauf in einem Gatter-, Kreissägen- sowie Bandsägewerk erklären und analysieren;
– Zerspanungsmaschinen den jeweiligen Anwendungsbereichen zuordnen;
– die wichtigsten mechanischen Stetigförderer erklären und den Anwendungsbereichen zuordnen;
– die Funktion des Rundholz- und Schnittholzplatzes und der dazugehörigen Prozesse und Anlagenteile sowie Maschinenteile erklären und analysieren.
Bereich Prozesse und Verfahren:
Arbeitsabläufe in einem Sägewerk (Gattersägewerk, Bandsägewerk, Kreissägewerk), Rundholzplatz, Schnittholzholzplatz, Schnittholzmanipulation und Sortierung, mechanische Stetigförderer.
4. Klasse – Kompetenzmodul 7:
8. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Prozesse und Verfahren
– bestehende Produktionsverfahren verstehen und erläutern;
– Produktionsverfahren analysieren und verbessern.
Bereich Prozesse und Verfahren:
Produktionsanlagen und Produktionsverfahren für die Herstellung von Massivholzwerkstoffen, Furnierwerkstoffen, Spanwerkstoffen und Faserwerkstoffen; Produktionsanlagen und Produktionsverfahren von Holzbauteilen und für den Holzbau; Produktionsanlagen und Produktionsverfahren für den Möbel- und Innenausbau.
3. Klasse:
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Konstruktion
– einfache maschinentechnische Konstruktionen berechnen und darstellen;
– einfache Konstruktionen in Holz und Metall entwickeln, berechnen und darstellen;
– technische Planungen von Produktionsanlagen lesen, erstellen, analysieren und optimieren.
Bereich Konstruktion:
Einfache maschinentechnische Konstruktionen aus der Holzverarbeitung; einfache Konstruktionen in Holz und Metall; Maschinenbaugruppen aus der Holzbearbeitung; einfache Produktionsabläufe bei der Holzverarbeitung.
4. Klasse – Kompetenzmodul 7:
7. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Konstruktion
– Produktionsabläufe planen, berechnen, darstellen und analysieren.
Bereich Konstruktion:
Anlagen und Anlagenteile aus der Holzbe- und Holzverarbeitung; Produktionsabläufe;
8. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Konstruktion
– Produktionsabläufe planen, berechnen, darstellen und analysieren.
Bereich Konstruktion:
Anlagen und Anlagenteile aus der Holzbe- und Holzverarbeitung; Produktionsabläufe;
Die Schülerinnen und Schüler können
– im jeweiligen Bereich die gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken verwenden;
– Materiaverwaltung mit EDV-Unterstützung durchführen;
– die rechtlichen Vorgaben der Sicherheitstechnik und Unfallverhütung erklären und diese in der Werkstätte und im Werkstättenlaboratorium beurteilen und anwenden.
Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Schutzmaßnahmen, Unfallverhütung; Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Pflege von Werkzeugen, Maschinen und Geräten, Recycling; Herstellung eines oder mehrerer facheinschlägiger Produkte und Durchführung von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf Projektbasis unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungstechniken.
3. Klasse:
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Holzbau und Holzbautechnik
– die wichtigsten Materialien für den Holzbau auswählen und beschreiben;
– ausgewählte Konstruktionen herstellen;
– die CNC-Technik zur Holzbearbeitung anwenden;
– Werkstoffprüfungen durchführen.
Werkstätte „Holzbau und Holzbautechnik“ (Planung und Fertigung von Holzbauelementen und einfachen Holzkonstruktionen mit Hilfe von Maschinen und ggf. der CNC-Technik; ausgewählte Analyse- und Prüfverfahren für den Holzbau durchführen).
4. Klasse – Kompetenzmodul 7:
7. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Holzbau und Holzbautechnik
– die wichtigsten Materialien für den Holzbau auswählen und beschreiben;
– komplexe Konstruktionen herstellen;
– die CNC-Technik zur Holzbearbeitung anwenden;
– Werkstoffprüfungen durchführen.
Werkstätte „Holzbau und Holzbautechnik“ (Planung und Fertigung komplexen Holzbauelementen und Holzkonstruktionen mit Hilfe von Maschinen und ggf. der CNC- Technik).
Werkstättenlaboratorium Holzbau und Holzbautechnik (Ausgewählte Analyse- und Prüfverfahren für die Holzindustrie durchführen).
8. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Holzbau und Holzbautechnik
– die wichtigsten Materialien für den Holzbau auswählen und beschreiben
– komplexe Konstruktionen herstellen;
– die CNC-Technik zur Holzbearbeitung anwenden;
– Werkstoffprüfungen durchführen.
Werkstätte „Holzbau und Holzbautechnik“ (Planung und Fertigung komplexen Holzbauelementen und Holzkonstruktionen mit Hilfe von Maschinen und ggf. der CNC Technik).
Werkstättenlaboratorium Holzbau und Holzbautechnik (Ausgewählte Analyse- und Prüfverfahren für die Holzindustrie durchführen).
3. Klasse:
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Holzbau
– die wesentlichen Dachstuhlkonstruktionen (Pfettendach, Sparrendach) konstruieren und bewerten;
– die verschiedenen Holzbausysteme erläutern;
– die verschiedenen Vorfertigungsgrade der Holzbausysteme erläutern;
– den Grad der Vorfertigung projekt- und firmenbezogen bewerten.
Bereich Holzbau:
Dachstuhlkonstruktionen, Holzbausysteme, Vorfertigung im Holzbau.
4. Klasse – Kompetenzmodul 7:
7. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Holzbau und Bauphysik
– Bauteile wärmetechnisch vergleichen und bewerten;
– den U-Wert und den HWB berechnen;
– Bauteile schalltechnisch vergleichen und bewerten;
– die Gebäudeklassen, Feuerwiderstandsklassen und das Brandverhalten erläutern;
– Bauteile brandschutztechnisch vergleichen und bewerten;
– die Grundlagen des Passivhauses erläutern;
– Bauteile ökologisch und baubiologisch vergleichen und bewerten;
Bereich Holzbau und Bauphysik:
Detailierung im Holzbau, Wärmeschutz, Schallschutz, Brandschutz und Bauökologie.
8. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Konstruktiver Holzbau
– die zimmermannsmäßigen Holzverbindungen vergleichen und bewerten;
– die ingenieurmäßigen Holzverbindungen Holzbau vergleichen und bewerten;
– die Grundarten des Holzskelettbau vergleichen und bewerten;
– die Primärkonstruktionen im Hallenbau erläutern;
– die Sekundärkonstruktionen im Hallenbau erläutern;
– die Primärkonstruktionen im Brückenbau erläutern;
– die Grundarten der Holzstiegen konstruieren und bewerten;
– die Grundarten der Balkone vergleichen und bewerten.
Bereich Konstruktiver Holzbau:
Verbindungstechnik, Hallenbau, Brückenbau, Stiegenbau, Balkonbau.
3. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Statik
– Lastaufstellungen durchführen;
– Gleichgewichtsbedingungen erstellen;
– den Schnittkraftverlauf an einem einfachen, statisch bestimmten Stabtragwerk berechnen;
– Stabkräfte an einem ebenen, statisch bestimmten Fachwerk berechnen.
– die Querschnittskennwerte, Widerstandsmoment und Flächenträgheitsmoment berechnen;
– die Spannungsformeln der Festigkeitslehre anwenden.
Bereich Statik:
Grundlagen der Mechanik, Stabstatik, Fachwerke, Grundlagen der Festigkeitslehre.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Bemessung
– den Eurocode 5 für die Bemessung eines Stabtragwerkes anwenden;
– den Eurocode 5 für die Bemessung einer zimmermannsmäßigen Holzverbindung anwenden;
– den Eurocode 5 für die Bemessung einer ingenieursmäßige Holzverbindung anwenden.
Bereich Bemessung:
Eurocode 5 – Bemessungen im Holzbau (auch EDV-unterstützt).
3. Klasse:
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Konstruktion
– einen Einreichplan für ein holzbezogenes Projekt erstellen;
– eine statische Vorbemessung für ein Stabtragwerk erstellen.
Bereich Konstruktion:
Branchenübliches 3D-Zeichenprogramm, branchenübliches Stabstatikprogramm.
4. Klasse – Kompetenzmodul 7:
7. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Konstruktion
– einen Konstruktionsplan für ein holzbezogenes Projekt erstellen;
– einen Holzauszug für ein holzbezogenes Projekt erstellen.
Bereich Konstruktion:
Branchenübliches Abbundprogramm.
8. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Konstruktion
– einen Detailplan für wesentliche Knotenpunkte im Holzbau erstellen;
– einen Energieausweis für ein holzbezogenes Projekt erstellen.
Bereich Konstruktion:
Branchenübliches Abbundprogramm und 3D-Zeichenprogramm,
branchenübliches Programm zur Erstellung eines Energieausweises.
Die Schülerinnen und Schüler können
– im jeweiligen Bereich die gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken verwenden;
– Materiaverwaltung mit EDV-Unterstützung durchführen;
– die rechtlichen Vorgaben der Sicherheitstechnik und Unfallverhütung erklären und diese in der Werkstätte und im Werkstättenlaboratorium beurteilen und anwenden.
Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Schutzmaßnahmen, Unfallverhütung; Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Pflege von Werkzeugen, Maschinen und Geräten, Recycling; Herstellung eines oder mehrerer facheinschlägiger Produkte und Durchführung von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf Projektbasis unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungstechniken.
4. Klasse– Kompetenzmodul 7:
7. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Holztechnologie
– Werkstoffprüfungen durchführen.
Werkstättenlaboratorium Holztechnologie (Ausgewählte Analyse- und Prüfverfahren).
3. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Holztechnologie
– die wichtigsten Tischlereiwerkstoffe (Werk- und Hilfsstoffe) beschreiben und nach ihrem Einsatz zuordnen;
– Regelwerke, Konstruktionen und die Herstellung von Produkten der Bautischlerei wiedergeben.
Bereich Holztechnologie:
Tischlereiwerkstoffe, Hilfsstoffe, Bautischlerei (Fenster, Türen, Böden, Stiegen, Wände).
6. Semester – Kompetenzmodule 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Holztechnologie
– die wichtigsten Oberflächenbehandlungen und Holzschutzmaßnahmen, ihre Eigenschaften und Verarbeitung erklären;
– die wichtigsten Oberflächenbehandlungen anwenden;
– die Verfahren der wichtigsten Oberflächenbehandlungen analysieren und beurteilen.
Bereich Holztechnologie:
Holzschutz, Oberflächenbehandlung.
4. Klasse – Kompetenzmodul 7:
7. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Holztechnologie
– Regelwerke, Konstruktionen und die Herstellung von Produkten der Bautischlerei und des Möbelbaus wiedergeben.
Bereich Holztechnologie:
Bautischlerei (Fenster, Türen, Böden, Stiegen, Wände), Möbeltischlerei.
8. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Holztechnologie
– den Aufbau, die physikalischen und chemischen Eigenschaften von Verbundwerkstoffen und Spezialwerkstoffen erklären;
– die entsprechenden technischen Regelwerke aufzählen und erläutern;
– die wichtigsten Verbundwerkstoffe und Spezialwerkstoffe bestimmen und ihre Eigenschaften ermitteln;
– für bestimmte Verwendungen geeignete Verbundwerkstoffe und Spezialwerkstoffe auswählen;
– neue Einsatzgebiete für Verbundwerkstoffe und Spezialwerkstoffe erkennen und sie dafür modifizieren.
Bereich Holztechnologie:
Verbundwerkstoffe, Spezialwerkstoffe, Engineered Wood Products, Wood Plastic Composits.
Die Schülerinnen und Schüler können
– im jeweiligen Bereich die gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken verwenden;
– Materiaverwaltung mit EDV-Unterstützung durchführen;
– die rechtlichen Vorgaben der Sicherheitstechnik und Unfallverhütung erklären und diese in der Werkstätte und im Werkstättenlaboratorium beurteilen und anwenden.
Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Schutzmaßnahmen, Unfallverhütung; Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Pflege von Werkzeugen, Maschinen und Geräten, Recycling; Herstellung eines oder mehrerer facheinschlägiger Produkte und Durchführung von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf Projektbasis unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungstechniken.
3. Klasse:
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Tischlereitechnik
– Massivholzprodukte herstellen;
– Werkstücken aus Holz mit Hilfe von Maschinen, inbesondere mittels CNC-Technik fertigen.
Werkstätte „Tischlereitechnik“ (Montage- und Befestigungstechniken; Anfertigen von Möbeln; Bautischlerarbeiten und einfache Holzkonstruktionen mit Hilfe von Maschinen und der CNC-Technik).
4. Klasse- Kompetenzmodul 7:
7. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Tischlereitechnik
– komplexe Holzprodukte herstellen;
– Werkstücke aus Holz mit Hilfe von Maschinen, inbesondere mittels CNC-Technik fertigen.
Werkstätte „Tischlereitechnik“ (Montage- und Befestigungstechniken; Anfertigen von Möbeln; Bautischlerarbeiten und komplexen Holzkonstruktionen mit Hilfe von Maschinen und der CNC Technik).
8. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Tischlereitechnik
– komplexe Holzprodukte herstellen;
– Werkstücke aus Holz mit Hilfe von Maschinen, inbesondere mittels CNC-Technik fertigen;
– Werkstoffprüfungen durchführen.
Werkstätte „Tischlereitechnik“ (Montage- und Befestigungstechniken; Anfertigen von Möbeln; Bautischlerarbeiten und komplexen Holzkonstruktionen mit Hilfe von Maschinen und der CNC- Technik).
Werkstättenlaboratorium Tischlereitechnik (ausgewählte Analyse- und Prüfverfahren für die Holzindustrie durchführen).
3. Klasse:
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Tischlereitechnik
– Verbindungen, Verbindungstechniken und Befestigungstechniken auswählen, erläutern und richtig anwenden;
– die wichtigsten Tischlereimaschinen und -vorrichtungen erläutern und unter sicherheitsrelevanten Aspekten zum Einsatz bringen;
– die wichtigsten Werkzeuge auswählen;
– die Instandhaltung von Tischlereimaschinen und Werkzeugen planen und durchführen;
– Sicherheitsbestimmungen wiedergeben.
Bereich Tischlereitechnik:
Verbindungen, Verbindungs- und Befestigungstechniken, Tischlereimaschinen und –vorrichtungen, Werkzeuge, Instandhaltung, Sicherheitsbestimmungen und -vorrichtungen an Holzbearbeitungsmaschinen, Arbeits- und Betriebstechnik.
4. Klasse – Kompetenzmodul 7:
7. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Tischlereitechnik
– branchenbezogene Software anwenden, Programmabläufe und Fertigungsschritte optimieren;
– Werkstücke mit einer Software für CNC-Maschinen planen und fertigen.
Bereich Tischlereitechnik:
CNC-Maschinen, Programme für CNC-Maschinen.
Bereich Werkstätte und Produktionstechnik:
Werkstätte Tischlerei: Montage- und Befestigungstechniken; Anfertigen von Möbeln; Bautischlerarbeiten und komplexe Holzkonstruktionen mit Hilfe von Maschinen und der CNC-Technik
8. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Tischlereitechnik
– CIM-Technik für komplexe Werkstücke anwenden;
– fachgerechte Werkzeuginstandhaltung an branchenbezogenen Maschinen und Geräten und Werkzeugverwaltung anwenden;
– Arbeitsvorbereitungen mit branchenbezogener Software durchführen.
Bereich Tischlereitechnik:
CIM, Werkzeuginstandhaltung, Werkzeugverwaltung, Arbeitsvorbereitung.
3. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Stilkunde
– Möbel einem Stil zuordnen und erläutern;
– Freihandskizzen erstellen.
Bereich Stilkunde:
Möbelstilkunde, Stilepochen und Stilelemente.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Konstruktion
– normgerechte technischen Zeichnung ausführen;
– Freihandskizzen erstellen;
– Verfahren, Einsatzbereiche und Normen der Bautischlerei verstehen;
– einfache Konstruktionen entwickeln, berechnen und darstellen.
Bereich Konstruktion:
einfache Konstruktionen und Fertigungszeichnungen, Freihandskizzen, Konstruktionen und detailspezifische Lösungen im Möbelbau (Holzverbindungen, Perspektiven, Möblierungspläne Raumgestaltung und Werkstofflisten), Arbeitsvorbereitung, Prozessablaufplanung, Zuschnittoptimierung.
4. Klasse – Kompetenzmodul 7:
7. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Konstruktion
– Grundkenntnisse über Möbel-, Türen- und Fenster-, Innenausbau- und Stiegenbau anwenden;
– die Grundlagen der Bauphysik sowie die berufseinschlägigen Sicherheits-, Bau-, Umwelt- und Brandschutzvorschriften verstehen;
– den Aufbau und die Funktion von grafischer Informationsverarbeitung verstehen und computerunterstützte technische Zeichnungen anfertigen.
Bereich Konstruktion:
Innenausbau (Wände, Decken und Fußbodenelemente, Innentüren und Raumgestaltung), Grundlagen des Stiegenbaus ( Normen, Konstruktionsarten und Materialauswahl), Bauphysik, Bautischlerei (Fensterbauarten und deren Funktion).
8. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Konstruktion
– Grundkenntnisse über Möbel-, Türen- und Fenster-, Innenausbau- und Stiegenbau anwenden;
– die Grundlagen der Bauphysik sowie die berufseinschlägigen Sicherheits-, Bau-, Umwelt- und Brandschutzvorschriften verstehen;
– den Aufbau und die Funktion von grafischer Informationsverarbeitung verstehen und computerunterstützte technische Zeichnungen anfertigen.
Bereich Konstruktion:
Innenausbau (Wände, Decken und Fußbodenelemente, Innentüren und Raumgestaltung), Grundlagen des Stiegenbaus ( Normen, Konstruktionsarten und Materialauswahl), Bauphysik, Bautischlerei (Fensterbauarten und deren Funktion).
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Für die weiteren Pflichtgegenstände und die verbindliche Übung sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff gemäß Abschnitt IX Unterabschnitt A bis C anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.
Für die Pflichtgegenstände der Ausbildungsschwerpunkte sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff wie im Abschnitt IX Unterabschnitt B.1 bis B.3 anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.
Für die Freigegenstände und unverbindlichen Übungen sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff gemäß Abschnitt IX Unterabschnitt E und F anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.
(Gesamtsemesterwochenstundenzahl und Semesterwochenstunden der einzelnen Unterrichtsgegenstände)
| Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung | Semesterwochenstunden | Summe | Lehrverpflichtungsgruppe | ||||||||
| Klasse | |||||||||||
| 1. | 2. | 3. | 4. | ||||||||
| Semester | |||||||||||
| 1. | 2. | 3. | 4. | 5. | 6. | 7. | |||||
| A. | Allgemeinbildende Pflichtgegenstände | ||||||||||
| 1. | Religion/Ethik 3 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 1 | 13 | (III)/III | |
| 2. | Deutsch und Kommunikation | 3 | 3 | 3 | 3 | 2 | 2 | 2 | 18 | (I) | |
| 3. | Englisch | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | – | 12 | (I) | |
| 4. | Geografie, Geschichte und Politische Bildung | 2 | 2 | 1 | 1 | – | – | – | 6 | (III) | |
| 5. | Bewegung und Sport | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 1 | 13 | (IVa) | |
| 6. | Angewandte Mathematik | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | – | 12 | (I) | |
| 7. | Naturwissenschaftliche Grundlagen | 2 | 2 | – | – | – | – | – | 4 | (II) | |
| B. | Fachpraxis und Fachtheorie | ||||||||||
| 1. | Unternehmensführung | – | – | 2 | 2 | 2 | 2 | 1 | 9 | II | |
| 2. | Betriebstechnik und Projekte 4 | – | – | 3 (1) | 3 (1) | 3 (2) | 3 (2) | 3 (1) | 15 | II | |
| 3. | Informationssysteme und IT-Sicherheit 4 | 3 (2) | 3 (2) | 3 (2) | 3 (2) | 3 (1) | 3 (1) | 3 (1) | 21 | I | |
| 4. | Medientechnik 4 | 3 (2) | 3 (2) | 3 (2) | 3 (2) | 3 (1) | 3 (1) | – | 18 | I | |
| 5. | Systemtechnik | ||||||||||
| 5.a | Systemtechnik – Computerpraktikum | 6 | 6 | 2 | 2 | 1 | 1 | – | 18 | IVa | |
| 5.b | Systemtechnik 4 | 3 (2) | 3 (2) | 3 (2) | 3 (2) | 3 (1) | 3 (1) | – | 18 | I | |
| 6. | Netzwerktechnik | ||||||||||
| 6.a | Netzwerktechnik – Computerpraktikum | – | – | 2 | 2 | 1 | 1 | – | 6 | IVa | |
| 6.b | Netzwerktechnik 4 | 3 (2) | 3 (2) | 3 (2) | 3 (2) | 3 (1) | 3 (1) | – | 18 | I | |
| 7. | Betriebspraxis | – | – | – | – | – | – | 20 | 20 | IV | |
| Pflichtgegenstände der Ausbildungsschwerpunkte B.1 – B.3 4 | – | – | – | – | 5 (5) | 5 (5) | 4 (4) | 14 | I | ||
| C. | Verbindliche Übung | ||||||||||
| 1. | Soziale und personale Kompetenz 5 | 1 (1) | 1 (1) | 1 (1) | 1 (1) | – | – | – | 4 | III | |
| Gesamtsemesterwochen-stundenzahl | 34 | 34 | 34 | 34 | 34 | 34 | 35 | 239 | |||
| Pflichtgegenstand der Ausbildungsschwer-punkte | Semesterwochenstunden | Summe | Lehrverpflichtungsgruppe | ||||||||
| Klasse | |||||||||||
| 1. | 2. | 3. | 4. | ||||||||
| Semester | |||||||||||
| 1. | 2. | 3. | 4. | 5. | 6. | 7. | |||||
| B.1 | Medientechnik 4 | – | – | – | – | 5 (5) | 5 (5) | 4 (4) | 14 | I | |
| B.2 | Systemtechnik 4 | – | – | – | – | 5 (5) | 5 (5) | 4 (4) | 14 | I | |
| B.3 | Netzwerktechnik 4 | – | – | – | – | 5 (5) | 5 (5) | 4 (4) | 14 | I | |
| D. | Pflichtpraktikum | mindestens 4 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Eintritt in die 4. Klasse | |||||||||
| Freigegenstände, Unverbindliche Übungen, Förderunterricht | Semesterwochenstunden | Lehrverpflichtungsgruppe | |||||||||
| Klasse | |||||||||||
| 1. | 2. | 3. | 4. | ||||||||
| Semester | |||||||||||
| 1. | 2. | 3. | 4. | 5. | 6. | 7. | |||||
| E. | Freigegenstände | ||||||||||
| 1. | Englisch | – | – | – | – | 2 | 2 | – | (I) | ||
| 2. | Projektmanagement | – | – | – | – | – | 2 | 1 | III | ||
| 3. | Entrepreneurship | – | – | – | – | 2 | 2 | – | III | ||
| 4. | Mitarbeiterführung und -ausbildung | – | – | – | – | 1 | 1 | – | III | ||
| F. | Unverbindliche Übungen | ||||||||||
| 1. | Bewegung und Sport | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | IVa | ||
| 2. | Sprachtraining Deutsch | 2 | 2 | 2 | 2 | – | – | – | II | ||
| G. | Förderunterricht 6 | ||||||||||
| 1. | Deutsch und Kommunikation | ||||||||||
| 2. | Englisch | ||||||||||
| 3. | Angewandte Mathematik | ||||||||||
| 4. | Fachtheoretische Pflichtgegenstände | ||||||||||
______________________________
1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel gemäß Abschnitt IV abgewichen werden.2 Mit Ausbildungsschwerpunkt B.1 „Medientechnik“, B.2 „Systemtechnik“, B.3 „Netzwerktechnik“.3 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen.
4 Mit Übungen in elektronischer Datenverarbeitung im Ausmaß der in Klammern angeführten Semesterwochenstunden.
5 Mit Übungen sowie in Verbindung und inhaltlicher Abstimmung mit einem oder mehreren der in den Abschnitten A. bzw. B. angeführten Pflichtgegenständen.
6 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.
Stundentafel der Deutschförderklasse
| Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung | Wochenstunden pro Semester | Lehrverpflichtungsgruppen | |
| 1. | Deutsch in der Deutschförderklasse | 20 | (I) |
| 2. | Religion | 2 | (III) |
| 3. | Weitere Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung 1 | x 2 | Einstufung wie entsprechende/r Pflichtgegenstand, Pflichtgegenstand der Ausbildungsschwerpunkte, Verbindliche Übung |
| 4. | Pflichtgegenstände der Ausbildungsschwerpunkte 1 | ||
| Gesamtsemesterwochenstundenzahl | x 3 | ||
________________________________
1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion), die verbindliche Übung sowie die Pflichtgegenstände der Ausbildungsschwerpunkte gemäß der Stundentafel der Fachschule für Informationstechnik; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände, der verbindlichen Übung und der Pflichtgegenstände der Ausbildungsschwerpunkte erfolgt durch die Schulleitung.
2 Die Festlegung der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen weiteren Pflichtgegenstände, die verbindliche Übung sowie die Pflichtgegenstände der Ausbildungsschwerpunkte entfallen, erfolgt durch die Schulleitung; die Semesterwochenstunden der weiteren Pflichtgegenstände, der verbindlichen Übung sowie der Pflichtgegenstände der Ausbildungsschwerpunkte ergeben sich aus der Differenz zur Gesamtsemesterwochenstundenzahl.
3 Die Gesamtsemesterwochenstundenzahl entspricht jener des jeweiligen Semesters gemäß der Stundentafel der Fachschule für Informationstechnik.
4 Wie Stundentafel der Fachschule für Informationstechnik.
Siehe Anlage 1.
Das fachbezogene Qualifikationsprofil des Lehrplans erfüllt zumindest die Anforderungen einer facheinschlägigen Lehrabschlussprüfung (vgl. BGBl. II Nr. 149/2006 idgF sowie BGBl. II Nr. 480/2006 idgF). Für den Bereich der beruflichen Qualifikationen, des Arbeitsrechts einschließlich der Kollektivverträge sowie des Sozialversicherungsrechts wird mit dem Zeugnis der Abschlussprüfung zumindest der Nachweis einer mit einer facheinschlägigen Lehrabschlussprüfung abgeschlossenen beruflichen Ausbildung gemäß § 34a Berufsausbildungsgesetz, BGBl. Nr. 142/1969 idgF erbracht.
Die Absolventinnen und Absolventen der Fachschule für Informationstechnik sind befähigt, vor allem praktische Tätigkeiten im Bereich der System- und Informationstechnik, Netzwerktechnik, Medientechnik, Informationssysteme, IT-Sicherheit und in anderen informationstechnischen Fachbereichen auszuführen.
Sie sind in den genannten Tätigkeitsfeldern in der Lage, informationstechnische Problemstellungen zu analysieren, Lösungen unter vorgegebenen Rahmenbedingungen zu erarbeiten und zu bewerten. Sie sind in der Lage, Arbeitsaufträge auszuführen, zu kommunizieren und eigenständig oder im Team unter Anleitung von anderen Fachleuten, aber auch unter Zuhilfenahme von Softwarewerkzeugen, auszuführen.
Selbstständige und unterstützende Tätigkeiten bei betriebswirtschaftlichen, betriebsorganisatorischen sowie projektbezogenen Aufgaben in einem Unternehmen zählen ebenfalls zu den Einsatzgebieten der Absolventinnen und Absolventen der Fachschule für Informationstechnik. Sie kennen die wesentlichen Methoden des Projektmanagements und können Projekte planen und durchführen.
Für die selbstständige Ausübung von Gewerben ist der Nachweis der allgemeinen und besonderen Voraussetzungen erforderlich. Unter anderem ist im Bereich der besonderen Voraussetzungen der Nachweis der betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Kenntnisse vorgesehen. (§ 23 Abs. 1 GewO – „Unternehmerprüfung“). Gemäß § 8 Abs. 2 der Unternehmerprüfungsordnung, BGBl. Nr. 453/1993 idgF, führt der erfolgreiche Abschluss der technischen, gewerblichen und kunstgewerblichen Fachschulen gemäß § 58 des Schulorganisationsgesetzes zum Entfall des Prüfungsteiles „Unternehmerprüfung“.
Im Bereich Recht können die Absolventinnen und Absolventen die Voraussetzungen für den Abschluss und die Erfüllung eines Vertrages erläutern sowie Gewährleistungs-, Garantie- und Schadenersatzansprüche geltend machen. Sie können die verschiedenen Rechtsformen von Unternehmen und deren Organisation erläutern, sich Informationen aus dem Firmenbuch beschaffen. Sie können die wesentlichen Bestimmungen des Arbeitsrechts, des Gewerberechts und des Insolvenzrechts erläutern und im beruflichen Umfeld einsetzen.
Im Bereich Wirtschaft und Betriebstechnik können die Absolventinnen und Absolventen die Struktur des Jahresabschlusses beschreiben, aus betriebswirtschaftlichen Kennzahlen Schlussfolgerungen ziehen und die Ergebniswirksamkeit von einfachen Geschäftsfällen auf den Jahresabschluss beurteilen. Sie können die wichtigsten Kostenbegriffe erklären, eine einfache Kostenstellenrechnung durchführen, mit vorgegebenen Daten Kalkulationen durchführen, Deckungsbeiträge ermitteln und beurteilen. Sie können die verschiedenen Erscheinungsformen der Ertragsteuern erläutern, das System der Umsatzsteuer, der Personalnebenkosten und den Aufbau einfacher Lohn- und Gehaltsabrechnungen erklären. Sie können die Funktionsweise der Marketing-Instrumente erläutern, einfache Organigramme und Abläufe in Unternehmen interpretieren, Ziele und Aufgaben der Logistik sowie Vertriebs- und Beschaffungsprozesse beschreiben. Außerdem können Sie Gestaltungsgrundsätze der Produktion beschreiben, Methoden der Zeitermittlung erläutern, Arbeitspläne erstellen und Methoden des Projektmanagements und Qualitätsmanagements beschreiben und anwenden.
Im Bereich Betriebswirtschaft können die Absolventinnen und Absolventen die wichtigsten Begriffe der Betriebswirtschaft erklären sowie die Aufgaben, Strukturen und die Teilbereiche eines Wirtschaftsbetriebes erläutern. Weiters kennen sie die Möglichkeiten des Zahlungsverkehrs und können die Vor- und Nachteile von Eigen- und Fremdfinanzierung darstellen. Sie können verschiedene Kalkulationsverfahren und Preisfindungsstrategien erklären und anwenden. Ebenso können sie Grundzüge des Ressourcenmanagements erläutern und im Rahmen eines Projektes anwenden.
Im Bereich Kaufvertrag können die Absolventinnen und Absolventen den Unterschied zwischen Kauf-, Miet- und Leasingvertrag erklären sowie zwischen Handelskauf und Privatkauf unterscheiden. Außerdem sind sie in der Lage, den Schriftverkehr im Rahmen von Kaufverträgen zu verfassen.
Im Bereich Projektmanagement können die Absolventinnen und Absolventen grundlegende Methoden und Rollen beschreiben und anwenden sowie Projekte präsentieren und dokumentieren. Weiters sind sie in der Lage, selbstständig Ziele zu formulieren. Sie können Kreativitätstechniken zu unterschiedlichen Aufgabenszenarien situationsadäquat auswählen und einsetzen. Sie können Probleme und Konflikte in Teamstrukturen analysieren und geeignete Lösungsmöglichkeiten aufzeigen. Ebenso können sie die theoretischen Grundlagen des Projektmanagements im Rahmen von fächerübergreifenden technischen Projekten anwenden. Auf systematische Weise können sie wesentliche Projektrisiken erkennen und geeignete Maßnahmen vorsehen.
Im Bereich Unternehmensgründung können die Absolventinnen und Absolventen Chancen und Risiken einer Unternehmensgründung abschätzen und einen Businessplan für einen Kleinbetrieb erstellen.
Im Bereich Grundlagen der Informationsverarbeitung können die Absolventinnen und Absolventen die wesentlichen Begriffe und Abkürzungen erläutern. Sie erlernen den verantwortungsvollen Umgang mit dem Medium Internet sowie mit sozialen Medien. Sie können die typischen Funktionalitäten von Anwendungssoftware beschreiben und diese zur Erstellung unterschiedlicher Dokumente anwenden sowie Clouddienste nützen.
Im Bereich IT-Sicherheit können die Absolventinnen und Absolventen Bedrohungen und Angriffsvektoren benennen. Sie können die Grundbegriffe der Datensicherheit benennen sowie grundlegende Schutzmechanismen erklären und anwenden. Sie können die Grundlagen verschiedener Authentifizierungsmethoden erklären und kennen wichtige Faktoren für die Sicherstellung der Datensicherheit. Sie können grundlegende Werkzeuge der IT-Sicherheit einsetzen.
Im Bereich Datenbanksysteme können die Absolventinnen und Absolventen in Datenbanksoftwareprodukten Tabellen und Abfragen erstellen sowie Informationen für Bildschirm- und Druckerausgabe aufbereiten. Sie können Aufgabenstellungen analysieren, konzeptionell umsetzen und in Datenbanksystemen abbilden. Die Absolventinnen und Absolventen können ausgewählte Anwendungssysteme der Industrie, des Handels, der Logistik sowie der öffentlichen Verwaltung bewerten, parametrisieren und anhand praktischer Aufgabenstellungen anwenden.
Im Bereich Informationsdarstellung im Internet können die Absolventinnen und Absolventen statische und dynamische Webseiten mit semantisch richtigem Code und klarer Trennung zwischen Struktur, Inhalt und Layout erstellen. Sie können Aktionen und Anwendungen in serverseitigen und clientseitigen Skriptsprachen umsetzen.
Im Bereich Grafik- und Animationsformate kennen die Absolventinnen und Absolventen die gängigsten Grafik- und Animationsformate sowohl im Screen- als auch im Printbereich. Sie können diese Formate erstellen und für die jeweiligen Ausgabegeräte optimieren. Sie können geeignete Methoden zur Erstellung webtauglicher Animationen wählen und sowohl pixel- als auch vektororientierte Animationen erstellen und im Web veröffentlichen.
Im Bereich Bildbearbeitung können die Absolventinnen und Absolventen die gängigsten Bildformate sowohl für den Screen- als auch für den Printbereich anpassen und bearbeiten. Sie können geeignete Methoden und Softwareprodukte zur Erstellung screen- und printtauglicher Bilder und Grafiken auswählen und anwenden.
Im Bereich Printmedien kennen die Absolventinnen und Absolventen geeignete Methoden für die Erstellung professioneller Druckvorlagen. Sie können geeignete Hardware auswählen und bedienen sowie entsprechende Softwareprodukte auswählen und anwenden.
Im Bereich Fotografie kennen die Absolventinnen und Absolventen die grundlegenden Anforderungen für die Aufnahme von Bildern für die multimediale Weiterverarbeitung. Sie können die Aufnahmegeräte situationsbezogen einstellen und bedienen.
Im Bereich Corporate Design kennen die Absolventinnen und Absolventen die wesentlichen Grundregeln zur Erstellung eines einheitlichen multimedialen Erscheinungsbildes. Sie können unter Anwendung dieser Grundkenntnisse entsprechende multimediale Kommunikationsmittel gestalten und erstellen.
Im Bereich Audio kennen die Absolventinnen und Absolventen die Begriffe der Psychoakustik und können deren Wirkungsweise bei der Auswahl von geeignetem Audiomaterial zugrunde legen. Sie können Audioaufnahmen in einfachem Umfang planen und durchführen sowie Beschallungstechniken mit einfachen Anforderungen anwenden.
Im Bereich Video kennen die Absolventinnen und Absolventen die gängigen Komprimierungsverfahren und –methoden und können diese mit geeigneter Software anwenden. Sie kennen die relevanten Datenformate für das Publizieren jeglicher Art und können Videomaterial in einem für den Anwendungszweck geeigneten Format erstellen, bearbeiten und speichern.
Im Bereich Elektrotechnik und Elektronik für Informationstechnik können die Absolventinnen und Absolventen die wichtigsten Grundgesetze, Messverfahren und Schutzmaßnahmen erklären sowie diese Kenntnisse bei IT-mäßigen Montage- und Umbauarbeiten und im Zusammenhang mit Problemen der elektromagnetischen Verträglichkeit unter Anleitung anwenden.
Im Bereich Grundlagen der Informatik können die Absolventinnen und Absolventen die Komponenten eines Computersystems und ihr Zusammenwirken beschreiben, Computersysteme assemblieren und aufrüsten sowie die in der Computertechnik verwendeten Zahlen- und Kodiersysteme einsetzen.
Im Bereich Betriebssysteme können die Absolventinnen und Absolventen die implementierten Konzepte verstehen und anwenden, Betriebssysteme installieren und wiederkehrende Abläufe bei Wartungsarbeiten unter Anleitung automatisieren. Sie können wesentliche Systemdienste erklären, einrichten, konfigurieren und warten.
Im Bereich Grundlagen der Netzwerktechnik können die Absolventinnen und Absolventen die grundlegenden Netzwerktechnologien und Netzwerkkomponenten bewerten, Netzwerke entsprechend den Anforderungen aufbauen, konfigurieren, Adresskonzepte anwenden, Kommunikationsmodelle beschreiben und deren Protokolle zuordnen sowie grundlegende Netzwerkdienste konfigurieren.
Im Bereich Switching und Routing können die Absolventinnen und Absolventen grundlegende Switching- und Routingkonfigurationen vornehmen sowie konkrete Switching- und Routingaufgaben durchführen.
Im Bereich Netzwerkdienste können Absolventinnen und Absolventen Serversysteme entsprechend den Anforderungen auswählen und installieren, wesentliche Netzwerkdienste an Serversystemen installieren und konfigurieren sowie Konfigurationen in einem Serversystem automatisieren.
Im Bereich Netzwerksicherheit können Absolventinnen und Absolventen mögliche Gefahrenszenarien in Netzwerken identifizieren, grundlegende Absicherungsmaßnahmen von Serversystemen und Absicherungsmaßnahmen von Netzwerken konfigurieren sowie virtuelle LANs aufbauen und in Betrieb nehmen.
Im Bereich Multimedia Hardware kennen die Absolventinnen und Absolventen verschiedene Ein- und Ausgabegeräte für audiovisuelle Anwendungen sowie deren Eigenschaften und können Geräte zur Bildaufnahme bedienen. Sie können einfache Audio- und Videoaufnahmen durchführen und geeignete Peripheriegeräte im audiovisuellen Bereich auswählen.
Im Bereich Multimedia Software können die Absolventinnen und Absolventen geeignete Softwareprodukte für Bearbeitung jeglicher Art von Foto-, Video- und Audiomaterial anwenden. Sie können screen- und printtaugliche erstellen und speichern.
Im Bereich Multimediaanwendungen können die Absolventinnen und Absolventen anspruchsvolle Medien entwickeln und erstellen. Sie können Multimediaprojekte planen und durchführen sowie die Qualität der Endprodukte beurteilen.
Im Bereich Rechtliche Grundlagen kennen die Absolventinnen und Absolventen die Grundzüge von Urheber- und Medienrecht und können Projekte in diesem rechtlichen Rahmen abwickeln.
Im Bereich Elektrotechnik und Elektronik für Informationstechnik können die Absolventinnen und Absolventen Baugruppen und elektronische Geräte dimensionieren und in CAD-Programmen konstruieren, fachbezogene Vorschriften und Normen anwenden, programmierbare Systeme konfigurieren, programmieren, testen und warten, Entwicklungs-, Mess- und Prüfaufgaben lösen und dokumentieren, Arbeitsvorgänge und -ergebnisse computerunterstützt dokumentieren und einschlägige technische Normen sowie Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften beachten.
Im Bereich Betriebssysteme können die Absolventinnen und Absolventen Überwachung und Wartung von Computersystemen durchführen, Betriebssysteme speziell anpassen, Netzwerkdienste und Cloud-Dienste planen und umsetzen, systemnahe Skripte entwickeln, Lizensierungsmodelle interpretieren und anwenden, die wichtigsten Kenngrößen von Computersystemen erklären, Fehler suchen und beheben sowie Computersysteme und Systemabläufe visualisieren.
Im Bereich Netzwerkmanagement können die Absolventinnen und Absolventen komplexe und heterogene Netzwerke konzipieren und realisieren, grundlegende Überwachungen in einem Netzwerk durchführen, Netzwerkmanagementkonzepte erstellen sowie realisieren, im Hinblick auf Schwachstellen und Fehler strukturiert analysieren sowie Netzwerküberwachung und Netzwerkreporting automatisieren.
Im Bereich Netzwerksicherheit können die Absolventinnen und Absolventen Sicherheitskonzepte und Security- Policies für Netzwerke erstellen und umsetzen, geeignete Abwehrmaßnahmen zum Schutz von Netzwerken treffen und entsprechende Verschlüsselungsmethoden auswählen.
Im Bereich Switching und Routing können die Absolventinnen und Absolventen komplexes Switching und Routing unter Einsatz von dynamischen Protokollen nutzen sowie Switching- und Routingkonfigurationen optimieren.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Der fachtheoretische und fachpraktische Unterricht geht von einer umfassenden Sicht informationstechnischer Kompetenzen aus. Die Vermittlung der IT-Sicherheit ist ein wichtiges Bildungsziel.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
„Deutsch und Kommunikation“, „Englisch“, „Geografie, Geschichte und Politische Bildung“, „Angewandte Mathematik“, „Naturwissenschaftliche Grundlagen“ und „Ethik“.
Siehe Anlage 1.
Siehe BGBl. Nr. 37/1989 idgF.
Siehe Anlage 1.
2. Klasse:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Betriebswirtschaft
– die Begriffe Unternehmen, Betrieb und Firma unterscheiden und erklären;
– die Aufgaben und Strukturen eines Wirtschaftsbetriebes verstehen und die Bedeutung der einzelnen betrieblichen Teilbereiche erklären;
– die betriebswirtschaftlichen Grundbegriffe erläutern.
Bereich Kaufvertrag
– die Begriffe Kaufvertrag, Mietvertrag und Leasingvertrag unterscheiden und erklären;
– einen einfachen Kaufvertrag mit Liefer- und Zahlungsbedingungen erstellen;
– den im Rahmen eines Kaufvertrages erforderlichen Schriftverkehr erstellen.
Bereich Betriebswirtschaft:
Unternehmen, Betrieb, Firma, Teilbereiche eines Wirtschaftsbetriebes, betriebswirtschaftliche Grundbegriffe.
Bereich Kaufvertrag:
Kaufen, Mieten, Leasing, Liefer- und Zahlungsbedingungen, Schriftverkehr.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Projektmanagement
– die Grundlagen des Projektmanagements erklären;
– die Rollen in einem Projektteam erläutern;
– für ein konkretes Projekt selbstständig Ziele „smart“ definieren.
Bereich Betriebswirtschaft
– die Grundbegriffe des Zahlungsverkehrs erläutern;
– die verschiedenen Möglichkeiten des Zahlungsverkehrs darstellen;
– Vor- und Nachteile von aktuellen Eigen- und Fremdfinanzierungsformen erklären.
Bereich Projektmanagement:
Zielformulierung, Terminplanung, Projektphasen, Meilensteine, Projektteam, Rollen.
Bereich Grundlagen der Betriebswirtschaft:
Bargeld, Buchgeld, Valuten, Devisen, Wechselkurse, elektronische Zahlungsmittel, Eigen- und Fremdfinanzierung.
3. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Betriebswirtschaft
– verschiedene Kalkulationsverfahren erklären und anwenden;
– verschiedene Preisfindungsstrategien erklären und anwenden.
Bereich Projektmanagement
– unterschiedliche Kreativitätstechniken erklären und adäquat zu gestellten Aufgaben einsetzen;
– Probleme und Konflikte in Teamstrukturen analysieren und geeignete Lösungsmöglichkeiten aufzeigen;
– auf systematische Weise wesentliche Projektrisiken erkennen und geeignete Maßnahmen vorsehen.
Bereich Betriebswirtschaft:
Kalkulationsverfahren, Preisfindung.
Bereich Projektmanagement:
Kreativitätstechniken, Konflikterkennung und -bewältigung, Projektrisiken.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Betriebswirtschaft
– die Grundzüge des Ressourcenmanagements erläutern;
– Ressourcenmanagement im Rahmen eines Projektes anwenden.
Bereich Projektmanagement
– die theoretischen Grundlagen des Projektmanagements im Rahmen von fächerübergreifenden technischen Projekten anwenden;
– den Ablauf eines Projektes angemessen dokumentieren, präsentieren und reflektieren.
Bereich Betriebswirtschaft:
Ressourcenmanagement, Personal- und Materialbedarfsplanung.
Bereich Projektmanagement:
Realisierung informationstechnischer Projekte, Projektmanagement-Handbuch, Präsentation.
4. Klasse – Kompetenzmodul 7:
7. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Projektmanagement
– ein Projekt hinsichtlich Ressourcen und Projektfortschritt beurteilen;
– Methoden des Projektcontrollings anwenden.
Bereich Unternehmensgründung
– Chancen und Risiken einer Unternehmensgründung abschätzen;
– einen Businessplan für ein KMU erstellen.
Bereich Projektmanagement:
Projektressourcen, Projektcontrolling.
Bereich Unternehmensgründung:
Geschäftsidee, Finanzierung, Marketing, Rechtsform, Förderungsprogramme.
1. Klasse (1. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Grundlagen der Informationsverarbeitung
– grundlegende Begriffe der Informatik erklären und zuordnen;
– grundlegend mit dem Internet und den sozialen Medien umgehen;
– einfache Dokumente mit Anwendungssoftware erstellen, bearbeiten und lokale Dateisysteme sowie Netzwerkspeicher zur Ablage nutzen.
Bereich IT-Sicherheit
– Bedrohungen und Angriffsvektoren benennen;
– die Grundbegriffe der Datensicherheit benennen;
– das Spannungsfeld zwischen Sicherheit und Privatsphäre erkennen.
Bereich Grundlagen der Informationsverarbeitung:
Informatikfachbegriffe erläutern und einordnen, Internet, soziale Medien, Anwendungssoftware, normgerechte Dokumentenerstellung.
Bereich IT-Sicherheit:
Bedrohungen, Angriffsvektoren, Schutz personenbezogener Daten, Grundbegriffe der Datensicherheit.
2. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Grundlagen der Informationsverarbeitung
– weiterführende Begriffe der Informatik erklären und zuordnen;
– verantwortungsvoll mit dem Internet und den sozialen Medien umgehen sowie mögliche Risiken abschätzen;
– Dokumente mit Anwendungssoftware kollaborativ erstellen und bearbeiten.
Bereich IT-Sicherheit
– einfache Bedrohungen und Angriffsvektoren erkennen;
– grundlegende Schutzmechanismen nennen und exemplarisch anwenden.
Bereich Grundlagen der Informationsverarbeitung:
Informatikfachbegriffe erläutern und einordnen, Risiken im Internet, soziale Medien, normgerechte Dokumentenerstellung, Präsentationen, Tabellenkalkulationen, Datenimport und export.
Bereich IT-Sicherheit:
Bedrohungen, Angriffsvektoren, Erkennung von Schadsoftware, Schutz personenbezogener Daten, Sicherheitseinstellungen und Dokumentenschutz.
2. Klasse:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Grundlagen der Informationsverarbeitung
– Problemstellungen mit Anwendungssoftware lösen;
– einfache Automatisierung in Anwendungssoftware einsetzen.
Bereich IT-Sicherheit
– die Grundlagen verschiedener Authentifizierungsmethoden erklären;
– Quellen für Datenspuren benennen und einschränken;
– grundlegende Zugriffsschutzmechanismen erklären und exemplarisch einrichten.
Bereich Datenbanksysteme
– einfache Datenbanken mit einer marktüblichen Datenbanksoftware erstellen;
– Formulare, einfache Abfragen und Berichte erstellen;
– einfache strukturierte Datenbankabfragen erstellen.
Bereich Grundlagen der Informationsverarbeitung:
Dokumentenautomation, Anwendungssoftware.
Bereich IT-Sicherheit:
Authentifizierung, Autorisierung, Überwachungsmechanismen, Datenspuren, sichere Datenträger.
Bereich Datenbanksysteme:
Tabellen, Abfragen, Formulare, Berichte, strukturierte Abfragesprache.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich IT-Sicherheit
– Rechtemanagement von Anwendungen beschreiben und exemplarisch anwenden;
– Werkzeuge zur Verschlüsselung konfigurieren und einsetzen;
– Schadsoftwareschutz konfigurieren und überwachen;
– digitale Identität erklären und digitale Signaturen verwenden sowie rechtliche Rahmenbedingungen nennen.
Bereich Datenbanksysteme
– Konzept der Primär- und Fremdschlüssel verstehen und anwenden;
– Tabellen in Beziehungen stellen und tabellenübergreifende Abfragen erstellen;
– einfache Funktionen in Datenbanken anwenden;
– einfache strukturierte Definitions- und Manipulationsabfragen erstellen.
Bereich IT-Sicherheit:
Anwendungssicherheit, Werkzeuge zur Verschlüsselung, Schadsoftwareschutz, digitale Identität, digitale Signatur, rechtliche Grundlagen.
Bereich Datenbanksysteme:
Primärschlüssel, Fremdschlüssel, Beziehungen, Funktionen, Datendefinitions- und Manipulationsabfragen.
3. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Datenbanksysteme
– Architektur eines Datenbanksystems erläutern;
– konzeptionelle Datenmodelle erstellen;
– verschiedenste Notationen von Beziehungen und Kardinalitätstypen interpretieren und anwenden;
– komplexe strukturierte Datenbankabfragen erstellen;
– komplexe strukturierte Definitions- und Manipulationsabfragen erstellen.
Bereich Datenbanksysteme:
Drei-Schichten-Modell, ER-Modellierung, strukturierte Abfragesprache.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Datenbanksysteme
– Datenstrukturen in Normalformen überführen;
– konzeptionelles Datenmodell in physisches Datenmodell überführen;
– vertiefte Abfragenkonstrukte erstellen und ausführen;
– praktische Anwendung von Datenbanksystemen konfigurieren und parametrisieren.
Bereich Datenbanksysteme:
Referentielle Integrität, Normalisierung, physisches Datenmodell, strukturierte Abfragesprache, Content Management Systeme.
4. Klasse – Kompetenzmodul 7:
7. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Datenbanksysteme
– vertiefte Anwendung von Datenbanksystemen konfigurieren und parametrisieren;
– Backup und Restore von Datenbanksystemen durchführen.
Bereich Datenbanksysteme:
Anwendung von Datenbanksystemen, Backup, Content Management Systeme.
1. Klasse (1. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Informationsdarstellung im Internet
– einfache Webseiten nach rein semantischen Grundlagen erstellen;
– bei einfachen Webseiten klar zwischen Struktur, Formatierung und Inhalt unterscheiden sowie diese auch erstellen.
Bereich Grafik- und Animationsformate
– verschiedene Grafik- und Bildformate unterscheiden und anforderungsgemäß verwenden;
– einfache Bildbearbeitungen durchführen.
Bereich Informationsdarstellung im Internet:
Auszeichnungs- und Formatierungssprachen.
Bereich Grafik- und Animationsformate:
Bild- und Grafikformate, einfache Bildbearbeitung.
2. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Informationsdarstellung im Internet
– erweiterte Webseiten nach rein semantischen Grundlagen erstellen;
– bei erweiterten Webseiten klar zwischen Struktur, Formatierung und Inhalt unterscheiden sowie diese auch erstellen.
Bereich Grafik- und Animationsformate
– aus Pixel- und Vektorgrafiken 2D-Animationen erstellen;
– Pixel- und vektorbasierende Grafiken erstellen und bearbeiten.
Bereich Informationsdarstellung im Internet:
Auszeichnungs- und Formatierungssprachen.
Bereich Grafik- und Animationsformate:
Animation, Bild-, Grafik- und Videoformate.
2. Klasse:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Bildbearbeitung
– Bild- und Grafikdateien bearbeiten und Komprimierungsmethoden einsetzen;
– geeignete Softwareprodukte für die Bildbearbeitung auswählen und anwenden.
Bereich Informationsdarstellung im Internet
– den Unterschied zwischen clientseitigen und serverseitigen Skriptsprachen erklären;
– bei erweiterten Webseiten einfache Aktionen in einer clientseitigen Skriptsprache umsetzen.
Bereich Bildbearbeitung:
Bildformate, Datenformate und Codecs, Komprimierungsmethoden, Farbmodelle, Bildbearbeitung, Fotomontagen.
Bereich Informationsdarstellung im Internet:
Clientseitige und serverseitige Skriptsprachen.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Printmedien
– grundlegende Anforderungen für den professionellen Druck definieren;
– Vorlagen für den professionellen Druck fachgerecht erstellen;
– die erforderliche Hardware auswählen und bedienen;
– die Qualität der Endprodukte beurteilen.
Bereich Fotografie
– Geräte den Anforderungen entsprechend auswählen;
– Fotoausrüstung situationsbezogen einstellen und bedienen;
– Aufnahmen für multimediale Weiterverarbeitung erstellen.
Bereich Informationsdarstellung im Internet
– bei erweiterten Webseiten einfache Aktionen in einer serverseitigen Skriptsprache umsetzen;
– mit Hilfe einer serverseitigen Skriptsprache Daten aus einer Datenbank in einer erweiterten Webseite ausgeben.
Bereich Printmedien:
Typografie, Printmedien, professioneller Druck, Hardware, Kalibrierung von Ein- und Ausgabegeräten.
Bereich Fotografie:
Kameratechnik, Dateiformate, Speichermedien, Belichtung, Stative.
Bereich Informationsdarstellung im Internet:
Serverseitige Skriptsprache, strukturierte Abfragesprache.
3. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Corporate Design
– die wesentlichen Grundregeln zur Erstellung eines einheitlichen multimedialen Erscheinungsbildes anwenden;
– den Grundregeln des Corporate Design entsprechende multimediale Kommunikationsmittel gestalten.
Bereich Informationsdarstellung im Internet
– mit Hilfe einer serverseitigen Skriptsprache Daten in einer Datenbank in einer erweiterten Webseite hinzufügen, löschen und verändern;
– mit Hilfe von CMS-Tools dynamische Webseiten erstellen.
Bereich Corporate Design:
Typografie, Farbpsychologie, Einsatz und Gestaltung multimedialer Kommunikationsmittel.
Bereich Informationsdarstellung im Internet:
Serverseitige Skriptsprache, strukturierte Abfragesprache, CMS-Tools.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Audio
– einfache Audioaufnahmen durchführen;
– geeignete Softwareprodukte für Bearbeitung und Konvertierung von digitalen Audiodateien auswählen und anwenden;
– einfache Beschallungsanlagen aufbauen und bedienen.
Bereich Video
– Geräte den Anforderungen entsprechend auswählen;
– Videogeräte situationsbezogen einstellen und bedienen;
– Aufnahmen für multimediale Weiterverarbeitung erstellen;
– einfache Videofilme erstellen und bearbeiten.
Bereich Audio:
Audiotechnik, Dateiformate und Codecs, Bearbeitungen und Konvertierung von Audiodateien.
Bereich Video:
Videotechnik, Dateiformate und Codecs, Speichermedien, Videobearbeitung, Drehbuch und Storyboard.
Die Schülerinnen und Schüler können
– die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
– die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.
Praktikumsbetrieb und Praktikumsordnung, Schutzmaßnahmen, Unfallverhütung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, technische Dokumentation.
1. Klasse (1. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Elektrotechnik und Elektronik für Informationstechnik
– die wichtigsten elektrotechnischen Grundgesetze sowie die elektrischen Größen und Einheiten erklären;
– Schaltungen mit Gleichspannungsquellen analysieren;
– die wesentlichen Eigenschaften der Strahlenoptik und Wellenoptik beschreiben;
– einfache elektronische Grundschaltungen aufbauen sowie Spannung-, Strom- und Widerstandsmessungen durchführen;
– blanke und isolierte Leitungen zurichten, verlegen, Verbindungen und Anschlüsse herstellen;
– sicher mit Maschinen, Werkzeugen und Geräten umgehen und sich der Gefahren beim Umgang bewusst sein.
Bereich Grundlagen der Informatik (in Verbindung mit den Bereichen Zahlen und Maße sowie Algebra und Geometrie des Pflichtgegenstandes Angewandte Mathematik)
– die in der Computertechnik verwendeten Zahlen- und Kodiersysteme beschreiben und einsetzen;
– die zur Assemblierung eines EDV-Systems samt Peripheriegeräten notwenigen Bestandteile erklären;
– Dateien und Ordner verwenden sowie Dateien gezielt mit Attributen suchen;
– das Grundprinzip eines Computers erklären und die wesentlichen Bestandteile eines Computers erklären und beurteilen;
– die Funktionen der wichtigsten Baugruppen in Computersystemen sowie die Aufgaben und Einstellungen deren Firmware erklären;
– einen Computer assemblieren und ein Computersystem aufrüsten.
Bereich Elektrotechnik und Elektronik für Informationstechnik:
Elektrische Größen und Einheiten, Stromarten, Strom- Spannungsquellen, Grundgesetze der Elektrotechnik, Gleichstromtechnik, Messung elektronischer Grundgrößen.
Bereich Grundlagen der Informatik:
Kodierung und Zahlensysteme, Assemblierung von Computersystemen, Datenablage und speicherung.
Bereich Elektrotechnik und Elektronik für Informationstechnik:
Werkstätte „Mechanische Grundausbildung“ (Manuelle Fertigkeiten und einfache mechanische Verfahren der Werkstoffbearbeitung, Verbindungstechniken).
Werkstätte „Elektrotechnik und Elektronik“ (Elektrische Standardkomponenten, elektromechanische und elektronische Bauelemente erkennen und deren Funktion beschreiben, Zurichten und Verlegen von blanken und isolierten Leitungen, Weichlöttechnik).
Bereich Grundlagen der Informatik :
Werkstätte „Computerinfrastruktur“ (Computerassemblierung und Hardwarekonfiguration).
2. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Elektrotechnik und Elektronik für Informationstechnik
– Schaltungen mit Gleichspannungsquellen berechnen;
– die wesentlichen Eigenschaften der Strahlenoptik und Wellenoptik erklären;
– die Funktion einfacher elektronischer Schaltungen anhand von Messergebnissen bewerten;
– einfache Kabelkonfektionierungen und Installationsschaltungen herstellen;
– Montage- und Umbauarbeiten für IT-Infrastruktursysteme durchführen und die dafür notwendigen mechanischen Arbeiten ausführen.
Bereich Grundlagen der Informatik (in Verbindung mit den Bereichen Zahlen und Maße sowie Algebra und Geometrie des Pflichtgegenstandes Angewandte Mathematik)
– die zur Assemblierung eines EDV-Systems samt Peripheriegeräten notwenigen Bestandteile analysieren;
– das Grundprinzip eines Computers erklären und die wesentlichen Bestandteile eines Computers beurteilen;
– das Zusammenwirken von Hard- und Software beschreiben sowie die notwendigen Maßnahmen zur Datenspeicherung und zur Ordnung und Ablage von Dateien und Dateisystemen vornehmen;
– technische Subsysteme an den Rechner anschließen und in Betrieb nehmen;
– ein Betriebssystem installieren und die dazu notwendigen Parametrierungen durchführen;
– Computerkomponenten testen, einfache Fehlersuche auf Computern durchführen und die entsprechenden Ergebnisse bewerten.
Bereich Elektrotechnik und Elektronik für Informationstechnik:
Elektrische Größen und Einheiten, Stromarten, Strom- Spannungsquellen, Grundgesetze der Elektrotechnik, Gleichstromtechnik, Messung elektronischer Grundgrößen.
Bereich Grundlagen der Informatik :
Assemblierung von Computersystemen, Datenablage und –speicherung, Hard- und Software.
Bereich Elektrotechnik und Elektronik für Informationstechnik:
Werkstätte „Elektrotechnik und Elektronik“ (Aufbau von Grund- und Installationsschaltungen der Elektrotechnik, Messen elektrischer Größen, einfache Fehlersuche und Fehlerbehebung).
Werkstätte „Mechanische Grundausbildung“ (Montagearbeiten für IT-Infrastruktur).
Bereich Grundlagen der Informatik :
Werkstätte „Computerinfrastruktur“ (Grundlegende Installation und Konfiguration von Betriebssystemen, Installation von Hardware und Peripheriegeräten).
2. Klasse:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Elektrotechnik und Elektronik für Informationstechnik
– die Energiesituation in Österreich und weltweit einschätzen sowie die Herstellung elektrischer Energie, Energieeffizienz und Umwelteinflüsse erklären;
– passive Bauelemente charakterisieren und beschreiben;
– grundlegende Eigenschaften der Wechselstromtechnik beschreiben;
– IT-relevante Gebäudeinstallationen erstellen.
Bereich Betriebssysteme
– die grundlegenden Konzepte aktueller Betriebssysteme verstehen und anwenden;
– die grundlegenden Einstellungen in aktuellen Betriebssystemen erklären und vornehmen;
– die Installationsanforderungen an aktuellen Betriebssystemen nennen und diese installieren;
– Dateisysteme verstehen, erstellen und verwenden sowie Suchmechanismen in aktuellen Betriebssystemen verwenden;
– die grundlegende Benutzerverwaltung in aktuellen Betriebssystemen erklären;
– ein Clientbetriebssystem installieren und konfigurieren;
– technische Subsysteme an den Rechner anschließen und in Betrieb nehmen.
Bereich Grundlagen der Informatik
– die Grundlagen der Booleschen Algebra erklären;
– aussagenlogische Verknüpfungen erstellen;
– grundlegende Eigenschaften von Wahrheitsfunktionen erklären;
– algorithmische Lösungsansätze für einfache Problemstellungen erklären.
Bereich Elektrotechnik und Elektronik für Informationstechnik:
Energiesituation, Energieeffizienz, Umwelteinflüsse, passive Bauelemente, Wechselstromtechnik.
Werkstätte „Elektrotechnik und Elektronik“ (Elektronische Messtechnik, aktive und passive Bauelemente, IT-relevante Gebäudeinstallationen).
Bereich Betriebssysteme:
Grundlegende Konzepte aktueller Betriebssysteme, Installation von Betriebssystemen, Dateisysteme, Suchmechanismen, Benutzerverwaltung.
Werkstätte „Computerinfrastruktur“ (Einführende Übungen zur Konfiguration von Clientbetriebssystemen, Integration technischer Subsysteme sowie einfache Fehlersuche und Fehlerbehebung).
Bereich Grundlagen der Informatik:
Boolesche Algebra, Aussagenlogik, Wahrheitsfunktionen, einfache Algorithmen.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Elektrotechnik und Elektronik für Informationstechnik
– das magnetische Feld sowie einen Elektromotor und Generator beschreiben und erklären;
– grundlegende Funktionen und Anwendungen der Halbleitertechnik erklären;
– Messdaten von Subsystemen erfassen und auswerten;
– Spannungsversorgungen für IT-Infrastruktursysteme erstellen und dabei die einschlägigen Sicherheitsvorschriften beachten;
– die Grundlagen zur Dimensionierung von Serverschränken.
Bereich Betriebssysteme
– weiterführende Konzepte aktueller Betriebssysteme verstehen und anwenden;
– weiterführende Einstellungen in aktuellen Betriebssystemen erklären und vornehmen;
– Benutzer und Gruppen in aktuellen Betriebssystemen verwalten;
– Berechtigungen auf Datei- und Verzeichnisebene erklären und auf unterschiedliche Erfordernisse anpassen;
– eine Sicherungsstrategie für gegebene Anforderungen auswählen und durchführen;
– in einem Clientbetriebssystem Konfigurationen zur Personifizierung durchführen.
Bereich Grundlagen der Informatik
– grundlegende Anwendungen der Aussagenlogik auf Schaltkreise anwenden;
– grundlegende Schaltungen analysieren und synthetisieren;
– kombinatorische und sequentielle Bausteine beschreiben;
– grundlegende Eigenschaften der Gatterdarstellung beschreiben;
– einfache Problemstellungen mit Hilfe von Algorithmen lösen.
Bereich Elektrotechnik und Elektronik für Informationstechnik:
Das magnetische Feld, Elektromotor und Generator, Halbleiterbauelemente, Halbleitertechnik.
Werkstätte „Elektrotechnik und Elektronik“ (Digitaltechnik, Mikrocontroller, Energieversorgung von Netzwerk- und Serverkomponenten, unterbrechungsfreie Stromversorgung, Infrastrukturüberwachung in Serverräumen).
Bereich Betriebssysteme:
Weiterführende Konzepte und Einstellungen moderner Betriebssysteme, Benutzer- und Gruppenverwaltung, Dateiberechtigungen, Backupstrategien.
Werkstätte „Computerinfrastruktur“ (Vertiefende Übungen zur Konfiguration von Clientbetriebssystemen).
Bereich Grundlagen der Informatik:
Anwendungen der Aussagenlogik auf Schaltkreise, Analyse und Synthese von Schaltungen, kombinatorische und sequentielle Bausteine, Gatterdarstellung, algorithmische Lösungsansätze.
3. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Elektrotechnik und Elektronik für Informationstechnik
– Transistorschaltungen und Operationsverstärker beschreiben;
– die Grundlagen von Messfehlern erklären;
– grundlegende Eigenschaften von Mikrocontrollern erklären.
Bereich Betriebssysteme
– die Netzwerkeinstellungen in Betriebssystemen kennen und konfigurieren;
– aktuelle Betriebssysteme administrieren, warten und Fehler beheben;
– grundlegende Abläufe bei Wartungsarbeiten in aktuellen Betriebssystemen automatisieren;
– grundlegende Server-Dienste erklären und einrichten;
– grundlegende Konzepte von Virtualisierungstechniken erklären und anwenden;
– ein Serverbetriebssystem installieren und konfigurieren;
– PC-Anwendungsprobleme beheben und deren Ursachen ermitteln;
– Client Systeme verwalten und warten.
Bereich Elektrotechnik und Elektronik für Informationstechnik:
Transistorschaltungen, Operationsverstärker, Messfehler, Mikrocontroller.
Bereich Betriebssysteme:
Netzwerkeinstellungen, Wartung von Betriebssystemen, Automatisierung von Abläufen, Virtualisierung, Server-Dienste.
Werkstätte „Computerinfrastruktur“ (Einführende Übungen zur Konfiguration von Serverbetriebssystemen, Behebung von Hardware-, Software- und Leistungsproblemen).
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Elektrotechnik und Elektronik für Informationstechnik
– das Betriebsverhalten von Analog-Digital- sowie Digital-Analog-Wandlern erklären und geeignete Typen auswählen;
– Verfahren zur Messung nichtelektrischer Größen erklären;
– Mikrocontroller zur Steuerung elektronischer Schaltungen anwenden.
Bereich Betriebssysteme
– weiterführende Server-Dienste erklären und einrichten, konfigurieren sowie warten;
– erweiterte Konzepte von Virtualisierungstechniken erklären und anwenden;
– Cloud-Dienste erklären und einsetzen;
– grundlegende Sicherheitskonzepte von Betriebssystemen erklären und anwenden;
– in einem Serverbetriebssystem Konfigurationen zur Personifizierung durchführen;
– Probleme beheben und deren Ursachen beschreiben.
Bereich Elektrotechnik und Elektronik für Informationstechnik:
Elektronische Wandler, Messung nichtelektrischer Größen, Mikrocontroller.
Bereich Betriebssysteme:
Konfiguration und Wartung von Server-Diensten, Virtualisierung, Cloud-Dienste, Sicherheitskonzepte.
Werkstätte „Computerinfrastruktur“ (Vertiefende Übungen zur Konfiguration von Serverbetriebssystemen).
Die Schülerinnen und Schüler können
– die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
– die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.
Praktikumsbetrieb und Praktikumsordnung, Schutzmaßnahmen, Unfallverhütung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, technische Dokumentation.
1. Klasse (1. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Grundlagen der Netzwerktechnik
– die grundlegenden Netzwerktechnologien erklären;
– die verwendeten Übertragungsmedien und Komponenten in einem Netzwerk identifizieren und benennen;
– die Vernetzung mehrerer Computer kabelgebunden herstellen und die Verbindung überprüfen;
– die Adressierung der Komponenten in einem einfachen Netzwerk erkennen.
Bereich Grundlagen der Netzwerktechnik:
Netzwerktechnologien, Übertragungsmedien, Netzwerkkomponenten und Adressierung.
2. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Grundlagen der Netzwerktechnik
– die Vernetzung mehrerer Computer kabellos herstellen und die Verbindung überprüfen;
– unterschiedliche Adresstypen erkennen;
– den Komponenten in einem einfachen Netzwerk Adressen zuweisen.
Bereich Grundlagen der Netzwerktechnik:
Kabellose Übertragung, Netzwerkkomponenten, physikalische und logische Adressen.
2. Klasse:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Grundlagen der Netzwerktechnik
– marktübliche Übertragungsmedien erkennen und beschreiben;
– den Zusammenhang zwischen physikalischer und logischer Adresse erklären;
– einfache Netzwerke konfigurieren;
– einfache Adresskonzepte anwenden;
– Kommunikationsmodelle beschreiben;
– einschlägige Normen für die Verlegung von Netzwerkverkabelungen angeben und Normen zur Zertifizierung von Kabeln beschreiben;
– eine strukturierte horizontale und vertikale LAN-Verkabelung ausführen;
– Kabelmessungen durchführen und die Messergebnisse entsprechend analysieren und bewerten.
Bereich Switching und Routing
– die Grundlagen von Switching und Routing erklären;
– grundlegende Switching- und Routingaufgaben fallbeispielhaft umsetzen.
Bereich Grundlagen der Netzwerktechnik:
Übertragungsmedien, einfache Adressierungskonzepte, Kommunikationsmodelle und Netzwerkkonfiguration.
Werkstätte „Netzwerkinfrastruktur“ (Übungen im Bereich der Netzwerk- und Leitungstechnik, normgerechte und strukturierte Verkabelungsarbeiten und einfache Messungen).
Bereich Switching und Routing:
Grundlegende Switch- und Routerkonfiguration.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Grundlagen der Netzwerktechnik
– erweiterte Netzwerke konfigurieren;
– erweiterte Adresskonzepte anwenden;
– grundlegende Kommunikationsprotokolle erklären und einsetzen;
– grundlegende Netzwerkdienste erklären und konfigurieren;
– verschiedene Netzwerkkomponenten anschließen und konfigurieren;
– Netzwerkpläne erstellen, realisieren und warten.
Bereich Switching und Routing
– erweitertes Switching und Routing erklären;
– erweiterte Switching- und Routingaufgaben fallbeispielhaft umsetzen.
Bereich Grundlagen der Netzwerktechnik:
Erweiterte Adressierungskonzepte, Netzwerkkonfiguration, grundlegende Kommunikationsprotokolle und Netzwerkdienste.
Werkstätte „Netzwerkinfrastruktur“ (Assemblierung von Server- und Netzwerkschränken, Netzwerkverkabelung, Kabelmanagementsysteme, einfache Gerätekonfiguration in verschiedenen Netzen).
Bereich Switching und Routing:
Erweiterte Switch- und Routerkonfiguration.
3. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Netzwerkdienste
– Serversysteme entsprechend den Anforderungen auswählen und installieren;
– die grundlegenden Dienste in einem Serversystem konfigurieren;
– Kabelmessungen durchführen und die Messergebnisse entsprechend analysieren und bewerten;
– in Netzwerken Fehler beheben.
Bereich Netzwerksicherheit
– mögliche Gefahrenszenarien in Netzwerken identifizieren und erklären;
– grundlegende Absicherungsmaßnahmen von Serversystemen konfigurieren.
Bereich Netzwerkdienste:
Installation und Konfiguration von aktuellen Serversystemen, Konfiguration von Netzwerkdiensten.
Werkstätte „Netzwerkinfrastruktur“ (Kabelzertifizierung und Kabelmessung, Assemblierung von Serverräumen, Fehlersuche und Fehlerbehebung in Netzwerken).
Bereich Netzwerksicherheit:
Gefahrenszenarien, Firewall, Sicherheitsrichtlinien.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Netzwerkdienste
– erweiterte Netzwerkdienste konfigurieren;
– wesentliche Konfigurationen in einem Serversystem automatisieren;
– Zertifizierungsmessungen auf Verkabelungssystemen durchführen und die Messergebnisse entsprechend analysieren und bewerten;
– eine strukturierte horizontale und vertikale LAN-Verkabelung mit unterschiedlichen Medien ausführen.
Bereich Netzwerksicherheit
– virtuelle LANs aufbauen und in Betrieb nehmen;
– Absicherungsmaßnahmen von Netzwerken konfigurieren.
Bereich Netzwerkdienste:
Konfiguration von erweiterten Netzwerkdiensten.
Werkstätte „Netzwerkinfrastruktur“ (Netzwerkplanung, Dimensionierung und Montage von Lichtwellenleitern, Messen, Analysieren und Fehlerbehebung in Netzwerken).
Bereich Netzwerksicherheit:
VLANs, Switch- und Router-Security.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
3. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Multimedia Hardware
– unter Anwendung aktueller Technologien Bild-, Video- und Tonmaterial erstellen;
– aktuelle Hardwareprodukte anwenden.
Bereich Multimedia Software
– geeignete Softwareprodukte für die Bearbeitung von Bild-, Video- und Audiodateien auswählen;
– Bild-, Video- und Audiodateien analysieren und verarbeiten.
Bereich Multimediaanwendungen
– verschiedene Techniken und Verfahren anwenden;
– einfache Multimedia- und Webprojekte planen und durchführen.
Bereich Multimedia Hardware:
Multimediageräte, Hardware-Schnittstellen, digitale Bild-, Video- und Audiotechnik, Leistungsmerkmale, Bedienung und Installation.
Bereich Multimedia Software:
Bearbeitungssoftware für Bild-, Video- und Audiodateien.
Bereich Multimediaanwendungen:
Einfache Multimedia- und Webprojekte.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Multimedia Hardware
– unter Anwendung aktueller Technologien anspruchsvolles Bild-, Video- und Tonmaterial erstellen;
– aktuelle Hardwareprodukte installieren und konfigurieren.
Bereich Multimedia Software
– geeignete Softwareprodukte für die Bearbeitung von Bild-, Video- und Audiodateien eigenständig auswählen;
– komplexe Bild-, Video- und Audiodateien analysieren und verarbeiten;
– Multimediadateien in gängigen Formaten kombinieren und zu einem übergeordneten Endprodukt zusammenfassen.
Bereich Multimediaanwendungen
– verschiedene Techniken und Verfahren kombinieren und anwenden;
– Medienprodukte für die Ausgabe in verschiedenen Medien anpassen und gestalten;
– anspruchsvolle Multimedia- und Webprojekte planen und durchführen.
Bereich Multimedia Hardware:
Multimediageräte, Hardware-Schnittstellen, digitale Bild-, Video- und Audiotechnik, Leistungsmerkmale, Bedienung und Installation.
Bereich Multimedia Software:
Bearbeitungssoftware für Bild-, Video- und Audiodateien.
Bereich Multimediaanwendungen:
Anspruchsvolle Multimedia- und Webprojekte.
4. Klasse – Kompetenzmodul 7:
7. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Multimediaanwendungen
– anspruchsvolle Medienprodukte für die Ausgabe in verschiedenen Medien entwickeln;
– komplexe Multimedia- und Webprojekte planen und durchführen.
Bereich Rechtliche Grundlagen
– bei der Erstellung und Nutzung multimedialer Inhalte rechtliche Aspekte erkennen und beurteilen;
– die Grundzüge des Urheber- und Medienrechts anwenden.
Bereich Multimediaanwendungen:
Planung und Abwicklung von Multimedia- und Webprojekten.
Bereich Rechtliche Grundlagen:
Urheberrecht im Zusammenhang mit Bilder und Musik- sowie Videodateien; lizenzrechtliche Bestimmungen für Softwareplayer für Audio- und Videodateien.
3. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Elektrotechnik und Elektronik für Informationstechnik
– Baugruppen und Geräte der Elektronik dimensionieren und unter weitgehenden CAD-Einsatz konstruieren;
– praxisnahe Konstruktionshilfen bedienen und einsetzen sowie Fertigungsunterlagen erstellen;
– fachbezogene Vorschriften und Normen anwenden.
Bereich Betriebssysteme
– Überwachung und Wartung von Computersystemen praktisch umsetzen;
– Betriebssystemen für spezielle Anwendungen auswählen und anpassen;
– einfache Netzwerk- und Cloud-Dienste für Heimanwendungen und Kleinbetriebe planen und umsetzen.
Bereich Elektrotechnik und Elektronik für Informationstechnik:
Dimensionierung, Funktionsanalyse, Simulation mit facheinschlägiger Software von elektronischen Baugruppen, Erstellung von Fertigungsunterlagen mittels CAD.
Bereich Betriebssysteme:
Tools zur Systemüberwachung, Wartung verteilter Systeme, Betriebssysteme für Kleinrechner, private Cloud-Dienste, Netzwerkdienst im Verbund.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Elektrotechnik und Elektronik für Informationstechnik
– die in der Praxis anfallenden Entwicklungs-, Mess- und Prüfaufgaben unter Berücksichtigung von Qualitätsmanagement einer Lösung zuführen und diese computerunterstützt dokumentieren;
– programmierbare Systeme konfigurieren, programmieren, testen und warten;
– Aufgaben selbstständig und im Team unter Beachtung der einschlägigen Normen und Vorschriften lösen und die Ergebnisse praxisnah darstellen und präsentieren.
Bereich Betriebssysteme
– erweiterte Netzwerk- und Cloud-Dienste für Heimanwendungen und Kleinbetriebe planen und umsetzen;
– verteilte Systeme unter Beachtung von Datensicherheits-Richtlinien einrichten und überwachen;
– einfache systemnahe Programme erstellen und einsetzen;
– Fehlerbeschreibungen von Benutzern praktisch verstehen und Abhilfe schaffen;
– Visualisierung von Computersystemen und Systemabläufen.
Bereich Elektrotechnik und Elektronik für Informationstechnik:
Erstellung einfacher Programme für Mikrocontroller, Funktionsweise von SPS-Systemen, Prozessvisualisierung, Grundlagen der Haustechnik und Gebäudeautomatisierung.
Bereich Betriebssysteme:
Vorschriften und Normen für Computersystem und Datensicherheit, erweiterte Netzwerk-Dienste, Grundlagen von Skriptsprachen, Systemschnittstellen, Grundlagen Computer- und Systemsupport, Visualisierungstools.
4. Klasse – Kompetenzmodul 7:
7. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Elektrotechnik und Elektronik für Informationstechnik
– Produkte unter Berücksichtigung von qualitätstechnischen, ökologischen und ökonomischen Gesichtspunkten fertigen und/oder Dienstleistungen durchführen;
– Arbeitsvorgänge und -ergebnisse computerunterstützt dokumentieren;
– einschlägige technische Normen sowie Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften beachten.
Bereich Betriebssysteme
– Kenngrößen von Computersystemen und -projekten verstehen;
– Lizensierung verstehen und im System technisch umsetzen;
– Betriebssysteme und Echtzeit- und Steuerungssysteme auswählen und praktisch einsetzen.
Bereich Elektrotechnik und Elektronik für Informationstechnik:
Erstellung von Regelkreisen mittels Mikrokontroller und SPS, industrielle Bussysteme, Haustechnik, Gebäudeautomatisierung, Sicherheitseinrichtung in Gebäuden.
Bereich Betriebssysteme:
Kenngrößen von Computersystemen, Lizensierung, Echtzeitanforderungen, Schnittstellen in Steuerungssystemen.
3. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Netzwerkmanagement
– komplexe Unternehmensnetzwerke konzipieren;
– Komponenten eines Netzwerkes überwachen;
– erweiterte Netzwerkdienste in einem Serversystem konfigurieren.
Bereich Netzwerksicherheit
– Sicherheitskonzepte für Netzwerke erstellen;
– geeignete Abwehrmaßnahmen zum Schutz von Netzwerken entwickeln.
Bereich Switching und Routing
– komplexe Switching und Routingaufgaben fallbeispielhaft umsetzen;
– dynamische Switching- und Routingprotokolle erklären.
Bereich Netzwerkmanagement:
Planung und Konzeption von komplexen Netzwerken, Netzwerkmonitoring, vertiefende Konfiguration von Netzwerkdiensten.
Bereich Netzwerksicherheit:
Erweiterte Firewallkonzepte, Sicherheitsstrategien, Security-Policies.
Bereich Switching und Routing:
Komplexe Switching- und Routingprotokolle.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Netzwerkmanagement
– komplexe Unternehmensnetzwerke realisieren;
– komplexe und heterogene Netzwerkdienste in einem Serversystem konfigurieren;
– Netzwerkmanagementkonzepte erstellen und realisieren;
– Maßnahmen zur Fehleranalyse planen und durchführen.
Bereich Netzwerksicherheit
– grundlegende Verschlüsselungsmethoden erklären;
– Sicherheitskonzepte für Netzwerke umsetzen;
– geeignete Abwehrmaßnahmen zum Schutz von Netzwerken umsetzen.
Bereich Switching und Routing
– Switch- und Routerkonfigurationen optimieren;
– dynamische Switching- und Routingprotokolle konfigurieren.
Bereich Netzwerkmanagement:
Netzwerkmanagementtools, Troubleshooting.
Bereich Netzwerksicherheit:
Verschlüsselung, Sicherheitskonzepte, Intrusion Detection und Prevention Systeme, Firewalls, Virtual Private Networks.
Bereich Switching und Routing:
Switchingprotokolle; dynamische Routingprotokolle.
4. Klasse – Kompetenzmodul 7:
7. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Netzwerkmanagement
– komplexe Netzwerke auf Schwachstellen analysieren;
– Netzwerkmanagementkonzepte optimieren;
– Netzwerküberwachung und –reporting automatisieren.
Bereich Netzwerksicherheit
– erweiterte Verschlüsselungsmethoden erklären;
– aktuelle Sicherheitsmechanismen umsetzen.
Bereich Netzwerkmanagement:
Schwachstellenanalyse, Überwachung und Reporting.
Bereich Netzwerksicherheit:
Verschlüsselungsmethoden, digitale Signatur, Zertifikate.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe BGBl. Nr. 37/1989 idgF.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Für die weiteren Pflichtgegenstände und die verbindliche Übung sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff gemäß Abschnitt IX Unterabschnitt A bis C anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.
Für die Pflichtgegenstände der Ausbildungsschwerpunkte sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff wie im Abschnitt IX Unterabschnitt B.1 bis B.3 anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.
Für die Freigegenstände und unverbindlichen Übungen sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff gemäß Abschnitt IX Unterabschnitt E und F anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.
(Gesamtsemesterwochenstundenzahl und Semesterwochenstunden der einzelnen Unterrichtsgegenstände)
| Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung | Semesterwochenstunden | Summe | Lehrverpflichtungsgruppe | |||||||
| Klasse | ||||||||||
| 1. | 2. | 3. | 4. | |||||||
| Semester | ||||||||||
| 1. | 2. | 3. | 4. | 5. | 6. | 7. | ||||
| A. | Allgemeinbildende Pflichtgegenstände | |||||||||
| 1. | Religion/Ethik 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 1 | 13 | (III)/III |
| 2. | Deutsch und Kommunikation | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 14 | (I) |
| 3. | Englisch | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | – | 12 | (I) |
| 4. | Geografie, Geschichte und Politische Bildung | 2 | 2 | 1 | 1 | – | – | – | 6 | (III) |
| 5. | Bewegung und Sport | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | – | 12 | (IVa) |
| 6. | Angewandte Mathematik | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | – | 12 | (I) |
| 7. | Naturwissenschaftliche Grundlagen | 2 | 2 | – | – | – | – | – | 4 | (II) |
| 8. | Blindenspezifische Schriftsysteme | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | – | 6 | (III) |
| 9. | Orientierung und Mobilität | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | – | 6 | (IV) |
| 10. | Einführung in den Gebrauch von Hilfsmitteln für Menschen mit Sehbehinderung | 1 | 1 | – | – | – | – | – | 2 | (IV) |
| 11. | Hard- und Software für blinde und sehbehinderte Anwender | 2 | 2 | 1 | 1 | – | – | – | 6 | (I) |
| B. | Fachpraxis und Fachtheorie | |||||||||
| 1. | Unternehmensführung | – | – | 2 | 2 | 2 | 2 | 1 | 9 | II |
| 2. | Betriebstechnik und Projekte 3 | – | – | 3 (1) | 3 (1) | 3 (2) | 3 (2) | 3 (1) | 15 | (II) |
| 3. | Informationssysteme und IT-Sicherheit 3 | 3 (2) | 3 (2) | 3 (2) | 3 (2) | 3 (1) | 3 (1) | 3 (1) | 21 | (I) |
| 4. | Medientechnik 3 | 2 (2) | 2 (2) | 1 | 1 | 2 (1) | 2 (1) | – | 10 | (I) |
| 5.a | Systemtechnik – Computerpraktikum | 5 | 5 | 2 | 2 | 1 | 1 | – | 16 | (IVa) |
| 5.b | Systemtechnik 3 | 2 (2) | 2 (2) | 3 (2) | 3 (2) | 3 (1) | 3 (1) | – | 16 | (I) |
| 6.a | Netzwerktechnik – Computerpraktikum | – | – | 2 | 2 | 1 | 1 | – | 6 | (IVa) |
| 6.b | Netzwerktechnik 3 | 2 (2) | 2 (2) | 3 (2) | 3 (2) | 7 (6) | 7 (6) | 4 (4) | 28 | (I) |
| 7. | Betriebspraxis | – | – | – | – | – | – | 20 | 20 | IV |
| C. | Verbindliche Übung | |||||||||
| 1. | Soziale und personale Kompetenz 4 | 1 (1) | 1 (1) | 1 (1) | 1 (1) | – | – | – | 4 | III |
| Gesamtsemester-wochenstundenzahl | 34 | 34 | 34 | 34 | 34 | 34 | 34 | 238 | ||
| D. | Pflichtpraktikum | mindestens 4 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Eintritt in die 4. Klasse | ||||||||
| Freigegenstände, Unverbindliche Übungen, Förderunterricht | Semesterwochenstunden | Summe | Lehrverpflichtungsgruppe | |||||||
| Klasse | ||||||||||
| 1. | 2. | 3. | 4. | |||||||
| Semester | ||||||||||
| 1. | 2. | 3. | 4. | 5. | 6. | 7. | ||||
| E. | Freigegenstände | |||||||||
| 1. | Active English | 2 | 2 | 2 | 2 | 1 | 1 | – | (I) | |
| 2. | Blindenspezifische Schriftsysteme | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | – | (III) | |
| 3. | Projektmanagement | – | – | – | – | 2 | 2 | – | (III) | |
| 4. | Lebenspraktische Fertigkeiten | – | – | 2 | 2 | – | – | – | (IV) | |
| 5. | Mitarbeiterführung und -ausbildung | – | – | – | – | 1 | 1 | – | III | |
| F. | Unverbindliche Übungen | |||||||||
| 1. | Bewegung und Sport | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | (IVa) | |
| 2. | Sprachtraining Deutsch | 2 | 2 | 2 | 2 | – | – | – | II | |
| 3. | Spielmusik | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | – | (III) | |
| G. | Förderunterricht 5 | |||||||||
| 1. | Deutsch und Kommunikation | |||||||||
| 2. | Englisch | |||||||||
| 3. | Angewandte Mathematik | |||||||||
| 4. | Blindenspezifische Schriftsysteme | |||||||||
| 5. | Fachtheoretische Pflichtgegenstände | |||||||||
_____________________
1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel gemäß Abschnitt IV abgewichen werden.
2 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen.
3 Mit Übungen in elektronischer Datenverarbeitung im Ausmaß der in Klammern angeführten Semesterwochenstunden.
4 Mit Übungen sowie in Verbindung und inhaltlicher Abstimmung mit einem oder mehreren der in den Abschnitten A. bzw. B. angeführten Pflichtgegenständen.
5 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand
Stundentafel der Deutschförderklasse
| Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung | Wochenstunden pro Semester | Lehrverpflichtungsgruppen | |
| 1. | Deutsch in der Deutschförderklasse | 20 | (I) |
| 2. | Religion | 2 | (III) |
| 3. | Weitere Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung 1 | x 2 | Einstufung wie entsprechende/r Pflichtgegenstand, Verbindliche Übung |
| Gesamtsemesterwochenstundenzahl | x 3 | ||
| Freigegenstände und Unverbindliche Übungen 4 | |||
______________________________
1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion) sowie die verbindliche Übung gemäß der Stundentafel der Fachschule für Informationstechnik für blinde und sehbehinderte Menschen; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände sowie der verbindlichen Übung erfolgt durch die Schulleitung.
2 Die Festlegung der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen weiteren Pflichtgegenstände sowie die verbindliche Übung entfallen, erfolgt durch die Schulleitung; die Semesterwochenstunden der weiteren Pflichtgegenstände sowie der verbindlichen Übung ergeben sich aus der Differenz zur Gesamtsemesterwochenstundenzahl.
3 Die Gesamtsemesterwochenstundenzahl entspricht jener des jeweiligen Semesters gemäß der Stundentafel der Fachschule für Informationstechnik für blinde und sehbehinderte Menschen.
4 Wie Stundentafel der Fachschule für Informationstechnik für blinde und sehbehinderte Menschen.
Siehe Anlage 1.
Das fachbezogene Qualifikationsprofil des Lehrplans erfüllt zumindest die Anforderungen einer facheinschlägigen Lehrabschlussprüfung. Für den Bereich der beruflichen Qualifikationen, des Arbeitsrechts einschließlich der Kollektivverträge sowie des Sozialversicherungsrechts wird mit dem Zeugnis der Abschlussprüfung zumindest der Nachweis einer mit einer facheinschlägigen Lehrabschlussprüfung abgeschlossenen beruflichen Ausbildung gemäß § 34a Berufsausbildungsgesetz, BGBl. Nr. 142/1969 idgF erbracht.
Die Absolventinnen und Absolventen der Fachschule für Informationstechnik sind befähigt, vor allem praktische Tätigkeiten im Bereich der System- und Informationstechnik, Netzwerktechnik, Medientechnik, Informationssysteme, IT-Sicherheit und in anderen informationstechnischen Fachbereichen auszuführen.
Sie sind in den genannten Tätigkeitsfeldern in der Lage, informationstechnische Problemstellungen zu analysieren, Lösungen unter vorgegebenen Rahmenbedingungen zu erarbeiten und zu bewerten. Sie sind in der Lage, Arbeitsaufträge auszuführen, zu kommunizieren und eigenständig oder im Team unter Anleitung von anderen Fachleuten, aber auch unter Zuhilfenahme von Softwarewerkzeugen, auszuführen.
Selbstständige und unterstützende Tätigkeiten bei betriebswirtschaftlichen, betriebsorganisatorischen sowie projektbezogenen Aufgaben in einem Unternehmen zählen ebenfalls zu den Einsatzgebieten der Absolventinnen und Absolventen der Fachschule für Informationstechnik. Sie kennen die wesentlichen Methoden des Projektmanagements und können Projekte planen und durchführen.
Für die selbstständige Ausübung von Gewerben ist der Nachweis der allgemeinen und besonderen Voraussetzungen erforderlich. Unter anderem ist im Bereich der besonderen Voraussetzungen der Nachweis der betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Kenntnisse vorgesehen. (§ 23 Abs. 1 GewO – „Unternehmerprüfung“). Gemäß § 8 Abs. 2 der Unternehmerprüfungsordnung, BGBl. Nr. 453/1993 idgF, führt der erfolgreiche Abschluss der technischen, gewerblichen und kunstgewerblichen Fachschulen gemäß § 58 des Schulorganisationsgesetzes zum Entfall des Prüfungsteiles „Unternehmerprüfung“.
Im Bereich Recht können die Absolventinnen und Absolventen die Voraussetzungen für den Abschluss und die Erfüllung eines Vertrages erläutern sowie Gewährleistungs-, Garantie- und Schadenersatzansprüche geltend machen. Sie können die verschiedenen Rechtsformen von Unternehmen und deren Organisation erläutern, sich Informationen aus dem Firmenbuch beschaffen. Sie können die wesentlichen Bestimmungen des Arbeitsrechts, des Gewerberechts und des Insolvenzrechts erläutern und im beruflichen Umfeld einsetzen.
Im Bereich Wirtschaft und Betriebstechnik können die Absolventinnen und Absolventen die Struktur des Jahresabschlusses beschreiben, aus betriebswirtschaftlichen Kennzahlen Schlussfolgerungen ziehen und die Ergebniswirksamkeit von einfachen Geschäftsfällen auf den Jahresabschluss beurteilen. Sie können die wichtigsten Kostenbegriffe erklären, eine einfache Kostenstellenrechnung durchführen, mit vorgegebenen Daten Kalkulationen durchführen, Deckungsbeiträge ermitteln und beurteilen. Sie können die verschiedenen Erscheinungsformen der Ertragsteuern erläutern, das System der Umsatzsteuer, der Personalnebenkosten und den Aufbau einfacher Lohn- und Gehaltsabrechnungen erklären. Sie können die Funktionsweise der Marketing-Instrumente erläutern, einfache Organigramme und Abläufe in Unternehmen interpretieren, Ziele und Aufgaben der Logistik sowie Vertriebs- und Beschaffungsprozesse beschreiben. Außerdem können Sie Gestaltungsgrundsätze der Produktion beschreiben, Methoden der Zeitermittlung erläutern, Arbeitspläne erstellen und Methoden des Projektmanagements und Qualitätsmanagements beschreiben und anwenden.
Im Bereich Betriebswirtschaft können die Absolventinnen und Absolventen die wichtigsten Begriffe der Betriebswirtschaft erklären sowie die Aufgaben, Strukturen und die Teilbereiche eines Wirtschaftsbetriebes erläutern. Weiters kennen sie die Möglichkeiten des Zahlungsverkehrs und können die Vor- und Nachteile von Eigen- und Fremdfinanzierung darstellen. Sie können verschiedene Kalkulationsverfahren und Preisfindungsstrategien erklären und anwenden. Ebenso können sie Grundzüge des Ressourcenmanagements erläutern und im Rahmen eines Projektes anwenden.
Im Bereich Kaufvertrag können die Absolventinnen und Absolventen den Unterschied zwischen Kauf-, Miet- und Leasingvertrag erklären sowie zwischen Handelskauf und Privatkauf unterscheiden. Außerdem sind sie in der Lage, den Schriftverkehr im Rahmen von Kaufverträgen zu verfassen.
Im Bereich Projektmanagement können die Absolventinnen und Absolventen grundlegende Methoden und Rollen beschreiben und anwenden sowie Projekte präsentieren und dokumentieren. Weiters sind sie in der Lage, selbstständig Ziele zu formulieren. Sie können Kreativitätstechniken zu unterschiedlichen Aufgabenszenarien situationsadäquat auswählen und einsetzen. Sie können Probleme und Konflikte in Teamstrukturen analysieren und geeignete Lösungsmöglichkeiten aufzeigen. Ebenso können sie die theoretischen Grundlagen des Projektmanagements im Rahmen von fächerübergreifenden technischen Projekten anwenden. Auf systematische Weise können sie wesentliche Projektrisiken erkennen und geeignete Maßnahmen vorsehen.
Im Bereich Unternehmensgründung können die Absolventinnen und Absolventen Chancen und Risiken einer Unternehmensgründung abschätzen und einen Businessplan für einen Kleinbetrieb erstellen.
Im Bereich Grundlagen der Informationsverarbeitung können die Absolventinnen und Absolventen die wesentlichen Begriffe und Abkürzungen erläutern. Sie erlernen den verantwortungsvollen Umgang mit dem Medium Internet sowie sozialen Medien. Sie können die typischen Funktionalitäten von Anwendungssoftware beschreiben und diese zur Erstellung unterschiedlicher Dokumente anwenden sowie Clouddienste nützen.
Im Bereich IT-Sicherheit können die Absolventinnen und Absolventen Bedrohungen und Angriffsvektoren benennen. Sie können die Grundbegriffe der Datensicherheit benennen sowie grundlegende Schutzmechanismen erklären und anwenden. Sie können die Grundlagen verschiedener Authentifizierungsmethoden erklären und kennen wichtige Faktoren für die Sicherstellung der Datensicherheit. Sie können grundlegende Werkzeuge der IT-Sicherheit einsetzen
Im Bereich Datenbanksysteme können die Absolventinnen und Absolventen in Datenbanksoftwareprodukten Tabellen, Abfragen erstellen sowie Informationen für Bildschirm- und Druckerausgabe aufbereiten. Sie können Aufgabenstellungen analysieren, konzeptionell umsetzen und in Datenbanksystemen abbilden. Die Absolventinnen und Absolventen können ausgewählte Anwendungssysteme der Industrie, des Handels, der Logistik sowie der öffentlichen Verwaltung bewerten, parametrisieren und anhand praktischer Aufgabenstellungen anwenden.
Im Bereich Informationsdarstellung im Internet können die Absolventinnen und Absolventen statische und dynamische Webseiten mit semantisch richtigem Code und klarer Trennung zwischen Struktur, Inhalt und Layout erstellen. Sie können Aktionen und Anwendungen in serverseitigen und clientseitigen Skriptsprachen umsetzen.
Im Bereich Grafik- und Animationsformate kennen die Absolventinnen und Absolventen die gängigsten Grafik- und Animationsformate sowohl im Screen- als auch im Printbereich. Sie können diese Formate erstellen und für die jeweiligen Ausgabegeräte optimieren. Sie können geeignete Methoden zur Erstellung webtauglicher Animationen wählen und sowohl pixel- als auch vektororientierte Animationen erstellen und im Web veröffentlichen.
Im Bereich Bildbearbeitung können die Absolventinnen und Absolventen die gängigsten Bildformate sowohl für den Screen- als auch für den Printbereich anpassen und bearbeiten.
Im Bereich Corporate Design kennen die Absolventinnen und Absolventen die wesentlichen Grundregeln zur Erstellung eines einheitlichen multimedialen Erscheinungsbildes. Sie können unter Anwendung dieser Grundkenntnisse entsprechende multimediale Kommunikationsmittel gestalten und erstellen.
Im Bereich Audio kennen die Absolventinnen und Absolventen die Begriffe der Psychoakustik und können deren Wirkungsweise bei der Auswahl von geeignetem Audiomaterial zugrunde legen. Sie können Audioaufnahmen in einfachem Umfang planen und durchführen sowie Beschallungstechniken mit einfachen Anforderungen anwenden.
Im Bereich Video kennen die Absolventinnen und Absolventen die gängigen Komprimierungsverfahren und –methoden.
Im Bereich Elektrotechnik und Elektronik für Informationstechnik können die Absolventinnen und Absolventen die wichtigsten Grundgesetze, Messverfahren und Schutzmaßnahmen erklären sowie diese Kenntnisse bei IT-mäßigen Montage- und Umbauarbeiten und im Zusammenhang mit Problemen der elektromagnetischen Verträglichkeit unter Anleitung anwenden.
Im Bereich Grundlagen der Informatik können die Absolventinnen und Absolventen die Komponenten eines Computersystems und ihr Zusammenwirken beschreiben, Computersysteme assemblieren und aufrüsten sowie die in der Computertechnik verwendeten Zahlen- und Kodiersysteme einsetzen.
Im Bereich Betriebssysteme können die Absolventinnen und Absolventen die implementierten Konzepte verstehen und anwenden, Betriebssysteme installieren und wiederkehrende Abläufe bei Wartungsarbeiten unter Anleitung automatisieren. Sie können wesentliche Systemdienste erklären, einrichten, konfigurieren und warten.
Im Bereich Grundlagen der Netzwerktechnik können die Absolventinnen und Absolventen die grundlegenden Netzwerktechnologien und Netzwerkkomponenten bewerten, Netzwerke entsprechend den Anforderungen aufbauen, konfigurieren, Adresskonzepte anwenden, Kommunikationsmodelle beschreiben und deren Protokolle zuordnen sowie grundlegende Netzwerkdienste konfigurieren.
Im Bereich Switching und Routing können die Absolventinnen und Absolventen Switching- und Routingkonfigurationen vornehmen, komplexes Switching und Routing unter Einsatz von dynamischen Protokollen nutzen sowie konkrete Switching- und Routingaufgaben durchführen und optimieren.
Im Bereich Netzwerkdienste können Absolventinnen und Absolventen Serversysteme entsprechend den Anforderungen auswählen und installieren, wesentliche Netzwerkdienste an Serversystemen installieren und konfigurieren sowie Konfigurationen in einem Serversystem automatisieren.
Im Bereich Netzwerksicherheit können Absolventinnen und Absolventen mögliche Gefahrenszenarien in Netzwerken identifizieren, grundlegende Absicherungsmaßnahmen von Serversystemen und Absicherungsmaßnahmen von Netzwerken konfigurieren, Sicherheitskonzepte und Security- Policies für Netzwerke erstellen und umsetzen, geeignete Abwehrmaßnahmen zum Schutz von Netzwerken treffen und entsprechende Verschlüsselungsmethoden auswählen sowie virtuelle LANs konfigurieren.
Im Bereich Netzwerkmanagement können die Absolventinnen und Absolventen Netzwerke konzipieren und realisieren, grundlegende Überwachungen in einem Netzwerk durchführen, Netzwerkmanagementkonzepte erstellen und realisieren sowie bezüglich Schwachstellen und Fehler strukturiert analysieren sowie Netzwerküberwachung und Netzwerkreporting durchführen.
Schulautonome Lehrplanbestimmungen (§ 6 Abs. 1 Schulorganisationsgesetz) eröffnen in dem vorgegebenen Rahmen Freiräume im Bereich der Stundentafel, der durch den Lehrplan geregelten Inhalte des Unterrichts (Lehrpläne der einzelnen Unterrichtsgegenstände), der Lern- und Arbeitsformen sowie der Lernorganisation. Die Nutzung dieser Freiräume hat auf der Grundlage eines Konzeptes zu erfolgen. Das Konzept hat die Anforderungen des regionalen Umfelds, insbesondere aber die Erfordernisse des Arbeitsmarktes im Bereich der technischen, gewerblichen und kunstgewerblichen Berufe, die Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler, der Schulpartner insgesamt sowie die personellen und materiellen Möglichkeiten des Schulstandortes zu berücksichtigen.
Schulautonome Lehrplanbestimmungen haben auf das allgemeine Bildungsziel und das fachbezogene Qualifikationsprofil, die damit verbundenen Berechtigungen, die Erhaltung der Übertrittmöglichkeiten zwischen Schulen sowie die Erfüllung der Bildungs- und Lehraufgaben Bedacht zu nehmen.
Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen können im Bereich der allgemeinbildenden Pflichtgegenstände, mit Ausnahme der Pflichtgegenstände „Religion“, „Ethik“ und „Bewegung und Sport“, Abweichungen von der Stundentafel unter Beachtung der Bildungs- und Lehraufgaben vorgenommen werden, indem die Aufteilung der Wochenstunden und die Verteilung des Lehrstoffs auf die Klassen bzw. Semester abweichend vorgenommen wird.
Anstelle des Pflichtgegenstandes „Englisch“ kann eine andere lebende Fremdsprache als Pflichtgegenstand festgelegt werden. In diesem Fall beziehen sich die Bestimmungen bezüglich integriertes Fremdsprachenlernen (CLIL) auf diese lebende Fremdsprache.
Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen können unter Beachtung der Bildungs- und Lehraufgaben im Bereich der fachpraktischen und fachtheoretischen Pflichtgegenstände Abweichungen von der Stundentafel nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen vorgenommen werden:
1. In den betreffenden Pflichtgegenständen ist es zulässig, die Aufteilung der Wochenstunden und die Verteilung des Lehrstoffs auf die Klassen bzw. Semester abweichend vorzunehmen.
2. Das Stundenausmaß der betreffenden Pflichtgegenstände (ausgenommen Pflichtgegenstand „Betriebspraxis“ und der Pflichtgegenstand „Unternehmensführung“) kann insgesamt um bis zu zehn Semesterwochenstunden im Verlauf der Ausbildung reduziert werden, um im Ausmaß der Reduktionen entweder zusätzliche Pflichtgegenstände einzuführen oder das Stundenausmaß von vorgesehenen Pflichtgegenständen zu erhöhen.
3. Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes „Betriebspraxis“ kann um bis 5 Semesterwochenstunden reduziert werden um im Ausmaß der Reduktion entweder zusätzliche Pflichtgegenstände einzuführen oder das Stundenausmaß von vorgesehenen Pflichtgegenständen zu erhöhen.
4. Bei Anwendung der in Z 2 und Z 3 genannten Maßnahmen ist zu beachten, dass die Gesamtsemesterwochenstundenzahl der Ausbildung erhalten bleibt. Die Reduktionen gemäß Z 2 unterliegen außerdem der Beschränkung, dass dadurch
– die Summe der Semesterwochenstunden je Pflichtgegenstand um nicht mehr als die Hälfte reduziert oder erhöht sowie
– weder die Zahl der geteilten Semesterwochenstunden noch die Zahl der zu bildenden Schüler- und Schülerinnengruppen erhöht werden darf.
Ferner können durch schulautonome Lehrplanbestimmungen Freigegenstände und Unverbindliche Übungen, ein Förderunterricht sowie ein geändertes Stundenausmaß in den, im Lehrplan vorgesehenen Freigegenständen, Unverbindlichen Übungen und Förderunterrichtsbereichen festgelegt werden.
Als fremdsprachlicher Schwerpunkt können in einzelnen Pflichtgegenständen (vorzugsweise in fachtheoretischen Pflichtgegenständen, aber auch in allgemein bildenden und fachpraktischen Pflichtgegenständen, ausgenommen jedoch die Pflichtgegenstände „Religion“, „Deutsch und Kommunikation“ und „Englisch“) ab der 2. Klasse bis zu 36 Unterrichtsstunden pro Klasse in Abstimmung mit dem Pflichtgegenstand „Englisch“ in englischer Sprache unterrichtet werden. Die Festlegung der Pflichtgegenstände und des Stundenausmaßes in den einzelnen Pflichtgegenständen und Klassen hat durch schulautonome Lehrplanbestimmungen zu erfolgen. Unberührt bleibt die Möglichkeit der Anordnung einer lebenden Fremdsprache als Unterrichtssprache gemäß § 16 Abs. 3 des Schulunterrichtsgesetzes.
Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen Änderungen gemäß Z 1 bis 3 des Absatzes „Schulautonome Abweichungen von der Stundentafel und vom Lehrstoff“ beschlossen werden, haben die schulautonomen Lehrplanbestimmungen auch die erforderlichen Regelungen hinsichtlich der Bildungs- und Lehraufgaben, der Lehrstoffumschreibungen sowie der didaktischen Grundsätze zu enthalten.
Bei Schaffung zusätzlicher Unterrichtsgegenstände und bei Veränderung bestehender Unterrichtsgegenstände ist auf das fachliche Ausbildungsziel des Lehrplanes zu achten.
Schülerinnen und Schüler sollen allgemeine oder fachliche Kompetenzen erwerben, die die in den anderen Pflichtgegenständen vermittelten Haltungen, Kenntnisse und Fertigkeiten unter Berücksichtigung regionaler Erfordernisse vertiefen oder ergänzen.
Die pädagogischen Möglichkeiten sollten so eingesetzt werden, dass insbesondere die Kooperationsfähigkeit, die gedankliche Mobilität sowie die Auseinandersetzung mit dem sozialen, ökonomischen und ökologischen Umfeld gefördert werden. Wo es das Sachgebiet zulässt, ist Projektunterricht auch klassenübergreifend oder geblockt zu empfehlen.
Soweit sich der Lehrstoff auf Inhalte erstreckt, die nicht innerhalb der lehrplanmäßig vorgesehenen Unterrichtsgegenstände durch entsprechende Erhöhung des Stundenausmaßes abgedeckt werden können, sind folgende zusätzliche Fachgebiete vorgesehen:
Fachgebiet „Fremdsprache“:
Eine weitere lebende Fremdsprache mit einer zum Pflichtgegenstand „Englisch“ analogen Gestaltung des Lehrstoffes und der didaktischen Grundsätze (Lehrverpflichtungsgruppe I).
Fachgebiet „Persönlichkeitsbildung“:
Förderung der Persönlichkeitsentwicklung durch kulturelle, allgemein bildende, musische, persönlichkeitsbildende oder berufsbezogene Unterrichtsangebote (Lehrverpflichtungsgruppe III).
Fachgebiet „Wirtschaft und Betriebstechnik“:
Unterrichtsangebote, die die wirtschaftliche und betriebstechnische Bildung in Bezug zur jeweiligen Fachrichtung ergänzen (Lehrverpflichtung II).
Fachgebiet „Recht und Entrepreneurship“:
Unterrichtsangebote, die die rechtliche Bildung vor allem im Hinblick auf die selbstständige Ausübung eines Gewerbes oder die Gründung und Führung eines Unternehmens ergänzen und vertiefen (Lehrverpflichtung III).
Fachgebiet „Geografie, Geschichte und politische Bildung, Volkswirtschaft“:
Unterrichtsangebote, die das geografische und historische Wissen vertiefen sowie volkswirtschaftliche und politische Bildung im Sinn einer umfassenden Erziehung zur mündigen Staatsbürgerin bzw. zum mündigen Staatsbürger gewährleisten (Lehrverpflichtungsgruppe III).
Fachgebiet „Umwelt“:
Einführende Darstellungen zur Ergänzung der technisch-naturwissenschaftlichen Bildung in allgemein-naturwissenschaftlichen Bereichen (Lehrverpflichtungsgruppe III).
Fachgebiet „Fachtheorie“:
Einführung in technische Disziplinen, die nicht den Schwerpunkt der Fachausbildung darstellen (Lehrverpflichtungsgruppe II). Den Ausbildungsschwerpunkt im Bereich der Fachtheorie vertiefende oder ergänzende Unterrichtsangebote mit nicht-enzyklopädischem Charakter (Lehrverpflichtungsgruppe I).
Fachgebiet „Projekt“:
Unterrichtsangebote, die eine gegenstandsübergreifende Vertiefung innerhalb der Fachrichtung zum Ziel haben, unter Einbeziehung von fachtheoretischen sowie fachpraktischen Elementen mit Laboratoriumscharakter bzw. Konstruktionsübungen (Lehrverpflichtungsgruppe I).
Siehe Anlage 1 mit folgenden Ergänzungen:
Der Unterricht soll immer von den sehr unterschiedlichen Lebens- und Lernerfahrungen der Jugendlichen ausgehen. Bei der Vermittlung des Lehrstoffes ist auf die eingeschränkte bzw. fehlende Möglichkeit der visuellen Wahrnehmung Rücksicht zu nehmen. Für blinde und sehbehinderte Menschen sind die in Regelschulen verwendeten Unterrichtsmedien wie Bücher, Overhead-Folien und Arbeitsblätter häufig nicht zugänglich. Sie müssen daher den besonderen Bedürfnissen entsprechend aufbereitet werden. Eine solche kann zB durch Übertragung von Texten in Punktschrift, in elektronischer Form oder durch schematische Graphiken in tastbarer Form geschehen. Es sind daher alle vorhandenen Sinne zu schulen und die sensorischen Wahrnehmungen wie Tasten, Spüren, Fühlen und Hören in den Unterricht einzubeziehen.
Der Tastsinn kann im Vergleich zum Sehsinn nur ein geringes Maß an Informationen vermitteln. Das ergibt sich einerseits durch das Fehlen von Farben und Mustern sowie durch die Unmöglichkeit, kleine Details zu erfassen, und andererseits dadurch, dass immer nur Teile des Ganzen erfasst und erst danach gedanklich „zusammengebaut“ werden können. Der Tastsinn ermöglicht nur eine sukzessive Erfassung im Unterschied zur simultanen des Sehsinns. Haptisch aufgenommene Informationen werden nur bei häufigen Wiederholungen im Gedächtnis behalten.
Visuelle Aufgaben sind häufig mit Hilfe der anderen Sinne durchführbar, wobei zu beachten ist, dass sehgeschädigte Menschen in der Regel einen größeren Zeitaufwand für die Erarbeitung eines Lehrstoffes benötigen. Es ist daher eine Auswahl grundlegender Inhalte zu treffen, an Hand derer man exemplarisch vorgegebene Lernziele erreichen kann.
Grafisch orientierte Bildungs- und Lehrstoffinhalte in einzelnen Fächern können von sehbehinderten und blinden Schülern soweit erfüllt werden, als eine Umsetzung durch den Einsatz spezieller optischer, elektronischer, taktiler oder verbaler Hilfsmittel möglich ist. Allenfalls können diese Inhalte zumindest theoretisch abgehandelt werden.
Sehen unter erschwerten Bedingungen bereitet in der Regel einen erhöhten psychischen Aufwand. Dieser ergibt sich unter anderem dadurch, dass Sehreize, die normalsichtige Menschen faktisch simultan aufnehmen und die das Gedächtnis und das schlussfolgernde Denken unterstützen, nacheinander aufgenommen und zusammengesetzt werden müssen. Der damit verbundene häufigere Rückbezug erfordert zusätzliche Seh- und Gedächtnisleistungen; Verlangsamung und rasche Ermüdung sind die Folgen.
Das praktische Tun soll im Mittelpunkt aller Lehrtätigkeiten stehen, wobei im besonderen Maße der Sicherheit der Schülerinnen und Schüler Rechnung zu tragen ist. Manche technische Vorgänge sind taktil nicht erfahrbar und müssen auf verbale Beschreibungen beschränkt werden. Der Lehrersprache kommt daher besondere Bedeutung zu. Dem Tonfall, der Sprachmelodie und der deutlichen Aussprache entnehmen blinde Menschen mehr Information als sehende. Zu berücksichtigen ist auch die ganzheitliche Begriffsbildung, um so genannte Worthülsen zu vermeiden. Die von den Schülerinnen und Schülern verwendeten Begriffe sind also immer auf ihre inhaltliche Belegung hin zu überprüfen.
Der Computer stellt für sehbehinderte und blinde Menschen eine zentrale Kommunikationsbrücke zu den sehenden Personen ihres Arbeitsumfeldes dar, die in der Regel die klassische Punktschrift nicht beherrschen. Damit die Chancen, die die neuen Technologien für Menschen mit Behinderung in sich bergen, in der Praxis auch tatsächlich zum Tragen kommen können, muss sichergestellt werden, dass die technische Ausstattung dem Leistungsvermögen und der Art der Behinderung angemessen ausgewählt wird und beinhaltet im Weiteren, dass diese komplexe Technik sachgerecht und effektiv einzusetzen ist. Die umfangreichen Möglichkeiten der Anwendung elektronischer Hilfsmittel sollen den Schülerinnen und Schülern durch fächerübergreifenden Einsatz verdeutlicht werden.
Eine permanente Anpassung von Schulungsmaterialien und Unterrichtsmethoden auf die sich ständig verändernde Hard- und Software-Landschaft ist notwendig.
Der Lehrstoff ist unter Heranziehung der im Werkstättenunterricht gewonnenen praktischen Erfahrungen zu behandeln. Die Vermittlung des Lehrstoffes soll mittels blindengerechter Modelle oder tastbarer Darstellungen geschehen.
Für Schülerinnen und Schüler mit Seheinschränkungen sind neben den Modellen vergrößerte Darstellungen zu verwenden.
Der Unterricht im Gegenstand Lebenspraktische Fertigkeiten ist nach den Erkenntnissen der modernen Ernährungswissenschaft lebensnah und behindertengerecht zu gestalten. Geruchs- und Geschmackssinn, Tastsinn und Gehör sind bei der Zubereitung von Nahrungsmitteln und beim Umgang mit mechanischen und elektrischen Geräten gezielt einzusetzen. Bei der Wahl von Verfahrensweisen, Geräten und Hilfsmitteln ist es wichtig, dass sie Zeit und Kraft sparen und dem Sehgeschädigten Sicherheit gewährleisten. Grundlegende Arbeitstechniken sind durch verstärktes Einüben zu automatisieren. Der Unterricht soll in geblockter Form durchgeführt werden.
Der fachtheoretische und fachpraktische Unterricht geht von einer umfassenden Sicht informationstechnischer Kompetenzen aus. Die Vermittlung der IT-Sicherheit ist ein wichtiges Bildungsziel.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
„Englisch“, „Geografie, Geschichte und Politische Bildung“, „Angewandte Mathematik“, „Naturwissenschaftliche Grundlagen“ und „Ethik“.
Siehe Anlage 1.
1. Klasse (1. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können
– Wortarten, Satzglieder und Satzarten erkennen, bestimmen und anwenden;
– grundlegende Regeln der Zeichensetzung und Rechtschreibung anwenden;
– die Standardsprache als Zugang zu Wissen, Beruf, Kultur und Gesellschaft schriftlich und mündlich korrekt anwenden;
– passende Gesprächsformen in privaten und beruflichen Sprechsituationen anwenden;
– Fragen verständlich und angemessen in der Standardsprache formulieren und beantworten;
– mündlichen Darstellungen folgen, sie verstehen und daraus Kerninformationen entnehmen;
– Sachverhalte in der Standardsprache darstellen;
– gängige Fremdwörter verstehen und richtig anwenden.
Sprachbewusstsein:
Wortarten, Satzglieder und Satzarten, Erkennen von Satzgrenzen, Zeichensetzung und Rechtschreibung, gängige Fremdwörter, Darstellung von Sachverhalten, Entnahme von Kerninformationen, Erkennen von Redeabsichten, freies Erzählen, Berichten und Beschreiben.
Zuhören und Sprechen:
Aktives Zuhören, Fragen in Standardsprache, Darstellung von Sachverhalten, Entnahme von Kerninformationen, Erkennen von Redeabsichten, freies Erzählen, Berichten und Beschreiben.
Schreiben:
Planen, Schreiben und Überarbeiten von Texten, Textsortenwissen (Erzählung, Bericht, Beschreibung, Inhaltsangabe, einfache Zusammenfassung, Privatbrief, E-Mail).
2. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können
– Fragen verständlich und angemessen in der Standardsprache formulieren und beantworten;
– schriftlichen Texten Informationen entnehmen;
– Informationen mündlich und schriftlich wiedergeben;
– über das nötige Textsortenwissen verfügen;
– in Situationen, mit denen sie vertraut sind, mündlich und schriftlich angemessen formulieren;
– eigene Texte planen, schreiben und mithilfe von Nachschlagewerken überarbeiten;
– bewusst mit Medien umgehen.
Lesen:
Lesetechniken und –strategien, Herausfiltern von Informationen, Erfassen der wesentlichen Inhalte, verständliches Vorlesen und sinnerfassendes Lesen.
Mündliche und schriftliche Kommunikation:
Darstellen von erlebten, gehörten, gesehenen und gelesenen Sachverhalten (Beschreiben, Berichten, Anleiten und Referieren – auch berufsspezifische Themenbereiche), praxisnahe Textformen (Exzerpt, Kurzfassung, Lebenslauf, Stellenbewerbung u.a.), kreative Textformen.
Reflexion:
Reflexion über die persönliche Lebenssituation, Hinterfragen des eigenen Medienkonsums.
Lern- und Arbeitstechniken:
Zielgerichtetes Beschaffen und Bearbeiten von Informationen, Benützung von Bibliotheken und elektronischen Medien, Lesetechniken.
Kultur – Gesellschaft – Medien:
Vergleichen von Themenkreisen in verschiedenen Darstellungsformen, Arten von Medien.
2. Klasse:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können
– Wortarten, Satzglieder und Satzarten erkennen, bestimmen und bewusst einsetzen;
– grundlegende Regeln der Zeichensetzung und Rechtschreibung anwenden;
– aktiv zuhören;
– mündlichen Darstellungen folgen, sie verstehen und daraus Detailinformationen entnehmen;
– Fragen verständlich und angemessen in der Standardsprache formulieren und beantworten;
– Sachverhalte in der Standardsprache darstellen;
– sinnerfassend lesen;
– schriftlichen Texten Informationen entnehmen.
Sprachrichtigkeit:
Praxisorientiertes Anwenden von Grammatik, Rechtschreibung und Zeichensetzung, Schreibung und Bedeutung fachsprachlicher Ausdrücke und häufig verwendeter Fremdwörter, Festigen und Vertiefen.
Mündliche und schriftliche Kommunikation:
Formulieren und Präsentieren verschiedener Themenbereiche (einschließlich berufsspezifischer Themenbereiche), Strukturieren und Visualisieren von Sachverhalten.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können
– Regeln der Rechtschreibung und Grammatik anwenden;
– wesentliche berufsbezogene Fremdwörter einsetzen und Fachbegriffe anwenden;
– an Diskussionen teilnehmen;
– Kurzpräsentationen vorbereiten und medienunterstützt durchführen;
– einfache Argumente formulieren und Stellungnahmen abgeben;
– Informationen einholen, filtern, ordnen, bearbeiten und präsentieren;
– über das nötige Textsortenwissen verfügen;
– mündlich und schriftlich angemessen formulieren;
– über angemessene Fertigkeiten im Bereich der Sprach- und Schreibrichtigkeit verfügen;
– Fehler erkennen und damit konstruktiv umgehen;
– über die gesellschaftliche Realität in Bezug auf ihre Lebenswelt und über Aspekte der Berufs- und Arbeitswelt reflektieren;
– ausgewählte Beispiele aus der Literatur unter Anleitung analysieren;
– wesentliche Merkmale literarischer Gattungen erkennen;
Sprachbewusstsein:
Rechtschreibung und Grammatik, Fachbegriffe und Fremdwörter aus dem beruflichen Umfeld.
Schreiben:
Einsetzen verknüpfender Elemente, Textsortenwissen (persönliche Gestaltung von Bewerbung, Lebenslauf, Motivationsschreiben), Planen, Schreiben und Überarbeiten von Texten, Beschreibung nichtlinearer Texte.
Zuhören und Sprechen:
Diskussion, Kurzpräsentationen mit Medienunterstützung, einfache Argumente, Stellungnahmen.
Lern- und Arbeitstechniken:
Auswählen und Auswerten von Informationen, kreative Arbeitstechniken (Mind – Mapping, Clustering).
Kultur – Gesellschaft – Medien:
Zugang zu unterschiedlichen Bereichen der Kultur, Auseinandersetzung mit Texten (Sachtexte und literarische Texte zu verschiedenen Themenkreisen), Sprachformen und -schichten in unterschiedlichen Kommunikationssituationen.
Reflexion:
Reflexion über Themen aus Gesellschaft, Politik und Wirtschaft in Zusammenhang mit der persönlichen Lebenswelt, ausgewählte Beispiele aus der Literatur, wesentliche Merkmale literarischer Gattungen.
3. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können
– Regeln der Rechtschreibung und Grammatik anwenden;
– verstehen wesentliche berufsbezogene Fremdwörter und Fachbegriffe und können diese anwenden;
– kritisch Stellung zu Problemen aus Gesellschaft, Politik und Wirtschaft nehmen;
– über Aspekte der Berufs- und Arbeitswelt reflektieren;
– Informationen einholen, filtern, ordnen, bearbeiten und präsentieren;
– über das nötige Textsortenwissen verfügen;
– Texte planen, schreiben und überarbeiten.
Sprachbewusstsein:
Rechtschreibung und Grammatik, Fachbegriffe und Fremdwörter aus dem beruflichen Umfeld.
Zuhören und Sprechen:
Stellungnahme zu relevanten Themen der Medienberichterstattung, Argumentieren und Appellieren, adressatenorientiertes und anlassbezogenes Sprechen (einfache monologische und dialogische Gesprächsformen (zB Rede, Beratungsgespräch, Verkaufsgespräch, Bewerbungsgespräch), nichtlineare Texte.
Lesen:
Textsortenwissen (fiktionale und nichtfiktionale Texte).
Schreiben:
Teilschritte des Schreibprozesses, Strukturieren von Argumenten, nichtlineare Texte, Textsortenwissen (Leserbrief, Stellungnahme, Erörterung).
Reflexion:
Reflexion über Themen aus Gesellschaft, Politik und Wirtschaft, zielorientierte Nutzung von Medien als Informationsquellen, ausgewählte Beispiele aus der Literatur.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können
– nichtlineare Texte beschreiben und analysieren;
– mündlich und schriftlich adressatengerecht formulieren;
– über angemessene Fertigkeiten im Bereich der Sprach- und Schreibrichtigkeit verfügen;
– Fehler erkennen und damit konstruktiv umgehen;
– zu relevanten Themen der Medienberichterstattung kritisch Stellung nehmen;
– ausgewählte Beispiele aus der Literatur unter Anleitung analysieren;
– Medien zielorientiert als Informationsquellen nutzen.
Sprachbewusstsein:
Rechtschreibung und Grammatik, Fachbegriffe und Fremdwörter aus dem beruflichen Umfeld.
Zuhören und Sprechen:
Themen der Medienberichterstattung, Argumentieren und Appellieren, nichtlineare Texte.
Lesen:
Textsortenwissen (fiktionale und nichtfiktionale Texte).
Schreiben:
Teilschritte des Schreibprozesses, Strukturieren von Argumenten, nichtlineare Texte, Textsortenwissen (Leserbrief, Stellungnahme, Erörterung).
Reflexion:
Reflexion über Themen aus Gesellschaft, Politik und Wirtschaft, Medien als Informationsquellen, ausgewählte Beispiele aus der Literatur unter Anleitung.
4. Klasse – Kompetenzmodul 7:
7. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können
– Inhalte unter Berücksichtigung der jeweiligen Fachrichtung zielgruppenorientiert und mit Medienunterstützung präsentieren;
– Texte formal und inhaltlich erschließen sowie sich mit Texten und Medien auseinandersetzen;
– Texte mit unterschiedlicher Intention planen, verfassen und überarbeiten.
Zuhören und Sprechen:
Präsentation unter Berücksichtigung unterschiedlicher Zielgruppen.
Lesen:
Erschließung und Bewertung von Texten in verschiedenen Medien.
Schreiben:
Analyse und Argumentation von Sachverhalten aus dem beruflichen, gesellschaftlichen und kulturellen Umfeld, Textoptimierung, Portfolio als Produkt der Fachrichtung oder Dokumentation der Betriebspraxis.
1. Klasse (1. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können
– die Grundelemente des Langlaufs/Alpinen Schilaufs anwenden;
– die Grundkenntnisse des Verhaltens im winterlichen Gelände beschreiben und diese in der Praxis umsetzen;
– die Baderegeln beschreiben und sich der Badeordnung entsprechend verhalten;
– die Grundtechniken des Brust- und Rückenschwimmens anwenden;
– die Spielregeln des Torballspiels anwenden;
– diverse Lauf- und Startübungen absolvieren;
– ihre eigenen Körperpositionen bewusst wahrnehmen und ihre Bewegungsfähigkeit steigern;
– einen Geräteparcours durchlaufen.
Schilauf:
Grundelemente im Langlauf/Alpinen Schilauf, Grundkenntnisse des Verhaltens im winterlichen Gelände.
Schwimmen:
Badeordnung und Baderegeln, Wassergewöhnung (Auftrieb, Tauch- und Gleitübungen), kleine Spiele im Wasser, Technik des Brust- und Rückenschwimmens.
Turnen:
Schaukeln und Schwingen auf und über Geräte mit Steigerung nach Komplexität, Höhe und Weite, Torballspiel, gruppendynamische Lauf,- und Bewegungsspiele, funktionelle Gymnastik, Koordination- und Konditionsübungen.
2. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können
– Haltungsschwächen, die durch die Sehbeeinträchtigung bedingt sind, entgegenwirken und Koordinationsstörungen, durch geringe Muskelspannung und psychomotorischer Besonderheiten durch gezielte Übungen vorbeugen;
– die Notwendigkeit der Körperhygiene, gerade nach körperlicher Betätigung, beschreiben und diese durchführen;
– über verschiedene Geräte balancieren, auf der Sprossenwand klettern sowie auf Seilen hangeln und schwingen;
– Laufübungen absolvieren;
– den Schlagball mit der richtigen Technik werfen.
Turnen:
Übungen zur Verbesserung der Atmungs- und Haltungsgewohnheiten, Lauf und Bewegungsspiele, Bewegungsaufgaben wie Kriechen, Laufen mit erhöhten Geschicklichkeitsanforderungen, Übungen im Steigen, Klettern, Hangeln und Wälzen, Überklettern von Hindernissen.
Leichtathletik:
Schlagball, Mittelstreckenlauf.
2. Klasse:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können
– beim Brust- und Rückenschwimmen einen erhöhten persönlichen Leistungsstand erzielen;
– die Grundtechniken des Brust- und Rückenkraulens umsetzen;
– den Startsprung, den Rückenkraulstart und die verschiedenen Wenden durchführen;
– einfache Elemente des Bodenturnens ausführen;
– diverse Lauf- und Startübungen absolvieren;
– einen Standweitsprung selbstständig ausführen;
– verschiedene Ausdauer-, Kräftigungs-, Dehnungs- und Koordinationsübungen erklären und ausführen.
Schwimmen:
Technikverbesserung im Brust- und Rückenschwimmen, Wende, Startsprung, Schwimmen auf Ausdauer und Zeit. Technik des Brust- und Rückenkraulens.
Turnen:
Verschiedene Formen des Bodenturnens, Laufübungen zur Steigerung von Reaktion, Koordination, Schnelligkeit, Ausdauer und Gewandtheit. Startübungen, Dauerläufe.
Leichtathletik:
Kurzstreckenlauf, Standweitsprung.
Bewegungsspiele:
Grundlegendes Spiel- und Regelverständnis, Funktionelle und rhythmische Gymnastik.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die Techniken des Langlaufs/Alpinen Schilaufs mit erweiterten persönlichen Fähigkeiten und Fertigkeiten anwenden;
– das Verhalten im winterlichen Gelände in Extremsituationen nachvollziehen und entsprechend handeln;
– erweiterte Techniken des Brust- und Rückenkraulens inklusive Start und Wende durchführen;
– einfache Aufgänge und Abgänge bei schulterhohen Geräten vorzeigen;
– sich mit Pedalos und Rollbrettern fortbewegen;
– Kurz- und Mittelstrecken mit Wettbewerbscharakter ausführen;
– die Weitsprungtechnik mit Anlauf in Grobform ausführen;
– in Bewegungsspielen Spiel- und Regelverständnis sowie taktisches Verständnis zeigen;
– einfache Tanzschritte im Rhythmus der Musik durchführen.
Schilauf:
Verbessern der Grundkenntnisse im Langlauf/Alpinen Schilauf, Vergleichswettfahrten (erweiterte Kenntnisse des Verhaltens im winterlichen Gelände).
Schwimmen:
Technikverbesserung im Brust- und Rückenkraulen, (Start und Wende, Schwimmen auf Ausdauer und Zeit, Tauchübungen in geringer Tiefe).
Turnen:
Laufübungen zur Steigerung von Reaktion, Koordination, Schnelligkeit, Ausdauer und Gewandtheit, einfache Aufgänge und Abgänge bei schulterhohen Geräten, Gleichgewichtsschulung auf Rollbrettern und Pedalos, Wettläufe auf Kurz- und Mittelstrecken, auch in Staffelform, Weitsprung mit Anlauf.
Bewegungsspiele:
Erweitertes Spiel- und Regelverständnis sowie taktisches Verständnis, einfache Tänze.
3. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können
– Brust- und Rückenschwimmen und Kraulen durchführen;
– verschiedene Techniken der Selbst- und Fremdrettung praktisch demonstrieren;
– Wettläufe auf Kurz- und Mittelstrecken durchführen;
– die Wettkampfbedingungen und Wettkampfregeln anwenden;
– verschiedene Ballspiele für blinde oder sehbehinderte Menschen durchführen;
– komplexe Tänze, Tanzschritte und Bewegungsabfolgen durchführen.
– an Mannschaftsbewerben, Gruppentänzen und Schulveranstaltungen teilnehmen.
Schwimmen:
Grundlegende Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse in den Schwimmstilen Brust- und Rückenschwimmen sowie Kraulen, Schwimmen auf Schnelligkeit und Ausdauer., Staffeln in verschiedenen Lagen, Selbst- und Fremdrettung.
Turnen:
Laufübungen zur Steigerung von Reaktion, Koordination, Schnelligkeit, Ausdauer und Gewandtheit. Wettläufe auf Kurz- und Mittelstrecken, auch in Staffelform, verschiedene Ballspiele, im Besonderen Torball.
Bewegungsspiele:
Tänze mit komplexeren Bewegungsabläufen, Vorstellen der verschiedenen Behindertensportorganisationen.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können
– Brust- und Rückenschwimmen sowie Kraulen mit entsprechender Technik, Schnelligkeit und Ausdauer durchführen;
– verschiedene Ballspiele für blinde oder sehbehinderte Menschen regelgerecht spielen;
– die Rolle des Sports in Gesellschaft und Wirtschaft beschreiben;
– „Life Time-Sportarten“ und Möglichkeiten sportlicher Betätigung über die Schulzeit hinaus nennen;
– Wettläufe auf Kurz- und Mittelstrecken sowie den Weitsprung durchführen;
– die allgemeine Leistungsfähigkeit, Ausdauer und Belastbarkeit, wobei der individuelle Leistungszuwachs Beachtung findet, verbessern;
– einfache Choreografien vorführen.
Schwimmen:
Vertiefende und erweiterte Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse in allen erlernten Schwimmstilen, Schwimmen auf Schnelligkeit und Ausdauer, Staffeln in verschiedenen Lagen.
Turnen:
Laufübungen zur Steigerung von Reaktion, Koordination, Schnelligkeit, Ausdauer und Gewandtheit, Gelände- und Orientierungsläufe.
Leichtathletik:
Ausdauerlauf, Kurzstreckenlauf, Weitsprung, Wurf, verschiedene Ballspiele, im Besonderen Torball mit erweitertem Regelwerk.
Bewegungsspiele:
Verbesserung der Koordinations-, Wahrnehmungsleistungen sowie Sozialkompetenzen, einfache Choreografien mit verschiedenen Geräten.
1. Klasse (1. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler
– die geschichtliche Entwicklung der Blindenschriftsysteme erklären;
– die einzelnen Teile der Punktschriftschreibmaschine benennen und kennen deren Funktion;
– verschiedene Einstellungen für das Layout an der Blindenschriftschreibmaschine vornehmen;
– die Symbole der Basis- und Vollschrift schreiben und lesen;
– Interpunktions- und Sonderzeichen schreiben und lesen.
Geschichtliche Entwicklung der Blindenschriftsysteme, Gebrauch der Punktschriftschreibmaschine, Zeichen der Basis- und der Vollschrift, Interpunktions- und Sonderzeichen.
2. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die Symbole der Zahlen, der Zahl-Wort-Verbindungen, der Striche, der Hervorhebungen und der Akzentbuchstaben schreiben und lesen;
– die Symbole der Daten sowie die Angabe der Uhrzeit schreiben und lesen;
– einfache mathematische Symbole schreiben, anwenden und lesen;
– Texte in Vollschrift mit der Punktschriftmaschine schreiben;
– vorgegebene Vollschrifttexte lesen.
Zahlen, Uhrzeit, Datum, Zahl-Wort-Verbindungen, Striche, Groß- und Kleinschreibung, Hervorhebungen, Akzentbuchstaben, mathematische Zeichen und Einschübe, Tastübungen – Lesen von bekannten und unbekannten Texten.
2. Klasse:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die Unterschiede einzelner Zeichen zwischen der 6-Punkt- und 8-Punkt-Schrift erkennen;
– die 8-Punkt-Computer-Braille-Schrift lesen;
– die gekürzten Lautgruppen schreiben und lesen;
– die Regeln über die Anwendung der Lautgruppenkürzungen anwenden;
– die Vor- und Nachsilben schreiben und lesen (haptisch erfassen);
– die Regeln über die Anwendung der Vor- und Nachsilben anwenden.
Eurobraille:
Klein- und Großbuchstaben des Alphabets, klein- und großgeschriebene Umlaute, Satz-, Rechen- und Internetzeichen, Blindenkurzschriftsystem (gekürzte Lautgruppen, Vor- und Nachsilben), Lesen und Schreiben der Kürzungen sowie Anwendung in einfachen Texten, Schreiben mit der Blindenschriftmaschine, Lesen am braillebedruckten Blatt und auf der Braillezeile.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können
– einformige Wort- und Wortstammkürzungen schreiben und lesen;
– die Regeln über die Anwendung der einformigen Wort- und Wortstammkürzungen anwenden;
– die Kommakürzungen schreiben und lesen;
– Kommakürzungen mit dem Umlautungspunkt schreiben und lesen;
– vorbereitete Texte mit den erlernten Kürzungen in einem angemessenen Tempo sinnerfassend lesen;
– eine angemessene Schreibgeläufigkeit (Geschwindigkeit) mit der Blindenschriftschreibmaschine erzielen;
– auf der Braillezeile digitale Inhalte mit angemessenem Lesetempo lesen.
Wort- und Wortstammkürzungen, Kommakürzungen, Schreiben auf der Punktschriftmaschine, Lesen am braillebedruckten Blatt und auf der Braillezeile.
3. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können
– zweiformige Wort- und Wortstammkürzungen schreiben und lesen;
– Hilfszeichen und besondere Schreibweisen schreiben und haptisch erkennen;
– vorbereitete Lesetexte mit den erlernten Kürzungen in einem angemessenen Tempo sinnerfassend lesen;
– grundlegende Größen und Einheiten in den Naturwissenschaften darstellen bzw. schreiben und haptisch erfassen.
Zweiformige Kürzungen, Umlautpunkt, Aufhebungspunkt, Schreiben mit der Punktschriftmaschine, Lesen am braillebedruckten Blatt und auf der Braillezeile.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können
– Einschübe in Basis-, Voll- und Kurzschrift mit der Punktschriftmaschine schreiben als auch haptisch erfassen;
– nicht vorbereitete Texte ausdrucksvoll und sinnerfassend lesen;
– selbstgefertigte und vorgegebene Punktschriftstücke mittels PC digitalisieren;
– Notizen auf Punktschrifttafeln schreiben und lesen;
– Zeichen aus speziellen Schriftsystemen – so weit in den einzelnen Fachgebieten benötigt (8 Punkte Braille, Mathematik) – schreiben und lesen.
Einschübe in Basis-, Voll- und Kurzschrift, Einschübe von Fremdsprachen, mathematischen Zeichen und Computer-Braille, spezielle Schriftsysteme (nach Erfordernis in den einzelnen Fachgebieten), Lesen von Texten, Vortragen (Rezitieren) eines Textes in Kurzschrift, Vertiefen und Festigen der Blindenkurzschrift und des Computer Brailles einschließlich der Beschränkungen bei der Anwendung der Kürzungen sowie der Satz-, Hilfs- und Sonderzeichen.
1. Klasse (1. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können
– sich am Arbeitsplatz, in den Unterrichtsräumen, im Schulgebäude, im Schulgelände und in der näheren Umgebung der Schule zielgerichtet, sicher und selbstständig fortbewegen;
– den Schulweg selbstständig bewältigen;
– den weißen Langstock als Orientierungshilfe, Schutzhilfe und Verkehrsschutzzeichen nutzen.
Orientierung und Mobilität:
Am Arbeitsplatz, in den Unterrichtsräumen, im Schulgebäude, im Schulgelände, in der näheren Umgebung der Schule, individueller Schulweg, je nach Bedarf.
Begriffsbildung:
Aufbau des Körperschemas, Lagebeziehungen zwischen Körper und Umwelt sowie Objekt zu Objekt herstellen, Förderung der Grob- und Feinmotorik (Hand-Fuß-Koordination). Grundbegriffe des Straßenverkehrs.
Grundelemente:
Vertrauensgrundsatz der Straßenverkehrsordnung (Kennzeichnungspflicht), Techniken der Sehenden Begleitung:
Annehmen und Ablehnen von Hilfe, Körperschutztechniken, Gleiten, Ausrichten, Suchtechniken, Vertrautmachen mit unbekannten Räumlichkeiten, Orientierung in unbekannten Gebäuden.
2. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die wahrgenommenen Sinneseindrücke logisch verarbeiten und in das Orientierungsdenken einfließen lassen;
– Überquerungen an nicht zu komplexen Kreuzungen selbstständig durchführen;
– die Techniken der Sehenden Begleitung sowohl in der Rolle des zu Führenden als auch des Begleiters anwenden.
Sinnesschulung:
Tasten (haptische Wahrnehmung), Hören (auditive, aurale oder akustische Wahrnehmung), Sehen (visuelle Wahrnehmung, Low Vision).
Langstocktechniken:
Diagonaltechnik, Senkrechter Stock, Treppentechniken, Pendeltechnik.
Ruhiges Wohngebiet:
Einführung in das Gehen im Freien, Verfolgen von taktilen Leitlinien, Zurechtfinden nach Verlaufen, Wahrnehmen von Gehsteigkanten, Umgang mit geparkten Autos auf dem Gehsteig, Umgang mit Passanten (Hilfe erbitten/ablehnen).
Straßenüberquerungen:
Überquerung am geparkten Auto, Sicherheitsüberquerung, Parallelüberquerung, Überquerung am Zebrastreifen, Überquerung an Lichtsignalanlagen mit Akustik/Vibration.
Öffentliche Verkehrsmittel:
Zurücklegung des Schulweges.
2. Klasse:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können
– sich im ruhigen Wohngebiet/im kleinen Geschäftsviertel zielgerichtet, sicher und selbstständig fortbewegen;
– tastbare Pläne lesen und in der Praxis verwerten;
– sich nach Himmelsrichtungen orientieren und einen Kompass nutzen;
– die allgemeinen Regeln, Verhaltensweisen und Gepflogenheiten der Straßenverkehrsteilnahme beschreiben;
– verschiedene Sinnesreize aufnehmen, interpretieren und in der Orientierung und Mobilität für sich nutzen;
– Überquerungen an Fußgänger- und Bedarfsampeln sowie an Kreuzungen mit zweiphasiger Regelung selbstständig durchführen.
Orientierung und Mobilität:
Im ruhigen Wohngebiet/im kleinen Geschäftsviertel.
Begriffsbildung:
Taktiles Planstudium, Aufbau einer geistigen Landkarte, Methoden der Gedächtnisentlastung, Kreuzungsarten und ihre Regelung, Grundbegriffe der Straßenverkehrsteilnahme (Regeln, Gepflogenheiten, Verhaltensweisen).
Grundelemente:
Vertrautmachen mit dem Kraftfahrzeug (Ein- und Ausstieg, Sicherheitsgurte etc.), Orientierung in Geschäften, Orientierungsübungen und Himmelsrichtungen, Kompasshandhabung.
Sinnesschulung:
Low Vision (optische und elektronische Hilfen), Gehörschulung (Schallprinzipien), Riechen (olfaktorische Wahrnehmung), Schmecken (gustatorische Wahrnehmung), Bedeutung weiterer Sinne wie Gleichgewichtssinn, Tiefensensibilität, Temperatursinn und Schmerzempfindung.
Langstocktechniken:
Variationen mit sehender Begleitung, Unterbringung des Langstocks bei Nichtverwendung, Stockintegration und Koordination.
Ruhiges Wohngebiet / Kleines Geschäftsviertel:
Überquerung an zweiphasigen Verkehrsampeln, Überquerung an einer Fußgänger- und Bedarfsampel, Lokalisation von Geschäften (markante Punkte, Vertrautmachen).
Benützung öffentlicher Verkehrsmittel:
Notwendige Verkehrsmittel für den Schulweg bzw. zum Erreichen der jeweiligen Trainingsgebiete.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können
– sich im Wohngebiet/Geschäftsviertel mit erhöhtem Passanten- und Verkehrsaufkommen zielgerichtet, sicher und selbstständig fortzubewegen;
– mit unbekannten Menschen Kontakt aufnehmen und gezielt nach Hilfe fragen;
– Überquerungen an Kreuzungen mit mehrphasiger Regelung und am Kreisverkehr mit Zebrastreifen selbstständig durchführen;
– den Weg zu einem Geschäft selbstständig zurücklegen und Einkäufe tätigen.
Orientierung und Mobilität:
Im belebten Wohngebiet oder Geschäftsviertel.
Langstocktechniken:
Pendelgleittechnik, Pendelziehtechnik, Handwechsel.
Soziale Interaktion:
Kontaktaufnahme mit fremden Personen (zB Informationen erfragen, Hilfe gezielt annehmen bzw. ablehnen, Einkaufsgespräche führen, an Kassen bezahlen, Fahrscheine lösen).
Belebtes Wohngebiet oder Geschäftsviertel:
Überquerung an mehrphasigen Verkehrsampeln, Überquerungen an einem Kreisverkehr mit Zebrastreifen, Vertrautmachen mit Kaufhäusern, Rolltreppe, Lift, Ausnützung des Fußgängerverkehrs, Sehende Hilfe, Erfragen von Informationen, Vertrautmachen mit breiten Einfahrten und Tankstellen als Gefahrenquelle besonderer Art, selbstständige Routen und Einkauf.
Benützung öffentlicher Verkehrsmittel:
Notwendige Verkehrsmittel für den Schulweg bzw. zum Erreichen der jeweiligen Trainingsgebiete.
3. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können
– sich im innerstädtischen Bereich und am Hauptbahnhof zielgerichtet, sicher und selbstständig fortbewegen;
– unbekannte Wege durch Transferleistung der bisher erlernten Techniken und Verhaltensweisen sowie der gezielten Inanspruchnahme von Hilfe alleine bewältigen.
Orientierung und Mobilität:
In der Innenstadt, am Hauptbahnhof.
Langstocktechniken:
Kurzer Stock, Schwimmen mit dem Fußgängerstrom, Elektronische Orientierungshilfen und Hindernismelder.
Öffentliche Verkehrsmittel:
Routen in unbekannte Gebiete mit Umsteigen in/zwischen Straßenbahn, Bus und Zug.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können
– einen Fußgängerstrom zur Orientierung nutzen;
– unbekannte Wege nach Planstudium oder verbaler Beschreibung selbstständig bewältigen;
– im Falle des Verirrens wieder zu einem bekannten Punkt gelangen.
Orientierung und Mobilität:
In unbekanntem Gebiet, Anwendung der erarbeiteten Techniken im Transfer, Zurücklegen unbekannter Wege nach verbaler Beschreibung, Zurücklegen unbekannter Wege nach selbstständigem Planstudium, Benützung öffentlicher Verkehrsmittel auf unbekannten Linien (Umsteigen, Hilfe von Mitmenschen einholen), Vorbereitung und Durchführung eines Drop off (Zurechtfinden in einer fremden Umgebung, zum Beispiel nach Verirren).
1. Klasse (1. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können
– ihre Sehbehinderung erläutern darüber Auskunft erteilen;
– die Auswirkungen der Sehbeeinträchtigung beschreiben;
– über ihre individuellen Bedürfnisse Auskunft geben;
– ihren persönlichen Maßnahmenkatalog zur Rehabilitation erläutern;
– die Notwendigkeit regelmäßiger Augenarztbesuche argumentieren;
– die Notwendigkeit des intensiven Kontakts zu Beratungsstellen, diversen Optikern und Vertriebsfirmen für eine adäquate Hilfsmittelversorgung argumentieren.
Sehen und andere Sinne:
Funktionale Evaluation zur Ermittlung des effektiv einsetzbaren Sehvermögens, Bestandsaufnahme und individuelle Fallanalyse, Evaluierung des eventuell vorhandenen Sehvermögens, Erstellung eines persönlichen Maßnahmenkatalogs.
Grundlagen der Physiologie und Funktion des menschlichen Auges mit Fachterminologie, Fehlfunktionen des menschlichen Auges, persönliche Sehbeeinträchtigung und ihre Auswirkungen.
Förderung des individuell vorhandenen Sehvermögens. Sensibilisierung, Schulung und Aktivierung der Sinne sowie Verbesserung der Interpretation und Verwertung der Sinneseindrücke.
2. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können
– spezielle Hilfsmittel zur Kommunikation und zur Orientierung anwenden;
– durch Erprobung eine auf ihre Sehschädigung abgestimmte Auswahl der Hilfsmittel vornehmen;
– die ausgewählten Hilfsmittel entsprechend handhaben und gezielt einsetzen;
– die Zeichen der 8-Punkt-Brailleschrift (Eurobraille) in Punktzuordnungen verbal wiedergeben und auf der Braillezeile lesen;
– Tastenkombinationen (Shortcuts) verwenden und können sowohl die in den Hilfsprogrammen implementierten Möglichkeiten als auch die Verwendung der Routingtasten auf der Braillezeile als Ersatz für die Benutzung der Maus nutzen.
Hilfsmittel:
Allgemeine Hilfsmittel mit tastbaren Markierungen oder akustischen Ausgaben wie Uhren und Messhilfen etc., optische Hilfsmittel wie Lupen und Monokulare, elektronische Hilfsmittel wie Lupen, Bildschirmlesegeräte, Hindernismelder, Kompass, Lichterkennungsgerät, Farberkennungsgerät.
IT-Grundschulung (assistierende Technologien):
Sprach-Ein- und -Ausgabegeräte, ScreenMagnifier (Vergrößerungsprogramme), Braille-Ein- und -Ausgabegeräte, ScreenReader (Bildschirmausleseprogramme für Braillezeile), 8-Punkt-Computer-Braille-Schrift (Eurobraille).
1. Klasse (1. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler
– wissen über die Möglichkeiten der Arbeitsplatzadaptierung für blinde oder sehbehinderte Menschen Bescheid;
– sind über Bezugsquellen und Finanzierungsmöglichkeiten der jeweiligen Hilfsmittel informiert;
– können blinden- und sehbehindertenspezifische Hardware an betriebsübliche Computer anschließen.
Hardware (Aufbau, Anschluss, Inbetriebnahme und Bedienung externer Geräte).
Braille-Aus- und Eingabegeräte (Braille Displays, Braille-Drucker, Braille-Tastatur, Laptop mit transportablem Braille-Display, Notizgeräte).
Bildschirmlesegeräte mit PC-Anschlussmöglichkeit und Bildteilung am Monitor sowie schwenkbarer Kamera zum Erkennen entfernter Objekte, Scanner zum Umwandeln von herkömmlichem Druck in Braille oder Sprache.
2. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können
– blindenspezifische Software anwenden und installieren;
– die Möglichkeiten der Blindenvoll- und Blindenkurzschriftübersetzungsprogramme erklären;
– Betriebssysteme an die Bedürfnisse des Users mit einer Sehbehinderung oder Blindheit anpassen und konfigurieren.
ScreenReader (Bildschirmausleseprogramme für Braillezeile).
Vergrößerungsprogramme, Sprachein- und –ausgabe, Blindenvoll- und Blindenkurzschriftübersetzungsprogramme, OCR-Programme.
2. Klasse:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die für die spezifische Hardware notwendige Software installieren und bedienen;
– Schriftgut digitalisieren, wahlweise in Basis-, Blindenvoll- oder Blindenkurzschrift übersetzen und am Braille-Drucker ausdrucken;
– Sicherheitshinweise und Service der blindenspezifischen Hilfsmittel erläutern.
Anpassung und Konfiguration von Betriebssystemen und Anwendungen an die Bedürfnisse des sehbehinderten und blinden Users (braillezeilen-, sprachausgabe-, darstellungsspezifisch Farbgebung, Auflösung, Cursor-Arten und -Darstellung, Tastaturmaus, Bildschirmlupe, Einsatz mehrerer Bildschirme), Service, Sicherheitshinweise, Wartung und Pflege.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können
– eine auf die individuelle Sehbeeinträchtigung abgestimmte Auswahl an Hilfsmitteln treffen;
– Zeichen aus blindenspezifische Schriftsystemen schreiben und lesen;
– Vor- und Nachteile der spezifischen Hard- und Software im Hinblick auf deren Einsatzbereich beurteilen.
Hilfsmittel (allgemeine Hilfsmittel, optische Hilfsmittel), Schriftsysteme (8 Punkte Braille, Mathematik, Physik und Chemie), Zeichen aus speziellen Schriftsystemen – so weit in den einzelnen Fachgebieten benötigt.
Siehe Anlage 1.
2. Klasse:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Betriebswirtschaft
– die Begriffe Unternehmen, Betrieb und Firma unterscheiden und erklären;
– die Aufgaben und Strukturen eines Wirtschaftsbetriebes verstehen und die Bedeutung der einzelnen betrieblichen Teilbereiche erklären;
– die betriebswirtschaftlichen Grundbegriffe erläutern.
Bereich Kaufvertrag
– die Begriffe Kaufvertrag, Mietvertrag und Leasingvertrag unterscheiden und erklären;
– einen einfachen Kaufvertrag mit Liefer- und Zahlungsbedingungen erstellen;
– den im Rahmen eines Kaufvertrages erforderlichen Schriftverkehr erstellen.
Bereich Betriebswirtschaft:
Unternehmen, Betrieb, Firma, Teilbereiche eines Wirtschaftsbetriebes, betriebswirtschaftliche Grundbegriffe.
Bereich Kaufvertrag:
Kaufen, Mieten, Leasing, Liefer- und Zahlungsbedingungen, Schriftverkehr.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Projektmanagement
– die Grundlagen des Projektmanagements erklären;
– die Rollen in einem Projektteam erläutern;
– für ein konkretes Projekt selbstständig Ziele „smart“ definieren.
Bereich Betriebswirtschaft
– die Grundbegriffe des Zahlungsverkehrs erläutern;
– die verschiedenen Möglichkeiten des Zahlungsverkehrs darstellen;
– Vor- und Nachteile von aktuellen Eigen- und Fremdfinanzierungsformen erklären.
Bereich Projektmanagement:
Zielformulierung, Terminplanung, Projektphasen, Meilensteine, Projektteam, Rollen.
Bereich Grundlagen der Betriebswirtschaft:
Bargeld, Buchgeld, Valuten, Devisen, Wechselkurse, elektronische Zahlungsmittel, Eigen- und Fremdfinanzierung.
3. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Betriebswirtschaft
– verschiedene Kalkulationsverfahren erklären und anwenden;
– verschiedene Preisfindungsstrategien erklären und anwenden.
Bereich Projektmanagement
– unterschiedliche Kreativitätstechniken erklären und adäquat zu gestellten Aufgaben einsetzen;
– Probleme und Konflikte in Teamstrukturen analysieren und geeignete Lösungsmöglichkeiten aufzeigen;
– auf systematische Weise wesentliche Projektrisiken erkennen und geeignete Maßnahmen vorsehen.
Bereich Betriebswirtschaft:
Kalkulationsverfahren, Preisfindung.
Bereich Projektmanagement:
Kreativitätstechniken, Konflikterkennung und -bewältigung, Projektrisiken.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Betriebswirtschaft
– die Grundzüge des Ressourcenmanagements erläutern;
– Ressourcenmanagement im Rahmen eines Projektes anwenden.
Bereich Projektmanagement
– die theoretischen Grundlagen des Projektmanagements im Rahmen von fächerübergreifenden technischen Projekten anwenden;
– den Ablauf eines Projektes angemessen dokumentieren, präsentieren und reflektieren.
Bereich Betriebswirtschaft:
Ressourcenmanagement, Personal- und Materialbedarfsplanung.
Bereich Projektmanagement:
Realisierung informationstechnischer Projekte, Projektmanagement-Handbuch, Präsentation.
4. Klasse – Kompetenzmodul 7:
7. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Projektmanagement
– ein Projekt hinsichtlich Ressourcen und Projektfortschritt beurteilen;
– Methoden des Projektcontrollings anwenden.
Bereich Unternehmensgründung
– Chancen und Risiken einer Unternehmensgründung abschätzen;
– einen Businessplan für ein KMU erstellen.
Bereich Projektmanagement:
Projektressourcen, Projektcontrolling.
Bereich Unternehmensgründung:
Geschäftsidee, Finanzierung, Marketing, Rechtsform, Förderungsprogramme.
1. Klasse (1. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Grundlagen der Informationsverarbeitung
– grundlegende Begriffe der Informatik erklären und zuordnen;
– grundlegend mit dem Internet und den sozialen Medien;
– einfache Dokumente mit Anwendungssoftware erstellen, bearbeiten und lokale Dateisysteme sowie Netzwerkspeicher zur Ablage nutzen.
Bereich IT-Sicherheit
– Bedrohungen und Angriffsvektoren benennen;
– die Grundbegriffe der Datensicherheit benennen;
– das Spannungsfeld zwischen Sicherheit und Privatsphäre erkennen.
Bereich Grundlagen der Informationsverarbeitung:
Informatikfachbegriffe erläutern und einordnen, Internet, soziale Medien, Anwendungssoftware, normgerechte Dokumentenerstellung.
Bereich IT-Sicherheit:
Bedrohungen, Angriffsvektoren, Schutz personenbezogener Daten, Grundbegriffe der Datensicherheit.
2. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Grundlagen der Informationsverarbeitung
– weiterführende Begriffe der Informatik erklären und zuordnen;
– verantwortungsvoll mit dem Internet und den sozialen Medien umgehen sowie mögliche Risiken abschätzen;
– Dokumente mit Anwendungssoftware kollaborativ erstellen und bearbeiten.
Bereich IT-Sicherheit
– einfache Bedrohungen und Angriffsvektoren erkennen;
– grundlegende Schutzmechanismen nennen und exemplarisch anwenden.
Bereich Grundlagen der Informationsverarbeitung:
Informatikfachbegriffe erläutern und einordnen, Risiken im Internet, soziale Medien, normgerechte Dokumentenerstellung, Präsentationen, Tabellenkalkulationen, Datenimport und export.
Bereich IT-Sicherheit:
Bedrohungen, Angriffsvektoren, Erkennung von Schadsoftware, Schutz personenbezogener Daten, Sicherheitseinstellungen und Dokumentenschutz.
2. Klasse:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Grundlagen der Informationsverarbeitung
– Problemstellungen mit Anwendungssoftware lösen;
– einfache Automatisierung in Anwendungssoftware einsetzen.
Bereich IT-Sicherheit
– die Grundlagen verschiedener Authentifizierungsmethoden erklären;
– Quellen für Datenspuren benennen und einschränken;
– grundlegende Zugriffsschutzmechanismen erklären und exemplarisch einrichten.
Bereich Datenbanksysteme
– einfache Datenbanken mit einer marktüblichen Datenbanksoftware erstellen;
– Formulare, einfache Abfragen und Berichte erstellen;
– einfache strukturierte Datenbankabfragen erstellen;
– Konzept der Primär- und Fremdschlüssel verstehen und anwenden.
Bereich Grundlagen der Informationsverarbeitung:
Dokumentenautomation, Anwendungssoftware.
Bereich IT-Sicherheit:
Authentifizierung, Autorisierung, Überwachungsmechanismen, Datenspuren, sichere Datenträger.
Bereich Datenbanksysteme:
Tabellen, Abfragen, Formulare, Berichte, strukturierte Abfragesprache, Primärschlüssel, Fremdschlüssel.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich IT-Sicherheit
– Rechtemanagement von Anwendungen beschreiben und exemplarisch anwenden;
– Werkzeuge zur Verschlüsselung konfigurieren und einsetzen;
– Schadsoftwareschutz konfigurieren und überwachen;
– digitale Identität erklären und digitale Signaturen verwenden sowie rechtliche Rahmenbedingungen nennen.
Bereich Datenbanksysteme
– Tabellen in Beziehungen stellen und tabellenübergreifende Abfragen erstellen;
– einfache Funktionen in Datenbanken anwenden;
– einfache strukturierte Definitions- und Manipulationsabfragen erstellen.
Bereich IT-Sicherheit:
Anwendungssicherheit, Werkzeuge zur Verschlüsselung, Schadsoftwareschutz, digitale Identität, digitale Signatur, rechtliche Grundlagen.
Bereich Datenbanksysteme:
Primärschlüssel, Fremdschlüssel, Beziehungen, Funktionen, Datendefinitions- und Manipulationsabfragen.
3. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Datenbanksysteme
– Architektur eines Datenbanksystems erläutern;
– konzeptionelle Datenmodelle erstellen;
– verschiedenste Notationen von Beziehungen und Kardinalitätstypen interpretieren und anwenden;
– komplexe strukturierte Datenbankabfragen erstellen;
– komplexe strukturierte Definitions- und Manipulationsabfragen erstellen.
Bereich Datenbanksysteme:
Drei-Schichten-Modell, ER-Modellierung, strukturierte Abfragesprache.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Datenbanksysteme
– Datenstrukturen in Normalformen überführen;
– konzeptionelles Datenmodell in physisches Datenmodell überführen;
– vertiefte Abfragenkonstrukte erstellen und ausführen;
– praktische Anwendung von Datenbanksystemen konfigurieren und parametrisieren.
Bereich Datenbanksysteme:
Referentielle Integrität, Normalisierung, physisches Datenmodell, strukturierte Abfragesprache, Content Management Systeme.
4. Klasse – Kompetenzmodul 7:
7. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Datenbanksysteme
– vertiefte Anwendung von Datenbanksystemen konfigurieren und parametrisieren;
– Backup und Restore von Datenbanksystemen durchführen.
Bereich Datenbanksysteme:
Anwendung von Datenbanksystemen, Backup, Content Management Systeme.
1. Klasse (1. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Informationsdarstellung im Internet:
– einfache Webseiten nach rein semantischen Grundlagen erstellen;
– bei einfachen Webseiten klar zwischen Struktur, Formatierung und Inhalt unterscheiden sowie diese auch erstellen.
Bereich Grafik- und Animationsformate
– verschiedene Grafik- und Bildformate unterscheiden und anforderungsgemäß verwenden;
– einfache Bildbearbeitungen durchführen.
Bereich Informationsdarstellung im Internet:
Auszeichnungs- und Formatierungssprachen.
Bereich Grafik- und Animationsformate:
Bild- und Grafikformate, einfache Bildbearbeitung.
2. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Informationsdarstellung im Internet
– erweiterte Webseiten nach rein semantischen Grundlagen erstellen;
– bei erweiterten Webseiten klar zwischen Struktur, Formatierung und Inhalt unterscheiden sowie diese auch erstellen.
Bereich Grafik- und Animationsformate, Bildbearbeitung
– Pixel- und vektorbasierende Grafiken erstellen und bearbeiten;
– Bild- und Grafikdateien bearbeiten und Komprimierungsmethoden einsetzen.
Bereich Informationsdarstellung im Internet:
Auszeichnungs- und Formatierungssprachen.
Bereich Grafik- und Animationsformate, Bildbearbeitung:
Bild-, Grafik-, Animation-, und Videoformate.
Codecs, Komprimierungsmethoden, Farbmodelle.
2. Klasse:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Informationsdarstellung im Internet
– den Unterschied zwischen clientseitigen und serverseitigen Skriptsprachen erklären;
– bei erweiterten Webseiten einfache Aktionen in einer clientseitigen Skriptsprache umsetzen.
Bereich Informationsdarstellung im Internet:
Clientseitige und serverseitige Skriptsprachen.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Informationsdarstellung Im Internet
– bei erweiterten Webseiten einfache Aktionen in einer serverseitigen Skriptsprache umsetzen;
– mit Hilfe einer serverseitigen Skriptsprache Daten aus einer Datenbank in einer erweiterten Webseite ausgeben.
Bereich Informationsdarstellung im Internet:
Serverseitige Skriptsprache, strukturierte Abfragesprache.
3. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Audio
– einfache Audioaufnahmen durchführen;
– geeignete Softwareprodukte für Bearbeitung und Konvertierung von digitalen Audiodateien auswählen und anwenden.
Bereich Informationsdarstellung im Internet
– mit Hilfe einer serverseitigen Skriptsprache Daten in einer Datenbank in einer erweiterten Webseite hinzufügen, löschen und verändern.
Bereich Audio:
Audiotechnik, Dateiformate und Codecs, Bearbeitungen und Konvertierung von Audiodateien.
Bereich Informationsdarstellung im Internet:
Serverseitige Skriptsprache, strukturierte Abfragesprache.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Audio und Video
– einfache Audioaufnahmen durchführen;
– geeignete Softwareprodukte für Bearbeitung und Konvertierung von digitalen Audiodateien auswählen und anwenden;
– einfache Beschallungsanlagen aufbauen und bedienen;
– Geräte den Anforderungen entsprechend auswählen;
– einfache Videofilme erstellen und bearbeiten.
Bereich Informationsdarstellung im Internet
– mit Hilfe von CMS-Tools dynamische Webseiten erstellen.
Bereich Audio:
Audiotechnik, Dateiformate und Codecs, Bearbeitungen und Konvertierung von Audio- und Videodateien.
Bereich Video:
Dateiformate und Codecs, Speichermedien, Videobearbeitung.
Bereich Informationsdarstellung im Internet:
CMS-Tools.
1. Klasse (1. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Elektrotechnik und Elektronik für Informationstechnik
( in Verbindung mit den Bereichen Grundlegende physikalische Größen und ihre Messung sowie Physikalische Phänomene und Methoden des Pflichtgegenstandes Naturwissenschaftliche Grundlagen )
– einfache elektronische Grundschaltungen aufbauen sowie Spannung-, Strom- und Widerstandsmessungen durchführen;
– blanke und isolierte Leitungen zurichten, verlegen, Verbindungen und Anschlüsse herstellen;
– sicher mit Maschinen, Werkzeugen und Geräten umgehen und sich der Gefahren beim Umgang bewusst sein.
Bereich Grundlagen der Informatik
(in Verbindung mit den Bereichen Zahlen und Maße sowie Algebra und Geometrie des Pflichtgegenstandes Angewandte Mathematik)
– die Funktionen der wichtigsten Baugruppen in Computersystemen sowie die Aufgaben und Einstellungen deren Firmware erklären;
– einen Computer assemblieren und ein Computersystem aufrüsten.
Werkstätte „Elektrotechnik und Elektronik“:
Elektrische Standardkomponenten, elektromechanische und elektronische Bauelemente erkennen und deren Funktion beschreiben, Zurichten und Verlegen von blanken und isolierten Leitungen, Weichlöttechnik.
Werkstätte „Computerinfrastruktur“:
Computerassemblierung und Hardwarekonfiguration.
2. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Elektrotechnik und Elektronik für Informationstechnik
( in Verbindung mit den Bereichen Grundlegende physikalische Größen und ihre Messung sowie Physikalische Phänomene und Methoden des Pflichtgegenstandes Naturwissenschaftliche Grundlagen )
– die Funktion einfacher elektronischer Schaltungen anhand von Messergebnissen bewerten;
– Montage- und Umbauarbeiten für IT-Infrastruktursysteme durchführen und die dafür notwendigen mechanischen Arbeiten ausführen.
Bereich Grundlagen der Informatik
(in Verbindung mit den Bereichen Zahlen und Maße sowie Algebra und Geometrie des Pflichtgegenstandes Angewandte Mathematik)
– technische Subsysteme an den Rechner anschließen und in Betrieb nehmen;
– ein Betriebssystem installieren und die dazu notwendigen Parametrierungen durchführen;
– Computerkomponenten testen, einfache Fehlersuche auf Computern durchführen und die entsprechenden Ergebnisse bewerten.
Werkstätte „Elektrotechnik und Elektronik“:
Aufbau von Grundschaltungen der Elektrotechnik, Messen elektrischer Grundgrößen, einfache Fehlersuche und Fehlerbehebung.
Werkstätte „Mechanische Grundausbildung“:
Montagearbeiten für IT-Infrastruktur.
Werkstätte „Computerinfrastruktur“:
Grundlegende Installation und Konfiguration von Betriebssystemen, Installation von Hardware und Peripheriegeräten.
2. Klasse:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Elektrotechnik und Elektronik für Informationstechnik
– IT-relevante Installationen planen.
Bereich Betriebssysteme
– ein Clientbetriebssystem installieren und konfigurieren;
– technische Subsysteme an den Rechner anschließen und in Betrieb nehmen.
Werkstätte „Elektrotechnik und Elektronik“:
Elektronische Messtechnik, aktive und passive Bauelemente, IT-relevante Verkabelungen.
Werkstätte „Computerinfrastruktur“:
Einführende Übungen zur Konfiguration von Clientbetriebssystemen, Integration technischer Subsysteme sowie einfache Fehlersuche und Fehlerbehebung.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Elektrotechnik und Elektronik für Informationstechnik
– Messdaten von Subsystemen erfassen und auswerten;
– die Grundlagen zur Dimensionierung von Serverschränken.
Bereich Betriebssysteme
– in einem Clientbetriebssystem Konfigurationen zur Personifizierung durchführen.
Werkstätte „Elektrotechnik und Elektronik“:
Digitaltechnik, Mikrocontroller, Energieversorgung von Netzwerk- und Serverkomponenten, unterbrechungsfreie Stromversorgung, Infrastrukturüberwachung in Serverräumen.
Bereich Betriebssysteme:
Werkstätte „Computerinfrastruktur“:
Vertiefende Übungen zur Konfiguration von Clientbetriebssystemen.
3. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Betriebssysteme
– ein Serverbetriebssystem installieren und konfigurieren;
– PC-Anwendungsprobleme beheben und deren Ursachen ermitteln;
– Client Systeme verwalten und warten.
Werkstätte „Computerinfrastruktur“:
Einführende Übungen zur Konfiguration von Serverbetriebssystemen, Behebung von Hardware-, Software- und Leistungsproblemen.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– in einem Serverbetriebssystem Konfigurationen zur Personifizierung durchführen;
– Probleme beheben und deren Ursachen beschreiben.
Werkstätte „Computerinfrastruktur“:
Vertiefende Übungen zur Konfiguration von Serverbetriebssystemen.
1. Klasse (1. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Elektrotechnik und Elektronik für Informationstechnik
( in Verbindung mit den Bereichen Grundlegende physikalische Größen und ihre Messung sowie Physikalische Phänomene und Methoden des Pflichtgegenstandes Naturwissenschaftliche Grundlagen )
– die wichtigsten elektrotechnischen Grundgesetze sowie die elektrischen Größen und Einheiten erklären;
– Schaltungen mit Gleichspannungsquellen analysieren.
Bereich Grundlagen der Informatik
(in Verbindung mit den Bereichen Zahlen und Maße sowie Algebra und Geometrie des Pflichtgegenstandes Angewandte Mathematik)
– die in der Computertechnik verwendeten Zahlen- und Kodiersysteme beschreiben und einsetzen;
– die zur Assemblierung eines EDV-Systems samt Peripheriegeräten notwenigen Bestandteile erklären;
– Dateien und Ordner verwenden sowie Dateien gezielt mit Attributen suchen;
– das Grundprinzip eines Computers erklären und die wesentlichen Bestandteile eines Computers erklären und beurteilen.
Bereich Elektrotechnik und Elektronik für Informationstechnik:
Elektrische Größen und Einheiten, Stromarten, Strom- Spannungsquellen, Grundgesetze der Elektrotechnik, Gleichstromtechnik, Messung elektronischer Grundgrößen;
Bereich Grundlagen der Informatik:
Kodierung und Zahlensysteme, Assemblierung von Computersystemen, Datenablage und –speicherung.
2. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Elektrotechnik und Elektronik für Informationstechnik
( in Verbindung mit den Bereichen Grundlegende physikalische Größen und ihre Messung sowie Physikalische Phänomene und Methoden des Pflichtgegenstandes Naturwissenschaftliche Grundlagen )
– Schaltungen mit Gleichspannungsquellen berechnen.
Bereich Grundlagen der Informatik
(in Verbindung mit den Bereichen Zahlen und Maße sowie Algebra und Geometrie des Pflichtgegenstandes Angewandte Mathematik)
– die zur Assemblierung eines EDV-Systems samt Peripheriegeräten notwenigen Bestandteile analysieren;
– das Grundprinzip eines Computers erklären und die wesentlichen Bestandteile eines Computers beurteilen;
– das Zusammenwirken von Hard- und Software beschreiben sowie die notwendigen Maßnahmen zur Datenspeicherung und zur Ordnung und Ablage von Dateien und Dateisystemen vornehmen.
Bereich Elektrotechnik und Elektronik für Informationstechnik:
Elektrische Größen und Einheiten, Stromarten, Strom- Spannungsquellen, Grundgesetze der Elektrotechnik, Gleichstromtechnik, Messung elektronischer Grundgrößen;
Bereich Grundlagen der Informatik:
Assemblierung von Computersystemen, Datenablage und –speicherung, Hard- und Software.
2. Klasse:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Elektrotechnik und Elektronik für Informationstechnik
– die Energiesituation in Österreich und weltweit einschätzen sowie die Herstellung elektrischer Energie, Energieeffizienz und Umwelteinflüsse erklären;
– passive Bauelemente charakterisieren und beschreiben;
– grundlegende Eigenschaften der Wechselstromtechnik beschreiben.
Bereich Betriebssysteme
– die grundlegenden Konzepte aktueller Betriebssysteme verstehen und anwenden;
– die grundlegenden Einstellungen in aktuellen Betriebssystemen erklären und vornehmen;
– die Installationsanforderungen an aktuellen Betriebssystemen nennen und diese installieren;
– Dateisysteme verstehen, erstellen und verwenden sowie Suchmechanismen in aktuellen Betriebssystemen verwenden;
– die grundlegende Benutzerverwaltung in aktuellen Betriebssystemen erklären.
Bereich Grundlagen der Informatik
– die Grundlagen der Booleschen Algebra erklären;
– aussagenlogische Verknüpfungen erstellen;
– grundlegende Eigenschaften von Wahrheitsfunktionen erklären;
– algorithmische Lösungsansätze für einfache Problemstellungen erklären und implementieren.
Bereich Elektrotechnik und Elektronik für Informationstechnologie:
Energiesituation, Energieeffizienz, Umwelteinflüsse, passive Bauelemente, Wechselstromtechnik.
Bereich Betriebssysteme:
Grundlegende Konzepte aktueller Betriebssysteme, Installation von Betriebssystemen, Dateisysteme, Suchmechanismen, Benutzerverwaltung.
Bereich Grundlagen der Informatik:
Boolesche Algebra, Aussagenlogik, Wahrheitsfunktionen, einfache Algorithmen, Einführung in eine Programmiersprache.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Elektrotechnik und Elektronik für Informationstechnik
– das magnetische Feld sowie einen Elektromototor und Generator beschreiben und erklären;
– grundlegende Funktionen und Anwendungen der Halbleitertechnik erklären.
Bereich Betriebssysteme
– weiterführende Konzepte aktueller Betriebssysteme verstehen und anwenden;
– weiterführende Einstellungen in aktuellen Betriebssystemen erklären und vornehmen;
– Benutzer und Gruppen in aktuellen Betriebssystemen verwalten;
– Berechtigungen auf Datei- und Verzeichnisebene erklären und auf unterschiedliche Erfordernisse anpassen;
– eine Sicherungsstrategie für gegebene Anforderungen auswählen und durchführen.
Bereich Grundlagen der Informatik
– grundlegende Anwendungen der Aussagenlogik auf Schaltkreise anwenden;
– grundlegende Schaltungen analysieren und synthetisieren;
– kombinatorische und sequentielle Bausteine beschreiben;
– grundlegende Eigenschaften der Gatterdarstellung beschreiben;
– einfache Problemstellungen mit Hilfe von Algorithmen lösen.
Bereich Elektrotechnik und Elektronik für Informationstechnologie:
Das magnetische Feld, Elektromotor und Generator, Halbleiterbauelemente, Halbleitertechnik.
Bereich Betriebssysteme:
Weiterführende Konzepte und Einstellungen moderner Betriebssysteme, Benutzer- und Gruppenverwaltung, Dateiberechtigungen, Backupstrategien.
Bereich Grundlagen der Informatik:
Anwendungen der Aussagenlogik auf Schaltkreise, Analyse und Synthese von Schaltungen, kombinatorische und sequentielle Bausteine, Gatterdarstellung, algorithmische Lösungsansätze.
3. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Elektrotechnik und Elektronik für Informationstechnik
– Transistorschaltungen und Operationsverstärker beschreiben;
– die Grundlagen von Messfehlern erklären;
– grundlegende Eigenschaften von Mikrocontrollern erklären.
Bereich Betriebssysteme
– die Netzwerkeinstellungen in Betriebssystemen kennen und konfigurieren;
– aktuelle Betriebssysteme administrieren, warten und Fehler beheben;
– grundlegende Abläufe bei Wartungsarbeiten in aktuellen Betriebssystemen automatisieren;
– grundlegende Server-Dienste erklären und einrichten;
- grundlegende Konzepte von Virtualisierungstechniken erklären und anwenden.
Bereich Elektrotechnik und Elektronik für Informationstechnologie:
Transistorschaltungen, Operationsverstärker, Messfehler, Mikrocontroller.
Bereich Betriebssysteme:
Netzwerkeinstellungen, Wartung von Betriebssystemen, Automatisierung von Abläufen, Virtualisierung, Server-Dienste.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Elektrotechnik und Elektronik für Informationstechnik
– das Betriebsverhalten von Analog-Digital- sowie Digital-Analog-Wandlern erklären und geeignete Typen auswählen;
– Verfahren zur Messung nichtelektrischer Größen erklären;
– Mikrocontroller zur Steuerung elektronischer Schaltungen anwenden.
Bereich Betriebssysteme
– weiterführende Server-Dienste erklären und einrichten, konfigurieren sowie warten;
– erweiterte Konzepte von Virtualisierungstechniken erklären und anwenden;
– Cloud-Dienste erklären und einsetzen;
– grundlegende Sicherheitskonzepte von Betriebssystemen erklären und anwenden.
Bereich Elektrotechnik und Elektronik für Informationstechnologie:
Elektronische Wandler, Messung nichtelektrischer Größen, Mikrocontroller.
Bereich Betriebssysteme:
Konfiguration und Wartung von Server-Diensten, Virtualisierung, Cloud-Dienste, Sicherheitskonzepte.
2. Klasse:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Grundlagen der Netzwerktechnik
– einschlägige Normen für die Verlegung von Netzwerkverkabelungen angeben und Normen zur Zertifizierung von Kabeln beschreiben;
– eine strukturierte horizontale und vertikale LAN-Verkabelung beschreiben;
– Kabelmessungen durchführen und die Messergebnisse entsprechend analysieren und bewerten.
Bereich Grundlagen der Netzwerktechnik:
Werkstätte „Netzwerkinfrastruktur“:
Übungen im Bereich der Netzwerk- und Leitungstechnik, normgerechte und strukturierte Verkabelungsarbeiten und einfache Messungen.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Grundlagen der Netzwerktechnik
– verschiedene Netzwerkkomponenten anschließen und konfigurieren;
– Netzwerkpläne erstellen, realisieren und aktualisieren.
Werkstätte „Netzwerkinfrastruktur“:
Netzwerkverkabelung, einfache Gerätekonfiguration in verschiedenen Netzen.
3. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Netzwerkdienste
– Kabelmessungen durchführen und die Messergebnisse entsprechend analysieren und bewerten;
– in Netzwerken Fehler beheben.
Werkstätte „Netzwerkinfrastruktur“:
Kabelzertifizierung und Kabelmessung, Fehlersuche und Fehlerbehebung in Netzwerken.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Netzwerkdienste
– Zertifizierungsmessungen auf Verkabelungssystemen durchführen und die Messergebnisse entsprechend analysieren und bewerten;
– eine strukturierte horizontale und vertikale LAN-Verkabelung mit unterschiedlichen Medien ausführen.
Werkstätte „Netzwerkinfrastruktur“:
Netzwerkplanung, Messen, Analysieren und Fehlerbehebung in Netzwerken.
1. Klasse (1. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Grundlagen der Netzwerktechnik
– die grundlegenden Netzwerktechnologien erklären;
– die verwendeten Übertragungsmedien und Komponenten in einem Netzwerk identifizieren und benennen;
– die Vernetzung mehrerer Computer kabelgebunden herstellen und die Verbindung überprüfen;
– die Adressierung der Komponenten in einem einfachen Netzwerk erkennen.
Bereich Grundlagen der Netzwerktechnik:
Netzwerktechnologien, Übertragungsmedien, Netzwerkkomponenten.
2. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Grundlagen der Netzwerktechnik
– die Vernetzung mehrerer Computer kabellos herstellen und die Verbindung überprüfen;
– unterschiedliche Adresstypen erkennen.
Bereich Grundlagen der Netzwerktechnik:
kabellose Übertragung, Netzwerkkomponenten, physikalische und logische Adressen.
2. Klasse:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Grundlagen der Netzwerktechnik
– marktübliche Übertragungsmedien erkennen und beschreiben;
– den Zusammenhang zwischen physikalischer und logischer Adresse erklären;
– einfache Netzwerke konfigurieren;
– einfache Adresskonzepte erkennen;
– Kommunikationsmodelle beschreiben.
Bereich Grundlagen der Netzwerktechnik:
Übertragungsmedien, einfache Adressierungskonzepte, Kommunikationsmodelle und Netzwerkkonfiguration.
Bereich Switching und Routing:
grundlegende Switch- und Routerkonfiguration.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Grundlagen der Netzwerktechnik
– erweiterte Netzwerke konfigurieren;
– Adresskonzepte anwenden;
– grundlegende Kommunikationsprotokolle erklären und einsetzen;
– grundlegende Netzwerkdienste erklären und konfigurieren.
Bereich Switching und Routing
– Switching und Routing erklären;
– Switching- und Routingaufgaben fallbeispielhaft umsetzen.
Bereich Grundlagen der Netzwerktechnik:
Adressierungskonzepte, Netzwerkkonfiguration, grundlegende Kommunikationsprotokolle und Netzwerkdienste.
Bereich Switching und Routing:
erweiterte Switch- und Routerkonfiguration.
3. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Netzwerkdienste
– Serversysteme entsprechend den Anforderungen installieren;
– die grundlegenden Dienste in einem Serversystem konfigurieren.
Bereich Netzwerksicherheit
– mögliche Gefahrenszenarien in Netzwerken identifizieren und erklären;
– Sicherheitskonzepte für Netzwerke erstellen;
– geeignete Abwehrmaßnahmen zum Schutz von Netzwerken erklären.
Bereich Netzwerkmanagement
– komplexe Unternehmensnetzwerke konzipieren;
– Komponenten eines Netzwerkes überwachen;
– erweiterte Netzwerkdienste in einem Serversystem konfigurieren.
Bereich Switching und Routing
– Switching und Routingaufgaben fallbeispielhaft umsetzen.
Bereich Netzwerkdienste:
Installation und Konfiguration von aktuellen Serversystemen, Konfiguration von Netzwerkdiensten.
Bereich Netzwerksicherheit:
Gefahrenszenarien, Sicherheitsrichtlinien, Firewallkonzepte, Sicherheitsstrategien, Security-Policies.
Bereich Netzwerkmanagement:
Planung und Konzeption von Netzwerken, Netzwerkmonitoring, Konfiguration von Netzwerkdiensten.
Bereich Switching und Routing:
Switching- und Routingprotokolle.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Netzwerkdienste
– erweiterte Netzwerkdienste konfigurieren;
– wesentliche Konfigurationen in einem Serversystem automatisieren.
Bereich Netzwerksicherheit
– Absicherungsmaßnahmen von Netzwerken konfigurieren;
– grundlegende Verschlüsselungsmethoden erklären;
– Sicherheitskonzepte für Netzwerke umsetzen;
– geeignete Abwehrmaßnahmen zum Schutz von Netzwerken umsetzen.
Bereich Netzwerkmanagement
– Unternehmensnetzwerke realisieren;
– Netzwerkdienste in einem Serversystem konfigurieren;
– Maßnahmen zur Fehleranalyse planen und durchführen.
Bereich Switching und Routing
– erweiterte Switch- und Routerkonfigurationen;
– Switching- und Routingprotokolle konfigurieren.
Bereich Netzwerkdienste:
Konfiguration von erweiterten Netzwerkdiensten.
Bereich Netzwerksicherheit:
Switch- und Router-Security, Verschlüsselung, Sicherheitskonzepte, Firewalls, Virtual Private Networks.
Bereich Netzwerkmanagement:
Netzwerkmanagementtools, Troubleshooting.
Bereich Switching und Routing:
Switchingprotokolle; Routingprotokolle.
4. Klasse – Kompetenzmodul 7:
7. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Netzwerkmanagement
– Netzwerke auf Schwachstellen analysieren;
– Netzwerküberwachung und –reporting.
Bereich Netzwerksicherheit
– Verschlüsselungsmethoden erklären;
– aktuelle Sicherheitsmechanismen erklären.
Bereich Netzwerkmanagement:
Schwachstellenanalyse, Überwachung und Reporting.
Bereich Netzwerksicherheit:
Verschlüsselungsmethoden, digitale Signatur, Zertifikate.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
1. Klasse (1. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können
– einfache mündliche Kommunikation in alltäglichen und vertrauten Situationen anwenden, wenn deutlich und langsam gesprochen wird;
– sowohl mündlich als auch schriftlich eine einfache Beschreibung von Menschen, dem persönlichen Umfeld, Alltagsroutinen, Vorlieben oder Abneigungen usw. geben sowie auf einfache Art über Ereignisse und persönliche Erlebnisse berichten;
– sich in einfachen, routinemäßigen Situationen verständigen, in denen es um einen unkomplizierten und direkten Austausch von Informationen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Ausbildung und Freizeit geht.
Festigung der einzelnen Kompetenzen mit dem Schwerpunkt mündliche Kommunikation anhand folgender Themen aus dem Umfeld der Schülerinnen und Schüler.
2. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können
– sehr einfache Mittel anwenden, um ein kurzes Gespräch zu beginnen und zu beenden;
– die erlernten Sprachstrukturen situativ in Rollenspielen und Dialogen anwenden;
– experimentieren mit Musik, Tanz und Rhythmik mit der Sprache;
– Lieder und einfache Dialoge vor Publikum aufführen;
– anderen Kulturen und anderen Lebensformen offen gegenüberstehen;
– sehr einfache kurze Texte zu vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit den häufigsten Konnektoren verbinden.
Freundeskreis (zwischenmenschliche Beziehungen, Gemeinsamkeiten, Unterschiede), Freizeit (Freizeitaktivitäten, Interessen und Abneigungen, Alltagsleben, soziales Leben).
2. Klasse:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können
– einfache mündliche Kommunikation in alltäglichen und vertrauten Situationen anwenden, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache und nicht zu schnell gesprochen wird;
– sich in einfachen, routinemäßigen Situationen verständigen, in denen es um einen unkomplizierten und direkten Austausch von Informationen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Freizeit und Einkaufen geht;
– einfache Mittel anwenden, um ein kurzes Gespräch zu beginnen und zu beenden;
– die erlernten Sprachstrukturen situativ in Rollenspielen und Dialogen anwenden;
– kleine Rollenspiele vor Publikum aufführen;
– mit Musik, Tanz und Rhythmik, Sprache und Intonation experimentieren;
– anderen Kulturen und anderen Lebensformen offen gegenüberstehen;
– selbstständig und im Team arbeiten;
– die erworbenen sprachlichen und fachlichen Kompetenzen teilweise vernetzt anwenden.
Festigung der einzelnen Kompetenzen mit dem Schwerpunkt mündliche Kommunikation anhand folgender Themen (Kleidung, Stil, die Mode, Konsumverhalten, Speisen und Ernährung).
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können
– einfache mündliche Kommunikation in alltäglichen und vertrauten Situationen anwenden, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache und nicht zu schnell gesprochen wird;
– sich in einfachen, routinemäßigen Situationen verständigen, in denen es um einen unkomplizierten und direkten Austausch von Informationen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Freizeit und Einkaufen geht;
– einfache Mittel anwenden, um ein kurzes Gespräch zu beginnen und zu beenden;
– die erlernten Sprachstrukturen situativ in Rollenspielen und Dialogen anwenden;
– Rollenspiele vor Publikum aufführen;
– mit der Sprache und der Intonation sowie mit Musik, Tanz und Rhythmik experimentieren;
– anderen Kulturen und anderen Lebensformen offen gegenüberstehen;
– selbstständig und im Team arbeiten;
– die erworbenen sprachlichen und fachlichen Kompetenzen teilweise vernetzt anwenden.
Festigung der einzelnen Kompetenzen mit dem Schwerpunkt mündliche Kommunikation anhand folgender Themen (Wohnen, Lebensqualität, Haustiere, Arbeitsplatz).
3. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können
– einfache mündliche Kommunikation in alltäglichen und vertrauten Situationen anwenden, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird;
– sich in einer Reihe von unterschiedlichen Situationen verständigen, in denen es um einen unkomplizierten und direkten Austausch von Informationen in Zusammenhang mit Familie, Reisen und Gesundheit geht;
– sowohl mündlich als auch schriftlich einfache Beschreibungen zu verschiedenen vertrauten Themen geben, Meinungen äußern, nach dem Weg fragen und Auskunft geben sowie über Ereignisse, persönliche Erlebnisse und Erfahrungen berichten.
Festigung der einzelnen Kompetenzen anhand folgender und Themen (Reisen und Tourismus, Gesundheit und Hygiene).
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die erlernten Sprachstrukturen situativ in Rollenspielen und Dialogen anwenden;
– kurze Theaterstücke vor Publikum aufführen;
– mit der Sprache und der Intonation sowie mit Musik, Tanz und Rhythmik experimentieren;
– anderen Kulturen und anderen Lebensformen offen gegenüberstehen;
– selbstständig und im Team arbeiten;
– die erworbenen sprachlichen und fachlichen Kompetenzen teilweise vernetzt anwenden.
Festigung der einzelnen Kompetenzen anhand folgender Themen (Lebenswelt, Arbeitswelt).
1. Klasse (1. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können
– die Notwendigkeit und den Wert der Blindenschrift beschreiben, um nicht in eine Art „Blindenanalphabetismus“ zu verfallen, wenn man nur auf verbale Kommunikation angewiesen ist;
– blindenspezifische Schriftsysteme anwenden und dadurch Barrieren in der Kommunikation und im Zugang zu Informationen verringern;
– Punkt-Symbole und -Zeichen als geometrische Form in ihrer Gesamtheit erfassen;
– den Punkten in einem dargestellten Zeichen die jeweiligen Platznummern zuordnen.
Vertiefende Kenntnisse der Zeichen und Symbole des Literaturbrailles (Basis- und Vollschrift), der Satz-, Hilfs- und Sonderzeichen.
2. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die Bedeutung aller 64 Punktkombinationsmöglichkeiten des Literaturbrailles (6-Punkt-Brailles) beschreiben;
– Basisschrifttexte lesen und schreiben;
– Vollschrifttexte lesen und schreiben;
– einseitig bedruckte Blindenschriftblätter lesen.
Schreibweisen grundlegender naturwissenschaftlicher Ausdrücke, Geläufigkeitsübungen im Schreiben und Lesen.
2. Klasse:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können
– Blindenvollschrifttexte in eine für sehende Menschen lesbare Form bringen (Rückübersetzung);
– Blindenvollschrifttexte Korrektur lesen;
– Braillevorgaben mit erhöhter Geschwindigkeit lesen;
– Brailletexte mit erhöhter Geschwindigkeit schreiben;
– die grundlegenden Zeichen des Eurobrailles anwenden;
– einfache Texte auf der Braillezeile lesen und korrigieren;
– die Zeichen und Anwendungsregeln der Teilkurzschrift anwenden;
– Texte in Teilkurzschrift schreiben und lesen.
Festigung und Erweiterung der Kenntnisse der Blindenvollschrift, Schreiben und Lesen mit Sicherheit und Geschwindigkeit, Basiskenntnisse des Eurobrailles, 8-Punkt-Braille auf der Braillezeile lesen und korrigieren, Symbole und Anwendungsregeln der Teilkurzschrift (mit inhaltlicher Abstimmung auf den Pflichtgegenstand „Blindenspezifische Schriftsysteme").
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können
– Punkschriftvorlagen sinnerfassend lesen;
– beidseitig bedruckte Blindenschriftblätter lesen;
– die Punktausgaben der Braillezeile lesen;
– eigene Aufzeichnungen in Braille mit der Blindenschreibmaschine verfassen;
– Handzettel für Reden, Referate und Vorträge in Braille anfertigen.
Erhöhte Anforderungen beim Schreiben und Lesen der Blindenschrift, Symbole und Anwendungsregeln der Teilkurzschrift (mit inhaltlicher Abstimmung auf den Pflichtgegenstand „Blindenspezifische Schriftsysteme“).
3. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die Symbole und Anwendungsregeln der Blindenkurzschrift beschreiben;
– Kurzschrifttexte lesen und schreiben;
– vorbereitete und nicht vorbereitete Texte und mit entsprechender Betonung laut vorlesen;
– Blindenkurzschrifttexte Korrektur lesen;
– Blindenkurzschrifttexte in eine für sehende Menschen lesbare Form bringen.
Symbole und Anwendungsregeln der Kurzschrift (mit inhaltlicher Abstimmung auf den Pflichtgegenstand „Blindenspezifische Schriftsysteme"), Zeichen des Eurobrailles lesen, korrigieren und schreiben, Rückübersetzung von Blindenschrifttext.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die Bedeutung der wichtigsten der 256 Punktkombinationsmöglichkeiten des Eurobrailles (8-Punkt-Brailles);
– Eurobrailletexte Korrektur lesen;
– die Technik des Schnelllesens durch die Verwendung beider Hände bzw. Zeigefinger anwenden;
– beim Schnelllesen eine dem internationalen Standard entsprechende Geschwindigkeit erreichen.
Techniken des schnellen Schreibens und Lesens der Blindenkurzschrift sowie des Eurobrailles.
3. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die Methoden des Projektmanagements und der Teamarbeit anwenden;
– die Instrumente des Projektmanagements einsetzen;
– unter Anleitung sowie in selbstständiger Arbeit Projekte im Fachgebiet ausführen.
Projekt, Projektarten, Methoden des Projektmanagements (Findung, Festlegung und Bewertung von Zielen), Projektorganisation (Rollen, Teambildung, Aufgaben), Projektmanagement – Instrumente (Projektstrukturplan, Projektablaufplan, Termin- und Kostenplan).
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können
– Projektberichte und Präsentationen erstellen;
– Strategien zur Konfliktlösung ausarbeiten;
– unter Anleitung sowie in selbstständiger Arbeit Projekte im Fachgebiet ausführen.
Steuerung und Kontrolle, Kommunikation und Dokumentation, Projektberichte, Präsentationen, Teamarbeit (Kommunikation im Team, Gesprächsführung, Gruppendynamik, Strategien zur Konfliktlösung).
2. Klasse:
3. Semester – Kompetenzmodul 3 und 4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können
– wertschätzend mit Gütern umgehen;
– einfache Speisen und Getränke unter Anwendung ernährungswissenschaftlicher Erkenntnisse, unter Berücksichtigung ökologischer und wirtschaftlicher Erfordernisse rationell herstellen;
– angemessene Umgangsformen bei Tisch, Esskultur erlernen;
– verschiedene Reinigungsmittel beschreiben;
– sachgemäße Wäschepflege durchführen.
Zielbewusstes Einkaufen, einfache Speisen und Getränke, sorgfältige Lagerhaltung von Lebensmitteln und Speisen, Lebenshygiene unter Berücksichtigung der Sehbehinderung, Entwicklung und Förderung umweltbewussten Verhaltens.
Siehe Anlage 1.
Siehe BGBl. Nr. 37/1989 idgF.
Siehe Anlage 1.
Die Schülerinnen und Schüler können
– verschiedene Musikstile beschreiben;
– verschiedene Instrumente und ihren spezifischen Einsatz beschreiben;
– im Metrum (ostinate) Rhythmen spielen;
– aufeinander hören;
– auf Impuls hin reagieren;
– Gliederungen/Teile in Musikstücken erkennen;
– ihr individuelles schöpferisches Potential entfalten und kreativ umsetzen;
– die eigenen Fähigkeiten und die anderer erkennen und schätzen;
– auf musikalischer Ebene kommunizieren;
– Instrumentalisten in verschiedenen Musikstilen im Ensemble spielen und stiltypisch begleiten;
– bei Aufführungen in der Spielmusikgruppe mitwirken;
– sich verantwortungsbewusst und selbstbeherrscht in eine Gruppe integrieren.
1. Klasse (1. und 2. Semester):
Regionale Volksmusik, Spielstücke verschiedenster Stilrichtungen.
2. Klasse:
3. Semester – Kompetenzmodul 3 und 4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Übungen zur Entwicklung des metrischen Gefühls, rhythmische und melodische (Ostinato-) Übungen, rhythmische und melodische Begleitstimmen zu Liedern.
3. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5 und 6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Klangexperimente und Improvisationen, Musizieren des Lehrers als Hilfe und Ergänzung, gelegentlicher Einsatz technischer Medien.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Für die weiteren Pflichtgegenstände und die verbindliche Übung sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff gemäß Abschnitt IX Unterabschnitt A bis C anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.
Für die Freigegenstände und unverbindlichen Übungen sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff gemäß Abschnitt IX Unterabschnitt E und F anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.
(Gesamtsemesterwochenstundenzahl und Semesterwochenstunden der einzelnen Unterrichtsgegenstände)
| Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung | Semesterwochenstunden | Summe | Lehrverpflichtungsgruppe | ||||||||||
| Klasse | |||||||||||||
| 1. | 2. | 3. | 4. | ||||||||||
| Semester | |||||||||||||
| 1. | 2. | 3. | 4. | 5. | 6. | 7. | |||||||
| A. | Allgemeinbildende Pflichtgegenstände | ||||||||||||
| 1. | Religion/Ethik 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 1 | 13 | (III)/III | |||
| 2. | Deutsch und Kommunikation | 3 | 3 | 3 | 3 | 2 | 2 | 2 | 18 | (I) | |||
| 3. | Englisch | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | – | 12 | (I) | |||
| 4. | Geografie, Geschichte und Politische Bildung | 2 | 2 | 1 | 1 | – | – | – | 6 | (III) | |||
| 5. | Bewegung und Sport | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 1 | 13 | (IVa) | |||
| 6. | Angewandte Mathematik | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | – | 12 | (I) | |||
| 7. | Naturwissenschaftliche Grundlagen | 2 | 2 | – | – | – | – | – | 4 | (II) | |||
| 8. | Angewandte Informatik | 2 | 2 | – | – | – | – | – | 4 | (I) | |||
| B. | Fachpraxis und Fachtheorie | ||||||||||||
| 1. | Unternehmensführung | – | – | 2 | 2 | 2 | 2 | 1 | 9 | II | |||
| 2. | Ofenbau | ||||||||||||
| 2.a | Ofenbau – Atelier und Produktion | 3 | 3 | 5 | 5 | 7 | 7 | 2 | 32 | IV | |||
| 2.b | Ofenbau | 2 | 2 | 2 | 2 | 3 | 3 | 1 | 15 | I | |||
| 3. | Fliesenlegen | ||||||||||||
| 3.a | Fliesenlegen – Atelier und Produktion | 3 | 3 | 4 | 4 | 5 | 5 | 1 | 25 | IV | |||
| 3.b | Fliesenlegen | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 1 | 13 | I | |||
| 4. | Keramiktechnik | 2 | 2 | – | – | – | – | 2 | 6 | I | |||
| 5. | Energietechnik | – | – | – | – | 2 | 2 | 1 | 5 | I | |||
| 6. | Kunstgeschichte und Designtheorie | – | – | 2 | 2 | 2 | 2 | 1 | 9 | III | |||
| 7. | Technisches Fachzeichnen und angewandte EDV | 2 | 2 | – | – | – | – | – | 4 | II | |||
| 8. | Entwurfszeichnen und angewandte EDV | – | – | 2 | 2 | – | – | – | 4 | II | |||
| 9. | Keramik | ||||||||||||
| 9.a | Keramik – Atelier und Produktion | 3 | 3 | 3 | 3 | 3 | 3 | 2 | 20 | IV | |||
| 9.b | Keramik | 2 | 2 | 2 | 2 | 1 | 1 | 1 | 11 | I | |||
| 10. | Betriebspraxis | – | – | – | – | – | – | 20 | 20 | IV | |||
| C. | Verbindliche Übung | ||||||||||||
| 1. | Soziale und personale Kompetenz 3 | 1 (1) | 1 (1) | 1 (1) | 1 (1) | – | – | – | 4 | III | |||
| Gesamtsemesterwochenstundenzahl | 37 | 37 | 37 | 37 | 37 | 37 | 37 | 259 | |||||
| D. | Pflichtpraktikum | mindestens 4 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Eintritt in die 4. Klasse | |||||||||||
| Freigegenstände, Unverbindliche Übungen, Förderunterricht | Semesterwochenstunden | Lehrverpflichtungsgruppe | |||||||||||
| Klasse | |||||||||||||
| 1. | 2. | 3. | 4. | ||||||||||
| Semester | |||||||||||||
| 1. | 2. | 3. | 4. | 5. | 6. | 7. | |||||||
| E. | Freigegenstände | ||||||||||||
| 1. | Englisch | – | – | – | – | 2 | 2 | – | (I) | ||||
| 2. | Projektmanagement | – | – | – | – | – | 2 | 1 | III | ||||
| 3. | Entrepreneurship | – | – | – | – | 2 | 2 | – | III | ||||
| 4. | Mitarbeiterführung und -ausbildung | – | – | – | – | 1 | 1 | – | III | ||||
| F. | Unverbindliche Übungen | ||||||||||||
| 1. | Bewegung und Sport | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | (IVa) | ||||
| 2. | Sprachtraining Deutsch | 2 | 2 | 2 | 2 | – | – | – | II | ||||
| G. | Förderunterricht 4 | ||||||||||||
| 1. | Deutsch und Kommunikation | ||||||||||||
| 2. | Englisch | ||||||||||||
| 3. | Angewandte Mathematik | ||||||||||||
| 4. | Fachtheoretische Pflichtgegenstände | ||||||||||||
_______________________
1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel gemäß Abschnitt IV abgewichen werden.
2 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen.
3 Mit Übungen sowie in Verbindung und inhaltlicher Abstimmung mit einem oder mehreren der in den Abschnitten A. bzw. B. angeführten Pflichtgegenständen.
4 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.
Stundentafel der Deutschförderklasse
| Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung | Wochenstunden pro Semester | Lehrverpflichtungsgruppen |
| 1. Deutsch in der Deutschförderklasse | 20 | (I) |
| 2. Religion | 2 | (III) |
| 3. Weitere Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung 1 | x 2 | Einstufung wie entsprechende/r Pflichtgegenstand, Verbindliche Übung |
| Gesamtsemesterwochenstundenzahl | x 3 | |
| Freigegenstände und Unverbindliche Übungen 4 | ||
____________________________
1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion) sowie die verbindliche Übung gemäß der Stundentafel der 3,5-jährigen Fachschule für Keramik und Ofenbau; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände sowie der verbindlichen Übung erfolgt durch die Schulleitung.
2 Mit Übungen sowie in Verbindung und inhaltlicher Abstimmung mit einem oder mehreren der in den Abschnitten A. bzw. B. angeführten Pflichtgegenständen.
3 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.
4 Die Festlegung der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen weiteren Pflichtgegenstände sowie die verbindliche Übung entfallen, erfolgt durch die Schulleitung; die Semesterwochenstunden der weiteren Pflichtgegenstände sowie der verbindlichen Übung ergeben sich aus der Differenz zur Gesamtsemesterwochenstundenzahl.
(Gesamtsemesterwochenstundenzahl und Semesterwochenstunden der einzelnen Unterrichtsgegenstände)
| Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung | Semesterwochenstunden | Summe | Lehrverpflichtungsgruppe | ||||||||
| Klasse | |||||||||||
| 1. | 2. | 3. | 4. | ||||||||
__________________________
1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel gemäß Abschnitt IV abgewichen werden.
2 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen.
3 Von der Schülerin/vom Schüler ist ein alternativer Pflichtgegenstand zu wählen.
4 Mit Übungen sowie in Verbindung und inhaltlicher Abstimmung mit einem oder mehreren der in den Abschnitten A. bzw. B. angeführten Pflichtgegenständen.
5 Schulautonom ist eine Ausweitung auf höchstens 16 Wochen zulässig. Erfolgt eine Festlegung des Pflichtpraktikums mit 16 Wochen, ist folgende Aufteilung vorzusehen: 4 Wochen vor Eintritt in die 2. Klasse, 8 Wochen vor Eintritt in die 3. Klasse und 4 Wochen vor Eintritt in die 4. Klasse.
6 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.
Stundentafel für Deutschförderklasse
| Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung | Wochenstunden pro Semester | Lehrverpflichtungsgruppen |
| 1. Deutsch in der Deutschförderklasse | 20 | (I) |
| 2. Religion | 2 | (III) |
| 3. Weitere Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung 1 | x 2 | Einstufung wie entsprechende/r Pflichtgegenstand, Verbindliche Übung |
| Gesamtsemesterwochenstundenzahl | x 3 | |
| Freigegenstände und Unverbindliche Übungen 4 | ||
____________________________
1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion) und die verbindliche Übung gemäß der Stundentafel der 4-jährigen Fachschule für Keramik und Ofenbau; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände und der verbindlichen Übung erfolgt durch die Schulleitung.
2 Die Festlegung der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen weiteren Pflichtgegenstände sowie die verbindliche Übung entfallen, erfolgt durch die Schulleitung; die Semesterwochenstunden der weiteren Pflichtgegenstände und der verbindlichen Übung ergeben sich aus der Differenz zur Gesamtsemesterwochenstundenzahl.
3 Die Gesamtsemesterwochenstundenzahl entspricht jener des jeweiligen Semesters gemäß der Stundentafel der 4-jährigen Fachschule für Keramik und Ofenbau.
4 Wie Stundentafel der 4-jährigen Fachschule für Keramik und Ofenbau.
Siehe Anlage 1.
Das fachbezogene Qualifikationsprofil des Lehrplans gemäß Stundentafel I.1 erfüllt zumindest die Anforderungen einer facheinschlägigen Lehrabschlussprüfung (vgl. BGBl. II Nr. 116/2015 idgF und BGBl. II Nr. 124/2015 idgF sowie vgl. BGBl. II Nr. 178/2009 idgF). Für den Bereich der beruflichen Qualifikationen, des Arbeitsrechts einschließlich der Kollektivverträge sowie des Sozialversicherungsrechts wird mit dem Zeugnis der Abschlussprüfung zumindest der Nachweis einer mit einer facheinschlägigen Lehrabschlussprüfung abgeschlossenen beruflichen Ausbildung gemäß § 34a Berufsausbildungsgesetz, BGBl. Nr. 142/1969 idgF erbracht.
Darüberhinausgehend werden den Absolventinnen und Absolventen mit dem Unterricht gemäß Stundentafel I.2 in der 3. und 4. Klasse zusätzliche Kompetenzen vermittelt (vgl. BGBl. II Nr. 204/2009 idgF und BGBl. II 178/2009 idgF), die spezifischen Anforderungen des regionalen Arbeitsmarktes in besonderer Weise Rechnung tragen.
Die Einsatzgebiete der Absolventinnen und Absolventen der Fachschule für Keramik und Ofenbau liegen in der Konstruktion sowie in der Herstellung und Montage keramischer Produkte. Auch die Dokumentation, Wartung und Instandhaltung von Maschinen und Anlagen sowie Materialprüfung mittels einschlägiger Software zählen zu den typischen Aufgabenbereichen. Die Einhaltung und Anwendung einschlägiger Normen und Vorschriften sowie Schutzmaßnahmen sind integrierte Bestandteile aller Tätigkeiten.
Kenntnisse und Fertigkeiten der Hafnerinnen bzw. Hafner umfassen das Erstellen von technischen Zeichnungen, Durchführen berufsspezifischer Berechnungen, Bearbeiten und Versetzen von keramischen Bauteilen, Schamotte- und Mauersteinen und Herstellen von Öfen und Heizungsanlagen für Einzelraum-, Mehrraum- oder Ganzhausheizungen für feste Brennstoffe sowie andere Energieträger. Weitere typische Tätigkeitsfelder sind das Einbauen von Mess-, Steuer- und Regelsystemen in Öfen und Heizungsanlagen sowie die Durchführung von Funktionsanalysen und Abgasanalysen. Beraten von Kunden in Energie-, Klima- und Umweltfragen und Durchführen von Instandhaltungs- und Servicearbeiten unter Berücksichtigung der einschlägigen Sicherheitsvorschriften, Brandschutz, Normen, Umwelt- und Qualitätsstandards sind weitere Kompetenzen.
Kenntnisse und Fertigkeiten der Platten- und Fliesenlegerinnen bzw. Platten- und Fliesenleger umfassen im Besonderen das Prüfen, Vorbereiten und Ausgleichen von Verlegeuntergründen, Ausführen von vorbereitenden Mauer-, Trockenbau- und Putzarbeiten, Einbauen von Wand- und Bodenheizungen, Herstellen von herkömmlichen und alternativen Gebäudeabdichtungen sowie elastischen Verfugungen und Anwenden der Versetz- und Verlegeverfahren an Böden, Wänden und Stufen mit verschiedenen Belagselementen. Weitere typische Tätigkeitsfelder sind das Beheben von Mängeln, Beraten und Betreuen von Kunden. Auch das Anlegen von Dokumentationen über Arbeitsabläufe, Arbeitsstunden und Materialverbrauch unter Berücksichtigung der einschlägigen Sicherheitsvorschriften, Normen und Umwelt und Qualitätsstandards sind weitere Kompetenzen.
Kenntnisse und Fertigkeiten der Keramikerinnen bzw. Keramiker (Gebrauchskeramik, Baukeramik, Industriekeramik) umfassen im Besonderen das Anfertigen und Umsetzen von Entwürfen, Herstellen von Formen und Modellen, Aufbereiten keramischer Rohstoffe zu Massen, Drehen und Formen von Gebrauchskeramik und Baukeramik sowie Umrüsten und Einrichten von Formgebungsmaschinen und Formen von keramischen Rohlingen. Weitere typische Tätigkeitsfelder sind das Garnieren und Nacharbeiten keramischer Rohlinge, Zubereiten und Aufbereiten von Glasuren, Engoben und Farben, Veredeln und Dekorieren keramischer Oberflächen, Trocknen und Brennen sowie Prüfen der Produkte auf Fehler unter Berücksichtigung der einschlägigen Sicherheitsvorschriften, Normen und Umwelt- und Qualitätsstandards.
Für die selbstständige Ausübung von Gewerben ist der Nachweis der allgemeinen und besonderen Voraussetzungen erforderlich. Unter anderem ist im Bereich der besonderen Voraussetzungen der Nachweis der betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Kenntnisse vorgesehen. (§ 23 Abs. 1 GewO – „Unternehmerprüfung“). Gemäß § 8 Abs. 2 der Unternehmerprüfungsordnung, BGBl. Nr. 453/1993 idgF, führt der erfolgreiche Abschluss der technischen, gewerblichen und kunstgewerblichen Fachschulen gemäß § 58 des Schulorganisationsgesetzes zum Entfall des Prüfungsteiles „Unternehmerprüfung“.
Im Bereich Recht können die Absolventinnen und Absolventen die Voraussetzungen für den Abschluss und die Erfüllung eines Vertrages erläutern sowie Gewährleistungs-, Garantie- und Schadenersatzansprüche geltend machen. Sie können die verschiedenen Rechtsformen von Unternehmen und deren Organisation erläutern, sich Informationen aus dem Firmenbuch beschaffen. Sie können die wesentlichen Bestimmungen des Arbeitsrechts, des Gewerberechts und des Insolvenzrechts erläutern und im beruflichen Umfeld einsetzen.
Im Bereich Wirtschaft und Betriebstechnik können die Absolventinnen und Absolventen die Struktur des Jahresabschlusses beschreiben, aus betriebswirtschaftlichen Kennzahlen Schlussfolgerungen ziehen und die Ergebniswirksamkeit von einfachen Geschäftsfällen auf den Jahresabschluss beurteilen. Sie können die wichtigsten Kostenbegriffe erklären, eine einfache Kostenstellenrechnung durchführen, mit vorgegebenen Daten Kalkulationen durchführen, Deckungsbeiträge ermitteln und beurteilen. Sie können die verschiedenen Erscheinungsformen der Ertragsteuern erläutern, das System der Umsatzsteuer, der Personalnebenkosten und den Aufbau einfacher Lohn- und Gehaltsabrechnungen erklären. Sie können die Funktionsweise der Marketing-Instrumente erläutern, einfache Organigramme und Abläufe in Unternehmen interpretieren, Ziele und Aufgaben der Logistik sowie Vertriebs- und Beschaffungsprozesse beschreiben. Außerdem können Sie Gestaltungsgrundsätze der Produktion beschreiben, Methoden der Zeitermittlung erläutern, Arbeitspläne erstellen und Methoden des Projektmanagements und Qualitätsmanagements beschreiben und anwenden.
Im Bereich Ofenbau können die Absolventinnen und Absolventen die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werkstoffe und Hilfsstoffe anwenden und die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern und umsetzen sowie fachspezifische Bauobjekte gemäß den einschlägigen Regelwerken planen, auslegen und bauen.
Im Bereich Keramiktechnik können die Absolventinnen und Absolventen die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werkstoffe und Hilfsstoffe beschreiben, aussuchen und anwenden.
Im Bereich Energietechnik können die Absolventinnen und Absolventen die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Auslegungsrichtlinien anwenden und fachspezifische Berechnungen durchführen sowie den Einfluss verschiedener Bauteile auf die Wirkungsweise beschreiben und ermitteln
Im Bereich Technisches Fachzeichnen können die Absolventinnen und Absolventen die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen technischen Zeichnungen erstellen.
Im Bereich Entwurfszeichnen können die Absolventinnen und Absolventen verschiedene Entwürfe 2- und 3-dimensional darstellen.
Im Bereich Fliesenlegen können die Absolventinnen und Absolventen die jeweiligen gebräuchlichen Werkstoffe und Hilfsstoffe bearbeiten und einsetzen sowie fachspezifische Bauobjekte gemäß den einschlägigen Regelwerken planen, auslegen und bauen.
Im Bereich Keramiktechnik können die Absolventinnen und Absolventen die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werkstoffe und Hilfsstoffe beschreiben, aussuchen und anwenden sowie die jeweiligen Maschinen beschreiben und einsetzen.
Im Bereich Technisches Fachzeichnen können die Absolventinnen und Absolventen die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen technischen Zeichnungen erstellen.
Im Bereich Entwurfszeichnen können die Absolventinnen und Absolventen verschiedene Entwürfe 2- und 3-dimensional darstellen.
Im Bereich Keramiktechnik können die Absolventinnen und Absolventen die jeweiligen gebräuchlichen Werkstoffe und Hilfsstoffe beschreiben, bearbeiten und einsetzen sowie fachspezifische Bauobjekte gemäß den einschlägigen Regelwerken planen, auslegen und bauen.
Im Bereich Energietechnik können die Absolventinnen und Absolventen die jeweiligen gebräuchlichen Werkstoffe und Hilfsstoffe bearbeiten und einsetzen sowie fachspezifische Bauobjekte gemäß den einschlägigen Regelwerken planen, auslegen und bauen.
Im Bereich Grundbegriffe der Stilkunde und Kunstgeschichte kennen die Absolventinnen und Absolventen die wesentlichen Grundbegriffe der Stilkunde und Kunstgeschichte. Sie sind in der Lage, einen zeitlichen Überblick über die relevanten Kunstepochen zu geben.
Im Bereich Grundlagen der Kunstepoche kennen die Absolventinnen und Absolventen die wesentlichen gesellschaftlichen, religiösen und politischen Hintergründe für das Entstehen der relevanten Kunstepochen.
Im Bereich Architektur kennen die Absolventinnen und Absolventen die zentralen architektonischen Elemente der relevanten Kunstepochen und der diversen Bauwerke.
Im Bereich Malerei, Skulptur und Plastik kennen die Absolventinnen und Absolventen die wesentlichen Merkmale der Malerei sowie des plastischen und skulpturalen Gestaltens der relevanten Kunstepochen.
Im Bereich Grundlagen der Kunstepoche kennen die Absolventinnen und Absolventen die wesentlichen gesellschaftlichen und politischen Hintergründe für das Entstehen der Kunstepochen des 20. Jahrhunderts.
Im Bereich Malerei, Skulptur und Plastik kennen die Absolventinnen und Absolventen die wesentlichen Merkmale der Malerei sowie des plastischen und skulpturalen Gestaltens der Kunstepochen des 20. Jahrhunderts.
Im Bereich Designtheorie können die Absolventinnen und Absolventen die Grundlagen der Designgeschichte erklären und im historischen Kontext einordnen. Sie können Funktionen von Design erklären und an ausgewählten Beispielen bestimmen. Sie erkennen anhand der Formensprache die zeitliche Einordnung und können Firmen und Gestalter benennen. Sie sind in der Lage, die Grundzüge der Designtheorie in der eigenen Arbeit anzuwenden.
Im Bereich Technisches Fachzeichnen können die Absolventinnen und Absolventen die jeweiligen gebräuchlichen Werkstoffe und Hilfsstoffe bearbeiten und einsetzen sowie fachspezifische Bauobjekte gemäß den einschlägigen Regelwerken planen, auslegen und bauen.
Im Bereich Angewandte EDV können die Absolventinnen und Absolventen die jeweiligen gebräuchlichen Werkstoffe und Hilfsstoffe bearbeiten und einsetzen sowie fachspezifische Bauobjekte gemäß den einschlägigen Regelwerken planen, auslegen und bauen.
Im Bereich Entwurfszeichnen können die Absolventinnen und Absolventen die jeweiligen gebräuchlichen Werkstoffe und Hilfsstoffe bearbeiten und einsetzen sowie fachspezifische Bauobjekte gemäß den einschlägigen Regelwerken planen, auslegen und bauen.
Im Bereich Angewandte EDV können die Absolventinnen und Absolventen die jeweiligen gebräuchlichen Werkstoffe und Hilfsstoffe bearbeiten und einsetzen sowie fachspezifische Bauobjekte gemäß den einschlägigen Regelwerken planen, auslegen und bauen.
Im Bereich Keramik können die Absolventinnen und Absolventen die jeweiligen gebräuchlichen Werkstoffe und Hilfsstoffe bearbeiten und einsetzen sowie fachspezifische Bauobjekte gemäß den einschlägigen Regelwerken planen, auslegen und bauen.
Im Bereich Keramiktechnik können die Absolventinnen und Absolventen die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werkstoffe und Hilfsstoffe beschreiben, aussuchen und anwenden sowie die jeweiligen Maschinen beschreiben und einsetzen.
Im Bereich Technisches Fachzeichnen können die Absolventinnen und Absolventen die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen technischen Zeichnungen erstellen.
Im Bereich Keramik können die Absolventinnen und Absolventen die jeweiligen gebräuchlichen Werkstoffe und Hilfsstoffe bearbeiten und einsetzen, sowie fachspezifische Bauobjekte gemäß den einschlägigen Regelwerken planen, auslegen und bauen.
Im Bereich Keramiktechnik können die Absolventinnen und Absolventen die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werkstoffe und Hilfsstoffe beschreiben, aussuchen und anwenden, sowie die jeweiligen Maschinen beschreiben und einsetzen.
Im Bereich Technisches Fachzeichnen können die Absolventinnen und Absolventen die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen technischen Zeichnungen erstellen.
Im Bereich Entwurfszeichnen können die Absolventinnen und Absolventen verschiedene Entwürfe 2- und 3-dimensional darstellen.
Im Bereich Keramik können die Absolventinnen und Absolventen die jeweiligen gebräuchlichen Werkstoffe und Hilfsstoffe bearbeiten und einsetzen sowie fachspezifische Oberflächen gemäß den einschlägigen Regelwerken planen und erstellen.
Im Bereich Keramiktechnik können die Absolventinnen und Absolventen die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werkstoffe und Hilfsstoffe beschreiben, aussuchen und anwenden sowie die jeweiligen Maschinen und Werkzeuge einsetzen.
Im Bereich Technisches Fachzeichnen können die Absolventinnen und Absolventen die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen technischen Zeichnungen erstellen.
Im Bereich Entwurfszeichnen können die Absolventinnen und Absolventen verschiedene Entwürfe 2- und 3dimensional darstellen.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
„Deutsch und Kommunikation“, „Englisch“, „Geografie, Geschichte und Politische Bildung“, „Angewandte Mathematik“, „Naturwissenschaftliche Grundlagen“, „Angewandte Informatik“ und „Ethik“.
Siehe Anlage 1.
Siehe BGBl. Nr. 37/1989 idgF.
Siehe Anlage 1.
Gemäß Stundentafel I.1.
Die Schülerinnen und Schüler können
– die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern und anwenden;
– die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen;
– Hafnersysteme planen, auslegen und bauen.
Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung, Schutzmaßnahmen; technische Dokumentation, Einschulung; Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung; Pflege von Werkzeugen, Maschinen und Geräten; Recycling.
Herstellung von Bauobjekten und Bauteilen des gesamten Fachbereiches und von facheinschlägigen Produkten (Hafnersysteme); Durchführung von Ablauf- und Organisationsplanung für die fachspezifischen praktischen Arbeiten der Baudurchführung unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungs- und Herstellungstechniken, Materialien und Prüfverfahren in den angeführten Werkstätten.
1. Klasse (1. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Keramiktechnik
– die verwendeten Materialien für den Ofenbau benennen und beschreiben;
– die Werkzeuge und Maschinen beschreiben und deren Anwendungsgebiete erklären.
Bereich Ofenbau
– die für die jeweilige Verwendung geeigneten Materialen aussuchen und handhaben;
– die jeweiligen Werkzeuge und Maschinen benennen und anwenden.
Bereich Keramiktechnik:
Einführung in die verwendeten Materialien (Schamotte, Kachelmaterial); Verwendung der Materialien im Ofenbau und der geeigneten Werkzeuge und Maschinen.
Bereich Ofenbau:
Werkstätte „Ofenbau“ (geeignete Materialien aussuchen, handhaben und bearbeiten; für den jeweiligen Anwendungsbereich passende Werkzeuge und Maschinen aussuchen, benennen und handhaben).
2. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Energietechnik
– einfache Aufgaben mit den grundlegenden physikalischen Größen durchführen;
– die verschiedenen Wärmeübertragungsarten erklären;
– Berechnungen der Wärmeleitung durchführen;
– die verschiedenen Arten der Verbrennungsluftzufuhr mit ihren Vor- und Nachteilen beschreiben.
Bereich Ofenbau
– einen Sockel mit den geeigneten Materialien unter Berücksichtigung der Hinterlüftung und Dämmung aufbauen;
– eine Luftklappe für die Zuluftführung in den Sockel integrieren;
– das Setzen von Sockelleisten und Kachelreihen mit Hilfe von Klebern und Klammern durchführen.
Bereich Technisches Fachzeichnen
– technische Zeichnungen von einfachen und komplexen Bauteilen erstellen;
– die Bemaßung und Beschriftungen von einfachen Bauteilen durchführen.
Bereich Energietechnik:
Physikalische Grundgrößen der Energietechnik (Leistung, Energie, Wirkungsgrad, Temperatur); Wärmeübertragungsarten (Konvektion, Strahlung, Leitung).
Berechnungen der Wärmeleitung durch verschiedene Bauteilaufbauten; Eigenschaften und Vor- und Nachteile von verschiedenen Arten der Verbrennungsluftzufuhr; Berechnungen für die Auslegung von Verbrennungsluftzufuhr.
Bereich Ofenbau:
Werkstätte „Ofenbau“ (Aufbau eines Sockels; Setzen der Sockelleiste; Setzen mindestens einer Kachelreihe mit Hilfe von Klebern und Klammern).
Bereich Technisches Fachzeichnen:
Einführung in das technische Fachzeichnen; Auswahl des passenden Maßstabs; Anfertigen, Bemaßung und Beschriftung einer technischen Zeichnung von einfachen Bauteilen (rechteckiger Sockel); Erstellung einer technischen Zeichnung komplexer Bauteile (Sockel mit Verbrennungsluftzufuhr und Hinterlüftung); Schnittdarstellung komplexer Bauteile.
2. Klasse:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Energietechnik
– den Wärmetransport durch die Wandaufbauten bei einem Kachelofen beschreiben und berechnen;
– die Unterschiede und Eigenschaften eines Kachelofens ohne und mit Luftspalt erklären.
Bereich Ofenbau
– ein Zugsystem nach bestehender Planung bauen;
– die Hülle eines Kachelofens mit und ohne Luftspalt mit Kacheln fertigen.
Bereich Entwurfszeichnen
– verschiedenen Entwürfe für eine Kachelofenhülle mit und ohne Luftspalt anfertigen;
– einen Entwurf eines Kachelofens 3-dimensional veranschaulichen.
Bereich Energietechnik:
Wärmetransport mit Leitungen durch Wände mit verschiedenen Aufbauten (Brennraumwand, Zugwand mit Hülle); Berechnungen der Wärmeleitung durch verschieden Wandaufbauten; Eigenschaften eines Kachelofens mit einer Hülle ohne und mit Luftspalt; Hafnersysteme.
Bereich Ofenbau:
Werkstätte „Ofenbau“ (Aufbau eines Zugsystems nach vorhandener Berechnung; Aufbau einer Hülle mit Kacheln mit und ohne Luftspalt; Einbau von Putzöffnungen in einem Kachelofen mit und ohne Luftspalt, Einbau eines Gasschlitzes ua.).
Bereich Entwurfszeichnen:
Zeichnerische Darstellung einer Kachelofenhülle; verschiedene Ansichten einer Kachelofenhülle.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Energietechnik
– Kennzahlen, Kennwerte und Einflüsse für die vollständige und unvollständige Verbrennung erklären und manuell und EDV-unterstützt ermitteln;
– die Bauweise, die Eigenschaften und die Kennzeichen eines UmweltPlus-Brennraumes erklären und die Vorteile für die Verbrennung beschreiben;
– die geometrische Auslegung eines Brennraums durchführen.
Bereich Ofenbau
– einen Brennraum nach dem Stand der Technik bauen;
– die statischen und geometrischen Anforderungen für einen Brennraum berücksichtigen;
– den Einbau der Türe und der Zuluftführung in den Brennraum fachgerecht durchführen.
Bereich Technisches Fachzeichnen
– Grundriss, Seitenriss und Aufriss eines komplexen geometrischen Körpers manuell und EDV-unterstützt ausführen;
– technische Schnittdarstellungen des UmweltPlus-Brennraums manuell und EDV-unterstützt ausführen.
Bereich Energietechnik:
Kennzahlen der Verbrennung und deren Ermittlung; vollständige und unvollständige Verbrennung; Einflüsse auf die Verbrennung; Eigenschaften, Merkmale, Funktionsweise und Auslegung eines UmweltPlus-Brennraums.
Bereich Ofenbau:
Werkstätte „Ofenbau“ (Aufbau eines UmweltPlus-Brennraums nach vorhandener Berechnung; Einbau einer Brennraumtüre; Installation einer Verbrennungsluftzuführung mit verschiedenen Materialien).
Bereich Technisches Fachzeichnen:
Erstellung von Grundriss, Seitenriss und Aufriss eines UmweltPlus-Brennraums (manuell und EDV-unterstützt); Schnittdarstellung eines UmweltPlus-Brennraums (manuell und EDV-unterstützt).
3. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Energietechnik
– die Auslegung eines keramischen Zugsystems manuell und EDV-unterstützt durchführen;
– die temperaturtechnischen, strömungstechnischen und konstruktiven Überlegungen für ein keramisches Zugsystem anwenden;
– den Wärmetransport durch Leitung, Konvektion und Strahlung an Hand von praktischen Beispielen berechnen.
Bereich Ofenbau
– ein Zugsystem nach eigener Planung bauen;
– alle nötigen Einbauten fachgerecht durchführen.
Bereich Energietechnik:
Strömungstechnische, temperaturtechnische und konstruktive Auslegung eines keramischen Zugsystems (manuell und EDV-unterstützt), temperaturtechnische Auslegung eines keramischen Zugsystems (manuell und EDV-unterstützt).
Kennwerte der Wärmeübertragungsarten (Leitung, Konvektion, Strahlung); Berechnungen des Wärmetransports in Folgen von Leitung, Konvektion und Strahlung; Eigenschaften und Kennwerte von Dämmmaterialien ermitteln und anwenden.
Bereich Ofenbau:
Werkstätte „Ofenbau“ (Aufbau eines Zugsystems nach eigener Berechnung; Einbau der nötigen Ein- und Anbauten wie Putzöffnungen, Gasschlitz, Wärmedämmung ua.).
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Energietechnik
– verschieden Arten von Abgassystemen in Bauweise und Wirkungsweise unterscheiden;
– die Auslegung der Abgasanlage in Verbindung mit einem Kachelofen durchführen;
– die Wirkungsweise und Eigenschaften des Verbindungsstücks erklären und dessen Berechnung manuell und EDV-unterstützt durchführen.
Bereich Ofenbau
– die Verbindung eines Kachelofens mit einem bestehenden Abgassystem fachgerecht durchführen;
– Maßnahmen zur Festigkeit und Dichtheit der Verbindung durchführen.
Bereich Energietechnik:
Verschiedene Arten und Bauweisen von Abgasanlagen; Berechnung eines Rauchfangs in Verbindung mit einem Kachelofen; Widerstände und eventuelle Zugstörungen in einem Abgassystem. Wirkungsweise, Eigenschaften und Berechnung von Verbindungsstücken zwischen Zugsystem und Abgassystem.
Bereich Ofenbau:
Werkstätte „Ofenbau“ (fachgerechter Anschluss des Kachelofens an eine bestehende Abgasanlage; Herstellung einer festen und dichten Verbindung von Verbindungsstück und Rauchfang; Herstellung einer festen und dichten Verbindung von Zugsystem und Verbindungsstück).
4. Klasse – Kompetenzmodul 7:
7. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Energietechnik
– verschieden Arten von innovativen Hafnersystemen und deren Bauweise unterscheiden;
– die Wirkungsweise von innovativen Hafnersystemen erklären und beschreiben.
Bereich Ofenbau
– einen Heizkamin ohne bzw. mit keramischer Nachschaltung aufstellen und den fachgerechten Anschluss an einen Rauchfang mit metallischen Verbindungsstücken herstellen.
Bereich Entwurfszeichnen
– 3-dimensionale Darstellungen verschiedener Arten von Heizkaminen manuell und EDV-unterstützt erstellen;
– Entwürfe für verschiedene Öfen entwickeln und mit verschiedenen Techniken darstellen.
Bereich Energietechnik:
Verschiedene Arten und Bauweisen von innovativen Hafnersystemen; Eigenschaften und Kennwerte von innovativen Hafnersystemen.
Bereich Ofenbau:
Werkstätte „Ofenbau“ (Bau eines Heizkamins ohne keramischer Nachschaltung und Herstellung einer fachgerechten Verbindung vom Heizkamin zum Rauchfang mit Hilfen eines metallischen Verbindungstücks; Bau eines Heizkamins mit keramischer Nachschaltung und Herstellung einer fachgerechten Verbindung vom Heizkamin zum Rauchfang mit Hilfen eines keramischen Verbindungstücks; innovative Hafnersysteme).
Bereich Entwurfszeichnen:
Manuelle zeichnerische 3-dimensionale Darstellung verschiedener Arten von Heizkaminen; EDV-unterstützte Darstellung verschiedener Arten von Heizkaminen.
Gemäß Stundentafel I.2.
Die Schülerinnen und Schüler können
– die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern und anwenden;
– die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen;
– Hafnersysteme planen, auslegen und bauen.
Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung, Schutzmaßnahmen; technische Dokumentation, Einschulung; Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung; Pflege von Werkzeugen, Maschinen und Geräten; Recycling.
Herstellung von Bauobjekten und Bauteilen des gesamten Fachbereiches und von facheinschlägigen Produkten (Hafnersysteme); Durchführung von Ablauf- und Organisationsplanung für die fachspezifischen praktischen Arbeiten der Baudurchführung unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungs- und Herstellungstechniken, Materialien und Prüfverfahren in den angeführten Werkstätten.
1. Klasse (1. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Keramiktechnik
– die verwendeten Materialien für den Ofenbau benennen und beschreiben;
– die Werkzeuge und Maschinen beschreiben und die Anwendungsgebiete erklären.
Bereich Ofenbau
– die für die jeweilige Verwendung geeigneten Materialen aussuchen und handhaben;
– die jeweiligen Werkzeuge und Maschinen benennen und anwenden.
Bereich Keramiktechnik:
Einführung in die verwendeten Materialien; Verwendung der Materialien im Ofenbau und der geeigneten Werkzeuge und Maschinen.
Bereich Ofenbau:
Werkstätte „Ofenbau“ (geeignete Materialien aussuchen, handhaben und bearbeiten; für den jeweiligen Anwendungsbereich passende Werkzeuge und Maschinen aussuchen, benennen und handhaben).
2. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Energietechnik
– einfache Aufgaben mit den grundlegenden physikalischen Größen durchführen;
– die verschiedenen Wärmeübertragungsarten erklären;
– Berechnungen der Wärmeleitung durchführen.
Bereich Ofenbau
– einen Sockel mit den geeigneten Materialien aufbauen;
– das Setzen von Sockelleisten und Kachelreihen mit Hilfe von Klebern und Klammern durchführen.
Bereich Technisches Fachzeichnen
– technische Zeichnungen von einfachen Bauteilen erstellen;
– die Bemaßung und Beschriftungen von einfachen Bauteilen durchführen.
Bereich Energietechnik:
Physikalische Grundgrößen der Energietechnik (Leistung, Energie, Wirkungsgrad, Temperatur).
Wärmeübertragungsarten (Konvektion, Strahlung, Leitung); Berechnungen der Wärmeleitung durch verschiedene Bauteilaufbauten.
Bereich Ofenbau:
Werkstätte „Ofenbau“ (Aufbau eines Sockels; Setzen der Sockelleiste; Setzen mindestens einer Kachelreihe mit Hilfe von Klebern und Klammern).
Bereich Technisches Fachzeichnen:
Einführung in das technische Fachzeichnen; Auswahl des passenden Maßstabs; Anfertigen, Bemaßung und Beschriftung einer technischen Zeichnung von einfachen Bauteilen (rechteckiger Sockel).
2. Klasse:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Energietechnik
– die verschiedenen Arten der Verbrennungsluftzufuhr mit ihren Vor- und Nachteilen beschreiben;
– die Randbedingungen und Voraussetzungen für die verschiedenen Arten der Verbrennungsluftzufuhr einschätzen und dementsprechend aussuchen und berechnen;
– die Eigenschaften und sicherheitstechnische Überlegungen in Bezug auf die Hinterlüftung nennen.
Bereich Ofenbau
– einen Sockel für einen Anbauofen mit Hinterlüftung und Dämmung aufbauen, und die Öffnungen für die Verbrennungsluftzufuhr erstellen;
– eine Luftklappe für die Zuluftführung in den Sockel integrieren.
Bereich Technisches Fachzeichnen
– technische Zeichnungen von komplexeren Bauteilen ausführen;
– Schnittdarstellungen komplexerer Bauteile ausführen.
Bereich Energietechnik:
Eigenschaften und Vor- und Nachteile von verschiedenen Arten der Verbrennungsluftzufuhr; Berechnungen für die Auslegung von Verbrennungsluftzufuhr; technische Erklärung der Hinterlüftung mit ihren wärmetechnischen und sicherheitstechnischen Auswirkungen.
Bereich Ofenbau:
Werkstätte „Ofenbau“ (Aufbau eines Sockels für einen Anbauofen mit integrierter Verbrennungsluftzuführung; Einbau einer Verbrennungsluftklappe; Einbau einer Hinterlüftung mit den erforderlichen Luftöffnungen; Einbau einer Dämmung).
Bereich Technisches Fachzeichnen:
Erstellung einer technischen Zeichnung komplexer Bauteile (Sockel mit Verbrennungsluftzufuhr und Hinterlüftung); Schnittdarstellung komplexer Bauteile.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Energietechnik
– den Wärmetransport durch die Wandaufbauten bei einem Kachelofen beschreiben und berechnen;
– die Unterschiede und Eigenschaften eines Kachelofens ohne und mit Luftspalt erklären.
Bereich Ofenbau
– ein Zugsystem nach bestehender Planung bauen;
– die Hülle eines Kachelofens mit und ohne Luftspalt mit Kacheln fertigen.
Bereich Entwurfszeichnen
– verschiedene Entwürfe für eine Kachelofenhülle mit und ohne Luftspalt anfertigen;
– einen Entwurf eines Kachelofens 3-dimensional veranschaulichen.
Bereich Energietechnik:
Wärmetransport von Leitungen durch Wände mit verschiedenen Aufbauten (Brennraumwand, Zugwand mit Hülle).
Berechnungen der Wärmeleitung durch verschieden Wandaufbauten; Eigenschaften eines Kachelofens mit einer Hülle mit und ohne Luftspalt; Hafnersysteme.
Bereich Ofenbau:
Werkstätte „Ofenbau“ (Aufbau eines Zugsystems nach vorhandener Berechnung; Aufbau einer Hülle mit Kacheln mit und ohne Luftspalt; Einbau von Putzöffnungen in einem Kachelofen mit und ohne Luftspalt, Einbau eines Gasschlitzes ua.).
Bereich Entwurfszeichnen:
Zeichnerische Darstellung einer Kachelofenhülle; verschiedene Ansichten einer Kachelofenhülle.
3. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Energietechnik
– Kennzahlen, Kennwerte und Einflüsse für die vollständige und die unvollständige Verbrennung erklären und manuell und EDV-unterstützt ermitteln;
– die Bauweise, die Eigenschaften und die Kennzeichen eines UmweltPlus-Brennraumes erklären und die Vorteile für die Verbrennung beschreiben;
– die geometrische Auslegung eines Brennraums durchführen.
Bereich Ofenbau
– einen Brennraum nach dem Stand der Technik bauen;
– die statischen und geometrischen Anforderungen für einen Brennraum berücksichtigen;
– den Einbau der Türe und der Zuluftführung in den Brennraum fachgerecht durchführen.
Bereich Technisches Fachzeichnen
– Grundriss, Seitenriss und Aufriss eines komplexen geometrischen Körpers manuell und EDV-unterstützt ausführen;
– technische Schnittdarstellungen des UmweltPlus-Brennraums manuell und EDV-unterstützt ausführen.
Bereich Energietechnik:
Kennzahlen der Verbrennung und deren Ermittlung; vollständige und unvollständige Verbrennung; Einflüsse auf die Verbrennung; Eigenschaften, Merkmale, Funktionsweise und Auslegung eines UmweltPlus-Brennraums.
Bereich Ofenbau:
Werkstätte „Ofenbau“ (Aufbau eines UmweltPlus-Brennraums nach vorhandener Berechnung; Einbau einer Brennraumtüre; Installation einer Verbrennungsluftzuführung mit verschiedenen Materialien).
Bereich Technisches Fachzeichnen:
Erstellung von Grundriss, Seitenriss und Aufriss eines UmweltPlus-Brennraums (manuell und EDV-unterstützt); Schnittdarstellung eines UmweltPlus-Brennraums (manuell und EDV-unterstützt).
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Energietechnik
– die Auslegung eines keramischen Zugsystems manuell und EDV-unterstützt durchführen;
– die temperaturtechnischen, strömungstechnischen und konstruktiven Überlegungen für ein keramisches Zugsystem anwenden;
– den Wärmetransport durch Leitung, Konvektion und Strahlung an Hand von praktischen Beispielen berechnen.
Bereich Ofenbau
– ein Zugsystem nach eigener Planung bauen;
– alle nötigen Einbauten fachgerecht durchführen.
Bereich Energietechnik:
Strömungstechnische, temperaturtechnische und konstruktive Auslegung eines keramischen Zugsystems (manuell und EDV-unterstützt), temperaturtechnische Auslegung eines keramischen Zugsystems (manuell und EDV-unterstützt); Kennwerte der Wärmeübertragungsarten (Leitung, Konvektion, Strahlung).
Berechnungen des Wärmetransports in Folgen von Leitung, Konvektion und Strahlung; Eigenschaften und Kennwerte von Dämmmaterialien.
Bereich Ofenbau:
Werkstätte „Ofenbau“ (Aufbau eines Zugsystems nach eigener Berechnung; Einbau von den nötigen Einbauten und Anbauten wie Putzöffnungen, Gasschlitz, Wärmedämmung ua.).
4. Klasse – Kompetenzmodul 7:
7. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Energietechnik
– verschieden Arten von Abgassystemen in Bauweise und Wirkungsweise unterscheiden;
– die Auslegung der Abgasanlage in Verbindung mit einem Kachelofen durchführen;
– die Wirkungsweise und Eigenschaften des Verbindungsstücks erklären und dessen Berechnung manuell und EDV-unterstützt durchführen.
Bereich Ofenbau
– die Verbindung eines Kachelofens mit einem bestehenden Abgassystem fachgerecht durchführen;
– Maßnahmen zur Festigkeit und Dichtheit der Verbindung durchführen.
Bereich Energietechnik:
Verschiedene Arten und Bauweisen von Abgasanlagen; Berechnung eines Rauchfangs in Verbindung mit einem Kachelofen; Widerstände und eventuelle Zugstörungen in einem Abgassystem; Wirkungsweise, Eigenschaften und Berechnung von Verbindungsstücken zwischen Zugsystem und Abgassystem.
Bereich Ofenbau:
Werkstätte „Ofenbau“ (fachgerechter Anschluss des Kachelofens an eine bestehende Abgasanlage; Herstellung einer festen und dichten Verbindung von Verbindungsstück und Rauchfang; Herstellung einer festen und dichten Verbindung von Zugsystem und Verbindungsstück).
8. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Energietechnik
– verschiedene Arten von innovativen Hafnersystemen in ihrer Bauweise unterscheiden;
– die Wirkungsweise von innovativen Hafnersystemen erklären und beschreiben.
Bereich Ofenbau
– einen Heizkamin ohne bzw. mit keramischer Nachschaltung aufstellen und den fachgerechten Anschluss an einen Rauchfang mit metallischen Verbindungsstücken herstellen.
Bereich Entwurfszeichnen
– 3-dimensionale Darstellungen verschiedener Arten von Heizkaminen manuell und EDV-unterstützt erstellen;
– Entwürfe für verschiedene Öfen entwickeln und mit verschiedenen Techniken darstellen.
Bereich Energietechnik:
Verschiedene Arten und Bauweisen von innovativen Hafnersysteme; Eigenschaften und Kennwerte von innovativen Hafnersystemen.
Bereich Ofenbau:
Werkstätte „Ofenbau“ (Bau eines Heizkamins ohne keramischer Nachschaltung, Herstellung einer fachgerechten Verbindung vom Heizkamin zum Rauchfang mit Hilfe eines metallischen Verbindungsstücks; Bau eines Heizkamins mit keramischer Nachschaltung, Herstellung einer fachgerechten Verbindung vom Heizkamin zum Rauchfang mit Hilfe eines keramischen Verbindungsstücks).
Bereich Entwurfszeichnen:
Manuelle zeichnerische 3-dimensionale Darstellung verschiedener Arten von Heizkaminen; EDV-unterstützte Darstellung verschiedener Arten von Heizkaminen.
Gemäß Stundentafel I.1
Die Schülerinnen und Schüler können
– die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern und fachgerecht anwenden;
– die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen;
– Verlegungen von Fliesen und Platten planen, auslegen und bauen.
Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung, Schutzmaßnahmen; technische Dokumentation, Einschulung; Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung; Pflege von Werkzeugen, Maschinen und Geräten; Recycling.
Herstellung von Bauobjekten des gesamten Fachbereiches und von facheinschlägigen Produkten; Durchführung von Ablauf- und Organisationsplanung für die fachspezifischen praktischen Arbeiten der Baudurchführung (Verlegung von Fliesen und Platten) unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungs - und Herstellungstechniken, Materialien und Prüfverfahren in den angeführten Werkstätten.
1. Klasse (1. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Keramiktechnik
– die verwendeten Materialien beschreiben und deren Eigenschaften erklären;
– die verwendeten Werkzeuge und Maschinen benennen und erklären;
– die geeigneten Maschinen beschreiben, deren Wirkungsweise erklären und die Sicherheitsbestimmungen der Maschinen anwenden.
Bereich Fliesenlegen
– die für die jeweilige Verwendung geeigneten Materialen aussuchen und handhaben;
– die jeweiligen Werkzeuge und Maschinen benennen und anwenden;
– einen gebrauchsfertigen Untergrund herstellen;
– die Einteilung einer Wand an Hand des Fliesenformats herstellen;
– Öffnungen in Fliesen bohren und Gerungen schneiden.
Bereich Technisches Fachzeichnen
– einfache geometrische Figuren zeichnen;
– Zeichnungen geometrischer Formen als Vorbereitung auf die Erstellung von Verlegeplänen erstellen;
– die Bemaßung und die Beschriftung von Öffnungen in Bauteilen durchführen;
– einfache Körper mit Öffnungen zeichnerisch darstellen.
Bereich Keramiktechnik:
Beschreibung und Eigenschaften der zu verwendenden Materialien; Beschreibung und Handhabung von Werkzeugen und Maschinen.
Bereich Fliesenlegen:
Werkstätte „Fliesenlegen“ (Verwendung von Materialen und Werkzeugen, Handhabung der verwendeten Werkzeuge und Maschinen; Herstellen von Bohrungen für Wasserleitungen ua.; Herstellen von Gerungsschnitten von Fliesen).
Bereich Technisches Fachzeichnen:
Zeichnungen von einfachen geometrischen Formen; einfache Verlegepläne; Erstellung einer technischen Zeichnung eines einfachen Bauteils mit Öffnungen; Bemaßung und Beschriftung von Öffnungen in Bauteilen; zeichnerische Darstellung einfacher geometrischer Körper mit Öffnungen.
2. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Keramiktechnik
– verschiedene Beläge und deren Unterschiede erklären;
– die passenden Materialien für die Herstellung eines verlegungsfertigen Untergrunds auswählen und anwenden;
– die Funktionsweise der Entkopplung von Fliese und Untergrund erklären und auf praktische Beispiele anwenden;
– das Material zur Herstellung eines verlegebereiten Untergrundes für das Verfliesen einer Wand und deren Eigenschaften erklären.
Bereich Fliesenlegen
– einen verlegebereiten Untergrund fachgerecht herstellen, für die Verfliesung ausgleichen und die Nivellierung des Bodens oder der Wand durchführen;
– die Entkopplung zwischen Fliese und Untergrund herstellen;
– eine Wand unter Berücksichtigung verschiedener Ecken verfliesen.
Bereich Keramiktechnik:
Überblick über verschiedene Belagsarten; Untergrundmaterialien, Ausgleichsmassen; Eigenschaften und Funktionsweise der Entkopplung von der Fliese und dem Untergrund; Materialien zur Herstellung eines verlegebereiten Untergrundes; Kleber für die Verfliesung.
Bereich Fliesenlegen:
Werkstätte „Fliesenlegen“ (Ausgleichen und Nivellieren eines Bodens als Vorbereitung für das Verlegen von Fliesen; Herstellen eines verlegebereiten Untergrunds auf dem Boden und an Wänden; Verfliesen einer Wand unter Berücksichtigung verschiedener Ecken).
2. Klasse:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Keramiktechnik
– verschiedene Verlegeverfahren für das Verlegen von Fliesen erklären und die Anwendungsgebiete auswählen;
– das passende Material für die verschiedenen Verlegeverfahren auswählen und beschreiben.
Bereich Fliesenlegen
– eine Wand unter Berücksichtigung verschiedener Ecken und Einbauten verfliesen;
– eine Wand unter Berücksichtigung verschiedener Anschlüsse verfliesen.
Bereich Technisches Fachzeichnen
– Verlegepläne für die Verfliesung von Wänden anfertigen;
– verschiedene Anschlüsse und Ecken in den Verlegeplänen berücksichtigen und einzeichnen.
Bereich Keramiktechnik:
Verschiedene Verlegeverfahren für die Verfliesung, Anwendungsgebiete; passende Materialien für die verschiedenen Verlegeverfahren.
Bereich Fliesenlegen:
Werkstätte „Fliesenlegen“ (Herstellung eines verlegebereiten Untergrunds für die Verfliesung einer Wand; Verfliesung einer Wand unter Berücksichtigung von Anschlüsse, Einbauten und Ecken).
Bereich Technisches Fachzeichnen:
Erstellung von Verlegeplänen für die Verfliesung von Wänden; Verlegepläne mit Berücksichtigung von verschiedenen Anschlüssen (Strom, Wasser) und Ecken.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Keramiktechnik
– Probleme bei dem Schutz vor Feuchtigkeit in Nassräumen erkennen;
– Maßnahmen zum Schutz vor Feuchtigkeit beschreiben und deren Wirkungsweise erklären;
– Material für die Abdichtung in Nassräumen erklären und anwenden.
Bereich Fliesenlegen
– die Verfliesung einer Dusche unter Berücksichtigung verschiedener Ablaufarten durchführen;
– die Feuchtigkeitsisolierung des Untergrundes fachgerecht herstellen.
Bereich Keramiktechnik:
Feuchtigkeitsproblem in Nassräumen; Maßnahmen für den Schutz vor Feuchtigkeit in Nassräumen; Abdichtungen und Abdichtungsmaterialien.
Bereich Fliesenlegen:
Werkstätte „Fliesenlegen“ (Verfliesen einer Dusche unter Berücksichtigung verschiedener Ablaufarten; fachgerechte Herstellung einer Feuchtigkeitsisolierung).
3. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Fliesenlegen
– das fachgerechte Fugenbild für das Verfliesen von Böden unter Berücksichtigung verschiedener Ecken und Einbauten für unterschiedliche Formate herstellen;
– das Fugenbild für das Verfliesen von Wänden unter Berücksichtigung von verschiedenen Ecken und Anschlüssen und Einbauten für unterschiedliche Fliesenformate herstellen;
– Stufen für verschiedene Stiegenarten und unterschiedliche Fliesenformate an der Wand aufreißen.
Bereich Technisches Fachzeichnen
– Pläne für das Fugenbild zur fachgerechten Verfliesung von Böden unter Berücksichtigung verschiedener Ecken und Einbauten manuell und EDV-unterstützt anfertigen;
– Pläne für das Fugen zur fachgerechten Verfliesung von Wänden unter Berücksichtigung diverser Einbauten und Anschlüsse manuell und EDV-unterstützt anfertigen;
– Pläne für das Aufreißen von Stufen unter Berücksichtigung verschiedener Formate anfertigen.
Bereich Fliesenlegen:
Werkstätte „Fliesenlegen“ (Herstellen des Fugenbilds für die Verfliesung von Böden und Wänden; Aufreißen von Stufen und Treppen an der Wand; Aufreißen von Treppen für unterschiedliche Treppenformate).
Bereich Technisches Fachzeichnen:
Erstellung von Plänen zur fachgerechten Verfliesung von Böden und Wänden (manuell und EDV-unterstützt); Pläne für das Aufreißen von Stiegen und Treppen; Berücksichtigung unterschiedlicher Fliesenformate beim Aufreißen.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Keramiktechnik
– die Eigenschaften für das Material zum Verfugen von Fliesen beschreiben und deren Eigenschaften erklären;
– die passenden Fugenmassen für verschiedene Anwendungen auswählen und anwenden.
Bereich Fliesenlegen
– eine verflieste Fläche am Boden fachgerecht verfugen.
Bereich Keramiktechnik:
Überblick über die verschiedenen Fugenmassen; allgemeines zum Verfugen von Fliesenbelägen; Kennwerte und Eigenschaften von Fugenmassen.
Bereich Fliesenlegen:
Werkstätte „Fliesenlegen“ (Verfugen von Fliesen bei der Verlegung an Böden).
4. Klasse – Kompetenzmodul 7:
7. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Keramiktechnik
– verschiedene Belagsarten benennen und erklären;
– die Eigenschaften und verschiedene Anwendungsgebiete für besondere Beläge erklären und beschreiben.
Bereich Fliesenlegen
– die Handhabung von großformatigen Fliesen durchführen;
– großformatige Fliesen fachgerecht bearbeiten.
Bereich Keramiktechnik:
Überblick über besondere Belagsarten (Steingutfliesen, keramische Platten ua.); Eigenschaften und Anwendungsbereiche von besonderen Belägen.
Bereich Fliesenlegen:
Werkstätte „Fliesenlegen“ (Handhabung und Bearbeitung großformatiger Fliesen).
Gemäß Stundentafel I.2.
Die Schülerinnen und Schüler können
– die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern und fachgerecht anwenden;
– die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen;
– Verlegungen von Fliesen und Platten planen, auslegen und bauen.
Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung, Schutzmaßnahmen; technische Dokumentation, Einschulung; Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung; Pflege von Werkzeugen, Maschinen und Geräten; Recycling.
Herstellung von Bauobjekten des gesamten Fachbereiches und von facheinschlägigen Produkten; Durchführung von Ablauf- und Organisationsplanung für die fachspezifischen praktischen Arbeiten der Baudurchführung (Verlegung von Fliesen und Platten) unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungs - und Herstellungstechniken, Materialien und Prüfverfahren in den angeführten Werkstätten.
1. Klasse (1. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Keramiktechnik
– die verwendeten Materialien beschreiben und deren Eigenschaften erklären;
– die verwendeten Werkzeuge und Maschinen benennen und erklären.
Bereich Fliesenlegen
– die für die jeweilige Verwendung geeigneten Materialen aussuchen und handhaben;
– die jeweiligen Werkzeuge und Maschinen benennen und anwenden;
– einen gebrauchsfertigen Untergrund herstellen;
– die Einteilung einer Wand an Hand des Fliesenformats herstellen.
Bereich Technisches Fachzeichnen
– einfache geometrische Figuren zeichnen;
– Zeichnungen geometrischer Formen als Vorbereitung von Verlegeplänen erstellen.
Bereich Keramiktechnik:
Beschreibung und Eigenschaften der zu verwendenden Materialien; Beschreibung und Handhabung von Werkzeugen und Maschinen.
Bereich Fliesenlegen
Werkstätte “Fliesenlegen“ (Verwendung von Materialen, Verwendung von Werkzeugen).
Bereich Technisches Fachzeichnen:
Zeichnungen von einfachen geometrischen Formen; einfache Verlegepläne.
2. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Keramiktechnik
– die geeigneten Werkzeuge für verschiedene Anwendungsarten beschreiben und deren Wirkungsweise erklären;
– die geeigneten Maschinen beschreiben, deren Wirkungsweise erklären und die Sicherheitsbestimmungen der Maschinen anwenden.
Bereich Fliesenlegen
– die geeigneten Werkzeuge für verschiedene Anwendungsarten handhaben und anwenden;
– die geeigneten Maschinen für verschiedene Anwendungsarten handhaben und anwenden;
- Öffnungen in Fliesen bohren und Gerungen schneiden.
Bereich Technisches Fachzeichnen
– technische Zeichnungen von einfachen 2-dimensionalen Bauteilen mit verschiedenen Öffnungen ausführen;
– die Bemaßung und die Beschriftung von Öffnungen in Bauteilen durchführen;
– einfache Körper mit Öffnungen zeichnerisch darstellen.
Bereich Keramiktechnik:
Überblick über die im Fliesenlegen verwendeten Werkzeuge und Maschinen; Eigenschaften der verwendeten Maschinen.
Bereich Fliesenlegen:
Werkstätte „Fliesenlegen“ (Handhabung der verwendeten Werkzeuge und Maschinen; Herstellen von Bohrungen für Wasserleitungen ua.; Herstellen von Gerungsschnitten von Fliesen).
Bereich Technisches Fachzeichnen:
Erstellung einer technischen Zeichnung eines einfachen Bauteils mit Öffnungen; Bemaßung und Beschriftung von Öffnungen in Bauteilen; zeichnerische Darstellung einfacher geometrischer Körper mit Öffnungen.
2. Klasse:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Keramiktechnik
– verschiedene Beläge und deren Unterschiede erklären;
– die passenden Materialien für die Herstellung eines verlegungsfertigen Untergrundes auswählen und anwenden;
– die Funktionsweise der Entkopplung von Fliese und Untergrund erklären und für praktische Beispiele anwenden;
– das Material zur Herstellung eines verlegebereiten Untergrundes für das Verfliesen einer Wand und deren Eigenschaften erklären.
Bereich Fliesenlegen
– einen verlegebereiten Untergrund fachgerecht herstellen, für die Verfliesung ausgleichen und die Nivellierung des Bodens oder der Wand durchführen;
– die Entkopplung zwischen Fliese und Untergrund herstellen;
– eine Wand unter Berücksichtigung verschiedener Ecken verfliesen.
Bereich Keramiktechnik:
Überblick über verschiedene Belagsarten; Untergrundmaterialien, Ausgleichsmassen; Eigenschaften und Funktionsweise der Entkopplung von der Fliese und dem Untergrund; Materialien zur Herstellung eines verlegebereiten Untergrundes; Kleber für die Verfliesung.
Bereich Fliesenlegen:
Werkstätte „Fliesenlegen“ (Ausgleichen und Nivellieren eines Bodens als Vorbereitung für das Verlegen von Fliesen; Herstellen eines verlegebereiten Untergrunds auf dem Boden und an Wänden; Verfliesen einer Wand unter Berücksichtigung verschiedener Ecken).
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Keramiktechnik
– verschiedene Verlegeverfahren für das Verlegen von Fliesen erklären und die Anwendungsgebiete auswählen;
- das passende Material für die verschiedenen Verlegeverfahren auswählen und beschreiben.
Bereich Fliesenlegen
– eine Wand unter Berücksichtigung verschiedener Ecken und Einbauten verfliesen;
eine Wand unter Berücksichtigung verschiedener Anschlüsse verfliesen.
Bereich Technisches Fachzeichnen
– Verlegepläne für die Verfliesung von Wänden anfertigen;
– verschiedene Anschlüsse und Ecken in den Verlegeplänen berücksichtigen und einzeichnen.
Bereich Keramiktechnik:
Verschiedene Verlegeverfahren für die Verfliesung, Anwendungsgebiete; passende Material für die verschiedenen Verlegeverfahren.
Bereich Fliesenlegen:
Werkstätte „Fliesenlegen (Herstellung eines verlegebereiten Untergrunds für die Verfliesung einer Wand; Verfliesung einer Wand unter Berücksichtigung von Anschlüssen, Einbauten und Ecken).
Bereich Technisches Fachzeichnen:
Erstellung von Verlegeplänen für die Verfliesung von Wänden; Verlegepläne mit Berücksichtigung von verschiedenen Anschlüssen (Strom, Wasser) und Ecken.
3. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Keramiktechnik
– Probleme bei dem Schutz vor Feuchtigkeit in Nassräumen erkennen;
– Maßnahmen zum Schutz vor Feuchtigkeit beschreiben und deren Wirkungsweise erklären;
– Material für die Abdichtung in Nassräumen erklären und anwenden.
Bereich Fliesenlegen
– die Verfliesung einer Dusche unter Berücksichtigung verschiedener Ablaufarten durchführen;
– die Feuchtigkeitsisolierung des Untergrundes fachgerecht herstellen.
Bereich Keramiktechnik:
Feuchtigkeitsproblem in Nassräumen; Maßnahmen für den Schutz vor Feuchtigkeit in Nassräumen; Abdichtungen und Abdichtungsmaterialien.
Bereich Fliesenlegen:
Werkstätte „Fliesenlegen“ (Verfliesen einer Dusche unter Berücksichtigung verschiedener Ablaufarten; fachgerechte Herstellung einer Feuchtigkeitsisolierung).
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Fliesenlegen
– das fachgerechte Fugenbild für das Verfliesen von Böden unter Berücksichtigung verschiedener Ecken und Einbauten für unterschiedliche Formate herstellen;
– das Fugenbild für das Verfliesen von Wänden unter Berücksichtigung von verschiedenen Ecken und Anschlüssen und Einbauten für unterschiedliche Fliesenformate herstellen;
– Stufen für verschiedene Stiegenarten und unterschiedliche Fliesenformate an der Wand aufreißen.
Bereich Technisches Fachzeichnen
– Pläne für das Fugenbild zur fachgerechten Verfliesung von Böden unter Berücksichtigung verschiedener Ecken und Einbauten manuell und EDV-unterstützt anfertigen;
– Pläne für das Verfugen zur fachgerechten Verfliesung von Wänden unter Berücksichtigung diverser Einbauten und Anschlüsse manuell und EDV-unterstützt anfertigen;
– Pläne für das Aufreißen von Stufen unter Berücksichtigung verschiedener Formate anfertigen.
Bereich Fliesenlegen:
Werkstätte „Fliesenlegen“ (Bereich Herstellen des Fugenbilds für die Verfliesung von Böden; Herstellen des Fugenbilds für die Verfliesung von Wänden; Aufreißen von Stufen und Treppen an der Wand; Aufreißen von Treppen für unterschiedliche Treppenformate).
Bereich Technisches Fachzeichnen
Erstellung von Plänen zur fachgerechten Verfliesung von Böden und Wänden (manuell und EDV-unterstützt); Pläne für das Aufreißen von Stiegen und Treppen; Berücksichtigung unterschiedlicher Fliesenformate beim Aufreißen.
4. Klasse – Kompetenzmodul 7:
7. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Keramiktechnik
– die Eigenschaften für das Material zum Verfugen von Fliesen beschreiben und deren Eigenschaften erklären;
– die passenden Fugenmassen auswählen und richtig anwenden.
Bereich Fliesenlegen
– eine verflieste Fläche am Boden fachgerecht verfugen.
Bereich Keramiktechnik:
Überblick über die verschiedenen Fugenmassen; Allgemeines zum Verfugen von Fliesenbelägen; Kennwerte und Eigenschaften von Fugenmassen.
Bereich Fliesenlegen:
Werkstätte „Fliesenlegen“ (Verfugen von Fliesen bei der Verlegung an Böden).
8. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Keramiktechnik
– verschiedene Belagsarten benennen und erklären;
– die Eigenschaften und verschiedene Anwendungsgebiete für besondere Beläge erklären und beschreiben.
Bereich Fliesenlegen
– die Handhabung von großformatigen Fliesen durchführen;
– großformatige Fliesen fachgerecht bearbeiten.
Bereich Keramiktechnik:
Überblick über besondere Belagsarten (Steingutfliesen, keramischer Platten ua.); Eigenschaften und Anwendungsbereiche von besonderen Belägen.
Bereich Fliesenlegen:
Werkstätte „Fliesenlegen“ (Handhabung und Bearbeitung großformatiger Fliesen).
1. Klasse (1. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Keramiktechnik
– die Entstehung, Entwicklung und Geschichte von keramischen Werkstoffen darstellen und erklären;
– die Entwicklung der Eigenschaften und des Gebrauchs von keramischen Werkstoffen erklären;
– die Grundlagen der Geologie und Mineralogie in Hinsicht auf die keramischen Werkstoffe erklären.
Bereich Keramiktechnik:
Geschichte der Keramik; Entstehung und Entwicklung von keramischen Werkstoffen; Entwicklung der Anwendung von keramischen Werkstoffen; Geologie und Mineralogie, vor allem in Hinsicht auf Rohstoffe für keramische Werkstoffe.
2. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Keramiktechnik
– den Aufbau von keramischen Rohstoffen erkennen und beschreiben;
– die Eigenschaften von keramischen Rohstoffen erkennen und beschreiben;
– Verwendungs- und Einsatzmöglichkeiten von keramischen Rohstoffen und Massen beschreiben;
– die fachgerechte Lagerung von keramischen Rohstoffen und Massen erklären.
Bereich Keramiktechnik:
Aufbau von keramischen Rohstoffen und Massen; Eigenschaften (Plastizität, Schwindung, Dichte ua.) von keramischen Rohstoffen und Massen; Verwendung, Einsatz und Lagerung von keramischen Rohstoffen und Massen.
4. Klasse – Kompetenzmodul 7:
7. Semester – gemäß Stundentafel I.1:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Keramiktechnik
– den Trocknungsvorgang mit Dauer und Temperaturen beschreiben;
– den Brennvorgang mit Dauer und Temperaturen beschreiben;
– die Arbeitsvorbereitung und Arbeitsplanung für den Brand festlegen und durchführen;
– Trocknungsfehler, Setzfehler und Brennfehler erkennen und beheben und Fehleranalysen durchführen.
Bereich Keramiktechnik:
Trocknungsvorgang mit Dauer, Temperaturen und Schwindungen; Brennvorgang mit Dauer, Temperaturen und Schwindungen (Brennkurven); Arbeitsvorbereitung und Arbeitsdurchführung für die Trocknung und den Brand; Ermittlung der verschiedenen Schwindungen (Trocken-, Brenn- und Gesamtschwindung, Längs-, Flächen- und Volumensschwindung); Trocknungsfehler, Setzfehler und Brennfehler; Fehleranalyse.
7. Semester – gemäß Stundentafel I.2:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Keramiktechnik
– den Trocknungsvorgang mit Dauer und Temperaturen beschreiben;
– den Brennvorgang mit Dauer und Temperaturen beschreiben;
– die Arbeitsvorbereitung und die Arbeitsplanung für den Brand festlegen und erklären.
Bereich Keramiktechnik:
Trocknungsvorgang mit Dauer, Temperaturen und Schwindungen; Brennvorgang mit Dauer, Temperaturen und Schwindungen (Brennkurven); Arbeitsvorbereitung und Arbeitsdurchführung für die Trocknung und den Brand; Ermittlung der verschiedenen Schwindungen (Trocken-, Brenn- und Gesamtschwindung, Längs-, Flächen- und Volumensschwindung).
8. Semester :
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Technologie
– Maßnahmen zur Qualitätssicherung und zum effizienten Einsatz von Energie festlegen und durchführen;
– Trocknungsfehler, Setzfehler und Brennfehler erkennen und beheben;
– Fehleranalysen von keramischen Bauteilen durchführen und auswerten;
– Vorschriften zum Schutz der Umwelt beschreiben, erklären und anwenden.
Bereich Technologie:
Maßnahmen zur Sicherung der Qualität festlegen und umsetzen; Trocknungsfehler, Setzfehler und Brennfehler; Fehleranalyse; Vorschriften zum Schutz der Umwelt; Maßnahmen zum sinnvollen und effizienten Einsatz von Energie und Ressourcen.
Trennung, Verwertung, Wiederverwertung und Entsorgung von keramischen Rohstoffen, keramischen Werkstoffen und Abfällen.
3. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Energietechnik
– Eigenschaften von verschiedenen Brennstoffen erklären und an Beispielen anwenden;
– die Eigenschaften des Brennstoffes Holz erklären und analysieren;
– den Heizwert, Brennwert und die Verbrennungsrechnung verschiedener Brennstoffe ermitteln und durchführen;
– den Wirkungsgrad einer Verbrennung und die Leistung eines Ofens ermitteln.
Bereich Energietechnik:
Aufbau und Eigenschaften (Aufbau, Zusammensetzung, Heizwert) von verschiedenen Brennstoffen; Eigenschaften von Holz.
Abgasmessung und Durchführung einer Verbrennungsrechnung (Luftbedarf, Abgasmassenstrom, CO 2 -Gehalt ua.), der Emissionsberechnung und der Ermittlung der Leistung und des Wirkungsgrades.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Energietechnik
– verschiedene Öfen und Heizungsanlagen für Einzelraum-, Mehrraum- oder Ganzhausheizungen beschreiben;
– verschiedene Hafnersysteme erklären und auslegen;
– diverse andere Heizungssysteme beschreiben und deren Anwendungsgebiete erklären;
– die Bauweisen von Abgasanlagen beschreiben und die Auswirkungen des Kaminzugs und von Zugstörungen erklären.
Bereich Energietechnik:
Aufbau von verschiedenen Hafnersystemen (Kachelofen, Heizkamin, Herd, offener Kamin, Sonderformen); Heizungssysteme für feste, flüssige oder gasförmige Brennstoffe (Ölheizung, Gasheizung ua.).
Andere Energieträger (Elektroheizungen, Solarenergie, Wärmepumpe ua.); Abgasanlage (Bauweisen, Kaminzug, Zugstörungen, Rauchfanganschluss, Berechnung).
4. Klasse – Kompetenzmodul 7:
7. Semester – gemäß Stundentafel I.1:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Energietechnik
– die Zusammenhänge von Verbrennung und Schadstoffentstehung erkennen und beschreiben;
– die Auswirkungen verschiedener Emissionskomponenten erklären;
– diverse Luftreinhaltegesetze und –vorschriften anwenden.
– Kriterien für das Wohlbefinden des Menschen und den Einfluss des Heizungssystems darauf erkennen und erklären;
– die Funktionsweise von Warmwassersystemen erklären.
Bereich Energietechnik:
Entstehung von Schadstoffen bei der Verbrennung; Auswirkungen diverser Emissionskomponenten (Treibhauseffekt, Ozonabbau, bodennahes Ozon); Luftreinhaltegesetze und –verordnungen.
Wirkung einer Konvektions- und Strahlungsheizung auf das Raumklima; thermische Kriterien für das Raumklima (Lufttemperatur, Wandtemperaturen, Luftfeuchtigkeit, Luftbewegung, Art der Wärmeübertragung).
Qualitätskriterien für das Raumklima (Geruch, Geräusch, Design, Ionisierung, Staubgehalt); Auswirkungen der Einflüsse auf das Wohlbefinden des Menschen.
Wassergestützte Heizungssysteme, Sicherheitseinrichtungen in Wasserheizungssystemen.
7. Semester – gemäß Stundentafel I.2:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Energietechnik
– die Zusammenhänge von Verbrennung und Schadstoffentstehung erkennen und beschreiben;
– die Auswirkungen verschiedener Emissionskomponenten erklären;
– diverse Luftreinhaltegesetze und –vorschriften anwenden;
– Kriterien für das Wohlbefinden des Menschen und den Einfluss des Heizungssystems darauf erkennen und erklären.
Bereich Energietechnik:
Entstehung von Schadstoffen bei der Verbrennung; Auswirkungen diverser Emissionskomponenten (Treibhauseffekt, Ozonabbau, bodennahes Ozon); Luftreinhaltegesetze und –verordnungen.
Wirkung einer Konvektions- und Strahlungsheizung auf das Raumklima; thermische Kriterien für das Raumklima (Lufttemperatur, Wandtemperaturen, Luftfeuchtigkeit, Luftbewegung, Art der Wärmeübertragung).
Qualitätskriterien für das Raumklima (Geruch, Geräusch, Design, Ionisierung, Staubgehalt); Auswirkungen der Einflüsse auf das Wohlbefinden des Menschen.
8. Semester :
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Energietechnik
– einfache Dimensionierungen von wassergeführten Systemen nachvollziehen und durchführen;
– die Funktionsweise von Sicherheitseinrichtungen in Warmwassersysteme erklären und die facheinschlägigen Normen anwenden;
– Grundkenntnisse in Elektrotechnik für die Steuer-, Mess- und Regeltechnik anwenden;
– die einschlägigen Normen, Vorschriften und Förderrichtlinien erklären.
Bereich Energietechnik:
Dimensionierungen von wassergestützten Heizungssystemen; Sicherheitseinrichtungen in Wasserheizungssystemen inklusive Normen und Vorschriften; Grundlagen der Steuer-, Mess- und Regeltechnik; einschlägige Normen, Vorschriften und Förderrichtlinien.
2. Klasse:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Grundbegriffe der Stilkunde und Kunstgeschichte
– die wesentlichen Grundbegriffe der Stilkunde und Kunstgeschichte nennen und einen zeitlichen Überblick über die verschiedenen Kunstepochen geben.
Bereich Grundlagen der Kunstepoche
– die wesentlichen gesellschaftlichen und religiösen Hintergründe für das Entstehen der Kunstepochen der Ägypter und der griechischen Antike nennen, erklären und in diversen Werken wiedererkennen.
Bereich Architektur
– die zentralen architektonischen Elemente der Kunstepochen der Ägypter und der griechischen Antike nennen, erklären und in diversen Bauwerken wiedererkennen.
Bereich Malerei, Skulptur und Plastik
– die wesentlichen Merkmale der Malerei sowie des plastischen und skulpturalen Gestaltens der Kunstepochen der Ägypter und der griechischen Antike nennen, erklären und in diversen Kunstwerken wiedererkennen.
Grundsätzliches der Kunstgeschichte, Überblick und Fachterminologie.
Kulturraum Ägypten, griechische Antike, kunstgeschichtlich relevante religiöse und gesellschaftliche Hintergründe sowie die wichtigsten Formen und Stilmerkmale dieser Epochen.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Grundlagen der Kunstepoche
– die wesentlichen gesellschaftlichen und religiösen Hintergründe für das Entstehen der Kunstepoche der römischen Antike, des Aufkommens der frühchristlich-byzantinischen Kultur und der Entstehung der Romanik nennen, erklären und in diversen Werken wiedererkennen.
Bereich Architektur
– die zentralen architektonischen Elemente der Kunstepochen der römischen Antike, der frühchristlich-byzantinischen Kultur und der Romanik nennen, erklären und in diversen Bauwerken wiedererkennen.
Bereich Malerei, Skulptur und Plastik
– die wesentlichen Merkmale der Malerei sowie des plastischen und skulpturalen Gestaltens der Kunstepochen der römischen Antike, der frühchristlich-byzantinischen Kultur und der Kunst der Romanik nennen, erklären und in diversen Kunstwerken wiedererkennen.
Kultur- und Kunstraum der römischen Antike, der frühchristlich-byzantinischen Kunst und der romanischen Kultur, kunstgeschichtlich relevante religiöse und gesellschaftliche Hintergründe sowie die wichtigsten Formen und Stilmerkmale dieser Epochen.
3. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Grundlagen der Kunstepoche
– die wesentlichen gesellschaftlichen und religiösen Hintergründe für das Entstehen der Kulturepochen der Gotik, der Renaissance und des Manierismus nennen, erklären und in diversen Werken wiedererkennen.
Bereich Architektur
– die zentralen architektonischen Elemente der Kulturepochen der Gotik, der Renaissance und des Manierismus nennen, erklären und in diversen Bauwerken wiedererkennen.
Bereich Malerei, Skulptur und Plastik
– die wesentlichen Merkmale der Malerei, des plastischen und skulpturalen Gestaltens der Kulturepochen der Gotik, der Renaissance und des Manierismus nennen, erklären und in diversen Kunstwerken wiedererkennen.
Kultur- und Kunstraum der Gotik, der Renaissance und des Manierismus, kunstgeschichtlich relevante religiöse und gesellschaftliche Hintergründe sowie die wichtigsten Formen und Stilmerkmale dieser Epochen.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Grundlagen der Kunstepoche
– die wesentlichen gesellschaftlichen und religiösen Hintergründe für das Entstehen der Kulturepochen Barock, Rokoko und Klassizismus nennen, erklären und in diversen Werken wiedererkennen.
Bereich Architektur
– die zentralen architektonischen Elemente der Kulturepochen Barock, Rokoko und Klassizismus nennen, erklären und in diversen Bauwerken wiedererkennen.
Bereich Malerei, Skulptur und Plastik
– die wesentlichen Merkmale der Malerei, des plastischen und skulpturalen Gestaltens der Kunstepochen Barock, Rokoko und Klassizismus nennen, erklären und in diversen Kunstwerken wiedererkennen.
Kultur- und Kunstraum der Kunst- und Kulturepochen Barock, Rokoko und Klassizismus, kunstgeschichtlich relevante religiöse und gesellschaftliche Hintergründe sowie die wichtigsten Formen und Stilmerkmale dieser Epochen.
4. Klasse – Kompetenzmodul 7:
7. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Grundlagen der Kunstepoche
– die wesentlichen gesellschaftlichen und religiösen Hintergründe für das Entstehen der Kunstepochen des ausgehenden 19. Jahrhunderts und des Jugendstils nennen, erklären und in diversen Werken wiedererkennen.
Bereich Architektur
– die zentralen architektonischen Elemente der Kunstepoche des ausgehenden 19. Jahrhunderts und des Jugendstils nennen, erklären und in diversen Bauwerken wiedererkennen.
Bereich Malerei, Skulptur und Plastik
– die wesentlichen Merkmale der Malerei, des plastischen und skulpturalen Gestaltens der Kunstepochen des ausgehenden 19. Jahrhunderts und des Jugendstils nennen, erklären und in diversen Kunstwerken wiedererkennen.
Kultur- und Kunstraum des ausgehenden 19. Jahrhunderts (Romantik, Impressionismus ua.) und Jugendstils, kunstgeschichtlich relevante religiöse und gesellschaftliche Hintergründe sowie die wichtigsten Formen und Stilmerkmale dieser Epochen.
8. Semester – gemäß Stundentafel I.2:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Grundlagen der Kunstepoche
– die wesentlichen gesellschaftlichen und politischen Hintergründe für das Entstehen der Kunstepochen des 20. Jahrhunderts nennen, erklären und in diversen Werken wiedererkennen.
Bereich Malerei, Skulptur und Plastik
– die wesentlichen Merkmale der Malerei, des plastischen und skulpturalen Gestaltens der Kunstepochen des 20. Jahrhunderts nennen, erklären und in diversen Werken wiedererkennen.
Bereich Designtheorie
– die Grundzüge der Designgeschichte benennen;
– Funktionen von Design erklären und an ausgewählten Beispielen anwenden;
– die Formensprache des Designs anhand von Beispielen erkennen.
Kultur- und Kunstraum des 20. Jahrhunderts (Expressionismus, Dadaismus, Kubismus, Surrealismus, Pop-Art ua.), kunstgeschichtlich relevante religiöse und gesellschaftliche Hintergründe sowie die wichtigsten Formen und Stilmerkmale dieses Jahrhunderts.
Bereich Designtheorie:
Geschichte der Angewandten Kunst und des Designs, der Funktion und der Formensprache von Kunst und Design.
1. Klasse (1. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Technisches Fachzeichnen
– die Grundlagen einer technischen Zeichnung anwenden;
– die Bemaßung und Beschriftung einer technischen Zeichnung normgerecht durchführen;
– norm-, fertigungs- und montagegerechte technische Zeichnungen einfacher Bauteile anfertigen.
Bereich Technisches Fachzeichnen:
Grundlagen der technischen Zeichnung; Bemaßung, Beschriftung in einer technischen Zeichnung; normgerechte technische Zeichnungen einfacher Bauteile.
2. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Technisches Fachzeichnen
– eine Fertigungszeichnung für ein keramisches Bauteil unter Berücksichtigung der Eigenschaften des Materials durchführen.
Bereich Angewandte EDV
– eine Fertigungszeichnung für ein keramisches Bauteil unter Berücksichtigung der Eigenschaften des Materials mit Hilfe eines CAD-Programms durchführen.
Bereich Technisches Fachzeichnen:
Fertigungszeichnung von keramischen Bauteilen (manuell) unter Berücksichtigung der Schwindung von keramischen Bauteilen; Anwendung der Längs-, Flächen- und Volumenschwindung.
Bereich Angewandte EDV:
EDV-unterstützte Erstellung von Fertigungszeichnungen von keramischen Bauteilen (Schwindung).
2. Klasse:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Entwurfszeichnen
– 3-dimensionale Körper erfassen und 2- und 3-dimensional darstellen;
– Stilisierungen von realen Körpern durchführen;
– Körper in perspektivischer Form darstellen.
Bereich Entwurfszeichnen:
3-dimensionalen Körper und 2-dimensionale Darstellung; Stilisierungen; Flächenaufteilung von Körpern, perspektivische Darstellung von Körpern.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Entwurfszeichnen
– Entwürfe in verschiedenen Techniken darstellen;
– verschiedene Ideen anhand historischer keramischer Vorgaben entwickeln und umsetzen;
– Stilisierungen von Naturstudien durchführen und für verschiedene Dekortechniken umsetzen;
– Entwürfe für Dekore anfertigen.
Bereich Angewandte EDV
– verschiedene Entwürfe mit Hilfe eines EDV-Programms ausführen und darstellen.
Bereich Entwurfszeichnen:
Verschiedene Darstellungstechniken (Bleistift, Tinte, verschiedene Farbenarten ua.).
Ideenfindung anhand historischer Vorbilder und Vorgaben. Stilisierungen von Entwürfen (Menschdarstellungen, Portraits, Tierdarstellungen ua.) für die Verwendung in verschiedenen Dekortechniken (Siebdruck, Bemalung ua.); Erstellung von eigenen Entwürfen.
Bereich Angewandte EDV:
EDV-unterstützte Umsetzung verschiedener Entwürfe.
Gemäß Stundentafel I.1.
Die Schülerinnen und Schüler können
– die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
– die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.
– keramische Werkstücke planen, auslegen und bauen.
Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung, Schutzmaßnahmen; technische Dokumentation, Einschulung; Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung; Pflege von Werkzeugen, Maschinen und Geräten; Recycling.
Herstellung von Objekten des gesamten Fachbereiches; Durchführung von Ausbesserungs- oder Instandhaltungsarbeiten und Ablauf- und Organisationsplanung für die fachspezifischen praktischen Arbeiten unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungs- und Herstellungstechniken, Materialien und Prüfverfahren in den angeführten Werkstätten.
1. Klasse (1. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Keramiktechnik
– die verwendeten Materialien beschreiben und deren Eigenschaften erklären;
– die verwendeten Werkzeuge und Maschinen benennen und erklären und die Sicherheitsbestimmungen für die Maschinen erläutern.
Bereich Keramik
– die für die jeweilige Verwendung geeigneten Massen aufbereiten und handhaben;
– die jeweiligen Werkzeuge und Maschinen benennen und anwenden;
– einen Blätterstock herstellen und Tonblätter zum Ausformen schneiden;
– die Aufbereitung von Tonen durchführen.
Bereich Keramiktechnik:
Beschreibung und Eigenschaften der zu verwendenden Materialien; Beschreibung und Handhabung von Werkzeugen und Maschinen.
Bereich Keramik:
Werkstätte „Töpfern“ (Verwendung von Materialen; Verwendung von Werkzeugen; Handhabung von Maschinen).
2. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Keramiktechnik
– Kenntnisse über Rezepturen von Massen wiedergeben;
– industrielle Fertigungsmethoden erklären;
– Schwindungen und Vergrößerungen ermitteln.
Bereich Keramik
– Gussmassen herstellen;
– Kacheln ausformen und Stege garnieren.
Bereich Keramiktechnik:
Industrielle Fertigung; verwendete Masseversätze; Schwindungsberechnungen, Vergrößerungen und Verkleinerungen.
Bereich Keramik:
Werkstätte „Modellieren“ (Kachel ausformen; Formenbau und Masseaufbereitung wie Gießschlicker und Gussmassen).
2. Klasse:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Keramiktechnik
– den keramischen Brand beschreiben und die Brandarten aufzählen;
– Brennkurven erklären.
Bereich Keramik
– Glasuren, Engoben und Farbkörper für den Arbeitseinsatz abwiegen, mischen und aufbereiten;
– den Brennofen aussetzen.
Bereich Keramiktechnik:
Chemische und physikalische Vorgänge beim keramischen Brand; Rezepturen und Zusammensetzung von Glasuren und Engoben.
Bereich Keramik:
Werkstätte “Glasur“ (Herstellung von Glasuren nach vorhandener Rezeptur, Herstellung und Anwendung von Probeplättchen).
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Keramiktechnik
– den keramischen Brand erklären;
– einfache Glasurrezepte berechnen;
– Setzpläne für den Brand erstellen.
Bereich Keramik
– Glasuren, Engoben und Farbkörpern fachgerecht auftragen;
– den Brennofen nach Setzplan einräumen.
Bereich Keramiktechnik:
Formelmasse für Glasuren berechnen (Molmasse); Brandführung (Temperaturen, Aufheizgeschwindigkeit, Abkühlgeschwindigkeit).
Bereich Keramik:
Werkstätte „Glasur“ (Oberflächengestaltung wie Tauchen, Pinselauftrag, Spritzen, Schütten, Malen; Anwendung von Setzplänen).
3. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Keramik
– die Überschlagstechnik auf einfache Formen anwenden;
– komplexe mehrteilige Modelleinrichtungen auf Maßgenauigkeit prüfen.
Bereich Technisches Fachzeichnen
– Pläne von Modelleinrichtungen anfertigen;
– Pläne für Überschlagstechnik erstellen.
Bereich Keramik:
Werkstätte „Industrie“ (Überschlagstechnik; Gieß- und Quetschformen, Maßgenauigkeitsprüfung).
Bereich Technisches Fachzeichnen:
Schnittzeichnungen, Ansichtszeichnungen, Pläne für verschiedene Formgebungsarten, (Gipsformenbau, Modellieren, Überschlagstechnik).
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Keramiktechnik
– Versätze für Glasuren aus der Segerformel entwickeln;
– die technischen Grundlagen des Siebdrucks erklären.
Bereich Keramik
– komplexe Schablonenvorlagen für den Siebdruck erstellen;
– keramischen Direktdruck sowie Indirektdruck anwenden;
– einen vollständigen Brandzyklus überwachen.
Bereich Keramiktechnik:
Segerformel und Versatzberechnung für Siebdrucktechnik; Brandführung; Siebdrucktechnik.
Bereich Keramik:
Werkstätte „Siebdruck“ (Siebdrucktechnik, Pinselmalerei, fototechnische Bearbeitung von Sieben; Überwachung eines Brandzyklus).
4. Klasse – Kompetenzmodul 7:
7. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Keramiktechnik
– Glasurfehler identifizieren und beheben;
– Brandprotokolle interpretieren und erstellen;
– Brennkurven erklären und erstellen;
– chemische und physikalische Prozesse während der Brandes beschreiben.
Bereich Keramik
– Glasurversätze nach eigenem Rezept abwiegen, mischen und aufbereiten;
– Prüfungen auf häufig auftretende Fehler durchführen und Lösungsansätze entwickeln;
– einen Brand selbstständig durchführen und ein Brandprotokoll erstellen.
Bereich Keramiktechnik:
Ableitung von Versätzen aus der Segerformel und deren Umkehrung; Brennprogramme; physikalische und chemische Prozesse; Glasurberechnung; Fehleridentifikation und –analyse; Vorgehensweisen zur Behebung der Glasurfehle; Brandprotokoll.
Bereich Keramik:
Werkstätte “Glasur“ (Glasurenentwicklung mittels Rezept, Überprüfung mittels Probeplättchen; Oberflächengestaltung mittels Pinselmalerei, Sgrafittotechnik, Spritzen, Tauchen, Schütten, Siebdruck; Dokumentation und Analyse von Glasurfehlern inklusive Lösungsstrategien; Programmierung von Brennöfen).
Gemäß Stundentafel I.1.
Siehe Anlage 1.
Gemäß Stundentafel I.2.
Die Schülerinnen und Schüler können
– die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
– die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen;
– keramische Werkstücke planen, auslegen und bauen.
Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung, Schutzmaßnahmen; technische Dokumentation, Einschulung; Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung; Pflege von Werkzeugen, Maschinen und Geräten; Recycling.
Herstellung von Objekten des gesamten Fachbereiches; Durchführung von Ausbesserungs- oder Instandhaltungsarbeiten und Ablauf- und Organisationsplanung für die fachspezifischen praktischen Arbeiten unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungs- und Herstellungstechniken, Materialien und Prüfverfahren in den angeführten Werkstätten.
1. Klasse (1. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Keramiktechnik
– die verwendeten Materialien beschreiben und deren Eigenschaften erklären;
– die verwendeten Werkzeuge und Maschinen benennen und erklären.
Bereich Keramik
– die für die jeweilige Verwendung geeigneten Massen aufbereiten und handhaben;
– die verwendeten Werkzeuge und Maschinen benennen und anwenden;
– grundlegende Arbeitstechniken durchführen.
Bereich Keramiktechnik:
Beschreibung und Eigenschaften der zu verwendenden Materialien; Beschreibung und Handhabung von Werkzeugen und Maschinen.
Bereich Keramik:
Werkstätte „Modellieren“ (Grundlagen der Verwendung von Materialen und Werkzeugen; Herstellung eines Blätterstocks, Tonblätter zum Ausformen schneiden, zentrieren, aufbrechen und hochziehen von rotationssymetrischen Körpern).
2. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Keramiktechnik
– die geeigneten Werkzeuge beschreiben und deren Wirkungsweise erklären;
– die geeigneten Maschinen beschreiben und deren Wirkungsweise erklären;
– die Sicherheitsbestimmungen der Maschinen erläutern und anwenden.
Bereich Keramik
– die Grundbegriffe des Modell- und Formenbaues anwenden;
– die Aufbereitung von Tonen durchführen;
– Formen vom Massestrang herstellen, Schablonen ziehen und Gehrungen schneiden;
– einfache zylindrische Gefäße drehen.
Bereich Keramiktechnik:
Überblick über die in der Keramik verwendeten Werkzeuge; Überblick und Eigenschaften der verwendeten Maschinen.
Bereich Keramik:
Werkstätte „Töpfern“ (Handhabung der verwendeten Werkzeuge und Maschinen; Herstellung von Gehrungsschnitten; fachgerechte Lagerung; verflüssigen, entwässern und vakuumpressen von Tonen; Formen vom Massestrang herstellen, Schablonen ziehen).
2. Klasse:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Keramiktechnik
– Kenntnisse über Rezepturen von Massen wiedergeben;
– industrielle Fertigungsmethoden erklären.
Bereich Keramik
– Einrichtungen für Rotationsformen für die industrielle Fertigung herstellen und Arbeitsformen auf Maß und Passgenauigkeit prüfen;
– Gussmassen herstellen;
– einfache zylindrische Gefäße nach Maß drehen;
– Kacheln ausformen und Stege garnieren.
Bereich Keramiktechnik:
Industrielle Fertigung; verwendete Masseversätze.
Bereich Keramik:
Werkstätte „Formenbau “ (Drehen; Kachel ausformen; Formenbau und Masseaufbereitung wie Gießschlicker und Gussmassen).
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Keramiktechnik
– die Vergrößerung in Bezug auf die Schwindung berechnen;
– Volumenberechnungen durchführen.
Bereich Keramik
– einfache mehrteilige Modelleinrichtungen herstellen;
– einfache zylindrische Gefäße nach Maß in Serie drehen;
– Gussmassen für den Kern- und Hohlguss aufbereiten;
– Hohlkörper aufbauen.
Bereich Keramiktechnik:
Schwindungsberechnungen; Vergrößerungen und Verkleinerungen.
Bereich Keramik:
Werkstätte „Industrie“ (mehrteilige Modelleinrichtungen; Aufbautechnik; Modellieren; Serienfertigung).
3. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Keramik
– komplexe mehrteilige Modelleinrichtungen herstellen;
– bauchige Formen und Deckel mit eigenen Massen drehen;
– Ein- und Überdrehvorrichtungen anwenden;
– Stege angarnieren sowie Befestigungs- und Verbindungsvorrichtungen anbringen.
Bereich Technisches Fachzeichnen
– technische Zeichnungen für Gefäße fach- und normgerecht anfertigen;
– technische Zeichnungen für Gefäße normgerecht bemaßen.
Bereich Keramik:
Werkstätte „Formenbau“ (Formgebungstechniken wie Formenbau, nach Schablone und freihändig drehen; Henkel und Stege ziehen).
Bereich Technisches Fachzeichnen:
Technische Zeichnungen; Anfertigung von Schnitten; Bemaßung und Beschriftung.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Keramik
– die Überschlagstechnik auf einfache Formen anwenden;
– komplexe mehrteilige Modelleinrichtungen auf Maßgenauigkeit prüfen;
– mehrteilige Formen mit eigenen Massen drehen.
Bereich Technisches Fachzeichnen
– Pläne von Modelleinrichtungen anfertigen;
– Pläne von mehrteiligen Drehformen anfertigen;
– Pläne für Überschlagstechnik erstellen.
Bereich Keramik:
Werkstätte „Industrie“ (Überschlagstechnik; Drehen mehrteiliger Formen; Gieß- und Quetschformen; Maßgenauigkeitsprüfung).
Bereich Technisches Fachzeichnen:
Schnittzeichnungen; Ansichtszeichnungen; Pläne für verschiedene Formgebungsarten (Gipsformenbau, nach Schablonen und freihändig drehen); Modellieren (Überschlagstechnik).
4. Klasse – Kompetenzmodul 7:
7. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Keramik
– bauchige Formen mit schwierigen Rändern drehen;
– Deckel und Tüllen aus eigenen Massen drehen.
Bereich Technisches Fachzeichnen
– technische Zeichnungen für bauchige Formen erstellen;
– technische Zeichnungen für Deckel, Henkel und Tülle erstellen.
Bereich Keramik:
Werkstätte „Modellieren“ (Formgebung wie drehen, Henkel ziehen, Tüllen drehen).
Bereich Technisches Fachzeichnen:
Schnittzeichnungen komplexer Rotationskörper.
8. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Keramik
– komplexe Objekte mit allen gängigen Formgebungsverfahren eigenständig herstellen;
– verfahrenstypischen Massen selbstständig herstellen.
Bereich Entwurfszeichnen:
– Entwürfe für komplexe Objekte anfertigen.
Bereich Keramik:
Werkstätte „Modellieren“ (Formgebung wie Drehen, Modellieren, Gießen, industrielle Verfahren; Massenaufbereitung wie Gießmassen, Drehmassen und schamottierte Massen).
Bereich Entwurfszeichnen:
Eigene Entwürfe für komplexe Objekte; verschiedene Darstellungsformen (händisch und EDV-gestützt).
Gemäß Stundentafel I.2.
Die Schülerinnen und Schüler können
– die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
– die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen;
– diverse Oberflächen auf keramischen Bauteilen und Objekten herstellen.
Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung, Schutzmaßnahmen; technische Dokumentation, Einschulung; Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung; Pflege von Werkzeugen, Maschinen und Geräten; Recycling.
Herstellung von facheinschlägigen Produkten; Durchführung von Ausbesserungs- oder Instandsetzungsarbeiten und Ablauf- und Organisationsplanung für die fachspezifischen praktischen Arbeiten unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungs- und Herstellungstechniken, Materialien und Prüfverfahren in den angeführten Werkstätten.
1. Klasse (1. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Keramik
– rohe Werkstücke mit Oxiden einreiben;
– engobieren und mit Ritzdekor versehen;
– Setzhilfsmittel vorbereiten.
Bereich Keramiktechnik
– die verwendeten Oxide beschreiben und deren Eigenschaften erklären;
– die verwendeten Brennofentypen und Brenntechniken benennen.
Bereich Keramiktechnik:
Beschreibung und Eigenschaften der zu verwendenden Materialien; Beschreibung und Handhabung von Brennofentypen und Brenntechniken.
Bereich Keramik:
Werkstätte „Oberflächentechnik“ (Grundlagen der Verwendung von Materialen und Werkzeugen).
2. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Keramik
– fertig glasierte Fliesen mit Schlickermalerei versehen;
– vorgeschrühte Fliesen und Gefäße mit Malhornmalerei versehen;
– Setzhilfsmittel warten.
Bereich Entwurfszeichnen
– Entwürfe für Dekore anfertigen;
– Naturstudien durchführen und in stilisierte Dekore umwandeln.
Bereich Keramik:
Werkstätte „Oberflächentechnik“ (Oberflächengestaltung mittels Schlickermalerei und Malhommalerei).
Bereich Entwurfszeichnen:
Entwürfe erstellen.
2. Klasse:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Keramiktechnik
– den keramischen Brand beschreiben und die Brandarten aufzählen;
– die Brennkurve erklären.
Bereich Keramik
– Glasuren, Engoben und Farbkörpern für den Arbeitseinsatz abwiegen, mischen und aufbereiten;
– den Brennofen aussetzen.
Bereich Keramiktechnik:
Chemische und physikalische Vorgänge beim keramischen Brand; Rezeptur und Zusammensetzung von Glasuren und Engoben.
Bereich Keramik:
Werkstätte „Glasur“ (Herstellung von Glasuren nach vorhandener Rezeptur; Herstellung und Anwendung von Probeplättchen).
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Keramiktechnik
– den keramischen Brand erklären;
– einfache Glasurrezepte berechnen;
– Setzpläne für den Brand erstellen.
Bereich Keramik
– Glasuren, Engoben und Farbkörpern fachgerecht auftragen;
– den Brennofen nach Setzplan einräumen.
Bereich Keramiktechnik:
Formelmasse für Glasuren berechnen (Molmasse); Brandführung (Temperaturen, Aufheizgeschwindigkeit, Abkühlgeschwindigkeit).
Bereich Keramik:
Werkstätte „Oberflächentechnik“ (Oberflächengestaltung wie Tauchen, Pinselauftrag, Spritzen, Schütten, Malen; Anwendung von Setzplänen).
3. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Keramik
– Majolikatechniken benennen und beschreiben;
– einfache Schablonenvorlagen erstellen.
Bereich Entwurfszeichnen
– einfache Entwürfe für Schablonen erstellen;
– einfache Entwürfe für Majolikamalerei erstellen.
Bereich Keramik:
Werkstätte „Oberflächentechnik“ (Majolikamalerei mittels Pinsel; Schablonen für Siebdruck erstellen).
Entwurfszeichnen:
Entwürfe nach Naturstudien; Entwürfe für Schablonen (zeichnerische Entwürfe, Photoshop); Bearbeitung von Fotos und Bildmaterial.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Keramiktechnik
– Versätze für Glasuren aus der Segerformel entwickeln;
– die historische Entwicklung der Majolikatechnik beschreiben;
– die technischen Grundlagen des Siebdrucks erklären.
Bereich Keramik
– Majolikatechniken anwenden;
– komplexe Schablonenvorlagen für Siebdruck erstellen;
– keramischen Direktdruck sowie Indirektdruck anwenden;
– einen vollständigen Brandzyklus überwachen.
Bereich Keramiktechnik:
Segerformel und Versatzberechnung für Majolikatechnik; Brandführung; Siebdrucktechnik.
Bereich Keramik:
Werkstätte „Oberflächentechnik“ (mittels Majolikatechnik Zinnglasuren auftragen, Bemalung, Transparentglasur; Pinselmalerei; fototechnische Bearbeitung von Sieben; Überwachung eines Brandzyklus).
4. Klasse – Kompetenzmodul 7:
7. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Keramiktechnik
– die Segerformel aus dem Versatz berechnen;
– Brennkurven erklären;
– chemische und physikalische Prozesse während der Brandes beschreiben.
Bereich Keramik
– Glasurversätze nach eigenem Rezept abwiegen, mischen und aufbereiten;
– die Brennkurve einstellen.
Bereich Keramiktechnik:
Ableitung von Versätzen aus der Segerformel und Umkehrung; Brennprogramme; physikalische und chemische Prozesse.
Bereich Keramik:
Werkstätte „Glasur“ (Glasuren-Brand, Glasurenentwicklung und Rezept; Überprüfung mittels Probeplättchen; Brennofen programmieren).
8. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Keramik
– alle Dekortechniken anwenden;
– Prüfungen auf häufig auftretende Fehler durchführen und Lösungsansätze entwickeln;
– einen Brand selbstständig durchführen und ein Brandprotokoll erstellen.
Bereich Keramiktechnik
– eigene Glasurrezepte berechnen;
– Glasurfehler identifizieren und beheben;
– Brandprotokolle interpretieren und erstellen.
Bereich Keramiktechnik:
Glasurberechnung; Fehleridentifikation und –analyse; Vorgehensweisen zur Behebung der Glasurfehler; Brandprotokoll.
Bereich Keramik:
Werkstätte „Oberflächentechnik“ (Oberflächengestaltung wie Pinselmalerei, Sgrafittotechnik, Spritzen, Tauchen, Schütten, Siebdruck; Dokumentation und Analyse von Glasurfehlern inklusive Lösungsstrategien; Programmierung von Brennöfen).
Gemäß Stundentafel I.2.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Wird schulautonom die Erhöhung des Umfangs des Pflichtpraktikums auf insgesamt 16 Wochen festgelegt, ist zu gewährleisten, dass die Betriebe, an denen die Schülerinnen und Schülern das Pflichtpraktikum absolvieren, diese als Praktikantinnen und Praktikanten während der gesamten schulischen Ausbildung verbindlich aufnehmen. Dies erstreckt sich auch auf den Pflichtgegenstand Betriebspraxis, was insgesamt einen Praxisschwerpunkt von insgesamt 26 Wochen über die gesamte schulische Ausbildung ermöglicht.
Siehe Anlage 1.
Siehe BGBl. Nr. 37/1989 idgF.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Für die weiteren Pflichtgegenstände und die verbindliche Übung sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff gemäß Abschnitt IX Unterabschnitt A bis C anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.
Für die Freigegenstände und unverbindlichen Übungen sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff gemäß Abschnitt IX Unterabschnitt E und F anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.
(Gesamtsemesterwochenstundenzahl und Semesterwochenstunden der einzelnen Unterrichtsgegenstände)
| Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung | Semesterwochenstunden | Summe | Lehrverpflichtungsgruppe | ||||||
| Klasse | |||||||||
| 1. | 2. | 3. | |||||||
| Semester | |||||||||
| 1. | 2. | 3. | 4. | 5. | 6. | ||||
| A. | Allgemeinbildende Pflichtgegenstände | ||||||||
| 1. | Religion/Ethik 4 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 12 | (III)/III |
| 2. | Deutsch und Kommunikation | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 12 | (I) |
| 3. | Englisch | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 12 | (I) |
| 4. | Geografie, Geschichte und Politische Bildung | 2 | 2 | 1 | 1 | – | – | 6 | (III) |
| 5. | Bewegung und Sport | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 12 | (IVa) |
| 6. | Angewandte Mathematik | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 12 | (I) |
| 7. | Naturwissenschaftliche Grundlagen | 2 | 2 | – | – | – | – | 4 | (II) |
| 8. | Angewandte Informatik | 2 | 2 | – | – | – | – | 4 | (I) |
| 9. | Blindenspezifische Schriftsysteme | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 6 | III |
| 10. | Einführung in den Gebrauch von Hilfsmitteln für Menschen mit Sehbehinderung | 1 | 1 | – | – | – | – | 2 | IV |
| 11. | Orientierung und Mobilität | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 6 | IV |
| B. | Fachpraxis und Fachtheorie | ||||||||
| 1. | Unternehmensführung | – | – | 2 | 2 | 2 | 2 | 8 | II |
| 2. | Fachzeichnen und Konstruktion | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 6 | (II) |
| 3.a | Holztechnik – Werkstätte und Produktionstechnik | 6 | 6 | 8 | 8 | 9 | 9 | 46 | IV |
| 3.b | Holztechnik | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 6 | III |
| 4.a | Flechttechnologie – Werkstätte und Produktionstechnik | 7 | 7 | 8 | 8 | 9 | 9 | 48 | IV |
| 4.b | Flechttechnologie | 1 | 1 | 2 | 2 | 2 | 2 | 10 | III |
| C. | Verbindliche Übung | ||||||||
| 1. | Soziale und personale Kompetenz 2 | 1(1) | 1(1) | 1(1) | 1(1) | – | – | 4 | III |
| Gesamtsemesterwochenstundenzahl | 36 | 36 | 36 | 36 | 36 | 36 | 216 | ||
| D. | Pflichtpraktikum | mindestens 4 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Eintritt in die 3. Klasse | |||||||
| Freigegenstände, Unverbindliche Übungen, Förderunterricht | Semesterwochenstunden | Lehrverpflichtungsgruppe | |||||||
| Klasse | |||||||||
| 1. | 2. | 3. | |||||||
| Semester | |||||||||
| 1. | 2. | 3. | 4. | 5. | 6. | ||||
| E. | Freigegenstände | ||||||||
| 1. | Active English | 2 | 2 | 2 | 2 | 1 | 1 | (I) | |
| 2. | Blindenspezifische Schriftsysteme | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | (III) | |
| 3. | Projektmanagement | – | – | – | – | 2 | 2 | (III) | |
| 4. | Lebenspraktische Fertigkeiten | – | – | 2 | 2 | – | – | (IV) | |
| 5. | Mitarbeiterführung und -ausbildung | – | – | – | – | 1 | 1 | III | |
| F. | Unverbindliche Übungen | ||||||||
| 1. | Bewegung und Sport | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | (IVa) | |
| 2. | Sprachtraining Deutsch | 2 | 2 | 2 | 2 | – | – | II | |
| 3. | Spielmusik | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | (III) | |
| G. | Förderunterricht 3 | ||||||||
| 1. | Deutsch und Kommunikation | ||||||||
| 2. | Englisch | ||||||||
| 3. | Angewandte Mathematik | ||||||||
| 4. | Blindenspezifische Schriftsysteme | ||||||||
| 5. | Fachtheoretische Pflichtgegenstände | ||||||||
___________________
1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel gemäß Abschnitt IV abgewichen werden.
2 Mit Übungen sowie in Verbindung und inhaltlicher Abstimmung mit einem oder mehreren der in den Abschnitten A. bzw. B. angeführten Pflichtgegenständen.
3 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.
4 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen.
Stundentafel der Deutschförderklasse
| Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung | Wochenstunden pro Semester | Lehrverpflichtungsgruppen |
| 1. Deutsch in der Deutschförderklasse | 20 | (I) |
| 2. Religion | 2 | (III) |
| 3. Weitere Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung 1 | x 2 | Einstufung wie entsprechende/r Pflichtgegenstand, Verbindliche Übung |
| Gesamtsemesterwochenstundenzahl | x 3 | |
| Freigegenstände und Unverbindliche Übungen 4 | ||
______________________________
1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion) sowie die verbindliche Übung gemäß der Stundentafel der Fachschule für Korb- und Möbelflechterei für blinde und sehbehinderte Menschen; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände sowie der verbindlichen Übung erfolgt durch die Schulleitung.
2 Die Festlegung der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen weiteren Pflichtgegenstände sowie die verbindliche Übung entfallen, erfolgt durch die Schulleitung; die Semesterwochenstunden der weiteren Pflichtgegenstände sowie der verbindlichen Übung ergeben sich aus der Differenz zur Gesamtsemesterwochenstundenzahl.
3 Die Gesamtsemesterwochenstundenzahl entspricht jener des jeweiligen Semesters gemäß der Stundentafel der Fachschule für Korb- und Möbelflechterei für blinde und sehbehinderte Menschen.
4 Wie Stundentafel der Fachschule für Korb- und Möbelflechterei für blinde und sehbehinderte Menschen.
Siehe Anlage 1.
Das fachbezogene Qualifikationsprofil des Lehrplans erfüllt zumindest die Anforderungen einer facheinschlägigen Lehrabschlussprüfung. Für den Bereich der beruflichen Qualifikationen, des Arbeitsrechts einschließlich der Kollektivverträge sowie des Sozialversicherungsrechts wird mit dem Zeugnis der Abschlussprüfung zumindest der Nachweis einer mit einer facheinschlägigen Lehrabschlussprüfung abgeschlossenen beruflichen Ausbildung gemäß § 34a Berufsausbildungsgesetz, BGBl. Nr. 142/1969 idgF erbracht.
Die Fachschule für Korb- und Möbelflechterei ist eine schwerpunktmäßig auf den Erwerb von praktischen Fähigkeiten ausgerichtete Ausbildung.
Die Absolventinnen und Absolventen der Fachschule für Korb- und Möbelflechterei können eigenverantwortlich kreative Tätigkeiten auf dem Gebiet der Konstruktion und Fertigung von Erzeugnissen der Korb- und Möbelflechterei sowie die Betreuung, Instandhaltung und Wartung Holz bearbeitender Maschinen und Anlagen übernehmen.
Sie können im gestaltenden Handwerk, in Bereichen der Holzkonstruktion, Fertigung und Montage von Produkten der Korb- und Möbelflechterei oder in der Kreativwirtschaft eingesetzt werden.
Auch die Dokumentation von planenden und ausführenden Tätigkeiten eines Korb- und Möbelflechtereibetriebes mittels Computer und einschlägiger Software, die Auswahl, Wartung und Instandhaltung von Betriebseinrichtungen zählen zu den typischen Aufgabenbereichen der Absolventen und Absolventinnen der Fachschule für Korb- und Möbelflechterei.
Die Anwendung einschlägiger Normen und Vorschriften sowie von Schutzmaßnahmen sind integrierender Bestandteil aller Tätigkeiten.
Für die selbstständige Ausübung von Gewerben ist der Nachweis der allgemeinen und besonderen Voraussetzungen erforderlich. Unter anderem ist im Bereich der besonderen Voraussetzungen der Nachweis der betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Kenntnisse vorgesehen. (§ 23 Abs. 1 GewO – „Unternehmerprüfung“). Gemäß § 8 Abs. 2 der Unternehmerprüfungsordnung, BGBl. Nr. 453/1993 idgF, führt der erfolgreiche Abschluss der technischen, gewerblichen und kunstgewerblichen Fachschulen gemäß § 58 des Schulorganisationsgesetzes zum Entfall des Prüfungsteiles „Unternehmerprüfung“.
Im Bereich Recht können die Absolventinnen und Absolventen die Voraussetzungen für den Abschluss und die Erfüllung eines Vertrages erläutern sowie Gewährleistungs-, Garantie- und Schadenersatzansprüche geltend machen. Sie können die verschiedenen Rechtsformen von Unternehmen und deren Organisation erläutern, sich Informationen aus dem Firmenbuch beschaffen. Sie können die wesentlichen Bestimmungen des Arbeitsrechts, des Gewerberechts und des Insolvenzrechts erläutern und im beruflichen Umfeld einsetzen.
Im Bereich Wirtschaft und Betriebstechnik können die Absolventinnen und Absolventen die Struktur des Jahresabschlusses beschreiben, aus betriebswirtschaftlichen Kennzahlen Schlussfolgerungen ziehen und die Ergebniswirksamkeit von einfachen Geschäftsfällen auf den Jahresabschluss beurteilen. Sie können die wichtigsten Kostenbegriffe erklären, eine einfache Kostenstellenrechnung durchführen, mit vorgegebenen Daten Kalkulationen durchführen, Deckungsbeiträge ermitteln und beurteilen. Sie können die verschiedenen Erscheinungsformen der Ertragsteuern erläutern, das System der Umsatzsteuer, der Personalnebenkosten und den Aufbau einfacher Lohn- und Gehaltsabrechnungen erklären. Sie können die Funktionsweise der Marketing-Instrumente erläutern, einfache Organigramme und Abläufe in Unternehmen interpretieren, Ziele und Aufgaben der Logistik sowie Vertriebs- und Beschaffungsprozesse beschreiben. Außerdem können Sie Gestaltungsgrundsätze der Produktion beschreiben, Methoden der Zeitermittlung erläutern, Arbeitspläne erstellen und Methoden des Projektmanagements und Qualitätsmanagements beschreiben und anwenden.
Im Bereich Fachzeichnen und Konstruktion können die Absolventinnen und Absolventen normgerechte Fertigungszeichnungen nach vorgegebenen Entwürfen ausführen, Arbeitstechniken unter Berücksichtigung von qualitätstechnischen, ökonomischen und ökologischen Gesichtspunkten erklären sowie Schaubilder von Möbeln und Innenräumen erstellen.
Im Bereich Holztechnik können die Absolventinnen und Absolventen grundlegende Techniken der Holzbearbeitung wie Sägen, Hobeln, Raspeln, Feilen, Schleifen, Bohren, Verleimen fachgerecht anwenden sowie Holzwaren beschreiben und an einfachen themenbezogenen Aufgaben maßgetreu anfertigen. Sie können zeitgemäße Holzverbindungen anfertigen und Möbel für das Stuhlflechten von vorbereiten sowie Skizzen von Holzverbindungen zeichnen und erläutern.
Im Bereich Flechttechnologie können die Absolventinnen und Absolventen Materialien gezielt einsetzen, kennen deren Eigenschaften, Handelsformen, Oberflächenbehandlung, die Gewinnung und Verwendung sowie die vorschriftsmäßige Entsorgung. Sie können professionell nach eigenen Musterentwürfen flechten, Arbeitsbeschreibungen für Flechtarten und Korbwaren erläutern und bei komplexen themenbezogenen Aufgaben professionell anwenden.
Schulautonome Lehrplanbestimmungen (§ 6 Abs. 1 Schulorganisationsgesetz) eröffnen in dem vorgegebenen Rahmen Freiräume im Bereich der Stundentafel, der durch den Lehrplan geregelten Inhalte des Unterrichts (Lehrpläne der einzelnen Unterrichtsgegenstände), der Lern- und Arbeitsformen sowie der Lernorganisation. Die Nutzung dieser Freiräume hat auf der Grundlage eines Konzeptes zu erfolgen. Das Konzept hat die Anforderungen des regionalen Umfelds, insbesondere aber die Erfordernisse des Arbeitsmarktes im Bereich der technischen, gewerblichen und kunstgewerblichen Berufe, die Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler, der Schulpartner insgesamt sowie die personellen und materiellen Möglichkeiten des Schulstandortes zu berücksichtigen.
Schulautonome Lehrplanbestimmungen haben auf das allgemeine Bildungsziel und das fachbezogene Qualifikationsprofil, die damit verbundenen Berechtigungen, die Erhaltung der Übertrittmöglichkeiten zwischen Schulen sowie die Erfüllung der Bildungs- und Lehraufgaben Bedacht zu nehmen.
Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen können im Bereich der allgemeinbildenden Pflichtgegenstände, mit Ausnahme der Pflichtgegenstände „Religion“, „Ethik“ sowie „Bewegung und Sport“, Abweichungen von der Stundentafel unter Beachtung der Bildungs- und Lehraufgaben vorgenommen werden, indem die Aufteilung der Wochenstunden und die Verteilung des Lehrstoffs auf die Klassen bzw. Semester abweichend vorgenommen wird.
Anstelle des Pflichtgegenstandes „Englisch“ kann eine andere lebende Fremdsprache als Pflichtgegenstand festgelegt werden. In diesem Fall beziehen sich die Bestimmungen bezüglich integriertes Fremdsprachenlernen (CLIL) auf diese lebende Fremdsprache.
Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen können unter Beachtung der Bildungs- und Lehraufgaben im Bereich der fachpraktischen und fachtheoretischen Pflichtgegenstände Abweichungen von der Stundentafel nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen vorgenommen werden:
1. In den betreffenden Pflichtgegenständen ist es zulässig, die Aufteilung der Wochenstunden und die Verteilung des Lehrstoffs auf die Klassen bzw. Semester abweichend vorzunehmen.
2. Das Stundenausmaß der betreffenden Pflichtgegenstände (ausgenommen Pflichtgegenstand „Betriebspraxis“ und der Pflichtgegenstand „Unternehmensführung“) kann insgesamt um bis zu zehn Semesterwochenstunden im Verlauf der Ausbildung reduziert werden, um im Ausmaß der Reduktionen entweder zusätzliche Pflichtgegenstände einzuführen oder das Stundenausmaß von vorgesehenen Pflichtgegenständen zu erhöhen.
3. Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes „Betriebspraxis“ kann um bis 5 Semesterwochenstunden reduziert werden um im Ausmaß der Reduktion entweder zusätzliche Pflichtgegenstände einzuführen oder das Stundenausmaß von vorgesehenen Pflichtgegenständen zu erhöhen.
4. Bei Anwendung der in Z 2 und Z 3 genannten Maßnahmen ist zu beachten, dass die Gesamtsemesterwochenstundenzahl der Ausbildung erhalten bleibt. Die Reduktionen gemäß Z 2 unterliegen außerdem der Beschränkung, dass dadurch
– die Summe der Semesterwochenstunden je Pflichtgegenstand um nicht mehr als die Hälfte reduziert oder erhöht sowie
– weder die Zahl der geteilten Semesterwochenstunden noch die Zahl der zu bildenden Schüler- und Schülerinnengruppen erhöht werden darf.
Ferner können durch schulautonome Lehrplanbestimmungen Freigegenstände und Unverbindliche Übungen, ein Förderunterricht sowie ein geändertes Stundenausmaß in den, im Lehrplan vorgesehenen Freigegenständen, Unverbindlichen Übungen und Förderunterrichtsbereichen festgelegt werden.
Als fremdsprachlicher Schwerpunkt können in einzelnen Pflichtgegenständen (vorzugsweise in fachtheoretischen Pflichtgegenständen, aber auch in allgemein bildenden und fachpraktischen Pflichtgegenständen, ausgenommen jedoch die Pflichtgegenstände „Religion“, „Deutsch und Kommunikation“ und „Englisch“) ab der 2. Klasse bis zu 36 Unterrichtsstunden pro Klasse in Abstimmung mit dem Pflichtgegenstand „Englisch“ in englischer Sprache unterrichtet werden. Die Festlegung der Pflichtgegenstände und des Stundenausmaßes in den einzelnen Pflichtgegenständen und Klassen hat durch schulautonome Lehrplanbestimmungen zu erfolgen. Unberührt bleibt die Möglichkeit der Anordnung einer lebenden Fremdsprache als Unterrichtssprache gemäß § 16 Abs. 3 des Schulunterrichtsgesetzes.
Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen Änderungen gemäß Z 1 bis 3 des Absatzes „Schulautonome Abweichungen von der Stundentafel und vom Lehrstoff“ beschlossen werden, haben die schulautonomen Lehrplanbestimmungen auch die erforderlichen Regelungen hinsichtlich der Bildungs- und Lehraufgaben, der Lehrstoffumschreibungen sowie der didaktischen Grundsätze zu enthalten.
Bei Schaffung zusätzlicher Unterrichtsgegenstände und bei Veränderung bestehender Unterrichtsgegenstände ist auf das fachliche Ausbildungsziel des Lehrplanes zu achten.
Schülerinnen und Schüler sollen allgemeine oder fachliche Kompetenzen erwerben, die die in den anderen Pflichtgegenständen vermittelten Haltungen, Kenntnisse und Fertigkeiten unter Berücksichtigung regionaler Erfordernisse vertiefen oder ergänzen.
Die pädagogischen Möglichkeiten sollten so eingesetzt werden, dass insbesondere die Kooperationsfähigkeit, die gedankliche Mobilität sowie die Auseinandersetzung mit dem sozialen, ökonomischen und ökologischen Umfeld gefördert werden. Wo es das Sachgebiet zulässt, ist Projektunterricht auch klassenübergreifend oder geblockt zu empfehlen.
Soweit sich der Lehrstoff auf Inhalte erstreckt, die nicht innerhalb der lehrplanmäßig vorgesehenen Unterrichtsgegenstände durch entsprechende Erhöhung des Stundenausmaßes abgedeckt werden können, sind folgende zusätzliche Fachgebiete vorgesehen:
Fachgebiet „Fremdsprache“:
Eine weitere lebende Fremdsprache mit einer zum Pflichtgegenstand „Englisch“ analogen Gestaltung des Lehrstoffes und der didaktischen Grundsätze (Lehrverpflichtungsgruppe I).
Fachgebiet „Persönlichkeitsbildung“:
Förderung der Persönlichkeitsentwicklung durch kulturelle, allgemein bildende, musische, persönlichkeitsbildende oder berufsbezogene Unterrichtsangebote (Lehrverpflichtungsgruppe III).
Fachgebiet „Wirtschaft und Betriebstechnik“:
Unterrichtsangebote, die die wirtschaftliche und betriebstechnische Bildung in Bezug zur jeweiligen Fachrichtung ergänzen (Lehrverpflichtung II).
Fachgebiet „Recht und Entrepreneurship“:
Unterrichtsangebote, die die rechtliche Bildung vor allem im Hinblick auf die selbstständige Ausübung eines Gewerbes oder die Gründung und Führung eines Unternehmens ergänzen und vertiefen (Lehrverpflichtung III).
Fachgebiet „Geografie, Geschichte und politische Bildung, Volkswirtschaft“:
Unterrichtsangebote, die das geografische und historische Wissen vertiefen sowie volkswirtschaftliche und politische Bildung im Sinn einer umfassenden Erziehung zur mündigen Staatsbürgerin bzw. zum mündigen Staatsbürger gewährleisten (Lehrverpflichtungsgruppe III).
Fachgebiet „Umwelt“:
Einführende Darstellungen zur Ergänzung der technisch-naturwissenschaftlichen Bildung in allgemein-naturwissenschaftlichen Bereichen (Lehrverpflichtungsgruppe III).
Fachgebiet „Fachtheorie“:
Einführung in technische Disziplinen, die nicht den Schwerpunkt der Fachausbildung darstellen (Lehrverpflichtungsgruppe II). Den Ausbildungsschwerpunkt im Bereich der Fachtheorie vertiefende oder ergänzende Unterrichtsangebote mit nicht-enzyklopädischem Charakter (Lehrverpflichtungsgruppe I).
Fachgebiet „Projekt“:
Unterrichtsangebote, die eine gegenstandsübergreifende Vertiefung innerhalb der Fachrichtung zum Ziel haben, unter Einbeziehung von fachtheoretischen sowie fachpraktischen Elementen mit Laboratoriumscharakter bzw. Konstruktionsübungen (Lehrverpflichtungsgruppe I).
Der Unterricht soll immer von den sehr unterschiedlichen Lebens- und Lernerfahrungen der Jugendlichen ausgehen. Bei der Vermittlung des Lehrstoffes ist auf die eingeschränkte bzw. fehlende Möglichkeit der visuellen Wahrnehmung Rücksicht zu nehmen. Für blinde und sehbehinderte Menschen sind die in Regelschulen verwendeten Unterrichtsmedien wie Bücher, Overhead-Folien und Arbeitsblätter häufig nicht zugänglich. Sie müssen daher den besonderen Bedürfnissen entsprechend aufbereitet werden. Eine solche kann zB durch Übertragung von Texten in Punktschrift, in elektronischer Form oder durch schematische Graphiken in tastbarer Form geschehen. Es sind daher alle vorhandenen Sinne zu schulen und die sensorischen Wahrnehmungen wie Tasten, Spüren, Fühlen und Hören in den Unterricht einzubeziehen.
Der Tastsinn kann im Vergleich zum Sehsinn nur ein geringes Maß an Informationen vermitteln. Das ergibt sich einerseits durch das Fehlen von Farben und Mustern sowie durch die Unmöglichkeit, kleine Details zu erfassen, und andererseits dadurch, dass immer nur Teile des Ganzen erfasst und erst danach gedanklich „zusammengebaut“ werden können. Der Tastsinn ermöglicht nur eine sukzessive Erfassung im Unterschied zur simultanen des Sehsinns. Haptisch aufgenommene Informationen werden nur bei häufigen Wiederholungen im Gedächtnis behalten.
Visuelle Aufgaben sind häufig mit Hilfe der anderen Sinne durchführbar, wobei zu beachten ist, dass sehgeschädigte Menschen in der Regel einen größeren Zeitaufwand für die Erarbeitung eines Lehrstoffes benötigen. Es ist daher eine Auswahl grundlegender Inhalte zu treffen, an Hand derer man exemplarisch vorgegebene Lernziele erreichen kann.
Grafisch orientierte Bildungs- und Lehrstoffinhalte in einzelnen Fächern können von sehbehinderten und blinden Schülerinnen und Schülern soweit erfüllt werden, als eine Umsetzung durch den Einsatz spezieller optischer, elektronischer, taktiler oder verbaler Hilfsmittel möglich ist. Allenfalls können diese Inhalte zumindest theoretisch abgehandelt werden.
Sehen unter erschwerten Bedingungen bereitet in der Regel einen erhöhten psychischen Aufwand. Dieser ergibt sich unter anderem dadurch, dass Sehreize, die normalsichtige Menschen faktisch simultan aufnehmen und die das Gedächtnis und das schlussfolgernde Denken unterstützen, nacheinander aufgenommen und zusammengesetzt werden müssen. Der damit verbundene häufigere Rückbezug erfordert zusätzliche Seh- und Gedächtnisleistungen; Verlangsamung und rasche Ermüdung sind die Folgen.
Das praktische Tun soll im Mittelpunkt aller Lehrtätigkeiten stehen, wobei im besonderen Maße der Sicherheit der Schülerinnen und Schüler Rechnung zu tragen ist. Manche technische Vorgänge sind taktil nicht erfahrbar und müssen auf verbale Beschreibungen beschränkt werden. Der Lehrersprache kommt daher besondere Bedeutung zu. Dem Tonfall, der Sprachmelodie und der deutlichen Aussprache entnehmen blinde Menschen mehr Information als sehende. Zu berücksichtigen ist auch die ganzheitliche Begriffsbildung, um so genannte Worthülsen zu vermeiden. Die von den Schülerinnen und Schülern verwendeten Begriffe sind also immer auf ihre inhaltliche Belegung hin zu überprüfen.
Der Computer stellt für sehbehinderte oder blinde Menschen eine zentrale Kommunikationsbrücke zu den sehenden Personen ihres Arbeitsumfeldes dar, die in der Regel die klassische Punktschrift nicht beherrschen. Damit die Chancen, die die neuen Technologien für Menschen mit Behinderung in sich bergen, in der Praxis auch tatsächlich zum Tragen kommen können, muss sichergestellt werden, dass die technische Ausstattung dem Leistungsvermögen und der Art der Behinderung angemessen ausgewählt wird und beinhaltet im Weiteren, dass diese komplexe Technik sachgerecht und effektiv einzusetzen ist. Die umfangreichen Möglichkeiten der Anwendung elektronischer Hilfsmittel sollen den Schülerinnen und Schülern durch fächerübergreifenden Einsatz verdeutlicht werden.
Eine permanente Anpassung von Schulungsmaterialien und Unterrichtsmethoden auf die sich ständig verändernde Hard- und Software-Landschaft ist notwendig.
Der Lehrstoff ist unter Heranziehung der im Werkstättenunterricht gewonnenen praktischen Erfahrungen zu behandeln. Die Vermittlung des Lehrstoffes soll mittels blindengerechter Modelle oder tastbarer Darstellungen geschehen.
Für Schülerinnen und Schüler mit Seheinschränkungen sind neben den Modellen vergrößerte Darstellungen zu verwenden.
Der Unterricht im Gegenstand Lebenspraktische Fertigkeiten ist nach den Erkenntnissen der modernen Ernährungswissenschaft lebensnah und behindertengerecht zu gestalten. Geruchs- und Geschmackssinn, Tastsinn und Gehör sind bei der Zubereitung von Nahrungsmitteln und beim Umgang mit mechanischen und elektrischen Geräten gezielt einzusetzen. Bei der Wahl von Verfahrensweisen, Geräten und Hilfsmitteln ist es wichtig, dass sie Zeit und Kraft sparen und dem Sehgeschädigten Sicherheit gewährleisten. Grundlegende Arbeitstechniken sind durch verstärktes Einüben zu automatisieren. Der Unterricht soll in geblockter Form durchgeführt werden.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
„Englisch“, „Geografie, Geschichte und Politische Bildung“, „Angewandte Mathematik“, „Naturwissenschaftliche Grundlagen“ und „Angewandte Informatik“.
Siehe Anlage 1.
Der Ethikunterricht ist den grundlegenden Menschen- und Freiheitsrechten verpflichtet. Er zielt auf begründetes Argumentieren und Reflektieren im Hinblick auf Fragen der Ethik und Moral ab.
Der Ethikunterricht soll Schülerinnen und Schüler zu selbstständiger Reflexion über gelingende Lebensgestaltung befähigen, ihnen Orientierungshilfen geben und sie zur fundierten Auseinandersetzung mit Grundfragen der eigenen Existenz und des Zusammenlebens anleiten.
In der Auseinandersetzung mit unterschiedlichen philosophischen, weltanschaulichen, kulturellen und religiösen Traditionen und Menschenbildern leistet der Ethikunterricht einen Beitrag zur Persönlichkeitsentwicklung. Hierbei sollen die Fähigkeit und die Bereitschaft der Schülerinnen und Schüler gestärkt werden, die Würde des Menschen zu achten, Verantwortung für das eigene Leben und Handeln sowie das friedliche Zusammenleben zu übernehmen sowie eine Haltung von Toleranz und Offenheit zu praktizieren.
Der Ethikunterricht unterstützt die Schülerinnen und Schüler in der Auseinandersetzung mit eigenen Erfahrungen und fördert autonomes und selbstreflektiertes Urteilen und Handeln. Er stärkt die Bereitschaft zu argumentativer Prüfung eigener Haltungen und moralischer (Vor-)Urteile.
Grundlagenwissenschaft des Ethikunterrichts ist die Philosophie.
Bezugswissenschaften sind alle Wissenschaften, die das menschliche Handeln erforschen, insbesondere Psychologie, Soziologie, Pädagogik, Anthropologie, Religionswissenschaft, Theologien verschiedener Religionsgemeinschaften, Geschichte, Politikwissenschaft, Rechtswissenschaft, Wirtschaftswissenschaften, Medienwissenschaft, Genderforschung, Informatik, Biologie, Chemie und Medizin. Die zentrale fachliche Grundlage des Unterrichtsgegenstandes Ethik ist die Praktische Philosophie.
Als Integrationswissenschaft vertieft die Ethik praktisch-philosophische Diskurse durch Erkenntnisse der einschlägigen Bezugswissenschaften und bindet die Ergebnisse an die Gegebenheiten der Lebenswelt zurück.
Die zentrale fachliche Grundlage des Unterrichtsgegenstandes Ethik ist die Praktische Philosophie.
Aus den im Lehrstoff abgebildeten Anwendungsbereichen (Themen) entwickelte, für die Lebensgestaltung relevante Problemfragen werden aus drei Perspektiven betrachtet, die einander ergänzen und durchdringen. Dabei wird die Verbindung zu den Bezugswissenschaften hergestellt.
Die Lebenswirklichkeit der Einzelnen – personale Perspektive:
Hier wird die Frage nach der Bedeutung des jeweiligen Themas für ein gutes und gelingendes Leben der Einzelnen gestellt. Dafür wird an die Alltagserfahrungen und existenziellen Grunderfahrungen der Schülerinnen und Schüler angeknüpft.
Das Zusammenleben in der Gesellschaft – gesellschaftliche Perspektive:
Aus dieser Perspektive wird das jeweilige Thema im Hinblick auf das Zusammenleben in lokalen bis hin zu globalen Kontexten betrachtet. Dabei wird auf die verschiedenen kulturellen, sozialen, ökonomischen und religiösen Hintergründe und Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler Rücksicht genommen.
Wirkmächtige Leitvorstellungen und Ideen – ideengeschichtliche Perspektive:
Aus dieser Perspektive wird das jeweilige Thema im Hinblick auf das moralisch Gute und Gerechte im Lichte maßgeblicher ethischer Positionen und Begriffe sowie unter Bezugnahme auf kulturelle und religiöse Traditionen betrachtet und reflektiert.
Im Unterricht sind folgende Gestaltungsprinzipien anzuwenden:
Integration von Lebenswelt, Ethik und Bezugswissenschaften
Bei der Gestaltung des Ethikunterrichts ist an den Lebenserfahrungen der Schülerinnen und Schüler anzuknüpfen. Diese sind durch relevante Erkenntnisse der Bezugswissenschaften unter Zuhilfenahme ethisch-philosophischer Theorien und Methoden problemorientiert zu diskutieren und zu vertiefen.
Diskursorientierung
Mögliche Lösungen moralischer oder lebensgestalterischer Probleme sind diskursiv zu erarbeiten bzw. vorgeschlagene Antworten kritisch zu untersuchen. Dazu sind mannigfaltige (interaktive) Methoden und Gesprächs- und Diskussionsformate einzusetzen.
Diversitätsgebot
Auf die Vielfalt unterschiedlicher Weltanschauungen und Menschenbilder ist Rücksicht zu nehmen. Die Auseinandersetzung mit den verschiedenen Positionen ist ergebnisoffen und respektvoll zu gestalten. Der Unterricht ist so zu strukturieren, dass mehrere wohlbegründete, voneinander abweichende Positionierungen möglich sind.
Fachdidaktische Aufbereitung
Zur Gestaltung fachspezifischer Lerngelegenheiten sind von den Lehrerinnen und Lehrern Kompetenzbeschreibungen, Anwendungsbereiche und zentrale fachliche Konzepte zu verknüpfen.
Jedes Unterrichtsthema soll unter Berücksichtigung der drei Perspektiven des zentralen fachlichen Konzepts altersgerecht behandelt werden. Personale, gesellschaftliche und ideengeschichtliche Perspektive sind je nach Lerngruppe und Unterrichtsintention unterschiedlich zu gewichten, wobei eine im Vordergrund stehen kann.
Es können Exkursionen zu außerschulischen Lernorten durchgeführt und Gespräche, Begegnungen und Workshops mit Expertinnen und Experten ermöglicht werden.
Das Kompetenzmodell gliedert sich in fünf Kompetenzbereiche, die für alle Schulstufen gelten. Die beschriebenen Kompetenzen sind in allen Schulstufen zu entwickeln. Ihr Ausprägungsgrad soll mit aufsteigender Schulstufe komplexer und differenzierter werden.
Wahrnehmen und Perspektiven einnehmen
Die Schülerinnen und Schüler können
– Situationen und Probleme der individuellen, sozialen und ökologischen Lebenswelt wahrnehmen, beschreiben und deuten und
– sich mit Denkweisen, Wertvorstellungen und Lebenswelten anderer auseinandersetzen sowie die eigene Position einordnen.
Analysieren und Reflektieren
Die Schülerinnen und Schüler können
– ethisch-relevante Texte mit Hilfe fachspezifischer Terminologie und Methoden erschließen und verfassen und
– Wissen und Erfahrungen aus unterschiedlichen Fachgebieten und Lebensbereichen aufeinander beziehen und im Lichte ethischer Positionen reflektieren.
Argumentieren und Urteilen
Die Schülerinnen und Schüler können
– moralische und ethische Grundkonzepte darstellen, ihre historischen, sozioökonomischen und kulturellen Zusammenhänge verstehen und
– Argumente kritisch prüfen sowie eigenständige und begründete ethische Urteile fällen.
Interagieren und Sich-Mitteilen
Die Schülerinnen und Schüler können
– eigene Gedankengänge und die anderer sachgemäß und sprachlich sensibel darstellen und
– Auseinandersetzungen auf argumentativer Grundlage konsens- und dissensfähig führen und mit Meinungsverschiedenheiten und Konflikten gewaltfrei umgehen.
Handlungsoptionen entwickeln
Die Schülerinnen und Schüler können
– durch Handlungsentwürfe zu moralischen Problemen verantwortungsbewusst und ethisch reflektiert Stellung beziehen und
– die erworbenen Kompetenzen zu eigenen Lebensentwürfen in Beziehung setzen.
Der Ethikunterricht soll Raum für aktuelle Themen bieten.
In besonderer Weise ist auf die mit der jeweiligen Schulform verbundenen Schwerpunkte einzugehen. Dabei können weitere Bereichsethiken thematisiert oder Lehrstoffe behandelt werden.
1. Klasse (1. und 2. Semester):
Ethik und Moral, Freiheit und Verantwortung;
Grundrechte, Kinderrechte
Formen von Familie, Partnerschaft und Freundschaft;
Autoritäten, Vorbilder, Jugendkultur
Glücksvorstellungen, Glücksethiken, Glücksforschung
Suchtprävention, Abhängigkeit, Verantwortung des Einzelnen und der Gesellschaft
Globale und lokale Umweltthemen, globale Gerechtigkeit, nachhaltige Entwicklung, Nachhaltigkeit, Klima, lebensdienliche Wirtschaft, Konsumentinnen- und Konsumentenethik
Religionsgemeinschaften und säkulare Weltanschauungen in Österreich;
Religion und Staat
2. Klasse:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Zweck, Nutzen, guter Wille, Gerechtigkeit
Pressefreiheit, digitale Welt, Wahrheit und Manipulation
Glaubensgrundlagen, moralische Richtlinien
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Moralischer Status von Tieren, Tierrechte, Tierschutz
Sex und Gender; moralische Dimensionen von Liebe und Sexualität;
Reproduktion
Konfliktforschung, Konfliktlösung, gewaltfreie Kommunikation, Respekt und Toleranz
3. Klasse – Kompetenzmodul 5:
5. Semester:
Tugendethik, Pflichtethik, Nutzenethik
Entwicklung und aktuelle Situation;
Integration und Inklusion; Umgang mit Behinderungen, Stereotypen, Fremdheit, interkulturellen Erfahrungen
Ärztliches und pflegerisches Berufsethos;
Gesundheitliche Aspekte des Sports;
Umgang mit Alter, Sterben und Tod
6. Semester:
Konzepte von Identität, Theorien der Moralentwicklung
Markt und Moral, Unternehmensethik, Technikfolgenabschätzung und -bewertung
Glaubensgrundlagen und moralische Richtlinien im Hinduismus, Buddhismus und Konfuzianismus
1. Klasse (1. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können
– Wortarten, Satzglieder und Satzarten erkennen, bestimmen und anwenden;
– grundlegende Regeln der Zeichensetzung und Rechtschreibung anwenden;
– die Standardsprache als Zugang zu Wissen, Beruf, Kultur und Gesellschaft schriftlich und mündlich korrekt anwenden;
– passende Gesprächsformen in privaten und beruflichen Sprechsituationen anwenden;
– Fragen verständlich und angemessen in der Standardsprache formulieren und beantworten;
– mündlichen Darstellungen folgen, sie verstehen und daraus Kerninformationen entnehmen;
– Sachverhalte in der Standardsprache darstellen;
– gängige Fremdwörter verstehen und richtig anwenden.
Sprachbewusstsein:
Wortarten, Satzglieder und Satzarten, Erkennen von Satzgrenzen, Zeichensetzung und Rechtschreibung, gängige Fremdwörter, Darstellung von Sachverhalten, Entnahme von Kerninformationen, Erkennen von Redeabsichten, freies Erzählen, Berichten und Beschreiben.
Zuhören und Sprechen:
Aktives Zuhören, Fragen in Standardsprache, Darstellung von Sachverhalten, Entnahme von Kerninformationen, Erkennen von Redeabsichten, freies Erzählen, Berichten und Beschreiben.
Schreiben:
Planen, Schreiben und Überarbeiten von Texten, Textsortenwissen (Erzählung, Bericht, Beschreibung, Inhaltsangabe, einfache Zusammenfassung, Privatbrief, E-Mail).
2. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können
– Fragen verständlich und angemessen in der Standardsprache formulieren und beantworten;
– schriftlichen Texten Informationen entnehmen;
– Informationen mündlich und schriftlich wiedergeben;
– über das nötige Textsortenwissen verfügen;
– in Situationen, mit denen sie vertraut sind, mündlich und schriftlich angemessen formulieren;
– eigene Texte planen, schreiben und mithilfe von Nachschlagewerken überarbeiten;
– bewusst mit Medien umgehen.
Lesen:
Lesetechniken und –strategien, Herausfiltern von Informationen, Erfassen der wesentlichen Inhalte, verständliches Vorlesen und sinnerfassendes Lesen,
Mündliche und schriftliche Kommunikation:
Darstellen von erlebten, gehörten, gesehenen und gelesenen Sachverhalten (Beschreiben, Berichten, Anleiten und Referieren – auch berufsspezifische Themenbereiche), praxisnahe Textformen (Exzerpt, Kurzfassung, Lebenslauf, Stellenbewerbung ua.), kreative Textformen.
Reflexion:
Reflexion über die persönliche Lebenssituation, Hinterfragen des eigenen Medienkonsums.
Lern- und Arbeitstechniken:
Zielgerichtetes Beschaffen und Bearbeiten von Informationen, Benützung von Bibliotheken und elektronischen Medien, Lesetechniken.
Kultur – Gesellschaft – Medien:
Vergleichen von Themenkreisen in verschiedenen Darstellungsformen, Arten von Medien.
2. Klasse:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können
– Wortarten, Satzglieder und Satzarten erkennen, bestimmen und bewusst einsetzen;
– grundlegende Regeln der Zeichensetzung und Rechtschreibung anwenden;
– aktiv zuhören;
– mündlichen Darstellungen folgen, sie verstehen und daraus Detailinformationen entnehmen;
– Fragen verständlich und angemessen in der Standardsprache formulieren und beantworten;
– Sachverhalte in der Standardsprache darstellen;
– sinnerfassend lesen;
– schriftlichen Texten Informationen entnehmen.
Sprachrichtigkeit:
Praxisorientiertes Anwenden von Grammatik, Rechtschreibung und Zeichensetzung, Schreibung und Bedeutung fachsprachlicher Ausdrücke und häufig verwendeter Fremdwörter, Festigen und Vertiefen.
Mündliche und schriftliche Kommunikation:
Formulieren und Präsentieren verschiedener Themenbereiche (einschließlich berufsspezifischer Themenbereiche), Strukturieren und Visualisieren von Sachverhalten.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können
– Regeln der Rechtschreibung und Grammatik anwenden;
– wesentliche berufsbezogene Fremdwörter einsetzen und Fachbegriffe anwenden;
– an Diskussionen teilnehmen;
– Kurzpräsentationen vorbereiten und medienunterstützt durchführen;
– einfache Argumente formulieren und Stellungnahmen abgeben;
– Informationen einholen, filtern, ordnen, bearbeiten und präsentieren;
– über das nötige Textsortenwissen verfügen;
– mündlich und schriftlich angemessen formulieren;
– über angemessene Fertigkeiten im Bereich der Sprach- und Schreibrichtigkeit verfügen;
– Fehler erkennen und damit konstruktiv umgehen;
– über die gesellschaftliche Realität in Bezug auf ihre Lebenswelt und über Aspekte der Berufs- und Arbeitswelt reflektieren;
– ausgewählte Beispiele aus der Literatur unter Anleitung analysieren;
– wesentliche Merkmale literarischer Gattungen erkennen;
Sprachbewusstsein:
Rechtschreibung und Grammatik, Fachbegriffe und Fremdwörter aus dem beruflichen Umfeld.
Schreiben:
Einsetzen verknüpfender Elemente, Textsortenwissen (persönliche Gestaltung von Bewerbung, Lebenslauf, Motivationsschreiben), Planen, Schreiben und Überarbeiten von Texten, Beschreibung nichtlinearer Texte.
Zuhören und Sprechen:
Diskussion, Kurzpräsentationen mit Medienunterstützung, einfache Argumente, Stellungnahmen.
Lern- und Arbeitstechniken:
Auswählen und Auswerten von Informationen, kreative Arbeitstechniken (Mind – Mapping, Clustering).
Kultur – Gesellschaft – Medien:
Zugang zu unterschiedlichen Bereichen der Kultur, Auseinandersetzung mit Texten (Sachtexte und literarische Texte zu verschiedenen Themenkreisen), Sprachformen und -schichten in unterschiedlichen Kommunikationssituationen.
Reflexion:
Reflexion über Themen aus Gesellschaft, Politik und Wirtschaft in Zusammenhang mit der persönlichen Lebenswelt, ausgewählte Beispiele aus der Literatur, wesentliche Merkmale literarischer Gattungen.
3. Klasse – Kompetenzmodul 5:
5. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können
– Regeln der Rechtschreibung und Grammatik anwenden;
– verstehen wesentliche berufsbezogene Fremdwörter und Fachbegriffe und können diese anwenden;
– kritisch Stellung zu Problemen aus Gesellschaft, Politik und Wirtschaft nehmen;
– über Aspekte der Berufs- und Arbeitswelt reflektieren;
– Informationen einholen, filtern, ordnen, bearbeiten und präsentieren;
– über das nötige Textsortenwissen verfügen;
– Texte planen, schreiben und überarbeiten.
Sprachbewusstsein:
Rechtschreibung und Grammatik, Fachbegriffe und Fremdwörter aus dem beruflichen Umfeld.
Zuhören und Sprechen:
Stellungnahme zu relevanten Themen der Medienberichterstattung, Argumentieren und Appellieren, adressatenorientiertes und anlassbezogenes Sprechen (einfache monologische und dialogische Gesprächsformen (zB Rede, Beratungsgespräch, Verkaufsgespräch, Bewerbungsgespräch), nichtlineare Texte.
Lesen:
Textsortenwissen (fiktionale und nichtfiktionale Texte).
Schreiben:
Teilschritte des Schreibprozesses, Strukturieren von Argumenten, nichtlineare Texte, Textsortenwissen (Leserbrief, Stellungnahme, Erörterung).
Reflexion:
Reflexion über Themen aus Gesellschaft, Politik und Wirtschaft, zielorientierte Nutzung von Medien als Informationsquellen, ausgewählte Beispiele aus der Literatur.
6. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können
– nichtlineare Texte beschreiben und analysieren;
– mündlich und schriftlich adressatengerecht formulieren;
– über angemessene Fertigkeiten im Bereich der Sprach- und Schreibrichtigkeit verfügen;
– Fehler erkennen und damit konstruktiv umgehen;
– zu relevanten Themen der Medienberichterstattung kritisch Stellung nehmen;
– ausgewählte Beispiele aus der Literatur unter Anleitung analysieren;
– Medien zielorientiert als Informationsquellen nutzen.
Sprachbewusstsein:
Rechtschreibung und Grammatik, Fachbegriffe und Fremdwörter aus dem beruflichen Umfeld.
Zuhören und Sprechen:
Themen der Medienberichterstattung, Argumentieren und Appellieren, nichtlineare Texte.
Lesen:
Textsortenwissen (fiktionale und nichtfiktionale Texte).
Schreiben:
Teilschritte des Schreibprozesses, Strukturieren von Argumenten, nichtlineare Texte, Textsortenwissen (Leserbrief, Stellungnahme, Erörterung).
Reflexion:
Reflexion über Themen aus Gesellschaft, Politik und Wirtschaft, Medien als Informationsquellen, ausgewählte Beispiele aus der Literatur unter Anleitung.
1. Klasse (1. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können
– die Grundelemente des Langlaufs bzw. des Alpinen Schilaufs anwenden;
– die Grundkenntnisse des Verhaltens im winterlichen Gelände beschreiben und diese in der Praxis umsetzen;
– die Baderegeln beschreiben und sich der Badeordnung entsprechend verhalten;
– die Grundtechniken des Brust- und Rückenschwimmens anwenden;
– die Spielregeln des Torballspiels anwenden;
– diverse Lauf- und Startübungen absolvieren;
– ihre eigenen Körperpositionen bewusst wahrnehmen und ihre Bewegungsfähigkeit steigern;
– einen Geräteparcours durchlaufen.
Schilauf:
Grundelemente im Langlauf/Alpinen Schilauf, Grundkenntnisse des Verhaltens im winterlichen Gelände.
Schwimmen:
Badeordnung und Baderegeln, Wassergewöhnung (Auftrieb, Tauch- und Gleitübungen), kleine Spiele im Wasser, Technik des Brust- und Rückenschwimmens.
Turnen:
Schaukeln und Schwingen auf und über Geräte mit Steigerung nach Komplexität, Höhe und Weite, Torballspiel, gruppendynamische Lauf,- und Bewegungsspiele, funktionelle Gymnastik, Koordination- und Konditionsübungen.
2. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können
– Haltungsschwächen, die durch die Sehbeeinträchtigung bedingt sind, entgegenwirken und Koordinationsstörungen, durch geringe Muskelspannung und psychomotorischer Besonderheiten durch gezielte Übungen vorbeugen;
– die Notwendigkeit der Körperhygiene, gerade nach körperlicher Betätigung, beschreiben und diese durchführen;
– über verschiedene Geräte balancieren, auf der Sprossenwand klettern sowie auf Seilen hangeln und schwingen;
– Laufübungen absolvieren;
– den Schlagball mit der richtigen Technik werfen.
Turnen:
Übungen zur Verbesserung der Atmungs- und Haltungsgewohnheiten, Lauf und Bewegungsspiele, Bewegungsaufgaben wie Kriechen, Laufen mit erhöhten Geschicklichkeitsanforderungen, Übungen im Steigen, Klettern, Hangeln und Wälzen, Überklettern von Hindernissen.
Leichtathletik:
Schlagball, Mittelstreckenlauf.
2. Klasse:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können
– beim Brust- und Rückenschwimmen einen erhöhten persönlichen Leistungsstand erzielen;
– die Grundtechniken des Brust- und Rückenkraulens umsetzen;
– den Startsprung, den Rückenkraulstart und die verschiedenen Wenden durchführen;
– einfache Elemente des Bodenturnens ausführen;
– diverse Lauf- und Startübungen absolvieren;
– einen Standweitsprung selbstständig ausführen;
– verschiedene Ausdauer-, Kräftigungs-, Dehnungs- und Koordinationsübungen erklären und ausführen.
Schwimmen:
Technikverbesserung im Brust- und Rückenschwimmen, Wende, Startsprung, Schwimmen auf Ausdauer und Zeit. Technik des Brust- und Rückenkraulens.
Turnen:
Verschiedene Formen des Bodenturnens, Laufübungen zur Steigerung von Reaktion, Koordination, Schnelligkeit, Ausdauer und Gewandtheit. Startübungen, Dauerläufe.
Leichtathletik:
Kurzstreckenlauf, Standweitsprung.
Bewegungsspiele:
Grundlegendes Spiel- und Regelverständnis, Funktionelle und rhythmische Gymnastik.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die Techniken des Langlaufs/Alpinen Schilaufs mit erweiterten persönlichen Fähigkeiten und Fertigkeiten anwen-den;
– das Verhalten im winterlichen Gelände in Extremsituationen nachvollziehen und entsprechend handeln;
– erweiterte Techniken des Brust- und Rückenkraulens inklusive Start und Wende durchführen;
– einfache Aufgänge und Abgänge bei schulterhohen Geräten vorzeigen;
– sich mit Pedalos und Rollbrettern fortbewegen;
– Kurz- und Mittelstrecken mit Wettbewerbscharakter ausführen;
– die Weitsprungtechnik mit Anlauf in Grobform ausführen;
– in Bewegungsspielen Spiel- und Regelverständnis sowie taktisches Verständnis zeigen;
– einfache Tanzschritte im Rhythmus der Musik durchführen.
Schilauf:
Verbessern der Grundkenntnisse im Langlauf/Alpinen Schilauf, Vergleichswettfahrten (erweiterte Kenntnisse des Verhaltens im winterlichen Gelände).
Schwimmen:
Technikverbesserung im Brust- und Rückenkraulen, (Start und Wende, Schwimmen auf Ausdauer und Zeit, Tauchübungen in geringer Tiefe).
Turnen:
Laufübungen zur Steigerung von Reaktion, Koordination, Schnelligkeit, Ausdauer und Gewandtheit, einfache Auf-gänge und Abgänge bei schulterhohen Geräten, Gleichgewichtsschulung auf Rollbrettern und Pedalos, Wettläufe auf Kurz- und Mittelstrecken, auch in Staffelform, Weitsprung mit Anlauf.
Bewegungsspiele:
Erweitertes Spiel- und Regelverständnis sowie taktisches Verständnis, einfache Tänze.
3. Klasse – Kompetenzmodul 5:
5. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können
– Brust- und Rückenschwimmen und Kraulen durchführen;
– verschiedene Techniken der Selbst- und Fremdrettung praktisch demonstrieren;
– Wettläufe auf Kurz- und Mittelstrecken durchführen;
– die Wettkampfbedingungen und Wettkampfregeln anwenden;
– verschiedene Ballspiele für blinde oder sehbehinderte Menschen durchführen;
– komplexe Tänze, Tanzschritte und Bewegungsabfolgen durchführen.
– an Mannschaftsbewerben, Gruppentänzen und Schulveranstaltungen teilnehmen.
Schwimmen:
Grundlegende Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse in den Schwimmstilen Brust- und Rückenschwimmen sowie Kraulen, Schwimmen auf Schnelligkeit und Ausdauer., Staffeln in verschiedenen Lagen, Selbst- und Fremdrettung.
Turnen:
Laufübungen zur Steigerung von Reaktion, Koordination, Schnelligkeit, Ausdauer und Gewandtheit. Wettläufe auf Kurz- und Mittelstrecken, auch in Staffelform, verschiedene Ballspiele, im Besonderen Torball.
Bewegungsspiele:
Tänze mit komplexeren Bewegungsabläufen, Vorstellen der verschiedenen Behindertensportorganisationen.
6. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können
– Brust- und Rückenschwimmen sowie Kraulen mit entsprechender Technik, Schnelligkeit und Ausdauer durchführen;
– verschiedene Ballspiele für blinde oder sehbehinderte Menschen regelgerecht spielen;
– die Rolle des Sports in Gesellschaft und Wirtschaft beschreiben;
– „Life Time-Sportarten“ und Möglichkeiten sportlicher Betätigung über die Schulzeit hinaus nennen;
– Wettläufe auf Kurz- und Mittelstrecken sowie den Weitsprung durchführen;
– die allgemeine Leistungsfähigkeit, Ausdauer und Belastbarkeit, wobei der individuelle Leistungszuwachs Beach-tung findet, verbessern
– einfache Choreografien vorführen.
Schwimmen:
Vertiefende und erweiterte Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse in allen erlernten Schwimmstilen, Schwimmen auf Schnelligkeit und Ausdauer, Staffeln in verschiedenen Lagen.
Turnen:
Laufübungen zur Steigerung von Reaktion, Koordination, Schnelligkeit, Ausdauer und Gewandtheit, Gelände- und Orientierungsläufe.
Leichtathletik:
Ausdauerlauf, Kurzstreckenlauf, Weitsprung, Wurf, verschiedene Ballspiele, im Besonderen Torball mit erweitertem Regelwerk.
Bewegungsspiele:
Verbesserung der Koordinations-, Wahrnehmungsleistungen sowie Sozialkompetenzen, einfache Choreografien mit verschiedenen Geräten.
1. Klasse (1. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler
– die geschichtliche Entwicklung der Blindenschriftsysteme erklären;
– die einzelnen Teile der Punktschriftschreibmaschine benennen und kennen deren Funktion;
– verschiedene Einstellungen für das Layout an der Blindenschriftschreibmaschine vornehmen;
– die Symbole der Basis- und Vollschrift schreiben und lesen;
– Interpunktions- und Sonderzeichen schreiben und lesen.
Geschichtliche Entwicklung der Blindenschriftsysteme, Gebrauch der Punktschriftschreibmaschine, Zeichen der Basis- und der Vollschrift, Interpunktions- und Sonderzeichen.
2. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die Symbole der Zahlen, der Zahl-Wort-Verbindungen, der Striche, der Hervorhebungen und der Akzentbuchstaben schreiben und lesen;
– die Symbole der Daten sowie die Angabe der Uhrzeit schreiben und lesen;
– einfache mathematische Symbole schreiben, anwenden und lesen;
– Texte in Vollschrift mit der Punktschriftmaschine schreiben;
– vorgegebene Vollschrifttexte lesen.
Zahlen, Uhrzeit, Datum, Zahl-Wort-Verbindungen, Striche, Groß- und Kleinschreibung, Hervorhebungen, Akzentbuchstaben, mathematische Zeichen und Einschübe, Tastübungen – Lesen von bekannten und unbekannten Texten.
2. Klasse:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die Unterschiede einzelner Zeichen zwischen der 6-Punkt- und 8-Punkt-Schrift erkennen;
– die 8-Punkt-Computer-Braille-Schrift lesen;
– die gekürzten Lautgruppen schreiben und lesen;
– die Regeln über die Anwendung der Lautgruppenkürzungen anwenden;
– die Vor- und Nachsilben schreiben und lesen (haptisch erfassen);
– die Regeln über die Anwendung der Vor- und Nachsilben anwenden.
Eurobraille:
Klein- und Großbuchstaben des Alphabets, klein- und großgeschriebene Umlaute, Satz-, Rechen- und Internetzeichen, Blindenkurzschriftsystem (gekürzte Lautgruppen, Vor- und Nachsilben), Lesen und Schreiben der Kürzungen sowie Anwendung in einfachen Texten, Schreiben mit der Blindenschriftmaschine, Lesen am braillebedruckten Blatt und auf der Braillezeile.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können
– einformige Wort- und Wortstammkürzungen schreiben und lesen;
– die Regeln über die Anwendung der einformigen Wort- und Wortstammkürzungen anwenden;
– die Kommakürzungen schreiben und lesen;
– Kommakürzungen mit dem Umlautungspunkt schreiben und lesen;
– vorbereitete Texte mit den erlernten Kürzungen in einem angemessenen Tempo sinnerfassend lesen;
– eine angemessene Schreibgeläufigkeit (Geschwindigkeit) mit der Blindenschriftschreibmaschine erzielen;
– auf der Braillezeile digitale Inhalte mit angemessenem Lesetempo lesen.
Wort- und Wortstammkürzungen, Kommakürzungen, Schreiben auf der Punktschriftmaschine, Lesen am braillebedruckten Blatt und auf der Braillezeile.
3. Klasse – Kompetenzmodul 5:
5. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können
– zweiformige Wort- und Wortstammkürzungen schreiben und lesen;
– Hilfszeichen und besondere Schreibweisen schreiben und haptisch erkennen;
– vorbereitete Lesetexte mit den erlernten Kürzungen in einem angemessenen Tempo sinnerfassend lesen;
– grundlegende Größen und Einheiten in den Naturwissenschaften darstellen bzw. schreiben und haptisch erfassen.
Zweiformige Kürzungen, Umlautpunkt, Aufhebungspunkt, Schreiben mit der Punktschriftmaschine, Lesen am braillebedruckten Blatt und auf der Braillezeile.
6. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können
– Einschübe in Basis-, Voll- und Kurzschrift mit der Punktschriftmaschine schreiben als auch haptisch erfassen;
– nicht vorbereitete Texte ausdrucksvoll und sinnerfassend lesen;
– selbstgefertigte und vorgegebene Punktschriftstücke mittels PC digitalisieren;
– Notizen auf Punktschrifttafeln schreiben und lesen;
– Zeichen aus speziellen Schriftsystemen – so weit in den einzelnen Fachgebieten benötigt (8 Punkte Braille, Mathematik) – schreiben und lesen.
Einschübe in Basis-, Voll- und Kurzschrift, Einschübe von Fremdsprachen, mathematischen Zeichen und Computer-Braille, spezielle Schriftsysteme ( nach Erfordernis in den einzelnen Fachgebieten), Lesen von Texten, Vortragen (Rezitieren) eines Textes in Kurzschrift, Vertiefen und Festigen der Blindenkurzschrift und des Computer Brailles einschließlich der Beschränkungen bei der Anwendung der Kürzungen sowie der Satz-, Hilfs- und Sonderzeichen.
1. Klasse (1. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können
– ihre Sehbehinderung erläutern darüber Auskunft erteilen;
– die Auswirkungen der Sehbeeinträchtigung beschreiben;
– über ihre individuellen Bedürfnisse Auskunft geben;
– ihren persönlichen Maßnahmenkatalog zur Rehabilitation erläutern;
– die Notwendigkeit regelmäßiger Augenarztbesuche argumentieren;
– die Notwendigkeit des intensiven Kontakts zu Beratungsstellen, diversen Optikern und Vertriebsfirmen für eine adäquate Hilfsmittelversorgung argumentieren.
Sehen und andere Sinne:
Funktionale Evaluation zur Ermittlung des effektiv einsetzbaren Sehvermögens, Bestandsaufnahme und individuelle Fallanalyse, Evaluierung des eventuell vorhandenen Sehvermögens, Erstellung eines persönlichen Maßnahmenkatalogs.
Grundlagen der Physiologie und Funktion des menschlichen Auges mit Fachterminologie, Fehlfunktionen des menschlichen Auges, persönliche Sehbeeinträchtigung und ihre Auswirkungen.
Förderung des individuell vorhandenen Sehvermögens. Sensibilisierung, Schulung und Aktivierung der Sinne sowie Verbesserung der Interpretation und Verwertung der Sinneseindrücke.
2. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können
– spezielle Hilfsmittel zur Kommunikation und zur Orientierung anwenden;
– durch Erprobung eine auf ihre Sehschädigung abgestimmte Auswahl der Hilfsmittel vornehmen;
– die ausgewählten Hilfsmittel entsprechend handhaben und gezielt einsetzen;
– die Zeichen der 8-Punkt-Brailleschrift (Eurobraille) in Punktzuordnungen verbal wiedergeben und auf der Braillezeile lesen;
– Tastenkombinationen (Shortcuts) verwenden und können sowohl die in den Hilfsprogrammen implementierten Möglichkeiten als auch die Verwendung der Routingtasten auf der Braillezeile als Ersatz für die Benutzung der Maus nutzen.
Hilfsmittel:
Allgemeine Hilfsmittel mit tastbaren Markierungen oder akustischen Ausgaben wie Uhren und Messhilfen etc., optische Hilfsmittel wie Lupen und Monokulare, elektronische Hilfsmittel wie Lupen, Bildschirmlesegeräte, Hindernismelder, Kompass, Lichterkennungsgerät, Farberkennungsgerät.
IT-Grundschulung (assistierende Technologien):
Sprach-Ein- und -Ausgabegeräte, ScreenMagnifier (Vergrößerungsprogramme), Braille-Ein- und Ausgabegeräte, ScreenReader (Bildschirmausleseprogramme für Braillezeile), 8-Punkt-Computer-Braille-Schrift (Eurobraille).
1. Klasse (1. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können
– sich am Arbeitsplatz, in den Unterrichtsräumen, im Schulgebäude, im Schulgelände und in der näheren Umgebung der Schule zielgerichtet, sicher und selbstständig fortbewegen;
– den Schulweg selbstständig bewältigen;
– den weißen Langstock als Orientierungshilfe, Schutzhilfe und Verkehrsschutzzeichen nutzen.
Orientierung und Mobilität:
Am Arbeitsplatz, in den Unterrichtsräumen, im Schulgebäude, im Schulgelände, in der näheren Umgebung der Schule, individueller Schulweg.
Begriffsbildung:
Aufbau des Körperschemas, Lagebeziehungen zwischen Körper und Umwelt sowie Objekt zu Objekt herstellen, Förderung der Grob- und Feinmotorik (Hand-Fuß-Koordination), Grundbegriffe des Straßenverkehrs.
Grundelemente:
Vertrauensgrundsatz der Straßenverkehrsordnung (Kennzeichnungspflicht), Techniken der Sehenden Begleitung:
Annehmen und Ablehnen von Hilfe, Körperschutztechniken, Gleiten, Ausrichten, Suchtechniken, Vertrautmachen mit unbekannten Räumlichkeiten, Orientierung in unbekannten Gebäuden.
2. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die wahrgenommenen Sinneseindrücke logisch verarbeiten und in das Orientierungsdenken einfließen lassen;
– Überquerungen an nicht zu komplexen Kreuzungen selbstständig durchführen;
– die Techniken der Sehenden Begleitung sowohl in der Rolle des zu Führenden als auch des Begleiters anwenden.
Sinnesschulung:
Tasten (haptische Wahrnehmung), Hören (auditive, aurale oder akustische Wahrnehmung), Sehen (visuelle Wahrnehmung, Low Vision),
Langstocktechniken:
Diagonaltechnik, senkrechter Stock, Treppentechniken, Pendeltechnik.
Ruhiges Wohngebiet:
Einführung in das Gehen im Freien, Verfolgen von taktilen Leitlinien, Zurechtfinden nach Verlaufen, Wahrnehmen von Gehsteigkanten, Umgang mit geparkten Autos auf dem Gehsteig, Umgang mit Passanten (Hilfe erbitten/ablehnen).
Straßenüberquerungen:
Überquerung am geparkten Auto, Sicherheitsüberquerung, Parallelüberquerung, Überquerung am Zebrastreifen, Überquerung an Lichtsignalanlagen mit Akustik/Vibration.
Öffentliche Verkehrsmittel:
Zurücklegung des Schulweges.
2. Klasse:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können
– sich im ruhigen Wohngebiet oder im kleinen Geschäftsviertel zielgerichtet, sicher und selbstständig fortbewegen;
– tastbare Pläne lesen und in der Praxis verwerten;
– sich nach Himmelsrichtungen orientieren und einen Kompass nutzen;
– die allgemeinen Regeln, Verhaltensweisen und Gepflogenheiten der Straßenverkehrsteilnahme beschreiben;
– verschiedene Sinnesreize aufnehmen, interpretieren und in der Orientierung und Mobilität für sich nutzen;
– Überquerungen an Fußgänger- und Bedarfsampeln sowie an Kreuzungen mit zweiphasiger Regelung selbstständig durchführen.
Orientierung und Mobilität:
Im ruhigen Wohngebiet oder im kleinen Geschäftsviertel.
Begriffsbildung:
Taktiles Planstudium, Aufbau einer geistigen Landkarte, Methoden der Gedächtnisentlastung, Kreuzungsarten und ihre Regelung, Grundbegriffe der Straßenverkehrsteilnahme (Regeln, Gepflogenheiten, Verhaltensweisen).
Grundelemente:
Vertrautmachen mit dem Kraftfahrzeug (Ein- und Ausstieg, Sicherheitsgurte etc.), Orientierung in Geschäften, Orientierungsübungen und Himmelsrichtungen, Kompasshandhabung.
Sinnesschulung:
Low Vision (optische und elektronische Hilfen), Gehörschulung (Schallprinzipien), Riechen (olfaktorische Wahrnehmung), Schmecken (gustatorische Wahrnehmung), Bedeutung weiterer Sinne wie Gleichgewichtssinn, Tiefensensibilität, Temperatursinn und Schmerzempfindung.
Langstocktechniken:
Variationen mit sehender Begleitung, Unterbringung des Langstocks bei Nichtverwendung, Stockintegration und Koordination.
Ruhiges Wohngebiet oder kleines Geschäftsviertel:
Überquerung an zweiphasigen Verkehrsampeln, Überquerung an einer Fußgänger- und Bedarfsampel, Lokalisation von Geschäften (markante Punkte, Vertrautmachen).
Benützung öffentlicher Verkehrsmittel:
Notwendige Verkehrsmittel für den Schulweg bzw. zum Erreichen der jeweiligen Trainingsgebiete.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können
– sich im Wohngebiet oder Geschäftsviertel mit erhöhtem Passanten- und Verkehrsaufkommen zielgerichtet, sicher und selbstständig fortzubewegen;
– mit unbekannten Menschen Kontakt aufnehmen und gezielt nach Hilfe fragen;
– Überquerungen an Kreuzungen mit mehrphasiger Regelung und am Kreisverkehr mit Zebrastreifen selbstständig durchführen;
– den Weg zu einem Geschäft selbstständig zurücklegen und Einkäufe tätigen.
Orientierung und Mobilität:
Im belebten Wohngebiet oder Geschäftsviertel.
Langstocktechniken:
Pendelgleittechnik, Pendelziehtechnik, Handwechsel.
Soziale Interaktion:
Kontaktaufnahme mit fremden Personen (zB: Informationen erfragen, Hilfe gezielt annehmen bzw. ablehnen, Einkaufsgespräche führen, an Kassen bezahlen, Fahrscheine lösen).
Belebtes Wohngebiet oder Geschäftsviertel:
Überquerung an mehrphasigen Verkehrsampeln, Überquerungen an einem Kreisverkehr mit Zebrastreifen, Vertrautmachen mit Kaufhäusern, Rolltreppe, Lift, Ausnützung des Fußgängerverkehrs, Sehende Hilfe, Erfragen von Informationen, Vertrautmachen mit breiten Einfahrten und Tankstellen als Gefahrenquelle besonderer Art, selbstständige Routen und Einkauf.
Benützung öffentlicher Verkehrsmittel:
Notwendige Verkehrsmittel für den Schulweg bzw. zum Erreichen der jeweiligen Trainingsgebiete.
3. Klasse – Kompetenzmodul 5:
5. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können
– sich im innerstädtischen Bereich und am Hauptbahnhof zielgerichtet, sicher und selbstständig fortbewegen;
– unbekannte Wege durch Transferleistung der bisher erlernten Techniken und Verhaltensweisen sowie der gezielten Inanspruchnahme von Hilfe alleine bewältigen.
Orientierung und Mobilität:
In der Innenstadt, am Hauptbahnhof.
Langstocktechniken:
Kurzer Stock, Schwimmen mit dem Fußgängerstrom, Elektronische Orientierungshilfen und Hindernismelder.
Öffentliche Verkehrsmittel:
Routen in unbekannte Gebiete mit Umsteigen in oder zwischen Straßenbahn, Bus und Zug.
6. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können
– einen Fußgängerstrom zur Orientierung nutzen;
– unbekannte Wege nach Planstudium oder verbaler Beschreibung selbstständig bewältigen;
– im Falle des Verirrens wieder zu einem bekannten Punkt gelangen.
Orientierung und Mobilität:
In unbekanntem Gebiet, Anwendung der erarbeiteten Techniken im Transfer, Zurücklegen unbekannter Wege nach verbaler Beschreibung, Zurücklegen unbekannter Wege nach selbstständigem Planstudium, Benützung öffentlicher Verkehrsmittel auf unbekannten Linien (Umsteigen, Hilfe von Mitmenschen einholen), Vorbereitung und Durchführung eines Drop off (Zurechtfinden in einer fremden Umgebung, zum Beispiel nach Verirren).
Siehe Anlage 1.
1. Klasse (1. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können
– können Methoden und Techniken der grafischen Darstellung beschreiben;
– grundlegend unter Anleitung normgerechte Fertigungszeichnungen des Fachgebietes nach vorgegebenen Entwürfen ausführen;
– Schaubilder von Möbeln und Innenräumen erstellen.
Elemente (Zeichengeräte, Zeichentechniken, Ö-Normen, Planerstellung, Bemaßung und Beschriftung), Darstellung und Bemaßung einfacher Körper, werkstattbegleitende Konstruktionszeichnung.
2. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die zur Herstellung von Produkten grundlegenden notwendigen Arbeitstechniken unter Berücksichtigung von qualitätstechnischen, ökonomischen und ökologischen Gesichtspunkten erklären.
Beschriftung, Pläne (Fertigungszeichnungen einfacher Konstruktionen).
2. Klasse:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können
– normgerechte Fertigungszeichnungen des Fachgebietes nach vorgegebenen Entwürfen ausführen;
– wesentliche Schaubilder von Möbeln und Innenräumen erstellen.
Pläne (Fertigungszeichnungen von Einrichtungsgegenständen nach vorgegebenen Entwürfen in den verschiedenen Möbelbauarten), holztechnische Zeichnungen (Holzverbindungen, Naturaufnahmen; Möbelkonstruktionen).
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können
– holztechnische Zeichnungen normgerecht unter Berücksichtigung verschiedener Konstruktionen herstellen;
– wesentliche Schaubilder von Möbeln und Innenräumen erstellen.
Pläne (Fertigungszeichnungen von Einrichtungsgegenständen nach vorgegebenen Entwürfen in den verschiedenen Möbelbauarten), einfache Farbgestaltung von Entwürfen.
3. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können
– normgerechte Fertigungszeichnungen des Fachgebietes nach vorgegebenen Entwürfen ausführen;
– Schaubilder von Möbeln und Innenräumen erstellen.
Pläne (Fertigungszeichnungen aus den Themenbereichen „Möbelbau“ und „Innenausbau“), Naturaufnahmen (Aufmaß und Darstellung von Möbel und Bauteilen).
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können
– können konstruktionstechnische Zusammenhänge verstehen und erklären;
– Schaubilder von Möbeln und Innenräumen analysieren und reflektieren.
Werkstattbegleitende Konstruktionszeichnung, Pläne (Fertigungszeichnungen aus dem Themenbereich „Bautischlerarbeiten''), Naturaufnahmen (Aufmaß und Darstellung von Möbel und Bauteilen).
Die Schülerinnen und Schüler können
– die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
– die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.
Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Pflege von Werkzeugen, Maschinen und Geräten, Recycling.
Herstellung eines oder mehrerer facheinschlägiger Produkte und Durchführung von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf Projektbasis unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungstechniken, Materialien und Prüfverfahren unter Verwendung der im Folgenden angeführten Werkstätten.
1. Klasse (1. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können
– die grundlegenden Arbeitstechniken für die Herstellung von Produkten und für die Ausführung von Wartungs-, Instandhaltungs- und Serviceaufgaben einsetzen.
Werkstätte Holztechnik:
Grundlegende Techniken der Holzbearbeitung (Sägen, Hobeln, Raspeln, Feilen, Schleifen, Bohren, Verleimen).
2. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die grundlegenden Bearbeitungsmöglichkeiten an Werk- und Hilfsstoffe einsetzen;
– Holzwaren maßgetreu anfertigen.
Werkstätte Holztechnik:
Messen, Anreißen und Zuschneiden des Materials, Holzverbindungen, Nageln von Staken und Deckleisten, Werk- und Hilfsstoffe (Arten, Auswahl, Zurichten, Bearbeiten, Entsorgen).
2. Klasse:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die grundlegenden Arbeitstechniken für die Herstellung von Produkten und für die Ausführung von Wartungs-, Instandhaltungs- und Serviceaufgaben einsetzen;
– wesentliche Arbeitsvorgänge und Ergebnisse IT-unterstützt dokumentieren.
Werkstätte Holztechnik:
Zuschneiden und Bohren von verschiedenen Bodenformen, Beizen und Pinsellackieren, Bohren mit Hand- und Säulenbohrmaschine, Arbeiten an Holzbearbeitungsmaschinen, Vorbereiten der Möbel für das Stuhlflechten, einfache Reparaturen, Rahmenherstellung, IT-unterstütztes Dokumentieren von Arbeitsvorgängen und Ergebnissen.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die grundlegenden Arbeitstechniken für die Herstellung von Produkten und für die Ausführung von Wartungs-, Instandhaltungs- und Serviceaufgaben einsetzen;
– Holzwaren beschreiben und einfache themenbezogene Aufgabenstellungen maßgetreu anfertigen;
– Kenntnisse und Erfahrungen über Qualitätsprüfung an einfachen und themenbezogenen Aufgabenstellungen anwenden;
– verschiedene Arbeitsvorgänge und Ergebnisse IT-unterstützt dokumentieren und an Aufgabenstellungen anwenden.
Werkstätte Holztechnik:
Breitenverbindungen (stumpfe, gezahnte, gegratete und gefälzte Fuge), Längs- und Rahmenverbindungen (Überblattung, Schlitz, Zapfen, Doppelzapfen, Nutrahmen), Korpusverbindungen (offene Zinken, halbverdeckte Zinken, Maschinenzinken, Fingerzinken), Qualitätsprüfung, IT-unterstütztes Dokumentieren von Arbeitsvorgängen und Ergebnissen.
3. Klasse – Kompetenzmodul 5:
5. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die grundlegenden Arbeitstechniken für die Herstellung von Produkten und für die Ausführung von Wartungs-, Instandhaltungs- und Serviceaufgaben einsetzen;
– Holzwaren beschreiben und einfache themenbezogene Aufgaben maßgetreu anfertigen;
– verschiedene Produkte anfertigen und eigene Ideen umsetzen;
– verschiedene Arbeitsvorgänge und Ergebnisse IT-unterstützt dokumentieren und an folgenden Aufgaben wieder bewusst anwenden.
Werkstätte Holztechnik:
Breitenverbindungen (Fuge mit eigener oder fremder Feder, überschobene Fuge), Längsverbindungen (Keilzinken, Schiftung, Schichtenverleimung), Rahmenverbindungen (Keilzapfen, gedübelte Rahmenecke oder Stollenverbindung), Korpusverbindungen (stumpfe Ecke und Gehrung, lamelliert oder gedübelt, Fingerzapfen, einseitiger und beidseitiger Grad), IT-unterstütztes Dokumentieren von Arbeitsvorgängen und Ergebnissen.
6. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die grundlegenden Arbeitstechniken für die Herstellung von Produkten und für die Ausführung von Wartungs-, Instandhaltungs- und Serviceaufgaben einsetzen;
– im Rahmen von fächerübergreifenden Projekten verschiedene Produkte professionell anfertigen und/oder Dienstleistungen durchführen;
– Qualitätsprüfungen gezielt einsetzen;
– Holzwaren beschreiben und einfache themenbezogene Aufgaben maßgetreu anfertigen;
– ihre Arbeitsvorgänge und Ergebnisse IT-unterstützt dokumentieren und an folgenden Aufgaben wieder gezielt anwenden sowie analysieren.
Werkstätte Holztechnik:
Auswahl, Bearbeitung und Aufleimen von furnierten Oberflächen, Schleifen von Massivholz und furnierten Möbelteilen, Beizen, Pinsel- und Spritzlackieren, Arbeiten mit Werkzeugen und Standardholzbearbeitungsmaschinen (Rüsten, Einstellen, Handhaben, Pflegen und Instandhalten), Qualitätsprüfung, Arbeitsvorbereitung (Erstellen von Werkstattzeichnungen und Stücklisten für die Arbeitsplanung, IT-unterstütztes Dokumentieren von Arbeitsvorgängen und Ergebnissen).
1. Klasse (1. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können
– grundlegende Eigenschaften, Dimensionen, die Gewinnung und Verwendung der im Handwerk verwendeten Materialien und deren vorschriftsmäßige Entsorgung erläutern.
Heimisches Holz (Arten, Eigenschaften, Herkunft, Gewinnung, handelsübliche Abmessungen, Qualitätsbezeichnungen, Lieferarten, Lagerung und Arbeitsvorbereitung vor der Verwendung, Holzfehler), grundlegende Fachausdrücke.
2. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die Grundlagen der berufseinschlägigen Sicherheitsvorschriften und gesundheitsrechtlichen Vorschriften sowie Umweltschutzmaßnahmen erläutern und wissen über Brandschutzvorschriften Bescheid;
– einfache Skizzen von Holzverbindungen zeichnen und erläutern;
– die Grundlagen der Ausstattung am Arbeitsplatz beschreiben.
Arbeitsvorbereitungen für verschiedene Holzverbindungen, Zeichnen von einfachen Skizzen, berufseinschlägige Sicherheits-, Umwelt- und Brandschutzvorschriften, Ergonomie am Arbeitsplatz.
2. Klasse:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die wesentlichen Eigenschaften, Dimensionen, die Gewinnung und Verwendung der im Handwerk verwendeten Materialien und deren vorschriftsmäßige Entsorgung erläutern;
– wesentliche berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften und gesundheitsrechtliche Vorschriften, sowie Umweltschutzmaßnahmen erläutern und wissen über Brandschutzvorschriften Bescheid;
– die Wirkungsweise, den Aufbau und Einsatz sowie die Pflege von Maschinen und Geräten erläutern.
Furniere (Arten, Eigenschaften, Herstellung, handelsübliche Abmessungen, Qualitätsbezeichnungen, Lagerung und Arbeitsvorbereitung vor der Verwendung), theoretische Informationen über Werkstattordnung, Materiallagerung, Handhabung und Wartung der Werkzeuge, Geräte und Maschinen. Abfallbeseitigung.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die wesentlichen Eigenschaften, Dimensionen, die Gewinnung und Verwendung der im Handwerk verwendeten Materialien und deren vorschriftsmäßige Entsorgung erläutern;
– einfache Formen der Oberflächenbehandlung beschreiben;
– die Wirkungsweise, den Aufbau, Einsatz und die Pflege von Maschinen und Geräten erklären;
– das richtige Verhalten bei Unfällen und die Erste-Hilfe-Leistung erläutern.
Plattenwerkstoffe (Arten, Eigenschaften, Herstellung, handelsübliche Abmessungen, Qualitätsbezeichnungen, Lagerung und Arbeitsvorbereitung vor der Verwendung), Oberflächen von Materialien und Fertigwaren (Schleifen, Bleichen, Lackieren, Beizen, Wachsen und Ölen), Einsatzmöglichkeiten von Maschinen in der Holzbearbeitung, Erste Hilfe und Unfallverhütung.
3. Klasse – Kompetenzmodul 5:
5. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die Eigenschaften, Dimensionen, die Gewinnung und Verwendung der im Handwerk verwendeten Materialien und deren vorschriftsmäßige Entsorgung erläutern;
– die Materialien fachgerecht auswählen;
– die Epochen, Arten und Elemente der Möbelstilkunde beschreiben und zuordnen;
– IT-unterstützt Softwareprogramme zur Warenbewirtschaftung und Dokumentation einsetzen.
Leime, Lacke, Furniere, Möbelstilkunde (Stilepochen, Stilarten und Stilelemente), IT-unterstützte Warenbewirtschaftung, IT-unterstützte Dokumentation von Arbeitsvorgängen und Ergebnissen.
6. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die Eigenschaften, Dimensionen, die Gewinnung und Verwendung der im Handwerk verwendeten Materialien und deren vorschriftsmäßige Entsorgung erläutern;
– Materialien gezielt beschreiben.
Hilfswerkstoffe (Leisten, Beschläge, Lacke, Farben, Beizen, Schrauben, Nägel), importierte Holzarten (Arten, Eigenschaften, Herkunft, Gewinnung, Qualitätsbezeichnungen, Lagerung und Arbeitsvorbereitung vor der Verwendung, Holzfehler), Furniertechniken.
Die Schülerinnen und Schüler können
– die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
– die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.
Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Pflege von Werkzeugen, Maschinen und Geräten, Recycling.
Herstellung eines oder mehrerer facheinschlägiger Produkte und Durchführung von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf Projektbasis unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungstechniken, Materialien und Prüfverfahren unter Verwendung der im Folgenden angeführten Werkstätten.
1. Klasse (1. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können
– die grundlegenden Arbeitstechniken für die Herstellung von Produkten und für die Ausführung von Wartungs-, Instandhaltungs- und Serviceaufgaben einsetzen.
Werkstätte Flechttechnologie:
Handhaben und Instandhalten der Werkzeuge, Geräte, Vorrichtungen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe, Grundtechnologien in der Flechttechnik (Sortieren, Messen, Anreißen, Anschalmen, Zuschneiden und Weichen des Materials, Schneiden und Binden von Bodenkreuzen), runde Korbwaren (Böden, Rümpfe, Randbildungen, Henkel).
2. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können
– Flechtwaren maßgetreu anfertigen;
– grundlegende Kenntnisse und Erfahrungen über Qualitätsprüfung erklären;
– grundlegende Arbeitsvorgänge und Ergebnisse IT-unterstützt dokumentieren.
Werkstätte Flechttechnologie:
Achteckgeflechtes am durchbohrten Sitz, Formflechten, Randabschlüsse, Verwendung von Holzböden, Endausfertigung (Beizen und Pinsellackieren), Vorbereitungsarbeiten für das Stuhlflechten, IT-unterstützte Dokumentation von Arbeitsvorgängen und Ergebnissen, Qualitätsprüfung.
2. Klasse:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die grundlegenden Arbeitstechniken für die Herstellung von Produkten und für die Ausführung von Wartungs-, Instandhaltungs- und Serviceaufgaben notwendig sind einsetzen;
– Produkte fertigen und/oder Dienstleistungen durchführen;
– wesentliche Arbeitsvorgänge und Ergebnisse IT-unterstützt dokumentieren.
Werkstätte Flechttechnologie:
Vorbereiten der Möbel für das Stuhlflechten, einfache Reparaturen, Korbwaren mit Holzböden, Holzleisten und Rohrflechtmaterial, Arbeitsvorgänge und Ergebnisse IT-unterstützt dokumentieren.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die grundlegenden Arbeitstechniken für die Herstellung von Produkten und für die Ausführung von Wartungs-, Instandhaltungs- und Serviceaufgaben notwendig sind einsetzen;
– im Rahmen von fächerübergreifenden Projekten verschiedene Produkte anfertigen und/oder berufsspezifische Dienstleistungen durchführen;
– Flechtwaren maßgetreu anfertigen;
– Kenntnisse und Erfahrungen über Qualitätsprüfung anwenden;
– verschiedene Arbeitsvorgänge und Ergebnisse IT-unterstützt dokumentieren und an den folgenden Aufgaben anwenden.
Werkstätte Flechttechnologie:
Flechttechniken (Kreuzschläge, Zopfränder und seitlicher Zopf, Kreuzen und Stäben, Würfelgeflecht, Köpergeflecht in Varianten, Flechten über Holzform und freier Form, Drehen und Wickeln der Henkel, Randbildung durch Körbe mit Auffall- und Überfalldeckel), Erneuern von Henkeln und Griffen, IT-unterstütztes Dokumentieren von Arbeitsvorgängen und Ergebnissen, Qualitätsprüfung.
3. Klasse – Kompetenzmodul 5:
5. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können
– Arbeitstechniken für die Herstellung von Produkten und für die Ausführung von Wartungs-Instandhaltungs- und Serviceaufgaben sicher einsetzen;
– verschiedene Arbeitsvorgänge und Ergebnisse IT-unterstützt dokumentieren und an folgenden Aufgaben wieder bewusst anwenden.
Werkstätte Flechttechnologie:
Flechten von eckigen Körben in verschiedenen Größen und Techniken, Stuhl- und Rahmengeflechte in verschiedenen Ausführungen und Materialmischungen, Pflocktechnik, Dreiecksgeflecht, Achteckgeflechte an runden und ovalen Flächen, Grifflöchern, maßgetreue Korbwaren, Überflechten von Flaschen und anderen Behältern, IT-unterstütztes Dokumentieren von Arbeitsvorgängen und Ergebnissen.
6. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können
– Arbeitstechniken für die Herstellung von Produkten und für die Ausführung von Wartungs-, Instandhaltungs- und Serviceaufgaben sicher einsetzen;
– ihre Kenntnisse und Erfahrungen über Qualitätsprüfung an Aufgaben gezielt einsetzen und analysieren;
– ihre Arbeitsvorgänge und Ergebnisse IT-unterstützt dokumentieren und an Aufgabenstellungen gezielt anwenden sowie analysieren.
Werkstätte Flechttechnologie:
Wiederholen und Sichern aller Formen der Möbelgeflechte, Rahmengeflechte (Sterngeflecht, Sechseckgeflecht, Halbsonnengeflecht, Variationen der Sieb- und Sterngeflechten, gebogene Flechtrahmen), Endausfertigung (Beizen, Pinsel- und Spritzlackieren), ovale Bodenformen, IT-unterstütztes Dokumentieren von Arbeitsvorgängen und Ergebnissen, Qualitätsprüfung.
1. Klasse (1. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können
– die grundlegenden Eigenschaften, die Gewinnung und die Verwendung der im Handwerk verwendeten Materialien und deren vorschriftsmäßige Entsorgung erläutern;
– einfache Oberflächenbehandlungsverfahren beschreiben.
Flechtstoffe, natürliche Flechtmaterialien (Arten, Eigenschaften, Herkunft, Gewinnung, handelsübliche Abmessungen, Qualitätsbezeichnungen, Veredelung und Entsorgung Lieferarten, Materialfehler), Oberflächenbehandlungsverfahren (Reinigen, Beizen und Lackieren).
2. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die Dimensionen und die gängigen Warenbezeichnungen erklären;
– einfache Flechtmuster der Korbflechterei erläutern;
– die Ausstattung am Arbeitsplatz beschreiben.
Warenbezeichnung in der Korbflechterei sowie übliche Dimensionierungen, Flechtmuster aus Kunstflechtmaterial und Stuhlflechtrohr, Siebgeflechte, das Achteckgeflecht in verschiedenen Lagen, grundlegende Fachbegriffe (Sternchenmuster, Kippränder, Zuschläge, Verzug, Flechtornamente), Ausstattung und Ergonomie am Arbeitsplatz.
2. Klasse:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die wesentlichen Eigenschaften, die Gewinnung und die Verwendung der im Handwerk verwendeten Materialien und deren vorschriftsmäßige Entsorgung erläutern;
– die gewählte Flechtart dem Flechtmaterial anpassen und beschreiben;
– wesentliche Flechtmuster, die aus den gebräuchlichsten Materialien der Korbflechterei hergestellt werden, erläutern;
– die Wirkungsweise, den Aufbau und Einsatz sowie die Pflege von Maschinen und Geräten beschreiben;
– die wesentlichen Teile einer Flechtwerkstätte und die Bedeutung der Ergonomie am Arbeitsplatz erläutern.
Weiden (Anlage und Pflege der Weidenkulturen, Bodenbearbeitung, Aussetzen der Stecklinge, Krankheiten, Schädlinge, Behandlung der Weide), Weidensorten und ihre Verwendungsarten (typische Merkmale, Weidenschienen), Flechtarten und Flechtmuster (Dreiecksgeflechte, Materialmischungen, geschlungene und gebundene Geflechte), Korbelemente (Griffe, Henkel, Deckelarten, Ausrüstung der Körbe, Futterstoffe), Einrichtung einer Flechtwerkstätte mit Schutzvorrichtungen.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können
– verschiedene Arbeitsbeschreibungen für Flechtarten und Korbwaren erläutern;
– einfache Muster nach eigenem Entwurf erstellen;
– Möbelformen der Stuhlflechterei beschreiben;
– die Wirkungsweise, den Aufbau, Einsatz und die Pflege von Maschinen und Geräten beschreiben;
– die wesentlichen Vorschriften über Unfallverhütung, Schutzvorrichtungen und Arbeitskleidung erläutern.
Arbeitsbeschreibungen, Musterentwurf für Korbwaren, Möbel mit Flechtelementen, berufsspezifische Werkzeuge und Geräte für die Stuhlflechterei, Einsatzmöglichkeiten von Maschinen in der Korbflechterei und Holzbearbeitung, Unfallverhütung, Schutzvorrichtung, Arbeitskleidung.
3. Klasse – Kompetenzmodul 5:
5. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können
– Dimensionen und Bezeichnungen der relevanten Materialien beschreiben;
– verschiedene Arbeitsbeschreibungen für Flechtarten und Korbwaren erläutern;
– die Epochen, Arten und Elemente der Möbelstilkunde beschreiben und zuordnen;
– die Brandschutzvorschriften für Flechtwerkstätten erläutern und anwenden;
– die Warenbewirtschaftung und Dokumentation IT-unterstützt durchführen.
Peddigrohre, Stuhlrohre Schilf, Gräser, Palmblatt, Bambus (Erzeugung, Querschnittsformen und Güteklassen, Handelsbezeichnungen, Arten, Handelsformen, Verwendung, Vorkommen, Zurichtung, Eigenschaften), Stilepochen, Stilarten und Stilelemente, Flechtarten (Flechtornamente, Sechseckgeflecht, Mattengeflechte, Halbsonnengeflecht, ausgezogene Dreiecksgeflechte), IT-unterstützte Warenbewirtschaftung, Dokumentation von Arbeitsvorgängen und Ergebnissen.
6. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können
– verschiedene Arbeitsbeschreibungen für Flechtarten und Korbwaren erläutern;
– verschiedene Verfahren für die Reparatur und Instandsetzung von Möbelgeflechten beschreiben;
– Flechtmuster verschiedener Stilrichtungen zuordnen.
Flechtarten (Bauflechterei, Korbnähen, zusammengesetzte Geflechte, Wulstwickeltechnik), Arbeitsvorbereitungen und -beschreibungen für das Erneuern von Stuhlgeflechten, epochenbezogene Flechtmuster.
Siehe Anlage 1 .
Siehe Anlage 1.
1. Klasse (1. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können
– einfache mündliche Kommunikation in alltäglichen und vertrauten Situationen anwenden, wenn deutlich und langsam gesprochen wird;
– sowohl mündlich als auch schriftlich eine einfache Beschreibung von Menschen, dem persönlichen Umfeld, Alltagsroutinen, Vorlieben oder Abneigungen usw. geben sowie auf einfache Art über Ereignisse und persönliche Erlebnisse berichten;
– sich in einfachen, routinemäßigen Situationen verständigen, in denen es um einen unkomplizierten und direkten Austausch von Informationen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Ausbildung und Freizeit geht.
Festigung der einzelnen Kompetenzen mit dem Schwerpunkt mündliche Kommunikation anhand geeigneter Alltagsthemen.
2. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können
– sehr einfache Mittel anwenden, um ein kurzes Gespräch zu beginnen und zu beenden;
– die erlernten Sprachstrukturen situativ in Rollenspielen und Dialogen anwenden;
– experimentieren mit Musik, Tanz und Rhythmik mit der Sprache;
– Lieder und einfache Dialoge vor Publikum aufführen;
– anderen Kulturen und anderen Lebensformen offen gegenüberstehen;
– sehr einfache kurze Texte zu vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit den häufigsten Konnektoren verbinden.
Freundeskreis (zwischenmenschliche Beziehungen, Gemeinsamkeiten, Unterschiede), Freizeit (Freizeitaktivitäten, Interessen und Abneigungen, Alltagsleben, soziales Leben).
2. Klasse:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können
– einfache mündliche Kommunikation in alltäglichen und vertrauten Situationen anwenden, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache und nicht zu schnell gesprochen wird;
– sich in einfachen, routinemäßigen Situationen verständigen, in denen es um einen unkomplizierten und direkten Austausch von Informationen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Freizeit und Einkaufen geht;
– einfache Mittel anwenden, um ein kurzes Gespräch zu beginnen und zu beenden;
– die erlernten Sprachstrukturen situativ in Rollenspielen und Dialogen anwenden;
– kleine Rollenspiele vor Publikum aufführen;
– mit Musik, Tanz und Rhythmik, Sprache und Intonation experimentieren;
– anderen Kulturen und anderen Lebensformen offen gegenüberstehen;
– selbstständig und im Team arbeiten;
– die erworbenen sprachlichen und fachlichen Kompetenzen teilweise vernetzt anwenden.
Festigung der einzelnen Kompetenzen mit dem Schwerpunkt mündliche Kommunikation anhand folgender Themen (Kleidung, Stil, die Mode, Konsumverhalten, Speisen und Ernährung).
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können
– einfache mündliche Kommunikation in alltäglichen und vertrauten Situationen anwenden, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache und nicht zu schnell gesprochen wird;
– sich in einfachen, routinemäßigen Situationen verständigen, in denen es um einen unkomplizierten und direkten Austausch von Informationen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Freizeit und Einkaufen geht;
– einfache Mittel anwenden, um ein kurzes Gespräch zu beginnen und zu beenden;
– die erlernten Sprachstrukturen situativ in Rollenspielen und Dialogen anwenden;
– Rollenspiele vor Publikum aufführen;
– mit der Sprache und der Intonation sowie mit Musik, Tanz und Rhythmik experimentieren;
– anderen Kulturen und anderen Lebensformen offen gegenüberstehen;
– selbstständig und im Team arbeiten;
– die erworbenen sprachlichen und fachlichen Kompetenzen teilweise vernetzt anwenden.
Festigung der einzelnen Kompetenzen mit dem Schwerpunkt mündliche Kommunikation anhand folgender Themen (Wohnen, Lebensqualität, Haustiere, Arbeitsplatz).
3. Klasse – Kompetenzmodul 5:
5. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können
– einfache mündliche Kommunikation in alltäglichen und vertrauten Situationen anwenden, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird;
– sich in einer Reihe von unterschiedlichen Situationen verständigen, in denen es um einen unkomplizierten und direkten Austausch von Informationen in Zusammenhang mit Familie, Reisen und Gesundheit geht;
– sowohl mündlich als auch schriftlich eine einfache Beschreibungen zu verschiedenen vertrauten Themen geben, Meinungen äußern, nach dem Weg fragen und Auskunft geben sowie über Ereignisse, persönliche Erlebnisse und Erfahrungen berichten.
Festigung der einzelnen Kompetenzen anhand folgender und Themen (Reisen und Tourismus, Gesundheit und Hygiene).
6. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die erlernten Sprachstrukturen situativ in Rollenspielen und Dialogen anwenden;
– kurze Theaterstücke vor Publikum aufführen;
– mit der Sprache und der Intonation sowie mit Musik, Tanz und Rhythmik experimentieren;
– anderen Kulturen und anderen Lebensformen offen gegenüberstehen;
– selbstständig und im Team arbeiten;
– die erworbenen sprachlichen und fachlichen Kompetenzen teilweise vernetzt anwenden.
Festigung der einzelnen Kompetenzen anhand folgender Themen (Lebenswelt, Arbeitswelt).
1. Klasse (1.Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können
– die Notwendigkeit und den Wert der Blindenschrift beschreiben, um nicht in eine Art „Blindenanalphabetismus“ zu verfallen, wenn man nur auf verbale Kommunikation angewiesen ist;
– blindenspezifische Schriftsysteme anwenden und dadurch Barrieren in der Kommunikation und im Zugang zu Informationen verringern;
– Punkt-Symbole und -Zeichen als geometrische Form in ihrer Gesamtheit erfassen;
– den Punkten in einem dargestellten Zeichen die jeweiligen Platznummern zuordnen.
Vertiefende Kenntnisse der Zeichen und Symbole des Literaturbrailles (Basis- und Vollschrift), der Satz-, Hilfs- und Sonderzeichen.
2.Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die Bedeutung aller 64 Punktkombinationsmöglichkeiten des Literaturbrailles (6-Punkt-Brailles) beschreiben;
– Basisschrifttexte lesen und schreiben;
– Vollschrifttexte lesen und schreiben;
– einseitig bedruckte Blindenschriftblätter lesen.
Schreibweisen grundlegender naturwissenschaftlicher Ausdrücke, Geläufigkeitsübungen im Schreiben und Lesen.
2. Klasse:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können
– Blindenvollschrifttexte in eine für sehende Menschen lesbare Form bringen (Rückübersetzung);
– Blindenvollschrifttexte Korrektur lesen;
– Braillevorgaben mit erhöhter Geschwindigkeit lesen;
– Brailletexte mit erhöhter Geschwindigkeit schreiben;
– die grundlegenden Zeichen des Eurobrailles anwenden;
– einfache Texte auf der Braillezeile lesen und korrigieren;
– die Zeichen und Anwendungsregeln der Teilkurzschrift anwenden;
– Texte in Teilkurzschrift schreiben und lesen.
Festigung und Erweiterung der Kenntnisse der Blindenvollschrift, Schreiben und Lesen mit Sicherheit und Geschwindigkeit, Basiskenntnisse des Eurobrailles, 8-Punkt-Braille auf der Braillezeile lesen und korrigieren, Symbole und Anwendungsregeln der Teilkurzschrift (mit inhaltlicher Abstimmung auf den Pflichtgegenstand „Blindenspezifische Schriftsysteme“).
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können
– Punkschriftvorlagen sinnerfassend lesen;
– beidseitig bedruckte Blindenschriftblätter lesen;
– die Punktausgaben der Braillezeile lesen;
– eigene Aufzeichnungen in Braille mit der Blindenschreibmaschine verfassen;
– Handzettel für Reden, Referate und Vorträge in Braille anfertigen.
Erhöhte Anforderungen beim Schreiben und Lesen der Blindenschrift, Symbole und Anwendungsregeln der Teilkurzschrift (mit inhaltlicher Abstimmung auf den Pflichtgegenstand „Blindenspezifische Schriftsysteme“).
3. Klasse – Kompetenzmodul 5:
5. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die Symbole und Anwendungsregeln der Blindenkurzschrift beschreiben;
– Kurzschrifttexte lesen und schreiben;
– vorbereitete und nicht vorbereitete Texte mit entsprechender Betonung laut vorlesen;
– Blindenkurzschrifttexte Korrektur lesen;
– Blindenkurzschrifttexte in eine für sehende Menschen lesbare Form bringen.
Symbole und Anwendungsregeln der Kurzschrift (mit inhaltlicher Abstimmung auf den Pflichtgegenstand „Blindenspezifische Schriftsysteme“), Zeichen des Eurobrailles lesen, korrigieren und schreiben, Rückübersetzung von Blindenschrifttext.
6. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die Bedeutung der wichtigsten der 256 Punktkombinationsmöglichkeiten des Eurobrailles (8-Punkt-Brailles) beschreiben;
– Eurobrailletexte Korrektur lesen;
– die Technik des Schnelllesens durch die Verwendung beider Hände bzw. Zeigefinger anwenden;
– beim Schnelllesen eine dem internationalen Standard entsprechende Geschwindigkeit erreichen.
Techniken des schnellen Schreibens und Lesens der Blindenkurzschrift sowie des Eurobrailles.
3. Klasse – Kompetenzmodul 5:
5. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die Methoden des Projektmanagements und der Teamarbeit anwenden;
– die Instrumente des Projektmanagements einsetzen;
– unter Anleitung sowie in selbstständiger Arbeit Projekte im Fachgebiet ausführen.
Projekt, Projektarten, Methoden des Projektmanagements (Findung, Festlegung und Bewertung von Zielen), Projektorganisation (Rollen, Teambildung, Aufgaben), Projektmanagement – Instrumente (Projektstrukturplan, Projektablaufplan, Termin- und Kostenplan).
6. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können
– Projektberichte und Präsentationen erstellen;
– Strategien zur Konfliktlösung ausarbeiten;
– unter Anleitung sowie in selbstständiger Arbeit Projekte im Fachgebiet ausführen.
Steuerung und Kontrolle, Kommunikation und Dokumentation, Projektberichte, Präsentationen, Teamarbeit (Kommunikation im Team, Gesprächsführung, Gruppendynamik, Strategien zur Konfliktlösung).
2. Klasse:
3. Semester – Kompetenzmodul 3 und 4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können
– wertschätzend mit Gütern umgehen;
– einfache Speisen und Getränke unter Anwendung ernährungswissenschaftlicher Erkenntnisse, unter Berücksichtigung ökologischer und wirtschaftlicher Erfordernisse rationell herstellen;
– angemessene Umgangsformen bei Tisch, Esskultur erlernen;
– verschiedene Reinigungsmittel beschreiben,
– sachgemäße Wäschepflege durchführen.
Zielbewusstes Einkaufen, einfache Speisen und Getränke, sorgfältige Lagerhaltung von Lebensmitteln und Speisen, Lebenshygiene unter Berücksichtigung der Sehbehinderung, Entwicklung und Förderung umweltbewussten Verhaltens.
Siehe Anlage 1.
Siehe BGBl. Nr. 37/1989 idgF.
Siehe Anlage 1.
Die Schülerinnen und Schüler können
– verschiedene Musikstile beschreiben;
– verschiedene Instrumente und ihren spezifischen Einsatz beschreiben;
– im Metrum (ostinate) Rhythmen spielen;
– aufeinander hören;
– auf Impuls hin reagieren;
– Gliederungen/Teile in Musikstücken erkennen;
– ihr individuelles schöpferisches Potential entfalten und kreativ umsetzen;
– die eigenen Fähigkeiten und die anderer erkennen und schätzen;
– auf musikalischer Ebene kommunizieren;
– Instrumentalisten in verschiedenen Musikstilen im Ensemble spielen und stiltypisch begleiten;
– bei Aufführungen in der Spielmusikgruppe mitwirken;
– sich verantwortungsbewusst und selbstbeherrscht in eine Gruppe integrieren.
1. Klasse (1. und 2. Semester):
Regionale Volksmusik, Spielstücke verschiedenster Stilrichtungen.
2. Klasse:
3. Semester – Kompetenzmodul 3 und 4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Übungen zur Entwicklung des metrischen Gefühls, rhythmische und melodische (Ostinato-) Übungen, rhythmische und melodische Begleitstimmen zu Liedern.
3. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5 und 6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Klangexperimente und Improvisationen, Musizieren des Lehrers als Hilfe und Ergänzung, gelegentlicher Einsatz technischer Medien.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Für die weiteren Pflichtgegenstände und die verbindliche Übung sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff gemäß Abschnitt IX Unterabschnitt A bis C anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.
Für die Freigegenstände und unverbindlichen Übungen sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff gemäß Abschnitt IX Unterabschnitt E und F anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.
(Gesamtsemesterwochenstundenzahl und Semesterwochenstunden der einzelnen Unterrichtsgegenstände)
| Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung | Semesterwochenstunden | Summe | Lehrverpflichtungsgruppe | ||||||||||
| Klasse | |||||||||||||
| 1. | 2. | 3. | 4. | ||||||||||
| Semester | |||||||||||||
| 1. | 2. | 3. | 4. | 5. | 6. | 7. | |||||||
| A. | Allgemeinbildende Pflichtgegenstände | ||||||||||||
| 1. | Religion/Ethik 6 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 1 | 13 | (III)/III | |||
| 2. | Deutsch und Kommunikation | 3 | 3 | 3 | 3 | 2 | 2 | 2 | 18 | (I) | |||
| 3. | Englisch | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | – | 12 | (I) | |||
| 4. | Geografie, Geschichte und Politische Bildung | 2 | 2 | 1 | 1 | – | – | – | 6 | (III) | |||
| 5. | Bewegung und Sport | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 1 | 13 | (IVa) | |||
| 6. | Angewandte Mathematik | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | – | 12 | (I) | |||
| 7. | Naturwissenschaftliche Grundlagen | 2 | 2 | – | – | – | – | – | 4 | (II) | |||
| 8. | Angewandte Informatik | 2 | 2 | – | – | – | – | – | 4 | (I) | |||
| B. | Fachpraxis und Fachtheorie | ||||||||||||
| 1. | Unternehmensführung | – | – | 2 | 2 | 2 | 2 | 1 | 9 | II | |||
| 2. | Modellbau und Mustermachen | ||||||||||||
| 2.a | Modellbau und Mustermachen – Atelier und Produktion | 7 | 7 | 7 | 7 | 8 | 8 | – | 44 | IV | |||
| 2.b | Modellbau und Mustermachen 2 | 2 (1) | 2 (1) | 2 (1) | 2 (1) | 2 | 2 | – | 12 | II | |||
| 3. | Fachtechnologie | ||||||||||||
| 3.a | Fachtechnologie – Atelier und Produktion | 7 | 7 | 8 | 8 | 9 | 9 | – | 48 | IV | |||
| 3.b | Fachtechnologie | 2 | 2 | 3 | 3 | 4 | 4 | 3 | 21 | (I) | |||
| 4. | Design | ||||||||||||
| 4.a | Design – Atelier und Produktion | – | – | – | – | 1 | 1 | 3 | 5 | IV | |||
| 4.b | Design-Theorie | – | – | 1 | 1 | 1 | 1 | 2 | 6 | I | |||
| 5. | Fachzeichnen, Entwurf und Lederdesign 3 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 3 | 9 | III | |||
| 6. | Betriebspraxis | – | – | – | – | – | – | 20 | 20 | IV | |||
| C. | Verbindliche Übung | ||||||||||||
| 1. | Soziale und personale Kompetenz 4 | 1 (1) | 1 (1) | 1 (1) | 1 (1) | – | – | – | 4 | III | |||
| Gesamtsemesterwochenstundenzahl | 37 | 37 | 37 | 37 | 38 | 38 | 36 | 260 | |||||
| D. | Pflichtpraktikum | mindestens 4 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Eintritt in die 4. Klasse | |||||||||||
| Freigegenstände, Unverbindliche Übungen, Förderunterricht | Semesterwochenstunden | Lehrverpflichtungsgruppe | |||||||||||
| Klasse | |||||||||||||
| 1. | 2. | 3. | 4. | ||||||||||
| Semester | |||||||||||||
| 1. | 2. | 3. | 4. | 5. | 6. | 7. | |||||||
| E. | Freigegenstände | ||||||||||||
| 1. | Englisch | – | – | – | – | 2 | 2 | – | (I) | ||||
| 2. | Projektmanagement | – | – | – | – | – | 2 | 1 | III | ||||
| 3. | Entrepreneurship | – | – | – | – | 2 | 2 | – | III | ||||
| 4. | Mitarbeiterführung und -ausbildung | – | – | – | – | 1 | 1 | – | III | ||||
| F. | Unverbindliche Übungen | ||||||||||||
| 1. | Bewegung und Sport | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | (IVa) | ||||
| 2. | Sprachtraining Deutsch | 2 | 2 | 2 | 2 | – | – | – | II | ||||
| G. | Förderunterricht 5 | ||||||||||||
| 1. | Deutsch und Kommunikation | ||||||||||||
| 2. | Englisch | ||||||||||||
| 3. | Angewandte Mathematik | ||||||||||||
| 4. | Fachtheoretische Pflichtgegenstände | ||||||||||||
_______________
1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel gemäß Abschnitt IV abgewichen werden.
2 Mit Übungen im Ausmaß der in Klammern angeführten Semesterwochenstunden.
3 Mit Übungen.
4 Mit Übungen sowie in Verbindung und inhaltlicher Abstimmung mit einem oder mehreren der in den Abschnitten A. bzw. B. angeführten Pflichtgegenständen.
5 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.
6 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen.
Stundentafel der Deutschförderklasse
| Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung | Wochenstunden pro Semester | Lehrverpflichtungsgruppen |
| 1. Deutsch in der Deutschförderklasse | 20 | (I) |
| 2. Religion | 2 | (III) |
| 3. Weitere Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung 1 | x 2 | Einstufung wie entsprechende/r Pflichtgegenstand, Verbindliche Übung |
| Gesamtsemesterwochenstundenzahl | x 3 | |
| Freigegenstände und Unverbindliche Übungen 4 | ||
______________________________
1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion) sowie die verbindliche Übung gemäß der Stundentafel der Fachschule für Lederdesign; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände sowie der verbindlichen Übung erfolgt durch die Schulleitung.
2 Die Festlegung der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen weiteren Pflichtgegenstände sowie die verbindliche Übung entfallen, erfolgt durch die Schulleitung; die Semesterwochenstunden der weiteren Pflichtgegenstände sowie der verbindlichen Übung ergeben sich aus der Differenz zur Gesamtsemesterwochenstundenzahl.
3 Die Gesamtsemesterwochenstundenzahl entspricht jener des jeweiligen Semesters gemäß der Stundentafel der Fachschule für Lederdesign.
4 Wie Stundentafel der Fachschule für Lederdesign.
Das fachbezogene Qualifikationsprofil des Lehrplans gemäß Stundentafel I. erfüllt zumindest die Anforderungen einer facheinschlägigen Lehrabschlussprüfung (vgl. BGBl. II Nr. 190/2010 idgF sowie BGBl. II Nr. 224/2010 idgF). Für den Bereich der beruflichen Qualifikationen, des Arbeitsrechts einschließlich der Kollektivverträge sowie des Sozialversicherungsrechts wird mit dem Zeugnis der Abschlussprüfung zumindest der Nachweis einer mit einer facheinschlägigen Lehrabschlussprüfung abgeschlossenen beruflichen Ausbildung gemäß § 34a Berufsausbildungsgesetz, BGBl. Nr. 142/1969 idgF erbracht.
Die Fachschule für Lederdesign ist eine auf den Erwerb von praktischen, gewerblichen und künstlerischen Fähigkeiten ausgerichtete Ausbildung. Die fachpraktischen und fachtheoretischen Kenntnisse und Fähigkeiten werden miteinander verknüpft sowie für die Industrie und Gewerbe im Bereich Lederdesign notwendigen Kenntnisse vermittelt. Die praxisnahe Ausbildung wird durch die Betriebspraxis in besonderer Weise vertieft und mit der Erstellung der Abschlussarbeit zusätzlich dokumentiert. Die Absolventinnen und Absolventen verfügen über ein fundiertes Verständnis über Entwurf und Design, ein solides Verständnis über Anfertigung von Produkten sowie ein hohes Maß an Anwendungssicherheit in den genannten Tätigkeitsbereichen.
Für die selbstständige Ausübung von Gewerben ist der Nachweis der allgemeinen und besonderen Voraussetzungen erforderlich. Unter anderem ist im Bereich der besonderen Voraussetzungen der Nachweis der betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Kenntnisse vorgesehen. (§ 23 Abs. 1 GewO – „Unternehmerprüfung“). Gemäß § 8 Abs. 2 der Unternehmerprüfungsordnung, BGBl. Nr. 453/1993 idgF, führt der erfolgreiche Abschluss der technischen, gewerblichen und kunstgewerblichen Fachschulen gemäß § 58 des Schulorganisationsgesetzes zum Entfall des Prüfungsteiles „Unternehmerprüfung“.
Im Bereich Recht können die Absolventinnen und Absolventen die Voraussetzungen für den Abschluss und die Erfüllung eines Vertrages erläutern sowie Gewährleistungs-, Garantie- und Schadenersatzansprüche geltend machen. Sie können die verschiedenen Rechtsformen von Unternehmen und deren Organisation erläutern, sich Informationen aus dem Firmenbuch beschaffen. Sie können die wesentlichen Bestimmungen des Arbeitsrechts, des Gewerberechts und des Insolvenzrechts erläutern und im beruflichen Umfeld einsetzen.
Im Bereich Wirtschaft und Betriebstechnik können die Absolventinnen und Absolventen die Struktur des Jahresabschlusses beschreiben, aus betriebswirtschaftlichen Kennzahlen Schlussfolgerungen ziehen und die Ergebniswirksamkeit von einfachen Geschäftsfällen auf den Jahresabschluss beurteilen. Sie können die wichtigsten Kostenbegriffe erklären, eine einfache Kostenstellenrechnung durchführen, mit vorgegebenen Daten Kalkulationen durchführen, Deckungsbeiträge ermitteln und beurteilen. Sie können die verschiedenen Erscheinungsformen der Ertragsteuern erläutern, das System der Umsatzsteuer, der Personalnebenkosten und den Aufbau einfacher Lohn- und Gehaltsabrechnungen erklären. Sie können die Funktionsweise der Marketing-Instrumente erläutern, einfache Organigramme und Abläufe in Unternehmen interpretieren, Ziele und Aufgaben der Logistik sowie Vertriebs- und Beschaffungsprozesse beschreiben. Außerdem können Sie Gestaltungsgrundsätze der Produktion beschreiben, Methoden der Zeitermittlung erläutern, Arbeitspläne erstellen und Methoden des Projektmanagements und Qualitätsmanagements beschreiben und anwenden.
Im Bereich Modellbau und Mustermachen können die Absolventinnen und Absolventen anhand von Arbeits- und Zuschneidemustern Modelle und Prototypen vorbereiten und Arbeitsabläufe dokumentieren.
Im Bereich Produktion können die Absolventinnen und Absolventen einfache Modelle und Prototypen anfertigen.
Im Bereich Modellbau und Mustermachen können die Absolventinnen und Absolventen Tätigkeiten auf dem Gebiet Musterentwicklung erklären und ausführen. Sie können für einfache Modelle und Prototypen Arbeits- und Zuschneidemuster anfertigen und Tätigkeiten auf dem Gebiet der Gestaltung und des Designs ausführen.
Im Bereich Leder- und Materialkunde können die Absolventinnen und Absolventen Hilfsstoffe und Grundmaterialien für Modelle und Prototypen richtig auswählen, zuordnen und einsetzen.
Im Bereich Produktion können die Absolventinnen und Absolventen Grundmaterialien für Modelle und Prototypen maschinell vorbereiten.
Im Bereich Handwerkzeuge können die Absolventinnen und Absolventen Eigenschaften und Anwendungen von fachspezifischen Werkzeugen erklären und dokumentieren.
Im Bereich Hilfsstoffe können die Absolventinnen und Absolventen Eigenschaften und Anwendungen von fachspezifischen Hilfsstoffen nennen. Sie können Vorkommen, Gewinnung, Handelsformen und Verwendung erklären und dokumentieren.
Im Bereich Maschinenkunde können die Absolventinnen und Absolventen Funktion und Handhabung der Maschinen erklären.
Im Bereich Design können die Absolventinnen und Absolventen theoretische Grundlagen mit anderen Bereichen, insbesondere Schnittkonstruktion und Fertigungsverfahren, vernetzen.
Im Bereich Design können die Absolventinnen und Absolventen den historischen Hintergrund und grundlegendes Wissen von Design erklären, Arbeitsstrukturen trendprägender Designerinnen und Designer verstehen und auf eigene Ideen übertragen.
Im Bereich Fachzeichnen können die Absolventinnen und Absolventen Modelle als technische Zeichnung umsetzen.
Im Bereich Entwurf und Lederdesign können die Absolventinnen und Absolventen eigene Entwurfs- und Designideen unter Berücksichtigung der technischen Möglichkeiten zeichnerisch umsetzen.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
„Deutsch und Kommunikation“, „Englisch“, „Geografie, Geschichte und Politische Bildung“, „Angewandte Mathematik“, „Naturwissenschaftliche Grundlagen“, „Angewandte Informatik“ und „Ethik“.
Siehe Anlage 1.
Siehe BGBl. Nr. 37/1989 idgF.
Siehe Anlage 1.
Die Schülerinnen und Schüler können
– die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
– die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.
Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung; Schutzmaßnahmen; technische Dokumentation; Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Pflege von Werkzeugen, Maschinen und Geräten, Recycling.
Herstellung eines oder mehrerer facheinschlägiger Produkte und Durchführung von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf Projektbasis unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungstechniken, Materialien und Prüfverfahren in den angeführten Werkstätten.
1. Klasse (1. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Modellbau und Mustermachen
– einfache Formen von Produktgruppen anfertigen;
– einfache Modelle selbstständig erstellen;
– richtige Schneidewerkzeuge auswählen;
– einfache Arbeitsmuster von Modellen anfertigen;
– einfache Zuschneidemuster anhand von Arbeitsmustern erarbeiten.
Bereich Modellbau und Mustermachen – Atelier und Produktion
– verschiedene Umsetzungsmöglichkeiten von Modellen erlernen;
– Hilfsstoffe als Einlagematerial zuordnen;
– Schneidewerkzeuge richtig einsetzen.
Bereich Produktion – Atelier und Produktion
– Bearbeitungs- und Verarbeitungsmethoden erlernen;
– selbstständig einfache fachspezifische Modelle erarbeiten;
– verschiedene Klebstofftechniken richtig anwenden.
Bereich Modellbau und Mustermachen:
Einfache Formen, Formgebung, Symmetrie. Genaue Linienführung, Schriftübungen, Schnitttechnik.
Werkstätte „Entwurf“ (Entwürfe nach Themenstellung, Hilfsstoffe, Schneidewerkzeuge).
Bereich Produktion:
Werkstätte „Grundausbildung“ (Messen, Vorzeichnen, Einschlag schneiden, Einschlagen, Abstoßen, Hilfsstoffe, Klebetechniken, Maschinenkunde).
2. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Modellbau und Mustermachen
– einfache Formen von Produktgruppen designen;
– einfache Modelle selbstständig planen und umsetzen;
– richtige Schneidewerkzeuge einsetzen;
– einfache Arbeitsmuster von Modellen erarbeiten;
– einfache Zuschneidemuster anhand von Arbeitsmustern anfertigen.
Bereich Modellbau und Mustermachen – Atelier und Produktion
– verschiedene Umsetzungsmöglichkeiten von Modellen erlernen;
– Schneidewerkzeuge richtig einsetzen und instand halten;
– Hilfsstoffe als Einlagematerial zuordnen und anwenden.
Bereich Produktion – Atelier und Produktion
– Bearbeitungs- und Verarbeitungsmethoden erlernen;
– verschiedene Klebstofftechniken anwenden;
– selbstständig einfache fachspezifische Modelle erarbeiten und anfertigen.
Bereich Modellbau und Mustermachen:
Einfache Modelle, Klebetechniken, Symmetrie. Genaue Linienführung, Schriftübung, Klebetechniken, Schnitttechnik.
Werkstätte „Entwurf“ (Kleinlederware, eigene Entwürfe, Farbkombinationen, Hilfsstoffe, Schneidewerkzeuge).
Bereich Produktion:
Werkstätte „Grundausbildung“ (Einschlag schneiden, Einschlagen, Abstoßen, Klebetechniken, Hand- und Maschinennaht, Maschinenkunde).
2. Klasse:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Modellbau und Mustermachen
– Größenordnung und Funktionen bei Modellen erkennen und planen;
– selbstständig einfache Kleinlederwarenmodelle erarbeiten;
– die verschiedenen Musterarten für facheinschlägige Modelle konstruieren;
– Arbeits- und Zuschneidemuster anhand von Maßangaben erstellen.
Bereich Modellbau und Mustermachen – Atelier und Produktion
– einfache facheinschlägige Produkte erarbeiten;
– Arbeits- und Zuschneidemuster richtig zuordnen.
Bereich Produktion – Atelier und Produktion
– facheinschlägige Produkte entwerfen und anfertigen;
– Abläufe der Werkstücke dokumentieren.
Bereich Modellbau und Mustermachen:
Kleinlederware, Klebetechnik. Schriftübungen.
Werkstätte „Entwurf“ (Damen- und Herrentaschen, Kleinlederware, Hilfsstoffe, Schneide-werkzeuge).
Bereich Produktion:
Werkstätte „Grundausbildung“ (Handhabung und Instandhaltung der zu verwendenden Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe; Einschlag schneiden, Einschneiden, Einschlagen, Abstoßen, Klebetechniken, Kaschiertechnik, Hand- und Maschinennaht).
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Modellbau und Mustermachen
– eigene Ideen von facheinschlägigen Produkten entwerfen;
– selbstständig Kleinlederwarenmodelle erarbeiten;
– Arbeits- und Zuschneidemuster anhand von Maßangaben erarbeiten;
– die verschiedenen Musterarten für facheinschlägige Modelle ausarbeiten.
Bereich Modellbau und Mustermachen – Atelier und Produktion
– Arbeits- und Zuschneidemuster richtig zuordnen;
– facheinschlägige Produkte herstellen.
Bereich Produktion – Atelier und Produktion
– Eigenkreationen von facheinschlägigen Produkten entwerfen und anfertigen;
– Arbeitsabläufe der Werkstücke dokumentieren.
Bereich Modellbau und Mustermachen:
Kleinlederwaren, Klebetechnik, Farbkombinationen, Symmetrie. Schriftübungen.
Werkstätte „Entwurf“ (Kleinlederware, Hilfsstoffe, Schneidewerkzeuge).
Bereich Produktion:
Werkstätte „Grundausbildung“ (Handhabung und Instandhaltung der zu verwendenden Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe; Einschlag schneiden, Einschneiden, Einschlagen, Abstoßen, Faltenkonstruktionen, Klebetechniken, Kaschiertechnik, Maschinennaht).
3. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Modellbau und Mustermachen
– Taschen auf Grund ihrer Funktion entwickeln;
– technisches Fachwissen und Fachsprache einsetzen;
– Hilfsmuster für Applikationen, Drapierungen erarbeiten;
– Faltenkonstruktionen entwerfen.
Bereich Modellbau und Mustermachen – Atelier und Produktion
– Modelle aus verschiedenen Produktgruppen anfertigen;
– Modelle nach Themenstellung designen.
Bereich Produktion – Atelier und Produktion
– Vorbereitungstechniken für die Produktion erlernen;
– gekederte Probestücke herstellen;
– Verschlussmöglichkeiten auswählen und montieren.
Bereich Modellbau und Mustermachen:
Damen-, Herren- und Funktionstaschen, Farbkombinationen. Klebetechnik, Farbkombinationen, Symmetrie.
Werkstätte „Entwurf“ Werkstätte (Faltenkonstruktion, Kedertechnik, Kollektionsentwurf).
Bereich Produktion:
Werkstätte „Grundausbildung“ (Handhabung und Instandhaltung der zu verwendenden Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe; Einschlag schneiden, Einschneiden, Einschlagen, Abstoßen, Faltenkonstruktionen, Kedertechnik, Klebetechniken, Kaschiertechnik, Maschinennaht).
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Modellbau und Mustermachen
– Taschen auf Grund ihrer Funktion entwickeln;
– kreative Ideen für Funktionen an Modellen umsetzen;
– technisches Fachwissen und Fachsprache einsetzen;
– Hilfsmuster für Applikationen, Drapierungen, Faltenentwürfe designen;
– Faltenkonstruktionen erarbeiten.
Bereich Modellbau und Mustermachen – Atelier und Produktion
– Modelle bis zur Produktionsreife planen;
– Modelle aus verschiedenen Produktgruppen entwerfen.
Bereich Produktion – Atelier und Produktion
– Vorbereitungstechniken richtig einsetzen;
– facheinschlägige Taschenmodelle herstellen.
Bereich Modellbau und Mustermachen:
Damen-, Herren- und Funktionstaschen, Klebetechnik, Farbkombinationen, Symmetrie.
Werkstätte „Entwurf“ (Kedertechnik, Fassonieren und Ausrichten von Nähten).
Bereich Produktion:
Werkstätte „Grundausbildung“ (Handhabung und Instandhaltung der zu verwendenden Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe; Einschlag schneiden, Einschneiden, Einschlagen, Abstoßen, Faltenkonstruktionen, Kedertechnik, Klebetechniken, Kaschiertechnik, Maschinennaht).
Die Schülerinnen und Schüler können
– die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
– die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.
Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung; Schutzmaßnahmen; technische Dokumentation; Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Pflege von Werkzeugen, Maschinen und Geräten, Recycling.
Herstellung eines oder mehrerer facheinschlägiger Produkte und Durchführung von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf Projektbasis unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungstechniken, Materialien und Prüfverfahren in den angeführten Werkstätten.
1. Klasse (1. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Handwerkzeuge
– Verwendung, Instandhaltung und Beschaffung von fachspezifischen Werkzeugen, insbesondere Handnähwerkzeugen benennen.
Bereich Hilfsstoffe
– Herstellung und Verwendung der zur Erzeugung von Lederwaren benötigten Hilfsstoffe erklären.
Bereich Maschinenkunde
– fachspezifische Maschinen benennen und ihre Verwendung erklären;
– Fehlerbehebung bei fachspezifischen Nähmaschinen erkennen und benennen.
Bereich Leder und Materialkunde – Atelier und Produktion
– einfache handgenähte Probestücke unter Berücksichtigung richtig eingesetzter Handnähwerkzeuge üben;
– einfache Werkstücke mit den fachspezifischen Handwerkzeugen anfertigen;
– einfache Werkstücke unter Berücksichtigung von Nähtechniken ausführen.
Bereich Produktion – Atelier und Produktion
– einfache Lederzuschnitte vorbereiten;
– Hilfsstoffe für Werkstücke richtig zuordnen.
Bereich Handwerkzeuge:
Beschaffung, Wartung, Einteilung, Verwendung von Schneide-, Schlag-, und Handnähwerkzeugen.
Bereich Hilfsstoffe:
Beschaffung, Erzeugung, Einteilung, Verwendung von Papier- und Deckelarten.
Bereich Maschinenkunde:
Bestandteile, Einstellung, Verwendung von fachspezifischen Nähmaschinen. Unfallverhütung.
Bereich Leder und Materialkunde:
Werkstätte „Grundausbildung“ (Schneide-, Schärf und Abstoßübungen, Verwendung und Instandhaltung von Handnähwerkzeugen, Verwendung von Nähmaschinen, Spalt- und Schärfmaschinen).
Bereich Produktion:
Werkstätte „Entwurf“ (Anwendung von Zuschnitttechniken. Verwendung und Lagerung von Deckeln, Moiré, Einlagematerial, Anwendung von Klebetechniken).
2. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Handwerkzeuge
– Verwendung, Instandhaltung und Beschaffung von fachspezifischen Werkzeugen, insbesondere Handnähwerkzeugen erfassen und wiedergeben.
Bereich Hilfsstoffe
– Herstellung und Verwendung der zur Erzeugung von Lederwaren benötigten Hilfsstoffe erklären und dokumentieren.
Bereich Maschinenkunde
– fachspezifische Maschinen benennen und ihre Verwendung erklären;
– Fehlerbehebung bei fachspezifischen Nähmaschinen auflisten.
Bereich Leder und Materialkunde – Atelier und Produktion
– Probestücke mit den fachspezifischen Lederbearbeitungsmaschinen zurichten;
– einfache Werkstücke mit den fachspezifischen Handwerkzeugen herstellen;
– einfache Mess-, Schneide- und Abstoßübungen an Werkstoffen durchführen.
Bereich Produktion – Atelier und Produktion
– einfache facheinschlägige Werkstücke nähen;
– geeignete Klebstoffe richtig einsetzen;
– einfache Lederzuschnitte durchführen.
Bereich Handwerkzeuge:
Beschaffung, Wartung, Einteilung, Verwendung von Handnähwerkzeugen.
Bereich Hilfsstoffe:
Beschaffung, Entstehung, Einteilung, Verwendung von Klebstoffarten.
Bereich Maschinenkunde:
Bestandteile, Einstellung, Verwendung von Schärfmaschinen und Deckelscheren.
Bereich Leder und Materialkunde:
Werkstätte „Grundausbildung“ (Schneide-, Schärf- und Abstoßübungen, Verwendung und Wartung von Handnähwerkzeug, manuelle Fertigung von einfachen Kleinlederwaren. Verwendung, Einstellung von fachspezifischen Nähmaschinen, Verwendung und Einstellung von Spalt- und Schärfmaschinen, Deckelschere).
Bereich Produktion:
Werkstätte „Entwurf“ (Verwendung und Lagerung von Deckeln, Moiré, Einlagematerial; Anwendung von Klebetechniken, Lederzuschnitte, Qualitätserkennung Leder).
2. Klasse:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Leder- und Materialkunde
– Produktion, Eigenschaften und Handelsformen von Leder aufzählen;
– natürliche Hautfehler und Lederschäden benennen;
– die richtige Lederlagerung erklären und begründen.
Bereich Maschinenkunde
– Handhabung, Fehlermeldung und Fehlerbehebung bei Schärfmaschinen erklären.
Bereich Leder und Materialkunde – Atelier und Produktion
– Verschlüsse fachgerecht montieren;
– richtiges Verhältnis, Stichlänge und Fadenstärke an Nähmaschinen erkennen und einstellen;
– Kleinlederwaren mit den fachspezifischen Handwerkzeugen anfertigen.
Bereich Produktion – Atelier und Produktion
– Zusatzmaterialien auswählen und für die Produktion vorbereiten;
– verschiedenen Klebetechniken an Werkstoffen ausführen;
– Leder- und Hilfsstoffe richtig lagern.
Bereich Maschinenkunde:
Bestandteile, Verwendung von Schärfmaschinen.
Bereich Leder- und Materialkunde:
Definition und Eigenschaften von Rohware, Konservierung, Wasserwerkstatt, Mineral-, Fett- und Vegetabilgerbung, Lederhäute, Lederlagerung.
Werkstätte „Grundausbildung“ (Schneide-, Schärf- und Abstoßübungen; Verwendung und Wartung von Handnähwerkzeug, Einfasstechniken, Einschlagtechniken, manuelle Fertigung von Kleinlederwaren, Verwendung, Einstellung und Wartung von fachspezifischen Nähmaschinen; Verwendung und Einstellung von Spalt- und Schärfmaschinen).
Bereich Produktion:
Werkstätte „Entwurf“ (Verwendung und Lagerung von Deckeln, Moiré, Einlagematerial, Anwendung von Klebetechniken, Lederzuschnitte, Lederfehler, Qualitätsmerkmale Leder).
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Leder- und Materialkunde
– Produktion, Eigenschaften und Handelsformen von Leder aufzählen, erklären und dokumentieren;
– verschiedene Gerbarten erklären;
– natürliche Hautfehler und Lederschäden dokumentieren.
Bereich Maschinenkunde
– Handhabung, Fehlermeldung und Fehlerbehebung bei Schärfmaschinen auflisten.
Bereich Leder- und Materialkunde – Atelier und Produktion
– einfache Werkstücke für die Produktion mit Lederbearbeitungsmaschinen zurichten;
– richtiges Verhältnis, Stichlänge und Fadenstärke an Nähmaschinen erkennen und an Werkstücken umsetzen;
– Verschlüsse fachgerecht montieren.
Bereich Produktion – Atelier und Produktion
– Leder für Kleinlederwaren unter Berücksichtigung der Qualitätsmerkmale auswählen und zuschneiden;
– Leder- und Hilfsstoffe richtig lagern.
Bereich Maschinenkunde:
Bestandteile, Einstellung und Wartung von Schärfmaschinen.
Bereich Leder- und Materialkunde:
Gerb- und Zurichtungsverfahren, Qualitätsmerkmale von Rohhäuten und Leder, Lederlagerung.
Werkstätte „Grundausbildung“ (Schneide-, Schärf- und Abstoßübungen, Verwendung und Wartung von Handnähwerkzeug, manuelles Fertigen von handgenähten Werkstücken, Handnaht, Einfasstechniken, Einschlagtechniken).
Verwendung, Einstellung und Wartung von Nähmaschinen, Spalt- und Schärfmaschinen.
Bereich Produktion:
Werkstätte „Entwurf“ (Verwendung und Lagerung von Deckel, Moiré, Einlagematerial; Anwendung von Klebetechniken, Lederzuschnitte, Qualitätserkennung Leder, Lederlagerung).
3. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Leder- und Materialkunde
– Erzeugungs- und Zurichtungstechniken von Reptilienleder in den einzelnen Produktionsschritten aufzählen;
– Artenschutz in Bezug auf Leder erklären;
– verschiedene Gerbarten erklären und dokumentieren.
Bereich Maschinenkunde
– Fehlerbehebung und Bestandteile von Lederschärfmaschinen benennen;
– Fehlerbehebung von Lederspaltmaschinen erklären.
Bereich Leder- und Materialkunde – Atelier und Produktion
– für die Produktion notwendige Materialien mit den fachspezifischen Maschinen vorbereiten;
– Nähte an Modellen fachgerecht durchführen;
– facheinschlägige Taschenmodelle anfertigen.
Bereich Produktion – Atelier und Produktion
– Leder unter Berücksichtigung von speziellen Eigenschaften auswählen;
– Hautfehler am Leder erkennen und beim Zuschnitt berücksichtigen;
– Lederzuschnitte fachgerecht für die Produktion vorbereiten.
Bereich Maschinenkunde:
Bestandteile und Fehlerbehebung fachspezifischer Maschinen, Unfallverhütung.
Bereich Leder- und Materialkunde:
Gerbverfahren, Zurichtungsverfahren, Artenschutz.
Werkstätte „Grundausbildung“ (Schneide-, Schärf- und Abstoßübungen; Verwendung und Wartung von Handnähwerkzeug, manuelles Fertigen von handgenähten Werkstücken, Handnaht, Einfasstechniken, Einschlagtechniken, Zier-, Freihand-, Funktionsnähte; Verwendung, Einstellung, Wartung von Näh-maschinen, Stanzmaschinen, Spalt- und Schärfmaschinen).
Bereich Produktion:
Werkstätte „Entwurf“ (Verwendung und Lagerung von Deckeln, Moiré, Einlagematerial; Anwendung von Klebetechniken, Lederlagerung, Lederzuschnitte, Lederfehler, Qualitätserkennung von Leder).
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Leder- und Materialkunde
– Zurichtungsverfahren dokumentieren und präsentieren;
– Arten- und Umweltschutz in Bezug auf Leder bewerten;
– Erzeugungs- und Zurichtungstechniken von Reptilienleder in den einzelnen Produktionsschritten aufzählen.
Bereich Maschinenkunde
– Fehlerbehebung von Lederspaltmaschinen auflisten;
– Bestandteile von Lederschärfmaschinen dokumentieren.
Bereich Leder- und Materialkunde – Atelier und Produktion
– für die Produktion geeignete Materialien mit den fachspezifischen Maschinen zurichten;
– Modelle aus verschiedenen Produktgruppen selbstständig anfertigen.
Bereich Produktion – Atelier und Produktion
– Leder und branchenspezifische Zusatzmaterialien unter Berücksichtigung von speziellen Eigenschaften auswählen und in der Produktion einsetzen;
– Lederzuschnitte fachgerecht für die Produktion durchführen.
Bereich Maschinenkunde:
Bestandteile und Fehlerbehebung fachspezifischer Maschinen, Unfallverhütung.
Bereich Leder- und Materialkunde:
Zurichtungsverfahren, Artenschutz, Lederlagerung, Unfallverhütung.
Werkstätte „Grundausbildung“ (Schneide-, Schärf- und Abstoßübungen; Verwendung und Wartung von Handnähwerkzeug, manuelles Fertigen von handgenähten Werkstücken, Handnaht, Einfasstechniken, Einschlagtechniken, Zier-, Freihand-, Funktionsnähte; Verwendung, Einstellung, Wartung von Nähmaschinen, Stanzmaschinen, Spalt- und Schärfmaschinen).
Bereich Produktion:
Werkstätte „Entwurf“ (Verwendung und Lagerung von Deckeln, Moiré, Einlagematerial; Anwendung von Klebetechniken, Lederlagerung, Lederzuschnitte, Lederfehler, Qualitätserkennung von Leder).
4. Klasse – Kompetenzmodul 7:
7. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Leder- und Materialkunde
– Lederproduktion unter Berücksichtigung von Tier und Gerbungsart erörtern.
Bereich Maschinenkunde
– Bestandteile, Einstellung und Verwendung der Lederspalt-, Schärf- und Nähmaschine darstellen und dokumentieren;
– Verwendung der Kniehebelpresse erklären.
Bereich Leder- und Materialkunde:
Lederproduktion, Gerbverfahren.
Bereich Maschinenkunde:
Fachspezifische Maschinen.
Die Schülerinnen und Schüler können
– die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
– die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.
Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung; Schutzmaßnahmen; technische Dokumentation; Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Pflege von Werkzeugen, Maschinen und Geräten, Recycling.
Herstellung eines oder mehrerer facheinschlägiger Produkte und Durchführung von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf Projektbasis unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungs-techniken, Materialien und Prüfverfahren in den angeführten Werkstätten.
2. Klasse:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Design
– Farbkombinationen unter modischen Aspekten erarbeiten;
– die theoretischen Grundlagen mit anderen Bereichen, insbesondere Fertigungstechnik erkennen;
– den Begriff Design erklären.
Bereich Design:
Grundlagen der Designtheorie, Form, Material, Funktion und Gestaltung.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Design
– den Begriff Design definieren und dokumentieren;
– die theoretischen Grundlagen mit anderen Bereichen, insbesondere Fertigungstechnik vernetzen;
– Farbkombinationen unter modischen Aspekten entwickeln.
Bereich Design:
Designgeschichte, Grundlagen der Designtheorie, Form, Material, Funktion und Gestaltung.
3. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Design
– die Charakteristik einer Epoche in aktuellen Modetrends wiedererkennen;
– einen Überblick über die Geschichte und die Entwicklung der Mode geben.
Bereich Design – Atelier und Produktion
– Designelemente entwerfen;
– Umsetzungsmöglichkeiten von Design und Entwürfen im fachpraktischen Unterricht entwickeln.
Bereich Design:
Modegeschichte, Modeentwicklung.
Werkstätte „Design“ (Form, Material, Funktion und Gestaltung).
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Design
– den Begriff Design bewerten und dokumentieren;
– einen Überblick über die Geschichte und die Entwicklung der Mode geben.
Bereich Design – Atelier und Produktion
– Umsetzungsmöglichkeiten von Design und Entwürfen im fachpraktischen Unterricht realisieren;
– Modetrends erarbeiten und umsetzen.
Bereich Design:
Trendwahrnehmung, praktische Aufbereitung von Trends.
Werkstätte „Design“ (Form, Material, Funktion und Gestaltung).
4. Klasse – Kompetenzmodul 7:
7. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Design
– Eigenentwürfe unter Berücksichtigung von Design und Modetrends in Kollektion implementieren;
– Eigenentwürfe dokumentieren und präsentieren.
Bereich Design – Atelier und Produktion
– Eigenentwurf unter Berücksichtigung von Design und Modetrends entwickeln und fertigen;
– Modelle mit fachspezifischen Lederbearbeitungsmaschinen und Werkzeugen für die Produktion zurichten und ausfertigen.
Bereich Design:
Modegeschichte, Modeentwicklung, Moderhythmus, Trendwahrnehmung.
Werkstätte „Design“ (Qualitätsbegriffe, Form, Material, Funktion und Gestaltung).
1. Klasse (1. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Fachzeichnen
– einfache Werkzeichnungen unter Berücksichtigung von Form und Farbe anfertigen;
– facheinschlägige Modelle als technische Zeichnung planen.
Bereich Entwurf und Lederdesign
– Farbkombinationen unter modischen Aspekten gestalten;
– Freihandentwürfe skizzieren.
Bereich Fachzeichnen:
Genaue Linienführung, Flächen, Farbenlehre, Schriftführung, Freihandskizzen, Übertragung einfacher Muster.
Bereich Entwurf und Lederdesign:
Einfache Formen, Farbkombinationen, Freihandskizzen, Symmetrie, Konturen und Effekte, reziproke Flächeneinteilung, Kolorieren.
2. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Fachzeichnen
– einfache Werkzeichnungen unter Berücksichtigung von Form und Farbe ausfertigen;
– facheinschlägige Modelle als technische Zeichnung ausarbeiten.
Bereich Entwurf und Lederdesign
– einfache Form und Farbentwürfe realisieren;
– Freihandentwürfe erstellen.
Bereich Fachzeichnen:
Genaue Linienführung, Flächen, Form, Farbe, Schriftübung, Übertragung einfacher Muster.
Bereich Entwurf und Lederdesign:
Einfache Formen, Farbkombinationen, Symmetrie, Konturen und Effekte, reziproke Flächeneinteilung, Kolorieren.
2. Klasse:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Fachzeichnen
– selbstständig Werkzeichnungen von Kleinlederwaren entwerfen;
– Eigenentwürfe als technische Zeichnung umsetzen.
Bereich Entwurf und Lederdesign
– Modelle aus verschiedenen Produktgruppen planen;
– Freihandentwürfe erstellen.
Bereich Fachzeichnen:
Genaue Linienführung, Flächen, Freihandskizzen, Übertragung einfacher Muster.
Bereich Entwurf und Lederdesign:
Form- und Farbgebung, Effekte, Kolorieren.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Fachzeichnen
– selbstständig Werkzeichnungen von Kleinlederwaren anfertigen;
– Eigenentwürfe als technische Zeichnung umsetzen.
Bereich Entwurf und Lederdesign
– selbstständig einfache Entwürfe umsetzen;
– Modelle aus verschiedenen Produktgruppen entwerfen.
Bereich Fachzeichnen:
Genaue Linienführung, Flächen, Schriftübungen, Freihandskizzen, Übertragung von Kleinlederwarenmustern, bildnerische Ausdrucksmittel.
Bereich Entwurf und Lederdesign:
Form- und Farbkombinationen, Effekte, Kolorieren, Freihandzeichnung.
3. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Fachzeichnen
– selbstständig Werkzeichnungen unter Berücksichtigung von Form, Farbe und Komposition des modischen Effektes entwickeln.
Bereich Entwurf und Lederdesign
– Freihandskizzen perfektionieren;
– Ideen unter Anwendung zeichnerischer Fähigkeiten umsetzen.
Bereich Fachzeichnen:
Linienführung, Schriftübung, Freihandskizzen.
Bereich Entwurf und Lederdesign:
Fachspezifische Formgebung, Ornament, Gestaltung.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Fachzeichnen
– selbstständig Werkzeichnungen unter Berücksichtigung von Form, Farbe und Komposition des modischen Effektes anfertigen;
– Modell und Entwurf als technische Zeichnung umsetzen.
Bereich Entwurf und Lederdesign
– eigene Entwürfe technisch umsetzen;
– Freihandskizzen perfektionieren.
Bereich Fachzeichnen:
Übertragung von Kollektionen, Freihandskizzen.
Bereich Entwurf und Lederdesign:
Grafische, farbige und räumliche Gestaltung.
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Fachzeichnen
– Entwurfsideen unter Berücksichtigung der technischen Möglichkeiten im Sinne des Verwendungszweckes entwickeln und ausarbeiten;
– einfache und komplexe Entwürfe zeichnerisch und malerisch darstellen sowie schriftlich erfassen.
Bereich Entwurf und Lederdesign
– innovative und kreative Kollektionsentwürfe unter Miteinbeziehung von Modetrends entwickeln;
– Abendtaschen entwerfen und ausarbeiten.
Bereich Fachzeichnen:
Schrift und Farbe, Freihandskizzen, technische Zeichnungen.
Bereich Entwurf und Lederdesign:
Kollektionserstellung, Damentaschen, Aktentaschen, Abendtaschen, Einfluss und Wirkung von Oberflächen bezüglich Gestaltung.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe BGBl. Nr. 37/1989 idgF.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Für die weiteren Pflichtgegenstände und die verbindliche Übung sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff gemäß Abschnitt IX Unterabschnitt A bis C anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.
Für die Freigegenstände und unverbindlichen Übungen sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff gemäß Abschnitt IX Unterabschnitt E und F anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.
(Gesamtsemesterwochenstundenzahl und Semesterwochenstunden der einzelnen Unterrichtsgegenstände)
| Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung | Semesterwochenstunden | Summe | Lehrverpflichtungsgruppe | ||||||||||
| Klasse | |||||||||||||
| 1. | 2. | 3. | 4. | ||||||||||
| Semester | |||||||||||||
| 1. | 2. | 3. | 4. | 5. | 6. | 7. | |||||||
| A. | Allgemeinbildende Pflichtgegenstände | ||||||||||||
| 1. | Religion/Ethik 6 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 1 | 13 | (III)/III | |||
| 2. | Deutsch und Kommunikation | 3 | 3 | 3 | 3 | 2 | 2 | 2 | 18 | (I) | |||
| 3. | Englisch | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | – | 12 | (I) | |||
| 4. | Geografie, Geschichte und Politische Bildung | 2 | 2 | 1 | 1 | – | – | – | 6 | (III) | |||
| 5. | Bewegung und Sport | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 1 | 13 | (IVa) | |||
| 6. | Angewandte Mathematik | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | – | 12 | (I) | |||
| 7. | Naturwissenschaftliche Grundlagen | 2 | 2 | – | – | – | – | – | 4 | (II) | |||
| 8. | Angewandte Informatik | 2 | 2 | – | – | – | – | – | 4 | (I) | |||
| B. | Fachpraxis und Fachtheorie | ||||||||||||
| 1. | Unternehmensführung | – | – | 2 | 2 | 2 | 2 | 1 | 9 | II | |||
| 2.a | Technologie – Atelier und Produktion | 12 | 12 | 12 | 12 | 15 | 15 | 3 | 81 | IV | |||
| 2.b | Technologie | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 14 | (I) | |||
| 3. | Physik des Fachgebietes | – | – | 2 | 2 | – | – | – | 4 | (II) | |||
| 4. | Bildende Kunst | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 1 | 13 | (III) | |||
| 5. | Gestalten von Flächen und Schriften | – | – | 1 | 1 | 2 | 2 | 1 | 7 | (IV) | |||
| 6. | Kreatives Gestalten – Malerei und Zeichnung 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 (1) | 2 (1) | 1 | 13 | (IV) | |||
| 7. | Medienlabor 3 | – | – | – | – | 1 | 1 | – | 2 | (I) | |||
| 8. | Betriebspraxis | – | – | – | – | – | – | 20 | 20 | IV | |||
| C. | Verbindliche Übung | ||||||||||||
| 1. | Soziale und personale Kompetenz 4 | 1 (1) | 1 (1) | 1 (1) | 1 (1) | – | – | – | 4 | III | |||
| Gesamtsemesterwochenstundenzahl | 36 | 36 | 36 | 36 | 36 | 36 | 33 | 249 | |||||
| D. | Pflichtpraktikum | mindestens 4 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Eintritt in die 4. Klasse | |||||||||||
| Freigegenstände, Unverbindliche Übungen, Förderunterricht | Semesterwochenstunden | Lehrverpflichtungsgruppe | |||||||||||
| Klasse | |||||||||||||
| 1. | 2. | 3. | 4. | ||||||||||
| Semester | |||||||||||||
| 1. | 2. | 3. | 4. | 5. | 6. | 7. | |||||||
| E. | Freigegenstände | ||||||||||||
| 1. | Englisch | – | – | – | – | 2 | 2 | – | (I) | ||||
| 2. | Projektmanagement | – | – | – | – | – | 2 | 1 | III | ||||
| 3. | Entrepreneurship | – | – | – | – | 2 | 2 | – | III | ||||
| 4. | Mitarbeiterführung und ausbildung | – | – | – | – | 1 | 1 | – | III | ||||
| F. | Unverbindliche Übungen | ||||||||||||
| 1. | Bewegung und Sport | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | (IVa) | ||||
| 2. | Sprachtraining Deutsch | 2 | 2 | 2 | 2 | – | – | – | II | ||||
| G. | Förderunterricht 5 | ||||||||||||
| 1. | Deutsch und Kommunikation | ||||||||||||
| 2. | Englisch | ||||||||||||
| 3. | Angewandte Mathematik | ||||||||||||
| 4. | Fachtheoretische Pflichtgegenstände | ||||||||||||
____________________
1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel gemäß Abschnitt IV abgewichen werden.
2 Mit Übungen im Ausmaß der in Klammern angeführten Semesterwochenstunden.
3 Teilung in Schülergruppen wie im Laboratorium.
4 Mit Übungen sowie in Verbindung und inhaltlicher Abstimmung mit einem oder mehreren der in den Abschnitten A. bzw. B. angeführten Pflichtgegenständen.
5 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.
6 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen.
Stundentafel der Deutschförderklasse
| Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung | Wochenstunden pro Semester | Lehrverpflichtungsgruppen |
| 1. Deutsch in der Deutschförderklasse | 20 | (I) |
| 2. Religion | 2 | (III) |
| 3. Weitere Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung 1 | x 2 | Einstufung wie entsprechende/r Pflichtgegenstand, Verbindliche Übung |
| Gesamtsemesterwochenstundenzahl | x 3 | |
| Freigegenstände und Unverbindliche Übungen 4 | ||
______________________________
1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion) sowie die verbindliche Übung gemäß der Stundentafel der 3,5-jährigen Fachschule für Malerei und Gestaltung; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände sowie der verbindlichen Übung erfolgt durch die Schulleitung.
2 Die Festlegung der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen weiteren Pflichtgegenstände sowie die verbindliche Übung entfallen, erfolgt durch die Schulleitung; die Semesterwochenstunden der weiteren Pflichtgegenstände sowie der verbindlichen Übung ergeben sich aus der Differenz zur Gesamtsemesterwochenstundenzahl.
3 Die Gesamtsemesterwochenstundenzahl entspricht jener des jeweiligen Semesters gemäß der Stundentafel der 3,5-jährigen Fachschule für Malerei und Gestaltung.
4 Wie Stundentafel der 3,5-jährigen Fachschule für Malerei und Gestaltung.
(Gesamtsemesterwochenstundenzahl und Semesterwochenstunden der einzelnen Unterrichtsgegenstände)
| Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung | Semesterwochenstunden | Summe | Lehrverpflichtungsgruppe | ||||||||
| Klasse | |||||||||||
| 1. | 2. | 3. | 4. | ||||||||
| Semester | |||||||||||
_________________
1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel gemäß Abschnitt IV abgewichen werden.
2 Teilung in Schülergruppen wie im Laboratorium.
3 Von der Schülerin/vom Schüler ist ein alternativer Pflichtgegenstand zu wählen.
4 Mit Übungen sowie in Verbindung und inhaltlicher Abstimmung mit einem oder mehreren der in den Abschnitten A. bzw. B. angeführten Pflichtgegenständen.
5 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr, Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.
6 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen.
Stundentafel der Deutschförderklasse
| Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung | Wochenstunden pro Semester | Lehrverpflichtungsgruppen |
| 1. Deutsch in der Deutschförderklasse | 20 | (I) |
| 2. Religion | 2 | (III) |
| 3. Weitere Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung 1 | x 2 | Einstufung wie entsprechende/r Pflichtgegenstand, Verbindliche Übung |
| Gesamtsemesterwochenstundenzahl | x 3 | |
| Freigegenstände und Unverbindliche Übungen 4 | ||
______________________________
1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion) sowie die verbindliche Übung gemäß der Stundentafel der 4-jährigen Fachschule für Malerei und Gestaltung; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände sowie der verbindlichen Übung erfolgt durch die Schulleitung.
2 Die Festlegung der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen weiteren Pflichtgegenstände sowie die verbindliche Übung entfallen, erfolgt durch die Schulleitung; die Semesterwochenstunden der weiteren Pflichtgegenstände sowie der verbindlichen Übung ergeben sich aus der Differenz zur Gesamtsemesterwochenstundenzahl.
3 Die Gesamtsemesterwochenstundenzahl entspricht jener des jeweiligen Semesters gemäß der Stundentafel der 4-jährigen Fachschule für Malerei und Gestaltung.
4 Wie Stundentafel der 4-jährigen Fachschule für Malerei und Gestaltung.
Siehe Anlage 1.
Das fachbezogene Qualifikationsprofil des Lehrplans gemäß Stundentafel I.1 erfüllt zumindest die Anforderungen einer facheinschlägigen Lehrabschlussprüfung (vgl. BGBl. II Nr. 181/2012 idgF sowie BGBl. II Nr. 272/2013 idgF). Für den Bereich der beruflichen Qualifikationen, des Arbeitsrechts einschließlich der Kollektivverträge sowie des Sozialversicherungsrechts wird mit dem Zeugnis der Abschlussprüfung zumindest der Nachweis einer mit einer facheinschlägigen Lehrabschlussprüfung abgeschlossenen beruflichen Ausbildung gemäß § 34a Berufsausbildungsgesetz, BGBl. Nr. 142/1969 idgF erbracht.
Darüber hinausgehend werden den Absolventinnen und Absolventen mit dem Unterricht gemäß Stundentafel I.2 in der 3. und 4. Klasse zusätzliche Kompetenzen vermittelt, die spezifischen Anforderungen des regionalen Arbeitsmarktes in besonderer Weise Rechnung tragen.
Die Fachschule für Malerei und Gestaltung ist eine technische, gewerbliche und künstlerische Ausbildung, die fachpraktische und fachtheoretische Kenntnisse und Fähigkeiten miteinander verknüpft. Die Absolventinnen und Absolventen der Fachschule für Malerei und Gestaltung verfügen generell über ein fundiertes Verständnis und Fachwissen im Bereich der Malerei und Beschichtungstechnik. Darüber hinaus werden wie bei allen bautechnischen Ausbildungen die Grundlagen zur unternehmerischen Selbstständigkeit geschaffen. Die Praxisnähe der Ausbildung wird durch die Betriebspraxis in besonderer Weise vertieft. Die Absolventinnen und Absolventen werden durch die praktische Ausbildung besonders befähigt, Aufgaben im Bereich der Planung, Ausführung und Abrechnung, die bereits berufspraktische Erfahrung im Bereich Baunebengewerbe voraussetzen, in gewerblichen, technischen und kunsthandwerklichen Unternehmen, die im Rahmen der verbundenen Gewerbe gemäß Gewerbeordnung taxativ aufgelistet sind, tätig zu werden. Weitere Betätigungsfelder finden sich im fachlichen Umfeld der Lack- und einschlägigen Baustoffindustrie sowie bei öffentlichen Institutionen und Ämtern im Bereich facheinschlägiger Tätigkeiten des Baunebengewerbes.
Die Absolventinnen und Absolventen der Fachschule für Malerei und Gestaltung können eigenständig Tätigkeiten auf dem Gebiet der Angewandten Malerei und Beschichtungstechnik ausführen. Die Einsatzgebiete liegen im Bereich der Umsetzung und der Mitarbeit an der Planung und Ausführung von Arbeiten der Malerei und Beschichtungstechnik einschließlich der Tätigkeiten der Arbeitsvorbereitung, Ausführung und Abrechnung mit der entsprechenden Qualitätssicherung. Die Erstellung von erforderlichen Dokumentationen im Fachbereich zählt ebenfalls zu den Kernkompetenzen.
Für die selbstständige Ausübung von Gewerben ist der Nachweis der allgemeinen und besonderen Voraussetzungen erforderlich. Unter anderem ist im Bereich der besonderen Voraussetzungen der Nachweis der betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Kenntnisse vorgesehen. (§ 23 Abs. 1 GewO – „Unternehmerprüfung“). Gemäß § 8 Abs. 2 der Unternehmerprüfungsordnung, BGBl. Nr. 453/1993 idgF, führt der erfolgreiche Abschluss der technischen, gewerblichen und kunstgewerblichen Fachschulen gemäß § 58 des Schulorganisationsgesetzes zum Entfall des Prüfungsteiles „Unternehmerprüfung“.
Im Bereich Recht können die Absolventinnen und Absolventen die Voraussetzungen für den Abschluss und die Erfüllung eines Vertrages erläutern sowie Gewährleistungs-, Garantie- und Schadenersatzansprüche geltend machen. Sie können die verschiedenen Rechtsformen von Unternehmen und deren Organisation erläutern, sich Informationen aus dem Firmenbuch beschaffen. Sie können die wesentlichen Bestimmungen des Arbeitsrechts, des Gewerberechts und des Insolvenzrechts erläutern und im beruflichen Umfeld einsetzen.
Im Bereich Wirtschaft und Betriebstechnik können die Absolventinnen und Absolventen die Struktur des Jahresabschlusses beschreiben, aus betriebswirtschaftlichen Kennzahlen Schlussfolgerungen ziehen und die Ergebniswirksamkeit von einfachen Geschäftsfällen auf den Jahresabschluss beurteilen. Sie können die wichtigsten Kostenbegriffe erklären, eine einfache Kostenstellenrechnung durchführen, mit vorgegebenen Daten Kalkulationen durchführen, Deckungsbeiträge ermitteln und beurteilen. Sie können die verschiedenen Erscheinungsformen der Ertragsteuern erläutern, das System der Umsatzsteuer, der Personalnebenkosten und den Aufbau einfacher Lohn- und Gehaltsabrechnungen erklären. Sie können die Funktionsweise der Marketing-Instrumente erläutern, einfache Organigramme und Abläufe in Unternehmen interpretieren, Ziele und Aufgaben der Logistik sowie Vertriebs- und Beschaffungsprozesse beschreiben. Außerdem können Sie Gestaltungsgrundsätze der Produktion beschreiben, Methoden der Zeitermittlung erläutern, Arbeitspläne erstellen und Methoden des Projektmanagements und Qualitätsmanagements beschreiben und anwenden.
Im Bereich Fachliche Grundlagen und Fertigkeiten können die Absolventinnen und Absolventen die notwendigen Bereiche in der Planung und Ausführung von Maler- und Beschichtungsarbeiten benennen und dokumentieren. Sie können Materialien, Beschichtungsstoffe, Beschichtungsträger und systeme und ihre Eigenschaften erfassen, einschlägige Regelwerke und Bearbeitungs- und Verarbeitungsrichtlinien angeben. Sie können Beschichtungsmaterialien gebrauchsfertig aufbereiten und farbliche Vorgaben erfüllen sowie Untergrundprüfungen vornehmen, dokumentieren und Mängel an Untergrund- und Beschichtung beseitigen. Sie sind vertraut im Umgang mit fachspezifischen Geräten, Werkzeugen, Gerüsten und Aufstiegshilfen. Arbeitsabläufe können eigenständig, norm- und fachgerecht ausgeführt werden. Sie können Materialerfordernisse und Arbeitsaufwand einschätzen, kalkulieren und dokumentieren. Sie können Raumgestaltungskonzepte nach einem vorgegebenen Konzept umsetzen, Konservierungs- und Restaurierungstechniken in der Denkmalpflege erklären und dokumentieren. Sie können historische Mal- und Arbeitstechniken, Vergoldungstechniken, spezielle Dekorationstechniken, aktuelle Gestaltungstechniken sowie das Nacharbeiten und Veredeln von verschiedenen Oberflächen ausführen. Sie besitzen Grundkenntnisse und Fertigkeiten in der Architektur- und Bühnenmalerei und sind befähigt Spritz- und Lackiertechniken fachgerecht durchzuführen und können ihre Kenntnisse und Fertigkeiten im Bereich Werbetechnik und Schriftgestaltung einsetzen.
Im Bereich Angewandte Malerei und Beschichtungstechnik können die Absolventinnen und Absolventen Malerei und Beschichtungen auf unterschiedlichen Untergründen norm- und fachgerecht ausführen, Belagstoffe normgerecht kleben und verlegen, Funktionsbeschichtungen auf organischen und anorganischen Untergründen ausführen, Putztechnikverfahren anwenden, Gips- und Leichtbauplatten verlegen und beschichten sowie Arbeiten mit Zierprofilen im Wand- und Deckenbereich fachgerecht durchführen.
Im Bereich Technische Funktionsbeschichtungen können die Absolventinnen und Absolventen grundlegende Arbeitsschritte der technischen Funktionsbeschichtungen in den Bereichen Wärmedämmverbundsysteme, Schallschutz und Akustik sowie Betonbeschichtung, Betonsanierung und kosmetik, Korrosionsschutz, vorbeugender Brandschutz und Hygienemaßnahmen erläutern und ausführen.
Im Bereich Gesundheits-, Arbeitsschutz und Umweltmanagement können die Absolventinnen und Absolventen die Grundbegriffe und Vorschriften für die Sicherheit am Arbeitsplatz, den Materialtransport, der Lagerung, der Entsorgung sowie des Recyclings verstehen und anwenden.
Im Bereich Arbeitsorganisation und –gestaltung können die Absolventinnen und Absolventen grundlegende Zusammenhänge der Arbeitsplatzorganisation und -gestaltung anwenden, die Aufbau- und Ablauforganisation für die jeweiligen Arbeitssparten norm- und fachgerecht planen, umsetzen und dokumentieren, die Qualitätssicherung erbringen sowie die Ergonomie am Arbeitsplatz beachten.
Im Bereich Fachliche Grundlagen und Fertigkeiten können die Absolventinnen und Absolventen ihre erworbenen fachtheoretischen Kenntnisse und fachpraktischen Fertigkeiten entsprechend verbinden und vertieft einsetzen, ein vorgegebenes Planungskonzept fachpraktisch umsetzen, spezifische Arbeitsabläufe analysieren und die Erkenntnisse strukturiert einsetzen.
Im Bereich Angewandte Malerei und Beschichtungstechnik können die Absolventinnen und Absolventen Ihre fachtheoretischen Kenntnisse und fachpraktischen Fertigkeiten entsprechend verbinden.
Im Bereich Gesundheits-, Arbeitsschutz und Umweltmanagement können die Absolventinnen und Absolventen die bereits erreichten Kompetenzen vertiefen.
Im Bereich Arbeitsorganisation und –gestaltung können die Absolventinnen und Absolventen die bereits erreichten Kompetenzen vertiefen.
Im Bereich Technische Funktionsbeschichtungen können die Absolventinnen und Absolventen die bereits erreichten Kompetenzen vertiefen.
Im Bereich Grundlagen der Technologie können die Absolventinnen und Absolventen grundlegende technologische Kenntnisse aus wichtigen Teilbereichen wiedergeben.
Im Bereich Beschichtungs- und Belagstoffe können die Absolventinnen und Absolventen diese definieren und deren Aufgaben nennen, wichtige Zusammenhänge zwischen den Komponenten eines Beschichtungsstoffes anführen, den Unterschied zwischen einem Beschichtungsaufbau und –system erklären, eine Einteilung der anorganischen Bindemittel treffen und von ausgewählten mineralischen Bindemitteln deren Gewinnung, Herstellung, Eigenschaften und Verwendung nennen. Sie können Untergründe für die Beschichtung beschreiben. Sie können die Verfahren der Tapetenherstellung erklären, die Tapetenarten unterscheiden, die Tapetensymbole erkennen und die Tapetenverarbeitung erläutern. Sie können Wärmedämmverbundsysteme, die verwendeten Dämmstoffe und deren Verarbeitung erklären sowie bei Korrosionsschutz, Betonbeschichtung, -sanierung, vorbeugender Brandschutz und Hygienemaßnahmen jeweils die Materialien und Ausführungstechniken erläutern. Im Bereich Farb- und Lackproduktion können sie eine Einteilung der Bindemittel treffen, deren Gewinnung, Herstellung, Eigenschaften und Verarbeitung erläutern. Sie können eine Einteilung der Farbmittel treffen, Eigenschaften der Pigmentgruppen erklären, eine Einteilung der Lösemittel vornehmen und deren Auswirkungen erklären. Sie können unterschiedliche Beschichtungsträger prüfen und beurteilen, die Trocknungs- bzw. Erhärtungsmöglichkeiten der Materialien erläutern, Beschichtungsverfahren der Industrie erklären und über Herstellung und Einsatz der Blattmetalle und Effektpigmente Auskunft geben. Sie können ausgewählte Werk- und Hilfsstoffe, deren Eigenschaften und Aufgaben nennen und über funktionelle Beschichtungssysteme Auskunft geben sowie praxisbezogene, technologische Aufgaben- und Problemstellungen verstehen und entsprechende Lösungswege unter Beachtung von ökologischen Aspekten entwickeln.
Im Bereich Technische Funktionsbeschichtungen können die Absolventinnen und Absolventen ihre theoretischen Kenntnisse über Materialien, Arbeitstechniken und Vorschriften in einem erweiterten und vertieften Einsatzbereich (Betonbeschichtung und –sanierung, Korrosionsschutz, vorbeugender Brandschutz) verstehen und erklären.
Im Bereich Physik können die Absolventinnen und Absolventen grundlegendes physikalisches Wissen des Fachbereichs wiedergeben, die wichtigsten Bereiche der Physik nennen, einfache physikalische Vorgänge beschreiben und Gesetzmäßigkeiten erklären, wichtige Zusammenhänge der Akustik und des Schalls, der visuellen Wahrnehmung und der Optik und des Wärme-, Feuchtigkeits-, Schall- und Brandschutzes verstehen.
Im Bereich Statik und Festigkeitslehre können die Absolventinnen und Absolventen die für das Fachgebiet wichtigen Grundlagen und deren Zusammenhänge beschreiben, den Zusammenhang von Einwirkung und Materialfestigkeit erkennen und wichtige Tragwerke an einem Gebäude bezeichnen. Sie können die Grundbegriffe der Beschichtungstechnik wiedergeben und wesentliche physikalische Zusammenhänge der Beschichtungstechnik beschreiben.
Im Bereich Physik können die Absolventinnen und Absolventen wichtige physikalische Materialeigenschaften und Kenngrößen nennen, gegenüberstellen und zuordnen.
Im Bereich Bauphysik können die Absolventinnen und Absolventen wichtige Zusammenhänge des Wärme-, Feuchtigkeits-, Schall- und Brandschutzes erkennen und interpretieren.
Im Bereich Bau-, Werkstoffe und Materialeigenschaften können die Absolventinnen und Absolventen die für das Bau- und fachliche Baunebengewerbe verwendeten Baustoffe und Materialien inklusive ihrer grundlegenden Eigenschaften und Kennwerte erfassen und zuordnen.
Im Bereich Festigkeit und Stabilität können die Absolventinnen und Absolventen grundlegende Begriffe der Festigkeitslehre erfassen und wichtige Querschnittskennwerte angeben.
Im Bereich Theorie der Kunst können die Absolventinnen und Absolventen die gebräuchlichsten Begriffe in der bildenden Kunst wiedergeben, die Terminologie in den Bereichen Baukunst, Bildhauerkunst, Malerei, Grafik und Zeichnung sowie im kunsthandwerklichen Bereich zuordnen und anwenden. Sie können die wesentlichen Techniken in der bildenden Kunst erklären, die Zusammenhänge zwischen historischen, religiösen, sozialen, politischen und wirtschaftlichen Hintergründen und den technischen Entwicklungen sowie dem künstlerischen Schaffen einer Epoche erkennen und interpretieren.
Im Bereich Kunstepochen und Stilkunde können die Absolventinnen und Absolventen die Wesenszüge der Stilepochen in der bildenden Kunst, insbesondere in der Malerei und im Kunstgewerbe des prähistorischen Kunstschaffens und der frühen Hochkulturen erkennen und darstellen. Sie können die Wesenszüge der bildenden Kunst, insbesondere in der Malerei und im Kunstgewerbe in den relevanten Stilepochen und Zeiträumen erkennen und beschreiben. Sie können Wesenszüge der bildenden Kunst, insbesondere in der Malerei und im Design des 20. Jahrhunderts erkennen und beschreiben, wichtige gegenwärtige Kunstströmungen erläutern und die Wesenszüge der modernen Stilepochen analysieren sowie typische Formelemente erfassen, beschreiben und diese zeichnerisch darstellen.
Im Bereich Kunstepochen und Stilkunde können die Absolventinnen und Absolventen wichtige gegenwärtige Kunstströmungen beschreiben, die Wesenszüge der modernen Stilepochen erkennen und unterscheiden, verschiedene historische Stilepochen mit modernen Kunstströmungen vergleichen und Entwicklungen feststellen.
Im Bereich Grundlagen der Kalligrafie können die Absolventinnen und Absolventen die historische Schriftentwicklung wiedergeben, die Aufgabe und die Funktion der Schrift erklären, wichtige kalligrafische Arbeitsmittel nennen und beschreiben sowie Gebrauchsschriften erkennen.
Im Bereich Angewandte Kalligrafie können die Absolventinnen und Absolventen Zier- und Gebrauchsschriften schreiben, den Funktions- und Einsatzbereich von Gebrauchsschriften erfassen und diese anwenden. Sie können Techniken des Zeichnens fachgerecht ausführen.
Im Bereich Kalligrafie und Gestaltungslehre können die Absolventinnen und Absolventen Gestaltungsmittel und Gestaltungstechniken fachgerecht bei Kompositionen einsetzen.
Im Bereich Angewandte Kalligrafie und Bildgestaltung können die Absolventinnen und Absolventen kalligrafische Kompositionen mit Zier- und Gebrauchsschriften konstruieren, erweiterte Kenntnisse bei Schreibstoffen, Schreibwerkzeugen und Untergründen einsetzen, Grafiksoftware anwenden sowie die Grundlagen der Serigrafie wiedergeben, kalligrafische Kompositionen mit Zier- und Gebrauchsschriften konstruieren und in eine themenorientierte Flächengestaltung entsprechend einbinden.
Im Bereich Angewandte Kalligrafie und Bildgestaltung können die Absolventinnen und Absolventen themenorientierte Gestaltungskonzepte eigenständig entwickeln und umsetzen.
Im Bereich Wahrnehmung und Wiedergabe können die Absolventinnen und Absolventen wichtige physikalische und ästhetische Gesetze für Licht und Farbe verstehen und wiedergeben, Formen und Körper in der Natur unter Berücksichtigung von Licht und Schatten zeichnerisch und malerisch darstellen. Sie können Naturstudien anfertigen und gestalterisch abstrahieren sowie gestaltete Formen und Farbkompositionen auf unterschiedliche Oberflächen übertragen.
Im Bereich Zeichnerische und malerische Gestaltung können die Absolventinnen und Absolventen wichtige Gestaltungs- und Kompositionsgesetze erklären und diese anwenden. Sie können die Bedeutung und den Gehalt von Farben verdeutlichen sowie Farbe und Licht als aktives Gestaltungselement einsetzen.
Im Bereich Angewandte zeichnerische und malerische Gestaltung können die Absolventinnen und Absolventen Farbe und Form als Elemente in der Architekturgestaltung erfassen, entwickeln und entsprechend zeichnerisch und malerisch darstellen. Sie können eine Architektur- und Raumgestaltung bei gegebener Widmung mit Farb- und Formelementen entsprechend darstellen, themenorientierte Form- und Farbgestaltungskonzepte entwickeln sowie perspektive Darstellungen von Objekten anfertigen.
Im Bereich Angewandte zeichnerische und malerische Gestaltung können die Absolventinnen und Absolventen wichtige Raum-Environments entwickeln, mit zeichnerischen und malerischen Mitteln Raumvorstellungen visualisieren sowie die Bedeutung von Abstraktion, Augentäuschung und Illusion in der Malerei verdeutlichen.
Im Bereich Hard und Software können die Absolventinnen und Absolventen Standardsoftware zur Lösung von Aufgaben der Berufspraxis auswählen und einsetzen. Sie können ihr Wissen über den Aufbau, die Funktionsweisen und die Einsatzmöglichkeiten elektronischer Informationssoftware einsetzen und Aufgaben des Fachbereiches damit bearbeiten sowie Informationen auf elektronischem Weg beschaffen, modifizieren und weitergeben.
Im Bereich Grafik und Design können die Absolventinnen und Absolventen Gestaltungs- und Darstellungssoftware des Fachbereiches beurteilen und einsetzen.
Im Bereich Licht und Farbe können die Absolventinnen und Absolventen Laboreinrichtungen des Fachbereiches zur Licht- und Farbgestaltung für die mediale Farb- und Raumgestaltung entsprechend einsetzen und kreative Konzepte für Farb- und Raumgestaltungen mit digitalen Medien entwickeln.
Im Bereich Mediale Kompetenz können die Absolventinnen und Absolventen Arbeitsprozesse und Ergebnisse entsprechend dokumentieren und präsentieren.
Im Bereich Dekormaltechnik und Bühnenmalerei können die Absolventinnen und Absolventen projektbezogen Gestaltungskonzepte mit künstlerischen Anforderungen entwickeln und ausführen. Sie können die fachspezifischen Geräte und Werkzeuge entsprechend einsetzen, kreative Malerei mit den traditionellen kunsthandwerklichen Techniken sowie die einzelnen Arbeitsschritte der Bühnenmalerei und -gestaltung ausführen. Sie können Farbtöne unter Beachtung von licht- und aufnahmetechnischen Anforderungen abstimmen und mischen. Weiters sind sie in der Lage, verschiedene Grundmaterialien miteinander gestalterisch zu verbinden, für projektbezogene Themenstellungen der Bühnenmalerei und -gestaltung Ausführungskonzepte zu entwickeln und zu realisieren.
Im Bereich Farbe und Gestaltung können die Absolventinnen und Absolventen Konzepte für Gestaltungsarbeiten mit künstlerischen Anforderungen entwickeln und ausführen, die Elemente Licht und Farbe als Gestaltungswerkzeug projektbezogen einsetzen, ästhetische Form- und Farbbegriffe den Gestaltungsprinzipien zuordnen und in der praktischen Arbeit einsetzen. Sie können differenzierte künstlerische und technische Beschichtungsarbeiten durchführen und mit der Serigrafie grafische Gestaltungen ausführen.
Im Bereich Historische Maltechniken und Restauration können die Absolventinnen und Absolventen Arbeitsabläufe in den spezifischen handwerklichen Bereichen eigenständig, norm- und fachgerecht planen und ausführen. Sie können ihre Kenntnisse über historische Baustoffe und Materialien sowie Maltechniken und Malweisen in der praktischen Tätigkeit einsetzen, historische Arbeitstechniken und -mittel bei Konservierungs- und Restaurierungsarbeiten entsprechend anwenden. Sie können Beschichtungsstoffe und –mittel nach historischen Rezepturen anfertigen und erworbene Fertigkeiten in historischen Putz-, Stuck- und Beschichtungstechniken in Zusammenarbeit mit der restaurativen Betreuung und den Fachleuten der Denkmalpflege bei denkmalpflegerischen Arbeiten und Oberflächenbearbeitungen an historischen Bauwerken einbringen.
Im Bereich Arbeitsorganisation und Arbeitsgestaltung können die Absolventinnen und Absolventen in den einzelnen fachlichen Tätigkeiten das erforderliche Berichtswesen mit der Dokumentation darlegen, in den fachlichen Arbeitsbereichen die Qualitätssicherung erbringen und die Ergonomie am Arbeitsplatz beachten.
Im Bereich Gesundheits-, Arbeitsschutz und Umweltmanagement können die Absolventinnen und Absolventen die Sicherheitsvorschriften und Entsorgungsrichtlinien im Fachbereich umsetzen.
Im Bereich Grundlagen der Dekor- und Bühnenmalerei können die Absolventinnen und Absolventen Materialien und Werkstoffe des Fachbereiches beschreiben und charakterisieren, Lasier-, Kolorier- und Spritztechniken unterscheiden und erklären. Sie können die Bedeutung von Licht und Farbe für den Fachbereich erläutern und in die Gestaltung einbringen, die Maltechniken und Malweisen der Schablonen-, Scheinarchitektur- und Graumalerei sowie der Stein-, Marmor- und Holzimitation erklären.
Im Bereich Farbe und Gestaltung können die Absolventinnen und Absolventen Konzepte für Gestaltungsarbeiten mit künstlerischen Anforderungen erstellen, die Gestaltungsmöglichkeiten von Licht und Farbe anwenden, ästhetische Form- und Farbbegriffe erklären und den Gestaltungsprinzipien zuordnen. Sie können differenzierte künstlerische und technische Beschichtungsarbeiten unterscheiden sowie den Einsatzbereich und die Technik der Serigrafie erklären.
Im Bereich Historische Maltechniken und Restauration können die Absolventinnen und Absolventen ihre Kenntnisse in der Fachterminologie einsetzen, die erforderliche fachliche Kommunikation mit Behördenvertretern (zB Bundesdenkmalamt) und Fachleuten (Restauratoren) führen. Sie können historische Arbeitstechniken, und -mittel erkennen sowie eine entsprechende Arbeitsdokumentation erstellen.
Im Bereich Grundlagen der Technischen Funktionsbeschichtungen können die Absolventinnen und Absolventen im fachpraktischen Tätigkeitsbereich fachliche Dokumentationen anlegen.
Im Bereich Vollwärmeschutz von Gebäuden können die Absolventinnen und Absolventen Wärmedämmverbundsysteme auswählen und die einzelnen Arbeitsschritte fach- und normgerecht ausführen.
Im Bereich Korrosionsschutz können die Absolventinnen und Absolventen Oberflächen und Untergründe prüfen, bewerten und Vorbereitungsmaßnahmen für einen geeigneten Korrosionsschutz treffen und ausführen. Sie können weiters Korrosionsschäden und -arten beurteilen, dem Korrosionsgrad zuordnen, Korrosionsschutzmaßnahmen und –verfahren sowie Instandsetzungsverfahren planen und normgerecht durchführen.
Im Bereich Betonbeschichtung und -sanierung können die Absolventinnen und Absolventen gebräuchliche Beschichtungssysteme für Betonoberflächen auswählen und anwenden, industrielle Belag- und Beschichtungsstoffe für den Funktionsbereich und erhöhten Sachwertschutz auswählen und durchführen. Sie können die gebräuchlichsten Verfahren zur Sanierung und Instandsetzung von Beton- und Stahlbetonbauteilen zuordnen und die einzelnen Arbeitsschritte fach- und normgerecht ausführen.
Im Bereich Vorbeugender Brandschutz können die Absolventinnen und Absolventen die einzelnen Verfahren des vorbeugenden Brandschutzes unterscheiden, zuordnen und norm- und fachgerecht anwenden.
Im Bereich Grundlagen der Technischen Funktionsbeschichtungen können die Absolventinnen und Absolventen fachliche Dokumentationen anlegen.
Im Bereich Vollwärmeschutz von Gebäuden können die Absolventinnen und Absolventen die Grundlagen der Technik von Wärmedämmverbundsystemen beschreiben und die Anwendung in den einzelnen Arbeitsschritten erklären.
Im Bereich Korrosionsschutz können die Absolventinnen und Absolventen die Oberflächen und Untergründe prüfen, bewerten und Vorbereitungsmaßnahmen für einen geeigneten Korrosionsschutz auswählen. Sie können häufige Korrosionsschäden und -arten erläutern, dem Korrosionsgrad zuordnen und Korrosionsschutzmaßnahmen und -verfahren sowie Instandsetzungsverfahren erklären.
Im Bereich Betonbeschichtung und -sanierung können die Absolventinnen und Absolventen gebräuchliche Beschichtungssysteme für Betonoberflächen erklären und auswählen, industrielle Belag- und Beschichtungsstoffe erläutern, die auf Betonoberflächen von unterschiedlichen Bauteilen zur Funktionserfüllung und Erhöhung des Sachwertschutz anwendbar sind. Sie können die gebräuchlichsten Verfahren zur Sanierung und Instandsetzung von Beton- und Stahlbetonbauteilen auswählen.
Im Bereich Vorbeugender Brandschutz können die Absolventinnen und Absolventen die gebräuchlichsten Verfahren des vorbeugenden Brandschutzes erklären und für Bauteile aus unterschiedlichen Baumaterialien geeignete Beschichtungsaufbauten auswählen und zuweisen.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
„Deutsch und Kommunikation“, „Englisch“, „Geografie, Geschichte und Politische Bildung“, „Angewandte Mathematik“, „Naturwissenschaftliche Grundlagen“, „Angewandte Informatik“ und „Ethik“.
Siehe Anlage 1.
Siehe BGBl. Nr. 37/1989 idgF.
Siehe Anlage 1.
Die Schülerinnen und Schüler können
– die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
– die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.
Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung, Schutzmaßnahmen; technische Dokumentation, Einschulung; Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung; Pflege von Werkzeugen, Maschinen und Geräten; Recycling.
Herstellung von Malerei und Beschichtungen des gesamten Fachbereiches an Bauobjekten und Bauteilen und von facheinschlägigen Produkten; Durchführung von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf Projektbasis und/oder Ablauf- und Organisationsplanung für die fachspezifischen praktischen Arbeiten der Baudurchführung unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungs- und Herstellungstechniken, Materialien und Prüfverfahren in den angeführten Werkstätten.
1. Klasse (1. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Fachliche Grundlagen und Fertigkeiten
– die notwendigen Bereiche in der Planung und Ausführung von Maler- und Beschichtungsarbeiten benennen und dokumentieren;
– Grundbegriffe der Malerei und Beschichtungstechnik erfassen und den einzelnen praktischen Arbeitsschritten zuordnen;
– die gebräuchlichsten Materialien, Beschichtungsstoffe; Beschichtungsträger und –systeme sowie ihre Eigenschaften erfassen und erläutern und weiters einschlägige Regelwerke und Bearbeitungs- und Verarbeitungsrichtlinien angeben und zuordnen.
Bereich Angewandte Malerei und Beschichtungstechnik
– Malerei und Beschichtungen auf unterschiedlichen Untergründen norm- und fachgerecht ausführen.
Bereich Gesundheits-, Arbeitsschutz und Umweltmanagement
– die Grundbegriffe der Sicherheit am Arbeitsplatz verstehen und anwenden.
Bereich Fachliche Grundlagen und Fertigkeiten:
Werkstätte „Angewandte Malerei und Beschichtungstechniken“ (praktischer Umgang mit den grundlegenden Materialien des Fachbereiches; Grundlagen der verwendeten Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Arbeitsbehelfe; Aufbau- und Ablauforganisation am Arbeitsplatz).
Bereich Angewandte Malerei und Beschichtungstechnik:
Werkstätte „Angewandte Malerei und Beschichtungstechniken“ (normgerechte Beschichtungen auf Mauerwerk, Putz, Beton und Leichtbauplatten; normgerechte Beschichtungen auf Holz und Holzwerkstoffen).
Bereich Gesundheits-, Arbeitsschutz und Umweltmanagement:
Werkstätte „Angewandte Malerei und Beschichtungstechniken“ (Einführung und Unterweisung in den Werkstättenbetrieb und –ordnung; Sicherheitsunterweisung, Beachten und Anwenden der geltenden Sicherheitsvorschriften).
2. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Fachliche Grundlagen und Fertigkeiten
– Beschichtungsmaterialien für die Verwendung gebrauchsfertig aufbereiten und farbliche Vorgaben erfüllen.
Bereich Angewandte Malerei und Beschichtungstechnik
– Malerei und Beschichtungen auf unterschiedlichen Untergründen norm- und fachgerecht ausführen;
– Belagstoffe norm- und fachgerecht kleben und verlegen.
Bereich Gesundheits-, Arbeitsschutz und Umweltmanagement
– die Grundbegriffe der Materialentsorgung sowie des Recyclings verstehen und anwenden.
Bereich Arbeitsorganisation und -gestaltung
– grundlegende Zusammenhänge der Arbeitsplatzorganisation und Arbeitsplatzgestaltung anwenden.
Bereich Fachliche Grundlagen und Fertigkeiten:
Werkstätte „Angewandte Malerei und Beschichtungstechniken“ (Zubereiten und Mischen gebrauchsfertiger und selbst hergestellter Materialien; Mischen, Nachmischen und Nuancieren von Farbtönen).
Bereich Angewandte Malerei und Beschichtungstechnik:
Werkstätte „Angewandte Malerei und Beschichtungstechniken“ (normgerechte Beschichtungen auf Metall, Kunststoffen und Sondermaterialien; Wand- und Deckenbelebungen; Kleben und Verlegen von Belagstoffen).
Bereich Arbeitsorganisation und –gestaltung:
Werkstätte „Angewandte Malerei und Beschichtungstechniken“ (Aufbau- und Ablauforganisation am Arbeitsplatz; Berichtswesen und Dokumentation; Qualitätssicherung; Ergonomie am Arbeitsplatz).
Bereich Gesundheits-, Arbeitsschutz und Umweltmanagement:
Werkstätte „Angewandte Malerei und Beschichtungstechniken“ (Beachten der geltenden Entsorgungsrichtlinien; Problemstoffe; Recycling).
2. Klasse:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Fachliche Grundlagen und Fertigkeiten
– Untergrund- und Beschichtungsmängel erkennen und beseitigen;
– grundlegende Arbeitsabläufe eigenständig, norm- und fachgerecht ausführen;
– ihre Kenntnisse im Umgang mit fachspezifischen Geräten, Werkzeugen, Gerüsten und Aufstiegshilfen praktisch nachweisen;
– Materialerfordernisse und Arbeitsaufwand für einzelne fachliche Tätigkeiten vorweg einschätzen und in einfachen Kategorien kalkulieren und dokumentieren.
Bereich Angewandte Malerei und Beschichtungstechnik
– projektbezogene Arbeiten in praxisnaher Umgebung ausführen;
– Funktionsbeschichtungen auf organischen und anorganischen Untergründen durchführen;
– grundlegende Putztechnikverfahren anwenden.
Bereich Technische Funktionsbeschichtungen
– einfache Arbeitsschritte der technischen Funktionsbeschichtungen in den Bereichen der Wärmedämmverbundsysteme, Schallschutz und Akustik, Betonsanierung und -kosmetik sowie Hygienemaßnahmen erläutern und ausführen.
Bereich Gesundheits-, Arbeitsschutz und Umweltmanagement
– geltende Sicherheitsvorschriften anwenden;
– die geltenden Vorschriften für den fachgerechten Transport und die Lagerung der verwendeten Materialien umsetzen;
– die Beachtung der geltenden Entsorgungsrichtlinien nachweisen.
Bereich Fachliche Grundlagen und Fertigkeiten:
Werkstätte „Angewandte Malerei und Beschichtungstechniken“ (Untergrund- und Beschichtungsmängel; Arbeitsvorbereitung und Planung; Aufbau- und Ablauforganisation am Arbeitsplatz; fachliches Berichtwesen und Dokumentation; Qualitätssicherung; Werkzeug- und Gerätekunde, Maschinen und Arbeitsbehelfe, Gerüste und branchenübliche Aufstiegshilfen; Grundlagen der angewandten Aufmaßermittlung und Kalkulation im Fachbereich).
Bereich Angewandte Malerei und Beschichtungstechnik:
Werkstätte „Angewandte Malerei und Beschichtungstechniken“ (Baustelleneinrichtung und -organisation; Funktionsbeschichtungen auf organischen und anorganischen Untergründen; Aufbringen von Armierungen und Oberflächenbeschichtungen im Putzverfahren).
Bereich Technische Funktionsbeschichtungen:
Werkstätte „Angewandte Malerei und Beschichtungstechniken“ (technische Funktionsbeschichtungen wie Aufbringen von wärmedämmenden, akustikfördernden und schalldämmenden Baustoffen; Betonsanierung und –kosmetik, Hygienemaßnahmen; Sanierung von Schimmelschäden).
Bereich Gesundheits-, Arbeitsschutz und Umweltmanagement:
Werkstätte „Angewandte Malerei und Beschichtungstechniken“ (Sicherheitsvorschriften und Entsorgungsrichtlinien im Fachbereich).
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Fachliche Grundlagen und Fertigkeiten
– grundlegende Arbeitsabläufe eigenständig, norm- und fachgerecht ausführen;
– ihre Kenntnisse im Umgang mit fachspezifischen Geräten, Werkzeugen, Gerüsten und Aufstiegshilfen praktisch nachweisen;
– praktische Arbeiten der Raumgestaltung erläutern und fachgerecht durchführen;
– elementare Konservierungs- und Restaurierungstechniken in der Denkmalpflege erklären, die erforderliche Dokumentation erstellen und ausführen.
Bereich Angewandte Malerei und Beschichtungstechnik
– projektbezogene Arbeiten in praxisnaher Umgebung ausführen;
– Funktionsbeschichtungen auf organischen und anorganischen Untergründen durchführen;
– Oberflächenbeschichtungen im Dünnputzverfahren ausführen;
– Gips- und Leichtbauplatten verlegen und fachgerecht beschichten;
– Zierprofile im Wand- und Deckenbereich fachgerecht verlegen.
Bereich Gesundheits-, Arbeitsschutz und Umweltmanagement
– geltenden Sicherheitsvorschriften anwenden;
– die geltenden Vorschriften für den fachgerechten Transport und die Lagerung der verwendeten Materialien umsetzen;
– die Beachtung der geltenden Entsorgungsrichtlinien nachweisen.
Bereich Fachliche Grundlagen und Fertigkeiten:
Werkstätte „Kreative Gestaltungstechniken“ (Raumgestaltung).
Werkstätte „ Historische Maltechniken und Restauration“ (Konservierungs- und Restaurierungs-techniken in der Denkmalpflege).
Bereich Angewandte Malerei und Beschichtungstechnik:
Werkstätte „Angewandte Malerei und Beschichtungstechniken“ (Baustelleneinrichtung und organisation; Funktionsbeschichtungen auf organischen und anorganischen Untergründen; Oberflächenbeschichtungen im Dünnputzverfahren; Verlegen und Beschichten von Gips- und Leichtbauplatten; Verlegen von Zierprofilen).
Bereich Gesundheits-, Arbeitsschutz und Umweltmanagement:
Werkstätte „Angewandte Malerei und Beschichtungstechniken“ (Sicherheitsvorschriften und Entsorgungsrichtlinien im Fachbereich).
3. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Fachliche Grundlagen und Fertigkeiten
– bei unterschiedlichen Tätigkeitsbereichen die fachspezifischen Geräte und Werkzeuge entsprechend einsetzen;
– branchenübliche Untergrundprüfungen selbstständig vornehmen, die Ergebnisse bewerten und dokumentieren;
– ein Raumgestaltungskonzept mit der fachlich relevanten Raumausstattung umsetzen;
– differenzierte künstlerische und technische Beschichtungsarbeiten durchführen;
– kreative Malerei mit den traditionellen kunsthandwerklichen Techniken fachgerecht ausführen;
– historische Mal- und Arbeitstechniken fachgerecht durchführen;
– ihre Kenntnisse und Fertigkeiten im Bereich Werbetechnik und Schriftgestaltung einbringen;
– wichtige Spritz- und Lackiertechniken erklären und ausführen.
Bereich Arbeitsorganisation und -gestaltung
– die Aufbau- und Ablauforganisation am Arbeitsplatz für die einzelnen Arbeitssparten norm- und fachgerecht planen und umsetzen;
– in den einzelnen fachlichen Tätigkeiten das erforderliche Berichtswesen mit der Dokumentation darlegen;
– in den fachlichen Arbeitsbereichen die Qualitätssicherung erbringen;
– die Ergonomie am Arbeitsplatz beachten.
Bereich Gesundheits-, Arbeitsschutz und Umweltmanagement
– die Sicherheitsvorschriften und Entsorgungsrichtlinien im Fachbereich umsetzen.
Bereich Fachliche Grundlagen und Fertigkeiten:
Werkstätte „Angewandte Malerei und Beschichtungstechniken“ (verwendete Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Arbeitsbehelfe; branchenübliche Untergrundprüfung mit Bewertung und Dokumentation; Spritz- und Lackiertechniken).
Werkstätte „Kreative Gestaltungstechniken“ (Raumausstattung; kreative und technische Beschichtungsarbeiten; kunsthandwerkliche Techniken; Werbetechnik und Schriftgestaltung).
Werkstätte „Historische Maltechniken und Restauration“ (historische Mal- und Arbeitstechniken).
Bereich Arbeitsorganisation und Arbeitsgestaltung:
Werkstätte „Angewandte Malerei und Beschichtungstechniken“ (Arbeitsvorbereitung und Planung; Aufbau- und Ablauforganisation am Arbeitsplatz; Berichtswesen und Dokumentation; Qualitätssicherung; Ergonomie am Arbeitsplatz).
Bereich Gesundheits-, Arbeitsschutz und Umweltmanagement:
Werkstätte „Angewandte Malerei und Beschichtungstechniken“ (Beachten und Anwenden der geltenden Sicherheitsvorschriften; Beachten der geltenden Entsorgungsrichtlinien).
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Fachliche Grundlagen und Fertigkeiten
– ein vorgegebenes Planungskonzept fachpraktisch umsetzen;
– ihre Grundkenntnisse in den Bereichen Architektur- und Bühnenmalerei anwenden und praktisch umsetzen;
– die fachlichen Tätigkeiten im Bereich Vergoldungsarbeiten erläutern und durchführen;
– Maler- und Beschichtungsarbeiten mit speziellen Dekorationstechniken planen und umsetzen;
– aktuelle Gestaltungstechniken des Fachbereiches im jeweiligen Tätigkeitsfeld anwenden;
– spezifische handwerkliche Fertigkeiten wie das Nachbearbeiten und das Veredeln von verschiedenen Oberflächen erfolgreich einbringen.
Bereich Arbeitsorganisation und -gestaltung
– die Aufbau- und Ablauforganisation am Arbeitsplatz für die einzelnen Arbeitssparten norm- und fachgerecht planen und umsetzen;
– in den einzelnen fachlichen Tätigkeiten das erforderliche Berichtswesen mit der Dokumentation darlegen;
– in den fachlichen Arbeitsbereichen die Qualitätssicherung erbringen;
– die Ergonomie am Arbeitsplatz beachten.
Bereich Gesundheits-, Arbeitsschutz und Umweltmanagement
– die Sicherheitsvorschriften und Entsorgungsrichtlinien im Fachbereich umsetzen.
Bereich Fachliche Grundlagen und Fertigkeiten:
Werkstätte „Angewandte Malerei und Beschichtungstechniken“ (verwendete Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Arbeitsbehelfe; branchenübliche Entwurfsumsetzung; Beschichtungsarbeiten).
Werkstätte „Kreative Gestaltungstechniken“ (Dekorationstechniken; aktuelle Gestaltungstechniken; Serigrafie; Grundkenntnisse Architektur und Bühnenmalerei).
Werkstätte „Historische Maltechniken und Restauration“ (Nachbearbeitung und Veredeln von verschiedenen Oberflächen; Vergoldungstechniken).
Bereich Arbeitsorganisation und Arbeitsgestaltung:
Werkstätte „Angewandte Malerei und Beschichtungstechniken“ (Arbeitsvorbereitung und Planung; Aufbau- und Ablauforganisation am Arbeitsplatz. Berichtswesen und Dokumentation; Qualitätssicherung; Ergonomie am Arbeitsplatz).
Bereich Gesundheits-, Arbeitsschutz und Umweltmanagement:
Werkstätte „Angewandte Malerei und Beschichtungstechniken“ (Beachten und Anwenden der geltenden Sicherheitsvorschriften; Beachten der geltenden Entsorgungsrichtlinien).
4. Klasse – Kompetenzmodul 7:
7. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Fachliche Grundlagen und Fertigkeiten
– ihre erworbenen fachtheoretischen Kenntnisse und fachpraktischen Fertigkeiten entsprechend verbinden und in den einzelnen fachlichen Tätigkeitsbereichen einsetzen;
– die in der Ausbildung erworbenen betriebspraktischen Fertigkeiten projektbezogen vertiefen;
– generell Arbeitsabläufe analysieren und beim Einsatz von Projekten die Erkenntnisse strukturiert einsetzen;
– Tätigkeiten des Fachbereiches analysieren und folgend Materialien und Baustoffe sowie den erforderlichen Arbeitsaufwand einschätzen und in Grundzügen kalkulieren.
Bereich Angewandte Malerei und Beschichtungstechnik
– projektbezogene Arbeiten in praxisnaher Umgebung ausführen;
– Funktionsbeschichtungen auf organischen und anorganischen Untergründen durchführen.
Bereich Technische Funktionsbeschichtungen
– technische Funktionsbeschichtungen planen und die Arbeitsschritte verstehen und ausführen.
Bereich Arbeitsorganisation und -gestaltung
– die Aufbau- und Ablauforganisation am Arbeitsplatz für die einzelnen Arbeitssparten norm- und fachgerecht planen und umsetzen;
– in den einzelnen fachlichen Tätigkeiten das erforderliche Berichtswesen mit der Dokumentation darlegen;
– in den fachlichen Arbeitsbereichen die Qualitätssicherung erbringen;
– die Ergonomie am Arbeitsplatz beachten.
Bereich Gesundheits-, Arbeitsschutz und Umweltmanagement
– die Sicherheitsvorschriften und Entsorgungsrichtlinien im Fachbereich umsetzen.
Bereich Fachliche Grundlagen und Fertigkeiten:
Werkstätte „Angewandte Malerei und Beschichtungstechniken“ (Übungen und gegenstandsübergreifende Projekte zur Vertiefung der erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten; Grundzüge der angewandten fachlichen Aufmaßberechnung und Kalkulation).
Bereich Angewandte Malerei und Beschichtungstechnik:
Werkstätte „Angewandte Malerei und Beschichtungstechniken“ (Übungen und gegenstandsübergreifende Projekte im Bereich Funktionsbeschichtungen auf organischen und anorganischen Untergründen).
Bereich Technische Funktionsbeschichtungen:
Werkstätte „Technische Funktionsbeschichtungen“ (Grundlagen, Planung und Arbeitsabläufe bei technischen Funktionsbeschichtungen in den Bereichen Korrosionsschutz, Betonbeschichtung und –sanierung, vorbeugender Brandschutz).
Bereich Arbeitsorganisation und Arbeitsgestaltung:
Werkstätte „Angewandte Malerei und Beschichtungstechniken“ (Arbeitsabläufe analysieren und an Hand von gegenstandsübergreifenden Projekten einsetzen und erweitern; Arbeitsvorbereitung und Planung; Berichtswesen und Dokumentation; Qualitätssicherung).
Bereich Gesundheits-, Arbeitsschutz und Umweltmanagement:
Werkstätte „Angewandte Malerei und Beschichtungstechniken“ (Beachten und Anwenden der geltenden Sicherheitsvorschriften; Beachten der geltenden Entsorgungsrichtlinien).
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Fachliche Grundlagen und Fertigkeiten
– die in der Ausbildung erworbenen betriebspraktischen Fertigkeiten projektbezogen vertiefen.
Bereich Angewandte Malerei und Beschichtungstechnik
– selbstständig Funktionsbeschichtungen auf organischen und anorganischen Untergründen planen und durchführen;
– Beschichtungs- und Gestaltungsarbeiten projektbezogen planen, den Arbeitsaufwand und Materialverbrauch einschätzen sowie in Grundzügen kalkulieren und ausführen.
Bereich Fachliche Grundlagen und Fertigkeiten:
Werkstätte „Angewandte Malerei und Beschichtungstechniken“ (Vertiefung der in den fachtheoretischen und fachpraktischen Pflichtgegenständen erworbenen Kenntnisse).
Bereich Angewandte Malerei und Beschichtungstechnik:
Werkstätte „Angewandte Malerei und Beschichtungstechniken“ (Übungen zu Funktionsbeschichtungen auf unterschiedlichen Untergründen; projektbezogene Beschichtungs- und Gestaltungsarbeiten; Grundzüge der angewandten fachlichen Aufmaßberechnung und Kalkulation).
8. Semester – gemäß Stundentafel I.2:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Fachliche Grundlagen und Fertigkeiten
– ihre erworbenen fachtheoretischen Kenntnisse und fachpraktischen Fertigkeiten entsprechend verbinden und in den einzelnen fachlichen Tätigkeitsbereichen einsetzen;
– generell Arbeitsabläufe analysieren und beim Einsatz von vertiefenden Aufgaben die Erkenntnisse strukturiert einsetzen;
– Tätigkeiten des Fachbereiches analysieren und folgend Materialien und Baustoffe sowie den erforderlichen Arbeitsaufwand einschätzen und in Grundzügen kalkulieren.
Bereich Angewandte Malerei und Beschichtungstechnik
– projektbezogene Arbeiten in praxisnaher Umgebung ausführen;
– Funktionsbeschichtungen auf organischen und anorganischen Untergründen durchführen;
– technische Funktionsbeschichtungen in den einzelnen Fachbereichen planen und ausführen.
Bereich Technische Funktionsbeschichtungen
– diese in den einzelnen Fachbereichen planen und ausführen.
Bereich Arbeitsorganisation und -gestaltung
– die Aufbau- und Ablauforganisation am Arbeitsplatz für die einzelnen Arbeitssparten norm- und fachgerecht planen und umsetzen;
– in den einzelnen fachlichen Tätigkeiten das erforderliche Berichtswesen mit der Dokumentation darlegen;
– in den fachlichen Arbeitsbereichen die Qualitätssicherung erbringen;
– die Ergonomie am Arbeitsplatz beachten.
Bereich Gesundheits-, Arbeitsschutz und Umweltmanagement
– die Sicherheitsvorschriften und Entsorgungsrichtlinien im Fachbereich umsetzen.
Bereich Fachliche Grundlagen und Fertigkeiten:
Werkstätte „Angewandte Malerei und Beschichtungstechniken“ (Übungen und gegenstandsübergreifende Projekte zur Vertiefung der erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten; Grundzüge der angewandten fachlichen Aufmaßberechnung und Kalkulation).
Bereich Technische Funktionsbeschichtungen:
Werkstätte „Technische Funktionsbeschichtungen“ (Grundlagen, Planung und Arbeitsabläufe bei technischen Funktionsbeschichtungen in den Bereichen Korrisionsschutz, Betonbeschichtung und sanierung, vorbeugender Brandschutz).
Bereich Angewandte Malerei und Beschichtungstechnik:
Werkstätte „Angewandte Malerei und Beschichtungstechniken“ (Übungen und gegenstandsübergreifende Projekte im Bereich Funktionsbeschichtungen auf organischen und anorganischen Untergründen).
Bereich Arbeitsorganisation und Arbeitsgestaltung:
Werkstätte „Angewandte Malerei und Beschichtungstechniken“ (Arbeitsabläufe analysieren und an Hand von gegenstandsübergreifenden Projekten einsetzen und erweitern; Arbeitsvorbereitung und Planung; Berichtswesen und Dokumentation; Qualitätssicherung).
Bereich Gesundheits-, Arbeitsschutz und Umweltmanagement:
Werkstätte „Angewandte Malerei und Beschichtungstechniken“ (Beachten und Anwenden der geltenden Sicherheitsvorschriften; Beachten der geltenden Entsorgungsrichtlinien).
1. Klasse (1. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Grundlagen der Technologie
– grundlegende technologische Kenntnisse aus wichtigen Teilbereichen des Fachgebietes wiedergeben.
Bereich Beschichtungs- und Belagstoffe
– diese definieren und deren Aufgaben nennen;
– wichtige Zusammenhänge zwischen den Komponenten eines Beschichtungsstoffes und deren Wirkung nennen;
– den Unterschied zwischen einem Beschichtungsaufbau und –system erklären;
– eine Einteilung der anorganischen Bindemittel treffen und von ausgewählten mineralischen Bindemitteln im Fachbereich deren Gewinnung, Herstellung, Eigenschaften und Verwendung nennen.
Bereich Grundlagen der Technologie:
Einteilungen, Definitionen und Einsatzgebiete im Fachbereich.
Bereich Beschichtungs- und Belagstoffe:
Einteilung der anorganischen Bindemittel (Gewinnung, Eigenschaften und Verwendung der mineralischen Bindemittel); Kalk, Zement und Wasserglas.
2. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Beschichtungs- und Belagstoffe
– eine Einteilung der organischen Bindemittel treffen und von ausgewählten organischen Bindemitteln im Fachbereich deren Gewinnung, Herstellung, Eigenschaften und Verwendung nennen;
– die Untergründe für Beschichtung im Fachbereich beschreiben und Einteilungen vornehmen;
– die einzelnen angewandten Druckverfahren bei der Herstellung von Tapeten erklären;
– die verschiedenen Tapetensymbole erkennen, deren Bedeutung erklären und die gebräuchlichsten Tapetenarten unterscheiden;
– die grundlegenden Arbeitsschritte der Tapetenverarbeitung nennen.
Bereich Beschichtungs- und Belagstoffe:
Einteilung der organischen Bindemittel (Herstellung, Eigenschaften und Verwendung); Leime; Kunststoffdispersionen; Eigenschaften und Behandlung von Untergründen; anorganische Untergründe (Putze, Beton, Ziegel, Steine), Werkstoffe für den Trockenausbau; metallische Untergründe (Eisenmetalle, Nichteisenmetalle); organische Untergründe (Holz und Holzwerkstoffe); Kunststoffe; Tapeten ( Untergrundanforderungen); Herstellung von Tapeten; Tapetensymbole und –arten; Tapetenverarbeitung.
2. Klasse:
3.Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Beschichtungs- und Belagstoffe
– bei der technischen Funktionsbeschichtung Wärmedämmverbundsysteme sowie die verwendeten Dämmstoffe nennen und beschreiben und deren Verarbeitung erklären;
– bei der technischen Funktionsbeschichtung Hygienemaßnahmen und die Ursachen von Schimmelbildungen erklären sowie Maßnahmen zur Sanierung von Schimmelschäden erläutern;
– eine Einteilung der organischen Bindemittel für die Farb- und Lackproduktion treffen, deren Gewinnung bzw. Herstellung beschreiben, wichtige Eigenschaften nennen und deren Verwendung und Verarbeitung erklären;
– die einzelnen Stationen der Lackherstellung verstehen und erklären.
Bereich Beschichtungs- und Belagstoffe:
Vollwärmeschutz (natürliche und künstliche Dämmstoffe; Systemaufbau); Hygienemaßnahmen (Schimmelbildung und Sanierungsmöglichkeiten der Schimmelschäden).
Grundlagen der Farb- und Lackproduktion (Einteilung der organischen Bindemittel); Herstellung, Eigenschaften und Verwendung der organischen Bindemittel; Öle, Kunstharze einschließlich wichtiger Reaktionsharze.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Beschichtungs- und Belagstoffe
– eine Einteilung der Farbmittel treffen;
– die wesentlichen Eigenschaften der Pigmentgruppen erklären und Beispiele nennen;
– eine Einteilung der Lösemittel treffen;
– die physikalischen Parameter in Bezug auf die verwendeten Lösemittel erklären;
– die Auswirkung der im Fachgebiet eingesetzten Lösemittel auf die eigene Person und die Umwelt in den Grundzügen verstehen und bei der praktischen Tätigkeit entsprechend berücksichtigen;
– eine Einteilung der Farbmittel treffen.
Bereich Beschichtungs- und Belagstoffe:
Farbmittel wie Farbkörper (Pigmente, Füllstoffe – organisch, anorganisch; natürlich und künstlich), Farbstoffe (natürlich und künstlich); Löse- und Verdünnungsmittel wie Wasser und organische Lösemittel (Definition, Einteilung); reaktive Löse- und Verdünnungsmittel; Gesundheitsgefährdungen.
3. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Beschichtungs- und Belagstoffe
– verschiedene Prüfmethoden des Fachbereiches nennen und erklären;
– unterschiedliche Beschichtungsträger prüfen und beurteilen;
– die Trocknungs- und Erhärtungsmöglichkeiten der gebräuchlichen Materialien nennen und erklären;
– Beschichtungsverfahren der Industrie erklären;
– über Herstellung und Einsatz der Blattmetalle und Effektpigmente Auskunft geben.
Bereich Beschichtungs- und Belagstoffe:
Ausgewählte, praxisorientierte Prüf- und Messmethoden von Beschichtungs- und Belagstoffen sowie Beschichtungen und Belägen; Trocknung – Erhärtung (handwerkliche und industrielle Verfahren und Mechanismen); industrielle Beschichtungsverfahren; Blattmetalle und Effektpigmente (Eigenschaften und Anwendung).
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Beschichtungs- und Belagstoffe
– ausgewählte Werk- und Hilfsstoffe definieren und deren Eigenschaften und Aufgaben nennen;
– über funktionelle Beschichtungssysteme Auskunft geben und den Unterschied zwischen deren Beschichtungsaufbau und –system erklären.
Bereich Beschichtungs- und Belagstoffe:
Spezielle Werkstoffe und Hilfsstoffe (Kitte und Spachtelmassen); Schleif- und Poliermittel; technische Funktionsbeschichtungen (Betonbeschichtung einschließlich Sanierung); Korrosionsschutz; Brandschutz.
4. Klasse – Kompetenzmodul 7:
7. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Beschichtungs- und Belagstoffe
– praxisbezogene, technologische Aufgabenstellungen in Hinblick auf Auswahl und Einsatz von Beschichtungs- und Belagstoffen erklären und Problemstellungen lösen;
– Beschichtungen und Belagstoffe für technische Funktionsbeschichtungen (Korrosionsschutz, Betonbeschichtung, -sanierung, vorbeugender Brandschutz) anführen und erklären;
– grundlegende ökologische Aspekte der im Fachbereich eingesetzten Produkte nennen und erklären;
– gefährliche Stoffe und Arbeiten im Fachgebiet beschreiben;
– zu aktuellen Problemstellungen Stellung nehmen.
Bereich Beschichtungs- und Belagstoffe:
Fachliche Aspekte der Ökologie – berufsspezifische Schadstoffe in Wasser, Luft und Boden; Abfallbehandlung; Abwasserbehandlung; Abluftbehandlung; gefährliche Stoffe und Arbeiten im Fachgebiet.
8. Semester – gemäß Stundentafel I.2:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Technische Funktionsbeschichtungen
– die technischen Normen und Regelwerke für die technischen Funktionsbeschichtungen nennen;
– die Grundlagen der verschiedenen technischen Funktionsbeschichtungen beschreiben und die Anwendung in den einzelnen Arbeitsschritten erklären;
– Untergründe und Beschichtungsträger für die technischen Funktionsbeschichtungen prüfen und beurteilen.
Bereich Technische Funktionsbeschichtungen:
Technische Funktionsbeschichtungen wie Betonbeschichtung (einschließlich Sanierung); Korrosionsschutz; Brandschutz.
2. Klasse:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Physik
– grundlegendes physikalisches Wissen aus wichtigen Bereichen des Fachgebietes wiedergeben;
– die wichtigsten Bereiche der Physik nennen;
– einfache physikalische Vorgänge, beschreiben und Gesetzmäßigkeiten erklären;
– wichtige Zusammenhänge der Akustik und des Schalls verstehen;
– wichtige Zusammenhänge der visuellen Wahrnehmung und der Optik verstehen;
– wichtige Zusammenhänge des Wärme-, Feuchtigkeits-, Schall- und Brandschutzes verstehen.
Bereich Physik:
Einteilungen und Definitionen; Arbeiten mit physikalischen Größen und Einheiten; Messen von physikalischen Größen; Grundlagen der Akustik (Schall, Frequenz, Körper- und Luftschall); Grundlagen der Optik (Licht und Optik); Reflexion, Remission und Glanz; Grundlagen der Bauphysik (Wärme- und Feuchtigkeitsschutz); Wasserdampfdiffusion; Schallschutz; Brandschutz.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Statik und Festigkeitslehre
– die für das Fachgebiet wichtigen Grundlagen benennen;
– wichtige Zusammenhänge, die durch Einwirkungen entstehen, beschreiben;
– den Zusammenhang von Einwirkung und Materialfestigkeit erkennen;
– wichtige Tragwerke an einem Gebäude deuten und bezeichnen.
Bereich Bau-, Werkstoffe und Materialeigenschaften
– die Grundbegriffe der Beschichtungstechnik wiedergeben und wesentliche physikalische Zusammenhänge der Beschichtungstechnik beschreiben.
Bereich Statik und Festigkeitslehre:
Grundlagen der Statik und Festigkeitslehre (Einwirkungen und Lasten, Eigen- und Nutzlasten); atmosphärische Einwirkungen; Materialeigenschaften wie Festigkeiten (Druck-, Zug-, Schub- und Biegefestigkeit); Bauweisen (Massiv- und Skelettbauweise); wichtige Tragwerksformen.
Bereich Bau-, Werkstoffe und Materialeigenschaften:
Physikalische Grundlagen der Beschichtungstechnik (Härte, Elastizität und Plastizität); Fließverhalten (Viskosität, Thixotropie); Beschichtungseigenschaften; Lösungsbegriff im Handwerk; Wechselwirkungen von Untergrund und Beschichtungen.
3. Klasse – gemäß Stundentafel I.2:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Physik
– wichtige physikalische Materialeigenschaften und Kenngrößen nennen, gegenüberstellen und zuordnen.
Bereich Physik:
Einteilungen und Definitionen; physikalische Materialeigenschaften und Kennwerte im Fachbereich; Arbeiten mit physikalischen Größen und Einheiten.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Bauphysik
– wichtige Zusammenhänge des Wärme-, Feuchtigkeits-, Schall- und Brandschutzes erkennen und interpretieren.
Bereich Bauphysik:
Einteilungen und Definitionen; Wärme- und Feuchtigkeitsschutz; Wasserdampfdiffusion; Schallschutz; Brandschutz; Arbeiten mit physikalischen Größen und Einheiten.
4. Klasse – Kompetenzmodul 7 – gemäß Stundentafel I.2:
7. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Bau-, Werkstoffe und Materialeigenschaften
– die für das Bau- und fachliche Baunebengewerbe verwendeten Baustoffe und Materialien inklusive ihrer grundlegenden Eigenschaften und Kennwerte erfassen und zuordnen.
Bereich Bau-, Werkstoffe und Materialeigenschaften:
Materialeigenschaften und Materialkennwerte, Prüfung von Materialien.
8. Semester :
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Festigkeit und Stabilität
– grundlegende Begriffe der Festigkeitslehre erfassen und wichtige Querschnittskennwerte angeben.
Bereich Festigkeit und Stabilität:
Spannungen, Dehnungen, Querschnittswerte.
1. Klasse (1. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Theorie der Kunst
– die gebräuchlichsten Begriffe in der bildenden Kunst wiedergeben;
– die Terminologie in den Bereichen Architektur, Bildhauerkunst, Malerei und Grafik sowie im kunsthandwerklichen Bereich zuordnen und anwenden;
– die wesentlichen Techniken in der bildenden Kunst erklären.
Bereich Theorie der Kunst:
Definition der Kunstgattungen und des Kunsthandwerkes; Grundlagen der Profan- und Sakralkunst; vergleichende Stilkunde; Bauweisen und -formen in der Baukunst; Techniken der bildenden Kunst, des Designs und des Kunsthandwerks.
2. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Theorie der Kunst
– die Zusammenhänge zwischen historischen, religiösen, sozialen, politischen und wirtschaftlichen Hintergründen und den technischen Entwicklungen sowie dem künstlerischen Schaffen einer Epoche erkennen und interpretieren.
Bereich Kunstepochen und Stilkunde
– die Wesenszüge der Stilepochen in der bildenden Kunst, insbesondere in der Malerei und im Kunstgewerbe des prähistorischen Kunstschaffens und der frühen Hochkulturen erkennen und darstellen.
Bereich Theorie der Kunst:
Geschichtliche und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen und deren Einfluss auf Kultur und Kunst einer Epoche.
Bereich Kunstepochen und Stilkunde:
Einteilung und Chronologie der einzelnen Kunstepochen; Kunst und Kultur von den Anfängen bis zu den frühen Hochkulturen (prähistorisches Kunstschaffen, Mesopotamien, Ägypten sowie Minoische und Mykenische Kultur).
2. Klasse:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Kunstepochen und Stilkunde
– die Wesenszüge der bildenden Kunst, insbesondere in der Malerei und im Kunstgewerbe in den Stilepochen der Antike, Spätantike und frühes Christentum sowie frühes Mittelalter erkennen und beschreiben.
Bereich Kunstepochen und Stilkunde:
Einteilung und Chronologie der einzelnen Kunstepochen; Kunst und Kultur der klassischen Antike, der Spätantike, des beginnenden Christentums und des frühes Mittelalters.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Kunstepochen und Stilkunde
– die Wesenszüge der bildenden Kunst, insbesondere in der Malerei und im Kunstgewerbe in den Stilepochen des Mittelalters und der Neuzeit bis zum Beginn des 19. Jahrhunderts erkennen und beschreiben.
Bereich Kunstepochen und Stilkunde:
Kunst und Kultur in den Epochen und Zeiträumen der Romanik, der Gotik, der Renaissance, des Barock und die Kunstströmungen bis zum Ende des 18. Jahrhunderts.
3. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Kunstepochen und Stilkunde
– die Wesenszüge der bildenden Kunst, insbesondere in der Malerei und im Kunstgewerbe in den Stilepochen des 19. bis zum Beginn des 20. Jahrhunderts erkennen und beschreiben.
Bereich Kunstepochen und Stilkunde:
Kunst und Kultur in den Epochen und Zeiträumen des Klassizismus, der Romantik, des Historismus und den Kunstströmungen bis zum Ende des 19. Jahrhunderts und der Jahrhundertwende.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Kunstepochen und Stilkunde
– die Wesenszüge der bildenden Kunst, insbesondere in der Malerei und im Design des 20. Jahrhunderts erkennen und beschreiben.
Bereich Kunstepochen und Stilkunde:
Architektur, Malerei, Plastik, und Design im 20. Jahrhundert.
4. Klasse – Kompetenzmodul 7:
7. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Kunstepochen und Stilkunde
– wichtige gegenwärtige Kunstströmungen beschreiben;
– die Wesenszüge der modernen Stilepochen analysieren;
– typische Formelemente erfassen, beschreiben und diese zeichnerisch darstellen.
Bereich Kunstepochen und Stilkunde:
Architektur, Malerei, Plastik, und Design im 21. Jahrhundert; Analysieren von Entwicklungen in der Gegenwartskunst.
8. Semester – gemäß Stundentafel I.2:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Kunstepochen und Stilkunde
– wichtige gegenwärtige Kunstströmungen beschreiben;
– die Wesenszüge der modernen Stilepochen erkennen und unterscheiden;
– verschiedene historische Stilepochen mit modernen Kunstströmungen vergleichen und Entwicklungen feststellen.
Bereich Kunstepochen und Stilkunde:
Architektur, Malerei, Plastik und Design im 21. Jahrhundert; Analysieren von Entwicklungen in der Gegenwartskunst aus deren Wurzeln in historischen Epochen.
2. Klasse:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Grundlagen der Kalligrafie
– die historische Schriftentwicklung wiedergeben;
– die Aufgabe und die Funktion der Schrift erklären;
– wichtige kalligrafische Arbeitsmittel nennen und beschreiben und Gebrauchsschriften erkennen.
Bereich Grundlagen der Kalligrafie:
Historische Schriftentwicklung; Aufgabe und Funktion der Schrift; Kalligrafische Arbeitsmittel wie Schreibstoffe, Schreibflüssigkeiten, Schreibwerkzeuge; Gebrauchsschriften (Funktion und Einsatzbereich).
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Angewandte Kalligrafie
– Zier- und Gebrauchsschriften schreiben;
– den Funktions- und den Einsatzbereich von Gebrauchsschriften erfassen und diese anwenden;
– Techniken des Zeichnens fachgerecht ausführen.
Bereich Angewandte Kalligrafie:
Schreiben von Zier- und Gebrauchsschriften; kalligrafische Komposition mit Zier- und Gebrauchsschriften (Funktion und Einsatzbereich); Zeichnen von Gebrauchsschriften; Techniken des Zeichnens (Leitlinien und Typografie).
3. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Kalligrafie und Gestaltungslehre
– Gestaltungsmittel und Gestaltungstechniken fachgerecht bei Kompositionen einsetzen.
Bereich Kalligrafie und Gestaltungslehre:
Punkt, Linie, Fläche, Farbe, Format, Form und Wirkung; Kontrast. Grundlagen grafischer und malerischer Verfahren; Grundlagen der Bildkomposition.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Angewandte Kalligrafie und Bildgestaltung
– kalligrafische Kompositionen mit Zier- und Gebrauchsschriften konstruieren;
– erweiterte Kenntnisse bei Schreibstoffen, Schreibwerkzeugen und Untergründen bei der Anwendung einsetzen;
– die Grafiksoftware anwenden;
– die Grundlagen der Serigrafie wiedergeben.
Bereich Angewandte Kalligrafie und Bildgestaltung:
Konstruieren von Gebrauchsschriften (grafische Effekte, Schattenkonstruktion, Inline/Outline); angewandte Werbegrafik (Verbinden von Schrift und Ornament); Anfertigen und Übertragen von Schriftpausen; Bedienung der Software am Grafikcomputer; Arbeiten mit Klebefolien; Pinselschrift (Schreibstoffe, Schreibwerkzeuge und Untergründe); Grundlagen der Serigrafie (Geräte und Techniken).
4. Klasse – Kompetenzmodul 7:
7. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Angewandte Kalligrafie und Bildgestaltung
– erweiterte Kenntnisse bei Schreibstoffen, Schreibwerkzeugen und Untergründen bei der Anwendung einsetzen;
– kalligrafische Kompositionen mit Zier- und Gebrauchsschriften konstruieren und in eine themenorientierte Flächengestaltung entsprechend einbinden.
Bereich Angewandte Kalligrafie und Bildgestaltung:
Angewandte Werbegrafik (Verbinden von Schrift und Ornament mit einer Flächengestaltung; Schrift und Flächengestaltung mit Software und Ausführung mit der Serigrafie).
8. Semester – gemäß Stundentafel I.2:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Angewandte Kalligrafie und Bildgestaltung
– themenorientierte Gestaltungskonzepte eigenständig entwickeln und umsetzen.
Bereich Angewandte Kalligrafie und Bildgestaltung:
Angewandte Werbegrafik – Gestaltungslehre (Bild- und Flächenkomposition), Gestaltungsmöglichkeiten unter Nutzung von grafischer Gestaltungssoftware.
1. Klasse (1. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Wahrnehmung und Wiedergabe
– wichtige physikalische und ästhetische Gesetze für Licht und Farbe verstehen und wiedergeben;
– Formen und Körper in der Natur wahrnehmen und diese entsprechend zeichnerisch und malerisch darstellen.
Bereich Wahrnehmung und Wiedergabe:
Licht und Farbe (Spektrum, Emission und Remission, Polarisation und Interferenz); Farbordnungen und Farbbeziehungen, Farbkontraste und Farbharmonien; Farbendynamik, Farbmischungen; Zeichnen und Malen von Naturstudien – Gegenstände und Lebewesen zeichnerisch erfassen.
2. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Wahrnehmung und Wiedergabe
– Formen und Körper in der Natur wahrnehmen und diese unter Berücksichtigung von Licht und Schatten entsprechend zeichnerisch und malerisch wiedergeben;
– Naturstudien anfertigen und das Vorbild gestalterisch abstrahieren;
– gestaltete Formen und Farbkompositionen auf unterschiedliche Oberflächen übertragen.
Bereich Wahrnehmung und Wiedergabe:
Licht und Farbe (Farbbeziehungen, Farbkontraste und Farbharmonien); Dunkelheitsstufen; Zeichnen und Malen von Naturstudien – Gegenstände und Lebewesen zeichnerisch erfassen; Abstraktion von Naturstudien; Übertragen von Gestaltungen auf Bauelemente, Fassaden, ebene und gekrümmte Flächen.
2. Klasse:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Zeichnerische und malerische Gestaltung
– wichtige Gestaltungs- und Kompositionsgesetze erklären, zuordnen und diese kreativ anwenden.
Bereich Zeichnerische und malerische Gestaltung:
Gestaltungsgesetze (geometrische Gebilde – Formen und Darstellungsmöglichkeiten); Grundlagen der Gestaltungslehre (Dimension, Proportion, Symmetrie, Raster und Rhythmus).
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Zeichnerische und malerische Gestaltung
– wichtige Gestaltungsgesetze erklären und diese kreativ anwenden;
– die Bedeutung und den Gehalt von Farben verdeutlichen;
– Farbe und Licht als aktives Gestaltungselement einsetzen.
Bereich Zeichnerische und malerische Gestaltung:
Harmonielehre (Diagonalschwenkung, Goldener Schnitt, Diagramme, Auswägung von Flächen). Farbenpsychologie (Empfindungs- und Symbolwerte von Farben, Farbbeziehungen und Farbauswahl); Farbe in der Stilgeschichte und Gegenwartsgestaltung, Farben in der Mode.
Licht und Schatten als Mittel der Räumlichkeit und Plastizität in der Malerei; psychologische Wirkung von Dunkelheitswerten.
3. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Angewandte zeichnerische und malerische Gestaltung
– Farbe und Form als Elemente in der Architekturgestaltung erfassen, entwickeln und entsprechend zeichnerisch und malerisch darstellen.
Bereich Angewandte zeichnerische und malerische Gestaltung:
Grundlagen der Farbgestaltung von Gebäuden, Räumen und Fassaden in Theorie und Praxis.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Angewandte zeichnerische und malerische Gestaltung
– eine Architektur- und Raumgestaltung bei gegebener Widmung mit Farb- und Formelementen entwerfen und entsprechend darstellen.
Bereich Angewandte zeichnerische und malerische Gestaltung:
Farbe in der Architektur – Farbentwürfe für den Fachbereich (Außen-, Fassaden- sowie Baukörpergestaltung mit den Mitteln der Malerei); Fassaden und Ensemblegestaltung; themenorientierte Raumgestaltung mit den Mitteln der Malerei und Beschichtungstechnik.
4. Klasse – Kompetenzmodul 7:
7. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Angewandte zeichnerische und malerische Gestaltung
– themenorientierte Form- und Farbgestaltungskonzepte entwerfen;
– perspektive Darstellungen von Objekten anfertigen.
Bereich Angewandte zeichnerische und malerische Gestaltung:
Thematisch orientierte Raum- und Farbentwürfe; Farbgestaltungskonzepte; perspektive und Darstellungsmethoden für Entwurfspräsentationen im Fachbereich.
8. Semester – gemäß Stundentafel I.2:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Angewandte zeichnerische und malerische Gestaltung
– Raum-Environments entwickeln;
– mit zeichnerischen und malerischen Mitteln Raumvorstellungen visualisieren;
– die Bedeutung von Abstraktion, Augentäuschung und Illusion in der Malerei verdeutlichen.
Bereich Angewandte zeichnerische und malerische Gestaltung:
Thematisch motivierte Raum- und Farbentwürfe; Rauminstallation mit den Mitteln der Malerei; Maltechniken und Bildgattungen.
Die Schülerinnen und Schüler können
– die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
– die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.
Laborbetrieb und Laborordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Instandhaltung, Recycling.
3. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Hard- und Software
– Standardsoftware zur Lösung von Aufgaben der Berufspraxis auswählen und einsetzen;
– ihr Wissen über den Aufbau, die Funktionsweisen und die Einsatzmöglichkeiten elektronischer Informationssoftware einsetzen und Aufgaben des Fachbereiches damit bearbeiten;
– Informationen auf elektronischem Weg beschaffen, modifizieren und weitergeben.
Bereich Hard- und Software:
Funktionalitäten, Dateiformate; Grundlagen der Werkzeugbehandlung in vektororientierten Programmen; Grundlagen der computerunterstützten Gestaltung von Schrift und Typografie; Grundlagen der Werkzeugbehandlung in pixelorientierten Programmen; Druckvorstufe; facheinschlägige vektor- und pixelorientierte Software; digitale Fotografie (Gerätehandhabung und Aufnahmetechnik; Bearbeitung).
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Grafik und Design
– Gestaltungs- und Darstellungssoftware des Fachbereiches beurteilen und einsetzen.
Bereich Licht und Farbe
– Laboreinrichtungen des Fachbereiches zur Licht- und Farbgestaltung für die mediale Farb- und Raumgestaltung entsprechend einsetzen;
– kreative Konzepte für entsprechende Farb- und Raumgestaltungen mit digitalen Medien entwickeln.
Bereich Mediale Kompetenz
– Arbeitsprozesse und Ergebnisse entsprechend dokumentieren und präsentieren.
Bereich Grafik und Design:
Facheinschlägige 3D-Software; digitale Bildzusammenstellung.
Bereich Licht und Farbe:
Instrumente und Geräte im Farb- und Lichtstudio; digitale Farb- und Raumgestaltung.
Bereich Mediale Kompetenz:
Medienunterstütztes Präsentations- und Kommunikationstraining.
Gemäß Stundentafel I.1.
Siehe Anlage 1.
Gemäß Stundentafel I.2.
Die Schülerinnen und Schüler können
– die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
– die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.
Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung, Schutzmaßnahmen; technische Dokumentation, Einschulung; Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung; Pflege von Werkzeugen, Maschinen und Geräten; Recycling.
Herstellung von Malerei und Beschichtungen des gesamten Fachbereiches an Bauobjekten und Bauteilen und von facheinschlägigen Produkten; Durchführung von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf Projektbasis und/oder Ablauf- und Organisationsplanung für die fachspezifischen praktischen Arbeiten der Baudurchführung unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungs- und Herstellungstechniken, Materialien und Prüfverfahren in den angeführten Werkstätten.
3. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Dekormaltechnik und Bühnenmalerei
– projektbezogen Gestaltungskonzepte mit künstlerischen Anforderungen entwickeln und ausführen;
– bei unterschiedlichen Tätigkeitsbereichen die fachspezifischen Geräte und Werkzeuge entsprechend einsetzen;
– kreative Malerei mit den traditionellen kunsthandwerklichen Techniken fachgerecht ausführen;
– die einzelnen Arbeitsschritte der Bühnenmalerei und -gestaltung fachgerecht im Atelier ausführen.
Bereich Dekormaltechnik und Bühnenmalerei:
Werkstätte „Kreative Gestaltungstechniken“ (verwendete Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Arbeitsbehelfe; kreative und technische Beschichtungsarbeiten; kunsthandwerkliche Techniken; Grundlagen der Theatermalerei und Bühnengestaltung und deren Materialien, Techniken, Malweisen; Übungen und gegenstandsübergreifende Projekte).
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Dekormaltechnik und Bühnenmalerei
– Farbtöne unter Beachtung von licht- und aufnahmetechnischen Anforderungen abstimmen und mischen;
– Arbeitstechniken anwenden um verschiedene Grundmaterialien miteinander gestalterisch zu verbinden;
– für projektbezogene Themenstellungen der Bühnenmalerei und -gestaltung Ausführungskonzepte entwickeln und fachgerecht im Atelier realisieren.
Bereich Dekormaltechnik und Bühnenmalerei:
Werkstätte „Licht- und Farbtechnik“ (Farbsysteme und Farbmischungen; Ausführen von Farbmischungen manuell und mit einer technischen Farbmischanlage im Atelier).
Werkstätte „Kreative Gestaltungstechniken“ (Verbindung von Grundmaterialien wie Holz, Textilien, Metalle und Kunststoffe; Techniken der Illusions- und Imitationsmalerei; Anfertigen von Vorzeichnungen aller Art auf einen Malgrund oder Beschichtungsobjekt übertragen mittels Raster- und Vergrößerungstechniken; Übungen mit gegenstandsübergreifende Projekte).
4. Klasse – Kompetenzmodul 7:
7. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Farbe und Gestaltung
– Konzepte für Gestaltungsarbeiten mit künstlerischen Anforderungen entwickeln und ausführen;
– die Elemente Licht und Farbe als Gestaltungswerkzeug projektbezogen einsetzen;
– wichtige ästhetische Form- und Farbbegriffe den Gestaltungsprinzipien zuordnen und in der praktischen Arbeit entsprechend einsetzen;
– differenzierte künstlerische und technische Beschichtungsarbeiten durchführen;
– mit der Serigrafie grafische Gestaltungen ausführen.
Bereich Farbe und Gestaltung:
Werkstätte „Licht- und Farbtechnik“ (Entwicklung und Umsetzung von Gestaltungsarbeiten gemäß künstlerischer Anforderungen; Abstimmen, Mischen und Nachmischen von Farbtönen unter Beachtung von licht- und aufnahmetechnischen Anforderungen; Einsatz und Anwendung von Farbordnungssystemen).
Werkstätte „Kreative Gestaltungstechniken“ (Serigrafie).
8. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Historische Maltechniken und Restauration
– Arbeitsabläufe in den spezifischen handwerklichen Bereichen eigenständig, norm- und fachgerecht planen und ausführen;
– ihre Kenntnisse über historische Baustoffe und Materialien sowie Maltechniken und Malweisen in der praktischen Tätigkeit projektbezogen einsetzen;
– historische Arbeitstechniken und -mittel bei Konservierungs- und Restaurierungsarbeiten entsprechend berücksichtigen und anwenden;
– handwerkliche Beschichtungsstoffe und –mittel nach einfachen historischen Rezepturen anfertigen;
– die erworbenen Fertigkeiten in historischen Putz-, Stuck- und Beschichtungstechniken in Zusammenarbeit mit der restaurativen Betreuung und den Fachleuten der Denkmalpflege bei denkmalpflegerischen Arbeiten und Oberflächenbearbeitungen an historischen Bauwerken einbringen.
Bereich Arbeitsorganisation und -gestaltung
– in den einzelnen fachlichen Tätigkeiten das erforderliche Berichtswesen mit der Dokumentation darlegen;
– in den fachlichen Arbeitsbereichen die Qualitätssicherung erbringen;
– die Ergonomie am Arbeitsplatz beachten.
Bereich Gesundheits-, Arbeitsschutz und Umweltmanagement
– die Sicherheitsvorschriften und Entsorgungsrichtlinien im Fachbereich umsetzen.
Bereich Historische Maltechniken und Restauration:
Werkstätte „Historische Maltechniken und Restauration“ (Übungen und gegenstandsübergreifende Projekte; Technologie im Fachbereich Konservierung und Restauration; Herstellen von Werk- und Beschichtungsstoffen nach historischen Rezepturen; restaurative Vergoldungstechniken; Arbeiten mit historischen Gestaltungstechniken wie Pinsel-, Spachtel- und Spritztechniken sowie Putzmaltechniken, Secco- und Freskomalerei und Sgraffito).
Bereich Arbeitsorganisation und Arbeitsgestaltung:
Werkstätte „Historische Maltechniken und Restauration“ (Arbeitsvorbereitung und Planung; fachpraktische Dokumentation von Prüf- und Messergebnissen, Befunden und Maßnahmen; Qualitätssicherung; Materialentsorgung und Recycling).
Bereich Gesundheits-, Arbeitsschutz und Umweltmanagement:
Werkstätte „Angewandte Malerei und Beschichtungstechniken“ (Beachten und Anwenden der geltenden Sicherheitsvorschriften; Beachten der geltenden Entsorgungsrichtlinien; Recycling).
Gemäß Stundentafel I.2.
3. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Grundlagen der Dekor- und Bühnenmalerei
– Materialien und Werkstoffe des Fachbereiches beschreiben, unterscheiden und charakterisieren;
– Lasier-, Kolorier- und Spritztechniken unterscheiden und erklären;
– die Bedeutung von Licht und Farbe für den Fachbereich erläutern und in eine Gestaltung entsprechend einbringen.
Bereich Grundlagen der Dekor- und Bühnenmalerei:
Materialien und Werkzeuge der angewandten Dekor- und Bühnenmalerei; Techniken der Dekor- und Imitationsmalerei; Arbeiten mit Licht und Farbe im Farb- und Lichtstudio; projektbezogene Übungen und gegenstandsübergreifende Aufgaben.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Grundlagen der Dekor- und Bühnenmalerei
– die Maltechniken und Malweisen der Schablonen-, Scheinarchitektur- und Graumalerei sowie der Stein-, Marmor- und Holzimitation erklären.
Bereich Grundlagen der Dekor- und Bühnenmalerei:
Schablonenmalerei; Illusionsmalerei; Holz- und Marmorimitation.
4. Klasse – Kompetenzmodul 7:
7. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Farbe und Gestaltung
– Konzepte für Gestaltungsarbeiten mit künstlerischen Anforderungen erstellen;
– die Gestaltungsmöglichkeiten von Licht und Farbe darlegen und anwenden;
– ästhetische Form- und Farbbegriffe erklären und den Gestaltungsprinzipien zuordnen;
– differenzierte künstlerische und technische Beschichtungsarbeiten unterscheiden und präsentieren;
– den Einsatzbereich und die Technik der Serigrafie erklären.
Bereich Farbe und Gestaltung:
Gestaltungsarbeiten gemäß künstlerischer Anforderungen entwickeln (Entwurfsprozess); Arbeiten im Farb-Licht-Studio; Farbordnungssysteme im Fachbereich; angewandte grafische Techniken (Serigrafie).
8. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Historische Maltechniken und Restauration
– ihre Kenntnisse in der Fachterminologie einsetzen;
– die erforderliche fachliche Kommunikation mit Behördenvertretern (zB Bundesdenkmalamt) und Fachleuten (Restauratoren) führen;
– historische Arbeitstechniken und -mittel erkennen und dokumentieren;
– eine entsprechende Arbeitsdokumentation (Befund, Prüf- und Messdokumentation) für ein Projekt erstellen.
Bereich Historische Maltechniken und Restauration:
Grundlagen der Denkmalpflege; Fachterminologie; kompetente Kommunikation mit Fachleuten (Denkmalamt und Restauratoren); Systematik der Techniken und Arbeitsmittel bei denkmalpflegerischen Arbeiten und Oberflächenbearbeitung an historischen Bauwerken; historische Rezepturen (Pigmente, Bindemittel, Zusatzstoffe und –mittel); Arbeitsdokumentation.
Gemäß Stundentafel I.2.
Die Schülerinnen und Schüler können
– die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
– die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.
Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung, Schutzmaßnahmen; technische Dokumentation, Einschulung; Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung; Pflege von Werkzeugen, Maschinen und Geräten; Recycling.
Herstellung von Malerei und Beschichtungen des gesamten Fachbereiches an Bauobjekten und Bauteilen und von facheinschlägigen Produkten; Durchführung von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf Projektbasis und/oder Ablauf- und Organisationsplanung für die fachspezifischen praktischen Arbeiten der Baudurchführung unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungs- und Herstellungstechniken, Materialien und Prüfverfahren in den angeführten Werkstätten.
4. Klasse – Kompetenzmodul 7:
7. Semester :
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Grundlagen der Technischen Funktionsbeschichtungen
– im fachpraktischen Tätigkeitsbereich grundlegende fachliche Dokumentationen anlegen.
Bereich Vollwärmeschutz von Gebäuden
– Wärmedämmverbundsysteme auswählen und die einzelnen Arbeitsschritte projektbezogen fach- und normgerecht ausführen.
Bereich Grundlagen der Technischen Funktionsbeschichtungen:
Werkstätte „Technische Funktionsbeschichtungen“ (Anlegen von projektbezogenen fachlichen Dokumentationen wie Prüfen, Messen, Analysieren und Maßnahmen).
Bereich Vollwärmeschutz von Gebäuden:
Werkstätte „Technische Funktionsbeschichtungen“ (norm- und fachgerechtes Planen und Ausführen von Wärmedämmverbundsystemen wie Systemaufbauten und Arbeitsschritte).
8. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Korrosionsschutz
– Oberflächen und Untergründe prüfen, bewerten und Vorbereitungsmaßnahmen für einen geeigneten Korrosionsschutz treffen und ausführen;
– Korrosionsschäden und -arten beurteilen und den Korrosionsgrad zuordnen;
– Korrosionsschutzmaßnahmen und -verfahren sowie Instandsetzungsverfahren planen und normgerecht durchführen.
Bereich Betonbeschichtung und -sanierung
– gebräuchliche Beschichtungssysteme für Betonoberflächen auswählen und anwenden;
– industrielle Belag- und Beschichtungsstoffe für den Funktionsbereich und erhöhten Sachwertschutz projektbezogen auswählen und die praktischen Arbeiten fachgerecht durchführen;
– die gebräuchlichsten Verfahren zur Sanierung und Instandsetzung von Beton- und Stahlbetonbauteilen projektbezogen zuordnen und die einzelnen Arbeitsschritte fach- und normgerecht ausführen.
Bereich Vorbeugender Brandschutz
– die einzelnen Verfahren des vorbeugenden Brandschutzes unterscheiden, projektbezogen zuordnen und norm- und fachgerecht anwenden.
Bereich Korrosionsschutz:
Werkstätte „Technische Funktionsbeschichtungen“ (Untergrund- und Oberflächenprüfung; Verfahren und Methoden zur Rostentfernung und Untergrundvorbereitung; Korrosion und Schadensbilder, Korrosionsarten, und –grad; Korrosionsschutz- und Instandsetzungsverfahren mit Einbezug von Regelwerken).
Bereich Betonbeschichtung und –sanierung:
Werkstätte „Technische Funktionsbeschichtungen“ (Schutzmaßnahmen für Betonoberflächen wie Imprägnierungen, Beschichtungen und Versiegelungen; Spezialbeschichtungen; industrielle Beschichtungssysteme; Schadensfeststellung und Schadensbilder an Beton- und Stahlbetonbauteilen; Korrosionsschutz für die Bewehrung; Herstellen und Instandsetzung von Betondeckungen; Oberflächenkosmetik von Beton- und Stahlbetonbauteilen).
Bereich vorbeugender Brandschutz:
Werkstätte „Technische Funktionsbeschichtungen“ (Brandschutzbeschichtungen für unterschiedliche Untergründe und Baustoffe; Anwendungssysteme und –techniken; Spezialbeschichtungen und vorbeugender Brandschutz).
Gemäß Stundentafel I.2.
4. Klasse – Kompetenzmodul 7:
7. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Grundlagen der Technischen Funktionsbeschichtungen
– grundlegende fachliche Dokumentationen anlegen.
Bereich Vollwärmeschutz von Gebäuden
– die Grundlagen der Technik von Wärmedämmverbundsystemen beschreiben und die Anwendung in den einzelnen Arbeitsschritten erklären.
Bereich Grundlagen der Technischen Funktionsbeschichtungen:
Anlegen von fachlichen Dokumentationen (Schadensdiagnosen, Mess- und Prüfergebnisse, Festhalten von Maßnahmen und durchgeführten Arbeiten).
Bereich Vollwärmeschutz von Gebäuden:
Wärmedämmverbundsysteme (Systemaufbauten und Arbeitsschritte).
8. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Korrosionsschutz
– die betreffenden Oberflächen und Untergründe prüfen, bewerten und Vorbereitungsmaßnahmen für einen geeigneten Korrosionsschutz auswählen;
– häufige Korrosionsschäden und -arten erläutern und den Korrosionsgrad zuordnen;
– Korrosionsschutzmaßnahmen und -verfahren sowie Instandsetzungsverfahren erklären.
Bereich Betonbeschichtung und -sanierung
– gebräuchliche Beschichtungssysteme für Betonoberflächen erklären und auswählen;
– industrielle Belag- und Beschichtungsstoffe erläutern, die auf Betonoberflächen von unterschiedlichen Bauteilen zur Funktionserfüllung und -erhöhung des Sachwertschutz anwendbar sind;
– die gebräuchlichsten Verfahren zur Sanierung und Instandsetzung von Beton- und Stahlbetonbauteilen erklären und auswählen.
Bereich Vorbeugender Brandschutz
– die gebräuchlichsten Verfahren des vorbeugenden Brandschutzes erklären und für Bauteile aus unterschiedlichen Baumaterialien geeignete Beschichtungsaufbauten auswählen und zuweisen.
Bereich Korrosionsschutz:
Erkennen, Prüfen und Beurteilen von Untergründen; Verfahren und Methoden zur Rostentfernung und Untergrundvorbereitung; Korrosion und Schadensbilder, Korrosionsarten und –grad; Korrosionsschutzmaßnahmen und –techniken; Instandsetzungsverfahren.
Bereich Betonbeschichtung und –sanierung:
Schutzmaßnahmen für Betonoberflächen wie Imprägnierungen, Beschichtungen und Versiegelungen; Spezialbeschichtungen; industrielle Beschichtungssysteme; Schadensfeststellung und Schadensbilder an Stahlbetonbauteilen; Betondeckung und Bewehrung; Korrosionsschutz für die Bewehrung; Herstellen und Instandsetzung von Betondeckungen; Oberflächenkosmetik von Beton- und Stahlbetonbauteilen.
Bereich vorbeugender Brandschutz:
Brandschutzbeschichtungen für unterschiedliche Untergründe und Baustoffe; Spezialbeschichtungen und vorbeugender Brandschutz.
Gemäß Stundentafel I.2.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe BGBl. Nr. 37/1989 idgF.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Für die weiteren Pflichtgegenstände und die verbindliche Übung sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff gemäß Abschnitt IX Unterabschnitt A bis C anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.
Für die Freigegenstände und unverbindlichen Übungen sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff gemäß Abschnitt IX Unterabschnitt E und F anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.
(Gesamtsemesterwochenstundenzahl und Semesterwochenstunden der einzelnen Unterrichtsgegenstände)
| Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung | Semesterwochenstunden | Summe | Lehrverpflichtungsgruppe | |||||||
| Klasse | ||||||||||
| 1. | 2. | 3. | 4. | |||||||
| Semester | ||||||||||
| 1. | 2. | 3. | 4. | 5. | 6. | 7. | ||||
| A. | Allgemeinbildende Pflichtgegenstände | |||||||||
| 1. | Religion/Ethik 5 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 1 | 13 | (III)/III |
| 2. | Deutsch und Kommunikation | 3 | 3 | 3 | 3 | 2 | 2 | 2 | 18 | (I) |
| 3. | Englisch | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | – | 12 | (I) |
| 4. | Geografie, Geschichte und Politische Bildung | 2 | 2 | 1 | 1 | – | – | – | 6 | (III) |
| 5. | Bewegung und Sport | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 1 | 13 | (IVa) |
| 6. | Angewandte Mathematik | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | – | 12 | (I) |
| 7. | Naturwissenschaftliche Grundlagen | 2 | 2 | – | – | – | – | – | 4 | (II) |
| 8. | Angewandte Informatik | 2 | 2 | – | – | – | – | – | 4 | I |
| B. | Fachpraxis und Fachtheorie | |||||||||
| 1. | Unternehmensführung | – | – | 2 | 2 | 2 | 2 | 1 | 9 | II |
| 2. | Konstruktion und Projektmanagement | 3 | 3 | 3 | 3 | 3 | 3 | 2 | 20 | I |
| 3. | Mechanik und Maschinenelemente | – | – | 3 | 3 | 4 | 3 | – | 13 | I |
| 4.a | Fertigungstechnik 1 – Werkstätte und Produktionstechnik 2 | 6 | 6 | 11 | 11 | 10 (3) | 10 (3) | 4 | 58 | III bzw. IV |
| 4.b | Fertigungstechnik 1 | 3 | 3 | 2 | 2 | 2 | 2 | – | 14 | I |
| 5.a | Elektrotechnik und Automatisierungstechnik – Werkstätte und Produktionstechnik | 2 | 2 | 2 | 2 | – | – | – | 8 | IV |
| 5.b | Elektrotechnik und Automatisierungstechnik | 2 | 2 | 2 | 2 | – | – | – | 8 | I |
| 6.a | Fertigungstechnik 2 – Werkstätte und Produktionstechnik 2 | – | – | – | – | 6 (1) | 6 (1) | 4 | 16 | III bzw. IV |
| 6.b | Fertigungstechnik 2 | – | – | – | – | – | – | 2 | 2 | I |
| 7. | Betriebspraxis | – | – | – | – | – | – | 20 | 20 | IV |
| C. | Verbindliche Übung | |||||||||
| 1. | Soziale und personale Kompetenz 3 | 1 (I) | 1 (I) | 1 (I) | 1 (I) | – | – | – | 4 | III |
| Gesamtsemesterwochenstundenzahl | 34 | 34 | 38 | 38 | 37 | 36 | 37 | 254 | ||
| D. | Pflichtpraktikum | mindestens 4 Wochen vor Eintritt in die 4. Klasse | ||||||||
| Freigegenstände, Unverbindliche Übungen, Förderunterricht | Semesterwochenstunden | Lehrverpflichtungsgruppe | ||||||||
| Klasse | ||||||||||
| 1. | 2. | 3. | 4. | |||||||
| Semester | ||||||||||
| 1. | 2. | 3. | 4. | 5. | 6. | 7. | ||||
| E. | Freigegenstände | |||||||||
| 1. | Englisch | – | – | – | – | 2 | 2 | – | (I) | |
| 2. | Projektmanagement | – | – | – | – | – | 2 | 1 | III | |
| 3. | Entrepreneurship | – | – | – | – | 2 | 2 | – | III | |
| 4. | Mitarbeiterführung und -ausbildung | – | – | – | – | 1 | 1 | – | III | |
| F. | Unverbindliche Übungen | |||||||||
| 1. | Bewegung und Sport | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | IVa | |
| 2. | Sprachtraining Deutsch | 2 | 2 | 2 | 2 | – | – | – | II | |
| G. | Förderunterricht 4 | |||||||||
| 1. | Deutsch und Kommunikation | |||||||||
| 2. | Englisch | |||||||||
| 3. | Angewandte Mathematik | |||||||||
| 4. | Fachtheoretische Pflichtgegenstände | |||||||||
_____________________
1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel gemäß Abschnitt IV abgewichen werden.
2 Mit Werkstättenlaboratorium im Ausmaß der in Klammern angeführten Semesterwochenstunden.
3 Mit Übungen sowie in Verbindung und inhaltlicher Abstimmung mit einem oder mehreren der in den Abschnitten A. bzw. B. angeführten Pflichtgegenständen.
4 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.
5 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen.
Stundentafel der Deutschförderklasse
| Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung | Wochenstunden pro Semester | Lehrverpflichtungsgruppen |
| 1. Deutsch in der Deutschförderklasse | 20 | (I) |
| 2. Religion | 2 | (III) |
| 3. Weitere Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung 1 | x 2 | Einstufung wie entsprechende/r Pflichtgegenstand, Verbindliche Übung |
| Gesamtsemesterwochenstundenzahl | x 3 | |
| Freigegenstände und Unverbindliche Übungen 4 | ||
______________________________
1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion) sowie die verbindliche Übung gemäß der Stundentafel der 3,5-jährigen Fachschule für Maschinenbau; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände sowie der verbindlichen Übung erfolgt durch die Schulleitung.
2 Die Festlegung der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen weiteren Pflichtgegenstände sowie die verbindliche Übung entfallen, erfolgt durch die Schulleitung; die Semesterwochenstunden der weiteren Pflichtgegenstände sowie der verbindlichen Übung ergeben sich aus der Differenz zur Gesamtsemesterwochenstundenzahl.
3 Die Gesamtsemesterwochenstundenzahl entspricht jener des jeweiligen Semesters gemäß der Stundentafel der 3,5-jährigen Fachschule für Maschinenbau.
4 Wie Stundentafel der 3,5-jährigen Fachschule für Maschinenbau.
(Gesamtsemesterwochenstundenzahl und Semesterwochenstunden der einzelnen Unterrichtsgegenstände)
| Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung | Semesterwochenstunden | Summe | Lehrverpflichtungsgruppe | |||||||||||||||||
| Klasse | ||||||||||||||||||||
| 1. | 2. | 3. | 4. | |||||||||||||||||
_______________________
1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel gemäß Abschnitt IV abgewichen werden.
2 Mit Ausbildungsschwerpunkte B.1 „Fertigungstechnik“, B.2 „Werkzeug- und Vorrichtungsbau“, B.3 „Automatisierungstechnik“, B.4 „Metallbau“, B.5 „Fahrzeugtechnik“ sowie B.6 „Anlagentechnik“.
3 Mit Werkstättenlaboratorium im Ausmaß der in Klammern angeführten Semesterwochenstunden.
4 Von der Schülerin/vom Schüler ist ein Pflichtgegenstand zu wählen.
5 Mit Übungen sowie in Verbindung und inhaltlicher Abstimmung mit einem oder mehreren der in den Abschnitten A. bzw. B. angeführten Pflichtgegenständen.
6 Nur in Kombination mit dem Ausbildungsschwerpunkt B.2 oder B.3 oder B.4.
7 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.
8 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen.
Stundentafel der Deutschförderklasse
| Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung | Wochenstunden pro Semester | Lehrverpflichtungsgruppen |
| 1. Deutsch in der Deutschförderklasse | 20 | (I) |
| 2. Religion | 2 | (III) |
| 3. Weitere Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung 1 | x 2 | Einstufung wie entsprechende/r Pflichtgegenstand, Pflichtgegenstand der Ausbildungsschwerpunkte, Verbindliche Übung |
| 4. Pflichtgegenstände der Ausbildungsschwerpunkte 1 | ||
| Gesamtsemesterwochenstundenzahl | x 3 | |
| Freigegenstände und Unverbindliche Übungen 4 |
______________________________
1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion), die verbindliche Übung sowie die Pflichtgegenstände der Ausbildungsschwerpunkte gemäß der Stundentafel der 4-jährigen Fachschule für Maschinenbau; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände, der verbindlichen Übung und der Pflichtgegenstände der Ausbildungsschwerpunkte erfolgt durch die Schulleitung.
2 Die Festlegung der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen weiteren Pflichtgegenstände, die verbindliche Übung sowie die Pflichtgegenstände der Ausbildungsschwerpunkte entfallen, erfolgt durch die Schulleitung; die Semesterwochenstunden der weiteren Pflichtgegenstände, der verbindlichen Übung sowie der Pflichtgegenstände der Ausbildungsschwerpunkte ergeben sich aus der Differenz zur Gesamtsemesterwochenstundenzahl.
3 Die Gesamtsemesterwochenstundenzahl entspricht jener des jeweiligen Semesters gemäß der Stundentafel der 4-jährigen Fachschule für Maschinenbau.
4 Wie Stundentafel der 4-jährigen Fachschule für Maschinenbau.
Siehe Anlage 1.
Gemäß Stundentafel I.1:
Das fachbezogene Qualifikationsprofil des Lehrplans gemäß Stundentafel I erfüllt zumindest die Anforderungen einer facheinschlägigen Lehrabschlussprüfung. Für den Bereich der beruflichen Qualifikationen, des Arbeitsrechts einschließlich der Kollektivverträge sowie des Sozialversicherungsrechts wird mit dem Zeugnis der Abschlussprüfung zumindest der Nachweis einer mit einer facheinschlägigen Lehrabschlussprüfung abgeschlossenen beruflichen Ausbildung gemäß § 34a Berufsausbildungsgesetz, BGBl. Nr. 142/1969 idgF erbracht. Durch die Fachschule für Maschinenbau wird daher der Nachweis der Lehrabschlussprüfung des Lehrberufs für Metalltechnik mit den Hauptmodulen Maschinenbautechnik, Werkzeugbautechnik, Schweißtechnik, Zerspanungstechnik und den Spezialmodulen Prozess- und Fertigungstechnik sowie Konstruktionstechnik erbracht.
Gemäß Stundentafel I.2:
Darüber hinausgehend werden den Absolventinnen und Absolventen mit dem Unterricht gemäß Stundentafel I.2 in der 3. und 4. Klasse zusätzliche Kompetenzen vermittelt. Durch die Ausbildungsschwerpunkte B.1 bis B.6 wird im Sinne des § 34a BAG zusätzlich der Nachweis der Lehrabschlussprüfung des Lehrberufs Metallbautechnik mit den Hauptmodulen Fahrzeugbautechnik, Metall- und Blechtechnik, Werkzeugbautechnik und den Spezialmodul Automatisierungstechnik erbracht.
Die Fachschule für Maschinenbau ist eine auf den Erwerb von praktischen Fähigkeiten ausgerichtete Ausbildung für die Industrie und das Gewerbe im Bereich des Maschinenbaus und soll die für die dafür notwendigen Kenntnisse vermitteln. Die Absolventinnen und Absolventen sollen mit den erworbenen Kompetenzen in der gesamten Wertschöpfungskette im Bereich des Maschinenbaus tätig werden können.
Die Absolventinnen und Absolventen verfügen generell über ein fundiertes Verständnis über den Aufbau und die Wirkungsweise von maschinenbautechnischen Anlagen, ein solides Verständnis der Wechselwirkung von Planung (Konstruktion, Berechnung) und Fertigung sowie ein hohes Maß an Anwendungssicherheit in den genannten Tätigkeitsbereichen.
Für die selbstständige Ausübung von Gewerben ist der Nachweis der allgemeinen und besonderen Voraussetzungen erforderlich. Unter anderem ist im Bereich der besonderen Voraussetzungen der Nachweis der betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Kenntnisse vorgesehen. (§ 23 Abs. 1 GewO – „Unternehmerprüfung“). Gemäß § 8 Abs. 2 der Unternehmerprüfungsordnung, BGBl. Nr. 453/1993 idgF, führt der erfolgreiche Abschluss der technischen, gewerblichen und kunstgewerblichen Fachschulen gemäß § 58 des Schulorganisationsgesetzes zum Entfall des Prüfungsteiles „Unternehmerprüfung“.
Im Bereich Recht können die Absolventinnen und Absolventen die Voraussetzungen für den Abschluss und die Erfüllung eines Vertrages erläutern sowie Gewährleistungs-, Garantie- und Schadenersatzansprüche geltend machen. Sie können die verschiedenen Rechtsformen von Unternehmen und deren Organisation erläutern, sich Informationen aus dem Firmenbuch beschaffen. Sie können die wesentlichen Bestimmungen des Arbeitsrechts, des Gewerberechts und des Insolvenzrechts erläutern und im beruflichen Umfeld einsetzen.
Im Bereich Wirtschaft und Betriebstechnik können die Absolventinnen und Absolventen die Struktur des Jahresabschlusses beschreiben, aus betriebswirtschaftlichen Kennzahlen Schlussfolgerungen ziehen und die Ergebniswirksamkeit von einfachen Geschäftsfällen auf den Jahresabschluss beurteilen. Sie können die wichtigsten Kostenbegriffe erklären, eine einfache Kostenstellenrechnung durchführen, mit vorgegebenen Daten Kalkulationen durchführen, Deckungsbeiträge ermitteln und beurteilen. Sie können die verschiedenen Erscheinungsformen der Ertragsteuern erläutern, das System der Umsatzsteuer, der Personalnebenkosten und den Aufbau einfacher Lohn- und Gehaltsabrechnungen erklären. Sie können die Funktionsweise der Marketing-Instrumente erläutern, einfache Organigramme und Abläufe in Unternehmen interpretieren, Ziele und Aufgaben der Logistik sowie Vertriebs- und Beschaffungsprozesse beschreiben. Außerdem können Sie Gestaltungsgrundsätze der Produktion beschreiben, Methoden der Zeitermittlung erläutern, Arbeitspläne erstellen und Methoden des Projektmanagements und Qualitätsmanagements beschreiben und anwenden.
Die Absolventinnen und Absolventen können im Bereich Konstruktion technische Bauteile und Baugruppen normgerecht CAD-konform darstellen, fertigungs- und montagegerecht konstruieren, hinsichtlich der Funktion und wirtschaftlichen Herstellbarkeit beurteilen sowie eine technische Dokumentationen erstellen.
Die Absolventinnen und Absolventen können im Bereich Projektmanagement die Projektorganisation erklären und im Team arbeiten.
Mechanik und Maschinenelemente
Die Absolventinnen und Absolventen können im Bereich Statik Auflagerkräfte sowie Schwerpunkt und Reibungskräfte berechnen.
Die Absolventinnen und Absolventen können im Bereich Festigkeitslehre Bauteile hinsichtlich der Grenzspannung dimensionieren.
Die Absolventinnen und Absolventen können im Bereich Bewegungslehre die Grundgesetze der Kinematik und Kinetik erklären, die Auswirkung von Kräften auf die Bewegung von Körpern berechnen sowie eine einfache Leistungsberechnung durchführen.
Die Absolventinnen und Absolventen können im Bereich Maschinenelemente die Funktion von Maschinenelementen beschreiben sowie die gängigen Normteile des Maschinenbaus berechnen und auswählen.
Die Absolventinnen und Absolventen können im Bereich Zerspanungstechnik die wesentlichen Fertigungsverfahren und die Prüftechniken erklären, Bauteile und Baugruppen mit spanabhebenden Werkzeugen und Maschinen erzeugen sowie dokumentieren.
Die Absolventinnen und Absolventen können im Bereich CNC- und CAM-Technik CNC- Maschinen nach DIN 66025 programmieren und mittels Programmiersystem programmieren und Werkstücke auf CNC- Maschinen herstellen
Die Absolventinnen und Absolventen können im Bereich Werkzeug- und Vorrichtungsbau, Kunststofftechnik einfache Schnitt- und Stanzwerkzeuge, einfache Vorrichtungen herstellen und einfache Schnitt- und Stanzwerkzeuge unter Verwendung von Maschinenelementen und Normteilen herstellen und in standhalten sowie Wärmebehandlungsverfahren erklären und anwenden, im Bereich „Kunststofftechnik“ Einsatz, Be- und Verarbeitung von Kunst- und Verbundstoffen erklären sowie Werkstücke und Baugruppen manuell und maschinell herstellen.
Die Absolventinnen und Absolventen können im Bereich Blechbearbeitung Ur- und Umformtechniken nennen, Bleche trennend und umformend bearbeiten, Verbindungen für Bleche erklären und herstellen sowie geeignete Verfahren zum Schutz und zum Veredeln von Oberflächen anwenden.
Die Absolventinnen und Absolventen können in der Werkstätte Schweißtechnik die Grundverfahren der Löt-, Schweiß- und Trenntechnik anwenden sowie einzelne thermische Trennverfahren einsetzen.
Die Absolventinnen und Absolventen können im Bereich Fertigungsmesstechnik und Qualitätssicherung Methoden der Werkstoffprüfung erklären, optische und mechanische Feinmessmittel mit verschiedenen Methoden anwenden, zerstörende und nicht zerstörende Werkstoffprüfungen durchführen, Methoden der Oberflächentechnik und deren Anwendung beschreiben sowie die Messergebnisse dokumentieren.
Die Absolventinnen und Absolventen können im Bereich Arbeitsvorbereitung Stücklisten und Arbeitspläne erstellen, Zeit-, Produktionskostenermittlungen und Auftragsbearbeitungen mit einem ERP System durchführen.
Die Absolventinnen und Absolventen können im Bereich Werkstoffe die verschiedenen Werkstoffe und deren Einsatzgebiete sowie die Methoden der Wärmebehandlung, der Oberflächentechnik und der Prüfverfahren erklären.
Die Absolventinnen und Absolventen können im Bereich Zerspanungstechnik Werkzeugauslegungen nach Herstellerkriterien durchführen und die Wirtschaftlichkeit beurteilen.
Die Absolventinnen und Absolventen können im Bereich CNC- und CAM-Technik Werkzeugauswahl nach Herstellerkriterien durchführen, CNC- Maschinen nach DIN 66025 programmieren und mittels Programmiersystem im mehrachsigen Bereich programmieren und Werkstücke auf CNC- Maschinen herstellen sowie die Schnittparameter optimieren.
Die Absolventinnen und Absolventen können im Bereich Schweißtechnik die gängigen Schweiß- und Lötverfahren anwenden.
Die Absolventinnen und Absolventen können im Bereich Elektrotechnik elektrische Grundschaltungen erklären, nach einfachen Stromlaufplänen aufbauen und in Betrieb nehmen, Verbraucher unter Berücksichtigung des Leitungsschutzes anschließen sowie einfache elektrische Größen messen.
Die Absolventinnen und Absolventen können im Bereich Automatisierungstechnik pneumatische und hydraulische Funktionsdiagramme lesen und die dazugehörigen Schaltplanentwürfe erstellen, einfache pneumatische und hydraulische Grundschaltungen nach Schaltplänen unter Beachtung einschlägiger Vorschriften aufbauen und in Betrieb nehmen sowie diese warten, systematisch Fehler, Mängel und Störungen aufsuchen und beheben.
Die Absolventinnen und Absolventen können im Bereich Zerspanungstechnik die Werkzeuge nach Herstellerkriterien auswählen, Zerspanungsversuche durchführen und dokumentieren.
Die Absolventinnen und Absolventen können im Bereich CNC- und CAM-Technik Werkzeuge nach Herstellerkriterien auswählen, mehrachsige CNC- Maschinen nach DIN 66025 programmieren und Werkstücke auf CNC- Maschinen herstellen sowie die Schnittparameter optimieren.
Die Absolventinnen und Absolventen können im Bereich Fertigungsmesstechnik und Qualitätssicherung Methoden der Qualitätssicherung erklären sowie mit optischen und mechanischen Feinmessmittel Messungen durchführen und dokumentieren
Die Absolventinnen und Absolventen können im Bereich Fertigungsautomatisierung Werkzeugmaschinentypen auswählen und deren Einsatzgebiete abschätzen, sowie flexible Fertigungssysteme und Sondermaschinen beschreiben.
Die Absolventinnen und Absolventen können im Bereich Werkzeugbau Grundlagen der Schneid- und Stanztechnik erklären, wesentliche Berechnungen durchführen und das Werkzeug auslegen, Kunststoffwerkstoffe nach ihrer Einteilung und Herstellung unterscheiden und die Funktion der wesentlichen Maschinen zur Kunststoffverarbeitung erklären, Spritzgusswerkzeuge unter Verwendung entsprechender Formnormalien aufbauen sowie Werkzeuge herstellen, montieren und in Betrieb nehmen, Musterteile herstellen und prüfen sowie Optimierungen vornehmen.
Die Absolventinnen und Absolventen können im Bereich Vorrichtungsbau Vorrichtungen einteilen, auslegen und unter Verwendung standardisierter Vorrichtungskomponenten den Aufbau festlegen, Vorrichtungen herstellen, montieren und in Betrieb nehmen, Musterteile herstellen und prüfen, den Einsatz von Maschinen zum Trennen und Umformen festlegen sowie die Herstellung von Blechplatinen unter Verwendung von Laser-, Wasserstrahl- und Nibbeltechnik zuordnen.
Die Absolventinnen und Absolventen können im Bereich Konstruktion Vorrichtungen und Werkzeuge konstruieren und daraus fertigungsgerechte Einzelteilzeichnungen unter Berücksichtigung der CNC/CAM Technologie ableiten.
Die Absolventinnen und Absolventen können im Bereich Elektrotechnik Kapazität, Induktivität, den Blitz- und Überspannungsschutz, die üblichen Bauformen der elektrischen Maschinen, beschreiben, Installationsschaltungen unter Beachtung von elektrischen Schutzmaßnahmen und einschlägigen Vorschriften aufbauen und in Betrieb nehmen, Kondensatoren und Spulen messen, Motoren anschließen und Transformatoren prüfen, frequenzgeregelte Antriebe in Betrieb setzen, Störungen beheben sowie rotierende und lineare Antriebseinheiten aufbauen.
Die Absolventinnen und Absolventen können im Bereich Automatisierungstechnik ein hydraulisches Funktionsdiagramm lesen, den dazugehörigen Schaltplanentwurf erstellen, den Einsatz von Aktoren und Sensoren beurteilen, die Funktion von speicherprogrammierbaren Steuerungen, von Standardregelungen und einfachen Industrierobotern beschreiben, Bauteile und Baugruppen der Steuerungs- und Regelungstechnik in Stand halten und warten, systematisch Fehler, Mängel und Störungen aufsuchen, eingrenzen und beseitigen und speicherprogrammierbare Steuerungen programmieren sowie lineare und rotierende Antriebseinheiten aufbauen.
Die Absolventinnen und Absolventen können im Bereich Konstruktion Schaltpläne einfacher pneumatischer, hydraulischer und elektrische Anlagen erstellen.
Die Absolventinnen und Absolventen können in der Bereich Metallbau aus handelsüblichen Profilen Gewerke unter Berücksichtigung der einschlägigen Vorschriften und wirtschaftlichen Überlegungen planen, kalkulieren, herstellen und dokumentieren.
Die Absolventinnen und Absolventen können im Bereich Baubetriebslehre baurechtliche Gegebenheiten erklären und die wichtigsten Bauvorschriften nennen.
Die Absolventinnen und Absolventen können im Bereich Schweißtechnik die gängigen Schweiß- und Lötverfahren im Stahlbau anwenden.
Die Absolventinnen und Absolventen können im Bereich Fertigungsmesstechnik und Qualitätssicherung zerstörende und nicht zerstörende Werkstoffprüfungen an Schweißkonstruktionen durchführen und einen Qualitätsbericht erstellen.
Die Absolventinnen und Absolventen können im Bereich Konstruktion technische Bauteile und Baugruppen normgerecht und CAD-konform darstellen, fertigungs- und montagegerecht konstruieren, hinsichtlich ihrer Funktion und wirtschaftlichen Herstellbarkeit beurteilen sowie eine technische Dokumentationen erstellen.
Die Absolventinnen und Absolventen können im Bereich Kraftfahrzeugelektrotechnik die Funktion und das Verhalten wichtiger elektrischer Maschinen erklären, das Bordnetz eines Kraftfahrzeuges beschreiben, Fehlerbehebungen am gesamten Fahrzeug durchführen und die Bauteile demontieren, ersetzen und in Betrieb nehmen.
Die Absolventinnen und Absolventen können im Bereich Kraftfahrzeugelektronik elektronische Komponenten der Fahrzeugtechnik erkennen und deren Funktion und Einsatzgebiet erklären, Fehlerbehebungen am gesamten Fahrzeug durchführen und die Bauteile demontieren, ersetzen und in Betrieb nehmen
Die Absolventinnen und Absolventen können im Bereich Kraftfahrzeugtechnik die internen Zusammenhänge im Fahrzeug beschreiben und die relevanten Bestimmungen für dessen Betrieb benennen und erklären sowie Fehlerbehebungen am gesamten Fahrzeug durchführen und die Bauteile demontieren und ersetzen.
Die Absolventinnen und Absolventen können im Bereich Motorentechnik die Elemente eines Motors benennen und erklären und einfache Berechnungen zur Auslegung durchführen sowie Fehlerbehebungen am gesamten Fahrzeug durchführen und die Bauteile demontieren und ersetzen.
Die Absolventinnen und Absolventen können Begutachtungsverfahren aufgrund kraftfahrrechtlichen Vorschriften durchführen.
Die Absolventinnen und Absolventen können im Bereich Festigkeitslehre Bauteile hinsichtlich Vergleichsspannung dimensionieren und die Gefahr einer Knickung erkennen.
Die Absolventinnen und Absolventen können im Bereich Hydrostatik und Thermodynamik hydrostatische Kräfte berechnen und thermodynamische Zustandsänderungen beschreiben.
Die Absolventinnen und Absolventen können im Bereich CNC- und CAM-Technik die Werkzeuge nach Herstellerkriterien auswählen, mehrachsige CNC- Maschinen programmieren und Werkstücke auf CNC- Maschinen herstellen.
Die Absolventinnen und Absolventen können im Bereich Fertigungsautomatisierung Werkzeugmaschinentypen auswählen und deren Einsatzgebiete abschätzen sowie die Automatisierung von Werkzeugmaschinen beschreiben.
Die Absolventinnen und Absolventen können im Bereich Schweißtechnik die gängigen Schweiß- und Lötverfahren im Stahlbau anwenden.
Die Absolventinnen und Absolventen können im Bereich Fertigungsmesstechnik und Qualitätssicherung zerstörende und nicht zerstörende Werkstoffprüfungen an Schweißkonstruktionen durchführen und einen Qualitätsbericht erstellen.
Die Absolventinnen und Absolventen können im Bereich Elektrotechnik Kapazität und Induktivität und die üblichen Bauformen der elektrischen Maschinen beschreiben, das Typenschild eines Motors interpretieren sowie Motoren nach einschlägigen Vorschriften anschließen.
Die Absolventinnen und Absolventen können im Bereich Automatisierungstechnik ein hydraulisches Funktionsdiagramm lesen, den dazugehörigen Schaltplanentwurf erstellen, den Einsatz von Aktoren und Sensoren beurteilen, pneumatische und hydraulische Grundschaltungen nach Schaltplänen aufbauen und in Betrieb nehmen sowie Sensoren und Aktoren anschließen und Fehler diagnostizieren.
Die Absolventinnen und Absolventen können im Bereich Fördertechnik den Einsatz von Lastaufnahmemitteln für Stückgut sowie den Einsatz von Hubwerken, Brückenkranen, Rollenbahnen, Schneckenförderern und Förderbändern beurteilen.
Die Absolventinnen und Absolventen können im Bereich Installations- und Haustechnik die wichtigsten Leitungselemente und deren Verbindungsmöglichkeiten auswählen, ein Konzept einer Verrohrung erstellen, einfache pneumatische und hydraulische Schaltpläne lesen, Installationen herstellen, Druckprüfungen durchführen und den Einsatz von Anlagen der Haustechnik beurteilen, Anlagen zur Warmwasseraufbereitung sowie Heizsysteme, Wärmepumpen und Lüftungsanlagen in Betrieb nehmen.
Die Absolventinnen und Absolventen können im Bereich Kraft- und Arbeitsmaschinen Kraft- und Arbeitsmaschinen unterscheiden sowie die Funktion und die Regelung von Pumpen und die Funktion von Verbrennungsmotoren beschreiben.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
„Deutsch und Kommunikation“, „Englisch“, „Geografie, Geschichte und Politische Bildung“, „Angewandte Mathematik“, „Naturwissenschaftliche Grundlagen“, „Angewandte Informatik“ und „Ethik“.
Siehe Anlage 1.
Siehe BGBl. Nr. 37/1989 idgF.
Siehe Anlage 1.
1.Klasse (1. und 2. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Konstruktion
– einfache Konstruktionsaufgaben mittels geeigneter Abbildungsverfahren lösen;
– einfache normgerechte Zeichnungen erstellen und lesen.
Bereich Konstruktion:
Erstellen und lesen normgerechter technischer Zeichnungen (Blattgrößen, Normschrift, Linienarten, Linienbreiten, Maßstäbe, Darstellung von Werkstücken, Bemaßung und Allgemeintoleranzen, Freihandskizzen, Schnittdarstellung, Oberflächenangaben, Werkstückkanten, Darstellung und Bemaßung von Werkstückeinzelheiten).
2. Klasse:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Konstruktion
– technische Bauteile und einfache Baugruppen in Hinblick auf ihre Funktion analysieren und darstellen, lösbare Verbindungen darstellen sowie die wirtschaftlichen Auswirkungen von Fertigungsangaben beschreiben.
Bereich Konstruktion:
Wirtschaftliche Fertigung (Auswahl von Oberflächenangaben, Toleranzen, Passungen); Normgerechte Darstellung lösbarer Verbindungen (Schraubverbindungen mit Sicherungselementen, Stift- und Bolzenverbindungen).
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Konstruktion
– technische Bauteile und einfache Baugruppen in Hinblick auf ihre Funktion analysieren und mit CAD darstellen.
Bereich Konstruktion:
3D-Modellierung von Bauteilen und einfachen Baugruppen (Modellierung, Zeichnungsableitung und Stücklisten; Normteilbibliotheken von Maschinenelementen).
3. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Konstruktion
– lösbare und nicht lösbare Verbindungen dimensionieren und mit Hilfe 3D-CAD funktionsgerecht darstellen.
Bereich Konstruktion:
Welle-Nabe Verbindung (Verbindungsarten, Darstellung und Bemaßung); Schraubverbindungen (normgerechte Darstellung von Schraubkonstruktionen und Berechnung); Schweißverbindung (normgerechte Darstellung einer Schweißkonstruktion und Berechnung).
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Konstruktion
– technische Bauteile und Baugruppen normgerecht CAD-konform darstellen, einfache Baugruppen funktions-, fertigungs- und montagegerecht konstruieren und einfache Konstruktionen hinsichtlich der Funktion und wirtschaftlichen Herstellbarkeit beurteilen.
Bereich Konstruktion:
Baugruppenkonstruktion (Aufgabenanalyse, Entwurf, 3D-Modellierung, Zeichnungsableitung), Konstruktionssystematik (Konstruktionsstrukturen, Wiederholteile, Bibliotheken von Maschinenelementen).
4. Klasse – Kompetenzmodul 7:
7. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Konstruktion
– Werkstattzeichnungen, Montagezeichnungen und technische Dokumentationen aus Aufgabenstellungen erstellen sowie die Funktion und wirtschaftliche Herstellbarkeit beurteilen.
Bereich Projektmanagement
– die Projektorganisation erklären und im Team arbeiten.
Bereich Konstruktion:
Vertiefung des Ausbildungsschwerpunktes (Konstruktion von Baugruppen und Systemen zur Ergänzung und Vertiefung von Pflichtgegenständen anhand vorgegebener Aufgabenstellungen); Innovationsmanagement (Erstellung von Projektunterlagen und technischen Dokumentationen, Kostenabschätzung, Präsentation von Projekten).
Bereich Projektmanagement:
Einführung in die Projektorganisation (Erstellen einer Projektstruktur und Planung eines Projektablaufes, Termin- und Kostenkontrolle, Teamarbeit in unterschiedlichen Rollen anhand von Projekten zur Ergänzung und Vertiefung von Pflichtgegenständen).
8. Semester – gemäß Stundentafel I.2:
Bereich Konstruktion
– Werkstattzeichnungen, Montagezeichnungen und technische Dokumentationen aus Aufgabenstellungen erstellen sowie die Funktion und wirtschaftliche Herstellbarkeit beurteilen.
Bereich Konstruktion:
Vertiefung des Ausbildungsschwerpunktes (Konstruktion von Baugruppen und Systemen zur Ergänzung und Vertiefung von Pflichtgegenständen anhand vorgegebener Aufgabenstellungen), Innovationsmanagement (Erstellung von Projektunterlagen und technischen Dokumentationen, Kostenabschätzung, Präsentation von Projekten).
2. Klasse:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Statik
– die Begriffe Kraft und Moment und die Wirkung dieser Größen auf ein Bauteil erklären, Verfahren zur Bestimmung von Auflagerreaktionen beschreiben sowie Auflagerreaktionen für statisch bestimmt gelagerte Bauteile berechnen.
Bereich Maschinenelemente
– Oberflächenangaben, Toleranzen, Passungen beurteilen sowie die Funktion von Niet-, Bolzen- und Schraubenverbindungen beschreiben.
Bereich Statik:
Kraftbegriff, Freimachen von Körpern, Wechselwirkungsprinzip, Zusammensetzen und Zerlegen von Kräften, Gleichgewicht von Kräften, Hebelgesetz, Momentengleichgewichtsbeziehung, Aufgaben im zentralen und allgemeinen Kraftsystem (2D).
Bereich Maschinenelemente:
Normen, Oberflächen, Toleranzen, Passungen (Maßtoleranzen, Passungen, Form- und Lagetoleranzen, Oberflächenbeschaffenheit), Nietverbindungen (Funktion und Nietformen, Werkstoffe, Herstellung), Schraubverbindungen (Funktion und Gewinde, Schrauben und Mutternarten, Scheiben, Sicherungen, Werkstoffe, Festigkeit, Korrosionsschutz), Bolzen-, Stiftverbindungen, Sicherungselemente (Ausführungen).
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Statik
– den Schwerpunkt von Flächen und Körpern ermitteln und die Standsicherheit berechnen;
– Berechnungen unter Berücksichtigung der Reibung durchführen.
Bereich Maschinenelemente
– Lager auswählen, Achsen und Wellen gestalten;
– die Funktion von Welle-Nabe Verbindungen und Federn beschreiben.
Bereich Statik:
Schwerpunkt, Standsicherheit, Reibung.
Bereich Maschinenelemente:
Lager (Bauarten, Anwendungen, Eigenschaften, Auswahl), Achsen und Wellen (Einteilung, Lagerung, Gestaltung), Welle-Nabe Verbindung (form-, kraft- und stoffschlüssige Welle-Nabe Verbindungen), Federn (Federkennlinien, Federarten, Federwerkstoffe und deren Eigenschaften, Ausführungen- und Anwendungen).
3. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Festigkeitslehre
– einfache Bauteile hinsichtlich Grenzspannung dimensionieren.
Bereich Maschinenelemente
– die Funktion von Schweißverbindungen beschreiben und Kupplungen sowie Niet- und Schraubverbindungen auswählen.
Bereich Festigkeitslehre:
Definition der Begriffe Spannung und Dehnung, Zug-, und Druck-, Biege-, Scher- und Torsionsbeanspruchung, Festigkeitskennwerte für statische Beanspruchung, Flächenmomente für einfache Querschnitte, Widerstandsmomente, Berechnung von Spannungen, Ermittlung der zulässigen Spannung, Spannungs- Dehnungsdiagramm, Überlagerung von gleichartigen Spannungen; Schnittufer und Schnittgrößen, Normalkraft-, Querkraft- und Momentenverlauf.
Bereich Maschinenelemente:
Schweißverbindung (Verfahren, Stoß- und Nahtarten, Auswirkungen des Schweißvorganges, Berechnung, Zusatzstoffe), Kupplungen (starre, elastische und schaltbare Kupplungen), Auswahl von Niet- und Schraubverbindungen.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Bewegungslehre
– die die Grundgesetze der Kinematik und Kinetik erklären, die Auswirkung von Kräften auf die Bewegung von Körpern berechnen sowie eine einfache Leistungsberechnung durchführen.
Bereich Maschinenelemente
– die Funktion von Getrieben beschreiben;
– Lager berechnen.
Bereich Bewegungslehre:
Gleichförmig und gleichmäßig beschleunigte Bewegungen, freier Fall, einfache Berechnung von Beschleunigungskräften, Leistungsberechnung.
Bereich Maschinenelemente:
Getriebe und Zahnräder (Getriebearten, Verzahnungsgesetz, Flankenprofile und Verzahnungsarten, Werkstoffe und Schmierung), Zugmitteltriebe (Riemen und Ketten), Übersetzungen, Lagerberechnungen.
Die Schülerinnen und Schüler können
– die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
– die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.
Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Pflege von Werkzeugen, Maschinen und Geräten, Recycling.
Herstellung eines oder mehrerer facheinschlägiger Produkte und Durchführung von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf Projektbasis unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungstechniken, Materialien und Prüfverfahren unter Verwendung der im Folgenden angeführten Werkstätten.
1. Klasse (1. und 2. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Zerspanungstechnik
– einfache Bauteile mit spanabhebenden Werkzeugen manuell erzeugen und dokumentieren;
– Bauteile mit spanabhebenden Werkzeugen und konventionellen Maschinen erzeugen und dokumentieren.
Bereich Blechbearbeitung
– Bleche trennend und umformend bearbeiten.
Bereich Werkzeug- und Vorrichtungsbau, Kunststofftechnik
– Baugruppen zusammenbauen unter Verwendung einschlägiger Normteile.
Werkstätte Zerspanungstechnik:
Manuelle Fertigkeiten und einfache mechanische Verfahren der Werkstoffbearbeitung, maschinelle Bearbeitung von fachspezifischen Werkstoffen.
Werkstätte Blechbearbeitung:
Trennende Bearbeitung von Blechen, einfache Umformtechniken.
Werkstätte Werkzeug- und Vorrichtungsbau, Kunststofftechnik:
Zusammenbauen von selbst angefertigten Bauteilen unter Anwendung von Schrauben-, Bolzen- und Nietverbindungen.
2. Klasse:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Zerspanungstechnik
– einfache Bauteile und Baugruppen mit spanabhebenden Werkzeugen und konventionellen oder zyklusgesteuerten Maschinen erzeugen und dokumentieren.
Bereich CNC-und CAM-Technik
– CNC- Maschinen nach DIN 66025 programmieren und Werkstücke auf CNC- Maschinen herstellen.
Bereich Blechbearbeitung
– Bleche trennend und umformend bearbeiten sowie Bleche mit einfachen Möglichkeiten verbinden.
Bereich Werkzeug- und Vorrichtungsbau, Kunststofftechnik
– Maschinen und Werkzeuge zusammenbauen und warten sowie Wärmebehandlungsverfahren anwenden;
– Werkstücke und Baugruppen aus Kunststoff manuell und maschinell herstellen.
Bereiche Schweißtechnik
– die Grundverfahren der Löt-, Schweiß- und Trenntechnik anwenden sowie einzelne thermische Trennverfahren einsetzen.
Werkstätte Zerspanungstechnik:
Mechanische Bearbeitung und Fertigung von einfachen Bauteilen und Baugruppen an konventionellen oder zyklengesteuerten Werkzeugmaschinen.
Werkstätte CNC- und CAM-Technik:
Programmierung und Fertigung von Werkstücken mit computergesteuerten Werkzeugmaschinen.
Werkstätte Blechbearbeitung:
Trennende Bearbeitung von Blechen und einfache Verbindungstechniken, einfache Umformtechniken.
Werkstätte Werkzeug- und Vorrichtungsbau, Kunststofftechnik:
Zusammenbau und Wartung von Maschinen, Baugruppen und Werkzeugen, Anwendung von Wärmebehandlungsverfahren, Dokumentation, manuelle, maschinelle und thermische Be- und Verarbeitung von thermoplastischen und duroplastischen Kunststoffen und Verbundstoffen.
Werkstätte Schweißtechnik:
Schutzmaßnahmen gegen Strahlen, Verbrennungen, Vergiftungen und elektrische Unfälle, Grundverfahren der Schweiß- und Löttechnik, thermische Trenn- und Bearbeitungsverfahren, Schweißen von einfachen Baugruppen.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Zerspanungstechnik
– einfache Bauteile und Baugruppen mit spanabhebenden Werkzeugen und konventionellen oder zyklusgesteuerten Maschinen erzeugen und dokumentieren.
Bereich CNC- und CAM-Technik
– CNC- Maschinen nach DIN 66025 programmieren und Werkstücke auf CNC- Maschinen herstellen.
Bereich Fertigungsmesstechnik und Qualitätssicherung
– Längenmessungen mit verschiedenen Methoden durchführen und dokumentieren sowie Härteprüfverfahren anwenden.
Werkstätte Zerspanungstechnik:
Mechanische Bearbeitung und Fertigung von einfachen Bauteilen und Baugruppen an konventionellen oder zyklengesteuerten Werkzeugmaschinen.
Werkstätte CNC- und CAM-Technik:
Programmierung und Fertigung von Werkstücken mit computergesteuerten Werkzeugmaschinen.
Werkstätte Fertigungsmesstechnik und Qualitätssicherung:
Messen mit mechanischen und elektronischen Längenmessgeräten, Härteprüfungen.
3. Klasse – gemäß Stundentafel I.1:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Zerspanungstechnik
– Bauteile und Baugruppen mit spanabhebenden Werkzeugen und konventionellen oder zyklusgesteuerten Maschinen erzeugen und dokumentieren sowie Feinbearbeitungsverfahren anwenden.
Bereich CNC- und CAM-Technik
– CNC- Maschinen einrichten, Programme erstellen und Werkstücke auf CNC- Maschinen herstellen.
Bereich Werkzeug- und Vorrichtungsbau, Kunststofftechnik
– einfache Schnitt- und Stanzwerkzeuge unter Verwendung von Maschinenelementen und Normteilen herstellen und instand halten;
– einfache Vorrichtungen herstellen und instand halten.
Bereich Blechbearbeitung
– Verfahren zum Schutz und Veredeln von Oberflächen anwenden.
Bereich Fertigungsmesstechnik und Qualitätssicherung
– Verfahren der Messtechnik und Werkstoffprüfungen durchführen und dokumentieren.
Bereich Arbeitsvorbereitung
– Mengenübersichts- und Strukturstücklisten erstellen;
– Arbeitspläne erstellen;
– Kalkulationen durchführen;
– Zeitaufwand und Produktionskosten mit einem ERP System ermitteln;
– Auftragsbearbeitung an praktischen Beispielen durchführen.
Werkstätte Zerspanungstechnik:
Mechanische Bearbeitung und Fertigung von Bauteilen und Baugruppen an konventionellen oder zyklengesteuerten Werkzeugmaschinen, maschinelles Schleifen und andere Feinbearbeitungsverfahren.
Werkstätte CNC- und CAM-Technik:
Einrichten und Rüsten von CNC- Maschinen, Programmierung und Fertigung von Werkstücken auf CNC- Maschinen.
Werkstätte Werkzeug- und Vorrichtungsbau, Kunststofftechnik:
Herstellung und Instandhaltung von einfachen Schnitt- und Stanzwerkzeugen unter Verwendung von Maschinenelementen und Normteilen, Herstellung und Instandhaltung von einfachen Vorrichtungen.
Werkstätte Blechbearbeitung:
Vorbereiten, Behandeln und Schützen von Oberflächen mit verschiedenen Verfahren.
Werkstättenlaboratorium Fertigungsmesstechnik und Qualitätssicherung:
Messen mit mechanischen und elektronischen Längenmessgeräten, Oberflächenmesstechnik, Formmesstechnik, zerstörende und nicht zerstörenden Werkstoffprüfung, Messprotokoll.
Werkstättenlaboratorium Arbeitsvorbereitung:
Erstellen von Mengenübersichts- und Strukturstücklisten, rechnergestützte Arbeitsplanung, Arbeitssteuerung und Auftragserstellung, Lager- und Materialverwaltung, Auftragsbearbeitung an praktischen Beispielen, Ermittlung der Produktionskosten.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Zerspanungstechnik
– Bauteile und Baugruppen mit spanabhebenden Werkzeugen und konventionellen oder zyklusgesteuerten Maschinen erzeugen und dokumentieren sowie Feinbearbeitungsverfahren anwenden.
Bereich CNC- und CAM-Technik
– CNC- Maschinen einrichten, Programme erstellen und Werkstücke auf CNC- Maschinen herstellen.
Bereich Werkzeug- und Vorrichtungsbau, Kunststofftechnik
– einfache Schnitt- und Stanzwerkzeuge unter Verwendung von Maschinenelementen und Normteilen herstellen und instand halten;
– einfache Vorrichtungen herstellen und instand halten.
Bereich Blechbearbeitung
– Verfahren zum Schutz und Veredeln von Oberflächen anwenden.
Bereich Fertigungsmesstechnik und Qualitätssicherung
– Verfahren der Messtechnik und Werkstoffprüfungen durchführen und dokumentieren.
Bereich Arbeitsvorbereitung
– Mengenübersichts- und Strukturstücklisten erstellen;
– Arbeitspläne erstellen;
– Kalkulationen durchführen;
– Zeitaufwand und Produktionskosten mit einem ERP System ermitteln;
– Auftragsbearbeitung an praktischen Beispielen durchführen.
Werkstätte Zerspanungstechnik:
Mechanische Bearbeitung und Fertigung von Bauteilen und Baugruppen an konventionellen oder zyklengesteuerten Werkzeugmaschinen, maschinelles Schleifen und andere Feinbearbeitungsverfahren.
Werkstätte CNC- und CAM-Technik:
Einrichten und Rüsten von CNC- Maschinen, Programmierung und Fertigung von Werkstücken auf CNC- Maschinen.
Werkstätte Werkzeug- und Vorrichtungsbau, Kunststofftechnik:
Herstellung und Instandhaltung von einfachen Schnitt- und Stanzwerkzeugen unter Verwendung von Maschinenelementen und Normteilen, Herstellung und Instandhaltung von einfachen Vorrichtungen.
Werkstätte Blechbearbeitung:
Vorbereiten, Behandeln und Schützen von Oberflächen mit verschiedenen Verfahren.
Werkstättenlaboratorium Fertigungsmesstechnik und Qualitätssicherung:
Messen mit mechanischen und elektronischen Längenmessgeräten, Oberflächenmesstechnik, Formmesstechnik, zerstörende und nicht zerstörenden Werkstoffprüfung, Messprotokoll.
Werkstättenlaboratorium Arbeitsvorbereitung:
Erstellen von Mengenübersichts- und Strukturstücklisten, rechnergestützte Arbeitsplanung, Arbeitssteuerung und Auftragserstellung, Lager- und Materialverwaltung, Auftragsbearbeitung an praktischen Beispielen, Ermittlung der Produktionskosten.
3. Klasse – gemäß Stundentafel I.2:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Zerspanungstechnik
– Bauteile und Baugruppen mit spanabhebenden Werkzeugen und konventionellen oder zyklusgesteuerten Maschinen erzeugen und dokumentieren sowie Feinbearbeitungsverfahren anwenden.
Bereich CNC- und CAM-Technik
– CNC- Maschinen einrichten, Programme erstellen und Werkstücke auf CNC- Maschinen herstellen.
Bereich Werkzeug- und Vorrichtungsbau, Kunststofftechnik
– einfache Schnitt- und Stanzwerkzeuge unter Verwendung von Maschinenelementen und Normteilen herstellen und instand halten.
Bereich Fertigungsmesstechnik und Qualitätssicherung
– Verfahren der Messtechnik und Werkstoffprüfungen durchführen und dokumentieren.
Bereich Arbeitsvorbereitung
– Mengenübersichts- und Strukturstücklisten erstellen;
– Arbeitspläne erstellen;
– Kalkulationen durchführen.
Werkstätte Zerspanungstechnik:
Mechanische Bearbeitung und Fertigung von Bauteilen und Baugruppen an konventionellen oder zyklengesteuerten Werkzeugmaschinen, maschinelles Schleifen und andere Feinbearbeitungsverfahren.
Werkstätte CNC- und CAM-Technik:
Einrichten und Rüsten von CNC- Maschinen, Programmierung und Fertigung von Werkstücken auf CNC- Maschinen.
Werkstätte Werkzeug- und Vorrichtungsbau, Kunststofftechnik:
Herstellung und Instandhaltung von einfachen Schnitt- und Stanzwerkzeugen unter Verwendung von Maschinenelementen und Normteilen.
Werkstättenlaboratorium Fertigungsmesstechnik und Qualitätssicherung:
Messen mit mechanischen und elektronischen Längenmessgeräten, Oberflächenmesstechnik, Formmesstechnik, zerstörende und nicht zerstörenden Werkstoffprüfung, Messprotokoll.
Werkstättenlaboratorium Arbeitsvorbereitung:
Erstellen von Mengenübersichts- und Strukturstücklisten, Kalkulation einfacher Baugruppen und Werkstücke, rechnergestützte Arbeitsplanung, Arbeitssteuerung und Auftragserstellung, Lager- und Materialverwaltung.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Zerspanungstechnik
– Bauteile und Baugruppen mit spanabhebenden Werkzeugen und konventionellen oder zyklusgesteuerten Maschinen erzeugen und dokumentieren sowie Feinbearbeitungsverfahren anwenden.
Bereich CNC- und CAM-Technik
– CNC- Maschinen einrichten, Programme erstellen und Werkstücke auf CNC- Maschinen herstellen.
Bereich Werkzeug- und Vorrichtungsbau, Kunststofftechnik
– einfache Schnitt- und Stanzwerkzeuge unter Verwendung von Maschinenelementen und Normteilen herstellen und instand halten.
Bereich Fertigungsmesstechnik und Qualitätssicherung
– Verfahren der Messtechnik und Werkstoffprüfungen durchführen und dokumentieren.
Bereich Arbeitsvorbereitung
– Mengenübersichts- und Strukturstücklisten erstellen;
– Arbeitspläne erstellen;
– Kalkulationen durchführen.
Werkstätte Zerspanungstechnik:
Mechanische Bearbeitung und Fertigung von Bauteilen und Baugruppen an konventionellen oder zyklengesteuerten Werkzeugmaschinen, maschinelles Schleifen und andere Feinbearbeitungsverfahren.
Werkstätte CNC- und CAM-Technik:
Einrichten und Rüsten von CNC- Maschinen, Programmierung und Fertigung von Werkstücken auf CNC- Maschinen.
Werkstätte Werkzeug- und Vorrichtungsbau, Kunststofftechnik:
Herstellung und Instandhaltung von einfachen Schnitt- und Stanzwerkzeugen unter Verwendung von Maschinenelementen und Normteilen.
Werkstättenlaboratorium Fertigungsmesstechnik und Qualitätssicherung:
Messen mit mechanischen und elektronischen Längenmessgeräten, Oberflächenmesstechnik, Formmesstechnik, zerstörende und nicht zerstörenden Werkstoffprüfung, Messprotokoll.
Werkstättenlaboratorium Arbeitsvorbereitung:
Erstellen von Mengenübersichts- und Strukturstücklisten, Kalkulation einfacher Baugruppen und Werkstücke, rechnergestützte Arbeitsplanung, Arbeitssteuerung und Auftragserstellung, Lager- und Materialverwaltung.
4. Klasse – Kompetenzmodul 7 – gemäß Stundentafel I.1:
7. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Produktionstechnik
– ein Produkt auf der Grundlage einer fertigungsgerechten Konstruktion selbstständig herstellen;
– Dokumentationen über die Fertigungsschritte erstellen.
Werkstätte Produktionstechnik:
Selbstständige Fertigung unter fachgerechter Auswahl von Werkzeug und Maschine, Zusammenbau, Dokumentation der Fertigungsschritte.
4. Klasse – Kompetenzmodul 7 – gemäß Stundentafel I.2:
7. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Werkzeug- und Vorrichtungsbau, Kunststofftechnik
– einfache Vorrichtungen herstellen und instand halten.
Bereich Blechbearbeitung
– Verfahren zum Schutz und Veredeln von Oberflächen anwenden.
Bereich Produktionstechnik
– ein Produkt auf der Grundlage einer fertigungsgerechten Konstruktion selbstständig herstellen;
– Dokumentationen über die Fertigungsschritte erstellen.
Werkstätte Werkzeug- und Vorrichtungsbau, Kunststofftechnik:
Herstellung und Instandhaltung von einfachen Vorrichtungen.
Werkstätte Blechbearbeitung:
Vorbereiten, Behandeln und Schützen von Oberflächen mit verschiedenen Verfahren.
Werkstätte Produktionstechnik:
Selbstständige Fertigung unter fachgerechter Auswahl von Werkzeug und Maschine, Zusammenbau, Dokumentation der Fertigungsschritte.
8. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Werkzeug- und Vorrichtungsbau, Kunststofftechnik
– einfache Vorrichtungen herstellen und instand halten.
Bereich Blechbearbeitung
– Verfahren zum Schutz und Veredeln von Oberflächen anwenden.
Bereich Arbeitsvorbereitung
– Stücklisten und Arbeitspläne erstellen;
– Zeitaufwand und Produktionskosten mit einem ERP System ermitteln;
– Auftragsbearbeitung an praktischen Beispielen durchführen.
Bereich Produktionstechnik
– ein Produkt auf der Grundlage einer fertigungsgerechten Konstruktion selbstständig herstellen;
– Dokumentationen über die Fertigungsschritte erstellen.
Werkstätte Werkzeug- und Vorrichtungsbau, Kunststofftechnik:
Herstellung und Instandhaltung von einfachen Vorrichtungen.
Werkstätte Blechbearbeitung:
Vorbereiten, Behandeln und Schützen von Oberflächen mit verschiedenen Verfahren.
Werkstätte Produktionstechnik:
Selbstständige Fertigung unter fachgerechter Auswahl von Werkzeug und Maschine, Zusammenbau, Dokumentation der Fertigungsschritte.
Werkstättenlaboratorium Arbeitsvorbereitung:
Zeitermittlung, Auftragsbearbeitung an praktischen Beispielen, Ermittlung der Produktionskosten.
1. Klasse (1. und 2. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Zerspanungstechnik
– einfache Messmittel beschreiben und deren Einsatz nennen;
– Winkel an der Schneide und deren Einfluss erklären;
– die wesentlichen Schneidwerkstoffe nennen.
– die Werkzeugmaschinen grob gliedern sowie die grundsätzlichen Komponenten an den Werkzeugmaschinen benennen und deren Zweck erklären.
Bereich Blechbearbeitung
– die Grundlagen der Ur- und Umformtechnik erklären;
– die Verbindungselemente erklären.
Bereich Werkstoffe
– die verschiedenen Werkstoffe und deren grundsätzlichen Eigenschaften aus dem Fachbereich nennen und deren Unterschiede erklären.
Bereich Zerspanungstechnik:
Messmittel, Freimaßtoleranzen, einfache Form und Lagetoleranzen, Grundlagen der ISO-Toleranzen, Werkzeugschneide, Einfluss auf die Spanbildung, Einführung in die Schneidwerkstoffe, Grundlagen der konventionellen Zerspanungsmaschinen.
Bereich Blechbearbeitung:
Umformtechnik, Grundlagen Biegetechnik, Verbindungselemente.
Bereich Werkstoffe:
Einführung in die Werkstoffkunde (Einteilung der Werkstoffe, Eigenschaften und Verwendung der Werkstoffe).
2. Klasse:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Werkzeug- und Vorrichtungsbau, Kunststofftechnik
– den Einsatz und die Bearbeitung von Kunststoffwerkstoffen erklären.
Bereich Blechbearbeitung
– die grundlegenden Biege- und Stanztechniken erläutern sowie die wesentlichen scherenden Trennverfahren erklären.
Bereich Schweißtechnik
– die wesentlichen thermischen Trenn- und Fügeverfahren erklären.
Bereich Werkstoffe
– die wesentlichen Stahlwerkstoffe benennen sowie die Einteilung und Normung dieser erklären.
Bereich Werkzeug- und Vorrichtungsbau, Kunststofftechnik:
Einsatzbereiche, maschinelle und thermische Be- und Verarbeitung von thermoplastischen und duroplastischen Kunststoffen und Verbundstoffen.
Bereich Blechbearbeitung:
Biege- Scher- und Stanzverfahren.
Bereich Schweißtechnik:
Schweiß- und Löttechniken.
Bereich Werkstoffe:
Stahlwerkstoffe, Einteilung, Normung.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Zerspanungstechnik
– die wichtigsten Parameter der spanabhebenden Fertigungsverfahren bestimmen.
Bereich CNC- und CAM-Technik
– die Komponenten von CNC- Maschinen nennen und deren Zweck beschreiben.
Bereich Werkzeug- und Vorrichtungsbau, Kunststofftechnik
– die gängigen Wärmebehandlungsverfahren beschreiben und deren Anwendung im praktischen Einsatz planen.
Bereich Fertigungsmesstechnik und Qualitätssicherung
– Längenmessmethoden und Härteprüfmethoden erklären.
Bereich Werkstoffe
– die Einsatzmöglichkeiten von Nichteisenmetallen und Kunststoffen nennen sowie die durch die Wärmebehandlung auftretenden Strukturänderungen der Werkstoffe erklären.
Bereich Zerspanungstechnik:
Parameter der spanabhebenden Fertigungsverfahren.
Bereich CNC- und CAM-Technik:
Grundlagen der Zerspanungsmaschinen (CNC-Maschinen).
Bereich Werkzeug- und Vorrichtungsbau, Kunststofftechnik:
Gängige Wärmebehandlungsverfahren, Anwendungsbereiche.
Bereich Fertigungsmesstechnik und Qualitätssicherung:
Mechanische und elektronische Längenmessmittel, Härteprüfmethoden.
Bereich Werkstoffe:
Nichteisenmetalle, Kunststoffe (Herstellung, Einteilung, Normung), Wärmebehandlung, Eisen- Kohlenstoffdiagramm.
3. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Zerspanungstechnik
– die Schleifverfahren und Feinstbearbeitungsverfahren erklären;
– die Werkzeug- und Spannsysteme beschreiben, deren Einsatz planen und die Wirtschaftlichkeit abschätzen.
Bereich Fertigungsmesstechnik und Qualitätssicherung
– die Werkstoffprüfverfahren an exemplarischen Beispielen erklären und die Ergebnisse interpretieren.
Bereich Zerspanungstechnik:
Grundlagen der Schleifverfahren und Feinstbearbeitungsverfahren, Werkzeug- und Spannsysteme für Werkzeugmaschinen, Wirtschaftlichkeitsabschätzungen.
Bereich Fertigungsmesstechnik und Qualitätssicherung:
Zerstörende und zerstörungsfreie Werkstoffprüfung.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich CNC- und CAM-Technik
– die Handhabungssysteme für die CNC-Fertigung nennen und nach wirtschaftlichen Kriterien bewerten;
– den Aufbau und die Funktionsweise von CNC- Maschinen beschreiben;
– die Auswirkungen verschiedener Antriebssysteme auf die Wirtschaftlichkeit und Genauigkeit beschreiben;
– die geeigneten Bearbeitungsverfahren von Werkstücken nach wirtschaftlichen Kriterien auswählen.
Bereich Fertigungsmesstechnik und Qualitätssicherung
– die gängigen Methoden der Oberflächentechnik und deren Anwendung beschreiben.
Bereich CNC- und CAM-Technik:
Gängige Handhabungssysteme in der CNC- Fertigung, Bauteile, Baugruppen und Steuerungen von CNC- Maschinen, Auswahl von geeigneten Bearbeitungsverfahren, Wirtschaftlichkeitsbetrachtung.
Bereich Fertigungsmesstechnik und Qualitätssicherung:
Korrosion, Verfahren zum Schutz und Veredeln von Oberflächen, Prüfen des Oberflächenschutzes.
Die Schülerinnen und Schüler können
– die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
– die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.
Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Pflege von Werkzeugen, Maschinen und Geräten, Recycling.
Herstellung eines oder mehrerer facheinschlägiger Produkte und Durchführung von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf Projektbasis unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungstechniken, Materialien und Prüfverfahren unter Verwendung der im Folgenden angeführten Werkstätten.
1.Klasse (1.und 2. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Elektrotechnik
– elektrische Grundschaltungen nach einfachen Stromlaufplänen aufbauen und in Betrieb nehmen sowie einfache elektrische Größen messen.
Werkstätte Elektrotechnik:
Aufbau und Inbetriebnahme von Grundschaltungen nach einfachen Stromlaufplänen der Elektroinstallation, Messen einfacher elektrischer Größen, Konfektionieren von Kabeln.
2. Klasse:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Elektrotechnik
– elektrische Grundschaltungen nach einfachen Stromlaufplänen aufbauen und in Betrieb nehmen;
– elektrische Verbraucher unter Berücksichtigung des Leitungsschutzes anschließen;
– einfache elektrische Größen messen.
Werkstätte Elektrotechnik:
Aufbau und Inbetriebnahme von Grundschaltungen nach einfachen Stromlaufplänen der Elektroinstallation, Anschließen von elektrischen Verbrauchern, Strommessung, Leiterbezeichnungen, Leitungsschutz.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Elektrotechnik
– elektrische Grundschaltungen nach einfachen Stromlaufplänen aufbauen und in Betrieb nehmen;
– elektrische Verbraucher unter Berücksichtigung des Leitungsschutzes anschließen;
– einfache elektrische Größen messen.
Bereich Automatisierungstechnik
– einfache hydraulische Grundschaltungen nach Schaltplänen unter Beachtung einschlägiger Vorschriften aufbauen und in Betrieb nehmen;
– einfache pneumatische und hydraulische Anlagen warten;
– Fehler, Mängel und Störungen systematisch aufsuchen und beheben.
Werkstätte Elektrotechnik:
Aufbau und Inbetriebnahme von Grundschaltungen nach einfachen Stromlaufplänen der Elektroinstallation, Anschließen von elektrischen Verbrauchern, Strommessung, Leiterbezeichnungen, Leitungsschutz.
Werkstätte Automatisierungstechnik:
Bauteile und Baugruppen der Pneumatik und Hydraulik zusammenbauen und installieren, Wartung, systematischer Suche und Behebung von Fehlern, Mängeln und Störungen.
1.Klasse (1.und 2. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Elektrotechnik
– elektrische Grundschaltungen erklären und Schutzmaßnahmen nennen;
– die Messanordnung für Widerstand und Spannung erklären.
Bereich Elektrotechnik:
Stromkreis (Schutzmaßnahmen, Größen und Einheiten, Ohm‘sches Gesetz, elektrische Grundschaltungen), Messen von Widerstand und Spannung.
2.Klasse:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Elektrotechnik
– die Wechselstromtechnik an Hand praktischer Beispiele erklären.
Bereich Automatisierungstechnik
– elektropneumatische und hydraulische Grundelemente erkennen und erklären.
Bereich Elektrotechnik:
Wechselstromtechnik (Darstellung sinusförmiger Größen, Spitzenwert, Mittelwerte, Zeigerdarstellung), elektrische Verbraucher, Strommessung, Installationen (Schaltzeichen, Grundschaltungen, Leiterbezeichnungen, Leitungsschutz, Stromlaufplan).
Bereich Automatisierungstechnik:
Elektropneumatische und hydraulische Bauelemente, Symbole und Schaltzeichen.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Elektrotechnik
– die Drehstromtechnik an praktischen Beispielen erklären.
Bereich Automatisierungstechnik
– Funktionsdiagramme und Schaltpläne elektropneumatischer und hydraulischer Schaltungen lesen und entwerfen.
Bereich Elektrotechnik:
Drehstrom (Drehstromnetz, Sternschaltung, Dreiecksschaltung).
Bereich Automatisierungstechnik:
Funktionsdiagramme und Schaltpläne.
Gemäß Stundentafel I.1:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
– die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.
Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Pflege von Werkzeugen, Maschinen und Geräten, Recycling.
Herstellung eines oder mehrerer facheinschlägiger Produkte und Durchführung von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf Projektbasis unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungstechniken, Materialien und Prüfverfahren unter Verwendung der im Folgenden angeführten Werkstätten.
3. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich CNC- und CAM-Technik
– Werkzeuge vermessen und einspannen;
– den Werkzeugdatenspeicher beschreiben;
– CNC- Programme unter Verwendung der Schneidenradiuskompensation und unterschiedlichen Zyklen erstellen, Maschinen rüsten, CNC- Programme einspielen und Werkstücke fertigen;
– die Schnittparameter optimieren.
Bereich Schweißtechnik
– spezielle Schweißverfahren einsetzen;
– Schweißarbeiten unter Berücksichtigung der einschlägigen Sicherheitsvorschriften, Normen, Umwelt- und Qualitätsstandards ausführen.
Bereich Fertigungsmesstechnik und Qualitätssicherung
– mit optischen und mechanischen Feinmessmitteln und verschiedenen Methoden Messungen durchführen und dokumentieren;
– Werkstoffprüfungen durchführen und Qualitätsberichte erstellen.
Werkstätte CNC- und CAM-Technik:
Vermessen und Einspannen von Werkzeugen mit Beschreiben des Werkzeugdatenspeichers, Erstellen von CNC- Programmen mit Schneidenradiuskompensation und unterschiedlichen Zyklen, selbstständiges Fertigen und Optimieren (Wirtschaftlichkeit) des Werkstückes an der mehrachsigen CNC- Maschine.
Werkstätte Schweißtechnik:
Herstellen von Schweißverbindungen mit Schutzgasschweißverfahren sowie Widerstandschweißen, Ausführen der Arbeiten unter Berücksichtigung der einschlägigen Sicherheitsvorschriften, Normen, Umwelt- und Qualitätsstandards.
Werkstätte Fertigungsmesstechnik und Qualitätssicherung:
Messungen mit optischen und mechanischen Feinmessmitteln und verschiedenen Methoden, zerstörende und nicht zerstörende Werkstoffprüfung an Schweißkonstruktionen, Messprotokolle.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich CNC- und CAM-Technik
– Werkzeuge vermessen und einspannen;
– den Werkzeugdatenspeicher beschreiben,
– CNC- Programme unter Verwendung der Schneidenradiuskompensation und unterschiedlichen Zyklen erstellen, Maschinen rüsten, CNC- Programme einspielen und Werkstücke fertigen;
– die Schnittparameter optimieren.
Bereich Schweißtechnik
– spezielle Schweißverfahren einsetzen;
– Schweißarbeiten unter Berücksichtigung der einschlägigen Sicherheitsvorschriften, Normen, Umwelt- und Qualitätsstandards ausführen.
Bereich Fertigungsmesstechnik und Qualitätssicherung
– mit optischen und mechanischen Feinmessmitteln und verschiedenen Methoden Messungen durchführen und dokumentieren;
– Werkstoffprüfungen durchführen und Qualitätsberichte erstellen.
Werkstätte CNC- und CAM-Technik:
Vermessen und Einspannen von Werkzeugen mit Beschreiben des Werkzeugdatenspeichers, Erstellen von CNC- Programmen mit Schneidenradiuskompensation und unterschiedlichen Zyklen, selbstständiges Fertigen und Optimieren (Wirtschaftlichkeit) des Werkstückes an der mehrachsigen CNC- Maschine.
Werkstätte Schweißtechnik:
Herstellen von Schweißverbindungen mit Schutzgasschweißverfahren sowie Widerstandschweißen, Ausführen der Arbeiten unter Berücksichtigung der einschlägigen Sicherheitsvorschriften, Normen, Umwelt- und Qualitätsstandards.
Werkstätte Fertigungsmesstechnik und Qualitätssicherung:
Messungen mit optischen und mechanischen Feinmessmitteln und verschiedenen Methoden, zerstörende und nicht zerstörende Werkstoffprüfung an Schweißkonstruktionen, Messprotokolle.
4. Klasse- Kompetenzmodul 7:
7. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich CNC- und CAM-Technik
– mehrachsige CNC- Maschinen programmieren und damit Werkstücke fertigen.
Werkstätte Schweißtechnik
– Schweißnähte nach einem zertifizierten Verfahren herstellen;
– die Schweißnahtprüfung mit verschiedenen Verfahren durchführen;
– Schweißfehler erkennen und beheben.
Werkstätte CNC- und CAM-Technik:
Selbstständiges Generieren von CNC-Programmen aus CAD-Files mit Hilfe eines Programmiersystems, Fertigung von Werkstücken auf CNC- Maschinen unter Berücksichtigung der einschlägigen Sicherheitsvorschriften, Normen, Umwelt- und Qualitätsstandards.
Werkstätte Schweißtechnik:
Vorbereitung auf eine zertifizierte Schweißprüfung, Schweißnahtprüfung, Nachbehandlung von Schweißverbindungen, Erkennen und Beheben von Schweiß- und Bindefehlern sowie Beurteilen von Schweißverbindungen.
Gemäß Stundentafel I.1:
4. Klasse – Kompetenzmodul 7:
7. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereiche Zerspanungstechnik sowie CNC- und CAM Technik
– die Werkzeugauswahl nach Herstellerkriterien durchführen und die Wirtschaftlichkeit beurteilen.
Bereich Zerspanungstechnik sowie Bereich CNC- und CAM Technik:
Werkzeugauswahl nach Herstellerkriterien.
Gemäß Stundentafel I.1.
Siehe Anlage 1.
Gemäß Stundentafel I.2.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Gemäß Stundentafel I.2.
Die Schülerinnen und Schüler können
– die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
– die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.
Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Pflege von Werkzeugen, Maschinen und Geräten, Recycling.
Herstellung eines oder mehrerer facheinschlägiger Produkte und Durchführung von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf Projektbasis unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungstechniken, Materialien und Prüfverfahren unter Verwendung der im Folgenden angeführten Werkstätten.
3. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich CNC- und CAM-Technik
– Werkzeuge vermessen und einspannen;
– den Werkzeugdatenspeicher beschreiben;
– CNC- Programme unter Verwendung der Schneidenradiuskompensation erstellen.
Werkstätte CNC- und CAM-Technik:
Vermessen und Einspannen von Werkzeugen mit Beschreiben des Werkzeugdatenspeichers, Erstellen von CNC- Programmen unter Verwendung der Schneidenradiuskompensation und unterschiedlichen Zyklen.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich CNC- und CAM-Technik
– Werkzeugdaten korrigieren;
– CNC- Programme unter Verwendung unterschiedlicher Zyklen erstellen.
Werkstätte CNC- und CAM-Technik:
Vermessen von gefertigten Werkstücken, Korrektur von Werkzeugdaten, CNC- Programme mit unterschiedlichen Zyklen.
4. Klasse – Kompetenzmodul 7:
7. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Zerspanungstechnik
– Zerspanungsversuche durchführen und dokumentieren.
Bereich CNC- und CAM-Technik
– mehrachsige CNC- Maschinen programmieren;
– Werkstücke mit einer CNC- Maschinen fertigen;
– die Schnittparameter optimieren.
Bereich Fertigungsmesstechnik und Qualitätssicherung
– Messungen mit optischen und mechanischen Feinmessmitteln und verschiedenen Methoden durchführen und dokumentieren.
Werkstätte Zerspanungstechnik:
Zerspanungsversuche unter Verwendung der vom Hersteller vorgegebenen Schnittparameter.
Werkstätte CNC- und CAM-Technik:
Selbstständiges Generieren von CNC-Programmen aus CAD-Files mit Hilfe eines Programmiersystems, Fertigung von Werkstücken auf CNC- Maschinen unter Berücksichtigung der einschlägigen Sicherheitsvorschriften, Normen, Umwelt- und Qualitätsstandards, selbstständiges Fertigen bzw. Optimieren (Wirtschaftlichkeit) des Werkstückes mit einer mehrachsigen CNC- Maschine.
Werkstättenlaboratorium Fertigungsmesstechnik und Qualitätssicherung:
Messungen mit optischen und mechanischen Feinmessmitteln.
8. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Zerspanungstechnik
– Zerspanungsversuche durchführen und dokumentieren.
Bereich CNC- und CAM-Technik
– CNC- Maschinen mehrachsigen Bereich programmieren;
– Werkstücke mit einer CNC- Maschinen fertigen;
– die Schnittparameter optimieren.
Bereich Fertigungsmesstechnik und Qualitätssicherung
– Messungen mit optischen und mechanischen Feinmessmitteln und verschiedenen Methoden durchführen und dokumentieren.
Werkstätte Zerspanungstechnik:
Zerspanungsversuche unter Verwendung der vom Hersteller vorgegebenen Schnittparameter.
Werkstätte CNC- und CAM-Technik:
Selbstständiges Generieren von CNC-Programmen aus CAD-Files mit Hilfe eines Programmiersystems, Fertigung von Werkstücken auf CNC- Maschinen unter Berücksichtigung der einschlägigen Sicherheitsvorschriften, Normen, Umwelt- und Qualitätsstandards, selbstständiges Fertigen bzw. Optimieren (Wirtschaftlichkeit) des Werkstückes mit einer mehrachsigen CNC- Maschine.
Werkstättenlaboratorium Fertigungsmesstechnik und Qualitätssicherung:
Messungen mit optischen und mechanischen Feinmessmitteln.
3. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Zerspanungstechnik
– die Werkzeugauswahl nach Herstellerkriterien durchführen und die Wirtschaftlichkeit beurteilen.
Bereich Zerspanungstechnik
Werkzeugauswahl, Wirtschaftlichkeitsbeurteilungen.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich CNC- und CAM-Technik
– die Werkzeugauswahl nach Herstellerkriterien durchführen und die Wirtschaftlichkeit beurteilen.
Bereich CNC- und CAM-Technik:
Werkzeugauswahl, Wirtschaftlichkeitsbeurteilungen mit erhöhter Kompexität.
4. Klasse – Kompetenzmodul 7:
7. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Fertigungsmesstechnik und Qualitätssicherung
– Methoden der Qualitätssicherung erklären.
Bereich Fertigungsautomatisierung
– Werkzeugmaschinentypen auswählen und deren Einsatzgebiete abschätzen;
– die Automatisierung von Werkzeugmaschinen beschreiben.
Bereich Fertigungsmesstechnik und Qualitätssicherung:
Methoden der Qualitätssicherung.
Bereich Fertigungsautomatisierung:
Typen der Werkzeugmaschinen, Einsatzgebiete, Automatisierung von Werkzeugmaschinen.
8. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Fertigungsautomatisierung
– flexible Fertigungssysteme beschreiben;
– Sondermaschinen und generative Verfahren nennen.
Bereich Fertigungsautomatisierung:
Flexible Fertigungssysteme, Sondermaschinen, Wirtschaftlichkeitsberechnung
Die Schülerinnen und Schüler können
– die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
– die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.
Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Pflege von Werkzeugen, Maschinen und Geräten, Recycling.
Herstellung eines oder mehrerer facheinschlägiger Produkte und Durchführung von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf Projektbasis unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungstechniken, Materialien und Prüfverfahren unter Verwendung der im Folgenden angeführten Werkstätten.
3. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Werkzeug- und Vorrichtungsbau, Kunststofftechnik
– Vorrichtungen und Werkzeuge unter Anwendung der gängigen Fertigungstechnologien herstellen und instand halten.
Werkstätte Werkzeug- und Vorrichtungsbau, Kunststofftechnik:
Herstellung und Instandhaltung von Werkzeugen und Vorrichtungen unter Anwendung der gängigen Fertigungstechnologien.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Werkzeug- und Vorrichtungsbau, Kunststofftechnik
– Vorrichtungen und Werkzeuge unter Anwendung der gängigen Fertigungstechnologien herstellen und instand halten.
Werkstätte Werkzeug- und Vorrichtungsbau, Kunststofftechnik:
Herstellung und Instandhaltung von Werkzeugen und Vorrichtungen unter Anwendung der gängigen Fertigungstechnologien.
4. Klasse – Kompetenzmodul 7:
7. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Werkzeug- und Vorrichtungsbau, Kunststofftechnik
– Vorrichtungen und Werkzeuge unter Anwendung der gängigen Fertigungstechnologien herstellen und Musterteile fertigen.
Werkstätte Werkzeug- und Vorrichtungsbau, Kunststofftechnik:
Herstellung von Werkzeugen und Vorrichtungen unter Anwendung der gängigen Fertigungstechnologien, funkenerosive Fertigungsverfahren, Abstimmen des Werkzeuges und Durchführen von Testserien zur Erstmusterprüfung, systematisches Aufsuchen, Eingrenzen und Beseitigen von Fehlern, Mängeln und Störungen an Werkzeugen.
8. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Werkzeug- und Vorrichtungsbau, Kunststofftechnik
– Vorrichtungen und Werkzeuge unter Anwendung der gängigen Fertigungstechnologien herstellen und Musterteile fertigen.
Werkstätte Werkzeug- und Vorrichtungsbau, Kunststofftechnik:
Herstellung von Werkzeugen und Vorrichtungen unter Anwendung der gängigen Fertigungstechnologien, funkenerosive Fertigungsverfahren, Abstimmen des Werkzeuges und Durchführen von Testserien zur Erstmusterprüfung, systematisches Aufsuchen, Eingrenzen und Beseitigen von Fehlern, Mängeln und Störungen an Werkzeugen.
3. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Werkzeugbau
– die Grundlagen der Schneid- und Stanztechnik erklären.
Bereich Vorrichtungsbau
– Vorrichtungen einteilen und auslegen;
– den Aufbau einer Vorrichtung mit standardisierten Vorrichtungskomponenten festlegen.
Bereich Konstruktion:
Grundlagen der Schneid- und Stanztechnik, Bauarten und Komponenten von Stanzwerkzeugen.
Bereich Vorrichtungsbau:
Einteilung der Vorrichtungen, Bestimmen und Spannen, standardisierte Vorrichtungskomponenten.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Werkzeugbau
– die wesentlichen Berechnungen der Schneid- und Stanztechnik durchführen und das Werkzeug auslegen.
Bereich Vorrichtungsbau
– Spann- und Fügevorrichtungen auswählen;
– Trenn- und Umformtechniken einsetzen;
– Laser-, Wasserstrahl- und Nibbeltechnik für die Herstellung von Blechplatinen auswählen.
Bereich Werkzeugbau:
Schnittkraftberechnung, technische Richtlinien und Werkstoffauswahl bei der Auslegung von Schnitt- und Stanzwerkzeugen.
Bereich Vorrichtungsbau:
Spannvorrichtungen, Fügevorrichtungen, Sondervorrichtungen, Maschinen zum Trennen und Umformen, Umformtechniken (Biege- und Ziehtechnik), Herstellung von Blechplatinen mit Laser- Wasserstrahl- und Nibbeltechnik.
4. Klasse – Kompetenzmodul 7:
7. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Werkzeugbau
– Kunststoffwerkstoffe nach ihrer Einteilung und Herstellung unterscheiden;
– die Funktion der wesentlichen Maschinen zur Kunststoffverarbeitung erklären.
Bereich Vorrichtungsbau
– die Handhabung von Werkstücken pneumatisch oder hydraulisch lösen.
Bereich Werkzeugbau:
Herstellung und Einteilung von Kunststoffwerkstoffen, Prozessprinzip des Spritzgießens.
Bereich Vorrichtungsbau:
Werkstückhandhabung (pneumatisch, hydraulisch).
8. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Werkzeugbau
– den Aufbau und die Arten von Spritzgussmaschinen beschreiben;
– Spritzgusswerkzeuge unter Verwendung entsprechender Formnormalien konzipieren.
Bereich Vorrichtungsbau
– die automatisierte Handhabung von Werkstücken konzipieren.
Bereich Werkzeugbau:
Aufbau und Arten von Spritzgussmaschinen, Berechnung und Aufbau von Spritzgusswerkzeugen, Formnormalien.
Bereich Vorrichtungsbau:
Automatisierte Werkstückhandhabung.
3. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Konstruktion
– eine Vorrichtung konstruieren und daraus fertigungsgerechte Einzelteilzeichnungen ableiten.
Bereich Konstruktion:
Konstruktion einer Vorrichtung mit standardisierten Vorrichtungskomponenten, Ableitung einer fertigungsgerechten Einzelteilzeichnung.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Konstruktion
– eine Vorrichtung konstruieren und daraus eine fertigungsgerechte Einzelteilzeichnungen unter Berücksichtigung der Anforderungen der CNC-/ CAM- Technologie ableiten.
Bereich Konstruktion:
Konstruktion einer Vorrichtung mit standardisierten Vorrichtungskomponenten, Ableitung einer fertigungsgerechten Einzelteilzeichnung, fertigungsrelevante Anforderungen der CNC/CAM Technologie.
4. Klasse – Kompetenzmodul 7:
7. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Konstruktion
– ein Spritzgusswerkzeug konstruieren und daraus fertigungsgerechte Einzelteilzeichnungen ableiten.
Bereich Konstruktion:
Konstruktion eines Spritzgusswerkzeuges unter Verwendung entsprechender Formnormalien, Ableitung einer fertigungsgerechten Einzelteilzeichnung.
8. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Konstruktion
– ein Spritzgusswerkzeug konstruieren und daraus fertigungsgerechte Einzelteilzeichnungen unter Berücksichtigung der Anforderungen der CNC/CAM Technologie ableiten.
Bereich Konstruktion:
Konstruktion eines Spritzgusswerkzeuges unter Verwendung entsprechender Formnormalien, Ableitung einer fertigungsgerechten Einzelteilzeichnung, fertigungsrelevante Anforderungen der CNC/CAM/Technologie.
Die Schülerinnen und Schüler können
– die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
– die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.
Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Pflege von Werkzeugen, Maschinen und Geräten, Recycling.
Herstellung eines oder mehrerer facheinschlägiger Produkte und Durchführung von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf Projektbasis unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungstechniken, Materialien und Prüfverfahren unter Verwendung der im Folgenden angeführten Werkstätten.
3. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Elektrotechnik
– Installationsschaltungen unter Beachtung von elektrischen Schutzmaßnahmen und einschlägigen Vorschriften aufbauen und in Betrieb nehmen;
– Kondensatoren und Spulen messen.
Bereich Automatisierungstechnik
– hydraulische Grundschaltungen nach Schaltplänen aufbauen und in Betrieb nehmen;
– Sensoren und Aktoren in Betrieb setzen und Fehler diagnostizieren.
Werkstätte Elektrotechnik:
Aufbau, Inbetriebnahme und Funktionsprüfung von Installationsschaltungen, elektrische Schutzmaßnahmen, Blitzschutz, sonstige einschlägige Vorschriften, Kennzeichnungen und Prüfung von Kondensatoren und Spulen.
Werkstätte Automatisierungstechnik:
Hydraulischen Grundschaltungen (Aufbau und Inbetriebnahme von hydraulischen Grundschaltungen nach einfachen Schaltplänen), Sensoren und Aktoren (Installation, Inbetriebnahme, Fehlerdiagnose).
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Elektrotechnik
– Installationsschaltungen unter Beachtung von elektrischen Schutzmaßnahmen und einschlägigen Vorschriften aufbauen und in Betrieb nehmen;
– Kondensatoren und Spulen messen.
Bereich Automatisierungstechnik
– hydraulische Grundschaltungen nach Schaltplänen aufbauen und in Betrieb nehmen;
– Sensoren und Aktoren in Betrieb setzen und Fehler diagnostizieren.
Werkstätte Elektrotechnik:
Aufbau, Inbetriebnahme und Funktionsprüfung von Installationsschaltungen, elektrische Schutzmaßnahmen, Blitzschutz, sonstige einschlägige Vorschriften, Kennzeichnungen und Prüfung von Kondensatoren und Spulen.
Werkstätte Automatisierungstechnik:
Hydraulischen Grundschaltungen (Aufbau und Inbetriebnahme von hydraulischen Grundschaltungen nach einfachen Schaltplänen), Sensoren und Aktoren (Installation, Inbetriebnahme, Fehlerdiagnose).
4. Klasse – Kompetenzmodul 7:
7. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Elektrotechnik
– einen Motor anschließen und einen Transformator prüfen;
– frequenzgeregelte Antriebe in Betrieb setzen und Störungen beheben;
Bereich Automatisierungstechnik
– Bauteile und Baugruppen der Steuerungs- und Regelungstechnik in Stand halten und warten sowie Fehler, Mängel und Störungen systematisch eingrenzen, aufsuchen und beseitigen;
– speicherprogrammierbare Steuerungen programmieren;
– lineare und rotierende Antriebseinheiten aufbauen.
Werkstätte Elektrotechnik:
Elektrische Maschinen (Anschließen, Fehlerdiagnose), Prüfung von Transformatoren, frequenzgeregelte Antriebe (Inbetriebnahme, Parametrisierung, Fehlerdiagnose).
Werkstätte Automatisierungstechnik:
Bauteile und Baugruppen der Steuerungs- und Regelungstechnik (Instandhaltung, Wartung, systematisches Aufsuchen, Eingrenzen und Beseitigen von Fehlern, Mängeln und Störungen), speicherprogrammierbare Steuerungen und Industrieregler (Einsatz und Programmierung bei Automatisierungstechnikaufgaben in Kombination mit pneumatischen oder hydraulischen Steuerungen), Aufbau von linearen und rotierenden Antriebseinheiten.
8. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Elektrotechnik
– einen Motor anschließen und einen Transformator prüfen;
– frequenzgeregelte Antriebe in Betrieb setzen und Störungen beheben;
Bereich Automatisierungstechnik
– Bauteile und Baugruppen der Steuerungs- und Regelungstechnik in Stand halten und warten sowie Fehler, Mängel und Störungen systematisch eingrenzen, aufsuchen und beseitigen;
– speicherprogrammierbare Steuerungen programmieren;
– lineare und rotierende Antriebseinheiten aufbauen.
Werkstätte Elektrotechnik:
Elektrische Maschinen (Anschließen, Fehlerdiagnose), Prüfung von Transformatoren, frequenzgeregelte Antriebe (Inbetriebnahme, Parametrisierung, Fehlerdiagnose).
Werkstätte Automatisierungstechnik:
Bauteile und Baugruppen der Steuerungs- und Regelungstechnik (Instandhaltung, Wartung, systematisches Aufsuchen, Eingrenzen und Beseitigen von Fehlern, Mängeln und Störungen), speicherprogrammierbare Steuerungen und Industrieregler (Einsatz und Programmierung bei Automatisierungstechnikaufgaben in Kombination mit pneumatischen oder hydraulischen Steuerungen), Aufbau von linearen und rotierenden Antriebseinheiten.
3. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Elektrotechnik
– die Elektroinstallation in Gebäuden sowie den Blitz- und Überspannungsschutz beschreiben.
Bereich Automatisierungstechnik
– ein hydraulisches Funktionsdiagramm lesen und dazu einen Schaltplanentwurf erstellen.
Bereich Elektrotechnik:
Elektroinstallation (Leitungs- und Installationsmaterial, Installation in Gebäuden, elektrische Schutzmaßnahmen gegen Berühren und elektrischen Schlag unter Fehlerbedingungen, Überstrom- und Kurzschlussschutz), Blitz- und Überspannungsschutz (Grundlagen, innerer und äußerer Blitzschutz, Arten, Verlegung von Erdungsanlagen).
Bereich Automatisierungstechnik.
Hydraulische Bauelemente (Ventile, Antriebe, Energieumsetzung), Hydraulik (Symbole, Schaltzeichen, Funktionsdiagramm, Schaltplanentwurf).
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Elektrotechnik
– die Kapazität und die Induktivität beschreiben.
Bereich Automatisierungstechnik
– den Einsatz von Aktoren und Sensoren beurteilen.
Bereich Elektrotechnik:
Elektrisches Feld (Energie, Kraftwirkung, Kapazität, Kondensatoren), magnetisches Feld (Energie, Kraftwirkung, magnetische Werkstoffe, magnetischer Kreis; zeitlich veränderliche Magnetfelder, Induktionsgesetz, Induktivität).
Bereich Automatisierungstechnik:
Sensoren (Arten, Funktion, Einsatz), Aktoren (Arten, Funktion, Einsatz).
4. Klasse – Kompetenzmodul 7:
7. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Elektrotechnik
– die üblichen Bauformen der elektrischen Maschinen beschreiben und das Typenschild interpretieren
– den Aufbau und die prinzipielle Wirkungsweise von Transformatoren beschreiben.
Bereich Automatisierungstechnik
– den Aufbau und die Funktion von speicherprogrammierbaren Steuerungen beschreiben;
– die Funktion von Standardreglern und schaltenden Reglern erklären.
Bereich Elektrotechnik:
Elektrische Maschinen (Bauformen, Schutz- und Betriebsarten; Typenschild), Transformationen (Aufbau und prinzipielle Wirkungsweise).
Bereich Automatisierungstechnik:
Steuerungstechnik (Aufbau und Funktion von speicherprogrammierbaren Steuerungen), Regelungstechnik (Grundlagen, Standardregler, schaltende Regler).
8. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Elektrotechnik:
– Anwendungen von Frequenzumrichtern beschreiben.
Bereich Automatisierungstechnik
– einfache Funktionen der Robotik beschreiben.
Bereich Elektrotechnik:
Leistungselektronik (Frequenzumrichter, Anwendungen).
Bereich Automatisierungstechnik:
Robotik (rotierende und lineare Antriebe, Industrieroboter)
3. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Konstruktion
– Schaltpläne von einfachen pneumatischen und hydraulischen Anlagen erstellen.
Bereich Konstruktion:
Schaltpläne von hydraulischen und pneumatischen Anlagen.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Konstruktion
– einfache elektrische Schaltungen normgerecht konstruieren.
Bereich Konstruktion:
Normgerechte Konstruktion einfacher elektrischer Schaltungen.
4. Klasse – Kompetenzmodul 7:
7. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Konstruktion
– einfache elektrische Anlagen normgerecht konstruieren.
Bereich Konstruktion:
Normgerechte Konstruktion einfacher elektrischer Anlagen.
8. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Konstruktion
– elektrische Anlagen normgerecht konstruieren.
Bereich Konstruktion:
Normgerechte Konstruktion elektrischer Anlagen.
Die Schülerinnen und Schüler können
– die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
– die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.
Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Pflege von Werkzeugen, Maschinen und Geräten, Recycling.
Herstellung eines oder mehrerer facheinschlägiger Produkte und Durchführung von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf Projektbasis unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungstechniken, Materialien und Prüfverfahren unter Verwendung der im Folgenden angeführten Werkstätten.
3. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Schweißtechnik
– die Schweißverfahren einsetzen.
Bereich Metallbau
– Stahlteile für Gebäude aus unterschiedlichen Profilen und Werkstoffen herstellen.
Werkstätte Schweißtechnik:
Schutzgasschweißen, Widerstandschweißen.
Werkstätte Metallbau:
Herstellung, Zusammenbau, Montage von Stahlteilen für Gebäude.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Schweißtechnik
– die Schweißverfahren einsetzen.
Bereich Metallbau
– Baugruppen für Gebäudekonstruktionen aus unterschiedlichen Profilen und Werkstoffen herstellen.
Werkstätte Schweißtechnik:
Schutzgasschweißen, Widerstandschweißen.
Werkstätte Metallbau
Herstellung und Montage von komplexen Stahlteilen und Baugruppen für Gebäude.
4. Klasse – Kompetenzmodul 7:
7. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Schweißtechnik
– Schweißarbeiten unter Berücksichtigung der einschlägigen Sicherheitsvorschriften, Normen, Umwelt- und Qualitätsstandards ausführen;
– Schweißfehler erkennen und beheben;
– die Schweißnahtprüfung durchführen;
Bereich Fertigungsmesstechnik und Qualitätssicherung
– Werkstoffprüfverfahren durchführen und einen Qualitätsbericht erstellen.
Bereich Metallbau
– Stahlbauteile unter Einhaltung der einschlägigen Sicherheitsvorschriften, Normen, Umwelt- und Qualitätsstandards montieren.
Werkstätte Schweißtechnik:
Schweißtechnische Ausbildung nach einem zertifiziertem Verfahren, Schweißnahtprüfung, Nachbehandlung von Schweißverbindungen (Glühen, Sandstrahlen), Erkennen und Beheben von Schweiß- und Bindefehlern, Beurteilen von Schweißverbindungen, Ausführen der Arbeiten unter Berücksichtigung der einschlägigen Sicherheitsvorschriften, Normen, Umwelt- und Qualitätsstandards.
Werkstättenlaboratorium Fertigungsmesstechnik und Qualitätssicherung:
Zerstörende und nicht zerstörenden Werkstoffprüfung an Schweißkonstruktionen, Messprotokolle.
Werkstätte Metallbau:
Montage von Stahlteilen für Gebäude, Ausführen der Arbeiten unter Berücksichtigung der einschlägigen Sicherheitsvorschriften, Normen, Umwelt- und Qualitätsstandards.
8. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können in den
Bereichen Metallbau, Portalbau, Schweißtechnik, Arbeitsvorbereitung
– die in diesen Bereichen erworbenen Kompetenzen in einem konkreten Projekt weitgehend selbststndig anwenden und dokumentieren.
Werkstätte Metallbau:
Stahlteile für Gebäude im Rahmen eines Projekts herstellen, Dokumentation der Fertigungsschritte.
Werkstätte Portalbau:
Portalbauten im Rahmen eines Projekts herstellen, Dokumentation Arbeitsvorgänge.
Werkstätte Schweißtechnik:
Anwenden der Schweißtechnikverfahren im Rahmen eines Projekts.
Werkstättenlaboratorium Arbeitsvorbereitung:
Projektbezogenen Zeitermittlung, Auftragsbearbeitung, Ermittlung der Produktionskosten.
3. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Portalbau
– die wichtigsten Profile nennen und deren Eigenschaften beschreiben;
– Beschläge auswählen;
– die Sicherheitskennzeichen erklären;
– Treppen und Geländer vorschriftsgemäß dimensionieren und konstruieren;
– einen geeigneten Oberflächenschutz auswählen.
Bereich Portalbau:
Auswahl von geeigneten Profilen und Beschlägen für Türen, Fenster, Fassaden. Dimensionieren und konstruieren von Geländern und Treppen nach einschlägigen Vorschriften. Sicherheitskennzeichen aus dem Bereich Portalbau, Oberflächenschutz.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Portalbau
– die geeigneten Schweißverfahren auswählen;
– technische und wirtschaftliche Berechnungen durchführen.
Bereich Stahlbau
– die Vorschriften für den Behälterbau nennen;
– geeignete Verbindungen für den Stahlhochbau erklären und in Konstruktionen anwenden;
– einfache Dimensionierungen durchführen.
Bereich Baubetriebslehre
– grundlegende baurechtliche Vorschriften erläutern und die erforderlichen Vorbereitungen für ein Bauvorhaben treffen.
Bereich Portalbau:
Auswahl der geeigneten Schweißverfahren im Stahl- und Portalbau.
Bereich Stahlbau:
Grundlagen des Behälterbaus und des Stahlhochbaus, Stahlbauprofile, Dimensionierungen, Konstruktionen, Sicherheitsvorschriften.
Bereich Baubetriebslehre:
Baurecht (Bauplatzerklärung, Behörden, Beteiligte und Parteien, wesentliche Verfahrensschritte, Fristen, Pläne)
4. Klasse – Kompetenzmodul 7:
7. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Portalbau
– die Aufmaßermittlung durchführen.
Bereich Stahlbau
– die Elemente des Hallenbaus beschreiben und einfache Details planen.
Bereich Baubetriebslehre
– die notwendigen Maßnahmen für eine vorschriftsgemäße Baustelle erläutern.
Bereich Portalbau:
Aufmaßermittlung (Rohbau, Glasbauten, Wintergärten)
Bereich Stahlbau:
Hallenbau (Bauelemente, konstruktive Details).
Bereich Baubetriebslehre:
Baustelleneinrichtung, Schutzmaßnahmen.
8. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Portalbau
– alle notwendigen Schritte eines Portalbauprojekts erklären;
– ein Portalbauprojekt abwickeln.
Bereich Stahlbau:
– Detailplanungen vornehmen und berechnen.
Bereich Portalbau:
Projektierung eines Portalbauprojektes.
Bereich Stahlbau:
Detailplanungen für den Hallenbau, Berechnungen.
3. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Konstruktion
– lösbare und nicht lösbare Verbindungen dimensionieren und mit Hilfe eines 3D-CAD Programms funktionsgerecht darstellen.
Bereich Konstruktion:
Schraubverbindungen (normgerechte Darstellung von Schraubkonstruktionen und Dimensionierung), Schweißverbindung (normgerechte Darstellung einer Schweißkonstruktion und Dimensionierung in Abstimmung mit dem Bereich Maschinenelemente), Details der schweißgerechten Konstruktion.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Konstruktion
– technische Bauteile und Baugruppen normgerecht mit Hilfe eines CAD Programms darstellen;
– einfache Baugruppen funktions-, fertigungs- und montagegerecht konstruieren;
– einfache Konstruktionen hinsichtlich der Funktion und wirtschaftlichen Herstellbarkeit beurteilen.
Bereich Konstruktion:
Konstruktionsaufgaben aus dem Bereich Stahlbau und Portalbau, Baugruppenkonstruktion (Aufgabenanalyse, Entwurf, 3D-Modellierung, Zeichnungsableitung), Konstruktionssystematik (Konstruktionsstrukturen, Wiederholteile, Bibliotheken in Abstimmung mit dem Bereich Maschinenelemente)
4. Klasse – Kompetenzmodul 7:
7. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Konstruktion
– Werkstattzeichnungen, Montagezeichnungen und technische Dokumentationen aus Aufgabenstellungen erstellen;
– die Funktion und wirtschaftliche Herstellbarkeit beurteilen.
Bereich Konstruktion:
Konstruktion von Baugruppen und Systemen (Vertiefung), Innovationsmanagement (Erstellung von Projektunterlagen und technischen Dokumentationen, Kostenabschätzung, Präsentation von Projekten).
8. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Konstruktion
– Werkstattzeichnungen, Montagezeichnungen und technische Dokumentationen aus Aufgabenstellungen erstellen sowie die Funktion und wirtschaftliche Herstellbarkeit beurteilen.
Bereich Konstruktion:
Durchführung einer umfassenden Konstruktionsaufgabe in Abstimmung mit dem Pflichtgegenstand Metallbau.
Die Schülerinnen und Schüler können
– die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
– die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.
Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Pflege von Werkzeugen, Maschinen und Geräten, Recycling.
Herstellung eines oder mehrerer facheinschlägiger Produkte und Durchführung von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf Projektbasis unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungstechniken, Materialien und Prüfverfahren unter Verwendung der im Folgenden angeführten Werkstätten.
3. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Kraftfahrzeugelektrotechnik und Elektronik
– elektrische und elektronische Baugruppen, Komponenten und Systeme der Kraftfahrzeugtechnik montieren, demontieren, in Stand setzen, warten und in Betrieb nehmen;
Werkstätte Kraftfahrzeugelektrotechnik und Elektronik
Elektrische und elektronische Baugruppen, Komponenten und Systeme der Kraftfahrzeugtechnik.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Kraftfahrzeugelektrotechnik und Elektronik
– elektrische und elektronische Baugruppen, Komponenten und Systeme der Kraftfahrzeugtechnik montieren, demontieren, in Stand setzen, warten und in Betrieb nehmen.
Werkstätte Kraftfahrzeugelektrotechnik und Elektronik:
Elektrische und elektronische Baugruppen, Komponenten und Systeme der Kraftfahrzeugtechnik.
4. Klasse – Kompetenzmodul 7:
7. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Kraftfahrzeugelektrotechnik und Elektronik
– elektrische und elektronische Störungen an kraftfahrzeugspezifischen Komponenten auffinden, analysieren und beheben.
Werkstätte Kraftfahrzeugelektrotechnik und Elektronik:
Elektrische und elektronische Störungen an kraftfahrzeugspezifischen Komponenten.
8. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Kraftfahrzeugelektrotechnik und Elektronik
– elektrische und elektronische Störungen an kraftfahrzeugspezifischen Komponenten auffinden, analysieren und beheben.
Werkstätte Kraftfahrzeugelektrotechnik und Elektronik
Elektrische und elektronische Störungen an kraftfahrzeugspezifischen Komponenten.
3. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Kraftfahrzeugelektrotechnik
– einfache Gleich- und Wechselstromkreise berechnen.
Bereich Kraftfahrzeugelektrotechnik:
Gleichstrom (Berechnung von Gleichstromkreisen, Gleichspannungsquellen), Elektromagnetismus, Elektrostatik, Wechselstrom (Ströme und Spannungen im Wechselstromkreis, Berechnung von Wechselstromkreisen).
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Kraftfahrzeugelektrotechnik
– die Leistung in einem Drehstromsystem berechnen.
– die Funktion und das Verhalten der wichtigsten elektrischen Maschinen eines Kraftfahrzeuges erklären;
– das Bordnetz eines Kraftfahrzeuges beschreiben.
Bereich Kraftfahrzeugelektrotechnik:
Wechsel- und Drehstrom (Drehstromsystem, Leistung im Drehstromsystem), Funktionsweise und Verhalten der wichtigsten elektrischen Maschinen, Bordnetz im Kraftfahrzeug (elektrische Maschinen und Aktoren im Kraftfahrzeug, Leistungselektronik im Kraftfahrzeug, elektronische und optoelektronische Bauelemente und deren Anwendung).
4. Klasse – Kompetenzmodul 7:
7. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Kraftfahrzeugelektronik
– Messungen durchführen;
– Strukturen von Steuerungen, Regelungen und Datenübertragung erklären.
Bereich Kraftfahrzeugelektronik:
Messung elektrischer und nichtelektrischer Größen, grundsätzliche Struktur von Steuerungen und Regelungen, Erfassung und Übertragung von Information im Kraftfahrzeug.
8. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Kraftfahrzeugelektronik
– mikroelektronische Komponenten und Informationsverarbeitungssysteme benennen und erklären.
Bereich Kraftfahrzeugelektronik:
Mikroelektronische Komponenten zur Informationsverarbeitung, Informationsverarbeitungssysteme im Kraftfahrzeug.
Die Schülerinnen und Schüler können
– die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
– die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.
Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Pflege von Werkzeugen, Maschinen und Geräten, Recycling.
Herstellung eines oder mehrerer facheinschlägiger Produkte und Durchführung von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf Projektbasis unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungstechniken, Materialien und Prüfverfahren unter Verwendung der im Folgenden angeführten Werkstätten.
3. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Kraftfahrzeug- und Motorentechnik
– Baugruppen, Komponenten und Systeme der Kraftfahrzeugtechnik montieren, demontieren, warten, in Stand setzen und in Betrieb nehmen.
Werkstätte Kraftfahrzeug- und Motorentechnik:
Demontage und Montage von Motorteilen, Behebung von Störungen und Schäden an Teilen des Motors, der Kraftübertragung, der Karosserie und des Fahrwerks.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Kraftfahrzeug- und Motorentechnik
– Baugruppen, Komponenten und Systeme der Kraftfahrzeugtechnik montieren, demontieren, warten, in Stand setzen und in Betrieb nehmen.
Werkstätte Kraftfahrzeug- und Motorentechnik:
Demontagen, Montagen sowie Behebung von Störungen und Schäden an Teilen des Motors, der Kraftübertragung, der Karosserie und des Fahrwerks durchführen.
4. Klasse – Kompetenzmodul 7:
7. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Kraftfahrzeug- und Motorentechnik
– mechanische Störungen an Teilen des Motors, des Antriebstrangs, des Fahrwerks und des Rahmens auffinden, analysieren und beheben;
– Begutachtungsverfahren aufgrund kraftfahrrechtlicher Vorschriften durchführen.
Werkstätte Kraftfahrzeug- und Motorentechnik:
Teile des Motors, des Antriebsstrangs, des Fahrwerks und des Fahrzeugaufbaues demontieren, montieren sowie Störungen an Teilen der Kraftübertragung, des Fahrwerks- und Fahrzeugaufbaues auffinden und beheben, Begutachtung von Fahrzeugen.
8. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Kraftfahrzeug- und Motorentechnik
– mechanische Störungen an Teilen des Motors, des Antriebstrangs, des Fahrwerks und des Rahmens auffinden, analysieren und beheben;
– Begutachtungsverfahren aufgrund kraftfahrrechtlicher Vorschriften durchführen.
Werkstätte Kraftfahrzeug- und Motorentechnik:
Teile des Motors, des Antriebsstrangs, des Fahrwerks und des Fahrzeugaufbaues demontieren, montieren sowie Störungen an Teilen der Kraftübertragung, des Fahrwerks- und Fahrzeugaufbaues auffinden und beheben, Begutachtung von Fahrzeugen.
3. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Kraftfahrzeugtechnik
– die Zusammenhänge des Rad-Straßen-Kontakts benennen und erläutern.
Bereich Motorentechnik
– die Grundlagen der Technik eines Verbrennungsmotors benennen und erläutern.
Bereich Kraftfahrzeugtechnik:
Reifenaufbau, Kräfte zwischen Straße, Reifen und Fahrwerk.
Bereich Motorentechnik:
Arten, Bauelemente und Arbeitsverfahren der Verbrennungskraftmaschinen und moderner Antriebsaggregate, Steuerdiagramme, Kennfelder, Kenngrößen, Leistung und Wirkungsgrad, Bauprinzip von Motoren (Kurbeltrieb, Zylinderanordnung, Massenkräfte und Massenausgleich, Steuerung von Zwei- und Viertaktmotoren, prinzipielle Vorgänge bei der Gemischbildung).
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Kraftfahrzeugtechnik
– einfache Berechnungen im Bereich der Fahrzeugmechanik ausführen und Unterschiede bei der Radaufhängung benennen und erläutern.
Bereich Motorentechnik
– die Systeme der Gemischbildung in Otto- und Dieselmotoren benennen und erläutern;
– einfache Berechnungen im Bereich Motorentechnik ausführen.
Bereich Kraftfahrzeugtechnik:
Fahrdynamische Zustände im Zusammenhang mit Bremssystemen und Fahrzeuggeometrie.
Bereich Motorentechnik
Systeme der Gemischbildung bei Otto und Dieselmotoren, Auslegung und Berechnung der Hauptabmessungen einzelner Bauteile im Kurbeltrieb.
4. Klasse – Kompetenzmodul 7:
7. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Kraftfahrzeugtechnik
– die Komponenten der Lenksysteme sowie der Kraftübertragung zwischen Motor und Rad erläutern.
Bereich Motorentechnik
– die Systeme der Schmierung, der Kühlung und der Aufladung in Otto- und Dieselmotoren erläutern.
Bereich Kraftfahrzeugtechnik:
Aufbau und Wirkungsweise der Lenksysteme und Komponenten der Kraftübertragung von der Schwungscheibe bis zum Rad, Wirkungsweise der Fahrassistenzsysteme.
Bereich Motorentechnik:
Grundlagen der Aufladung, Kühlung, Schmierung.
8. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Kraftfahrzeugtechnik
– aktuelle und in Entwicklung stehende Antriebskonzepte beschreiben.
Bereich Motorentechnik
– die Entstehung der Schadstoffe und die Methode ihrer Reduktion erklären.
Bereich Kraftfahrzeugtechnik:
Grundlegende Kenntnisse von alternativen Antriebskonzepten.
Bereich Motorentechnik:
Grundlagen der Schadstoffentstehung, Methoden der Schadstoffreduktion.
3. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Festigkeitslehre
– Bauteile hinsichtlich Vergleichsspannung dimensionieren;
– die Gefahr einer Knickung erkennen.
Bereich Festigkeitslehre:
Überlagerung ungleichartiger Spannungen bei statisch belasteten Bauteilen, Knickung.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Hydrostatik und Thermodynamik
– hydrostatische Kräfte berechnen;
– thermodynamische Zustandsänderungen beschreiben.
Bereich Hydrostatik und Thermodynamik:
Hydrostatik (hydrostatischer Druck, hydraulische Kraft- und Wegübersetzung, Auftrieb, Druck auf Wände), Thermodynamik (thermische und kalorische Zustandsgrößen, offene und geschlossene Systeme, ideales Gas, Zustandsänderungen).
Die Schülerinnen und Schüler können
– die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
– die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.
Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Pflege von Werkzeugen, Maschinen und Geräten, Recycling.
Herstellung eines oder mehrerer facheinschlägiger Produkte und Durchführung von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf Projektbasis unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungstechniken, Materialien und Prüfverfahren unter Verwendung der im Folgenden angeführten Werkstätten.
3. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Schweißtechnik
– Schweißverfahren einsetzen.
Werkstätte Schweißtechnik:
Schutzgasschweißen, Widerstandschweißen.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Schweißtechnik
– Schweißverfahren einsetzen.
Werkstätte Schweißtechnik:
Schutzgasschweißen, Widerstandschweißen.
4. Klasse – Kompetenzmodul 7:
7. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich CNC- und CAM-Technik
– mehrachsige CNC- Maschinen programmieren und Werkstücke auf CNC- Maschinen herstellen.
Bereich Schweißtechnik
– Schweißnähte nach einem zertifizierten Verfahren herstellen;
– die Schweißnahtprüfung mit verschiedenen Verfahren durchführen;
– Schweißfehler erkennen und beheben;
– Schweißarbeiten unter Berücksichtigung der einschlägigen Sicherheitsvorschriften, Normen, Umwelt- und Qualitätsstandards ausführen.
Bereich Fertigungsmesstechnik und Qualitätssicherung
– Werkstoffprüfungen an Schweißkonstruktionen durchführen und einen Qualitätsbericht erstellen.
Werkstätte CNC- und CAM-Technik:
Selbstständiges Generieren von CNC-Programmen aus CAD-Files mit Hilfe eines Programmiersystems und Fertigung von Werkstücken auf CNC- Maschinen, Ausführen der Arbeiten unter Berücksichtigung der einschlägigen Sicherheitsvorschriften, Normen, Umwelt- und Qualitätsstandards.
Werkstätte Schweißtechnik:
Vorbereitung auf eine zertifizierte Schweißprüfung, Schweißnahtprüfung, Nachbehandlung von Schweißverbindungen, Schweiß- und Bindefehlern, Beurteilen von Schweißverbindungen, Schweißarbeiten nach einschlägigen Sicherheitsvorschriften, Normen, Umwelt- und Qualitätsstandards.
Werkstätte Fertigungsmesstechnik und Qualitätssicherung:
Zerstörende und nicht zerstörenden Werkstoffprüfung an Schweißkonstruktionen, Messprotokolle.
8. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich CNC- und CAM-Technik
– mehrachsige CNC- Maschinen programmieren und Werkstücke auf CNC- Maschinen herstellen.
Bereich Schweißtechnik
– Schweißnähte nach einem zertifizierten Verfahren herstellen;
– die Schweißnahtprüfung mit verschiedenen Verfahren durchführen;
– Schweißfehler erkennen und beheben;
– Schweißarbeiten unter Berücksichtigung der einschlägigen Sicherheitsvorschriften, Normen, Umwelt- und Qualitätsstandards ausführen.
Bereich Fertigungsmesstechnik und Qualitätssicherung
– Werkstoffprüfungen an Schweißkonstruktionen durchführen und einen Qualitätsbericht erstellen.
Werkstätte CNC- und CAM-Technik:
Selbstständiges Generieren von CNC-Programmen aus CAD-Files mit Hilfe eines Programmiersystems und Fertigung von Werkstücken auf CNC- Maschinen, Ausführen der Arbeiten unter Berücksichtigung der einschlägigen Sicherheitsvorschriften, Normen, Umwelt- und Qualitätsstandards.
Werkstätte Schweißtechnik:
Vorbereitung auf eine zertifizierte Schweißprüfung, Schweißnahtprüfung, Nachbehandlung von Schweißverbindungen, Schweiß- und Bindefehlern, Beurteilen von Schweißverbindungen, Schweißarbeiten nach einschlägigen Sicherheitsvorschriften, Normen, Umwelt- und Qualitätsstandards.
Werkstätte Fertigungsmesstechnik und Qualitätssicherung:
Zerstörende und nicht zerstörenden Werkstoffprüfung an Schweißkonstruktionen, Messprotokolle.
4. Klasse – Kompetenzmodul 7:
7. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Zerspanungstechnik
– die Werkzeugauswahl nach Herstellerkriterien durchführen und die Wirtschaftlichkeit beurteilen.
Bereich Fertigungsautomatisierung
– Werkzeugmaschinentypen auswählen und deren Einsatzgebiete abschätzen.
Bereich Zerspanungstechnik:
Werkzeugauswahl nach Herstellerkriterien.
Bereich Fertigungsautomatisierung:
Werkzeugmaschinentypen und deren Einsatzgebiete.
8. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich CNC- und CAM-Technik
– die Werkzeugauswahl nach Herstellerkriterien durchführen.
Bereich Fertigungsautomatisierung
– die Automatisierung von Werkzeugmaschinen beschreiben.
Bereich CNC- und CAM-Technik:
Werkzeugauswahl nach Herstellerkriterien.
Bereich Fertigungsautomatisierung:
Automatisierung von Werkzeugmaschinen.
Die Schülerinnen und Schüler können
– die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
– die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.
Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Pflege von Werkzeugen, Maschinen und Geräten, Recycling.
Herstellung eines oder mehrerer facheinschlägiger Produkte und Durchführung von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf Projektbasis unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungstechniken, Materialien und Prüfverfahren unter Verwendung der im Folgenden angeführten Werkstätten.
3. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Elektrotechnik
– elektrische Maschinen anschließen und überprüfen.
Bereich Automatisierungstechnik
– einfache pneumatischen und hydraulische Grundschaltungen nach Schaltplänen aufbauen und in Betrieb nehmen.
Werkstätte Elektrotechnik:
Elektrische Maschinen (Anschließen, Fehlerdiagnose).
Werkstätte Automatisierungstechnik:
Hydraulischen Grundschaltungen (Aufbau und Inbetriebnahme von hydraulischen Grundschaltungen nach einfachen Schaltplänen).
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Elektrotechnik
– elektrische Maschinen anschließen und überprüfen.
Bereich Automatisierungstechnik
– einfache pneumatischen und hydraulische Grundschaltungen nach Schaltplänen aufbauen und in Betrieb nehmen.
Werkstätte Elektrotechnik:
Elektrische Maschinen (Anschließen, Fehlerdiagnose).
Werkstätte Automatisierungstechnik:
Hydraulischen Grundschaltungen (Aufbau und Inbetriebnahme von hydraulischen Grundschaltungen nach einfachen Schaltplänen).
4. Klasse – Kompetenzmodul 7:
7. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Automatisierungstechnik
– hydraulische Grundschaltungen nach Schaltplänen aufbauen und in Betrieb nehmen;
– Sensoren und Aktoren in Betrieb setzen und Fehler diagnostizieren.
Werkstätte Automatisierungstechnik:
Hydraulischen Grundschaltungen (Aufbau und Inbetriebnahme von hydraulischen Grundschaltungen nach einfachen Schaltplänen), Sensoren und Aktoren (Installation, Inbetriebnahme, Fehlerdiagnose).
8. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Automatisierungstechnik
– hydraulische Grundschaltungen nach Schaltplänen aufbauen und in Betrieb nehmen;
– Sensoren und Aktoren in Betrieb setzen und Fehler diagnostizieren.
Werkstätte Automatisierungstechnik:
Hydraulischen Grundschaltungen (Aufbau und Inbetriebnahme von hydraulischen Grundschaltungen nach einfachen Schaltplänen), Sensoren und Aktoren (Installation, Inbetriebnahme, Fehlerdiagnose).
3. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Elektrotechnik
– die Kapazität und die Induktivität beschreiben.
Bereich Automatisierungstechnik
– ein hydraulisches Funktionsdiagramm lesen und den dazugehörigen Schaltplanentwurf erstellen;
– den Einsatz von Aktoren und Sensoren beurteilen.
Bereich Elektrotechnik:
Elektrisches Feld (Energie, Kraftwirkung, Kapazität, Kondensatoren), magnetisches Feld (Energie, Kraftwirkung, magnetische Werkstoffe, magnetischer Kreis, zeitlich veränderliche Magnetfelder, Induktionsgesetz, Induktivität).
Bereich Automatisierungstechnik:
Hydraulische Bauelemente (Ventile, Antriebe, Energieumsetzung), Hydraulik (Symbole, Schaltzeichen, Funktionsdiagramm, Schaltplanentwurf), Sensorik (Arten, Funktion, Einsatz), Aktorik (Arten, Funktion, Einsatz).
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Elektrotechnik
– die üblichen Bauformen der elektrischen Maschinen beschreiben und das Typenschild interpretieren.
Bereich Elektrotechnik:
Elektrische Maschinen (Bauformen, Schutz- und Betriebsarten, Typenschild).
Die Schülerinnen und Schüler können
– die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
– die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.
Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Pflege von Werkzeugen, Maschinen und Geräten, Recycling.
Herstellung eines oder mehrerer facheinschlägiger Produkte und Durchführung von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf Projektbasis unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungstechniken, Materialien und Prüfverfahren unter Verwendung der im Folgenden angeführten Werkstätten.
3. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Installationstechnik
– pneumatische und hydraulische Installationen vorbereiten.
Bereich Haustechnik
– Brennereinstellungen vornehmen und Rauchgasmessungen durchführen.
Werkstätte Installationstechnik:
Pneumatische und hydraulische Installationen (Kalt- und Warmbiegen, Einziehen und Aushalsen von Rohren einschließlich Wärmebehandlung, Rohrgewindeschneiden)
Werkstätte Haustechnik:
Brennersysteme, Aufbau und Montage, Brennereinstellungen, Rauchgasmessung.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Installationstechnik
– pneumatische und hydraulische Installationen vorbereiten.
Bereich Haustechnik
– Brennereinstellungen vornehmen und Rauchgasmessungen durchführen.
Werkstätte Installationstechnik:
Pneumatische und hydraulische Installationen (Kalt- und Warmbiegen, Einziehen und Aushalsen von Rohren einschließlich Wärmebehandlung, Rohrgewindeschneiden)
Werkstätte Haustechnik:
Brennersysteme, Aufbau und Montage, Brennereinstellungen, Rauchgasmessung.
4. Klasse – Kompetenzmodul 7:
7. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Installationstechnik
– pneumatische und hydraulische Installationen herstellen sowie Druckprüfungen durchführen.
Bereich Haustechnik
– Anlagen zur Warmwasseraufbereitung, Heizsysteme, Wärmepumpen und Lüftungsanlagen in Betrieb nehmen.
Werkstätte Installationstechnik:
Pneumatische und hydraulische Installationen (Verbinden und Zusammenbauen von Rohrleitungen aus Stahl, Nichteisenmetallen und Kunststoff, Dichtungen und Schutzisolierungen, Druckprüfung)
Werkstätte Haustechnik:
Warmwasseraufbereitung und Heizsysteme, Aufbau von Wärmepumpen, Inbetriebnahme und Wartung von Lüftungsanlagen.
8. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Installationstechnik
– pneumatische und hydraulische Installationen herstellen sowie Druckprüfungen durchführen.
Bereich Haustechnik
– Anlagen zur Warmwasseraufbereitung, Heizsysteme, Wärmepumpen und Lüftungsanlagen in Betrieb nehmen.
Werkstätte Installationstechnik:
Pneumatische und hydraulische Installationen (Verbinden und Zusammenbauen von Rohrleitungen aus Stahl, Nichteisenmetallen und Kunststoff, Dichtungen und Schutzisolierungen, Druckprüfung)
Werkstätte Haustechnik:
Warmwasseraufbereitung und Heizsysteme, Aufbau von Wärmepumpen, Inbetriebnahme und Wartung von Lüftungsanlagen.
3. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Fördertechnik
– den Einsatz von Lastaufnahmemitteln für Stückgut insbesondere hinsichtlich der Sicherheitsvorschriften beurteilen.
Bereich Installations- und Haustechnik
– die wichtigsten Leitungselemente und deren Verbindungsmöglichkeiten auswählen;
– ein Konzept einer Verrohrung erstellen;
– einfache pneumatische und hydraulische Schaltpläne lesen;
– die Funktion von Brennersystemen beschreiben;
– die Rauchgasmessung erklären.
Bereich Fördertechnik:
Lastaufnahmemittel für Stückgut, Sicherheitsvorschriften.
Bereich Installations- und Haustechnik:
Leitungselemente (Rohre, Rohrverbindungen, Absperrorgane), Konzeption der Verrohrung, einfache hydraulische und pneumatische Schaltpläne, Brennersysteme, Rauchgasmessung.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Fördertechnik
– den Einsatz von Hubwerken, Brückenkranen, Rollenbahnen, Schneckenförderern und Förderbändern beurteilen.
Bereich Kraft- und Arbeitsmaschinen
– Kraft- und Arbeitsmaschinen unterscheiden;
– die Funktion und die Regelung von Pumpen beschreiben.
Bereich Fördertechnik:
Überblick über Stetig- und Unstetigförderer, Hubwerke, Brückenkräne, Rollenbahnen, Schneckenförderer, Förderbänder.
Bereich Kraft- und Arbeitsmaschinen:
Überblick über Kraft- und Arbeitsmaschinen, Kreiselpumpe (Aufbau, Funktion, Regelung), Kolbenpumpe, Kolbenkompressor.
4. Klasse – Kompetenzmodul 7:
7. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Installations- und Haustechnik
– den Einsatz von Anlagen der Haustechnik beurteilen.
Bereich Installations- und Haustechnik:
Haustechnik (Heizungs-, Klima-, Lüftungsanlagen, Wärmepumpen)
8. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Kraft- und Arbeitsmaschinen
– die Funktion von Verbrennungsmotoren beschreiben.
Bereich Kraft- und Arbeitsmaschinen:
Verbrennungsmotoren (Arbeitsverfahren, Bauarten, Bauelemente, Kennfelder)
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe BGBl. Nr. 37/1989 idgF.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Für die weiteren Pflichtgegenstände und die verbindliche Übung sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff gemäß Abschnitt IX Unterabschnitt A bis C anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.
Für die Pflichtgegenstände der Ausbildungsschwerpunkte sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff wie im Abschnitt IX Unterabschnitt B.1 bis B.6 anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.
(Gesamtsemesterwochenstundenzahl und Semesterwochenstunden der einzelnen Unterrichtsgegenstände)
| Semesterwochenstunden | Lehrver- pflich- tungs-gruppe | ||||||||||||
| Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung | Klasse | Summe | |||||||||||
| 1. | 2. | 3. | 4. | ||||||||||
| Semester | |||||||||||||
| 1. | 2. | 3. | 4. | 5. | 6. | 7. | |||||||
| A. | Allgemeinbildende Pflichtgegenstände | ||||||||||||
| 1. | Religion/Ethik 6 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 1 | 13 | (III)/III | |||
| 2. | Deutsch und Kommunikation | 3 | 3 | 3 | 3 | 2 | 2 | 2 | 18 | (I) | |||
| 3. | Englisch | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | – | 12 | (I) | |||
| 4. | Geografie, Geschichte und Politische Bildung | 2 | 2 | 1 | 1 | – | – | – | 6 | (III) | |||
| 5. | Bewegung und Sport | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 1 | 13 | (IVa) | |||
| 6. | Angewandte Mathematik | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | – | 12 | (I) | |||
| 7. | Naturwissenschaftliche Grundlagen | 2 | 2 | – | – | – | – | – | 4 | (II) | |||
| 8. | Angewandte Informatik | 2 | 2 | – | – | – | – | – | 4 | (I) | |||
| B. | Fachpraxis und Fachtheorie | ||||||||||||
| 1. | Unternehmensführung | – | – | 2 | 2 | 2 | 2 | 1 | 9 | II | |||
| 2. | Entwurf und Gestaltung | ||||||||||||
| 2.a | Entwurf und Gestaltung – Atelier und Produktion | 14 | 14 | 14 | 14 | 15 | 15 | 5 | 91 | IV | |||
| 2.b | Entwurf und Gestaltung 2 3 | 2 (2) | 2 (2) | 4 (2) | 4 (2) | 6 (4) | 6 (4) | 2 (2) | 26 | II bzw. I | |||
| 3. | Technologie | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 14 | (I) | |||
| 4. | Kunstgeschichte und Designtheorie | – | – | 1 | 1 | 2 | 2 | 1 | 7 | (III) | |||
| 5. | Betriebspraxis | – | – | – | – | – | – | 20 | 20 | IV | |||
| C. | Verbindliche Übung | ||||||||||||
| 1. | Soziale und personale Kompetenz 4 | 1 (1) | 1 (1) | 1 (1) | 1 (1) | – | – | – | 4 | III | |||
| Gesamtsemesterwochen-stundenzahl | 36 | 36 | 36 | 36 | 37 | 37 | 35 | 253 | |||||
| D. | Pflichtpraktikum | mindestens 4 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Eintritt in die 4. Klasse | |||||||||||
| Semesterwochenstunden | Lehrver- pflich- tungs-gruppe | ||||||||||||
| Freigegenstände, Unverbindliche Übungen, Förderunterricht | Klasse | ||||||||||||
| 1. | 2. | 3. | 4. | ||||||||||
| Semester | |||||||||||||
| 1. | 2. | 3. | 4. | 5. | 6. | 7. | |||||||
| E. | Freigegenstände | ||||||||||||
| 1. | Englisch | – | – | – | – | 2 | 2 | – | (I) | ||||
| 2. | Projektmanagement | – | – | – | – | – | 2 | 1 | III | ||||
| 3. | Entrepreneurship | – | – | – | – | 2 | 2 | – | III | ||||
| 4. | Mitarbeiterführung und ausbildung | – | – | – | – | 1 | 1 | – | III | ||||
| F. | Unverbindliche Übungen | ||||||||||||
| 1. | Bewegung und Sport | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | (IVa) | ||||
| 2. | Sprachtraining Deutsch | 2 | 2 | 2 | 2 | – | – | – | II | ||||
| G. | Förderunterricht 5 | ||||||||||||
| 1. | Deutsch und Kommunikation | ||||||||||||
| 2. | Englisch | ||||||||||||
| 3. | Angewandte Mathematik | ||||||||||||
| 4. | Fachtheoretische Pflichtgegenstände | ||||||||||||
___________________
1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel gemäß Abschnitt IV abgewichen werden.
2 Mit Übungen.
3 Mit Medienlabor im Ausmaß der in Klammern angeführten Semesterwochenstunden. Die Lehrverpflichtungsgruppe I bezieht sich auf die in Klammern angeführten Semesterwochenstunden. Teilung in Schülergruppen wie im Laboratorium.
4 Mit Übungen sowie in Verbindung und inhaltlicher Abstimmung mit einem oder mehreren der in den Abschnitten A. bzw. B. angeführten Pflichtgegenständen.
5 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.
6 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen.
Stundentafel der Deutschförderklasse
| Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung | Wochenstunden pro Semester | Lehrverpflichtungsgruppen |
| 1. Deutsch in der Deutschförderklasse | 20 | (I) |
| 2. Religion | 2 | (III) |
| 3. Weitere Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung 1 | x 2 | Einstufung wie entsprechende/r Pflichtgegenstand, Verbindliche Übung |
| Gesamtsemesterwochenstundenzahl | x 3 | |
| Freigegenstände und Unverbindliche Übungen 4 | ||
______________________________
1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion) sowie die verbindliche Übung gemäß der Stundentafel der 3,5-jährigen Fachschule für Bildhauerei; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände sowie der verbindlichen Übung erfolgt durch die Schulleitung.
2 Die Festlegung der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen weiteren Pflichtgegenstände sowie die verbindliche Übung entfallen, erfolgt durch die Schulleitung; die Semesterwochenstunden der weiteren Pflichtgegenstände sowie der verbindlichen Übung ergeben sich aus der Differenz zur Gesamtsemesterwochenstundenzahl.
3 Die Gesamtsemesterwochenstundenzahl entspricht jener des jeweiligen Semesters gemäß der Stundentafel der 3,5-jährigen Fachschule für Bildhauerei.
4 Wie Stundentafel der 3,5-jährigen Fachschule für Bildhauerei.
(Gesamtsemesterwochenstundenzahl und Semesterwochenstunden der einzelnen Unterrichtsgegenstände)
| Semesterwochenstunden | Lehrver- pflich- tungs- gruppe | ||||||||||
| Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung | Klasse | Summe | |||||||||
| 1. | 2. | 3. | 4. | ||||||||
| Semester | |||||||||||
________________
1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel gemäß Abschnitt IV abgewichen werden.
2 Mit Übungen.
3 Mit Medienlabor im Ausmaß der in Klammern angeführten Semesterwochenstunden. Die Lehrverpflichtungsgruppe I bezieht sich auf die in Klammern angeführten Semesterwochenstunden. Teilung in Schülergruppen wie im Laboratorium.
4 Von der Schülerin/vom Schüler ist ein alternativer Pflichtgegenstand zu wählen.
5 Mit Übungen sowie in Verbindung und inhaltlicher Abstimmung mit einem oder mehreren der in den Abschnitten A. bzw. B. angeführten Pflichtgegenständen.
6 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr, Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.
7 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen.
Stundentafel der Deutschförderklasse
| Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung | Wochenstunden pro Semester | Lehrverpflichtungsgruppen |
| 1. Deutsch in der Deutschförderklasse | 20 | (I) |
| 2. Religion | 2 | (III) |
| 3. Weitere Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung 1 | x 2 | Einstufung wie entsprechende/r Pflichtgegenstand, Verbindliche Übung |
| Gesamtsemesterwochenstundenzahl | x 3 | |
| Freigegenstände und Unverbindliche Übungen 4 | ||
______________________________
1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion) und die verbindliche Übung gemäß der Stundentafel der 4-jährigen Fachschule für Bildhauerei; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände und der verbindlichen Übung erfolgt durch die Schulleitung.
2 Die Festlegung der Anzahl der Wochenstunden, die auf die weiteren Pflichtgegenstände sowie die verbindliche Übung entfallen, erfolgt durch die Schulleitung; die Semesterwochenstunden der weiteren Pflichtgegenstände sowie der verbindlichen Übung ergeben sich aus der Differenz zur Gesamtsemesterwochenstundenzahl.
3 Die Gesamtsemesterwochenstundenzahl entspricht jener des jeweiligen Semesters gemäß der Stundentafel der 4-jährigen Fachschule für Bildhauerei.
4 Wie Stundentafel der 4-jährigen Fachschule für Bildhauerei.
Siehe Anlage 1.
Das fachbezogene Qualifikationsprofil des Lehrplans gemäß Stundentafel I.1 erfüllt zumindest die Anforderungen einer facheinschlägigen Lehrabschlussprüfung (vgl. BGBl. II Nr. 276/2005 idgF sowie BGBl. II Nr. 480/2006 idgF). Für den Bereich der beruflichen Qualifikationen, des Arbeitsrechts einschließlich der Kollektivverträge sowie des Sozialversicherungsrechts wird mit dem Zeugnis der Abschlussprüfung zumindest der Nachweis einer mit einer facheinschlägigen Lehrabschlussprüfung abgeschlossenen beruflichen Ausbildung gemäß § 34a Berufsausbildungsgesetz, BGBl Nr. 142/1969 idgF erbracht.
Darüber hinausgehend werden den Absolventinnen und Absolventen mit dem Unterricht gemäß Stundentafel I.2 in der 4. Klasse zusätzliche Kompetenzen vermittelt, die spezifischen Anforderungen des regionalen Arbeitsmarktes in besonderer Weise Rechnung tragen.
Die Fachschule für Bildhauerei ist eine technische, gewerbliche und künstlerische Ausbildung, die fachpraktische und fachtheoretische Kenntnisse und Fähigkeiten miteinander verknüpft. Darüber hinaus werden wie bei allen kunsthandwerklichen Ausbildungen die Grundlagen zur unternehmerischen Selbstständigkeit geschaffen. Die Praxisnähe der Ausbildung wird durch die Betriebspraxis in besonderer Weise vertieft und mit der Erstellung einer Abschlussarbeit werden die erlangten Kompetenzen zusätzlich dokumentiert. Die Absolventinnen und Absolventen sind befähigt, eigenständige Entwürfe anzufertigen, zu präsentieren und diese in fachspezifischen Materialien auszuführen. Sie sind auf Grund ihrer Ausbildung befugt, freiberuflich künstlerisch und bildhauerisch tätig zu sein. Weitere Betätigungsfelder finden sich im Bereich der Kunst im öffentlichen Raum sowie der Konservierung und Restaurierung.
Die Absolventinnen und Absolventen der Fachschule für Bildhauerei verfügen generell über ein fundiertes Verständnis und Fachwissen im Bereich Gestaltung, Stein-, Holz- und Metallverarbeitung in bildhauerischer Hinsicht.
Für die selbstständige Ausübung von Gewerben ist der Nachweis der allgemeinen und besonderen Voraussetzungen erforderlich. Unter anderem ist im Bereich der besonderen Voraussetzungen der Nachweis der betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Kenntnisse vorgesehen. (§ 23 Abs. 1 GewO – „Unternehmerprüfung“). Gemäß § 8 Abs. 2 der Unternehmerprüfungsordnung, BGBl. Nr. 453/1993 idgF, führt der erfolgreiche Abschluss der technischen, gewerblichen und kunstgewerblichen Fachschulen gemäß § 58 des Schulorganisationsgesetzes zum Entfall des Prüfungsteiles „Unternehmerprüfung“.
Im Bereich Recht können die Absolventinnen und Absolventen die Voraussetzungen für den Abschluss und die Erfüllung eines Vertrages erläutern sowie Gewährleistungs-, Garantie- und Schadenersatzansprüche geltend machen. Sie können die verschiedenen Rechtsformen von Unternehmen und deren Organisation erläutern, sich Informationen aus dem Firmenbuch beschaffen. Sie können die wesentlichen Bestimmungen des Arbeitsrechts, des Gewerberechts und des Insolvenzrechts erläutern und im beruflichen Umfeld einsetzen.
Im Bereich Wirtschaft und Betriebstechnik können die Absolventinnen und Absolventen die Struktur des Jahresabschlusses beschreiben, aus betriebswirtschaftlichen Kennzahlen Schlussfolgerungen ziehen und die Ergebniswirksamkeit von einfachen Geschäftsfällen auf den Jahresabschluss beurteilen. Sie können die wichtigsten Kostenbegriffe erklären, eine einfache Kostenstellenrechnung durchführen, mit vorgegebenen Daten Kalkulationen durchführen, Deckungsbeiträge ermitteln und beurteilen. Sie können die verschiedenen Erscheinungsformen der Ertragsteuern erläutern, das System der Umsatzsteuer, der Personalnebenkosten und den Aufbau einfacher Lohn- und Gehaltsabrechnungen erklären. Sie können die Funktionsweise der Marketing-Instrumente erläutern, einfache Organigramme und Abläufe in Unternehmen interpretieren, Ziele und Aufgaben der Logistik sowie Vertriebs- und Beschaffungsprozesse beschreiben. Außerdem können Sie Gestaltungsgrundsätze der Produktion beschreiben, Methoden der Zeitermittlung erläutern, Arbeitspläne erstellen und Methoden des Projektmanagements und Qualitätsmanagements beschreiben und anwenden.
Im Bereich Entwurf, Modellieren und Holzbildhauerei können die Absolventinnen und Absolventen einfache Modelle in Holz kopieren, figurative Gestaltungen nach eigenem Entwurf anfertigen sowie Kleinmaschinen und maschinelle Anlagen einsetzen und sicher handhaben.
Im Bereich Entwurf, angewandte Bildhauerei und Abformtechniken können die Absolventinnen und Absolventen komplexere Entwürfe anfertigen und begründen. Gestaltungen nach eigenem Entwurf oder Fremdvorlage anfertigen, Modelle aus plastischen Materialien anfertigen und Negativformen und Abgüsse herstellen.
Im Bereich Gestaltung und Komposition, Stein- und Holzbildhauerei können die Absolventinnen und Absolventen Schriften, Formen und Objekte in Stein und anderen Materialien anfertigen sowie verschiedene Oberflächen in diversen Materialien manuell und maschinell gestalten.
Im Bereich Gestaltung und Entwurf, angewandte Bildhauerei und Grundlagen der Metallbearbeitung können die Absolventinnen und Absolventen themenbezogene Entwürfe und Studien anfertigen, begründen und präsentieren. Sie können Anatomie- und Proportionsstudien grafisch erstellen. Sie sind in der Lage Materialien dem Entwurf entsprechend auszuwählen und selbstständig zu bearbeiten. Sie können in einfachen Arbeitsabläufen Metalle bearbeiten, verbinden und verformen.
Im Bereich Gestaltung und Entwurf, angewandte Bildhauerei und Oberflächengestaltung können die Absolventinnen und Absolventen Grundsysteme der klassischen Malerei und Grafik im Entwurfskonzept anwenden und komplexe Entwürfe unter Berücksichtigung der Umgebung und der Präsentationssituation erstellen. Sie können plastische Gestaltungen und zeitgemäße Objekte nach den Gesetzmäßigkeiten der Proportionen und stil- und objektgerechte Oberflächen herstellen. Sie sind in der Lage themenbezogene Entwürfe für die klassischen Handdrucktechniken umzusetzen.
Im Bereich Gestaltung und Präsentation, kundenorientierte Bildhauerei können die Absolventinnen und Absolventen Arbeitsaufträge kundenorientiert entwickeln, dokumentieren und präsentieren. Sie können Werkstoffe materialgerecht und unter Berücksichtigung ökonomischer und ökologischer Gesichtspunkte einsetzen und Objekte dem Entwurf entsprechend realisieren.
Im Bereich Gestaltung und Medienlabor können die Absolventinnen und Absolventen Dokumentationen und Präsentationsunterlagen erstellen. Sie können Objekte und Skulpturen in moderner und klassischer Formensprache entwerfen, entwickeln, dokumentieren und präsentieren.
Im Bereich Gestaltung und Präsentation, kundenorientierte Bildhauerei können die Absolventinnen und Absolventen Arbeitsaufträge auch für den öffentlichen Bereich entwickeln und Werkstoffe materialgerecht unter Berücksichtigung ökonomischer und ökologischer Gesichtspunkte einsetzen und Objekte dem Entwurf entsprechend realisieren.
Im Bereich Gestaltung und Medienlabor können die Absolventinnen und Absolventen Dokumentationen und Präsentationsunterlagen erstellen, Objekte in moderner und klassischer Formensprache entwerfen und entwickeln und Objekte und Skulpturen in reduzierter und klassischer Formensprache anfertigen.
Im Bereich Anatomie und Proportionslehre kennen die Absolventinnen und Absolventen die Gesetzmäßigkeiten der Proportionslehre. Sie können die Grundbegriffe der Anatomie benennen, erkennen und beschreiben.
Im Bereich Anatomie kennen die Absolventinnen und Absolventen die Muskelarten, ihren Ansatz, Ursprung und Funktion und das Oberflächenrelief des menschlichen Körpers.
Im Bereich Arbeitstechnik und Materialkunde kennen die Absolventinnen und Absolventen die Arten und Eigenschaften der verschiedenen Materialien, können deren Bearbeitungs- und Verarbeitungsmöglichkeiten beschreiben und den Einsatz von fachspezifischen Werkzeugen erklären.
Im Bereich Farbenlehre und Oberflächengestaltung können die Absolventinnen und Absolventen die Grundlagen der Farbenlehre und der Farbphilosophie wiedergeben. Sie können die verschiedenen Vergoldungsarten mit den dafür erforderlichen Materialien beschreiben und die möglichen Arbeitstechniken erklären.
Im Bereich Drucktechniken können die Absolventinnen und Absolventen die klassischen Drucktechniken benennen und erklären sowie die Hilfsmittel und Trägermaterialien der klassischen Drucktechniken beschreiben.
Im Bereich Materialien und Oberflächentechniken können die Absolventinnen und Absolventen berufsspezifische Arten und Eigenschaften von zeitgemäßen Materialien benennen und zuordnen. Sie können historische und moderne Oberflächentechniken unterscheiden und deren Aufbau beschreiben.
Im Bereich Restaurierung und Konservierung können die Absolventinnen und Absolventen sowohl die Grundsätze der Holz- und Steinrestaurierung als auch der Holz- und Steinkonservierung erklären. Sie können einfache Restaurierungskonzepte entwickeln sowie Restaurierungsabläufe planen und dokumentieren. Sie kennen die wichtigsten Restaurierungsmaterialien und ihre Wirkungsweise sowie die dafür erforderlichen Werkzeuge.
Im Bereich Materialien und Oberflächentechniken können die Absolventinnen und Absolventen berufsspezifische Arten und Eigenschaften von zeitgemäßen Materialien benennen und zuordnen. Sie sind in der Lage historische und moderne Oberflächentechniken zu unterscheiden und deren Aufbau zu beschreiben.
Im Bereich Ausstellungsgestaltung und Organisation können die Absolventinnen und Absolventen Objekte im Ausstellungsraum gekonnt positionieren sowie in Szene setzen und den Ablauf einer Ausstellung planen.
Im Bereich Grundbegriffe der Stilkunde und Kunstgeschichte kennen die Absolventinnen und Absolventen die wesentlichen Grundbegriffe der Stilkunde und Kunstgeschichte. Sie sind in der Lage, einen zeitlichen Überblick über die relevanten Kunstepochen zu geben.
Im Bereich Grundlagen der Kunstepoche kennen die Absolventinnen und Absolventen die wesentlichen gesellschaftlichen, religiösen und politischen Hintergründe für das Entstehen der relevanten Kunstepochen.
Im Bereich Architektur kennen die Absolventinnen und Absolventen die zentralen architektonischen Elemente der relevanten Kunstepochen und der diversen Bauwerke.
Im Bereich Malerei, Skulptur und Plastik kennen die Absolventinnen und Absolventen die wesentlichen Merkmale der Malerei sowie des plastischen und skulpturalen Gestaltens der relevanten Kunstepochen.
Im Bereich Grundlagen der Kunstepoche kennen die Absolventinnen und Absolventen die wesentlichen gesellschaftlichen und politischen Hintergründe für das Entstehen der Kunstepochen des 20 Jahrhunderts.
Im Bereich Malerei, Skulptur und Plastik kennen die Absolventinnen und Absolventen die wesentlichen Merkmale der Malerei sowie des plastischen und skulpturalen Gestaltens der Kunstepochen des 20. Jahrhunderts.
Im Bereich Designtheorie können die Absolventinnen und Absolventen die Grundlagen der Designgeschichte erklären und im historischen Kontext einordnen. Sie können Funktionen von Design erklären und an ausgewählten Beispielen bestimmen. Sie erkennen anhand der Formensprache die zeitliche Einordnung und können Firmen und Gestalter benennen. Sie sind in der Lage, die Grundzüge der Designtheorie in der eigenen Arbeit anzuwenden.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
„Deutsch und Kommunikation“, „Englisch“, „Geografie, Geschichte und Politische Bildung“, „Angewandte Mathematik“, „Naturwissenschaftliche Grundlagen“, „Angewandte Informatik“ und „Ethik“.
Siehe Anlage 1.
Siehe BGBl. Nr. 37/1989 idgF.
Siehe Anlage 1.
Die Schülerinnen und Schüler können
– die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
– die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.
Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung, Schutzmaßnahmen; technische Dokumentation, Einschulung; Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung; Pflege von Werkzeugen, Maschinen und Geräten; Recycling.
Entwurf, Gestaltung und Herstellung von facheinschlägigen Produkten; Durchführung von Projekt-, Restaurations- und Instandsetzungsarbeiten unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungs- und Herstellungstechniken und Materialien unter Berücksichtigung entsprechender Dokumentationen in den angeführten Werkstätten.
1. Klasse (1. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Entwurf, Modellieren und Holzbildhauerei
– einfache Formen und Objekte in Holz fertigen;
– einfache Modelle aus plastischen Werkstoffen anfertigen.
Bereich Gestaltung und Medienlabor
– Objekte zeichnerisch erfassen und wiedergeben;
– einfache Entwürfe grafisch erstellen.
Bereich Entwurf, Modellieren und Holzbildhauerei:
Erstellen einfacher Formen und Objekte in Holz und plastischen Materialien. Anwendung verschiedener zeichnerischer und malerischer Mittel.
Werkstätte „Holz“ (Werkstattorganisation und Werkstattbetrieb; Sicherheitsbestimmungen und Unfallverhütung; Handhabung und Instandhaltung der Werkzeuge, Geräte und Kleinmaschinen; einfache Mess- und Übertragungstechniken; Materialauswahl; Umsetzung einfacher Formen und Objekte; reliefartige Darstellungen).
Werkstätte „Modellgestaltung“ (Modellieren und Gestaltung in unterschiedlichen Materialien).
Bereich Gestaltung und Medienlabor:
Zeichnen einfacher Körper und Objekte; Erfassen von Proportionen und Räumlichkeiten.
2. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Entwurf, Modellieren und Holzbildhauerei
– einfache Modelle in Holz kopieren;
– figurative Gestaltungen nach eigenem Entwurf anfertigen;
– Kleinmaschinen und maschinelle Anlagen einsetzen und sicher handhaben.
Bereich Gestaltung und Medienlabor:
– themenbezogene Aufgaben grafisch und plastisch darstellen und beschreiben;
– Kompositionsprinzipien auf zeichnerische Entwürfe anwenden.
Bereich Entwurf, Modellieren und Holzbildhauerei:
Anfertigen einfacher eigenständiger Entwürfe unter Berücksichtigung der klassischen Kompositionsprinzipien.
Werkstätte „Holz“ (Holzauswahl und Verleimung; Erstellen von einfachen räumlichen Objekten; Handhabung und Instandhaltung der Werkzeuge, Geräte und maschineller Anlagen).
Werkstätte „Modellgestaltung“ (Grundlagen der Modelliertechniken).
Bereich Gestaltung und Medienlabor:
Grafische Darstellung räumlicher Objekte in ihrer Umgebung. Einsatz von Digitalfotografie.
2. Klasse:
3. Semester –Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Entwurf, angewandte Bildhauerei und Abformtechniken
– komplexere Entwürfe anfertigen und begründen;
– komplexere Gestaltungen nach eigenem Entwurf oder Fremdvorlage anfertigen;
– Modelle aus plastischen Materialien anfertigen;
– Negativformen und Abgüsse herstellen.
Bereich Gestaltung und Medienlabor:
– Zeichnungen nach den Gesetzmäßigkeiten der Perspektive und Proportion erstellen.
Bereich Entwurf, angewandte Bildhauerei und Abformtechniken:
Werkstattzeichnungen und Arbeitsmodelle.
Werkstätte „Holz“ (figurative, ornamentale und dekorative Darstellungen in reduzierter und naturalistischer Form in verschiedenen Materialien).
Werkstätte „Modellgestaltung“ (figurative, ornamentale und dekorative Darstellungen in reduzierter und naturalistischer Form in verschiedenen Materialien; einfache Gussformen in Gips oder Beton).
Bereich Gestaltung und Medienlabor:
Entwürfe und Skizzen auf Papier; Perspektive; Proportionen; Natur- und Detailstudien. Einsatz von Digitalfotografie unter Berücksichtigung von Hintergrund und Belichtung.
4. Semester –Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Gestaltung und Komposition, Stein- und Holzbildhauerei
– Schriften, Formen und Objekte in Stein und anderen Materialien anfertigen;
– verschiedene Oberflächen in diversen Materialien manuell und maschinell gestalten.
Bereich Gestaltung und Medienlabor:
– themenbezogene Entwürfe und Studien unter Einbeziehung von Farbe und Oberfläche erstellen und begründen;
– Schriften und Ornamente erkennen und entwickeln.
Bereich Gestaltung und Komposition, Stein- und Holzbildhauerei:
Konkave und konvexe Formgebung; Schriftgestaltung und Ornament; Symbole; Grundbegriffe der Heraldik.
Werkstätte „Holz“ (Umsetzung plastischer Formen, Ornament und Objekte; Oberflächengestaltung).
Werkstätte „Modellgestaltung“ (Herstellung plastischer Formen und Objekte).
Werkstätte „Stein“ (Handhabung und Instandhaltung der Werkzeuge, Geräte und Maschinen; Materialauswahl; Oberflächengestaltung; Schrift, Ornament und Objekte).
Bereich Gestaltung und Medienlabor:
Proportions- und Detailstudien; Licht und Schatten; Tiefendarstellungen; Entwurfsgestaltung unter Einbeziehung von Oberfläche und Farbe.
3. Klasse:
5. Semester –Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Gestaltung und Entwurf, angewandte Bildhauerei und Grundlagen der Metallbearbeitung
– themenbezogene Entwürfe und Studien anfertigen, begründen und präsentieren;
– Anatomie- und Proportionsstudien grafisch erstellen;
– Materialien dem Entwurf entsprechend auswählen und selbstständig bearbeiten.
– in einfachen Arbeitsabläufen Metalle bearbeiten, verbinden und verformen;
– plastische Gestaltungen nach den Gesetzmäßigkeiten der Proportionen anfertigen.
Bereich Gestaltung und Medienlabor:
– digitale Medien im Grundlagenbereich einsetzen und bedienen;
– Materialien dem Entwurf entsprechend auswählen und fachmännisch bearbeiten.
Bereich Gestaltung und Entwurf, angewandte Bildhauerei und Grundlagen der Metallbearbeitung:
Grafische und plastische Umsetzung eigenständiger Entwürfe; Anatomie- und Proportionsstudien; Aktzeichnen und Aktmodellieren.
Werkstätte „Holz“ (Körperstudien; Kopien in verschiedenen Stilrichtungen; Designstudien, Abstraktionen und Reduktionen; Einsatz der Kettensäge und deren Handhabung, Schutzmaßnahmen, Sicherheitsvorschriften).
Werkstätte „Modellgestaltung“ (Körperstudien; Kopien in verschiedenen Stilrichtungen; Designstudien, Abstraktionen und Reduktionen).
Werkstätte „Metall“ (Grundtechniken der Metallbearbeitung, Metallguss).
Bereich Gestaltung und Medienlabor:
Fotografie; Grundlagen von fachspezifischen digitalen Medien und Softwareprogrammen.
6. Semester –Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Gestaltung und Entwurf, angewandte Bildhauerei und Oberflächengestaltung
– Grundsysteme der klassischen Malerei und Grafik im Entwurfskonzept anwenden;
– komplexe Entwürfe unter Berücksichtigung der Umgebung und der Präsentationssituation erstellen;
– plastische Gestaltungen und zeitgemäße Objekte nach den Gesetzmäßigkeiten der Proportionen anfertigen;
– Oberflächen stil- und objektgerecht herstellen;
– themenbezogene Entwürfe für die klassischen Handdrucktechniken umsetzen.
Bereich Gestaltung und Medienlabor
– Entwürfe und Objekte unter Berücksichtigung der Umgebung und der Präsentationssituation mit digitalen Medien erstellen und inszenieren;
– Entwürfe situationsgerecht umsetzen.
Bereich Gestaltung und Entwurf, angewandte Bildhauerei und Oberflächengestaltung:
Grafische und plastische Gestaltung komplexer Entwürfe; Grundbegriffe der klassischen Malerei; Druckgrafik.
Werkstätte „Holz“ (Oberflächenbehandlung wie Fassen, Vergolden und Polychromisieren; Körperstudien; Kopien in verschiedenen Stilrichtungen; Designstudien, Abstraktionen und Reduktionen).
Werkstätte „Modellgestaltung“ (Körperstudien; Kopien in verschiedenen Stilrichtungen; Designstudien, Abstraktionen und Reduktionen).
Werkstätte „Druck“ (Drucktechniken).
Bereich Gestaltung und Medienlabor:
Digitale Medien in der Präsentation.
4. Klasse – Kompetenzmodul 7:
7. Semester – gemäß Stundentafel I.1:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Gestaltung und Präsentation, kundenorientierte Bildhauerei
– Arbeitsaufträge kundenorientiert entwickeln;
– Arbeitsaufträge dokumentieren und präsentieren;
– Werkstoffe materialgerecht und unter Berücksichtigung ökonomischer und ökologischer Gesichtspunkte einsetzen und Objekte dem Entwurf entsprechend realisieren.
Bereich Gestaltung und Medienlabor
– Dokumentationen und Präsentationsunterlagen erstellen;
– Objekte in moderner und klassischer Formensprache entwerfen und entwickeln;
– Objekte und Skulpturen in reduzierter und klassischer Formensprache anfertigen.
Bereich Gestaltung und Präsentation, kundenorientierte Bildhauerei:
Zeichnerische Darstellung komplexer Entwürfe; Maßstab- und perspektivengerechte Darstellung von Objekten im Raum.
Werkstätte „Holz“ (Herstellung von Objekten, maßstabgerechte Modellerstellung).
Werkstätte „Modellgestaltung“ (Anwendung zeitgemäßer Materialien; Herstellung von Objekten, maßstabgerechte Modellerstellung).
Werkstätte „Stein“ (Herstellung von Objekten, Baustelleneinrichtung und Arbeitsorganisation).
Werkstätte „Metall“ (Gestaltungen in Metall).
Bereich Gestaltung und Medienlabor:
Dokumentation und Präsentation; Entwurfserstellung unter Einsatz moderner bildhauerischer und grafischer Software.
7. Semester – gemäß Stundentafel I.2:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Gestaltung, angewandte Bildhauerei und Restaurierungstechniken
– historische Objekte grafisch erfassen und dokumentieren;
– bildhauerische Objekte unter Berücksichtigung der Umgebung und Infrastruktur entwickeln;
– historische Objekte reinigen, festigen, ergänzen und restaurieren.
Bereich Gestaltung und Medienlabor
– Arbeitsabläufe im Restaurierungsbereich dokumentieren und präsentieren;
– Objekte in moderner Formensprache digital entwickeln;
– Objekte und Skulpturen in zeitgemäßer Formensprache anfertigen.
Bereich Gestaltung, angewandte Bildhauerei und Restaurierungstechniken:
Grafische Darstellung historischer Objekt; Objekt und Raum.
Werkstätte „Angewandte Bildhauerei und Restaurierungstechniken“ (Restaurierungs- und Ergänzungstechniken in diversen Materialien; historische und moderne Oberflächen; Einsatz moderner Werkzeuge und Maschinen).
Bereich Gestaltung und Medienlabor:
Dokumentation und Präsentation; Entwurfserstellung unter Einsatz moderner bildhauerischer und grafischer Software.
8. Semester – gemäß Stundentafel I.2:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Gestaltung und Präsentation, kundenorientierte Bildhauerei
– Arbeitsaufträge kundenorientiert entwickeln;
– Objekte für den öffentlichen Raum entwickeln;
– Werkstoffe materialgerecht und unter Berücksichtigung ökonomischer und ökologischer Gesichtspunkte einsetzen und Objekte dem Entwurf entsprechend realisieren;
– Objekte im öffentlichen Raum umsetzen.
Bereich Gestaltung und Medienlabor
– Dokumentationen und Präsentationsunterlagen erstellen;
– Objekte in moderner und klassischer Formensprache entwerfen und entwickeln;
– Objekte und Skulpturen in reduzierter und klassischer Formensprache anfertigen.
Bereich Gestaltung und Präsentation, kundenorientierte Bildhauerei:
Zeichnerische Darstellung komplexer Entwürfe; Maßstab- und perspektivengerechte Darstellung von Objekten im Raum.
Werkstätte „Holz“ (Herstellung von Objekten und Großskulpturen, maßstabgerechte Modellerstellung).
Werkstätte „Modellgestaltung“ (Anwendung zeitgemäßer Materialien; Herstellung von Objekten und Großskulpturen, maßstabgerechte Modellerstellung).
Werkstätte „Stein“ (Herstellung von Objekten und Großskulpturen, Baustelleneinrichtung und Arbeitsorganisation).
Werkstätte „Metall“ (Gestaltungen von Objekten und Großskulpturen in Metall).
Bereich Gestaltung und Medienlabor:
Dokumentation und Präsentation; Entwurfserstellung unter Einsatz moderner bildhauerischer und grafischer Software.
1. Klasse (1. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Arbeitstechnik und Materialkunde
– die verschiedenen Holzarten erkennen und ihre Eigenschaften und Einsatzmöglichkeiten beschreiben;
– Holzverbindungsmöglichkeiten und die dafür geeigneten Techniken, Materialien und Werkzeuge beschreiben und erklären.
Bereich Arbeitstechnik und Materialkunde:
Einteilung, Aufbau, Eigenschaften von Hölzern.
Verfahren der Holztrocknung, des Holzschutzes, der Leim- und Klebetechnik, der Oberflächenbehandlung.
Handwerkzeuge der Holzbearbeitung.
2. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Arbeitstechnik und Materialkunde
– ihren Arbeitsplatz einrichten und die Werkstätte so organisieren, dass die Sicherheit und Unfallverhütung sowie die Nachhaltigkeit und der Umweltschutz gewährleistet sind;
– diverse Arten plastischer Werkstoffe unterscheiden und deren Eigenschaften beschreiben.
Bereich Arbeitstechnik und Materialkunde:
Handwerkliche und maschinelle Arbeitstechniken, Unfallverhütung und Sicherheitsbestimmungen.
Hilfsmittel, Werkzeuge, Maschinen und deren Anwendung und Instandhaltung.
Arten, Eigenschaften und Anwendung der Grundlagen im Modell- und Formenbau von plastischen Werkstoffen.
2. Klasse:
3. Semester –Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Anatomie und Proportionslehre
– die Gesetzmäßigkeiten der Proportionslehre beschreiben und wiedergeben;
– die Grundbegriffe der Anatomie benennen, erkennen und beschreiben.
Bereich Arbeitstechnik und Materialkunde
– verschiedenen Abform- und Gusstechniken beschreiben;
– die für den Guss erforderlichen Materialien mit ihren Eigenschaften benennen.
Bereich Anatomie und Proportionslehre:
Grundlagen der Proportionslehre.
Anatomie (Skelett, Grundbegriffe der Muskulatur).
Bereich Arbeitstechnik und Materialkunde:
Herstellung, Eigenschaften und Verwendung von Gips und Kunststein.
Abguss- und Reproduktionsmaterialien und Techniken.
4. Semester –Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Arbeitstechnik und Materialkunde
– die verschiedenen Steinarten nach ihrer Entstehung und ihren Eigenschaften erkennen und beschreiben;
– die Abbau und Bearbeitungsmethoden sowie die dafür verwendeten Maschinen und Werkzeuge beschreiben.
Bereich Arbeitstechnik und Materialkunde:
Geologie und Mineralogie (Vorkommen und Gewinnung, Abbaumethoden).
Arten, Aufbau, Eigenschaften und Oberflächenbearbeitung von Naturstein .
Verfahren der Steinbearbeitung, handwerkliche und maschinelle Arbeitstechniken, Unfallverhütung und Sicherheitsbestimmungen.
Werkzeuge, Maschinen und deren Anwendung und Instandhaltung.
3. Klasse:
5. Semester –Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Anatomie
– die Muskelarten, ihren Ansatz, Ursprung und Funktion benennen;
– das Oberflächenrelief des menschlichen Körpers erkennen und beschreiben.
Bereich Arbeitstechnik und Materialkunde
– die Arten und Eigenschaften von Metallen beschreiben;
– die Bearbeitungs- und Verarbeitungsmöglichkeiten von Metallen erklären.
Bereich Anatomie:
Muskulatur; Oberflächenrelief, Mimik und Gestik.
Bereich Arbeitstechnik und Materialkunde:
Arten, Eigenschaften, Verarbeitung und Bearbeitung, Guss- und Formtechniken, Kalt- und Warmformung von Metallen.
Werkzeuge, Maschinen und deren Anwendung und Instandhaltung.
Unfallverhütung und Sicherheitsbestimmungen.
6. Semester –Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Farbenlehre und Oberflächengestaltung
– die Grundlagen der Farbenlehre und der Farbphilosophie wiedergeben;
– die verschiedenen Vergoldungsarten mit den dafür erforderlichen Materialien beschreiben und die möglichen Arbeitstechniken erklären.
Bereich Drucktechniken
– die klassischen Drucktechniken benennen und erklären;
– die Hilfsmittel und Trägermaterialien der klassischen Drucktechniken beschreiben.
Bereich Farbenlehre und Oberflächengestaltung:
Grundlagen der Farbenlehre, Phänomene der Farben, Farbtheorien, Farbpsychologie, physikalische Theorie des Lichtes.
Öl- und Polimentvergoldung, Lüster, Silberoxidation, Bronzieren, Beschichtungsträger und Anwendungsmöglichkeiten.
Bereich Drucktechniken:
Hochdruck, Tiefdruck, Flachdruck, Siebdruck, Farben, Hilfsmittel, Papiersorten und andere Trägermaterialien.
4. Klasse – Kompetenzmodul 7:
7. Semester – gemäß Stundentafel I.1:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Materialien und Oberflächentechniken
– berufsspezifische Arten und Eigenschaften von zeitgemäßen Materialien und Kunststoffen benennen und zuordnen;
– historische und moderne Oberflächentechniken unterscheiden und deren Aufbau beschreiben.
Bereich Materialien und Oberflächentechniken:
Arten, Eigenschaften und Einsatzmöglichkeiten von zeitgemäße Materialien und Kunststoffen .
Historische und moderne Arten der Oberflächengestaltung auf Holz, Stein und Metall.
7. Semester – gemäß Stundentafel I.2:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Restaurierung und Konservierung
– die Grundsätze der Holz- und Steinrestaurierung und Holz- und Steinkonservierung erklären;
– einfache Restaurierungskonzepte entwickeln und Restaurierungsabläufe planen und dokumentieren;
– die wichtigsten Restaurierungsmaterialien und ihre Wirkungsweise sowie die erforderlichen Werkzeuge beschreiben.
Bereich Restaurierung und Konservierung:
Verfahren und Techniken von Restaurierungs- und Konservierungstechnologien, stilgerechte Ergänzung; Erkennen und Zuordnen typischer Stilmerkmale; erhaltende Maßnahmen wie Schutz, Konservieren, Restaurieren und Festigen von Stein, Holz und Metall; Einflüsse von Licht, Umwelt, Feuchtigkeit und Temperatur; Freilegen von Untergründen und Abbeizen; Dokumentation und Ablaufplanung.
8. Semester – gemäß Stundentafel I.2:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Materialien und Oberflächentechniken
– berufsspezifische Arten und Eigenschaften von zeitgemäßen Materialien und Kunststoffen benennen und zuordnen;
– historische und moderne Oberflächentechniken unterscheiden und deren Aufbau beschreiben.
Bereich Ausstellungsgestaltung und Organisation
– Objekte im Ausstellungsraum gekonnt positionieren und in Szene setzen;
– den Ablauf einer Ausstellung planen.
Bereich Materialien und Oberflächentechniken:
Arten, Eigenschaften und Einsatzmöglichkeiten von zeitgemäße Materialien und Kunststoffen.
Historische und moderne Arten der Oberflächengestaltung auf Holz, Stein und Metall.
Bereich Ausstellungsgestaltung und Organisation:
Ausstellungsgestaltung (Objektauswahl; Gestaltung der Präsentation; Belichtung; Farbkonzept).
Ausstellungsorganisation (Auswahl Ausstellungsort; Ausstellungszeit; Marketing; Druckwerke).
2. Klasse:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Grundbegriffe der Stilkunde und Kunstgeschichte
– die wesentlichen Grundbegriffe der Stilkunde und Kunstgeschichte nennen und einen zeitlichen Überblick über die verschiedenen Kunstepochen geben.
Bereich Grundlagen der Kunstepoche
– die wesentlichen gesellschaftlichen und religiösen Hintergründe für das Entstehen der Kunstepochen der Ägypter und der griechischen Antike nennen, erklären und in diversen Werken wiedererkennen.
Bereich Architektur
– die zentralen architektonischen Elemente der Kunstepochen der Ägypter und der griechischen Antike nennen, erklären und in diversen Bauwerken wiedererkennen.
Bereich Malerei, Skulptur und Plastik
– die wesentlichen Merkmale der Malerei sowie des plastischen und skulpturalen Gestaltens der Kunstepochen der Ägypter und der griechischen Antike nennen, erklären und in diversen Kunstwerken wiedererkennen.
Grundsätzliches der Kunstgeschichte, Überblick und Fachterminologie.
Kulturraum Ägypten, griechische Antike, kunstgeschichtlich relevante religiöse und gesellschaftliche Hintergründe sowie die wichtigsten Formen und Stilmerkmale dieser Epochen.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Grundlagen der Kunstepoche
– die wesentlichen gesellschaftlichen und religiösen Hintergründe für das Entstehen der Kunstepoche der römischen Antike, des Aufkommens der frühchristlich-byzantinischen Kultur und der Entstehung der Romanik nennen, erklären und in diversen Werken wiedererkennen.
Bereich Architektur
– die zentralen architektonischen Elemente der Kunstepochen der römischen Antike, der frühchristlich-byzantinischen Kultur und der Romanik nennen, erklären und in diversen Bauwerken wiedererkennen.
Bereich Malerei, Skulptur und Plastik
– die wesentlichen Merkmale der Malerei sowie des plastischen und skulpturalen Gestaltens der Kunstepochen der römischen Antike, der frühchristlich-byzantinischen Kultur und der Kunst der Romanik nennen, erklären und in diversen Kunstwerken wiedererkennen.
Kultur- und Kunstraum der römischen Antike, der frühchristlich-byzantinischen Kunst und der romanischen Kultur, kunstgeschichtlich relevante religiöse und gesellschaftliche Hintergründe sowie die wichtigsten Formen und Stilmerkmale dieser Epochen.
3. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Grundlagen der Kunstepoche
– die wesentlichen gesellschaftlichen und religiösen Hintergründe für das Entstehen der Kulturepochen der Gotik, der Renaissance und des Manierismus nennen, erklären und in diversen Werken wiedererkennen.
Bereich Architektur
– die zentralen architektonischen Elemente der Kulturepochen der Gotik, der Renaissance und des Manierismus nennen, erklären und in diversen Bauwerken wiedererkennen.
Bereich Malerei, Skulptur und Plastik
– die wesentlichen Merkmale der Malerei, des plastischen und skulpturalen Gestaltens der Kulturepochen der Gotik, der Renaissance und des Manierismus nennen, erklären und in diversen Kunstwerken wiedererkennen.
Kultur- und Kunstraum der Gotik, der Renaissance und des Manierismus, kunstgeschichtlich relevante religiöse und gesellschaftliche Hintergründe sowie die wichtigsten Formen und Stilmerkmale dieser Epochen.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Grundlagen der Kunstepoche
– die wesentlichen gesellschaftlichen und religiösen Hintergründe für das Entstehen der Kulturepochen Barock, Rokoko und Klassizismus nennen, erklären und in diversen Werken wiedererkennen.
Bereich Architektur
– die zentralen architektonischen Elemente der Kulturepochen Barock, Rokoko und Klassizismus nennen, erklären und in diversen Bauwerken wiedererkennen.
Bereich Malerei, Skulptur und Plastik
– die wesentlichen Merkmale der Malerei, des plastischen und skulpturalen Gestaltens der Kunstepochen Barock, Rokoko und Klassizismus nennen, erklären und in diversen Kunstwerken wiedererkennen.
Kultur- und Kunstraum der Kunst- und Kulturepochen Barock, Rokoko und Klassizismus, kunstgeschichtlich relevante religiöse und gesellschaftliche Hintergründe sowie die wichtigsten Formen und Stilmerkmale dieser Epochen.
4. Klasse – Kompetenzmodul 7:
7. Semester :
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Grundlagen der Kunstepoche
– die wesentlichen gesellschaftlichen und religiösen Hintergründe für das Entstehen der Kunstepochen des ausgehenden 19. Jahrhunderts und des Jugendstils nennen, erklären und in diversen Werken wiedererkennen.
Bereich Architektur
– die zentralen architektonischen Elemente der Kunstepoche des ausgehenden 19. Jahrhunderts und des Jugendstils nennen, erklären und in diversen Bauwerken wiedererkennen.
Bereich Malerei, Skulptur und Plastik
– die wesentlichen Merkmale der Malerei, des plastischen und skulpturalen Gestaltens der Kunstepochen des ausgehenden 19. Jahrhunderts und des Jugendstils nennen, erklären und in diversen Kunstwerken wiedererkennen.
Kultur- und Kunstraum des ausgehenden 19. Jahrhunderts (Romantik, Impressionismus ua.) und Jugendstils, kunstgeschichtlich relevante religiöse und gesellschaftliche Hintergründe sowie die wichtigsten Formen und Stilmerkmale dieser Epochen.
8. Semester – gemäß Stundentafel I.2:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Grundlagen der Kunstepoche
– die wesentlichen gesellschaftlichen und politischen Hintergründe für das Entstehen der Kunstepochen des 20. Jahrhunderts nennen, erklären und in diversen Werken wiedererkennen.
Bereich Malerei, Skulptur und Plastik
– die wesentlichen Merkmale der Malerei, des plastischen und skulpturalen Gestaltens der Kunstepochen des 20. Jahrhunderts nennen, erklären und in diversen Werken wiedererkennen.
Bereich Designtheorie
– die Grundzüge der Designgeschichte benennen;
– Funktionen von Design erklären und an ausgewählten Beispielen anwenden;
– die Formensprache des Designs anhand von Beispielen erkennen.
Kultur- und Kunstraum des 20. Jahrhunderts (Expressionismus, Dadaismus, Kubismus, Surrealismus, Pop-Art ua.), kunstgeschichtlich relevante religiöse und gesellschaftliche Hintergründe sowie die wichtigsten Formen und Stilmerkmale dieses Jahrhunderts.
Bereich Designtheorie:
Geschichte der Angewandten Kunst und des Design, der Funktion und der Formensprache von Kunst und Design.
Gemäß Stundentafel I.1.
Siehe Anlage 1.
Gemäß Stundentafel I.2.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe BGBl. Nr. 37/1989 idgF.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Für die weiteren Pflichtgegenstände und die verbindliche Übung sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff gemäß Abschnitt IX Unterabschnitt A bis C anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.
Für die Freigegenstände und unverbindlichen Übungen sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff gemäß Abschnitt IX Unterabschnitt E und F anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.
(Gesamtsemesterwochenstundenzahl und Semesterwochenstunden der einzelnen Unterrichtsgegenstände)
| Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung | Semesterwochenstunden | Summe | Lehrverpflichtungsgruppe | ||||||||||||||||||
| Klasse | |||||||||||||||||||||
| 1. | 2. | 3. | 4. | ||||||||||||||||||
| Semester | |||||||||||||||||||||
| 1. | 2. | 3. | 4. | 5. | 6. | 7. | |||||||||||||||
| A. | Allgemeinbildende Pflichtgegenstände | ||||||||||||||||||||
| 1. | Religion/Ethik 5 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 1 | 13 | (III)/III | |||||||||||
| 2. | Deutsch und Kommunikation | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 14 | (I) | |||||||||||
| 3. | Englisch | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | – | 12 | (I) | |||||||||||
| 4. | Geografie, Geschichte und Politische Bildung | 2 | 2 | 1 | 1 | – | – | – | 6 | (III) | |||||||||||
| 5. | Bewegung und Sport | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | – | 12 | (IVa) | |||||||||||
| 6. | Angewandte Mathematik | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | – | 12 | (I) | |||||||||||
| 7. | Naturwissenschaftliche Grundlagen | 2 | 2 | – | – | – | – | – | 4 | (II) | |||||||||||
| 8. | Angewandte Informatik | 2 | 2 | – | – | – | – | – | 4 | I | |||||||||||
| 9. | Blindenspezifische Schriftsysteme | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | – | 6 | (III) | |||||||||||
| 10. | Orientierung und Mobilität | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | – | 6 | (IV) | |||||||||||
| 11. | Einführung in den Gebrauch von Hilfsmitteln für Menschen mit Sehbehinderung | 1 | 1 | – | – | – | – | – | 2 | (IV) | |||||||||||
| B. | Fachpraxis und Fachtheorie | ||||||||||||||||||||
| 1. | Unternehmensführung | – | – | 2 | 2 | 2 | 2 | 1 | 9 | II | |||||||||||
| 2. | Konstruktion und Projektmanagement | 3 | 3 | 3 | 3 | 3 | 3 | 2 | 20 | I | |||||||||||
| 3. | Mechanik und Maschinenelemente | – | – | 3 | 3 | 4 | 3 | – | 13 | I | |||||||||||
| 4.a | Fertigungstechnik 1 – Werkstätte und Produktionstechnik 2 | 6 | 6 | 11 | 11 | 10 (3) | 10 (3) | 4 | 58 | III bzw. IV | |||||||||||
| 4.b | Fertigungstechnik 1 | 3 | 3 | 2 | 2 | 2 | 2 | – | 14 | I | |||||||||||
| 5.a | Elektrotechnik und Automatisierungstechnik – Werkstätte und Produktionstechnik | – | – | 1 | 1 | – | – | – | 2 | IV | |||||||||||
| 5.b | Elektrotechnik und Automatisierungstechnik | 2 | 2 | 2 | 2 | – | – | – | 8 | I | |||||||||||
| 6.a | Fertigungstechnik 2 – Werkstätte und Produktionstechnik 2 | – | – | – | – | 4 (1) | 4 (1) | 4 | 12 | III bzw. IV | |||||||||||
| 6.b | Fertigungstechnik 2 | – | – | – | – | – | – | 3 | 3 | I | |||||||||||
| 7 | Betriebspraxis | – | – | – | – | – | – | 20 | 20 | IV | |||||||||||
| C. | Verbindliche Übung | ||||||||||||||||||||
| 1. | Soziale und personale Kompetenz 3 | 1 (1) | 1 (1) | 1 (1) | 1 (1) | – | – | – | 4 | III | |||||||||||
| Gesamtsemesterwochenstundenzahl | 34 | 34 | 38 | 38 | 37 | 36 | 37 | 254 | |||||||||||||
| D. | Pflichtpraktikum | mindestens 4 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Eintritt in die 4. Klasse | |||||||||||||||||||
| Freigegenstände, Unverbindliche Übungen, Förderunterricht | Semesterwochenstunden | Summe | Lehrverpflichtungsgruppe | ||||||||||||||||||
| Klasse | |||||||||||||||||||||
| 1. | 2. | 3. | 4. | ||||||||||||||||||
| Semester | |||||||||||||||||||||
| 1. | 2. | 3. | 4. | 5. | 6. | 7. | |||||||||||||||
| E. | Freigegenstände | ||||||||||||||||||||
| 1. | Active English | 2 | 2 | 2 | 2 | 1 | 1 | – | I | ||||||||||||
| 2. | Blindenspezifische Schriftsysteme | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | – | III | ||||||||||||
| 3. | Projektmanagement | – | – | – | – | 2 | 2 | – | III | ||||||||||||
| 4. | Lebenspraktische Fertigkeiten | – | – | 2 | 2 | – | – | – | IV | ||||||||||||
| 5. | Mitarbeiterführung und ausbildung | – | – | – | – | – | 1 | 1 | III | ||||||||||||
| F. | Unverbindliche Übungen | ||||||||||||||||||||
| 1. | Bewegung und Sport | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | IVa | ||||||||||||
| 2. | Sprachtraining Deutsch | 2 | 2 | 2 | 2 | – | – | – | II | ||||||||||||
| 3. | Spielmusik | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | – | III | ||||||||||||
| G. | Förderunterricht 4 | ||||||||||||||||||||
| 1. | Deutsch und Kommunikation | ||||||||||||||||||||
| 2. | Englisch | ||||||||||||||||||||
| 3. | Angewandte Mathematik | ||||||||||||||||||||
| 4. | Blindenspezifische Pflichtgegenstände | ||||||||||||||||||||
| 5. | Fachtheoretische Pflichtgegenstände | ||||||||||||||||||||
__________________
1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel gemäß Abschnitt IV abgewichen werden.
2 Mit Werkstättenlaboratorium im Ausmaß der in Klammern angeführten Semesterwochenstunden.
3 Mit Übungen sowie in Verbindung und inhaltlicher Abstimmung mit einem oder mehreren der in den Abschnitten A. bzw. B. angeführten Pflichtgegenständen.
4 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.
5 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen.
Stundentafel der Deutschförderklasse
| Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung | Wochenstunden pro Semester | Lehrverpflichtungsgruppen |
| 1. Deutsch in der Deutschförderklasse | 20 | (I) |
| 2. Religion | 2 | (III) |
| 3. Weitere Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung 1 | x 2 | Einstufung wie entsprechende/r Pflichtgegenstand, Verbindliche Übung |
| Gesamtsemesterwochenstundenzahl | x 3 | |
| Freigegenstände und Unverbindliche Übungen 4 | ||
______________________________
1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion) und die verbindliche Übung gemäß der Stundentafel der Fachschule für Maschinenbau für blinde und sehbehinderte Menschen; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände und der verbindlichen Übung erfolgt durch die Schulleitung.
2 Die Festlegung der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen weiteren Pflichtgegenstände sowie die verbindliche Übung entfallen, erfolgt durch die Schulleitung; die Semesterwochenstunden der weiteren Pflichtgegenstände sowie der verbindlichen Übung ergeben sich aus der Differenz zur Gesamtsemesterwochenstundenzahl.
3 Die Gesamtsemesterwochenstundenzahl entspricht jener des jeweiligen Semesters gemäß der Stundentafel der Fachschule für Maschinenbau für blinde und sehbehinderte Menschen.
4 Wie Stundentafel der Fachschule für Maschinenbau für blinde und sehbehinderte Menschen.
Siehe Anlage 1.
Das fachbezogene Qualifikationsprofil des Lehrplans gemäß Stundentafel erfüllt zumindest die Anforderungen einer facheinschlägigen Lehrabschlussprüfung. Für den Bereich der beruflichen Qualifikationen, des Arbeitsrechts einschließlich der Kollektivverträge sowie des Sozialversicherungsrechts wird mit dem Zeugnis der Abschlussprüfung zumindest der Nachweis einer mit einer facheinschlägigen Lehrabschlussprüfung abgeschlossenen beruflichen Ausbildung gemäß § 34a Berufsausbildungsgesetz, BGBl. Nr. 142/1969 idgF erbracht. In diesem Sinn wird durch die Fachschule für Maschinenbau der Nachweis der Lehrabschlussprüfung des Lehrberufs für Metalltechnik mit den Hauptmodulen Maschinenbautechnik, Werkzeugbautechnik, Schweißtechnik, Zerspanungstechnik und den Spezialmodulen Prozess- und Fertigungstechnik sowie Konstruktionstechnik erbracht.
Die Fachschule für Maschinenbau ist eine auf den Erwerb von praktischen Fähigkeiten ausgerichtete Ausbildung für die Industrie und das Gewerbe im Bereich des Maschinenbaus und soll die für die dafür notwendigen Kenntnisse vermitteln. Die Absolventinnen und Absolventen sollen mit den erworbenen Kompetenzen in der gesamten Wertschöpfungskette im Bereich des Maschinenbaus tätig werden können.
Die Absolventinnen und Absolventen verfügen generell über ein fundiertes Verständnis über den Aufbau und die Wirkungsweise von maschinenbautechnischen Anlagen, ein solides Verständnis der Wechselwirkung von Planung (Konstruktion, Berechnung) und Fertigung sowie ein hohes Maß an Anwendungssicherheit in den genannten Tätigkeitsbereichen.
Für die selbstständige Ausübung von Gewerben ist der Nachweis der allgemeinen und besonderen Voraussetzungen erforderlich. Unter anderem ist im Bereich der besonderen Voraussetzungen der Nachweis der betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Kenntnisse vorgesehen. (§ 23 Abs. 1 GewO – „Unternehmerprüfung“). Gemäß § 8 Abs. 2 der Unternehmerprüfungsordnung, BGBl. Nr. 453/1993 idgF, führt der erfolgreiche Abschluss der technischen, gewerblichen und kunstgewerblichen Fachschulen gemäß § 58 des Schulorganisationsgesetzes zum Entfall des Prüfungsteiles „Unternehmerprüfung“.
Im Bereich Recht können die Absolventinnen und Absolventen die Voraussetzungen für den Abschluss und die Erfüllung eines Vertrages erläutern sowie Gewährleistungs-, Garantie- und Schadenersatzansprüche geltend machen. Sie können die verschiedenen Rechtsformen von Unternehmen und deren Organisation erläutern, sich Informationen aus dem Firmenbuch beschaffen. Sie können die wesentlichen Bestimmungen des Arbeitsrechts, des Gewerberechts und des Insolvenzrechts erläutern und im beruflichen Umfeld einsetzen.
Im Bereich Wirtschaft und Betriebstechnik können die Absolventinnen und Absolventen die Struktur des Jahresabschlusses beschreiben, aus betriebswirtschaftlichen Kennzahlen Schlussfolgerungen ziehen und die Ergebniswirksamkeit von einfachen Geschäftsfällen auf den Jahresabschluss beurteilen. Sie können die wichtigsten Kostenbegriffe erklären, eine einfache Kostenstellenrechnung durchführen, mit vorgegebenen Daten Kalkulationen durchführen, Deckungsbeiträge ermitteln und beurteilen. Sie können die verschiedenen Erscheinungsformen der Ertragsteuern erläutern, das System der Umsatzsteuer, der Personalnebenkosten und den Aufbau einfacher Lohn- und Gehaltsabrechnungen erklären. Sie können die Funktionsweise der Marketing-Instrumente erläutern, einfache Organigramme und Abläufe in Unternehmen interpretieren, Ziele und Aufgaben der Logistik sowie Vertriebs- und Beschaffungsprozesse beschreiben. Außerdem können Sie Gestaltungsgrundsätze der Produktion beschreiben, Methoden der Zeitermittlung erläutern, Arbeitspläne erstellen und Methoden des Projektmanagements und Qualitätsmanagements beschreiben und anwenden.
Die Absolventinnen und Absolventen können im Bereich Konstruktion technische Bauteile und Baugruppen normgerecht CAD-konform darstellen, fertigungs- und montagegerecht konstruieren, hinsichtlich der Funktion und wirtschaftlichen Herstellbarkeit beurteilen sowie eine technische Dokumentationen erstellen.
Die Absolventinnen und Absolventen können im Bereich „Projektmanagement“ die Projektorganisation erklären und im Team arbeiten.
Die Absolventinnen und Absolventen können im Bereich Statik Auflagerkräfte sowie Schwerpunkt und Reibungskräfte berechnen.
Die Absolventinnen und Absolventen können im Bereich Festigkeitslehre Bauteile hinsichtlich der Grenzspannung dimensionieren.
Die Absolventinnen und Absolventen können im Bereich Bewegungslehre die Grundgesetze der Kinematik und Kinetik erklären, die Auswirkung von Kräften auf die Bewegung von Körpern berechnen sowie eine einfache Leistungsberechnung durchführen.
Die Absolventinnen und Absolventen können im Bereich Maschinenelemente die Funktion von Maschinenelementen beschreiben sowie die gängigen Normteile des Maschinenbaus berechnen und auswählen.
Die Absolventinnen und Absolventen können im Bereich Zerspanungstechnik die wesentlichen Fertigungsverfahren und die Prüftechniken erklären, Bauteile und Baugruppen mit spanabhebenden Werkzeugen und Maschinen erzeugen sowie dokumentieren.
Die Absolventinnen und Absolventen können im Bereich CNC- und CAM-Technik CNC- Maschinen nach DIN 66025 programmieren und mittels Programmiersystem programmieren und Werkstücke auf CNC- Maschinen herstellen.
Die Absolventinnen und Absolventen können im Bereich Werkzeug- und Vorrichtungsbau, Kunststofftechnik einfache Schnitt- und Stanzwerkzeuge, einfache Vorrichtungen herstellen und einfache Schnitt- und Stanzwerkzeuge unter Verwendung von Maschinenelementen und Normteilen herstellen und in standhalten sowie Wärmebehandlungsverfahren erklären und anwenden, im Bereich „Kunststofftechnik“ Einsatz, Bearbeitung von Kunst- und Verbundstoffen erklären sowie Werkstücke und Baugruppen manuell und maschinell herstellen.
Die Absolventinnen und Absolventen können im Bereich Blechbearbeitung Ur- und Umformtechniken nennen, Bleche trennend und umformend bearbeiten, Verbindungen für Bleche erklären und herstellen sowie geeignete Verfahren zum Schutz von Oberflächen anwenden.
Die Absolventinnen und Absolventen können in der Werkstätte Schweißtechnik die Grundverfahren der Löt-, und Punktschweißtechnik anwenden sowie einzelne thermische Trennverfahren einsetzen.
Die Absolventinnen und Absolventen können im Bereich Fertigungsmesstechnik und Qualitätssicherung Methoden der Werkstoffprüfung erklären, optische und mechanische Feinmessmittel mit verschiedenen Methoden anwenden, zerstörende und nicht zerstörende Werkstoffprüfungen durchführen, Methoden der Oberflächentechnik und deren Anwendung beschreiben sowie die Messergebnisse dokumentieren.
Die Absolventinnen und Absolventen können im Bereich Arbeitsvorbereitung Stücklisten und Arbeitspläne erstellen, Zeit-, Produktionskostenermittlungen und Auftragsbearbeitungen mit einem ERP System durchführen.
Die Absolventinnen und Absolventen können im Bereich Werkstoffe die verschiedenen Werkstoffe und deren Einsatzgebiete sowie die Methoden der Wärmebehandlung, der Oberflächentechnik und der Prüfverfahren erklären.
Die Absolventinnen und Absolventen können im Bereich Zerspanungstechnik Werkzeugauslegungen nach Herstellerkriterien durchführen und die Wirtschaftlichkeit beurteilen.
Die Absolventinnen und Absolventen können im Bereich CNC- und CAM-Technik Werkzeugauswahl nach Herstellerkriterien durchführen, CNC- Maschinen nach DIN 66025 programmieren und mittels Programmiersystem im mehrachsigen Bereich programmieren und Werkstücke auf CNC- Maschinen herstellen sowie die Schnittparameter optimieren.
Die Absolventinnen und Absolventen können im Bereich Schweißtechnik die gängigen Punktschweiß- und Lötverfahren anwenden.
Die Absolventinnen und Absolventen können im Bereich Elektrotechnik elektrische Grundschaltungen erklären, nach einfachen Stromlaufplänen aufbauen und in Betrieb nehmen sowie einfache elektrische Größen messen.
Die Absolventinnen und Absolventen können im Bereich Automatisierungstechnik pneumatische Funktionsdiagramme lesen und die dazugehörigen Schaltplanentwürfe erstellen, einfache pneumatische Grundschaltungen nach Schaltplänen unter Beachtung einschlägiger Vorschriften aufbauen und in Betrieb nehmen sowie diese warten, systematisch Fehler, Mängel und Störungen aufsuchen und beheben.
Schulautonome Lehrplanbestimmungen (§ 6 Abs. 1 Schulorganisationsgesetz) eröffnen in dem vorgegebenen Rahmen Freiräume im Bereich der Stundentafel, der durch den Lehrplan geregelten Inhalte des Unterrichts (Lehrpläne der einzelnen Unterrichtsgegenstände), der Lern- und Arbeitsformen sowie der Lernorganisation. Die Nutzung dieser Freiräume hat auf der Grundlage eines Konzeptes zu erfolgen. Das Konzept hat die Anforderungen des regionalen Umfelds, insbesondere aber die Erfordernisse des Arbeitsmarktes im Bereich der technischen, gewerblichen und kunstgewerblichen Berufe, die Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler, der Schulpartner insgesamt sowie die personellen und materiellen Möglichkeiten des Schulstandortes zu berücksichtigen.
Schulautonome Lehrplanbestimmungen haben auf das allgemeine Bildungsziel und das fachbezogene Qualifikationsprofil, die damit verbundenen Berechtigungen, die Erhaltung der Übertrittmöglichkeiten zwischen Schulen sowie die Erfüllung der Bildungs- und Lehraufgaben Bedacht zu nehmen.
Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen können im Bereich der allgemeinbildenden Pflichtgegenstände, mit Ausnahme der Pflichtgegenstände „Religion“, „Ethik“ sowie „Bewegung und Sport“, Abweichungen von der Stundentafel unter Beachtung der Bildungs- und Lehraufgaben vorgenommen werden, indem die Aufteilung der Wochenstunden und die Verteilung des Lehrstoffs auf die Klassen bzw. Semester abweichend vorgenommen wird.
Anstelle des Pflichtgegenstandes „Englisch“ kann eine andere lebende Fremdsprache als Pflichtgegenstand festgelegt werden. In diesem Fall beziehen sich die Bestimmungen bezüglich integriertes Fremdsprachenlernen (CLIL) auf diese lebende Fremdsprache.
Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen können unter Beachtung der Bildungs- und Lehraufgaben im Bereich der fachpraktischen und fachtheoretischen Pflichtgegenstände Abweichungen von der Stundentafel nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen vorgenommen werden:
1. In den betreffenden Pflichtgegenständen ist es zulässig, die Aufteilung der Wochenstunden und die Verteilung des Lehrstoffs auf die Klassen bzw. Semester abweichend vorzunehmen.
2. Das Stundenausmaß der betreffenden Pflichtgegenstände (ausgenommen Pflichtgegenstand „Betriebspraxis“ und der Pflichtgegenstand „Unternehmensführung“) kann insgesamt um bis zu zehn Semesterwochenstunden im Verlauf der Ausbildung reduziert werden, um im Ausmaß der Reduktionen entweder zusätzliche Pflichtgegenstände einzuführen oder das Stundenausmaß von vorgesehenen Pflichtgegenständen zu erhöhen.
3. Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes „Betriebspraxis“ kann um bis 5 Semesterwochenstunden reduziert werden um im Ausmaß der Reduktion entweder zusätzliche Pflichtgegenstände einzuführen oder das Stundenausmaß von vorgesehenen Pflichtgegenständen zu erhöhen.
4. Bei Anwendung der in Z 2 und Z 3 genannten Maßnahmen ist zu beachten, dass die Gesamtsemesterwochenstundenzahl der Ausbildung erhalten bleibt. Die Reduktionen gemäß Z 2 unterliegen außerdem der Beschränkung, dass dadurch
– die Summe der Semesterwochenstunden je Pflichtgegenstand um nicht mehr als die Hälfte reduziert oder erhöht sowie
– weder die Zahl der geteilten Semesterwochenstunden noch die Zahl der zu bildenden Schüler- und Schülerinnengruppen erhöht werden darf.
Ferner können durch schulautonome Lehrplanbestimmungen Freigegenstände und Unverbindliche Übungen, ein Förderunterricht sowie ein geändertes Stundenausmaß in den, im Lehrplan vorgesehenen Freigegenständen, Unverbindlichen Übungen und Förderunterrichtsbereichen festgelegt werden.
Als fremdsprachlicher Schwerpunkt können in einzelnen Pflichtgegenständen (vorzugsweise in fachtheoretischen Pflichtgegenständen, aber auch in allgemein bildenden und fachpraktischen Pflichtgegenständen, ausgenommen jedoch die Pflichtgegenstände „Religion“, „Deutsch und Kommunikation“ und „Englisch“) ab der 2. Klasse bis zu 36 Unterrichtsstunden pro Klasse in Abstimmung mit dem Pflichtgegenstand „Englisch“ in englischer Sprache unterrichtet werden. Die Festlegung der Pflichtgegenstände und des Stundenausmaßes in den einzelnen Pflichtgegenständen und Klassen hat durch schulautonome Lehrplanbestimmungen zu erfolgen. Unberührt bleibt die Möglichkeit der Anordnung einer lebenden Fremdsprache als Unterrichtssprache gemäß § 16 Abs. 3 des Schulunterrichtsgesetzes.
Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen Änderungen gemäß Z 1 bis 3 des Absatzes „Schulautonome Abweichungen von der Stundentafel und vom Lehrstoff“ beschlossen werden, haben die schulautonomen Lehrplanbestimmungen auch die erforderlichen Regelungen hinsichtlich der Bildungs- und Lehraufgaben, der Lehrstoffumschreibungen sowie der didaktischen Grundsätze zu enthalten.
Bei Schaffung zusätzlicher Unterrichtsgegenstände und bei Veränderung bestehender Unterrichtsgegenstände ist auf das fachliche Ausbildungsziel des Lehrplanes zu achten.
Schülerinnen und Schüler sollen allgemeine oder fachliche Kompetenzen erwerben, die die in den anderen Pflichtgegenständen vermittelten Haltungen, Kenntnisse und Fertigkeiten unter Berücksichtigung regionaler Erfordernisse vertiefen oder ergänzen.
Die pädagogischen Möglichkeiten sollten so eingesetzt werden, dass insbesondere die Kooperationsfähigkeit, die gedankliche Mobilität sowie die Auseinandersetzung mit dem sozialen, ökonomischen und ökologischen Umfeld gefördert werden. Wo es das Sachgebiet zulässt, ist Projektunterricht auch klassenübergreifend oder geblockt zu empfehlen.
Soweit sich der Lehrstoff auf Inhalte erstreckt, die nicht innerhalb der lehrplanmäßig vorgesehenen Unterrichtsgegenstände durch entsprechende Erhöhung des Stundenausmaßes abgedeckt werden können, sind folgende zusätzliche Fachgebiete vorgesehen:
Fachgebiet „Fremdsprache“:
Eine weitere lebende Fremdsprache mit einer zum Pflichtgegenstand „Englisch“ analogen Gestaltung des Lehrstoffes und der didaktischen Grundsätze (Lehrverpflichtungsgruppe I).
Fachgebiet „Persönlichkeitsbildung“:
Förderung der Persönlichkeitsentwicklung durch kulturelle, allgemein bildende, musische, persönlichkeitsbildende oder berufsbezogene Unterrichtsangebote (Lehrverpflichtungsgruppe III).
Fachgebiet „Wirtschaft und Betriebstechnik“:
Unterrichtsangebote, die die wirtschaftliche und betriebstechnische Bildung in Bezug zur jeweiligen Fachrichtung ergänzen (Lehrverpflichtung II).
Fachgebiet „Recht und Entrepreneurship“:
Unterrichtsangebote, die die rechtliche Bildung vor allem im Hinblick auf die selbstständige Ausübung eines Gewerbes oder die Gründung und Führung eines Unternehmens ergänzen und vertiefen (Lehrverpflichtung III).
Fachgebiet „Geografie, Geschichte und politische Bildung, Volkswirtschaft“:
Unterrichtsangebote, die das geografische und historische Wissen vertiefen sowie volkswirtschaftliche und politische Bildung im Sinn einer umfassenden Erziehung zur mündigen Staatsbürgerin bzw. zum mündigen Staatsbürger gewährleisten (Lehrverpflichtungsgruppe III).
Fachgebiet „Umwelt“:
Einführende Darstellungen zur Ergänzung der technisch-naturwissenschaftlichen Bildung in allgemein-naturwissenschaftlichen Bereichen (Lehrverpflichtungsgruppe III).
Fachgebiet „Fachtheorie“:
Einführung in technische Disziplinen, die nicht den Schwerpunkt der Fachausbildung darstellen (Lehrverpflichtungsgruppe II). Den Ausbildungsschwerpunkt im Bereich der Fachtheorie vertiefende oder ergänzende Unterrichtsangebote mit nicht-enzyklopädischem Charakter (Lehrverpflichtungsgruppe I).
Fachgebiet „Projekt“:
Unterrichtsangebote, die eine gegenstandsübergreifende Vertiefung innerhalb der Fachrichtung zum Ziel haben, unter Einbeziehung von fachtheoretischen sowie fachpraktischen Elementen mit Laboratoriumscharakter bzw. Konstruktionsübungen (Lehrverpflichtungsgruppe I).
Siehe Anlage 1 mit folgenden Ergänzungen:
Der Unterricht soll immer von den sehr unterschiedlichen Lebens- und Lernerfahrungen der Jugendlichen ausgehen. Bei der Vermittlung des Lehrstoffes ist auf die eingeschränkte bzw. fehlende Möglichkeit der visuellen Wahrnehmung Rücksicht zu nehmen. Für blinde und sehbehinderte Menschen sind die in Regelschulen verwendeten Unterrichtsmedien wie Bücher, Overhead-Folien und Arbeitsblätter häufig nicht zugänglich. Sie müssen daher den besonderen Bedürfnissen entsprechend aufbereitet werden. Eine solche kann zB durch Übertragung von Texten in Punktschrift, in elektronischer Form oder durch schematische Graphiken in tastbarer Form geschehen. Es sind daher alle vorhandenen Sinne zu schulen und die sensorischen Wahrnehmungen wie Tasten, Spüren, Fühlen und Hören in den Unterricht einzubeziehen.
Der Tastsinn kann im Vergleich zum Sehsinn nur ein geringes Maß an Informationen vermitteln. Das ergibt sich einerseits durch das Fehlen von Farben und Mustern sowie durch die Unmöglichkeit, kleine Details zu erfassen, und andererseits dadurch, dass immer nur Teile des Ganzen erfasst und erst danach gedanklich „zusammengebaut“ werden können. Der Tastsinn ermöglicht nur eine sukzessive Erfassung im Unterschied zur simultanen des Sehsinns. Haptisch aufgenommene Informationen werden nur bei häufigen Wiederholungen im Gedächtnis behalten.
Visuelle Aufgaben sind häufig mit Hilfe der anderen Sinne durchführbar, wobei zu beachten ist, dass sehgeschädigte Menschen in der Regel einen größeren Zeitaufwand für die Erarbeitung eines Lehrstoffes benötigen. Es ist daher eine Auswahl grundlegender Inhalte zu treffen, an Hand derer man exemplarisch vorgegebene Lernziele erreichen kann.
Grafisch orientierte Bildungs- und Lehrstoffinhalte in einzelnen Fächern können von sehbehinderten und blinden Schülern soweit erfüllt werden, als eine Umsetzung durch den Einsatz spezieller optischer, elektronischer, taktiler oder verbaler Hilfsmittel möglich ist. Allenfalls können diese Inhalte zumindest theoretisch abgehandelt werden.
Sehen unter erschwerten Bedingungen bereitet in der Regel einen erhöhten psychischen Aufwand. Dieser ergibt sich unter anderem dadurch, dass Sehreize, die normalsichtige Menschen faktisch simultan aufnehmen und die das Gedächtnis und das schlussfolgernde Denken unterstützen, nacheinander aufgenommen und zusammengesetzt werden müssen. Der damit verbundene häufigere Rückbezug erfordert zusätzliche Seh- und Gedächtnisleistungen; Verlangsamung und rasche Ermüdung sind die Folgen.
Das praktische Tun soll im Mittelpunkt aller Lehrtätigkeiten stehen, wobei im besonderen Maße der Sicherheit der Schülerinnen und Schüler Rechnung zu tragen ist. Manche technische Vorgänge sind taktil nicht erfahrbar und müssen auf verbale Beschreibungen beschränkt werden. Der Lehrersprache kommt daher besondere Bedeutung zu. Dem Tonfall, der Sprachmelodie und der deutlichen Aussprache entnehmen blinde Menschen mehr Information als sehende. Zu berücksichtigen ist auch die ganzheitliche Begriffsbildung, um so genannte Worthülsen zu vermeiden. Die von den Schülerinnen und Schülern verwendeten Begriffe sind also immer auf ihre inhaltliche Belegung hin zu überprüfen.
Der Computer stellt für sehbehinderte und blinde Menschen eine zentrale Kommunikationsbrücke zu den sehenden Personen ihres Arbeitsumfeldes dar, die in der Regel die klassische Punktschrift nicht beherrschen. Damit die Chancen, die die neuen Technologien für Menschen mit Behinderung in sich bergen, in der Praxis auch tatsächlich zum Tragen kommen können, muss sichergestellt werden, dass die technische Ausstattung dem Leistungsvermögen und der Art der Behinderung angemessen ausgewählt wird und beinhaltet im Weiteren, dass diese komplexe Technik sachgerecht und effektiv einzusetzen ist. Die umfangreichen Möglichkeiten der Anwendung elektronischer Hilfsmittel sollen den Schülerinnen und Schülern durch fächerübergreifenden Einsatz verdeutlicht werden.
Eine permanente Anpassung von Schulungsmaterialien und Unterrichtsmethoden auf die sich ständig verändernde Hard- und Software-Landschaft ist notwendig.
Der Lehrstoff ist unter Heranziehung der im Werkstättenunterricht gewonnenen praktischen Erfahrungen zu behandeln. Die Vermittlung des Lehrstoffes soll mittels blindengerechter Modelle oder tastbarer Darstellungen geschehen.
Für Schülerinnen und Schüler mit Seheinschränkungen sind neben den Modellen vergrößerte Darstellungen zu verwenden.
Der Unterricht im Gegenstand Lebenspraktische Fertigkeiten ist nach den Erkenntnissen der modernen Ernährungswissenschaft lebensnah und behindertengerecht zu gestalten. Geruchs- und Geschmackssinn, Tastsinn und Gehör sind bei der Zubereitung von Nahrungsmitteln und beim Umgang mit mechanischen und elektrischen Geräten gezielt einzusetzen. Bei der Wahl von Verfahrensweisen, Geräten und Hilfsmitteln ist es wichtig, dass sie Zeit und Kraft sparen und dem Sehgeschädigten Sicherheit gewährleisten. Grundlegende Arbeitstechniken sind durch verstärktes Einüben zu automatisieren. Der Unterricht soll in geblockter Form durchgeführt werden.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
„Englisch“, „Geografie, Geschichte und Politische Bildung“, „Angewandte Mathematik“, „Naturwissenschaftliche Grundlagen“, „Angewandte Informatik“ und „Ethik“.
Siehe Anlage 1.
1. Klasse (1. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können
– Wortarten, Satzglieder und Satzarten erkennen, bestimmen und anwenden;
– grundlegende Regeln der Zeichensetzung und Rechtschreibung anwenden;
– die Standardsprache als Zugang zu Wissen, Beruf, Kultur und Gesellschaft schriftlich und mündlich korrekt anwenden;
– passende Gesprächsformen in privaten und beruflichen Sprechsituationen anwenden;
– Fragen verständlich und angemessen in der Standardsprache formulieren und beantworten;
– mündlichen Darstellungen folgen, sie verstehen und daraus Kerninformationen entnehmen;
– Sachverhalte in der Standardsprache darstellen;
– gängige Fremdwörter verstehen und richtig anwenden.
Sprachbewusstsein:
Wortarten, Satzglieder und Satzarten, Erkennen von Satzgrenzen. Zeichensetzung und Rechtschreibung, gängige Fremdwörter, Darstellung von Sachverhalten, Entnahme von Kerninformationen, Erkennen von Redeabsichten, freies Erzählen, Berichten und Beschreiben.
Zuhören und Sprechen:
Aktives Zuhören, Fragen in Standardsprache, Darstellung von Sachverhalten, Entnahme von Kerninformationen, Erkennen von Redeabsichten, freies Erzählen, Berichten und Beschreiben.
Schreiben:
Planen, Schreiben und Überarbeiten von Texten, Textsortenwissen (Erzählung, Bericht, Beschreibung, Inhaltsangabe, einfache Zusammenfassung, Privatbrief, E-Mail).
2. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können
– Fragen verständlich und angemessen in der Standardsprache formulieren und beantworten;
– schriftlichen Texten Informationen entnehmen;
– Informationen mündlich und schriftlich wiedergeben;
– über das nötige Textsortenwissen verfügen;
– in Situationen, mit denen sie vertraut sind, mündlich und schriftlich angemessen formulieren;
– eigene Texte planen, schreiben und mithilfe von Nachschlagewerken überarbeiten;
– bewusst mit Medien umgehen.
Lesen:
Lesetechniken und –strategien, Herausfiltern von Informationen, Erfassen der wesentlichen Inhalte, verständliches Vorlesen und sinnerfassendes Lesen,
Mündliche und schriftliche Kommunikation:
Darstellen von erlebten, gehörten, gesehenen und gelesenen Sachverhalten (Beschreiben, Berichten, Anleiten und Referieren – auch berufsspezifische Themenbereiche), praxisnahe Textformen (Exzerpt, Kurzfassung, Lebenslauf, Stellenbewerbung u.a.), kreative Textformen.
Reflexion:
Reflexion über die persönliche Lebenssituation, Hinterfragen des eigenen Medienkonsums.
Lern- und Arbeitstechniken:
Zielgerichtetes Beschaffen und Bearbeiten von Informationen, Benützung von Bibliotheken und elektronischen Medien, Lesetechniken.
Kultur – Gesellschaft – Medien:
Vergleichen von Themenkreisen in verschiedenen Darstellungsformen, Arten von Medien.
2. Klasse:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können
– Wortarten, Satzglieder und Satzarten erkennen, bestimmen und bewusst einsetzen;
– grundlegende Regeln der Zeichensetzung und Rechtschreibung anwenden;
– aktiv zuhören;
– mündlichen Darstellungen folgen, sie verstehen und daraus Detailinformationen entnehmen;
– Fragen verständlich und angemessen in der Standardsprache formulieren und beantworten;
– Sachverhalte in der Standardsprache darstellen;
– sinnerfassend lesen;
– schriftlichen Texten Informationen entnehmen.
Sprachrichtigkeit:
Praxisorientiertes Anwenden von Grammatik, Rechtschreibung und Zeichensetzung, Schreibung und Bedeutung fachsprachlicher Ausdrücke und häufig verwendeter Fremdwörter, Festigen und Vertiefen.
Mündliche und schriftliche Kommunikation:
Formulieren und Präsentieren verschiedener Themenbereiche (einschließlich berufsspezifischer Themenbereiche), Strukturieren und Visualisieren von Sachverhalten.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können
– Regeln der Rechtschreibung und Grammatik anwenden;
– wesentliche berufsbezogene Fremdwörter einsetzen und Fachbegriffe anwenden;
– an Diskussionen teilnehmen;
– Kurzpräsentationen vorbereiten und medienunterstützt durchführen;
– einfache Argumente formulieren und Stellungnahmen abgeben;
– Informationen einholen, filtern, ordnen, bearbeiten und präsentieren;
– über das nötige Textsortenwissen verfügen;
– mündlich und schriftlich angemessen formulieren;
– über angemessene Fertigkeiten im Bereich der Sprach- und Schreibrichtigkeit verfügen;
– Fehler erkennen und damit konstruktiv umgehen;
– über die gesellschaftliche Realität in Bezug auf ihre Lebenswelt und über Aspekte der Berufs- und Arbeitswelt reflektieren;
– ausgewählte Beispiele aus der Literatur unter Anleitung analysieren;
– wesentliche Merkmale literarischer Gattungen erkennen;
Sprachbewusstsein:
Rechtschreibung und Grammatik, Fachbegriffe und Fremdwörter aus dem beruflichen Umfeld.
Schreiben:
Einsetzen verknüpfender Elemente, Textsortenwissen (persönliche Gestaltung von Bewerbung, Lebenslauf, Motivationsschreiben), Planen, Schreiben und Überarbeiten von Texten, Beschreibung nichtlinearer Texte.
Zuhören und Sprechen:
Diskussion, Kurzpräsentationen mit Medienunterstützung, einfache Argumente, Stellungnahmen.
Lern- und Arbeitstechniken:
Auswählen und Auswerten von Informationen, kreative Arbeitstechniken (Mind – Mapping, Clustering).
Kultur – Gesellschaft – Medien:
Zugang zu unterschiedlichen Bereichen der Kultur, Auseinandersetzung mit Texten (Sachtexte und literarische Texte zu verschiedenen Themenkreisen), Sprachformen und -schichten in unterschiedlichen Kommunikationssituationen.
Reflexion:
Reflexion über Themen aus Gesellschaft, Politik und Wirtschaft in Zusammenhang mit der persönlichen Lebenswelt, Ausgewählte Beispiele aus der Literatur, Wesentliche Merkmale literarischer Gattungen.
3. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können
– Regeln der Rechtschreibung und Grammatik anwenden;
– verstehen wesentliche berufsbezogene Fremdwörter und Fachbegriffe und können diese anwenden;
– kritisch Stellung zu Problemen aus Gesellschaft, Politik und Wirtschaft nehmen;
– über Aspekte der Berufs- und Arbeitswelt reflektieren;
– Informationen einholen, filtern, ordnen, bearbeiten und präsentieren;
– über das nötige Textsortenwissen verfügen;
– Texte planen, schreiben und überarbeiten.
Sprachbewusstsein:
Rechtschreibung und Grammatik, Fachbegriffe und Fremdwörter aus dem beruflichen Umfeld.
Zuhören und Sprechen:
Stellungnahme zu relevanten Themen der Medienberichterstattung, Argumentieren und Appellieren, adressatenorientiertes und anlassbezogenes Sprechen (einfache monologische und dialogische Gesprächsformen (zB Rede, Beratungsgespräch, Verkaufsgespräch, Bewerbungsgespräch), Nichtlineare Texte.
Lesen:
Textsortenwissen (fiktionale und nichtfiktionale Texte).
Schreiben:
Teilschritte des Schreibprozesses, Strukturieren von Argumenten, Nichtlineare Texte, Textsortenwissen (Leserbrief, Stellungnahme, Erörterung).
Reflexion:
Reflexion über Themen aus Gesellschaft, Politik und Wirtschaft, Zielorientierte Nutzung von Medien als Informationsquellen, Ausgewählte Beispiele aus der Literatur.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können
– nichtlineare Texte beschreiben und analysieren;
– mündlich und schriftlich adressatengerecht formulieren;
– über angemessene Fertigkeiten im Bereich der Sprach- und Schreibrichtigkeit verfügen;
– Fehler erkennen und damit konstruktiv umgehen;
– zu relevanten Themen der Medienberichterstattung kritisch Stellung nehmen;
– ausgewählte Beispiele aus der Literatur unter Anleitung analysieren;
– Medien zielorientiert als Informationsquellen nutzen.
Sprachbewusstsein:
Rechtschreibung und Grammatik, Fachbegriffe und Fremdwörter aus dem beruflichen Umfeld.
Zuhören und Sprechen:
Themen der Medienberichterstattung, Argumentieren und Appellieren, Nichtlineare Texte.
Lesen:
Textsortenwissen (fiktionale und nichtfiktionale Texte).
Schreiben:
Teilschritte des Schreibprozesses, Strukturieren von Argumenten, nichtlineare Texte, Textsortenwissen (Leserbrief, Stellungnahme, Erörterung).
Reflexion:
Reflexion über Themen aus Gesellschaft, Politik und Wirtschaft, Medien als Informationsquellen, ausgewählte Beispiele aus der Literatur unter Anleitung.
4. Klasse – Kompetenzmodul 7:
7. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können
– Inhalte unter Berücksichtigung der jeweiligen Fachrichtung zielgruppenorientiert und mit Medienunterstützung präsentieren;
– Texte formal und inhaltlich erschließen sowie sich mit Texten und Medien auseinandersetzen;
– Texte mit unterschiedlicher Intention planen, verfassen und überarbeiten.
Zuhören und Sprechen:
Präsentation unter Berücksichtigung unterschiedlicher Zielgruppen.
Lesen:
Erschließung und Bewertung von Texten in verschiedenen Medien.
Schreiben:
Analyse und Argumentation von Sachverhalten aus dem beruflichen, gesellschaftlichen und kulturellen Umfeld, Textoptimierung, Portfolio als Produkt der Fachrichtung oder Dokumentation der Betriebspraxis.
1. Klasse (1. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können
– die Grundelemente des Langlaufs/Alpinen Schilaufs anwenden;
– die Grundkenntnisse des Verhaltens im winterlichen Gelände beschreiben und diese in der Praxis umsetzen;
– die Baderegeln beschreiben und sich der Badeordnung entsprechend verhalten;
– die Grundtechniken des Brust- und Rückenschwimmens anwenden;
– die Spielregeln des Torballspiels anwenden;
– diverse Lauf- und Startübungen absolvieren;
– ihre eigenen Körperpositionen bewusst wahrnehmen und ihre Bewegungsfähigkeit steigern;
– einen Geräteparcours durchlaufen.
Schilauf:
Grundelemente im Langlauf/Alpinen Schilauf, Grundkenntnisse des Verhaltens im winterlichen Gelände.
Schwimmen:
Badeordnung und Baderegeln, Wassergewöhnung (Auftrieb, Tauch- und Gleitübungen), kleine Spiele im Wasser, Technik des Brust- und Rückenschwimmens.
Turnen:
Schaukeln und Schwingen auf und über Geräte mit Steigerung nach Komplexität, Höhe und Weite, Torballspiel, gruppendynamische Lauf,- und Bewegungsspiele, funktionelle Gymnastik, Koordination- und Konditionsübungen.
2. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können
– Haltungsschwächen, die durch die Sehbeeinträchtigung bedingt sind, entgegenwirken und Koordinationsstörungen, durch geringe Muskelspannung und psychomotorischer Besonderheiten durch gezielte Übungen vorbeugen;
– die Notwendigkeit der Körperhygiene, gerade nach körperlicher Betätigung, beschreiben und diese durchführen;
– über verschiedene Geräte balancieren, auf der Sprossenwand klettern sowie auf Seilen hangeln und schwingen;
– Laufübungen absolvieren;
– den Schlagball mit der richtigen Technik werfen.
Turnen:
Übungen zur Verbesserung der Atmungs- und Haltungsgewohnheiten, Lauf und Bewegungsspiele, Bewegungsaufgaben wie Kriechen, Laufen mit erhöhten Geschicklichkeitsanforderungen, Übungen im Steigen, Klettern, Hangeln und Wälzen, Überklettern von Hindernissen.
Leichtathletik:
Schlagball, Mittelstreckenlauf.
2. Klasse:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können
– beim Brust- und Rückenschwimmen einen erhöhten persönlichen Leistungsstand erzielen;
– die Grundtechniken des Brust- und Rückenkraulens umsetzen;
– den Startsprung, den Rückenkraulstart und die verschiedenen Wenden durchführen;
– einfache Elemente des Bodenturnens ausführen;
– diverse Lauf- und Startübungen absolvieren;
– einen Standweitsprung selbstständig ausführen;
– verschiedene Ausdauer-, Kräftigungs-, Dehnungs- und Koordinationsübungen erklären und ausführen.
Schwimmen :
Technikverbesserung im Brust- und Rückenschwimmen, Wende, Startsprung, Schwimmen auf Ausdauer und Zeit. Technik des Brust- und Rückenkraulens.
Turnen:
Verschiedene Formen des Bodenturnens, Laufübungen zur Steigerung von Reaktion, Koordination, Schnelligkeit, Ausdauer und Gewandtheit. Startübungen, Dauerläufe.
Leichtathletik:
Kurzstreckenlauf, Standweitsprung.
Bewegungsspiele:
Grundlegendes Spiel- und Regelverständnis, Funktionelle und rhythmische Gymnastik.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die Techniken des Langlaufs/Alpinen Schilaufs mit erweiterten persönlichen Fähigkeiten und Fertigkeiten anwenden;
– das Verhalten im winterlichen Gelände in Extremsituationen nachvollziehen und entsprechend handeln;
– erweiterte Techniken des Brust- und Rückenkraulens inklusive Start und Wende durchführen;
– einfache Aufgänge und Abgänge bei schulterhohen Geräten vorzeigen;
– sich mit Pedalos und Rollbrettern fortbewegen;
– Kurz- und Mittelstrecken mit Wettbewerbscharakter ausführen;
– die Weitsprungtechnik mit Anlauf in Grobform ausführen;
– in Bewegungsspielen Spiel- und Regelverständnis sowie taktisches Verständnis zeigen;
– einfache Tanzschritte im Rhythmus der Musik durchführen.
Schilauf:
Verbessern der Grundkenntnisse im Langlauf/Alpinen Schilauf, Vergleichswettfahrten (erweiterte Kenntnisse des Verhaltens im winterlichen Gelände).
Schwimmen:
Technikverbesserung im Brust- und Rückenkraulen, (Start und Wende, Schwimmen auf Ausdauer und Zeit, Tauchübungen in geringer Tiefe).
Turnen:
Laufübungen zur Steigerung von Reaktion, Koordination, Schnelligkeit, Ausdauer und Gewandtheit, einfache Aufgänge und Abgänge bei schulterhohen Geräten, Gleichgewichtsschulung auf Rollbrettern und Pedalos, Wettläufe auf Kurz- und Mittelstrecken, auch in Staffelform, Weitsprung mit Anlauf.
Bewegungsspiele:
Erweitertes Spiel- und Regelverständnis sowie taktisches Verständnis, einfache Tänze.
3. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können
– Brust- und Rückenschwimmen und Kraulen durchführen;
– verschiedene Techniken der Selbst- und Fremdrettung praktisch demonstrieren;
– Wettläufe auf Kurz- und Mittelstrecken durchführen;
– die Wettkampfbedingungen und Wettkampfregeln anwenden;
– verschiedene Ballspiele für blinde und sehbehinderte Menschen durchführen;
– komplexe Tänze, Tanzschritte und Bewegungsabfolgen durchführen;
– an Mannschaftsbewerben, Gruppentänzen und Schulveranstaltungen teilnehmen.
Schwimmen:
Grundlegende Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse in den Schwimmstilen Brust- und Rückenschwimmen sowie Kraulen, Schwimmen auf Schnelligkeit und Ausdauer., Staffeln in verschiedenen Lagen, Selbst- und Fremdrettung.
Turnen:
Laufübungen zur Steigerung von Reaktion, Koordination, Schnelligkeit, Ausdauer und Gewandtheit. Wettläufe auf Kurz- und Mittelstrecken, auch in Staffelform, verschiedene Ballspiele, im Besonderen Torball.
Bewegungsspiele:
Tänze mit komplexeren Bewegungsabläufen, Vorstellen der verschiedenen Behindertensportorganisationen.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können
– Brust- und Rückenschwimmen sowie Kraulen mit entsprechender Technik, Schnelligkeit und Ausdauer durchführen;
– verschiedene Ballspiele für blinde und sehbehinderte Menschen regelgerecht spielen;
– die Rolle des Sports in Gesellschaft und Wirtschaft beschreiben;
– „Life Time-Sportarten“ und Möglichkeiten sportlicher Betätigung über die Schulzeit hinaus nennen;
– Wettläufe auf Kurz- und Mittelstrecken sowie den Weitsprung durchführen;
– die allgemeine Leistungsfähigkeit, Ausdauer und Belastbarkeit, wobei der individuelle Leistungszuwachs Beachtung findet, verbessern;
– einfache Choreografien vorführen.
Schwimmen:
Vertiefende und erweiterte Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse in allen erlernten Schwimmstilen, Schwimmen auf Schnelligkeit und Ausdauer, Staffeln in verschiedenen Lagen.
Turnen:
Laufübungen zur Steigerung von Reaktion, Koordination, Schnelligkeit, Ausdauer und Gewandtheit, Gelände- und Orientierungsläufe.
Leichtathletik:
Ausdauerlauf, Kurzstreckenlauf, Weitsprung, Wurf, verschiedene Ballspiele, im Besonderen Torball mit erweitertem Regelwerk.
Bewegungsspiele:
Verbesserung der Koordinations-, Wahrnehmungsleistungen sowie Sozialkompetenzen, einfache Choreografien mit verschiedenen Geräten.
1. Klasse (1. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler
– die geschichtliche Entwicklung der Blindenschriftsysteme erklären;
– die einzelnen Teile der Punktschriftschreibmaschine benennen und kennen deren Funktion;
– verschiedene Einstellungen für das Layout an der Blindenschriftschreibmaschine vornehmen;
– die Symbole der Basis- und Vollschrift schreiben und lesen;
– Interpunktions- und Sonderzeichen schreiben und lesen.
Geschichtliche Entwicklung der Blindenschriftsysteme, Gebrauch der Punktschriftschreibmaschine, Zeichen der Basis- und der Vollschrift, Interpunktions- und Sonderzeichen.
2. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die Symbole der Zahlen, der Zahl-Wort-Verbindungen, der Striche, der Hervorhebungen und der Akzentbuchstaben schreiben und lesen;
– die Symbole der Daten sowie die Angabe der Uhrzeit schreiben und lesen;
– einfache mathematische Symbole schreiben, anwenden und lesen;
– Texte in Vollschrift mit der Punktschriftmaschine schreiben;
– vorgegebene Vollschrifttexte lesen.
Zahlen, Uhrzeit, Datum, Zahl-Wort-Verbindungen, Striche, Groß- und Kleinschreibung, Hervorhebungen, Akzentbuchstaben, mathematische Zeichen und Einschübe, Tastübungen – Lesen von bekannten und unbekannten Texten.
2. Klasse:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die Unterschiede einzelner Zeichen zwischen der 6-Punkt- und 8-Punkt-Schrift erkennen;
– die 8-Punkt-Computer-Braille-Schrift lesen;
– die gekürzten Lautgruppen schreiben und lesen;
– die Regeln über die Anwendung der Lautgruppenkürzungen anwenden;
– die Vor- und Nachsilben schreiben und lesen (haptisch erfassen);
– die Regeln über die Anwendung der Vor- und Nachsilben anwenden.
Eurobraille:
Klein- und Großbuchstaben des Alphabets, klein- und großgeschriebene Umlaute, Satz-, Rechen- und Internetzeichen, Blindenkurzschriftsystem (gekürzte Lautgruppen, Vor- und Nachsilben), Lesen und Schreiben der Kürzungen sowie Anwendung in einfachen Texten, Schreiben mit der Blindenschriftmaschine, Lesen am braillebedruckten Blatt und auf der Braillezeile.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können
– einformige Wort- und Wortstammkürzungen schreiben und lesen;
– die Regeln über die Anwendung der einformigen Wort- und Wortstammkürzungen anwenden;
– die Kommakürzungen schreiben und lesen;
– Kommakürzungen mit dem Umlautungspunkt schreiben und lesen;
– vorbereitete Texte mit den erlernten Kürzungen in einem angemessenen Tempo sinnerfassend lesen;
– eine angemessene Schreibgeläufigkeit (Geschwindigkeit) mit der Blindenschriftschreibmaschine erzielen;
– auf der Braillezeile digitale Inhalte mit angemessenem Lesetempo lesen.
Wort- und Wortstammkürzungen, Kommakürzungen, Schreiben auf der Punktschriftmaschine, Lesen am braillebedruckten Blatt und auf der Braillezeile.
3. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können
– zweiformige Wort- und Wortstammkürzungen schreiben und lesen;
– Hilfszeichen und besondere Schreibweisen schreiben und haptisch erkennen;
– vorbereitete Lesetexte mit den erlernten Kürzungen in einem angemessenen Tempo sinnerfassend lesen;
– grundlegende Größen und Einheiten in den Naturwissenschaften darstellen bzw. schreiben und haptisch erfassen.
Zweiformige Kürzungen, Umlautpunkt, Aufhebungspunkt, Schreiben mit der Punktschriftmaschine, Lesen am braillebedruckten Blatt und auf der Braillezeile.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können
– Einschübe in Basis-, Voll- und Kurzschrift mit der Punktschriftmaschine schreiben als auch haptisch erfassen;
– nicht vorbereitete Texte ausdrucksvoll und sinnerfassend lesen;
– selbstgefertigte und vorgegebene Punktschriftstücke mittels PC digitalisieren;
– Notizen auf Punktschrifttafeln schreiben und lesen;
– Zeichen aus speziellen Schriftsystemen – so weit in den einzelnen Fachgebieten benötigt (8 Punkte Braille, Mathematik) – schreiben und lesen.
Einschübe in Basis-, Voll- und Kurzschrift, Einschübe von Fremdsprachen, mathematischen Zeichen und Computer-Braille, spezielle Schriftsysteme ( nach Erfordernis in den einzelnen Fachgebieten), Lesen von Texten, Vortragen (Rezitieren) eines Textes in Kurzschrift, Vertiefen und Festigen der Blindenkurzschrift und des Computer Brailles einschließlich der Beschränkungen bei der Anwendung der Kürzungen sowie der Satz-, Hilfs- und Sonderzeichen.
1. Klasse (1. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können
– sich am Arbeitsplatz, in den Unterrichtsräumen, im Schulgebäude, im Schulgelände und in der näheren Umgebung der Schule zielgerichtet, sicher und selbstständig fortbewegen;
– den Schulweg selbstständig bewältigen;
– den weißen Langstock als Orientierungshilfe, Schutzhilfe und Verkehrsschutzzeichen nutzen.
Orientierung und Mobilität:
Am Arbeitsplatz, in den Unterrichtsräumen, im Schulgebäude, im Schulgelände, in der näheren Umgebung der Schule, individueller Schulweg, je nach Bedarf.
Begriffsbildung:
Aufbau des Körperschemas, Lagebeziehungen zwischen Körper und Umwelt sowie Objekt zu Objekt herstellen, Förderung der Grob- und Feinmotorik (Hand-Fuß-Koordination). Grundbegriffe des Straßenverkehrs.
Grundelemente:
Vertrauensgrundsatz der Straßenverkehrsordnung (Kennzeichnungspflicht), Techniken der Sehenden Begleitung:
Annehmen und Ablehnen von Hilfe, Körperschutztechniken, Gleiten, Ausrichten, Suchtechniken, Vertrautmachen mit unbekannten Räumlichkeiten, Orientierung in unbekannten Gebäuden.
2. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die wahrgenommenen Sinneseindrücke logisch verarbeiten und in das Orientierungsdenken einfließen lassen;
– Überquerungen an nicht zu komplexen Kreuzungen selbstständig durchführen;
– die Techniken der Sehenden Begleitung sowohl in der Rolle des zu Führenden als auch des Begleiters anwenden.
Sinnesschulung:
Tasten (haptische Wahrnehmung), Hören (auditive, aurale oder akustische Wahrnehmung), Sehen (visuelle Wahrnehmung, Low Vision).
Langstocktechniken:
Diagonaltechnik, Senkrechter Stock, Treppentechniken, Pendeltechnik.
Ruhiges Wohngebiet:
Einführung in das Gehen im Freien, Verfolgen von taktilen Leitlinien, Zurechtfinden nach Verlaufen, Wahrnehmen von Gehsteigkanten, Umgang mit geparkten Autos auf dem Gehsteig, Umgang mit Passanten (Hilfe erbitten/ablehnen).
Straßenüberquerungen:
Überquerung am geparkten Auto, Sicherheitsüberquerung, Parallelüberquerung, Überquerung am Zebrastreifen, Überquerung an Lichtsignalanlagen mit Akustik/Vibration.
Öffentliche Verkehrsmittel:
Zurücklegung des Schulweges.
2. Klasse:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können
– sich im ruhigen Wohngebiet/im kleinen Geschäftsviertel zielgerichtet, sicher und selbstständig fortbewegen;
– tastbare Pläne lesen und in der Praxis verwerten;
– sich nach Himmelsrichtungen orientieren und einen Kompass nutzen;
– die allgemeinen Regeln, Verhaltensweisen und Gepflogenheiten der Straßenverkehrsteilnahme beschreiben;
– verschiedene Sinnesreize aufnehmen, interpretieren und in der Orientierung und Mobilität für sich nutzen;
– Überquerungen an Fußgänger- und Bedarfsampeln sowie an Kreuzungen mit zweiphasiger Regelung selbstständig durchführen.
Orientierung und Mobilität:
Im ruhigen Wohngebiet/im kleinen Geschäftsviertel.
Begriffsbildung:
Taktiles Planstudium, Aufbau einer geistigen Landkarte, Methoden der Gedächtnisentlastung, Kreuzungsarten und ihre Regelung, Grundbegriffe der Straßenverkehrsteilnahme (Regeln, Gepflogenheiten, Verhaltensweisen).
Grundelemente:
Vertrautmachen mit dem Kraftfahrzeug (Ein- und Ausstieg, Sicherheitsgurte etc.), Orientierung in Geschäften, Orientierungsübungen und Himmelsrichtungen, Kompasshandhabung.
Sinnesschulung:
Low Vision (optische und elektronische Hilfen), Gehörschulung (Schallprinzipien), Riechen (olfaktorische Wahrnehmung), Schmecken (gustatorische Wahrnehmung), Bedeutung weiterer Sinne wie Gleichgewichtssinn, Tiefensensibilität, Temperatursinn und Schmerzempfindung.
Langstocktechniken:
Variationen mit sehender Begleitung, Unterbringung des Langstocks bei Nichtverwendung, Stockintegration und Koordination.
Ruhiges Wohngebiet / Kleines Geschäftsviertel:
Überquerung an zweiphasigen Verkehrsampeln, Überquerung an einer Fußgänger- und Bedarfsampel, Lokalisation von Geschäften (markante Punkte, Vertrautmachen).
Benützung öffentlicher Verkehrsmittel:
Notwendige Verkehrsmittel für den Schulweg bzw. zum Erreichen der jeweiligen Trainingsgebiete.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können
– sich im Wohngebiet/Geschäftsviertel mit erhöhtem Passanten- und Verkehrsaufkommen zielgerichtet, sicher und selbstständig fortzubewegen;
– mit unbekannten Menschen Kontakt aufnehmen und gezielt nach Hilfe fragen;
– Überquerungen an Kreuzungen mit mehrphasiger Regelung und am Kreisverkehr mit Zebrastreifen selbstständig durchführen;
– den Weg zu einem Geschäft selbstständig zurücklegen und Einkäufe tätigen.
Orientierung und Mobilität:
Im belebten Wohngebiet oder Geschäftsviertel.
Langstocktechniken:
Pendelgleittechnik, Pendelziehtechnik, Handwechsel.
Soziale Interaktion:
Kontaktaufnahme mit fremden Personen (zB: Informationen erfragen, Hilfe gezielt annehmen bzw. ablehnen, Einkaufsgespräche führen, an Kassen bezahlen, Fahrscheine lösen).
Belebtes Wohngebiet oder Geschäftsviertel:
Überquerung an mehrphasigen Verkehrsampeln, Überquerungen an einem Kreisverkehr mit Zebrastreifen, Vertrautmachen mit Kaufhäusern, Rolltreppe, Lift, Ausnützung des Fußgängerverkehrs, Sehende Hilfe, Erfragen von Informationen, Vertrautmachen mit breiten Einfahrten und Tankstellen als Gefahrenquelle besonderer Art, selbstständige Routen und Einkauf.
Benützung öffentlicher Verkehrsmittel:
Notwendige Verkehrsmittel für den Schulweg bzw. zum Erreichen der jeweiligen Trainingsgebiete.
3. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können
– sich im innerstädtischen Bereich und am Hauptbahnhof zielgerichtet, sicher und selbstständig fortbewegen;
– unbekannte Wege durch Transferleistung der bisher erlernten Techniken und Verhaltensweisen sowie der gezielten Inanspruchnahme von Hilfe alleine bewältigen.
Orientierung und Mobilität:
In der Innenstadt, am Hauptbahnhof.
Langstocktechniken:
Kurzer Stock, Schwimmen mit dem Fußgängerstrom, Elektronische Orientierungshilfen und Hindernismelder.
Öffentliche Verkehrsmittel:
Routen in unbekannte Gebiete mit Umsteigen in/zwischen Straßenbahn, Bus und Zug.
6. Semester- Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können
– einen Fußgängerstrom zur Orientierung nutzen;
– unbekannte Wege nach Planstudium oder verbaler Beschreibung selbstständig bewältigen;
– im Falle des Verirrens wieder zu einem bekannten Punkt gelangen.
Orientierung und Mobilität:
In unbekanntem Gebiet, Anwendung der erarbeiteten Techniken im Transfer, Zurücklegen unbekannter Wege nach verbaler Beschreibung, Zurücklegen unbekannter Wege nach selbstständigem Planstudium, Benützung öffentlicher Verkehrsmittel auf unbekannten Linien (Umsteigen, Hilfe von Mitmenschen einholen), Vorbereitung und Durchführung eines Drop off (Zurechtfinden in einer fremden Umgebung, zum Beispiel nach Verirren).
1. Klasse (1. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können
– ihre Sehbehinderung erläutern darüber Auskunft erteilen;
– die Auswirkungen der Sehbeeinträchtigung beschreiben;
– über ihre individuellen Bedürfnisse Auskunft geben;
– ihren persönlichen Maßnahmenkatalog zur Rehabilitation erläutern;
– die Notwendigkeit regelmäßiger Augenarztbesuche argumentieren;
– die Notwendigkeit des intensiven Kontakts zu Beratungsstellen, diversen Optikern und Vertriebsfirmen für eine adäquate Hilfsmittelversorgung argumentieren.
Sehen und andere Sinne:
Funktionale Evaluation zur Ermittlung des effektiv einsetzbaren Sehvermögens, Bestandsaufnahme und individuelle Fallanalyse, Evaluierung des eventuell vorhandenen Sehvermögens, Erstellung eines persönlichen Maßnahmenkatalogs.
Grundlagen der Physiologie und Funktion des menschlichen Auges mit Fachterminologie, Fehlfunktionen des menschlichen Auges, persönliche Sehbeeinträchtigung und ihre Auswirkungen.
Förderung des individuell vorhandenen Sehvermögens. Sensibilisierung, Schulung und Aktivierung der Sinne sowie Verbesserung der Interpretation und Verwertung der Sinneseindrücke.
2. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können
– spezielle Hilfsmittel zur Kommunikation und zur Orientierung anwenden;
– durch Erprobung eine auf ihre Sehschädigung abgestimmte Auswahl der Hilfsmittel vornehmen;
– die ausgewählten Hilfsmittel entsprechend handhaben und gezielt einsetzen;
– die Zeichen der 8-Punkt-Brailleschrift (Eurobraille) in Punktzuordnungen verbal wiedergeben und auf der Braillezeile lesen;
– Tastenkombinationen (Shortcuts) verwenden und können sowohl die in den Hilfsprogrammen implementierten Möglichkeiten als auch die Verwendung der Routingtasten auf der Braillezeile als Ersatz für die Benutzung der Maus nutzen.
Hilfsmittel:
Allgemeine Hilfsmittel mit tastbaren Markierungen oder akustischen Ausgaben wie Uhren und Messhilfen etc., optische Hilfsmittel wie Lupen und Monokulare, elektronische Hilfsmittel wie Lupen, Bildschirmlesegeräte, Hindernismelder, Kompass, Lichterkennungsgerät, Farberkennungsgerät.
IT-Grundschulung (assistierende Technologien):
Sprach-Ein- und -Ausgabegeräte, ScreenMagnifier (Vergrößerungsprogramme), Braille-Ein- und -Ausgabegeräte, ScreenReader (Bildschirmausleseprogramme für Braillezeile), 8-Punkt-Computer-Braille-Schrift (Eurobraille).
Siehe Anlage 1.
1.Klasse (1. und 2. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Konstruktion
– einfache Konstruktionsaufgaben mittels geeigneter Abbildungsverfahren lösen;
– einfache normgerechte Zeichnungen erstellen und lesen.
Bereich Konstruktion:
Erstellen und lesen normgerechter technischer Zeichnungen (Blattgrößen, Normschrift, Linienarten, Linienbreiten, Maßstäbe, Darstellung von Werkstücken, Bemaßung und Allgemeintoleranzen, Freihandskizzen, Schnittdarstellung, Oberflächenangaben, Werkstückkanten, Darstellung und Bemaßung von Werkstückeinzelheiten).
2. Klasse:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Konstruktion
– technische Bauteile und einfache Baugruppen in Hinblick auf ihre Funktion analysieren und darstellen, lösbare Verbindungen darstellen sowie die wirtschaftlichen Auswirkungen von Fertigungsangaben beschreiben.
Bereich Konstruktion:
Wirtschaftliche Fertigung (Auswahl von Oberflächenangaben, Toleranzen, Passungen); Normgerechte Darstellung lösbarer Verbindungen (Schraubverbindungen mit Sicherungselementen, Stift- und Bolzenverbindungen).
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Konstruktion
– technische Bauteile und einfache Baugruppen in Hinblick auf ihre Funktion analysieren und mit CAD darstellen.
Bereich Konstruktion:
3D-Modellierung von Bauteilen und einfachen Baugruppen (Modellierung, Zeichnungsableitung und Stücklisten; Normteilbibliotheken von Maschinenelementen).
3. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Konstruktion
– lösbare und nicht lösbare Verbindungen dimensionieren und mit Hilfe 3D-CAD funktionsgerecht darstellen.
Bereich Konstruktion:
Welle-Nabe Verbindung (Verbindungsarten, Darstellung und Bemaßung); Schraubverbindungen (normgerechte Darstellung von Schraubkonstruktionen und Berechnung); Schweißverbindung (normgerechte Darstellung einer Schweißkonstruktion und Berechnung).
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Konstruktion
– technische Bauteile und Baugruppen normgerecht CAD-konform darstellen, einfache Baugruppen funktions-, fertigungs- und montagegerecht konstruieren und einfache Konstruktionen hinsichtlich der Funktion und wirtschaftlichen Herstellbarkeit beurteilen.
Bereich Konstruktion:
Baugruppenkonstruktion (Aufgabenanalyse, Entwurf, 3D-Modellierung, Zeichnungsableitung), Konstruktionssystematik (Konstruktionsstrukturen, Wiederholteile, Bibliotheken von Maschinenelementen).
4. Klasse – Kompetenzmodul 7:
7. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Konstruktion
– Werkstattzeichnungen, Montagezeichnungen und technische Dokumentationen aus Aufgabenstellungen erstellen sowie die Funktion und wirtschaftliche Herstellbarkeit beurteilen.
Bereich Projektmanagement
– die Projektorganisation erklären und im Team arbeiten.
Bereich Konstruktion:
Vertiefung des Ausbildungsschwerpunktes (Konstruktion von Baugruppen und Systemen zur Ergänzung und Vertiefung von Pflichtgegenständen anhand vorgegebener Aufgabenstellungen); Innovationsmanagement (Erstellung von Projektunterlagen und technischen Dokumentationen, Kostenabschätzung, Präsentation von Projekten).
Bereich Projektmanagement:
Einführung in die Projektorganisation (Erstellen einer Projektstruktur und Planung eines Projektablaufes, Termin- und Kostenkontrolle, Teamarbeit in unterschiedlichen Rollen anhand von Projekten zur Ergänzung und Vertiefung von Pflichtgegenständen).
2. Klasse:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Statik
– die Begriffe Kraft und Moment und die Wirkung dieser Größen auf ein Bauteil erklären, Verfahren zur Bestimmung von Auflagerreaktionen beschreiben sowie Auflagerreaktionen für statisch bestimmt gelagerte Bauteile berechnen.
Bereich Maschinenelemente
– Oberflächenangaben, Toleranzen, Passungen beurteilen sowie die Funktion von Niet-, Bolzen- und Schraubenverbindungen beschreiben.
Bereich Statik:
Kraftbegriff, Freimachen von Körpern, Wechselwirkungsprinzip, Zusammensetzen und Zerlegen von Kräften, Gleichgewicht von Kräften, Hebelgesetz, Momentengleichgewichtsbeziehung, Aufgaben im zentralen und allgemeinen Kraftsystem (2D).
Bereich Maschinenelemente:
Normen, Oberflächen, Toleranzen, Passungen (Maßtoleranzen, Passungen, Form- und Lagetoleranzen, Oberflächenbeschaffenheit), Nietverbindungen (Funktion und Nietformen, Werkstoffe, Herstellung), Schraubverbindungen (Funktion und Gewinde, Schrauben und Mutternarten, Scheiben, Sicherungen, Werkstoffe, Festigkeit, Korrosionsschutz), Bolzen-, Stiftverbindungen, Sicherungselemente (Ausführungen).
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Statik
– den Schwerpunkt von Flächen und Körpern ermitteln und die Standsicherheit berechnen;
– Berechnungen unter Berücksichtigung der Reibung durchführen.
Bereich Maschinenelemente
– Lager auswählen, Achsen und Wellen gestalten;
– die Funktion von Welle-Nabe Verbindungen und Federn beschreiben.
Bereich Statik:
Schwerpunkt, Standsicherheit, Reibung.
Bereich Maschinenelemente:
Lager (Bauarten, Anwendungen, Eigenschaften, Auswahl), Achsen und Wellen (Einteilung, Lagerung, Gestaltung), Welle-Nabe Verbindung (form-, kraft- und stoffschlüssige Welle-Nabe Verbindungen), Federn (Federkennlinien, Federarten, Federwerkstoffe und deren Eigenschaften, Ausführungen- und Anwendungen).
3. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Festigkeitslehre
– einfache Bauteile hinsichtlich Grenzspannung dimensionieren.
Bereich Maschinenelemente
– die Funktion von Schweißverbindungen beschreiben und Kupplungen sowie Niet- und Schraubverbindungen auswählen.
Bereich Festigkeitslehre:
Definition der Begriffe Spannung und Dehnung, Zug-, und Druck-, Biege-, Scher- und Torsionsbeanspruchung, Festigkeitskennwerte für statische Beanspruchung, Flächenmomente für einfache Querschnitte, Widerstandsmomente, Berechnung von Spannungen, Ermittlung der zulässigen Spannung, Spannungs- Dehnungsdiagramm, Überlagerung von gleichartigen Spannungen; Schnittufer und Schnittgrößen, Normalkraft-, Querkraft- und Momentenverlauf.
Bereich Maschinenelemente:
Schweißverbindung (Verfahren, Stoß- und Nahtarten, Auswirkungen des Schweißvorganges, Berechnung, Zusatzstoffe), Kupplungen (starre, elastische und schaltbare Kupplungen), Auswahl von Niet- und Schraubverbindungen.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Bewegungslehre
– die die Grundgesetze der Kinematik und Kinetik erklären, die Auswirkung von Kräften auf die Bewegung von Körpern berechnen sowie eine einfache Leistungsberechnung durchführen.
Bereich Maschinenelemente
– die Funktion von Getrieben beschreiben;
– Lager berechnen.
Bereich Bewegungslehre:
Gleichförmig und gleichmäßig beschleunigte Bewegungen, freier Fall, einfache Berechnung von Beschleunigungskräften, Leistungsberechnung.
Bereich Maschinenelemente:
Getriebe und Zahnräder (Getriebearten, Verzahnungsgesetz, Flankenprofile und Verzahnungsarten, Werkstoffe und Schmierung), Zugmitteltriebe (Riemen und Ketten), Übersetzungen, Lagerberechnungen.
Die Schülerinnen und Schüler können
– die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
– die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.
Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Pflege von Werkzeugen, Maschinen und Geräten, Recycling.
Herstellung eines oder mehrerer facheinschlägiger Produkte und Durchführung von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf Projektbasis unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungstechniken, Materialien und Prüfverfahren unter Verwendung der im Folgenden angeführten Werkstätten.
1. Klasse (1. und 2. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Zerspanungstechnik
– einfache Bauteile mit spanabhebenden Werkzeugen manuell erzeugen und dokumentieren;
– Bauteile mit spanabhebenden Werkzeugen und konventionellen Maschinen erzeugen und dokumentieren.
Bereich Blechbearbeitung
– Bleche trennend und umformend bearbeiten.
Bereich Werkzeug- und Vorrichtungsbau, Kunststofftechnik
– Baugruppen zusammenbauen unter Verwendung einschlägiger Normteile.
Werkstätte Zerspanungstechnik:
Manuelle Fertigkeiten und einfache mechanische Verfahren der Werkstoffbearbeitung, maschinelle Bearbeitung von fachspezifischen Werkstoffen.
Werkstätte Blechbearbeitung:
Trennende Bearbeitung von Blechen, einfache Umformtechniken.
Werkstätte Werkzeug- und Vorrichtungsbau, Kunststofftechnik:
Zusammenbauen von selbst angefertigten Bauteilen unter Anwendung von Schrauben-, Bolzen- und Nietverbindungen.
2. Klasse:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Zerspanungstechnik
– einfache Bauteile und Baugruppen mit spanabhebenden Werkzeugen und konventionellen oder zyklusgesteuerten Maschinen erzeugen und dokumentieren.
Bereich CNC-und CAM-Technik
– CNC- Maschinen nach DIN 66025 programmieren und Werkstücke auf CNC- Maschinen herstellen.
Bereich Blechbearbeitung
– Bleche trennend und umformend bearbeiten sowie Bleche mit einfachen Möglichkeiten verbinden.
Bereich Werkzeug- und Vorrichtungsbau, Kunststofftechnik
– Maschinen und Werkzeuge zusammenbauen;
– Werkstücke und Baugruppen aus Kunststoff manuell und maschinell herstellen.
Bereiche Schweißtechnik
– die Grundtechniken des Kolbenlötens und Punktschweißens anwenden.
Werkstätte Zerspanungstechnik:
Mechanische Bearbeitung und Fertigung von einfachen Bauteilen und Baugruppen an konventionellen oder zyklengesteuerten Werkzeugmaschinen.
Werkstätte CNC- und CAM-Technik:
Programmierung und Fertigung von Werkstücken mit computergesteuerten Werkzeugmaschinen.
Werkstätte Blechbearbeitung:
Trennende Bearbeitung von Blechen und einfache Verbindungstechniken, einfache Umformtechniken.
Werkstätte Werkzeug- und Vorrichtungsbau, Kunststofftechnik:
Zusammenbau und Wartung von Maschinen, Baugruppen und Werkzeugen, Dokumentation, manuelle, maschinelle und thermische Bearbeitung von thermoplastischen und duroplastischen Kunststoffen und Verbundstoffen.
Werkstätte Schweißtechnik:
Schutzmaßnahmen gegen Strahlen, Verbrennungen, Vergiftungen und elektrische Unfälle, Grundverfahren der Punktschweiß- und Löttechnik.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Zerspanungstechnik
– einfache Bauteile und Baugruppen mit spanabhebenden Werkzeugen und konventionellen oder zyklusgesteuerten Maschinen erzeugen und dokumentieren.
Bereich CNC- und CAM-Technik
– CNC- Maschinen nach DIN 66025 programmieren und Werkstücke auf CNC- Maschinen herstellen.
Bereich Fertigungsmesstechnik und Qualitätssicherung
– Längenmessungen mit verschiedenen Methoden durchführen und dokumentieren.
Werkstätte Zerspanungstechnik:
Mechanische Bearbeitung und Fertigung von einfachen Bauteilen und Baugruppen an konventionellen oder zyklengesteuerten Werkzeugmaschinen.
Werkstätte CNC- und CAM-Technik:
Programmierung und Fertigung von Werkstücken mit computergesteuerten Werkzeugmaschinen.
Werkstätte Fertigungsmesstechnik und Qualitätssicherung:
Messen mit mechanischen und elektronischen Längenmessgeräten..
3. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Zerspanungstechnik
– Bauteile und Baugruppen mit spanabhebenden Werkzeugen und konventionellen oder zyklusgesteuerten Maschinen erzeugen und dokumentieren sowie Feinbearbeitungsverfahren anwenden.
Bereich CNC- und CAM-Technik
– CNC- Maschinen einrichten, Programme erstellen und Werkstücke auf CNC- Maschinen herstellen.
Bereich Werkzeug- und Vorrichtungsbau, Kunststofftechnik
– einfache Schnitt- und Stanzwerkzeuge unter Verwendung von Maschinenelementen und Normteilen herstellen und instand halten;
– einfache Vorrichtungen herstellen und instand halten.
Bereich Blechbearbeitung
– Verfahren zum Schutz von Oberflächen anwenden.
Bereich Fertigungsmesstechnik und Qualitätssicherung
– Verfahren der Messtechnik und Werkstoffprüfungen durchführen und dokumentieren.
Bereich Arbeitsvorbereitung
– Mengenübersichts- und Strukturstücklisten erstellen;
– Arbeitspläne erstellen;
– Kalkulationen durchführen;
– Zeitaufwand und Produktionskosten mit einem ERP System ermitteln;
– Auftragsbearbeitung an praktischen Beispielen durchführen.
Werkstätte Zerspanungstechnik:
Mechanische Bearbeitung und Fertigung von Bauteilen und Baugruppen an konventionellen oder zyklengesteuerten Werkzeugmaschinen, maschinelles Schleifen und andere Feinbearbeitungsverfahren.
Werkstätte CNC- und CAM-Technik:
Einrichten und Rüsten von CNC- Maschinen, Programmierung und Fertigung von Werkstücken auf CNC- Maschinen.
Werkstätte Werkzeug- und Vorrichtungsbau, Kunststofftechnik:
Herstellung und Instandhaltung von einfachen Schnitt- und Stanzwerkzeugen unter Verwendung von Maschinenelementen und Normteilen, Herstellung und Instandhaltung von einfachen Vorrichtungen.
Werkstätte Blechbearbeitung:
Vorbereiten, Behandeln und Schützen von Oberflächen mit verschiedenen Verfahren .
Werkstättenlaboratorium Fertigungsmesstechnik und Qualitätssicherung:
Messen mit mechanischen und elektronischen Längenmessgeräten, Oberflächenmesstechnik, Formmesstechnik, zerstörende und nicht zerstörenden Werkstoffprüfung, Messprotokoll.
Werkstättenlaboratorium Arbeitsvorbereitung:
Erstellen von Mengenübersichts- und Strukturstücklisten, rechnergestützte Arbeitsplanung, Arbeitssteuerung und Auftragserstellung, Lager- und Materialverwaltung, Auftragsbearbeitung an praktischen Beispielen, Ermittlung der Produktionskosten.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Zerspanungstechnik
– Bauteile und Baugruppen mit spanabhebenden Werkzeugen und konventionellen oder zyklusgesteuerten Maschinen erzeugen und dokumentieren sowie Feinbearbeitungsverfahren anwenden.
Bereich CNC- und CAM-Technik
– CNC- Maschinen einrichten, Programme erstellen und Werkstücke auf CNC- Maschinen herstellen.
Bereich Werkzeug- und Vorrichtungsbau, Kunststofftechnik
– einfache Schnitt- und Stanzwerkzeuge unter Verwendung von Maschinenelementen und Normteilen herstellen und instand halten;
– einfache Vorrichtungen herstellen und instand halten.
Bereich Blechbearbeitung
– Verfahren zum Schutz und Veredeln von Oberflächen anwenden.
Bereich Fertigungsmesstechnik und Qualitätssicherung
– Verfahren der Messtechnik und Werkstoffprüfungen durchführen und dokumentieren.
Bereich Arbeitsvorbereitung
– Mengenübersichts- und Strukturstücklisten erstellen;
– Arbeitspläne erstellen;
– Kalkulationen durchführen;
– Zeitaufwand und Produktionskosten mit einem ERP System ermitteln;
– Auftragsbearbeitung an praktischen Beispielen durchführen.
Werkstätte Zerspanungstechnik:
Mechanische Bearbeitung und Fertigung von Bauteilen und Baugruppen an konventionellen oder zyklengesteuerten Werkzeugmaschinen, maschinelles Schleifen und andere Feinbearbeitungsverfahren.
Werkstätte CNC- und CAM-Technik:
Einrichten und Rüsten von CNC- Maschinen, Programmierung und Fertigung von Werkstücken auf CNC- Maschinen.
Werkstätte Werkzeug- und Vorrichtungsbau, Kunststofftechnik:
Herstellung und Instandhaltung von einfachen Schnitt- und Stanzwerkzeugen unter Verwendung von Maschinenelementen und Normteilen, Herstellung und Instandhaltung von einfachen Vorrichtungen.
Werkstätte Blechbearbeitung:
Vorbereiten, Behandeln und Schützen von Oberflächen mit verschiedenen Verfahren .
Werkstättenlaboratorium Fertigungsmesstechnik und Qualitätssicherung:
Messen mit mechanischen und elektronischen Längenmessgeräten, Oberflächenmesstechnik, Formmesstechnik, zerstörende und nicht zerstörenden Werkstoffprüfung, Messprotokoll.
Werkstättenlaboratorium Arbeitsvorbereitung:
Erstellen von Mengenübersichts- und Strukturstücklisten, rechnergestützte Arbeitsplanung, Arbeitssteuerung und Auftragserstellung, Lager- und Materialverwaltung, Auftragsbearbeitung an praktischen Beispielen, Ermittlung der Produktionskosten.
4. Klasse – Kompetenzmodul 7:
7. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Produktionstechnik
– ein Produkt auf der Grundlage einer fertigungsgerechten Konstruktion selbstständig herstellen;
– Dokumentationen über die Fertigungsschritte erstellen.
Werkstätte Produktionstechnik:
Selbstständige Fertigung unter fachgerechter Auswahl von Werkzeug und Maschine, Zusammenbau, Dokumentation der Fertigungsschritte.
1. Klasse (1. und 2. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Zerspanungstechnik
– einfache Messmittel beschreiben und deren Einsatz nennen;
– Winkel an der Schneide und deren Einfluss erklären;
– die wesentlichen Schneidwerkstoffe nennen.
– die Werkzeugmaschinen grob gliedern sowie die grundsätzlichen Komponenten an den Werkzeugmaschinen benennen und deren Zweck erklären.
Bereich Blechbearbeitung
– die Grundlagen der Ur- und Umformtechnik erklären;
– die Verbindungselemente erklären.
Bereich Werkstoffe
– die verschiedenen Werkstoffe und deren grundsätzlichen Eigenschaften aus dem Fachbereich nennen und deren Unterschiede erklären.
Bereich Zerspanungstechnik:
Messmittel, Freimaßtoleranzen, einfache Form und Lagetoleranzen, Grundlagen der ISO-Toleranzen, Werkzeugschneide, Einfluss auf die Spanbildung, Einführung in die Schneidwerkstoffe, Grundlagen der konventionellen Zerspanungsmaschinen.
Bereich Blechbearbeitung:
Umformtechnik, Grundlagen Biegetechnik, Verbindungselemente.
Bereich Werkstoffe:
Einführung in die Werkstoffkunde (Einteilung der Werkstoffe, Eigenschaften und Verwendung der Werkstoffe).
2. Klasse:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Werkzeug- und Vorrichtungsbau, Kunststofftechnik
– den Einsatz und die Bearbeitung von Kunststoffwerkstoffen erklären.
Bereich Blechbearbeitung
– die grundlegenden Biege- und Stanztechniken erläutern sowie die wesentlichen scherenden Trennverfahren erklären.
Bereich Schweißtechnik
– die wesentlichen thermischen Trenn- und Fügeverfahren erklären.
Bereich Werkstoffe
– die wesentlichen Stahlwerkstoffe benennen sowie die Einteilung und Normung dieser erklären.
Bereich Werkzeug- und Vorrichtungsbau, Kunststofftechnik:
Einsatzbereiche, maschinelle und thermische Be- und Verarbeitung von thermoplastischen und duroplastischen Kunststoffen und Verbundstoffen.
Bereich Blechbearbeitung:
Biege- Scher- und Stanzverfahren.
Bereich Schweißtechnik:
Schweiß- und Löttechniken.
Bereich Werkstoffe:
Stahlwerkstoffe, Einteilung, Normung.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Zerspanungstechnik
– die wichtigsten Parameter der spanabhebenden Fertigungsverfahren bestimmen.
Bereich CNC- und CAM-Technik
– die Komponenten von CNC- Maschinen nennen und deren Zweck beschreiben.
Bereich Werkzeug- und Vorrichtungsbau, Kunststofftechnik
– die gängigen Wärmebehandlungsverfahren beschreiben und deren Anwendung im praktischen Einsatz planen.
Bereich Fertigungsmesstechnik und Qualitätssicherung
– Längenmessmethoden und Härteprüfmethoden erklären.
Bereich Werkstoffe
– die Einsatzmöglichkeiten von Nichteisenmetallen und Kunststoffen nennen sowie die durch die Wärmebehandlung auftretenden Strukturänderungen der Werkstoffe erklären.
Bereich Zerspanungstechnik:
Parameter der spanabhebenden Fertigungsverfahren.
Bereich CNC- und CAM-Technik:
Grundlagen der Zerspanungsmaschinen (CNC-Maschinen).
Bereich Werkzeug- und Vorrichtungsbau, Kunststofftechnik:
Gängige Wärmebehandlungsverfahren, Anwendungsbereiche.
Bereich Fertigungsmesstechnik und Qualitätssicherung:
Mechanische und elektronische Längenmessmittel, Härteprüfmethoden.
Bereich Werkstoffe:
Nichteisenmetalle, Kunststoffe (Herstellung, Einteilung, Normung), Wärmebehandlung, Eisen- Kohlenstoffdiagramm.
3. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Zerspanungstechnik
– die Schleifverfahren und Feinstbearbeitungsverfahren erklären;
– die Werkzeug- und Spannsysteme beschreiben, deren Einsatz planen und die Wirtschaftlichkeit abschätzen.
Bereich Fertigungsmesstechnik und Qualitätssicherung
– die Werkstoffprüfverfahren an exemplarischen Beispielen erklären und die Ergebnisse interpretieren.
Bereich Zerspanungstechnik:
Grundlagen der Schleifverfahren und Feinstbearbeitungsverfahren, Werkzeug- und Spannsysteme für Werkzeugmaschinen, Wirtschaftlichkeitsabschätzungen.
Bereich Fertigungsmesstechnik und Qualitätssicherung:
Zerstörende und zerstörungsfreie Werkstoffprüfung.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich CNC- und CAM-Technik
– die Handhabungssysteme für die CNC-Fertigung nennen und nach wirtschaftlichen Kriterien bewerten;
– den Aufbau und die Funktionsweise von CNC- Maschinen beschreiben;
– die Auswirkungen verschiedener Antriebssysteme auf die Wirtschaftlichkeit und Genauigkeit beschreiben;
– die geeigneten Bearbeitungsverfahren von Werkstücken nach wirtschaftlichen Kriterien auswählen.
Bereich Fertigungsmesstechnik und Qualitätssicherung
– die gängigen Methoden der Oberflächentechnik und deren Anwendung beschreiben.
Bereich CNC- und CAM-Technik:
Gängige Handhabungssysteme in der CNC- Fertigung, Bauteile, Baugruppen und Steuerungen von CNC- Maschinen, Auswahl von geeigneten Bearbeitungsverfahren, Wirtschaftlichkeitsbetrachtung.
Bereich Fertigungsmesstechnik und Qualitätssicherung:
Korrosion, Verfahren zum Schutz und Veredeln von Oberflächen, Prüfen des Oberflächenschutzes.
Die Schülerinnen und Schüler können
– die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
– die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.
Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Pflege von Werkzeugen, Maschinen und Geräten, Recycling.
Herstellung eines oder mehrerer facheinschlägiger Produkte und Durchführung von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf Projektbasis unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungstechniken, Materialien und Prüfverfahren unter Verwendung der im Folgenden angeführten Werkstätten.
2.Klasse:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Elektrotechnik
– elektrische Grundschaltungen nach einfachen Stromlaufplänen aufbauen und in Betrieb nehmen sowie einfache elektrische Größen messen.
Werkstätte Elektrotechnik:
Aufbau und Inbetriebnahme von Grundschaltungen nach einfachen Stromlaufplänen der Elektroinstallation, Messen einfacher elektrischer Größen, Konfektionieren von Kabeln.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Elektrotechnik
– elektrische Grundschaltungen nach einfachen Stromlaufplänen aufbauen und in Betrieb nehmen;
– einfache elektrische Größen messen.
Bereich Automatisierungstechnik
– einfache Anlagen warten;
– Fehler, Mängel und Störungen systematisch aufsuchen und beheben.
Werkstätte Elektrotechnik:
Aufbau und Inbetriebnahme von Grundschaltungen nach einfachen Stromlaufplänen der Elektroinstallation, Anschließen von elektrischen Verbrauchern, Strommessung, Leiterbezeichnungen.
Werkstätte Automatisierungstechnik:
Bauteile und Baugruppen der Pneumatik zusammenbauen und installieren, Wartung, systematischer Suche und Behebung von Fehlern, Mängeln und Störungen.
1.Klasse (1.und 2. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Elektrotechnik
– elektrische Grundschaltungen erklären und Schutzmaßnahmen nennen;
– die Messanordnung für Widerstand und Spannung erklären.
Bereich Elektrotechnik:
Stromkreis (Schutzmaßnahmen, Größen und Einheiten, Ohm‘sches Gesetz, elektrische Grundschaltungen), Messen von Widerstand und Spannung.
2.Klasse:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Elektrotechnik
– die Wechselstromtechnik an Hand praktischer Beispiele erklären.
Bereich Automatisierungstechnik
– elektropneumatische und hydraulische Grundelemente erkennen und erklären.
Bereich Elektrotechnik:
Wechselstromtechnik (Darstellung sinusförmiger Größen, Spitzenwert, Mittelwerte, Zeigerdarstellung), elektrische Verbraucher, Strommessung, Installationen (Schaltzeichen, Grundschaltungen, Leiterbezeichnungen, Leitungsschutz, Stromlaufplan).
Bereich Automatisierungstechnik:
Elektropneumatische und hydraulische Bauelemente, Symbole und Schaltzeichen.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Elektrotechnik
– die Drehstromtechnik an praktischen Beispielen erklären.
Bereich Automatisierungstechnik
– Funktionsdiagramme und Schaltpläne elektropneumatischer und hydraulischer Schaltungen lesen und entwerfen.
Bereich Elektrotechnik:
Drehstrom (Drehstromnetz, Sternschaltung, Dreiecksschaltung).
Bereich Automatisierungstechnik:
Funktionsdiagramme und Schaltpläne.
Die Schülerinnen und Schüler können
– die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
– die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.
Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Pflege von Werkzeugen, Maschinen und Geräten, Recycling.
Herstellung eines oder mehrerer facheinschlägiger Produkte und Durchführung von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf Projektbasis unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungstechniken, Materialien und Prüfverfahren unter Verwendung der im Folgenden angeführten Werkstätten.
3. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich CNC- und CAM-Technik
– Werkzeuge vermessen und einspannen;
– den Werkzeugdatenspeicher beschreiben;
– CNC- Programme unter Verwendung der Schneidenradiuskompensation und unterschiedlichen Zyklen erstellen, Maschinen rüsten, CNC- Programme einspielen und Werkstücke fertigen;
– die Schnittparameter optimieren.
Bereich Fertigungsmesstechnik und Qualitätssicherung
– mit optischen und mechanischen Feinmessmitteln und verschiedenen Methoden Messungen durchführen und dokumentieren;
– Werkstoffprüfungen durchführen und Qualitätsberichte erstellen.
Werkstätte CNC- und CAM-Technik:
Vermessen und Einspannen von Werkzeugen mit Beschreiben des Werkzeugdatenspeichers, Erstellen von CNC- Programmen mit Schneidenradiuskompensation und unterschiedlichen Zyklen, selbstständiges Fertigen und Optimieren (Wirtschaftlichkeit) des Werkstückes an der mehrachsigen CNC- Maschine.
Werkstätte Fertigungsmesstechnik und Qualitätssicherung:
Messungen mit optischen und mechanischen Feinmessmitteln und verschiedenen Methoden, zerstörende und nicht zerstörende Werkstoffprüfung an Schweißkonstruktionen, Messprotokolle.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich CNC- und CAM-Technik
– Werkzeuge vermessen und einspannen;
– den Werkzeugdatenspeicher beschreiben,
– CNC- Programme unter Verwendung der Schneidenradiuskompensation und unterschiedlichen Zyklen erstellen, Maschinen rüsten, CNC- Programme einspielen und Werkstücke fertigen;
– die Schnittparameter optimieren.
Bereich Fertigungsmesstechnik und Qualitätssicherung
– mit optischen und mechanischen Feinmessmitteln und verschiedenen Methoden Messungen durchführen und dokumentieren;
– Werkstoffprüfungen durchführen und Qualitätsberichte erstellen.
Werkstätte CNC- und CAM-Technik:
Vermessen und Einspannen von Werkzeugen mit Beschreiben des Werkzeugdatenspeichers, Erstellen von CNC- Programmen mit Schneidenradiuskompensation und unterschiedlichen Zyklen, selbstständiges Fertigen und Optimieren (Wirtschaftlichkeit) des Werkstückes an der mehrachsigen CNC- Maschine.
Werkstätte Fertigungsmesstechnik und Qualitätssicherung:
Messungen mit optischen und mechanischen Feinmessmitteln und verschiedenen Methoden, zerstörende und nicht zerstörende Werkstoffprüfung an Schweißkonstruktionen, Messprotokolle.
4. Klasse- Kompetenzmodul 7:
7. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich CNC- und CAM-Technik
– mehrachsige CNC- Maschinen programmieren und damit Werkstücke fertigen.
Werkstätte CNC- und CAM-Technik:
Selbstständiges Generieren von CNC-Programmen aus CAD-Files mit Hilfe eines Programmiersystems, Fertigung von Werkstücken auf CNC- Maschinen unter Berücksichtigung der einschlägigen Sicherheitsvorschriften, Normen, Umwelt- und Qualitätsstandards.
4. Klasse – Kompetenzmodul 7:
7. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereiche Zerspanungstechnik sowie CNC- und CAM Technik
– die Werkzeugauswahl nach Herstellerkriterien durchführen und die Wirtschaftlichkeit beurteilen.
Bereich Zerspanungstechnik sowie Bereich CNC- und CAM Technik:
Werkzeugauswahl nach Herstellerkriterien.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
1. Klasse (1. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können
– einfache mündliche Kommunikation in alltäglichen und vertrauten Situationen anwenden, wenn deutlich und langsam gesprochen wird;
– sowohl mündlich als auch schriftlich eine einfache Beschreibung von Menschen, dem persönlichen Umfeld, Alltagsroutinen, Vorlieben oder Abneigungen usw. geben sowie auf einfache Art über Ereignisse und persönliche Erlebnisse berichten;
– sich in einfachen, routinemäßigen Situationen verständigen, in denen es um einen unkomplizierten und direkten Austausch von Informationen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Ausbildung und Freizeit geht.
Festigung der einzelnen Kompetenzen mit dem Schwerpunkt mündliche Kommunikation anhand von geeigneten Alltagsthemen.
2. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können
– sehr einfache Mittel anwenden, um ein kurzes Gespräch zu beginnen und zu beenden;
– die erlernten Sprachstrukturen situativ in Rollenspielen und Dialogen anwenden;
– experimentieren mit Musik, Tanz und Rhythmik mit der Sprache;
– Lieder und einfache Dialoge vor Publikum aufführen;
– anderen Kulturen und anderen Lebensformen offen gegenüberstehen;
– sehr einfache kurze Texte zu vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit den häufigsten Konnektoren verbinden.
Freundeskreis ( zwischenmenschliche Beziehungen, Gemeinsamkeiten, Unterschiede), Freizeit ( Freizeitaktivitäten, Interessen und Abneigungen, Alltagsleben, soziales Leben).
2. Klasse:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können
– einfache mündliche Kommunikation in alltäglichen und vertrauten Situationen anwenden, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache und nicht zu schnell gesprochen wird;
– sich in einfachen, routinemäßigen Situationen verständigen, in denen es um einen unkomplizierten und direkten Austausch von Informationen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Freizeit und Einkaufen geht;
– einfache Mittel anwenden, um ein kurzes Gespräch zu beginnen und zu beenden;
– die erlernten Sprachstrukturen situativ in Rollenspielen und Dialogen anwenden;
– kleine Rollenspiele vor Publikum aufführen;
– mit Musik, Tanz und Rhythmik, Sprache und Intonation experimentieren;
– anderen Kulturen und anderen Lebensformen offen gegenüberstehen;
– selbstständig und im Team arbeiten;
– die erworbenen sprachlichen und fachlichen Kompetenzen teilweise vernetzt anwenden.
Festigung der einzelnen Kompetenzen mit dem Schwerpunkt mündliche Kommunikation anhand folgender Themen (Kleidung, Stil, die Mode, Konsumverhalten, Speisen und Ernährung).
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können
– einfache mündliche Kommunikation in alltäglichen und vertrauten Situationen anwenden, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache und nicht zu schnell gesprochen wird;
– sich in einfachen, routinemäßigen Situationen verständigen, in denen es um einen unkomplizierten und direkten Austausch von Informationen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Freizeit und Einkaufen geht;
– einfache Mittel anwenden, um ein kurzes Gespräch zu beginnen und zu beenden;
– die erlernten Sprachstrukturen situativ in Rollenspielen und Dialogen anwenden;
– Rollenspiele vor Publikum aufführen;
– mit der Sprache und der Intonation sowie mit Musik, Tanz und Rhythmik experimentieren;
– anderen Kulturen und anderen Lebensformen offen gegenüberstehen;
– selbstständig und im Team arbeiten;
– die erworbenen sprachlichen und fachlichen Kompetenzen teilweise vernetzt anwenden.
Festigung der einzelnen Kompetenzen mit dem Schwerpunkt mündliche Kommunikation anhand folgender Themen (Wohnen, Lebensqualität, Haustiere, Arbeitsplatz).
3. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können
– einfache mündliche Kommunikation in alltäglichen und vertrauten Situationen anwenden, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird;
– sich in einer Reihe von unterschiedlichen Situationen verständigen, in denen es um einen unkomplizierten und direkten Austausch von Informationen in Zusammenhang mit Familie, Reisen und Gesundheit geht;
– sowohl mündlich als auch schriftlich eine einfache Beschreibungen zu verschiedenen vertrauten Themen geben, Meinungen äußern, nach dem Weg fragen und Auskunft geben sowie über Ereignisse, persönliche Erlebnisse und Erfahrungen berichten.
Festigung der einzelnen Kompetenzen anhand folgender und Themen (Reisen und Tourismus, Gesundheit und Hygiene).
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die erlernten Sprachstrukturen situativ in Rollenspielen und Dialogen anwenden;
– kurze Theaterstücke vor Publikum aufführen;
– mit der Sprache und der Intonation sowie mit Musik, Tanz und Rhythmik experimentieren;
– anderen Kulturen und anderen Lebensformen offen gegenüberstehen;
– selbstständig und im Team arbeiten;
– die erworbenen sprachlichen und fachlichen Kompetenzen teilweise vernetzt anwenden.
Festigung der einzelnen Kompetenzen anhand folgender Themen (Lebenswelt, Arbeitswelt).
1. Klasse (1. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können
– die Notwendigkeit und den Wert der Blindenschrift beschreiben, um nicht in eine Art „Blindenanalphabetismus“ zu verfallen, wenn man nur auf verbale Kommunikation angewiesen ist;
– blindenspezifische Schriftsysteme anwenden und dadurch Barrieren in der Kommunikation und im Zugang zu Informationen verringern;
– Punkt-Symbole und -Zeichen als geometrische Form in ihrer Gesamtheit erfassen;
– den Punkten in einem dargestellten Zeichen die jeweiligen Platznummern zuordnen.
Vertiefende Kenntnisse der Zeichen und Symbole des Literaturbrailles (Basis- und Vollschrift), der Satz-, Hilfs- und Sonderzeichen.
2. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die Bedeutung aller 64 Punktkombinationsmöglichkeiten des Literaturbrailles (6-Punkt-Brailles) beschreiben;
– Basisschrifttexte lesen und schreiben;
– Vollschrifttexte lesen und schreiben;
– einseitig bedruckte Blindenschriftblätter lesen.
Schreibweisen grundlegender naturwissenschaftlicher Ausdrücke, Geläufigkeitsübungen im Schreiben und Lesen.
2. Klasse:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können
– Blindenvollschrifttexte in eine für sehende Menschen lesbare Form bringen (Rückübersetzung);
– Blindenvollschrifttexte Korrektur lesen;
– Braillevorgaben mit erhöhter Geschwindigkeit lesen;
– Brailletexte mit erhöhter Geschwindigkeit schreiben;
– die grundlegenden Zeichen des Eurobrailles anwenden;
– einfache Texte auf der Braillezeile lesen und korrigieren;
– die Zeichen und Anwendungsregeln der Teilkurzschrift anwenden;
– Texte in Teilkurzschrift schreiben und lesen.
Festigung und Erweiterung der Kenntnisse der Blindenvollschrift, Schreiben und Lesen mit Sicherheit und Geschwindigkeit, Basiskenntnisse des Eurobrailles, 8-Punkt-Braille auf der Braillezeile lesen und korrigieren, Symbole und Anwendungsregeln der Teilkurzschrift (mit inhaltlicher Abstimmung auf den Pflichtgegenstand „Blindenspezifische Schriftsysteme").
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können
– Punkschriftvorlagen sinnerfassend lesen;
– beidseitig bedruckte Blindenschriftblätter lesen;
– die Punktausgaben der Braillezeile lesen;
– eigene Aufzeichnungen in Braille mit der Blindenschreibmaschine verfassen;
– Handzettel für Reden, Referate und Vorträge in Braille anfertigen.
Erhöhte Anforderungen beim Schreiben und Lesen der Blindenschrift, Symbole und Anwendungsregeln der Teilkurzschrift (mit inhaltlicher Abstimmung auf den Pflichtgegenstand „Blindenspezifische Schriftsysteme").
3. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die Symbole und Anwendungsregeln der Blindenkurzschrift beschreiben;
– Kurzschrifttexte lesen und schreiben;
– vorbereitete und nicht vorbereitete Texte und mit entsprechender Betonung laut vorlesen;
– Blindenkurzschrifttexte Korrektur lesen;
– Blindenkurzschrifttexte in eine für sehende Menschen lesbare Form bringen.
Symbole und Anwendungsregeln der Kurzschrift (mit inhaltlicher Abstimmung auf den Pflichtgegenstand „Blindenspezifische Schriftsysteme"), Zeichen des Eurobrailles lesen, korrigieren und schreiben, Rückübersetzung von Blindenschrifttext.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die Bedeutung der wichtigsten der 256 Punktkombinationsmöglichkeiten des Eurobrailles (8-Punkt-Brailles);
– Eurobrailletexte Korrektur lesen;
– die Technik des Schnelllesens durch die Verwendung beider Hände bzw. Zeigefinger anwenden;
– beim Schnelllesen eine dem internationalen Standard entsprechende Geschwindigkeit erreichen.
Techniken des schnellen Schreibens und Lesens der Blindenkurzschrift sowie des Eurobrailles.
3. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die Methoden des Projektmanagements und der Teamarbeit anwenden;
– die Instrumente des Projektmanagements einsetzen;
– unter Anleitung sowie in selbstständiger Arbeit Projekte im Fachgebiet ausführen.
Projekt, Projektarten, Methoden des Projektmanagements (Findung, Festlegung und Bewertung von Zielen), Projektorganisation (Rollen, Teambildung, Aufgaben), Projektmanagement – Instrumente (Projektstrukturplan, Projektablaufplan, Termin- und Kostenplan).
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können
– Projektberichte und Präsentationen erstellen;
– Strategien zur Konfliktlösung ausarbeiten;
– unter Anleitung sowie in selbstständiger Arbeit Projekte im Fachgebiet ausführen.
Steuerung und Kontrolle, Kommunikation und Dokumentation, Projektberichte, Präsentationen, Teamarbeit (Kommunikation im Team, Gesprächsführung, Gruppendynamik, Strategien zur Konfliktlösung).
2. Klasse:
3. Semester – Kompetenzmodul 3 und 4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können
– wertschätzend mit Gütern umgehen;
– einfache Speisen und Getränke unter Anwendung ernährungswissenschaftlicher Erkenntnisse, unter Berücksichtigung ökologischer und wirtschaftlicher Erfordernisse rationell herstellen;
– angemessene Umgangsformen bei Tisch, Esskultur erlernen;
– verschiedene Reinigungsmittel beschreiben,
– sachgemäße Wäschepflege durchführen.
Zielbewusstes Einkaufen, einfache Speisen und Getränke, sorgfältige Lagerhaltung von Lebensmitteln und Speisen, Lebenshygiene unter Berücksichtigung der Sehbehinderung, Entwicklung und Förderung umweltbewussten Verhaltens.
Siehe Anlage 1.
Siehe BGBl. Nr. 37/1989 idgF.
Siehe Anlage 1.
Die Schülerinnen und Schüler können
– verschiedene Musikstile beschreiben;
– verschiedene Instrumente und ihren spezifischen Einsatz beschreiben;
– im Metrum (ostinate) Rhythmen spielen;
– aufeinander hören;
– auf Impuls hin reagieren;
– Gliederungen/Teile in Musikstücken erkennen;
– ihr individuelles schöpferisches Potential entfalten und kreativ umsetzen;
– die eigenen Fähigkeiten und die anderer erkennen und schätzen;
– auf musikalischer Ebene kommunizieren;
– Instrumentalisten in verschiedenen Musikstilen im Ensemble spielen und stiltypisch begleiten;
– bei Aufführungen in der Spielmusikgruppe mitwirken;
– sich verantwortungsbewusst und selbstbeherrscht in eine Gruppe integrieren.
1. Klasse (1. und 2. Semester):
Regionale Volksmusik, Spielstücke verschiedenster Stilrichtungen.
2. Klasse:
3. Semester – Kompetenzmodul 3 und 4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Übungen zur Entwicklung des metrischen Gefühls, rhythmische und melodische (Ostinato-) Übungen, rhythmische und melodische Begleitstimmen zu Liedern.
3. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5 und 6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Klangexperimente und Improvisationen, Musizieren des Lehrers als Hilfe und Ergänzung, gelegentlicher Einsatz technischer Medien.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Für die weiteren Pflichtgegenstände und die verbindliche Übung sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff gemäß Abschnitt IX Unterabschnitt A bis C anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.
Für die Freigegenstände und unverbindlichen Übungen sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff gemäß Abschnitt IX Unterabschnitt E und F anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.
(Gesamtsemesterwochenstundenzahl und Semesterwochenstunden der einzelnen Unterrichtsgegenstände)
| Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung | Semesterwochenstunden | Summe | Lehrverpflichtungsgruppe | ||||||||
| Klasse | |||||||||||
| 1. | 2. | 3. | 4. | ||||||||
| Semester | |||||||||||
| 1. | 2. | 3. | 4. | 5. | 6. | 7. | |||||
| A. | Allgemeinbildende Pflichtgegenstände | ||||||||||
| 1. | Religion/Ethik 6 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 1 | 13 | (III)/III | |
| 2. | Deutsch und Kommunikation | 3 | 3 | 3 | 3 | 2 | 2 | 2 | 18 | (I) | |
| 3. | Englisch | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | – | 12 | (I) | |
| 4. | Geografie, Geschichte und Politische Bildung | 2 | 2 | 1 | 1 | – | – | – | 6 | (III) | |
| 5. | Bewegung und Sport | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 1 | 13 | (IVa) | |
| 6. | Angewandte Mathematik | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | – | 12 | (I) | |
| 7. | Naturwissenschaftliche Grundlagen | 2 | 2 | – | – | – | – | – | 4 | (II) | |
| 8. | Angewandte Informatik | 2 | 2 | – | – | – | – | – | 4 | (I) | |
| B. | Fachpraxis und Fachtheorie | ||||||||||
| 1. | Unternehmensführung | – | – | 2 | 2 | 2 | 2 | 1 | 9 | II | |
| 2. | Konstruktion und Projektmanagement 2 | 3 (3) | 3 (3) | 2 (2) | 2 (2) | 2 (2) | 2 (2) | 1 (1) | 15 | I | |
| 3.a | Mechatronische Systeme – Werkstätte und Produktionstechnik 3 | – | 1 | 1 | 1 (1) | 1 (1) | 1 | 5 | III bzw. IV | ||
| 3.b | Mechatronische Systeme | – | – | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 5 | I | |
| 4.a | Fertigungstechnik und Mechanik – Werkstätte und Produktionstechnik 3 | 3 | 3 | 5 (1) | 5 (1) | 4 (1) | 4 (1) | 2 | 26 | III bzw. IV | |
| 4.b | Fertigungstechnik und Mechanik | 2 | 2 | 2 | 2 | 3 | 3 | 1 | 15 | I | |
| 5.a | Elektrotechnik und Elektronik – Werkstätte und Produktionstechnik 3 | 3 | 3 | 4 (1) | 4 (1) | 5 | 5 | 1 | 25 | III bzw. IV | |
| 5.b | Elektrotechnik und Elektronik | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 14 | I | |
| 6.a | Informationstechnik und Automatisierung – Werkstätte und Produktionstechnik 3 | 2 | 2 | 4 | 4 | 3 (1) | 3 (1) | 1 | 19 | III bzw. IV | |
| 6.b | Informationstechnik und Automatisierung | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 14 | I | |
| 7. | Betriebspraxis | – | – | – | – | – | – | 20 | 20 | IV | |
| C. | Verbindliche Übung | ||||||||||
| 1. | Soziale und personale Kompetenz 4 | 1 (1) | 1 (1) | 1 (1) | 1 (1) | – | – | – | 4 | III | |
| Gesamtsemesterwochenstundenzahl | 35 | 35 | 38 | 38 | 35 | 35 | 37 | 253 | |||
| D. | Pflichtpraktikum | mindestens 4 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Eintritt in die 4. Klasse | |||||||||
| Freigegenstände, Unverbindliche Übungen, Förderunterricht | Semesterwochenstunden | Lehrverpflichtungsgruppe | |||||||||
| Klasse | |||||||||||
| 1. | 2. | 3. | 4. | ||||||||
| Semester | |||||||||||
| 1. | 2. | 3. | 4. | 5. | 6. | 7. | |||||
| E. | Freigegenstände | ||||||||||
| 1. | Englisch | – | – | – | – | 2 | 2 | – | (I) | ||
| 2. | Projektmanagement | – | – | – | – | – | 2 | 1 | III | ||
| 3. | Entrepreneurship | – | – | – | – | 2 | 2 | – | III | ||
| 4. | Mitarbeiterführung und -ausbildung | – | – | – | – | 1 | 1 | – | III | ||
| F. | Unverbindliche Übungen | ||||||||||
| 1. | Bewegung und Sport | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | (IVa) | ||
| 2. | Sprachtraining Deutsch | 2 | 2 | 2 | 2 | – | – | – | II | ||
| G. | Förderunterricht 5 | ||||||||||
| 1. | Deutsch und Kommunikation | ||||||||||
| 2. | Englisch | ||||||||||
| 3. | Angewandte Mathematik | ||||||||||
| 4. | Fachtheoretische Pflichtgegenstände | ||||||||||
_______________
1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel gemäß Abschnitt IV abgewichen werden.
2 Mit Übungen im Ausmaß der in Klammern angeführten Semesterwochenstunden.
3 Mit Werkstättenlaboratorium im Ausmaß der in Klammern angeführten Semesterwochenstunden.
4 Mit Übungen sowie in Verbindung und inhaltlicher Abstimmung mit einem oder mehreren der in den Abschnitten A. bzw. B. angeführten Pflichtgegenständen.
5 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.
6 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen.
Stundentafel der Deutschförderklasse
| Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung | Wochenstunden pro Semester | Lehrverpflichtungsgruppen |
| 1. Deutsch in der Deutschförderklasse | 20 | (I) |
| 2. Religion | 2 | (III) |
| 3. Weitere Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung 1 | x 2 | Einstufung wie entsprechende/r Pflichtgegenstand, Verbindliche Übung |
| Gesamtsemesterwochenstundenzahl | x 3 | |
| Freigegenstände und Unverbindliche Übungen 4 | ||
______________________________
1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion) sowie die verbindliche Übung gemäß der Stundentafel der 3,5-jährigen Fachschule für Mechatronik; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände sowie der verbindlichen Übung erfolgt durch die Schulleitung.
2 Die Festlegung der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen weiteren Pflichtgegenstände sowie die verbindliche Übung entfallen, erfolgt durch die Schulleitung; die Semesterwochenstunden der weiteren Pflichtgegenstände sowie der verbindlichen Übung ergeben sich aus der Differenz zur Gesamtsemesterwochenstundenzahl.
3 Die Gesamtsemesterwochenstundenzahl entspricht jener des jeweiligen Semesters gemäß der Stundentafel der 3,5-jährigen Fachschule für Mechatronik.
4 Wie Stundentafel der 3,5-jährigen Fachschule für Mechatronik.
(Gesamtsemesterwochenstundenzahl und Semesterwochenstunden der einzelnen Unterrichtsgegenstände)
| Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung | Semesterwochenstunden | Summe | Lehrverpflichtungsgruppe | ||||||||||||||||
| Klasse | |||||||||||||||||||
| 1. | 2. | 3. | 4. | ||||||||||||||||
______________________
1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel gemäß Abschnitt IV abgewichen werden.
2 Mit Ausbildungsschwerpunkt B.1 „Automatisierungstechnik und Robotik“, B.2 „Feinmechanik und Optischer Gerätebau“, B.3 „Gebäudeautomation“, B.4 „Mechatronische Anlagentechnik“.
3 Mit Übungen im Ausmaß der in Klammern angeführten Semesterwochenstunden.
4 Mit Werkstättenlaboratorium im Ausmaß der in Klammern angeführten Semesterwochenstunden.
5 Von der Schülerin/vom Schüler ist ein alternativer Pflichtgegenstand zu wählen.
6 Mit Übungen sowie in Verbindung und inhaltlicher Abstimmung mit einem oder mehreren der in den Abschnitten A. bzw. B. angeführten Pflichtgegenständen.
7 Mit Übungen im Laboratorium im Ausmaß der in Klammern angeführten Semesterwochenstunden.
8 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr, Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.
9 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen.
Stundentafel der Deutschförderklasse
| Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung | Wochenstunden pro Semester | Lehrverpflichtungsgruppen |
| 1. Deutsch in der Deutschförderklasse | 20 | (I) |
| 2. Religion | 2 | (III) |
| 3. Weitere Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung 1 | x 2 | Einstufung wie entsprechende/r Pflichtgegenstand, Pflichtgegenstand der Ausbildungsschwerpunkte, Verbindliche Übung |
| 4. Pflichtgegenstände der Ausbildungsschwerpunkte 1 | ||
| Gesamtsemesterwochenstundenzahl | x 3 | |
| Freigegenstände und Unverbindliche Übungen 4 |
______________________________
1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion), die verbindliche Übung sowie die Pflichtgegenstände der Ausbildungsschwerpunkte gemäß der Stundentafel der 4-jährigen Fachschule für Mechatronik; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände, der verbindlichen Übung und der Pflichtgegenstände der Ausbildungsschwerpunkte erfolgt durch die Schulleitung.
2 Die Festlegung der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen weiteren Pflichtgegenstände, die verbindliche Übung sowie die Pflichtgegenstände der Ausbildungsschwerpunkte entfallen, erfolgt durch die Schulleitung; die Semesterwochenstunden der weiteren Pflichtgegenstände, der verbindlichen Übung sowie der Pflichtgegenstände der Ausbildungsschwerpunkte ergeben sich aus der Differenz zur Gesamtsemesterwochenstundenzahl.
3 Die Gesamtsemesterwochenstundenzahl entspricht jener des jeweiligen Semesters gemäß der Stundentafel der 4-jährigen Fachschule für Mechatronik.
4 Wie Stundentafel der 4-jährigen Fachschule für Mechatronik.
Siehe Anlage 1.
Das fachbezogene Qualifikationsprofil des Lehrplans gemäß Stundentafel I.1 erfüllt zumindest die Anforderungen einer facheinschlägigen Lehrabschlussprüfung (vgl. BGBl. II Nr. 120/2015 idgF sowie BGBl. II Nr. 461/2003 idgF). Für den Bereich der beruflichen Qualifikationen, des Arbeitsrechts einschließlich der Kollektivverträge sowie des Sozialversicherungsrechts wird mit dem Zeugnis der Abschlussprüfung zumindest der Nachweis einer mit einer facheinschlägigen Lehrabschlussprüfung abgeschlossenen beruflichen Ausbildung gem. § 34a Berufsausbildungsgesetz, BGBl. Nr. 142/1969 idgF erbracht.
Darüber hinausgehend werden den Absolventinnen und Absolventen mit dem Unterricht gemäß Stundentafel I.2 in der 3. und 4. Klasse zusätzliche Kompetenzen vermittelt, die spezifischen Anforderungen des regionalen Arbeitsmarktes in besonderer Weise Rechnung tragen (Ausbildungsschwerpunkte gemäß Abschnitt B.1 – B.4).
Die Einsatzgebiete der Absolventinnen und Absolventen der Fachschule für Mechatronik liegen in den Bereichen der automatisierten Produktions- und Verarbeitungstechnik, der Einzel- und Serienfertigung sowie der CAD/CAM-Technik. Dabei stehen eigenständige Tätigkeiten in der Konstruktion, Fertigung, Arbeitsvorbereitung und Qualitätssicherung im Vordergrund.
Auch die Anwendung von Produktionsplanungs- und Steuerungssystemen (PPS-Systemen), die Montage, Programmierung und Inbetriebnahme sowie Prototypenbau von mechatronischen Systemen, Wartungs-, Service- und Reparaturaufgaben, die Fehlersuche und Fehleranalyse in automatisierungstechnischen Anlagen sowie die Anpassung von Hard- und Softwarelösungen zählen zu den typischen Aufgaben der Absolventinnen und Absolventen. Die Anwendung einschlägiger Normen und Vorschriften sowie Schutzmaßnahmen sind ein integrierender Bestandteil aller Tätigkeiten.
Für die selbstständige Ausübung von Gewerben ist der Nachweis der allgemeinen und besonderen Voraussetzungen erforderlich. Unter anderem ist im Bereich der besonderen Voraussetzungen der Nachweis der betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Kenntnisse vorgesehen. (§ 23 Abs. 1 GewO – „Unternehmerprüfung“). Gemäß § 8 Abs. 2 der Unternehmerprüfungsordnung, BGBl. Nr. 453/1993 idgF, führt der erfolgreiche Abschluss der technischen, gewerblichen und kunstgewerblichen Fachschulen gemäß § 58 des Schulorganisationsgesetzes zum Entfall des Prüfungsteiles „Unternehmerprüfung“.
Im Bereich Recht können die Absolventinnen und Absolventen die Voraussetzungen für den Abschluss und die Erfüllung eines Vertrages erläutern sowie Gewährleistungs-, Garantie- und Schadenersatzansprüche geltend machen. Sie können die verschiedenen Rechtsformen von Unternehmen und deren Organisation erläutern, sich Informationen aus dem Firmenbuch beschaffen. Sie können die wesentlichen Bestimmungen des Arbeitsrechts, des Gewerberechts und des Insolvenzrechts erläutern und im beruflichen Umfeld einsetzen.
Im Bereich Wirtschaft und Betriebstechnik können die Absolventinnen und Absolventen die Struktur des Jahresabschlusses beschreiben, aus betriebswirtschaftlichen Kennzahlen Schlussfolgerungen ziehen und die Ergebniswirksamkeit von einfachen Geschäftsfällen auf den Jahresabschluss beurteilen. Sie können die wichtigsten Kostenbegriffe erklären, eine einfache Kostenstellenrechnung durchführen, mit vorgegebenen Daten Kalkulationen durchführen, Deckungsbeiträge ermitteln und beurteilen. Sie können die verschiedenen Erscheinungsformen der Ertragsteuern erläutern, das System der Umsatzsteuer, der Personalnebenkosten und den Aufbau einfacher Lohn- und Gehaltsabrechnungen erklären. Sie können die Funktionsweise der Marketing-Instrumente erläutern, einfache Organigramme und Abläufe in Unternehmen interpretieren, Ziele und Aufgaben der Logistik sowie Vertriebs- und Beschaffungsprozesse beschreiben. Außerdem können Sie Gestaltungsgrundsätze der Produktion beschreiben, Methoden der Zeitermittlung erläutern, Arbeitspläne erstellen und Methoden des Projektmanagements und Qualitätsmanagements beschreiben und anwenden.
Im Bereich Konstruktion können die Absolventinnen und Absolventen normgerechte Zeichnungen mittels CAD, Tabellen, Norm- und Datenblättern sowie normgerechte elektrotechnische und fluidtechnische Schaltpläne erstellen.
Im Bereich Projektmanagement können die Absolventinnen und Absolventen Planungsabläufe für Projekte erstellen und im Team durchführen sowie Maßnahmen zur Qualitätssicherung festlegen.
Im Bereich Mechatronische Systeme können die Absolventinnen und Absolventen ein durchgehendes mechatronisches Projekt planen, fertigen, montieren und dokumentieren. Sie können Systemkomponenten auswählen und in mechatronischen Systemen anwenden sowie Bauteile und Baugruppen für die Verkettung von Anlagen erklären. Sie können mechatronische Systeme prüfen und in Betrieb nehmen, Fehler systematisch lokalisieren und beseitigen. Sie können die Zusammenführung mechatronischer Teilsysteme umsetzen, Betriebsanleitungen und Wartungspläne erstellen sowie Sicherheitsvorschriften unter Beachtung der Maschinenrichtlinie umsetzen.
Im Bereich Mechanik können die Absolventinnen und Absolventen die Grundlagen und Gesetze der Mechanik erklären, grundlegende Berechnungsverfahren anwenden sowie die dynamische Wirkung von Kraft und Moment berechnen. Sie können lineare und rotatorische Bewegungen darstellen sowie Bauteile der Fluidtechnik auswählen und dimensionieren.
Im Bereich Elemente der Mechatronik können die Absolventinnen und Absolventen genormte Maschinenelemente auswählen und montieren, Bauteile der Fluidtechnik und Automatisierungstechnik mit Hilfe von Datenblättern auswählen, aufbauen und in Betrieb nehmen. Sie können die Arbeitsweise von Sortier-, Montage-, und Fertigungsanlagen erklären, Baugruppen aufbauen, testen, in Betrieb nehmen und warten sowie Roboter programmieren.
Im Bereich Fertigungstechnik können die Absolventinnen und Absolventen Fertigungsverfahren beschreiben und Werkstücke nach normgerechten Zeichnungen fertigen und prüfen sowie Dokumentationen zur Qualitätssicherung erstellen. Sie können Werkstoffeigenschaften erklären und Werkstoffe für Anwendungen auswählen. Sie können für fertigungstechnische Aufgaben das Verfahren und die Werkzeuge auswählen, Bauteile für mechatronische Baugruppen mit konventionellen und CNC-Maschinen herstellen sowie Kunststoffverarbeitungs- und Fügeverfahren anwenden. Sie können das Prinzip von Rapid Prototyping und computerunterstützten Fertigungsverfahren anwenden sowie Systeme der Qualitätssicherung auswählen.
Im Bereich Elektrotechnik können die Absolventinnen und Absolventen die Gesetzmäßigkeiten im elektrischen Stromkreis und magnetischen Feld erklären und Berechnungen durchführen sowie die Ergebnisse interpretieren. Sie können Drehstrommotoren, Antriebseinheiten und ausgewählte Systeme alternativer Energieerzeugung erklären sowie in Betrieb nehmen. Sie können Zeichnungen und Schaltpläne lesen und Bauteile normgerecht kennzeichnen, anschließen und überprüfen sowie Grundschaltungen erstellen. Sie können Fertigungen nach normgerechten Plänen durchführen und Baugruppen montieren, Schaltschränke aufbauen und unter besonderer Beachtung der Sicherheits- und Schutzmaßnahmen in Betrieb nehmen sowie Wartungsarbeiten durchführen.
Im Bereich Messtechnik, Normen und Sicherheit können die Absolventinnen und Absolventen Messaufgaben planen und sicher durchführen sowie die Ergebnisse interpretieren. Sie kennen die fachbezogenen Vorschriften und Normen, insbesondere EN 50110 idgF Sie können Messungen zur Überprüfung der Sicherheit von Geräten, Anlagen und Betriebsmittel planen und durchführen sowie Protokolle erstellen. Sie können das Fehlermanagement und Qualitätssicherungsverfahren einsetzen sowie Prüftechniken anwenden. Sie können Leistungsdaten ermitteln und interpretieren sowie elektrotechnische Schutzmaßnahmen setzen.
Im Bereich der Elektronik kennen die Absolventinnen und Absolventen die prinzipielle Funktionsweise und die Eigenschaften elektronischer Bauelemente. Sie können Grundschaltungen erklären und aufbauen sowie Montage- und Reparaturarbeiten durchführen. Sie kennen die Grundlagen der Leiterplattentechnik. Sie können projektbezogene elektronische Einheiten im mechatronischen Umfeld fertigen, in Betrieb nehmen und Fehleranalysen durchführen sowie Dokumentationen erstellen.
Informationstechnik und Automatisierung:
Im Bereich Informationstechnik kennen die Absolventinnen und Absolventen den Aufbau, die Wirkungsweise und die Funktion von EDV-Anlagen und können einfache Netzwerke aufbauen. Sie können Systeme zum Datenaustausch, Netzwerkprotokolle und Netzwerk- und Computerkomponenten benennen, konfigurieren und anwenden sowie im Netzwerk auftretende Probleme identifizieren. Sie können Maßnahmen der IT-Security anwenden. Sie kennen die Grundlagen der Programmierung, können Programmabläufe analysieren sowie Anpassungsprogrammierungen durchführen. Sie können ausgewählte industrielle Bussysteme erklären, vergleichen und auswählen, Netzwerke im mechatronischen Umfeld aufbauen und warten sowie grundlegende netzwerktechnische Problemstellungen in mechatronischen Systemen lösen.
Im Bereich Steuerungs- und Regelungstechnik können die Absolventinnen und Absolventen den Aufbau von einfachen Schaltern, Kontakten und Betriebsmitteln beschreiben, die Funktionsweise anhand von Schaltungen erklären. Sie können den Zusammenhang zwischen einfachen Stromlaufplänen und elektrischen Schaltungen herstellen. Sie können Schaltungen fachgerecht verdrahten, montieren und überprüfen. Sie können Logikaufgaben strukturieren, reduzieren und auf technisch gebräuchliche Weise lösen sowie den grundlegenden Aufbau und typische Einsatzgebiete der SPS erklären. Sie können umfangreiche Steuerungsaufgaben und Schaltaufgaben mittels SPS planen, entwerfen, umsetzen und programmieren. Sie können den Aufbau und die Funktion von Mikrokontrollern erklären und die Unterschiede zur SPS erläutern sowie Konzepte für Mikrocontrolleranwendungen entwerfen und realisieren. Sie können Elemente eines Standardregelkreises erklären sowie Reglereinstellungen vornehmen.
Im Bereich Sensorik und Aktorik können die Absolventinnen und Absolventen den Aufbau von Sensoren zur Erfassung von physikalischen und elektrischen Größen beschreiben sowie die Signale auswerten und interpretieren. Sie können die Funktionsweise von Sensoren anhand von Schaltungen erklären und diese in mechatronische Systeme einbinden sowie Interfacebausteine anschließen, im Automatisierungssystem integrieren und deren Funktion überprüfen. Sie können Aktoren und Antriebskonzepte erklären, Anwendungen zuordnen, auswählen, montieren, justieren und überprüfen. Sie können ausgewählte Antriebe und deren Mess-, Stell- und Regelgeräte montieren, anschließen, parametrieren und in Betrieb setzen.
Im Bereich Mess-, Steuer- und Regelungstechnik können die Absolventinnen und Absolventen die Messverfahren von nicht elektrischen Größen und deren Signalauswertung erklären. Sie können unstetige Regelsysteme auswählen und realisieren und deren Verhalten beschreiben sowie Stabilitätskriterien erläutern und überprüfen. Sie können die Grundregeln der Reglereinstellungen anwenden.
Im Bereich Handhabungstechnik können die Absolventinnen und Absolventen Handhabungskomponenten funktions- und produktgerecht auswählen und Komponenten der starren Automation konfigurieren und in Betrieb nehmen. Sie können Montage- und Anschlussarbeiten von Handhabungskomponenten durchführen. Sie können Komponenten der Sicherheitstechnik auswählen und sicherheitstechnische Maßnahmen setzen und überprüfen.
Im Bereich Robotik können die Absolventinnen und Absolventen einfache Servoantriebe und flexible Automatisierungen realisieren und Komponenten der Robotertechnik in Automatisierungen einbinden. Sie können Mehrachsensysteme und Roboterbauformen beschreiben praktische Roboteranwendungen programmieren und Robotersysteme vernetzen.
Im Bereich Feinmechanik können die Absolventinnen und Absolventen fortgeschrittene mechanische und feinoptische Fertigungstechniken anwenden, chemische und physikalische Eigenschaften von Gläsern erklären, optische Materialien auswählen und einsetzen. Sie können feinmechanische Komponenten wie Linsenfassung und Prismenstuhl herstellen.
Im Bereich Optik können die Absolventinnen und Absolventen plan- und rundoptische Bauteile fertigen und überprüfen. Sie können optische Geräte zusammenbauen, montieren und justieren und metrologische Instrumente handhaben und warten. Sie können einfache Linsenberechnungen und grundlegende Berechnungen einer konjugierten Abbildung durchführen. Sie können die Funktion von Lupe, Fernrohr und Mikroskop verdeutlichen. Sie können die Beugung und deren Auswirkung sowie Interferenz an dünnen Schichten erklären.
B. 3 Gebäudeautomation:
Im Bereich Mechatronik im Energiemanagement können die Absolventinnen und Absolventen den Wirkungsgrad aller Energieumwandler, Einflüsse aller Energieabgabesysteme auf das Raumklima und Schadstoffe von Rauchgasen an Hand von Grenzwerten beurteilen. Sie können Energieabgabesystem aufbauen, messen und bewerten. Sie können die gängigen hydraulischen Gesamtsysteme erklären und Einflüsse abschätzen. Sie können Pumpen fachgerecht einsetzen. Sie können Gebäude nach deren Energieeffizienz beurteilen, Maßnahmen zum effizienten Energieeinsatz beschreiben, einschlägige Normen, Vorschriften und Gesetze anwenden.
Im Bereich Mechatronik in der Lüftungs-, Klima- und Kältetechnik können die Absolventinnen und Absolventen die Behaglichkeitskriterien, die Konzeptionen lüftungs- und klimatechnischer Anlagen, die thermodynamischen Grundlagen der Kälteerzeugung und der Luftbehandlung erklären, die Bauelemente raumlufttechnischer Anlagen anwenden sowie Wartungs- und Störungsbehebungen vornehmen. Sie können die Methoden zur Druckmessung an Anlagen durchführen. Sie können die Grundlagen der Schallpegelmessung erklären und die Auswirkungen von Lärm beschreiben, die grundlegenden Vorschriften angeben sowie einfache Lärmreduktionsmaßnahmen empfehlen.
Im Bereich SPS in der Gebäudeautomation können die Absolventinnen und Absolventen die Spezifika der SPS-Zentralen, Aktoren und Sensoren in der Gebäudeautomation benennen, SPS Projekte planen, programmieren und in bestehende strukturierte Verkabelung einbinden. Sie können Maßnahmen zur Wartung definieren, Systemfehler im Rahmen von Projekten lokalisieren, beheben und laufende Anpassungen und Änderungen der Konfiguration durchführen.
Im Bereich Anlagentechnik können die Absolventinnen und Absolventen Anlagen sicher betreiben, instand halten, warten und prüfen sowie Gefährdungen erkennen und beseitigen. Sie können Ergänzungs- und Umbauarbeiten an Anlagen planen und durchführen sowie mit Gefahren- und Abfallstoffen sicher umgehen und Umweltschutzmaßnahmen setzen.
Im Bereich Regelungs- und Prozessleittechnik können die Absolventinnen und Absolventen Dokumentationen, insbesondere PLT- und EMSR-Pläne lesen, ergänzen und abändern. Sie können Industrieregler und SPS-Baugruppen auswählen sowie Automatisierungs- und Antriebstechnikkomponenten vernetzen und fernwarten. Sie können Sicherheits- und Not-Halt-Einrichtungen in mechatronische Anlagen integrieren.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
„Deutsch und Kommunikation“, „Englisch“, „Geografie, Geschichte und Politische Bildung“, „Angewandte Mathematik“, „Naturwissenschaftliche Grundlagen“, „Angewandte Informatik“ und „Ethik“.
Siehe Anlage 1.
Siehe BGBl. Nr. 37/1989 idgF.
Siehe Anlage 1.
1. Klasse (1. und 2. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Konstruktion
– normgerechte Zeichnungen mit Projektionsmethoden erstellen und bemaßen;
– geometrische Formen an technischen Objekten erkennen;
– einfache elektrotechnische Schaltpläne erstellen.
Bereich Konstruktion:
Zeichengeräte, Zeichentechniken, CAD, Normen, Zeichnungserstellung, Bemaßung / Beschriftung, Fertigungszeichnungen einfacher Werkstücke, Schaltplanerstellung für elektrotechnische Grundschaltungen.
2. Klasse:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Konstruktion
– normgerechte technische Zeichnungen einfacher mechatronischer Bauteile und Baugruppen anfertigen;
– normgerechte elektrotechnische und fluidtechnische Schaltpläne erstellen.
Bereich Konstruktion:
Zeichnungen von einfachen Baugruppen mit CAD, Einzelteilzeichnungen aus Baugruppen mit Toleranzangaben und Stückliste, elektrotechnische Schaltpläne in normgerechter Darstellung mit CAD.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Konstruktion
– Entwürfe von einfachen Baugruppen unter Zuhilfenahme von Tabellenbüchern und Datenblättern erstellen;
– Entwürfe von elektrotechnischen und fluidtechnischen Schaltplänen unter Zuhilfenahme von Tabellenbüchern und Datenblättern erstellen.
Bereich Konstruktion:
Allgemeintoleranzen, Passungen, Form- und Lagetoleranzen, Schalt-und Fertigungspläne von einfachen elektronischen Baugruppen.
3. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Konstruktion
– mit Norm- und Herstellerdatenblättern sowie Katalogen von mechanischen Komponenten arbeiten;
– mit Norm- und Herstellerdatenblättern sowie Katalogen von elektrotechnischen / elektronischen und fluidtechnischen Komponenten arbeiten und Automatisierungsgruppen erstellen.
Bereich Konstruktion:
Interpretation und Anwendung von Norm- und Herstellerdatenblättern; Dokumentation eines vorgegebenen mechatronischen Gerätes wie Schalt- und Stromlaufpläne, Zusammenbau einfacher Automatisierungskomponenten, Funktionsplan, Ablaufpläne.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Konstruktion
– normgerechte Fertigungsunterlagen für mechatronische Baugruppen und Geräte erstellen;
– Musterteile mit Rapid Prototyping herstellen;
– Fertigungsunterlagen für elektronische Baugruppen anfertigen und normgerechte fluidtechnische Schaltpläne anfertigen.
Bereich Projektmanagement
– Planungsabläufe für Projekte erstellen.
Bereich Konstruktion:
Einzelteil-, Zusammenstellungszeichnungen, Stücklisten, Funktionsbeschreibungen, Montage- und Wartungspläne, Umsetzung von Schaltplänen in Fertigungsunterlagen.
Bereich Projektmanagement:
Strukturierte Planungsabläufe für die Dokumentation eines vorgegebenen mechatronischen Gerätes, Dokumentation einer vorgegebenen Automatisierungsaufgabe.
4. Klasse – Kompetenzmodul 7:
7. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Konstruktion
– Gehäusesysteme und Schaltschränke assemblieren;
– Schaltpläne für Automatisierungsaufgaben mit SPS verfassen;
– SPS-Anschlusspläne erstellen.
Bereich Projektmanagement
– Planungsabläufe im Team für Projekte durchführen.
Bereich Konstruktion:
Konstruktionen für den Einbau von Komponenten in Gehäusesysteme und Schaltschränke, SPS-Schalt- und Anschlusspläne.
Bereich Projektmanagement:
Strukturierte Planungsabläufe für Kalkulation, Arbeitsvorbereitung, begleitende Kontrolle, Teamarbeit.
8. Semester – gemäß Stundentafel I.2:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Konstruktion
– mechatronische Baugruppen konstruieren.
Bereich Projektmanagement
– Planungsabläufe im Team für Projekte durchführen;
– Maßnahmen zur Qualitätssicherung festlegen.
Bereich Konstruktion:
Mechatronische Baugruppen.
Bereich Projektmanagement:
Strukturierte Planungsabläufe und Dokumentation auch hinsichtlich Qualitätssicherung durchführen.
Die Schülerinnen und Schüler können
– die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
– die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.
Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung; Schutzmaßnahmen; technische Dokumentation; Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Pflege von Werkzeugen, Maschinen und Geräten, Recycling.
Aufbau, Inbetriebnahme und Test von Baugruppen, Systemen und Kommunikationsverbindungen; Herstellung eines oder mehrerer facheinschlägiger Produkte und Durchführung von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf Projektbasis unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungstechniken, Materialien und Prüfverfahren in den angeführten Werkstätten.
2. Klasse:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Mechatronische Systeme
– Montage und Fertigung von Komponenten für die Herstellung eines einfachen mechatronischen Teilsystems durchführen.
Werkstätte Mechatronische Systeme:
Fertigung von Montagekomponenten; Verdrahten und Anschließen mechatronischer Systemkomponenten.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Mechatronische Systeme
– mechatronische Systemkomponenten montieren und in Betrieb nehmen.
Werkstätte Mechatronische Systeme:
Aufbau und Inbetriebnahme von Systemkomponenten für mechatronische Teilsysteme.
3. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Mechatronische Systeme
– mechatronische Teilsysteme prüfen und in Betrieb nehmen;
– Fehler systematisch lokalisieren und beseitigen.
Werkstättenlaboratorium:
Inbetriebnahme und Überprüfung eines mechatronischen Systems im Teillastbetrieb unter Beachtung sicherheitstechnischer Aspekte mit Dokumentation.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Mechatronische Systeme
– die Zusammenführung mechatronischer Teilsysteme umsetzen;
– Fehler systematisch lokalisieren und beseitigen.
Werkstättenlaboratorium:
Inbetriebnahme und Überprüfung eines mechatronischen Systems im Volllastbetrieb unter Beachtung sicherheitstechnischer Aspekte mit Dokumentation.
4. Klasse – Kompetenzmodul 7:
7. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Mechatronische Systeme
– Betriebsanleitungen und Wartungspläne prüfen;
– Sicherheitseinrichtungen unter Beachtung der Maschinenrichtlinie umsetzen.
Werkstätte Mechatronische Systeme:
Betriebsanleitungen, Wartungspläne, Maschinenrichtlinie.
8. Semester – gemäß Stundentafel I.2:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Mechatronische Systeme
– die Optimierung mechatronischer Systeme durchführen;
– Fehler systematisch lokalisieren und beseitigen.
Werkstätte Mechatronische Systeme:
Visualisierung von Prozessen, Qualitätssicherungssysteme, Prüfprotokolle, Checklisten.
2. Klasse:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Mechatronische Systeme
– Teile eines durchgehenden mechatronischen Projekts planen und dokumentieren;
– Systemkomponenten beschreiben und planen.
Bereich Mechatronische Systeme:
Dokumentstruktur, Montagepläne, Verbindung von Komponenten der Mechanik, Elektrotechnik, Elektronik und Fluidtechnik als mechatronische Teilsysteme.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Mechatronische Systeme
– Bauteile und Baugruppen für die Verkettung von Anlagen beschreiben und erklären.
Bereich Mechatronische Systeme:
Zusammenführung der Dokumentation eines vorgegebenen mechatronischen Gerätes, Steuerung und Signalverarbeitung mechatronischer Teilsysteme.
3. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Mechatronische Systeme
– Systemkomponenten auswählen und unter Beachtung einschlägiger Sicherheitsbestimmungen in mechatronischen Teilsystemen anwenden.
Bereich Mechatronische Systeme:
Aufbau, Auslegung, Berechnung, Programmierung und Parametrierung mechatronischer Teilbaugruppen.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Mechatronische Systeme
– die Zusammenführung mechatronischer Teilsysteme umsetzen.
Bereich Mechatronische Systeme:
Systematische Zusammenführung eines mechatronischen Systems unter Berücksichtigung der vorgegeben Richtlinien und Normen.
4. Klasse – Kompetenzmodul 7:
7. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Mechatronische Systeme
– Betriebsanleitungen und Wartungspläne erstellen;
– die Maschinenrichtlinie anwenden.
Bereich Mechatronische Systeme:
Betriebsanleitungen, Wartungspläne, Maschinenrichtlinie.
8. Semester – gemäß Stundentafel I.2:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Mechatronische Systeme
– Methoden zur Optimierung mechatronischer Systeme anwenden.
Bereich Mechatronische Systeme:
Qualitätssicherungssysteme.
Die Schülerinnen und Schüler können
– die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
– die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.
Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung; Schutzmaßnahmen; technische Dokumentation; Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Pflege von Werkzeugen, Maschinen und Geräten, Recycling.
Aufbau, Inbetriebnahme und Test von Baugruppen, Systemen und Kommunikationsverbindungen; Herstellung eines oder mehrerer facheinschlägiger Produkte und Durchführung von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf Projektbasis unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungstechniken, Materialien und Prüfverfahren in den angeführten Werkstätten.
1. Klasse (1. und 2. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Elemente der Mechatronik
– Zeichnungen und Pläne lesen;
– Fertigungen nach normgerechten Zeichnungen durchführen.
Bereich Fertigungstechnik
– Zeichnungen und Pläne lesen;
– Fertigungen nach normgerechten Zeichnungen durchführen.
Werkstätte Elemente der Mechatronik:
Bearbeitung verschiedener Werkstoffe nach Maß unter Einhalten vorgegebener Toleranzen und Sicherheitsrichtlinien; Herstellen von Schraub-, Niet-, Bolzen- und Stiftverbindungen.
Werkstätte Fertigungstechnik:
Mechanische Grundausbildung, Bearbeitungsvorgänge mit konventionellen Maschinen, Blechbearbeitung.
2. Klasse:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Elemente der Mechatronik
– die Montage von Baugruppen bewerkstelligen.
Bereich Fertigungstechnik
– Teile nach normgerechten Zeichnungen herstellen;
– Werkstücke prüfen, vermessen und QS-Dokumentationen erstellen;
– Fügetechniken anwenden.
Werkstätte Elemente der Mechatronik:
Montage von Baugruppen, Verbindungstechniken.
Werkstätte Fertigungstechnik:
Mechanische Fertigung von Teilen an konventionellen und CNC-Maschinen, Oberflächentechnik, Wärmebehandlung, Schweißen, Hart- und Weichlöten.
Werkstättenlaboratorium:
Längen-, Winkel- und Koordinatenmessung, Härteprüfung.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Elemente der Mechatronik
– Baugruppen montieren;
– fluidtechnische Grundschaltungen aufbauen.
Bereich Fertigungstechnik
– Kunststoffe bearbeiten und verarbeiten sowie Klebeverbindungen herstellen;
– Teile mit konventionellen und CNC-Maschinen herstellen.
Werkstätte Elemente der Mechatronik:
Montage von Baugruppen, Normteilen und fluidtechnischen Komponenten.
Werkstätte Fertigungstechnik:
Kunststoffe bearbeiten und verarbeiten, Kleben, mechanische Fertigung von Teilen an konventionellen und CNC–Maschinen.
Werkstättenlaboratorium:
Programmierung nach Norm und angepasster Software.
3. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Elemente der Mechatronik
– Bauteile mit Hilfe von Datenblättern auswählen und in Baugruppen integrieren;
– Bauteile der Fluidtechnik auswählen, aufbauen und in Betrieb nehmen.
Bereich Fertigungstechnik
– Bauteile für mechatronische Baugruppen mit CNC-Maschinen herstellen.
Werkstätte Elemente der Mechatronik:
Montage von Bauteilen und Baugruppen, Übungsaufbau mit Automatisierungskomponenten, fluidtechnischer Übungsaufbau.
Werkstätte Fertigungstechnik:
Mechanische Fertigung von Bauteilen für mechatronische Baugruppen mit CNC-Maschinen.
Werkstättenlaboratorium:
Fluidtechnischer Übungsaufbau.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Elemente der Mechatronik
– Bauteile der Fluidtechnik auswählen, aufbauen und in Betrieb nehmen;
– Maschinenelemente und Bauteile der Automatisierung auswählen, aufbauen und in Betrieb nehmen;
– Roboter programmieren.
Bereich Fertigungstechnik
– Rapid Prototyping anwenden;
– computerunterstützte Fertigungsverfahren anwenden.
Werkstätte Elemente der Mechatronik:
Übungsaufbau mit Automatisierungskomponenten, fluidtechnischer Übungsaufbau in Verbindung mit Förderbändern, Handling-Komponenten sowie Speicher und Magazine, Roboter.
Werkstätte Fertigungstechnik:
Rapid Prototyping, computerunterstützte Fertigung.
Werkstättenlaboratorium:
Programmerstellung für Maschinen und Fertigungsanlagen.
4. Klasse – Kompetenzmodul 7:
7. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Elemente der Mechatronik
– Baugruppen testen, in Betrieb nehmen und warten.
Bereich Fertigungstechnik
– Dokumente zur Qualitätssicherung erstellen.
Werkstätte Elemente der Mechatronik:
Funktionstests an Baugruppen durchführen, Energieversorgung, Wartungspläne und Betriebsanleitungen erstellen.
Werkstätte Fertigungstechnik:
Messungen an Bauteilen durchführen und Messprotokolle zur Qualitätssicherung erstellen.
8. Semester – gemäß Stundentafel I.2:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Elemente der Mechatronik
– Baugruppen in Betrieb nehmen und optimieren.
Werkstätte Elemente der Mechatronik:
Automatisierungskomponenten in Betrieb nehmen, optimieren und vernetzen.
1. Klasse (1. und 2. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Mechanik
– die Grundlagen und Gesetze der Mechanik erklären;
– grundlegende Berechnungsverfahren der Mechanik anwenden.
Bereich Elemente der Mechatronik
– die Funktion von Niet-, Bolzen- und Schraubenverbindungen beschreiben.
Bereich Fertigungstechnik
– Fertigungsverfahren und einfache Messmittel beschreiben und deren Einsatz nennen;
– Allgemeinmaßtoleranzen an Beispielen anwenden;
– Werkstoffe nennen und deren Eigenschaften und Anwendungen erklären;
– Kriterien für die Auswahl trennender Verfahren beschreiben;
– die Winkel an der Werkzeugschneide und deren Einfluss erklären und die wesentlichen Schneidwerkstoffe nennen;
– die Komponenten von Werkzeugmaschinen benennen und deren Zweck erklären.
Bereich Mechanik:
Kraftbegriff, Freimachen von Körpern, Zusammensetzen und Zerlegen von Kräften, Gleichgewicht von Kräften, Bestimmung des resultierenden Drehmomentes bei mehreren angreifenden Kräften, Momentengleichgewicht.
Bereich Elemente der Mechatronik:
Normen, Maßtoleranzen, Passungen, Schraubverbindungen, Scheiben, Stifte, Festigkeitsklassen, Niet-, Bolzenerbindungen, Sicherungselemente.
Bereich Fertigungstechnik:
Messmittel, Einführung in die Werkstoffkunde, trennende Verfahren, Werkzeugschneide, Einfluss auf die Spanbildung, Einführung in die Schneidwerkstoffe und Schleifmittel, Grundlagen der Werkzeugmaschinen, Schmierstoffe und Kühlmittel.
2. Klasse:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Mechanik
– die Begriffe Kraft und Moment und die Wirkung dieser Größen auf ein Bauteil erklären;
– Verfahren zur Bestimmung von Auflagerreaktionen beschreiben sowie Auflagerreaktionen für statisch bestimmt gelagerte Bauteile berechnen.
Bereich Elemente der Mechatronik
– Lager auswählen sowie Achsen und Wellen gestalten.
Bereich Fertigungstechnik
– Metalle und deren Einsatzmöglichkeiten nennen;
– die gängigen Wärmebehandlungsverfahren beschreiben und den Einsatz von wärmebehandelten Materialien erklären;
– den Aufbau und die Anwendung von CNC-Maschinen erklären.
Bereich Mechanik:
Grafische und rechnerische Behandlung von Aufgaben im zentralen und allgemeinen Kraftsystem, Auflagerreaktionen, Schnittgrößen, Spannungsarten.
Bereich Elemente der Mechatronik:
Lager, Führungen, Achsen und Wellen, Welle-Nabe-Verbindungen.
Bereich Fertigungstechnik:
Herstellung, Einteilung und Normung von Nichteisenmetallen und Stählen, Wärmebehandlung von Stahlwerkstoffen, Korrosionsschutz, Oberflächenbehandlung, CNC-Maschinen.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Mechanik
– die dynamische Wirkung von Kraft und Moment erklären und berechnen;
– lineare und rotatorische Bewegungen darstellen.
Bereich Elemente der Mechatronik
– genormte Maschinenelemente auswählen;
– Bauteile der Fluidtechnik auswählen.
Bereich Fertigungstechnik
– Kunststoffe nach deren Eigenschaften und Anwendungen auswählen;
– Klebstoffe auswählen und den Aufbau von Klebeverbindungen beschreiben;
– Kunststoffverarbeitungsverfahren erklären.
Bereich Mechanik:
Lineare und rotatorische Bewegung, Trägheit, Energie, Arbeit, Leistung, Wirkungsgrad.
Bereich Elemente der Mechatronik:
Genormte Maschinenelemente, Bauteile der Fluidtechnik.
Bereich Fertigungstechnik:
Thermoplaste, Duroplaste, Elastomere, Kunststoffverarbeitung, Klebstoffe, Klebeverbindungen.
3. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Mechanik
– Bauteile der Fluidtechnik auswählen und dimensionieren.
Bereich Elemente der Mechatronik
– Bauteile der Fluidtechnik bezeichnen und deren Funktion erklären.
Bereich Fertigungstechnik
– thermische Trennverfahren auswählen;
– fügende Verfahren auswählen.
Bereich Mechanik:
Zylinderauslegung, Pumpenauswahl.
Bereich Elemente der Mechatronik:
Pneumatik, Hydraulik, Antriebselemente, Handhabungselemente, Förderbänder.
Bereich Fertigungstechnik:
Vor- und Nachteile, Kriterien für die Auswahl thermischer Trennverfahren, Erodieren, Schweiß- und Lötverfahren.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Mechanik
– Bauteile der Fluidtechnik auswählen und dimensionieren.
Bereich Elemente der Mechatronik
– die Funktion von Getrieben, Kupplungen und Bremsen erklären;
– Bauteile der Automatisierung beschreiben und auswählen.
Bereich Fertigungstechnik
– das Prinzip von Rapid Prototyping erklären;
– computerunterstützte Fertigungsverfahren beschreiben.
Bereich Mechanik:
Zylinderauslegung, Pumpenauswahl.
Bereich Elemente der Mechatronik:
Getriebearten, Kupplungen, Bremsen, Dämpfungselemente, Greifer, Förderbänder, Speicher und Magazine.
Bereich Fertigungstechnik:
Verfahren und Werkstoffe beim Rapid Prototyping, computerunterstützte Fertigung.
4. Klasse – Kompetenzmodul 7:
7. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Elemente der Mechatronik
– Bauteile der Stetigventiltechnik bezeichnen und deren Funktion erklären.
Bereich Fertigungstechnik
– Systeme der Qualitätssicherung beschreiben.
Bereich Elemente der Mechatronik:
Schalt- und Stetigventiltechnik.
Bereich Fertigungstechnik:
Normen, Zertifizierungen, Überwachungssysteme, Dokumentationen.
8. Semester – gemäß Stundentafel I.2:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Elemente der Mechatronik
– die Arbeitsweise von Sortier-, Montage- und Fertigungsanlagen erklären.
Bereich Fertigungstechnik
– Systeme der Qualitätssicherung auswählen.
Bereich Elemente der Mechatronik:
Transfersysteme, Speicher, Magazine, Vereinzelungseinrichtungen, Handhabungskomponenten.
Bereich Fertigungstechnik:
Normen, Zertifizierungen, Überwachungssysteme, Dokumentationen.
Die Schülerinnen und Schüler können
– die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
– die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.
Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung; Schutzmaßnahmen; technische Dokumentation; Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Pflege von Werkzeugen, Maschinen und Geräten, Recycling.
Aufbau, Inbetriebnahme und Test von Baugruppen, Systemen und Kommunikationsverbindungen; Herstellung eines oder mehrerer facheinschlägiger Produkte und Durchführung von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf Projektbasis unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungstechniken, Materialien und Prüfverfahren in den angeführten Werkstätten.
1. Klasse (1. und 2. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Elektrotechnik
– Zeichnungen und Pläne lesen;
– Bauteile normgerecht kennzeichnen;
– Grundschaltungen erstellen.
Bereich Messtechnik, Normen und Sicherheit
– Sicherheitsvorschriften anwenden;
– grundlegende Messaufgaben planen und sicher durchführen.
Werkstätte Elektrotechnik:
Anfertigung von Draht- und Kabelformen, Verbindungstechniken wie Klemmen, Crimpen, Löten, Isolieren, Steckverbindungen, Herstellen einfacher elektrischer Schaltungen.
Werkstätte Messtechnik, Normen und Sicherheit:
Fachbezogene Vorschriften und Normen, insbesondere nach EN50110 idgF, Messungen von Spannung, Stromstärke und Widerstand mit verschiedenen Messgeräten, normgerechtes und sicherheitsgerechtes Arbeiten.
2. Klasse:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Elektrotechnik
– Fertigungen nach normgerechten Zeichnungen durchführen;
– Baugruppen montieren.
Bereich Elektronik
– Fertigungen nach normgerechten Zeichnungen durchführen;
– Montage von elektronischen Bauelementen und Baugruppen durchführen.
Bereich Messtechnik, Normen und Sicherheit
– mit Multimeter und Oszilloskop Messungen durchführen;
– norm- und sicherheitsgerechten Messaufbau herstellen.
Werkstätte Elektrotechnik:
Lesen von normgerechten Zeichnungen, visuelles Erkennen von elektrotechnischen Betriebsmitteln, Verdrahtungsarbeiten, einfache Montagearbeiten.
Werkstätte Elektronik:
Lesen von normgerechten Zeichnungen, visuelles Erkennen von elektronischen Bauteilen, Bestückungsarbeiten, Verdrahtungsarbeiten, Montagearbeiten.
Werkstättenlaboratorium Messtechnik, Normen und Sicherheit:
Sicheres Messen von elektrischen Größen mit verschiedenen Messgeräten.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Elektrotechnik
– Wechselstromschaltungen aufbauen;
– Schaltschränke aufbauen und unter besonderer Beachtung der Sicherheits- und Schutzmaßnahmen in Betrieb nehmen;
– Installationstechniken umsetzen.
Bereich Elektronik
Elektronische Bauelemente/Baugruppen aufbauen, messen sowie in Betrieb nehmen.
Werkstätte Elektrotechnik:
Schaltschränke, Wechselstromschaltungen (Verdrahtung, Funktionsprüfung).
Werkstätte Elektronik:
Grundlagen der Leiterplattentechnik, Montage und Demontage von Bauelementen/Baugruppen.
Werkstättenlaboratorium Eletrotechnik und Elektronik:
Sicheres Messen von elektrischen Größen mit verschiedenen Messgeräten, Dokumentation und Interpretation von gemessenen Werten, Fehlersuche.
3. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Elektrotechnik
– Drehstromkomponenten anschließen und die Funktion überprüfen.
Bereich Messtechnik, Normen und Sicherheit
– Leistungsdaten ermitteln und interpretieren;
– elektrotechnische Schutzmaßnahmen setzen.
Bereich Elektronik
– defekte Baugruppen in Stand setzen.
Werkstätte Elektrotechnik:
Stern- und Dreieckschaltung des Drehstroms.
Werkstätte Messtechnik, Normen und Sicherheit:
Schutzmaßnahmen wie Geräteschutz, Personenschutz, Leitungsschutz entsprechend der relevanten Normen, Überprüfungen und Messprotokolle, Wirk-, Blind- und Scheinleistungsmessungen bei Drehstrom.
Werkstätte Elektronik:
Fehlersuche und Reparatur, Montage- und Demontagearbeiten.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Elektrotechnik
– Antriebseinheiten anschließen und in Betrieb nehmen sowie Wartungsarbeiten durchführen.
Bereich Messtechnik, Normen und Sicherheit
– Prüftechniken an Maschinen und Geräten durchführen.
Bereich Elektronik
– projektbezogene elektronische Einheiten im mechatronischen Umfeld realisieren.
Werkstätte Elektrotechnik:
Drehstromantriebseinheiten.
Werkstätte Messtechnik, Normen und Sicherheit:
Prüffeldtechniken, Prüfverfahren anwenden, Prüfprotokolle erstellen.
Werkstätte Elektronik:
Elektronische Einheiten im mechatronischen Umfeld unter Projektbedingungen fertigen und in Betrieb nehmen.
4. Klasse – Kompetenzmodul 7:
7. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Elektrotechnik
– ausgewählte Systeme alternativer Energieerzeugung in Betrieb nehmen.
Bereich Elektronik
– Komponenten der Leistungselektronik in Betrieb nehmen.
Werkstätte Elektrotechnik:
Ausgewählte Systeme zur alternativen Energieerzeugung und Speicherung.
Werkstätte Elektronik:
Elektronische Leistungseinheiten im mechatronischen Umfeld unter Projektbedingungen fertigen und in Betrieb nehmen.
8. Semester – gemäß Stundentafel I.2:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Messtechnik, Normen und Sicherheit
– Fehlermanagement und Qualitätssicherungsverfahren einsetzen.
Bereich Elektronik
– Messungen und Fehlersuche an elektronischen Systemen.
Werkstätte Messtechnik, Normen und Sicherheit:
Präventivmaßnahmen unter Projektbedingungen anwenden, Fehleranalyse, Dokumentation.
Werkstätte Elektronik:
Fehlersuche an elektronischen Systemen.
1. Klasse (1. und 2. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Elektrotechnik
– die Gesetzmäßigkeiten im Gleichstromkreis erklären, Berechnungen durchführen sowie die Ergebnisse interpretieren.
Bereich Messtechnik, Normen und Sicherheit
– grundlegende Messaufgaben erklären;
– die Gefahren des elektrischen Stroms erfassen sowie die grundlegenden Sicherheitsregeln einhalten.
Bereich Elektrotechnik:
Größen und Einheiten, Berechnen von Widerstandsschaltungen, Elektrisches Feld, Berechnung von Kapazitäten.
Bereich Messtechnik, Normen und Sicherheit:
Strom-, Spannungs- und Widerstandsmessungen in verzweigten elektrischen Kreisen, Gefahren des elektrischen Stromes, fachbezogene Vorschriften und Normen, insbesondere nach EN 50110.
2. Klasse:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Elektrotechnik
– die Gesetzmäßigkeiten in magnetischen Kreis erklären, Berechnungen durchführen sowie die Ergebnisse interpretieren.
Bereich Messtechnik, Normen und Sicherheit
– Messaufgaben mit verschieden Messgeräten erklären.
Bereich Elektronik
– Bauelemente mithilfe von Datenblättern interpretieren, Montage- und Anschlussmöglichkeiten erklären;
– die Funktion von Bauelementen überprüfen, mit Hilfe ihrer Datenblätter erklären sowie geeigneten Ersatz bei Defekten auswählen;
– Arten von Signalen beschreiben und einordnen.
Bereich Elektrotechnik:
Kenngrößen des magnetischen Feldes, Gesetze, magnetischer Kreis, Energie, Kräfte, Induktivität, Induktionsgesetz.
Bereich Messtechnik, Normen und Sicherheit:
Einfache Messungen im Gleich- sowie Einphasen-Wechselstromkreis mit verschiedenen Messgeräten.
Bereich Elektronik:
Leitungsmechanismen, PN-Übergang, Dioden, Gleichrichter, Kennlinien, Daten, Einteilung von Signalen.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Elektrotechnik
– die Gesetzmäßigkeiten im Wechselstromkreis erklären und Berechnungen durchführen sowie die Ergebnisse interpretieren.
Bereich Elektronik
– Bauelemente mithilfe von Datenblättern interpretieren, Montage- und Anschlussmöglichkeiten erklären;
– die Funktion von Bauelementen überprüfen, mit Hilfe ihrer Datenblätter erklären sowie geeigneten Ersatz bei Defekten auswählen;
– die Leiterplattenfertigung erklären.
Bereich Elektrotechnik:
Wechselstrom (Kennwerte, Wechselstromwiderstände, Berechnen von RLC Schaltungen, Wirk-, Blind- und Scheinleistung, Transformatoren).
Bereich Elektronik:
Transistor, Transistor als Schalter, Transistor als Verstärker, Optoelektronik, Platinenfertigung, SMD.
3. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Elektrotechnik
– die Gesetzmäßigkeiten im Drehstromkreis erklären, Berechnungen durchführen sowie die Ergebnisse interpretieren.
Bereich Messtechnik, Normen und Sicherheit
– Messungen zur Überprüfung der Sicherheit von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln erklären.
Bereich Elektronik
– Bauelemente mit Hilfe von Datenblättern interpretieren, Montage- und Anschlussmöglichkeiten erklären;
– die Funktion von Bauelementen überprüfen, mit Hilfe ihrer Datenblätter erklären sowie geeigneten Ersatz bei Defekten auswählen.
Bereich Elektrotechnik:
Stern- und Dreieckschaltung, Berechnung der Drehstromleistung.
Bereich Messtechnik, Normen und Sicherheit:
Schutzmaßnahmen wie Geräteschutz, Personenschutz, Leitungsschutz, Grundzüge der relevanten Normen.
Bereich Elektronik:
Operationsverstärker und Grundschaltungen, Speichertechnik.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Elektrotechnik
– Drehstrommotoren sowie Antriebseinheiten erklären.
Bereich Messtechnik, Normen und Sicherheit
– Messungen zur Überprüfung der Sicherheit von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln erklären.
Bereich Elektronik
– Bauelemente der Leistungselektronik dimensionieren, auswählen.
Bereich Elektrotechnik:
Drehfeld, Drehstrom-Asynchronmaschinen, Drehstrom-Synchronmaschinen, Kenndaten eines Leistungsschildes.
Bereich Messtechnik, Normen und Sicherheit:
Maschinen und Anlagensicherheit, Normen, Risikoanalysen, Auswahl geeigneter Sicherheitsvorkehrungen.
Bereich Elektronik:
Bauelemente der Leistungselektronik erklären, dimensionieren, Prüfungsmethoden.
4. Klasse – Kompetenzmodul 7:
7. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Elektrotechnik
– ausgewählte Systeme alternativer Energieerzeugung erklären.
Bereich Elektronik
– ausgewählte Baugruppen der Leistungselektronik erklären.
Bereich Elektrotechnik:
Aufbau und Funktionsweise von Anlagen zur alternativen Energieerzeugung, Energiespeicherung.
Bereich Elektronik:
Baugruppen der Leistungselektronik, Gleich-, Wechsel- und Umrichtertechnik.
8. Semester – gemäß Stundentafel I.2:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Messtechnik, Normen und Sicherheit
– das Fehlermanagement sowie Qualitätssicherungsverfahren erläutern.
Bereich Elektronik
– Netzteile auswählen und deren Eigenschaften erklären.
Bereich Messtechnik, Normen und Sicherheit:
Eingrenzungs- und Behebungsstrategien, Analyse, Präventivmaßnahmen ableiten und umsetzen, Dokumentation.
Bereich Elektronik:
Transformatorische Netzteile, DC/DC-Wandler, Schaltnetzteile.
Die Schülerinnen und Schüler können
– die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
– die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.
Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung; Schutzmaßnahmen; technische Dokumentation; Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Pflege von Werkzeugen, Maschinen und Geräten, Recycling.
Aufbau, Inbetriebnahme und Test von Baugruppen, Systemen und Kommunikationsverbindungen; Herstellung eines oder mehrerer facheinschlägiger Produkte und Durchführung von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf Projektbasis unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungstechniken, Materialien und Prüfverfahren in den angeführten Werkstätten.
1. Klasse (1. und 2. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Steuerungs- und Regelungstechnik
– einfache Schalter, Kontakte und elektrische Betriebsmittel fachgerecht montieren, verdrahten und überprüfen;
– den Zusammenhang zwischen einfachen Stromlaufplänen und elektrischen Schaltungen herstellen.
Bereich Sensorik und Aktorik
– einfache Sensoren erkennen, fachgerecht einbauen, anschließen und die Funktion überprüfen.
Werkstätte Steuerungs- und Regelungstechnik:
Befehls- und Meldegeräte, Relais, Schütz, Überwachungs- und Schutzgeräte, Klemmen, Kabel und Leitungen, Betriebsmittelkennzeichnung.
Werkstätte Sensorik und Aktorik:
Fachgerechte Montage und Anschluss von Sensoren, Funktionsprüfung.
2. Klasse:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Informationstechnik
– einfache Netzwerke aufbauen.
Bereich Steuerungs- und Regelungstechnik
– einfache Logikaufgaben mit Kleinsteuerungen umsetzen.
Bereich Sensorik und Aktorik
– analoge Sensoren zur Erfassung physikalischer Größen fachgerecht montieren und anschließen sowie in Schaltungen integrieren;
– gleichstrombehaftete Aktoren montieren, anschließen, justieren sowie deren Funktion überprüfen.
Werkstätte Informationstechnik:
Herstellen von strukturierten Netzwerkverkabelungen, Fehlersuche, Fehlerbehebung, Protokollierung.
Werkstätte Steuerungs- und Regelungstechnik:
Anschließen von Kleinsteuerungen, Programmieren logischer Grundverknüpfungen.
Werkstätte Sensorik und Aktorik:
Einbau, Anschluss, Justieren und Testen gleichstrombehafteter Aktoren und Sensoren zur Erfassung grundlegender physikalischer Größen.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Informationstechnik
– Computerkomponenten, Schnittstellen, Aktiv- und Passivkomponenten für einfache Netzwerke auswählen sowie konfigurieren.
Bereich Steuerungs- und Regelungstechnik
– SPS fachgerecht anschließen;
– einfache Schaltaufgaben mittels SPS umsetzen.
Bereich Sensorik und Aktorik
– Sensoren an Auswertegeräte anschließen sowie die zugehörigen Datenauswertungen durchführen;
– Schaltaktoren einsetzen.
Werkstätte Informationstechnik:
Routerkonfiguration, Switchkonfiguration, Schnittstellenkonfiguration.
Werkstätte Steuerungs- und Regelungstechnik:
SPS im mechatronischen Umfeld, Grundzüge des Programmierens einer SPS, Speicher, Ablaufsteuerungen.
Werkstätte Sensorik und Aktorik:
Analoge und digitale Sensoren und gebräuchliche Auswertegeräte montieren, anschließen, Funktionstests, Fehlersuche, Ventilmagnete und Spulen, Schutzbeschaltungen.
3. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Informationstechnik
– einfache Anpassungsprogrammierungen durchführen.
Bereich Steuerungs- und Regelungstechnik
– Steuerungsaufgaben mittels SPS umsetzen;
– einfache Mikrocontroller-Anwendungen realisieren.
Bereich Sensorik und Aktorik
– Sensoren in mechatronische Systeme einbinden, Interfacebausteine anschließen und im Automatisierungssystem integrieren.
Werkstätte Informationstechnik:
Unterprogramme, Arrays, Strukturen, Anwendungen aus den Fachgebieten.
Werkstätte Steuerungs- und Regelungstechnik:
Programmierung von SPS und Mikrocontroller.
Werkstätte Sensorik und Aktorik:
Fachgerechte Montage und Anschluss von Sensoren, Interface-Bausteine, Abgleich- und Einstellarbeiten.
Werkstättenlaboratorium:
Testung von SPS- und Mikrocontroller-Anwendungen, Fehlersuche und –behebung.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Informationstechnik
– Netzwerke im mechatronischen Umfeld aufbauen sowie warten;
– im Netzwerk auftretende Probleme identifizieren und beheben;
– grundlegende Regeln der Netzwerksicherheit anwenden.
Bereich Steuerungs- und Regelungstechnik
– anspruchsvolle Mikrocontroller Anwendungen realisieren;
– komplexe Steuerungsaufgaben mittels SPS umsetzen.
Bereich Sensorik und Aktorik
– ausgewählte Antriebe und deren Mess-, Stell- und Regelgeräte montieren, anschließen, parametrieren und in Betrieb setzen.
Werkstätte Informationstechnik:
Aufbau und Inbetriebnahme von typischen Netzwerkkonstellationen, Funknetzwerke, grundlegende Netzwerkabsicherung über Hard- und/oder Softwaremöglichkeiten, Fehlersuche und Fehlerbeseitigung.
Werkstätte Steuerungs- und Regelungstechnik:
Komplexe Automatisierungsaufgaben im mechatronischen Umfeld mit SPS und Mikrocontroller, Visualisierung von Bedienungs- und Kontrolleinrichtungen.
Werkstätte Sensorik und Aktorik:
Verdrahtung und Inbetriebnahme einfacher Antriebe und Stellglieder.
Werkstättenlaboratorium:
Parametrierung von Antrieben, Mess-, Stell- und Regelgeräten.
4. Klasse – Kompetenzmodul 7:
7. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Informationstechnik
– ausgewählte industrielle Bussysteme in mechatronischen Systemen einsetzen;
– grundlegende netzwerktechnische Problemstellungen in mechatronischen Systemen lösen.
Bereich Steuerungs- und Regelungstechnik
– einfache Standardregelkreise einstellen.
Werkstätte Informationstechnik:
Einsatzgerechte Auswahl von industriellen Bussystemen, deren hard- und softwaretechnische Umsetzung, Testung, Inbetriebnahme, Fehlersuche und Fehlerbehebung; projektbezogene Umsetzung netzwerktechnischer Problemstellungen im mechatronischen Umfeld, funk- und leitungsgebunden.
Werkstätte Steuerungs- und Regelungstechnik:
Aufbau von Standardregelkreisen, Anschluss und Parametrierung von Analog- und Digitalreglern, Industrieregler.
8. Semester – gemäß Stundentafel I.2:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Informationstechnik
– komplexe Vernetzungen von Automatisierungskomponenten vornehmen.
Bereich Steuerungs- und Regelungstechnik
– projektbezogenen Steuerungs- und Regelungsaufgaben lösen;
– Sicherheitsaspekte beurteilen.
Werkstätte Informationstechnik:
Bussysteme und Schnittstellen, Netzwerkdienste, Sicherheit im Netzwerk, strukturierte Fehlersuche und Fehlerbehebung.
Werkstätte Steuerungs- und Regelungstechnik:
Anwendung regelungstechnischer und steuerungstechnischer Konzepte im mechatronischen Umfeld, Fehlersuche, Sicherheitstechnik.
1. Klasse (1. und 2. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Informationstechnik
– den Aufbau und die Wirkungsweise sowie die Funktion von EDV-Anlagen beschreiben;
– Maßnahmen der IT-Security verstehen, auswählen und anwenden.
Bereich Steuerungs- und Regelungstechnik
– den Aufbau von einfachen Schaltern, Kontakten und Betriebsmittel beschreiben sowie die Funktionsweise anhand einfacher Schaltungen erklären.
Bereich Sensorik und Aktorik
– den Aufbau von einfachen Sensoren beschreiben, die Signale interpretieren sowie die Funktionsweise anhand einfacher Schaltungen erklären.
Bereich Informationstechnik:
Aufbau, Funktion und Organisation von EDV-Anlagen, Betriebssysteme, IT-Sicherheitskonzepte und deren Komponenten.
Bereich Steuerungs- und Regelungstechnik:
Schaltgeräte, Relais, Schütz.
Bereich Sensorik und Aktorik:
Arten, Funktionsweise, Anwendung von einfachen Sensoren.
2. Klasse:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Informationstechnik
– die Grundbegriffe der Informationsübertragung erklären;
– Systeme zum Datenaustausch beschreiben;
– Netzwerkprotokolle und Netzwerkkomponenten benennen sowie ihre Anwendung beschreiben.
Bereich Steuerungs- und Regelungstechnik
– Logikaufgaben strukturieren, reduzieren sowie auf technisch gebräuchliche Weise lösen.
Bereich Sensorik und Aktorik
– den Aufbau von analogen Sensoren zur Erfassung physikalischer Größen beschreiben, die Signale interpretieren sowie die Funktionsweise erklären;
– gleichstrombehaftete Aktoren erklären sowie Anwendungen zuordnen.
Bereich Informationstechnik:
Möglichkeiten der Datenübertragung und Schnittstellen, Grundlagen, Protokolle, Topologien, Zugriffsverfahren, Adressierung, Aktiv- und Passivkomponenten der Netzwerktechnik.
Bereich Steuerungs- und Regelungstechnik:
Grundverknüpfungen, Logikaufgaben der Digitaltechnik strukturieren und lösen.
Bereich Sensorik und Aktorik:
Gleichstrombehaftete Aktoren, Sensoren zur Erfassung grundlegender physikalischer Größen.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Informationstechnik
– Begriffe und Grundlagen der Programmierung darstellen und anwenden.
Bereich Steuerungs- und Regelungstechnik
– den grundlegenden Aufbau und typische Einsatzgebiete der SPS erklären;
– einfache Schaltaufgaben mittels SPS umsetzen sowie programmieren.
Bereich Sensorik und Aktorik
– den Aufbau von Sensoren beschreiben, deren Funktionsweise erklären und Sensoren auswählen sowie zugehörige Signalauswertungen vornehmen;
– Aktoren erklären und auswählen.
Bereich Informationstechnik:
Systematik der Problemlösung, Entwicklungsumgebungen, Datenübertragung, Datentypen, Verzweigungen, Schleifen, Anwendung in einfachen Programmen.
Bereich Steuerungs- und Regelungstechnik:
Grundzüge des Programmierens einer SPS; Grundverknüpfungen und Logikaufgaben der Digitaltechnik, sequentielle Logik.
Bereich Sensorik und Aktorik:
Analoge und digitale Sensoren, Ventilmagnete und Spulen, Schutzbeschaltungen.
3. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Informationstechnik
– Programmabläufe analysieren sowie Anpassungsprogrammierungen durchführen.
Bereich Steuerungs- und Regelungstechnik
– Steuerungsaufgaben mittels SPS planen;
– den Aufbau und die Funktion von Mikrokontrollern erklären und die Unterschiede zur SPS in Funktion und Einsatz erläutern;
– einfache Konzepte für Mikrocontrolleranwendungen entwerfen.
Bereich Sensorik und Aktorik
– Interfacesysteme von Sensoren beschreiben, Sensoren in Systeme einbinden sowie die Funktionsweise erklären.
Bereich Informationstechnik:
Unterprogramme, Arrays, Strukturen, Anwendungen aus den Fachgebieten.
Bereich Steuerungs- und Regelungstechnik:
Strukturierung von Automatisierungsaufgaben und Programmiermöglichkeiten einer SPS, Aufbau und Funktion eines Mikrocontrollers, Vergleich zur SPS, Grundlagen der Mikrocontroller- Programmierung.
Bereich Sensorik und Aktorik:
Sensor-Schnittstellen, Auswerteeinheiten für Sensoren und deren Einbindung in mechatronische Systeme.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Informationstechnik
– Netzwerkkomponenten auswählen und parametrieren;
– im Netzwerk auftretende Probleme identifizieren.
Bereich Steuerungs- und Regelungstechnik
– Mikrocontrolleranwendungen konzeptionieren;
– komplexe Steuerungsaufgaben mittels SPS entwerfen.
Bereich Sensorik und Aktorik
– Antriebskonzepte erklären und auswählen.
Bereich Informationstechnik:
Hard- und Software im Netzwerkbereich, Netzwerktopologien, Fehlersuche und Fehlerbeseitigung, Netzwerksicherheit.
Bereich Steuerungs- und Regelungstechnik:
Komplexe Automatisierungsaufgaben im mechatronischen Umfeld mit SPS und Mikrocontroller.
Bereich Sensorik und Aktorik:
Servoantriebe, Stellglieder, Schrittmotoren.
4. Klasse – Kompetenzmodul 7:
7. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Informationstechnik
– industrielle Bussysteme erklären, vergleichen und auswählen;
– grundlegende netzwerktechnische Problemstellungen in mechatronischen Systemen lösen.
Bereich Steuerungs- und Regelungstechnik
– Elemente eines Standardregelkreises erklären.
Bereich Informationstechnik:
Industrielle Bussysteme, netzwerktechnische Konzepte, funk- und leitungsgebunden.
Bereich Steuerungs- und Regelungstechnik:
Regelkreis, Grundlagen, Analogregler, Digitalregler, einfacher Industrieregler, 2-Punkt-Regler, 3-Punkt-Regler.
8. Semester – gemäß Stundentafel I.2:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Informationstechnik
– komplexe Vernetzungen von Automatisierungskomponenten planen.
Bereich Steuerungs- und Regelungstechnik
– projektbezogenen Steuerungs- und Regelungsaufgaben planen;
– Sicherheitsaspekte beurteilen.
Bereich Informationstechnik:
Bussysteme und Schnittstellen, Netzwerkdienste, Sicherheit im Netzwerk.
Bereich Steuerungs- und Regelungstechnik:
Erstellung regelungstechnischer und steuerungstechnischer Konzepte, Sicherheitstechnik.
Gemäß Stundentafel I.1.
Siehe Anlage 1.
Gemäß Stundentafel I.2.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Gemäß Stundentafel I.2.
Die Schülerinnen und Schüler können
– die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
– die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.
Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung; Schutzmaßnahmen; technische Dokumentation; Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Pflege von Werkzeugen, Maschinen und Geräten, Recycling.
Aufbau, Inbetriebnahme und Test von Baugruppen, Systemen und Kommunikationsverbindungen; Herstellung eines oder mehrerer facheinschlägiger Produkte und Durchführung von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf Projektbasis unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungstechniken, Materialien und Prüfverfahren in den angeführten Werkstätten.
3. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Mess-, Steuer- und Regelungstechnik
– Messungen physikalischer Größen durchführen.
Bereich Handhabungstechnik
– Handhabungskomponenten in Betrieb nehmen.
Bereich Mess-, Steuer- und Regelungstechnik:
Praktische Anwendung von Messverfahren zur Messung physikalischer Größen.
Bereich Handhabungstechnik:
Montage und Anschluss von Handhabungskomponenten.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Mess-, Steuer- und Regelungstechnik
– verstärken, umformen und auswerten von Messsignalen.
Bereich Handhabungstechnik
– starre Handhabungskomponenten in Betrieb nehmen.
Bereich Robotik
– einfache Servoantriebe realisieren.
Bereich Mess-, Steuer- und Regelungstechnik:
Messverstärker, Messwandler und Filtertechniken anwenden.
Bereich Handhabungstechnik:
Inbetriebnahme von Handhabungskomponenten.
Bereich Robotik:
Realisierung einfacher Servoantriebe.
4. Klasse – Kompetenzmodul 7:
7. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Mess-, Steuer- und Regelungstechnik
– unstetige Regelungen realisieren.
Bereich Robotik
– flexible Automatisierungen mit Roboter realisieren.
Bereich Mess-, Steuer- und Regelungstechnik:
Praktische Anwendungen von Schaltregelungen.
Bereich Robotik:
Praktische Roboteranwendungen.
8. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Mess-, Steuer- und Regelungstechnik
– Regelkreise auf Stabilität überprüfen.
Bereich Handhabungstechnik
– sicherheitstechnische Maßnahmen setzen und überprüfen.
Bereich Robotik
– Komponenten der Robotertechnik in Automatisierung einbinden.
Bereich Mess-, Steuer- und Regelungstechnik:
Stabilitätskriterien.
Bereich Handhabungstechnik:
Komponenten der Sicherheitstechnik.
Bereich Robotik:
Verfahren der Roboterprogrammierung, Vernetzung von Robotersystemen.
Die Schülerinnen und Schüler können
– die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
– die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.
Laborbetrieb und Laborordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Instandhaltung, Recycling.
3. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Mess-, Steuer- und Regelungstechnik
– die Messverfahren von nicht elektrischen Größen erklären.
Bereich Handhabungstechnik
– Handhabungskomponenten funktions- und produktgerecht auswählen.
Bereich Mess-, Steuer- und Regelungstechnik:
Messung physikalischer Größen, Messverfahren.
Bereich Handhabungstechnik:
Greifer, Linearkomponenten.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Mess-, Steuer- und Regelungstechnik
– Methoden der Signalauswertung erklären.
Bereich Handhabungstechnik
– Komponenten der starren Automation auswählen und konfigurieren.
Bereich Robotik
– das Prinzip der Servotechnik und deren Komponenten erklären;
– Mehrachsensysteme beschreiben.
Bereich Mess-, Steuer- und Regelungstechnik:
Signalarten, Wandlung, Verstärkung und Filterung.
Bereich Handhabungstechnik:
Portale, Magazine und Vereinzelungen.
Bereich Robotik:
Servoventile, Servoantriebe, Robotersysteme.
4. Klasse – Kompetenzmodul 7:
7. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Mess-, Steuer- und Regelungstechnik
– unstetige Regelsysteme beschreiben und auswählen.
Bereich Robotik
– flexible Automatisierungssysteme erklären.
Bereich Mess-, Steuer- und Regelungstechnik:
2- und 3-Punktregler, Regelverhalten.
Bereich Robotik:
Fertigungsinsel, vernetzte Fertigung.
8. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Mess-, Steuer- und Regelungstechnik
– Stabilitätskriterien beschreiben;
– die Grundregeln von Reglereinstellungen anwenden.
Bereich Handhabungstechnik
– Komponenten der Sicherheitstechnik beschreiben und auswählen.
Bereich Robotik
– Programmiertechniken von Robotern anwenden.
Bereich Laboratorium
– einfache Messschaltungen und Prüfanordnungen herstellen;
– fachspezifische Größen statisch und dynamisch mit geeigneten Messmethoden erfassen, dokumentieren und interpretieren;
– Computer- und Netzwerkkomponenten in Betrieb nehmen und konfigurieren.
Bereich Mess- Steuer- und Regelungstechnik:
Robuste Regelungen, Sprungantworten.
Bereich Handhabungstechnik:
Mechanische, optische und elektrische Sicherheitseinrichtungen bei Fertigungsanlagen.
Bereich Robotik:
Roboterbauformen, anwendungsspezifische Möglichkeiten der Roboterprogrammierung.
Bereich Laboratorium:
Übungen aus den Themenbereichen „Mess-, Steuer- und Regelungstechnik“, „Handhabungstechnik“ und „Robotik“.
Die Schülerinnen und Schüler können
– die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
– die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.
Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung; Schutzmaßnahmen; technische Dokumentation; Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Pflege von Werkzeugen, Maschinen und Geräten, Recycling.
Aufbau, Inbetriebnahme und Test von Baugruppen, Systemen und Kommunikationsverbindungen; Herstellung eines oder mehrerer facheinschlägiger Produkte und Durchführung von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf Projektbasis unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungstechniken, Materialien und Prüfverfahren in den angeführten Werkstätten.
3. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Feinmechanik
– elementare mechanische Fertigungstechniken anwenden.
Bereich Optik
– elementare optische Fertigungstechniken anwenden.
Werkstätte Feinmechanik:
Längs-, Plandrehen, Fräsen, Fügen, Schleifen.
Werkstätte Feinmechanik und Optik:
Grundlagen des Läppens in der Rundoptik.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Feinmechanik
– fortgeschrittene mechanische Fertigungstechniken anwenden.
Bereich Optik
– fortgeschrittene optische Fertigungstechniken anwenden;
– Reinigungsverfahren handhaben.
Werkstätte Feinmechanik:
Rundschleifen, Schleifen, Feinschleifen.
Werkstätte Optik:
Polieren, Ansprengen, Zentrierverfahren, Kitten, Anreiben, Auslösen, Ultraschall-Reinigung, Wischen.
4. Klasse – Kompetenzmodul 7:
7. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Optik
– Winkel unterschiedlicher Werkstoffe schleifen und läppen;
– Planflächen mit Probeglas prüfen.
Werkstätte Optik:
Winkel- und -fehlermessung, Parallelitätsprüfung, Planflächenprüfung.
8. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Optik
– Linsen und Linsensysteme fassen;
– feinoptische Geräte zusammenbauen, montieren und justieren.
Werkstätte Optik:
Montage mechanischer, elektronischer und optischer Komponenten, Fasserskizzen, Justiermethoden.
Die Schülerinnen und Schüler können
– die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
– die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.
Laborbetrieb und Laborordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Instandhaltung, Recycling.
3. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Feinmechanik
– einfache Fertigungs-Hilfsverfahren der Feinoptik erklären.
Bereich Optik
– die Natur des Lichts erläutern;
– einschlägige optische Materialien mit Hilfe eines Glaskatalogs auswählen;
– Glastypen anhand des Abbe-Diagramms identifizieren.
Bereich Feinmechanik:
Längs-, Plandrehen, Fräsen, Fügen, Schleifen, Läppen.
Bereich Optik:
Abbe-Diagramm, Brechungs- und Reflexionsgesetz, Kron- und Flintglas, Kunststoffe, Dispersionskurve.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Feinmechanik
– mechanische Eigenschaften von Gläsern erklären.
Bereich Optik
– einfache konjugierte Abbildungen berechnen;
– Linsenberechnungen durchführen;
– die wichtigsten Abbildungsfehler beschreiben.
Lehrstoff:
Bereich Feinmechanik:
Chemische und physikalische Eigenschaften optischer Materialien wie Säure-Resistenz, Knoop-Härte, thermische Längenausdehnung.
Bereich Optik:
Abbildungsgleichungen, Linsengleichungen, Strahlenkonstruktion, Abbildungsfehler.
4. Klasse – Kompetenzmodul 7:
7. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Optik
– die Totalreflexion erklären;
– den Unterschied zwischen reflektierende und brechende Prismen erläutern;
– die Beugung und deren Anwendung erklären;
– die Funktion von Vergütungsschichten erörtern.
Lehrstoff:
Bereich Optik:
Medienübergang, Grundlagen der ISO 10110 idgF, Interferenz an dünnen Schichten, Newtonsche Ringe.
8. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Optik
– die wichtigsten Lupentypen darstellen;
– die Funktion eines Fernrohrs sowie eines Kollimationsfernrohrs erklären;
– Funktion und Aufbau eines Mikroskops erläutern.
Bereich Laboratorium
– einfache Messschaltungen und Prüfanordnungen herstellen;
– fachspezifische Größen statisch und dynamisch mit geeigneten Messmethoden erfassen, dokumentieren und interpretieren;
– Werkstoff- und Güteprüfungen durchführen, auswerten und dokumentieren.
Lehrstoff:
Bereich Optik:
Abbildungsmaßstab und Vergrößerung, afokaler Strahlengang, Vergrößerung, Pupillen optischer Geräte.
Bereich Laboratorium:
Übungen aus den Themenbereichen „Feinmechanik“ und „Optik“.
Die Schülerinnen und Schüler können
– die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
– die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.
Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung; Schutzmaßnahmen; technische Dokumentation; Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Pflege von Werkzeugen, Maschinen und Geräten, Recycling.
Aufbau, Inbetriebnahme und Test von Baugruppen, Systemen und Kommunikationsverbindungen; Herstellung eines oder mehrerer facheinschlägiger Produkte und Durchführung von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf Projektbasis unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungstechniken, Materialien und Prüfverfahren in den angeführten Werkstätten.
3. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Mechatronik im Energiemanagement
– einfache Anlagen auf Grund der fachbezogenen Symbolschemata anschließen.
Bereich Mechatronik in der Lüftungs-, Klima- und Kältetechnik
– Bauelemente raumlufttechnischer Maschinen mittels fach- und normgerechter Verbindungstechnik verrohren.
Werkstätte Mechatronik im Energiemanagement:
Bauelemente nach Anschlussbezeichnungen, Steuer- und Regelkreise, Energieverteilsysteme.
Werkstätte Mechatronik in der Lüftungs-, Klima- und Kältetechnik:
Kältekreislauf.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Mechatronik im Energiemanagement
– Pumpen und Rohrleitungen dimensionieren und anschließen.
Bereich Mechatronik in der Lüftungs-, Klima- und Kältetechnik
– die verschiedenen Methoden zur Druckmessung an Apparate und Anlagen durchführen;
– Druckmessventile einsetzen und anschließen.
Werkstätte Mechatronik im Energiemanagement:
Rohrleitungen, Pumpen.
Verbindungs- und Anschlussmöglichkeiten bei Pumpen und Rohrleitungen.
Werkstätte Mechatronik in der Lüftungs-, Klima- und Kältetechnik:
Druckmesssystem, Druckbereich, Anschluss-Drehmomente, Dichtheitsproben.
4. Klasse – Kompetenzmodul 7:
7. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich SPS in der Gebäudeautomation
– ein SPS Projekt im Rahmen einer strukturierten Verkabelung planen und umsetzen;
– ein im Rahmen einer strukturierten Verkabelung eingebundenes SPS System warten sowie Fehler lokalisieren und beheben.
Werkstätte SPS in der Gebäudeautomation:
SPS Steuerungs-Zentrale, Aktoren, Sensoren, Vernetzung mittels IP Netz mit Funk und Festnetzverkabelung.
8. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Mechatronik im Energiemanagement
– verschiedene modulare Wärmeüberträger aufbauen, anschließen, messen und vergleichen.
Bereich Mechatronik in der Lüftungs-, Klima- und Kältetechnik
– Wartung und Störungsbehebung an einer Klimaanlage vornehmen.
Bereich SPS in der Gebäudeautomation
– komplexe Projekte mittels Zentralen, Aktoren und Sensoren aus der Gebäudeautomation umsetzen;
– Fehler in komplexen Projekten lokalisieren und beheben;
– geeignete Wartungsmaßnahmen setzen.
Werkstätte Mechatronik im Energiemanagement:
Symbole Wärmeüberträger, Messprotokolle.
Werkstätte Mechatronik in der Lüftungs-, Klima- und Kältetechnik:
Montagepläne, einfache Klimaanlage.
Werkstätte SPS in der Gebäudeautomation:
Lieferantenunabhängige SPS Software, HW Umsetzung von komplexen SPS Projekten, Schnittstelleneinbindung.
Die Schülerinnen und Schüler können
– die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
– die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.
Laborbetrieb und Laborordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Instandhaltung, Recycling.
3. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Mechatronik im Energiemanagement
– alle Energieformen erklären;
– den Wirkungsgrad einer Energieumwandlung beurteilen;
– Energieerzeuger benennen;
– die Zusammensetzung von Rauchgasen benennen und Schadstoffe von Rauchgasen an Hand von Grenzwerten beurteilen;
– einfache Anlagenschemata lesen und Symbole zuordnen.
Bereich Mechatronik in der Lüftungs-, Klima- und Kältetechnik
– die Behaglichkeitskriterien-Thermal Comfort erklären;
– die Bauelemente raumlufttechnischer Maschinen, Apparate und Anlagen erklären.
Bereich Mechatronik im Energiemanagement:
Fossile und erneuerbare Energieträger, Heizkessel und Rauchgasführung, Schadstoffemissionen, Energie- und Leistungsbilanz von Feuerungsanlagen, Wirkungs- und Nutzungsgrade, alternative Energieträger (PV und Solarenergie, Wärmepumpen), anwendungsbezogene Steuergeräte und Regelkreise.
Bereich Mechatronik in der Lüftungs-, Klima- und Kältetechnik:
Physiologische Grundlagen, Behaglichkeit; Be- und Entlüftungsanlagen, kontrollierte Wohnungslüftung, Klimaanlagen.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Mechatronik im Energiemanagement
– Bauteile und Systematik von Energieverteilsystemen erklären;
– die gängigen hydraulischen Grundschaltungen erklären und den Einfluss der hydraulischen Schaltung auf die Funktionalität des Gesamtsystems abschätzen;
– das Betriebsverhalten und die Regelungsmöglichkeiten von Pumpen erklären und das Zusammenwirken von Pumpe und Rohrleitung bestimmen;
– die Eigenschaften von den Wärmeabgabesystemen beschreiben;
– Arten von Wärmetauscher wie Heizkörper benennen, die Einflüsse eines Energieabgabesystems auf das Raumklima beurteilen.
Bereich Mechatronik in der Lüftungs-, Klima- und Kältetechnik
– die Bauelemente raumlufttechnischer Maschinen, Apparate und Anlagen erklären.
Bereich Mechatronik im Energiemanagement:
Rohre, Armaturen, Verbindungselemente, Umwälzpumpen und Druckverhältnisse in Heizungsanlagen, sicherheitstechnische Einrichtungen.
Grundschaltungen, Rohrsysteme, Verteilerarten, Grundlagen des hydraulischen Abgleichs.
Bauformen, Wärmeleistung, Dimensionierung, Anordnung von Speichern, Radiatoren und Heizkörpern, Systeme von Flächenheizungen.
Bereich Mechatronik in der Lüftungs-, Klima- und Kältetechnik:
Bauteile RLT-Anlagen wie Filter, Lufterhitzer, Luftkühler, Befeuchter, Ventilatoren, Luftleitungen und Zubehör.
4. Klasse – Kompetenzmodul 7:
7. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich SPS in der Gebäudeautomation
– die Spezifika der SPS-Zentralen, Aktoren und Sensoren in der Gebäudeautomation benennen;
– SPS Gebäudeautomationssysteme in bestehende strukturierte Verkabelung einbinden;
– strukturierte Verkabelungssysteme zur Erweiterung von SPS Systeme programmieren.
Bereich SPS in der Gebäudeautomation:
Systemunterschiede SPS Gebäudeautomation zu herkömmlichen Systemen, Aktoren Sensoren wie Bewegungsmelder, Fensterautomatisation, Funkstandards, Planung und Umsetzung der Einbindung von SPS Anlagen in bestehende strukturierte aktive und passive Verkabelungssysteme.
8. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Mechatronik im Energiemanagement
– Gebäude nach deren Energieeffizienz beurteilen;
– Maßnahmen zum effizienten Energieeinsatz in der Gebäudeautomation beschreiben;
– einschlägige Normen, Vorschriften und Gesetze zuordnen und anwenden.
Bereich Mechatronik in der Lüftungs-, Klima- und Kältetechnik
– die Systeme zur Erzeugung künstlicher Kälte, Kältemittel, deren Eigenschaften und deren Verwendung erklären;
– die unterschiedlichen Konzeptionen lüftungs- und klimatechnischer Anlagen beschreiben;
– die thermodynamischen Grundlagen der Kälteerzeugung und der Luftbehandlung erklären;
– einfache lüftungstechnische Anlagen bzw. Anlagenkomponenten beurteilen;
– die Grundlagen der Schallpegelmessung erklären und die Auswirkungen von Lärm auf den Menschen beschreiben;
– die grundlegenden Vorschriften angeben und einfache Lärmschutz- und Lärmreduktionsmaßnahmen empfehlen.
Bereich SPS in der Gebäudeautomation
– SPS Projekte im Rahmen von Gebäudeautomation Aufgaben planen und konfigurieren;
– die Systeme mit Hilfe von Standardsoftware programmieren;
– Maßnahmen zur Wartung definieren;
– Systemfehler im Rahmen von Projekten lokalisieren;
– laufende Anpassungen und Änderungen der Konfiguration bei bestehenden Systemen durchführen.
Bereich Laboratorium
– die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Anlagen, Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken beurteilen;
– einfache Messschaltungen und Prüfanordnungen herstellen;
– fachspezifische Größen statisch und dynamisch mit geeigneten Messmethoden erfassen, dokumentieren und interpretieren;
– Werkstoff- und Güteprüfungen durchführen, auswerten und dokumentieren;
– SPS- und Netzwerkkomponenten in Betrieb nehmen und konfigurieren.
Bereich Mechatronik im Energiemanagement:
Energiebilanz eines Hauses, Effizienz der Wärmeerzeugung, Wärmeschutz und Heiztechnik im Niedrigenergiehaus, Anwendung erneuerbarer Energien, Blockheizkraftwerke, Fernwärme.
Bereich Mechatronik in der Lüftungs-, Klima- und Kältetechnik:
Kompressions- und Absorptionskälteanlagen, Kältemittel und Kältemittelkreislauf, Verdichterbauarten, Kälteprozess, Messgrößen und Sensoren, Anlagenkonzeptionen wie Raumklimageräte, Ein- Zweikanalsysteme, Induktions-Klimaanlagen, Systeme zur Wärmerückgewinnung, Grundzüge der Auslegung von raumlufttechnischen Anlagen, Luftvolumenströme, thermodynamische Luftbehandlungen, Schallschutz bei RLT-Anlagen, Grundlagen der Lärmmessung, gesetzliche Grundlagen, Wartung und Störungssuche an RLT-Anlagen.
Bereich SPS in der Gebäudeautomation:
Softwarepakete zur Planung, Dokumentation und Umsetzung von Projekten, Standardsoftware zur Plattform unabhängigen Programmierung von SPS Projekten, Prozesse zur Wartung und Fehlerlokalisation, standardisierte Dokumentation von Anpassungen und Umkonfigurationen.
Bereich Laboratorium:
Übungen aus den Themenbereichen „Mechatronik im Energiemanagement“, „Mechatronik in der Lüftungs-, Klima und Kältetechnik“ und „SPS in der Gebäudeautomation“.
Die Schülerinnen und Schüler können
– die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
– die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.
Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung; Schutzmaßnahmen; technische Dokumentation; Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Pflege von Werkzeugen, Maschinen und Geräten, Recycling.
Aufbau, Inbetriebnahme und Test von Baugruppen, Systemen und Kommunikationsverbindungen; Herstellung eines oder mehrerer facheinschlägiger Produkte und Durchführung von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf Projektbasis unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungstechniken, Materialien und Prüfverfahren in den angeführten Werkstätten.
3. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Anlagentechnik
– Anlagen sicher betreiben, Arbeiten an Anlagen planen und durchführen.
Werkstätte Anlagentechnik:
Arbeitssicherheit, Arbeitsvorbereitung, Material- und Ersatzteilbeschaffung, Umgang mit der Anlagendokumentation, Herstellen und Absichern des sicheren Zustandes für Umbau und Wartung, Austauschen mechatronischer Komponenten, Funktions- und Sicherheitstests, Dokumentation.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Anlagentechnik
– Ergänzungs- und Umbauarbeiten an Anlagen durchführen.
Bereich Regelungs- und Prozessleittechnik
– Industrieregler und SPS-Baugruppen anschließen und in Betrieb nehmen;
– Automatisierungskomponenten vernetzen.
Werkstätte Anlagentechnik:
Montage- und Demontagetechniken für technische Systeme, Rohr-, Schlauch-, Elektro- und Signalleitungen.
Werkstätte Regelungs- und Prozessleittechnik:
Industrieregler, SPS-Baugruppen, Regelkreis, Parametrierung, Optimierung, Automatisierungskomponenten mit Bussystemen.
4. Klasse – Kompetenzmodul 7:
7. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Anlagentechnik
– komplexe Ergänzungs- und Umbauarbeiten an Anlagen durchführen.
Werkstätte Anlagentechnik:
Montage- und Demontagetechniken für komplexe technische Systeme, Prüfen und Messen, Einstell- und Abgleicharbeiten, Dokumentation.
8. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Anlagentechnik
– Anlagen sicher betreiben, warten, prüfen, reparieren sowie Ergänzungs- und Umbauarbeiten durchführen.
Bereich Regelungs- und Prozessleittechnik
– Sicherheits- und Not-Halt-Einrichtungen in mechatronische Anlagen integrieren;
– Automatisierungs- und Antriebstechnikkomponenten vernetzen und fernwarten.
Werkstätte Anlagentechnik:
Instandhaltungsmaßnahmen, Wartungsarbeiten, wiederkehrende Prüfungen, Dokumentation.
Werkstätte Regelungs- und Prozessleittechnik:
Sicherheits- und Not-Halt-Einrichtungen, Visualisierung von Betriebszuständen und Messwerten der Automatisierungs- und Antriebstechnik.
Die Schülerinnen und Schüler können
– die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
– die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.
Laborbetrieb und Laborordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Instandhaltung, Recycling.
3. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Anlagentechnik
– Anlagen sicher betreiben, Gefährdungen erkennen und beseitigen.
Bereich Regelungs- und Prozessleittechnik
– PLT- und EMSR-Pläne lesen, ergänzen und abändern.
Bereich Anlagentechnik:
Arbeitssicherheit, sicherheitstechnische Anforderungen, Energieversorgung, Erdung- und Potenzialausgleich, Explosionsschutz.
Bereich Regelungs- und Prozessleittechnik:
Technologieschema, Symbolik und Analyse von PLT- und EMSR Plänen an Musteranlagen.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Anlagentechnik
– Ergänzungs- und Umbauarbeiten an Anlagen durchführen.
Bereich Regelungs- und Prozessleittechnik
– Industrieregler und SPS-Baugruppen auswählen;
– Automatisierungskomponenten vernetzen.
Bereich Anlagentechnik:
Montage- und Demontagetechniken für technische Systeme; Montagetechniken und Materialkunde zu Rohr-, Schlauch-, Elektro- und Signalleitungen.
Bereich Regelungs- und Prozessleittechnik:
Industrieregler, industrielle Bussysteme.
4. Klasse – Kompetenzmodul 7:
7. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Anlagentechnik
– Anlagen sicher betreiben, mit Gefahren- und Abfallstoffen sicher umgehen und Umweltschutzmaßnahmen setzen.
Bereich Anlagentechnik:
Gefahrenstoffe, Vorschriften, Abfallwirtschaft, Recycling, Umweltschutz, Energieeffizienz.
8. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Anlagentechnik
– Anlagen sicher betreiben, warten, prüfen, reparieren sowie Ergänzungs- und Umbauarbeiten durchführen.
Bereich Regelungs- und Prozessleittechnik
– Sicherheits- und Not-Halt-Einrichtungen in mechatronische Anlagen integrieren;
– Automatisierungs- und Antriebstechnikkomponenten vernetzen und fernwarten.
Bereich Laboratorium
– einfache Messschaltungen und Prüfanordnungen herstellen;
– fachspezifische Größen statisch und dynamisch mit geeigneten Messmethoden erfassen, dokumentieren und interpretieren;
– Werkstoff- und Güteprüfungen durchführen, auswerten und dokumentieren;
– Computer- und Netzwerkkomponenten in Betrieb nehmen und konfigurieren.
Bereich Anlagentechnik:
Instandhaltungsplanung, Wartungs- und Inspektionspläne, Prüfverfahren der vorbeugenden Instandhaltung, Dokumentation.
Bereich Regelungs- und Prozessleittechnik:
Sicherheits- und Not-Halt-Einrichtungen, Bereichsabgrenzungen, Maschinensicherheit, Visualisierung von Betriebszuständen und Messwerten der Automatisierungs- und Antriebstechnik.
Bereich Laboratorium:
Übungen aus den Themenbereichen „Anlagentechnik“ und „Regelungs- und Prozessleittechnik“.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe BGBl. Nr. 37/1989 idgF.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Für die weiteren Pflichtgegenstände und die verbindliche Übung sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff gemäß Abschnitt IX Unterabschnitt A bis C anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.
Für die Pflichtgegenstände der Ausbildungsschwerpunkte sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff wie im Abschnitt IX Unterabschnitt B.1 bis B.4 anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.
Für die Freigegenstände und unverbindlichen Übungen sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff gemäß Abschnitt IX Unterabschnitt E und F anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.
(Gesamtsemesterwochenstundenzahl und Semesterwochenstunden der einzelnen Unterrichtsgegenstände)
| Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung | Semesterwochenstunden | Summe | Lehrverpflichtungsgruppe | ||||||||||||||
| Klasse | |||||||||||||||||
| 1. | 2. | 3. | 4. | ||||||||||||||
| Semester | |||||||||||||||||
| 1. | 2. | 3. | 4. | 5. | 6. | 7. | |||||||||||
| A. | Allgemeinbildende Pflichtgegenstände | ||||||||||||||||
| 1. | Religion/Ethik 6 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 1 | 13 | (III)/III | |||||||
| 2. | Deutsch und Kommunikation | 3 | 3 | 3 | 3 | 2 | 2 | 2 | 18 | (I) | |||||||
| 3. | Englisch | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | – | 12 | (I) | |||||||
| 4. | Geografie, Geschichte und Politische Bildung | 2 | 2 | 1 | 1 | – | – | – | 6 | (III) | |||||||
| 5. | Bewegung und Sport | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 1 | 13 | (IVa) | |||||||
| 6. | Angewandte Mathematik | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | – | 12 | (I) | |||||||
| 7. | Naturwissenschaftliche Grundlagen | 2 | 2 | – | – | – | – | – | 4 | (II) | |||||||
| 8. | Angewandte Informatik | 2 | 2 | – | – | – | – | – | 4 | I | |||||||
| B. | Fachpraxis und Fachtheorie | ||||||||||||||||
| 1. | Unternehmensführung | – | – | 2 | 2 | 2 | 2 | 1 | 9 | II | |||||||
| 2. | Medientechnologie und Qualitätssicherung 2 | 3 | 3 | 4 (2) | 4 (2) | 5 (2) | 5 (2) | 1 | 25 | I | |||||||
| 3. | Mediengestaltung und Webdesign 3 | 4 (3) | 4 (3) | 4 (3) | 4 (3) | 3 (2) | 3 (2) | 2 (2) | 24 | II | |||||||
| 4. | Medienvorstufe und Medieninformatik | ||||||||||||||||
| 4.a | Medienvorstufe und Medieninformatik – Werkstätte und Produktionstechnik | – | – | 4 | 4 | 4 | 4 | 2 | 18 | IV | |||||||
| 4.b | Medienvorstufe und Medieninformatik 3 | 5(4) | 5(4) | 1 | 1 | 1 | 1 | – | 14 | II | |||||||
| 5. | Arbeitsvorbereitung und Medienproduktion | ||||||||||||||||
| 5.a | Arbeitsvorbereitung und Medienproduktion- Werkstätte und Produktionstechnik | 4 | 4 | 4 | 4 | 3 | 3 | 1 | 23 | IV | |||||||
| 5.b | Arbeitsvorbereitung und Medienproduktion | 1 | 1 | – | – | 1 | 1 | – | 4 | II | |||||||
| 6. | Digitaldruck und Endfertigung | ||||||||||||||||
| 6.a | Digitaldruck und Endfertigung – Werkstätte und Produktionstechnik | – | – | 4 | 4 | 6 | 6 | 3 | 23 | IV | |||||||
| 6.b | Digitaldruck und Endfertigung | 1 | 1 | – | – | 2 | 2 | 1 | 7 | II | |||||||
| 7. | Betriebspraxis | – | – | – | – | – | – | 20 | 20 | IV | |||||||
| C. | Verbindliche Übung | ||||||||||||||||
| 1. | Soziale und personale Kompetenz 4 | 1(1) | 1(1) | 1(1) | 1(1) | – | – | – | 4 | III | |||||||
| Gesamtsemesterwochenstundenzahl | 36 | 36 | 36 | 36 | 37 | 37 | 35 | 253 | |||||||||
| D. | Pflichtpraktikum | mindestens 4 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Eintritt in die 4. Klasse | |||||||||||||||
| Freigegenstände, Unverbindliche Übungen, Förderunterricht | Semesterwochenstunden | Lehrverpflichtungsgruppe | |||||||||||||||
| Klasse | |||||||||||||||||
| 1. | 2. | 3. | 4. | ||||||||||||||
| Semester | |||||||||||||||||
| 1. | 2. | 3. | 4. | 5. | 6. | 7. | |||||||||||
| E. | Freigegenstände | ||||||||||||||||
| 1. | Englisch | – | – | – | – | 2 | 2 | – | (I) | ||||||||
| 2. | Projektmanagement | – | – | – | – | – | 2 | 1 | III | ||||||||
| 3. | Entrepreneurship | – | – | – | – | 2 | 2 | – | III | ||||||||
| 4. | Mitarbeiterführung und -ausbildung | – | – | – | – | 1 | 1 | – | III | ||||||||
| F. | Unverbindliche Übungen | ||||||||||||||||
| 1. | Bewegung und Sport | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | (IVa) | ||||||||
| 2. | Sprachtraining Deutsch | 2 | 2 | 2 | 2 | – | – | – | II | ||||||||
| G. | Förderunterricht 5 | ||||||||||||||||
| 1. | Deutsch und Kommunikation | ||||||||||||||||
| 2. | Englisch | ||||||||||||||||
| 3. | Angewandte Mathematik | ||||||||||||||||
| 4. | Fachtheoretische Pflichtgegenstände | ||||||||||||||||
___________________
1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel gemäß Abschnitt IV abgewichen werden.
2 Mit Übungen im Laboratorium im Ausmaß der in Klammern angeführten Semesterwochenstunden.
3 Mit Übungen im Ausmaß der in Klammern angeführten Semesterwochenstunden
4 Mit Übungen sowie in Verbindung und inhaltlicher Abstimmung mit einem oder mehreren der in den Abschnitten A. bzw. B. angeführten Pflichtgegenständen.
5 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.
6 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen.
Stundentafel der Deutschförderklasse
| Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung | Wochenstunden pro Semester | Lehrverpflichtungsgruppen |
| 1. Deutsch in der Deutschförderklasse | 20 | (I) |
| 2. Religion | 2 | (III) |
| 3. Weitere Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung 1 | x 2 | Einstufung wie entsprechende/r Pflichtgegenstand, Verbindliche Übung |
| Gesamtsemesterwochenstundenzahl | x 3 | |
| Freigegenstände und Unverbindliche Übungen 4 | ||
______________________________
1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion) sowie die verbindliche Übung gemäß der Stundentafel der 3,5-jährigen Fachschule für Mediengestaltung und digitale Druckproduktion; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände sowie der verbindlichen Übung erfolgt durch die Schulleitung.
2 Die Festlegung der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen weiteren Pflichtgegenstände sowie die verbindliche Übung entfallen, erfolgt durch die Schulleitung; die Semesterwochenstunden der weiteren Pflichtgegenstände sowie der verbindlichen Übung ergeben sich aus der Differenz zur Gesamtsemesterwochenstundenzahl.
3 Die Gesamtsemesterwochenstundenzahl entspricht jener des jeweiligen Semesters gemäß der Stundentafel der 3,5-jährigen Fachschule für Mediengestaltung und digitale Druckproduktion.
4 Wie Stundentafel der 3,5-jährigen Fachschule für Mediengestaltung und digitale Druckproduktion.
(Gesamtsemesterwochenstundenzahl und Semesterwochenstunden der einzelnen Unterrichtsgegenstände)
| Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung | Semesterwochenstunden | Summe | Lehrverpflichtungsgruppe | |||||||||||||||||
| Klasse | ||||||||||||||||||||
| 1. | 2. | 3. | 4. | |||||||||||||||||
____________________________
1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel gemäß Abschnitt IV abgewichen werden.
2 Mit Ausbildungsschwerpunkte B.1 „Mediengestaltung und Webdesign“, B.2 „Digitale Druckproduktion“.
3 Mit Übungen im Laboratorium im Ausmaß der in Klammern angeführten Semesterwochenstunden.
4 Mit Übungen im Ausmaß der in Klammern angeführten Semesterwochenstunden.
5 Von der Schülerin/vom Schüler ist ein alternativer Pflichtgegenstand zu wählen.
6 Mit Übungen sowie in Verbindung und inhaltlicher Abstimmung mit einem oder mehreren der in den Abschnitten A. bzw. B. angeführten Pflichtgegenständen.
7 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.
8 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen.
Stundentafel der Deutschförderklasse
| Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung | Wochenstunden pro Semester | Lehrverpflichtungsgruppen |
| 1. Deutsch in der Deutschförderklasse | 20 | (I) |
| 2. Religion | 2 | (III) |
| 3. Weitere Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung 1 | x 2 | Einstufung wie entsprechende/r Pflichtgegenstand, Pflichtgegenstand der Ausbildungsschwerpunkte, Verbindliche Übung |
| 4. Pflichtgegenstände der Ausbildungsschwerpunkte 1 | ||
| Gesamtsemesterwochenstundenzahl | x 3 | |
| Freigegenstände und Unverbindliche Übungen 4 |
______________________________
1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion), die verbindliche Übung sowie die Pflichtgegenstände der Ausbildungsschwerpunkte gemäß der Stundentafel der 4-jährigen Fachschule für Mediengestaltung und digitale Druckproduktion; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände, der verbindlichen Übung und der Pflichtgegenstände der Ausbildungsschwerpunkte erfolgt durch die Schulleitung.
2 Die Festlegung der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen weiteren Pflichtgegenstände, die verbindliche Übung sowie die Pflichtgegenstände der Ausbildungsschwerpunkte entfallen, erfolgt durch die Schulleitung; die Semesterwochenstunden der weiteren Pflichtgegenstände, der verbindlichen Übung sowie der Pflichtgegenstände der Ausbildungsschwerpunkte ergeben sich aus der Differenz zur Gesamtsemesterwochenstundenzahl.
3 Die Gesamtsemesterwochenstundenzahl entspricht jener des jeweiligen Semesters gemäß der Stundentafel der 4-jährigen Fachschule für Mediengestaltung und digitale Druckproduktion.
4 Wie Stundentafel der 4-jährigen Fachschule für Mediengestaltung und digitale Druckproduktion.
Siehe Anlage 1.
Das fachbezogene Qualifikationsprofil des Lehrplans gemäß Stundentafel I erfüllt zumindest die Anforderungen einer facheinschlägigen Lehrabschlussprüfung. Für den Bereich der beruflichen Qualifikationen, des Arbeitsrechts einschließlich der Kollektivverträge sowie des Sozialversicherungsrechts wird mit dem Zeugnis der Abschlussprüfung zumindest der Nachweis einer mit einer facheinschlägigen Lehrabschlussprüfung abgeschlossenen beruflichen Ausbildung gemäß § 34a Berufsausbildungsgesetz, BGBl. Nr. 142/1969 idgF erbracht.
Darüber hinausgehend werden den Absolventinnen und Absolventen mit dem Unterricht gemäß Stundentafel I.2 in der 3. und 4. Klasse zusätzliche Kompetenzen vermittelt, die spezifischen Anforderungen des regionalen Arbeitsmarktes in besonderer Weise Rechnung tragen (Ausbildungsschwerpunkt gemäß Abschnitt B.1 – B.2).
Die Absolventinnen und Absolventen der Fachschule für Mediengestaltung und digitale Druckproduktion verfügen generell über ein fundiertes Verständnis für die Tätigkeiten im Bereich Mediengestaltung und Medienerstellung sowie der digitalen Druckproduktion.
Sie sind in den genannten Tätigkeitsfeldern in der Lage, Kundenaufträge selbstständig abzuwickeln. Sie sind auch in der Lage diese zu kommunizieren und eigenständig oder im Team gemeinsam mit anderen Fachleuten, auch unter Zuhilfenahme von Softwarewerkzeugen, auszuführen. Sie sind in der Lage, drucktechnische Problemstellungen zu erkennen und Lösungen unter vorgegebenen Rahmenbedingungen zu finden.
Für die selbstständige Ausübung von Gewerben ist der Nachweis der allgemeinen und besonderen Voraussetzungen erforderlich. Unter anderem ist im Bereich der besonderen Voraussetzungen der Nachweis der betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Kenntnisse vorgesehen. (§ 23 Abs. 1 GewO – „Unternehmerprüfung“). Gemäß § 8 Abs. 2 der Unternehmerprüfungsordnung, BGBl. Nr. 453/1993 idgF, führt der erfolgreiche Abschluss der technischen, gewerblichen und kunstgewerblichen Fachschulen gemäß § 58 des Schulorganisationsgesetzes zum Entfall des Prüfungsteiles „Unternehmerprüfung“.
Im Bereich Recht können die Absolventinnen und Absolventen die Voraussetzungen für den Abschluss und die Erfüllung eines Vertrages erläutern sowie Gewährleistungs-, Garantie- und Schadenersatzansprüche geltend machen. Sie können die verschiedenen Rechtsformen von Unternehmen und deren Organisation erläutern, sich Informationen aus dem Firmenbuch beschaffen. Sie können die wesentlichen Bestimmungen des Arbeitsrechts, des Gewerberechts und des Insolvenzrechts erläutern und im beruflichen Umfeld einsetzen.
Im Bereich Wirtschaft und Betriebstechnik können die Absolventinnen und Absolventen die Struktur des Jahresabschlusses beschreiben, aus betriebswirtschaftlichen Kennzahlen Schlussfolgerungen ziehen und die Ergebniswirksamkeit von einfachen Geschäftsfällen auf den Jahresabschluss beurteilen. Sie können die wichtigsten Kostenbegriffe erklären, eine einfache Kostenstellenrechnung durchführen, mit vorgegebenen Daten Kalkulationen durchführen, Deckungsbeiträge ermitteln und beurteilen. Sie können die verschiedenen Erscheinungsformen der Ertragsteuern erläutern, das System der Umsatzsteuer, der Personalnebenkosten und den Aufbau einfacher Lohn- und Gehaltsabrechnungen erklären. Sie können die Funktionsweise der Marketing-Instrumente erläutern, einfache Organigramme und Abläufe in Unternehmen interpretieren, Ziele und Aufgaben der Logistik sowie Vertriebs- und Beschaffungsprozesse beschreiben. Außerdem können Sie Gestaltungsgrundsätze der Produktion beschreiben, Methoden der Zeitermittlung erläutern, Arbeitspläne erstellen und Methoden des Projektmanagements und Qualitätsmanagements beschreiben und anwenden.
Im Bereich Medientechnologie können die Absolventinnen und Absolventen die physikalisch chemischen Grundlagen und die Funktionsweise der Druckverfahren und zugehörige Maschinen des Fachgebietes verstehen, facheinschlägige Mess- und Prüfgeräte (zB Farbmessung, Papierprüfung) bedienen und Messverfahren für fachlich übliche Problemstellungen selbstständig anwenden. Sie haben ein Verständnis für fachlich zugehörige Umweltprobleme, das Fachvokabular sowie für adäquate Lösungsansätze wie Umweltzeichen, Recycling, etc.
Im Bereich Materialqualität und Materialanwendung können die Absolventinnen und Absolventen gängige Bedruckstoffe, Druckfarben und Materialien bzw. Hilfsmaterialien des druck- und medientechnischen Gewerbes sowie wichtige Materialien aus der Verpackung (zB Kunststoffe, Glas, Metalle) unterscheiden und wissen über die Verwendung und Anwendung Bescheid. Sie können die Herstellung, die notwendigen Rohstoffe und Ressourcen sowie die Umweltauswirkungen von facheinschlägigen Materialien erläutern, produktionsbedingte Reststoffe richtig qualifizieren und wissen über deren korrekte Entsorgung Bescheid.
Im Bereich Qualitätssicherung und Qualitätsmanagement können die Absolventinnen und Absolventen die gängigen Regelwerke (zB Normen) im Überblick angeben und auf fachspezifische Prozesse anwenden, die gängigen QM-Dokumente auf spezifische berufliche Situationen anwenden. Sie können den QM-Regelkreis verstehen und anwenden, wirtschaftliche, technische und rechtliche Sachverhalte im Zusammenhang mit dem QM-System abschätzen (zB Gewährleistung, Kundenbeschwerden, …), produkt-, prozess- und verfahrensbezogene Qualitätskriterien berücksichtigen sowie qualitätsbeschreibende Prozessdaten durch Mess- und Prüfsysteme erfassen, protokollieren und mit Produktionsvorgaben abstimmen. Sie können übliche Messaufgaben der Papierprüfung, Farbmessung, Dichtemessung, Mikroskopie, chemische Prüfungen und Untersuchungen gemäß einschlägiger Normen und Regelwerke durchführen, beherrschen die Farbabstimmung mit Kunden, Lieferanten und Dienstleistern, können Grenzen und Toleranzen eindeutig festlegen, Qualität definieren und kontrollieren sowie Prüfungen, Messungen und Qualitätsmerkmale fachgerecht dokumentieren.
Im Bereich Mediengestaltung können die Absolventinnen und Absolventen diverse Software-Tools von rechnergestützten Werkzeugen nach den Grundlagen der Gestaltung für die Produktion von Print- und Screenmedien planvoll einsetzen und damit Designs nach gestalterischen Vorgaben (zB Corporate Designs) unter Beachtung gängiger Normen sowie der Ästhetik in der Gestaltung erstellen. Sie verstehen die Grundlagen des Grafikdesigns und können Gestaltungsfehler in Print- und Screenmedien erkennen und beheben. Sie können Entwürfe für Medienprojekte planen, umsetzen und als Präsentation aufbereiten sowie Medienelemente und -teilprodukte kombinieren, bereitstellen und ausgeben. Sie können Designwünsche von Kunden in Medienprodukten umsetzen, Re-Designs von bestehenden Produkten erstellen und einfache Produkte für mobile Endgeräte gestalterisch umsetzen.
Im Bereich Webdesign können die Absolventinnen und Absolventen Designs für Web und mobile Medien nach Vorgaben und eigenen Entwürfen mit aktuellen Software-Tools und unter Verwendung von Websprachen und Web-Dateiformaten umsetzen. Sie können Nutzerführung für Web- und mobile Medien umsetzen und prüfen, Printprodukte für die Darstellung auf Screenmedien umsetzen, Templates von CMS-Systemen anwenden und anpassen und einfache Video-, Akustik- und Animationsdateien erstellen und für verschiedene Publikationskanäle bereitstellen.
Die Absolventinnen und Absolventen können auftragsspezifische und prozessbezogene Mediendaten übernehmen, prüfen, organisieren und erstellen, Vorgaben der Arbeitsvorbereitung analysieren und produktionstechnische Lösungen unter Berücksichtigung der spezifischen Besonderheiten der Druckverfahren aufzeigen, die erforderliche Materialien verfahrens- und produktbezogen auswählen sowie den analogen oder digitalen Produktionsprozess nach technischen und qualitativen Fertigungsvorgaben steuern. Sie beherrschen die Handhabung und Instandhaltung der in der Medientechnik verwendeten Geräte, Software, Maschinen und Werkzeuge und können Daten für datenbankgestützte, automatisierte Medienerstellung organisieren, erstellen und manipulieren und für verschiedene Ausgabemedien optimieren, prüfen und zertifizieren.
Im Bereich Produktionsberatung können die Absolventinnen und Absolventen Kundengespräche planen und durchführen, Materialien auswählen und Maschinen disponieren sowie Marketingstrategien unter Berücksichtigung der Zielgruppe erstellen. Sie kennen das Produktportfolio von Print- und Medienbetrieben, können Kundenpräsentationen erstellen, Verkaufsstrategien gezielt einsetzen sowie Reklamationsabwicklung in der Kundenkommunikation durchführen.
Im Bereich Arbeitsvorbereitung und Kalkulation können die Absolventinnen und Absolventen unter Berücksichtigung von Druckverfahren, Bedruckstoff und Veredelung im Herstellungsprozess technische Produktionsschritte fixieren. Sie können die benötigten Materialmengen ermitteln, Produkt-, Falz- und Blindmuster erstellen und verstehen rechnergestützte Management-Informations-Systeme. Sie können beigestellte Daten prüfen und bewerten, Teil- und Fremdleistungen erfassen, Kalkulationen und Offerte erstellen sowie Nachkalkulationen erstellen und bewerten.
Im Bereich Produktionsumsetzung und –technik können die Absolventinnen und Absolventen Druckprodukte in verschiedenen Druckverfahren fachgerecht erstellen sowie Drucksysteme ordnungsgemäß einstellen und warten.
Im Bereich Produktionskontrolle und –qualität können die Absolventinnen und Absolventen Produkte nach Normen und nach Usancen prüfen und hinsichtlich Qualität bewerten sowie Reklamationsabwicklungen technisch durchführen.
Im Bereich Digitaldruck können die Absolventinnen und Absolventen digitale Drucksysteme und Peripheriegeräte handhaben, warten und instand halten sowie digitale Drucksysteme linearisieren, kalibrieren und profilieren. Sie beherrschen die auftragsspezifische farb- und bedruckstoffabhängigen Grund-, Ein- und Umstellarbeiten an digitalen Drucksystemen, das Abarbeiten von Druckjobs bis zur kundengerechten Fertigstellung und können darüber hinaus neue produktionstechnische Lösungen aufzeigen sowie mit dem Erstellen von Arbeitsanweisungen betraut werden. Sie beherrschen den digitalen Workflow (JDF, JMF, Web2Print), den praktischen Einsatz der Messtechnik und die Vorgehensweise zur Beurteilung der Qualität der Produkte nach den gültigen Normen, Bestimmungen und Standards (ISO, PSD, etc.). Sie können Aufträge mit variablen Daten realisieren, sind mit den Möglichkeiten der Veredelung vertraut, können technische Lösungen zum Umgang mit Schmuck- und Sonderfarben aufzeigen, unterschiedliche Druckverfahren kombinieren und beherrschen die Fertigungsüberwachung und Kalkulation sowie die Qualitätskontrolle im Rahmen des Qualitätsmanagements.
Im Bereich Endfertigung beherrschen die Absolventinnen und Absolventen die Handhabung, Instandhaltung und Wartung von Endfertigungsgeräten und Maschinen, können die Endfertigung üblicher Druckprodukte sowie die verschiedensten Weiterverarbeitungsmöglichkeiten wie Schneiden, Kaschieren und Laminieren jobbezogen umsetzen. Sie können spezielle Endfertigungslösungen im Verpackungsdruck finden und ausführen sowie die Logistik der Produkte planen und durchführen, insbesondere Lagerverwaltung und Expedit inklusive aller Verwaltungs-, Dokumentations- und Planungstätigkeiten.
Die Absolventinnen und Absolventen können selbstständig Medienprojekte (für Print und Screen inklusive Einbindung einfacher Videodateien) entwerfen, planen und unter Berücksichtigung von Designvorgaben gestalterisch umsetzen sowie für verschiedene Publikationskanäle bereitstellen.
Die Absolventinnen und Absolventen beherrschen die umfassende Kundenberatung in ihrem Fachgebiet und können selbstständig Aufträge übernehmen, planen, und unter Nutzung von optimierten Automatisierungslösungen umsetzen, die Fertigung überwachen und beherrschen die Kalkulation sowie die Qualitätskontrolle im Rahmen eines Qualitätsmanagements.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
„Deutsch und Kommunikation“, „Englisch“, „Geografie, Geschichte und Politische Bildung“, „Angewandte Mathematik“, „Naturwissenschaftliche Grundlagen“, „Angewandte Informatik“ und „Ethik“.
Siehe Anlage 1.
Siehe BGBl. Nr. 37/1989 idgF.
Siehe Anlage 1 mit folgenden Ergänzungen:
4. Klasse – Kompetenzmodul 7:
7. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Printmanagement
– Stundensatzberechnungen und deren Anwendung für die Vor- und Nachkalkulation verstehen, anwenden und interpretieren;
– manuelle und softwareunterstützte Auftragskalkulationen verstehen, anwenden und analysieren.
Printmanagement:
Auftragskalkulation manuell und mit MIS System, Stundensatzberechnung in Form von Platzkostenrechnung, Nachkalkulation.
8. Semester – gemäß Stundentafel I.2:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Printmanagement
– die Grundprinzipien des Controllings verstehen;
– MIS (Managementinformationssysteme) handhaben;
– Nachkalkulation aufbauen, interpretieren und anwenden;
– einen realistischen branchenspezifischen Jahresplan erstellen.
Printmanagement:
Datenerfassung im Rechnungswesen, Nachkalkulation manuell und mit MIS System, Auftragsbezogener Soll-Ist Vergleich, Kennzahleninterpretation, Jahresplan, Finanzplan.
Die Schülerinnen und Schüler können
– die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
– die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.
Laborbetrieb und Laborordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Instandhaltung, Recycling.
1. Klasse (1. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Materialqualität und Materialanwendung
– gängige Bedruckstoffe, Druckfarben und Materialien bzw. Hilfsmaterialien des druck- und medientechnischen Gewerbes unterscheiden und wissen über die Anwendung sowie über die Qualitätskriterien Bescheid;
– die Rohstoffe, Materialien und Hilfsstoffe der Druck- und Medientechnik benennen.
Bereich Medientechnologie
– überblicksmäßig die Druckverfahren in ihren naturwissenschaftlich – technischen Grundprinzipien verstehen und deren wirtschaftliche Anwendungen unterscheiden;
– überblicksmäßig die physikalischen Grundlagen der angewandten Optik, Lichttechnik und Farbtheorie wiedergeben.
Materialqualität und Materialanwendung:
Überblick Rohstoffe, Zellstoffherstellung, Papierherstellung, Papierdaten,
Medientechnologie:
Farbtechnologie, Farbtheorie, Farbe in Verbindung mit Druckverfahren und Produktionsworkflow, Farbmischung, Grundlagen Rasterung, geometrische Optik, Lichttechnik
2. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Materialqualität und Materialanwendung
– die gängigen Bedruckstoffe, Druckfarben und Materialien bzw. Hilfsmaterialien des druck- und medientechnischen Gewerbes unterscheiden und wissen über die Anwendung Bescheid;
– die Herstellung von Papier und Zellstoff sowie deren Veredelung wiedergeben und kennen die technischen Unterschiede sowie die Grundsätze der Ökologie im Zusammenhang mit Papier, Zellstoff und Druckprodukten wiedergeben.
Bereich Medientechnologie
– die wichtigsten Medien zur Informationsverbreitung in Grundzügen erklären und ihre üblichen Einsatzgebiete sowie Ein- und Ausgabegeräte der Medientechnik und ihre Anwendungen angeben;
– die gängigen facheinschlägigen Messverfahren und deren Funktionsprinzipien im Überblick angeben und die physikalische Grundlagen des Fachgebietes kennen und auf einfache Aufgabenstellungen anwenden.
Materialqualität und Materialanwendung:
Papierveredelung, Druckfarbe, Druckfarbeninhaltsstoffe, ökologische Fallbeispiele im Zusammenhang mit Papier, Wasser und Umweltverschmutzung.
Medientechnologie:
Überblick, Printmedien und Druckverfahren, Internet, Tablets, Radio, TV, Film, Video, Grundlagen der Physik.
2. Klasse:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Materialqualität und Materialanwendung
– Kategorien von Kunststoffen und deren Eigenschaften wiedergeben sowie klassifizieren und die facheinschlägige Nomenklaturen in den Grundzügen beherrschen;
– den Einsatz von Kunststoffen in der Verpackungstechnik überblicksmäßig wiedergeben.
Bereich Qualitätssicherung und -management
– die einfachsten Grundlagen benennen und wiedergeben und die Grundlagen der statistischen Messtheorie an Basisbeispielen anwenden;
– Farben in genormten Farbräumen darstellen und deren Messung in Grundzügen sowie Dichtemessung für Graustufen und Farbe verstehen;
– Labor-, Mess- und Prüfgeräte für einfache Anwendungsfälle bedienen, anwenden und einfache Dokumentationen zu Messungen anfertigen.
Kunststoffe – Rohstoffe, Einteilungen, Eigenschaften, Anwendungen, Nomenklatur, Kunststoffverarbeitungstechniken.
Qualitätssicherung und –management:
QS Grundlagen, Farbmetrik, Densitometrie.
Laboratorium:
Laborordnung, Protokollerstellung, Farbmessung, Dichtemessung, Papierprüfung.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Materialqualität und Materialanwendung
– die Eigenschaften ausgewählter Kunststoffe für drucktechnische Produkte für den Verpackungs- und Lebensmittelbereich unterscheiden und ökologischen Vorgaben bzw. nach Kundenwunsch differenzieren;
– Umweltfragen, Recyclingtechniken und –strukturen und Umweltauswirkungen zum Thema Kunststoff und Kunststofftechnik wiedergeben und abschätzen.
Bereich Qualitätssicherung und -management
– die erweiterten Grundlagen benennen und wiedergeben Farben in genormten Farbräumen darstellen und deren Messung in Grundzügen sowie die Dichtemessung für Graustufen und Farbe verstehen;
– komplexere Labor-, Mess- und Prüfgeräte bedienen und auf fachlich wichtige Messaufgaben anwenden und eine Dokumentation zu den durchgeführten Messungen eigenständig anfertigen;
– Kontrollmöglichkeiten im Druckprozess benennen, verstehen und anwenden.
Materialqualität und Materialanwendung:
Kunststoffverpackungen, Synergieeffekte, ökologische Fallbeispiele.
Qualitätssicherung und –management:
Farbmetrik, Densitometrie.
Laboratorium:
Protokollaufbau, Arbeitssicherheit, Laborprüfung im Bereich der Qualitätssicherung, chemische und physikalische Papierprüfung, Farbdichtemessung, Farbmessung,
3. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Materialqualität und Materialanwendung
– die Rohstoffe und die Herstellung von Aluminium, ausgewählte Metalle (zB Weißbleche etc.) und deren Verarbeitung für die Verpackungstechnik sowie deren Eigenschaften wiedergeben und ausgewählte ökologische Fragen zu diesen Materialien diskutieren.
Bereich Medientechnologie
– Grundlagen der Elektronik und Elektrotechnik sowie die praktische Anwendungen der Elektrotechnik im Fachgebiet und aktuelle technologische Innovationen verstehen;
– Farben in genormten Farbräumen darstellen und deren Messung in Grundzügen erklären sowie die theoretischen und mathematischen Grundlagen der Densitometrie und Farbmetrik sowie die Anwendungen im Fachgebiet verstehen sowie an einfachen Fällen anwenden.
Bereich Qualitätssicherung und -management
– die Grundlagen der Messtheorie an Basisbeispielen anwenden sowie einfache Kontrollmöglichkeiten im Druckprozess benennen und verstehen;
– Grundzüge eines QM-Systems, die Grundlagen des Projektmanagements und die Grundzüge eines Umweltmanagementsystems verstehen;
– Labor-, Mess- und Prüfgeräte bedienen, anwenden und eine komplexere Dokumentation zu Messungen anfertigen;
– Grundlagen der chemischen Untersuchungen, der Papierprüfung und der Mikroskopie an Praxisbeispielen anwenden sowie einfache Kontrollmöglichkeiten im Druckprozess benennen, verstehen und anwenden.
Materialqualität und Materialanwendung:
Aluminium, Aluminiumherstellung, Arten und Legierungen, Metallstrukturen, Verarbeitung von Aluminium zu Dosen, Passivierung von Aluminium, Alterung und Gesundheitsfragen zu Aluminium.
Medientechnologie:
Elektronische Bauteile und Schaltungen, Elektrotechnische Geräte und Maschinen, Farbmetrik, Dichtemessung, Farbmanagement, PSO.
Qualitätssicherung und –management:
QM-Systeme, Projektmanagement, Umweltmanagement.
Laboratorium:
Protokollaufbau, Arbeitssicherheit, Laborprüfung im Bereich der Qualitätssicherung, chemische Untersuchungen, Mikroskopie, Papierprüfung, angewandte Farbprüfungen und Profilerstellung.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Materialqualität und Materialanwendung
– die Rohstoffe, die Herstellung, die Eigenschaften, die Verarbeitungstechniken und den Einsatz in der Verpackungstechnik von Glas und dessen Verbundstoffe wiedergeben bzw. anwenden und ausgewählte ökologische Fragen zu Glas diskutieren.
Bereich Medientechnologie
– Grundlagen der Lichttechnik, Displaytechnologien verstehen;
– Nachhaltigkeit und Klimaschutz in Hinblick auf Druckproduktionen verstehen;
– aktuelle technologische Innovationen verstehen.
Bereich Qualitätssicherung und -management
– die Grundlagen der Messtheorie an komplexeren Beispielen, die optische Dichte- und Farbmessung, Kontrollmöglichkeiten im Druckprozess verstehen und anwenden sowie Farben in genormten Farbräumen darstellen und deren Messung in Grundzügen erklären und deren Messungen in Grundzügen interpretieren und die theoretischen und mathematischen Grundlagen der Densitometrie und Farbmetrik verstehen sowie an praktischen Fällen anwenden;
– Grundzüge eines QM-Systems, die Grundlagen des Projektmanagements, die Grundzüge eines Umweltmanagementsystems und die Grundlagen der statistischen Messtheorie an Praxisbeispielen verstehen und anwenden;
– fortgeschrittene Labor-, Mess- und Prüfgeräte und Prinzipien der Fehleranalyse bedienen bzw. erklären und anwenden;
– 3D Drucker bedienen und einfache Modellierungen erstellen und drucken sowie Bauteile der Elektrik und Elektronik prüfen und verwenden.
Materialqualität und Materialanwendung:
Glassorten, Glasherstellung, Arten und Mischungen, Glasstrukturen, Verarbeitung von Glas zu Flaschen und Gebinden, Physiologische Aspekte von Glas.
Qualitätssicherung und –management:
QM-Systeme, Projektmanagement, Umweltmanagement.
Medientechnologie:
CO2 Ausstoß von Druckereien, Umweltstandards.
Lichttechnik, Optik, Displaytechnologien.
Laboratorium:
Protokollaufbau, Arbeitssicherheit, Laborprüfung im Bereich der Qualitätssicherung, chemische und physikalische Papierprüfung, angewandte Farbprüfung und Profilerstellung, 3D-Druck, Elektrische Bauteile.
4. Klasse – Kompetenzmodul 7 – gemäß Stundentafel I.1:
7. Semester :
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Material und Materialanwendung
– spezielle Bedruckstoffprobleme und -aufgaben benennen, anwenden und analysieren.
Bereich Medientechnologie
– Akustik, Schall- und Tontechnik, Digitalkamera, Videoaufnahme und Wiedergabe in Grundzügen verstehen.
Bereich Qualitätssicherung und -management
– spezielle Umwelt- QM- und Projektzertifierungssysteme anwenden.
Materialqualität und Materialanwendung:
Packmaterialen, Qualitätsparameter, moderne zukunftsträchtige Technologie.
Medientechnologie:
Elektronische Bauteile und Schaltungen, Elektrotechnische Geräte und Maschinen.
Schallpegel, Akustik, Schallschutz, Digitalkamera, Videotechnologie.
Qualitätssicherung und –management:
QM, PM, UM und deren spezielle Techniken an Beispielen.
4. Klasse – Kompetenzmodul 7 – gemäß Stundentafel I.2:
7. Semester :
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Material und Materialanwendung
– spezielle Bedruckstoffprobleme und -aufgaben benennen, anwenden, analysieren und selbstständig erarbeiten.
Bereich Medientechnologie
– Akustik, Schall- und Tontechnik, Digitalkamera, Videoaufnahme und Wiedergabe in Grundzügen verstehen und erarbeiten;
– aktuelle technologische Entwicklungen verstehen.
Bereich Qualitätssicherung und -management
– spezielle Umwelt- QM- und Projektzertifierungssysteme anwenden und selbstständig erarbeiten.
Materialqualität und Materialanwendung:
Packmaterialen, Qualitätsparameter, moderne zukunftsträchtige Technologie.
Medientechnologie:
Schallpegel, Akustik, Schallschutz, Digitalkamera, Videofilm.
Qualitätssicherung und –management:
QM, PM, UM und deren spezielle Techniken an Beispielen.
8. Semester – gemäß Stundentafel I.2:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Material und Materialanwendung
– spezielle Bedruckstoffprobleme und -aufgaben benennen, anwenden und analysieren und selbstständig erarbeiten mit vertiefenden Beispielen.
Bereich Medientechnologie
– komplexere Prüfverfahren sowie Standards der Drucktechnik verstehen;
– aktuelle technologische Innovationen verstehen.
Bereich Qualitätssicherung und -management
– spezielle Umwelt- QM- und Projektzertifierungssysteme anwenden und selbstständig mit vertiefenden Beispielen erarbeiten.
Materialqualität und Materialanwendung:
Packmaterialen, Qualitätsparameter, moderne zukunftsträchtige Technologie.
Medientechnologie:
Prüfmethoden der Drucktechnologie, Standardisierung, aktuelle technologische Entwicklungen.
Qualitätssicherung und –management:
QM, PM, UM und deren spezielle Techniken an Beispielen.
1. Klasse ( 1. Semester) :
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Mediengestaltung
– die Grundelemente der Gestaltung kennen und anwenden;
– die Elemente der Corporate Identity verstehen;
– Entwürfe für Medienprodukte scribbeln und produktgerecht aufbereiten;
– Gestaltungsarbeiten in üblichen Büro-Programmen (zB Office) ausführen und für die Weiterverwendung aufbereiten.
Bereich Webdesign
– die Grundlagen der Internettechnologie, Websprachen und Web-Dateiformate verstehen;
– einfache Webseiten gestalten.
Grundlagen der Gestaltung (Wahrnehmung, Gestaltgesetze, Gestaltungselemente, Farbe, Schrift, Typografie), Techniken für die Satzspiegelermittlung, Corporate Design, Entwurfstechnik (Scribble), produktabhängiges Design (Seitengestaltung), Schrift nach DIN 16 518, Grundlagen von Design, Gestaltungsübungen, Anfertigung von Produktentwürfen (Scribbles), Erstellung und Ausgabe von Office-Dokumenten.
2. Semester :
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Mediengestaltung
– einfache Printprodukte rechnergestützt entwerfen;
– Normen der Medienproduktion bei der Produktentwicklung anwenden;
– die Elemente der Gestaltung bei der Entwicklung von Projekten anwenden;
– Fachtermini richtig anwenden;
– ästhetische Kompetenz entwickeln;
– diverse Software-Tools nach den Grundlagen der Gestaltung für die Entwicklung von Print- und Screenmedien gestalterisch einsetzen.
Bereich Webdesign
– einen Webauftritt planen, konzipieren;
– Strukturen der Nutzerführung entwerfen.
Produktportfolio der Printmedien, Normen der Medienproduktion, Probleme der Usability, Fachtermini der Print- und Webwelt, Ästhetik in der Gestaltung, Webkonzepte, Analyse Nutzerführung, Anwendungsbereiche von üblichen Büro-Programmen (zB Office), Print- und Screenmedien, Geschichte und Grundlagen des Internets, Web und Farbe, Schrift nach DIN 16 518, Grundlagen von Design, Gestaltung und Erstellung von einfachen HTML-Seiten (Struktur, Syntax, Verlinkung, Web und Farbe, etc), Usability.
2. Klasse :
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Mediengestaltung
– verschiedene Medien eines Projektes gestalterisch vereinheitlichen bzw. abstimmen;
– die in der Produktion gängigen Dateiformate generieren und richtig einsetzen;
– mehrseitige Printprodukte rechnergestützt entwerfen;
– Medienelemente und -teilprodukte kombinieren, bereitstellen und ausgeben;
– Logos und einfache Medienprodukte nach eigenen Entwürfen erarbeiten und kritisch diskutieren;
– Wissen um das aktuelle Medienrepertoire aufbauen.
Bereich Webdesign
– HTML-Editoren für die Website-Erstellung einsetzen;
– die Nutzerführung auf die Zielgruppe abstimmen;
– HTML-Entwürfe präsentieren und diskutieren;
– Web-Dateiformate kennen und beim Entwurf richtig einsetzen;
– Webdesigns nach Vorgaben und eigenen Entwürfen entwickeln und planen.
Piktogramme, Icons, Logoentwicklung, Dateiformate und deren Einsatz/Qualitäten, Medienvielfalt und Medienmix, Medien-Projektplanung, Buchgestaltung, Zeitschriftgestaltung.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Mediengestaltung
– Ideen und Entwürfe für Medienprojekte visualisieren und präsentieren;
– Gestaltungsfehler in Print- und Online-Medien erkennen;
– einfache Produkte für mobile Endgeräte planen.
Bereich Webdesign
– Web-CMS für die Entwicklung von Web-Sites einsetzen;
– Templates von CMS-Systemen anwenden und anpassen.
Präsentationstechnik, Medienanalyse, Welt der Onlinemedien, CMS-Programme, Grundlagen von Grafik-Design, Medienprojekte für den Kunden aufbereiten, Analyse von aktuellen Medienprodukten, Medienentwurf für mobile Endgeräte.
3. Klasse :
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Mediengestaltung
– komplexe Printprodukte rechnergestützt entwerfen;
– Re-Designs von bestehenden Produkten entwickeln und überprüfen;
– Designs nach gestalterischen Vorgaben (zB Corporate Designs) unter Beachtung gängiger Normen erstellen.
Bereich Webdesign
– kurze Video- und Audiosequenzen planen und erstellen;
– Produkte für mobile Endgeräte entwickeln.
Mehrteilige Printprodukte zu einem Projekt vereinen, Konzept des Corporate-Design-Handbuches, Kundengespräch, Designprodukte der Werbewelt, Audio/Video für kleine Projekte entwickeln, Konzepte für mobile Endgeräte.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Mediengestaltung
– Printprodukte für teilautomatisierte Produktion vorbereiten;
– produktspezifische Designs für Multichannel-Konzepte erstellen.
Bereich Webdesign
– Designs für Web-Projekte entwickeln;
– Printprodukte für die Darstellung auf Screenmedien anpassen.
Automatisierungsmöglichkeiten bei der Gestaltung von Medienprodukten, Produkt und Funktion, Werbe-, Informations- und Kommunikationskanäle, Datenverwaltung, Automatisierungsmöglichkeiten bei Design-Programmen, Produkte für Multi-Channel, Website-Konzeption, Gestaltungen für Print-/Screen.
4. Klasse – Kompetenzmodul 7 – gemäß Stundentafel I.1:
7. Semester :
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Mediengestaltung
– Printprodukte für teilautomatisierte Produktion selbstständig umsetzen
– produktspezifische Designs für Multichannel-Konzepte selbstständig umsetzen
Bereich Webdesign
– eigenständig Designs für Web-Projekte entwickeln;
Printprodukte für die Darstellung auf Screenmedien selbstständig umsetzen
Automatisierungsmöglichkeiten bei der Gestaltung von Medienprodukten, Produkt und Funktion, Werbe-, Informations- und Kommunikationskanäle, Datenverwaltung, Automatisierungsmöglichkeiten bei Design-Programmen, Produkte für Multi-Channel, Website-Konzeption, Gestaltungen für Print-/Screen.
4. Klasse – Kompetenzmodul 7 – gemäß Stundentafel I.2:
7. Semester :
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Mediengestaltung
– umfassenden Gestaltungsprojekte erstellen;
– Kundeninteraktion in Übungsumgebungen abwickeln.
Bereich Webdesign
– komplexe Gestaltungsprojekte erstellen;
– Datenaktualisierung bei Webprojekten durchführen.
Automatisierungsmöglichkeiten bei der Gestaltung von Medienprodukten, Produkt und Funktion, Werbe-, Informations- und Kommunikationskanäle, Datenverwaltung, Automatisierungsmöglichkeiten bei Design-Programmen, Produkte für Multi-Channel, Website-Konzeption, Gestaltungen für Print-/Screen.
8. Semester – gemäß Stundentafel I.2:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Mediengestaltung
– umfassenden Gestaltungsprojekte selbstständig erstellen;
– Kundeninteraktion selbstständig abwickeln.
Bereich Webdesign
– komplexe Gestaltungsprojekte selbstständig erstellen;
– Datenaktualisierung bei Webprojekten selbstständig durchführen.
Designtheorie, Automatisierungsmöglichkeiten bei der Gestaltung von Medienprodukten, Produkt und Funktion, Werbe-, Informations- und Kommunikationskanäle, Datenverwaltung, Automatisierungsmöglichkeiten bei Design-Programmen, Produkte für Multi-Channel, Website-Konzeption, Gestaltungen für Print-/Screen.
Die Schülerinnen und Schüler können
– die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
– die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.
Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung; Schutzmaßnahmen; technische Dokumentation; Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Pflege von Werkzeugen, Maschinen und Geräten, Recycling.
Aufbau, Inbetriebnahme und Test von Baugruppen und Systemen; Herstellung eines oder mehrerer facheinschlägiger Produkte und Durchführung von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf Projektbasis unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungstechniken, Materialien und Prüfverfahren in den angeführten Werkstätten:
Medienoperating-Text/Bild/Grafik/Layout (Medienvorstufe)
Crossmedia – Medienübergreifendes Publizieren
Web-to-Print/Web-to-Media,
Datenmanagement
Produktionsautomatisierung
Packaging
1. Klasse ( 1. Semester) :
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Medienoperating-Text (Basis)
– die Basisfunktionen branchenüblicher Textverarbeitungs-Software zur Erfassung, Bearbeitung, Weiterverarbeitung und Ausgabe von analoger und digitaler Textinformation verstehen und nützen.
Bereich Medienoperating-Bild (Basis)
– die Basisfunktionen branchenüblicher Bildverarbeitungs-Software zur Erfassung, Bearbeitung, Weiterverarbeitung und Ausgabe von analoger und digitaler Bildinformation verstehen und nützen;
– Farbabmusterungen (-mischungen) auf Basis subtraktiver Druckfarben für unterschiedliche Druckverfahren durchführen und den Einsatz von Prozessfarben, Sonderfarben und Lacken differenzieren.
Bereich Medienoperating-Grafik (Basis)
– die Basisfunktionen branchenüblicher Grafik-Software zur Erfassung, Bearbeitung, Weiterverarbeitung und Ausgabe von analoger und digitaler Grafikinformation verstehen und nützen;
– die Erstellung einfarbiger Logos, Reinzeichnungen und Illustrationen beherrschen wobei sie bei der Realisierung der Abstraktion, Symbolik und Funktionalität berücksichtigen.
Bereich Medienoperating-Layout (Basis)
– die Basisfunktionen branchenüblicher Layout-Software zur Erfassung, Bearbeitung, Weiterverarbeitung und Ausgabe von analoger und digitaler Layoutinformation verstehen und nützen.
Bereich Medieninformatik
– die für die Informatik wichtigen Grundlagen, wie aktuelle Dateiformate, Komponenten eines Computersystems, Speichermedien fachspezifisch einsetzen;
– Schriften technisch richtig installieren und die gängigen Schriftformate kennen.
Theorie:
Arbeitsschritte der Medienproduktion, Textverarbeitungssoftware, Entwicklung der Schrift, Schriftstile, DIN-Formate, Typographisches Maßsystem, Charakteristik Pixelgrafik, Bildverarbeitungssoftware, Eingabe-, Verarbeitungs- und Ausgabehardware, Licht, Physikalische Erscheinungen des Lichtes, Auge, Farbe, Grundbegriffe der Farbenlehre, Farbmischungen, Charakteristik Vektorgrafik, Software zur Erstellung von Vektorgrafiken, Werkzeugfunktionen der Grafik-Software, einfarbige Objekterstellung, einfarbige Logoerstellung, Objektattribute, Bezierkurven, Layoutsoftware, Satzspiegel, Goldener Schnitt, Schriftauszeichnungen im Layoutkontext, Ziffern/Zahlen/Sonderzeichen.
Medieninformatik:
Analoge und digitale Daten, Binärsystem, ASCII, Bit and Byte, Schrifttechnologie, Dateiformate (Office, Text, Layout, Bild und Grafik), Hardware, Speichermedien.
Werkstätte:
Medienoperating-Text Basis: Arbeitsschritte der Medienproduktion, Textverarbeitungssoftware, Entwicklung der Schrift, Schriftstile, DIN-Formate, Typographisches Maßsystem.
Medienoperating-Bild Basis: Charakteristik Pixelgrafik, Bildverarbeitungssoftware, Eingabe- Verarbeitungs- und Ausgabehardware, Licht, Physikalische Erscheinungen des Lichtes, Auge, Farbe, Grundbegriffe der Farbenlehre, Farbmischungen.
Medienoperating-Grafik Basis: Charakteristik Vektorgrafik, Software zur Erstellung von Vektorgrafiken, Werkzeugfunktionen der Grafik-Software, einfarbige Objekterstellung, einfarbige Logoerstellung, Objektattribute, Bezierkurven.
Medienoperating-Layout Basis: Layoutsoftware, Satzspiegel, Goldener Schnitt, Schriftauszeichnungen im Layoutkontext, Ziffern/Zahlen/Sonderzeichen.
2. Semester :
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Medienoperating-Text (Basis)
– Schriften stilistisch und historisch unterscheiden sowie Texte hinsichtlich der Funktionalität und Lesbarkeit gestalten und optimieren.
Bereich Medienoperating-Bild (Basis)
– die Differenzierung und Bewertung von analogen und digitalen Bildvorlagen durchführen;
– die für den Druck spezifischen Bildattribute wie: Vektor- bzw. Pixelgrafik unterscheiden.
Bereich Medienoperating-Grafik (Basis)
– Objektattribute wie Farben, Farbflächen und Konturen zuweisen und identifizieren, Farben definieren bzw. editieren und zwischen Web, Vollton- und Prozessfarben differenzieren;
– Texte wie Pfadtext und Rundsatz erstellen und editieren, Formatierungen und Effekte anwenden bzw. Pfadtexte erzeugen und bearbeiten aber auch Textobjekte in Pfade umwandeln.
Bereich Medienoperating-Layout (Basis)
– mit den in der Medientechnik verwendeten Datenformate bzw. Dateiformate umgehen;
– Mediendaten organisieren, um Datenhygiene zu gewährleisten.
Bereich Medieninformatik
– Dokumente mit den üblichen Büro-Programmen (zB Office-Word, Excel und PowerPoint) erstellen und kombiniert einsetzen;
– einfache Netzwerke erstellen und Netzwerkdrucker installieren/konfigurieren.
Theorie:
Font-Verwaltung, Manuskript, Zeichen-Absatzformate-Objektformate, Dateiformate-Text, Schriftauszeichnung, Korrekturzeichen, Zuordnung von Vorlagen, Strich/Halbton/Raster, Basiswissen Farbauszug, RGB/CMYK, Sonderfarbe, Berechnung des Formats, Reprofaktor, Dateiformate-Bild, Prozessfarben/Sonderfarben, Farbskalen, Reinzeichnungserstellung, Pfadtext, Dateiformate-Grafik, Textumbruch, Organisation von Layoutdaten, Dateiformate-Layout, Papierklassen.
Medienoperating-Text Basis: Font-Verwaltung, Manuskript, Zeichen-Absatzformate-Objektformate, Dateiformate-Text, Schriftauszeichnung, Korrekturzeichen.
Medienoperating-Bild Basis: Zuordnung von Vorlagen, Strich/Halbton/Raster, Basiswissen Farbauszug, RGB/CMYK, Sonderfarbe, Berechnung des Formats, Reprofaktor, Dateiformate-Bild.
Medienoperating-Grafik Basis: Prozessfarben/Sonderfarben, Farbskalen, Reinzeichnungserstellung, Pfadtext, Dateiformate-Grafik.
Medienoperating-Layout Basis: Textumbruch, Organisation von Layoutdaten, Dateiformate-Layout, Papierklassen.
Medieninformatik: Office-Programme, Serienbrief, Grundlagen der Netzwerktechnik, Netzwerktopologien, Netzwerkkomponenten, Netzwerkprotokolle und -dienste (URL, DNS, IP, DHCP, HTTP, FTP, etc.), Fehleranalyse, Datenanalyse und –pflege.
2. Klasse :
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Medienoperating-Text (Erweiterung)
– die erweiterten Funktionen branchenüblicher Textverarbeitungs-Software zur Erfassung, Bearbeitung, Weiterverarbeitung und Ausgabe von analoger und digitaler Textinformation verstehen und nützen.
Bereich Medienoperating-Bild (Erweiterung)
– die erweiterten Funktionen branchenüblicher Bildverarbeitungs-Software zur Erfassung, Bearbeitung, Weiterverarbeitung und Ausgabe von analoger und digitaler Bildinformation verstehen und nützen;
– zur Erfassung von Bildern geeignete Eingabegeräte auswählen und die Qualität von bereitgestellten digitalen Bilddateien und berücksichtigen Qualitätskriterien wie Kontrast, Schärfe, Farbanmutung, Datenmengen und Bildauflösungen bewerten.
Bereich Medienoperating-Grafik (Erweiterung)
– die erweiterten Funktionen branchenüblicher Grafik-Software zur Erfassung, Bearbeitung, Weiterverarbeitung und Ausgabe von analoger und digitaler Grafikinformation verstehen und nützen;
– die Erstellung mehrfarbiger Logos, Reinzeichnungen und Illustrationen beherrschen.
Bereich Medienoperating-Layout (Erweiterung)
– die erweiterten Funktionen branchenüblicher Layout-Software zur Erfassung, Bearbeitung, Weiterverarbeitung und Ausgabe von analoger und digitaler Layoutinformation verstehen und nützen.
Bereich Medieninformatik
– Bilder technisch richtig einscannen und für den Verwendungszweck in differenzierten Medienprogrammen aufbereiten;
– Mediendaten klassifizieren, auf Qualität und Verwendbarkeit prüfen und als PDF-Format bereitstellen.
Theorie:
Schrifttechnologie, Mikrotypografie, Schriftgestaltung, Grundbegriffe der Densitometrie, Bit-Tiefe, Auflösung, Bildauflösung/ Belichterauflösung, Tonwertkorrektur, Farbkorrektur, Rasterweite, Rasterprozentwert, Rasterwinkel, Moiré, Rasterpunktform, FM-Raster, Hybrid-Raster, Erstellung mehrfarbiger Logos, Symbolik und Funktionalität, Grundlagen Scribbleerstellung, mehrspaltige Layoutvarianten, Tabellensatz.
Werkstätte:
Medienoperating-Text Erweiterung: Schrifttechnologie, Mikrotypografie, Schriftgestaltung
Medienoperating-Bild Erweiterung: Grundbegriffe der Densitometrie, Bit-: iefe, Auflösung, Bildauflösung/ Belichterauflösung, Tonwertkorrektur, Farbkorrektur, Rasterweite, Rasterprozentwert, Rasterwinkel, Moiré, Rasterpunktform, FM-Raster, Hybrid-Raster
Medienoperating-Grafik Erweiterung: Erstellung mehrfarbiger Logos, Symbolik und Funktionalität
Medienoperating-Layout Erweiterung: Grundlagen Scribbleerstellung, mehrspaltige Layoutvarianten, Tabellensatz
Medieninformatik: Dateiaustausch-Formate, RGB und CMYK in der Medienbranche, Funktion Scanner und Digitalkamera, Qualitätsparameter bei der Medienproduktion, PDF und PDF/X
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Medienoperating-Text (Erweiterung)
– das Gestalten von Medienprodukten nach kundenspezifischen Vorgaben erfüllen;
– Schriften stilistisch und historisch unterscheiden sowie Texte hinsichtlich der Funktionalität und Lesbarkeit gestalten und optimieren.
Bereich Medienoperating-Bild (Erweiterung)
– Bilder erfassen und Bilddaten für Medienprodukte aufbereiten, Bilddaten auf Integrationsfähigkeit in Print- und Digitalmedien überprüfen;
– die Notwendigkeit der autotypischen Rasterverfahren erkennen sowie deren Parameter für unterschiedliche Druckverfahren anwenden.
Bereich Medienoperating-Grafik (Erweiterung)
– erweiterten Programmfunktionen einsetzen, um Objektransparenz und Ebenentransparenz via Deckkraftmasken zu erstellen;
– Diagramme entwickeln, erstellen und bearbeiten.
Bereich Medienoperating-Layout (Erweiterung)
– Scribbles – nach gestalterische Grundregeln – für mehrseitige Druckprodukte erstellen;
– die Automatisierungsfunktionen von Layoutprogrammen einsetzen.
Bereich Medieninformatik
– Vektoroperationen und Vektorisierungstechniken in aktuellen Grafikprogrammen effektiv anwenden;
– Satzdateien für die Ausgabe als eBook aufbereiten und prüfen.
Theorie:
Erstellung von Geschäftsdrucksorten, Formelsatz, CCD-Element, Farbtemperatur, Farbprofil, Metamerie, Bildbearbeitung: Gradation, Kontrast, Tonwertumfang, Schärfe, Raster Image Prozessor, Bildcomposing, Bildretusche, Datenkompression, Artefakte, Proof, Effekt- und Filterfunktionen, Transparenz, 3D-Objekte, Diagramme, Zeilen- Objekt- Absatzformate, Umbruch, Verknüpfungen im Layout, PDF-Export, Nutzen, Imprimatur.
Werkstätte:
Medienoperating-Text Erweiterung: Erstellung von Geschäftsdrucksorten, Formelsatz
Medienoperating-Bild Erweiterung: CCD-Element, Farbtemperatur, Farbprofil, Metamerie, Bildbearbeitung: Gradation, Kontrast, Tonwertumfang, Schärfe, Raster Image Prozessor, Bildcomposing, Bildretusche, Datenkompression, Artefakte, Proof
Medienoperating-Grafik Erweiterung: Effekt- und Filterfunktionen, Transparenz, 3D-Objekte, Diagramme.
Medienoperating-Layout Erweiterung: Zeilen- Objekt- Absatzformate, Umbruch, Verknüpfungen im Layout, PDF-Export, Nutzen, Imprimatur
Medieninformatik: Pixel vs. Vektoren, Bézier-Technik (Pathfinder), Vektorisieren, automatisierte Satzerstellung, eBook.
3. Klasse :
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Medienoperating-Text (Experte)
– die Expertenfunktionen branchenüblicher Textverarbeitungs-Software zur Erfassung, Bearbeitung, Weiterverarbeitung und Ausgabe von analoger und digitaler Textinformation verstehen und nützen.
Bereich Medienoperating-Bild (Experte)
– die Expertenfunktionen branchenüblicher Bildverarbeitungs-Software zur Erfassung, Bearbeitung, Weiterverarbeitung und Ausgabe von analoger und digitaler Bildinformation verstehen und nützen;
– die Qualität von bereitgestellten digitalen Bilddateien bewerten und die Qualitätskriterien wie Kontrast, Schärfe, Farbanmutung, Datenmengen und Bildauflösungen beim manuellen, druckverfahrenspezifischen Bildsetup berücksichtigen.
Bereich Medienoperating-Grafik (Experte)
– Expertenfunktionen branchenüblicher Grafik-Software zur Erfassung, Bearbeitung, Weiterverarbeitung und Ausgabe von analoger und digitaler Grafikinformation verstehen und nützen;
– themenbezogener Infografiken und Illustration nach den Vorgaben eines Corporate Designs unter Berücksichtigung des Farbmanagements mit Softproof Simulation erstellen.
Bereich Medienoperating-Layout (Experte)
– die Expertenfunktionen branchenüblicher Layout-Software zur Erfassung, Bearbeitung, Weiterverarbeitung und Ausgabe von analoger und digitaler Layoutinformation verstehen und nützen;
– Scribbles erstellen, gestalterische Grundregeln beachten und diese bei der Gestaltung von Printmedien und elektronischen Medien anwenden.
Bereich Medieninformatik
– die Dateiformate für Audio- und Videoprodukte erstellen und richtig einsetzen;
– einfache Datenbanken zur Steuerung von Web-to-Print Produkten erstellen.
Theorie:
umfangreiche Typografie, Unicode, Glyphenverwaltung, Farbräume, Farbprofile, Druckspezifisches Bildsetup, Gesamtfarbauftrag, Tonwertzunahme, Druckkennlinie, Binding, Corporate Design, Infografik, Verwendung von Layoutebenen, Bibliotheken, Musterseiten, komplexe Seitengestaltung für Print- und Screen, Web-to-Print.
Werkstätte:
Medienoperating-Text Experte: umfangreiche Typografie, Unicode, Glyphenverwaltung.
Medienoperating-Bild Experte: Farbräume, Farbprofile, Druckspezifisches Bildsetup, Gesamtfarbauftrag, Tonwertzunahme, Druckkennlinie, Binding.
Medienoperating-Grafik Experte: Corporate Design, Infografik.
Medienoperating-Layout Experte: Verwendung von Layoutebenen, Bibliotheken, Musterseiten, komplexe Seitengestaltung für Print- und Screen.
Medieninformatik: Dateiformate (Audio und Video), Datenbanken, Datenzusammenführung (zB in InDesign), Web, HTML, CSS.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Medienoperating-Text (Experte)
– den Seitenumbruch mehrseitiger Medienprodukte unter Berücksichtigung der Endfertigung durchführen.
Bereich Medienoperating-Bild (Experte)
– Bilder digital erfassen, für Medienprodukte mit Ausgabeprofilen versehen und anhand von Softproofs überprüfen;
– druckverfahrensspezifische sowie substratabhängige Farbseparationen für differenzierte Farbseparationsmodelle anwenden.
Bereich Medienoperating-Grafik (Experte)
– komplexer Grafiken erstellen, Pfaden exakte Zeichnen und Editieren, mit Bézierkurven arbeiten, Ankerpunkten bearbeiten, Pfaden teilen, glätten und verknüpfen um diese mit Farben, Verläufen und Muster zu füllen;
– Vektorgrafikdateien für das Web und den Druck optimieren, geeignete Ausgabeformate für den Export erstellen und für den Druck wie: Farbreihenfolge, Überfüllung, Aussparung und das Überdrucken von Grafikelementen definieren.
Bereich Medienoperating-Layout (Experte)
– mit Werkzeugen umgehen, die zur Erstellung von interaktiven Formularen dienen;
– Fehler in Druckdaten erkennen (Preflight), optimieren, korrigieren und die Exportdatei zertifizieren.
Bereich Medieninformatik
– die Bedeutung von SQL und XML-Formaten kennen;
– einfache Websites erstellen und CMS-Systeme nutzen.
Theorie:
Erweiterte Absatzformate/Tabellenformate, vererbte Absatzvormate, Buntaufbau, Unbuntaufbau, Buntfarbenaddition, Color Management Systeme, Rendering Intents, RAW, Ursachen der Ton- und Farbwertkorrektur, Überfüllen, Transparenz, Duplex/Triplex/Quadruplex, Device-Link, Colorserver, Kalibrieren, PostScript, themenbezogene Infografik, Trapping, Überdrucken, Aussparen, Corporate Design, Formulare, Tageszeitung, Anzeige, PDF-Export, Zertifizierung, MySQL-, SQL-, PHP-Grundlagen, XML-Grundlagen.
Werkstätte:
Medienoperating-Text Experte: Erweiterte Absatzformate/Tabellenformate, vererbte Absatzvormate.
Medienoperating-Bild Experte: Buntaufbau, Unbuntaufbau, Buntfarbenaddition, Color Management Systeme, Rendering Intents, RAW, Ursachen der Ton- und Farbwertkorrektur, Überfüllen, Transparenz, Duplex/Triplex/Quadruplex, Device-Link, Colorserver, Kalibrieren, PostScript.
Medienoperating-Grafik Experte: themenbezogene Infografik, Trapping, Überdrucken, Aussparen, Corporate Design.
Medienoperating-Layout Experte: Formulare, Tageszeitung, Anzeige, PDF-Export, Zertifizierung.
Medieninformatik: Datenbanken, Formulare, Tabellen, SQL, MySQL, PHP, XML, HTML, CSS, CMS, Video, Audio.
4. Klasse – Kompetenzmodul 7 :
7. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Packaging
– Verpackungen für Faltschachteln, flexible Verpackungen und Sleeves unter Berücksichtigung der Druckvorstufenparameter für Offset-, Flexo- und Tiefdruck erstellen, Bedruckstoffe, Skalenfarben, Schmuckfarben, Mehrfarbendruck, Rastertechniken, Trapping, Linienstärken, Veredelungen und Verformungen einsetzen.
Bereich Datenmanagement
– die Auftragsdatenverwaltung durch strukturierte Benennung der Texte, Bilder, Logos und Layouts in vorgegebenen bzw. zu erarbeitenden Workflowstrukturen auf Produktionsservern organisieren, optimieren und zertifizieren.
Bereich Medieninformatik
– Mediendaten automatisiert, durch die Hinterlegung einer Datenbank für die Ausgabe, erstellen.
Bereich Medienprojekt
– Gestaltungsentwürfe für einfache Medienprojekte erarbeiten, diese produktionsreif mit branchentypischen Anwendungsprogrammen fertigen.
Werkstätte:
Packaging: Software, Druckverfahren, Bedruckstoffe, Farben, Lacke, Folien, Prägungen, Formenherstellung, Rastertechnologie, Stanz- Rill- und Prägeformen, CAD, strukturelles Design, Funktionalität, virtuelle 3D-Dummies, Musterbau, virtuelle Veredelung, Sicherheitsmerkmale, Artikelkodierung (Barcode, …).
Medieninformatik: automatisierten Austausch von Text/Bild/Grafik, gesteuert über Datenbanken, die Nutzung von Workflowstrukturen zur Produktionsoptimierung.
Datenmanagement: Datenübernahme und Prüfung, Datenaufbereitung, Datenhygiene, Datenzusammenführung, Preflight, Korrekturwerkzeuge.
Medienprojekt: Briefing, Kundengespräch, Auftragsannahme, Bedruckstoffauswahl, Kalkulation, Fertigung bzw. Produktion, Nachkalkulation, kundenbezogene Interaktion.
8. Semester – gemäß Stundentafel I.2:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Packaging
– Verpackungen für Faltschachteln, flexible Verpackungen und Sleeves unter Berücksichtigung der Druckvorstufenparameter für Offset-, Flexo- und Tiefdruck erstellen, Bedruckstoffe, Skalenfarben, Schmuckfarben, Mehrfarbendruck, Rastertechniken, Trapping, Linienstärken, Veredelungen und Verformungen einsetzen.
Bereich Datenmanagement
– die Auftragsdatenverwaltung durch strukturierte Benennung der Texte, Bilder, Logos und Layouts in vorgegebenen bzw. zu erarbeitenden Workflowstrukturen auf Produktionsservern organisieren und Vorteile dieser „Datenhygiene“ verstehen und nützen;
– die Datenüberprüfung, Optimierung und Zertifizierung von beigestellten bzw. selbst erstellten Druckdaten automatisiert durchführen.
Bereich Medieninformatik
– Webprojekte mit multimedialen Anteilen selbstständig durchführen.
Werkstätte:
Packaging: Verpackungen für Faltschachteln, Musterbau, 3D-Dummies
Datenmanagement: Datenverwaltung, Datenüberprüfung, Optimierung und Zertifizierung
Medieninformatik: Webprojekte
Die Schülerinnen und Schüler können
– die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
– die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.
Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung; Schutzmaßnahmen; technische Dokumentation; Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Pflege von Werkzeugen, Maschinen und Geräten, Recycling.
Aufbau, Inbetriebnahme und Test von Baugruppen und Systemen; Herstellung eines oder mehrerer facheinschlägiger Produkte und Durchführung von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf Projektbasis unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungstechniken, Materialien und Prüfverfahren in den angeführten Werkstätten:
Offsetdruck
Montage/CTP
Hochdruck
Druckformenherstellung Hochdruck
Siebdruck
Druckformenherstellung Siebdruck
Digitaldruck
Endfertigung
Tiefdruck
Druckformenherstellung Tiefdruck
1 . Klasse (1. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Produktionsberatung
– Materialien und Maschinen zur Medienproduktion benennen;
– branchenübliche Computerprogramme benennen.
Bereich Arbeitsvorbereitung und Kalkulation
– die ökologischen Aspekte der Produktion benennen;
– Sicherheitsaspekte und Normen benennen;
– die Arbeitsplatzergonomie verstehen;
– die gültigen Arbeitsschutzvorschriften einhalten.
Bereich Produktionsumsetzung und -technik
– die geltenden Sicherheits-, Gesundheits- und Umweltvorschriften beachten;
– die Basisfunktionen branchenüblicher Text-, Bild-, Grafik- und Layoutsoftware zur Erfassung, Bearbeitung, Weiterverarbeitung und Ausgabe analoger und digitaler Information verstehen und nützen;
– das Basiswissen der einfarbigen Produktionstechnik für alle Druckformtechniken, Druckverfahren und Endfertigung (Maschinen und Material) unter Berücksichtigung der Gefahren und der Einhaltung von Sicherheitsvorschriften anwenden; notwendige Dokumentationen und Protokolle erstellen;
– die Arbeits- und Funktionsweisen von Digitaldruckmaschinenteilen und -baugruppen benennen;
– einen Probedruck im Digitaldruck erstellen und die Übereinstimmung mit den Vorgaben überprüfen;
– systemspezifische Pflege- und Wartungsarbeiten auf digitalen Drucksystemen ausführen;
– Fertigungsmuster mit Drahtkammbindung herstellen;
– Falz- und Klebearbeiten manuell durchführen;
– Fachtermini verwenden (inklusive Fremdsprache).
Bereich Produktionskontrolle und -qualität
– visuelle Qualitätskontrolle anhand der Grundlagen von Qualitätsstandards durchführen;
– Gefahren, die bei der Verwendung von Chemikalien, Materialien und Maschinen entstehen können richtig einschätzen (Normblätter) um Unfälle zu vermeiden;
– Chemikalien und Materialien (Normdatenblätter) umweltgerecht lagern und entsorgen.
Theorie:
Druckverfahren, Sicherheitsbestimmungen, Umweltschutz
Druckformenherstellung für Siebdruck und Offsetdruck, CtP Anlage
Werkstätte:
Druckformenherstellung Offsetdruck: Ausschießen, Material- und Maschineneinsatz, Grundbedienung CtP, Erstellung von Druckplatten.
Offsetdruck: Grundbedienung, Qualitätssicherung (Papierlauf, optischer Farbabgleich, ...), 1-farbige Arbeiten, Farbmischen.
Hochdruck: Grundeinstellungen vornehmen, einfache Wartungsarbeiten, typographisches Maßsystem, Sonderarbeiten (rillen, perforieren…).
Siebdruck: Maschinen und Materialien, einfarbige Arbeiten, manuelles Farbmischen, Direktkopie.
Digitaldruck: digitaler Bogendruck, Maschinen- und Produktionstechniken, Druckprinzip, Wartungspläne, Sicherheitskennzeichen.
Endfertigung: Sicherheit am Arbeitsplatz, manuelle Buchbindetechniken, Schneiden, Falzen, Kleben.
2. Semester :
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Produktionsberatung
– Materialien und Maschinen zur Medienproduktion benennen;
– branchenübliche Computerprogramme benennen.
Bereich Arbeitsvorbereitung und Kalkulation
– die ökologischen Aspekte der Produktion benennen;
– Sicherheitsaspekte und Normen benennen;
– die Arbeitsplatzergonomie verstehen;
– die gültigen Arbeitsschutzvorschriften einhalten;
– Auftragsdaten übernehmen und digitale Druckmaschinen auftragsbezogen einstellen.
Bereich Produktionsumsetzung und -technik
– die Basisfunktionen branchenüblicher Text-, Bild-, Grafik- und Layoutsoftware zur Erfassung, Bearbeitung, Weiterverarbeitung und Ausgabe analoger und digitaler Information verstehen und nützen;
– das Basiswissen der einfarbigen Produktionstechnik für alle Druckformtechniken, Druckverfahren und Endfertigung (Maschinen und Material) unter Berücksichtigung der Gefahren und der Einhaltung von Sicherheitsvorschriften anwenden; notwendige Dokumentationen und Protokolle erstellen;
– Fachtermini verwenden (inkl. Fremdsprache);
– die Herstellung von Druckprodukten von der Auftragsannahme bis zur Weiterverarbeitung planen;
– Digitaldrucke in geforderter Auflagenhöhe erstellen;
– Kaschierarbeiten durchführen;
– manuelle Schneidearbeiten und -techniken durchführen;
– ein mehrlagiges, manuell fadengeheftetes Hardcover produzieren.
Bereich Produktionskontrolle und -qualität
– visuelle Qualitätskontrolle anhand der Grundlagen von Qualitätsstandards durchführen;
– Gefahren, die bei der Verwendung von Chemikalien, Materialien und Maschinen entstehen können richtig einschätzen (Normblätter), um Unfälle zu vermeiden;
– Chemikalien und Materialien (Normdatenblätter) umweltgerecht lagern und entsorgen.
Theorie:
Druckverfahren, Offsetdruck, Siebdruck, Sicherheitsbestimmungen, Umweltschutz
Druckformenherstellung für Offsetdruck, Hochdruck, CtP Anlage, erweiterte Druckformenherstellung für Siebdruck, Computer-to-Film.
Werkstätte:
Druckformenherstellung Offsetdruck: Ausschießen, Material- und Maschineneinsatz, Grundbedienung CtP, Erstellung von Druckplatten.
Offsetdruck: Grundbedienung, Qualitätssicherung (Papierlauf, optischer Farbabgleich, ...), 1-farbige Arbeiten, Farbmischen.
Hochdruck: Grundeinstellungen vornehmen, einfache Wartungsarbeiten, typographisches Maßsystem, Sonderarbeiten (rillen, perforieren, etc.).
Siebdruck: Maschinen und Materialien, einfarbige Arbeiten, manuelles Farbmischen, Direktkopie.
Digitaldruck: Einsatzgebiete, Ablaufstrukturen, Planung, Datenhandling, ein- und Umstellarbeiten an digitalen Drucksystemen, Produktionsüberwachung.
Endfertigung: Auftragsplanung und Kommunikation, Fertigungstechniken, Grundlagen Qualitätssicherung, Handmustererzeugung.
2. Klasse:
3.Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Produktionsberatung
– die Materialauswahl treffen und die produktionsübergreifende Disposition von Maschineneinsatz treffen;
– einfache Produktmuster erstellen;
– medienspezifischen Gestaltungselemente einsetzen;
– einfache Kundengespräche planen und diese durchführen.
Bereich Arbeitsvorbereitung und Kalkulation
– Produktionsbeprechungen durchführen;
– die Realisierbarkeit von Kundenwünschen beurteilen;
– die Anweisungen auf einer Auftragstasche interpretieren;
– technisch Produktionsschritte festlegen;
– einfache Skizzen, Blindmuster, Falzmuster und Stanzmuster erstellen.
Bereich Produktionsumsetzung und -technik
– die erweiterten Funktionen branchenüblicher Text-, Bild-, Grafik- und Layoutsoftware zur Erfassung, Bearbeitung, Weiterverarbeitung und Ausgabe analoger und digitaler Information verstehen;
– das erweiterte Wissen der mehrfarbigen Produktionstechnik für primäre Druckformtechniken (inklusive digitale Bogenmontage), Druckverfahren und Endfertigung (Maschinen und Material) unter Berücksichtigung der Gefahren und der Einhaltung von Sicherheitsvorschriften anwenden; notwendige Dokumentationen und Protokolle erstellen;
– Fachtermini verwenden.
Bereich Produktionskontrolle und -qualität
– beigestellte PDF-Daten auf ihre Produktionsfähigkeit hin überprüfen;
– die Funktionalität des Renderers eines digitalen Drucksystems verstehen;
– Einstellungsfehler erkennen.
Werkstätte:
Offsetdruck: Auflagenproduktion, Messmitteln und -methoden (Densitometrie), Optimierung von technischen Abläufen und Maschineneinstellungen,, Wartung/Justierung,mehrfarbige Arbeiten (CMYK), Farben aus mehreren Basisfarben mischen.
Druckformenherstellung Offsetdruck: Ausschießsoftware, einfache Workflowsysteme, Wartung/Linearisierung der CtP-Anlage, Messmitteln und -methoden, Erstellung von Druckplatten.
Druckformenherstellung Hochdruck: Kopiervorlagenerstellung, spezifische Materialien und deren Verarbeitung.
Hochdruck: Sonderarbeiten: Stanzen, Perforieren, Nummerieren, Blindprägen, Abwickeln von einfachen Aufträgen.
Siebdruck: mehrfarbige Arbeiten, T-Shirt-Druck, maschineller Siebdruck.
4.Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Produktionsberatung
– die Materialauswahl treffen und die produktionsübergreifende Disposition von Maschineneinsatz inklusive Zukauf von Fremdleistungen disponieren;
– Produktmuster erstellen;
– medienspezifischen Gestaltungselemente und Materialien einsetzen;
– Kundengespräche planen und diese durchführen.
Bereich Arbeitsvorbereitung und Kalkulation
– können Maßnahmen für die Einhaltung von Qualitätsstandards ergreifen;
– den am besten geeigneten innerbetrieblichen Produktionsablauf festlegen;
– Auftagstaschen für unveränderte Nachdrucke erstellen;
– ökonomisch und technisch richtige Produktionsschritte festlegen;
– einfache Skizzen, Blindmuster, Falzmuster und Stanzmuster erstellen.
Bereich Produktionsumsetzung und -technik
– die erweiterten Funktionen branchenüblicher Text-, Bild-, Grafik- und Layoutsoftware zur Erfassung, Bearbeitung, Weiterverarbeitung und Ausgabe analoger und digitaler Information verstehen und nützen;
– das erweiterte Wissen der mehrfarbigen Produktionstechnik für alle Druckformtechniken (inklusive digitale Bogenmontage), Druckverfahren und Endfertigung (Maschinen und Material) unter Berücksichtigung der Gefahren und der Einhaltung von Sicherheitsvorschriften anwenden; notwendige Dokumentationen und Protokolle erstellen;
– Fachtermini verwenden (inklusive. Fremdsprache).
Bereich Produktionskontrolle und -qualität
– beigestellte PDF-Daten auf ihre Produktionsfähigkeit hin überprüfen und editieren;
– die Funktionalität des Renderers eines digitalen Drucksystems einsetzen;
– Einstellungsfehler erkennen und beheben.
Werkstätte:
Offsetdruck: Auflagenproduktion, Messmitteln und -methoden (Densitometrie), Optimierung von technischen Abläufen und Maschineneinstellungen,, Wartung/Justierung.
mehrfarbige Arbeiten (CMYK), Farben aus mehreren Basisfarben mischen.
Druckformenherstellung Offsetdruck:Ausschießsoftware, einfache Workflowsysteme, Wartung/Linearisierung der CtP-Anlage, Messmitteln und -methoden, Erstellung von Druckplatten.
Druckformenherstellung Hochdruck: Kopiervorlagenerstellung, spezifische Materialien und deren Verarbeitung.
Hochdruck: Sonderarbeiten wie Stanzen, Perforieren, Nummerieren, Blindprägen; Abwickeln von einfachen Aufträgen.
Siebdruck: mehrfarbige Arbeiten, T-Shirt-Druck, maschineller Siebdruck.
3. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Produktionsberatung
– Produktionsmethoden und produktionstechnische Varianten berücksichtigen und anwenden.
Bereich Arbeitsvorbereitung und Kalkulation
– einfache Kalkulationen manuell erstellen;
– Selbstkosten von Medienprodukten ermitteln;
– ein MIS (Management Information Systeme) für die Produktion nutzen.
Bereich Produktionsumsetzung und -technik
– in Bezug auf Gesamtprodukte (inklusive Realaufträge) Arbeiten der Druckvorstufe (Datenerstellung, etc.) und die erforderlichen Printproduktionen (in geeigneten Druckverfahren) und die Endfertigung planen und ausführen sowie im Hinblick auf Qualität optimieren;
– Workflow, PSO, aktuelle Produktionsnormen, Testreihen CtP, prozesslose Druckplatten, Erstellung von Druckplatten.
Theorie:
Tiefdruck: Druckmaschine, Druckprodukte, Spezialanwendungen, wirtschaftliche und technische Aspekte, Materialien und Weiterverarbeitung.
Druckformentechnik Hoch-/Flexodruck: Klischeematerialien, Lasern, thermische Herstellung, digitale und analoge Druckformenerstellung (Hochdruck), analoge und digitale Klischeeherstellung (Flexodruck), Dünnplatten- und Sleeve-Technologie, Zentralzylinderdruckmaschine.
Flexodruck: Druckmaschine, Druckprodukte, Spezialanwendungen, wirtschaftliche und technische Aspekte, Materialien und Weiterverarbeitung.
Rollenoffset: Technologie und Besonderheiten des Rollenoffsets.
Druckformentechnik Tiefdruck: künstlerische Verfahren, Aufbau Tiefdruckzylinder, Galvanik, Bildaufbau Tiefdruck, Laser- und Gravurbebilderung, Korrekturmöglichkeiten.
Siebdruck: Sonderdruck-Formen (Lichtquellen, gedruckte Elektronik, etc.).
Werkstätte:
Arbeitsvorbereitung und Kalkulation: Berechnung von Materialkosten, Grundlagen Kosten – und Leistungsrechnung, Plantechniken, Datenmanagement, Deckungsbeitragsrechnung, Grundlagen des Qualitätsmanagements, Kostenarten, Kostenstellen, Vollkosten, Teilkosten, Beschäftigungs- und Nutzungsgrad, Stundensätze, Einzel- und Gemeinkosten, Hilfs- und Ausfallszeiten, fixe und variable Kosten.
Druckvorstufe: Datenerstellung für Gesamtprodukte (Bild, Text Grafik)
Druckformenherstellung: Workflow, PSO, aktuelle Produktionsnormen, Testreihen CtP, prozesslose Druckplatten, Erstellung von Druckplatten.
Bogenoffsetdruck: PSO, Messmittel/Messmethoden (Farbmetrik Densitometrie), Sonderarbeiten und Veredelungen, Optimierung, Umweltschutz Nachhaltigkeit, neue Entwicklungen, Materialeinsatz, Testreihen (Qualitätskontrolle), Hybriddruckverfahren, Packaging.
Hochdruck: erweiterte Sonderarbeiten (Heißfoliendruck, und Farbprägen).
Siebdruck: Rastersiebdruck, UV-Lackierung und Lacksysteme.
Endfertigung: Gesamtproduktionen
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Produktionsberatung
– die Funktionalität eines Produktes überprüfen sowie produktionstechnische Varianten und gesetzliche Rahmenbedingungen berücksichtigen.
Bereich Arbeitsvorbereitung und Kalkulation
– einfache und rechnergestützte Kalkulationen erstellen;
– betriebliche Kennzahlen interpretieren und nutzen;
– durchgängige integrierte MIS (Management Information Systeme) zur Planung und Automatisierung des Produktionsprozesses nutzen.
Bereich Produktionsumsetzung und –technik
– in Bezug auf Gesamtprodukte (inklusive Realaufträge) Arbeiten der Druckvorstufe (Datenerstellung, etc.) und die erforderlichen Printproduktionen (in geeigneten Druckverfahren) und die Endfertigung planen und ausführen sowie im Hinblick auf Qualität zu optimieren.
– die Abwicklung von Druckaufträgen über Workflows planen und durchführen und im bestmöglichem Druckverfahren umsetzten.
Bereich Produktionskontrolle und -qualität
– die Vorgangsweise beim Standardisieren der Produktion beherrschen und die Messergebnisse interpretieren und dokumentieren;
– Drucksysteme im Hinblick auf Qualität optimieren und Prozesse standardisieren.
Theorie:
Druckformentechnik Tiefdruck: künstlerische Verfahren, Aufbau Tiefdruckzylinder, Galvanik, Bildaufbau Tiefdruck, Laser- und Gravurbebilderung, Korrekturmöglichkeiten.
Tiefdruck: Druckmaschine, Druckprodukte, Spezialanwendungen, wirtschaftliche und technische Aspekte, Materialien und Weiterverarbeitung.
Druckformentechnik Hoch-/Flexodruck: Klischeematerialien, Lasern, thermische Herstellung, digitale und analoge Druckformenerstellung (Hochdruck), analoge und digitale Klischeeherstellung (Flexodruck), Dünnplatten- und Sleeve-Technologie, Zentralzylinderdruckmaschine.
Flexodruck: Druckmaschine, Druckprodukte, Spezialanwendungen, wirtschaftliche und technische Aspekte, Materialien und Weiterverarbeitung.
Rollenoffset: Technologie und Besonderheiten des Rollenoffsets.
Druckformentechnik Tiefdruck: künstlerische Verfahren, Aufbau Tiefdruckzylinder, Galvanik, Bildaufbau Tiefdruck, Laser- und Gravurbebilderung, Korrekturmöglichkeiten.
Siebdruck: Sonderdruck-Formen (Lichtquellen, gedruckte Elektronik, etc.).
Werkstätte:
Arbeitsvorbereitung und Kalkulation: MIS-System, angewandte Kalkulation
Druckvorstufe: Datenerstellung für Gesamtprodukte (Bild, Text Grafik)
Druckformenherstellung: Workflow, PSO, aktuelle Produktionsnormen, Testreihen CtP, prozesslose Druckplatten, Erstellung von Druckplatten.
Bogenoffsetdruck: PSO, Messmittel/Messmethoden (Farbmetrik Densitometrie), Sonderarbeiten und Veredelungen, Optimierung, Umweltschutz Nachhaltigkeit, neue Entwicklungen, Materialeinsatz, Testreihen (Qualitätskontrolle), Hybriddruckverfahren, Packaging.
Hochdruck: erweiterte Sonderarbeiten (Heißfoliendruck, und Farbprägen).
Siebdruck: Rastersiebdruck, UV-Lackierung und Lacksysteme.
Endfertigung: Gesamtproduktionen
4. Klasse – Kompetenzmodul 7:
7. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Produktionsberatung
– Medienprodukte erarbeiten und kundenorientiert entwickeln.
Bereich Arbeitsvorbereitung und Kalkulation
– mit MIS (Management Information Systeme) arbeiten und Produktionsdaten (JDF, JMF, PPF, …) generieren.
Bereich Produktionsumsetzung und -technik
– branchenspezifische Workflowsoftware technisch richtig bedienen.
Bereich Produktionskontrolle und -qualität
– Qualitätskontrollen in der Druckproduktion durchführen.
Werkstätte:
Datenmanagement: Strukturierte Auftragsdatenverwaltung, MIS, Produktionsworkflowsysteme, Jobbeschreibung, Metadaten (IPTC, XMP, etc.).
Verpackungsdruck: Bedruckstoffe und Farbsysteme.
Druckformentechnik Offsetdruck: angewandte Formenherstellung anhand von auftragsbezogenen Übungsbeispielen.
Offsetdruck: angewandte Druckproduktion anhand von auftragsbezogenen Übungsbeispielen, Lacke und Lacksysteme.
Siebdruck: alternative Bedruckstoffe (Kunststoffe, Folien, Glas, Koffer, Fadenzähler…), unterschiedliche Farbtypen.
8. Semester – gemäß Stundentafel I.2:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Produktionsberatung
– Medienprodukte erarbeiten und kundenorientiert entwickeln;
– Aspekte des Umweltschutzes und der Nachhaltigkeit sowie neuer Technologien berücksichtigen.
Bereich Arbeitsvorbereitung und Kalkulation
– für verschiedene Medienprodukte die benötigte Materialmenge kalkulieren und technisch richtigen Produktionsschritte festlegen;
– die Materialauswahl beherrschen und die Disposition von Maschineneinsatz inklusive Zukauf von Fremdleistungen umsetzen.
Bereich Produktionsumsetzung und -technik
– beigestellte Daten für On- oder Offlineproduktion von Print- und Screenprodukten vorbereiten;
– Austauschformate für Print und Screen, mit multimedialen und multifunktionellen Inhalten generieren.
Bereich Produktionskontrolle und -qualität
– Qualitätskontrollen in der Druckproduktion durchführen.
Theorie:
Umweltschutz und Nachhaltigkeit, Trends und Entwicklungen,
angewandte Techniken für die Druckformenerstellung aktueller Druckverfahren.
Werkstätte:
Datenmanagement, Verpackungsdruck, Druckformentechnik Offsetdruck, Offsetdruck, Siebdruck
Die Schülerinnen und Schüler können
– die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
– die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.
Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung; Schutzmaßnahmen; technische Dokumentation; Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Pflege von Werkzeugen, Maschinen und Geräten, Recycling.
Aufbau, Inbetriebnahme und Test von Baugruppen und Systemen; Herstellung eines oder mehrerer facheinschlägiger Produkte und Durchführung von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf Projektbasis unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungstechniken, Materialien und Prüfverfahren in den angeführten Werkstätten:
Digitaldruck
Large Format
Endfertigung
Workflow / Automatisierung
1. Klasse ( 1. Semester) :
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Digitaldruck
– die Arbeits- und Funktionsweisen von Digitaldruckmaschinenteilen und -baugruppen benennen und verstehen;
– die geltenden Sicherheits-, Gesundheits- und Umweltvorschriften kennen;
– systemspezifische Pflege- und Wartungsarbeiten beschreiben.
Bereich Endfertigung
– Geräte und Maschinen der Endfertigung benennen und deren Funktion und deren Einsatzgebiete verstehen;
– die geltenden Sicherheits-, Gesundheits- und Umweltvorschriften kennen.
Digitaldruck: Aufbau und Funktion der Digitaldrucksysteme, Vor- und Nachteile, Grundlagen der Elektrophotographie, Fotohalbleiter, Toner, Fixierung.
Endfertigung: Prozessabschnitte und Verfahren der Endfertigung, Formate, Werkzeuge, Material/ Anwendung, Grundlagen Qualitätssicherung.
2. Semester :
Bereich Digitaldruck
– die Herstellung von Druckprodukten von der Auftragsannahme bis zur Weiterverarbeitung verstehen und planen.
Bereich Endfertigung
– die Endfertigung von Druckprodukten von der Auftragsannahme bis zur Weiterverarbeitung verstehen und planen.
Digitaldruck: Aufbau und Funktion der Digitaldrucksysteme, Marktanforderungen an Drucksysteme, Druckqualität, Druckleistung, Zeichengenerator, Renderer.
Endfertigung: Prozessabschnitte und Verfahren der industriellen Endfertigung, Auftragsunterlagen, Materialkunde.
Workflow: Arbeitsabläufe, Druckerzeugnisse, Arbeitsschutzvorschriften.
2. Klasse :
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Digitaldruck
– Serienfertigung prozessbegleitend kontrollieren und bei Abweichung Einstellungen ändern;
– Drucksysteme justieren und dokumentieren die vorgenommenen Tätigkeiten;
– die bedruckstoffbezogenen Parameter am System einstellen;
– Stand und Passer prüfen, einstellen und bei Abweichungen Korrekturen vornehmen.
Bereich Endfertigung
– ein Falzaggregat bedienen und den Produktionsablauf überwachen;
– eine Sammelheftmaschine auftragsbezogen einrichten und bedienen;
– einen Planschneider bedienen.
Bereich Workflow / Automatisierung
– das Druckprodukt analysieren und lernen die Anforderungen an Auftragsdaten kennen;
– die Zusammenhänge der Arbeitsabläufe und Arbeitsschritte zur Herstellung von Druckprodukten erkennen.
Werkstätte:
Digitaldruck: Handhabung von einschlägigen Werkzeugen, Geräten und Maschinen, Datenhandling, Druckmaschine auftragsbezogen vorbereiten, Bedruckstoff Toner, Verbrauchsmaterialien, Lagerung, Bestellsysteme, Messmittel -methoden.
Endfertigung: manuelles Falzen, Falzen mit Falzmaschinen, Sammeln, Zusammentragen, Heften und Binden, Schneiden mit Planschneidern, Schneidstraße programmieren, Falzen von einfachen Aufträgen, Materialvorbereitung.
Workflow/Automatisierung: Aufbau- und Ablauforganisation, Auftragstasche, Qualitäts- und Kostenbewusstsein, Hilfs- und Kontrollmöglichkeiten.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Digitaldruck
– Störungen und Abweichungen von den Vorgaben des Drucksystems erkennen, lokalisieren und beheben;
– Mess- und Prüfverfahren zur Qualitätssicherung anwenden und qualitätssichernde Maßnahmen durchführen;
– mittels RIP-Technologie komplexe Ausschüsse realisieren;
– vorgegebene Farbprofile auswählen bzw. diese selbstständig erstellen;
– erforderliche Intervallwartungsarbeiten an den Drucksystemen durchführen und eine Grundjustage nach den Vorgaben des Maschinenhandbuches vornehmen.
Bereich Endfertigung
– Druckprodukte mit Heißfolienprägung veredeln;
– Materialprüfungen durchführen;
– Standardzusatzeinrichtung einer Falzmaschine einstellen;
– Klebebindungen maschinell durchführen und auflagenbedingte Störungen erkennen und beheben.
Bereich Workflow / Automatisierung
– die Fachbegriffe und Workflow-Datentypen (CIP4, PDF, XML, JDF, PPF, PJTF, JMF, ...) erklären;
– branchenübliche Ausschießsoftware-Lösungen nutzen;
– Job-Tickets für die Automatisierung erstellen.
Werkstätte:
Digitaldruck: Steuerung des Druckprozesses, Vorbereiten des Druckproduktes zur Weiterverarbeitung Auflagenproduktion, Optimierung von technischen Abläufen, RIP-Technologie, Hotfolder, Stock- Media-Libary.
Endfertigung: Ausführung von Akzidenzarbeiten, Zeitbedarfsermittlung, Anforderungen an Materialien, Klebebindung, Hotmelt, PUR, Bull-Test, Blocks binden.
Workflow / Automatisierung: Arbeitsabläufe, Druckerzeugnisse, Arbeitsschutzvorschriften Preflightcheck, Wendearten, Ausschießen, Formproof, Hilfs-, Arbeits- und Kontrollelemente, CTP-Anlagen, Druckplattenherstellung.
3. Klasse :
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Digitaldruck
– die Einhaltung einer gleichbleibenden Qualität und Farbtöne nach Vorlagen abstimmen und andrucken;
– herstellungsspezifische Systemeinstellungen vornehmen;
– verschiedenen Drucksysteme im LFDP (Large Format Digital Printing) beschreiben;
– bedruckbare Materialien, Größen und Einsatzgebiete beschreiben und erste Andrucke am Rollen- bzw. Großformat-Plattendrucker durchführen.
Bereich Endfertigung
– Bücher und Objekte instandsetzen;
– Rücken- und Deckenprägungen herstellen;
– mit unterschiedlichen Werkzeugen stanzen und perforieren.
Bereich Workflow / Automatisierung
– einen Auftrag mit beigestelltem JDF anlegen;
– ein Job-Ticket erstellen und alle wichtigen Auftragsdaten eingeben;
– JDF-Daten übernehmen und Task-Prozessoren modifizieren;
– Auftrags- und Produktionsdaten über voreingestellte Workflow-Systeme steuern.
Theorie:
Digitaldruck: Elektrophotographie, Multi-Pass, Single-Pass, Anforderungen an den Bedruckstoff, Endlossysteme, Einzelblattdrucker, Toner, Fixiertechnologien, Sicherheits-, Gesundheits- und Umweltvorschriften, Umweltschutz Nachhaltigkeit.
Endfertigung: Bindestraßen von Mehrlagenprodukten, Fließstrecken von Hordcover, Unternehmerisches Handeln, technische Auftagsbearbeitung, Arbeitsvorbereitung für die Endfertigung, Materialbeschaffung, Buchfadenheftung, Perforieren, Stanzen.
Workflow/Automatisierung: Content-Daten, Stammdaten, Auftragsdaten, Produktionsdaten, Steuerungsdaten, Komponenten digitaler Workflow-Systeme, Normen, Aufbau- und Ablauforganisation
Werkstätte:
Digitaldruck: High Frequent Services Intervalls, Fehlercodes, Passer, Impose-Tools, ICC-Profile Auflagenproduktion, Messmittel/-methoden, Optimierung von technischen Abläufen, Umweltschutz Nachhaltigkeit, High Frequent Services Intervalls, Inlinefertigung.
Large Format: Produktion und Steuerung von Large-Format-Systemen.
Endfertigung: Einstell- und Justierarbeiten, Planschneiderprogrammierung, maschinelles Zusammentragen, Heft- und Lagenfalzen.
Workflow / Automatisierung: Arbeitsabläufe planen, Import von Daten, PDF/X, Nutzenberechnung, Datenorganisation, Datenverwaltung, Virenschutz, Anlegen des Auftrages in einem MIS, Formproof.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Digitaldruck
– vorgegebene Farbprofile auswählen;
– Prozessoptimierungen im Hinblick auf Spot-Colours erarbeiten;
– Farbdifferenzen Proof/bedruckter Bogen beheben;
– aktuelle technologische Entwicklungen benennen und verstehen.
Bereich Endfertigung
– maschinell produzierte Sonderanfertigungen herstellen;
– Sonderarbeiten der Endfertigung durchführen;
– buchbinderische Erzeugnisse gestalten.
Bereich Workflow / Automatisierung
– JDF Dateien über eine Auschießsoftware erstellen;
– Stammdaten rechnergestützt verwalten;
– Workflowsysteme im Hinblick auf die betrieblichen Gegebenheiten modifizieren und optimieren;
– die betiebliche Kommunikation über Workflow-Systeme steuern;
– aktuelle technologische Entwicklungen benennen und verstehen.
Theorie:
Digitaldruck: RIP-Technologie, Colormanagement, Inkjettechnologien, Magnetogrphie, Ionographie, Thermographie, Workflowlösungen.
Endfertigung: Auftragsvorbereitung Endfertigung, Maschinenhersteller, Maschinenkennzahlen, Buchbindereien – Marktsituation, Schneiden von Bahnen, Buchfadenheftung, Fadensiegeln, industrielle Buchdeckenherstellung, Verpackung, Fließfertigung.
Workflow/Automatisierung: JDF-Datenstrukturen, Abbilden von Ablauforganisationen, Arbeitsabläufe analysieren, MIS, Kalkulation (Mengen-, Verbrauchs und Priesberechnungen).
Werkstätte:
Digitaldruck: Maschinenprofile, InkJet, Sonderfarben, Digitaldruck Veredelung, Testreihen (Echtheiten, ...).
Large Format: Digitaldruck und Packaging, Digitaler Großformatdruck inkl. Befestigungsystme, UV-Farben, Formatberechnungen, Farbsysteme im Digitaldruck, Simulieren von Schmuckfarben im LFDP.
Endfertigung: Verpackungen, Kleinstauflagen und Einzelfertigung, Einstell- und Justierarbeiten, Sonderarbeiten an Falzmaschinen, Befestigungssysteme für Großformatdrucke, Lasercutter.
Workflow/Automatisierung: Funktionen von RIPs und deren Software, Datenmanagement, JDF, CIP4, Linearisierung, Prozesskalibrierung, Mengen-, Verbrauchs- und Preisberechnungen von Werkstoffen. Preflightcheck.
4. Klasse – Kompetenzmodul 7 :
7. Semester :
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Digitaldruck
– mit variablen Daten „costomized printing” realisieren;
– individualisierte Label-Produktionen realisieren;
– Konfektionsarten im LFDP, Ösen, Keder-Schweißen, Spannvorichtungen realisieren;
– Dekorationsarbeiten unter Einsatz von LFDP umsetzen.
Bereich Endfertigung
– Maschinen in einen Workflow integrieren;
– Programmieren von Schneidestraßen und Falzmaschinen.
Bereich Workflow / Automatisierung
– neue Geräte im Workflow implementieren;
– mit Hilfe von Workflowlösungen ein einheitliches Colormanagement von der Druckvorstufe bis zum Druck einrichten;
– mit der Modifikation der Linearisierungskurve und der Prozesskalibrierung die Ausgabequalität optimieren. (PSO / PSD);
– produktbezogen die geigneten Verfahrenswege, Maschinen und Materialen auswählen und dies getroffene Wahl in einem Workflow automatisiert abbilden;
– aktuelle technologische Entwicklungen benennen und verstehen.
Theorie:
Digitaldruck: zukünftige Technologien, Mess- und Prüfmöglichkeiten für Material, Druck und Verarbeitung, Trends (Nanopartikel-Toner, …), ökologische Aspekte der digitalen Druckverfahren.
Endfertigung: Endfertigung von Sackerl und Tüten, Fließstrecken für Mailings und Etiketten, Versandraum für Zeitschriften und Zeitungen, Vernetzung, Betriebsdatenerfassung, Qualitätssicherung, Lagerwitschaft, Logistik, Automatisierung, CIP 4-Technologie in der Endfertigung (JDF, JMF, PPF, ...).
Workflow/Automatisierung: Standards und Normen, Zertifizierungsprozesse, betriebliche Kennzahlen, Datenimport und Archivierung.
Werkstätte:
Digitaldruck: Testreihen (Echtheiten, Material), Large Format Printing, Prüfmittel, Messgeräte, Prozess-Standard-Digitaldruck, Konfektionsmöglichkeiten.
Endfertigung: Automatisierung in der Endfertigung, JDF, JMF.
Large Format: Endfertigungarbeiten im LFDPP (Carbranding Fenster/Lackkaschierung, Transparent: Druck Konfektion, Schneiden, Trocken- und Nass-Kaschieren, ...).
Workflow / Automatisierung: Datenübernahme und Preflighting, Austesten von neuen Materialen, Optimierung von Workflowsystemen, PSO/PSD, Vorbereitung zur Zertifizierung, Neuimplementierungen von neuen Produktionssystemen.
8. Semester – gemäß Stundentafel I.2:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Digitaldruck
– selbstständig Aufträge unter Nutzung von optimierten Automatisierungslösungen durchführen;
– Kundenkommunikation im Gebiet der Digitaldruckproduktion führen.
Bereich Endfertigung
– selbstständig Aufträge unter Nutzung von optimierten Automatisierungslösungen durchführen;
– Kundenkommunikation im Gebiet der Digitaldruckproduktion führen.
Theorie:
Digitaldruck: zukünftige Technologien, Trends (Nanopartikel-Toner,etc.), Inline- Offline-Verarbeitungssysteme, Mess- und Prüfmöglichkeiten für Material, Druck und Verarbeitung; ökologische Aspekte der digitalen Druckverfahren, fachgerechte Kundenkommunikation.
Endfertigung: CIP 4, Betriebsdatenerfassung, Qualitätssicherung.
Workflow/Automatisierung: Standards und Normen, Zertifizierungsprozesse, betriebliche Kennzahlen, Datenimport und Archivierung.
Produktion und Automatisierung in Digitaldruck und Automatisierung
Gemäß Stundentafel I.1.
Siehe Anlage 1.
Gemäß Stundentafel I.2.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Gemäß Stundentafel I.2.
Die Schülerinnen und Schüler können
– die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
– die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.
Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung; Schutzmaßnahmen; technische Dokumentation; Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Pflege von Werkzeugen, Maschinen und Geräten, Recycling.
Aufbau, Inbetriebnahme und Test von Baugruppen und Systemen; Herstellung eines oder mehrerer facheinschlägiger Produkte und Durchführung von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf Projektbasis unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungstechniken, Materialien und Prüfverfahren in den angeführten Werkstätten:
Medienoperating-Text/Bild/Grafik/Layout (Medienvorstufe)
Crossmedia – Medienübergreifendes Publizieren
3. Klasse:
5.Semester – Kompetenzmodul 5 :
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Mediengestaltung
– Produkte mit responsivem Design entwickeln;
– Strukturen der Corporate Identity anhand einer imaginären Firma entwickeln;
– Wünsche von Kunden beim Design von Medienprodukten umsetzen.
Bereich Webdesign
– kurze Video- und Audiosequenzen für verschiedene Ausgabeformate aufbereiten.
Theorie:
Corporate Identity, responsives Design, Codecs für Audio und Video, Streaming.
Werkstätte:
Entwürfe für respronsives Design, Corporate-Identity-Konzept entwickeln, Kundengespräch
Audio/Video für kleine Projekte entwickeln, Konzepte für mobile Endgeräte
6. Semester – Kompetenzmodul 6 :
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Mediengestaltung
– Produkte mit responsivem Design entwickeln;
– Strukturen der Corporate Identity anhand einer imaginären Firma entwickeln;
– Wünsche von Kunden beim Design von Medienprodukten umsetzen.
Bereich Webdesign
– kurze Video- und Audiosequenzen für verschiedene Ausgabeformate aufbereiten.
Theorie:
Corporate Identity, responsives Design, CoDecs für Audio und Video, Streaming
Werkstätte:
Entwürfe für respronsives Design, Corporate-Identity-Konzept entwickeln, Kundengespräch
Audio/Video für kleine Projekte entwickeln, Konzepte für mobile Endgeräte
4. Klasse – Kompetenzmodul 7:
7. Semester :
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Mediengestaltung
– Produkte mit responsivem Design entwickeln;
– Strukturen der Corporate Identity anhand einer imaginären Firma entwickeln;
– Wünsche von Kunden beim Design von Medienprodukten umsetzen.
Bereich Webdesign
– kurze Video- und Audiosequenzen für verschiedene Ausgabeformate aufbereiten.
Entwürfe für respronsives Design, Corporate-Identity-Konzept entwickeln, Kundengespräch
Audio/Video für kleine Projekte entwickeln, Konzepte für mobile Endgeräte
8. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Mediengestaltung
– Produkte mit responsivem Design selbstständig entwickeln;
– Strukturen der Corporate Identity anhand einer imaginären Firma selbstständig entwickeln;
– Wünsche von Kunden beim Design von Medienprodukten selbstständig umsetzen;
– selbstständig umsetzen.
Bereich Webdesign
– kurze Video- und Audiosequenzen für verschiedene Ausgabeformate selbstständig aufbereiten.
Entwürfe für respronsives Design, Corporate-Identity-Konzept entwickeln, Kundengespräch
Audio/Video für kleine Projekte entwickeln, Konzepte für mobile Endgeräte.
Die Schülerinnen und Schüler können
– die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
– die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.
Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung; Schutzmaßnahmen; technische Dokumentation; Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Pflege von Werkzeugen, Maschinen und Geräten, Recycling.
Aufbau, Inbetriebnahme und Test von Baugruppen und Systemen; Herstellung eines oder mehrerer facheinschlägiger Produkte und Durchführung von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf Projektbasis unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungstechniken, Materialien und Prüfverfahren in den angeführten Werkstätten:
Digitaldruck
Endfertigung
Workflow / Automatisierung
3. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Digitaldruck
– die Einhaltung von vorgegebenen Normen und Standards (PSO/PSD);
– Systemeinstellungen durch den Einsatz geeigneter Test-, Prüf- und Messverfahren optimieren;
– Weiterverarbeitungsaggregate auswählen, deren Funktionsfähigkeit sicherstellen und die Einstellungen optimieren;
– kleine Gesamtprojekten auf Rollen- bzw. Großformat-Plattendrucker realisieren.
Bereich Endfertigung
– Verpackungen, Behältnisse und Ausstattung von Büchern fertigen;
– Realisierung von Gesamtprojekten;
– aktuelle technologische Entwicklung erläutern.
Bereich Workflow / Automatisierung
– Aufträge mit beigestelltem JDF abarbeiten.
Theorie:
Digitaldruck: Gerätezuverlässigkeit, Parameter und Bewertung von Drucksystemen, Toner, Fixiertechnologien, Zeichengeneratoren, englische Fachbegriffe, Messmittel, Messmethoden, Ausgangsformate für Großformat, Gerüstwerbung, Materialanwendung für Design- und Dekorationsbereich.
Endfertigung: Ausstattung von Büchern und Broschüren, Material- und Nutzenberechnungen, Maschinenkunde, Werkstoffanforderungen.
Werkstätte:
Digitaldruck: Austesten von neuen Printsubstraten, Inlinefertigung, Hotfolder, Umweltschutz Nachhaltigkeit, Stock- Media-Libary (Austesten von neuen Printsubstraten), Inlinefertigung, PSD.
Large Format: Produktion und Steuerung von Large-Format-Systemen.
Endfertigung: Einstell- und Justierarbeiten, Planschneiderprogrammierung intern und extern, Buchdeckenproduktion, Schneide-Rill-Plotter.
Workflow / Automatisierung: Arbeitsabläufe durchführen.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Digitaldruck
– Farbprofile selbstständig erstellen und durch den Einsatz von RIP-Technologie Sicherheitsmerkmale ergänzen;
– Bedruckstoffe austesten;
– die Digitaldruckproduktion mit konventionellen Druckverfahren kombinieren;
– Realisierung von komplexen Gesamtprojekten.
Bereich Endfertigung
– buchbinderische Sonderarbeiten wie Schuber, Ordner, Passepartouts und Kassetten herstellen;
– buchbinderische Erzeugnisse gestalten und die Herstellung optimieren;
– technologische Entwicklungen nutzen.
Bereich Workflow / Automatisierung
– aktuelle technologische Entwicklungen benennen und verstehen.
Theorie:
Digitaldruck: Print-on-Demand, Distributed Printing, Just-in-Time-Produktionen, Customized Printing, Web-to-Print.
Endfertigung: Druckweiterverarbeitung von Kleinstauflagen, technische Entwicklungen, Maschinenhersteller, Maschinenkennzahlen, Buchbindereien – Marktsituation.
Workflow/Automatisierung: Arbeitsabläufe analysieren, komplexere MIS Kalkulation.
Werkstätte:
Digitaldruck: Automatisierung, Bildpersonalisierung, Sicherheitsdruck, Digitaldruck konventionelle Druckverfahren, Testreihen (Echtheiten, etc.), Digitaldruck und Packaging, UV-Farben, Digitaldrucktestreihen, Farbsysteme im Digitaldruck.
Endfertigung: Grundlagen der Gestaltung in der Endfertigung, Heft- und Lagenfalzen, Buchdeckenproduktion.
Workflow/Automatisierung: RIP-Software, JMF, CIP4, Prozesskalibrierung, Mengen-, Verbrauchs- und Preisberechnungen von Werkstoffen. Preflightcheck.
4. Klasse – Kompetenzmodul 7:
7. Semester :
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Digitaldruck
– Datensätze zur Erstellung von personalisierten Drucken strukturieren und überprüfen bzw. Layoutdaten für das personalisierte Drucken vorbereiten;
– individualisiertes Packaging realisieren;
– aktuelle technologische Entwicklungen benennen und verstehen.
Bereich Endfertigung
– Maschinen über einen Workflow automatisiert einsetzen;
– Programmieren und Vernetzen von Schneidestraßen und Falzmaschinen.
Bereich Workflow / Automatisierung
– neue Geräte im Workflow implementieren;
– komplexere Aufträge abarbeiten.
Werkstätte:
Digitaldruck: Implementierung von digitalen Drucksystemen in Workflowlösungen (Generic-Digital-Press), Digitaldruck und Packaging.
Endfertigung: Implementierung von Endfertigungsmaschinen in Workflowlösungen.
Workflow / Automatisierung: Datenübernahme und Preflighting, Neuimplementierungen von neuen Produktionssystemen.
8. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können
– selbstständig Aufträge unter Nutzung von optimierten Automatisierungslösungen durchführen;
– Kundenkommunikation im Gebiet der Digitaldruckproduktion führen.
Werkstätte:
selbstständige Produktion in Digitaldruck mit fortgeschrittener Anwendung der Automatisierung.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe BGBl. Nr. 37/1989 idgF.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Für die weiteren Pflichtgegenstände und die verbindliche Übung sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff gemäß Abschnitt IX Unterabschnitt A bis C anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.
Für die Pflichtgegenstände der Ausbildungsschwerpunkte sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff wie im Abschnitt IX Unterabschnitt B.1 und B.2 anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.
Für die Freigegenstände und unverbindlichen Übungen sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff gemäß Abschnitt IX Unterabschnitt E und F anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.
(Gesamtsemesterwochenstundenzahl und Semesterwochenstunden der einzelnen Unterrichtsgegenstände)
| Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung | Semesterwochenstunden | Summe | Lehrverpflichtungsgruppe | |||||||||
| Klasse | ||||||||||||
| 1. | 2. | 3. | 4. | |||||||||
| Semester | ||||||||||||
| 1. | 2. | 3. | 4. | 5. | 6. | 7. | ||||||
| A. | Allgemeinbildende Pflichtgegenstände | |||||||||||
| 1. | Religion/Ethik 6 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 1 | 13 | (III)/III | ||
| 2. | Deutsch und Kommunikation | 3 | 3 | 3 | 3 | 2 | 2 | 2 | 18 | (I) | ||
| 3. | Englisch | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | – | 12 | (I) | ||
| 4. | Geografie, Geschichte und Politische Bildung | 2 | 2 | 1 | 1 | – | – | – | 6 | (III) | ||
| 5. | Bewegung und Sport | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 1 | 13 | (IVa) | ||
| 6. | Angewandte Mathematik | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | – | 12 | (I) | ||
| 7. | Naturwissenschaftliche Grundlagen | 2 | 2 | – | – | – | – | – | 4 | (II) | ||
| 8. | Angewandte Informatik | 2 | 2 | – | – | – | – | – | 4 | (I) | ||
| B. | Fachpraxis und Fachtheorie | |||||||||||
| 1. | Unternehmensführung | – | – | 2 | 2 | 2 | 2 | 1 | 9 | II | ||
| 2. | Computerunterstützte Konstruktion und Projektmanagement 2 | 2 (2) | 2 (2) | 2 (2) | 2 (2) | 2 (2) | 2 (2) | 1 (1) | 13 | I | ||
| 3.a | Präzisions- und Uhrentechnik – Werkstätte und Produktionstechnik 3 | 7 | 7 | 8 | 8 | 8 | 8 | 2 (2) | 48 | III bzw. IV | ||
| 3.b | Präzisions- und Uhrentechnik | 2 | 2 | 2 | 2 | 3 | 3 | 1 | 15 | I | ||
| 4.a | Informationstechnologie und Elektronik – Werkstätte und Produktionstechnik 3 | – | – | 2 | 2 | 1 (1) | 1 (1) | 1 (1) | 7 | III bzw. IV | ||
| 4.b | Informationstechnologie und Elektronik | – | – | 1 | 1 | 2 | 2 | 1 | 7 | I | ||
| 5.a | Werkstoffe und Oberflächentechnik – Werkstätte und Produktionstechnik | – | – | – | – | 2 | 2 | – | 4 | IV | ||
| 5.b | Werkstoffe und Oberflächentechnik | – | – | – | – | 2 | 2 | – | 4 | I | ||
| 6.a | Fertigungstechnologie und Prüftechnik – Werkstätte und Produktionstechnik 3 | 6 | 6 | 6 | 6 | 2 (2) | 2 (2) | 1 (1) | 29 | III bzw. IV | ||
| 6.b | Fertigungstechnologie und Prüftechnik | 1 | 1 | 2 | 2 | 2 | 2 | 1 | 11 | I | ||
| 7. | Betriebspraxis | – | – | – | – | – | – | 20 | 20 | IV | ||
| C. | Verbindliche Übung | |||||||||||
| 1. | Soziale und personale Kompetenz 4 | 1 (1) | 1 (1) | 1 (1) | 1 (1) | – | – | – | 4 | III | ||
| Gesamtsemesterwochenstundenzahl | 36 | 36 | 38 | 38 | 36 | 36 | 33 | 253 | ||||
| D. | Pflichtpraktikum | mindestens 4 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Eintritt in die 4. Klasse | ||||||||||
| Freigegenstände, Unverbindliche Übungen, Förderunterricht | Semesterwochenstunden | Lehrverpflichtungsgruppe | ||||||||||
| Klasse | ||||||||||||
| 1. | 2. | 3. | 4. | |||||||||
| Semester | ||||||||||||
| 1. | 2. | 3. | 4. | 5. | 6. | 7. | ||||||
| E. | Freigegenstände | |||||||||||
| 1. | Englisch | – | – | – | – | 2 | 2 | – | (I) | |||
| 2. | Projektmanagement | – | – | – | – | – | 2 | 1 | III | |||
| 3. | Entrepreneurship | – | – | – | – | 2 | 2 | – | III | |||
| 4. | Mitarbeiterführung und -ausbildung | – | – | – | – | 1 | 1 | – | III | |||
| 5. | Zweite lebende Fremdsprache – Französisch | – | – | – | – | 2 | 2 | – | (I) | |||
| F. | Unverbindliche Übungen | |||||||||||
| 1. | Bewegung und Sport | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | (IVa) | |||
| 2. | Sprachtraining Deutsch | 2 | 2 | 2 | 2 | – | – | – | II | |||
| G. | Förderunterricht 5 | |||||||||||
| 1. | Deutsch und Kommunikation | |||||||||||
| 2. | Englisch | |||||||||||
| 3. | Angewandte Mathematik | |||||||||||
| 4. | Fachtheoretische Pflichtgegenstände | |||||||||||
__________________
1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel gemäß Abschnitt IV abgewichen werden.
2 Mit Übungen im Ausmaß der in Klammern angeführten Semesterwochenstunden.
3 Mit Werkstättenlaboratorium im Ausmaß der in Klammern angeführten Semesterwochenstunden.
4 Mit Übungen sowie in Verbindung und inhaltlicher Abstimmung mit einem oder mehreren der in den Abschnitten A. bzw. B. angeführten Pflichtgegenständen.
5 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.
6 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen.
Stundentafel der Deutschförderklasse
| Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung | Wochenstunden pro Semester | Lehrverpflichtungsgruppen |
| 1. Deutsch in der Deutschförderklasse | 20 | (I) |
| 2. Religion | 2 | (III) |
| 3. Weitere Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung 1 | x 2 | Einstufung wie entsprechende/r Pflichtgegenstand, Verbindliche Übung |
| Gesamtsemesterwochenstundenzahl | x 3 | |
| Freigegenstände und Unverbindliche Übungen 4 | ||
______________________________
1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion) sowie die verbindliche Übung gemäß der Stundentafel der 3,5-jährigen Fachschule für Präzisions- und Uhrentechnik; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände sowie der verbindlichen Übung erfolgt durch die Schulleitung.
2 Die Festlegung der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen weiteren Pflichtgegenstände sowie die verbindliche Übung entfallen, erfolgt durch die Schulleitung; die Semesterwochenstunden der weiteren Pflichtgegenstände sowie der verbindlichen Übung ergeben sich aus der Differenz zur Gesamtsemesterwochenstundenzahl.
3 Die Gesamtsemesterwochenstundenzahl entspricht jener des jeweiligen Semesters gemäß der Stundentafel der 3,5-jährigen Fachschule für Präzisions- und Uhrentechnik.
4 Wie Stundentafel der 3,5-jährigen Fachschule für Präzisions- und Uhrentechnik.
(Gesamtsemesterwochenstundenzahl und Semesterwochenstunden der einzelnen Unterrichtsgegenstände)
| Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung | Semesterwochenstunden | Summe | Lehrverpflichtungsgruppe | ||||||||||||||||
| Klasse | |||||||||||||||||||
| 1. | 2. | 3. | 4. | ||||||||||||||||
____________________
1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel gemäß Abschnitt IV abgewichen werden.
2 Mit Ausbildungsschwerpunkte B.1 „Uhrenservice und Restauration“, B.2 „Feingerätebau und Industrieuhrmacher“.
3 Mit Übungen im Ausmaß der in Klammern angeführten Semesterwochenstunden.
4 Mit Werkstättenlaboratorium im Ausmaß der in Klammern angeführten Semesterwochenstunden.
5 Von der Schülerin/vom Schüler ist ein alternativer Pflichtgegenstand zu wählen.
6 Mit Übungen sowie in Verbindung und inhaltlicher Abstimmung mit einem oder mehreren der in den Abschnitten A. bzw. B. angeführten Pflichtgegenständen.
7 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr, Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.
8 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen.
Stundentafel der Deutschförderklasse
| Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung | Wochenstunden pro Semester | Lehrverpflichtungsgruppen |
| 1. Deutsch in der Deutschförderklasse | 20 | (I) |
| 2. Religion | 2 | (III) |
| 3. Weitere Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung 1 | x 2 | Einstufung wie entsprechende/r Pflichtgegenstand, Pflichtgegenstand der Ausbildungsschwerpunkte, Verbindliche Übung |
| 4. Pflichtgegenstände der Ausbildungsschwerpunkte 1 | ||
| Gesamtsemesterwochenstundenzahl | x 3 | |
| Freigegenstände und Unverbindliche Übungen 4 |
______________________________
1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion), die verbindliche Übung sowie die Pflichtgegenstände der Ausbildungsschwerpunkte gemäß der Stundentafel der 4-jährigen Fachschule für Präzisions- und Uhrentechnik; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände, der verbindlichen Übung und der Pflichtgegenstände der Ausbildungsschwerpunkte erfolgt durch die Schulleitung.
2 Die Festlegung der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen weiteren Pflichtgegenstände, die verbindliche Übung sowie die Pflichtgegenstände der Ausbildungsschwerpunkte entfallen, erfolgt durch die Schulleitung; die Semesterwochenstunden der weiteren Pflichtgegenstände, der verbindlichen Übung sowie der Pflichtgegenstände der Ausbildungsschwerpunkte ergeben sich aus der Differenz zur Gesamtsemesterwochenstundenzahl.
3 Die Gesamtsemesterwochenstundenzahl entspricht jener des jeweiligen Semesters gemäß der Stundentafel der 4-jährigen Fachschule für Präzisions- und Uhrentechnik.
4 Wie Stundentafel der 4-jährigen Fachschule für Präzisions- und Uhrentechnik.
Siehe Anlage 1.
Das fachbezogene Qualifikationsprofil des Lehrplans gemäß Stundentafel I.1 erfüllt zumindest die Anforderungen einer facheinschlägigen Lehrabschlussprüfung (vgl. BGBl. II Nr. 147/2013 idgF sowie BGBl. II Nr. 361/2013 idgF). Für den Bereich der beruflichen Qualifikationen, des Arbeitsrechts einschließlich der Kollektivverträge sowie des Sozialversicherungsrechts wird mit dem Zeugnis der Abschlussprüfung zumindest der Nachweis einer mit einer facheinschlägigen Lehrabschlussprüfung abgeschlossenen beruflichen Ausbildung gem. § 34a Berufsausbildungsgesetz, BGBl. Nr. 142/1969 idgF erbracht.
Darüber hinausgehend werden den Absolventinnen und Absolventen mit dem Unterricht gemäß Stundentafel I.2 in der 3. und 4. Klasse zusätzliche Kompetenzen vermittelt, die spezifischen Anforderungen des regionalen Arbeitsmarktes in besonderer Weise Rechnung tragen (Ausbildungsschwerpunkte gemäß Abschnitt B.1 – B.2).
Die Einsatzgebiete der Absolventinnen und Absolventen der Fachschule für Präzisions- und Uhrentechnik liegen in den Bereichen der automatisierten und auch handwerklichen Produktions- und Verarbeitungstechnik, der Einzel- und Serienfertigung feinmechanischer Produkte sowie in der Uhren- und Zeitmesstechnik. Dabei stehen eigenständige Tätigkeiten in der Konstruktion, Fertigung, Service, Reparatur, Arbeitsvorbereitung und Qualitätssicherung, auch unter Einsatz von CAD/CAM-Technik, im Vordergrund.
Auch die Anwendung von Produktionsplanungs- und Steuerungssystemen (PPS-Systemen), die Montage, Programmierung und Inbetriebnahme sowie Prototypenbau von Präzisionsinstrumenten und Uhrenanlagen zählen ebenso zu den typischen Aufgaben der Absolventinnen und Absolventen, wie Wartung, Instandsetzung, Fehlersuche und Fehleranalyse in feinwerktechnischen Komponenten, Geräte und Uhren. Die Anwendung einschlägiger Normen und Vorschriften sowie Schutzmaßnahmen sind ein integrierender Bestandteil aller Tätigkeiten.
Für die selbstständige Ausübung von Gewerben ist der Nachweis der allgemeinen und besonderen Voraussetzungen erforderlich. Unter anderem ist im Bereich der besonderen Voraussetzungen der Nachweis der betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Kenntnisse vorgesehen. (§ 23 Abs. 1 GewO – „Unternehmerprüfung“). Gemäß § 8 Abs. 2 der Unternehmerprüfungsordnung, BGBl. Nr. 453/1993 idgF, führt der erfolgreiche Abschluss der technischen, gewerblichen und kunstgewerblichen Fachschulen gemäß § 58 des Schulorganisationsgesetzes zum Entfall des Prüfungsteiles „Unternehmerprüfung“.
Im Bereich Recht können die Absolventinnen und Absolventen die Voraussetzungen für den Abschluss und die Erfüllung eines Vertrages erläutern sowie Gewährleistungs-, Garantie- und Schadenersatzansprüche geltend machen. Sie können die verschiedenen Rechtsformen von Unternehmen und deren Organisation erläutern, sich Informationen aus dem Firmenbuch beschaffen. Sie können die wesentlichen Bestimmungen des Arbeitsrechts, des Gewerberechts und des Insolvenzrechts erläutern und im beruflichen Umfeld einsetzen.
Im Bereich Wirtschaft und Betriebstechnik können die Absolventinnen und Absolventen die Struktur des Jahresabschlusses beschreiben, aus betriebswirtschaftlichen Kennzahlen Schlussfolgerungen ziehen und die Ergebniswirksamkeit von einfachen Geschäftsfällen auf den Jahresabschluss beurteilen. Sie können die wichtigsten Kostenbegriffe erklären, eine einfache Kostenstellenrechnung durchführen, mit vorgegebenen Daten Kalkulationen durchführen, Deckungsbeiträge ermitteln und beurteilen. Sie können die verschiedenen Erscheinungsformen der Ertragsteuern erläutern, das System der Umsatzsteuer, der Personalnebenkosten und den Aufbau einfacher Lohn- und Gehaltsabrechnungen erklären. Sie können die Funktionsweise der Marketing-Instrumente erläutern, einfache Organigramme und Abläufe in Unternehmen interpretieren, Ziele und Aufgaben der Logistik sowie Vertriebs- und Beschaffungsprozesse beschreiben. Außerdem können Sie Gestaltungsgrundsätze der Produktion beschreiben, Methoden der Zeitermittlung erläutern, Arbeitspläne erstellen und Methoden des Projektmanagements und Qualitätsmanagements beschreiben und anwenden.
Im Bereich Computerunterstützte Konstruktion können die Absolventinnen und Absolventen praxisnahe CAD-Programme bedienen und damit Komponenten und Konstruktionen der Präzisions- und Uhrentechnik simulieren, dimensionieren und normgerechte technische Zeichnungen erstellen. Sie können Konstruktionsmerkmale bewerten, CAD-Daten für generative Fertigungsverfahren aufbereiten und technische Normen, Vorschriften und Datenblätter interpretieren.
Im Bereich Projektmanagement können die Absolventinnen und Absolventen die Grundzüge des betrieblichen Qualitätsmanagements anwenden. Sie können einfache Projekte des Fachgebietes planen, umsetzen und dokumentieren sowie gängige Managementmethoden situationsbezogen auswählen und einsetzen. Sie können Entscheidungen fachlich argumentieren, reflektieren und im Team kommunizieren.
Im Bereich Präzisionstechnik können die Absolventinnen und Absolventen ausgewählte Projekte planen und umsetzen sowie dokumentieren. Sie können feinwerktechnische Komponenten nach normgerechten Zeichnungen und Spezifikationen herstellen. Sie können notwendige Fertigungsschritte auswählen und Prozessabläufe planen, Werkzeugparameter und Maschineneinstellungen ermitteln sowie qualitätssichernde Maßnahmen durchführen. Sie können Teile und Baugruppen hinsichtlich kritischer Merkmale bewerten und Einflussfaktoren angeben sowie Möglichkeiten zur Instandsetzung und Einregulierung anwenden. Sie können Fehler analysieren und beheben sowie dokumentieren. Sie können technische Unterlagen auch in englischer Sprache verstehen und Fachinformationen zweckentsprechend modifiziert umsetzen.
Im Bereich Uhrentechnik können die Absolventinnen und Absolventen ausgewählte Projekte planen und bearbeiten sowie im Team abstimmen. Sie können die Eigenschaften und Merkmale von Uhrenteilen spezifizieren und vermessen sowie mit Bearbeitungsverfahren in Zusammenhang bringen. Sie können einfache Teile rekonstruieren und mit facheinschlägigen Werkzeugen und Maschinen anfertigen und in bestehende Uhrwerke einfügen. Sie können Systemkomponenten auswählen und zu Baugruppen zusammenfügen und auf ihre Funktion prüfen. Sie können werterhaltende und qualitätssichernde Maßnahmen zur Behebung von Fehlern auswählen und durchführen sowie dokumentieren. Sie können Fachpublikationen auch in englischer Sprache verstehen und Fachinhalte zweckentsprechend adaptieren.
Im Bereich Feinmechanik können die Absolventinnen und Absolventen die Grundlagen und Gesetze der Mechanik erklären und grundlegende Berechnungen durchführen. Sie können die grundlegende Wirkung von Kraft und Drehmoment beschreiben und auf die Funktionsweise mechanischer Antriebe und Energiespeicher anwenden.
Im Bereich Zeitmesstechnik können die Absolventinnen und Absolventen den Begriff Zeit und weitere damit im Zusammenhang stehende Definitionen erläutern sowie die Grundlagen der Zeitmessung erklären. Sie können Einteilungen zu Uhren nennen und den Aufbau, die Funktion sowie wesentliche Teile gebräuchlicher Zeitmessgeräte beschreiben.
Im Bereich Feinwerktechnik können die Absolventinnen und Absolventen wichtige Elemente der Feinwerktechnik darstellen und deren funktionellen Einsatz erklären sowie an ausgewählten Fallbeispielen dimensionieren. Sie können gängige Bauformen benennen und anhand von Merkmalen spezifizieren sowie Datenblätter lesen.
Im Bereich Uhrenmechanik können die Absolventinnen und Absolventen die Gesetzmäßigkeiten der Mechanik auf ausgewählte Komponenten einer Uhr anwenden und einfache Berechnungen durchführen sowie die Berechnungsergebnisse interpretieren. Sie können die Eigenschaften und Parameter gängiger Uhrenteile beschreiben und gegenüberstellen sowie in Baugruppen zusammenfassen.
Im Bereich Präzisionsgeräte können die Absolventinnen und Absolventen den mechanischen Aufbau mit der Funktion von Präzisionsgeräten in Zusammenhang bringen und in Baugruppen strukturieren. Sie können Bauteile mit Hilfe von Datenblättern erklären und einfache Dimensionierungen durchführen sowie Justierungen argumentieren. Sie können Fehlerbilder analysieren und werterhaltende Maßnahmen schlussfolgern.
Im Bereich Uhrwerke können die Absolventinnen und Absolventen die Funktion spezieller Uhrwerke den üblichen Komplikationen gegenüberstellen und anhand geeigneter Parameter bewertend vergleichen. Sie können Fehlerbilder bei mechanischen Uhren analysieren und mit physikalischen Ursachen in Zusammenhang bringen sowie resultierende Gangfehler sicher begründen.
Im Bereich Elektronik können die Absolventinnen und Absolventen die Grundlagen und Gesetzmäßigkeiten der Elektrotechnik in elektrischen Stromkreisen sowie im elektrischen und magnetischen Feld erklären und einfache Berechnungen durchführen. Sie können Zeichnungen und Schaltpläne lesen und Bauteile normgerecht kennzeichnen sowie Grundschaltungen erstellen. Sie können Fertigungen nach normgerechten Plänen durchführen und einfache Baugruppen montieren sowie unter besonderer Beachtung der Sicherheits- und Schutzmaßnahmen in Betrieb nehmen. Sie können einfache Messaufgaben planen und Messungen durchführen sowie Protokolle erstellen. Sie kennen die prinzipielle Funktionsweise und die Eigenschaften elektronischer Bauelemente. Sie können die grundlegenden Arbeiten zur Montage von elektronischen Baugruppen durchführen und grundlegende Normen und Vorschriften verstehen. Sie können die Funktion von Quarzuhren erklären und einfache Fehlerbilder interpretieren.
Im Bereich Informationstechnologie kennen die Absolventinnen und Absolventen den Aufbau, die Wirkungsweise und die Funktion von informationstechnischen Anlagen und können grundlegende Programme bedienen. Sie können Netzwerk- und Computerkomponenten benennen und kennen die Grundlagen der Programmierung und können einfache berufsspezifische Anpassungsprogrammierungen durchführen. Sie können die Grundlagen der Digitaltechnik erklären und einfache Digitalschaltungen analysieren. Sie können die Funktion von Digitaluhren erklären und die Signalübertragung von Funkuhren beschreiben sowie einfache Fehlerbilder interpretieren.
Im Bereich Werkstoffe können die Absolventinnen und Absolventen die wichtigen Werkstoffe in der Präzisions- und Uhrentechnik beschreiben und anwendungsoptimal auswählen. Sie können die Handhabung und Aufbewahrung sowie Entsorgung von Hilfsstoffen erläutern und verstehen die zugehörigen Kennzeichnungen sowie Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anzuwenden. Sie können die edlen Werkstoffe fachgerecht pflegen und zuordnen. Sie können entsprechende Bearbeitungsverfahren werkstoffbezogen auswählen und anwenden sowie Bearbeitungsmaschinen ergebnisorientiert anpassen.
Im Bereich Oberflächentechnik können die Absolventinnen und Absolventen Oberflächen und deren Strukturen erkennen und beschreiben sowie bewerten. Sie können die in der Präzisionstechnik, Uhren- und Schmuckbranche eingesetzten Bearbeitungsverfahren mit Oberflächen und deren Eigenschaften in Zusammenhang bringen und zur Werterhaltung anwenden.
Im Bereich Fertigungstechnologie können die Absolventinnen und Absolventen Fertigungsverfahren beschreiben und Werkstücke nach normgerechten Zeichnungen fertigen und prüfen sowie Dokumentationen zur Qualitätssicherung erstellen. Sie können für fertigungstechnische Aufgaben das Verfahren und die Werkzeuge auswählen, Präzisionsteile mit konventionellen und CNC-Maschinen herstellen sowie Kunststoffverarbeitungs- und Fügeverfahren anwenden. Sie können Werkzeuge aufgabenbezogen und entsprechend den Qualitätsanforderungen herrichten sowie Hilfsstoffe unter Berücksichtigung von qualitätsrelevanten, ökonomischen und ökologischen Gesichtspunkten einsetzen. Sie können Maschinen und Werkzeuge handhaben und programmieren sowie den Arbeitsplatz unter Berücksichtigung des Arbeitsauftrags gestalten.
Im Bereich Prüftechnik können die Absolventinnen und Absolventen Messaufgaben planen und sicher durchführen sowie die Ergebnisse interpretieren. Sie kennen die entsprechenden Vorschriften und Normen. Sie können Messungen zur Überprüfung der Sicherheit von Geräten und Betriebsmitteln planen und durchführen sowie Protokolle erstellen. Sie können Qualitätsmerkmale mechanischer Komponenten formulieren und daraus Kriterien zur Auswahl der Messmittel und werterhaltenden Reparatur ableiten. Sie können Prüf- und Wartungspläne erstellen sowie komplexe Prüfmethoden mit computergesteuerten Messinstrumenten durchführen und erklären. Sie können Elemente der Qualitätssicherung umsetzen und einfache statistische Methoden anwenden.
Im Bereich Uhrenservice können die Absolventinnen und Absolventen Uhrwerke und Uhrenanlagen fachgerecht zerlegen, reinigen, ölen und fetten, zusammenbauen, justieren, auf Funktion prüfen und Ausstattungen sowie Oberflächen aufbereiten. Sie können komplizierte Mechanismen in Uhren erläutern und fachgerecht regulieren sowie überprüfen und Prüfergebnisse kompetent bewerten. Sie können Service und Reparatur nach Plan durchführen und dokumentieren sowie getroffene Entscheidungen dem Kunden gegenüber überzeugend begründen.
Im Bereich Restauration können die Absolventinnen und Absolventen den Erhaltungszustand und die Einsatzfähigkeit sicher bewerten sowie Mängel erfassen und dokumentieren. Sie können die geschichtliche Entwicklung von Uhren darstellen und Zusammenhänge zwischen kunstgeschichtlichen Epochen und Stilelementen angeben. Sie können die Grundsätze der Restauration fachkundig umsetzen und Werkstoffe sowie Bearbeitungsverfahren zur Restauration auswählen.
Im Bereich Feingerätebau können die Absolventinnen und Absolventen die Arbeitsweise von automatischen Fertigungseinrichtungen erklären und den Einsatz von Werkzeugmaschinen erläutern. Sie können Werkzeugparameter und Maschineneinstellungen durch einfache Berechnungen festlegen und in Bearbeitungsabläufe umsetzen. Sie können computerunterstützte Messverfahren in den Fertigungsprozess integrieren und statistische Methoden zur Prozessautomatisierung anwenden. Sie können sicherheitstechnische Maßnahmen bewerten und auswählen sowie umsetzen.
Im Bereich Industrieuhrmacher können die Absolventinnen und Absolventen computerunterstützte Methoden zur Herstellung von Uhrenteilen und Uhrwerken auswählen und umsetzen sowie simulieren. Sie können ausgewählte Komponenten der Automatisierungstechnik vernetzen, parametrieren und programmieren. Sie können Messverfahren zu Prüfmerkmalen bei Zeitmessinstrumenten zuordnen und zur Qualitätskontrolle anwenden. Sie können anwendungsorientierte Werkzeuge und Vorrichtungen der Uhrmacherei planen und mit CAD-Tools normgerecht darstellen und in Arbeitsabläufe integrieren.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
„Deutsch und Kommunikation“, „Englisch“, „Geografie, Geschichte und Politische Bildung“, „Angewandte Mathematik“, „Naturwissenschaftliche Grundlagen“, „Angewandte Informatik“ und „Ethik“.
Siehe Anlage 1.
Siehe BGBl. Nr. 37/1989 idgF.
Siehe Anlage 1.
1. Klasse (1. und 2. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Computerunterstützte Konstruktion
– normgerechte Zeichnungen mit Projektionsmethoden erstellen und Zeichnungsregeln verstehen;
– geometrische Formen an mechanischen Komponenten erkennen und normgerecht darstellen.
Bereich Projektmanagement
– Fertigungsunterlagen projektbezogen erstellen und lesen;
– fachspezifische Normen und Vorschriften anwenden und erklären.
Bereich Computerunterstützte Konstruktion:
Zeichengeräte, technische Freihandskizzen, CAD, Ansichten und fachspezifische Darstellungsformen, Maßstäbe, Bemaßung, Beschriftung, Sichtbarkeit, Zeichnerische Darstellung zu einfachen Werkstücken, Bohrungen, Schnittdarstellungen, Abformungen.
Bereich Projektmanagement:
Normen, Normsymbole, Zeichnungs- und Konstruktionsregeln, Baugruppen bei uhren- und präzisionstechnischen Geräten, Schriftkopf, Zeichnungsformate.
2. Klasse:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Computerunterstützte Konstruktion
– normgerechte technische Zeichnungen einfacher Komponenten der Uhren- und Präzisionstechnik anhand von Entwurfsvorgaben anfertigen und die Konstruktionsmerkmale bewerten;
– praxisnahe Konstruktionshilfen und CAD-Tools einsetzen und sicher handhaben.
Bereich Projektmanagement
– Konstruktionsschritte planen und mittels CAD-Tools, auch in 3D, umsetzen;
– Fertigungsunterlagen erstellen und zuordnen.
Bereich Computerunterstützte Konstruktion:
Einzelteilzeichnungen aus Baugruppen mit Form- und Lagetoleranzen und Bearbeitungskennzeichen, Gewindedarstellung, Spindeln, Blechbiegeteile, Zeichnungen von einfachen Baugruppen mit CAD.
Bereich Projektmanagement:
Teile- und Stücklisten, Konstruktionstabellen und Datenblätter, Normteile, Teilekataloge, Bauteilbibliotheken.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Computerunterstützte Konstruktion
– Darstellungen zu Verbindungstechniken erklären und sicher anwenden;
– Entwürfe von einfachen Baugruppen durchführen und in normgerechten Fertigungszeichnungen umsetzen.
Bereich Projektmanagement
– Möglichkeiten der 3D-Konstruktion nutzen;
– qualitätsrelevante Merkmale von Werkstücken erkennen und erklären.
Bereich Computerunterstützte Konstruktion:
Passungen, Allgemeintoleranzen, Abmaße, Achsen und Wellen, Verbindungselemente, Stell- und Sicherungsringe, Löt- und Schweißverbindungen, Durchdringungen und Verschneidungen, Zahnräder.
Bereich Projektmanagement:
Teilemodellierung, Konstruktionszeichnung, Zusammenstellungszeichnung, Anordnungsplan (3D-Explosionsdarstellung).
3. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Computerunterstützte Konstruktion
– Fertigungs- und Funktionszeichnungen zu speziellen Komponenten der Präzisions- und Uhrentechnik lesen und erstellen;
– spezifische Konstruktionen der Präzisions- und Uhrentechnik erklären und konzipieren;
– ausgewählte Komponenten und Systemteile der Präzisions- und Uhrentechnik anhand signifikanter Parameter festlegen und dimensionieren.
Bereich Projektmanagement
– Lösungen für präzisions- und uhrentechnische Aufgabenstellungen recherchieren, bewerten und weiterentwickeln.
Bereich Computerunterstützte Konstruktion:
Verzahnungen, Lagerungen, Federn, Räderwerk, Hemmung, Funktionsbeschreibung, Räderschema, Bewegungssimulation.
Bereich Projektmanagement:
Internet- und Literaturrecherche, Kreativitätstechniken, Adaptierung bestehender Lösungen, Urheberrechte und Datenschutz.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Computerunterstützte Konstruktion
– Baugruppen und Systeme der Präzisions- und Uhrentechnik simulieren;
– CAD-Daten für generative Fertigungsverfahren aufbereiten (Rapid Prototyping).
Bereich Projektmanagement
– normgerechte Dokumentationen verfassen und fachspezifische Unterlagen verwalten;
– strukturierte Planungsabläufe für Projekte erstellen, präsentieren und im Team durchführen.
Bereich Computerunterstützte Konstruktion:
Kupplungen, Triebe, Fortschalteinrichtungen, Schlagwerke, Datenschnittstellen für generative Fertigungsverfahren.
Bereich Projektmanagement:
Dokumentenmanagementsysteme, Datensicherung, Präsentationstechnik, Teamarbeit.
4. Klasse – Kompetenzmodul 7:
7. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Computerunterstützte Konstruktion
– normgerechte Dokumentationen erstellen und interpretieren.
– technische Unterlagen, auch in englischer Sprache, lesen und verstehen.
Bereich Projektmanagement
– Mess- und Prüf- sowie Wartungspläne erstellen, Workflows erfassen und dokumentieren;
– Grundzüge des betrieblichen Qualitätsmanagement sicher anwenden;
– Grundzüge der projektorientierten Teamarbeit umsetzen, Entscheidungen fachlich richtig kommunizieren und argumentieren, sowie reflektierend darstellen.
Bereich Computerunterstützte Konstruktion:
Präzisions- und uhrentechnische Baugruppen und Systeme.
Bereich Projektmanagement:
Qualitätsmanagement und –kontrolle, Methoden zur Fehlersuche, Evaluation, Wartungsplanung, Prüfmerkmale und Produkteigenschaften, Pflichten-/Lastenheft, Garantie und Gewährleistung; Abnutzung und Verschleiß, Betriebskostenkalkulation, Arbeitsvorbereitung.
8. Semester – gemäß Stundentafel I.2:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Computerunterstützte Konstruktion
– einfache präzisions- und uhrentechnische Baugruppen konstruieren;
– gängige CAD-Tools zur Simulation von präzisions- und uhrentechnischen Systemen anwenden.
Bereich Projektmanagement
– einfache Projekte des Fachgebietes im Team strukturiert planen, umsetzen und dokumentieren;
– gängige Planungswerkzeuge anwenden und Maßnahmen zur Qualitätssicherung festlegen.
Bereich Computerunterstützte Konstruktion:
Präzisions- und uhrentechnische Baugruppen und Systeme.
Bereich Projektmanagement:
Projektplanung, Projektsteuerung, Terminmanagement.
Die Schülerinnen und Schüler können
– die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
– die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.
Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung; Schutzmaßnahmen; technische Dokumentation; Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Pflege von Werkzeugen, Maschinen und Geräten, Recycling.
Aufbau, Inbetriebnahme und Test von Baugruppen und Systemen; Herstellung eines oder mehrerer facheinschlägiger Produkte und Durchführung von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf Projektbasis unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungstechniken, Materialien und Prüfverfahren in den angeführten Werkstätten.
1. Klasse (1. und 2. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Präzisionstechnik
– Fertigungen nach normgerechten Zeichnungen ausführen;
– Normsymbole und Bearbeitungskennzeichen zuordnen und anwenden.
Bereich Uhrentechnik
– fachspezifische Eigenschaften bei Uhrenteilen nennen und bei der Fertigung berücksichtigen;
– grundlegende Fertigungsverfahren mit facheinschlägigen Werkzeugen und Maschinen ausführen.
Bereich Präzisionstechnik:
Werkstätte „Grundausbildung“ (Mechanische Grundausbildung, Handhabung konventioneller Werkzeuge und Maschinen, berufsübliche Handwerkzeuge und Messmittel).
Bereich Uhrentechnik:
Werkstätte „Grundausbildung“ (Bearbeitung von Uhrenteilen aus verschiedenen Werkstoffen nach Maß unter Einhaltung vorgegebener Toleranzen und Sicherheitsrichtlinien).
2. Klasse:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Präzisionstechnik
– einfache Komponenten und Maschinenelemente anhand signifikanter Merkmale beschreiben und anfertigen;
– das Zusammenwirken von Teilen in Baugruppen bewerten und optimieren.
Bereich Uhrentechnik
– die Eigenschaften von Uhrenteilen spezifizieren, kontrollieren und berichtigen;
– Einzelteile unter Beachtung der Teilefolge zu Baugruppen zusammenfügen, auf ihre Funktion prüfen und Fehler beseitigen.
Bereich Präzisionstechnik:
Werkstätte „Feinmechanik“ (maschinelle Anfertigung von Zahn- und Stirnrädern, Räderwerke montieren und schmieren, Eingriffe prüfen und Spiele berichtigen).
Bereich Uhrentechnik:
Werkstätte „Feinmechanik“ (Großuhren, zylindrische und konische Zapfen, Hemmungen zusammenstellen und berichtigen, Aufzugmechanismus montieren und auf Funktion kontrollieren).
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Präzisionstechnik
– Werkzeugparameter und Maschineneinstellungen zum Anfertigen von Präzisionsteilen ermitteln;
– Hilfsmittel zum Betrieb von Fertigungsanlagen nennen, auswählen und verwenden.
Bereich Uhrentechnik
– Uhrwerke unter Beachtung der Montagevorgaben aufbauen, in Betrieb nehmen, den Gang bewerten und korrigieren;
– Ausstattungen ergänzen, anfertigen und assemblieren.
Bereich Präzisionstechnik:
Werkstätte „Feinmechanik“ (Öle und Fette, Passungen, Lager und Abstützungen, Betriebsanleitungen, Montageanleitungen, Stücklisten).
Bereich Uhrentechnik:
Werkstätte „Feinmechanik“ (Gang der Werke prüfen und berichtigen, Zifferblätter montieren und Zeiger setzen, zusätzliche Komplikationen, Teilelisten, Konstruktionsdokumentation).
3. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Präzisionstechnik
– Fehlerbilder bewerten, Fehler anhand von Tests systematisch lokalisieren, korrigieren und dokumentieren;
– Datenblätter lesen und Teile durch Qualitätsmerkmale identifizieren.
Bereich Uhrentechnik
– bei Kleinuhren das Werk fachgerecht ausbauen (ausschalen) und einbauen, die Lage der Räder beurteilen und anpassen.
Bereich Präzisionstechnik:
Werkstätte „Feinwerktechnik“ (Fehlererfassung und Fehlerdokumentation, Sichtprüfung, Datenblätter, Antriebssysteme, Verriegelungen).
Bereich Uhrentechnik:
Werkstätte „Feinwerktechnik“ (Bearbeitung von Kleinuhren, Schwingsystem, Uhrenglas und Krone ersetzen, Armbänder auswechseln, Hilfsvorrichtungen erstellen).
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Präzisionstechnik
– die Funktion von Zähl- und Schaltwerken verstehen und analysieren;
– Einflussfaktoren auf Qualitätsmerkmale angeben und simulieren.
Bereich Uhrentechnik
– fehlerhafte Teile austauschen, einfache Ersatzteile anhand von signifikanten Merkmalen und Eigenschaften spezifizieren, anfertigen und einpassen.
Bereich Präzisionstechnik:
Werkstätte „Feinwerktechnik“ (Nachbearbeitungsverfahren, Service und Instandhaltung, Antimagnetismus).
Bereich Uhrentechnik:
Werkstätte „Feinwerktechnik“ (Unruh-Spiralsystem, Regulierung und Feinjustierung, Räderschema, Isochronismus, Unwucht).
4. Klasse – Kompetenzmodul 7:
7. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Präzisionstechnik
– komplexe Störungen und Defekte lokalisieren, analysieren, Behebungsmaßnahmen festlegen und ausführen;
– äußere Beeinflussungen darstellen und konstruktiv berücksichtigen.
Bereich Uhrentechnik
– Zusatzmechanismen und einfache Komplikationen kontrollieren;
– Uhrenbestandteile und komplexe Uhrwerke vermessen.
Bereich Präzisionstechnik:
Werkstättenlaboratorium (Prüfen von Bauteilen und Baugruppen, Kalibrieren von Messinstrumenten, Abnahmeprüfung von Apparaturen der Präzisionstechnik, Lage- und Temperatureinfluss).
Bereich Uhrentechnik:
Werkstättenlaboratorium (Service und Reparaturarbeiten an Kleinuhren, automatischer Aufzug, Chronograph, Spiel- und Schlagwerke, Datum, Mondphase).
8. Semester – gemäß Stundentafel I.2:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Präzisionstechnik
– berufsspezifische Arbeitsabläufe planen und Fertigungssteuerungen erstellen;
– Zeiterfassungen und Kalkulationen erstellen;
– Qualitätsprüfungen und qualitätssichernde Maßnahmen durchführen.
Bereich Uhrentechnik
– Teile der Ausstattung reinigen und Gehäuse auffrischen;
– die eine Revision abschließenden Kontrollen nennen und umsetzen;
– Uhrenanlagen und Zeitmesssysteme im Überblick darstellen.
Bereich Präzisionstechnik:
Werkstättenlaboratorium (Tribologie, computerunterstütztes Qualitätsmanagement).
Bereich Uhrentechnik:
Werkstättenlaboratorium (Kleinuhrservice, Repetition, Zeitzone, Uhrenlagen und Zeitmessung im Sport).
1. Klasse (1. und 2. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Feinmechanik
– die grundlegenden Gesetze der Mechanik erklären und bei einfachen Berechnungen anwenden;
– die prinzipielle Funktionsweise mechanischer Antriebe und Energiespeicher beschreiben und anwenden.
Bereich Zeitmesstechnik
– die Grundlagen der Zeitmessung erklären und Einteilungskategorien bei Zeitmessanlagen angeben;
– den Aufbau, die Funktion und Teile gebräuchlicher Zeitmessgeräte benennen und beschreiben.
Bereich Feinmechanik:
Kraftbegriff, Drehmoment, Bewegungsformen, Trägheit, Triebe, Übersetzung, Energie, Leistung.
Bereich Zeitmesstechnik:
Begriffe und Definitionen der Zeitmessung, Einteilung der Uhren, Bauteile und Baugruppen einer Uhr, Antriebe, Gewichts- und Federzug.
2. Klasse:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Feinwerktechnik
– die Komponenten und Elemente der Feinwerktechnik interpretieren, Datenblätter lesen und den funktionellen Einsatz erklären;
– die gängigen Bauformen benennen, anhand von Merkmalen beschreiben und auswählen.
Bereich Uhrenmechanik
– die Gesetzmäßigkeiten der Uhrenmechanik erklären, Berechnungen durchführen und die Ergebnisse interpretieren;
– die gängigen Komponenten und Elemente benennen, deren Eigenschaften und Kennwerte beschreiben und einordnen.
Bereich Feinwerktechnik:
Getriebearten, Übersetzung, Verzahnung, Reibung, Kraftschluss, Triebkopfform, Lager, Schmierung.
Bereich Uhrenmechanik:
Verzahnungen in der Uhrentechnik, Eingriffe, Hemmungen in der Uhrentechnik, Anker, spezielle Hemmungen bei Großuhren, Gehwerk und Antrieb der mechanischen Uhr.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Feinwerktechnik
– die Merkmale von Elementen der Feinwerktechnik erläutern und deren Funktion im Zusammenwirken erklären;
– grundlegende Elemente der Feinwerktechnik an ausgewählten Fallbeispielen dimensionieren.
Bereich Uhrenmechanik
– die gängigen Elemente und grundlegende Zusammenhänge der Uhrenmechanik erläutern;
– die grundlegenden Gesetze der Uhrenmechanik verstehen, sie in ausgewählten Fallbeispielen anwenden und damit einfache Berechnungen sicher durchführen.
Bereich Feinwerktechnik:
Tribologie (Reibung, Lagerungen, Öle und Schmierung, Zapfen, Passung).
Bereich Uhrenmechanik:
Stosssicherung, Räderwerk, Treib- und Laufwerke.
3. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Präzisionsgeräte
– die prinzipielle Funktionsweise von Präzisionsgeräten und Baugruppen erklären, Fehlerbilder analysieren und werterhaltende Maßnahmen ableiten;
– Komponenten und Bauteile mithilfe von Datenblättern interpretieren, einfache Berechnungen durchführen und die Ergebnisse kritisch reflektieren.
Bereich Uhrwerke
– die Funktion spezieller Uhrwerke erfassen, grundlegende charakteristische Parameter bewerten und anwendungsbezogen zuordnen.
Bereich Präzisionsgeräte:
Gesperre, Federn und Spiralen, Anzeigen, Fehlererfassung und –dokumentation.
Bereich Uhrwerke:
Spezielle Hemmungen in der Kleinuhrentechnik, manuelle und automatische Aufzüge, Gangregler, Pendel und Unruh, Schwingsystem, Zeigerstellsysteme.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Präzisionsgeräte
– den mechanischen und funktionellen Aufbau von Präzisionsgeräten erklären und zugehörige Einstellungen sicher argumentieren;
– Fehlerbilder bei Präzisionsinstrumenten analysieren und werterhaltende Maßnahmen ableiten.
Bereich Uhrwerke
– übliche Komplikationen beschreiben und die Vor- bzw. Nachteile im Aufbau erklären;
– Fehlerbilder bei mechanischen Uhren analysieren, mit physikalischen Ursachen in Zusammenhang bringen und resultierende Gangfehler sicher begründen.
Bereich Präzisionsgeräte:
Mechanische Zähleinrichtungen und Rechenwerke, Programmschaltwerk, Schalträder und Schaltnocken, Stör- und Einflussfaktoren bei Präzisionsinstrumenten, Temperaturkompensation.
Bereich Uhrwerke:
Schlagwerke, Räderschema, Fehlerbilder bei Uhrwerken, Gangstörung, Feinstellung, Isochronismus, Regulierung, Komplikationen, Chronograph.
4. Klasse – Kompetenzmodul 7:
7. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Präzisionstechnik
– die Möglichkeiten zur Instandsetzung und Einregulierung von feinmechanischen Geräten überzeugend gegenüberstellen, anwenden und dokumentieren;
– die technischen Unterlagen auch in englischer Sprache lesen und verstehen.
Bereich Uhrentechnik
– fehlerhafte und fehlende Teile rekonstruieren, Abgleich- und Einstellwerte kritisch evaluieren und entsprechende Maßnahmen zur Optimierung von Parametern fachlich argumentieren;
– die technische Publikationen, auch in englischer Sprache verstehen, Fachinformationen interpretieren und zweckentsprechend modifiziert umsetzen;
– Systemkomponenten von Uhren anhand von einschlägigen Spezifikationen auswählen und unter Beachtung einschlägiger Anleitungen in Zeitmesseinrichtungen einfügen.
Bereich Präzisionstechnik:
Qualitätsmerkmale von Präzisionsinstrumenten, mechanische Beschädigungen, Methoden zur Fehlersuche und Fehlereingrenzung, fehlerbehebende Maßnahmen und Strategien, Automaten.
Bereich Uhrentechnik:
Feinstellung, Wasserdichtheit, Chronometer, Garantie und Gewährleistung, Uhrenanlagen, Gehäuse.
8. Semester – gemäß Stundentafel I.2:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Präzisionstechnik
– ausgewählte Projekte der Präzisionstechnik planen, umsetzen und dokumentieren;
– berufsspezifische Aufgaben durch Verknüpfung mit allgemein bildenden und betriebswirtschaftlichen Sachverhalten als gesamthafte Arbeiten durchführen, reflektierend darstellen und kompetent kommunizieren.
Bereich Uhrentechnik
– projektbezogene Aufgabenstellungen aus dem Bereich der Uhrentechnik planen und im Team bearbeiten;
– werterhaltende und qualitätssichernde Maßnahmen im Zusammenhang mit Uhren und Zeitmeßsystemen auswählen, erläutern und durchführen.
Bereich Präzisionstechnik:
Projekte planen und steuern, Terminmanagement, Normen und Standards, Servicedokumentation.
Bereich Uhrentechnik:
Zertifizierungen, Zeitmeßsysteme.
Die Schülerinnen und Schüler können
– die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
– die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.
Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung; Schutzmaßnahmen; technische Dokumentation; Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Pflege von Werkzeugen, Maschinen und Geräten, Recycling.
Aufbau, Inbetriebnahme und Test von Baugruppen und Systemen; Herstellung eines oder mehrerer facheinschlägiger Produkte und Durchführung von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf Projektbasis unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungstechniken, Materialien und Prüfverfahren in den angeführten Werkstätten.
2. Klasse:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Elektronik
– Bauteile normgerecht darstellen und Schaltungen lesen;
– Sicherheitsvorschriften anwenden.
Bereich Informationstechnologie
– grundlegende Arbeitsaufträge verstehen und durchführen;
– Zusammenhänge zwischen verschiedenen Plänen herstellen und kommentieren.
Lehrstoff:
Bereich Elektronik:
Werkstätte „Elektronik und IT“ (Lesen von normgerechten Zeichnungen, visuelles Erkennen von elektrischen Betriebsmitteln, Verdrahtungsarbeiten, einfache Montage- und Demontagearbeiten).
Bereich Informationstechnologie:
Werkstätte „Elektronik und IT“ (Lesen von Datenblättern; visuelles Erkennen von Codierungen; Kontaktbelegung bei Steckern und Anschlussstiften).
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Elektronik
– Anfertigungen nach normgerechten Zeichnungen durchführen.
Bereich Informationstechnologie
– einfache Berechnungen durchführen und mittels CAD-Tools und Software-Applikationen überprüfen.
Lehrstoff:
Bereich Elektronik:
Werkstätte „Elektronik und IT“ (Verdrahtung und Funktionsprüfung bei elektrischen Betriebsmitteln, Schutzleiteranschluss).
Bereich Informationstechnologie:
Werkstätte „Elektronik und IT“ (Binäre Rechenoperationen, CAD-Tools und Software-Applikationen in der IT).
3. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Elektronik
– Schaltungs- und Messaufbauten unter besonderer Beachtung der Sicherheits- und Schutzmaßnahmen herstellen und in Betrieb nehmen;
– Kennwerte von Signalen und Bauelementen auswerten und Datenblätter kommentieren.
Bereich Informationstechnologie
– digital arbeitende Komponenten auswählen, fachgerecht anschließen und in Funktionsgruppen einbinden;
– Logikaufgaben der Digitaltechnik umsetzen und die Funktion überprüfen.
Lehrstoff:
Bereich Elektronik:
Werkstättenlaboratorium (ESD-Schutz, Funktion und Kennwerte elektrischer Betriebsmittel, DMM, Oszilloskop, Netzversorgung, Batterien und Akkumulatoren, Fehlersuche, Montage- und Demontagearbeiten, SMD.
Bereich Informationstechnologie:
Werkstättenlaboratorium (Funktionsbausteine analysieren, Zähler, Decoder, Anzeigen).
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Elektronik
– Leistungsdaten von fachbezogenen Komponenten ermitteln und interpretieren.
Bereich Informationstechnologie
– Norm- und sicherheitsgerechte Montage und Anschluss von Netzwerkkomponenten herstellen;
– in der Signalverarbeitungskette auftretende Probleme identifizieren und beheben.
Lehrstoff:
Bereich Elektronik:
Werkstättenlaboratorium (Wechselstromkennwerte bestimmen, Fehlersuche und Reparatur in einphasigen Netzen und Betriebsmitteln, Flachbaugruppen untersuchen, Drehstrom, Stern- und Dreieckschaltung).
Bereich Informationstechnologie:
Werkstättenlaboratorium (Taktgeber, Quarz, Treiber, Spule, Schrittmotor).
4. Klasse – Kompetenzmodul 7:
7. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Elektronik
– Wartungsarbeiten und Arbeitsaufträge an fachbezogenen Komponenten durchführen, defekte Teile in Stand setzen und die Einhaltung sicherheitsrelevanter Vorgaben prüfen und dokumentieren;
– Abgleich- und Einstellarbeiten anhand vorgegebener Toleranz- und Justageangaben planen, durchführen und kontrollieren.
Bereich Informationstechnologie
– Grundeinstellungen in IT-Komponenten initialisieren und Anpassungsprogrammierungen an facheinschlägigen Systemen der Präzisions- und Uhrentechnik durchführen;
– grundlegende Problemstellungen in Systemen der Präzisions- und Uhrentechnik lösen und komplexe projektbezogene Aufgabenstellungen erfassen und im Team bearbeiten.
Lehrstoff:
Bereich Elektronik:
Werkstättenlaboratorium (Wartungsarbeiten und Instandsetzung von ausgewählten Systemen und Flachbaugruppen unter Projektbedingungen anwenden und erstellen, Montage und Demontage, einfache Messschaltungen aufbauen und in Betrieb nehmen, Fehleranalyse, Prüfprotokolle, Qualitätssicherung, Umweltschutz und Unfallverhütung).
Bereich Informationstechnologie:
Werkstättenlaboratorium (projektbezogene Aufgabenstellungen der IT im Umfeld der Präzisions- und Uhrentechnik im Team bearbeiten, Planung und Dokumentation, strukturierte Fehlersuche und Fehlerbehebung, Dateninterface parametrieren, netzwerkbasierte Fernsteuerung einrichten).
2. Klasse:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Elektronik
– die Grundgesetze der Elektrotechnik erklären, Berechnungen durchführen sowie die Ergebnisse interpretieren;
– die Gefahren des elektrischen Stromes erfassen sowie grundlegende Sicherheitsregeln einhalten.
Bereich Informationstechnologie
– die Grundlagen der Informationstechnik und Zahlendarstellung erklären.
Lehrstoff:
Bereich Elektronik:
Elektrische Größen und Einheiten, Stromleitung, Ohmsches Gesetz, Kirchhoffsche Gesetze, Schaltung von Widerständen, Spannungsteiler, Gefahren des elektrischen Stromes.
Bereich Informationstechnologie:
Komponenten der Rechnerarchitektur, Zahlensysteme, Codierung.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Elektronik
– die Gesetzmäßigkeiten in Stromkreisen und von elektrischen Signalen erklären, Berechnungen durchführen sowie die Ergebnisse interpretieren;
– die Vorschriften hinsichtlich der Sicherheitsmaßnahmen gegen elektrische Unfälle anwenden.
Bereich Informationstechnologie
– die Grundlagen der Datenübertragung erklären und Rechenoperationen mit binären Daten durchführen.
Lehrstoff:
Bereich Elektronik:
Spannungs- und Stromquellen, elektrische Energiespeicher, Arbeit, Leistung, Wirkungsgrad, Signalformen, sinusförmige Signale, Schutzmaßnahmen in elektrischen Netzen, Leiter- und Isolierstoffe.
Bereich Informationstechnologie:
Daten und Datenübertragung, binäres Rechnen, Zahlenformate.
3. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Elektronik
– die Grundgesetze in magnetischen und elektrischen Feldern erklären, Berechnungen durchführen sowie die Ergebnisse interpretieren;
– Bauelemente mit Hilfe von Kennwerten spezifizieren und auswählen.
Bereich Informationstechnologie
– die Funktion logischer Verknüpfungen interpretieren;
– Logik-Bauelemente erklären, digital arbeitende Schaltungen aufbauen und überprüfen.
Lehrstoff:
Bereich Elektronik:
Charakteristische Größen und Gesetze in magnetischen und elektrischen Feldern, Kräfte, Energiespeicherung, Kopplung.
Magnetisches Feld (Induktivität, Induktionsgesetz, Magnetwerkstoffe, Relais, Trafoprinzip).
Elektrisches Feld (Kapazität, dielektrische Werkstoffe, Ladungsvorgänge, RC-Glieder).
Bereich Informationstechnologie:
Boolesche Algebra, Logik-Gatter, Kippglieder, synchron arbeitende Digitalschaltungen.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Elektronik
– die Gesetzmäßigkeiten in Wechselstromkreisen erklären, Berechnungen durchführen sowie die Ergebnisse interpretieren;
– die grundlegenden Eigenschaften und Gefahren im Drehstromkreis erklären;
– die grundlegenden Mechanismen der Halbleitertechnik erklären;
– wichtige Halbleiterbauelemente spezifizieren, deren Montage- und Anschlussmöglichkeiten erklären und einfache Berechnungen durchführen.
Bereich Informationstechnologie
– die Grundlagen von Mikroprozessorsystemen und Datennetzen erklären.
Lehrstoff:
Bereich Elektronik:
Kennwerte von Wechselsignalen, Wechselstromwiderstände, Zeigerdarstellung, Resonanz, passive Filter.
Drehstrom (Stern-, Dreieckschaltung, Nullleiter, Erdung).
Halbleiter (PN-Übergang, Diode).
Bereich Informationstechnologie:
Mikroprozessor (Speicher, CPU, Grundlagen der Programmierung).
Datennetze (IP-Adressierung, Protokolle, DCF 77-Verfahren, Sicherheit in Datennetzen).
4. Klasse – Kompetenzmodul 7:
7. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Elektronik
– Halbleiterbauelemente mithilfe von Datenblättern interpretieren und einfache Berechnungen an elektronischen Schaltkreisen durchführen.
Bereich Informationstechnologie
– Grundelemente und Konzepte der netzwerkbasierten Steuerungs- und Regelungstechnik erklären.
Lehrstoff:
Bereich Elektronik:
Transistor als Verstärker, Transistor als Schalter, Operationsverstärker, Optoelektronik und Anzeigen, Quarzuhr.
Bereich Informationstechnologie:
Gru. dgl.eder, Regelkreis, einfache Sensoren und Aktoren, Schrittmotor, Relais, Bussysteme, Netzwerktopologie, Smart-Technologie, Leit- und Fernwirktechnik, Funkuhr.
8. Semester – gemäß Stundentafel I.2:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Elektronik
– ausgewählte elektronische Systeme und Schaltungen der Präzisions- und Uhrentechnik verifizieren.
Bereich Informationstechnologie
– projektbezogene Aufgabenstellungen aus dem Bereich informationstechnologischer Anwendungen in der Präzisions- und Uhrentechnik planen und im Team bearbeiten.
Lehrstoff:
Bereich Elektronik:
Normen, Zertifizierungen, Dokumentation, Fehlereingrenzungs- und Fehlerbehebungsstrategien.
Bereich Informationstechnologie:
Funk- und leitungsgebundene netzwerktechnische Konzepte, Netzwerksicherheit, Servicedokumentation.
Die Schülerinnen und Schüler können
– die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
– die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.
Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung; Schutzmaßnahmen; technische Dokumentation; Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Pflege von Werkzeugen, Maschinen und Geräten, Recycling.
Aufbau, Inbetriebnahme und Test von Baugruppen und Systemen; Herstellung eines oder mehrerer facheinschlägiger Produkte und Durchführung von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf Projektbasis unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungstechniken, Materialien und Prüfverfahren in den angeführten Werkstätten.
3. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Werkstoffe
– geeignete Werkstoffe für die Fertigung von präzisions- und uhrentechnischen Komponenten auswählen, bearbeiten und entsorgen;
– die Eigenschaften und Verwendungsmöglichkeiten von Hilfs- und Bearbeitungsstoffen angeben, nach qualitätstechnischen, ökonomischen und ökologischen Gesichtspunkten auswählen und fachgerecht einsetzen.
Bereich Oberflächentechnik
– Oberflächen und deren Struktur erkennen und beschreiben;
– komplexe Fertigungstechniken zur Herstellung berufsspezifischer Oberflächen und -strukturen anwenden.
Bereich Werkstoffe:
Werkstätte „Werkstofftechnik“ (manuelle Fertigkeiten der Werkstoffbearbeitung; maschinelle Bearbeitung von fachspezifischen Werkstoffen, Kennzeichnung und Merkmale von Hilfsstoffen).
Bereich Oberflächentechnik:
Werkstätte „Werkstofftechnik“ (manuelle und maschinelle Bearbeitungsverfahren von Oberflächen wie Härten, Sandstrahlen, Schleifen, Rollieren, Bedrucken).
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Werkstoffe
– numerisch gesteuerte Maschinen mit einfachen Befehlen programmieren und vorgegebene Programmstrukturen ergebnisorientiert anpassen;
– Edelmaterial erkennen, Kennzeichnungen und Herkunftsangaben zuordnen.
Bereich Oberflächentechnik
– Oberflächen gestalten und Bearbeitungsverfahren zur Werterhaltung anwenden.
Bereich Werkstoffe:
Werkstätte „Werkstofftechnik“ (Bearbeitung von komplexen Bauteilen aus unterschiedlichen Werkstoffen mit programmierbaren Maschinen; Eisen, Stahl, Leichtmetalle, Buntmetall, Legierungen, 3D-Druck; Herstellung von Lagerungen; Ausstattungselemente anpassen).
Bereich Oberflächentechnik:
Werkstätte „Werkstofftechnik“ (Oberflächenfinish von Sicht- und Nutzflächen, Bearbeitungsverfahren wie Reinigen, Polieren, Bürsten, Läppen, Brünieren, Ätzen).
3. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Werkstoffe
– die in der Präzisionstechnik, Uhren- und Schmuckbranche verwendeten Werkstoffe zuordnen, auswählen und bewerten;
– die in der Präzisions- und Uhrentechnik eingesetzten Hilfs- und Bearbeitungsstoffe sicher handhaben, aufbewahren und entsorgen;
– berufsbezogenen Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden und Maßnahmen zum Umweltschutz ergreifen.
Bereich Oberflächentechnik
– die in der Präzisionstechnik, Uhren- und Schmuckbranche verwendeten Oberflächen und Oberflächenveredelungen beschreiben, zuordnen und bewerten.
Bereich Werkstoffe:
Rohstoffe (Eisenmetalle, Nichteisenmetalle, Kunststoffe).
Materialeigenschaften (mechanisch, magnetisch, elektrisch, optisch, thermisch, chemisch).
Sicherheit und Umweltschutz (Lagerung, Handhabung, Entsorgung, Recycling, Strahlenschutz, Allergien, Kennzeichnung, gesetzliche Vorschriften).
Hilfs- und Bearbeitungsstoffe (Schmiermittel, Kühlmittel, Reinigungsmittel, Klebstoffe, Lagersteine).
Bereich Oberflächentechnik:
Struktur, Rauheit, Reibung, Abnutzung und Verschleiß, Grenzschichten, Beschichtung, galvanische Überzüge, Korrosion, Oberflächenschutz, Oberflächenkennzeichnung.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Werkstoffe
– die Auswahl und Verwendung von berufsspezifischen Werkstoffen und Materialien sicher begründen, diese fachgerecht pflegen, bearbeiten, lagern und entsorgen;
– Edelmaterialien und Ausstattungen fachgerecht einsetzen, handhaben und spezifizieren.
Bereich Oberflächentechnik
– die in der Präzisionstechnik, Uhren- und Schmuckbranche angewendeten Bearbeitungsverfahren mit Oberflächen und deren Eigenschaften in Zusammenhang bringen, auswählen und umsetzen;
– die in Datenblättern zu Werkstoffen und Oberflächen dargestellten Angaben interpretieren und bei einfachen Merkmalen verifizieren.
Bereich Werkstoffe:
Werkstoffarten (Legierungen, Verbundwerkstoffe, Hybridmaterial, Leder und Textilien, Naturstoffe, Mineralien, Keramik).
Edelmaterial (Edelmetalle, Edelsteine, Juwelen, Punzierung, Graduierung, Schliffformen).
Hilfs- und Bearbeitungsstoffe (Lacke, Farben, Schleif- und Poliermittel, Beizen, Ätzmittel).
Ausstattung (Uhrengläser, Gehäuse, Armbänder, Verschlüsse, Ziffernblätter, Zeiger, Kronen, Drücker, Marken- und Musterschutz).
Bereich Oberflächentechnik:
Mikro- und Nanostrukturen, Wärmebehandlung, Härte, Elektrolyse, Diffusion, Materialermüdung, spezielle mikromechanische und chemische Bearbeitungsverfahren für Feinststrukturen.
Die Schülerinnen und Schüler können
– die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
– die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.
Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung; Schutzmaßnahmen; technische Dokumentation; Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Pflege von Werkzeugen, Maschinen und Geräten, Recycling.
Anfertigung, Inbetriebnahme und Test von Komponenten und Systemen der Präzisions- und Uhrentechnik; Herstellung eines oder mehrerer facheinschlägiger Produkte und Durchführung von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf Projektbasis unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungstechniken, Materialien und Prüfverfahren.
1. Klasse (1. und 2. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Fertigungstechnologie
– technische Zeichnungen und Pläne lesen;
– geeignete Werkstoffe, Werkzeuge und einfache Verfahren zur Fertigung von mechanischen Komponenten auswählen;
– Fertigungen von mechanischen Komponenten nach normgerechten Zeichnungen durchführen.
Bereich Prüftechnik
– Qualitätsmerkmale mechanischer Komponenten erkennen und beschreiben;
– Messwerkzeuge handhaben und zur Qualitätsbeurteilung anwenden.
Bereich Fertigungstechnologie:
Werkstätte „Fertigungstechnologie“ (Manuelle Fertigkeiten der Werkstoffbearbeitung; Arbeiten mit einfachen Handwerkzeugen und Werkzeugmaschinen; Feilen, Sägen, Bohren, Drehen, Fräsen, Schleifen, Entgraten, Gewinde schneiden, Reiben, Rollieren).
Werkstätte „Grundausbildung“ (Herstellen von Schraub-, Niet-, Bolzen- und Stiftverbindungen; Montage und Justieren von Baugruppen; Anfertigen von Zahnrädern, Trieben, Wellen und Zapfen).
Bereich Prüftechnik:
Werkstätte „Grundausbildung“ (Handhabung und Anwendung von Messinstrumenten).
2. Klasse:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Fertigungstechnologie
– Fertigungsverfahren auswählen und anwenden;
– Fügetechniken anforderungsbezogen auswählen und Fertigungsergebnisse beurteilen.
Bereich Prüftechnik
– elementare Prüfvorschriften lesen und Prüfmerkmale erläutern;
– Werkstücke vermessen und Prüfaufzeichnungen erstellen.
Bereich Fertigungstechnologie:
Werkstätte „Fertigungstechnologie“ (Wärmebehandlung; Weich- und Hartlöten).
Werkstätte „Feinmechanik“ (Gleit- und Wälzlager aus verschiedenen Werkstoffen einpassen).
Bereich Prüftechnik:
Werkstätte „Feinmechanik“ (Präzisionsteile durch Längen-, Winkel- und Koordinatenmessung vermessen, bewerten und Ergebnisse computerunterstützt dokumentieren).
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Fertigungstechnologie
– Werkzeuge nach Verschleiß, Alterung und Tauglichkeit beurteilen und entsprechend den Qualitätsanforderungen herrichten;
– Hilfsstoffe zuordnen und unter Berücksichtigung von qualitätsrelevanten, ökonomischen und ökologischen Gesichtspunkten einsetzen.
Bereich Prüftechnik
– die Demontage und Montage von Baugruppen nach zugeordneten Dokumentationen bewerkstelligen und Einstellungen optimieren;
– Verbindungstechniken anforderungsspezifisch auswählen und umsetzen.
Bereich Fertigungstechnologie:
Werkstätte „Fertigungstechnologie“ (Vorrichten des Werkzeugs; Kleben).
Werkstätte „Feinmechanik“ (Montage und Demontage von Baugruppen).
Bereich Prüftechnik:
Werkstätte „Feinmechanik“ (Reinigung und Reparatur von Großuhren, Wecker, Taschenuhren, Schlagwerksuhren; Einstellen von Großuhrhemmungen).
3. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Fertigungstechnologie
– Werkzeugparameter und Maschineneinstellungen ermitteln und rechtfertigen;
– Arbeitsabläufe und Prozessschritte analysieren und lösungsorientiert gestalten.
Bereich Prüftechnik
– gängige Qualitätsmerkmale an systemrelevanten Komponenten und Konstruktionen messen und formulieren;
– Fehler systematisch lokalisieren und diagnostizieren.
Bereich Fertigungstechnologie:
Werkstättenlaboratorium (Arbeitsplatz unter Berücksichtigung des Arbeitsauftrags einrichten und Arbeitsablauf strukturieren).
Bereich Prüftechnik:
Werkstättenlaboratorium (Arbeitsergebnisse kontrollieren, beurteilen und protokollieren).
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Fertigungstechnologie
– komplexe Fertigungstechniken zur werterhaltenden Reparatur und Wartung anwenden;
– Arbeitsplanungen, Fertigungsunterlagen und Kalkulationen erstellen.
Bereich Prüftechnik
– komplexe Prüfmethoden mit computergesteuerten Messinstrumenten anwenden.
Bereich Fertigungstechnologie:
Werkstättenlaboratorium (Prozesszeiterfassung, Lagerhaltung von Ausstattungskomponenten und Ersatzteilen, Reparaturabwicklung).
Bereich Prüftechnik:
Werkstättenlaboratorium (Messanordnungen und Messparameter festlegen, Messwerke abgleichen und einstellen, Funktionstest an Baugruppen durchführen).
4. Klasse – Kompetenzmodul 7:
7. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Fertigungstechnologie
– Arbeitsschritte und Verfahrensabläufe nach funktionalen, organisatorischen, technischen und wirtschaftlichen Kriterien festlegen und sicherstellen;
– Baugruppen nach dem Zusammenbau, der Ergänzung von Funktionalitäten und dem Ersatz von defekten Teilen wieder in Betrieb nehmen und Qualitätsmerkmale optimieren.
Bereich Prüftechnik
– Elemente der Qualitätssicherung umsetzen und einfache statistische Methoden anwenden;
– programmgesteuerte Prüf- und Fertigungseinrichtungen zur Herstellung komplexer Präzisionsteile nutzen.
Bereich Fertigungstechnologie:
Werkstättenlaboratorium (Reinigungsverfahren, Feinstellung und Regulierung, Ergänzungsarbeiten an komplexen Kleinuhren, automatische Werke).
Bereich Prüftechnik:
Werkstättenlaboratorium (Programmerstellung für Prüf- und Fertigungsanlagen, Messreihen auswerten, Fehleranalyse, Dichtheitsprüfung).
8. Semester – gemäß Stundentafel I.2:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Fertigungstechnologie
– aufwendige Bearbeitungen und Verarbeitungsprozesse gliedern, im Team planen und überzeugend darstellen;
– erworbene Kompetenzen und Erfahrungen nutzen, um fächerübergreifende Aufgabenstellungen mit komplexen Anforderungen zu lösen.
Bereich Prüftechnik
– komplexe Fehler eingrenzen, Korrekturmaßnahmen zuordnen und ausführen;
– Vorgabe- und Nachweisdokumente zur Qualitätssicherung erstellen.
Bereich Fertigungstechnologie:
Werkstättenlaboratorium (fächerübergreifende Projekte zur Planung, Erstellung, Inbetriebnahme, Wartung und Reparatur von präzisionstechnischen Produkten und Dienstleistungen).
Bereich Prüftechnik:
Werkstättenlaboratorium (Prüfpläne, Messprotokolle, Prüfzertifikate, Prüfmittelüberwachung, Wartungspläne).
1. Klasse (1. und 2. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Fertigungstechnologie
– die Werkstoffgrundlagen und Gesetze der Mechanik erklären und in grundlegenden Berechnungen anwenden;
– die Kriterien für die Auswahl von Werkzeugen beschreiben und anwenden.
Bereich Prüftechnik
– die fachspezifischen Mess- und Kontrollinstrumente benennen und damit Messungen sicher durchführen;
– die Grundlagen der Mess- und Prüftechnik erklären und bei Messungen anwenden.
Bereich Fertigungstechnologie:
Werkstoffgrundlagen (Atomphysik, Aufbau der Materie, Aggregatzustände, Beanspruchung).
Mechanik (Kraftsystem, Freimachen von Körpern, Gleichgewicht bei Kräften und Drehmomenten, Lagerkräfte, Spannungsarten).
Spanende Formgebung (Zerspanung, Werkzeugschneide, Schneidwerkstoffe, Hilfsmittel).
Bearbeitung mit Handwerkzeugen (Feilen, Sägen, Bohren, Senken, Reiben, Schleifen, Schaben).
Schraubverbindungen (Gewindenormen, Außen- und Innengewinde, Festigkeitsklassen).
Bereich Prüftechnik:
Grundlagen der Mess- und Prüftechnik (Messfehler, Ablesefehler, Nonius, Maßstab und Skalierung, Toleranzen und Passungen, Längen- und Winkelmessung, Anreißen, Maßeinheiten).
Mess- und Kontrollinstrumente (Messschieber, Mikrometer, Winkelmaß, Höhenreißer).
2. Klasse:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Fertigungstechnologie
– die Komponenten von Werkzeugmaschinen benennen, deren Zweck und Wirkungsweise erklären;
– gängige Verformungs-, Verbindungs- und Formgebungstechniken beschreiben und auswählen.
Bereich Prüftechnik
– Prüfmerkmale in der Uhrentechnik nennen, beschreiben und Messmittel zuordnen;
– Prüfmerkmale in technischen Dokumentationen erfassen und interpretieren.
Bereich Fertigungstechnologie:
Verformungstechniken (Biegen und Richten, Tiefziehen, Drücken, Pressen, Prägen, Schmieden).
Spanende Formgebung mit Maschinen (Spanbildung, Schneidwerkzeuge, Drehen, Fräsen, Schleifen).
Verbindungstechnik (Schweißen, Löten, Kleben, Einpressen, Nieten, Stifte, Bolzen, Scheiben, Sicherungselemente).
Werkzeugmaschinen (Baugruppen, Bewegungsarten, Kühlmittel und Schmierstoffe, Vorrichtungen zum Spannen und Ausrichten, Maschinensicherheit).
Spezielle Fertigungstechnik (Herstellungsverfahren von Zahnrädern, Nuten, genormte Bauteile).
Bereich Prüftechnik:
Freimaßtoleranz, Normsymbole, Fehlerfortpflanzung, Ebenheit und Rauhigkeit, Formgenauigkeit.
Prüfmerkmale in der Uhrentechnik (Eingriffe, Spiele und Passung, Gang).
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Fertigungstechnologie
– die Möglichkeiten gängiger Trenn- und Feinbearbeitungsverfahren beschreiben und auswählen;
– Design-Tools zur graphischen Gestaltung von Oberflächen und Beschriftungen erläutern und zuordnen.
Bereich Prüftechnik
– einfache Prüfverfahren und Testabläufe benennen, zuordnen und anhand einfacher Fallbeispiele zeigen;
– einfache Mess- und Prüfaufbauten zu grundlegenden Messungen in der Präzisions- und Uhrentechnik planen, überprüfen und mit vorgegebenen Messgeräten sicher anwenden.
Bereich Fertigungstechnologie:
Trennende Verfahren (Schneiden, Stanzen, thermische Trennverfahren, Erodieren).
Feinbearbeitung (Bearbeitungssymbole, Polieren, Rollieren, Hohnen, Läppen, Feinstdrehen und –bohren).
Druck- und Designtechnik (Siebdruck, Gravuren, Laser-Aufdruck, Plotten, Lackieren, Bläuen, Ziselierung).
Spezielle Fertigungstechnik (Montage, Demontage und Reinigung von Teilen in mechanischen Uhren).
Bereich Prüftechnik:
Prüfspezifikation, Prüfaufbau, Messgrößen, Messwerterfassung, Einflussparameter, Dokumentation.
3. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Fertigungstechnologie
– Fertigungsabläufe erfassen, Arbeitsschritte dokumentieren und nach funktionalen, organisatorischen und wirtschaftlichen Kriterien festlegen und sicherstellen;
– Bearbeitungskennwerte und Werkzeugparameter zuordnen, dimensionieren und festlegen;
– fachspezifische Service- und Reparaturarbeiten in der Präzisions- und Uhrentechnik beschreiben.
Bereich Prüftechnik
– Bearbeitungsergebnisse nach einschlägigen Qualitätskriterien untersuchen und Messgeräte anwendungsbezogen auswählen und einsetzen;
– fachbezogene Messaufgaben sicher durchführen und Abgleich- bzw. Einstellarbeiten bewerten.
Bereich Fertigungstechnologie:
Bearbeitung und Trimmung von Werkzeugen (Schnittwinkel, Vorschub, Kraftschluss, Festigkeit, Standzeit, Instandhaltung und Wartung, Justierung, Werkzeugauswahl und –adaptierung).
Herstellungsverfahren (Gußeisen, Stahl, Pulvermetallurgie, Legieren, Halbzeug).
Oberflächenbearbeitung (Bläuen, Brünieren, Bedampfen, Beizen, Wärmebehandlung).
Spezielle Fertigungstechnik (Setzen von Lagern, Ersetzen und Andrehen von Zapfen, Wellen einbohren, Federn und Spiralen, Flachlegen, Auswuchten, Stirnräder).
Bereich Prüftechnik:
Lauffehler, Unwucht, Hemmung, Klemmung, Temperatur- und Umwelteinfluss, Dichtheit, Fehlererfassung und –verfolgung, Prüfnormen, Messprotokoll.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Fertigungstechnologie
– Material, Werkzeuge und Hilfsmittel auftragsbezogen anfordern und bereitstellen;
– Arbeitsplatz unter Berücksichtigung des Arbeitsauftrags konfigurieren;
– einfache Abläufe auf rechnergestützten Produktionssystemen programmieren;
– Bearbeitungskennwerte und Maschinenparameter dimensionieren und konfigurieren;
– computerunterstützte Fertigungsverfahren beschreiben und konfigurieren.
Bereich Prüftechnik
– Sicherheitsaspekte beurteilen und Prüfverfahren anforderungsbezogen auswählen und einsetzen;
– grundlegende Elemente der Qualitätssicherung nennen und veranschaulichen.
Bereich Fertigungstechnologie:
Arbeitsvorbereitung (Produktionsplanung, Arbeits- und Maschinensicherheit, Ergonomie).
Werkzeugmaschinen (CNC, angetriebene Werkzeuge, Teilapparat, Datenein- und –ausgabe).
Kunststofftechnik (Arten, Herstellverfahren, Bearbeitungsverfahren, 3D-Drucken).
Spezielle Fertigungstechnik (Assemblierung und Bestückung in der Mikromechanik).
Bereich Prüftechnik:
Spezielle Prüftechnik (Zeitwaage, Einregulierung, Dauerlauf, Prüfnormale, Strahlungsmessung).
Qualitätsmanagement (Qualitätsmerkmale, Qualitätskontrolle, Stichprobenprüfung).
4. Klasse – Kompetenzmodul 7:
7. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Fertigungstechnologie
– einfache Berechnungen und fachspezifische Dimensionierungen vornehmen;
– die technischen Unterlagen, auch in englischer Sprache, lesen und verstehen.
Bereich Prüftechnik
– Mess- und Prüf- sowie Wartungspläne erstellen;
– einfache Kontrollen und Überprüfungen an Arbeitssystemen durchführen;
– die Grundzüge des betrieblichen Qualitätsmanagements beschreiben und anwenden.
Bereich Fertigungstechnologie:
Verfahrenstechnik (Nanotechnologie, Montagevorrichtungen, Werkzeugkonstruktion).
Spezielle Verfahrens- und Fertigungstechnik (Vollrevision, Baugruppen und Kaliber).
Bereich Prüftechnik:
Wartungsplanung, Abnutzung und Verschleiß, Garantie und Gewährleistung, Kalibrierung, Prüfzeichen, Zertifizierung; Betriebskostenkalkulation.
Qualitätsmanagement (Qualitätsmanagementsystem, Strategien zur Fehlersuche, Evaluation, kontinuierliche Verbesserung, grundlegende statistische Methoden zur Datenauswertung).
8. Semester – gemäß Stundentafel I.2:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Fertigungstechnologie
– einfache Projekte des Fachgebietes teamorientiert planen, umsetzen und dokumentieren;
– die gängigen Planungswerkzeuge anwenden.
Bereich Prüftechnik
– einfache Meß- und Prüfaufgaben des Fachgebietes planen, umsetzen und dokumentieren;
– die gängigen Werkzeuge des Projekt- und Qualitätsmanagements erläutern und teamorientiert anwenden.
Bereich Fertigungstechnologie:
Projekte planen und steuern, Termin- und Kostenmanagement.
Bereich Prüftechnik:
Projekte planen und steuern, Termin- und Prüfmittelmanagement.
Gemäß Stundentafel I.1.
Siehe Anlage 1.
Gemäß Stundentafel I.2.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Gemäß Stundentafel I.2.
Die Schülerinnen und Schüler können
– die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
– die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.
Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung; Schutzmaßnahmen; technische Dokumentation; Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Pflege von Werkzeugen, Maschinen und Geräten, Recycling.
Aufbau, Inbetriebnahme und Test von Baugruppen, Systemen und Kommunikationsverbindungen; Herstellung eines oder mehrerer facheinschlägiger Produkte und Durchführung von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf Projektbasis unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungstechniken, Materialien und Prüfverfahren in den angeführten Werkstätten.
3. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Uhrenservice
– Uhrwerke und Uhrenanlagen fachgerecht zerlegen und Reinigungsarbeiten durchführen.
Bereich Restauration
– Begutachtungen auf offensichtliche Fehler, Beschädigungen und Abnützungen durchführen;
– den Erhaltungszustand und die Einsatzfähigkeit bewerten.
Bereich Uhrenservice:
Werkstätte „Uhrmacherei“ (fachgerechtes Zerlegen und Reinigen von Uhrwerken und Uhrenanlagen).
Bereich Restauration:
Werkstätte „Uhrmacherei“ (fachgerechtes Begutachtung von Einzelteilen auf Fehler und deren Dokumentation).
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Uhrenservice
– Eingriffe von Rädern und zugehöriger Triebe bewerten und fachgerecht berichtigen.
Bereich Restauration
– eingelaufene Lager und abgenützte Lagerzapfen fachgerecht wieder herstellen;
– stilgebende Elemente anhand signifikanter Merkmale erkennen und darstellen.
Bereich Uhrenservice:
Werkstätte „Uhrmacherei“ (Fehleranalyse und Service bei einfachen mechanischen und elektronischen Uhrwerken, Ergänzungsarbeiten an komplexen Kleinuhren, Ausstattungselemente anpassen und erneuern).
Bereich Restauration:
Werkstätte „Uhrmacherei“ (werterhaltende Reparatur und Instandsetzung bei Groß- und Kleinuhren, Ergänzung fehlender bzw. defekter Teile).
4. Klasse – Kompetenzmodul 7:
7. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Uhrenservice
– die erforderlichen Endkontrollen benennen, nach abgeschlossener Bearbeitung durchführen und Prüfergebnisse kompetent bewerten.
Bereich Restauration
– abgenützte Teile fachgerecht auffrischen und zur Rückgabe an den Kunden aufbereiten.
Bereich Uhrenservice:
Werkstätte „Uhrmacherei“ (Service und Reparaturarbeiten an elektronischen und mechanischen Uhren, Ölen und Regulieren, Dokumentation von Reklamationen und Reparaturannahmen).
Bereich Restauration:
Werkstätte „Uhrmacherei“ (Oberflächenfinish von Sicht- und Nutzflächen).
8. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Uhrenservice
– im Rahmen von fächerübergreifenden Projekten werterhaltende Arbeiten und/oder Dienstleistungen durchführen, präsentieren und getroffenen Entscheidungen fachlich richtig argumentieren.
Bereich Restauration
– die Zeitmessgeräte identifizieren, fachgerecht in Teile zerlegen, Ersatzteile anfertigen oder modifizieren, Ausstattungen auffrischen, montieren, Justierungen vornehmen und im Kundengespräch kompetent begründen.
Bereich Uhrenservice:
Werkstätte „Uhrmacherei“ (Service und Ergänzungsarbeiten an komplexen Zeitmessinstrumenten und Uhrenanlagen, Fehlerkorrektur und Feinstellung, Prüf- und Arbeitsbericht erstellen, Daten- und Qualitätsmanagement).
Bereich Restauration:
Werkstätte „Uhrmacherei“ (Instandsetzung von Uhr- und Spielwerken).
3. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Uhrenservice
– historische und komplizierte Mechanismen in Uhren und Uhrenanlagen erkennen, zuordnen und erläutern.
Bereich Restauration
– kunstgeschichtliche Zusammenhänge zu Stilelementen und Mechanismen in Uhren und Uhrenanlagen zuordnen und beschreiben.
Bereich Uhrenservice:
Abweichende Zahnformen und Verzahnungen in Uhren, Kompensation der Einflüsse auf Gangregler, Regulierorgane.
Bereich Restauration:
Historische Hemmungen, kunsthandwerkliche Stile und Epochen, Grundsätze der Restaurierung alter Uhren und Spielwerke, Taschenuhren.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Uhrenservice
– Dichtungen und Uhrengläser spezifizieren und adaptieren.
Bereich Restauration
– die astronomischen Grundlagen der Zeitmessung erläutern und mit der historischen Entwicklung in Zusammenhang bringen;
– die Grundsätze der Restaurierung erklären und bei einfachen Restaurationsaufgaben umsetzen.
Bereich Uhrenservice:
Wecker und Repetitionen, Ausstattung von Uhren und Uhrenanlagen. Groß- und Sonderuhren.
Bereich Restauration:
Astronomische Grundlagen und geschichtliche Entwicklung der Zeitmessung, Grundsätze der Restaurierung historischer Werkstoffe, Oberflächen und Stilelemente.
4. Klasse – Kompetenzmodul 7:
7. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Uhrenservice
– Schlagwerke und Weckeinrichtungen beschreiben, fachgerecht montieren und überprüfen.
Bereich Restauration
– Dokumentationen interpretieren und Verfahrensschritte aufzeichnen.
Bereich Uhrenservice:
Komplizierte Schlagwerke und komplexe Zusatzanzeigen mechanischer Uhren, Kalenderuhren und astronomische Zusatzanzeigen, Zeigerstellwerk, Gangdauer, automatischer Aufzug.
Bereich Restauration:
Aufbereitung und Verarbeitung historischer Hilfsstoffe, historische Dokumente und Angaben.
8. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Uhrenservice
– Groß- und Kleinuhren nach Fehlern analysieren, fachgerecht zerlegen, reinigen, ölen, zusammensetzen, regulieren, auf Funktion kontrollieren und Prüfergebnisse bewerten.
Bereich Restauration
– Zeitmessinstrumente analysieren, Mängel erfassen, Korrekturmaßnahmen durchführen und bewertend darstellen.
Bereich Uhrenservice:
Drehhemmungen, Chronographen.
Bereich Restauration:
Melodieschlagwerke und Figurenautomaten.
Die Schülerinnen und Schüler können
– die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
– die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.
Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung; Schutzmaßnahmen; technische Dokumentation; Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Pflege von Werkzeugen, Maschinen und Geräten, Recycling.
Aufbau, Inbetriebnahme und Test von Baugruppen, Systemen und Kommunikationsverbindungen; Herstellung eines oder mehrerer facheinschlägiger Produkte und Durchführung von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf Projektbasis unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungstechniken, Materialien und Prüfverfahren in den angeführten Werkstätten.
3. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Feingerätebau
– einfache Fertigungsverfahren erklären und in eine apparative Gestaltung umsetzen.
Bereich Industrieuhrmacher
– die Funktion von Uhren und Uhrenteilen darstellen.
Bereich Feingerätebau:
Werkstätte „Maschinen- und Werkzeugtechnik“ (Systemkomponenten mittels vorgegebener Montagepläne fügen).
Bereich Industrieuhrmacher:
Werkstätte „Maschinen- und Werkzeugtechnik“ (Groß- und Kleinuhren zerlegen, nach Vorgabe systematisch zusammenbauen und auf ihre Funktion kontrollieren).
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Feingerätebau
– fachbezogene Vorschriften und Normen, insbesondere Sicherheitsmaßnahmen benennen und umsetzen.
Bereich Industrieuhrmacher
– den Aufbau und die Funktion von in der Uhrentechnik gebräuchlichen Messgeräten und Messverfahren beschreiben und zur Qualitätskontrolle anwenden.
Bereich Feingerätebau:
Werkstätte „Maschinen- und Werkzeugtechnik“ (elementare Messungen an typischen Präzisionsteilen und Prozessparametern planen, Messwerte sensorisch erfassen und Auswerteprogramme konfigurieren).
Bereich Industrieuhrmacher:
Werkstätte „Maschinen- und Werkzeugtechnik“ (Inbetriebnahme und Überprüfung von Maschinen und Werkzeugen unter Beachtung sicherheitstechnischer Aspekte mit Dokumentation).
4. Klasse – Kompetenzmodul 7:
7. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Feingerätebau
– die Arbeitsweise von Automatisierungsanlagen erklären, diese instandhalten und Fehlfunktionen erkennen.
Bereich Industrieuhrmacher
– Anwenderprogramme zur automatisierten Herstellung und Prüfung von Uhrenteilen an spezifizierte Teilemerkmale anpassen.
Bereich Feingerätebau:
Werkstätte „Maschinen- und Werkzeugtechnik“ (Funktionskontrolle, Wartungsplanung).
Bereich Industrieuhrmacher:
Werkstätte „Maschinen- und Werkzeugtechnik“ (Bedienung von Automaten, Betriebsanleitungen erstellen).
8. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Feingerätebau
– die Möglichkeiten von Werkzeugmaschinen erläutern und in ausgewählten Projekten umsetzen.
Bereich Industrieuhrmacher
– computerunterstützte Methoden in ausgewählten Arbeitsaufgaben umsetzen.
Bereich Feingerätetechnik:
Werkstätte „Maschinen- und Werkzeugtechnik“ (Aufgabenstellungen zu Projektmanagement, Qualitätsmanagement, Automatisation, Werkzeug- und Vorrichtungsbau, Feinwerktechnik bearbeiten).
Bereich Industrieuhrmacher:
Werkstätte „Maschinen- und Werkzeugtechnik“ (Demontage und Montage von Uhrwerken, computerunterstützte Anfertigung und Bearbeitung von Uhrenkomponenten, computerunterstützte Prüfdatenauswertung).
3. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Feingerätebau
– Antriebs-, Handhabungs-, Transport- und Automatisierungskomponenten auswählen, implementieren und in Betrieb setzen;
– Betriebsanleitungen verstehen und umsetzen.
Bereich Industrieuhrmacher
– die Herstellung und Bearbeitung von Uhrenteilen beschreiben.
Bereich Feingerätebau:
Kupplungen, Bremsen, Dämpfer, Magazine, Greifer, Ventile, Zylinder, Roboter.
Bereich Industrieuhrmacher:
Handwerkzeuge und konventionelle Bearbeitungsmaschinen in der Uhrmacherei.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Feingerätebau
– Prüfmerkmale zu Messverfahren zuordnen, in Prozessabläufe einbinden und optimieren.
Bereich Industrieuhrmacher
– Werkzeug- und Maschinenparameter erläutern, durch einfache Berechnungen festlegen und in Bearbeitungsabläufe umsetzen.
Bereich Feingerätebau:
Computerunterstütze Mess- und Prüfverfahren, statistische Methoden der Prozessautomatisierung.
Bereich Industrieuhrmacher:
Fertigung von Uhrenteilen mit CNC-Maschinen, Simulation von computerunterstützten Fertigungsverfahren, Werkzeugkonstruktion und Vorrichtungsbau.
4. Klasse – Kompetenzmodul 7:
7. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Feingerätebau
– bei automatisierten Fertigungsprozessen sicherheitstechnische Maßnahmen setzen und bewerten.
Bereich Industrieuhrmacher
– ausgewählte Komponenten der Robotertechnik zur einfachen Bearbeitung, Montage und Prüfung von Baugruppen und Uhrenteilen vernetzen und parametrieren.
Bereich Feingerätebau:
Komponenten der Sicherheitstechnik, Risikobewertung, Überwachungssysteme, Visualisierung von Betriebszuständen und Messwerten, vorbeugende Instandhaltung, Arbeits- und Maschinensicherheit.
Bereich Industrieuhrmacher:
Anwenderprogramme und Programmierung von Automaten, Handhabungsmaschinen und Fertigungszellen in der Präzisionstechnik, Vernetzung von Robotersystemen.
8. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Feingerätebau
– computerunterstützte Fertigungsverfahren gestalten und in Produktionsprozesse integrieren.
Bereich Industrieuhrmacher
– fachspezifische Werkzeuge und Vorrichtungen der Uhrmacherei planen, mit CAD-Tools normgerecht darstellen und in Arbeitsabläufe integrieren.
Bereich Feingerätebau:
Bearbeitungszentrum und zugehörige Peripheriegeräte, Normen und Vorschriften, Prüfzeichen.
Bereich Industrieuhrmacher:
Fachbezogene Werkzeugmaschinen und Automaten, Zertifizierung.
Siehe Anlage 1.
„Englisch“, „Projektmanagement“, „Entrepreneurship“ und „Mitarbeiterführung- und ausbildung“.
Siehe Anlage 1.
3. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können
– vertraute Wörter und ganz einfache Sätze in vertrauten Alltagssituationen verstehen;
– ein sehr elementares Spektrum einfacher Wendungen und sprachlicher Strukturen in Bezug auf Dinge und Bedürfnisse konkreter Art in Wort und Schrift anwenden;
– sich auf einfache Art in vertrauten Alltagsgesprächen verständigen und elementare Informationen schriftlich und mündlich weitergeben.
Aufbau der Fertigkeiten „Lesen“, „Hören“, „An Gesprächen teilnehmen“, „Zusammenhängendes Sprechen“ und „Schreiben“ und der für das Kompetenzniveau kommunikationsrelevanten grammatischen Strukturen.
Privater und öffentlicher Bereich:
Umfeld, Freizeit, Hobbys, Beruf.
Kommunikationsrelevante grammatische Strukturen:
Verbformen (Präsens), Singular- und Pluralformen von Nomen und Adjektiven, Wortstellung und Syntax.
Textsorten und Textformate:
SMS, Notizen, Formulare.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können
– vertraute Wörter und ganz einfache Sätze in vertrauten Alltagssituationen verstehen;
– ein sehr elementares Spektrum einfacher Wendungen und sprachlicher Strukturen in Bezug auf Dinge und Bedürfnisse konkreter Art in Wort und Schrift anwenden;
– sich auf einfache Art in vertrauten Alltagsgesprächen verständigen und elementare Informationen schriftlich und mündlich weitergeben;
– zu einigen wenigen Alltagsthemen (Wegbeschreibung, Urlaub, Einkaufen) mit formelhaften Wendungen kurze, einfache Texte zu Gegenwärtigem und Vergangenen in schriftlicher wie mündlicher Form wiedergeben, schreiben oder ergänzen.
Festigung und Erweiterung der Fertigkeiten „Lesen“, „Hören“, „An Gesprächen teilnehmen“, „Zusammenhängendes Sprechen“ und „Schreiben“ und der für das Kompetenzniveau kommunikationsrelevanten grammatischen Strukturen.
Privater und öffentlicher Bereich:
Wegbeschreibung, Urlaub, Einkaufen, Zeit, Wetter, Geld.
Beruflicher Bereich:
Informationsbeschaffung (Preise, Ausstattung, Verfügbarkeit, Reservierung), Telefonate.
Kommunikationsrelevante grammatische Strukturen:
Zeitformen (Präsens), Adjektiv, Konjunktionen, Wortstellung und Syntax.
Textsorten und Textformate:
Brief, E-Mail, SMS, Notizen, Formulare.
Siehe BGBl. Nr. 37/1989 idgF.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Für die weiteren Pflichtgegenstände und die verbindliche Übung sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff gemäß Abschnitt IX Unterabschnitt A bis C anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.
Für die Pflichtgegenstände der Ausbildungsschwerpunkte sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff wie im Abschnitt IX Unterabschnitt B.1 und B.2 anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.
Für die Freigegenstände und unverbindlichen Übungen sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff gemäß Abschnitt IX Unterabschnitt E und F anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.
(Gesamtsemesterwochenstundenzahl und Semesterwochenstunden der einzelnen Unterrichtsgegenstände)
| Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung | Semesterwochenstunden | Summe | Lehrverpflichtungsgruppe | ||||||||||
| Klasse | |||||||||||||
| 1. | 2. | 3. | 4. | ||||||||||
| Semester | |||||||||||||
| 1. | 2. | 3. | 4. | 5. | 6. | 7. | |||||||
| A. | Allgemeinbildende Pflichtgegenstände | ||||||||||||
| 1. | Religion/Ethik 5 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 1 | 13 | (III)/III | |||
| 2. | Deutsch und Kommunikation | 3 | 3 | 3 | 3 | 2 | 2 | 2 | 18 | (I) | |||
| 3. | Englisch | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | – | 12 | (I) | |||
| 4. | Geografie, Geschichte und Politische Bildung | 2 | 2 | 1 | 1 | – | – | – | 6 | (III) | |||
| 5. | Bewegung und Sport | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 1 | 13 | (IVa) | |||
| 6. | Angewandte Mathematik | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | – | 12 | (I) | |||
| 7. | Naturwissenschaftliche Grundlagen | 2 | 2 | – | – | – | – | – | 4 | (II) | |||
| 8. | Angewandte Informatik | 2 | 2 | – | – | – | – | – | 4 | (I) | |||
| B. | Fachpraxis und Fachtheorie | ||||||||||||
| 1. | Unternehmensführung | – | – | 2 | 2 | 2 | 2 | 1 | 9 | II | |||
| 2.a | Technologie – Werkstätte und Produktionstechnik | 9 | 9 | 11 | 11 | 12 | 12 | 6 | 70 | IV | |||
| 2.b | Technologie | 7 | 7 | 8 | 8 | 7 | 7 | 3 | 47 | I | |||
| 3. | Entwurf und Gestaltung 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 14 | II | |||
| 4. | Stilkunde | – | – | 1 | 1 | 2 | 2 | 1 | 7 | (III) | |||
| 5. | Betriebspraxis | – | – | – | – | – | – | 20 | 20 | IV | |||
| C. | Verbindliche Übung | ||||||||||||
| 1. | Soziale und personale Kompetenz 3 | 1 (1) | 1 (1) | 1 (1) | 1 (1) | – | – | – | 4 | III | |||
| Gesamtsemesterwochenstundenzahl | 36 | 36 | 37 | 37 | 35 | 35 | 37 | 253 | |||||
| D. | Pflichtpraktikum | mindestens 4 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Eintritt in die 4. Klasse | |||||||||||
| Freigegenstände, Unverbindliche Übungen, Förderunterricht | Semesterwochenstunden | Lehrverpflichtungsgruppe | |||||||||||
| Klasse | |||||||||||||
| 1. | 2. | 3. | 4. | ||||||||||
| Semester | |||||||||||||
| 1. | 2. | 3. | 4. | 5. | 6. | 7. | |||||||
| E. | Freigegenstände | ||||||||||||
| 1. | Englisch | – | – | – | – | 2 | 2 | – | (I) | ||||
| 2. | Projektmanagement | – | – | – | – | – | 2 | 1 | III | ||||
| 3. | Entrepreneurship | – | – | – | – | 2 | 2 | – | III | ||||
| 4. | Mitarbeiterführung und ausbildung | – | – | – | – | 1 | 1 | – | III | ||||
| 5. | Garten- und Landschaftsbau – Werkstätte und Produktionstechnik | – | – | – | – | – | – | 2 | IV | ||||
| F. | Unverbindliche Übungen | ||||||||||||
| 1. | Bewegung und Sport | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | (IVa) | ||||
| 2. | Sprachtraining Deutsch | 2 | 2 | 2 | 2 | – | – | – | II | ||||
| G. | Förderunterricht 4 | ||||||||||||
| 1. | Deutsch und Kommunikation | ||||||||||||
| 2. | Englisch | ||||||||||||
| 3. | Angewandte Mathematik | ||||||||||||
| 4. | Fachtheoretische Pflichtgegenstände | ||||||||||||
_____________________
1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel gemäß Abschnitt IV abgewichen werden.
2 Mit Übungen.
3 Mit Übungen sowie in Verbindung und inhaltlicher Abstimmung mit einem oder mehreren der in den Abschnitten A. bzw. B. angeführten Pflichtgegenständen.
4 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.
5 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen.
Stundentafel der Deutschförderklasse
| Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung | Wochenstunden pro Semester | Lehrverpflichtungsgruppen |
| 1. Deutsch in der Deutschförderklasse | 20 | (I) |
| 2. Religion | 2 | (III) |
| 3. Weitere Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung 1 | x 2 | Einstufung wie entsprechende/r Pflichtgegenstand, Verbindliche Übung |
| Gesamtsemesterwochenstundenzahl | x 3 | |
| Freigegenstände und Unverbindliche Übungen 4 | ||
______________________________
1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion) sowie die verbindliche Übung gemäß der Stundentafel der 3,5-jährigen Fachschule für Steintechnik und Steingestaltung; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände sowie der verbindlichen Übung erfolgt durch die Schulleitung.
2 Die Festlegung der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen weiteren Pflichtgegenstände sowie die verbindliche Übung entfallen, erfolgt durch die Schulleitung; die Semesterwochenstunden der weiteren Pflichtgegenstände sowie der verbindlichen Übung ergeben sich aus der Differenz zur Gesamtsemesterwochenstundenzahl.
3 Die Gesamtsemesterwochenstundenzahl entspricht jener des jeweiligen Semesters gemäß der Stundentafel der 3,5-jährigen Fachschule für Steintechnik und Steingestaltung.
4 Wie Stundentafel der 3,5-jährigen Fachschule für Steintechnik und Steingestaltung.
(Gesamtsemesterwochenstundenzahl und Semesterwochenstunden der einzelnen Unterrichtsgegenstände)
| Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung | Semesterwochenstunden | Summe | Lehrverpflichtungsgruppe | ||||||||
| Klasse | |||||||||||
| 1. | 2. | 3. | 4. | ||||||||
| Semester | |||||||||||
________________________
1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel gemäß Abschnitt IV abgewichen werden.
2 Mit Übungen.
3 Von der Schülerin/vom Schüler ist ein alternativer Pflichtgegenstand zu wählen.
4 Mit Übungen sowie in Verbindung und inhaltlicher Abstimmung mit einem oder mehreren der in den Abschnitten A. bzw. B. angeführten Pflichtgegenständen.
5 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr, Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.
6 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen.
Stundentafel der Deutschförderklasse
| Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung | Wochenstunden pro Semester | Lehrverpflichtungsgruppen |
| 1. Deutsch in der Deutschförderklasse | 20 | (I) |
| 2. Religion | 2 | (III) |
| 3. Weitere Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung 1 | x 2 | Einstufung wie entsprechende/r Pflichtgegenstand, Verbindliche Übung |
| Gesamtsemesterwochenstundenzahl | x 3 | |
| Freigegenstände und Unverbindliche Übungen 4 | ||
______________________________
1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion) sowie die verbindliche Übung gemäß der Stundentafel der 4-jährigen Fachschule für Steintechnik und Steingestaltung; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände sowie der verbindlichen Übung erfolgt durch die Schulleitung.
2 Die Festlegung der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen weiteren Pflichtgegenstände sowie die verbindliche Übung entfallen, erfolgt durch die Schulleitung; die Semesterwochenstunden der weiteren Pflichtgegenstände sowie der verbindlichen Übung ergeben sich aus der Differenz zur Gesamtsemesterwochenstundenzahl.
3 Die Gesamtsemesterwochenstundenzahl entspricht jener des jeweiligen Semesters gemäß der Stundentafel der 4-jährigen Fachschule für Steintechnik und Steingestaltung.
4 Wie Stundentafel der 4-jährigen Fachschule für Steintechnik und Steingestaltung.
Siehe Anlage 1.
Das fachbezogene Qualifikationsprofil des Lehrplans gemäß Stundentafel I.1 erfüllt zumindest die Anforderungen einer facheinschlägigen Lehrabschlussprüfung (vgl. BGBl. II Nr. 189/2010 sowie BGBl. II Nr. 224/2010 idgF). Für den Bereich der beruflichen Qualifikationen, des Arbeitsrechts einschließlich der Kollektivverträge sowie des Sozialversicherungsrechts wird mit dem Zeugnis der Abschlussprüfung zumindest der Nachweis einer mit einer facheinschlägigen Lehrabschlussprüfung abgeschlossenen beruflichen Ausbildung gemäß § 34a Berufsausbildungsgesetz, BGBl. Nr. 142/1969 idgF erbracht.
Darüber hinausgehend werden den Absolventinnen und Absolventen mit dem Unterricht gemäß Stundentafel I.2 in der 4. Klasse zusätzliche Kompetenzen vermittelt, die spezifischen Anforderungen des regionalen Arbeitsmarktes in besonderer Weise Rechnung tragen.
Die Einsatzgebiete der Absolventinnen und Absolventen der Fachschule für Steintechnik und Steingestaltung liegen in der gestalterischen und konstruktiven Anwendung von Naturstein in den Bereichen Bau – Restaurierung – Denkmal. Sie können Natursteinarbeiten für Innen- und Außenbereiche herstellen und montieren. Die Absolventinnen und Absolventen können CNC-Fertigungszentren und Produktionsmaschinen für die Natursteinverarbeitung bedienen und warten. Zusätzliche Einsatzgebiete sind in den handwerklich orientierten Steinverarbeitungsbetrieben mit gestalterischen Schwerpunkten, in der Werksteinverarbeitung und Kunststeintechnologie sowie in Betrieben des Garten- und Landschaftsbaus. Die Absolventinnen und Absolventen sind in der Lage, in klassischen Restaurierungsbetrieben, Sanierungen und Konservierungsarbeiten unter Einhaltung von Qualitätsstandards, einschlägigen Gesetzen und internationalen Vereinbarungen in der Denkmalpflege, durchzuführen.
Die Absolventinnen und Absolventen haben technische Kenntnisse in der Planung, Herstellung von Produktionsunterlagen und Werkzeichnungen unter Einsatz von CAD-Programmen. Die Kundenberatung und -betreuung inklusive Bauablaufplanung und Baustellenbetreuung an normgerecht ausgeführten Objekten, die entsprechende Dokumentation, Ausschreibung und Abrechnungsarbeiten sowie die Prüfung von Vorleistungen nach den einschlägigen Normen sind weitere Fähigkeiten der Absolventinnen und Absolventen. Problemanalysen und Reklamationsführungen von Bauleistungen, Baustellenkoordination und Servicearbeiten im Baustellenbetrieb sind selbstständige Tätigkeiten der Absolventinnen und Absolventen. Die Absolventinnen und Absolventen kennen die Grundsätze in der ökologischen Werksteingewinnung unter dem Gesichtspunkt der ökonomischen Betriebsführung sowie die entsprechende Sicherheitstechnologie.
Für die selbstständige Ausübung von Gewerben ist der Nachweis der allgemeinen und besonderen Voraussetzungen erforderlich. Unter anderem ist im Bereich der besonderen Voraussetzungen der Nachweis der betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Kenntnisse vorgesehen. (§ 23 Abs. 1 GewO – „Unternehmerprüfung“). Gemäß § 8 Abs. 2 der Unternehmerprüfungsordnung, BGBl. Nr. 453/1993 idgF, führt der erfolgreiche Abschluss der technischen, gewerblichen und kunstgewerblichen Fachschulen gemäß § 58 des Schulorganisationsgesetzes zum Entfall des Prüfungsteiles „Unternehmerprüfung“.
Im Bereich Recht können die Absolventinnen und Absolventen die Voraussetzungen für den Abschluss und die Erfüllung eines Vertrages erläutern sowie Gewährleistungs-, Garantie- und Schadenersatzansprüche geltend machen. Sie können die verschiedenen Rechtsformen von Unternehmen und deren Organisation erläutern, sich Informationen aus dem Firmenbuch beschaffen. Sie können die wesentlichen Bestimmungen des Arbeitsrechts, des Gewerberechts und des Insolvenzrechts erläutern und im beruflichen Umfeld einsetzen.
Im Bereich Wirtschaft und Betriebstechnik können die Absolventinnen und Absolventen die Struktur des Jahresabschlusses beschreiben, aus betriebswirtschaftlichen Kennzahlen Schlussfolgerungen ziehen und die Ergebniswirksamkeit von einfachen Geschäftsfällen auf den Jahresabschluss beurteilen. Sie können die wichtigsten Kostenbegriffe erklären, eine einfache Kostenstellenrechnung durchführen, mit vorgegebenen Daten Kalkulationen durchführen, Deckungsbeiträge ermitteln und beurteilen. Sie können die verschiedenen Erscheinungsformen der Ertragsteuern erläutern, das System der Umsatzsteuer, der Personalnebenkosten und den Aufbau einfacher Lohn- und Gehaltsabrechnungen erklären. Sie können die Funktionsweise der Marketing-Instrumente erläutern, einfache Organigramme und Abläufe in Unternehmen interpretieren, Ziele und Aufgaben der Logistik sowie Vertriebs- und Beschaffungsprozesse beschreiben. Außerdem können Sie Gestaltungsgrundsätze der Produktion beschreiben, Methoden der Zeitermittlung erläutern, Arbeitspläne erstellen und Methoden des Projektmanagements und Qualitätsmanagements beschreiben und anwenden.
Im Bereich Natursteinverarbeitung besitzen die Absolventinnen und Absolventen spezielle Kenntnisse und Methoden und können zeitgemäße Technologien in der praktischen Handhabung von Materialien, Maschinen und Werkzeugen einsetzen. Sie können die Rohstoffauswahl nach ökonomischen Gesichtspunkten beurteilen und geeignete Gesteine gestalten sowie Oberflächenbearbeitungen für den Innen- und Außenbereich unterscheiden und anwenden.
Im Bereich Schablonentechnik und Formenbau können die Absolventinnen und Absolventen einfache Formen und Objekte aus Naturstein fertigen und die im Steinmetzhandwerk verwendete Werkzeuge und Geräte unter Beachtung der Sicherheitsbestimmungen bedienen. Sie können Modelle anfertigen und Schalungen für Kunststein herstellen sowie Schriften hauen und Denkmäler gestalten.
Im Bereich Werkzeug und Produktionstechnik können die Absolventinnen und Absolventen Schablonen anfertigen und diese für die Werksteinfertigung anwenden. Sie können die geeigneten Werkzeuge für den Maschineneinsatz auswählen und anwenden sowie facheinschlägige Geräte und Maschinen für die Steinbearbeitung sicher handhaben. Im Arbeitsfeld der CNC-Verarbeitung können die Absolventinnen und Absolventen Projekte selbstständig bearbeiten. Sie können Bearbeitungssimulationen für CNC-Steinsägen abrufen.
Im Bereich Restaurierungs- und Konservierungstechnologie können die Absolventinnen und Absolventen Werkstücke reinigen, festigen und sind in der Lage, diese Technik bei diversen Projekten anzuwenden und zu dokumentieren. Sie können in der Denkmalerhaltung Ergänzungstechniken an verwittertem Naturstein und geeigneten Objekten anwenden und Restauriermörtel bzw. Verfugungsmassen zusammenstellen. Sie können die geeigneten Untersuchungsmethoden anwenden und Schadenskartierungen erstellen und dokumentieren.
Im Bereich Hoch-, Garten- und Landschaftsbau können die Absolventinnen und Absolventen Böschungsmauern, Wege und Terrassen anlegen.
Im Bereich Natursteinverarbeitung können die Absolventinnen und Absolventen Steinbrüche nach deren Bedeutung einordnen und erklären nach welchen ökologischen, sozialen und rechtlichen Voraussetzungen Naturstein ausgewählt wird.
Im Bereich Werkzeug und Produktionstechnik können die Absolventinnen und Absolventen selbstständig CNC-Programme anwenden und Arbeitsabläufe beurteilen, analysieren und simulieren. Sie können automatischen und halbautomatischen Maschinen für die Steinverarbeitung bedienen sowie Arbeitsprozesse und den Werkstattbetrieb nach technischen, wirtschaftlichen und ökologischen Kriterien organisieren und in exakter Fachsprache dokumentieren.
Im Bereich Restaurierungs- und Konservierungstechnologie können die Absolventinnen und Absolventen nach geologischen Gesichtspunkten Lagerstätten aufsuchen und eine qualitative Beschreibung der gefundenen Werkstoffe für Steinergänzungen und Steinergänzungsmassen abgeben.
Im Bereich Hoch-, Garten- und Landschaftsbau können die Absolventinnen und Absolventen Werkstoffe von diversen Lagerstätten qualitativ beschreiben. Sie können Natursteinmauern für den Garten- und Straßenbau errichten.
Im Bereich Steintechnik können die Absolventinnen und Absolventen die facheinschlägigen Normen und Gesetze anwenden und Ausschreibungen ausarbeiten. Sie können Werkzeuge und Maschinen für die Natursteinverarbeitung beschreiben und deren Arbeitsweise erklären sowie handwerkliche Arbeitstechniken für Terrazzo und Kunststein beschreiben. Sie können Verarbeitungstechniken nach statischen und fachspezifischen Aspekten einsetzen und Berechnungen von Tragwerken durchführen sowie technische Lösungen für den Natursteineinsatz im Hoch- und Tiefbaubereich finden. Arbeitsschutz und Sicherheit am Bau sowie Arbeitshygiene für den Baustelleneinsatz sind weitere Kompetenzen.
Im Bereich Steinbau können die Absolventinnen und Absolventen normgerechte Skizzen und Details anfertigen und lesen. Sie können Werk- und Montageplänen mit CAD ausarbeiten sowie Natursteinplanungen für den Innen- und Außenbereich mit den erforderlichen Arbeitsunterlagen anfertigen. Sie können Gestaltungen für Hoch-, Garten- und Landschaftsbau und den Denkmalbereich aus Natur- und Kunststein ausarbeiten sowie Bauaufmaß, praxisnahe Konstruktionshilfen und Messtechnologien einsetzen.
Im Bereich Werksteinkunde können die Absolventinnen und Absolventen die im Fachgebiet Geologie und Petrologie grundlegende Begriffe benennen sowie Werkstoffe nach technischen, ökologischen und wirtschaftlichen Aspekten beurteilen, prüfen und auswählen. Sie können die Methoden der Steingewinnung beschreiben.
Im Bereich Materialkunde können die Absolventinnen und Absolventen die Methoden der Gesteinsbestimmung erkennen und diese projektbezogen anwenden.
Im Bereich Hoch-, Garten- und Landschaftsbau können die Absolventinnen und Absolventen die Einsatzmöglichkeiten von Naturstein aufzeigen, gestalten und darstellen.
Im Bereich Restaurierungs- und Konservierungstechnologie können die Absolventinnen und Absolventen Restaurierungsplanungen erarbeiten, erläutern und dokumentieren. Sie können die Gesetze, Normen und Richtlinien der internationalen Gemeinschaft sowie die Charta von Venedig anwenden und diese Regelwerke für Natursteinanwendungen und Baudenkmalerhaltung interpretieren.
Im Bereich Steintechnik können die Absolventinnen und Absolventen Arbeitsdokumentationen wie Bautagebücher oder Regiebücher führen sowie die nach dem Stand der Natursteintechnik erforderlichen Dokumente und Fertigungsunterlagen unter Berücksichtigung von Aspekten der Wirtschaftlichkeit erstellen und kalkulieren.
Im Bereich Steinbau können die Absolventinnen und Absolventen komplexe Planungsaufgaben im Natursteinbereich erfüllen. Sie können selbstständig Arbeitsaufgaben mit Hilfe von CAD Programmen umsetzen und präsentieren.
Im Bereich Restaurierungs- und Konservierungstechnologie können die Absolventinnen und Absolventen Konservierungsarbeiten von Restaurierungsarbeiten unterscheiden und divisible Arbeitsanleitungen beschreiben sowie Restaurierungskonzepte erstellen.
Im Bereich Hoch-, Garten- und Landschaftsbau können die Absolventinnen und Absolventen individuelle Projekte eigenständig vom Entwurf über die Werkplanung bis zur Endfertigung inklusive Nachkalkulation umsetzen.
Im Bereich Entwurf können die Absolventinnen und Absolventen Objekte und Oberflächen grafisch mit und ohne computerunterstützte Methoden darstellen. Sie sind in der Lage, Entwürfe für den Denkmalbereich samt Ornamente unter Berücksichtigung von Zeichen und Symbol proportionsgerecht herzustellen.
Im Bereich Modellbau können die Absolventinnen und Absolventen einfache Entwürfe plastisch mit geeigneten Materialien anfertigen.
Im Bereich Schrift können die Absolventinnen und Absolventen Schriften gestalten, übertragen, fasen und vergolden.
Im Bereich CNC-Technik können die Absolventinnen und Absolventen komplexe Entwürfe programmieren und den Fertigungsprozess simulieren.
Im Bereich Entwurf und Präsentationstechnik können die Absolventinnen und Absolventen Arbeitsaufträge und Objekte für den öffentlichen und privaten Raum entwickeln, dokumentieren und präsentieren. Sie können Arbeitsaufträge kundenorientiert abwickeln sowie Dokumentationen und Präsentationen erstellen.
Im Bereich Grundlagen der Kulturepoche kennen die Absolventinnen und Absolventen die wesentlichen gesellschaftlichen, religiösen und politischen Hintergründe für das Entstehen der relevanten Kulturepochen.
Im Bereich Architektur kennen die Absolventinnen und Absolventen die zentralen architektonischen Elemente der relevanten Kulturepochen und der diversen Bauwerke.
Im Bereich Skulptur und Plastik kennen die Absolventinnen und Absolventen die wesentlichen Merkmale des plastischen und skulpturalen Gestaltens der relevanten Kulturepochen.
Im Bereich Grundlagen der Kulturepoche kennen die Absolventinnen und Absolventen die wesentlichen gesellschaftlichen und politischen Hintergründe für das Entstehen der Kunstepochen des 20. Jahrhunderts.
Im Bereich Architektur kennen die Absolventinnen und Absolventen die zentralen architektonischen Elemente der diversen Bauwerke des Rokoko, des Klassizismus, des Jugendstils und des 20. Jahrhunderts.
Im Bereich Malerei, Skulptur und Plastik kennen die Absolventinnen und Absolventen die wesentlichen Merkmale der Malerei, des plastischen und skulpturalen Gestaltens der Kunstepochen des 20. Jahrhunderts.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
„Deutsch und Kommunikation“, „Englisch“, „Geografie, Geschichte und Politische Bildung“, „Angewandte Mathematik“, „Naturwissenschaftliche Grundlagen“, „Angewandte Informatik“ und „Ethik“.
Siehe Anlage 1.
Siehe BGBl. Nr. 37/1989 idgF.
Siehe Anlage 1.
Die Schülerinnen und Schüler können
– die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern und einsetzen;
– die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.
Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung; Schutzmaßnahmen; technische Dokumentation; Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Pflege von Werkzeugen, Maschinen und Geräten, Recycling.
Aufbau, Inbetriebnahme; Herstellung eines oder mehrerer facheinschlägiger Produkte und Durchführung von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf Projektbasis unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungstechniken, Materialien und Prüfverfahren in den angeführten Werkstätten.
1. Klasse (1. und 2.Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Natursteinverarbeitung
– ihren Arbeitsplatz einrichten und die Werkstätte so organisieren, dass die Sicherheit und Unfallverhütung sowie die Nachhaltigkeit und der Umweltschutz gewährleistet sind;
– einfache Formen und Objekte aus Naturstein fertigen;
– die im Steinmetzhandwerk verwendete Werkzeuge und Geräte unter Beachtung der Sicherheitsbestimmungen bedienen.
Bereich Natursteinverarbeitung:
Werkstätte „Handwerkstätte“ (Werkstattorganisation und Werkstattbetrieb; Sicherheits-bestimmungen, Gesundheitsschutz und Unfallverhütung; Handhabung und Instandhaltung der Werkzeuge; Umsetzung einfacher Formen und Objekte aus Naturstein; Oberflächengestaltung mit handgeführten Werkzeugen; modellieren und gestalten der Formen aus Ton; einfache Mess- und Übertragungstechniken).
2. Klasse:
3.Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Natursteinverarbeitung
– handwerkliche Arbeiten in der Stufenfertigung durchführen;
– Werkzeuge für die Herstellung von profilierten Werkstücken einsetzen;
– Werkstücke nach selbst hergestellten Schablonen präzise fertigen.
Bereich Schablonentechnik und Formenbau
– am Bau Maße für die Fertigung aufnehmen und für den Werkstätteneinsatz vorbereiten.
Bereich Natursteinverarbeitung:
Werkstätte „Handwerkstätte“ (Sicherheitsbestimmungen und Unfallverhütung; profilierte Stufen und Platten herstellen; Treppenstufen auf Maß fertigen und Versetzarbeiten von massiven und plattierten Treppen; Arbeiten mit Handkreissägen und Rührwerk, Mischmaschinen).
Bereich Schablonentechnik und Formenbau:
Schablonen für den Werkstein- und Baustelleneinsatz aus geeignetem Material erstellen; Profile mit dem Handwerkzeug nach Profilschablone an Stufen, Fensterverkleidungen und Türverkleidungen anbringen.
Werkstätte „Kunststeinwerkstätte“ (Schalungen und Abgüsse von Modellen).
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– nach Plänen, Schnitten, Ansichten und einfachen Details Werkstücke für Tür- und Fensterverkleidungen und Brunnen herstellen;
– Natursteinmosaike herstellen;
– zusammengesetzte Profile in fachgerechten Arbeitsschritten umsetzen;
– Arbeiten mit dem kleinen Presslufthammer und dem kleinen Winkelschleifer an mehrteiligen Werkstücken erstellen.
Bereich Schablonentechnik und Formenbau
– Schalungen aus Holz für den Kunststeinabguss erstellen;
– Schalungen aus Kunstharz und Gips für den Modellabguss erstellen.
Bereich Natursteinverarbeitung:
Werkstätte „Handwerkstätte“ (Arbeiten mit dem kleinen Presslufthammer und dem kleinen Winkelschleifer an mehrteiligen Werkstücken; Erzeugen von Mosaiksteinen und Einsetzen in ornamentale Formen; komplette Profilierung an Stufen, Verkleidungsplatten, Natursteinportale, Brunnenanlagen; Boden- und Wandgestaltung; Oberflächenbearbeitung mit Winkelschleifer und Drucklufthammer, Einsatz von Hartmetall und Diamantwerkzeugen).
Bereich Schablonentechnik und Formenbau:
Werkstätte „Kunststeinwerkstätte“ (Schalungsbau aus Holz, Kunstharz, Gips).
3. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Natursteinverarbeitung
– nach Plänen, Schnitten, Ansichten und Details Werkstücke aus Natur- und Kunststein herstellen und montieren;
– die für die Umsetzung der aufgetragenen Arbeiten geeignetes Steinmaterial auswählen;
– Natur- und Kunsteinarbeiten für den Hochbaueinsatz entwerfen und steingerecht durchführen;
– Schrifthauen und Schriftgestaltung durchführen.
Bereich Werkzeug und Produktionstechnik
– die Druckluftwerkzeuge und deren Werkzeugzubehör in der Natursteinwerkstätte richtig anwenden;
– Maschinen in der Steinbearbeitung sicher handhaben.
Bereich Natursteinverarbeitung:
Werkstätte „Maschinenwerkstätte“ (Werkstättenbetrieb; Rohstoffauswahl und Qualitätsbeurteilung Montage und Versetztechnologien von Fassaden; Anfertigung von Werkstücken aus Naturstein für Bad und Wellness wie zB Waschtische, Abdeckplatten, Verkleidungen von Wand und Boden; Drehen von Naturstein mittels Werkstücke wie Balustraden oder Säulen).
Bereich Werkzeug und Produktionstechnik:
Werkstätte „Maschinenwerkstätte“ (Druckluftanlagen, Werkzeugzubehör, Winkelschleifer, halbautomatische Steinbearbeitungsanlagen, Gelenkarmschleif und Fräsmaschinen, Wartungsaufgaben und Maschinensicherheit, sichere Bedienung der Maschinen für Zuschnitt und Bearbeitung).
Werkstätte „Gravurwerkstätte“ (Schriften hauen und vergolden).
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Natursteinverarbeitung
– Lehr- und Montagegerüste einsetzen;
– Entwürfe für Brunnen verwirklichen und nach Werklisten und Modellen Figurales und Ornamentales aus Naturstein erarbeiten;
– nach eigenen Entwürfen Werkstücke für Grabmale umsetzen und Denkmäler montieren.
Bereich Werkzeug und Produktionstechnik
– Werkzeuge der maschinellen Steinverarbeitung inklusive Druckluftwerkzeuge sicher handhaben und warten.
Bereich Restaurierungs- und Konservierungstechnologie
– einzelne Gewölbebausteine nach Schablonen fertigen und den Einsatz in der Restaurierung simulieren.
Bereich Hoch-, Garten- und Landschaftsbau
– Böschungsmauern, Wege und Terrassen anlegen.
Bereich Natursteinverarbeitung:
Werkstätte „Bauhof“ (Gerüstbau für die Montagearbeit und Lehrgerüsteinsatz im einfachen Gewölbebau zB Tonnengewölbe; Montagearbeit am Bauhof wie zB Grabmalanlage montieren, Terrassen und Wegebau).
Werkstätte „Maschinenwerkstätte“ (Wandbrunnen und ornamentale Gestaltung, Reliefs, erhabene Schriften wie zB ein klassischer Wandbrunnen mit Löwenkopf; Einsatz CNC gesteuerter Maschinen; Grabmalgestaltung aus Naturstein und Schrifthauen).
Werkstätte „Modellierwerkstätte“ (Modellbau für Grabmalgestaltungen oder Projektarbeit).
Bereich Werkzeug und Produktionstechnik:
Druckluftanlagen, Massivarbeiten mit dem Presslufthammer zB einfache Gewölbebausteine mit CNC- Technik; vollautomatische CNC-Bearbeitungszentren.
Bereich Restaurierungs- und Konservierungstechnologie:
Werkstätte „Bauhof“ (einfaches Gewölbe mit Lehrgerüst).
Bereich Hoch-, Garten- und Landschaftsbau:
Werkstätte „Bauhof“ (Pflasterarbeiten, Randsteine setzen, Terrassen und Wegebau).
4. Klasse – Kompetenzmodul 7:
7. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Natursteinverarbeitung
– Kleinprojekte selbstständig vom Aufmaß bis zum fertigen Werkstück abwickeln.
Bereich Werkzeug und Produktionstechnik
– einfache Projekte selbstständig an CNC-Anlagen programmieren;
– Simulationen fahren und die Erkenntnisse daraus einschätzen.
Bereich der Restaurierungs- und Konservierungstechnologie
– Werkstücke reinigen, festigen und sind in der Lage, diese Technik bei diversen Projekten anzuwenden und zu dokumentieren;
– Ergänzungstechniken an verwittertem Naturstein und geeigneten Objekten anwenden;
– Restauriermörtel und Verfugungsmassen zusammenstellen;
– unterscheiden bei welchem Verwitterungszustand eine Vierung sinnvoll eingesetzt wird.
Bereich Natursteinverarbeitung:
Projektplanung (Fassade, Treppe, Bodenbelag, Massivarbeiten); Verarbeitung von Naturstein nach rationellen Arbeitsmethoden; maschinengestützte Fertigung aller Produktionsbereiche.
Bereich Werkzeug und Produktionstechnik:
Werkstätte „Maschinenwerkstätte“ (CNC-Technik, Aufbau und Bedienen von CNC-Maschinen, Programmarten, Programmaufbau und Simulation; Werkzeugvoreinstellung; Werkzeugverwaltung, Maschinenparameter richtig anwenden; Geometrieerstellung und –übernahme an der CNC-Maschine; Datentransfer; Werkzeugvoreinstellung und Werkzeugverwaltung; Werkzeugspannvorgänge sowie Fräswegberechnungen; Ausführung der CNC-Arbeitsschritte).
Bereich der Restaurierungs- und Konservierungstechnologie:
Werkstätte „Handwerkstätte“ (Reinigen, Untersuchen, Analysieren, Beurteilen von verwitternden Natursteinobjekten; Anbringen von Vierungen, Aufbringen von Restaurierungsmörtel).
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Natursteinverarbeitung
– Materialprüfungen simulieren und Werkstoffprüfungen durchführen.
Bereich Werkzeug und Produktionstechnik
– selbstständig Arbeiten an Projekten der Natursteinwirtschaft durchführen;
– komplexe Projekte selbstständig an CNC-Anlagen umsetzen;
– CNC-Anlagen programmieren und den optimierten Werkzeugeinsatz nach wirtschaftlichen Aspekten beurteilen.
– Konservierungsmaßnamen für Naturstein durchführen;
– historische Oberflächenbearbeitungen herstellen.
Bereich Hoch-, Garten- und Landschaftsbau
– Werkstoffe von diversen Lagerstätten qualitativ beschreiben;
– Natursteinmauern für den Garten und Straßenbau errichten.
Bereich Natursteinverarbeitung:
Natursteinressourcen erkennen und qualitative Werksteinuntersuchungen; Druckfestigkeit, Ankerdornausbruchfestigkeit, Biegezugfestigkeit, Wasseraufnahme, Frostbeständigkeit, Tausalzbeständigkeit; Herstellung von Prüfkörper nach Ö-Normen und EN-Normen.
Bereich Werkzeug und Produktionstechnik:
Werkstätte „Maschinenwerkstätte“ (CNC-Produktionsanlagen und halbautomatische Maschinen steuern; Einstellungen an der CNC-Drehkopfsäge, selbstständige Arbeitsprozesse).
Bereich der Restaurierungs- und Konservierungstechnologie:
Werkstätte „Handwerkstätte“ (Herstellung historischer und moderner Oberflächen, Bearbeitungsmethoden mit geeignetem Werkzeugen; Anwendung und Dokumentation der Untersuchungsmethoden von historischem Naturstein).
Bereich Hoch-, Garten- und Landschaftsbau:
Werkstätte „Bauhof“ (Zurichten von Werksteinen für den Gartenbau; Wegebau, Straßenbau, Natursteinmauern).
1. Klasse (1. und 2. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Werksteinkunde
– die Gesteinstypen erkennen und unterscheiden.
Bereich Steintechnik
– die Herstellung von Handwerkzeugen beschreiben und deren Funktion erklären;
– divergierende Oberflächengestaltung beschreiben;
– ihren Arbeitsplatz einrichten und die Werkstätte so organisieren, dass die Sicherheit und Unfallverhütung sowie die Nachhaltigkeit und der Umweltschutz gewährleistet sind.
Bereich Steinbau
– Grundlagen der Bau- und Werkszeichnung anwenden und lesen;
– Profilformen, Stücklisten und Steinkonstruktionen erstellen;
– Ansichten, Schnitte und räumliche Darstellungen anfertigen.
Bereich Werksteinkunde:
Kreislauf der Gesteine, regionale und österreichische Abbaugebiete, Methodik der Steingewinnung.
Bereich Steintechnik:
Werkzeuge der handwerklichen Steinverarbeitung sowie Handhabung und Pflege; Oberflächenbearbeitungen, Regeln des Steinschnittes, Bodenbeläge für den Innen- und Außenbereich, Maueröffnungen, angewandte Normen, Bodenbeläge.
Bereich Steinbau:
Grundlagen der Bau- und Werkszeichnung; Profilformen, Stücklisten, Steinkonstruktionen; Werkstückdarstellung nach den üblichen Rissen und Normen der Bauzeichnung.
2. Klasse:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Materialkunde
– die Methoden der Gesteinsbestimmung erkennen und diese projektbezogen anwenden.
Bereich Steintechnik
– die Funktion von Druckluftanlagen und deren Werkzeuge beschreiben.
Bereich Steinbau
– die verschiedenen Arten von Natursteintreppen berechnen und beschreiben sowie diese nach Vorlage praxisnaher Beispiele planen.
Bereich Materialkunde:
Abbau regionalen Gesteine; Vorkommen und Methodik, Analyse und Eigenschaften der Gesteinsarten; Abbaugeräte zur Natursteingewinnung.
Bereich Steintechnik:
Gerade Treppen (Aufmaß, Schablonen, Werkzeichnungen und Werklisten, Schnitte, Ansichten und einfache Detaillösungen, angewandte Normen).
Bereich Steinbau:
Grafische Planungen für gerade Treppen (Aufmaß, Schablonen, Werkzeichnungen und Werklisten, Schnitte, Ansichten und einfache Detaillösungen).
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Steintechnik
– die Methoden der Kunststeinerzeugung erklären;
– die angewendeten Steinkitte und Harze und deren Einsatz beschreiben;
– die Druckluftanlagen und deren Werkzeuge erklären;
– die verwendeten Arten von gewendelten und geraden Natursteintreppen nach Vorlage berechnen und planen;
– den Schalungsbau aus Holz oder anderen geeigneten Materialien für die Kunststeinproduktion planen;
– Natursteinmosaike und deren Gestaltungen im Baubereich planen und beschreiben.
Bereich Steinbau
– Werkzeichnungen für Tür- und Wandverkleidungen anfertigen;
– Gestaltungen von Brunnenanlagen und Bodenbelägen durchführen;
– gewendelte Treppen konstruieren und Werklisten erstellen.
Bereich Steintechnik:
Kunststeinerzeugung, Abguss Technik, Schalungsbau, Hilfsstoffe und Bindemittel, Druckluftanlagen, Normen Treppenbau.
Bereich Steinbau:
Aufmaß, Schablonen, CAD-Werkzeichnungen und Werklisten, Schnitte, Ansichten und einfache Detaillösungen, Profilentwurf.
3. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Steintechnik
– die Baugruppen von gängigen Maschinen in der Produktionsstätte zuordnen, deren sichere Handhabung beschreiben und mögliche Wartungsarbeiten planen;
– die Grundregeln und Formen des Gewölbebaus anhand von Beispielen beschreiben;
– den Aufbau und die Anwendungen von Gerüsten erklären.
Bereich Steinbau
– Planungsaufgaben für Projekte aus Naturstein wie Natursteinverkleidungen, Fassaden, Wandplatten mittels CAD-Programmen ausarbeiten.
Bereich Steintechnik:
Material- und Oberflächenprüfungen; Rohblockaufbereitung, Maschinen und deren Werkzeuge in der Produktionsstätte; Fassaden und Verkleidungen, Verankerungsmethoden, Bemessungen, Montagetechnologien, Gerüste, angewandte Normen; Gewölbearten und Gewölbeformen.
Bereich Steinbau:
Fassaden und Verkleidungen (Aufmaß, Steinschnitt, CAD-Werkzeichnungen und Werklisten, Schnitte, komplexe Detaillösungen).
6. Semester –Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Steintechnik
– Entwürfe für Grabmalanlagen erstellen sowie deren Standsicherheit berechnen.
Bereich Steinbau
– Rohbaumaße mit digitalen Messwerkzeugen aufnehmen;
– aus Naturstein Entwürfe im Innenausbau mit CAD konstruktiv ausarbeiten und umsetzen.
Bereich Hoch-, Garten- und Landschaftsbau
– die Einsatzmöglichkeiten von Naturstein aufzeigen, gestalten und darstellen.
Bereich Steintechnik:
Innenausbau, Denkmalgestaltung, Fundamente, angewandte Normen.
Bereich Steinbau:
Innenausbau (Aufmaß, Steinschnitt, CAD-Werkzeichnungen und Werklisten, Schnitte, komplexe Detaillösungen); Montagepläne; 3-dimensionale CAD-Gestaltungen einzelner Werkstücke.
Bereich Hoch-, Garten- und Landschaftsbau:
Projektarbeiten, Blockstufen, Steinmauern und Wegebau im Garten.
4. Klasse – Kompetenzmodul 7:
7. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Restaurierungs- und Konservierungstechnologie
– Grundlagen der Restaurierungstechnologien wiedergeben und diese in exemplarischen Projekten anwenden und dokumentieren;
– Normen und Gesetze beschreiben und Restaurierungsanforderungen nach den internationalen gültigen Richtlinien aufzeigen.
Bereich Steinbau
– Werkstücke für die CNC-Verarbeitung vorbereiten;
– Bearbeitungs- und Simulationssoftware der CNC-Maschinen in der Steinverarbeitung einsetzen.
Bereich Restaurierungs- und Konservierungstechnologie:
Steinersatzmassen, Reinigungs-, Festigungsmethoden (Werkzeuge in der Restaurierung); Schadenskartierung, Restaurierungskonzepte, Dokumentation und Kalkulation; Denkmalschutzgesetz, Charta von Venedig, angewandte Normen.
Bereich Steinbau:
CAD-Zeichnungen für die CNC-Produktion aufbereiten; komplexe Planungen eigener Werkstücke mit CAD durchführen.
8. Semester – gemäß Stundentafel I.2:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Steintechnik
– Arbeitsdokumentationen wie Bautagebücher oder Regiebücher führen;
– betriebliche Lagerhaltung planen und unter dem ökologisch-ökonomischen Aspekt führen.
Bereich Steinbau
– komplexe Entwürfe ausarbeiten sowie die Fertigungsunterlagen erstellen.
Bereich Restaurierungs- und Konservierungstechnologie
– Konservierungsarbeiten von Restaurierungsarbeiten unterscheiden und divisible Arbeitsanleitungen beschreiben.
Bereich Hoch-, Garten- und Landschaftsbau
– individuelle Projekte eigenständig vom Entwurf über die Werkplanung bis zur Endfertigung und Nachkalkulation umsetzen.
Bereich Steintechnik:
Bauüberwachung und Bauleitung von Natursteinarbeiten, Bauablaufplanungen, Betriebsmittelmanagement und Lagerhaltung; Methoden der Dokumentation und Kalkulation, Leistungsbeschreibung, Vertragsbestimmungen für Bauleistungen nach Ö-Normen und EN-Normen; facheinschlägige Normen der Baunebengewerbe.
Bereich Steinbau:
Erstellen komplexer Entwürfe, Ausarbeitung von Fertigungsunterlagen.
Bereich Restaurierungs- und Konservierungstechnologie:
Konservierungsmaßnahmen an verwitterten Werksteinen; Arbeitsdokumentation und Konzepte für die Denkmalerhaltung.
Bereich Hoch-, Garten- und Landschaftsbau:
Planungen und Gestaltungen von Gartenanlagen.
1. Klasse (1. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Entwurf
– einfache Objekte grafisch erfassen und wiedergeben.
Bereich Modellbau
– einfache Entwürfe plastisch anfertigen.
Bereich Entwurf:
Freihandzeichnen, skizzenhafte Darstellung, Darstellung einfacher geometrischer Figuren.
Bereich Modellbau:
Herstellung einfacher plastischer Modelle mit geeignetem Material.
2. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Entwurf
– Objekte 3-dimensional grafisch darstellen;
– einfachen Entwurfszeichnungen anfertigen.
Bereich Modellbau
– 3-dimensionale Objekte modellhaft anfertigen.
Bereich Entwurf:
Schraffurtechniken, Perspektive, Hauptrisse und Nebenrisse, Axonometrie, räumliche Darstellung; Anfertigung 3-dimensionaler Objekte.
Bereich Modellbau:
Herstellung einfacher Modelle im geeigneten Material.
2. Klasse:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Entwurf
– Objekte und Formen proportionsgerecht nach Vorlage und Eigenentwurf skizzieren;
– mit unterschiedlichen Methoden Entwurfszeichnungen erstellen.
Bereich Modellbau
– Modelle nach Schablonen anfertigen.
Bereich Entwurf:
Zeichentechniken, Proportionslehre, räumliche Darstellung, Schnitte, Anfertigung 3-dimensionaler Objekte, Profile und Schablonen,
Bereich Modellbau:
Herstellung von Profilen, Modelle von Stufen, Treppen ua.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Entwurf
– Objekte entsprechend den Regeln der Proportion und des Rhythmus gestalten und darstellen;
– optische Kompositionen für Naturstein veranschaulichen.
Bereich Modellbau
– Musterflächen herstellen.
Bereich Entwurf:
Prinzipien der Komposition und der Farbenlehre; Darstellung von Musterflächen.
Bereich Modellbau:
Herstellung von Musterflächen ua.
3. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Schrift
– die gebräuchlichsten Schriftarten schreiben und konstruieren;
– Entwürfe für Basreliefschriften erstellen;
– geeignete Übertragungstechniken anwenden.
Schriftarten, Entwicklung der Schrift, Schreibwerkzeuge, Übertragungstechniken, Fassen und Vergolden.
6. Semester –Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Entwurf
– Grab- und Denkmalgestaltungen inklusive Schrift und Ornament darstellen.
Bereich Modellbau
– maßstabsgerecht Denkmäler in plastischen Materialien herstellen.
Bereich Entwurf:
Schrift, Ornament, Zeichen und Symbol, Geschichte der Denkmalgestaltung, Entwurfsmethoden der Denkmalgestaltung, komplexe 3-dimensionale Objekte entwerfen und herstellen.
Bereich Modellbau:
Komplexe 3-dimensionale Objekte.
4. Klasse – Kompetenzmodul 7:
7. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Entwurf
– komplexe Entwürfe in geeigneter Darstellungstechnik anfertigen.
Bereich CNC-Technik
– 3-dimensionale Modelle programmieren und den Herstellungsprozess simulieren.
Bereich Entwurf:
Darstellungstechniken, Prinzipien der Designsprache, Entwurf 3-dimensionaler Objekte und Oberflächen, CNC-Technik im Entwurf und in der Anwendung.
Bereich CNC-Technik:
CNC-Technologie wie Laserschnitt und Lasergravur, CNC Modellfräser.
8. Semester – gemäß Stundentafel I.2:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Entwurf und Präsentationstechnik
– Arbeitsaufträge kundenorientiert entwickeln;
– Objekte für den öffentlichen und privaten Raum entwickeln;
– Werkstoffe materialgerecht und unter Berücksichtigung ökonomischer und ökologischer Gesichtspunkte einsetzen sowie Objekte dem Entwurf entsprechend realisieren;
– Dokumentationen und Präsentationsunterlagen erstellen.
Bereich Entwurf:
Präsentationsunterlagen, Präsentationstechniken, Dokumentation und Präsentation mit geeigneter Software, zeichnerische Darstellung komplexer Entwürfe.
Gemäß Stundentafel I.1:
2. Klasse:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Grundlagen der Kulturepoche
– die wesentlichen gesellschaftlichen und religiösen Hintergründe für das Entstehen der Kulturepoche der Ägypter und der griechischen Antike nennen, erklären und in diversen Werken wiedererkennen.
Bereich Architektur
– die zentralen architektonischen Elemente der Kulturepoche der Ägypter und der griechischen Antike nennen, erklären und in diversen Bauwerken wiedererkennen.
Bereich Skulptur und Plastik
– die wesentlichen Merkmale des plastischen und skulpturalen Gestaltens der Kulturepoche der Ägypter und der griechischen Antike nennen, erklären und in diversen Kunstwerken wiedererkennen.
Kulturraum Ägypten und griechische Antike, kunstgeschichtlich relevante religiöse und gesellschaftliche Hintergründen sowie die wichtigsten Formen und Stilmerkmale dieser Epochen.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Grundlagen der Kulturepoche
– die wesentlichen gesellschaftlichen und religiösen Hintergründe für das Entstehen der Kulturepoche der römischen Antike und der frühchristlich-byzantinischen Kultur, nennen, erklären und in diversen Werken wiedererkennen.
Bereich Architektur
– die zentralen architektonischen Elemente der Kulturepoche der römischen Antike und der frühchristlich-byzantinischen Kultur nennen, erklären und in diversen Bauwerken wiedererkennen.
Bereich Skulptur und Plastik
– die wesentlichen Merkmale des plastischen und skulpturalen Gestaltens der Kulturepoche der römischen Antike und der frühchristlich-byzantinischen Kultur nennen, erklären und in diversen Kunstwerken wiedererkennen.
Kultur- und Kunstraum der römischen Antike und der frühchristlich-byzantinischen Kunst, kunstgeschichtlich relevante religiöse und gesellschaftliche Hintergründe sowie die wichtigsten Formen und Stilmerkmale dieser Epochen.
3. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Grundlagen der Kulturepoche
– die wesentlichen gesellschaftlichen und religiösen Hintergründe für das Entstehen der Kulturepochen der Romanik und der Gotik nennen, erklären und in diversen Werken wiedererkennen
Bereich Architektur
– die zentralen architektonischen Elemente der Kulturepochen der Romanik und der Gotik nennen, erklären und in diversen Bauwerken wiedererkennen
Bereich Skulptur und Plastik
– die wesentlichen Merkmale des plastischen und skulpturalen Gestaltens der Kulturepochen der Romanik und der Gotik nennen, erklären und in diversen Kunstwerken wiedererkennen
Kultur- und Kunstraum der Romanik und der Gotik, kunstgeschichtlich relevante religiöse und gesellschaftliche Hintergründe sowie die wichtigsten Formen und Stilmerkmale dieser Epochen.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Grundlagen der Kulturepoche
– die wesentlichen gesellschaftlichen und religiösen Hintergründe für das Entstehen der Kulturepochen der Renaissance, des Manierismus und des Barock nennen, erklären und in diversen Werken wiedererkennen.
Bereich Architektur
– die zentralen architektonischen Elemente der Kulturepochen der Renaissance, des Manierismus und des Barock nennen, erklären und in diversen Bauwerken wiedererkennen.
Bereich Skulptur und Plastik
– die wesentlichen Merkmale des plastischen und skulpturalen Gestaltens der Kulturepochen der Renaissance, des Manierismus und des Barock nennen, erklären und in diversen Kunstwerken wiedererkennen.
Kultur- und Kunstraum der Renaissance, des Manierismus und des Barock, kunstgeschichtlich relevante religiöse und gesellschaftliche Hintergründe sowie deren wichtigsten Formen und Stilmerkmale dieser Epochen.
4. Klasse – Kompetenzmodul 7:
7. Semester :
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Grundlagen der Kulturepoche
– die wesentlichen gesellschaftlichen und religiösen Hintergründe für das Entstehen der Kulturepochen des Klassizismus und des Jugendstils nennen, erklären und in diversen Werken wiedererkennen.
Bereich Architektur
– die zentralen architektonischen Elemente der Kulturepochen des Klassizismus und des Jugendstils nennen, erklären und in diversen Bauwerken wiedererkennen.
Kultur- und Kunstraum des Klassizismus und des Jugendstils, kunstgeschichtlich relevante religiöse und gesellschaftliche Hintergründe sowie die wichtigsten Formen und Stilmerkmale dieser Epochen.
Gemäß Stundentafel I.2:
3. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Grundlagen der Kulturepoche
– die wesentlichen gesellschaftlichen und religiösen Hintergründe für das Entstehen der Kulturepoche der Ägypter, der griechischen und römischen Antike nennen, erklären und in diversen Werken wiedererkennen.
Bereich Architektur
– die zentralen architektonischen Elemente der Kulturepoche der Ägypter, der griechischen und römischen Antike nennen, erklären und in diversen Bauwerken wiedererkennen.
Bereich Skulptur und Plastik
– die wesentlichen Merkmale des plastischen und skulpturalen Gestaltens der Kulturepoche der Ägypter, der griechischen und römischen Antike nennen, erklären und in diversen Kunstwerken wiedererkennen.
Kulturraum Ägypten, griechische und römische Antike, kunstgeschichtlich relevante religiöse und gesellschaftliche Hintergründe sowie die wichtigsten Formen und Stilmerkmale dieser Epochen.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Grundlagen der Kulturepoche
– die wesentlichen gesellschaftlichen und religiösen Hintergründe für das Entstehen der Kulturepoche der frühchristlich-byzantinischen Kultur, der Entstehung der Romanik und der Gotik nennen, erklären und in diversen Werken wiedererkennen.
Bereich Architektur
– die zentralen architektonischen Elemente der Kulturepoche der frühchristlich-byzantinischen Kultur, der Romanik und der Gotik nennen, erklären und in diversen Bauwerken wiedererkennen.
Bereich Skulptur und Plastik
– die wesentlichen Merkmale des plastischen und skulpturalen Gestaltens der Kulturepoche der frühchristlich-byzantinischen Kultur, der Romanik und der Gotik nennen, erklären und in diversen Kunstwerken wiedererkennen.
Kultur- und Kunstraum der frühchristlich-byzantinischen, romanischen und gotischen Kultur, kunstgeschichtlich relevante religiöse und gesellschaftliche Hintergründe sowie die wichtigsten Formen und Stilmerkmale dieser Epochen.
4. Klasse – Kompetenzmodul 7:
7. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Grundlagen der Kulturepoche
– die wesentlichen gesellschaftlichen und religiösen Hintergründe für das Entstehen der Kulturepochen der Renaissance, des Manierismus und des Barock nennen, erklären und in diversen Werken wiedererkennen
Bereich Architektur
– die zentralen architektonischen Elemente der Kulturepochen der Renaissance, des Manierismus und des Barock nennen, erklären und in diversen Bauwerken wiedererkennen
Bereich Malerei, Skulptur und Plastik
– die wesentlichen Merkmale der Malerei, des plastischen und skulpturalen Gestaltens der Kulturepochen der Renaissance, des Manierismus und des Barock nennen, erklären und in diversen Kunstwerken wiedererkennen
Kultur- und Kunstraum der Renaissance, des Manierismus und des Barock, kunstgeschichtlich relevante religiöse und gesellschaftliche Hintergründe sowie die wichtigsten Formen und Stilmerkmale dieser Epochen.
8. Semester :
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Grundlagen der Kulturepoche
– die wesentlichen gesellschaftlichen und religiösen Hintergründe für das Entstehen der Kulturepochen des Rokoko, des Klassizismus, des Jugendstils und des 20. Jahrhunderts nennen, erklären und in diversen Werken wiedererkennen.
Bereich Architektur
– die zentralen architektonischen Elemente der Kulturepochen des Rokoko, des Klassizismus, des Jugendstils und des 20. Jahrhunderts nennen, erklären und in diversen Bauwerken wiedererkennen.
Bereich Malerei, Skulptur und Plastik
– die wesentlichen Merkmale der Malerei, des plastischen und skulpturalen Gestaltens der Kulturepochen des Rokoko, des Klassizismus, des Jugendstils und des 20. Jahrhunderts nennen, erklären und in diversen Kunstwerken wiedererkennen
Kultur- und Kunstraum des Rokoko, des Klassizismus, des Jugendstils und des 20. Jahrhunderts (Expressionismus, Dadaismus, Kubismus, Surrealismus, Pop-Art ua.), kunstgeschichtlich relevante religiöse und gesellschaftliche Hintergründe sowie die wichtigsten Formen und Stilmerkmale dieser Epochen.
Gemäß Stundentafel I.1.
Siehe Anlage 1.
Gemäß Stundentafel I.2.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
„Englisch“, „Projektmanagement“, „Entrepreneurship“ und „Mitarbeiterführung und –ausbildung“.
Siehe Anlage 1.
4. Klasse – Kompetenzmodul 7:
7. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Konstruktiver Garten- und Landschaftsbau
– konstruktive Ansätze bei dem Einsatz von Naturstein entwickeln;
– Gesteine für den Hoch- und Tiefbau zuordnen und nach statischen Erfordernissen klassifizieren;
– Gestaltungen von Außenanlagen aus Kunst- und Naturstein planen.
Bereich Hoch-, Garten- und Landschaftsbau
– Natursteinmauern für den Garten und Straßenbau errichten;
– Wege und Plätze aus Naturstein errichten.
Bestimmung von Natursteinarten, Planerstellung für den Natursteineinsatz im Außenbereich.
Werkstätte „Bauhof“ (Zurichten und Spalten von Werksteinen für den Garten- und Wegebau sowie Plätze).
8. Semester – gemäß Stundentafel I.2:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Konstruktiver Garten- und Landschaftsbau
– konstruktive Ansätze bei dem Einsatz von Naturstein entwickeln;
– Gestaltungen von Außenanlagen aus Kunst und Naturstein für den Terrasseneinsatz planen.
Bereich Hoch-, Garten- und Landschaftsbau
– Terrassen mit Naturstein belegen;
– Drainage im Terrassenbau ausführen;
– Natursteinanschlüsse an das vorhandene Bauwerk anpassen.
Planerstellung für den Natursteineinsatz im Außenbereich, Drainagen, Bauwerksabdichtungen, Anschlussdetails, Wasserableitungssysteme, Natursteinbeläge.
Werkstätte „Bauhof“ (Zurichten von Werksteinen für den Terrassenbau, Drainagearbeiten, Abdichtungsarbeiten, Verlegearbeiten).
Siehe BGBl. Nr. 37/1989 idgF.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Für die weiteren Pflichtgegenstände und die verbindliche Übung sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff gemäß Abschnitt IX Unterabschnitt A bis C anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.
Für die Freigegenstände und unverbindlichen Übungen sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff gemäß Abschnitt IX Unterabschnitt E und F anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.
(Gesamtsemesterwochenstundenzahl und Semesterwochenstunden der einzelnen Unterrichtsgegenstände)
| Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung | Semesterwochenstunden | Summe | Lehrverpflichtungsgruppe | ||||||||||
| Klasse | |||||||||||||
| 1. | 2. | 3. | 4. | ||||||||||
| Semester | |||||||||||||
| 1. | 2. | 3. | 4. | 5. | 6. | 7. | |||||||
| A. | Allgemeinbildende Pflichtgegenstände | ||||||||||||
| 1. | Religion/Ethik 6 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 1 | 13 | (III)/III | |||
| 2. | Deutsch und Kommunikation | 3 | 3 | 3 | 3 | 2 | 2 | 2 | 18 | (I) | |||
| 3. | Englisch | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | – | 12 | (I) | |||
| 4. | Geografie, Geschichte und Politische Bildung | 2 | 2 | 1 | 1 | – | – | – | 6 | (III) | |||
| 5. | Bewegung und Sport | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 1 | 13 | (IVa) | |||
| 6. | Angewandte Mathematik | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | – | 12 | (I) | |||
| 7. | Naturwissenschaftliche Grundlagen | 2 | 2 | – | – | – | – | – | 4 | (II) | |||
| 8. | Angewandte Informatik | 2 | 2 | – | – | – | – | – | 4 | (I) | |||
| B. | Fachpraxis und Fachtheorie | ||||||||||||
| 1. | Unternehmensführung | – | – | 2 | 2 | 2 | 2 | 1 | 9 | II | |||
| 2. | Entwurf und Gestaltung 2 3 | 2 | 2 | 4 | 4 | 5 (2) | 5 (2) | 2 (1) | 23 | II bzw. I | |||
| 3. | Atelier und Produktion | 14 | 14 | 15 | 15 | 15 | 15 | 8 | 96 | (IV) | |||
| 4. | Technologie | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 14 | (I) | |||
| 5. | Kunstgeschichte und Designtheorie | – | – | – | – | 1 | 1 | 1 | 3 | (III) | |||
| 6. | Betriebspraxis | – | – | – | – | – | – | 20 | 20 | IV | |||
| C. | Verbindliche Übung | ||||||||||||
| 1. | Soziale und personale Kompetenz 4 | 1 (1) | 1 (1) | 1 (1) | 1 (1) | – | – | – | 4 | III | |||
| Gesamtsemesterwochenstundenzahl | 36 | 36 | 36 | 36 | 35 | 35 | 38 | 252 | |||||
| D. | Pflichtpraktikum | mindestens 4 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Eintritt in die 4. Klasse | |||||||||||
| Freigegenstände, Unverbindliche Übungen, Förderunterricht | Semesterwochenstunden | Lehrverpflichtungsgruppe | |||||||||||
| Klasse | |||||||||||||
| 1. | 2. | 3. | 4. | ||||||||||
| Semester | |||||||||||||
| 1. | 2. | 3. | 4. | 5. | 6. | 7. | |||||||
| E. | Freigegenstände | ||||||||||||
| 1. | Englisch | – | – | – | – | 2 | 2 | – | (I) | ||||
| 2. | Projektmanagement | – | – | – | – | – | 2 | 1 | III | ||||
| 3. | Entrepreneurship | – | – | – | – | 2 | 2 | – | III | ||||
| 4. | Mitarbeiterführung und ausbildung | – | – | – | – | 1 | 1 | – | III | ||||
| F. | Unverbindliche Übungen | ||||||||||||
| 1. | Bewegung und Sport | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | (IVa) | ||||
| 2. | Sprachtraining Deutsch | 2 | 2 | 2 | 2 | – | – | – | II | ||||
| G. | Förderunterricht 5 | ||||||||||||
| 1. | Deutsch und Kommunikation | ||||||||||||
| 2. | Englisch | ||||||||||||
| 3. | Angewandte Mathematik | ||||||||||||
| 4. | Fachtheoretische Pflichtgegenstände | ||||||||||||
_____________________
1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel gemäß Abschnitt IV abgewichen werden.
2 Mit Übungen.
3 Mit Medienlabor im Ausmaß der in Klammern angeführten Semesterwochenstunden. Die Lehrverpflichtungsgruppe I bezieht sich auf die in Klammern angeführten Semesterwochenstunden. Teilung in Schülergruppen wie im Laboratorium.
4 Mit Übungen sowie in Verbindung und inhaltlicher Abstimmung mit einem oder mehreren der in den Abschnitten A. bzw. B. angeführten Pflichtgegenständen.
5 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.
6 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen.
Stundentafel der Deutschförderklasse
| Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung | Wochenstunden pro Semester | Lehrverpflichtungsgruppen |
| 1. Deutsch in der Deutschförderklasse | 20 | (I) |
| 2. Religion | 2 | (III) |
| 3. Weitere Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung 1 | x 2 | Einstufung wie entsprechende/r Pflichtgegenstand, Verbindliche Übung |
| Gesamtsemesterwochenstundenzahl | x 3 | |
| Freigegenstände und Unverbindliche Übungen 4 | ||
______________________________
1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion) sowie die verbindliche Übung gemäß der Stundentafel der 3,5-jährigen Fachschule für Streich- und Saiteninstrumentenerzeugung; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände sowie der verbindlichen Übung erfolgt durch die Schulleitung.
2 Die Festlegung der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen weiteren Pflichtgegenstände sowie die verbindliche Übung entfallen, erfolgt durch die Schulleitung; die Semesterwochenstunden der weiteren Pflichtgegenstände sowie der verbindlichen Übung ergeben sich aus der Differenz zur Gesamtsemesterwochenstundenzahl.
3 Die Gesamtsemesterwochenstundenzahl entspricht jener des jeweiligen Semesters gemäß der Stundentafel der 3,5-jährigen Fachschule für Streich- und Saiteninstrumentenerzeugung.
4 Wie Stundentafel der 3,5-jährigen Fachschule für Streich- und Saiteninstrumentenerzeugung.
(Gesamtsemesterwochenstundenzahl und Semesterwochenstunden der einzelnen Unterrichtsgegenstände)
| Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung | Semesterwochenstunden | Summe | Lehrverpflichtungsgruppe | |||||||||||||||
| Klasse | ||||||||||||||||||
| 1. | 2. | 3. | 4. | |||||||||||||||
| Semester | ||||||||||||||||||
____________________
1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel gemäß Abschnitt IV abgewichen werden.
2 Mit Übungen.
3 Mit Medienlabor im Ausmaß der in Klammern angeführten Semesterwochenstunden. Die Lehrverpflichtungsgruppe I bezieht sich auf die in Klammern angeführten Semesterwochenstunden. Teilung in Schülergruppen wie im Laboratorium.
4 Von der Schülerin/vom Schüler ist ein alternativer Pflichtgegenstand zu wählen.
5 Mit Übungen sowie in Verbindung und inhaltlicher Abstimmung mit einem oder mehreren der in den Abschnitten A. bzw. B. angeführten Pflichtgegenständen.
6 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr, Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.
7 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen.
Stundentafel der Deutschförderklasse
| Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung | Wochenstunden pro Semester | Lehrverpflichtungsgruppen |
| 1. Deutsch in der Deutschförderklasse | 20 | (I) |
| 2. Religion | 2 | (III) |
| 3. Weitere Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung 1 | x 2 | Einstufung wie entsprechende/r Pflichtgegenstand, Verbindliche Übung |
| Gesamtsemesterwochenstundenzahl | x 3 | |
| Freigegenstände und Unverbindliche Übungen 4 | ||
______________________________
1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion) sowie die verbindliche Übung gemäß der Stundentafel der 4-jährigen Fachschule für Streich- und Saiteninstrumentenerzeugung; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände sowie der verbindlichen Übung erfolgt durch die Schulleitung.
2 Die Festlegung der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen weiteren Pflichtgegenstände sowie die verbindliche Übung entfallen, erfolgt durch die Schulleitung; die Semesterwochenstunden der weiteren Pflichtgegenstände sowie der verbindlichen Übung ergeben sich aus der Differenz zur Gesamtwochenstundenzahl.
3 Die Gesamtsemesterwochenstundenzahl entspricht jener des jeweiligen Semesters gemäß der Stundentafel der 4-jährigen Fachschule für Streich- und Saiteninstrumentenerzeugung.
4 Wie Stundentafel der 4-jährigen Fachschule für Streich- und Saiteninstrumentenerzeugung.
Siehe Anlage 1.
Das fachbezogene Qualifikationsprofil des Lehrplans gemäß Stundentafel I.1 erfüllt zumindest die Anforderungen einer facheinschlägigen Lehrabschlussprüfung (vgl. BGBl. II Nr. 265/2005 sowie BGBl. II Nr. 480/2006 idgF). Für den Bereich der beruflichen Qualifikationen, des Arbeitsrechts einschließlich der Kollektivverträge sowie des Sozialversicherungsrechts wird mit dem Zeugnis der Abschlussprüfung zumindest der Nachweis einer mit einer facheinschlägigen Lehrabschlussprüfung abgeschlossenen beruflichen Ausbildung gemäß § 34a Berufsausbildungsgesetz, BGBl. Nr. 142/1969 idgF erbracht.
Darüber hinausgehend werden den Absolventinnen und Absolventen mit dem Unterricht gem. Stundentafel I.2 in der 4. Klasse zusätzliche Kompetenzen vermittelt, die spezifischen Anforderungen des regionalen Arbeitsmarktes in besonderer Weise Rechnung tragen.
Die Fachschule für Streich- und Saiteninstrumentenerzeugung ist eine technische, gewerbliche und künstlerische Ausbildung, die fachpraktische und fachtheoretische Kenntnisse und Fähigkeiten miteinander verknüpft. Die Absolventinnen und Absolventen verfügen über Kenntnisse und Fertigkeiten im Bereich Konstruktion, Restaurierung, Reparatur, Oberflächenbehandlung, geschichtliche Entwicklung und stilkritischer Bewertung von Streich- und Saiteninstrumenten. Sie können alle gebräuchlichen Materialien, Werkzeuge und Arbeitsbehelfe bewerten, selbstständig auswählen und einsetzen. Sie sind dadurch befähigt Streich- und Saiteninstrumente von Grund auf herzustellen, Reparaturarbeiten durchzuführen und diese Arbeiten wirtschaftlich abzuwägen.
Die Praxisnähe der Ausbildung wird durch die Betriebspraxis in besonderer Weise vertieft. Die Absolventinnen und Absolventen werden durch die praktische Ausbildung befähigt, Aufgaben im Bereich der Planung, Ausführung und Abrechnung, in gewerblichen, technischen und kunsthandwerklichen Unternehmen, tätig zu werden. Weitere Betätigungsfelder finden sich im fachlichen Umfeld des Instrumentenhandels und der Fachberatung. Darüber hinaus werden die Grundlagen zur unternehmerischen Selbstständigkeit geschaffen.
Für die selbstständige Ausübung von Gewerben ist der Nachweis der allgemeinen und besonderen Voraussetzungen erforderlich. Unter anderem ist im Bereich der besonderen Voraussetzungen der Nachweis der betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Kenntnisse vorgesehen. (§ 23 Abs. 1 GewO – „Unternehmerprüfung“). Gemäß § 8 Abs. 2 der Unternehmerprüfungsordnung, BGBl. Nr. 453/1993 idgF, führt der erfolgreiche Abschluss der technischen, gewerblichen und kunstgewerblichen Fachschulen gemäß § 58 des Schulorganisationsgesetzes zum Entfall des Prüfungsteiles „Unternehmerprüfung“.
Im Bereich Recht können die Absolventinnen und Absolventen die Voraussetzungen für den Abschluss und die Erfüllung eines Vertrages erläutern sowie Gewährleistungs-, Garantie- und Schadenersatzansprüche geltend machen. Sie können die verschiedenen Rechtsformen von Unternehmen und deren Organisation erläutern, sich Informationen aus dem Firmenbuch beschaffen. Sie können die wesentlichen Bestimmungen des Arbeitsrechts, des Gewerberechts und des Insolvenzrechts erläutern und im beruflichen Umfeld einsetzen.
Im Bereich Wirtschaft und Betriebstechnik können die Absolventinnen und Absolventen die Struktur des Jahresabschlusses beschreiben, aus betriebswirtschaftlichen Kennzahlen Schlussfolgerungen ziehen und die Ergebniswirksamkeit von einfachen Geschäftsfällen auf den Jahresabschluss beurteilen. Sie können die wichtigsten Kostenbegriffe erklären, eine einfache Kostenstellenrechnung durchführen, mit vorgegebenen Daten Kalkulationen durchführen, Deckungsbeiträge ermitteln und beurteilen. Sie können die verschiedenen Erscheinungsformen der Ertragsteuern erläutern, das System der Umsatzsteuer, der Personalnebenkosten und den Aufbau einfacher Lohn- und Gehaltsabrechnungen erklären. Sie können die Funktionsweise der Marketing-Instrumente erläutern, einfache Organigramme und Abläufe in Unternehmen interpretieren, Ziele und Aufgaben der Logistik sowie Vertriebs- und Beschaffungsprozesse beschreiben. Außerdem können Sie Gestaltungsgrundsätze der Produktion beschreiben, Methoden der Zeitermittlung erläutern, Arbeitspläne erstellen und Methoden des Projektmanagements und Qualitätsmanagements beschreiben und anwenden.
Im Bereich Freihandzeichnen können die Absolventinnen und Absolventen Detailskizzen von Instrumententeilen selbsttätig anfertigen, komplexe stilistische Merkmale aus konstruktionstechnischer Sicht zeichnerisch herausarbeiten sowie komplexe Proportionsregeln und Formentwicklungen beschreiben und anwenden. Weiters können sie Details der Ornamentik von Chordophonen grafisch nachvollziehen und auf dieser Grundlage eigene Entwürfe anfertigen.
Im Bereich Technisches Zeichnen können die Absolventinnen und Absolventen Chordophone in relevanten Ansichten normgerecht zeichnen, Instrumentenpläne interpretieren, alternative Darstellungstechniken anwenden sowie kreative, persönliche Entwürfe vorlegen. Sie können CAD-Zeichnungen von Instrumententeilen und instrumentenbezogenen Schablonen anfertigen und diese am Lasercutter ausschneiden. Ferner können sie bautechnische und spieltechnische Besonderheiten von barocken Streichinstrumenten verstehen, erklären und zeichnen.
Im Bereich Medienlabor können die Absolventinnen und Absolventen übliche technische Vortragsmedien im Design- und Entwurfsbereich für den Instrumentenbau einsetzen, digitale Fotografie zur Darstellung von Instrumenten anwenden und klangtechnische Analysen von Instrumenten vornehmen und auswerten. Sie können vektor- und pixelorientierte Software verstehen, medienunterstützte Präsentations- und Kommunikationstechniken anwenden sowie auf dieser Grundlage Flyer und Folder gestalten .
Im Bereich Arbeitsbehelfe können die Absolventinnen und Absolventen sämtliche, für die Arbeit relevante Zeichen- und Rissschablonen, Biegeformen, Krücken, Ausarbeitungsplatten und Hobellehren erarbeiten und herstellen.
Im Bereich Projektorientierte Einzelanfertigungen können die Absolventinnen und Absolventen individuelle Instrumente skizzieren, nötige Schablonen und Behelfe selbsttätig herstellen und normgerechte Pläne von Projekten anfertigen. Sie können weiters die Arbeiten unter Verwendung digitaler Medien und Programme präsentieren und unter Verwendung von foto-, grafik- und textverarbeitenden Programmen, Präsentationsmappen anfertigen.
Im Bereich Freihandzeichnen können die Absolventinnen und Absolventen komplexe Chordophone und deren ornamentale Gestaltung in allen Details skizzieren.
Im Bereich Technisches Zeichnen können die Absolventinnen und Absolventen Instrumente fachgerecht vermessen und in der Folge Pläne anfertigen sowie Proportionsregeln und CAD- Kenntnisse anwenden.
Im Bereich Arbeitsbehelfe können die Absolventinnen und Absolventen spezielle Messwerkzeuge und Schablonen herstellen, welche der Erfassung von Messdaten und der Umsetzung der Pläne dienen.
Im Bereich Medienlabor können die Absolventinnen und Absolventen akustische Analysenprogramme anwenden und die erhaltenen Messergebnisse auswerten. Sie können komplexere Proportionskonzepte digital erfassen und auswerten.
Atelier und Produktion:
Im Bereich Allgemeine Werkstättenordnung können die Absolventinnen und Absolventen wesentliche Verhaltensregeln in punkto Arbeitssicherheit, Werkstättenordnung, Brandschutz und Unfallverhütung berücksichtigen. Sie können dabei Werkzeuge, Maschinen, Arbeitsvorrichtungen und Behelfe fachgerecht einsetzen und warten.
Im Bereich Handwerkliche Fertigkeiten und Inhalte können die Absolventinnen und Absolventen unter Verwendung einschlägiger Handwerkzeuge und Messgeräte Instrumententeile und spielfertige Instrumente wie Gitarren, Geigen und andere Chordophone herstellen und die hiefür benötigten Materialien nach fachspezifischen Kriterien auswählen. Sie können durch ihr technologisches Wissen Einstellungsarbeiten unter dem Aspekt des Klanges und der Spielbarkeit durchführen. Sie sind in der Lage, Spezialwerkzeuge und Arbeitsbehelfe selbsttätig anzufertigen.
Im Bereich Maschinen können die Absolventinnen und Absolventen Zuschnitte von Klangholz mit unterschiedlichen Maschinen vornehmen sowie Arbeiten an der Drechselbank und unterschiedlichen Schleifmaschinen durchführen.
Im Bereich Reparatur und Restaurierung können die Absolventinnen und Absolventen einfache wie komplexe Reparatur- und Restaurierungsarbeiten an Chordophonen durchführen. Sie können diese Tätigkeiten protokollieren und in einen wirtschaftlichen Kontext stellen.
Im Bereich Oberflächenbehandlung beherrschen die Absolventinnen und Absolventen fachspezifische Auftragsmethoden der Oberflächenbeschichtung. Sie sind in der Lage, die adäquaten Materialien auszuwählen und über die Auftragsart zu entscheiden .
Im Bereich Handwerkliche Fertigkeiten und Inhalte können die Absolventinnen und Absolventen Fertigstellungsarbeiten an Geigen vornehmen und auf professionellem Niveau spieltechnische Vorlieben berücksichtigen. Ferner können sie anfallende Auftragsarbeiten im Neubau durchführen. Und nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten umsetzen.
Im Bereich Reparatur und Restaurierung können die Absolventinnen und Absolventen komplexe Reparatur- und Restaurierungsarbeiten an Geigen und Gitarren selbsttätig unter dem Aspekt der Wirtschaftlichkeit durchführen und die hiefür geeigneten Methoden selbstständig wählen.
Im Bereich Oberflächentechnik können die Absolventinnen und Absolventen spezielle Lackiertechniken eigenständig an Chordophonen durchführen sowie komplexe Retuschen an Lackschäden nach wirtschaftlichen Kriterien durchführen.
Im Bereich Holz können die Absolventinnen und Absolventen den Aufbau und die technischen Eigenschaften des Werkstoffs Holz sowie Schädlinge, Wuchsfehler, spezifische Schwundmaße, Lagerungstechniken, Einschnittsarten und Handelsformen benennen und beschreiben. Sie können selbstständig Kriterien der Holzqualität, Auswahl, Einschnittsrichtung und physikalisch-technischen Eigenschaften auf die jeweiligen fachspezifischen Anforderungen anwenden. Sie sind in der Lage heimische und ausländische Holzsorten zu erkennen und zu beschreiben sowie die optischen, physikalischen und akustischen Eigenschaften von Resonanzholz zu beschreiben und Auswahlkriterien zu erklären.
Im Bereich Kleinmaschinen können die Absolventinnen und Absolventen die sichere und rationelle Handhabung von werkstättenüblichen Kleinmaschinen wie Hand- und Ständerbohrmaschinen, Dekupiersägen, Handoberfräsen, Stichsägen und Modellbaukreissägen beschreiben sowie selbstständige Entscheidungen zur Auswahl von Kleinmaschinen treffen und rationell argumentieren.
Im Bereich Konstruktionslehre können die Absolventinnen und Absolventen die geschichtliche Entwicklung von unterrichtsrelevanten Chordophonen und deren konstruktive Eigenheiten beschreiben. Sie können ihre bautechnischen und stilistischen Besonderheiten benennen und unterschiedliche Konstruktionstechniken sowie die hiefür notwendige Arbeitsbehelfe beschreiben.
Im Bereich Akustik verfügen die Absolventinnen und Absolventen über wichtige berufsrelevante Kenntnisse auf dem Gebiet der Schwingungslehre, der Saitentechnologie und der physikalischen Funktion von Chordophonen und anderen Instrumenten. Sie sind in der Lage das Verhalten schwingender Resonanz-Platten zu analysieren und dieses Wissen in der Werkstatt praktisch umzusetzen. Sie können dabei akustische Analysenprogramme und Frequenzgeneratoren bedienen.
Im Bereich Instrumentenkunde sind die Absolventinnen und Absolventen in der Lage die geschichtliche Entwicklung von Chordophonen zu beschreiben, Fertigungszentren und Stilelemente zu benennen sowie wichtigen Vertreter verschiedener Epochen bezüglich ihres Wirkens zu beschreiben.
Im Bereich Oberflächentechnologie können die Absolventen und Absolventinnen Beschichtungen von Instrumenten in allen Details beschreiben. Weiters können Sie die Oberflächenvorbereitung, Wachsen, Ölen und Lackieren auf Natur- und Kunstharzbasis erklären. Sie kennen dabei die ökologischen und sicherheitstechnischen Richtlinien bezüglich der Verarbeitung, Lagerung und Entsorgung der verwendeten Stoffe.
Im Bereich Sonderanfertigungen können die Absolventinnen und Absolventen projektorientierte Sonderanfertigungen von Chordophonen planen, selbstständig Recherchen vornehmen und die Arbeiten nach ihrer Umsetzung in allen Details dokumentieren und präsentieren.
Im Bereich Restaurierung und Reparatur können die Absolventinnen und Absolventen diverse berufsrelevanten Reparatur- und Restaurierungsarbeiten an Chordophonen selbstständig planen, kalkulieren und durchführen.
Im Bereich Instrumentenkunde und Konstruktionslehre können die Absolventinnen und Absolventen stilistische Merkmale prägender Schulen, Meisterinnen und Meister unterscheiden und benennen. Ferner können sie Aspekte der Setups von Geigen und anderen Streich- und Saiteninstrumenten bewerten, erklären und Verbesserungsvorschläge erarbeiten.
Im Bereich Akustik können die Absolventinnen und Absolventen EDV-unterstützte Messungen der klanglichen Eigenschaften von Musikinstrumenten durchführen und Rückschlüsse auf deren Qualität ziehen.
Im Bereich Grundbegriffe der Stilkunde und Kunstgeschichte kennen die Absolventinnen und Absolventen die wesentlichen Grundbegriffe der Stilkunde und Kunstgeschichte. Sie sind in der Lage, einen zeitlichen Überblick über die relevanten Kunstepochen zu geben.
Im Bereich Grundlagen der Kunstepoche kennen die Absolventinnen und Absolventen die wesentlichen gesellschaftlichen, religiösen und politischen Hintergründe für das Entstehen der relevanten Kunstepochen.
Im Bereich Architektur kennen die Absolventinnen und Absolventen die zentralen architektonischen Elemente der relevanten Kunstepochen und der diversen Bauwerke.
Im Bereich Malerei, Skulptur und Plastik kennen die Absolventinnen und Absolventen die wesentlichen Merkmale der Malerei sowie des plastischen und skulpturalen Gestaltens der relevanten Kunstepochen.
Im Bereich Grundlagen der Kunstepoche kennen die Absolventinnen und Absolventen die wesentlichen gesellschaftlichen und politischen Hintergründe für das Entstehen der Kunstepochen des 20. Jahrhunderts.
Im Bereich Malerei, Skulptur und Plastik kennen die Absolventinnen und Absolventen die wesentlichen Merkmale der Malerei sowie des plastischen und skulpturalen Gestaltens der Kunstepochen des 20. Jahrhunderts.
Im Bereich Designtheorie können die Absolventinnen und Absolventen die Grundlagen der Designgeschichte erklären und im historischen Kontext einordnen. Sie können Funktionen von Design erklären und an ausgewählten Beispielen bestimmen. Sie erkennen anhand der Formensprache die zeitliche Einordnung und können Firmen und Gestalter benennen. Sie sind in der Lage, die Grundzüge der Designtheorie in der eigenen Arbeit anzuwenden.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
„Deutsch und Kommunikation“, „Englisch“, „Geografie, Geschichte und Politische Bildung“, „Angewandte Mathematik“, „Naturwissenschaftliche Grundlagen“, „Angewandte Informatik“ und „Ethik“.
Siehe Anlage 1.
Siehe BGBl. Nr. 37/1989 idgF.
Siehe Anlage 1.
Die Schülerinnen und Schüler können
– die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
– die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.
Laborbetrieb und Laborordnung; Sicherheitsunterweisung; Schutzmaßnahmen; technische Dokumentation; Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Wartung von Maschinen und Geräten.
Aufbau und Einrichtung von Messaufbauten sowie Durchführung von Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten von Messapparaturen.
1. Klasse (1. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Freihandzeichnen
– Detailskizzen von Instrumententeilen anfertigen;
– stilistische Merkmale aus konstruktionstechnischer Sicht zeichnerisch herausarbeiten;
– Proportionsregeln und Formentwicklung beschreiben und anwenden.
Bereich Technisches Zeichnen
– Chordophone in relevanten Ansichten normgerecht zeichnen;
– Instrumentenpläne interpretieren und Darstellungstechniken diskutieren.
Bereich Freihandzeichnen:
Grundlagen des Freihandzeichnens, Schraffuren, Perspektive, Proportionslehre.
Bereich Technisches Zeichnen:
Grundriss, Aufriss, Schnitte, Strichnormen, Bemaßungen, Schriften, Darstellungstechniken von Chordophonen, Pläne lesen.
2. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Freihandzeichnen
– Detailskizzen von Instrumententeilen selbsttätig anfertigen;
– komplexe stilistische Merkmale aus konstruktionstechnischer Sicht zeichnen und interpretieren;
– komplexe Proportionskonzepte beschreiben und anwenden.
Bereich Technisches Zeichnen
– Chordophone in relevanten Ansichten normgerecht zeichnen;
– Maßtabellen erarbeiten.
Bereich Arbeitsbehelfe
– für den Zeichenunterricht und Atelierbetrieb nötige Schablonen und Arbeitsbehelfe herstellen.
Bereich Freihandzeichnen:
Proportionslehre.
Bereich Technisches Zeichnen:
Strichnormen, Bemaßungen, Schriften, Darstellungstechniken von Chordophonen, Pläne lesen, Erarbeiten von Maßtabellen.
Bereich Arbeitsbehelfe:
Herstellen von Rissschablonen.
2. Klasse:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Freihandzeichnen
– Entwurfsskizzen von Gitarrenwirbelplatten und Köpfen herstellen;
– Rosetten in Entwurf und Durchführung planen;
– die Geometrie von Gitarrenhälsen, Halsfüßen und Halskrägen beschreiben und skizzieren;
– kreative, persönliche Entwürfe von Gitarren vorgelegen.
Bereich Technisches Zeichnen
– normgerechte, bemaßte Pläne von Konzertgitarren anfertigen.
Bereich Arbeitsbehelfe
– gitarrenbezogene Rissschablonen und Arbeitsbehelfe herstellen;
– den Lasercutter zur Herstellung digital erstellter Schablonen nutzen.
Bereich Freihandzeichnen:
Kopfplatten, Halsprofile, Korpusformen, Balkenlayouts, Ornamentik.
Bereich Technisches Zeichnen:
Konstruktives Durchdringen von Gitarren und deren Darstellung, Maßangaben im Vergleich.
Bereich Arbeitsbehelfe:
Schablonenbau, Soleras, Sägehilfen- „Guillotinen“, Handhabung des Lasercutters.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Freihandzeichnen
– Entwurfsskizzen von ornamentalen Details des Gitarrenbaus anfertigen;
– Entwürfe alternativer Modelle unter Berücksichtigung spieltechnischer und klanglicher Kriterien anbieten;
– die Geometrie von Beleistungssystemen beschreiben und skizzieren.
Bereich Technisches Zeichnen
– normgerechte, bemaßte Pläne von Konzertgitarren anfertigen.
Bereich Arbeitsbehelfe
– gitarrenbezogene Rissschablonen und Arbeitsbehelfe herstellen;
– den Lasercutter zur Herstellung digital erstellter Schablonen nutzen.
Bereich Freihandzeichnen:
Kopfplatten, Halsprofile, Korpusformen, Balkenlayouts, Ornamentik.
Bereich Technisches Zeichnen:
Konstruktives Durchdringen von Gitarren und deren Darstellung, Maßangaben im Vergleich.
Bereich Arbeitsbehelfe:
Schablonenbau, spanische Soleras, Innenformen, Außenformen, Sägehilfen- „Guillotinen“, Handhabung des Lasercutters.
3. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Freihandzeichen
– Entwurfsskizzen von Geigenschnecken und Köpfen anfertigen;
– f- Löcher unter Berücksichtigung historischer Vorgaben entwerfen.
Bereich Technisches Zeichnen
– normgerechte Pläne von Geigen und anderen Streichinstrumenten anfertigen;
– Geometrie von Geigen-, Cello- und Bratschenhälsen, Halsfüßen und Halskrägen verstehen und erklären;
– Entwürfe alternativer Geigenmodelle unter Berücksichtigung spieltechnischer und klanglicher Kriterien darstellen;
– einfache Zeichnungen mittels CAD ausführen.
Bereich Arbeitsbehelfe
– geigenbezogene Schablonen erarbeiten;
– Arbeitsbehelfe wie Biegeformen, Steg-Krücken, Ausarbeitungsplatten und Griffbretthobellehren herstellen.
Bereich Medienlabor
– übliche technische Vortragsmedien im Design Entwurfsbereich für den Instrumentenbau einsetzen;
– digitale Fotografie zur Darstellung von Instrumenten anwenden;
– einfache klangtechnische Analysen von Instrumenten vornehmen und auswerten;
– vektor- und pixelorientierte Software verstehen;
– medienunterstützte Präsentations- und Kommunikationstechniken anwenden.
Bereich Freihandzeichen:
Geigenschnecken und Köpfen in allen Ansichten, f-Löcher diverser Meister zeichnen und vergleichen.
Bereich Technisches Zeichnen:
Geigenkonstruktion und Darstellungstechniken.
Geometrie von Geigen-, Cello- und Bratschenhälsen, Halsfüßen und Halskrägen, spieltechnische und klanglicher Kriterien von Streichinstrumenten; CAD- Einführung.
Bereich Arbeitsbehelfe:
Geigenbezogene Schablonen, Arbeitsbehelfe.
Bereich Medienlabor:
Vortragsmedien, Digitalfotografie, Vias-Analyseprogramm, Beamer, Microsoft Office.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Freihandzeichen
– stilistische Details von Chordophonen skizzieren und den jeweiligen Schulen und Geigenbauzentren zuordnen;
– alternative Schalllochvarianten skizzieren und zuordnen.
Bereich Technisches Zeichnen
– normgerechte Pläne von Geigen und anderen Streichinstrumenten anfertigen und alternative Darstellungstechniken anwenden;
– bautechnische und spieltechnische Besonderheiten von barocken Streichinstrumenten verstehen, erklären und zeichnen;
– instrumentenbezogene Schablonen mittels CAD entwerfen;
– CAD-Files am Lasercutter ausschneiden.
Bereich Arbeitsbehelfe
– Schablonen für Barockgeigen konzipieren und herstellen;
– ornamentale Gestaltungsmöglichkeiten an realen Objekten umsetzen.
Bereich Medienlabor
– übliche technische Vortragsmedien im Design und Entwurfsbereich für den Instrumentenbau einsetzen;
– digitale Fotografie zur Darstellung von Instrumenten anwenden;
– komplexere klangtechnische Analysen von Instrumenten vornehmen und auswerten;
– medienunterstützte Präsentations- und Kommunikationstechniken anwenden;
– Flyer und Folder unter Verwendung von foto-, grafik- und textverarbeitenden Programmen entwerfen.
Bereich Freihandzeichen:
Stilistische Details von Chordophonen, Schul- und Geigenbauzentren in stilkritischer Betrachtung, alternative Schalllochvarianten.
Bereich Technisches Zeichnen:
Alternative Darstellungstechniken von Instrumentenplänen, bautechnische und spieltechnische Besonderheiten barocker Streichinstrumente; CAD- vertiefende Übungen, Anwendung des Lasercutters.
Bereich Arbeitsbehelfe:
Barockgeigenbezogene Schablonen, Arbeitsbehelfe.
Bereich Medienlabor:
Vortragsmedien, Digitalfotografie, Vias-Analyseprogramm, Beamer, Microsoft Office, Layout von Werbe- und Präsentationsmaterial, Flyer, Folder.
4. Klasse – Kompetenzmodul 7:
7. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Projektorientierte Einzelanfertigungen
– individuelle Instrumente skizzieren;
– normgerechte Pläne von Sonderprojekten anfertigen;
– unter Verwendung digitaler Medien und Programme die Arbeiten präsentieren;
– unter Verwendung von foto-, grafik- und textverarbeitenden Programmen die Arbeiten in Form einer Präsentationsmappe dokumentieren;
– die für die Arbeit nötigen Schablonen und Behelfe selbsttätig herstellen.
Bereich Projektorientierte Einzelanfertigungen:
Individuelle Betreuung der Sonderprojekte; Bau historischer Instrumente; Restaurierarbeiten.
8. Semester – gemäß Stundentafel I.2:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Freihandzeichnen
– spezielle Chordophone und deren ornamentale Gestaltung in allen Details skizzieren.
Bereich Technisches Zeichnen
– Instrumente fachgerecht Vermessen und anhand der gewonnenen Daten als normgerechten Plan darstellen;
– Proportionskonzepte an bestehenden Vorlagen erkennen und wiedergeben;
– gescannte Instrumentenskizzen mittels CAD nachzeichnen und zusammensetzen.
Bereich Arbeitsbehelfe
– Schablonen und Messbehelfe herstellen und anwenden.
Bereich Medienlabor
– akustische Messungen durchführen und diese archivierend auswerten;
– Proportionskonzepte digital erfassen und auswerten.
Bereich Freihandzeichnen:
Spezielle Chordophone und deren ornamentale Gestaltung.
Bereich Technisches Zeichnen:
Instrumentenvermessung, Anlegen von Dokumentationen, Proportionskonzepte, Vertiefung am CAD.
Bereich Arbeitsbehelfe:
Schablonen und Messbehelfe.
Bereich Medienlabor:
Akustische Messungen am „Vias“, Auswertungsmöglichkeiten; digitale Erfassung von Proportions-konzepten.
Die Schülerinnen und Schüler können
– die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
– die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.
Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung, Schutzmaßnahmen; technische Dokumentation, Einschulung; Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung; Pflege von Werkzeugen, Maschinen und Geräten; Recycling.
Herstellung von Gitarren und Geigen sowie von Sonderprojekten wie historischen und ethnologischen Instrumenten und facheinschlägiger Produkte; Durchführung von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf Projektbasis, Reparatur- und Restaurationsarbeiten und/oder Ablauf- und Organisationsplanung für die fachspezifischen praktischen Arbeiten der Baudurchführung unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungs- und Herstellungstechniken, Materialien und Prüfverfahren in den angeführten Werkstätten.
1. Klasse (1. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Allgemeine Werkstättenordnung
– die wesentlichen, für den geregelten Ablauf des Werkstättenbetriebes nötigen Verhaltensregeln berücksichtigen;
– Maßnahmen zum Brandschutz, zum Umweltschutz und zur Unfallverhütung setzen;
– Werkzeuge, Maschinen, Arbeitsvorrichtungen und Behelfe fachgerecht einsetzen.
Bereich Handwerkliche Fertigkeiten und Inhalte
– handwerkliche Übungen zur Erlernung von Grundfertigkeiten durchführen;
– Arbeitsbehelfe anfertigen;
– Instrumententeile fertigen.
Bereich Maschinen
– Zuschnitte von Klangholz tätigen und die Schnittware entsprechend lagern.
Bereich Allgemeine Werkstättenordnung:
Werkstätte „Handwerkstätte“ (Werkstättenordnung, Brandschutz, Unfallverhütung, Umweltschutz, Handhabung von Werkzeugen und Arbeitsbehelfen).
Bereich Handwerkliche Fertigkeiten und Inhalte:
Werkstätte „Handwerkstätte“ (Messen, Anreißen, Sägen, Hobeln, Raspeln, Feilen, Schneiden, Stemmen und Schleifen; Holzlagerung, Herstellung von Arbeitsbehelfen).
Bereich Maschinen:
Werkstätte „Maschinen“ (Bandsäge, Dickenhobelmaschine, Abrichthobelmaschine, Längsschnitt-kreissäge, Kappsäge).
2. Semester:
Die Schüler und Schülerinnen können im
Bereich Handwerkliche Fertigkeiten und Inhalte
– Instrumententeile lackierfertig verarbeiten;
– Instrumententeile entsprechend zusammensetzen;
– Endfertigungen und Einstellungsarbeiten durchführen und selbstständig bewerten;
– Instrumente stimmen.
Bereich Oberflächentechnik
– Putz- und Schleifarbeiten durchführen;
– Überzugsmaterialien auftragen;
– Poliermittel gemäß der zu behandelden Beschichtung auswählen und Poliertechniken anwenden.
Bereich Maschinen
– Zuschnitte an der Plattensäge vornehmen.
Bereich Handwerkliche Fertigkeiten und Inhalte:
Werkstätte „Handwerkstätte“ (angewandte Konstruktionslehre, Biegen von Holz, Verleimungen, Setup, Bearbeitung und Lagerung von Instrumententeilen; Arbeiten an der Verbesserung der Werkstätteninfrastruktur).
Bereich Oberflächentechnik:
Werkstätte „Lackierwerkstätte“ (Putzen, Schleifen, Wässern, Ziehklingen).
Bereich Maschinen:
Werkstätte „Maschinen“ (Einführung an der Plattensäge).
2. Klasse:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Handwerkliche Fertigkeiten und Inhalte
– relevante Arbeiten zur Herstellung von Gitarrenteilen durchführen;
– relevante Arbeitsbehelfe für den Gitarrenbau fertigen;
– Spezialwerkzeuge des Gitarrenbaus selbst herstellen;
– Spezialwerkzeuge des Gitarrenbaus selbsttätig und fachgerecht einsetzen.
Bereich Maschinen
– Zuschnitte an der Kreissäge durchführen und alle Vorkehrungen zur Unfallverhütung treffen;
– spezielle Arbeiten an der Handoberfräse durchführen.
Bereich Handwerkliche Fertigkeiten und Inhalte:
Werkstätte „Handwerkstätte“ (Biegeformen, Bauteile von Gitarren, Werkzeugbau).
Bereich Maschinen:
Werkstätte „Maschinen“ (Kreissäge, Plattensäge, Handoberfräse, Drechselbank).
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Handwerkliche Fertigkeiten und Inhalte
– vorgefertigte Teile von Gitarren zu spielfertigen Instrumenten zusammensetzen;
– traditionelle Schellackpoliturtechniken an unlackierten Gitarren vornehmen;
– Einstellungsarbeiten an Gitarren durchführen und deren Qualität selbstständig überprüfen.
Bereich Maschinen
– spezielle gitarrenbezogene Zuschnitte an Band- und Kreissäge tätigen.
Bereich Oberflächentechnik
– Oberflächenvorbereitungen an Gitarren durchführen;
– französische Politiertechniken anwenden;
– synthetische Lacke im Lackspritzverfahren auftragen.
Bereich Handwerkliche Fertigkeiten und Inhalte:
Werkstätte „Handwerkstätte“ (gängige Konstruktionsmethoden von Konzert- und Westerngitarren, spezielle Kreissägetechniken).
Bereich Maschinen:
Werkstätte „Maschinen“ (Zuschnitte von Halsrohlingen, Spalten von Decken, Böden und Zargen, Schlitzen von Griffbrettern, Zuschnitte von Leisten, Klötzen und Reifchen).
Bereich Oberflächentechnik:
Werkstätte „Lackierwerkstätte“ (Politieren, Lackspritztechniken, Setup an Gitarren).
3. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Handwerkliche Fertigkeiten und Inhalte
– Biegeformen für Geigenzargenkränze herstellen;
– Geigenteile herstellen;
– spezielle Werkzeuge des Geigenbaus herstellen;
– anfallende Auftragsarbeiten annehmen und durchführen.
Bereich Reparatur und Restaurierung
– einfachere Reparatur- und Restaurierungsarbeiten an Geigen und Gitarren durchführen.
Bereich Maschinen
– spezielle Arbeiten an der Drechselbank durchführen;
– Arbeiten an unterschiedlichen Schleifmaschinen durchführen.
Bereich Handwerkliche Fertigkeiten und Inhalte:
Werkstätte „Handwerkstätte“ (Anfertigung von Geigenteilen, Restaurier- und Reparaturtechniken, Spezialwerkzeuge).
Bereich Reparatur und Restaurierung:
Werkstätte „Restaurierung“ (anfallende Reparatur- und Restaurierungen an Geigen und Gitarren).
Bereich Maschinen:
Werkstätte „Maschinen“ (Kantenschleifmaschine, Zylinderschleifmaschine, Breitbandschleif-maschine, Handschleifmaschine).
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Handwerkliche Fertigkeiten und Inhalte
– Geigenteile zu spielfertigen Instrumenten zusammenfügen;
– Setup von Geigen durchführen und qualitativ bewerten;
– spezielle Restaurierarbeiten an Geigen und Gitarren durchführen;
– anfallende Auftragsarbeiten annehmen und durchführen.
Bereich Reparatur und Restaurierung
– einfachere Reparatur- und Restaurierungsarbeiten an Geigen und Gitarren durchführen.
Bereich Oberflächentechnik
– Geigen in mehreren traditionellen Techniken lackieren;
– Lackretuschen vornehmen.
Bereich Handwerkliche Fertigkeiten und Inhalte:
Werkstätte „Handwerkstätte“ (Konstruktionsmethoden des Geigenbaus, spezielle Setup-Techniken).
Werkstätte „Restaurierung“ (spezielle Reparatur- und Restauriertechniken von Geigen und Gitarren).
Bereich Reparatur und Restaurierung:
Werkstätte „Restaurierung“ (anfallende Reparatur- und Restaurierungsarbeiten an Chordophonen).
Bereich Oberflächentechnik:
Werkstätte „Lackierwerkstätte“ (Lackier- und Retuschetechniken).
4. Klasse – Kompetenzmodul 7:
7. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich handwerkliche Fertigkeiten und Inhalte
– Sonderanfertigungen weitgehend selbsttätig durchführen;
– anfallende Auftragsarbeiten annehmen und durchführen.
Bereich Reparatur und Restaurierung
– Reparatur- und Restaurierungsarbeiten an Geigen und Gitarren selbsttätig durchführen und hiefür die geeigneten Methoden selbstständig wählen.
Bereich Maschinen
– den Maschinenpark selbstständig, sicher und rationell zur Herstellung von Sonderprojekten nutzen.
Bereich Oberflächentechnik
– die jeweilige, für die Sonderanfertigungen vorgesehene Oberflächenbehandlung vornehmen;
– spezielle Retuschenarbeiten an Geigen vornehmen.
Bereich handwerkliche Fertigkeiten und Inhalte:
Werkstätte „Handwerkstätte“ (Arbeiten an anfallenden Sonderanfertigungen und Auftragsarbeiten).
Bereich Reparatur und Restaurierung:
Werkstätte „Restaurierung“ (anfallende Reparatur- und Restaurierungsarbeiten an Geigen und Gitarren).
Bereich Maschinen:
Werkstätte „Maschinen“ (Zuschnittsarbeiten für Sonderanfertigungen und Auftragsarbeiten).
Bereich Oberflächentechnik:
Werkstätte „Lackierwerkstätte“ (situationsbedingte Oberflächenbehandlung von Sonderanfertigungen und Auftragsarbeiten).
8. Semester – gemäß Stundentafel I.2:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Handwerkliche Fertigkeiten und Inhalte
– Fertigstellungsarbeiten an Geigen vornehmen und auf professionellem Niveau spieltechnische Vorlieben berücksichtigen;
– anfallende Auftragsarbeiten annehmen und durchführen.
Bereich Reparatur und Restaurierung
– komplexe Reparatur- und Restaurierungsarbeiten an Geigen und Gitarren selbsttätig durchführen und die hiefür geeigneten Methoden selbstständig wählen.
Bereich Oberflächentechnik
– spezielle Lackiertechniken eigenständig an Geigen durchführen;
– komplexe Retuschen an Lackschäden von Geigen durchführen.
Bereich Handwerkliche Fertigkeiten und Inhalte:
Werkstätte „Handwerkstätte“ (Zusammensetzen von Geigen).
Werkstätte „Restaurierung“ (erweiterte Setup-Techniken, erweiterte Restauriertechniken).
Bereich Reparatur und Restaurierung:
Werkstätte „Restaurierung“ (anfallende komplexe Reparatur- und Restaurierungsarbeiten an Geigen und Gitarren).
Bereich Oberflächentechnik:
Werkstätte „Lackierwerkstätte“ (angewandte Farbenlehre, erweiterte Retuschentechniken).
1. Klasse (1. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Holz
– den Aufbau und die technischen Eigenschaften des Werkstoffs Holz sowie Schädlinge und Wuchsfehler benennen;
– spezifische Schwundmaße, Lagerungstechniken, Einschnittsarten und Handelsformen benennen und beschreiben;
– selbstständig Kriterien der Holzqualität, Auswahl, Einschnittsrichtung und technischen Eigenschaften auf die jeweiligen fachspezifischen Anforderungen anwenden.
Bereich Holz:
Vorkommen, Aufbau und Eigenschaften des Holzes, Holzstruktur, chemischer Aufbau des Holzes; Holzfehler, Krankheiten, Schädlinge, Holzgewinnung, Trocknung, Lagerung, Schwundmaße, Einschnitt, Handelsformen, Güteklassen, Messen, heimische Holzarten; Holzbewertung.
2. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Kleinmaschinen
– die sichere und rationelle Handhabung von werkstättenüblichen Kleinmaschinen beschreiben;
– selbstständige Entscheidungen zur Auswahl von Kleinmaschinen treffen und rationell argumentieren.
Bereich Kleinmaschinen:
Anwendungsmöglichkeiten von Kleinmaschinen und deren sichere Handhabung (Hand- und Ständerbohrmaschinen, Dekupiersägen, Handoberfräsen, Stichsägen und Modellbaukreissägen, ua).
2. Klasse:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Holz
– ausländische Holzsorten erkennen und beschreiben;
– Eigenschaften von Resonanzholz beschreiben und Auswahlkriterien erklären;
– instrumentenspezifische Einschnitttechniken sowie Trocknung und Lagerung von Tonholz beschreiben und deren funktionale Bedeutung im Instrumentenbau erklären;
– wichtige physikalische Eigenschaften von Klangholz benennen;
– besondere Wuchsformen und deren gezielte Auswahl beschreiben;
– spezielle Einschnitttechniken den jeweiligen Bauteilen zuordnen;
– künstliche Modifikationen von Klangholz erklären.
Bereich Konstruktionslehre
– die geschichtliche Entwicklung von Gitarren und deren konstruktive Eigenheiten beschreiben;
– bautechnische Unterschiede von Konzert- und Westerngitarren benennen;
– unterschiedliche Konstruktionstechniken von Gitarren sowie hiefür notwendige Arbeitsbehelfe beschreiben;
– stilistische Besonderheiten einzelner Gitarrentypen herausarbeiten.
Bereich Holz:
Ausländische Holzsorten; Auswahl und Eigenschaften von Resonanzholz, instrumentenspezifischer Einschnitt sowie Trocknung und Lagerung von Tonholz.
Bereich Konstruktionslehre:
Geschichtliche Entwicklung von Gitarren; Konstruktionslehre von Gitarren; bautechnische Unterschiede von Konzert- und Westerngitarren; Konstruktionstechniken und Arbeitsbehelfe; Stilkunde.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Akustik
– den Aufbau von Saiten und deren Schwingungsverhalten benennen;
– Mensurberechnungen vornehmen;
– die Bedeutung der Partialtonreihe auf die Qualität von Tönen beschreiben;
– Intervalle benennen und akustisch überprüfen;
– die klangliche Funktion von Gitarren erklären.
Bereich Oberflächentechnologie
– die Bedeutung der Oberflächenbehandlung von Instrumenten hinsichtlich Optik, Schutz und Klang erklären;
– die grundlegenden Schritte der Oberflächenvorbereitung beschreiben und den jeweiligen Anforderungen entsprechend auswählen.
Bereich Akustik:
Saitentechnologie; Stimmungen, Akustik, Schwingungslehre; Mensurberechnungen; Obertonreihe und Intervalle; physikalische Funktion von Gitarren.
Bereich Oberflächentechnologie:
Oberflächenvorbereitung, Beizen, Wachsen, Ölen, Politieren.
3. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Konstruktionslehre
– den konstruktiven, statischen und technischen Aufbau einer Geige beschreiben und in seiner physikalischen Funktion erklären;
– bautechnische Details von Instrumenten der Geigenfamilie und historischen Streichinstrumenten relevante Konstruktionstechniken und Arbeitsbehelfe anführen.
Bereich Instrumentenkunde
– die geschichtliche Entwicklung von Streichinstrumenten beschreiben;
– die großen Geigenbauzentren und ihre wichtigen Vertreter benennen.
Bereich Restaurierung und Reparatur
– berufsspezifische Restaurierungstechniken im Gitarren- und Geigenbau beschreiben;
– Instandsetzungsarbeiten an Instrumenten zeitlich kalkulieren;
– Schäden an Instrumenten beurteilen und selbstständig Reparaturvarianten vorschlagen sowie diese wirtschaftlich abwägen.
Bereich Konstruktionslehre:
Aufbau von Instrumenten der Geigenfamilie und anderen historischen Streichinstrumenten.
Bereich Instrumentenkunde:
Geschichtliche Entwicklung von Streichinstrumenten; die großen Geigenbauzentren und ihre wichtigen Vertreter; bautechnische Details von Instrumenten der Geigenfamilie und historischen Streichinstrumenten relevante Konstruktionstechniken und Arbeitsbehelfe.
Bereich Restaurierung und Reparatur:
Berufspezifische Restaurierungstechniken im Gitarren und Geigenbau.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Akustik
– die physikalische Funktion von Geigen erklären;
– Abstimmungstheorien freier Platten anhand von chladnischen Klangfiguren analysieren;
– das Resonanzverhalten unterschiedlicher Instrumente überprüfen.
Bereich Oberflächentechnologie
– Techniken traditioneller Oberflächenbehandlung einordnen und beschreiben;
– Naturharzlacke und deren Auftragstechniken systematisieren;
– die Technik der Lackretusche chronologisch beschreiben;
– Kunstharzlacke nach chemischen und physikalischen Kriterien auswählen.
Bereich Akustik:
Physik der Geige, Plattenabstimmung, Resonanz.
Bereich Oberflächenbehandlung:
Traditionelle Oberflächenbehandlung, Lacke und Auftragstechniken.
4. Klasse – Kompetenzmodul 7:
7. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Sonderanfertigungen
– Arbeiten selbstständig planen;
– Recherchen durchführen;
– das Instrument in allen Details dokumentieren und präsentieren.
Bereich Oberflächentechnologie
– individuelle Oberflächenbehandlung der Sonderanfertigungen planen und erklären.
Bereich Sonderanfertigungen:
Planung, Recherche und Konzipierung.
Bereich Oberflächentechnologie:
Oberflächenbehandlung von Sonderanfertigungen.
8. Semester – gemäß Stundentafel I.2:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Instrumentenkunde und Konstruktionslehre
– stilistische Merkmale der wichtigen Geigenbauschulen unterscheiden und benennen;
– die Spielbarkeit von Geigen und anderen Streichinstrumenten bewerten.
Bereich Akustik
– EDV-unterstützte Messungen der klanglichen Eigenschaften von Musikinstrumenten durchführen.
Bereich Instrumentenkunde und Konstruktionslehre:
Geigenbaustile, Setup von Streichinstrumenten.
Bereich Akustik:
Klangmessungen.
Gemäß Stundentafel I.1.
3. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Grundbegriffe der Stilkunde und Kunstgeschichte
– die wesentlichen Grundbegriffe der Stilkunde und Kunstgeschichte nennen und einen zeitlichen Überblick über die verschiedenen Kunstepochen geben.
Bereich Grundlagen der Kunstepoche
– die wesentlichen gesellschaftlichen und religiösen Hintergründe für das Entstehen ausgewählter Kunstepochen nennen, erklären und in diversen Werken wiedererkennen.
Bereich Architektur
– die zentralen architektonischen Elemente ausgewählter Kunstepochen nennen, erklären und in diversen Bauwerken wiedererkennen.
Bereich Malerei, Skulptur und Plastik
– die wesentlichen Merkmale der Malerei, des plastischen und skulpturalen Gestaltens ausgewählter Kunstepochen nennen, erklären und in diversen Kunstwerken wiedererkennen.
Grundsätzliches der Kunstgeschichte, Überblick und Fachterminologie.
Kultur- und Kunstraum ausgewählter Epochen, kunstgeschichtlich relevante religiöse und gesellschaftliche Hintergründe sowie die wichtigsten Formen und Stilmerkmale dieser Epochen.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Grundbegriffe der Stilkunde und Kunstgeschichte
– die wesentlichen Grundbegriffe der Stilkunde und Kunstgeschichte nennen und einen zeitlichen Überblick über die verschiedenen Kunstepochen geben.
Bereich Grundlagen der Kunstepoche
– die wesentlichen gesellschaftlichen und religiösen Hintergründe für das Entstehen ausgewählter Kunstepochen nennen, erklären und in diversen Werken wiedererkennen.
Bereich Architektur
– die zentralen architektonischen Elemente ausgewählter Kunstepochen nennen, erklären und in diversen Bauwerken wiedererkennen.
Bereich Malerei, Skulptur und Plastik
– die wesentlichen Merkmale der Malerei, des plastischen und skulpturalen Gestaltens ausgewählter Kunstepochen nennen, erklären und in diversen Kunstwerken wiedererkennen.
Grundsätzliches der Kunstgeschichte, Überblick und Fachterminologie.
Kultur- und Kunstraum ausgewählter Kunstepochen, kunstgeschichtlich relevante religiöse und gesellschaftliche Hintergründe sowie die wichtigsten Formen und Stilmerkmale dieser Epochen.
4. Klasse – Kompetenzmodul 7:
7. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Designtheorie
– die Grundzüge der Designgeschichte benennen;
– Funktionen von Design erklären und an ausgewählten Beispielen anwenden;
– die Formensprache des Designs anhand von Beispielen erkennen.
Geschichte der angewandten Kunst und des Design, der Funktion und der Formensprache von Kunst und Design.
Gemäß Stundentafel I.2.
2. Klasse:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Grundbegriffe der Stilkunde und Kunstgeschichte
– die wesentlichen Grundbegriffe der Stilkunde und Kunstgeschichte nennen und einen zeitlichen Überblick über die verschiedenen Kunstepochen geben.
Bereich Grundlagen der Kunstepoche
– die wesentlichen gesellschaftlichen und religiösen Hintergründe für das Entstehen der Kunstepochen der Ägypter und der griechischen Antike nennen, erklären und in diversen Werken wiedererkennen.
Bereich Architektur
– die zentralen architektonischen Elemente der Kunstepochen der Ägypter und der griechischen Antike nennen, erklären und in diversen Bauwerken wiedererkennen.
Bereich Malerei, Skulptur und Plastik
– die wesentlichen Merkmale der Malerei sowie des plastischen und skulpturalen Gestaltens der Kunstepochen der Ägypter und der griechischen Antike nennen, erklären und in diversen Kunstwerken wiedererkennen.
Grundsätzliches der Kunstgeschichte, Überblick und Fachterminologie.
Kulturraum Ägypten, griechische Antike, kunstgeschichtlich relevante religiöse und gesellschaftliche Hintergründe sowie die wichtigsten Formen und Stilmerkmale dieser Epochen.
4. Semester –Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Grundlagen der Kunstepoche
– die wesentlichen gesellschaftlichen und religiösen Hintergründe für das Entstehen der Kunstepoche der römischen Antike, des Aufkommens der frühchristlich-byzantinischen Kultur und der Entstehung der Romanik nennen, erklären und in diversen Werken wiedererkennen.
Bereich Architektur
– die zentralen architektonischen Elemente der Kunstepochen der römischen Antike, der frühchristlich-byzantinischen Kultur und der Romanik nennen, erklären und in diversen Bauwerken wiedererkennen.
Bereich Malerei, Skulptur und Plastik
– die wesentlichen Merkmale der Malerei sowie des plastischen und skulpturalen Gestaltens der Kunstepochen der römischen Antike, der frühchristlich-byzantinischen Kultur und der Kunst der Romanik nennen, erklären und in diversen Kunstwerken wiedererkennen.
Kultur- und Kunstraum der römischen Antike, der frühchristlich-byzantinischen Kunst und der romanischen Kultur, kunstgeschichtlich relevante religiöse und gesellschaftliche Hintergründe sowie die wichtigsten Formen und Stilmerkmale dieser Epochen.
3. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Grundlagen der Kunstepoche
– die wesentlichen gesellschaftlichen und religiösen Hintergründe für das Entstehen der Kulturepochen der Gotik, der Renaissance und des Manierismus nennen, erklären und in diversen Werken wiedererkennen.
Bereich Architektur
– die zentralen architektonischen Elemente der Kulturepochen der Gotik, der Renaissance und des Manierismus nennen, erklären und in diversen Bauwerken wiedererkennen.
Bereich Malerei, Skulptur und Plastik
– die wesentlichen Merkmale der Malerei, des plastischen und skulpturalen Gestaltens der Kulturepochen der Gotik, der Renaissance und des Manierismus nennen, erklären und in diversen Kunstwerken wiedererkennen.
Kultur- und Kunstraum der Gotik, der Renaissance und des Manierismus, kunstgeschichtlich relevante religiöse und gesellschaftliche Hintergründe sowie die wichtigsten Formen und Stilmerkmale dieser Epochen.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Grundlagen der Kunstepoche
– die wesentlichen gesellschaftlichen und religiösen Hintergründe für das Entstehen der Kulturepochen Barock, Rokoko und Klassizismus nennen, erklären und in diversen Werken wiedererkennen.
Bereich Architektur
– die zentralen architektonischen Elemente der Kulturepochen Barock, Rokoko und Klassizismus nennen, erklären und in diversen Bauwerken wiedererkennen.
Bereich Malerei, Skulptur und Plastik
– die wesentlichen Merkmale der Malerei, des plastischen und skulpturalen Gestaltens der Kunstepochen Barock, Rokoko und Klassizismus nennen, erklären und in diversen Kunstwerken wiedererkennen.
Kultur- und Kunstraum der Kunst- und Kulturepochen Barock, Rokoko und Klassizismus, kunstgeschichtlich relevante religiöse und gesellschaftliche Hintergründe sowie die wichtigsten Formen und Stilmerkmale dieser Epochen.
4. Klasse – Kompetenzmodul 7:
7. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Grundlagen der Kunstepoche
– die wesentlichen gesellschaftlichen und religiösen Hintergründe für das Entstehen der Kunstepochen des ausgehenden 19. Jahrhunderts und des Jugendstils nennen, erklären und in diversen Werken wiedererkennen.
Bereich Architektur
– die zentralen architektonischen Elemente der Kunstepoche des ausgehenden 19. Jahrhunderts und des Jugendstils nennen, erklären und in diversen Bauwerken wiedererkennen.
Bereich Malerei, Skulptur und Plastik
– die wesentlichen Merkmale der Malerei, des plastischen und skulpturalen Gestaltens der Kunstepochen des ausgehenden 19. Jahrhunderts und des Jugendstils nennen, erklären und in diversen Kunstwerken wiedererkennen.
Kultur- und Kunstraum des ausgehenden 19. Jahrhunderts (Romantik, Impressionismus ua.) und Jugendstils, kunstgeschichtlich relevante religiöse und gesellschaftliche Hintergründe sowie die wichtigsten Formen und Stilmerkmale dieser Epochen.
8. Semester :
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Grundlagen der Kunstepoche
– die wesentlichen gesellschaftlichen und politischen Hintergründe für das Entstehen der Kunstepochen des 20. Jahrhunderts nennen, erklären und in diversen Werken wiedererkennen.
Bereich Malerei, Skulptur und Plastik
– die wesentlichen Merkmale der Malerei, des plastischen und skulpturalen Gestaltens der Kunstepochen des 20. Jahrhunderts nennen, erklären und in diversen Werken wiedererkennen.
Bereich Designtheorie
– die Grundzüge der Designgeschichte benennen;
– Funktionen von Design erklären und an ausgewählten Beispielen anwenden;
– die Formensprache des Designs anhand von Beispielen erkennen.
Kultur- und Kunstraum des 20. Jahrhunderts (Expressionismus, Dadaismus, Kubismus, Surrealismus, Pop-Art ua.), kunstgeschichtlich relevante religiöse und gesellschaftliche Hintergründe sowie die wichtigsten Formen und Stilmerkmale dieses Jahrhunderts.
Bereich Designtheorie:
Geschichte der Angewandten Kunst und des Design, der Funktion und der Formensprache von Kunst und Design.
Gemäß Stundentafel I.1.
Siehe Anlage 1.
Gemäß Stundentafel I.2.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe BGBl. Nr. 37/1989 idgF.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Für die weiteren Pflichtgegenstände und die verbindliche Übung sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff gemäß Abschnitt IX Unterabschnitt A bis C anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.
Für die Freigegenstände und unverbindlichen Übungen sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff gemäß Abschnitt IX Unterabschnitt E und F anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.
(Gesamtsemesterwochenstundenzahl und Semesterwochenstunden der einzelnen Unterrichtsgegenstände)
| Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung | Semesterwochenstunden | Summe | Lehrverpflichtungsgruppe | ||||||||||
| Klasse | |||||||||||||
| 1. | 2. | 3. | 4. | ||||||||||
| Semester | |||||||||||||
| 1. | 2. | 3. | 4. | 5. | 6. | 7. | |||||||
| A. | Allgemeinbildende Pflichtgegenstände | ||||||||||||
| 1. | Religion/Ethik 7 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 1 | 13 | (III)/III | |||
| 2. | Deutsch und Kommunikation | 3 | 3 | 3 | 3 | 2 | 2 | 2 | 18 | (I) | |||
| 3. | Englisch | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | – | 12 | (I) | |||
| 4. | Geografie, Geschichte und Politische Bildung | 2 | 2 | 1 | 1 | – | – | – | 6 | (III) | |||
| 5. | Bewegung und Sport | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 1 | 13 | (IVa) | |||
| 6. | Angewandte Mathematik | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | – | 12 | (I) | |||
| 7. | Naturwissenschaftliche Grundlagen | 2 | 2 | – | – | – | – | – | 4 | (II) | |||
| 8. | Angewandte Informatik | 2 | 2 | – | – | – | – | – | 4 | I | |||
| B. | Fachpraxis und Fachtheorie | ||||||||||||
| 1. | Unternehmensführung | – | – | 2 | 2 | 2 | 2 | 1 | 9 | II | |||
| 2.a | Möbel- und Innenausbau – Werkstätte und Produktionstechnik | 8 | 8 | 15 | 15 | 12 | 12 | 2 | 72 | IV | |||
| 2.b | Möbel- und Innenausbau 2 | 4 (3) | 4 (3) | 4 (3) | 4 (3) | 3 (1) | 3 (1) | 3 (1) | 25 | I | |||
| 3.a | Bautischlerei – Werkstätte und Produktionstechnik | – | – | – | – | 2 | 2 | – | 4 | IV | |||
| 3.b | Bautischlerei 3 | – | – | – | – | 2 (1) | 2 (1) | 2 (1) | 6 | I | |||
| 4. | Darstellen und Gestalten 4 | 2 | 2 | 2 (2) | 2 (2) | 2 | 2 | 12 | I | ||||
| 5. | Materialien und Technologien | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 14 | I | |||
| 6. | Projektabwicklung | – | – | – | – | 2 | 2 | – | 4 | I | |||
| 7. | Betriebspraxis | – | – | – | – | – | – | 20 | 20 | IV | |||
| C. | Verbindliche Übung | ||||||||||||
| 1. | Soziale und personale Kompetenz 5 | 1 (1) | 1 (1) | 1 (1) | 1 (1) | – | – | – | 4 | III | |||
| Gesamtsemesterwochenstundenzahl | 34 | 34 | 38 | 38 | 37 | 37 | 34 | 252 | |||||
| D. | Pflichtpraktikum | mindestens 4 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Eintritt in die 4. Klasse | |||||||||||
| Freigegenstände, Unverbindliche Übungen, Förderunterricht | Semesterwochenstunden | Lehrverpflichtungsgruppe | |||||||||||
| Klasse | |||||||||||||
| 1. | 2. | 3. | 4. | ||||||||||
| Semester | |||||||||||||
| 1. | 2. | 3. | 4. | 5. | 6. | 7. | |||||||
| E. | Freigegenstände | ||||||||||||
| 1. | Englisch | – | – | – | – | 2 | 2 | – | (I) | ||||
| 2. | Projektmanagement | – | – | – | – | – | 2 | 1 | III | ||||
| 3. | Entrepreneurship | – | – | – | – | 2 | 2 | – | III | ||||
| 4. | Mitarbeiterführung und -ausbildung | – | – | – | – | 1 | 1 | – | III | ||||
| F. | Unverbindliche Übungen | ||||||||||||
| 1. | Bewegung und Sport | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | (IVa) | ||||
| 2. | Sprachtraining Deutsch | 2 | 2 | 2 | 2 | – | – | – | II | ||||
| G . | Förderunterricht 6 | ||||||||||||
| 1. | Deutsch und Kommunikation | ||||||||||||
| 2. | Englisch | ||||||||||||
| 3. | Angewandte Mathematik | ||||||||||||
| 4. | Fachtheoretische Pflichtgegenstände | ||||||||||||
____________________
1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel gemäß Abschnitt IV abgewichen werden.
2 Mit Übungen im Ausmaß der in Klammern angeführten Semesterwochenstunden sowie in Verbindung und inhaltlicher Abstimmung mit dem Pflichtgegenstand „Möbel- und Innenausbau – Werkstätte und Produktionstechnik“.
3 Mit Übungen im Ausmaß der in Klammern angeführten Semesterwochenstunden sowie in Verbindung und inhaltlicher Abstimmung mit dem Pflichtgegenstand „Bautischlerei – Werkstätte und Produktionstechnik“.
4 Mit Übungen im Ausmaß der in Klammern angeführten Semesterwochenstunden.
5 Mit Übungen sowie in Verbindung und inhaltlicher Abstimmung mit einem oder mehreren der in den Abschnitten A. bzw. B. angeführten Pflichtgegenständen.
6 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.
7 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen.
Stundentafel der Deutschförderklasse
| Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung | Wochenstunden pro Semester | Lehrverpflichtungsgruppen |
| 1. Deutsch in der Deutschförderklasse | 20 | (I) |
| 2. Religion | 2 | (III) |
| 3. Weitere Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung 1 | x 2 | Einstufung wie entsprechende/r Pflichtgegenstand, Verbindliche Übung |
| Gesamtsemesterwochenstundenzahl | x 3 | |
| Freigegenstände und Unverbindliche Übungen 4 | ||
______________________________
1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion) sowie die verbindliche Übung gemäß der Stundentafel der 3,5-jährigen Fachschule für Tischlerei; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände sowie der verbindlichen Übung erfolgt durch die Schulleitung.
2 Die Festlegung der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen weiteren Pflichtgegenstände sowie die verbindliche Übung entfallen, erfolgt durch die Schulleitung; die Semesterwochenstunden der weiteren Pflichtgegenstände sowie der verbindlichen Übung ergeben sich aus der Differenz zur Gesamtsemesterwochenstundenzahl.
3 Die Gesamtsemesterwochenstundenzahl entspricht jener des jeweiligen Semesters gemäß der Stundentafel der 3,5-jährigen Fachschule für Tischlerei.
4 Wie Stundentafel der 3,5-jährigen Fachschule für Tischlerei.
(Gesamtsemesterwochenstundenzahl und Semesterwochenstunden der einzelnen Unterrichtsgegenstände)
| Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung | Semesterwochenstunden | Summe | Lehrverpflichtungsgruppe | ||||||||
| Klasse | |||||||||||
| 1. | 2. | 3. | 4. | ||||||||
_____________________
1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel gemäß Abschnitt IV abgewichen werden.
2 Mit Übungen im Ausmaß der in Klammern angeführten Semesterwochenstunden sowie in Verbindung und inhaltlicher Abstimmung mit dem Pflichtgegenstand „Möbel- und Innenausbau – Werkstätte und Produktionstechnik“.
3 Mit Übungen im Ausmaß der in Klammern angeführten Semesterwochenstunden sowie in Verbindung und inhaltlicher Abstimmung mit dem Pflichtgegenstand „Bautischlerei – Werkstätte und Produktionstechnik“.
4 Mit Übungen im Ausmaß der in Klammern angeführten Semesterwochenstunden.
5 Der Pflichtgegenstand „Fertigungstechnik und Produktionsinformatik“ ist mit den Pflichtgegenständen „Möbel- und Innenausbau – Werkstätte und Produktionstechnik“ und „Möbel- und Innenausbau“ sowie „Bautischlerei – Werkstätte und Produktionstechnik“ und „Bautischlerei“ vernetzt zu unterrichten. Mit Übungen in elektronischer Datenverarbeitung im Ausmaß der in Klammern angeführten Semesterwochenstunden.
6 Von der Schülerin/vom Schüler ist ein alternativer Pflichtgegenstand zu wählen.
7 Mit Übungen sowie in Verbindung und inhaltlicher Abstimmung mit einem oder mehreren der in den Abschnitten A. bzw. B. angeführten Pflichtgegenständen.
8 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.
9 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen.
Stundentafel der Deutschförderklasse
| Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung | Wochenstunden pro Semester | Lehrverpflichtungsgruppen |
| 1. Deutsch in der Deutschförderklasse | 20 | (I) |
| 2. Religion | 2 | (III) |
| 3. Weitere Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung 1 | x 2 | Einstufung wie entsprechende/r Pflichtgegenstand, Verbindliche Übung |
| Gesamtsemesterwochenstundenzahl | x 3 | |
| Freigegenstände und Unverbindliche Übungen 4 | ||
______________________________
1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion) sowie die verbindliche Übung gemäß der Stundentafel der 4-jährigen Fachschule für Tischlerei; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände sowie der verbindlichen Übung erfolgt durch die Schulleitung.
2 Die Festlegung der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen weiteren Pflichtgegenstände sowie die verbindliche Übung entfallen, erfolgt durch die Schulleitung; die Semesterwochenstunden der weiteren Pflichtgegenstände sowie der verbindlichen Übung ergeben sich aus der Differenz zur Gesamtsemesterwochenstundenzahl.
3 Die Gesamtsemesterwochenstundenzahl entspricht jener des jeweiligen Semesters gemäß der Stundentafel der 4-jährigen Fachschule für Tischlerei.
4 Wie Stundentafel der 4-jährigen Fachschule für Tischlerei.
Siehe Anlage 1.
Das fachbezogene Qualifikationsprofil des Lehrplans gemäß Stundentafel I.1 erfüllt zumindest die Anforderungen einer facheinschlägigen Lehrabschlussprüfung (vgl. BGBl. II Nr. 195/2000 und BGBl. II Nr. 480/2006 idgF sowie BGBl. II Nr. 203/2009 und BGBl. II Nr. 224/2010 idgF.). Für die Bereiche der beruflichen Qualifikationen, des Arbeitsrechts einschließlich der Kollektivverträge sowie des Sozialversicherungsrechts wird mit dem Zeugnis der Abschlussprüfung zumindest der Nachweis einer mit einer facheinschlägigen Lehrabschlussprüfung abgeschlossenen beruflichen Ausbildung gemäß § 34a Berufsausbildungsgesetz, BGBl. Nr. 142/1969 idgF. erbracht.
Darüber hinausgehend werden den Absolventinnen und Absolventen mit dem Unterricht gemäß Stundentafel I.2 in der 3. und 4. Klasse zusätzliche Kompetenzen vermittelt, die spezifischen Anforderungen des Arbeitsmarktes in besonderer Weise Rechnung tragen.
Die Fachschule für Tischlerei ist eine schwerpunktmäßig auf den Erwerb von praktischen Fähigkeiten ausgerichtete Ausbildung. Die Absolventinnen und Absolventen der Fachschule für Tischlerei sollen besonders befähigt werden, Aufgaben in der Konstruktion, Fertigung und Montage von Erzeugnissen der Bau- und Möbeltischlerei sowie die Betreuung, Instandhaltung und Wartung holzbearbeitender Maschinen und Anlagen zu übernehmen. Kernbereiche der technischen Ausbildung sind der Möbel- und Innenausbau, die Bautischlerei, das Fachwissen über Materialien und Maschinen und Anlagen der Tischlerei, Darstellen und Gestalten sowie die Projektabwicklung.
Die Ausbildung verfolgt primär das Ziel, die für den Beruf erforderliche Anwendungssicherheit durch praktische Arbeiten in Konstruktion und Werkstätte sowie durch praxisbezogene Projektarbeiten zu erreichen, ein ausreichendes Verständnis über die Eigenschaften des Werkstoffes Holz sowie spezifischer nicht holzbasierender Werkstoffe, deren Anwendung und Bearbeitung durch einen begleitenden Theorieunterricht sicher zu stellen sowie eine angemessene allgemeine Bildung und eine betriebswirtschaftliche Grundausbildung zu vermitteln.
Die Einsatzgebiete und Tätigkeitsfelder der Absolventinnen und Absolventen der Fachschule für Tischlerei liegen in der Konstruktion, Fertigung und Montage von Produkten der Bau- und Möbeltischlerei. Auch die Dokumentation von planenden und ausführenden Tätigkeiten eines Tischlereibetriebes mittels branchenspezifischer Software, die Auswahl, Wartung und Instandhaltung von Betriebseinrichtungen zählen zu den typischen Aufgabenbereichen der Absolventinnen und Absolventen der Fachschule für Tischlerei.
Die Absolventinnen und Absolventen verfügen generell über ein fundiertes Verständnis und Fachwissen im Bereich der Tischlerei.
Für die selbstständige Ausübung von Gewerben ist der Nachweis der allgemeinen und besonderen Voraussetzungen erforderlich. Unter anderem ist im Bereich der besonderen Voraussetzungen der Nachweis der betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Kenntnisse vorgesehen. (§ 23 Abs. 1 GewO – „Unternehmerprüfung“). Gemäß § 8 Abs. 2 der Unternehmerprüfungsordnung, BGBl. Nr. 453/1993 idgF, führt der erfolgreiche Abschluss der technischen, gewerblichen und kunstgewerblichen Fachschulen gemäß § 58 des Schulorganisationsgesetzes zum Entfall des Prüfungsteiles „Unternehmerprüfung“.
Im Bereich Recht können die Absolventinnen und Absolventen die Voraussetzungen für den Abschluss und die Erfüllung eines Vertrages erläutern sowie Gewährleistungs-, Garantie- und Schadenersatzansprüche geltend machen. Sie können die verschiedenen Rechtsformen von Unternehmen und deren Organisation erläutern, sich Informationen aus dem Firmenbuch beschaffen. Sie können die wesentlichen Bestimmungen des Arbeitsrechts, des Gewerberechts und des Insolvenzrechts erläutern und im beruflichen Umfeld einsetzen.
Im Bereich Wirtschaft und Betriebstechnik können die Absolventinnen und Absolventen die Struktur des Jahresabschlusses beschreiben, aus betriebswirtschaftlichen Kennzahlen Schlussfolgerungen ziehen und die Ergebniswirksamkeit von einfachen Geschäftsfällen auf den Jahresabschluss beurteilen. Sie können die wichtigsten Kostenbegriffe erklären, eine einfache Kostenstellenrechnung durchführen, mit vorgegebenen Daten Kalkulationen durchführen, Deckungsbeiträge ermitteln und beurteilen. Sie können die verschiedenen Erscheinungsformen der Ertragsteuern erläutern, das System der Umsatzsteuer, der Personalnebenkosten und den Aufbau einfacher Lohn- und Gehaltsabrechnungen erklären. Sie können die Funktionsweise der Marketing-Instrumente erläutern, einfache Organigramme und Abläufe in Unternehmen interpretieren, Ziele und Aufgaben der Logistik sowie Vertriebs- und Beschaffungsprozesse beschreiben. Außerdem können Sie Gestaltungsgrundsätze der Produktion beschreiben, Methoden der Zeitermittlung erläutern, Arbeitspläne erstellen und Methoden des Projektmanagements und Qualitätsmanagements beschreiben und anwenden.
Die Absolventinnen und Absolventen können ausgehend von Fertigungsunterlagen die handwerklichen Fertigkeiten richtig einsetzen und die Werkzeuge, Maschinen und Anlagen unter Berücksichtigung der Sicherheitsvorschriften prozess- und materialgerecht einsetzen sowie flexible Fertigungskonzepte umsetzen.
Im Bereich Konstruktion verstehen die Absolventinnen und Absolventen die Konstruktionsweisen und Konstruktionsregeln des Möbel- und Innenausbaus. Sie können Konstruktionsaufgaben aus geeigneten Materialien den Herstellungsabläufen entsprechend lösen und bauliche Gegebenheiten berücksichtigen.
Im Bereich Konstruktive Umsetzung und Arbeitsvorbereitung können die Absolventinnen und Absolventen Konstruktionsvorschläge auf Grund gestalterischer Vorgaben erarbeiten, Fertigungsunterlagen erstellen und Produktionsabläufe planen und dokumentieren.
Die Absolventinnen und Absolventen können ausgehend von Fertigungsunterlagen die handwerklichen Fertigkeiten richtig einsetzen und die Werkzeuge, Maschinen und Anlagen unter Berücksichtigung der Sicherheitsvorschriften prozess- und materialgerecht einsetzen sowie flexible Fertigungskonzepte umsetzen.
Im Bereich Konstruktion verstehen die Absolventinnen und Absolventen die Konstruktionsweisen und Konstruktionsregeln der Bautischlerei. Sie können Konstruktionsaufgaben aus geeigneten Materialien den Herstellungsabläufen entsprechend lösen und bauliche Gegebenheiten berücksichtigen.
Im Bereich Konstruktive Umsetzung und Arbeitsvorbereitung können die Absolventinnen und Absolventen Konstruktionsvorschläge auf Grund gestalterischer Vorgaben erarbeiten, Fertigungsunterlagen erstellen und Produktionsabläufe planen und dokumentieren.
Im Bereich Angewandtes Darstellen und Konstruieren können die Absolventinnen und Absolventen eine aussagekräftige Handzeichnung als Entwurfs-, Aufmaß- oder Abrechnungsskizze proportions- bzw. maßstabsgerecht ausführen. Sie können technische Zeichnungen und Visualisierungen händisch und computerunterstützt erstellen sowie räumliche Objekte in geeigneten Abbildungsverfahren mittels Handzeichnung und computerunterstützt darstellen.
Im Bereich Gestalterische und kulturelle Grundlagen kennen die Absolventinnen und Absolventen Proportionsmethoden und Gestaltungsprinzipien, funktionelle, konstruktive, ergonomische und widmungsrelevante Zusammenhänge von Gestaltungsaufgaben sowie die wesentlichen Vorschriften und Regeln für die Gestaltung von Wohnräumen und Objekten. Sie kennen die entwicklungsgeschichtlichen Zusammenhänge und kulturellen Grundlagen von Gestaltungsaufgaben.
Im Bereich Entwurf können die Absolventinnen und Absolventen Materialien auswählen und damit Räume und Objekte gestalten und wenden projektbezogen die Kriterien von Funktionalität, Ergonomie, Konstruktion, Ökologie und Ökonomie bei gestalterischen Aufgaben an.
Im Bereich Angewandte Darstellung können die Absolventinnen und Absolventen projektbezogen geeignete Präsentations- und Darstellungstechniken anwenden.
Im Bereich Materialtechnologie können die Absolventinnen und Absolventen die gebräuchlichen und marktüblichen Materialien und Produkte sowie Hilfsstoffe ihren Eigenschaften entsprechend anwenden. Sie kennen die Herstellungsverfahren und können Verarbeitungsmethoden marktüblicher Materialien, Produkte und Hilfsstoffe entsprechend anwenden und ökologische Aspekte berücksichtigen. Sie können Qualitätssicherungssysteme anwenden.
Im Bereich Werkzeuge, Maschinen und Anlagen können die Absolventinnen und Absolventen Werkzeuge und Maschinen in ihrer Anwendung und Funktionsweise bewerten sowie deren Einsatz prozessbezogen beurteilen, Fertigungskonzepte ableiten und Qualitätssicherungssysteme anwenden.
Im Bereich Gefahrenverhütung können die Absolventinnen und Absolventen Richtlinien, Gesetze und Verordnungen im Betrieb und auf der Baustelle anwenden und präventive Maßnahmen ergreifen sowie Materialien und Arbeitsstoffe in ihren schädigenden Auswirkungen auf Mensch und Umwelt richtig einschätzen und Maßnahmen zur Vermeidung ergreifen.
Im Bereich Werkzeuge und Methoden des Projektmanagements kennen die Absolventinnen und Absolventen den Managementzyklus von Zielsetzung, Planung, Umsetzung und Kontrolle und können Werkzeuge und Methoden des Projektmanagements verstehen.
Im Bereich Projektdurchführung können die Absolventinnen und Absolventen Methoden des Projektmanagements projektbezogen anwenden, im Team arbeiten und Koordinationsaufgaben wahrnehmen.
Im Bereich Arbeitsvorbereitung können die Absolventinnen und Absolventen computerunterstützt Produktionsabläufe planen, nach handwerklichen, wirtschaftlichen und technischen Gesichtspunkten beurteilen und dokumentieren sowie alternative Fertigungskonzepte erarbeiten und die gewonnenen Datenstrukturen zur innerbetrieblichen Datenmigration aufbereiten.
Im Bereich Anlagenorientierte Fertigung können die Absolventinnen und Absolventen Konstante und Variable in einer Datenstruktur mittels einer anlagenspezifischen Programmiersprache darstellen und ihre Befehlsstrukturen anwenden. Sie können projektorientiert programmieren, um die Auswahl serieller Fertigungsverfahren zu treffen, Verfahrensparameter festzulegen und produktionstechnisch umzusetzen und zu bewerten.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
„Deutsch und Kommunikation“, „Englisch“, „Geografie, Geschichte und Politische Bildung“, „Angewandte Mathematik“, „Naturwissenschaftliche Grundlagen“, „Angewandte Informatik“ und „Ethik“.
Siehe Anlage 1.
Siehe BGBl. Nr. 37/1989 idgF.
Siehe Anlage 1.
Werkstätte und Produktionstechnik ist ausstattungs- und projektbezogen unter Führung folgender Werkstätten umzusetzen:
CNC-Werkstätte, Furnier- und Beschichtungswerkstätte, Handwerkstätte, Maschinenwerkstätte, Mess- und Prüfwerkstätte, Möbelbauwerkstätte, Werkstätte für Innenausbau, Werkstätte für Oberflächenbehandlung, Werkstätte zur Bearbeitung nicht holzbasierender Werkstoffe, Zuschnittwerkstätte.
Die Schülerinnen und Schüler können die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.
Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung, Sicherheitsunterweisung, Einschulung.
1. Klasse (1. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können
– ausgehend von Fertigungsunterlagen aus dem Bereich Konstruktive Umsetzung und Arbeitsvorbereitung durch Einsatz handwerklicher Fertigkeiten und Maschinen unter Berücksichtigung der Sicherheitsvorschriften Werkstücke anfertigen;
– einfache Oberflächentechniken anwenden und deren Qualität beurteilen.
Fertigung einfacher Werkstücke, Handhabung, Wartung und Instandhaltung der grundlegenden Werkzeuge, Einrichtungen, Arbeitsbehelfe, analoge Geräte und Maschinen, einfache Techniken der Oberflächenbehandlung.
2. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können
– ausgehend von Fertigungsunterlagen aus dem Bereich Konstruktive Umsetzung und Arbeitsvorbereitung durch Einsatz handwerklicher Fertigkeiten und Maschinen unter Berücksichtigung der Sicherheitsvorschriften Werkstücke anfertigen;
– einfache Oberflächentechniken anwenden und deren Qualität beurteilen.
Fertigung einfacher Werkstücke, Handhabung, Wartung und Instandhaltung der grundlegenden Werkzeuge, Einrichtungen, Arbeitsbehelfe, analoge Geräte und Maschinen, einfache Techniken der Oberflächenbehandlung.
2. Klasse:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können
– ausgehend von Fertigungsunterlagen aus dem Bereich Konstruktive Umsetzung und Arbeitsvorbereitung durch Einsatz handwerklicher Fertigkeiten und Maschinen unter Berücksichtigung der Sicherheitsvorschriften Werkstücke anfertigen;
– technisch unterstützte Oberflächentechniken anwenden und deren Qualität beurteilen.
Fertigung einfacher Möbel unter Einsatz von Standardmaschinen, Bedienung von komplexen Maschinen und Geräten sowie von Maschinen für die Oberflächenvergütung, des Furnierens und der Oberflächenbeschichtung, Techniken der Oberflächenbehandlung.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können
– ausgehend von Fertigungsunterlagen aus dem Bereich Konstruktive Umsetzung und Arbeitsvorbereitung Möbelstücke anfertigen;
– komplexe Maschinen unter Berücksichtigung der Sicherheitsvorschriften prozess- und materialgerecht einsetzen;
– technisch unterstützte Oberflächentechniken anwenden und deren Qualität beurteilen.
Fertigung von Möbeln mit Fronten und beweglichen Teilen, Bedienung, Wartung und Instandhaltung von komplexen Maschinen und Geräten für den Zuschnitt, die Kanten und Oberflächen, spezielle Techniken der Oberflächenbehandlung.
3. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können
– ausgehend von Fertigungsunterlagen Möbelstücke anfertigen und kennen die Handhabung von Werkzeugen und Einrichtungen für nicht holzbasierende Werkstoffe;
– die Auswahl serieller Fertigungsverfahren treffen und produktionstechnisch umsetzen;
– materialspezifische Oberflächentechniken anwenden und die Qualität beurteilen.
Einzel- und Einbaumöbel, Handhabung der grundlegenden materialspezifischen Werkzeuge, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe, Bedienung von numerisch gesteuerten Maschinen, werkstück- und materialspezifische Oberflächen.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können
– ausgehend von Fertigungsunterlagen Möbelstücke und raumgestaltende Bauteile anfertigen;
– bauliche Gegebenheiten berücksichtigen und diverse Montagetechniken anwenden;
– die Auswahl serieller Fertigungsverfahren treffen, Verfahrensparameter festlegen und produktionstechnisch umsetzen.
Funktions- und Sondermöbel, Verkleidungs- und Belagsarbeiten, computerunterstützte Fertigung einfacher Werkstücke, Zuschnitt und Ausbeuteoptimierung.
4. Klasse – Kompetenzmodul 7:
7. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können
– ausgehend von Fertigungsunterlagen Möbel und Einrichtungen anfertigen;
– die Auswahl serieller Fertigungsverfahren treffen, Verfahrensparameter festlegen und produktionstechnisch umsetzen.
Prototypenbau, Teilefertigung.
8. Semester – gemäß Stundentafel I.2:
Die Schülerinnen und Schüler können
– ausgehend von Fertigungsunterlagen Möbel, Einrichtungen und raumbildende Bauteile anfertigen.
Prototypenbau, Teilefertigung, Trennelemente.
1. Klasse (1. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Konstruktion
– Massivholzverbindungen unter Berücksichtigung der Materialeigenschaften verstehen und anwenden.
Bereich Konstruktive Umsetzung und Arbeitsvorbereitung
– aus dem Bereich Konstruktion Fertigungsunterlagen erarbeiten.
Bereich Konstruktion:
Massivholzverbindungen.
Bereich Konstruktive Umsetzung und Arbeitsvorbereitung:
Händische Erfassung von Produktionsdaten, Werkstättenordnung.
2. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Konstruktion
– Verbindungen von Holzwerkstoffen unter Berücksichtigung der Materialeigenschaften verstehen und anwenden.
Bereich Konstruktive Umsetzung und Arbeitsvorbereitung
– aus dem Bereich Konstruktion Fertigungsunterlagen erarbeiten.
Bereich Konstruktion:
Verbindungen von Massivholz und Holzwerkstoffplatten, Verbindungstechniken.
Bereich Konstruktive Umsetzung und Arbeitsvorbereitung:
Händische Erfassung von Produktionsdaten.
2. Klasse:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Konstruktion
– Konstruktionsweisen und Konstruktionsregeln unter Berücksichtigung der Materialeigenschaften von Holz und Holzwerkstoffen sowie deren Kombinationen verstehen und anwenden.
Bereich Konstruktive Umsetzung und Arbeitsvorbereitung
– aus dem Bereich Konstruktion Fertigungsunterlagen erarbeiten.
Bereich Konstruktion:
Möbelbauarten (zB Bretterbau, Rahmenbau, Stollenbau, Plattenbau).
Bereich Konstruktive Umsetzung und Arbeitsvorbereitung:
Projekte aus dem Bereich Konstruktion.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Konstruktion
– Konstruktionsweisen und Konstruktionsregeln unter Berücksichtigung beweglicher Teile verstehen und anwenden.
Bereich Konstruktive Umsetzung und Arbeitsvorbereitung
– aus dem Bereich Konstruktion Fertigungsunterlagen erarbeiten.
Bereich Konstruktion:
Drehtüren, Schiebetüren, Klappen, Rollläden, Schubkästen und deren Beschläge.
Bereich Konstruktive Umsetzung und Arbeitsvorbereitung:
Projekte aus dem Bereich Konstruktion.
3. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Konstruktion
– Konstruktionsweisen und Konstruktionsregeln unter Berücksichtigung holzbasierender und nicht holzbasierender Werkstoffe verstehen und anwenden.
Bereich Konstruktive Umsetzung und Arbeitsvorbereitung
– aus dem Bereich Konstruktion Konstruktionsvorschläge und Fertigungsunterlagen ausgehend von gestalterischen Vorgaben erarbeiten.
Bereich Konstruktion:
Einzel- und Einbaumöbel.
Bereich Konstruktive Umsetzung und Arbeitsvorbereitung:
Projekte aus dem Bereich Konstruktion.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Konstruktion
– Konstruktionsweisen und Konstruktionsregeln unter Berücksichtigung holzbasierender und nicht holzbasierender Werkstoffe verstehen sowie Vorschriften und bauliche Gegebenheiten berücksichtigen.
Bereich Konstruktive Umsetzung und Arbeitsvorbereitung
– aus dem Bereich Konstruktion Konstruktionsvorschläge und Fertigungsunterlagen ausgehend von gestalterischen Vorgaben erarbeiten.
Bereich Konstruktion:
Funktions- und Sondermöbel, Verkleidungs- und Belagsarbeiten.
Bereich Konstruktive Umsetzung und Arbeitsvorbereitung:
Projekte aus dem Bereich Konstruktion.
4. Klasse – Kompetenzmodul 7:
7. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Konstruktion
– Konstruktionsweisen und Konstruktionsregeln verstehen und Vorschriften und bauliche Gegebenheiten berücksichtigen.
Bereich Konstruktive Umsetzung und Arbeitsvorbereitung
– aus dem Bereich Konstruktion Konstruktionsvorschläge und Fertigungsunterlagen ausgehend von gestalterischen Vorgaben erarbeiten.
Bereich Konstruktion:
Mobile und fixe, nicht tragende Trennwände.
Bereich Konstruktive Umsetzung und Arbeitsvorbereitung:
Projekte aus dem Bereich Konstruktion.
8. Semester – gemäß Stundentafel I.2:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Konstruktion
– Konstruktionsweisen und Konstruktionsregeln verstehen sowie Vorschriften und bauliche Gegebenheiten berücksichtigen.
Bereich Konstruktive Umsetzung und Arbeitsvorbereitung
– aus dem Bereich Konstruktion Konstruktionsvorschläge und Fertigungsunterlagen ausgehend von gestalterischen Vorgaben erarbeiten.
Bereich Konstruktion:
Kombination verschiedener Innenausbauelemente (zB Schrankwände, Raumteiler, Verkleidungen, Türen).
Bereich Konstruktive Umsetzung und Arbeitsvorbereitung:
Projekte aus dem Bereich Konstruktion.
Werkstätte und Produktionstechnik ist ausstattungs- und projektbezogen unter Führung folgender Werkstätten umzusetzen:
Bautischlerwerkstätte, CNC-Werkstätte, Holzbauwerkstätte, Maschinenwerkstätte, Mess- und Prüfwerkstätte, Zuschnittwerkstätte.
Die Schülerinnen und Schüler können
– die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.
Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung, Sicherheitsunterweisung, Einschulung.
3. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können
– ausgehend von Fertigungsunterlagen Bautischlerarbeiten anfertigen.
Elemente aus dem Bereich Konstruktion.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können
– ausgehend von Fertigungsunterlagen Bautischlerarbeiten fertigen.
Elemente aus dem Bereich Konstruktion.
4. Klasse – Kompetenzmodul 7:
8. Semester – gemäß Stundentafel I.2:
Die Schülerinnen und Schüler können
– ausgehend von Fertigungsunterlagen Elemente der Bautischlerei fertigen und einbauen.
Prototypenbau, Elemente aus dem Bereich Konstruktion.
3. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Konstruktion
– Konstruktionsweisen und Konstruktionsregeln von Elementen der Bautischlerei für das Gebäudeinnere unter Berücksichtigung bauphysikalischer Zusammenhänge und normativer Auflagen verstehen.
Bereich Konstruktive Umsetzung und Arbeitsvorbereitung
– aus dem Bereich Konstruktion Konstruktionsvorschläge und Fertigungsunterlagen ausgehend von gestalterischen Vorgaben erarbeiten.
Bereich Konstruktion:
Innentüren, Stöcke, Zargen.
Bereich Konstruktive Umsetzung und Arbeitsvorbereitung:
Projekte aus dem Bereich Konstruktion.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Konstruktion
– Konstruktionsweisen und Konstruktionsregeln von Elementen der Bautischlerei für die Gebäudehülle unter Einbeziehung bauphysikalischer Zusammenhänge und normativer Auflagen verstehen.
Bereich Konstruktive Umsetzung und Arbeitsvorbereitung
– dem Bereich Konstruktion Konstruktionsvorschläge und Fertigungsunterlagen ausgehend von gestalterischen Vorgaben erarbeiten.
Bereich Konstruktion:
Außenfenster, Außentüren, Stöcke.
Bereich Konstruktive Umsetzung und Arbeitsvorbereitung:
Händische Erfassung von Produktionsdaten.
4. Klasse – Kompetenzmodul 7:
7. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Konstruktion
– Konstruktionsweisen und Konstruktionsregeln für den Einbau von Elementen der Bautischlerei im Gebäudeinneren unter Berücksichtigung baulicher Gegebenheiten und unter Einbeziehung bauphysikalischer Zusammenhänge und normativer Auflagen sowie die Notwendigkeit der gewerkeübergreifenden Koordination verstehen.
Bereich Konstruktive Umsetzung und Arbeitsvorbereitung
– aus dem Bereich Konstruktion Konstruktionsvorschläge und Fertigungsunterlagen ausgehend von gestalterischen Vorgaben erarbeiten.
Bereich Konstruktion:
Einbau von Elementen im Gebäudeinneren, Bauwerksfuge.
Bereich Konstruktive Umsetzung und Arbeitsvorbereitung:
Projekte aus dem Bereich Konstruktion.
8. Semester – gemäß Stundentafel I.2:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Konstruktion
– Konstruktionsweisen und Konstruktionsregeln für den Einbau von Elementen der Bautischlerei in die Gebäudehülle unter Berücksichtigung baulicher Gegebenheiten und unter Einbeziehung bauphysikalischer Zusammenhänge und normativer Auflagen sowie die Notwendigkeit der gewerkeübergreifenden Koordination verstehen;
– die Grundlagen des Treppenbaus verstehen.
Bereich Konstruktive Umsetzung und Arbeitsvorbereitung
– aus dem Bereich Konstruktion Konstruktionsvorschläge und Fertigungsunterlagen ausgehend von gestalterischen Vorgaben erarbeiten.
Bereich Konstruktion:
Einbau, Bauwerksfuge, Schwelle, Grundlagen des Treppenbaus.
Bereich Konstruktive Umsetzung und Arbeitsvorbereitung:
Projekte aus dem Bereich Konstruktion.
1. Klasse (1. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Angewandtes Darstellen und Konstruieren
– eine aussagekräftige Handzeichnung als Aufmaßskizze proportions- bzw. maßstabsgerecht ausführen, Planungsaufgaben in Einzelschritte zerlegen und für deren normgemäße technische, händische Darstellung geeignete Methoden und Maßstäbe auswählen, zuordnen und anwenden sowie diese in Kenntnis der Kriterien der Schriftgestaltung beschriften und bemaßen;
– einfache räumlich konstruktive Aufgabenstellungen erfassen und Lösungen erarbeiten.
Bereich Angewandtes Darstellen und Konstruieren:
Projektionsarten (zB orthogonale Parallelprojektion), Freihanderfassung und -darstellung von Objekten, händische Plandarstellung, normgemäße Darstellung von Plänen.
2. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Angewandtes Darstellen und Konstruieren
– eine aussagekräftige Handzeichnung als Entwurfs- und Aufmaßskizze proportions- bzw. maßstabsgerecht ausführen;
– einfache räumlich konstruktive Aufgabenstellungen erfassen und Lösungen erarbeiten.
Bereich Angewandtes Darstellen und Konstruieren:
Projektionsarten (zB schräge Parallelprojektion), Freihanderfassung und -darstellung von Objekten, händische Plandarstellung.
2. Klasse:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Angewandtes Darstellen und Konstruieren
– computerunterstützt eine aussagekräftige 2D-Zeichnung erstellen;
– Planungsaufgaben in Einzelschritte zerlegen und normgemäß darstellen;
– einfache geometrische Verfahren anwenden.
Bereich Angewandtes Darstellen und Konstruieren:
Computerunterstütze normgemäße 2D-Darstellung von Plänen, Methoden zur Ermittlung der wahren Größen, Winkeln und Längen.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Angewandtes Darstellen und Konstruieren
– computerunterstützt eine aussagekräftige Zeichnung zweidimensional als Entwurfs- und Detailzeichnung anfertigen und dreidimensionale Schaubilder erstellen sowie diese mit geeigneten Methoden kommunizieren.
Bereich Angewandtes Darstellen und Konstruieren:
Computerunterstütze Darstellung von 2D-Plänen, einfache 3D-Darstellung einzelner Objekte, Layoutgestaltung, Ausgabemöglichkeiten, digitale Kommunikation.
3. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Angewandtes Darstellen und Konstruieren
– Visualisierungen von Einzelobjekten perspektivisch und mit grafischen Mitteln erstellen.
Bereich Gestalterische und kulturelle Grundlagen
– die Grundlagen der Gestaltungslehre und Proportionsmethoden verstehen und kennen den Zusammenhang zwischen Material und Gestaltung.
Bereich Angewandtes Darstellen und Konstruieren:
Einfache händische und computergestützte Perspektivkonstruktionen und Visualisierungstechniken, grafische Ausarbeitungen.
Bereich Gestalterische und kulturelle Grundlagen:
Möbelentwurf, Materialwahl, Form, Farbe, Proportionsregeln.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Angewandtes Darstellen und Konstruieren
– Visualisierungen von Elementen des Innenausbaus und der Bautischlerei perspektivisch und mit grafischen Mitteln erstellen.
Bereich Gestalterische und kulturelle Grundlagen
– die Stilepochen und die dafür typischen Merkmale bezogen auf Möbel wiedergeben;
– Möbelentwürfe unter Berücksichtigung von ergonomischen Erfordernissen erstellen.
Bereich Angewandtes Darstellen und Konstruieren:
Händische und computergestützte Perspektivkonstruktionen und Visualisierungstechniken, grafische Ausarbeitungen.
Bereich Gestalterische und kulturelle Grundlagen:
Möbelstile ab dem 19. Jahrhundert, Möbelentwurf.
4. Klasse – Kompetenzmodul 7:
7. Semester – gemäß Stundentafel I.2:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Entwurf
– Materialien auswählen und damit Räume und Objekte gestalten;
– die Kriterien von Funktionalität, Ergonomie, Konstruktion, Ökologie und Ökonomie bei gestalterischen Aufgaben anwenden.
Bereich Angewandte Darstellung
– projektbezogen geeignete Präsentations- und Darstellungstechniken anwenden.
Bereich Entwurf:
Entwürfe im Bereich des Möbel- und Innenausbaus.
Bereich Angewandte Darstellung:
Dokumentation, Arbeitsmodelle.
8. Semester – gemäß Stundentafel I.2:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Entwurf
– Materialien auswählen und damit Räume und Objekte gestalten;
– projektbezogen die Kriterien von Funktionalität, Ergonomie, Konstruktion, Ökologie und Ökonomie bei gestalterischen Aufgaben anwenden.
Bereich Angewandte Darstellung
– projektbezogen geeignete Präsentations- und Darstellungstechniken anwenden.
Bereich Entwurf:
Entwürfe im Bereich des Möbel- und Innenausbaus.
Bereich Angewandte Darstellung:
Präsentation, Layouttechniken.
1. Klasse (1. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Materialtechnologie
– die gebräuchlichsten und marktüblichen Materialien und Produkte sowie Hilfsstoffe ihren Eigenschaften entsprechend anwenden.
Bereich Werkzeuge, Maschinen und Anlagen
– die gebräuchlichsten und marktüblichen Werkzeuge und Maschinen in ihrer Anwendung und Funktionsweise verstehen.
Bereich Gefahrenverhütung
– Gefahren im Umgang mit marktüblichen Werkzeugen, Maschinen und Werkstoffen einschätzen und entsprechende Maßnahmen setzen.
Bereich Materialtechnologie:
Holz (Wald, Einschnitte, Handelsformen, Güteklassen, Messen, Aufbau und Eigenschaften, Fehler, Krankheiten, Schädlinge).
Bereich Werkzeuge, Maschinen und Anlagen:
Handwerkzeuge.
Bereich Gefahrenverhütung:
Einschlägigen technischen Normen, Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften.
2. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Materialtechnologie
– die gebräuchlichsten und marktüblichen Materialien und Produkte sowie Hilfsstoffe ihren Eigenschaften entsprechend anwenden.
Bereich Werkzeuge, Maschinen und Anlagen
– die gebräuchlichsten und marktüblichen Werkzeuge und Maschinen in ihrer Anwendung und Funktionsweise verstehen.
Bereich Gefahrenverhütung
– Gefahren im Umgang mit marktüblichen Werkzeugen, Maschinen und Werkstoffen einschätzen und entsprechende Maßnahmen setzen.
Bereich Materialtechnologie:
Holz (Lagerung, natürliche Holztrocknung, heimische Holzarten), natürliche Klebstoffe und Leime, PVAC-Leime, Massivholzplatten, naturnahe Oberflächenbehandlung.
Bereich Werkzeuge, Maschinen und Anlagen:
Schneidengeometrie an Handwerkzeugen, Handmaschinen.
Bereich Gefahrenverhütung:
Einschlägige technische Normen, Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften.
2. Klasse:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Materialtechnologie
– die gebräuchlichsten und marktüblichen Materialien und Produkte sowie Hilfsstoffe ihren Eigenschaften entsprechend anwenden.
Bereich Werkzeuge, Maschinen und Anlagen
– die gebräuchlichsten und marktüblichen Werkzeuge und Maschinen in ihrer Anwendung und Funktionsweise verstehen.
Bereich Gefahrenverhütung
– Gefahren im Umgang mit marktüblichen Werkzeugen, Maschinen und Anlagen sowie Werkstoffen einschätzen und entsprechende Maßnahmen setzen.
Bereich Materialtechnologie:
Furniere, Plattenwerkstoffe (Span- und Faserplatten), synthetische Klebstoffe und Leime.
Bereich Werkzeuge, Maschinen und Anlagen:
Stationäre Standardmaschinen, Handmaschinen, Zerspanungsfaktoren, Elektrizität, Antriebsarten, Kraftübertragung.
Bereich Gefahrenverhütung:
Einschlägige technischen Normen sowie Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften für die Bereiche Materialtechnologie sowie Werkzeuge, Maschinen und Anlagen.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Materialtechnologie
– die gebräuchlichsten und marktüblichen Materialien und Produkte sowie Hilfsstoffe ihren Eigenschaften entsprechend anwenden.
Bereich Werkzeuge, Maschinen und Anlagen
– die gebräuchlichsten und marktüblichen Werkzeuge und Maschinen in ihrer Anwendung und Funktionsweise verstehen.
Bereich Gefahrenverhütung
– Gefahren im Umgang mit marktüblichen Werkzeugen, Maschinen und Anlagen sowie Werkstoffen einschätzen und entsprechende Maßnahmen setzen.
Bereich Materialtechnologie:
Halb- und Fertigprodukte, ausländische Holzarten, Oberflächenprodukte (zB Lack).
Bereich Werkzeuge, Maschinen und Anlagen:
Applikationsgeräte.
Bereich Gefahrenverhütung:
Einschlägige technischen Normen sowie Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften für die Bereiche Materialtechnologie sowie Werkzeuge, Maschinen und Anlagen.
3. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Materialtechnologie
– die gebräuchlichsten und marktüblichen Materialien und Produkte sowie Hilfsstoffe ihren Eigenschaften entsprechend anwenden und beurteilen.
Bereich Werkzeuge, Maschinen und Anlagen
– die gebräuchlichsten und marktüblichen Werkzeuge und Maschinen in ihrer Anwendung und Funktionsweise verstehen.
Bereich Gefahrenverhütung
– Gefahren im Umgang mit marktüblichen Werkzeugen, Maschinen und Anlagen sowie Werkstoffen einschätzen und entsprechende Maßnahmen setzen.
Bereich Materialtechnologie:
HPL-Platten, Mineralwerkstoffplatten, Leichtbauplatten und Gipskartonplatten, Hilfs- und Betriebsstoffe für die Oberflächenbehandlung.
Bereich Werkzeuge, Maschinen und Anlagen:
Sondermaschinen, CNC gesteuerte Maschinen, Schleifmaschinen.
Bereich Gefahrenverhütung:
Einschlägige technischen Normen sowie Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften für die Bereiche Materialtechnologie sowie Werkzeuge, Maschinen und Anlagen.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Materialtechnologie
– die gebräuchlichsten und marktüblichen Materialien und Produkte sowie Hilfsstoffe ihren Eigenschaften entsprechend anwenden und beurteilen.
Bereich Werkzeuge, Maschinen und Anlagen
– die gebräuchlichsten und marktüblichen Werkzeuge und Maschinen in ihrer Anwendung und Funktionsweise verstehen.
Bereich Gefahrenverhütung
– Gefahren im Umgang mit marktüblichen Werkzeugen Maschinen und Anlagen sowie Werkstoffen einschätzen und entsprechende Maßnahmen setzen.
Bereich Materialtechnologie:
Holz- und Brandschutzmittel, nicht holzbasierende Werkstoffe (zB Kunststoffe, Glas), Verbindungs- und Befestigungsmittel.
Bereich Werkzeuge, Maschinen und Anlagen:
Lacklager, Lackieranlagen, Holztrocknungsanlagen.
Bereich Gefahrenverhütung:
Einschlägige technischen Normen sowie Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften für die Bereiche Materialtechnologie sowie Werkzeuge, Maschinen und Anlagen.
4. Klasse – Kompetenzmodul 7:
7. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Materialtechnologie
– die gebräuchlichsten und marktüblichen Materialien und Produkte sowie Hilfsstoffe ihren Eigenschaften entsprechend anwenden und beurteilen.
Bereich Werkzeuge, Maschinen und Anlagen
– die gebräuchlichsten und marktüblichen Werkzeuge und Maschinen in ihrer Anwendung und Funktionsweise verstehen.
Bereich Gefahrenverhütung
– Gefahren im Umgang mit marktüblichen Werkzeugen Maschinen und Anlagen einschätzen und entsprechende Maßnahmen setzen.
Bereich Materialtechnologie:
Nicht holzbasierende Werkstoffe (zB Metalle, Textilen, Leder/Kunstleder, natürliche und synthetische Gesteine), Dicht- und Dämmstoffe.
Bereich Werkzeuge, Maschinen und Anlagen:
Betriebsanlagen (zB Versorgung, Entsorgung, Absaugung).
Bereich Gefahrenverhütung:
Einschlägige technischen Normen sowie Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften aus den Bereichen Materialtechnologie sowie Werkzeuge, Maschinen und Anlagen.
8. Semester – gemäß Stundentafel I.2:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Materialtechnologie
– die gebräuchlichsten und marktüblichen Materialien und Produkte sowie Hilfsstoffe ihren Eigenschaften entsprechend anwenden und beurteilen.
Bereich Werkzeuge, Maschinen und Anlagen
– die gebräuchlichsten und marktüblichen Werkzeuge und Maschinen in ihrer Anwendung und Funktionsweise verstehen.
Bereich Gefahrenverhütung
– Gefahren im Umgang mit marktüblichen Werkzeugen Maschinen und Anlagen einschätzen und entsprechende Maßnahmen setzen.
Bereich Materialtechnologie:
Leichtbauplatten.
Bereich Werkzeuge, Maschinen und Anlagen:
Betriebsanlagen und Ausstattung (zB Transporteinrichtungen, Hydraulik, Pneumatik).
Bereich Gefahrenverhütung
Einschlägige technischen Normen sowie Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften aus den Bereichen Materialtechnologie und Werkzeuge, Maschinen und Anlagen.
3. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Werkzeuge und Methoden des Projektmanagements
– Methoden und Werkzeuge zur Planung und Organisation verstehen und kennen die Notwendigkeit und Vorteile projektorientierten Arbeitens;
– Projektaufgaben und -abläufe strukturieren.
Bereich Projektdurchführung
– Methoden und Werkzeuge des Projektmanagements anwenden;
– im Team arbeiten.
Bereich Werkzeuge und Methoden des Projektmanagements:
Zieldefinition, Projektorganisation, Steuerung und Kontrolle, Kommunikation und Dokumentation, Instrumente (Projektstrukturplan, Meilensteinplan, Projektablaufplan, Termin- und Kostenplan).
Bereich Projektdurchführung:
Projekte aus dem fachtheoretischen bzw. fachpraktischen Unterricht.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Werkzeuge und Methoden des Projektmanagements
– Qualitätssicherungssysteme erklären.
Bereich Projektdurchführung
– bei der Qualitätsplanung, der Qualitätsbewertung sowie der Einführung und Qualitätsüberwachung mitwirken.
Bereich Werkzeuge und Methoden des Projektmanagements:
Qualitätsbereiche (Produktqualität, Servicequalität, Fertigungsqualität, Organisationsqualität, Mitarbeiterqualität), Qualitätssicherung (Gesetze, Verordnungen, Normen, Vorschriften, Maßnahmen, Überprüfung).
Bereich Projektdurchführung
Qualitätssichernde Methoden, Dokumentation, Projekte aus dem fachtheoretischen bzw. fachpraktischen Unterricht.
Gemäß Stundentafel I.1.
Siehe Anlage 1.
Gemäß Stundentafel I.2.
3. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Arbeitsvorbereitung
– computerunterstützt Produktionsabläufe nach handwerklichen und technischen Gesichtspunkten planen.
Bereich Anlagenorientierte Fertigung
– Konstante und Variable in einer Datenstruktur mittels einer anlagenspezifischen Programmiersprache darstellen und ihre Befehlsstrukturen anwenden.
Bereich Arbeitsvorbereitung:
Computerunterstützte Erfassung von Produktionsdaten zur Arbeitsvorbereitung mittels branchenspezifischer Software.
Bereich Anlagenorientierte Fertigung
Einsatz branchenspezifischer Software im 2D-Bereich zur anlagenorientierten Fertigung.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Arbeitsvorbereitung
– computerunterstützt Produktionsabläufe planen, nach handwerklichen, wirtschaftlichen und technischen Gesichtspunkten beurteilen und dokumentieren.
Bereich Anlagenorientierte Fertigung
– Konstante und Variable in einer Datenstruktur mittels einer anlagenspezifischen Programmiersprache darstellen und ihre Befehlsstrukturen anwenden.
Bereich Arbeitsvorbereitung:
Computerunterstützte Erfassung von Produktionsdaten zur Arbeitsvorbereitung mittels branchenspezifischer Software.
Bereich Anlagenorientierte Fertigung:
Zuschnitt- und Ausbeuteoptimierung, Einsatz branchenspezifischer Software im 2D-Bereich zur anlagenorienteierten Fertigung.
4. Klasse – Kompetenzmodul 7:
7. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Arbeitsvorbereitung
– computerunterstützt Produktionsabläufe planen, nach handwerklichen, wirtschaftlichen und technischen Gesichtspunkten beurteilen und dokumentieren sowie alternative Fertigungskonzepte erarbeiten.
Bereich Anlagenorientierte Fertigung
– Konstante und Variable in einer Datenstruktur mittels einer anlagenspezifischen Programmiersprache darstellen und ihre Befehlsstrukturen anwenden.
Bereich Arbeitsvorbereitung:
Einsatz branchenspezifischer Software zum Datenexport und Datentransfer.
Bereich Anlagenorientierte Fertigung:
Einsatz branchenspezifischer Software im 2D- und 3D-Bereich zur anlagenorientierten Fertigung.
8. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Arbeitsvorbereitung
– computerunterstützt Produktionsabläufe planen, nach handwerklichen, wirtschaftlichen und technischen Gesichtspunkten beurteilen und dokumentieren sowie alternative Fertigungskonzepte erarbeiten und die gewonnenen Datenstrukturen zur innerbetrieblichen Datenmigration aufbereiten.
Bereich Anlagenorientierte Fertigung
– Konstante und Variable in einer Datenstruktur mittels einer anlagenspezifischen Programmiersprache darstellen und ihre Befehlsstrukturen anwenden.
– projektorientiert programmieren, um die Auswahl serieller Fertigungsverfahren zu treffen, Verfahrensparameter festzulegen und produktionstechnisch umzusetzen und zu bewerten.
Bereich Arbeitsvorbereitung:
Einsatz branchenspezifischer Software zum Datenexport und Datentransfer.
Bereich Anlagenorientierte Fertigung
Einsatz branchenspezifischer Software im 2D- und 3D-Bereich zur anlagenorienteierten Fertigung.
Gemäß Stundentafel I.2.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe BGBl. Nr. 37/1989 idgF.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Für die weiteren Pflichtgegenstände und die verbindliche Übung sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff gemäß Abschnitt IX Unterabschnitt A bis C anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.
Für die Freigegenstände und unverbindlichen Übungen sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff gemäß Abschnitt IX Unterabschnitt E und F anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.
(Gesamtsemesterwochenstundenzahl und Semesterwochenstunden der einzelnen Unterrichtsgegenstände)
| Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung | Semesterwochenstunden | Summe | Lehrverpflichtungsgruppe | ||||||||||
| Klasse | |||||||||||||
| 1. | 2. | 3. | 4. | ||||||||||
| Semester | |||||||||||||
| 1. | 2. | 3. | 4. | 5. | 6. | 7. | |||||||
| A. | Allgemeinbildende Pflichtgegenstände | ||||||||||||
| 1. | Religion/Ethik 6 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 1 | 13 | (III)/III | |||
| 2. | Deutsch und Kommunikation | 3 | 3 | 3 | 3 | 2 | 2 | 2 | 18 | (I) | |||
| 3. | Englisch | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | – | 12 | (I) | |||
| 4. | Geografie, Geschichte und Politische Bildung | 2 | 2 | 1 | 1 | – | – | – | 6 | (III) | |||
| 5. | Bewegung und Sport | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 1 | 13 | (IVa) | |||
| 6. | Angewandte Mathematik | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | – | 12 | (I) | |||
| 7. | Naturwissenschaftliche Grundlagen | 2 | 2 | – | – | – | – | – | 4 | (II) | |||
| 8. | Angewandte Informatik | 2 | 2 | – | – | – | – | – | 4 | (I) | |||
| B. | Fachpraxis und Fachtheorie | ||||||||||||
| 1. | Unternehmensführung | – | – | 2 | 2 | 2 | 2 | 1 | 9 | II | |||
| 2. | Entwurf und Gestaltung | ||||||||||||
| 2.a | Entwurf und Gestaltung – Atelier und Produktion | 12 | 12 | 14 | 14 | 15 | 15 | 5 | 87 | IV | |||
| 2.b | Entwurf und Gestaltung 2 3 | 5 (2) | 5 (2) | 4 (2) | 4 (2) | 5 (2) | 5 (2) | 3 (2) | 31 | II bzw. I | |||
| 3. | Technologie | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 1 | 13 | (I) | |||
| 4. | Kunstgeschichte und Designtheorie | – | – | 1 | 1 | 2 | 2 | 1 | 7 | (III) | |||
| 5. | Betriebspraxis | – | – | – | – | – | – | 20 | 20 | IV | |||
| C. | Verbindliche Übung | ||||||||||||
| 1. | Soziale und personale Kompetenz 4 | 1 (1) | 1 (1) | 1 (1) | 1 (1) | – | – | – | 4 | III | |||
| Gesamtsemesterwochen-stundenzahl | 37 | 37 | 36 | 36 | 36 | 36 | 35 | 253 | |||||
| D. | Pflichtpraktikum | mindestens 4 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Eintritt in die 4. Klasse | |||||||||||
| Freigegenstände, Unverbindliche Übungen, Förderunterricht | Semesterwochenstunden | Lehrverpflichtungsgruppe | |||||||||||
| Klasse | |||||||||||||
| 1. | 2. | 3. | 4. | ||||||||||
| Semester | |||||||||||||
| 1. | 2. | 3. | 4. | 5. | 6. | 7. | |||||||
| E. | Freigegenstände | ||||||||||||
| 1. | Englisch | – | – | – | – | 2 | 2 | – | (I) | ||||
| 2. | Projektmanagement | – | – | – | – | – | 2 | 1 | III | ||||
| 3. | Entrepreneurship | – | – | – | – | 2 | 2 | – | III | ||||
| 4. | Mitarbeiterführung und -ausbildung | – | – | – | – | 1 | 1 | – | III | ||||
| F. | Unverbindliche Übungen | ||||||||||||
| 1. | Bewegung und Sport | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | (IVa) | ||||
| 2. | Sprachtraining Deutsch | 2 | 2 | 2 | 2 | – | – | – | II | ||||
| G. | Förderunterricht 5 | ||||||||||||
| 1. | Deutsch und Kommunikation | ||||||||||||
| 2. | Englisch | ||||||||||||
| 3. | Angewandte Mathematik | ||||||||||||
| 4. | Fachtheoretische Pflichtgegenstände | ||||||||||||
______________________
1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel gemäß Abschnitt IV abgewichen werden.
2 Mit Übungen.
3 Mit Medienlabor im Ausmaß der in Klammern angeführten Semesterwochenstunden. Die Lehrverpflichtungsgruppe I bezieht sich auf die in Klammern angeführten Semesterwochenstunden. Teilung in Schülergruppen wie im Laboratorium.
4 Mit Übungen sowie in Verbindung und inhaltlicher Abstimmung mit einem oder mehreren der in den Abschnitten A. bzw. B. angeführten Pflichtgegenständen.
5 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.
6 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen.
Stundentafel der Deutschförderklasse
| Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung | Wochenstunden pro Semester | Lehrverpflichtungsgruppen |
| 1. Deutsch in der Deutschförderklasse | 20 | (I) |
| 2. Religion | 2 | (III) |
| 3. Weitere Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung 1 | x 2 | Einstufung wie entsprechende/r Pflichtgegenstand, Verbindliche Übung |
| Gesamtsemesterwochenstundenzahl | x 3 | |
| Freigegenstände und Unverbindliche Übungen 4 | ||
______________________________
1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion) sowie die verbindliche Übung gemäß der Stundentafel der 3,5-jährigen Fachschule für Vergolden und Schriftdesign; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände sowie der verbindlichen Übung erfolgt durch die Schulleitung.
2 Die Festlegung der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen weiteren Pflichtgegenstände sowie die verbindliche Übung entfallen, erfolgt durch die Schulleitung; die Semesterwochenstunden der weiteren Pflichtgegenstände sowie der verbindlichen Übung ergeben sich aus der Differenz zur Gesamtsemesterwochenstundenzahl.
3 Die Gesamtsemesterwochenstundenzahl entspricht jener des jeweiligen Semesters gemäß der Stundentafel der 3,5-jährigen Fachschule für Vergolden und Schriftdesign.“
4 Wie Stundentafel der 3,5-jährigen Fachschule für Vergolden und Schriftdesign.
(Gesamtsemesterwochenstundenzahl und Semesterwochenstunden der einzelnen Unterrichtsgegenstände)
| Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung | Semesterwochenstunden | Summe | Lehrverpflichtungsgruppe | ||||||||
| Klasse | |||||||||||
| 1. | 2. | 3. | 4. | ||||||||
| Semester | |||||||||||
____________________
1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel gemäß Abschnitt IV abgewichen werden.
2 Mit Übungen.
3 Mit Medienlabor im Ausmaß der in Klammern angeführten Semesterwochenstunden. Die Lehrverpflichtungsgruppe I bezieht sich auf die in Klammern angeführten Semesterwochenstunden. Teilung in Schülergruppen wie im Laboratorium.
4 Von der Schülerin/vom Schüler ist ein alternativer Pflichtgegenstand zu wählen.
5 Mit Übungen sowie in Verbindung und inhaltlicher Abstimmung mit einem oder mehreren der in den Abschnitten A. bzw. B. angeführten Pflichtgegenständen.
6 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr, Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.
7 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen.
Stundentafel der Deutschförderklasse
| Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung | Wochenstunden pro Semester | Lehrverpflichtungsgruppen |
| 1. Deutsch in der Deutschförderklasse | 20 | (I) |
| 2. Religion | 2 | (III) |
| 3. Weitere Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung 1 | x 2 | Einstufung wie entsprechende/r Pflichtgegenstand, Verbindliche Übung |
| Gesamtsemesterwochenstundenzahl | x 3 | |
| Freigegenstände und Unverbindliche Übungen 4 | ||
______________________________
1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion) sowie die verbindliche Übung gemäß der Stundentafel der 4-jährigen Fachschule für Vergolden und Schriftdesign; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände sowie der verbindlichen Übung erfolgt durch die Schulleitung.
2 Die Festlegung der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen weiteren Pflichtgegenstände sowie die verbindliche Übung entfallen, erfolgt durch die Schulleitung; die Semesterwochenstunden der weiteren Pflichtgegenstände sowie der verbindlichen Übung ergeben sich aus der Differenz zur Gesamtsemesterwochenstundenzahl.
3 Die Gesamtsemesterwochenstundenzahl entspricht jener des jeweiligen Semesters gemäß der Stundentafel der 4-jährigen Fachschule für Vergolden und Schriftdesign.
4 Wie Stundentafel der 4-jährigen Fachschule für Vergolden und Schriftdesign.
Siehe Anlage 1.
Das fachbezogene Qualifikationsprofil des Lehrplans gemäß Stundentafel I.1 erfüllt zumindest die Anforderungen einer facheinschlägigen Lehrabschlussprüfung (vgl. BGBl. II Nr. 177/2005 idgF sowie BGBl. II Nr. 272/2013 und Nr. 361/2013 idgF). Für den Bereich der beruflichen Qualifikationen, des Arbeitsrechts einschließlich der Kollektivverträge sowie des Sozialversicherungsrechts wird mit dem Zeugnis der Abschlussprüfung zumindest der Nachweis einer mit einer facheinschlägigen Lehrabschlussprüfung abgeschlossenen beruflichen Ausbildung gemäß § 34a Berufsausbildungsgesetz, BGBl. Nr. 142/1969 idgF erbracht.
Darüber hinausgehend werden den Absolventinnen und Absolventen mit dem Unterricht gemäß Stundentafel I.2 in der 4. Klasse zusätzliche Kompetenzen vermittelt (vgl. BGBl. II Nr. 181/2012 idgF sowie BGBl. II Nr. 272/2013 idgF), die spezifischen Anforderungen des regionalen Arbeitsmarktes in besonderer Weise Rechnung tragen.
Die Fachschule für Vergolden und Schriftdesign ist eine technische, gewerbliche und künstlerische Ausbildung, die fachpraktische und fachtheoretische Kenntnisse und Fähigkeiten miteinander verknüpft. Darüber hinaus werden die Grundlagen zur unternehmerischen Selbstständigkeit geschaffen. Die Praxisnähe der Ausbildung wird durch die Betriebspraxis in besonderer Weise vertieft. Die Absolventinnen und Absolventen werden durch die praktische Ausbildung besonders befähigt, Aufgaben im Bereich der Planung, Ausführung und Abrechnung in gewerblichen, technischen und kunsthandwerklichen Unternehmen, die im Rahmen der gebundenen Gewerbe gemäß Gewerbeordnung taxativ aufgelistet sind, tätig zu werden. Weitere Betätigungsfelder finden sich im fachlichen Umfeld der Lack- und einschlägigen Baustoffindustrie sowie bei öffentlichen Institutionen und Ämtern im Bereich facheinschlägiger Tätigkeiten des Baunebengewerbes.
Die Absolventinnen und Absolventen der Fachschule für Vergolden und Schriftdesign können eigenständig Tätigkeiten auf dem Gebiet der Angewandten Malerei und Beschichtungstechnik ausführen. Die Einsatzgebiete liegen im Bereich der Umsetzung und der Mitarbeit an der Planung und Ausführung von Arbeiten der Malerei, Beschichtungstechnik, Vergoldung und dem Schriftdesign einschließlich der Tätigkeiten der Arbeitsvorbereitung, Ausführung und Abrechnung mit der entsprechenden Qualitätssicherung. Die Erstellung von erforderlichen Dokumentationen im Fachbereich zählt ebenfalls zu den Kernkompetenzen.
Für die selbstständige Ausübung von Gewerben ist der Nachweis der allgemeinen und besonderen Voraussetzungen erforderlich. Unter anderem ist im Bereich der besonderen Voraussetzungen der Nachweis der betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Kenntnisse vorgesehen. (§ 23 Abs. 1 GewO – „Unternehmerprüfung“). Gemäß § 8 Abs. 2 der Unternehmerprüfungsordnung, BGBl. Nr. 453/1993 idgF, führt der erfolgreiche Abschluss der technischen, gewerblichen und kunstgewerblichen Fachschulen gemäß § 58 des Schulorganisationsgesetzes zum Entfall des Prüfungsteiles „Unternehmerprüfung“.
Im Bereich Recht können die Absolventinnen und Absolventen die Voraussetzungen für den Abschluss und die Erfüllung eines Vertrages erläutern sowie Gewährleistungs-, Garantie- und Schadenersatzansprüche geltend machen. Sie können die verschiedenen Rechtsformen von Unternehmen und deren Organisation erläutern, sich Informationen aus dem Firmenbuch beschaffen. Sie können die wesentlichen Bestimmungen des Arbeitsrechts, des Gewerberechts und des Insolvenzrechts erläutern und im beruflichen Umfeld einsetzen.
Im Bereich Wirtschaft und Betriebstechnik können die Absolventinnen und Absolventen die Struktur des Jahresabschlusses beschreiben, aus betriebswirtschaftlichen Kennzahlen Schlussfolgerungen ziehen und die Ergebniswirksamkeit von einfachen Geschäftsfällen auf den Jahresabschluss beurteilen. Sie können die wichtigsten Kostenbegriffe erklären, eine einfache Kostenstellenrechnung durchführen, mit vorgegebenen Daten Kalkulationen durchführen, Deckungsbeiträge ermitteln und beurteilen. Sie können die verschiedenen Erscheinungsformen der Ertragsteuern erläutern, das System der Umsatzsteuer, der Personalnebenkosten und den Aufbau einfacher Lohn- und Gehaltsabrechnungen erklären. Sie können die Funktionsweise der Marketing-Instrumente erläutern, einfache Organigramme und Abläufe in Unternehmen interpretieren, Ziele und Aufgaben der Logistik sowie Vertriebs- und Beschaffungsprozesse beschreiben. Außerdem können Sie Gestaltungsgrundsätze der Produktion beschreiben, Methoden der Zeitermittlung erläutern, Arbeitspläne erstellen und Methoden des Projektmanagements und Qualitätsmanagements beschreiben und anwenden.
Im Bereich Freihandzeichnen, Entwurf und Medienlabor können sich die Absolventinnen und Absolventen eine Basis aneignen und diese in der Entwurfs- und Gestaltungstätigkeit anwenden. Sie sind in der Lage, grafische Entwurfsmodelle in verschiedenen Materialien anzufertigen und umzusetzen sowie komplexe Entwürfe grafisch und digital weiterzuverarbeiten. Sie können geeignete Präsentationsmedien anwenden und weiterentwickeln. Sie beherrschen spezielle Kenntnisse, Methoden und zeitgemäße Technologien in der praktischen Handhabung von Materialien, Maschinen und Werkzeugen zu handwerklichen Gestaltungsprozessen. Sie können Arbeitsprozesse und den Laborbetrieb nach technischen, wirtschaftlichen und ökologischen Kriterien beurteilen und in exakter Fachsprache dokumentieren. Im Bereich Medienlabor wenden sie Apparate und Werkzeuge sowie Software an. Sie beherrschen die Grundlagen der Ausstellungsgestaltung, deren Konzeption und Kalkulation. Sie beherrschen die Grundlagen der Fotografie und Videotechnik. Im Bereich Freihandzeichnen können sie Objekte zeichnerisch erfassen, deren Proportionen und Räumlichkeiten richtig darstellen, alle Formen der zeichnerischen Perspektive anwenden und künstlerische Zeichnungen in unterschiedlichen Techniken anfertigen.
Im Bereich Vergolden, Schriftdesign und kunsthandwerkliche Malerei können die Absolventinnen und Absolventen die Bereiche in der Planung und Ausführung von Malerei, Beschichtungstechnik, Vergoldung und dem Schriftdesign benennen und dokumentieren, Grundbegriffe erfassen und den einzelnen praktischen Arbeitsschritten zuordnen. Sie können die gebräuchlichsten Materialien, Beschichtungsstoffe, Beschichtungsträger und Beschichtungssysteme und ihre Eigenschaften erfassen und erläutern. Sie sind in der Lage, einschlägige Regelwerke und Bearbeitungs- und Verarbeitungsrichtlinien anzugeben und anzuwenden. Sie können Beschichtungsmaterialien für die Verwendung gebrauchsfertig aufbereiten und farbliche Vorgaben erfüllen. Sie können Untergrundprüfungen vornehmen und Mängel an Untergrund- und Beschichtung beseitigen. Sie sind vertraut im Umgang mit fachspezifischen Geräten, Werkzeugen, Gerüsten und Aufstiegshilfen. Sie können verschiedene Untergründe beurteilen, Altbeschichtungen fachgerecht entfernen und für nachfolgende Beschichtungen vorbereiten. Sie können Mal- und Anstrichtechniken sowie Spritz- und Lackiertechniken technisch korrekt durchführen.
Im Bereich Schilderherstellen und Schriftdesign können die Absolventinnen und Absolventen Arbeitsabläufe planen, vorbereiten und dokumentieren sowie Fachbegriffe des Schriftdesigns und der Schilderherstellung benennen und die Materialien und Werkstoffe zuordnen. Sie beherrschen gebräuchliche Beschriftungstechniken, die Herstellung von Schildern und plastischen Buchstaben. Sie können mit den gebräuchlichen Maschinen und EDV-Geräten umgehen und diese fachmännisch einsetzen und warten. Sie beherrschen das Schreiben von Urkunden und Textdokumenten mit Feder- und Pinselschrift. Sie sind in der Lage, Wandgestaltungen unter Einbeziehung von Schrift und Bild herzustellen.
Im Bereich Kunsthandwerkliche Malerei können die Absolventinnen und Absolventen Arbeitsabläufe planen, vorbereiten und dokumentieren. Fachbegriffe der kunsthandwerklichen Maltechniken benennen und die dazu notwendigen Materialien und Werkstoffe zuordnen. Sie beherrschen den Umgang mit historischen und modernen Werkzeugen zur Erzeugung von kunsthandwerklichen Gestaltungen auf unterschiedlichen Untergründen. Sie sin in der Lage, plastische kunsthandwerkliche Gestaltungen mit Putzen und Kratzputztechniken herzustellen sowie einfache Freskomalereien auszuführen. Sie können illusionistische Malereien auf Wand- und Deckenflächen mit architektonischen Elementen ausführen.
Im Bereich Vergolden und Staffieren können die Absolventinnen und Absolventen Arbeitsabläufe planen, vorbereiten und dokumentieren. Fachbegriffe der Vergoldung benennen und die dazu notwendigen Materialien und Werkstoffe zuordnen. Sie können Öl- und Polimentvergoldungen auf unterschiedlichen Untergründen ausführen und die dazu notwendigen Materialien und Werkzeuge fachgerecht einsetzen. Sie können die wichtigsten Schmucktechniken des Vergolders herstellen und kombinieren. Sie sind in der Lage stilgerechte polychrome Fassungen an Figuren auszuführen und entsprechende Staffierungen anzubringen.
Im Bereich Vergolden, Schriftdesign und kunsthandwerkliche Malerei können die Absolventinnen und Absolventen komplexe Aufgabenstellungen in Kombination der drei Fachbereiche planen, vorbereiten, dokumentieren und ausführen. Sie können einfache Restaurierungsaufgaben und erhaltende Maßnahmen zum Schutz und Festigen von Untergründen ausführen. Sie können eigene malerische Techniken auf der Grundlage moderner Gestaltungstechniken entwickeln und umsetzen. Sie sind in der Lage Beschriftungen auf mehrdimensionalen Flächen aufzubringen und mit modernen Lichteffekten zu ergänzen und dabei die modernsten Werkezuge und Maschinen einzusetzen.
Im Bereich Freihandzeichnen, Entwurf und Medienlabor können die Absolventinnen und Absolventen umfangreiche Arbeitsaufträge kundenorientiert ausführen, malerische und grafische Objekte unter Berücksichtigung der Umgebung und Infrastruktur entwickeln und künstlerische Zeichnungen mit unterschiedlichen Techniken fertigen. Sie können Ausstellungen und Messestände vorbereiten und umsetzen.
Technologie:
Im Bereich Materialkunde können die Absolventinnen und Absolventen die Pigmente und Bindemittel erkennen und deren Eigenschaften und Anwendung benennen sowie notwendige Zusatzstoffe definieren und bestimmen. Sie können chemische und physikalische Grundbegriffe erklären und Zusammenhänge zwischen Untergrund und Beschichtungsstoff feststellen. Sie sind in der Lage Fachbegriffe im Fachgespräche sicher anzuwenden.
Im Bereich Arbeitstechnik können die Absolventinnen und Absolventen ihren Arbeitsplatz einrichten und organisieren. Sie kennen die notwendigen Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften in ihrem Ausbildungsbereich. Sie kennen die anwendungstechnischen Grundlagen von Beschichtungsmitteln und die Anwendbarkeit auf diversen Untergründen. Sie können Maschinen und Werkzeuge benennen und ihre Einsatzgebiete definieren. Sie sind in der Lage Beschichtungsschäden zu erkennen und zu beheben.
Im Bereich Kunsthandwerkliche Malerei können die Absolventinnen und Absolventen die Grundlagen der kunsthandwerklichen Techniken erklären und die notwendigen Materialien und Werkzeuge bestimmen. Sie können die Anwendung der Werkzeuge erklären und den Zusammenhang von Gestaltungseffekt und Material bzw. Werkzeug definieren. Sie kennen die historische Entwicklung der unterschiedlichen Maltechniken. Sie sind in der Lage die Renovierung und Restaurierung von kunsthandwerklichen Maltechniken zu erklären.
Im Bereich Schilderherstellung und Schriftdesign können die Absolventinnen und Absolventen die Grundlagen der Schilderherstellung und des Schriftdesigns erklären und die notwendigen Materialien und Werkzeuge bestimmen. Sie können den Einsatz von EDV-Anlagen zur Schilderherstellung bestimmen und deren Technik erklären. Sie kennen die Unterschiede der Materialien und Applikationsverfahren und deren Einsatzgebiete. Sie sind in der Lage die Herstellung von Schildern zu beschreiben und zu planen.
Im Bereich Vergolden und Staffieren können die Absolventinnen und Absolventen die Grundlagen des Vergoldens und Staffierens erklären und die notwendigen Materialien und Werkzeuge bestimmen. Sie können Untergründe benennen und materialtechnisch beschreiben. Sie können die Techniken des Vergoldens unterscheiden und deren Herstellung erklären sowie deren historische Entwicklung benennen. Sie sind in der Lage Materialien und Techniken zur Herstellung von Vergolder-Schmucktechniken zu erklären. Sie können stilgerechte Fassungen planen und dokumentieren.
Im Bereich Heraldik können die Absolventinnen und Absolventen die Grundlagen und die historische Entwicklung der Heraldik erklären. Anhand von Beispielen können sie Wappendarstellungen blasonieren und die Zusammenhänge von Form, Farbe und Metall erläutern. Sie erkennen Schildformen, Teilungen und Heroldsstücke und deren Abhängigkeiten. Sie sind in der Lage die Wappensymbolik zu erläutern und anzuwenden.
Im Bereich Farbenlehre können die Absolventinnen und Absolventen die Grundlagen der Farbenlehre erklären und die Zusammenhänge zwischen physikalischen Gesetzen und Farberscheinungen benennen. Sie können Farbharmonien bestimmen und im historischen Kontext einordnen, Farbkontraste und psychologische Farbwirkung erklären und die Gesetze der Farblehre anwenden.
Im Bereich Visuelle Kommunikation können die Absolventinnen und Absolventen die Grundlagen der visuellen Kommunikation erklären und praktisch anwenden. Sie können die Gesetze der visuellen Kommunikation benennen und die Wirkung auf den Betrachter erklären. Sie können semiotische und typografische Grundbegriffe einordnen und Wechselwirkung von Ordnungsprinzipien in der Bildgestaltung definieren. Sie können die Grundlagen verschiedener Harmoniegesetze benennen und den Golden Schnitt anwenden. Sie sind in der Lage Bildwerke zu analysieren und zu interpretieren.
Im Bereich Restaurierung und Konservierung können die Absolventinnen und Absolventen die Grundlagen der Restaurierungs- und Konservierungstechniken erklären und anwenden. Die dazu einsetzbaren Werkzeuge und Geräte bestimmen und Materialien unterscheiden. Sie können die Anwendung der unterschiedlichen Techniken erläutern. Sie kennen die notwendigen gesetzlichen Rahmenbedingungen bei Restaurierungsarbeiten und die notwendige Dokumentation der Arbeitsabläufe. Sie sind in der Lage Fachbegriffe zu erklären und sicher anzuwenden.
Im Bereich Grundbegriffe der Stilkunde und Kunstgeschichte kennen die Absolventinnen und Absolventen die wesentlichen Grundbegriffe der Stilkunde und Kunstgeschichte und sind in der Lage, einen zeitlichen Überblick über die relevanten Kunstepochen zu geben.
Im Bereich Grundlagen der Kunstepoche kennen die Absolventinnen und Absolventen die wesentlichen gesellschaftlichen, religiösen und politischen Hintergründe für das Entstehen der relevanten Kunstepochen.
Im Bereich Architektur kennen die Absolventinnen und Absolventen die zentralen architektonischen Elemente der relevanten Kunstepochen und der diversen Bauwerke.
Im Bereich Malerei, Skulptur und Plastik kennen die Absolventinnen und Absolventen die wesentlichen Merkmale der Malerei, des plastischen und skulpturalen Gestaltens der relevanten Kunstepochen.
Im Bereich Grundlagen der Kunstepoche kennen die Absolventinnen und Absolventen die wesentlichen gesellschaftlichen und politischen Hintergründe für das Entstehen der Kunstepochen des 20. Jahrhunderts.
Im Bereich Malerei, Skulptur und Plastik kennen die Absolventinnen und Absolventen die wesentlichen Merkmale der Malerei, des plastischen und skulpturalen Gestaltens der Kunstepochen des 20. Jahrhunderts.
Im Bereich Designtheorie können die Absolventinnen und Absolventen die Grundlagen der Designgeschichte erklären und im historischen Kontext einordnen. Sie können Funktionen von Design erklären und an ausgewählten Beispielen bestimmen. Sie erkennen anhand der Formensprache die zeitliche Einordnung und können Firmen und Gestalter benennen. Sie sind in der Lage die Grundzüge der Designtheorie in der eigenen Arbeit anzuwenden.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
„Deutsch und Kommunikation“, „Englisch“, „Geografie, Geschichte und Politische Bildung“, „Angewandte Mathematik“, „Naturwissenschaftliche Grundlagen“, „Angewandte Informatik“ und „Ethik“.
Siehe Anlage 1.
Siehe BGBl. Nr. 37/1989 idgF.
Siehe Anlage 1.
Die Schülerinnen und Schüler können
– die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
– die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.
Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung, Schutzmaßnahmen; technische Dokumentation, Einschulung; Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung; Pflege von Werkzeugen, Maschinen und Geräten; Recycling.
Herstellung von Malereien, Beschichtungen, Vergoldungen und Schriftgestaltungen des gesamten Fachbereiches an Bauobjekten und Bauteilen und von facheinschlägigen Produkten; Durchführung von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf Projektbasis und/oder Ablauf- und Organisationsplanung für die fachspezifischen praktischen Arbeiten der Baudurchführung unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungs- und Herstellungstechniken, Materialien und Prüfverfahren in den angeführten Werkstätten.
1. Klasse (1. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Freihandzeichnen, Entwurf und Medienlabor
– einfache Objekte zeichnerisch erfassen und wiedergeben;
– einfache Entwürfe grafisch und malerisch erstellen;
– einfache PowerPoint-Präsentationen planen und ausführen.
Bereich Vergolden, Schriftdesign und kunsthandwerkliche Malerei
– ihren Arbeitsplatz einrichten und die Werkstätte so organisieren, dass die Sicherheit und Unfallverhütung, sowie die Nachhaltigkeit und der Umweltschutz gewährleistet sind;
– unterschiedlichste Untergründe für nachfolgende Beschichtungen vorbereiten;
– Zusammenhänge zwischen Untergrund und Beschichtungstechnik erkennen.
Bereich Freihandzeichnen, Entwurf und Medienlabor:
Zeichnen einfacher Körper und Objekte; Erfassen von Proportionen und Räumlichkeiten; Anwendung verschiedener zeichnerischer und malerischer Mittel. Einfache grafische Entwurfsarbeiten.
Bereich Vergolden, Schriftdesign und kunsthandwerkliche Malerei:
Werkstätte „Kunsthandwerk und angewandte Malerei“ (Werkstattorganisation und Werkstattbetrieb; Sicherheitsbestimmungen und Unfallverhütung; Handhabung und Instandhaltung der Werkzeuge, Geräte und Kleinmaschinen; einfache Grundtechniken der Entschichtung, Schleifen, Abbrennen, Abbeizen; Glätten und Strukturieren von Untergründen durch Spachteln und Verputzen; Auswahl der richtigen Materialien und Werkzeuge).
2. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Freihandzeichnen, Entwurf und Medienlabor
– einfache Objekte zeichnerisch erfassen und wiedergeben;
– einfache Entwürfe grafisch und malerisch erstellen;
– einfache Grafiksoftware handhaben und anwenden.
Bereich Vergolden, Schriftdesign und kunsthandwerkliche Malerei
– einfache Gestaltungen mit Farbe umsetzen;
– durch Anwendung einfacher Übertragungstechniken Entwürfe maßstabgerecht umsetzen;
– die Grundtechniken der Beschichtung wie Streichen, Rollen und Spritzen ausführen;
– unterschiedlichste Untergründe beschichten und Zusammenhänge zwischen Untergrund und Beschichtungsmaterial erkennen.
Bereich Freihandzeichnen, Entwurf und Medienlabor:
Themenbezogene Aufgaben grafisch und malerisch darstellen und begründen; Kompositionsprinzipien auf einfache Entwürfe anwenden; Herstellen von Bitmap- bzw. Vektorgrafiken mit Grafiksoftware.
Bereich Vergolden, Schriftdesign und kunsthandwerkliche Malerei:
Werkstätte „Kunsthandwerk und angewandte Malerei“ (Umsetzung einfacher Gestaltungen mit Farbe und plastischen Massen; Applikationstechniken für Beschichtung mit Farbe wie Streichen, Rollen und Spritzen; Herstellen von Entwürfen und maßstabsgerechte Pausen; Herstellen von Farbmischungen und Farbharmonien; Handhabung und Instandhaltung der Werkzeuge, Geräte und Maschinen sowie Unfallverhütung).
2. Klasse:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Freihandzeichnen, Entwurf und Medienlabor
– komplexere Entwürfe und Studien anfertigen und begründen;
– Zeichnungen nach den Prinzipien der Stimmigkeit, Proportion und Perspektive herstellen;
– Entwürfe mit Grafikprogrammen realisieren;
– typografische Grundlagen im Schriftdesign umsetzen.
Bereich Schilderherstellen und Schriftdesign
– einfache Schilder herstellen und mit einem Schriftdesign versehen;
– Schrift händisch mit Pinsel und Feder schreiben;
– Schrift maschinell plotten und drucken;
– Maschinen und Werkzeuge gemäß den entsprechenden Werkstücken auswählen und sicher anwenden.
Bereich Kunsthandwerkliche Malerei
– einfache kunsthandwerkliche Gestaltungstechniken anwenden;
– Form- und Farbkomposition herstellen.
Bereich Freihandzeichnen, Entwurf und Medienlabor:
Entwürfe und Skizzen auf Papier und Umsetzung mit grafischen Mitteln; Entwürfe und Werkstattzeichnungen; Natur- und Detailstudien anfertigen, EDV-gestützte Entwurfsarbeit zur Entwicklung von Wort – Bild – Marken; einfache grafische Aufgabenstellungen.
Bereich Schilderherstellen und Schriftdesign:
Werkstätte „ Schilderherstellen und Schriftdesign “ (Herstellen von Schildern aus unterschiedlichen Materialien; Schriftschreiben mit Pinsel und Feder; Herstellen einfacher maschinell gefertigter Schriftformen durch Plotten und Drucken).
Bereich Kunsthandwerkliche Malerei:
Werkstätte „Kunsthandwerk und angewandte Malerei“ (einfache kunsthandwerkliche Gestaltungstechniken mit Modler, Kamm und Schwamm, Aufsetztechniken, Liniertechniken).
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Freihandzeichnen, Entwurf und Medienlabor
– themenbezogene Entwürfe und Studien unter Einbeziehung von Farbe und Struktur herstellen;
– komplexe Entwürfe mit Grafikprogrammen realisieren;
– die Grundlagen der Fotografie anwenden.
Bereich Schilderherstellen und Schriftdesign
– komplexe Schildformen herstellen und mit einem Schriftdesign gestalten;
– mehrere Schrifttechniken kombinieren und auch plastische Buchstaben herstellen;
– die erforderlichen Maschinen und Werkzeuge gemäß den entsprechenden Vorgaben auswählen und sicher anwenden.
Bereich Kunsthandwerkliche Malerei
– komplexere kunsthandwerkliche Gestaltungstechniken anwenden und dabei Materialkombinationen einsetzen.
Bereich Freihandzeichnen, Entwurf und Medienlabor:
Proportions- und Detailstudien; Licht und Schatten; Tiefendarstellungen; Entwurfsgestaltung unter Einbeziehung von Oberfläche und Farbe; komplexe grafische Entwurfsarbeit; EDV-gestützte Entwurfsarbeit zur Entwicklung von Wort – Bild – Marken; Techniken der Fotografie.
Bereich Schilderherstellen und Schriftdesign:
Werkstätte „Schilderherstellen und Schriftdesign “ (Herstellen von komplexen Schildern aus unterschiedlichen Materialien; Herstellen von hochwertigen Digitaldrucken; Umsetzung unterschiedlicher Applikationsverfahren; Wandgestaltungen mit Schrift und Bild).
Bereich Kunsthandwerkliche Malerei:
Werkstätte „Kunsthandwerk und angewandte Malerei “ (komplexe kunsthandwerkliche Gestaltungstechniken durch Kombination verschiedener Materialien und Werkzeuge).
3. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Freihandzeichnen, Entwurf und Medienlabor
– Arbeitsaufträge eigenständig bearbeiten;
– themenbezogene Entwürfe und Grafiken ausführen;
– grafische Porträt- und Körperstudien anfertigen;
– grafische Gestaltungen nach den Gesetzmäßigkeiten der Proportionslehre anfertigen;
– einfache Videofilme planen und herstellen.
Bereich Vergolden und Staffieren
– Öl- und Polimentvergoldungstechniken anwenden;
– Materialien dem Entwurf entsprechend auswählen und fachmännisch verarbeiten.
Bereich Kunsthandwerkliche Malerei
– plastisch wirkende Gestaltungen herstellen;
– unter Einbeziehung klassischer Techniken und digitaler Medien Entwürfe und Objekte präsentieren und dokumentieren.
Bereich Freihandzeichnen, Entwurf und Medienlabor:
Grafische Umsetzung eigenständiger Entwürfe; Grundbegriffe der klassischen Maltechniken. Anatomie- und Proportionsstudien; Aktzeichnen. Videofilme planen und herstellen.
Bereich Vergolden und Staffieren:
Werkstätte „Vergolden und Staffieren“ (Grundlagen der Öl- und Polimentvergoldung; einfache Gestaltungen durch Kombination verschiedener Metalle).
Bereich Kunsthandwerkliche Malerei:
Werkstätte „Kunsthandwerk und angewandte Malerei“ (plastisch wirkende Farbgestaltungen, Lüftlmalerei, Architekturmalerei; einfache Präsentationstechniken).
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Freihandzeichnen, Entwurf und Medienlabor
– komplexe Arbeitsaufträge eigenständig bearbeiten;
– themenbezogene Entwürfe und Studien ausführen;
– unterschiedliche Grafikprogramme anwenden;
– einfache Drucktechniken anwenden;
– komplexe Gestaltungen mittels Foto und Film erstellen.
Bereich Vergolden und Staffieren
– Schmucktechniken des Vergoldens wie Gravur-, Punzier- und Tremoliertechniken anfertigen;
– polychrome Fassungen an Figuren herstellen;
– Oberflächen stil- und objektgerecht mit feinen Metallauflagen gestalten.
Bereich Kunsthandwerkliche Malerei
– hochwertige Techniken im Bereich Sgraffito und Fresko herstellen;
– unterschiedliche kunsthandwerkliche Techniken mit Schrift und Gold kombinieren;
– plastisch wirkende Gestaltungen herstellen und sie mit heraldischen Komponenten kombinieren;
– Projekte unter Einbeziehung klassischer Techniken und digitaler Medien präsentieren und dokumentieren.
Bereich Freihandzeichnen, Entwurf und Medienlabor:
Grafische Gestaltung und Umsetzung eigenständiger Entwürfe; Drucktechniken; komplexe Projekte mit Foto und Film.
Bereich Vergolden und Staffieren:
Werkstätte „Vergolden“ (Vergolder-Schmucktechniken, Gravur-, Punzier- und Tremoliertechniken, Lüstrierungen; Herstellen polychromer Fassungen an plastischen Objekten)
Bereich Kunsthandwerkliche Malerei:
Werkstätte „Kunsthandwerk und angewandte Malerei“ (Sgraffito- und Freskotechnik nach einfachen Entwürfen; moderne Gestaltungstechniken durch Materialkombinationen).
4. Klasse – Kompetenzmodul 7:
7. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Freihandzeichnen, Entwurf und Medienlabor
– Arbeitsaufträge kundenorientiert entwickeln, ausführen, dokumentieren und präsentieren;
– malerische und grafische Objekte unter Berücksichtigung der Umgebung und Infrastruktur entwickeln;
– Objektpräsentationen planen und ausführen.
Bereich Vergolden, Schriftdesign und kunsthandwerkliche Malerei
– Arbeitsaufträge kundenorientiert entwickeln, ausführen, dokumentieren und präsentieren;
– Werkstoffe materialgerecht und unter Berücksichtigung ökonomischer und ökologischer Gesichtspunkte einsetzen und bearbeiten;
– 3-dimensionale Schriftgestaltungen inklusive Beleuchtungssysteme herstellen.
Bereich Freihandzeichnen, Entwurf und Medienlabor:
Zeichnerische Darstellung komplexer Entwürfe; maßstab- und perspektivengerechte Darstellung von Objekten in Raum; digitale Weiterverarbeitung und Präsentation der Entwurfsarbeit.
Bereich Vergolden, Schriftdesign und kunsthandwerkliche Malerei:
Werkstätte „Vergolden, Schriftdesign und kunsthandwerkliche Malerei“ (schwerpunktspezifische praktische Vertiefung; Vergoldungen an Objekten im profanen und sakralen Bereich; Aufarbeitung und Ergänzung bestehender Vergoldungen an plastischen Objekten. Herstellung großformatiger Schriftgestaltungen in Kombination mit kunsthandwerklichen Techniken. Instandhaltung, Konservierung und Ergänzung malerischer Objekte).
8. Semester – gemäß Stundentafel I.2:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Freihandzeichnen, Entwurf und Medienlabor
– umfangreiche Arbeitsaufträge kundenorientiert entwickeln, ausführen, dokumentieren und präsentieren;
– malerische und grafische Objekte unter Berücksichtigung der Umgebung und Infrastruktur entwickeln;
– Ausstellungen und Messestände vorbereiten und umsetzen;
– künstlerischen Zeichnungen mit unterschiedlichen Techniken fertigen.
Bereich Vergolden, Schriftdesign und kunsthandwerkliche Malerei
– komplexe Aufgabenstellungen bearbeiten, entwickeln, ausführen, dokumentieren und präsentieren;
– Vergoldungen und Staffierungen renovieren und restaurieren;
– erhaltende Maßnahmen zum Schutz und Festigen von Bildträgern einsetzen;
– unterschiedliche Techniken zum Freilegen von Untergründen anwenden;
– fachgerechte Dokumentationen herstellen;
– eigene malerischer Techniken unter Berücksichtigung moderner Gestaltungsgrundlagen entwickeln;
– großflächige Folienbeklebungen auf mehrdimensionalen Flächen herstellen.
Bereich Freihandzeichnen, Entwurf und Medienlabor:
Entwurfserstellung von Projekten im öffentlichen Raum; digitale Weiterverarbeitung und Präsentation von Projekten; Ausstellungskonzeption und Ausstellungsgestaltung; Messestände entwickeln und umsetzen; Anfertigen künstlerische Zeichnungen.
Bereich Vergolden, Schriftdesign und kunsthandwerkliche Malerei:
Werkstätte „Vergolden, Schriftdesign und kunsthandwerkliche Malerei“ (schwerpunktspezifische praktische Vertiefung; Vergoldungen an Objekten renovieren und restaurieren; erhaltende Maßnahmen zum Schutz, Konservieren, Restaurieren und Festigen von Bildträgern; Raumgestaltungen entwickeln und in unterschiedlichen Techniken umsetzen; Entwickeln eigener malerischer Techniken unter Berücksichtigung moderner Gestaltungsgrundlagen).
1. Klasse (1. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Arbeitstechnik
– ihren Arbeitsplatz einrichten und die Werkstätte so organisieren, dass die Sicherheit und Unfallverhütung sowie die Nachhaltigkeit und der Umweltschutz gewährleistet sind;
– den Einsatz von Werkzeuge und Maschinen sicher beherrschen;
– Anstrichmittel benennen und ihre Anwendung bestimmen.
Bereich Materialkunde
– die Einteilung der Pigmente benennen und ihre Eigenschaften definieren sowie deren Einsatzmöglichkeiten in der Praxis bestimmen;
– Fachbegriffe erklären und im Fachgespräch anwenden.
Bereich Arbeitstechnik:
Handwerkliche Arbeitstechniken, Werkzeuge, Maschinen und deren Anwendung und Instandhaltung.
Anwendungstechnische Grundlagen beim Einsatz von Beschichtungsmittel.
Bereich Materialkunde:
Einteilung der Pigmente und deren Zusammensetzung, Eigenschaften und Anwendung.
Herstellung und Anwendung der Beschichtungsmittel; Zusammensetzung von Anstrich- und Beschichtungsmitteln.
2. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Arbeitstechnik
– diverse Arten flüssiger bzw. pastöser Werkstoffe unterscheiden und diese im Bereich der Gestaltung anwenden;
– die Untergründe für Beschichtung im Fachbereich beschreiben und Einteilungen vornehmen;
– die Zusammenhänge zwischen Untergrund und Beschichtungsstoff erkennen;
– Leiter, Gerüste und Hebebühnen sachgemäß einsetzen und diese instandhalten.
Bereich Materialkunde
– die verschiedenen Hilfsstoffe und ihre Eigenschaften benennen sowie deren Einsatzmöglichkeiten in der praktischen Anwendung zuordnen;
– die Einteilung der Bindemittel benennen und ihre Eigenschaften definieren sowie deren Einsatzmöglichkeiten in der Praxis bestimmen.
Bereich Arbeitstechnik:
Anwenden flüssiger und pastöser Beschichtungsmittel, Glättungstechniken; Entschichtungstechniken; Beschichtungstechniken.
Untergründe – Eigenschaften und Behandlung; maschinelle Arbeitstechniken, Gerüste und Leitern.
Bereich Materialkunde:
Bindemittel und deren Einteilung, Zusammensetzung, Eigenschaften; Zusatzstoffe; Verdünnungsmittel.
2. Klasse:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Schilderherstellung und Schriftdesign
– die Grundlagen der Schilderherstellung erklären;
– die einfachen Techniken von Schriftgestaltungen erklären;
– Schriften im praktischen Bereich anwenden;
– die Materialien zur Herstellung von Schriftgestaltungen auswählen und benennen;
– Werkzeuge zur Herstellung von Beschriftungen benennen und handhaben.
Bereich Kunsthandwerkliche Malerei
– die Grundlagen der Gestaltung mit kunsthandwerklichen Techniken erklären;
– Materialien für einfache kunsthandwerkliche Techniken auswählen und benennen;
– die Herstellung einfacher kunsthandwerklicher Gestaltungstechniken erklären.
Bereich Schilderherstellung und Schriftdesign:
Grundlagen des Schriftdesign, Materialien (Anstrichmittel, Folien), Metallbearbeitung, händische und maschinelle Schreibetechniken, Werkzeuge, Maschinen für die Schilderherstellung und deren Anwendung und Instandhaltung.
Bereich Kunsthandwerkliche Malerei:
Einfache kunsthandwerklicher Techniken, Materialien, Untergründe, Werkzeuge und deren Handhabung.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Schilderherstellung und Schriftdesign
– die Grundlagen der Schriftgestaltung mit Drucktechniken erklären;
– einfache Schriftgestaltungen in Projekten planen und anwenden;
– verschiedene Applikationsverfahren benennen und einordnen;
– Materialien und Techniken für die Herstellung von Schilder mittels moderner Drucktechniken auswählen und benennen.
Bereich Kunsthandwerkliche Malerei
– die Herstellung komplexer kunsthandwerklichen Techniken erklären;
– Materialien und Werkzeuge für komplexe kunsthandwerkliche Techniken auswählen und benennen;
– komplexe kunsthandwerkliche Techniken erklären;
– die Renovierung und Restaurierung historischer kunsthandwerklicher Techniken erklären.
Bereich Schilderherstellung und Schriftdesign:
Digitaldruck, Folienschnitt, Schrifttechniken; Applikationsverfahren; Beschichtungsträger, Anwendungs-möglichkeiten; Werkzeuge, Maschinen und deren Anwendung und Instandhaltung.
Bereich Kunsthandwerkliche Malerei:
Seccomaltechnik, Freskomaltechnik, Sgraffitotechnik, historische Entwicklungen; Restaurierung von historischen Gestaltungstechniken; Projekte.
3. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Vergolden und Staffieren
– die Materialien und Techniken des Vergoldens unterscheiden und benennen;
– die Werkzeuge des Vergoldens auswählen und anwenden;
– Untergründe benennen und materialtechnisch beschreiben;
Bereich Heraldik
– die Grundlagen der Heraldik und ihre praktische Anwendung erklären;
– Wappendarstellungen beschreiben;
– die Wappensymbolik benennen und anwenden;
– Schildformen, Teilungen und Heroldsstücke erkennen.
Bereich Vergolden und Staffieren:
Grundlegende Techniken des Vergoldens, Untergrundvorbereitung, Materialien (Gold, Silber, Schlagmetalle); Schmucktechniken des Vergoldens.
Werkzeuge, Maschinen und deren Anwendung und Instandhaltung.
Bereich Heraldik:
Grundlagen der Heraldik; Wappensymbolik; Teilungen und Heroldsstücke; historische Entwicklungen; Blasonierung (Beschreibung eines Wappens).
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Vergolden und Staffieren
– vertiefende Grundlagen des Vergoldens und deren Anwendung erklären;
– historische Vergoldungstechniken erkennen und beschreiben;
– technische Abläufe des Vergoldens erklären;
– die Schmucktechniken des Vergolders benennen und die Herstellung erklären.
Bereich Farbenlehre
– die Grundlagen der Farblehre erklären und diese im praktischen Bereich anwenden;
– Farbharmonien herstellen und anwenden;
– farbpsychologische Grundlagen benennen;
– die physikalische Theorie des Lichts beschreiben.
Bereich Vergolden und Staffieren:
Moderne und historische Vergoldungstechniken; Schmucktechniken des Vergoldens; Beschichtungsträger; Anwendungsmöglichkeiten.
Bereich Farbenlehre:
Grundlagen der Farblehre; Phänomene der Farben; Farbtheorien, Farbpsychologie, physikalische Theorie des Lichtes, Farbharmonien, Farbkontraste.
4. Klasse – Kompetenzmodul 7:
7. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Visuelle Kommunikation
– die Grundlagen der visuellen Kommunikation erklären und diese praktisch anwenden;
– die Grundlagen der Semiotik und Typografie und deren Anwendungen im Schriftdesign erklären;
– das Harmoniegesetz des Goldenen Schnitts benennen und anwenden;
– Bildwerke analysieren und interpretieren.
Bereich Visuelle Kommunikation:
Grundlagen der visuellen Kommunikation; Abläufe der Wahrnehmung; visuelle Merkmale und deren Anwendung; Verbindung von Kommunikator und Perzipient durch visuelle Werke; geometrisch-optische Täuschungen.
Semiotik und Typografie und deren Anwendung; Goldener Schnitt und seine Anwendungen; Analyse und Interpretation von Bildwerken.
8. Semester – gemäß Stundentafel I.2:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Restaurierung und Konservierung
– die Grundlagen der Restaurierungs- und Konservierungstechnologie erklären und anwenden;
– Restaurierungstechniken in diversen Projekten umsetzen und dokumentieren;
– Fachbegriffe erklären und sicher anwenden;
– Umwelteinflüsse bestimmen;
– historische Materialien benennen und deren Herstellung erläutern.
Bereich Restaurierung und Konservierung:
Verfahren und Techniken im Bereich der Restaurierungs- und Konservierungstechnologien; stilgerechte Ergänzung erkennen; erhaltende Maßnahmen zum Schutz auszuwählen; Konservieren, Restaurieren und Festigen von Bildträgern; Einflüsse von Licht, Umwelt, Feuchtigkeit und Temperatur; Techniken zum Freilegen von Untergründen; entsprechende Dokumentation verfassen.
2. Klasse:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Grundbegriffe der Stilkunde und Kunstgeschichte
– die wesentlichen Grundbegriffe der Stilkunde und Kunstgeschichte nennen und einen zeitlichen Überblick über die verschiedenen Kunstepochen geben.
Bereich Grundlagen der Kunstepoche
– die wesentlichen gesellschaftlichen und religiösen Hintergründe für das Entstehen der Kunstepochen der Ägypter und der griechischen Antike nennen, erklären und in diversen Werken wiedererkennen.
Bereich Architektur
– die zentralen architektonischen Elemente der Kunstepochen der Ägypter und der griechischen Antike nennen, erklären und in diversen Bauwerken wiedererkennen.
Bereich Malerei, Skulptur und Plastik
– die wesentlichen Merkmale der Malerei sowie des plastischen und skulpturalen Gestaltens der Kunstepochen der Ägypter und der griechischen Antike nennen, erklären und in diversen Kunstwerken wiedererkennen.
Grundsätzliches der Kunstgeschichte, Überblick und Fachterminologie.
Kulturraum Ägypten, griechische Antike, kunstgeschichtlich relevante religiöse und gesellschaftliche Hintergründe sowie die wichtigsten Formen und Stilmerkmale dieser Epochen.
4. Semester –Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Grundlagen der Kunstepoche
– die wesentlichen gesellschaftlichen und religiösen Hintergründe für das Entstehen der Kunstepoche der römischen Antike, des Aufkommens der frühchristlich-byzantinischen Kultur und der Entstehung der Romanik nennen, erklären und in diversen Werken wiedererkennen.
Bereich Architektur
– die zentralen architektonischen Elemente der Kunstepochen der römischen Antike, der frühchristlich-byzantinischen Kultur und der Romanik nennen, erklären und in diversen Bauwerken wiedererkennen.
Bereich Malerei, Skulptur und Plastik
– die wesentlichen Merkmale der Malerei sowie des plastischen und skulpturalen Gestaltens der Kunstepochen der römischen Antike, der frühchristlich-byzantinischen Kultur und der Kunst der Romanik nennen, erklären und in diversen Kunstwerken wiedererkennen.
Kultur- und Kunstraum der römischen Antike, der frühchristlich-byzantinischen Kunst und der romanischen Kultur, kunstgeschichtlich relevante religiöse und gesellschaftliche Hintergründe sowie die wichtigsten Formen und Stilmerkmale dieser Epochen.
3. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Grundlagen der Kunstepoche
– die wesentlichen gesellschaftlichen und religiösen Hintergründe für das Entstehen der Kulturepochen der Gotik, der Renaissance und des Manierismus nennen, erklären und in diversen Werken wiedererkennen.
Bereich Architektur
– die zentralen architektonischen Elemente der Kulturepochen der Gotik, der Renaissance und des Manierismus nennen, erklären und in diversen Bauwerken wiedererkennen.
Bereich Malerei, Skulptur und Plastik
– die wesentlichen Merkmale der Malerei, des plastischen und skulpturalen Gestaltens der Kulturepochen der Gotik, der Renaissance und des Manierismus nennen, erklären und in diversen Kunstwerken wiedererkennen.
Kultur- und Kunstraum der Gotik, der Renaissance und des Manierismus, kunstgeschichtlich relevante religiöse und gesellschaftliche Hintergründe sowie die wichtigsten Formen und Stilmerkmale dieser Epochen.
6. Semester –Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Grundlagen der Kunstepoche
– die wesentlichen gesellschaftlichen und religiösen Hintergründe für das Entstehen der Kulturepochen Barock, Rokoko und Klassizismus nennen, erklären und in diversen Werken wiedererkennen.
Bereich Architektur
– die zentralen architektonischen Elemente der Kulturepochen Barock, Rokoko und Klassizismus nennen, erklären und in diversen Bauwerken wiedererkennen.
Bereich Malerei, Skulptur und Plastik
– die wesentlichen Merkmale der Malerei, des plastischen und skulpturalen Gestaltens der Kunstepochen Barock, Rokoko und Klassizismus nennen, erklären und in diversen Kunstwerken wiedererkennen.
Kultur- und Kunstraum der Kunst- und Kulturepochen Barock, Rokoko und Klassizismus, kunstgeschichtlich relevante religiöse und gesellschaftliche Hintergründe sowie die wichtigsten Formen und Stilmerkmale dieser Epochen.
4. Klasse – Kompetenzmodul 7:
7. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Grundlagen der Kunstepoche
– die wesentlichen gesellschaftlichen und religiösen Hintergründe für das Entstehen der Kunstepochen des ausgehenden 19. Jahrhunderts und des Jugendstils nennen, erklären und in diversen Werken wiedererkennen.
Bereich Architektur
– die zentralen architektonischen Elemente der Kunstepoche des ausgehenden 19. Jahrhunderts und des Jugendstils nennen, erklären und in diversen Bauwerken wiedererkennen.
Bereich Malerei, Skulptur und Plastik
– die wesentlichen Merkmale der Malerei, des plastischen und skulpturalen Gestaltens der Kunstepochen des ausgehenden 19. Jahrhunderts und des Jugendstils nennen, erklären und in diversen Kunstwerken wiedererkennen.
Kultur- und Kunstraum des ausgehenden 19. Jahrhunderts (Romantik, Impressionismus ua.) und Jugendstils, kunstgeschichtlich relevante religiöse und gesellschaftliche Hintergründe sowie die wichtigsten Formen und Stilmerkmale dieser Epochen.
8. Semester – gemäß Stundentafel I.2:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Grundlagen der Kunstepoche
– die wesentlichen gesellschaftlichen und politischen Hintergründe für das Entstehen der Kunstepochen des 20. Jahrhunderts nennen, erklären und in diversen Werken wiedererkennen.
Bereich Malerei, Skulptur und Plastik
– die wesentlichen Merkmale der Malerei, des plastischen und skulpturalen Gestaltens der Kunstepochen des 20. Jahrhunderts nennen, erklären und in diversen Werken wiedererkennen.
Bereich Designtheorie
– die Grundzüge der Designgeschichte benennen;
– Funktionen von Design erklären und an ausgewählten Beispielen anwenden;
– die Formensprache des Designs anhand von Beispielen erkennen.
Kultur- und Kunstraum des 20. Jahrhunderts (Expressionismus, Dadaismus, Kubismus, Surrealismus, Pop-Art ua.), kunstgeschichtlich relevante religiöse und gesellschaftliche Hintergründe sowie die wichtigsten Formen und Stilmerkmale dieses Jahrhunderts.
Bereich Designtheorie:
Geschichte der Angewandten Kunst und des Design, der Funktion und der Formensprache von Kunst und Design.
Gemäß Stundentafel I.1.
Siehe Anlage 1.
Gemäß Stundentafel I.2.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe BGBl. Nr. 37/1989 idgF.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Für die weiteren Pflichtgegenstände und die verbindliche Übung sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff gemäß Abschnitt IX Unterabschnitt A bis C anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.
Für die Freigegenstände und unverbindlichen Übungen sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff gemäß Abschnitt IX Unterabschnitt E und F anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.
(Gesamtsemesterwochenstundenzahl und Semesterwochenstunden der einzelnen Unterrichtsgegenstände)
| Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung | Semesterwochenstunden | Summe | Lehrverpflichtungsruppe | ||||||
| Klasse | |||||||||
| 1. | 2. | 3. | |||||||
| Semester | |||||||||
| 1. | 2. | 3. | 4. | 5. | 6. | ||||
| A. | Allgemeinbildende Pflichtgegenstände | ||||||||
| 1. | Religion/Ethik 4 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 12 | (III)/III |
| 2. | Deutsch und Kommunikation | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 12 | (I) |
| 3. | Englisch | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 12 | (I) |
| 4. | Geografie, Geschichte und Politische Bildung | 2 | 2 | 1 | 1 | – | – | 6 | (III) |
| 5. | Bewegung und Sport | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 12 | (IVa) |
| 6. | Angewandte Mathematik | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 12 | (I) |
| 7. | Naturwissenschaftliche Grundlagen | 2 | 2 | – | – | – | – | 4 | (II) |
| 8. | Angewandte Informatik | 2 | 2 | – | – | – | – | 4 | I |
| 9. | Blindenspezifische Schriftsysteme | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 6 | (III) |
| 10. | Einführung in den Gebrauch von Hilfsmitteln für Menschen mit Sehbehinderung | 1 | 1 | – | – | – | – | 2 | (IV) |
| 11. | Orientierung und Mobilität | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 6 | (IV) |
| B. | Fachpraxis und Fachtheorie | ||||||||
| 1. | Unternehmensführung | – | – | 2 | 2 | 2 | 2 | 8 | II |
| 2. | Produktionsentwicklung und Design | 1 | 1 | 2 | 2 | 2 | 2 | 10 | IV |
| 3.a | Bindungslehre und Stoffkonstruktion – Werkstätte und Produktionstechnik | 6 | 6 | 8 | 8 | 8 | 8 | 44 | IV |
| 3.b | Bindungslehre und Stoffkonstruktion | 3 | 3 | 3 | 3 | 3 | 3 | 18 | (II) |
| 4.a | Technologie der Weberei und textile Faserstoffe – Werkstätte und Produktionstechnik | 5 | 5 | 6 | 6 | 8 | 8 | 38 | IV |
| 4.b | Technologie der Weberei und textile Faserstoffe | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 6 | (III) |
| C. | Verbindliche Übung | ||||||||
| 1. | Soziale und personale Kompetenz 2 | 1(1) | 1(1) | 1(1) | 1(1) | – | – | 4 | III |
| Gesamtsemesterwochenstundenzahl | 36 | 36 | 36 | 36 | 36 | 36 | 216 | ||
| D. | Pflichtpraktikum | mindestens 4 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Eintritt in die 3. Klasse | |||||||
| Freigegenstände, Unverbindliche Übungen, Förderunterricht | Semesterwochenstunden | Lehrverpflichtungsgruppe | |||||||
| Klasse | |||||||||
| 1. | 2. | 3. | |||||||
| Semester | |||||||||
| 1. | 2. | 3. | 4. | 5. | 6. | ||||
| E. | Freigegenstände | ||||||||
| 1. | Active English | 2 | 2 | 2 | 2 | 1 | 1 | (I) | |
| 2. | Blindenspezifische Schriftsysteme | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | (III) | |
| 3. | Projektmanagement | – | – | – | – | 2 | 2 | (III) | |
| 4. | Lebenspraktische Fertigkeiten | – | – | 2 | 2 | – | – | (IV) | |
| 5. | Mitarbeiterführung und -ausbildung | – | – | – | – | 1 | 1 | III | |
| F. | Unverbindliche Übungen | ||||||||
| 1. | Bewegung und Sport | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | (IVa) | |
| 2. | Sprachtraining Deutsch | 2 | 2 | 2 | 2 | – | – | II | |
| 3. | Spielmusik | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | (III) | |
| G. | Förderunterricht 3 | ||||||||
| 1. | Deutsch und Kommunikation | ||||||||
| 2. | Englisch | ||||||||
| 3. | Angewandte Mathematik | ||||||||
| 4. | Blindenspezifische Schriftsysteme | ||||||||
| 5. | Fachtheoretische Pflichtgegenstände | ||||||||
___________________
1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel gemäß Abschnitt IV abgewichen werden.
2 Mit Übungen sowie in Verbindung und inhaltlicher Abstimmung mit einem oder mehreren der in den Abschnitten A. bzw. B. angeführten Pflichtgegenständen.
3 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.
4 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen.
Stundentafel der Deutschförderklasse
| Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung | Wochenstunden pro Semester | Lehrverpflichtungsgruppen |
| 1. Deutsch in der Deutschförderklasse | 20 | (I) |
| 2. Religion | 2 | (III) |
| 3. Weitere Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung 1 | x 2 | Einstufung wie entsprechende/r Pflichtgegenstand, Verbindliche Übung |
| Gesamtsemesterwochenstundenzahl | x 3 | |
| Freigegenstände und Unverbindliche Übungen 4 | ||
______________________________
1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion) sowie die verbindliche Übung gemäß der Stundentafel der Fachschule für Weberei für blinde und sehbehinderte Menschen; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände sowie der verbindlichen Übung erfolgt durch die Schulleitung.
2 Die Festlegung der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen weiteren Pflichtgegenstände sowie die verbindliche Übung entfallen, erfolgt durch die Schulleitung; die Semesterwochenstunden der weiteren Pflichtgegenstände sowie der verbindlichen Übung ergeben sich aus der Differenz zur Gesamtsemesterwochenstundenzahl.
3 Die Gesamtsemesterwochenstundenzahl entspricht jener des jeweiligen Semesters gemäß der Stundentafel der Fachschule für Weberei für blinde und sehbehinderte Menschen.
4 Wie Stundentafel der Fachschule für Weberei für blinde und sehbehinderte Menschen.
Siehe Anlage 1.
Das fachbezogene Qualifikationsprofil des Lehrplans erfüllt zumindest die Anforderungen einer facheinschlägigen Lehrabschlussprüfung. Für den Bereich der beruflichen Qualifikationen, des Arbeitsrechts einschließlich der Kollektivverträge sowie des Sozialversicherungsrechts wird mit dem Zeugnis der Abschlussprüfung zumindest der Nachweis einer mit einer facheinschlägigen Lehrabschlussprüfung abgeschlossenen beruflichen Ausbildung gemäß § 34a Berufsausbildungsgesetz, BGBl. Nr. 142/1969 idgF erbracht.
Die Fachschule für Weberei ist eine schwerpunktmäßig auf den Erwerb von praktischen Fähigkeiten ausgerichtete Ausbildung.
Die Absolventinnen und Absolventen der Fachschule für Weberei können eigenverantwortlich Aufgaben der Planung und Fertigung von Erzeugnissen der Weberei sowie die Einstellung und Instandhaltung der Webstühle und der Hilfsmittel übernehmen.
Sie können im gestaltenden Handwerk, im Entwurf und in der Konstruktion von textilen Flächen, Fertigung und Ausfertigung von Produkten der Weberei, im Bereich des textilen Handels, sowie Schneidereien, Kostüm- und Theaterwerkstätten, Textilabteilungen von Möbelhäusern oder in der Kreativwirtschaft eingesetzt werden.
Auch die Dokumentation von planenden und ausführenden Tätigkeiten eines Webereibetriebes mittels Computer und einschlägiger Software, die Auswahl, Einstellung und Instandhaltung von Betriebseinrichtungen zählen zu den typischen Aufgabenbereichen der Absolventen und Absolventinnen der Fachschule für Weberei.
Die Anwendung einschlägiger Normen und Vorschriften sowie Schutzmaßnahmen sind integrierender Bestandteil aller Tätigkeiten.
Für die selbstständige Ausübung von Gewerben ist der Nachweis der allgemeinen und besonderen Voraussetzungen erforderlich. Unter anderem ist im Bereich der besonderen Voraussetzungen der Nachweis der betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Kenntnisse vorgesehen. (§ 23 Abs. 1 GewO – „Unternehmerprüfung“). Gemäß § 8 Abs. 2 der Unternehmerprüfungsordnung, BGBl. Nr. 453/1993 idgF, führt der erfolgreiche Abschluss der technischen, gewerblichen und kunstgewerblichen Fachschulen gemäß § 58 des Schulorganisationsgesetzes zum Entfall des Prüfungsteiles „Unternehmerprüfung“.
Im Bereich Recht können die Absolventinnen und Absolventen die Voraussetzungen für den Abschluss und die Erfüllung eines Vertrages erläutern sowie Gewährleistungs-, Garantie- und Schadenersatzansprüche geltend machen. Sie können die verschiedenen Rechtsformen von Unternehmen und deren Organisation erläutern, sich Informationen aus dem Firmenbuch beschaffen. Sie können die wesentlichen Bestimmungen des Arbeitsrechts, des Gewerberechts und des Insolvenzrechts erläutern und im beruflichen Umfeld einsetzen.
Im Bereich Wirtschaft und Betriebstechnik können die Absolventinnen und Absolventen die Struktur des Jahresabschlusses beschreiben, aus betriebswirtschaftlichen Kennzahlen Schlussfolgerungen ziehen und die Ergebniswirksamkeit von einfachen Geschäftsfällen auf den Jahresabschluss beurteilen. Sie können die wichtigsten Kostenbegriffe erklären, eine einfache Kostenstellenrechnung durchführen, mit vorgegebenen Daten Kalkulationen durchführen, Deckungsbeiträge ermitteln und beurteilen. Sie können die verschiedenen Erscheinungsformen der Ertragsteuern erläutern, das System der Umsatzsteuer, der Personalnebenkosten und den Aufbau einfacher Lohn- und Gehaltsabrechnungen erklären. Sie können die Funktionsweise der Marketing-Instrumente erläutern, einfache Organigramme und Abläufe in Unternehmen interpretieren, Ziele und Aufgaben der Logistik sowie Vertriebs- und Beschaffungsprozesse beschreiben. Außerdem können Sie Gestaltungsgrundsätze der Produktion beschreiben, Methoden der Zeitermittlung erläutern, Arbeitspläne erstellen und Methoden des Projektmanagements und Qualitätsmanagements beschreiben und anwenden.
Im Bereich Bindungslehre und Stoffkonstruktion können die Absolventinnen und Absolventen die technische Zeichnung eines Gewebes selbstständig erstellen, analysieren und darüber reflektieren. Auf Basis der Kenntnisse der Farbenlehre, der Grundbindungen und deren Ableitungen sowie der Grundregeln der Textilmusterung können sie eigene Entwürfe erstellen und mit fachspezifischer Software Patronen für die Herstellung der Webwaren anfertigen.
Die Absolventinnen und Absolventen erarbeiten verschiedene Arbeitstechniken unter Berücksichtigung von qualitätsorientierten, technischen und ökonomischen Gesichtspunkten, die zur Herstellung von Geweben am entsprechenden Webstuhl notwendig sind. Sie sind in der Lage, in fächerübergreifenden Projekten verschiedene Produkte professionell zu weben und auszufertigen und Kenntnisse und Erfahrungen über die Qualitätsprüfung gezielt einzusetzen sowie zu analysieren.
Im Bereich Technologie der Weberei und textile Faserstoffe können die Absolventinnen und Absolventen die Arbeitsvorgänge zur Gewebeherstellung beschreiben und die dazu nötigen Maschinen, Geräte und Hilfsmittel benennen. Sie kennen die bedeutendsten natürlichen und chemischen Fasern und können die Verfahren zur Fasergewinnung und deren entsprechenden Spinnverfahren erläutern sowie die Pflege der daraus hergestellten Stoffe erklären. Nach den Regeln des Textilkennzeichnungsgesetzes können sie Etiketten an Textilien analysieren sowie Etiketten für die gewebten Stoffe erstellen. Arbeitskonzepte können IT-unterstützt in komplexe Aufgabenstellungen integriert und dokumentiert werden.
Im Bereich Produktionstechnik und Design erzielen die Absolventinnen und Absolventen ein geschultes ästhetisches Farb- und Formverständnis sowie Sicherheit beim Planen und Umsetzen selbst entworfener Unikate. Die Anwendung der technischen Mittel in der Handweberei können sie dabei gezielt einsetzen. Das Arbeiten mit neuen Materialien fördert ihre Kreativität und erlaubt ihnen sowohl neuartige Produkte zu schaffen, als auch den Aspekt der Wirtschaftlichkeit zu berücksichtigen. Die Ausfertigung und Fertigstellung dieser Unikate können die Absolventinnen und Absolventen planen sowie durchführen. Sie kennen die berufseinschlägigen Sicherheitsvorschriften und gesundheitsrechtlichen Vorschriften, Umweltschutzmaßnahmen und Brandschutzvorschriften erläutern sowie gezielt anwenden.
Schulautonome Lehrplanbestimmungen (§ 6 Abs. 1 Schulorganisationsgesetz) eröffnen in dem vorgegebenen Rahmen Freiräume im Bereich der Stundentafel, der durch den Lehrplan geregelten Inhalte des Unterrichts (Lehrpläne der einzelnen Unterrichtsgegenstände), der Lern- und Arbeitsformen sowie der Lernorganisation. Die Nutzung dieser Freiräume hat auf der Grundlage eines Konzeptes zu erfolgen. Das Konzept hat die Anforderungen des regionalen Umfelds, insbesondere aber die Erfordernisse des Arbeitsmarktes im Bereich der technischen, gewerblichen und kunstgewerblichen Berufe, die Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler, der Schulpartner insgesamt sowie die personellen und materiellen Möglichkeiten des Schulstandortes zu berücksichtigen.
Schulautonome Lehrplanbestimmungen haben auf das allgemeine Bildungsziel und das fachbezogene Qualifikationsprofil, die damit verbundenen Berechtigungen, die Erhaltung der Übertrittmöglichkeiten zwischen Schulen sowie die Erfüllung der Bildungs- und Lehraufgaben Bedacht zu nehmen.
Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen können im Bereich der allgemeinbildenden Pflichtgegenstände, mit Ausnahme der Pflichtgegenstände „Religion“, „Ethik“ sowie „Bewegung und Sport“, Abweichungen von der Stundentafel unter Beachtung der Bildungs- und Lehraufgaben vorgenommen werden, indem die Aufteilung der Wochenstunden und die Verteilung des Lehrstoffs auf die Klassen bzw. Semester abweichend vorgenommen wird.
Anstelle des Pflichtgegenstandes „Englisch“ kann eine andere lebende Fremdsprache als Pflichtgegenstand festgelegt werden. In diesem Fall beziehen sich die Bestimmungen bezüglich integriertes Fremdsprachenlernen (CLIL) auf diese lebende Fremdsprache.
Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen können unter Beachtung der Bildungs- und Lehraufgaben im Bereich der fachpraktischen und fachtheoretischen Pflichtgegenstände Abweichungen von der Stundentafel nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen vorgenommen werden:
1. In den betreffenden Pflichtgegenständen ist es zulässig, die Aufteilung der Wochenstunden und die Verteilung des Lehrstoffs auf die Klassen bzw. Semester abweichend vorzunehmen.
2. Das Stundenausmaß der betreffenden Pflichtgegenstände (ausgenommen Pflichtgegenstand „Betriebspraxis“ und der Pflichtgegenstand „Unternehmensführung“) kann insgesamt um bis zu zehn Semesterwochenstunden im Verlauf der Ausbildung reduziert werden, um im Ausmaß der Reduktionen entweder zusätzliche Pflichtgegenstände einzuführen oder das Stundenausmaß von vorgesehenen Pflichtgegenständen zu erhöhen.
3. Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes „Betriebspraxis“ kann um bis 5 Semesterwochenstunden reduziert werden um im Ausmaß der Reduktion entweder zusätzliche Pflichtgegenstände einzuführen oder das Stundenausmaß von vorgesehenen Pflichtgegenständen zu erhöhen.
4. Bei Anwendung der in Z 2 und Z 3 genannten Maßnahmen ist zu beachten, dass die Gesamtsemesterwochenstundenzahl der Ausbildung erhalten bleibt. Die Reduktionen gemäß Z 2 unterliegen außerdem der Beschränkung, dass dadurch
– die Summe der Semesterwochenstunden je Pflichtgegenstand um nicht mehr als die Hälfte reduziert oder erhöht sowie
– weder die Zahl der geteilten Semesterwochenstunden noch die Zahl der zu bildenden Schüler- und Schülerinnengruppen erhöht werden darf.
Ferner können durch schulautonome Lehrplanbestimmungen Freigegenstände und Unverbindliche Übungen, ein Förderunterricht sowie ein geändertes Stundenausmaß in den, im Lehrplan vorgesehenen Freigegenständen, Unverbindlichen Übungen und Förderunterrichtsbereichen festgelegt werden.
Als fremdsprachlicher Schwerpunkt können in einzelnen Pflichtgegenständen (vorzugsweise in fachtheoretischen Pflichtgegenständen, aber auch in allgemein bildenden und fachpraktischen Pflichtgegenständen, ausgenommen jedoch die Pflichtgegenstände „Religion“, „Deutsch und Kommunikation“ und „Englisch“) ab der 2. Klasse bis zu 36 Unterrichtsstunden pro Klasse in Abstimmung mit dem Pflichtgegenstand „Englisch“ in englischer Sprache unterrichtet werden. Die Festlegung der Pflichtgegenstände und des Stundenausmaßes in den einzelnen Pflichtgegenständen und Klassen hat durch schulautonome Lehrplanbestimmungen zu erfolgen. Unberührt bleibt die Möglichkeit der Anordnung einer lebenden Fremdsprache als Unterrichtssprache gemäß § 16 Abs. 3 des Schulunterrichtsgesetzes.
Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen Änderungen gemäß Z 1 bis 3 des Absatzes „Schulautonome Abweichungen von der Stundentafel und vom Lehrstoff“ beschlossen werden, haben die schulautonomen Lehrplanbestimmungen auch die erforderlichen Regelungen hinsichtlich der Bildungs- und Lehraufgaben, der Lehrstoffumschreibungen sowie der didaktischen Grundsätze zu enthalten.
Bei Schaffung zusätzlicher Unterrichtsgegenstände und bei Veränderung bestehender Unterrichtsgegenstände ist auf das fachliche Ausbildungsziel des Lehrplanes zu achten.
Schülerinnen und Schüler sollen allgemeine oder fachliche Kompetenzen erwerben, die die in den anderen Pflichtgegenständen vermittelten Haltungen, Kenntnisse und Fertigkeiten unter Berücksichtigung regionaler Erfordernisse vertiefen oder ergänzen.
Die pädagogischen Möglichkeiten sollten so eingesetzt werden, dass insbesondere die Kooperationsfähigkeit, die gedankliche Mobilität sowie die Auseinandersetzung mit dem sozialen, ökonomischen und ökologischen Umfeld gefördert werden. Wo es das Sachgebiet zulässt, ist Projektunterricht auch klassenübergreifend oder geblockt zu empfehlen.
Soweit sich der Lehrstoff auf Inhalte erstreckt, die nicht innerhalb der lehrplanmäßig vorgesehenen Unterrichtsgegenstände durch entsprechende Erhöhung des Stundenausmaßes abgedeckt werden können, sind folgende zusätzliche Fachgebiete vorgesehen:
Fachgebiet „Fremdsprache“:
Eine weitere lebende Fremdsprache mit einer zum Pflichtgegenstand „Englisch“ analogen Gestaltung des Lehrstoffes und der didaktischen Grundsätze (Lehrverpflichtungsgruppe I).
Fachgebiet „Persönlichkeitsbildung“:
Förderung der Persönlichkeitsentwicklung durch kulturelle, allgemein bildende, musische, persönlichkeitsbildende oder berufsbezogene Unterrichtsangebote (Lehrverpflichtungsgruppe III).
Fachgebiet „Wirtschaft und Betriebstechnik“:
Unterrichtsangebote, die die wirtschaftliche und betriebstechnische Bildung in Bezug zur jeweiligen Fachrichtung ergänzen (Lehrverpflichtung II).
Fachgebiet „Recht und Entrepreneurship“:
Unterrichtsangebote, die die rechtliche Bildung vor allem im Hinblick auf die selbstständige Ausübung eines Gewerbes oder die Gründung und Führung eines Unternehmens ergänzen und vertiefen (Lehrverpflichtung III).
Fachgebiet „Geografie, Geschichte und politische Bildung, Volkswirtschaft“:
Unterrichtsangebote, die das geografische und historische Wissen vertiefen sowie volkswirtschaftliche und politische Bildung im Sinn einer umfassenden Erziehung zur mündigen Staatsbürgerin bzw. zum mündigen Staatsbürger gewährleisten (Lehrverpflichtungsgruppe III).
Fachgebiet „Umwelt“:
Einführende Darstellungen zur Ergänzung der technisch-naturwissenschaftlichen Bildung in allgemein-naturwissenschaftlichen Bereichen (Lehrverpflichtungsgruppe III).
Fachgebiet „Fachtheorie“:
Einführung in technische Disziplinen, die nicht den Schwerpunkt der Fachausbildung darstellen (Lehrverpflichtungsgruppe II). Den Ausbildungsschwerpunkt im Bereich der Fachtheorie vertiefende oder ergänzende Unterrichtsangebote mit nicht-enzyklopädischem Charakter (Lehrverpflichtungsgruppe I).
Fachgebiet „Projekt“:
Unterrichtsangebote, die eine gegenstandsübergreifende Vertiefung innerhalb der Fachrichtung zum Ziel haben, unter Einbeziehung von fachtheoretischen sowie fachpraktischen Elementen mit Laboratoriumscharakter bzw. Konstruktionsübungen (Lehrverpflichtungsgruppe I).
Siehe Anlage 1 mit folgenden Ergänzungen:
Der Unterricht soll immer von den sehr unterschiedlichen Lebens- und Lernerfahrungen der Jugendlichen ausgehen. Bei der Vermittlung des Lehrstoffes ist auf die eingeschränkte bzw. fehlende Möglichkeit der visuellen Wahrnehmung Rücksicht zu nehmen. Für blinde und sehbehinderte Menschen sind die in Regelschulen verwendeten Unterrichtsmedien wie Bücher, Overhead-Folien und Arbeitsblätter häufig nicht zugänglich. Sie müssen daher den besonderen Bedürfnissen entsprechend aufbereitet werden. Eine solche kann zB durch Übertragung von Texten in Punktschrift, in elektronischer Form oder durch schematische Graphiken in tastbarer Form geschehen. Es sind daher alle vorhandenen Sinne zu schulen und die sensorischen Wahrnehmungen wie Tasten, Spüren, Fühlen und Hören in den Unterricht einzubeziehen.
Der Tastsinn kann im Vergleich zum Sehsinn nur ein geringes Maß an Informationen vermitteln. Das ergibt sich einerseits durch das Fehlen von Farben und Mustern sowie durch die Unmöglichkeit, kleine Details zu erfassen, und andererseits dadurch, dass immer nur Teile des Ganzen erfasst und erst danach gedanklich „zusammengebaut“ werden können. Der Tastsinn ermöglicht nur eine sukzessive Erfassung im Unterschied zur simultanen des Sehsinns. Haptisch aufgenommene Informationen werden nur bei häufigen Wiederholungen im Gedächtnis behalten.
Visuelle Aufgaben sind häufig mit Hilfe der anderen Sinne durchführbar, wobei zu beachten ist, dass sehgeschädigte Menschen in der Regel einen größeren Zeitaufwand für die Erarbeitung eines Lehrstoffes benötigen. Es ist daher eine Auswahl grundlegender Inhalte zu treffen, an Hand derer man exemplarisch vorgegebene Lernziele erreichen kann.
Grafisch orientierte Bildungs- und Lehrstoffinhalte in einzelnen Fächern können von sehbehinderten und blinden Schülerinnen und Schülern soweit erfüllt werden, als eine Umsetzung durch den Einsatz spezieller optischer, elektronischer, taktiler oder verbaler Hilfsmittel möglich ist. Allenfalls können diese Inhalte zumindest theoretisch abgehandelt werden.
Sehen unter erschwerten Bedingungen bereitet in der Regel einen erhöhten psychischen Aufwand. Dieser ergibt sich unter anderem dadurch, dass Sehreize, die normalsichtige Menschen faktisch simultan aufnehmen und die das Gedächtnis und das schlussfolgernde Denken unterstützen, nacheinander aufgenommen und zusammengesetzt werden müssen. Der damit verbundene häufigere Rückbezug erfordert zusätzliche Seh- und Gedächtnisleistungen; Verlangsamung und rasche Ermüdung sind die Folgen.
Das praktische Tun soll im Mittelpunkt aller Lehrtätigkeiten stehen, wobei im besonderen Maße der Sicherheit der Schülerinnen und Schüler Rechnung zu tragen ist. Manche technische Vorgänge sind taktil nicht erfahrbar und müssen auf verbale Beschreibungen beschränkt werden. Der Lehrersprache kommt daher besondere Bedeutung zu. Dem Tonfall, der Sprachmelodie und der deutlichen Aussprache entnehmen blinde Menschen mehr Information als sehende. Zu berücksichtigen ist auch die ganzheitliche Begriffsbildung, um so genannte Worthülsen zu vermeiden. Die von den Schülerinnen und Schülern verwendeten Begriffe sind also immer auf ihre inhaltliche Belegung hin zu überprüfen.
Der Computer stellt für sehbehinderte oder blinde Menschen eine zentrale Kommunikationsbrücke zu den sehenden Personen ihres Arbeitsumfeldes dar, die in der Regel die klassische Punktschrift nicht beherrschen. Damit die Chancen, die die neuen Technologien für Menschen mit Behinderung in sich bergen, in der Praxis auch tatsächlich zum Tragen kommen können, muss sichergestellt werden, dass die technische Ausstattung dem Leistungsvermögen und der Art der Behinderung angemessen ausgewählt wird und beinhaltet im Weiteren, dass diese komplexe Technik sachgerecht und effektiv einzusetzen ist. Die umfangreichen Möglichkeiten der Anwendung elektronischer Hilfsmittel sollen den Schülerinnen und Schülern durch fächerübergreifenden Einsatz verdeutlicht werden.
Eine permanente Anpassung von Schulungsmaterialien und Unterrichtsmethoden auf die sich ständig verändernde Hard- und Software-Landschaft ist notwendig.
Der Lehrstoff ist unter Heranziehung der im Werkstättenunterricht gewonnenen praktischen Erfahrungen zu behandeln. Die Vermittlung des Lehrstoffes soll mittels blindengerechter Modelle oder tastbarer Darstellungen geschehen.
Für Schülerinnen und Schüler mit Seheinschränkungen sind neben den Modellen vergrößerte Darstellungen zu verwenden.
Der Unterricht im Gegenstand Lebenspraktische Fertigkeiten ist nach den Erkenntnissen der modernen Ernährungswissenschaft lebensnah und behindertengerecht zu gestalten. Geruchs- und Geschmackssinn, Tastsinn und Gehör sind bei der Zubereitung von Nahrungsmitteln und beim Umgang mit mechanischen und elektrischen Geräten gezielt einzusetzen. Bei der Wahl von Verfahrensweisen, Geräten und Hilfsmitteln ist es wichtig, dass sie Zeit und Kraft sparen und dem Sehgeschädigten Sicherheit gewährleisten. Grundlegende Arbeitstechniken sind durch verstärktes Einüben zu automatisieren. Der Unterricht soll in geblockter Form durchgeführt werden.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
„Englisch“, „Geografie, Geschichte und Politische Bildung“, „Angewandte Mathematik“, „Naturwissenschaftliche Grundlagen“ und „Angewandte Informatik“.
Siehe Anlage 1.
Der Ethikunterricht ist den grundlegenden Menschen- und Freiheitsrechten verpflichtet. Er zielt auf begründetes Argumentieren und Reflektieren im Hinblick auf Fragen der Ethik und Moral ab.
Der Ethikunterricht soll Schülerinnen und Schüler zu selbstständiger Reflexion über gelingende Lebensgestaltung befähigen, ihnen Orientierungshilfen geben und sie zur fundierten Auseinandersetzung mit Grundfragen der eigenen Existenz und des Zusammenlebens anleiten.
In der Auseinandersetzung mit unterschiedlichen philosophischen, weltanschaulichen, kulturellen und religiösen Traditionen und Menschenbildern leistet der Ethikunterricht einen Beitrag zur Persönlichkeitsentwicklung. Hierbei sollen die Fähigkeit und die Bereitschaft der Schülerinnen und Schüler gestärkt werden, die Würde des Menschen zu achten, Verantwortung für das eigene Leben und Handeln sowie das friedliche Zusammenleben zu übernehmen sowie eine Haltung von Toleranz und Offenheit zu praktizieren.
Der Ethikunterricht unterstützt die Schülerinnen und Schüler in der Auseinandersetzung mit eigenen Erfahrungen und fördert autonomes und selbstreflektiertes Urteilen und Handeln. Er stärkt die Bereitschaft zu argumentativer Prüfung eigener Haltungen und moralischer (Vor-)Urteile.
Grundlagenwissenschaft des Ethikunterrichts ist die Philosophie.
Bezugswissenschaften sind alle Wissenschaften, die das menschliche Handeln erforschen, insbesondere Psychologie, Soziologie, Pädagogik, Anthropologie, Religionswissenschaft, Theologien verschiedener Religionsgemeinschaften, Geschichte, Politikwissenschaft, Rechtswissenschaft, Wirtschaftswissenschaften, Medienwissenschaft, Genderforschung, Informatik, Biologie, Chemie und Medizin. Die zentrale fachliche Grundlage des Unterrichtsgegenstandes Ethik ist die Praktische Philosophie.Als Integrationswissenschaft vertieft die Ethik praktisch-philosophische Diskurse durch Erkenntnisse der einschlägigen Bezugswissenschaften und bindet die Ergebnisse an die Gegebenheiten der Lebenswelt zurück.
Die zentrale fachliche Grundlage des Unterrichtsgegenstandes Ethik ist die Praktische Philosophie.
Aus den im Lehrstoff abgebildeten Anwendungsbereichen (Themen) entwickelte, für die Lebensgestaltung relevante Problemfragen werden aus drei Perspektiven betrachtet, die einander ergänzen und durchdringen. Dabei wird die Verbindung zu den Bezugswissenschaften hergestellt.
Die Lebenswirklichkeit der Einzelnen – personale Perspektive:
Hier wird die Frage nach der Bedeutung des jeweiligen Themas für ein gutes und gelingendes Leben der Einzelnen gestellt. Dafür wird an die Alltagserfahrungen und existenziellen Grunderfahrungen der Schülerinnen und Schüler angeknüpft.
Das Zusammenleben in der Gesellschaft – gesellschaftliche Perspektive:
Aus dieser Perspektive wird das jeweilige Thema im Hinblick auf das Zusammenleben in lokalen bis hin zu globalen Kontexten betrachtet. Dabei wird auf die verschiedenen kulturellen, sozialen, ökonomischen und religiösen Hintergründe und Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler Rücksicht genommen.
Wirkmächtige Leitvorstellungen und Ideen – ideengeschichtliche Perspektive:
Aus dieser Perspektive wird das jeweilige Thema im Hinblick auf das moralisch Gute und Gerechte im Lichte maßgeblicher ethischer Positionen und Begriffe sowie unter Bezugnahme auf kulturelle und religiöse Traditionen betrachtet und reflektiert.
Im Unterricht sind folgende Gestaltungsprinzipien anzuwenden:
Integration von Lebenswelt, Ethik und Bezugswissenschaften
Bei der Gestaltung des Ethikunterrichts ist an den Lebenserfahrungen der Schülerinnen und Schüler anzuknüpfen. Diese sind durch relevante Erkenntnisse der Bezugswissenschaften unter Zuhilfenahme ethisch-philosophischer Theorien und Methoden problemorientiert zu diskutieren und zu vertiefen.
Diskursorientierung
Mögliche Lösungen moralischer oder lebensgestalterischer Probleme sind diskursiv zu erarbeiten bzw. vorgeschlagene Antworten kritisch zu untersuchen. Dazu sind mannigfaltige (interaktive) Methoden und Gesprächs- und Diskussionsformate einzusetzen.
Diversitätsgebot
Auf die Vielfalt unterschiedlicher Weltanschauungen und Menschenbilder ist Rücksicht zu nehmen. Die Auseinandersetzung mit den verschiedenen Positionen ist ergebnisoffen und respektvoll zu gestalten. Der Unterricht ist so zu strukturieren, dass mehrere wohlbegründete, voneinander abweichende Positionierungen möglich sind.
Fachdidaktische Aufbereitung
Zur Gestaltung fachspezifischer Lerngelegenheiten sind von den Lehrerinnen und Lehrern Kompetenzbeschreibungen, Anwendungsbereiche und zentrale fachliche Konzepte zu verknüpfen.
Jedes Unterrichtsthema soll unter Berücksichtigung der drei Perspektiven des zentralen fachlichen Konzepts altersgerecht behandelt werden. Personale, gesellschaftliche und ideengeschichtliche Perspektive sind je nach Lerngruppe und Unterrichtsintention unterschiedlich zu gewichten, wobei eine im Vordergrund stehen kann.
Es können Exkursionen zu außerschulischen Lernorten durchgeführt und Gespräche, Begegnungen und Workshops mit Expertinnen und Experten ermöglicht werden.
Das Kompetenzmodell gliedert sich in fünf Kompetenzbereiche, die für alle Schulstufen gelten. Die beschriebenen Kompetenzen sind in allen Schulstufen zu entwickeln. Ihr Ausprägungsgrad soll mit aufsteigender Schulstufe komplexer und differenzierter werden.
Wahrnehmen und Perspektiven einnehmen
Die Schülerinnen und Schüler können
– Situationen und Probleme der individuellen, sozialen und ökologischen Lebenswelt wahrnehmen, beschreiben und deuten und
– sich mit Denkweisen, Wertvorstellungen und Lebenswelten anderer auseinandersetzen sowie die eigene Position einordnen.
Analysieren und Reflektieren
Die Schülerinnen und Schüler können
– ethisch-relevante Texte mit Hilfe fachspezifischer Terminologie und Methoden erschließen und verfassen und
– Wissen und Erfahrungen aus unterschiedlichen Fachgebieten und Lebensbereichen aufeinander beziehen und im Lichte ethischer Positionen reflektieren.
Argumentieren und Urteilen
Die Schülerinnen und Schüler können
– moralische und ethische Grundkonzepte darstellen, ihre historischen, sozioökonomischen und kulturellen Zusammenhänge verstehen und
– Argumente kritisch prüfen sowie eigenständige und begründete ethische Urteile fällen.
Interagieren und Sich-Mitteilen
Die Schülerinnen und Schüler können
– eigene Gedankengänge und die anderer sachgemäß und sprachlich sensibel darstellen und
– Auseinandersetzungen auf argumentativer Grundlage konsens- und dissensfähig führen und mit Meinungsverschiedenheiten und Konflikten gewaltfrei umgehen.
Handlungsoptionen entwickeln
Die Schülerinnen und Schüler können
– durch Handlungsentwürfe zu moralischen Problemen verantwortungsbewusst und ethisch reflektiert Stellung beziehen und
– die erworbenen Kompetenzen zu eigenen Lebensentwürfen in Beziehung setzen.
Der Ethikunterricht soll Raum für aktuelle Themen bieten.
In besonderer Weise ist auf die mit der jeweiligen Schulform verbundenen Schwerpunkte einzugehen. Dabei können weitere Bereichsethiken thematisiert oder Lehrstoffe behandelt werden.
1. Klasse (1. und 2. Semester):
Ethik und Moral, Freiheit und Verantwortung;
Grundrechte, Kinderrechte
Formen von Familie, Partnerschaft und Freundschaft;
Autoritäten, Vorbilder, Jugendkultur
Glücksvorstellungen, Glücksethiken, Glücksforschung
Suchtprävention, Abhängigkeit, Verantwortung des Einzelnen und der Gesellschaft
Globale und lokale Umweltthemen, globale Gerechtigkeit, nachhaltige Entwicklung, Nachhaltigkeit, Klima, lebensdienliche Wirtschaft, Konsumentinnen- und Konsumentenethik
Religionsgemeinschaften und säkulare Weltanschauungen in Österreich;
Religion und Staat
2. Klasse:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Zweck, Nutzen, guter Wille, Gerechtigkeit
Pressefreiheit, digitale Welt, Wahrheit und Manipulation
Glaubensgrundlagen, moralische Richtlinien
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Moralischer Status von Tieren, Tierrechte, Tierschutz
Sex und Gender; moralische Dimensionen von Liebe und Sexualität;
Reproduktion
Konfliktforschung, Konfliktlösung, gewaltfreie Kommunikation, Respekt und Toleranz
3. Klasse – Kompetenzmodul 5:
5. Semester:
Tugendethik, Pflichtethik, Nutzenethik
Entwicklung und aktuelle Situation;
Integration und Inklusion; Umgang mit Behinderungen, Stereotypen, Fremdheit, interkulturellen Erfahrungen
Ärztliches und pflegerisches Berufsethos;
Gesundheitliche Aspekte des Sports;
Umgang mit Alter, Sterben und Tod
6. Semester:
Konzepte von Identität, Theorien der Moralentwicklung
Markt und Moral, Unternehmensethik, Technikfolgenabschätzung und -bewertung
Glaubensgrundlagen und moralische Richtlinien im Hinduismus, Buddhismus und Konfuzianismus
1. Klasse (1. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können
– Wortarten, Satzglieder und Satzarten erkennen, bestimmen und anwenden;
– grundlegende Regeln der Zeichensetzung und Rechtschreibung anwenden;
– die Standardsprache als Zugang zu Wissen, Beruf, Kultur und Gesellschaft schriftlich und mündlich korrekt anwenden;
– passende Gesprächsformen in privaten und beruflichen Sprechsituationen anwenden;
– Fragen verständlich und angemessen in der Standardsprache formulieren und beantworten;
– mündlichen Darstellungen folgen, sie verstehen und daraus Kerninformationen entnehmen;
– Sachverhalte in der Standardsprache darstellen;
– gängige Fremdwörter verstehen und richtig anwenden.
Sprachbewusstsein:
Wortarten, Satzglieder und Satzarten, Erkennen von Satzgrenzen, Zeichensetzung und Rechtschreibung, gängige Fremdwörter, Darstellung von Sachverhalten, Entnahme von Kerninformationen, Erkennen von Redeabsichten, freies Erzählen, Berichten und Beschreiben.
Zuhören und Sprechen:
Aktives Zuhören, Fragen in Standardsprache, Darstellung von Sachverhalten, Entnahme von Kerninformationen, Erkennen von Redeabsichten, freies Erzählen, Berichten und Beschreiben.
Schreiben:
Planen, Schreiben und Überarbeiten von Texten, Textsortenwissen (Erzählung, Bericht, Beschreibung, Inhaltsangabe, einfache Zusammenfassung, Privatbrief, E-Mail).
2. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können
– Fragen verständlich und angemessen in der Standardsprache formulieren und beantworten;
– schriftlichen Texten Informationen entnehmen;
– Informationen mündlich und schriftlich wiedergeben;
– über das nötige Textsortenwissen verfügen;
– in Situationen, mit denen sie vertraut sind, mündlich und schriftlich angemessen formulieren;
– eigene Texte planen, schreiben und mithilfe von Nachschlagewerken überarbeiten;
– bewusst mit Medien umgehen.
Lesen:
Lesetechniken und –strategien, Herausfiltern von Informationen, Erfassen der wesentlichen Inhalte, verständliches Vorlesen und sinnerfassendes Lesen,
Mündliche und schriftliche Kommunikation:
Darstellen von erlebten, gehörten, gesehenen und gelesenen Sachverhalten (Beschreiben, Berichten, Anleiten und Referieren – auch berufsspezifische Themenbereiche), praxisnahe Textformen (Exzerpt, Kurzfassung, Lebenslauf, Stellenbewerbung u.a.), kreative Textformen.
Reflexion:
Reflexion über die persönliche Lebenssituation, Hinterfragen des eigenen Medienkonsums.
Lern- und Arbeitstechniken:
Zielgerichtetes Beschaffen und Bearbeiten von Informationen, Benützung von Bibliotheken und elektronischen Medien, Lesetechniken.
Kultur – Gesellschaft – Medien:
Vergleichen von Themenkreisen in verschiedenen Darstellungsformen, Arten von Medien.
2. Klasse:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können
– Wortarten, Satzglieder und Satzarten erkennen, bestimmen und bewusst einsetzen;
– grundlegende Regeln der Zeichensetzung und Rechtschreibung anwenden;
– aktiv zuhören;
– mündlichen Darstellungen folgen, sie verstehen und daraus Detailinformationen entnehmen;
– Fragen verständlich und angemessen in der Standardsprache formulieren und beantworten;
– Sachverhalte in der Standardsprache darstellen;
– sinnerfassend lesen;
– schriftlichen Texten Informationen entnehmen.
Sprachrichtigkeit:
Praxisorientiertes Anwenden von Grammatik, Rechtschreibung und Zeichensetzung, Schreibung und Bedeutung fachsprachlicher Ausdrücke und häufig verwendeter Fremdwörter, Festigen und Vertiefen.
Mündliche und schriftliche Kommunikation:
Formulieren und Präsentieren verschiedener Themenbereiche (einschließlich berufsspezifischer Themenbereiche), Strukturieren und Visualisieren von Sachverhalten.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können
– Regeln der Rechtschreibung und Grammatik anwenden;
– wesentliche berufsbezogene Fremdwörter einsetzen und Fachbegriffe anwenden;
– an Diskussionen teilnehmen;
– Kurzpräsentationen vorbereiten und medienunterstützt durchführen;
– einfache Argumente formulieren und Stellungnahmen abgeben;
– Informationen einholen, filtern, ordnen, bearbeiten und präsentieren;
– über das nötige Textsortenwissen verfügen;
– mündlich und schriftlich angemessen formulieren;
– über angemessene Fertigkeiten im Bereich der Sprach- und Schreibrichtigkeit verfügen;
– Fehler erkennen und damit konstruktiv umgehen;
– über die gesellschaftliche Realität in Bezug auf ihre Lebenswelt und über Aspekte der Berufs- und Arbeitswelt reflektieren;
– ausgewählte Beispiele aus der Literatur unter Anleitung analysieren;
– wesentliche Merkmale literarischer Gattungen erkennen;
Sprachbewusstsein:
Rechtschreibung und Grammatik, Fachbegriffe und Fremdwörter aus dem beruflichen Umfeld.
Schreiben:
Einsetzen verknüpfender Elemente, Textsortenwissen (persönliche Gestaltung von Bewerbung, Lebenslauf, Motivationsschreiben), Planen, Schreiben und Überarbeiten von Texten, Beschreibung nichtlinearer Texte.
Zuhören und Sprechen:
Diskussion, Kurzpräsentationen mit Medienunterstützung, einfache Argumente, Stellungnahmen.
Lern- und Arbeitstechniken:
Auswählen und Auswerten von Informationen, kreative Arbeitstechniken (Mind – Mapping, Clustering).
Kultur – Gesellschaft – Medien:
Zugang zu unterschiedlichen Bereichen der Kultur, Auseinandersetzung mit Texten (Sachtexte und literarische Texte zu verschiedenen Themenkreisen), Sprachformen und -schichten in unterschiedlichen Kommunikationssituationen.
Reflexion:
Reflexion über Themen aus Gesellschaft, Politik und Wirtschaft in Zusammenhang mit der persönlichen Lebenswelt, ausgewählte Beispiele aus der Literatur, wesentliche Merkmale literarischer Gattungen.
3. Klasse – Kompetenzmodul 5:
5. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können
– Regeln der Rechtschreibung und Grammatik anwenden;
– verstehen wesentliche berufsbezogene Fremdwörter und Fachbegriffe und können diese anwenden;
– kritisch Stellung zu Problemen aus Gesellschaft, Politik und Wirtschaft nehmen;
– über Aspekte der Berufs- und Arbeitswelt reflektieren;
– Informationen einholen, filtern, ordnen, bearbeiten und präsentieren;
– über das nötige Textsortenwissen verfügen;
– Texte planen, schreiben und überarbeiten.
Sprachbewusstsein:
Rechtschreibung und Grammatik, Fachbegriffe und Fremdwörter aus dem beruflichen Umfeld.
Zuhören und Sprechen:
Stellungnahme zu relevanten Themen der Medienberichterstattung, Argumentieren und Appellieren, adressatenorientiertes und anlassbezogenes Sprechen (einfache monologische und dialogische Gesprächsformen (z. B. Rede, Beratungsgespräch, Verkaufsgespräch, Bewerbungsgespräch), nichtlineare Texte.
Lesen:
Textsortenwissen (fiktionale und nichtfiktionale Texte).
Schreiben:
Teilschritte des Schreibprozesses, Strukturieren von Argumenten, nichtlineare Texte, Textsortenwissen (Leserbrief, Stellungnahme, Erörterung).
Reflexion:
Reflexion über Themen aus Gesellschaft, Politik und Wirtschaft, zielorientierte Nutzung von Medien als Informationsquellen, ausgewählte Beispiele aus der Literatur.
6. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können
– nichtlineare Texte beschreiben und analysieren;
– mündlich und schriftlich adressatengerecht formulieren;
– über angemessene Fertigkeiten im Bereich der Sprach- und Schreibrichtigkeit verfügen;
– Fehler erkennen und damit konstruktiv umgehen;
– zu relevanten Themen der Medienberichterstattung kritisch Stellung nehmen;
– ausgewählte Beispiele aus der Literatur unter Anleitung analysieren;
– Medien zielorientiert als Informationsquellen nutzen.
Sprachbewusstsein:
Rechtschreibung und Grammatik, Fachbegriffe und Fremdwörter aus dem beruflichen Umfeld.
Zuhören und Sprechen:
Themen der Medienberichterstattung, Argumentieren und Appellieren, nichtlineare Texte.
Lesen:
Textsortenwissen (fiktionale und nichtfiktionale Texte).
Schreiben:
Teilschritte des Schreibprozesses, Strukturieren von Argumenten, nichtlineare Texte, Textsortenwissen (Leserbrief, Stellungnahme, Erörterung).
Reflexion:
Reflexion über Themen aus Gesellschaft, Politik und Wirtschaft, Medien als Informationsquellen, ausgewählte Beispiele aus der Literatur unter Anleitung.
1. Klasse (1. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können
– die Grundelemente des Langlaufs/Alpinen Schilaufs anwenden;
– die Grundkenntnisse des Verhaltens im winterlichen Gelände beschreiben und diese in der Praxis umsetzen;
– die Baderegeln beschreiben und sich der Badeordnung entsprechend verhalten;
– die Grundtechniken des Brust- und Rückenschwimmens anwenden;
– die Spielregeln des Torballspiels anwenden;
– diverse Lauf- und Startübungen absolvieren;
– ihre eigenen Körperpositionen bewusst wahrnehmen und ihre Bewegungsfähigkeit steigern;
– einen Geräteparcours durchlaufen.
Schilauf:
Grundelemente im Langlauf/Alpinen Schilauf, Grundkenntnisse des Verhaltens im winterlichen Gelände.
Schwimmen:
Badeordnung und Baderegeln, Wassergewöhnung (Auftrieb, Tauch- und Gleitübungen), kleine Spiele im Wasser, Technik des Brust- und Rückenschwimmens.
Turnen:
Schaukeln und Schwingen auf und über Geräte mit Steigerung nach Komplexität, Höhe und Weite, Torballspiel, gruppendynamische Lauf,- und Bewegungsspiele, funktionelle Gymnastik, Koordination- und Konditionsübungen.
2. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können
– Haltungsschwächen, die durch die Sehbeeinträchtigung bedingt sind, entgegenwirken und Koordinationsstörungen, durch geringe Muskelspannung und psychomotorischer Besonderheiten durch gezielte Übungen vorbeugen;
– die Notwendigkeit der Körperhygiene, gerade nach körperlicher Betätigung, beschreiben und diese durchführen;
– über verschiedene Geräte balancieren, auf der Sprossenwand klettern sowie auf Seilen hangeln und schwingen;
– Laufübungen absolvieren;
– den Schlagball mit der richtigen Technik werfen.
Turnen:
Übungen zur Verbesserung der Atmungs- und Haltungsgewohnheiten, Lauf und Bewegungsspiele, Bewegungsaufgaben wie Kriechen, Laufen mit erhöhten Geschicklichkeitsanforderungen, Übungen im Steigen, Klettern, Hangeln und Wälzen, Überklettern von Hindernissen.
Leichtathletik:
Schlagball, Mittelstreckenlauf.
2. Klasse:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können
– beim Brust- und Rückenschwimmen einen erhöhten persönlichen Leistungsstand erzielen;
– die Grundtechniken des Brust- und Rückenkraulens umsetzen;
– den Startsprung, den Rückenkraulstart und die verschiedenen Wenden durchführen;
– einfache Elemente des Bodenturnens ausführen;
– diverse Lauf- und Startübungen absolvieren;
– einen Standweitsprung selbstständig ausführen;
– verschiedene Ausdauer-, Kräftigungs-, Dehnungs- und Koordinationsübungen erklären und ausführen.
Schwimmen:
Technikverbesserung im Brust- und Rückenschwimmen, Wende, Startsprung, Schwimmen auf Ausdauer und Zeit. Technik des Brust- und Rückenkraulens.
Turnen:
Verschiedene Formen des Bodenturnens, Laufübungen zur Steigerung von Reaktion, Koordination, Schnelligkeit, Ausdauer und Gewandtheit. Startübungen, Dauerläufe.
Leichtathletik:
Kurzstreckenlauf, Standweitsprung.
Bewegungsspiele:
Grundlegendes Spiel- und Regelverständnis, Funktionelle und rhythmische Gymnastik.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die Techniken des Langlaufs/Alpinen Schilaufs mit erweiterten persönlichen Fähigkeiten und Fertigkeiten anwen-den;
– das Verhalten im winterlichen Gelände in Extremsituationen nachvollziehen und entsprechend handeln;
– erweiterte Techniken des Brust- und Rückenkraulens inklusive Start und Wende durchführen;
– einfache Aufgänge und Abgänge bei schulterhohen Geräten vorzeigen;
– sich mit Pedalos und Rollbrettern fortbewegen;
– Kurz- und Mittelstrecken mit Wettbewerbscharakter ausführen;
– die Weitsprungtechnik mit Anlauf in Grobform ausführen;
– in Bewegungsspielen Spiel- und Regelverständnis sowie taktisches Verständnis zeigen;
– einfache Tanzschritte im Rhythmus der Musik durchführen.
Schilauf:
Verbessern der Grundkenntnisse im Langlauf/Alpinen Schilauf, Vergleichswettfahrten (erweiterte Kenntnisse des Verhaltens im winterlichen Gelände).
Schwimmen:
Technikverbesserung im Brust- und Rückenkraulen, (Start und Wende, Schwimmen auf Ausdauer und Zeit, Tauchübungen in geringer Tiefe).
Turnen:
Laufübungen zur Steigerung von Reaktion, Koordination, Schnelligkeit, Ausdauer und Gewandtheit, einfache Auf-gänge und Abgänge bei schulterhohen Geräten, Gleichgewichtsschulung auf Rollbrettern und Pedalos, Wettläufe auf Kurz- und Mittelstrecken, auch in Staffelform, Weitsprung mit Anlauf.
Bewegungsspiele:
Erweitertes Spiel- und Regelverständnis sowie taktisches Verständnis, einfache Tänze.
3. Klasse – Kompetenzmodul 5:
5. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können
– Brust- und Rückenschwimmen und Kraulen durchführen;
– verschiedene Techniken der Selbst- und Fremdrettung praktisch demonstrieren;
– Wettläufe auf Kurz- und Mittelstrecken durchführen;
– die Wettkampfbedingungen und Wettkampfregeln anwenden;
– verschiedene Ballspiele für blinde und sehbehinderte Menschen durchführen;
– komplexe Tänze, Tanzschritte und Bewegungsabfolgen durchführen.
– an Mannschaftsbewerben, Gruppentänzen und Schulveranstaltungen teilnehmen.
Schwimmen:
Grundlegende Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse in den Schwimmstilen Brust- und Rückenschwimmen sowie Kraulen, Schwimmen auf Schnelligkeit und Ausdauer., Staffeln in verschiedenen Lagen, Selbst- und Fremdrettung.
Turnen:
Laufübungen zur Steigerung von Reaktion, Koordination, Schnelligkeit, Ausdauer und Gewandtheit. Wettläufe auf Kurz- und Mittelstrecken, auch in Staffelform, verschiedene Ballspiele, im Besonderen Torball.
Bewegungsspiele:
Tänze mit komplexeren Bewegungsabläufen, Vorstellen der verschiedenen Behindertensportorganisationen.
6. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können
– Brust- und Rückenschwimmen sowie Kraulen mit entsprechender Technik, Schnelligkeit und Ausdauer durchführen;
– verschiedene Ballspiele für blinde und sehbehinderte Menschen regelgerecht spielen;
– die Rolle des Sports in Gesellschaft und Wirtschaft beschreiben;
– „Life Time-Sportarten“ und Möglichkeiten sportlicher Betätigung über die Schulzeit hinaus nennen;
– Wettläufe auf Kurz- und Mittelstrecken sowie den Weitsprung durchführen;
– die allgemeine Leistungsfähigkeit, Ausdauer und Belastbarkeit, wobei der individuelle Leistungszuwachs Beach-tung findet, verbessern
– einfache Choreografien vorführen
Schwimmen:
Vertiefende und erweiterte Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse in allen erlernten Schwimmstilen, Schwimmen auf Schnelligkeit und Ausdauer, Staffeln in verschiedenen Lagen.
Turnen:
Laufübungen zur Steigerung von Reaktion, Koordination, Schnelligkeit, Ausdauer und Gewandtheit, Gelände- und Orientierungsläufe.
Leichtathletik:
Ausdauerlauf, Kurzstreckenlauf, Weitsprung, Wurf, verschiedene Ballspiele, im Besonderen Torball mit erweitertem Regelwerk.
Bewegungsspiele:
Verbesserung der Koordinations-, Wahrnehmungsleistungen sowie Sozialkompetenzen, einfache Choreografien mit verschiedenen Geräten.
1. Klasse (1. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können
– die geschichtliche Entwicklung der Blindenschriftsysteme erklären;
– die einzelnen Teile der Punktschriftschreibmaschine benennen und kennen deren Funktion;
– verschiedene Einstellungen für das Layout an der Blindenschriftschreibmaschine vornehmen;
– die Symbole der Basis- und Vollschrift schreiben und lesen;
– Interpunktions- und Sonderzeichen schreiben und lesen.
Geschichtliche Entwicklung der Blindenschriftsysteme, Gebrauch der Punktschriftschreibmaschine, Zeichen der Basis- und der Vollschrift, Interpunktions- und Sonderzeichen.
2. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die Symbole der Zahlen, der Zahl-Wort-Verbindungen, der Striche, der Hervorhebungen und der Akzentbuchstaben schreiben und lesen;
– die Symbole der Daten sowie die Angabe der Uhrzeit schreiben und lesen;
– einfache mathematische Symbole schreiben, anwenden und lesen;
– Texte in Vollschrift mit der Punktschriftmaschine schreiben;
– vorgegebene Vollschrifttexte lesen.
Zahlen, Uhrzeit, Datum, Zahl-Wort-Verbindungen, Striche, Groß- und Kleinschreibung, Hervorhebungen, Akzentbuchstaben, mathematische Zeichen und Einschübe, Tastübungen – Lesen von bekannten und unbekannten Texten.
2. Klasse:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die Unterschiede einzelner Zeichen zwischen der 6-Punkt- und 8-Punkt-Schrift erkennen;
– die 8-Punkt-Computer-Braille-Schrift lesen;
– die gekürzten Lautgruppen schreiben und lesen;
– die Regeln über die Anwendung der Lautgruppenkürzungen anwenden;
– die Vor- und Nachsilben schreiben und lesen (haptisch erfassen);
– die Regeln über die Anwendung der Vor- und Nachsilben anwenden.
Eurobraille:
Klein- und Großbuchstaben des Alphabets, klein- und großgeschriebene Umlaute, Satz-, Rechen- und Internetzeichen, Blindenkurzschriftsystem (gekürzte Lautgruppen, Vor- und Nachsilben), Lesen und Schreiben der Kürzungen sowie Anwendung in einfachen Texten, Schreiben mit der Blindenschriftmaschine, Lesen am braillebedruckten Blatt und auf der Braillezeile.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können
– einformige Wort- und Wortstammkürzungen schreiben und lesen;
– die Regeln über die Anwendung der einformigen Wort- und Wortstammkürzungen anwenden;
– die Kommakürzungen schreiben und lesen;
– Kommakürzungen mit dem Umlautungspunkt schreiben und lesen;
– vorbereitete Texte mit den erlernten Kürzungen in einem angemessenen Tempo sinnerfassend lesen;
– eine angemessene Schreibgeläufigkeit (Geschwindigkeit) mit der Blindenschriftschreibmaschine erzielen;
– auf der Braillezeile digitale Inhalte mit angemessenem Lesetempo lesen.
Wort- und Wortstammkürzungen, Kommakürzungen, Schreiben auf der Punktschriftmaschine, Lesen am braillebedruckten Blatt und auf der Braillezeile.
3. Klasse – Kompetenzmodul 5:
5. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können
– zweiformige Wort- und Wortstammkürzungen schreiben und lesen;
– Hilfszeichen und besondere Schreibweisen schreiben und haptisch erkennen;
– vorbereitete Lesetexte mit den erlernten Kürzungen in einem angemessenen Tempo sinnerfassend lesen;
– grundlegende Größen und Einheiten in den Naturwissenschaften darstellen bzw. schreiben und haptisch erfassen.
Zweiformige Kürzungen, Umlautpunkt, Aufhebungspunkt, Schreiben mit der Punktschriftmaschine, Lesen am braillebedruckten Blatt und auf der Braillezeile.
6. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können
– Einschübe in Basis-, Voll- und Kurzschrift mit der Punktschriftmaschine schreiben als auch haptisch erfassen;
– nicht vorbereitete Texte ausdrucksvoll und sinnerfassend lesen;
– selbstgefertigte und vorgegebene Punktschriftstücke mittels PC digitalisieren;
– Notizen auf Punktschrifttafeln schreiben und lesen;
– Zeichen aus speziellen Schriftsystemen – so weit in den einzelnen Fachgebieten benötigt (8 Punkte Braille, Mathematik) – schreiben und lesen.
Einschübe in Basis-, Voll- und Kurzschrift, Einschübe von Fremdsprachen, mathematischen Zeichen und Computer-Braille, spezielle Schriftsysteme ( nach Erfordernis in den einzelnen Fachgebieten), Lesen von Texten, Vortragen (Rezitieren) eines Textes in Kurzschrift, Vertiefen und Festigen der Blindenkurzschrift und des Computer Brailles einschließlich der Beschränkungen bei der Anwendung der Kürzungen sowie der Satz-, Hilfs- und Sonderzeichen.
1. Klasse (1. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können
– ihre Sehbehinderung erläutern darüber Auskunft erteilen;
– die Auswirkungen der Sehbeeinträchtigung beschreiben;
– über ihre individuellen Bedürfnisse Auskunft geben;
– ihren persönlichen Maßnahmenkatalog zur Rehabilitation erläutern;
– die Notwendigkeit regelmäßiger Augenarztbesuche argumentieren;
– die Notwendigkeit des intensiven Kontakts zu Beratungsstellen, diversen Optikern und Vertriebsfirmen für eine adäquate Hilfsmittelversorgung argumentieren.
Sehen und andere Sinne:
Funktionale Evaluation zur Ermittlung des effektiv einsetzbaren Sehvermögens, Bestandsaufnahme und individuelle Fallanalyse, Evaluierung des eventuell vorhandenen Sehvermögens, Erstellung eines persönlichen Maßnahmenkatalogs.
Grundlagen der Physiologie und Funktion des menschlichen Auges mit Fachterminologie, Fehlfunktionen des menschlichen Auges, persönliche Sehbeeinträchtigung und ihre Auswirkungen.
Förderung des individuell vorhandenen Sehvermögens. Sensibilisierung, Schulung und Aktivierung der Sinne sowie Verbesserung der Interpretation und Verwertung der Sinneseindrücke.
2. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können
– spezielle Hilfsmittel zur Kommunikation und zur Orientierung anwenden;
– durch Erprobung eine auf ihre Sehschädigung abgestimmte Auswahl der Hilfsmittel vornehmen;
– die ausgewählten Hilfsmittel entsprechend handhaben und gezielt einsetzen;
– die Zeichen der 8-Punkt-Brailleschrift (Eurobraille) in Punktzuordnungen verbal wiedergeben und auf der Braillezeile lesen;
– Tastenkombinationen (Shortcuts) verwenden und können sowohl die in den Hilfsprogrammen implementierten Möglichkeiten als auch die Verwendung der Routingtasten auf der Braillezeile als Ersatz für die Benutzung der Maus nutzen.
Hilfsmittel:
Allgemeine Hilfsmittel mit tastbaren Markierungen oder akustischen Ausgaben wie Uhren und Messhilfen etc., optische Hilfsmittel wie Lupen und Monokulare, elektronische Hilfsmittel wie Lupen, Bildschirmlesegeräte, Hindernismelder, Kompass, Lichterkennungsgerät, Farberkennungsgerät.
IT-Grundschulung (assistierende Technologien):
Sprach-Ein- und -Ausgabegeräte, ScreenMagnifier (Vergrößerungsprogramme), Braille-Ein- und -Ausgabegeräte, ScreenReader (Bildschirmausleseprogramme für Braillezeile), 8-Punkt-Computer-Braille-Schrift (Eurobraille).
1. Klasse (1. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können
– sich am Arbeitsplatz, in den Unterrichtsräumen, im Schulgebäude, im Schulgelände und in der näheren Umgebung der Schule zielgerichtet, sicher und selbstständig fortbewegen;
– den Schulweg selbstständig bewältigen;
– den weißen Langstock als Orientierungshilfe, Schutzhilfe und Verkehrsschutzzeichen nutzen.
Orientierung und Mobilität:
Am Arbeitsplatz, in den Unterrichtsräumen, im Schulgebäude, im Schulgelände, in der näheren Umgebung der Schule, individueller Schulweg, je nach Bedarf.
Begriffsbildung:
Aufbau des Körperschemas, Lagebeziehungen zwischen Körper und Umwelt sowie Objekt zu Objekt herstellen, Förderung der Grob- und Feinmotorik (Hand-Fuß-Koordination). Grundbegriffe des Straßenverkehrs.
Grundelemente:
Vertrauensgrundsatz der Straßenverkehrsordnung (Kennzeichnungspflicht), Techniken der Sehenden Begleitung:
Annehmen und Ablehnen von Hilfe, Körperschutztechniken, Gleiten, Ausrichten, Suchtechniken, Vertrautmachen mit unbekannten Räumlichkeiten, Orientierung in unbekannten Gebäuden.
2. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die wahrgenommenen Sinneseindrücke logisch verarbeiten und in das Orientierungsdenken einfließen lassen;
– Überquerungen an nicht zu komplexen Kreuzungen selbstständig durchführen;
– die Techniken der Sehenden Begleitung sowohl in der Rolle des zu Führenden als auch des Begleiters anwenden.
Sinnesschulung:
Tasten (haptische Wahrnehmung), Hören (auditive, aurale oder akustische Wahrnehmung), Sehen (visuelle Wahrnehmung, Low Vision),
Langstocktechniken:
Diagonaltechnik, Senkrechter Stock, Treppentechniken, Pendeltechnik.
Ruhiges Wohngebiet:
Einführung in das Gehen im Freien, Verfolgen von taktilen Leitlinien, Zurechtfinden nach Verlaufen, Wahrnehmen von Gehsteigkanten, Umgang mit geparkten Autos auf dem Gehsteig, Umgang mit Passanten (Hilfe erbitten/ablehnen).
Straßenüberquerungen:
Überquerung am geparkten Auto, Sicherheitsüberquerung, Parallelüberquerung, Überquerung am Zebrastreifen, Überquerung an Lichtsignalanlagen mit Akustik/Vibration.
Öffentliche Verkehrsmittel:
Zurücklegung des Schulweges.
2. Klasse:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können
– sich im ruhigen Wohngebiet/im kleinen Geschäftsviertel zielgerichtet, sicher und selbstständig fortbewegen;
– tastbare Pläne lesen und in der Praxis verwerten;
– sich nach Himmelsrichtungen orientieren und einen Kompass nutzen;
– die allgemeinen Regeln, Verhaltensweisen und Gepflogenheiten der Straßenverkehrsteilnahme beschreiben;
– verschiedene Sinnesreize aufnehmen, interpretieren und in der Orientierung und Mobilität für sich nutzen;
– Überquerungen an Fußgänger- und Bedarfsampeln sowie an Kreuzungen mit zweiphasiger Regelung selbstständig durchführen.
Orientierung und Mobilität:
Im ruhigen Wohngebiet/im kleinen Geschäftsviertel.
Begriffsbildung:
Taktiles Planstudium, Aufbau einer geistigen Landkarte, Methoden der Gedächtnisentlastung, Kreuzungsarten und ihre Regelung, Grundbegriffe der Straßenverkehrsteilnahme (Regeln, Gepflogenheiten, Verhaltensweisen).
Grundelemente:
Vertrautmachen mit dem Kraftfahrzeug (Ein- und Ausstieg, Sicherheitsgurte etc.), Orientierung in Geschäften, Orientierungsübungen und Himmelsrichtungen, Kompasshandhabung.
Sinnesschulung:
Low Vision (optische und elektronische Hilfen), Gehörschulung (Schallprinzipien), Riechen (olfaktorische Wahrnehmung), Schmecken (gustatorische Wahrnehmung), Bedeutung weiterer Sinne wie Gleichgewichtssinn, Tiefensensibilität, Temperatursinn und Schmerzempfindung.
Langstocktechniken:
Variationen mit sehender Begleitung, Unterbringung des Langstocks bei Nichtverwendung, Stockintegration und Koordination.
Ruhiges Wohngebiet / Kleines Geschäftsviertel:
Überquerung an zweiphasigen Verkehrsampeln, Überquerung an einer Fußgänger- und Bedarfsampel, Lokalisation von Geschäften (markante Punkte, Vertrautmachen).
Benützung öffentlicher Verkehrsmittel:
Notwendige Verkehrsmittel für den Schulweg bzw. zum Erreichen der jeweiligen Trainingsgebiete.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können
– sich im Wohngebiet/Geschäftsviertel mit erhöhtem Passanten- und Verkehrsaufkommen zielgerichtet, sicher und selbstständig fortzubewegen;
– mit unbekannten Menschen Kontakt aufnehmen und gezielt nach Hilfe fragen;
– Überquerungen an Kreuzungen mit mehrphasiger Regelung und am Kreisverkehr mit Zebrastreifen selbstständig durchführen;
– den Weg zu einem Geschäft selbstständig zurücklegen und Einkäufe tätigen.
Orientierung und Mobilität:
Im belebten Wohngebiet oder Geschäftsviertel.
Langstocktechniken:
Pendelgleittechnik, Pendelziehtechnik, Handwechsel.
Soziale Interaktion:
Kontaktaufnahme mit fremden Personen (z. B: Informationen erfragen, Hilfe gezielt annehmen bzw. ablehnen, Einkaufsgespräche führen, an Kassen bezahlen, Fahrscheine lösen).
Belebtes Wohngebiet oder Geschäftsviertel:
Überquerung an mehrphasigen Verkehrsampeln, Überquerungen an einem Kreisverkehr mit Zebrastreifen, Vertrautmachen mit Kaufhäusern, Rolltreppe, Lift, Ausnützung des Fußgängerverkehrs, Sehende Hilfe, Erfragen von Informationen, Vertrautmachen mit breiten Einfahrten und Tankstellen als Gefahrenquelle besonderer Art, selbstständige Routen und Einkauf.
Benützung öffentlicher Verkehrsmittel:
Notwendige Verkehrsmittel für den Schulweg bzw. zum Erreichen der jeweiligen Trainingsgebiete.
3. Klasse – Kompetenzmodul 5:
5. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können
– sich im innerstädtischen Bereich und am Hauptbahnhof zielgerichtet, sicher und selbstständig fortbewegen;
– unbekannte Wege durch Transferleistung der bisher erlernten Techniken und Verhaltensweisen sowie der gezielten Inanspruchnahme von Hilfe alleine bewältigen.
Orientierung und Mobilität:
In der Innenstadt, am Hauptbahnhof.
Langstocktechniken:
Kurzer Stock, Schwimmen mit dem Fußgängerstrom, Elektronische Orientierungshilfen und Hindernismelder.
Öffentliche Verkehrsmittel:
Routen in unbekannte Gebiete mit Umsteigen in/zwischen Straßenbahn, Bus und Zug.
6. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können
– einen Fußgängerstrom zur Orientierung nutzen;
– unbekannte Wege nach Planstudium oder verbaler Beschreibung selbstständig bewältigen;
– im Falle des Verirrens wieder zu einem bekannten Punkt gelangen.
Orientierung und Mobilität:
In unbekanntem Gebiet, Anwendung der erarbeiteten Techniken im Transfer, Zurücklegen unbekannter Wege nach verbaler Beschreibung, Zurücklegen unbekannter Wege nach selbstständigem Planstudium, Benützung öffentlicher Verkehrsmittel auf unbekannten Linien (Umsteigen, Hilfe von Mitmenschen einholen), Vorbereitung und Durchführung eines Drop off (Zurechtfinden in einer fremden Umgebung, zum Beispiel nach Verirren).
Siehe Anlage 1.
1. Klasse (1. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können
– die Grundlagen zur Produktentwicklung anwenden;
– mit textilen Flächen und Geweben kreativ und innovativ umgehen;
– eigene Arbeitsprozesse reflektieren.
Farbkompositionen erstellen, einfache Schnittvariationen entwickeln und dazu Papiermodelle anfertigen, experimenteller Umgang mit Materialien, sowohl aus dem textilen Bereich, als auch mit unkonventionellem Material (Recyclingmaterialien).
2. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können
– Inspiration für Farb- und Materialkompositionen durch andere Medien erlangen;
– unterschiedliche Materialeigenschaften ausdrucksstark in die Gestaltung einfließen lassen;
– soziale Kompetenzen in der Teamarbeit entwickeln.
Berücksichtigung eines ökologischen Materialeinsatzes, Einstellungen am Webstuhl auf die geplanten Abmessungen der Fertigprodukte abstimmen, Webplan erstellen nach Vorgabe des Fertigproduktes, Berücksichtigung der Verlustminimierung.
2. Klasse:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können
– Aspekte der Gestaltungslehre berücksichtigen;
– Produkte selbstständig planen;
– Produktionsabläufe am Webstuhl im Hinblick auf das fertige Produkt planen;
– eigene Arbeitsprozesse reflektieren.
Kontraste einsetzen, Muster und Farbe aufeinander abstimmen, Farbwirkungen reflektieren, Material und Bindung aufeinander abstimmen, Entwurfsarbeit mit weave point, Reflexion in der Gruppe.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können
– einfache Schnittmuster und Schablonierungen für Produkte erstellen und anwenden;
– eine kleine Kollektion von Produkten entwickeln und dabei Verarbeitungsdetails und Aspekte der Form- und Farbgebung, sowie der textilen Oberflächenstruktur in die Gestaltung integrieren;
– Aspekt der Wirtschaftlichkeit in der Ausführung berücksichtigen.
Schablonen und Schnitte für Accessoires (wie Taschen, Pennale, Schals, Heimtextilien, Polster und Tischwäsche), Ausfertigung an der Nähmaschine, Abknoten von Fransen, Kordelherstellung, Schlaufenherstellung. Variationen der Aufhängung erproben, Aufwandeinschätzung, Wirtschaftlichkeit.
3. Klasse – Kompetenzmodul 5:
5. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die besondere Technologie der Weberei nutzen, um der Produktgestaltung ein unverwechselbares Erscheinungsbild zu verleihen;
– selbstständig Entwürfe und entsprechende Produktionspläne erstellen, sowohl für flächige Produkte als auch für räumliche Objekte;
– Gewebe durch einfache Textildruckverfahren veredeln.
Akzente in der Verarbeitung setzen, Eigenschaften besonderer Gewebekonstruktionen einsetzen um Funktion und Form zu optimieren, Ikatgewebe und einfache Druckverfahren einsetzen, Stoffkombinationen entwickeln.
6. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können
– Unikate durch eine eigenständige Farb- und Formensprache, entwickeln;
– in der Entwurfs- und Planungsarbeit die Aspekte der Wirtschaftlichkeit berücksichtigen;
– Einblick in einschlägige Bereiche der Wirtschafts- und Arbeitswelt nehmen;
– eigene Arbeitsprozesse reflektieren.
Ikatfärbungen und Shibori-Akzente in die Gestaltung integrieren, Wirtschaftlichkeit der Produktgestaltung und des Produktionsprozesses prüfen (Aufwand, Nutzen), Zugang zu vergleichbaren Betrieben aus der Wirtschaft schaffen.
Die Schülerinnen und Schüler können
– die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
– die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.
Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Instandhaltung, Recycling.
Herstellung eines oder mehrerer facheinschlägiger Produkte und Durchführung von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf Projektbasis unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungstechniken, Materialien und Prüfverfahren in den im Folgenden angeführten Werkstätten.
1. Klasse (1. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können
– einfache Gewebeproben analysieren und Produktionsdaten erarbeiten;
– alle wesentlichen handwerklichen Fertigkeiten und Techniken der Weberei;
– handwerkliche Techniken kreativ zur Entwicklung von Handwebeprodukten einsetzen.
Werkstätte Bindungslehre und Stoffkonstruktion:
Einführung in den Werkstättenunterricht Arbeitsproben nach Bindungspatronen der Grundbindung in der Leinenbindung und ihrer Ableitungen, Vorarbeiten zum Weben (Weberknoten, Spulen mit dem elektronischen Spulgerät und mit dem Handspulgerät, Spulen vom Strang), ein- und zweifädiges Schären einer Webkette.
2. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können
– im Umgang mit einschlägiger fachspezifischer Software praxisnah arbeiten;
– einfache Gewebeproben analysieren und Produktionsdaten erarbeiten;
– grundlegende Arbeitsvorgänge und erreichte Ergebnisse computerunterstützt dokumentieren.
Werkstätte Bindungslehre und Stoffkonstruktion:
Abbinden des Gang- und Fadenkreuz beim Ketteschären, Weben von gestreifter und karierter Ware, Weben mit 2 Schiffchen im unterschiedlichen Wechselintervallen, Musterdekomposition.
2. Klasse:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können
– den Zusammenhang zwischen Bindungspatrone und Webstuhleinstellung nachvollziehen;
– Bindungspatrone als Grundlage für die Webstuhleinstellung verwenden.
Werkstätte Bindungslehre und Stoffkonstruktion:
Vor- und Einrichtungsarbeiten am Webstuhl (Aufbaumen einer Kette, Anwendung der notwenigen Gerätschaften, wie Reedekamm, Kettleisten, Litzenstecher und Blattstecher), Weben von glatter und gemusterter Ware nach Plan und mit mehreren Schiffchen, Verschnürung des 4-schäftigen Kontermarschwebstuhles.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können
– quergestreifte und längsgestreifte, als auch karierte Stoffe am Webstuhl umsetzten;
– den Einzug der Atlasbindung ermitteln und durchführen;
– Mustervariationen mit verschiedenen Tretweisen erproben.
Werkstätte Bindungslehre und Stoffkonstruktion:
Leinenbindung und Köperbindung, Grundlagen der Verschnürung des Kontermarschwebstuhles, Streifengestaltung als Farbkontrast und als Musterkontrast, Techniken auf dem Hochwebstuhl (Soumaktechnik und Kelimtechnik, Spitzeizug, Einzug „gerade durch“, spitze Tretweise, gerade Tretweise).
3. Klasse – Kompetenzmodul 5:
5. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können
– den projektorientierten, kalkulierten Zeitplan einhalten;
– Mustermöglichkeiten durch veränderte Verschnürungen erproben;
– Gewebe herstellen mit mehr als zwei Fadensystemen.
Werkstätte Bindungslehre und Stoffkonstruktion:
Präsentationsmappe zu Einzelthemen, Musterentwürfe, Weben von glatter und gemusterter Ware, einseitige Gewebe und gleichseitige Gewebe, Gewebeherstellung mit mehreren Fadensystemen, Wabenbindung und Hohlschussbindung mit gleichem Einzug und veränderter Verschnürung, Gewebe mit zwei Kettsystemen und einem Schusssystem.
6. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können
– Musterungen weben, die durch den Wechsel von Ketteffekt und Schusseffekt bei entsprechendem Material reliefartige Gewebeoberflächen ergeben, mehrlagige Gewebe auf der Schaftmaschine und mehrschäftigen Webstühlen.
Werkstätte Bindungslehre und Stoffkonstruktion:
Arbeiten mit und ohne Schnellschussvorrichtung, Arbeiten mit und ohne Breithalter, Atlasgewebe in Ketteffekt und Schusseffekt, in sich gemusterte Köpergewebe und Atlasgewebe, Damastgewebe, Nachbehandlung der Rohware, eigenständige Umsetzung eines Projektes vom Entwurf bis zur Präsentation.
1. Klasse (1. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können
– die Grundbindungen erkennen, benennen und graphisch darstellen;
– den grundlegenden Zusammenhang zwischen Bindung, Webstuhleinstellung und Materialqualität erkennen;
– Gewebeproben analysieren und Produktionsdaten erarbeiten.
Grundregeln der Bindungslehre:
Darstellung von Grundbindungen als technische Zeichnung am Patronenpapier, am Computer oder am tastbaren Steckbrett (Kettschnitt, Schussschnitt, Farbverflechtungen, Einzug, Tretweise und Verschnürung), Ermitteln des Bindungsrapportes, Arbeitsproben nach Bindungspatronen der Grundbindungen, Proportion und Harmonie im Musterentwurf und Flächenaufteilung.
2. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die Grundregeln der Textilmusterung und der Farbenlehre bindungstechnisch umsetzen;
– aus Entwürfen Fachzeichnungen, auch mit Computerunterstützung, für die Herstellung von Webwaren anfertigen;
– im Umgang mit einschlägiger fachspezifischer Software praxisnah arbeiten.
Grundzüge der Farbenlehre:
Textile Flächengebilde (Einteilung und Eigenschaften, Entwerfen von Mustern am Patronenpapier, Muster computerunterstützt darstellen).
2. Klasse:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die Ableitungen der Grundbindungen erkennen und benennen und am Patronenpapier graphisch darstellen;
– den bindungstechnischen Aufbau der Ableitungen von den Grundbindungen analysieren;
– Gewebequerschnitte analysieren;
– Farbverflechtungen darstellen;
– Farbentwürfe für Musterpatronen mit und ohne einschlägige Software erstellen.
Ableitungen der Grundbindungen:
Gewebequerschnitt in Schuss- und Kettrichtung, Entwickeln eigener Einzüge für den 4-schäftigen Webstuhl, farbige Darstellung verschiedener Musterungen als Patrone, Ermittlung von Schafteinzug, Tretweise und Verschnürung aus dem Bindungsrapport, Gewebeanalyse (Kett-, Schuss- und Bindungsdaten), Einsatz fachspezifischer Software.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können
– Rapporte für einen, optisch einwandfreien, Musterverlauf entwickeln;
– Patronenzeichnungen für Musterkombinationen am Patronenpapier oder computerunterstützt, für den 4-schaeftigen Webstuhl erstellen;
– Mustermöglichkeiten verschiedener Einzüge ermitteln und deren Umsetzung am 4-schäftigen Webstuhl vorbereiten;
– Farbentwürfe erstellen unter Rücksichtnahme auf das Material im Lagerbestand;
– eine Patrone in eine Projektplanung einbeziehen.
Musterentwurf nach Grundregeln der Rapportentwicklung, Mustermöglichkeiten bei gleichbleibendem Einzug erproben, Farbverflechtungen der Köperbindung, Farbverflechtungen der Leinenbindung, Farbentwürfe zu entworfenen Musterungen am Computer, Webstuhleinstellung, der Patrone.
3. Klasse – Kompetenzmodul 5:
5. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können
– Bindungen mit mehreren Fadensystemen entwickeln;
– die Patronenzeichnungen für zusammengesetzte Bindungen für 6 – 12-schäftige Webstühle erstellen;
– die Bindungspatrone und den Lochkartensatz für die Schaftmaschine selbstständig erstellen und vorbereiten;
– verschiedene Spezialbindungen verwenden und ihrer Eigenart entsprechend in eine Gewebeplanung integrieren;
– die bindungstechnische Planung eines Projektes durchführen.
Gewebequerschnitte für Double- und Doppelgewebe und andere Gewebe mit mehreren Fadensystemen, Sammlung von Gewebeplanungen für die Praxis (Präsentationsmappe zu Einzelthemen, Materialqualität und Bindungseigenschaften, Musterentwürfe).
6. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können
– Bindungseigenschaften und Nutzungsanforderungen von Muster und Materialqualität aufeinander abstimmen;
– die Dekomposition von Gewebeproben durchführen;
– die bindungstechnische Planung eines Projektes durchführen;
– auf Basis selbst erarbeiteter Unterlagen Erfahrungswerte für die Praxis archivieren;
– Musterungen durch Ketteffekt und Schusseffekt für die Schaftmaschine entwickeln und umsetzen.
Zeichnen einer Bindungspatrone durch Ausnehmen einer Gewebeprobe, Schwerpunkt: Präsentation von Einzelthemen, Portfolio, Musterentwürfe in die Patrone übersetzen und projektorientiert verwenden.
Die Schülerinnen und Schüler können
– die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
– die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.
Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Instandhaltung, Recycling.
Herstellung eines oder mehrerer facheinschlägiger Produkte und Durchführung von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf Projektbasis unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungstechniken, Materialien und Prüfverfahren in den im Folgenden angeführten Werkstätten.
1. Klasse (1. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können
– den Webstuhl anhand der technischen Zeichnung wählen und vorbereiten;
– Erfahrungen am Handspinnrad sammeln und das Zwirnen der Fadenherstellung durchführen;
– Webproben mit unterschiedlichen Effektgarnen erstellen.
Werkstätte Technologie der Weberei und Textile Faserstoffe:
Funktion und Einrichtung von Flach und Hochwebstühlen (Schaftanzahl, Litzenanzahl, Ketteaufbäumen bei Hochwebstühlen), Grundlagen des Teppichknüpfens, Erproben verschiedener Teppichknoten, Kelimgewebe am Hochwebstuhl, Herstellen eines gezwirnten handgesponnenen Wollfadens.
2. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können
– Materialqualität und Nutzung aufeinander abstimmen und entsprechend verwenden;
– mit Materialkombinationen experimentieren;
– die Verarbeitung von Materialien beschreiben.
Werkstätte Technologie der Weberei und Textile Faserstoffe:
Klassische Webtechniken mit unkonventionellen Materialien (Verpackungsmaterial und Recyclingmaterial, alten Stoffen, Plastiksäcken, Naturmaterialien), Einsatz der Webmusterungen in Abstimmung mit eingesetzten Effekten.
2. Klasse:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können
– eigene Farbentwürfe mit unterschiedlichen Techniken am Hochwebstuhl umsetzen;
– Webfehler am Webstuhl erkennen;
– Einzüge für die 12-schäftigen Schaftmaschine festlegen.
Werkstätte Technologie der Weberei und Textile Faserstoffe:
Funktion und Einrichtung des Handwebstuhls mit Schaftmaschine, Lochkartensatz der Patrone, Lochkartensätze bei gleichbleibendem Einzug, Webfehler am Webstuhl beheben, Materialkombinationen erproben, Grundlagen des Teppichknüpfens.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können
– Mustermöglichkeiten, bei gleichbleibendem Einzug und gleichbleibender Verschnürung erproben und miteinander kombinieren;
– die Garnfeinheit als Gestaltungselement im Gewebe und im Muster einsetzen.
Werkstätte Technologie der Weberei und Textile Faserstoffe:
Zwei-, vier- und mehrschäftige Webstühle neu verschnüren und Tretweisen erproben, Musterungen durch Einsatz unterschiedlicher Garnstärken, Hochwebstuhl (symmetrische und asymmetrische Knoten, Varianten des Kelminwebens).
3. Klasse – Kompetenzmodul 5:
5. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können
– Materialqualitäten und Bindungen themenbezogen auf einander abstimmen und im Werkstück einsetzen;
– Kenntnisse zur Gewinnung von Fasern aus natürlichen und synthetischen Polymeren sammeln;
– Werkstücke manuell ausrüsten.
Werkstätte Technologie der Weberei und Textile Faserstoffe:
Mustervariationen mit verschiedenen Tretweisen und verschiedenen Verschnürungen, Nachbehandlung der Rohware (Walken und Schrumpfen von Werkstücken, Filzen, Einsatz von Fasern aus natürlichen Polymeren und synthetischen Polymeren), eigenständige Umsetzung eines Projektes vom Entwurf bis zur Präsentation.
6. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können
– manuelle Ausrüstungsverfahren in die Gestaltung integrieren;
– Einzüge für Doppelgewebe entwickeln;
– Gewebe mit mehreren Fadensystemen entwickeln.
Werkstätte Technologie der Weberei und Textile Faserstoffe:
Pflanzliche und synthetische Farbstoffe und Färbeverfahren, Stempelherstellung für Stoffdruck, Bedrucken unterschiedliche Gewebe, vier- bis sechzehnschäftige Webstühle, Schaftmaschine, Schlauchgewebe, Hohlschussgewebe, Doppelgewebe erarbeiten, Möbelstoffe, Vorhangstoffe, Heimtextilien.
1. Klasse (1. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können
– die zur Gewebeherstellung dienenden Maschinen, Geräte und Hilfsmittel benennen; die Arbeitsvorgänge zur Herstellung von Geweben beschreiben;
– die Geschichte und die Bedeutung der natürlichen Faserstoffe wiedergeben und die Verfahren zur Fasergewinnung erläutern.
Vorbereitungsarbeiten zum Weben, Schärvorgang, Funktion und Einrichtung von Flach und Hochwebstühlen, Verwendung und Spinnverfahren von Baumwolle, Kapok, Flachs/Leinen, Hanf, Jute, Ramie, Sisal, Manila und Kokos (Geschichte, Herkunft, Anbau, Gewinnung, Verarbeitung, Eigenschaften).
2. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können
– den verschiedenen Fasern entsprechenden Spinnverfahren nennen und beschreiben;
– die Eigenschaften und die Verwendungsmöglichkeiten der Fasern erklären.
Verwendung und Spinnverfahren von Seide, Schafwolle und anderen feinen Tierhaaren (Geschichte, Herkunft, Gewinnung, Verarbeitung, Eigenschaften).
2. Klasse:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die Teile des Handwebstuhls mit Schaftmaschine nennen und die Funktionsweise erklären;
– die Geschichte und die Bedeutung der klassischen Chemiefasern erläutern und die Verfahren zur Fasererzeugung beschreiben;
– die Eigenschaften und die Einsatzmöglichkeiten der Fasern erklären.
Funktion und Einrichtung des Handwebstuhls mit Schaftmaschine, zellulosischen Chemiefasern (Geschichte, Einteilung und Bedeutung der Herstellung), Faseraufbau, Eigenschaften und Verwendung von Viskose, Modal, Lyocell, Cupro, Acetat und Triacetat.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die Geschichte und die Bedeutung der vollsynthetischen Faserstoffe erläutern und die Verfahren zur Fasererzeugung beschreiben;
– die Eigenschaften und die Einsatzmöglichkeiten der Fasern erklären;
– den verschiedenen Faserarten die jeweiligen Spinnverfahren zur Garnherstellung zuordnen und beschreiben;
– den Zwirnvorgang erläutern;
– Garnstärken mit Faser- oder Fadennummern in unterschiedlichen Nummerierungssytemen beurteilen;
– die Herstellung von Effektgarnen beschreiben und die entsprechenden Stoffbeispiele erkennen und benennen.
Vollsynthetische Faserstoffe (Geschichte, Einteilung und Bedeutung der Herstellung), Faseraufbau, Eigenschaften und Verwendung von Polyamid, Polyester, Polyacryl und Elastan. Nass-, Trocken- und Schmelzspinnverfahren, Massen- und Längennummerierung von Garnen, Zwirn- und Effektgarnherstellung, Stoffbeispiele sammeln und benennen.
3. Klasse – Kompetenzmodul 5:
5. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die Funktion und Einrichtung des Jaquardwebstuhls und schützenloser Webstühle erklären;
– Etiketten für Stoffe nach dem Textilkennzeichnungsgesetz erstellen;
– Etiketten an Textilien nach den Regeln des Textilkennzeichnungsgesetzes überprüfen;
– die Zeichen der Pflegesymbole und Pflegehinweise darstellen und erklären;
– die für die Textilveredelung notwendigen Vorbehandlungen aufzählen und beschreiben.
Funktion und Einrichtung des Jaquardwebstuhls und von Webstühlen mit dem Schusseintrag durch Greiferprojektile, beidseitige Greifer oder durch Düsen. Textilkennzeichnungsgesetz, Pflegesymbole und Pflegehinweise. Veredelungsstufen (Entschlichten, Sengen, Waschen, Beuchen, Bleichen, Merzerisieren, Karbonisieren).
6. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können
– das Färben mit Pflanzen und industrielle Färbeverfahren beschreiben und den Begriff Farbechtheit erklären;
– Stoffdruckverfahren nennen, beschreiben und die entsprechenden Stoffbeispiele erkennen und benennen;
– Appreturverfahren nennen, beschreiben und die entsprechenden Stoffbeispiele erkennen und benennen;
– Warennamen und Warenzeichen Stoffen und Ausrüstungsverfahren zuordnen.
Pflanzliche Farbstoffe und Färbeverfahren, Arten der Farbechtheit (Direkt-, Ätz-, Reseve-, Transfer-, Flock-, Pigment- und Lackdruck), Hoch-, Tief- und Siebdruck. Stoffbeispiele sammeln und benennen (Spannen, Rauen, Scheren, Ratinieren, Kalandern, Krumpfen, Prägen, Schleifen, Plissieren, Pressen, Dekatieren).
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
1. Klasse (1. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können
– einfache mündliche Kommunikation in alltäglichen und vertrauten Situationen anwenden, wenn deutlich und langsam gesprochen wird;
– sowohl mündlich als auch schriftlich eine einfache Beschreibung von Menschen, dem persönlichen Umfeld, Alltagsroutinen, Vorlieben oder Abneigungen usw. geben sowie auf einfache Art über Ereignisse und persönliche Erlebnisse berichten;
– sich in einfachen, routinemäßigen Situationen verständigen, in denen es um einen unkomplizierten und direkten Austausch von Informationen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Ausbildung und Freizeit geht.
Festigung der einzelnen Kompetenzen mit dem Schwerpunkt mündliche Kommunikation anhand von geeigneten Alltagsthemen.
2. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können
– sehr einfache Mittel anwenden, um ein kurzes Gespräch zu beginnen und zu beenden;
– die erlernten Sprachstrukturen situativ in Rollenspielen und Dialogen anwenden;
– experimentieren mit Musik, Tanz und Rhythmik mit der Sprache;
– Lieder und einfache Dialoge vor Publikum aufführen;
– anderen Kulturen und anderen Lebensformen offen gegenüberstehen;
– sehr einfache kurze Texte zu vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit den häufigsten Konnektoren verbinden.
Freundeskreis ( zwischenmenschliche Beziehungen, Gemeinsamkeiten, Unterschiede), Freizeit ( Freizeitaktivitäten, Interessen und Abneigungen, Alltagsleben, soziales Leben).
2. Klasse:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können
– einfache mündliche Kommunikation in alltäglichen und vertrauten Situationen anwenden, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache und nicht zu schnell gesprochen wird;
– sich in einfachen, routinemäßigen Situationen verständigen, in denen es um einen unkomplizierten und direkten Austausch von Informationen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Freizeit und Einkaufen geht;
– einfache Mittel anwenden, um ein kurzes Gespräch zu beginnen und zu beenden;
– die erlernten Sprachstrukturen situativ in Rollenspielen und Dialogen anwenden;
– kleine Rollenspiele vor Publikum aufführen;
– mit Musik, Tanz und Rhythmik, Sprache und Intonation experimentieren;
– anderen Kulturen und anderen Lebensformen offen gegenüberstehen;
– selbstständig und im Team arbeiten;
– die erworbenen sprachlichen und fachlichen Kompetenzen teilweise vernetzt anwenden.
Festigung der einzelnen Kompetenzen mit dem Schwerpunkt mündliche Kommunikation anhand folgender Themen (Kleidung, Stil, die Mode, Konsumverhalten, Speisen und Ernährung).
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können
– einfache mündliche Kommunikation in alltäglichen und vertrauten Situationen anwenden, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache und nicht zu schnell gesprochen wird;
– sich in einfachen, routinemäßigen Situationen verständigen, in denen es um einen unkomplizierten und direkten Austausch von Informationen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Freizeit und Einkaufen geht;
– einfache Mittel anwenden, um ein kurzes Gespräch zu beginnen und zu beenden;
– die erlernten Sprachstrukturen situativ in Rollenspielen und Dialogen anwenden;
– Rollenspiele vor Publikum aufführen;
– mit der Sprache und der Intonation sowie mit Musik, Tanz und Rhythmik experimentieren;
– anderen Kulturen und anderen Lebensformen offen gegenüberstehen;
– selbstständig und im Team arbeiten;
– die erworbenen sprachlichen und fachlichen Kompetenzen teilweise vernetzt anwenden.
Festigung der einzelnen Kompetenzen mit dem Schwerpunkt mündliche Kommunikation anhand folgender Themen (Wohnen, Lebensqualität, Haustiere, Arbeitsplatz).
3. Klasse – Kompetenzmodul 5:
5. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können
– einfache mündliche Kommunikation in alltäglichen und vertrauten Situationen anwenden, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird;
– sich in einer Reihe von unterschiedlichen Situationen verständigen, in denen es um einen unkomplizierten und direkten Austausch von Informationen in Zusammenhang mit Familie, Reisen und Gesundheit geht;
– sowohl mündlich als auch schriftlich eine einfache Beschreibungen zu verschiedenen vertrauten Themen geben, Meinungen äußern, nach dem Weg fragen und Auskunft geben sowie über Ereignisse, persönliche Erlebnisse und Erfahrungen berichten.
Festigung der einzelnen Kompetenzen anhand folgender und Themen (Reisen und Tourismus, Gesundheit und Hygiene).
6. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die erlernten Sprachstrukturen situativ in Rollenspielen und Dialogen anwenden;
– kurze Theaterstücke vor Publikum aufführen;
– mit der Sprache und der Intonation sowie mit Musik, Tanz und Rhythmik experimentieren;
– anderen Kulturen und anderen Lebensformen offen gegenüberstehen;
– selbstständig und im Team arbeiten;
– die erworbenen sprachlichen und fachlichen Kompetenzen teilweise vernetzt anwenden.
Festigung der einzelnen Kompetenzen anhand folgender Themen (Lebenswelt, Arbeitswelt).
1. Klasse (1. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können
– die Notwendigkeit und den Wert der Blindenschrift beschreiben, um nicht in eine Art „Blindenanalphabetismus“ zu verfallen, wenn man nur auf verbale Kommunikation angewiesen ist;
– blindenspezifische Schriftsysteme anwenden und dadurch Barrieren in der Kommunikation und im Zugang zu Informationen verringern;
– Punkt-Symbole und -Zeichen als geometrische Form in ihrer Gesamtheit erfassen;
– den Punkten in einem dargestellten Zeichen die jeweiligen Platznummern zuordnen.
Vertiefende Kenntnisse der Zeichen und Symbole des Literaturbrailles (Basis- und Vollschrift), der Satz-, Hilfs- und Sonderzeichen.
2. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die Bedeutung aller 64 Punktkombinationsmöglichkeiten des Literaturbrailles (6-Punkt-Brailles) beschreiben;
– Basisschrifttexte lesen und schreiben;
– Vollschrifttexte lesen und schreiben;
– einseitig bedruckte Blindenschriftblätter lesen.
Schreibweisen grundlegender naturwissenschaftlicher Ausdrücke, Geläufigkeitsübungen im Schreiben und Lesen.
2. Klasse:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können
– Blindenvollschrifttexte in eine für sehende Menschen lesbare Form bringen (Rückübersetzung);
– Blindenvollschrifttexte Korrektur lesen;
– Braillevorgaben mit erhöhter Geschwindigkeit lesen;
– Brailletexte mit erhöhter Geschwindigkeit schreiben;
– die grundlegenden Zeichen des Eurobrailles anwenden;
– einfache Texte auf der Braillezeile lesen und korrigieren;
– die Zeichen und Anwendungsregeln der Teilkurzschrift anwenden;
– Texte in Teilkurzschrift schreiben und lesen.
Festigung und Erweiterung der Kenntnisse der Blindenvollschrift, Schreiben und Lesen mit Sicherheit und Geschwindigkeit, Basiskenntnisse des Eurobrailles, 8-Punkt-Braille auf der Braillezeile lesen und korrigieren, Symbole und Anwendungsregeln der Teilkurzschrift (mit inhaltlicher Abstimmung auf den Pflichtgegenstand „Blindenspezifische Schriftsysteme“).
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können
– Punkschriftvorlagen sinnerfassend lesen;
– beidseitig bedruckte Blindenschriftblätter lesen;
– die Punktausgaben der Braillezeile lesen;
– eigene Aufzeichnungen in Braille mit der Blindenschreibmaschine verfassen;
– Handzettel für Reden, Referate und Vorträge in Braille anfertigen.
Erhöhte Anforderungen beim Schreiben und Lesen der Blindenschrift, Symbole und Anwendungsregeln der Teilkurzschrift (mit inhaltlicher Abstimmung auf den Pflichtgegenstand „Blindenspezifische Schriftsysteme“).
3. Klasse – Kompetenzmodul 5:
5. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die Symbole und Anwendungsregeln der Blindenkurzschrift beschreiben;
– Kurzschrifttexte lesen und schreiben;
– vorbereitete und nicht vorbereitete Texte und mit entsprechender Betonung laut vorlesen;
– Blindenkurzschrifttexte Korrektur lesen;
– Blindenkurzschrifttexte in eine für sehende Menschen lesbare Form bringen.
Symbole und Anwendungsregeln der Kurzschrift (mit inhaltlicher Abstimmung auf den Pflichtgegenstand „Blindenspezifische Schriftsysteme“), Zeichen des Eurobrailles lesen, korrigieren und schreiben, Rückübersetzung von Blindenschrifttext.
6. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die Bedeutung der wichtigsten der 256 Punktkombinationsmöglichkeiten des Eurobrailles (8-Punkt-Brailles);
– Eurobrailletexte Korrektur lesen;
– die Technik des Schnelllesens durch die Verwendung beider Hände bzw. Zeigefinger anwenden;
– beim Schnelllesen eine dem internationalen Standard entsprechende Geschwindigkeit erreichen.
Techniken des schnellen Schreibens und Lesens der Blindenkurzschrift sowie des Eurobrailles.
3. Klasse – Kompetenzmodul 5:
5. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die Methoden des Projektmanagements und der Teamarbeit anwenden;
– die Instrumente des Projektmanagements einsetzen;
– unter Anleitung sowie in selbstständiger Arbeit Projekte im Fachgebiet ausführen.
Projekt, Projektarten, Methoden des Projektmanagements (Findung, Festlegung und Bewertung von Zielen), Projektorganisation (Rollen, Teambildung, Aufgaben), Projektmanagement – Instrumente (Projektstrukturplan, Projektablaufplan, Termin- und Kostenplan).
6. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können
– Projektberichte und Präsentationen erstellen;
– Strategien zur Konfliktlösung ausarbeiten;
– unter Anleitung sowie in selbstständiger Arbeit Projekte im Fachgebiet ausführen.
Steuerung und Kontrolle, Kommunikation und Dokumentation, Projektberichte, Präsentationen, Teamarbeit (Kommunikation im Team, Gesprächsführung, Gruppendynamik, Strategien zur Konfliktlösung).
2. Klasse:
3. Semester – Kompetenzmodul 3 und 4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können
– wertschätzend mit Gütern umgehen;
– einfache Speisen und Getränke unter Anwendung ernährungswissenschaftlicher Erkenntnisse, unter Berücksichtigung ökologischer und wirtschaftlicher Erfordernisse rationell herstellen;
– angemessene Umgangsformen bei Tisch, Esskultur erlernen;
– verschiedene Reinigungsmittel beschreiben,
– sachgemäße Wäschepflege durchführen.
Zielbewusstes Einkaufen, einfache Speisen und Getränke, sorgfältige Lagerhaltung von Lebensmitteln und Speisen, Lebenshygiene unter Berücksichtigung der Sehbehinderung, Entwicklung und Förderung umweltbewussten Verhaltens.
Siehe Anlage 1.
Siehe BGBl. Nr. 37/1989 idgF.
Siehe Anlage 1.
Die Schülerinnen und Schüler können
– verschiedene Musikstile beschreiben;
– verschiedene Instrumente und ihren spezifischen Einsatz beschreiben;
– im Metrum (ostinate) Rhythmen spielen;
– aufeinander hören;
– auf Impuls hin reagieren;
– Gliederungen/Teile in Musikstücken erkennen;
– ihr individuelles schöpferisches Potential entfalten und kreativ umsetzen;
– die eigenen Fähigkeiten und die anderer erkennen und schätzen;
– auf musikalischer Ebene kommunizieren;
– Instrumentalisten in verschiedenen Musikstilen im Ensemble spielen und stiltypisch begleiten;
– bei Aufführungen in der Spielmusikgruppe mitwirken;
– sich verantwortungsbewusst und selbstbeherrscht in eine Gruppe integrieren.
1. Klasse (1. und 2. Semester):
Regionale Volksmusik, Spielstücke verschiedenster Stilrichtungen.
2. Klasse:
3. Semester – Kompetenzmodul 3 und 4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Übungen zur Entwicklung des metrischen Gefühls, rhythmische und melodische (Ostinato-) Übungen, rhythmische und melodische Begleitstimmen zu Liedern.
3. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5 und 6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Klangexperimente und Improvisationen, Musizieren des Lehrers als Hilfe und Ergänzung, gelegentlicher Einsatz technischer Medien.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Für die weiteren Pflichtgegenstände und die verbindliche Übung sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff gemäß Abschnitt IX Unterabschnitt A bis C anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.
Für die Freigegenstände und unverbindlichen Übungen sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff gemäß Abschnitt IX Unterabschnitt E und F anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.
(Gesamtsemesterwochenstundenzahl und Semesterstundenwochen der einzelnen Unterrichtsgegenstände)
| Semesterwochenstunden | Lehrver- pflich- tungs-gruppe | ||||||||||||
| Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung | Klasse | Summe | |||||||||||
| 1. | 2. | 3. | 4. | ||||||||||
| Semester | |||||||||||||
| 1. | 2. | 3. | 4. | 5. | 6. | 7. | |||||||
| A. | Allgemeinbildende Pflichtgegenstände | ||||||||||||
| 1. | Religion/Ethik 4 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 1 | 13 | (III)/III | |||
| 2. | Deutsch und Kommunikation | 3 | 3 | 3 | 3 | 2 | 2 | 2 | 18 | (I) | |||
| 3. | Englisch | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | – | 12 | (I) | |||
| 4. | Geografie, Geschichte und Politische Bildung | 2 | 2 | 1 | 1 | – | – | – | 6 | (III) | |||
| 5. | Bewegung und Sport | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 1 | 13 | (IVa) | |||
| 6. | Angewandte Mathematik | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | – | 12 | (I) | |||
| 7. | Naturwissenschaftliche Grundlagen | 2 | 2 | – | – | – | – | – | 4 | (II) | |||
| 8. | Angewandte Informatik | 2 | 2 | – | – | – | – | – | 4 | (I) | |||
| B. | Fachpraxis und Fachtheorie | ||||||||||||
| 1. | Unternehmensführung | – | – | 2 | 2 | 2 | 2 | 1 | 9 | II | |||
| 2. | Ballistik | ||||||||||||
| 2.a | Ballistik – Werkstättenlaboratorium | – | – | – | – | 3 | 3 | 1 | 7 | III | |||
| 2.b | Ballistik | – | – | – | – | 1 | 1 | 1 | 3 | I | |||
| 3. | Werkstätte und Produktionstechnik | 12 | 12 | 14 | 14 | 14 | 14 | 4 | 86 | (IV) | |||
| 4. | Fertigungstechnik | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 1 | 13 | (I) | |||
| 5. | Waffentechnik | 2 | 2 | 3 | 3 | 3 | 3 | 2 | 18 | (I) | |||
| 6. | Konstruktion und Projektmanagement | 2 | 2 | 3 | 3 | 3 | 3 | 2 | 18 | (I) | |||
| 7. | Betriebspraxis | – | – | – | – | – | – | 20 | 20 | IV | |||
| C. | Verbindliche Übung | ||||||||||||
| 1. | Soziale und personale Kompetenz 2 | 1 (1) | 1 (1) | 1 (1) | 1 (1) | – | – | – | 4 | III | |||
| Gesamtsemesterwochen-stundenzahl | 36 | 36 | 37 | 37 | 38 | 38 | 36 | 258 | |||||
| D. | Pflichtpraktikum | mindestens 4 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Eintritt in die 4. Klasse | |||||||||||
| Semesterwochenstunden | Lehrver- pflich- tungs-gruppe | ||||||||||||
| Freigegenstände, Unverbindliche Übungen, Förderunterricht | Klasse | ||||||||||||
| 1. | 2. | 3. | 4. | ||||||||||
| Semester | |||||||||||||
| 1. | 2. | 3. | 4. | 5. | 6. | 7. | |||||||
| E. | Freigegenstände | ||||||||||||
| 1. | Englisch | – | – | – | – | 2 | 2 | – | (I) | ||||
| 2. | Projektmanagement | – | – | – | – | – | 2 | 1 | III | ||||
| 3. | Entrepreneurship | – | – | – | – | 2 | 2 | – | III | ||||
| 4. | Mitarbeiterführung und –ausbildung | – | – | – | – | 1 | 1 | – | III | ||||
| F. | Unverbindliche Übungen | ||||||||||||
| 1. | Bewegung und Sport | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | (IVa) | ||||
| 2. | Sprachtraining Deutsch | 2 | 2 | 2 | 2 | – | – | – | II | ||||
| 3. | Sicherheit im Umgang mit Waffen | 1 | 1 | – | – | – | – | – | III | ||||
| G . | Förderunterricht 3 | ||||||||||||
| 1. | Deutsch und Kommunikation | ||||||||||||
| 2. | Englisch | ||||||||||||
| 3. | Angewandte Mathematik | ||||||||||||
| 4. | Fachtheoretische Pflichtgegenstände | ||||||||||||
___________________
1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel gemäß Abschnitt IV abgewichen werden.
2 Mit Übungen sowie in Verbindung und inhaltlicher Abstimmung mit einem oder mehreren der in den Abschnitten A. bzw. B. angeführten Pflichtgegenständen.
3 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.
4 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen.
Stundentafel der Deutschförderklasse
| Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung | Wochenstunden pro Semester | Lehrverpflichtungsgruppen |
| 1. Deutsch in der Deutschförderklasse | 20 | (I) |
| 2. Religion | 2 | (III) |
| 3. Weitere Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung 1 | x 2 | Einstufung wie entsprechende/r Pflichtgegenstand, Verbindliche Übung |
| Gesamtsemesterwochenstundenzahl | x 3 | |
| Freigegenstände und Unverbindliche Übungen 4 | ||
______________________________
1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion) sowie die verbindliche Übung gemäß der Stundentafel der 3,5-jährigen Fachschule für Büchsenmacher; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände sowie der verbindlichen Übung erfolgt durch die Schulleitung.
2 Die Festlegung der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen weiteren Pflichtgegenstände sowie die verbindliche Übung entfallen, erfolgt durch die Schulleitung; die Semesterwochenstunden der weiteren Pflichtgegenstände sowie der verbindlichen Übung ergeben sich aus der Differenz zur Gesamtsemesterwochenstundenzahl.
3 Die Gesamtsemesterwochenstundenzahl entspricht jener des jeweiligen Semesters gemäß der Stundentafel der 3,5-jährigen Fachschule für Büchsenmacher.
4 Wie Stundentafel der 3,5-jährigen Fachschule für Büchsenmacher.
(Gesamtsemesterwochenstundenzahl und Semesterwochenstunden der einzelnen Unterrichtsgegenstände)
| Semesterwochenstunden | Lehrver- pflich- tungs- gruppe | ||||||||||
| Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung | Klasse | Summe | |||||||||
| 1. | 2. | 3. | 4. | ||||||||
| Semester | |||||||||||
________________
1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel gemäß Abschnitt IV abgewichen werden.
2 Von der Schülerin/vom Schüler ist ein alternativer Pflichtgegenstand zu wählen.
3 Mit Übungen sowie in Verbindung und inhaltlicher Abstimmung mit einem oder mehreren der in den Abschnitten A. bzw. B. angeführten Pflichtgegenständen.
4 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.
5 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen.
Stundentafel der Deutschförderklasse
| Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung | Wochenstunden pro Semester | Lehrverpflichtungsgruppen |
| 1. Deutsch in der Deutschförderklasse | 20 | (I) |
| 2. Religion | 2 | (III) |
| 3. Weitere Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung 1 | x 2 | Einstufung wie entsprechende/r Pflichtgegenstand, Verbindliche Übung |
| Gesamtsemesterwochenstundenzahl | x 3 | |
| Freigegenstände und Unverbindliche Übungen 4 | ||
______________________________
1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion) sowie die verbindliche Übung gemäß der Stundentafel der 4-jährigen Fachschule für Büchsenmacher; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände sowie der verbindlichen Übung erfolgt durch die Schulleitung.
2 Die Festlegung der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen weiteren Pflichtgegenstände sowie die verbindliche Übung entfallen, erfolgt durch die Schulleitung; die Semesterwochenstunden der weiteren Pflichtgegenstände sowie der verbindlichen Übung ergeben sich aus der Differenz zur Gesamtsemesterwochenstundenzahl.
3 Die Gesamtsemesterwochenstundenzahl entspricht jener des jeweiligen Semesters gemäß der Stundentafel der 4-jährigen Fachschule für Büchsenmacher.
4 Wie Stundentafel der 4-jährigen Fachschule für Büchsenmacher.
Siehe Anlage 1.
Das fachbezogene Qualifikationsprofil des Lehrplans gemäß Stundentafel I.1 erfüllt zumindest die Anforderungen einer facheinschlägigen Lehrabschlussprüfung(vgl. BGBl. Nr. 75/1972 idgF sowie BGBl. Nr. 277/1980 idgF und BGBl. Nr. 116/1972 idgF sowie BGBl. 277/1980 idgF). Für den Bereich der beruflichen Qualifikationen, des Arbeitsrechts einschließlich der Kollektivverträge sowie des Sozialversicherungsrechts wird mit dem Zeugnis der Abschlussprüfung zumindest der Nachweis einer mit einer facheinschlägigen Lehrabschlussprüfung abgeschlossenen beruflichen Ausbildung gemäß § 34a Berufsausbildungsgesetz, BGBl Nr. 142/1969 idgF erbracht.
Darüber hinausgehend werden den Absolventinnen und Absolventen mit dem Unterricht gemäß Stundentafel I.2 in der 4. Klasse zusätzliche Kompetenzen vermittelt, die spezifischen Anforderungen des regionalen Arbeitsmarktes in besonderer Weise Rechnung tragen.
Die Fachschule für Büchsenmacher ist eine schwerpunktmäßig auf den Erwerb von praktischen Fähigkeiten ausgerichtete Ausbildung. Kernbereiche der technischen Ausbildung sind Waffentechnik, Ballistik, Munitionslehre, Mechanik, Fertigungstechnik und Konstruktion. Im Rahmen des Betriebspraktikums erfolgt eine Vervollständigung der in der Ausbildung erworbenen Fähigkeiten. Die Absolventinnen und Absolventen sind befähigt, Aufgaben in Fertigungsbetrieben sowie in der Herstellung, im Zusammenbau und der Reparatur von Waffen zu übernehmen. Des Weiteren können sie waffentechnische Komponenten entwickeln, diese mithilfe von CAD-Software konstruieren und die Arbeitsabläufe gemäß Vorgaben des Qualitätsmanagements planen, nach wirtschaftlichen Kriterien kalkulieren und unter Einbeziehung normativer Randbedingungen dokumentieren.
Die Tätigkeitsgebiete der Absolventinnen und Absolventen der Fachschule für Büchsenmacher liegen hauptsächlich in den Bereichen der Entwicklung, Herstellung und im Verkauf facheinschlägiger Produkte. Ihr bevorzugtes Arbeitsfeld ist jenes eines Büchsenmachers oder Waffenmechanikers. Als Büchsenmacher können sie ausgehend von den Vorstellungen des Kunden eine Jagdwaffe entwickeln, bauen und die Funktion über einen längeren Zeitraum garantieren, als Waffenmechaniker sorgen sie für die Pflege oder Reparatur einer Jagdwaffe.
Für die selbstständige Ausübung von Gewerben ist der Nachweis der allgemeinen und besonderen Voraussetzungen erforderlich. Unter anderem ist im Bereich der besonderen Voraussetzungen der Nachweis der betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Kenntnisse vorgesehen. (§ 23 Abs. 1 GewO – „Unternehmerprüfung“). Gemäß § 8 Abs. 2 der Unternehmerprüfungsordnung, BGBl. Nr. 453/1993 idgF, führt der erfolgreiche Abschluss der technischen, gewerblichen und kunstgewerblichen Fachschulen gemäß § 58 des Schulorganisationsgesetzes zum Entfall des Prüfungsteiles „Unternehmerprüfung“.
Im Bereich Recht können die Absolventinnen und Absolventen die Voraussetzungen für den Abschluss und die Erfüllung eines Vertrages erläutern sowie Gewährleistungs-, Garantie- und Schadenersatzansprüche geltend machen. Sie können die verschiedenen Rechtsformen von Unternehmen und deren Organisation erläutern, sich Informationen aus dem Firmenbuch beschaffen. Sie können die wesentlichen Bestimmungen des Arbeitsrechts, des Gewerberechts und des Insolvenzrechts erläutern und im beruflichen Umfeld einsetzen.
Im Bereich Wirtschaft und Betriebstechnik können die Absolventinnen und Absolventen die Struktur des Jahresabschlusses beschreiben, aus betriebswirtschaftlichen Kennzahlen Schlussfolgerungen ziehen und die Ergebniswirksamkeit von einfachen Geschäftsfällen auf den Jahresabschluss beurteilen. Sie können die wichtigsten Kostenbegriffe erklären, eine einfache Kostenstellenrechnung durchführen, mit vorgegebenen Daten Kalkulationen durchführen, Deckungsbeiträge ermitteln und beurteilen. Sie können die verschiedenen Erscheinungsformen der Ertragsteuern erläutern, das System der Umsatzsteuer, der Personalnebenkosten und den Aufbau einfacher Lohn- und Gehaltsabrechnungen erklären. Sie können die Funktionsweise der Marketing-Instrumente erläutern, einfache Organigramme und Abläufe in Unternehmen interpretieren, Ziele und Aufgaben der Logistik sowie Vertriebs- und Beschaffungsprozesse beschreiben. Außerdem können Sie Gestaltungsgrundsätze der Produktion beschreiben, Methoden der Zeitermittlung erläutern, Arbeitspläne erstellen und Methoden des Projektmanagements und Qualitätsmanagements beschreiben und anwenden.
Im Bereich Ballistik können die Absolventinnen und Absolventen die in der Praxis des Fachgebietes anfallenden Mess- und Prüfaufgaben lösen und dokumentieren. Sie können Trefferbilder auswerten, Flugbahnen von Geschossen berechnen und vermessen sowie Gasdruck- und Geschwindigkeitsmessungen vorbereiten, durchführen und bewerten. Sie sind in der Lage die Messungen mithilfe statistischer Methoden zu analysieren und zu beurteilen. Sie können den Aufbau von Jagd- und Sportmunition erklären und die Patronenprüfverordnung anwenden.
Im Bereich Waffentechnik können die Absolventinnen und Absolventen Waffenüberprüfungen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen durchführen.
Im Bereich Ballistik können die Absolventinnen und Absolventen die Wirkung von Geschossen in diversen Zielmedien modellieren, messtechnisch erfassen und dokumentieren. Sie sind in der Lage Testverfahren für unterschiedliche Munitionsarten zu planen, durchzuführen und zu dokumentieren. Sie können Auswertungen unter Gesichtspunkten der Stichprobentheorie vornehmen und diese dokumentieren. Außerdem können sie die Schussleistung kombinierter Waffen testen und darstellen.
Im Bereich Zerspanung können die Absolventinnen und Absolventen Bauteile mit spanabhebenden Werkzeugen manuell und maschinell erzeugen und den Vorgang dokumentieren.
Im Bereich Metallbehandlung können die Absolventinnen und Absolventen die Eigenschaften sowie die Bearbeitungs- und Verwendungsmöglichkeiten der Werk- und Hilfsstoffe benennen. Sie sind in der Lage metallische Teile durch Verformungsprozesse herzustellen. Sie können Federtests planen, aufbauen, durchführen und dokumentieren.
Im Bereich Büchsenmachen können die Absolventinnen und Absolventen die zur Herstellung von Produkten und zur Ausführung von Wartungs-, Instandhaltungs- und Serviceaufgaben notwendigen Arbeitstechniken unter Berücksichtigung von qualitätstechnischen, ökonomischen und ökologischen Gesichtspunkten einsetzen. Sie sind in der Lage, Produkte zu fertigen und/oder Dienstleistungen durchzuführen. Sie verfügen über grundlegende Kenntnisse und Erfahrungen auf dem Gebiet der Qualitätsprüfung und können Arbeitsvorgänge und Ergebnisse computerunterstützt dokumentieren. Sie sind befähigt eine Jagdwaffe nach vorgegebenen Konstruktionszeichnungen zu fertigen, zusammenzubauen und zu schäften. Sie können Abzugsgarnituren für Jagdwaffen herstellen und montieren, den Lauf mit dem Gehäuse verbinden, Feinarbeiten an der Waffe durchführen sowie die Funktion des Jagdgewehrs herstellen und die Waffe für den staatlichen Beschuss vorbereiten. Sie sind in der Lage einfache und komplexe Bauteile sowohl in Hand- als auch in Maschinenarbeit zu fertigen.
Im Bereich Schäften können die Absolventinnen und Absolventen Handwerkzeuge zum Schäften herstellen, Waffenteile in den Schaft einpassen sowie die Holzoberfläche gestalten.
Im Bereich Büchsenmachen können die Absolventinnen und Absolventen Sicherungsmechanismen der Abzugsgarnituren prüfen und die Funktion garantieren. Sie kennen die derzeit gültigen Normen im Waffenbau, deren Einhaltung verpflichtend ist, um die Waffe für den staatlichen Beschuss vorzubereiten.
Im Bereich Schäften können die Absolventinnen und Absolventen die fertige Waffe mit dem Schaft verbinden. Sie können komplexe Waffenteile in das Schaftholz einpassen, Justierungen an der gesamten Waffe vornehmen und die erforderlichen Feinarbeiten sowohl am Metall als auch am Holz durchführen.
Im Bereich Fertigungsverfahren können die Absolventinnen und Absolventen die Grundlagen der spanenden und spanlosen Bearbeitungsverfahren sowie die Funktion und den Aufbau von Maschinen erklären. Sie können die Form- und Lageprüfung theoretisch beschreiben sowie Toleranzen und Passungen benennen. Sie sind in der Lage, Automatisierungsmöglichkeiten zu erkennen und zu beschreiben sowie die Konzepte von Bearbeitungszentren zu erklären.
Im Bereich Werkstoffe können die Absolventinnen und Absolventen die normgerechte Bezeichnung von Werkstoffen erklären und anwenden, Werkstoffe den verschiedenen Einsatzbereichen zuordnen, die Herstellung und die Wärmebehandlung von Stahl sowie die Gefügearten von Metallwerkstoffen erklären. Sie sind in der Lage eine zweckmäßige Werkstoffauswahl zu treffen und das richtige Bearbeitungsverfahren zu wählen.
Im Bereich Spanende Fertigung können die Absolventinnen und Absolventen Maschinen und Werkzeuge für die Fertigung benennen. Sie können Schneidstoffe auswählen und wirtschaftliche Kriterien bei der Fertigung abwägen.
Im Bereich Werkstoffprüfung können die Absolventinnen und Absolventen die Verfahren der zerstörenden und der nicht zerstörenden Werkstoffprüfung erklären und anwenden.
Im Bereich Kunststoffe und Kunststoffbearbeitung können die Absolventinnen und Absolventen die Zusammensetzung von Polymeren beschreiben sowie grundlegende Verfahren der Kunststoffbearbeitung benennen.
Im Bereich Metallbau können die Absolventinnen und Absolventen Maßnahmen zum Schutz von Oberflächen, etwa gegen Korrosion, beschreiben. Sie können Fügetechniken im Bereich Waffenbau anwenden. Des Weiteren können sie die Normen im Stahlbau erklären und begründen.
Im Bereich Metallbau können die Absolventinnen und Absolventen über den Einsatz von Normteilen im Waffenbau entscheiden und den Einbau von Normkomponenten abwägen sowie Festigkeitskriterien benennen.
Im Bereich Waffen können die Absolventinnen und Absolventen die Waffen je nach Verwendung in Kategorien einteilen sowie den waffenrechtlichen Begriffsbestimmungen zuordnen. Sie sind mit den Sicherheitsbestimmungen im Umgang mit Waffen vertraut. Sie können die historische Entwicklung von Waffen erklären sowie typische Vertreter von Epochen benennen. Sie sind in der Lage, Laufarten zu benennen sowie deren fachgerechte Verbindung zu erklären. Sie können die für die Waffentechnik und Munitionslehre wesentlichen gesetzlichen Bestimmungen erklären. Sie sind mit den Funktionsmechanismen von Waffen vertraut, wissen über Abzugsvorrichtungen Bescheid und können diese berechnen. Sie können die Funktionsweise von Sicherungen beschreiben und diese korrekt dokumentieren. Sie können die Dimensionierung der Waffenteile und die Analyse der dynamischen Vorgänge im Waffensystem unter Verwendung mechanischer Konzepte vornehmen. Sie können typische Komponenten von Jagdwaffen, wie Verschlüsse, Schlosssysteme, Abzugssysteme, Auszieher- und Auswerfersysteme beschreiben sowie deren Funktion erklären.
Im Bereich Munition können die Absolventinnen und Absolventen den Aufbau und die Komponenten von Munition erklären, Kaliberbezeichnungen erkennen, typische Munitionsarten, etwa im jagdlichen Bereich, beschreiben sowie Prüfzeichen ziviler Munition erkennen.
Im Bereich Mechanik können die Absolventinnen und Absolventen die Konzepte Kraft und Drehmoment erklären und anwenden, Bauteile freimachen und Systeme mit mehr als zwei Bauteilen analysieren. Insbesondere können sie das Phänomen der Reibung verstehen und anwenden. Ebenso sind sie in der Lage, die Gasgesetze und die Grundbegriffe der Strömungslehre zu erklären und anzuwenden.
Im Bereich Gesetz können die Absolventinnen und Absolventen das österreichische Waffengesetz interpretieren und auf Fallbeispiele anwenden. Sie können die Normen der CIP (Commission internationale permanente pour l'épreuve des armes à feu portatives, Kommission zum Testen von Handfeuerwaffen) auf den Waffenbau und die Beurteilung von Munition anwenden.
Im Bereich Schäften können die Absolventinnen und Absolventen Schäfte und deren Maße sowie deren Erzeugung beschreiben.
Im Bereich Waffenoptik können die Absolventinnen und Absolventen mechanische und optische Visiereinrichtungen erklären.
Im Bereich Waffenoptik können die Absolventinnen und Absolventen den Aufbau optischer Zieleinrichtungen beschreiben, die Funktionsweise des Umkehrsystems und des Vergrößerungsmechanismus erklären sowie die Kennzahlen diverser Absehen benennen. Sie kennen den Zusammenhang der Treffpunktlage eines Geschosses mit den Markierungen in einem Absehen und sind in der Lage Zielfehler zu benennen sowie deren Auswirkung auf die Treffpunktlage zu beschreiben.
Im Bereich Konstruktion können die Absolventinnen und Absolventen einfache und komplexe Konstruktionsaufgaben mithilfe geeigneter Abbildungsverfahren sowohl von Hand als auch mithilfe geeigneter CAD-Software lösen und die Methoden auf fachspezifische Problemstellungen anwenden. Sie können selbstständig Bauelemente, Baugruppen und Geräte gemäß den fachbezogenen Normen und Vorschriften dimensionieren und mit CAD-Unterstützung konstruieren sowie die nach dem Stand der Technik erforderlichen Dokumente und Fertigungsunterlagen erstellen. Sie sind in der Lage, kostenspezifische Auswirkungen der Konstruktion auf die Fertigung zu erkennen und zu optimieren.
Im Bereich Projektmanagement können die Absolventinnen und Absolventen einen Struktur- und Zeitplan erstellen und Konstruktionen nach wirtschaftlichen und fertigungstechnischen Überlegungen beurteilen und umsetzen.
Im Bereich Projektmanagement können die Absolventinnen und Absolventen Entwicklungen im Waffenbau planen, Zeitpläne und Meilensteine festlegen, die Anforderungen in der Konstruktion abschätzen sowie Fertigungsverfahren nach wirtschaftlichen Kriterien auslegen.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
„Deutsch und Kommunikation“, „Englisch“, „Geografie, Geschichte und Politische Bildung“, „Angewandte Mathematik“, „Naturwissenschaftliche Grundlagen“, „Angewandte Informatik“ und „Ethik“.
Siehe Anlage 1.
Siehe BGBl. Nr. 37/1989 idgF.
Siehe Anlage 1.
Die Schülerinnen und Schüler können
– die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
– die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.
Laborbetrieb und Laborordnung; Sicherheitsunterweisung; Schutzmaßnahmen; technische Dokumentation; Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Wartung von Maschinen und Geräten.
Aufbau und Einrichtung von Messaufbauten sowie Durchführung von Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten von Messapparaturen.
3. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Ballistik
– Trefferbilder auswerten;
– Visiereinrichtung justieren und prüfen;
– die Flugbahn eines Geschosses ohne Berücksichtigung des Luftwiderstandes berechnen;
– reale Flugbahnen unter Berücksichtigung des Luftwiderstandes berechnen und vermessen.
Bereich Ballistik:
Flugbahnen mit und ohne Luftwiderstand, statistische Bewertung von Trefferbildern.
Werkstättenlaboratorium:
Trefferbilder nach genormten Kriterien auswerten und bewerten, Justieren von Zieleinrichtungen auf Jagdwaffen und bewerten der Trefferbilder, Vermessen von Flugbahnen.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Waffentechnik
– den Zustand der Waffe feststellen und protokollieren;
– eine Waffenüberprüfung in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorgaben durchführen.
Bereich Waffentechnik:
Das österreichische Waffengesetz, Unterschiede im Waffengesetz in Europa.
Werkstättenlaboratorium:
Jagdwaffen überprüfen und bewerten, Erstellen technischer Dokumentationen.
4. Klasse – Kompetenzmodul 7:
7. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Ballistik
– Gasdruck- und Geschwindigkeitsmessungen vorbereiten, durchführen und bewerten;
– die Qualitätskriterien von Munition erkennen und Patronen laborieren;
– Messungen statistisch auswerten;
– den Aufbau und die Funktion von Jagd- und Sportmunition erklären;
– die Patronenprüfverordnung anwenden.
Bereich Ballistik:
Innenballistische Vorgänge im Lauf, Flugbahnrechnungen, zielballistische Modelle.
Werkstättenlaboratorium:
Ballistische Messmethoden der Gasdruck- und Geschwindigkeitsmessung, Laborieren von Patronen, statistische Auswertung von Testreihen, Flugbahnen von Geschossen von der Mündung bis ins Ziel.
Werkstättenlaboratorium:
Untersuchung von Geschosswirkungen.
8. Semester – gemäß Stundentafel I.2:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Ballistik
– Munitionstests planen, durchführen, dokumentieren, analysieren, Hypothesen bilden und überprüfen;
– die Schussleistung kombinierter Waffen bewerten und beurteilen.
Bereich Ballistik:
Testverfahren für Munition, statistische Auswertungen (Stichprobentheorie), Flugbahnrechnungen für kombinierte Waffen.
Werkstättenlaboratorium:
Stichprobentests von Munition, Auswertung und Bewertung von Trefferbildern kombinierter Waffen.
Die Schülerinnen und Schüler können
– die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
– die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.
Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung; Schutzmaßnahmen; technische Dokumentation; Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Pflege von Werkzeugen, Maschinen und Geräten, Recycling.
Herstellung eines oder mehrerer facheinschlägiger Produkte und Durchführung von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf Projektbasis unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungstechniken, Materialien und Prüfverfahren in den angeführten Werkstätten.
1. Klasse (1. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Zerspanung
– einfache Bauteile mit spanabhebenden Werkzeugen manuell und maschinell erzeugen und den Vorgang dokumentieren.
Bereich Metallbehandlung
– metallische Teile durch Verformungsprozesse herstellen;
– Federtests planen, aufbauen, durchführen und dokumentieren.
Bereich Zerspanung:
Werkstätte „Metallbearbeitung“ (manuelle Formgebung von Metallteilen, maschinelle Bearbeitung wie Bohren, Sägen, Drehen, Fräsen, Schleifen).
Bereich Metallbehandlung:
Werkstätte „Metallbearbeitung“ (Wärmebehandlung metallischer Teile, Herstellung und Testung von Federn, herstellen einfacher Werkzeuge für den Waffenbau).
2. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Zerspanung
– einfache Bauteile mit spanabhebenden Werkzeugen manuell und maschinell erzeugen und den Vorgang dokumentieren.
Bereich Metallbehandlung
– metallische Teile durch Verformungsprozesse herstellen;
– Federtests planen, aufbauen, durchführen und dokumentieren.
Bereich Zerspanung:
Werkstätte „Metallbearbeitung“ (manuelle Formgebung von Metallteilen, maschinelle Bearbeitung wie Bohren, Sägen, Drehen, Fräsen, Schleifen).
Bereich Metallbehandlung:
Werkstätte „Metallbearbeitung“ (Wärmebehandlung metallischer Teile, Herstellung und Testung von Federn, herstellen einfacher Werkzeuge für den Waffenbau).
2. Klasse:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Büchsenmachen
– eine Abzugsgarnitur für Repetierwaffen herstellen und montieren;
– einfache Teile auf einer CNC-Drehmaschine programmieren und abarbeiten.
Bereich Büchsenmachen:
Werkstätte „Jagdwaffenbau“ (Abzugssysteme von Repetierwaffen, Waffenteile auf einer CNC-Maschine).
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Büchsenmachen
– den Sicherheitsmechanismus der Abzugsgarnitur überprüfen.
Bereich Büchsenmachen:
Werkstätte „Jagdwaffenbau“ (Zusammenbau von Abzugsgarnituren, Sicherungen für Repetierwaffen).
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Büchsenmachen
– eine Abzugsgarnitur für Kipplaufwaffen herstellen und montieren;
– komplexe Teile auf einer CNC-Maschine programmieren und abarbeiten;
– geeignete Verbindungen mit Waffenteilen erstellen.
Bereich Büchsenmachen:
Werkstätte „Jagdwaffenbau“ (Abzugssysteme von Kipplaufwaffen, Zusammenbau der Abzugsgarnitur, komplexe Waffenteile auf einer CNC-Maschine, Bearbeitung einläufiger Waffen).
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Büchsenmachen
– Sicherheitsmechanismen für Kipplaufwaffen testen.
Bereich Büchsenmachen:
Werkstätte „Jagdwaffenbau“ (Sicherungen für Kipplaufwaffen).
3. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Büchsenmachen
– den Lauf mit dem Gehäuse verbinden.
Bereich Büchsenmachen:
Werkstätte „Jagdwaffenbau“ (Herstellung von Verbindungen des Laufs mit dem Gehäuse und mit entsprechender Verriegelung).
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Büchsenmachen
– Abzugsgarnituren in das System einbauen und in Funktion bringen.
Bereich Schäften
– einfache Handwerkzeuge zum Schäften herstellen;
– Einpassübungen durchführen und Holzoberflächen gestalten.
Bereich Büchsenmachen:
Werkstätte „Jagdwaffenbau“ (Einbau von Abzugsgarnituren und Schlosssystemen, Herstellen der Funktion von Abzugsgarnituren und Schlosssystemen).
Bereich Schäften:
Werkstätte „Jagdwaffenbau“ (Herstellen von Fischhautfeilen, Einpassübungen von einfachen Waffenteilen, Oberflächengestaltung von Schafthölzern).
4. Klasse – Kompetenzmodul 7:
7. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Büchsenmachen
– Waffen für die künstlerische Gestaltung und chemische Behandlung vorbereiten.
Bereich Büchsenmachen:
Werkstätte „Jagdwaffenbau“ (Arbeiten an der äußeren Erscheinungsform der Waffe).
8. Semester – gemäß Stundentafel I.2:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Büchsenmachen
– die Waffe für den staatlichen Beschuss vorbereiten.
Bereich Schäften
– die weißfertige Waffe mit dem Holz verbinden.
Bereich Büchsenmachen:
Werkstätte „Jagdwaffenbau“ (Vorbereitungsarbeiten für den staatlichen Beschuss unter Berücksichtigung der gültigen Normen).
Bereich Schäften:
Werkstätte „Jagdwaffenbau“ (Einpassübungen von komplexen Waffenteilen, Beurteilung alternativer Werkstoffe für Schäfte).
1. Klasse (1. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Fertigungsverfahren
– Grundlagen der spanenden und spanlosen Bearbeitungsverfahren erklären;
– Maschinen und Geräte erkennen und deren Funktion sowie den Aufbau erklären;
– die Grundlagen der Prüf- und Messtechnik erläutern;
– Form- und Lageprüfung theoretisch beschreiben sowie Toleranzen und Passungen benennen.
Bereich Fertigungsverfahren:
Spanende und spanlose Bearbeitungsverfahren, Aufbau und Funktion fertigungstechnischer Maschinen, theoretische Grundlagen der Prüf- und Messtechnik, Form- und Lagetoleranzen sowie Toleranzen und Passungen.
2. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Fertigungsverfahren
– Grundlagen der spanenden und spanlosen Bearbeitungsverfahren erklären;
– Maschinen und Geräte erkennen und deren Funktion sowie den Aufbau erklären;
– die Grundlagen der Prüf- und Messtechnik erläutern;
– Form- und Lageprüfung theoretisch beschreiben sowie Toleranzen und Passungen benennen.
Bereich Fertigungsverfahren:
Spanende und spanlose Bearbeitungsverfahren, Aufbau und Funktion fertigungstechnischer Maschinen, theoretische Grundlagen der Prüf- und Messtechnik, Form- und Lagetoleranzen sowie Toleranzen und Passungen.
2. Klasse:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Werkstoffe
– die normgerechte Bezeichnung erklären und anwenden;
– die Auswahl von Werkstoffen für verschiedene Einsatzbereiche treffen;
– die Eisen- und Stahlherstellung erklären;
– die Wärmebehandlung von Stahl erklären;
– die Gefügearten von Metallwerkstoffen beschreiben.
Bereich Werkstoffe:
Normen in der Werkstoffkunde, der Weg vom Rohstoff zum Eisen, die Prozesse in der Stahlerzeugung und die Härtung von Stahl, metallurgische Aspekte von Metallen.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Spanende Fertigung
– Maschinen und Werkzeuge benennen und deren Wirkungsweise erklären;
– die Schneidstoffe und wirtschaftliche Kriterien, wie Verschleiß und Standzeit benennen sowie den Einsatz von Schmierstoffen abwägen.
Bereich Spanende Fertigung:
Maschinen und Werkzeuge für die spanabhebende Fertigung, wesentliche Faktoren im maschinellen Produktionsprozess (Schneidstoffe, Standzeit, Verschleiß, Kühlschmierstoffe, Werkzeugauswahl).
3. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Werkstoffprüfung
– die Verfahren der zerstörenden und nicht zerstörenden Werkstoffprüfung erklären.
Bereich Kunststoffe und Kunststoffbearbeitung
– die Zusammensetzung von Polymeren beschreiben;
– grundlegende Verfahren der Kunststoffbearbeitung benennen.
Bereich Werkstoffprüfung:
Werkstoffprüfverfahren.
Bereich Kunststoffe und Kunststoffbearbeitung:
Polymere, Verfahren in der Kunststoffbearbeitung.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Metallbau
– Maßnahmen zum Schutz von Oberflächen beschreiben und auswählen;
– Fügetechniken beschreiben und Anwendungen aus dem Bereich Waffenbau erkennen;
– Normen im Stahlbau erklären.
Bereich Metallbau:
Oberflächenbehandlungen von Metallen, Maßnahmen zum Schutz von Oberflächen (zB Korrosion), Fügetechniken und deren Anwendung im Waffenbau, Normen im Stahlbau.
4. Klasse – Kompetenzmodul 7:
7. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Fertigungsverfahren
– Automatisierungsmöglichkeiten erkennen und beschreiben;
– Konzepte von Bearbeitungszentren erklären.
Bereich Fertigungsverfahren:
Arten von Spannsystemen, Sondermaschinen, Automatisierungsverfahren, CNC-Technologien.
8. Semester – gemäß Stundentafel I.2:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Metallbau
– Normen im Stahlbau erklären und begründen;
– den Einbau von Normteilen in Jagdwaffen erklären und abwägen.
Bereich Metallbau:
Normteile im Waffenbau, Vergleich von Normteilen mit Eigenanfertigungen.
1. Klasse (1. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Waffen
– diese Waffen je nach Verwendung, Ladeweise und Handhabung in verschiedene Kategorien einteilen sowie den waffenrechtlichen Begriffsbestimmungen zuordnen;
– die Sicherheitsbestimmungen im Umgang mit Waffen erklären.
Bereich Munition
– Aufbau und Komponenten von Munition benennen;
– Kaliberbezeichnungen erkennen und erklären;
– die Prüfzeichen ziviler Munition erkennen.
Bereich Mechanik
– Kräftesysteme erklären, analysieren und anwenden.
Bereich Waffen:
Blanke Waffen, Feuerwaffen, Grundkenntnisse aus dem Bereich der Lang- und Kurzwaffen, Grundkenntnisse aus dem Bereich der Jagd- und Sportwaffen.
Bereich Munition:
Begriffe aus der Munitionslehre, Aufbau und Komponenten von Munition, Kaliberbezeichnungen, Prüfzeichen und Normung auf Basis der CIP.
Bereich Mechanik:
Gleichgewicht von Kräften, Resultierende, Freimachen von Bauteilen.
2. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Waffen
– diese Waffen je nach Verwendung, Ladeweise und Handhabung in verschiedene Kategorien einteilen sowie den waffenrechtlichen Begriffsbestimmungen zuordnen;
– die Sicherheitsbestimmungen im Umgang mit Waffen erklären.
Bereich Munition
– Aufbau und Komponenten von Munition benennen;
– Kaliberbezeichnungen erkennen und erklären;
– die Prüfzeichen ziviler Munition erkennen.
Bereich Mechanik
– Kräftesysteme erklären, analysieren und anwenden.
Bereich Waffen:
Blanke Waffen, Feuerwaffen, Grundkenntnisse aus dem Bereich der Lang- und Kurzwaffen, Grundkenntnisse aus dem Bereich der Jagd- und Sportwaffen.
Bereich Munition:
Begriffe aus der Munitionslehre, Aufbau und Komponenten von Munition, Kaliberbezeichnungen, Prüfzeichen und Normung auf Basis der CIP.
Bereich Mechanik:
Gleichgewicht von Kräften, Resultierende, Freimachen von Bauteilen.
2. Klasse:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Waffen
– die historische Entwicklung von Waffen und Munition erklären und typische Vertreter von Epochen benennen;
– Laufarten benennen;
– die Herstellung und die Kombination von Läufen sowie deren fachgerechte Verbindung erklären.
Bereich Mechanik
– das Phänomen der Reibung verstehen und anwenden;
– den Begriff des Drehmoments verstehen und anwenden.
Bereich Waffen:
Waffengeschichte und Munitionsentwicklung, Laufarten, Laufherstellung, Kombination von Läufen und deren Verbindung, Waffengeschichte und Munitionsentwicklung.
Bereich Mechanik:
Haft-, Gleit- und Rollreibung, Standsicherheit und Momentengleichgewicht.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Waffen
– Abzugsvorrichtungen beschreiben und berechnen;
– die Funktion unterschiedlicher Abzugsvorrichtungen erklären und Typen unterscheiden;
– die Funktionsweise von Sicherungen und Indikatoren beschreiben und diese technisch korrekt dokumentieren.
Bereich Mechanik
– das Freimachen von Bauteilen in Waffen erklären und anwenden;
– die Berechnung von Systemen mit mehr als zwei Bauteilen verstehen und analysieren.
Bereich Waffen:
Abzugsvorrichtungen (direkte, indirekte und Sonderformen, Sicherungen und Indikatoren).
Bereich Mechanik:
Abzugsmechanismen in Jagdwaffen.
3. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Gesetz
– die wesentlichen Punkte des österreichischen Waffengesetzes erklären;
– das Waffengesetz auf diverse Fallbeispiele anwenden;
– das Beschussgesetz erklären und dessen Auswirkungen auf die Begutachtung von produzierten Waffen erklären;
– die internationalen Normen erklären.
Bereich Mechanik
– die Grundgesetze der Gase erklären und anwenden;
– die Grundbegriffe der Strömungslehre erklären und anwenden.
Bereich Gesetz:
Das österreichische Waffengesetz, Fallbeispiele, die Norm nach CIP.
Bereich Mechanik:
Gasgesetze, Beanspruchungen im Lauf durch die Pulvergase, Strömungen der Gase im Lauf.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Waffen
– verschiedene Schlosssysteme beschreiben und deren technische Funktionsweise erklären;
– Kipplauf- und Blockverschlüsse beschreiben sowie deren Funktion erklären.
Bereich Mechanik
– die Beanspruchungsarten benennen, analysieren und in ihrem Fachgebiet anwenden.
Bereich Waffen:
Gewehrschlosse, Hand- und Selbstspanner, Verschlusssysteme (Kipplauf- und Blockverschlüsse).
Bereich Mechanik:
Beanspruchungsarten (Zug, Druck, Abscherung, Pressung), Spannung-Dehnung-Diagramm.
4. Klasse – Kompetenzmodul 7:
7. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Schäften
– Arten und Formen von Schäften benennen, deren Maße erklären sowie die Erzeugung beschreiben.
Bereich Waffen
– Zylinder- und Selbstladeverschlüsse beschreiben sowie deren Funktion erklären;
– Auszieher- und Auswerfersysteme benennen.
Bereich Waffenoptik
– Mechanische und optische Visiereinrichtungen erklären.
Bereich Schäften:
Schaftformen, Schaftarten, Schaftmaße, Werkstoffe für Schäfte.
Bereich Waffen:
Zylinder- und Selbstladeverschlüsse, Blattfeder- und Schraubenfederejektoren.
Bereich Waffenoptik:
Mechanische und optische Visiereinrichtungen, optische Geräte für die Jagd.
8. Semester – gemäß Stundentafel I.2:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Waffenoptik
– den Aufbau optischer Visiereinrichtungen beschreiben;
– die Wirkungsweise von Absehen (Zielmarkierungen) erklären;
– Zielfehler benennen.
Bereich Waffenoptik:
Optische Visiereinrichtungen, Absehen (Zielmarkierungen) für die Jagd, Zielfehler und Treffpunktlage.
1. Klasse (1. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Konstruktion
– einfache Konstruktionsaufgaben mittels geeigneter Abbildungsverfahren lösen sowie einfache normgerechte Zeichnungen erstellen und lesen.
Bereich Konstruktion:
Blattformate, Linienarten, Projektionsmethoden, prismatische Werkstücke und Drehteile, normgerechte Bemaßung, Stückliste, Maßstäbe und Schnittdarstellungen, Oberflächenangaben.
2. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Konstruktion
– einfache Konstruktionsaufgaben mittels geeigneter Abbildungsverfahren lösen sowie einfache normgerechte Zeichnungen erstellen und lesen.
Bereich Konstruktion:
Blattformate, Linienarten, Projektionsmethoden, prismatische Werkstücke und Drehteile, normgerechte Bemaßung, Stückliste, Maßstäbe und Schnittdarstellungen, Oberflächenangaben.
2. Klasse:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Konstruktion
– technische Bauteile und einfache Baugruppen in Hinblick auf ihre Funktion darstellen;
– lösbare und nichtlösbare Verbindungen darstellen;
– wirtschaftlichen Auswirkungen von Fertigungsangaben beschreiben;
– CAD-Software anwenden.
Bereich Konstruktion:
Bauteile und Baugruppen in verschiedenen Ansichten, Gewinde- und Schraubverbindungen, Sonderformen der Bemaßung inklusive Maß- und ISO-Toleranzen und Fertigungsangaben.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Konstruktion
– die erlernten Kompetenzen auf fachspezifische Aufgaben anwenden.
Bereich Konstruktion:
Einfache Mess- und Spannvorrichtungen, Baugruppen aus dem Bereich Waffentechnik.
3. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Konstruktion
– Bauteile und Baugruppen aus dem Fachgebiet „Waffenbau“ nach Modellaufnahme oder Vorgabe auch mit CAD-Systemen konstruieren und optimieren.
Bereich Konstruktion:
Einzelteile und Baugruppen von Waffenkomponenten (Schlösser, Garnituren, Abzugseinrichtungen, Sicherungen).
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Konstruktion
– Abzugseinrichtungen, Schlosssysteme, Sicherungen und andere waffentechnische Baugruppen ableiten, konstruieren und optimieren.
Bereich Projektmanagement
– einen Struktur- und Zeitplan erstellen und die Konstruktion nach wirtschaftlichen und fertigungstechnischen Überlegungen beurteilen und umsetzen.
Bereich Konstruktion:
Komplexe Waffensysteme und Komponenten.
Bereich Projektmanagement:
Entwicklung Waffenbauteile und Waffenbaugruppen nach wirtschaftlichen und funktionellen Kriterien.
4. Klasse – Kompetenzmodul 7:
7. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Konstruktion
– waffentechnische Aufgaben konstruktiv lösen.
Bereich Konstruktion:
Konstruktion von Waffenteilen unter Berücksichtigung der Funktion.
8. Semester – gemäß Stundentafel I.2:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Projektmanagement
– Entwicklungen im Waffenbau planen und auf einer Zeitachse Meilensteine definieren;
– Projekte nach wirtschaftlichen Kriterien beurteilen;
– die Anforderungen in der Konstruktion und der Fertigung benennen und abwägen.
Bereich Projektmanagement:
Projektablaufpläne für Entwicklungen im Waffenbau, Kalkulation von Projekten, Analyse von Fertigungsverfahren.
Gemäß Stundentafel I.1.
Siehe Anlage 1.
Gemäß Stundentafel I.2.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe BGBl. Nr. 37/1989 idgF.
Siehe Anlage 1.
1. Klasse (1. und 2. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Umgang mit Schusswaffen
– die Sicherheitsbestimmungen betreffend Schusswaffen erklären und diese am Schießstand befolgen.
Bereich Umgang mit Schusswaffen:
Praktische und theoretische Ausbildung in den Kategorien „B“ (genehmigungspflichtige Schusswaffen, zB Pistole, Revolver), „C“ (Schusswaffen mit gezogenem Lauf, zB Repetierer, Kipplaufwaffe) und „D“ (Sonstige Schusswaffen, zB Bockflinte).
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Für die weiteren Pflichtgegenstände und die verbindliche Übung sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff gemäß Abschnitt IX Unterabschnitt A bis C anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.
Für die Freigegenstände und unverbindlichen Übungen sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff gemäß Abschnitt IX Unterabschnitt E und F anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.
(Gesamtsemesterwochenstundenzahl und Semesterwochenstunden der einzelnen Unterrichtsgegenstände)
| Semesterwochenstunden | Lehrver- pflich- tungs-gruppe | ||||||||||||
| Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung | Klasse | Summe | |||||||||||
| 1. | 2. | 3. | 4. | ||||||||||
| Semester | |||||||||||||
| 1. | 2. | 3. | 4. | 5. | 6. | 7. | |||||||
| A. | Allgemeinbildende Pflichtgegenstände | ||||||||||||
| 1. | Religion/Ethik 5 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 1 | 13 | (III)/III | |||
| 2. | Deutsch und Kommunikation | 3 | 3 | 3 | 3 | 2 | 2 | 2 | 18 | (I) | |||
| 3. | Englisch | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | – | 12 | (I) | |||
| 4. | Geografie, Geschichte und Politische Bildung | 2 | 2 | 1 | 1 | – | – | – | 6 | (III) | |||
| 5. | Bewegung und Sport | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 1 | 13 | (IVa) | |||
| 6. | Angewandte Mathematik | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | – | 12 | (I) | |||
| 7. | Angewandte Physik | 2 | 2 | – | – | – | – | – | 4 | (II) | |||
| 8. | Angewandte Informatik | 2 | 2 | – | – | – | – | – | 4 | (I) | |||
| B. | Fachpraxis und Fachtheorie | ||||||||||||
| 1. | Unternehmensführung | – | – | 2 | 2 | 2 | 2 | 1 | 9 | II | |||
| 2.a | Analytische Chemie und Qualitätsmanagement – Laboratorium | 7 | 7 | 8 | 8 | 3 | 3 | 1 | 37 | I | |||
| 2.b | Analytische Chemie und Qualitätsmanagement | 4 | 4 | 4 | 4 | 3 | 3 | 2 | 24 | I | |||
| 3.a | Anorganische Chemie und Technologie – Laboratorium | – | – | – | – | 3 | 3 | 1 | 7 | I | |||
| 3.b | Anorganische Chemie und Technologie | 4 | 4 | 3 | 3 | 3 | 3 | 2 | 22 | I | |||
| 4.a | Organische Chemie und Technologie – Laboratorium | – | – | – | – | 5 | 5 | 1 | 11 | I | |||
| 4.b | Organische Chemie und Technologie | – | – | 3 | 3 | 2 | 2 | 2 | 12 | I | |||
| 5.a | Chemische Verfahrens- und Prozesstechnik – Werkstättenlaboratorium | – | – | – | – | 3 | 3 | – | 6 | III | |||
| 5.b | Chemische Verfahrens- und Prozesstechnik 2 | 2 (1) | 2 (1) | 2 | 2 | 2 (1) | 2 (1) | – | 12 | I | |||
| 6. | Betriebspraxis | – | – | – | – | – | – | 20 | 20 | IV | |||
| C. | Verbindliche Übung | ||||||||||||
| 1. | Soziale und personale Kompetenz 3 | 1 (1) | 1 (1) | 1 (1) | 1 (1) | – | – | – | 4 | III | |||
| Gesamtsemesterwochen-stundenzahl | 35 | 35 | 35 | 35 | 36 | 36 | 34 | 246 | |||||
| D. | Pflichtpraktikum | mindestens 4 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Eintritt in die 4. Klasse | |||||||||||
| Semesterwochenstunden | Lehrver- pflich- tungs-gruppe | ||||||||||||
| Freigegenstände, Unverbindliche Übungen, Förderunterricht | Klasse | ||||||||||||
| 1. | 2. | 3. | 4. | ||||||||||
| Semester | |||||||||||||
| 1. | 2. | 3. | 4. | 5. | 6. | 7. | |||||||
| E. | Freigegenstände | ||||||||||||
| 1. | Englisch | – | – | – | – | 2 | 2 | – | (I) | ||||
| 2. | Projektmanagement | – | – | – | – | – | 2 | 1 | III | ||||
| 3. | Entrepreneurship | – | – | – | – | 2 | 2 | – | III | ||||
| 4. | Mitarbeiterführung und -ausbildung | – | – | – | – | 1 | 1 | – | III | ||||
| F. | Unverbindliche Übungen | ||||||||||||
| 1. | Bewegung und Sport | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | (IVa) | ||||
| 2. | Sprachtraining Deutsch | 2 | 2 | 2 | 2 | – | – | – | II | ||||
| G. | Förderunterricht 4 | ||||||||||||
| 1. | Deutsch und Kommunikation | ||||||||||||
| 2. | Englisch | ||||||||||||
| 3. | Angewandte Mathematik | ||||||||||||
| 4. | Fachtheoretische Pflichtgegenstände | ||||||||||||
________________
1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel gemäß Abschnitt IV abgewichen werden.
2 Mit Übungen im 1. und. 2. Semester sowie Übungen im Laboratorium im 5. und 6. Semester im Ausmaß der in Klammern angeführten Semesterwochenstunden.
3 Mit Übungen sowie in Verbindung und inhaltlicher Abstimmung mit einem oder mehreren der in den Abschnitten A. bzw. B. angeführten Pflichtgegenständen.
4 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.
5 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen.
Stundentafel der Deutschförderklasse
| Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung | Wochenstunden pro Semester | Lehrverpflichtungsgruppen |
| 1. Deutsch in der Deutschförderklasse | 20 | (I) |
| 2. Religion | 2 | (III) |
| 3. Weitere Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung 1 | x 2 | Einstufung wie entsprechende/r Pflichtgegenstand, Verbindliche Übung |
| Gesamtsemesterwochenstundenzahl | x 3 | |
| Freigegenstände und Unverbindliche Übungen 4 | ||
______________________________
1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion) sowie die verbindliche Übung gemäß der Stundentafel der 3,5-jährigen Fachschule für Chemie; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände sowie der verbindlichen Übung erfolgt durch die Schulleitung.
2 Die Festlegung der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen weiteren Pflichtgegenstände sowie die verbindliche Übung entfallen, erfolgt durch die Schulleitung; die Semesterwochenstunden der weiteren Pflichtgegenstände sowie der verbindlichen Übung ergeben sich aus der Differenz zur Gesamtsemesterwochenstundenzahl.
3 Die Gesamtsemesterwochenstundenzahl entspricht jener des jeweiligen Semesters gemäß der Stundentafel der 3,5-jährigen Fachschule für Chemie.
4 Wie Stundentafel der 3,5-jährigen Fachschule für Chemie.
(Gesamtsemesterwochenstundenzahl und Semesterwochenstunden der einzelnen Unterrichtsgegenstände)
| Semesterwochenstunden | Lehrver- pflich- tungs-gruppe | |||||||||||||||||||
| Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung | Klasse | Summe | ||||||||||||||||||
| 1. | ||||||||||||||||||||
_______________
1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel gemäß Abschnitt IV abgewichen werden.
2 Mit Übungen im 1. und 2. Semester sowie mit Übungen im Laboratorium im 5. und 6. Semester im Ausmaß der in Klammern angeführten Semesterwochenstunden.
3 Von der Schülerin/vom Schüler ist ein alternativer Pflichtgegenstand zu wählen.
4 Mit Übungen sowie in Verbindung und inhaltlicher Abstimmung mit einem oder mehreren der in den Abschnitten A. bzw. B. angeführten Pflichtgegenständen.
5 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr, Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.
6 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen.
Stundentafel der Deutschförderklasse
| Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung | Wochenstunden pro Semester | Lehrverpflichtungsgruppen |
| 1. Deutsch in der Deutschförderklasse | 20 | (I) |
| 2. Religion | 2 | (III) |
| 3. Weitere Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung 1 | x 2 | Einstufung wie entsprechende/r Pflichtgegenstand, Verbindliche Übung |
| Gesamtsemesterwochenstundenzahl | x 3 | |
| Freigegenstände und Unverbindliche Übungen 4 | ||
______________________________
1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion) sowie die verbindliche Übung gemäß der Stundentafel der 4-jährigen Fachschule für Chemie; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände sowie der verbindlichen Übung erfolgt durch die Schulleitung.
2 Die Festlegung der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen weiteren Pflichtgegenstände sowie die verbindliche Übung entfallen, erfolgt durch die Schulleitung; die Semesterwochenstunden der weiteren Pflichtgegenstände sowie der verbindlichen Übung ergeben sich aus der Differenz zur Gesamtsemesterwochenstundenzahl.
3 Die Gesamtsemesterwochenstundenzahl entspricht jener des jeweiligen Semesters gemäß der Stundentafel der 4-jährigen Fachschule für Chemie.
4 Wie Stundentafel der 4-jährigen Fachschule für Chemie.
Siehe Anlage 1.
Das fachbezogene Qualifikationsprofil des Lehrplans gemäß Stundentafel I.1 erfüllt zumindest die Anforderungen der facheinschlägigen Lehrabschlussprüfungen Chemieverfahrenstechnik (BGBl. II Nr. 185/2000 idgF sowie BGBl. II Nr. 334/2001 idgF) sowie Labortechnik (BGBl. II Nr. 118/2015 idgF sowie 334/2001 idgF). Für den Bereich der beruflichen Qualifikation, des Arbeitsrechts einschließlich der Kollektivverträge sowie des Sozialversicherungsrechts wird mit dem Zeugnis der Abschlussprüfung zumindest der Nachweis einer facheinschlägigen beruflichen Ausbildung gemäß § 34a Berufsausbildungsgesetz, BGBl. Nr. 142/1969 idgF erbracht.
Darüber hinausgehend werden den Absolventinnen und Absolventen mit dem Unterricht gemäß Stundentafel I.2 in der 3. und 4. Klasse zusätzliche Kompetenzen vermittelt, die spezifischen Anforderungen des regionalen Arbeitsmarktes in besonderer Weise Rechnung tragen (Ausbildungsschwerpunkt gemäß Abschnitt B).
Die Einsatzgebiete der Absolventen und Absolventinnen der Fachschule für Chemie liegen in den Bereichen Laboratorium und chemische Produktion vor dem Hintergrund verfahrenstechnischen Grundwissens. Die breite technische Ausbildung soll die Absolventin bzw. den Absolventen auch für den Einsatz in chemienahen und fachverwandten Gebieten (Lebensmitteltechnologie, Kunststofftechnik, Textilveredlung) befähigen. Dabei stehen eigenständige Tätigkeiten im chemischen Labor und Betrieb, Störungsbehebung sowie Wartung im Vordergrund. Darüber hinaus ist ein wichtiges Tätigkeitsfeld die Beratung und der fachgerechte Ein- und Verkauf von Chemikalien und Laborausrüstung. Auch die computergestützte Dokumentation von Anlagen, Geräten und Methoden zählt zu den typischen Aufgaben einer Absolventin bzw. eines Absolventen der Fachschule für Chemie. Die Einhaltung einschlägiger Normen und Vorschriften sowie Schutzmaßnahmen ist integrativer Bestandteil aller Tätigkeiten.
Für die selbstständige Ausübung von Gewerben ist der Nachweis der allgemeinen und besonderen Voraussetzungen erforderlich. Unter anderem ist im Bereich der besonderen Voraussetzungen der Nachweis der betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Kenntnisse vorgesehen. (§ 23 Abs. 1 GewO – „Unternehmerprüfung“). Gemäß § 8 Abs. 2 der Unternehmerprüfungsordnung, BGBl. Nr. 453/1993 idgF, führt der erfolgreiche Abschluss der technischen, gewerblichen und kunstgewerblichen Fachschulen gemäß § 58 des Schulorganisationsgesetzes zum Entfall des Prüfungsteiles „Unternehmerprüfung“.
Im Bereich Recht können die Absolventinnen und Absolventen die Voraussetzungen für den Abschluss und die Erfüllung eines Vertrages erläutern sowie Gewährleistungs-, Garantie- und Schadenersatzansprüche geltend machen. Sie können die verschiedenen Rechtsformen von Unternehmen und deren Organisation erläutern, sich Informationen aus dem Firmenbuch beschaffen. Sie können die wesentlichen Bestimmungen des Arbeitsrechts, des Gewerberechts und des Insolvenzrechts erläutern und im beruflichen Umfeld einsetzen.
Im Bereich Wirtschaft und Betriebstechnik können die Absolventinnen und Absolventen die Struktur des Jahresabschlusses beschreiben, aus betriebswirtschaftlichen Kennzahlen Schlussfolgerungen ziehen und die Ergebniswirksamkeit von einfachen Geschäftsfällen auf den Jahresabschluss beurteilen. Sie können die wichtigsten Kostenbegriffe erklären, eine einfache Kostenstellenrechnung durchführen, mit vorgegebenen Daten Kalkulationen durchführen, Deckungsbeiträge ermitteln und beurteilen. Sie können die verschiedenen Erscheinungsformen der Ertragsteuern erläutern, das System der Umsatzsteuer, der Personalnebenkosten und den Aufbau einfacher Lohn- und Gehaltsabrechnungen erklären. Sie können die Funktionsweise der Marketing-Instrumente erläutern, einfache Organigramme und Abläufe in Unternehmen interpretieren, Ziele und Aufgaben der Logistik sowie Vertriebs- und Beschaffungsprozesse beschreiben. Außerdem können Sie Gestaltungsgrundsätze der Produktion beschreiben, Methoden der Zeitermittlung erläutern, Arbeitspläne erstellen und Methoden des Projektmanagements und Qualitätsmanagements beschreiben und anwenden.
Im Bereich Laboratoriumstechnik können die Absolventinnen und Absolventen mit Chemikalien und Laborgerätschaften unter Berücksichtigung der Sicherheitsmaßnahmen sowie der toxikologischen und ökologischen Aspekte fachgerecht umgehen, Gefahrenquellen einschätzen und kennen die gesetzlichen Sicherheitsvorschriften. Sie können ausgewählte physikalisch-chemische Kenngrößen bestimmen.
Im Bereich Nasschemische Analyse können die Absolventinnen und Absolventen geeignete Trennverfahren für Stoffgemische auswählen, Gruppenreaktionen und Einzelnachweise durchführen, verstehen das Prinzip gravimetrischer und volumetrischer Bestimmungen und können Proben vorbereiten sowie mittels nasschemischer Methoden qualitativ und quantitativ analysieren und das Analysenergebnis berechnen, dokumentieren und bewerten.
Im Bereich Instrumentelle Analytik können die Absolventinnen und Absolventen Proben geeignet vorbereiten sowie mittels instrumenteller Methoden qualitativ und quantitativ analysieren und das Analysenergebnis berechnen, dokumentieren und bewerten. Sie können der analytischen Fragestellung angepasste instrumentelle Methoden auswählen und anwenden. Sie kennen den Aufbau und die Funktionsweise der Messgeräte.
Im Bereich Qualitätsmanagement können die Absolventinnen und Absolventen Analysen dokumentieren und nachvollziehbar auswerten, vorgegebene Kalibrationsverfahren durchführen und auf Grundlage einfacher statistischer Tests Analysenergebnisse bewerten. Sie sind mit den grundlegenden Qualitätsmanagementsystemen vertraut.
Im Bereich Physikalisch-Chemisches Rechnen kennen die Absolventinnen und Absolventen die entsprechenden Zustandsgrößen, Gehaltsangaben sowie deren Einheiten und können mit diesen Berechnungen durchführen. Sie können chemische Formeln und Reaktionsgleichungen erstellen sowie Umsatz- und Ausbeuteberechnungen durchführen.
Im Bereich Technische Analytik können die Absolventinnen und Absolventen technologisch-analytische Aufgabenstellungen aus der beruflichen Praxis unterschiedlicher Fachbereichen bearbeiten, auswerten, dokumentieren und die Qualität von Produkten bewerten.
Im Bereich Nomenklatur und Aufbau der Materie kennen die Absolventinnen und Absolventen grundlegende Begriffe und Gesetzmäßigkeiten des Aufbaus der Materie und können die wichtigsten anorganischen Verbindungen benennen.
Im Bereich Reaktionstypen kennen die Absolventinnen und Absolventen die unterschiedlichen Reaktionstypen und können diese auf einfache Reaktionen anwenden.
Im Bereich Elemente und anorganische Verbindungen kennen die Absolventinnen und Absolventen wirtschaftlich relevante Elemente sowie wichtige Verbindungen und deren Eigenschaften und deren Sicherheits- und Umweltaspekte.
Im Bereich Anorganische Technologie kennen die Absolventinnen und Absolventen die Verfahren zur Herstellung, die Verwendung und Umweltrelevanz wirtschaftlich bedeutender anorganischer Produkte.
Im Bereich Chemisch technologische Verfahren können die Absolventinnen und Absolventen technische Aufgaben aus der beruflichen Praxis mit anorganisch-technologischen Grundverfahren durchführen und die Ergebnisse dokumentieren und bewerten.
Im Bereich Grundlagen der organischen Chemie kennen die Absolventinnen und Absolventen die Nomenklatur sowie die Formelschreibweisen und können diese auf einfache organische Verbindungen anwenden. Sie kennen die Einteilung nach funktionellen Gruppen und die Grundlagen der räumlichen Struktur organischer Verbindungen.
Im Bereich Substanzklassen und Reaktionen kennen die Absolventinnen und Absolventen die wichtigsten Substanzklassen, deren Herstellung, Eigenschaften und Reaktionen.
Im Bereich Organische Technologie kennen die Absolventinnen und Absolventen die Gewinnung, Herstellungsverfahren, Verarbeitung, Eigenschaften und die Umweltaspekte wichtiger organischer Rohstoffe, Verbindungen und makromolekularer Produkte.
Im Bereich Grundlagen der Biochemie und Biotechnologie kennen die Absolventinnen und Absolventen die Bausteine der Biochemie und einfache biotechnologische Verfahren.
Im Bereich Chemisch technologische Verfahren können die Absolventinnen und Absolventen technische Aufgaben aus der beruflichen Praxis mit organisch-technologischen Grundverfahren durchführen und die Ergebnisse dokumentieren und bewerten.
Im Bereich Grundlagen der mechanischen Verfahrenstechnik können die Absolventinnen und Absolventen einfache technische Zeichnungen erstellen und kennen Elemente für Anlagen der chemischen Verfahrenstechnik.
Im Bereich Mechanische und thermische Trennverfahren kennen die Absolventinnen und Absolventen wichtige mechanische und thermische Trennverfahren der chemischen Industrie und verstehen einfache Verfahrensschemata.
Im Bereich Grundlagen der Elektrotechnik kennen die Absolventinnen und Absolventen grundlegende Größen, Gesetze und Elemente der Elektrotechnik, elektrische Schutzmaßnahmen und Grundlagen der Mess- und Regeltechnik.
Im Bereich Verfahrenstechnisches Labor oder Werkstättenlaboratorium können die Absolventinnen und Absolventen die in der Praxis der Ausbildungsrichtung grundlegenden Arbeiten des Umbaus und der Wartung von Anlagen sowie der Produktionstechnik durchführen. Sie können im Werkstättenlaboratorium prototypische Werkstücke entsprechend der Ausbildungsrichtung auch im Technikumsmaßstab herstellen und prüfen.
Im Bereich der Umweltmesstechnik kennen die Absolventinnen und Absolventen Probenahme-, Probenvorbereitungs- und Analysenverfahren zur Lösung umweltanalytischer Aufgaben. Sie können die Untersuchungsergebnisse gemäß der geltenden Umweltgesetzgebung bewerten.
Im Bereich der Abfallwirtschaft sowie des Immissions- und Gewässerschutzes kennen die Absolventinnen und Absolventen Abfallmanagementsysteme und die Konzepte zur Sanierung von Altlasten. Sie können kausale Zusammenhänge von Ursachenwirkungen und Folgen von Umweltbelastungen erkennen sowie umweltrelevante Rechtsvorschriften für den jeweiligen Betrieb auswählen.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
„Deutsch und Kommunikation“, „Englisch“, „Geografie, Geschichte und Politische Bildung“, „Angewandte Informatik“ und „Ethik“.
Siehe Anlage 1.
Siehe BGBl. Nr. 37/1989 idgF.
1. Klasse (1. und 2. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Zahlen und Maße
– mit natürlichen, ganzen und rationalen Zahlen rechnen;
– Zahlen in Gleitkommaform angeben und mit Zehnerpotenzen rechnen;
– Zahlen auf die maßgebende Stelle runden;
– Maßzahlen mit Einheiten darstellen und mithilfe von Zehnerpotenzen in andere Einheiten umrechnen;
– lineare Zusammenhänge zwischen Größen erkennen und anwenden;
– Prozentrechnungen verstehen und anwenden.
Bereich Algebra und Geometrie
– Sachverhalte in Form von Termen darstellen;
– Terme gemäß den Gesetzen der Algebra umformen;
– lineare Gleichungen in einer Variablen aus einer Textvorgabe aufstellen und lösen;
– die Zusammenhänge zwischen den Seiten in einem rechtwinkligen Dreieck verstehen und anwenden;
– die logarithmischen Rechengesetze beschreiben und diese begründen sowie mit Logarithmen verschiedener Basen rechnen; den Begriff des Logarithmus anwenden.
Bereich Funktionale Zusammenhänge
– Funktionen als Mittel zur Beschreibung von Zusammenhängen verstehen und können Funktionen durch Wertetabellen und grafisch im rechtwinkeligen Koordinatensystem darstellen;
Bereich Zahlen und Maße:
Natürliche und ganze Zahlen, Rechnen mit Brüchen, Darstellungen rationaler Zahlen (Dezimalform oder Bruch), Potenzen und Wurzeln, Überschlagsrechnungen, direkte und indirekte Proportionalität, Prozentrechnungen.
Bereich Algebra und Geometrie:
Terme (Monome, Binome, Bruchterme), Rechengesetze, lineare Gleichungen in einer Variablen, Textgleichungen.
Prozentuelle Zunahme und Abnahme, Potenzen mit rationalen Hochzahlen, die Logarithmusfunktion.
Bereich Funktionale Zusammenhänge:
Funktionsbegriff, Definitions- und Wertemenge.
2. Klasse:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Funktionale Zusammenhänge:
– das rechtwinklige Koordinatensystem zur Darstellung von Punkten und Geraden benutzen;
– lineare Zusammenhänge als Funktion und in graphischer Form darstellen;
– den Zusammenhang zwischen einer linearen Funktion und einer Geraden in einem rechtwinkligen Koordinatensystem erklären;
– lineare Zusammenhänge erkennen und die passende Funktion aufstellen;
– die Gleichung einer linearen und quadratischen Funktion berechnen und zur Interpolation verwenden;
– lineares Wachstum erkennen und beschreiben;
– exponentielles Wachstum erkennen und beschreiben;
– den Begriff des Logarithmus verstehen.
Bereich Algebra und Geometrie:
– lineare Gleichungssysteme in 2 Variablen aus gegebenen Textvorgaben erstellen und lösen;
– Fehler in der Darstellung von Zahlen beschreiben und die Grundlagen der Fehlerfortpflanzung.
Bereich Funktionale Zusammenhänge:
Das kartesische (rechtwinklige) Koordinatensystem, die lineare Funktion, Darstellungen der linearen Funktion, die Exponentialfunktion, die Logarithmusfunktion.
Bereich Algebra und Geometrie:
Lineare Gleichungen in zwei Variablen, Lösungsverfahren, Lösungsfälle, graphisches Lösungsverfahren.
Lineare Interpolation.
Fehlerquellen, Fehlergrößen.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Funktionale Zusammenhänge
– die quadratische Funktion graphisch in einem rechtwinkligen Koordinatensystem darstellen und die Begriffe Scheitel, Steigung und Krümmung interpretieren;
– quadratische Zusammenhänge erkennen und als Funktion darstellen.
Bereich Algebra und Geometrie
– quadratische Gleichungen erkennen, lösen und den Lösungsfall angeben;
– den Zusammenhang zwischen den Lösungen und der quadratischen Gleichung erklären;
– quadratische Gleichungen in ihrem Fachgebiet anwenden.
Bereich Stochastik
– erhobene Daten aufbereiten und in statistischen Diagrammen darstellen.
Bereich Funktionale Zusammenhänge:
Quadratische Funktionen, graphische Darstellung, Bestimmung des Scheitels und der Streckung.
Bereich Algebra und Geometrie:
Quadratische Gleichungen (Lösungsfälle inkl. komplexe Lösungen, graphische Lösung).
Bereich Stochastik:
Statistische Diagramme (Histogramme, Boxplot), Kenngrößen statistischer Daten.
3. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Stochastik
– Kenngrößen von Daten berechnen und interpretieren.
– kennen die Normalverteilung als Grundmodell der Beschreibung der Variation von metrischen Variablen anwenden und Werte der Verteilungsfunktion bestimmen und zu vorgegebenen Verteilungsfunktionswerten die entsprechenden Quantile bestimmen;
– aus Stichprobenwerten Häufigkeitsverteilungen tabellarisch anwenden und interpretieren;
– Lage- und Streuungsmaße bestimmen und interpretieren und ihre Auswahl argumentieren.
Bereich Stochastik:
Wahrscheinlichkeitsverteilungen, Zufallsexperimente, Laplace-Wahrscheinlichkeit, Additions- und Multiplikationssatz für einander ausschließende bzw. unabhängige Ereignisse, Normalverteilung.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Algebra und Geometrie:
– Sätze im rechtwinkligen Dreieck, Ähnlichkeit (Strahlensätze), die Winkelfunktionen Sinus, Cosinus und Tangens als Seitenverhältnisse in einem rechtwinkligen Dreieck verstehen und anwenden;
– Länge, Flächen und Rauminhalte von Körpern berechnen.
Trigonometrie des rechtwinkligen Dreiecks, ebene Figuren (Quadrat, Rechteck, Parallelogramm, Raute, Deltoid, Trapez), Körper (Würfel, Quader, Pyramide, Zylinder, Kegel, Kugel).
In allen Klassen:
Anwendungen aus dem Fachgebiet, Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechenhilfsmittel.
Schularbeiten:
1.-3. Klasse: eine bis zwei Schularbeit/en pro Semester, bei Bedarf auch zweistündig.
1. Klasse (1. und 2. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können
– physikalische Größen und Einheiten beschreiben;
– einfache physikalische Gesetze in den für das Fachgebiet wichtigen Teilbereichen der Physik anwenden.
Arbeitsgebiete der Physik, Basisgrößen und –einheiten (SI-System), Grundgrößen der Kinetik (Geschwindigkeit, Beschleunigung, Bewegungsdiagramme), Grundgrößen und Grundgesetze der Statik (Kraft, Drehmoment, mechanische Gleichgewichte), Grundgrößen der Technik (Impuls, Arbeit, Energie und Leistung, Wirkungsgrad) und Strahlenoptik (Brechung und Reflexion, Linsen), optische Geräte (Auge und Mikroskop).
Siehe Anlage 1.
Die Schülerinnen und Schüler können
– die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken anwenden;
– die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen;
– die verwendeten Geräte und Apparate sicher und bestimmungsgemäß handhaben.
Laborbetrieb und Laborordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Instandhaltung, Recycling, toxikologische und ökologische Aspekte von Chemikalien und Mischungen.
1. Klasse (1. und 2. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können
– die in der beruflichen Praxis häufig auftretenden Aufgaben der qualitativen und quantitativen Analyse mit zweckmäßigen Methoden lösen und die Ergebnisse protokollieren.
Glasbearbeitung, Grundoperationen der chemischen Laboratoriumstechnik.
Einfache systematische Trennungen für Anionen und Kationen in anorganischen Stoffgemischen, selektive Einzelnachweise, physikalische Größenbestimmungen (Masse, Volumen, Dichte), Trennmethoden, einführende Übungen in volumetrische und gravimetrische Analysenmethoden im Laboratorium.
2. Klasse:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können
– verschiedene volumetrische und gravimetrische Bestimmungen durchführen;
– die zu verwendenden Analysengeräte bedienen und die bei den Messungen erhaltenen Ergebnisse, auch grafisch und mit statistischen Methoden, auswerten und die Analysenergebnisse berechnen.
Gravimetrische Analysen, volumetrische Analysen, elementspezifische Bestimmungen, Probenvorbereitung, Verdünnungsreihen, elektrochemische Methoden (Konduktometrie, Potentiometrie, Elektrogravimetrie).
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können
– verschiedene volumetrische, gravimetrische und chromatographische Bestimmungen durchführen;
– die zu verwendenden Analysengeräte bedienen und die bei den Messungen erhaltenen Ergebnisse, auch grafisch und mit statistischen Methoden, auswerten.
Gravimetrische Analysen, volumetrische Analysen, elementspezifische Bestimmungen, Dünnschichtchromatographie.
Probenvorbereitung, Verdünnungsreihen, optische Methoden (UV-VIS-Spektroskopie), elektrochemische Methoden (Konduktometrie, Potentiometrie, Elektrogravimetrie, ionenselektive Elektroden).
3. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können
– instrumentelle Analysengeräte bedienen und grundlegende Versuche durchführen;
– technisch-analytische Aufgaben aus der beruflichen Praxis unterschiedlicher Fachbereiche mit den zweckmäßigsten Methoden lösen und dokumentieren.
Basisversuche zu instrumentellen, spektroskopischen und chromatographischen Methoden, Durchführung einfacher instrumenteller Analysen.
Analytische Methoden zur Qualitätsprüfung und Charakterisierung aus dem Umfeld der anorganischen, organischen oder biochemischen-mikrobiologischen Technologie.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können
– technisch-analytische Aufgaben aus der beruflichen Praxis unterschiedlicher Fachbereiche mit den zweckmäßigsten Methoden lösen und dokumentieren.
Basisversuche zu instrumentellen, spektroskopischen und chromatographischen Methoden, Durchführung einfacher instrumenteller Analysen.
Qualitätsprüfung und Charakterisierung industrieller Roh-, Halb- und Fertigprodukte aus dem Umfeld der anorganischen, organischen oder biochemischen-mikrobiologischen Technologie.
4. Klasse – Kompetenzmodul 7:
7. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können
– technisch-analytische Aufgaben aus der beruflichen Praxis unterschiedlicher Fachbereiche mit den zweckmäßigsten Methoden lösen und dokumentieren.
Qualitätsprüfung und Charakterisierung industrieller Roh-, Halb- und Fertigprodukte aus dem Umfeld des Ausbildungsschwerpunktes.
8. Semester – gemäß Stundentafel I.2:
Die Schülerinnen und Schüler können
– technisch-analytische Aufgaben aus der beruflichen Praxis unterschiedlicher Fachbereiche mit den zweckmäßigsten Methoden lösen und dokumentieren.
Qualitätsprüfung und Charakterisierung industrieller Roh-, Halb- und Fertigprodukte aus dem Umfeld des Ausbildungsschwerpunktes.
1. Klasse (1. und 2. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können
– die Grundbegriffe der chemischen Laboratoriumstechnik, die Gefahrenquellen, Sicherheitsmaßnahmen bei chemischen Arbeiten und die Chemikalienkennzeichnung beschreiben und anwenden;
– geeignete Trennverfahren für Stoffgemische auswählen und einfache qualitative Nachweise für Kationen und Anionen sowie das Prinzip grundlegender quantitativer Bestimmungsverfahren beschreiben;
– chemische Formeln und Reaktionsgleichungen erstellen und damit die Stoffänderungen bei chemischen Vorgängen beschreiben.
Grundoperationen der chemischen Laboratoriumstechnik, Unfallvermeidung, Verhalten im Notfall, Chemikalienkennzeichnung und -handhabung, Herstellung von Reagenzlösungen, Systematik, ausgewählte Trennverfahren, Führen eines Laborjournales und Protokollierung.
Ausgewählte Trennverfahren, qualitative Analyse (Prinzip eines Trennungsganges, wichtige Gruppenreaktionen und Einzelnachweisreaktionen), quantitative Analyse (Prinzip der Gravimetrie und Volumetrie).
Chemische Formeln, einfache Reaktionsgleichungen, Gehaltsgrößen, einfache Umsatzberechnungen.
2. Klasse:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die gesetzlichen Sicherheitsvorschriften für Arbeiten in Laboratorien wiedergeben;
– gravimetrische und volumetrische Bestimmungsverfahren beschreiben und diese auf Fragestellungen der Laboranalytik anwenden sowie Analysenwerte dokumentieren und nachvollziehbar auswerten;
– die ablaufenden Reaktionen für gravimetrische und volumetrische Untersuchungen formulieren, Analysen auswerten und die Ergebnisse bewerten;
– die Reaktionsabläufe in Säure-Base-Systemen quantitativ beschreiben.
Spezielle Sicherheits-, Arbeits- und Umweltschutzmaßnahmen im analytischen Labor.
Gravimetrische Analysenmethoden, Maßlösungen, Säure/Basen-, Redox-, Fällungs- und komplexometrische Titrationen.
Gravimetrische und volumetrische Reaktionen (Neutralisation, Redox, Komplexometrie, Fällung).
Berechnungen mit dem Löslichkeitsprodukt, pH-Wert-Berechnungen, Puffersysteme.
Signifikanz von Messergebnissen.
Rechnerische und grafische Auswertung sowie einfache Interpretation von Messdaten aus gravimetrischen und volumetrischen Analysen.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die Grundgesetze der Elektrochemie und das Prinzip elektrochemischer Analysenmethoden anwenden und die Messdaten aus elektrochemischen Analysen auswerten sowie die Ergebnisse interpretieren;
– die Grundlagen der Chromatographie beschreiben und diese auf einfache Fragestellungen der Analytik anwenden;
– einfache statistische Kennwerte berechnen und die Genauigkeit von Analysenverfahren abschätzen sowie Kalibrationen für instrumentelle Analysemethoden erstellen.
Einsatz elektrochemischer Indikationsverfahren in der Volumetrie, Prinzip der Chromatographie, Dünnschichtchromatografie.
Instrumentelle Analytik (Grundgesetze der Elektrochemie, Elektrogravimetrie, Konduktometrie).
Einfache statistische Kennwerte (Mittelwert, Standardabweichung, Variationskoeffizient).
Leitfähigkeitsberechnungen, elektrochemische Spannungsreihe, galvanische Elemente, Nernst-Gleichung, Faraday-Gesetze, grundlegende technische Berechnungen aus dem Fachgebiet der Ausbildungsrichtung.
Berechnungen von Elektrolysereaktionen, Auswertung potentiometrischer Titrationen, Berechnung von Standardreihen, Auswertungen mittels Kalibrierfunktion.
3. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können
– das Prinzip optischer und spektroskopischer Analysenmethoden erklären und diese für einfache Fragestellungen anwenden;
– nach Erstellung einer Kalibrierung die Messdaten instrumenteller Analysen für unbekannte Proben auswerten und mit Richt- und Grenzwerten vergleichen;
– technische Berechnungen für ausgewählte Problemstellungen durchführen und die Ergebnisse bewerten.
Prinzip optischer Analysenmethoden, Grundlagen elektromagnetischer Strahlung, spektroskopische Analysenverfahren (Grundgesetze, Geräteaufbau, Anwendung von Absorptions- und Emissionsmethoden).
Aufstellen von Kalibrierfunktionen, Auswertung und Interpretation von Analysenergebnissen.
Spezielle technische Berechnungen aus dem Fachgebiet der Ausbildungsrichtung.
Ergänzung gemäß Stundentafel I.2:
Die Schülerinnen und Schüler können
– geeignete Kablibrationsverfahren auswählen diesbezügliche Berechnungen durchführen.
Berechnung und Herstellung von Standardreihen und Multielementstandards.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können
– Probenahmetechniken und Varianten der Probenvorbereitung beschreiben und diese für ausgewählte Fragestellungen anwenden;
– die Grundlagen instrumenteller, chromatographischer und spektroskopischer Analysenmethoden verstehen und diese für einfache Fragestellungen anwenden sowie die Ergebnisse instrumenteller Analysen auswerten und bewerten.
Probenahme von festen, flüssigen und gasförmigen Proben, Probenvorbereitungs- und Aufschlussmethoden.
Instrumentelle chromatographische Methoden.
Kalibrierung, Auswertung und einfache Interpretation von Messdaten aus instrumentellen Analysen.
Ergänzung gemäß Stundentafel I.2:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die chromatographischen Trennprinzipien und die Methoden der Detektion beschreiben.
Chromatographische Trennprinzipien und entsprechende Methoden sowie Methoden der Detektion.
4. Klasse – Kompetenzmodul 7:
7. Semester – gemäß Stundentafel I.1:
Die Schülerinnen und Schüler können
– für praxisorientierte Problemstellungen geeignete Probenvorbereitungsverfahren, Trennverfahren und passende Detektionsmethoden auswählen;
– einfache Werkzeugen von Qualitätsmanagementsystemen beschreiben und können diese anwenden.
Einsatzbereiche von chromatographischen und spektroskopischen Analysenverfahren unter Berücksichtigung des Ausbildungsschwerpunktes.
Grundlagen des Qualitätsmanagements im Labor und ausgewählter Qualitätsmanagementsysteme, Arbeitsanweisungen, Kalibrierung und Wartung von Laboreinrichtung und Geräten.
7. Semester – gemäß Stundentafel I.2:
Die Schülerinnen und Schüler können
– für praxisorientierte Problemstellungen geeignete Probenvorbereitungsverfahren, Trennverfahren und passende Detektionsmethoden auswählen.
Einsatzbereiche von chromatographischen und spektroskopischen Analysenverfahren unter Berücksichtigung der Ausbildungsrichtung.
8. Semester – gemäß Stundentafel I.2:
Die Schülerinnen und Schüler können
– für praxisorientierte Problemstellungen geeignete Probenvorbereitungsverfahren, Trennverfahren und passende Detektionsmethoden auswählen;
– einfache Werkzeuge von Qualitätsmanagementsystemen beschreiben und diese anwenden.
Einsatzbereiche von chromatographischen und spektroskopischen Analysenverfahren unter Berücksichtigung der Ausbildungsrichtung.
Grundlagen des Qualitätsmanagements im Labor und ausgewählter Qualitätsmanagementsysteme, Arbeitsanweisungen.
Kalibrierung und Wartung von Laboreinrichtung und Geräten.
Die Schülerinnen und Schüler können
– die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken anwenden;
– die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen;
– die verwendeten Geräte und Apparate sicher und bestimmungsgemäß handhaben.
Laborbetrieb und Laborordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Instandhaltung, Recycling, toxikologische und ökologische Aspekte von Chemikalien und Mischungen.
3. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können
– chemisch-technologische Aufgaben aus der beruflichen Praxis unterschiedlicher Fachbereiche mit den zweckmäßigsten Methoden bearbeiten und einfache technologische Produkte herstellen oder modifizieren.
Grundoperationen der mechanischen und thermischen Verfahrenstechnik, Modifizierung und Untersuchung von technologischen Produkten und Naturstoffen, Werkstoffprüfungen.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die Untersuchungsergebnisse sachlich richtig dokumentieren;
– chemisch-technologische Aufgaben aus der beruflichen Praxis unterschiedlicher Fachbereiche mit den zweckmäßigsten Methoden bearbeiten und einfache technologische Produkte herstellen oder modifizieren.
Grundoperationen der mechanischen und thermischen Verfahrenstechnik, Herstellung, Modifizierung und Untersuchung von technologischen Produkten und Naturstoffen, Werkstoffprüfungen.
4. Klasse – Kompetenzmodul 7:
7. Semester – gemäß Stundentafel I.1:
Die Schülerinnen und Schüler können
– chemisch-technologische Aufgaben aus der beruflichen Praxis unterschiedlicher Fachbereiche mit den zweckmäßigsten Methoden bearbeiten und einfache technologische Produkte herstellen oder modifizieren.
Grundoperationen der mechanischen und thermischen Verfahrenstechnik, Herstellung, Modifizierung und Untersuchung von technologischen Produkten und Naturstoffen, Werkstoffprüfungen.
8. Semester – gemäß Stundentafel I.2:
Die Schülerinnen und Schüler können
– chemisch-technologische Aufgaben aus der beruflichen Praxis unterschiedlicher Fachbereiche mit den zweckmäßigsten Methoden bearbeiten.
Projektorientierte Analyse von technologischen Produkten und Naturstoffen mit entsprechender Berichtserstellung.
Werkstoffprüfungen.
1. Klasse (1. und 2. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können
– chemische Grundbegriffe, die Prinzipien des Atombaus, des Periodensystems und die Grundlagen der chemischen Bindung wiedergeben;
– anorganische Verbindungen benennen und deren chemische Formeln anschreiben;
– die grundlegenden Reaktionstypen der anorganischen Chemie und das Massenwirkungsgesetz wiedergeben und diese auf Reaktionen anwenden;
– für die chemische Wirtschaft, Technologie und Analytik wichtige Säuren, Basen und Salze sowie deren grundlegende Eigenschaften beschreiben.
Chemische Grundbegriffe, Nomenklatur und Symbolik, Atombau, Periodensystem und Periodizität von Eigenschaften, chemische Bindung (Atom-, Ionen- und Metallbindung).
Grundlagen des Massenwirkungsgesetzes, Gleichgewichtslage (qualitativ und quantitativ), Säure-Basenreaktion, pH-Wert, wässrige Lösungen anorganischer Stoffe, Redoxreaktion, einfache Komplexbildungsreaktion. Bilanzieren von Reaktionsgleichungen und einfache Umsatzberechnungen.
Für die chemische Wirtschaft, Technologie und Analytik wichtige Säuren, Basen und Salze sowie deren Eigenschaften.
2. Klasse:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können
– einfache Grundlagen zur Lage von Gleichgewichten und Reaktionsgeschwindigkeit beschreiben;
– Zustandsformen der Materie wiedergeben und diese mit Hilfe von Zustandsgrößen beschreiben;
– wirtschaftlich bedeutende Elemente der 15.-18. Gruppe des Periodensystems und deren Verbindungen einschließlich grundlegender Herstellungsverfahren sowie deren Verwendung wiedergeben.
Reaktionswärme, Gesetz von Le Chatelier, Aktivierungsenergie, Katalyse, Zustandsgrößen fester und flüssiger Stoffe, Anwendung der Gasgesetze, grundlegende technische Berechnungen aus dem Fachgebiet der Ausbildungsrichtung.
Stickstoff, Phosphor, Sauerstoff, Schwefel, Halogene, Edelgase sowie deren wirtschaftlich oder analytisch wichtiger Verbindungen (Eigenschaften, Sicherheits- und Umweltaspekte), weitere Elemente dieser Hauptgruppen im Überblick.
Grundlegende Herstellungsverfahren ausgewählter wirtschaftlich bedeutender Elemente der 15.-18. Gruppe des PSE und deren Verbindungen (Linde-Verfahren, Kontaktverfahren, Born-Haber Verfahren, Ostwald-Verfahren), Düngemittel.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können
– wirtschaftlich bedeutende Elemente der 1., 2., 13. und 14. Gruppe des Periodensystems und deren Verbindungen einschließlich grundlegender Herstellungsverfahren sowie deren Verwendung beschreiben;
– die Grundlagen und die technischen Anwendungen der Radioaktivität wiedergeben;
– die Grundlagen der Wasserwirtschaft beschreiben.
Wasserstoff, Lithium, Natrium, Magnesium, Calcium, Bor, Aluminium, Kohlenstoff, Silicium, Blei sowie deren wirtschaftlich oder analytisch wichtiger Verbindungen (Eigenschaften, Sicherheits- und Umweltaspekte), weitere Elemente dieser Hauptgruppen im Überblick.
Elektrolyse wässriger Systeme und von Salzschmelzen.
Radioaktiver Zerfall, Strahlungsarten, radioaktive Elemente und deren Vorkommen sowie Verwendung.
Trink-, Nutz- und Abwasser, deren Beurteilungskriterien und behördliche Auflagen.
3. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die Grundlagen der elektrochemischen Energiespeicherung beschreiben;
– wichtige nichtmetallische Werkstoffe, die grundlegenden Herstellungsverfahren, deren Eigenschaften und Verwendung unter Berücksichtigung der Umweltaspekte beschreiben;
– können einfache Phasengleichgewichte beschreiben.
Grundlagen von wirtschaftlich bedeutenden Primär- und Sekundärzellen, Baustoffe und anorganische Bindemittel, keramische Werkstoffe, Silikatglas, Phasengleichgewichte (Aggregatzustandsänderungen, Phasendiagramme von Ein- und Zweistoffsystemen).
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können
– einfache Grundlagen der Metallurgie wiedergeben;
– können einzelne, ausgewählte wirtschaftlich bedeutende Elemente der 3.-12. Gruppe des Periodensystems, deren Eigenschaften einschließlich grundlegender Herstellungsverfahren beschreiben;
– einfache thermodynamische und kinetische Zusammenhänge wiedergeben und damit chemische Reaktionen beschreiben.
Grundlagen des metallischen Gefüges, Aluminium, Eisen, Kupfer (Eigenschaften, Herstellung, Legierungen, Verwendung), ausgewählte Metalle und Legierungen im Überblick.
Reaktionswärme, Reaktionsgeschwindigkeit, Reaktionsordnung, Katalyse.
4. Klasse – Kompetenzmodul 7:
7. Semester – gemäß Stundentafel I.1:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die Grundlagen der Struktur und Bindungsverhältnisse in anorganischen Verbindungen beschreiben;
– industrielle Herstellungsverfahren der anorganischen Chemie unter Verwendung der dazu gehörenden Fließbilder und Erläuterungen, die verwendeten verfahrenstechnischen Operationen, Gefahren, umweltrelevanten Aspekte und Sicherheitsmaßnahmen diskutieren.
Lewis-Säure-Basen Theorie, VSEPR.
Industrielle Herstellungsverfahren der anorganischen Chemie unter Berücksichtigung der Standortrelevanz und der Erfahrungen aus der Betriebspraxis.
7. Semester – gemäß Stundentafel I.2:
Die Schülerinnen und Schüler können
– industrielle Herstellungsverfahren der anorganischen Chemie unter Verwendung der dazu gehörenden Fließbilder und Erläuterungen, die verwendeten verfahrenstechnischen Operationen, Gefahren, umweltrelevanten Aspekte und Sicherheitsmaßnahmen diskutieren.
Industrielle Herstellungsverfahren der anorganischen Chemie unter Berücksichtigung der Standortrelevanz und der Erfahrungen aus der Betriebspraxis.
8. Semester – gemäß Stundentafel I.2:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die Grundlagen der Struktur und Bindungsverhältnisse in anorganischen Verbindungen beschreiben;
– industrielle Herstellungsverfahren der anorganischen Chemie unter Verwendung der dazu gehörenden Fließbilder und Erläuterungen, die verwendeten verfahrenstechnischen Operationen, Gefahren, umweltrelevanten Aspekte und Sicherheitsmaßnahmen diskutieren.
Industrielle Herstellungsverfahren der anorganischen Chemie unter Berücksichtigung der Standortrelevanz und der Erfahrungen aus der Betriebspraxis.
Lewis-Säure-Basen Theorie, VSEPR.
Die Schülerinnen und Schüler können
– die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken anwenden;
– die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen;
– die verwendeten Geräte und Apparate sicher und bestimmungsgemäß handhaben.
Laborbetrieb und Laborordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Instandhaltung, Recycling, toxikologische und ökologische Aspekte von Chemikalien und Mischungen.
3. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5 – gemäß Stundentafel I.1:
Die Schülerinnen und Schüler können
– einfache Synthesen von organischen Stoffen durchführen, Umsatz und Ausbeute berechnen und die Methoden zur Charakterisierung der Produkte anwenden.
Aufbau von Apparaturen, Arbeitstechniken, Ansatzberechnung und Dokumentation der Arbeit, Herstellung von Ein- und einfacher Mehrstufenpräparaten unter Anwendung der wichtigsten Reaktionstypen der organischen Chemie, Isolierung aus Naturstoffen, Reinheits- und Identitätsuntersuchungen, Entsorgung und Aufarbeitung von Rückständen und Lösungsmitteln.
5. Semester – Kompetenzmodul 5 – gemäß Stundentafel I.2:
Die Schülerinnen und Schüler können
– einfache Synthesen von organischen Stoffen durchführen, Umsatz und Ausbeute berechnen und die Methoden zur Charakterisierung der Produkte anwenden.
Aufbau von Apparaturen, Arbeitstechniken, Ansatzberechnung und Dokumentation der Arbeit, Herstellung von einfachen Präparaten unter Anwendung der wichtigsten Reaktionstypen der organischen Chemie, Reinheits- und Identitätsuntersuchungen, Entsorgung und Aufarbeitung von Rückständen und Lösungsmitteln.
6. Semester – Kompetenzmodul 6 – gemäß Stundentafel I.1:
Die Schülerinnen und Schüler können
– einfache Synthesen von organischen Stoffen durchführen, Umsatz und Ausbeute berechnen und die Methoden zur Charakterisierung der Produkte anwenden.
Aufbau von Apparaturen, Arbeitstechniken, Ansatzberechnung und Dokumentation der Arbeit, Herstellung von Ein- und einfacher Mehrstufenpräparaten unter Anwendung der wichtigsten Reaktionstypen der organischen Chemie, Isolierung aus Naturstoffen, Reinheits- und Identitätsuntersuchungen, Entsorgung und Aufarbeitung von Rückständen und Lösungsmitteln.
6. Semester – Kompetenzmodul 6 – gemäß Stundentafel I.2:
Die Schülerinnen und Schüler können
– einfache Synthesen von organischen Stoffen durchführen, Umsatz und Ausbeute berechnen und die Methoden zur Charakterisierung der Produkte anwenden.
Aufbau von Apparaturen, Arbeitstechniken, Ansatzberechnung und Dokumentation der Arbeit, Herstellung von einfachen Präparaten unter Anwendung der wichtigsten Reaktionstypen der organischen Chemie, Reinheits- und Identitätsuntersuchungen, Entsorgung und Aufarbeitung von Rückständen und Lösungsmitteln.
4. Klasse – Kompetenzmodul 7:
7. Semester – gemäß Stundentafel I.1:
Die Schülerinnen und Schüler können
– chemisch-technologische Aufgaben aus der beruflichen Praxis unterschiedlicher Fachbereiche mit den zweckmäßigsten Methoden bearbeiten und einfache technologische Produkte herstellen oder modifizieren.
Herstellung, Modifizierung und Untersuchung von organisch-technologischen Produkten und Naturstoffen.
2. Klasse:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die verschiedenen Formelschreibweisen für organische Moleküle und die für die organische Chemie relevanten Nomenklaturregeln wiedergeben sowie diese auf einfache Moleküle anwenden;
– die möglichen Bindungsarten, den Isomeriebegriff sowie die Reaktionsarten Addition und Eliminierung wiedergeben und diese anwenden;
– gesättigte, ungesättigte und cyclische Kohlenwasserstoffe, deren Eigenschaften, Synthese und Reaktionen beschreiben.
Aufbau organischer Moleküle, Isomerie (Struktur, Konformation, E/Z), Formelschreibweisen, Nomenklatur, Bindungen (Hybridisierung).
Addition und Eliminierung.
Alkane, Alkene und cyclische Kohlenwasserstoffe.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die wichtigsten funktionellen Gruppen wiedergeben und diese in Molekülen zuordnen;
– die Eigenschaften, Synthese und Reaktionen von monofunktionellen Verbindungen beschreiben;
– die Verfahren zur Gewinnung von petrochemischen Grundprodukten und deren Umweltaspekte beschreiben.
Funktionelle Gruppen (Überblick über die wichtigsten funktionellen Gruppen), induktiver Effekt, Bindungspolarität, Substitutionsreaktionen (S N 1, S N 2, radikalische Substitution).
Halogenkohlenwasserstoffe, einfache sauerstoff- und stickstoffhaltige organische Verbindungen.
Erdgas, Erdöl und Verarbeitungsprodukte, Raffinerietechnologie im Überblick.
3. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die Substitution am Aromaten sowie die Umlagerung als Reaktionsarten wiedergeben und diese anwenden;
– aromatische Kohlenwasserstoffe, ihre Eigenschaften, Reaktionen und die Synthese beschreiben;
– synthetische Polymere, deren Herstellungsverfahren, Verwendung und Umweltaspekte beschreiben.
Elektrophile Substitution und Umlagerungen.
Aromatische Kohlenwasserstoffe.
Polymerisate, Polykondensate, Polyaddukte, Biopolymere, Additive, Thermoplastverarbeitung, Verbundwerkstoffe.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die Eigenschaften, Synthese und Reaktionen von polyfunktionellen Verbindungen wiedergeben;
– technologisch bedeutsame nachwachsende organische Rohstoffe und Verfahren zur Herstellung von Produkten aus diesen Rohstoffen beschreiben;
– wichtige Farbstoffe für verschiedene technologische Produkte beschreiben.
Substituierte Carbonsäuren und deren Derivate sowie mehrwertige Alkohole.
Natürliche mono-, oligo- und polymere Kohlenhydrate und deren Folgeprodukte, pflanzliche und tierische Öle und Fette, Tenside, Farbstoffe.
4. Klasse – Kompetenzmodul 7:
7. Semester – gemäß Stundentafel I.1:
Die Schülerinnen und Schüler können
– ausgewählte heterocyclische Verbindungen beschreiben;
– grundlegende biotechnologische Prozesse beschreiben;
– biochemisch relevante Substanzklassen und Verbindungen sowie Naturstoffe beschreiben.
Ausgewählte Heterocyclen.
Alkoholische Getränke, Essig, Citronensäure, Aminosäuren, Proteine, Biokatalyse.
7. Semester – gemäß Stundentafel I.2:
Die Schülerinnen und Schüler können
– grundlegende biotechnologische Prozesse beschreiben;
– biochemisch relevante Substanzklassen und Verbindungen sowie Naturstoffe beschreiben.
Aminosäuren, Proteine (Aufbau und Eigenschaften).
Alkoholische Getränke, Essig, Citronensäure sowie ausgewählte weitere biotechnologische Produkte (Herstellung und Verwendung).
8. Semester – gemäß Stundentafel I.2:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die Eigenschaften, Synthese und Reaktionen von ausgewählten heterocyclischen Verbindungen wiedergeben;
– ausgewählte pharmazeutische Produkte und deren Anwendung beschreiben.
Ausgewählte Heterocyclen (Vorkommen, Eigenschaften und Herstellung).
Ausgewählte pharmazeutische Produkte (Eigenschaften, Anwendung).
Gemäß Stundentafel I.1.
Die Schülerinnen und Schüler können
– die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken anwenden;
– die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen;
– die verwendeten Geräte und Apparate sicher und bestimmungsgemäß handhaben.
Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung; Schutzmaßnahmen; technische Dokumentation; Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Pflege von Werkzeugen, Maschinen und Geräten, Recycling.
Aufbau, Inbetriebnahme und Test von Baugruppen und Systemen; Herstellung eines oder mehrerer facheinschlägiger Produkte und Durchführung von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf Projektbasis unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungstechniken, Materialien und Prüfverfahren in den angeführten Werkstätten.
3. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können
– einfache Arbeiten der Wartung von Anlagen, Apparaten und Maschinen unter technischer Anleitung durchführen;
– Versuche mit Roh- und Halbfertigprodukten im technologischen Maßstab durchführen.
Grundlagen der mechanischen und elektrotechnischen Wartungsarbeiten unter Berücksichtigung der entsprechenden Schutzmaßnahmen.
Herstellung prototypischer Werkstücke entsprechend dem fachspezifischen Ausbildungsbereich auch im Technikumsmaßstab.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können
– einfache Arbeiten der Wartung von Anlagen, Apparaten und Maschinen unter technischer Anleitung durchführen;
– Versuche mit Roh- und Halbfertigprodukten im technologischen Maßstab durchführen.
Grundlagen der mechanischen und elektrotechnischen Wartungsarbeiten unter Berücksichtigung der entsprechenden Schutzmaßnahmen.
Herstellung prototypischer Werkstücke entsprechend dem fachspezifischen Ausbildungsbereich auch im Technikumsmaßstab.
Gemäß Stundentafel I.1.
Die Schülerinnen und Schüler können
– die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen;
– die verwendeten Geräte und Apparate sicher und bestimmungsgemäß handhaben.
Laborbetrieb und Laborordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Instandhaltung.
1. Klasse (1. und 2. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können
– einfache Werkstattzeichnungen erstellen und Konstruktionspläne einfacher Apparate lesen und verstehen;
– die Elemente zur Führung von Gasen, Flüssigkeiten und Feststoffen beschreiben;
– die Elemente zur mechanischen Stoffvereinigung und Stofftrennung beschreiben.
Risse, Bemaßungen, einfache Schnittdarstellung.
Rohrleitungen, Armaturen, Behälter, Pumpen, Fördereinrichtungen.
Stoffvereinigung, Zerkleinerung und mechanische Stofftrennung.
2. Klasse:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können
– einfache verfahrenstechnische Fließbilder erstellen und verstehen einfache verfahrenstechnische Fließbilder chemischer Produktionsverfahren;
– die Grundlagen der chemischen Reaktionstechnik wiedergeben.
Grundschemata, Verfahrensfließbilder und exemplarische R I-Schemata.
Reaktoren, Wärmeübertragung, Überwachung einfacher Reaktionsparameter.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können
– physikalisch-chemische Trennverfahren und deren Verwendung beschreiben;
– thermische Trennverfahren und deren Verwendung beschreiben.
Feststoffextraktion, Flüssig/Flüssig-Extraktion, Ionentauschverfahren, Membrantrennverfahren.
Trocknen, thermisches Trennen von Lösungen, thermisches Trennen von Flüssigkeitsgemischen.
3. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die Grundlagen der Elektrotechnik wiedergeben;
– einfache Messungen elektrischer Größen durchführen;
– die Komponenten elektrischer Anlagen beschreiben.
Größen und Gesetze, Elemente des Gleich- und Wechselstromkreises (Widerstand, Induktivität, Kapazität).
Elektrische und elektronische Messgeräte, Messung von Strom, Spannung, Widerstand und Leistung im Gleich- und Wechselstrombereich.
Grundtypen elektrischer Maschinen.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können
– Schutzmaßnahmen elektrischer Anlagen wiedergeben;
– grundlegende Elemente der Mess- und Steuerungstechnik beschreiben;
– Messungen nicht elektrischer Größen mittels geeigneter Sensoren durchführen.
Elektrotechnische Schutzmaßnahmen. Betriebsumfeld elektrischer Maschinen (Isolierung, Schutzarten, Ex-Schutz).
Messung nichtelektrischer physikalischer und chemischer Größen mittels geeigneter Sensoren.
Einfache Beispiele zur Mess- und Steuerungstechnik.
Gemäß Stundentafel I.2.
Die Schülerinnen und Schüler können
– die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen;
– die verwendeten Geräte und Apparate sicher und bestimmungsgemäß handhaben.
Laborbetrieb und Laborordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Instandhaltung.
1. Klasse (1. und 2. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können
– einfache Werkstattzeichnungen erstellen und Konstruktionspläne einfacher Apparate lesen und verstehen;
– die Elemente zur Führung von Gasen, Flüssigkeiten und Feststoffen beschreiben;
– die Elemente zur mechanischen Stoffvereinigung und Stofftrennung beschreiben.
Risse, Bemaßungen, einfache Schnittdarstellung.
Rohrleitungen, Armaturen, Behälter, Pumpen, Fördereinrichtungen.
Stoffvereinigung, Zerkleinerung und mechanische Stofftrennung.
2. Klasse:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können
– einfache verfahrenstechnische Fließbilder erstellen und verstehen einfache verfahrenstechnische Fließbilder chemischer Produktionsverfahren;
– die Grundlagen der chemischen Reaktionstechnik wiedergeben.
Grundschemata, Verfahrensfließbilder und exemplarische R I-Schemata.
Reaktoren, Wärmeübertragung, Überwachung einfacher Reaktionsparameter.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können
– physikalisch-chemische Trennverfahren und deren Verwendung beschreiben;
– thermische Trennverfahren und deren Verwendung beschreiben.
Feststoffextraktion, Flüssig/Flüssig-Extraktion, Ionentauschverfahren, Membrantrennverfahren.
Trocknen, thermisches Trennen von Lösungen, thermisches Trennen von Flüssigkeitsgemischen.
3. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die Grundlagen der Elektrotechnik wiedergeben;
– einfache Messungen elektrischer Größen durchführen;
– die Komponenten elektrischer Anlagen beschreiben;
– technische Aufgaben aus der beruflichen Praxis des Fachbereichs chemische Verfahrenstechnik mit chemischen Grundverfahren (Unit Operations) im Pilotmaßstab durchführen.
Größen und Gesetze, Elemente des Gleich- und Wechselstromkreises (Widerstand, Induktivität, Kapazität).
Elektrische und elektronische Messgeräte, Messung von Strom, Spannung, Widerstand und Leistung im Gleich- und Wechselstrombereich.
Grundtypen elektrischer Maschinen.
Erstellung und Interpretation von Verfahrensfließbildern.
Zentrifugation, Filtration, Wärmetausch, Mess‐ und Regeltechnik, Zerkleinerung, Korngrößenbestimmung.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können
– Schutzmaßnahmen elektrischer Anlagen wiedergeben;
– grundlegende Elemente der Mess- und Steuerungstechnik beschreiben;
– Messungen nicht elektrischer Größen mittels geeigneter Sensoren durchführen;
– technische Aufgaben aus der beruflichen Praxis des Fachbereichs chemische Verfahrenstechnikmit chemischen Grundverfahren (Unit Operations) im Pilotmaßstab durchführen.
Elektrotechnische Schutzmaßnahmen. Betriebsumfeld elektrischer Maschinen (Isolierung, Schutzarten, Ex-Schutz).
Messung nichtelektrischer physikalischer und chemischer Größen mittels geeigneter Sensoren.
Einfache Beispiele zur Mess- und Steuerungstechnik.
Erstellung und Interpretation von Verfahrensfließbildern.
Zentrifugation, Filtration, Wärmetausch, Mess‐ und Regeltechnik, Zerkleinerung, Korngrößenbestimmung.
Gemäß Stundentafel I.1.
Siehe Anlage 1.
Gemäß Stundentafel I.2.
Die Schülerinnen und Schüler können
– die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken anwenden;
– die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen;
– die verwendeten Geräte und Apparate sicher und bestimmungsgemäß handhaben.
Laborbetrieb und Laborordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Instandhaltung, Recycling, toxikologische und ökologische Aspekte von Chemikalien und Mischungen.
3. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können
– Validierungen von umweltanalytischen Verfahren durchführen;
– relevante Umweltparameter von entsprechenden Proben bestimmen.
Untersuchung von mineralischen Düngemitteln und Kompost, Validierung von in der Umweltanalytik gebräuchlichen Methoden.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können
– umwelt-relevante Stoffe und Stoffgemische identifizieren und charakterisieren.
Untersuchung von Wasser- und Bodenproben, Identifizierung und Charakterisierung von Stoffen und Stoffgemischen anhand ausgewählter Beispiele.
4. Klasse – Kompetenzmodul 7:
7. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die geeigneten Methoden der Analyse zur qualitativen und quantitativen Erfassung umweltrelevanter Stoffe anwenden.
Analyse von Schadstoffen in pflanzlichen und tierischen Rohstoffen.
8. Semester :
Die Schülerinnen und Schüler können
– die geeigneten Methoden der Analyse zur qualitativen und quantitativen Erfassung umweltrelevanter Stoffe anwenden.
Prüfung und Modifizierung von Analysenmethoden, technische Gasanalyse.
Anwendung der Statistik auf praktisch durchgeführte Untersuchungen.
Gemäß Stundentafel I.2.
3. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die in der beruflichen Praxis gebräuchlichsten Prinzipien und Methoden der instrumentellen Methoden und der Umweltmesstechnik wiedergeben.
Umweltanalytische Problemlösungsstrategien (Probenahme, Aufschlussverfahren, Anreicherungs- und Trenntechniken, Methodenwahl).
Statistische Auswertung von Versuchsergebnissen, Validierung von Verfahren.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die in der beruflichen Praxis der Umweltanalytik gebräuchlichsten Prinzipien und Methoden der instrumentellen Analytik und der Umweltmesstechnik wiedergeben;
– die Voraussetzungen zur Durchführung umweltrelevanter Untersuchungen beschreiben.
Summenparameter (CSB, BSB, TC/TOC, AOX sowie weitere ausgewählte), Methoden für die Analyse von organischen Schadstoffen.
4. Klasse – Kompetenzmodul 7:
7. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die in der beruflichen Praxis gebräuchlichsten Prinzipien und Methoden der instrumentellen Umweltmesstechnik beschreiben;
– die Voraussetzungen zur Durchführung messtechnischer Untersuchungen erklären.
Instrumentelle analytische Kopplungstechniken (GC/LC-MS), technische Gasanalyse (Gasabsorptiometrie, kontinuierliche Analyse, Passivsammler, Fernerkundung).
8. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die in der beruflichen Praxis gebräuchlichsten Prinzipien und Methoden der instrumentellen Umweltmesstechnik beschreiben;
– die Voraussetzungen zur Durchführung messtechnischer Untersuchungen erklären.
Bestimmung von Staubkonzentrationen, Emissions- und Immissionsmessung (high- und low-volume-Probenahmemethoden, Impaktoren).
Auswertung von Messergebnissen (Statistische Auswertung von Versuchsergebnissen, Methoden der angewandten Statistik Bestimmung der Zuverlässigkeit von Messmethoden).
Gemäß Stundentafel I.2.
Die Schülerinnen und Schüler können
– die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken anwenden;
– die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen;
– die verwendeten Geräte und Apparate sicher und bestimmungsgemäß handhaben.
Laborbetrieb und Laborordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Instandhaltung, Recycling, toxikologische und ökologische Aspekte von Chemikalien und Mischungen.
4. Klasse – Kompetenzmodul 7:
7. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die geeigneten Methoden der Analyse zur qualitativen und quantitativen Erfassung umweltrelevanter Stoffe anwenden.
Bestimmungen von ausgewählten Parametern der Wasseranalytik, Abwasseraufbereitung.
8. Semester :
Die Schülerinnen und Schüler können
– die geeigneten Methoden der Analyse zur qualitativen und quantitativen Erfassung umweltrelevanter Stoffe anwenden.
Untersuchung verschiedener Abfallproben, Identifizierung und Charakterisierung von Stoffen und Stoffgemischen anhand ausgewählter Beispiele.
Bestimmung von Summenparametern wie AOX, TOC, CSB, BSB an ausgewählten Beispielen.
Gemäß Stundentafel I.2.
4. Klasse – Kompetenzmodul 7:
7. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die Prinzipien eines Abfallmanagementkonzepts und Konzepte zur Sanierung von Altlasten sowie die für den jeweiligen Betrieb relevanten Rechtsvorschriften wiedergeben;
– die Elemente von technischer Luft- Wasser- und Bodenreinigung sowie der Abfallbehandlung beschreiben.
Abfallwirtschaft (Sicherung und Sanierung von Altlasten anhand von Fallbeispielen), Wasserqualität und Wasserreinhaltung (Erhebung der Gewässergüte, Beurteilungskriterien und rechtliche Aspekte).
8. Semester :
Die Schülerinnen und Schüler können
– die Prinzipien eines Abfallmanagementkonzepts und Konzepte zur Sanierung von Altlasten sowie die für den jeweiligen Betrieb relevanten Rechtsvorschriften wiedergeben;
– die Elemente von technischer Luft- Wasser- und Bodenreinigung sowie der Abfallbehandlung beschreiben.
Abfallwirtschaft (Recycling, Sammelsysteme, innerbetriebliche und externe Recyclingmaßnahmen), Luftschadstoffe und ihre Auswirkung auf Mensch Fauna, Flora und Sachgüter.
Luftgütemessnetz und Grenzwerte.
Umweltrecht
Gemäß Stundentafel I.2.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe BGBl. Nr. 37/1989 idgF.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Für die weiteren Pflichtgegenstände und die verbindliche Übung sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff gemäß Abschnitt IX Unterabschnitt A bis C anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.
Für die Freigegenstände und unverbindlichen Übungen sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff gemäß Abschnitt IX Unterabschnitt E und F anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.
(Gesamtsemesterwochenstundenzahl und Semesterwochenstunden der einzelnen Unterrichtsgegenstände)
| Semesterwochenstunden | Lehrver- pflich- tungs-gruppe | ||||||||||||
| Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung | Klasse | Summe | |||||||||||
| 1. | 2. | 3. | 4. | ||||||||||
| Semester | |||||||||||||
| 1. | 2. | 3. | 4. | 5. | 6. | 7. | |||||||
| A. | Allgemeinbildende Pflichtgegenstände | ||||||||||||
| 1. | Religion/Ethik 5 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 1 | 13 | (III)/III | |||
| 2. | Deutsch und Kommunikation | 3 | 3 | 3 | 3 | 2 | 2 | 2 | 18 | (I) | |||
| 3. | Englisch | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | – | 12 | (I) | |||
| 4. | Geografie, Geschichte und Politische Bildung | 2 | 2 | 1 | 1 | – | – | – | 6 | (III) | |||
| 5. | Bewegung und Sport | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 1 | 13 | (IVa) | |||
| 6. | Angewandte Mathematik | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | – | 12 | (I) | |||
| 7. | Angewandte Physik | 2 | 2 | – | – | – | – | – | 4 | (II) | |||
| 8. | Angewandte Informatik | 2 | 2 | – | – | – | – | – | 4 | (I) | |||
| B. | Fachpraxis und Fachtheorie | ||||||||||||
| 1. | Unternehmensführung | – | – | 2 | 2 | 2 | 2 | 1 | 9 | II | |||
| 2.a | Analytische Chemie und Qualitätsmanagement – Laboratorium | 6 | 6 | 6 | 6 | 6 | 6 | 3 | 39 | I | |||
| 2.b | Analytische Chemie und Qualitätsmanagement | 5 | 5 | 5 | 5 | 3 | 3 | 3 | 29 | I | |||
| 3.a | Anorganische Chemie und Technologie – Laboratorium | – | – | – | – | 2 | 2 | – | 4 | I | |||
| 3.b | Anorganische Chemie und Technologie | 4 | 4 | 3 | 3 | 3 | 3 | 2 | 22 | I | |||
| 4.a | Organische Chemie und Technologie – Laboratorium | – | – | – | – | 3 | 3 | – | 6 | I | |||
| 4.b | Organische Chemie und Technologie | – | – | 2 | 2 | 3 | 3 | 3 | 13 | I | |||
| 5. | Chemische Verfahrens- und Prozesstechnik 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 (1) | 2 (1) | – | 12 | I | |||
| 6.a | Mikrobiologie und Biotechnologie – Laboratorium | – | – | 1 | 1 | – | – | – | 2 | I | |||
| 6.b | Mikrobiologie und Biotechnologie | – | – | 2 | 2 | – | – | – | 4 | I | |||
| 7. | Betriebspraxis | – | – | – | – | – | – | 20 | 20 | IV | |||
| C. | Verbindliche Übung | ||||||||||||
| 1. | Soziale und personale Kompetenz 3 | 1 (1) | 1 (1) | 1 (1) | 1 (1) | – | – | – | 4 | III | |||
| Gesamtsemesterwochen-stundenzahl | 35 | 35 | 36 | 36 | 34 | 34 | 36 | 246 | |||||
| D. | Pflichtpraktikum | mindestens 4 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Eintritt in die 4. Klasse | |||||||||||
| Semesterwochenstunden | Lehrver- pflich- tungs-gruppe | ||||||||||||
| Freigegenstände, Unverbindliche Übungen, Förderunterricht | Klasse | ||||||||||||
| 1. | 2. | 3. | 4. | ||||||||||
| Semester | |||||||||||||
| 1. | 2. | 3. | 4. | 5. | 6. | 7. | |||||||
| E. | Freigegenstände | ||||||||||||
| 1. | Englisch | – | – | – | – | 2 | 2 | – | (I) | ||||
| 2. | Projektmanagement | – | – | – | – | – | 2 | 1 | III | ||||
| 3. | Entrepreneurship | – | – | – | – | 2 | 2 | – | III | ||||
| 4. | Mitarbeiterführung und -ausbildung | – | – | – | – | 1 | 1 | – | III | ||||
| F. | Unverbindliche Übungen | ||||||||||||
| 1. | Bewegung und Sport | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | (IVa) | ||||
| 2. | Sprachtraining Deutsch | 2 | 2 | 2 | 2 | – | – | – | II | ||||
| G. | Förderunterricht 4 | ||||||||||||
| 1. | Deutsch und Kommunikation | ||||||||||||
| 2. | Englisch | ||||||||||||
| 3. | Angewandte Mathematik | ||||||||||||
| 4. | Fachtheoretische Pflichtgegenstände | ||||||||||||
________________
1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel gemäß Abschnitt IV abgewichen werden.
2 Mit Übungen im Ausmaß der in Klammern angeführten Semesterwochenstunden.
3 Mit Übungen sowie in Verbindung und inhaltlicher Abstimmung mit einem oder mehreren der in den Abschnitten A. bzw. B. angeführten Pflichtgegenständen.
4 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.
5 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen.
Stundentafel der Deutschförderklasse
| Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung | Wochenstunden pro Semester | Lehrverpflichtungsgruppen |
| 1. Deutsch in der Deutschförderklasse | 20 | (I) |
| 2. Religion | 2 | (III) |
| 3. Weitere Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung 1 | x 2 | Einstufung wie entsprechende/r Pflichtgegenstand, Verbindliche Übung |
| Gesamtsemesterwochenstundenzahl | x 3 | |
| Freigegenstände und Unverbindliche Übungen 4 | ||
______________________________
1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion) sowie die verbindliche Übung gemäß der Stundentafel der 3,5-jährigen Fachschule für Chemische Technologie; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände sowie der verbindlichen Übung erfolgt durch die Schulleitung.
2 Die Festlegung der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen weiteren Pflichtgegenstände sowie die verbindliche Übung entfallen, erfolgt durch die Schulleitung; die Semesterwochenstunden der weiteren Pflichtgegenstände sowie der verbindlichen Übung ergeben sich aus der Differenz zur Gesamtsemesterwochenstundenzahl.
3 Die Gesamtsemesterwochenstundenzahl entspricht jener des jeweiligen Semesters gemäß der Stundentafel der 3,5-jährigen Fachschule für Chemische Technologie.
4 Wie Stundentafel der 3,5-jährigen Fachschule für Chemische Technologie.
(Gesamtsemesterwochenstundenzahl und Semesterwochenstunden der einzelnen Unterrichtsgegenstände)
| Semesterwochenstunden | Lehrver- pflich- tungs-gruppe | |||||||||||||||||||
| Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung | Klasse | Summe | ||||||||||||||||||
| 1. | ||||||||||||||||||||
______________
1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel gemäß Abschnitt IV abgewichen werden.
2 Mit Übungen im Ausmaß der in Klammern angeführten Semesterwochenstunden.
3 Mit Übungen sowie in Verbindung und inhaltlicher Abstimmung mit einem oder mehreren der in den Abschnitten A. bzw. B. angeführten Pflichtgegenständen.
4 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr, Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.
5 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen.
Stundentafel der Deutschförderklasse
| Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung | Wochenstunden pro Semester | Lehrverpflichtungsgruppen |
| 1. Deutsch in der Deutschförderklasse | 20 | (I) |
| 2. Religion | 2 | (III) |
| 3. Weitere Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung 1 | x 2 | Einstufung wie entsprechende/r Pflichtgegenstand, Verbindliche Übung |
| Gesamtsemesterwochenstundenzahl | x 3 | |
| Freigegenstände und Unverbindliche Übungen 4 | ||
______________________________
1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion) sowie die verbindliche Übung gemäß der Stundentafel der Fachschule für Chemische Technologie; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände sowie der verbindlichen Übung erfolgt durch die Schulleitung.
2 Die Festlegung der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen weiteren Pflichtgegenstände sowie die verbindliche Übung entfallen, erfolgt durch die Schulleitung; die Semesterwochenstunden der weiteren Pflichtgegenstände sowie der verbindlichen Übung ergeben sich aus der Differenz zur Gesamtsemesterwochenstundenzahl.
3 Die Gesamtsemesterwochenstundenzahl entspricht jener des jeweiligen Semesters gemäß der Stundentafel der 4-jährigen Fachschule für Chemische Technologie.
4 Wie Stundentafel der 4-jährigen Fachschule für Chemische Technologie.
Siehe Anlage 1.
Das fachbezogene Qualifikationsprofil des Lehrplans gemäß Stundentafel I.1 erfüllt zumindest die Anforderungen der facheinschlägigen Lehrabschlussprüfungen Chemieverfahrenstechnik (BGBl. II Nr. 185/2000 idgF sowie BGBl. II Nr. 334/2001 idgF) sowie Labortechnik (BGBl. II Nr. 118/2015 idgF sowie 334/2001 idgF). Für den Bereich der beruflichen Qualifikation, des Arbeitsrechts einschließlich der Kollektivverträge sowie des Sozialversicherungsrechts wird mit dem Zeugnis der Abschlussprüfung zumindest der Nachweis einer facheinschlägigen beruflichen Ausbildung gemäß § 34a Berufsausbildungsgesetz, BGBl. Nr. 142/1969 idgF erbracht.
Darüber hinausgehend werden den Absolventinnen und Absolventen mit dem Unterricht gemäß Stundentafel I.2 in der 3. und 4. Klasse zusätzliche Kompetenzen vermittelt, die spezifischen Anforderungen des regionalen Arbeitsmarktes in besonderer Weise Rechnung tragen (Ausbildungsschwerpunkt gemäß. Abschnitt B.)
Die Einsatzgebiete der Absolventinnen und Absolventen der Fachschule für Chemische Technologie liegen in den Bereichen Laboratorium und chemische Produktion vor dem Hintergrund verfahrenstechnischen Grundwissens. Die breite technische Ausbildung soll die Absolventin bzw. den Absolventen auch für den Einsatz in chemienahen und fachverwandten Gebieten (Lebensmitteltechnologie, Kunststofftechnik, pharmazeutische Industrie ua.) befähigen. Dabei stehen eigenständige Tätigkeiten im chemischen Labor und Betrieb, Störungsbehebung sowie Wartung im Vordergrund. Darüber hinaus ist ein wichtiges Tätigkeitsfeld die Beratung und der fachgerechte Ein- und Verkauf von Chemikalien und Laborausrüstung. Auch die computergestützte Dokumentation von Anlagen, Geräten und Methoden zählt zu den typischen Aufgaben einer Absolventin bzw. eines Absolventen der Fachschule für Chemische Technologie. Die Einhaltung einschlägiger Normen und Vorschriften sowie Schutzmaßnahmen ist integrativer Bestandteil aller Tätigkeiten.
Für die selbstständige Ausübung von Gewerben ist der Nachweis der allgemeinen und besonderen Voraussetzungen erforderlich. Unter anderem ist im Bereich der besonderen Voraussetzungen der Nachweis der betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Kenntnisse vorgesehen. (§ 23 Abs. 1 GewO – „Unternehmerprüfung“). Gemäß § 8 Abs. 2 der Unternehmerprüfungsordnung, BGBl. Nr. 453/1993 idgF, führt der erfolgreiche Abschluss der technischen, gewerblichen und kunstgewerblichen Fachschulen gemäß § 58 des Schulorganisationsgesetzes zum Entfall des Prüfungsteiles „Unternehmerprüfung“.
Im Bereich Recht können die Absolventinnen und Absolventen die Voraussetzungen für den Abschluss und die Erfüllung eines Vertrages erläutern sowie Gewährleistungs-, Garantie- und Schadenersatzansprüche geltend machen. Sie können die verschiedenen Rechtsformen von Unternehmen und deren Organisation erläutern, sich Informationen aus dem Firmenbuch beschaffen. Sie können die wesentlichen Bestimmungen des Arbeitsrechts, des Gewerberechts und des Insolvenzrechts erläutern und im beruflichen Umfeld einsetzen.
Im Bereich Wirtschaft und Betriebstechnik können die Absolventinnen und Absolventen die Struktur des Jahresabschlusses beschreiben, aus betriebswirtschaftlichen Kennzahlen Schlussfolgerungen ziehen und die Ergebniswirksamkeit von einfachen Geschäftsfällen auf den Jahresabschluss beurteilen. Sie können die wichtigsten Kostenbegriffe erklären, eine einfache Kostenstellenrechnung durchführen, mit vorgegebenen Daten Kalkulationen durchführen, Deckungsbeiträge ermitteln und beurteilen. Sie können die verschiedenen Erscheinungsformen der Ertragsteuern erläutern, das System der Umsatzsteuer, der Personalnebenkosten und den Aufbau einfacher Lohn- und Gehaltsabrechnungen erklären. Sie können die Funktionsweise der Marketing-Instrumente erläutern, einfache Organigramme und Abläufe in Unternehmen interpretieren, Ziele und Aufgaben der Logistik sowie Vertriebs- und Beschaffungsprozesse beschreiben. Außerdem können Sie Gestaltungsgrundsätze der Produktion beschreiben, Methoden der Zeitermittlung erläutern, Arbeitspläne erstellen und Methoden des Projektmanagements und Qualitätsmanagements beschreiben und anwenden.
Im Bereich Laboratoriumstechnik können die Absolventinnen und Absolventen mit Chemikalien und Laborgerätschaften unter Berücksichtigung der Sicherheitsmaßnahmen sowie der toxikologischen und ökologischen Aspekte fachgerecht umgehen, Gefahrenquellen einschätzen und kennen die gesetzlichen Sicherheitsvorschriften. Sie können ausgewählte physikalisch-chemische Kenngrößen bestimmen.
Im Bereich Nasschemische Analyse können die Absolventinnen und Absolventen geeignete Trennverfahren für Stoffgemische auswählen, Gruppenreaktionen und Einzelnachweise durchführen, verstehen das Prinzip gravimetrischer und volumetrischer Bestimmungen und können Proben vorbereiten, sowie mittels nasschemischer Methoden qualitativ und quantitativ analysieren und das Analysenergebnis berechnen, dokumentieren und bewerten.
Im Bereich Instrumentelle Analytik können die Absolventinnen und Absolventen Proben geeignet vorbereiten sowie mittels instrumenteller Methoden qualitativ und quantitativ analysieren und das Analysenergebnis berechnen, dokumentieren und bewerten. Sie können der analytischen Fragestellung angepasste instrumentelle Methoden auswählen und anwenden. Sie kennen den Aufbau und die Funktionsweise der Messgeräte.
Im Bereich Qualitätsmanagement können die Absolventinnen und Absolventen Analysen dokumentieren und nachvollziehbar auswerten, vorgegebene Kalibrationsverfahren durchführen und auf Grundlage einfacher statistischer Tests Analysenergebnisse bewerten. Sie sind mit den grundlegenden Qualitätsmanagementsystemen vertraut.
Im Bereich Physikalisch-Chemisches Rechnen kennen die Absolventinnen und Absolventen die entsprechenden Zustandsgrößen, Gehaltsangaben sowie deren Einheiten und können mit diesen Berechnungen durchführen. Sie können chemische Formeln und Reaktionsgleichungen erstellen sowie Umsatz- und Ausbeuteberechnungen durchführen.
Im Bereich Technische Analytik können die Absolventinnen und Absolventen technologisch-analytische Aufgabenstellungen aus der beruflichen Praxis unterschiedlicher Fachbereichen bearbeiten, auswerten, dokumentieren und die Qualität von Produkten bewerten.
Im Bereich Nomenklatur und Aufbau der Materie kennen die Absolventinnen und Absolventen grundlegende Begriffe und Gesetzmäßigkeiten des Aufbaus der Materie und können die wichtigsten anorganischen Verbindungen benennen.
Im Bereich Reaktionstypen kennen die Absolventinnen und Absolventen die unterschiedlichen Reaktionstypen und können diese auf einfache Reaktionen anwenden.
Im Bereich Elemente und anorganische Verbindungen kennen die Absolventinnen und Absolventen wirtschaftlich relevante Elemente sowie wichtige Verbindungen und deren Eigenschaften und deren Sicherheits- und Umweltaspekte.
Im Bereich Anorganische Technologie kennen die Absolventinnen und Absolventen die Verfahren zur Herstellung, die Verwendung und Umweltrelevanz wirtschaftlich bedeutender anorganischer Produkte.
Im Bereich Chemisch technologische Verfahren können die Absolventinnen und Absolventen technische Aufgaben aus der beruflichen Praxis mit anorganisch-technologischen Grundverfahren durchführen und die Ergebnisse dokumentieren und bewerten.
Im Bereich Grundlagen der organischen Chemie kennen die Absolventinnen und Absolventen die Nomenklatur sowie die Formelschreibweisen und können diese auf einfache organische Verbindungen anwenden. Sie kennen die Einteilung nach funktionellen Gruppen und die Grundlagen der räumlichen Struktur organischer Verbindungen.
Im Bereich Substanzklassen und Reaktionen kennen die Absolventinnen und Absolventen die wichtigsten Substanzklassen, deren Herstellung, Eigenschaften und Reaktionen.
Im Bereich Organische Technologie kennen die Absolventinnen und Absolventen die Gewinnung, Herstellungsverfahren, Verarbeitung, Eigenschaften und die Umweltaspekte wichtiger organischer Rohstoffe, Verbindungen und makromolekularer Produkte.
Im Bereich Grundlagen der Biochemie und Biotechnologie kennen die Absolventinnen und Absolventen die Bausteine der Biochemie und ihre Funktion im Zellgefüge.
Im Bereich Chemisch technologische Verfahren können die Absolventinnen und Absolventen technische Aufgaben aus der beruflichen Praxis mit organisch-technologischen Grundverfahren durchführen und die Ergebnisse dokumentieren und bewerten.
Im Bereich Grundlagen der mechanischen Verfahrenstechnik können die Absolventinnen und Absolventen einfache technische Zeichnungen erstellen und kennen Elemente für Anlagen der chemischen Verfahrenstechnik.
Im Bereich Mechanische und thermische Trennverfahren kennen die Absolventinnen und Absolventen wichtige mechanische und thermische Trennverfahren der chemischen Industrie und verstehen einfache Verfahrensschemata.
Im Bereich Grundlagen der Elektrotechnik kennen die Absolventinnen und Absolventen grundlegende Größen, Gesetze und Elemente der Elektrotechnik, elektrische Schutzmaßnahmen und Grundlagen der Mess- und Regeltechnik.
Ergänzung gemäß Stundentafel I.2:
Im Bereich Anlagenbau kennen die Absolventinnen und Absolventen sicherheitsrelevante Maßnahmen und können Produktions- und Fertigungsanlagen aus dem Fachbereich beschreiben.
Im Bereich der Mikrobiologie kennen die Absolventinnen und Absolventen Zellstrukturen sowie die Funktion von Zellorganellen verschiedener Lebensformen. Sie kennen biologische und mikrobiologische Verfahren zur Lösung von berufsspezifischen Aufgabenstellungen. Sie können einfache mikrobiologische Methoden zur Lösung berufsspezifischer Aufgabenstellungen anwenden. Sie können Maßnahmen zur Sicherheit beim Arbeiten mit pathogenem Material und das Gefahrenpotential bewerten.
Im Bereich der Mikrobiologie können die Absolventinnen und Absolventen mikrobiologische und gentechnische Methoden unter Einbezug erforderlicher Sicherheitsbestimmungen zur Lösung von berufsspezifischen Aufgabestellungen anwenden.
Im Bereich der Biotechnologie kennen die Absolventinnen und Absolventen verfahrens-und apparatetechnische Grundlagen von Produktionsverfahren aus dem Bereich der chemischen Industrie, der Pharmaindustrie, der Umwelttechnologie und der Lebensmittelbiotechnologie. Sie können klassische und moderne biotechnologische Prozesse planen und Produkte herstellen.
Im Bereich der Biochemie kennen die Absolventinnen und Absolventen präparative Methoden zur Gewinnung und Anreicherung von Proteinen. Sie kennen analytische Methoden zum Nachweis und zur Charakterisierung von Proteinen und können diese für diagnostische Aufgabenstellungen und berufsspezifische Problemstellungen einsetzen. Sie erkennen Zusammenhänge biochemischer Abläufe und können die Auswirkungen nachvollziehen.
Im Bereich Bioanalytik können die Absolventinnen und Absolventen technologisch-analytische Aufgabenstellungen aus der beruflichen Praxis unterschiedlicher Fachbereiche bearbeiten, auswerten, dokumentieren und die Qualität von Produkten bewerten.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
„Deutsch und Kommunikation“, „Englisch“, „Geografie, Geschichte und Politische Bildung“, „Angewandte Informatik“ und „Ethik“.
Siehe Anlage 1.
Siehe BGBl. Nr. 37/1989 idgF.
1. Klasse (1. und 2. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Zahlen und Maße
– mit natürlichen, ganzen und rationalen Zahlen rechnen;
– Zahlen in Gleitkommaform angeben und mit Zehnerpotenzen rechnen;
– Zahlen auf die maßgebende Stelle runden;
– Maßzahlen mit Einheiten darstellen und mithilfe von Zehnerpotenzen in andere Einheiten umrechnen;
– lineare Zusammenhänge zwischen Größen erkennen und anwenden;
– Prozentrechnungen verstehen und anwenden.
Bereich Algebra und Geometrie
– Sachverhalte in Form von Termen darstellen;
– Terme gemäß den Gesetzen der Algebra umformen;
– lineare Gleichungen in einer Variablen aus einer Textvorgabe aufstellen und lösen;
– die Zusammenhänge zwischen den Seiten in einem rechtwinkligen Dreieck verstehen und anwenden;
– die logarithmischen Rechengesetze beschreiben und diese begründen sowie mit Logarithmen verschiedener Basen rechnen; den Begriff des Logarithmus anwenden.
Bereich Funktionale Zusammenhänge
– Funktionen als Mittel zur Beschreibung von Zusammenhängen verstehen und können Funktionen durch Wertetabellen und grafisch im rechtwinkeligen Koordinatensystem darstellen;
Bereich Zahlen und Maße:
Natürliche und ganze Zahlen, Rechnen mit Brüchen, Darstellungen rationaler Zahlen (Dezimalform oder Bruch), Potenzen und Wurzeln, Überschlagsrechnungen, direkte und indirekte Proportionalität, Prozentrechnungen.
Bereich Algebra und Geometrie:
Terme (Monome, Binome, Bruchterme), Rechengesetze, lineare Gleichungen in einer Variablen, Textgleichungen.
Prozentuelle Zunahme und Abnahme, Potenzen mit rationalen Hochzahlen, die Logarithmusfunktion.
Bereich Funktionale Zusammenhänge:
Funktionsbegriff, Definitions- und Wertemenge.
2. Klasse:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Funktionale Zusammenhänge:
– das rechtwinklige Koordinatensystem zur Darstellung von Punkten und Geraden benutzen;
– lineare Zusammenhänge als Funktion und in graphischer Form darstellen;
– den Zusammenhang zwischen einer linearen Funktion und einer Geraden in einem rechtwinkligen Koordinatensystem erklären;
– lineare Zusammenhänge erkennen und die passende Funktion aufstellen;
– die Gleichung einer linearen und quadratischen Funktion berechnen und zur Interpolation verwenden;
– lineares Wachstum erkennen und beschreiben;
– exponentielles Wachstum erkennen und beschreiben;
– den Begriff des Logarithmus verstehen.
Bereich Algebra und Geometrie:
– lineare Gleichungssysteme in 2 Variablen aus gegebenen Textvorgaben erstellen und lösen;
– Fehler in der Darstellung von Zahlen beschreiben und die Grundlagen der Fehlerfortpflanzung.
Bereich Funktionale Zusammenhänge:
Das kartesische (rechtwinklige) Koordinatensystem, die lineare Funktion, Darstellungen der linearen Funktion, die Exponentialfunktion, die Logarithmusfunktion.
Bereich Algebra und Geometrie:
Lineare Gleichungen in zwei Variablen, Lösungsverfahren, Lösungsfälle, graphisches Lösungsverfahren.
Lineare Interpolation.
Fehlerquellen, Fehlergrößen.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Funktionale Zusammenhänge
– die quadratische Funktion graphisch in einem rechtwinkligen Koordinatensystem darstellen und die Begriffe Scheitel, Steigung und Krümmung interpretieren;
– quadratische Zusammenhänge erkennen und als Funktion darstellen.
Bereich Algebra und Geometrie
– quadratische Gleichungen erkennen, lösen und den Lösungsfall angeben;
– den Zusammenhang zwischen den Lösungen und der quadratischen Gleichung erklären;
– quadratische Gleichungen in ihrem Fachgebiet anwenden.
Bereich Stochastik
– erhobene Daten aufbereiten und in statistischen Diagrammen darstellen.
Bereich Funktionale Zusammenhänge:
Quadratische Funktionen, graphische Darstellung, Bestimmung des Scheitels und der Streckung.
Bereich Algebra und Geometrie:
Quadratische Gleichungen (Lösungsfälle inkl. komplexe Lösungen, graphische Lösung).
Bereich Stochastik:
Statistische Diagramme (Histogramme, Boxplot), Kenngrößen statistischer Daten.
3. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Stochastik
– Kenngrößen von Daten berechnen und interpretieren.
– kennen die Normalverteilung als Grundmodell der Beschreibung der Variation von metrischen Variablen anwenden und Werte der Verteilungsfunktion bestimmen und zu vorgegebenen Verteilungsfunktionswerten die entsprechenden Quantile bestimmen;
– aus Stichprobenwerten Häufigkeitsverteilungen tabellarisch anwenden und interpretieren;
– Lage- und Streuungsmaße bestimmen und interpretieren und ihre Auswahl argumentieren.
Bereich Stochastik:
Wahrscheinlichkeitsverteilungen, Zufallsexperimente, Laplace-Wahrscheinlichkeit, Additions- und Multiplikationssatz für einander ausschließende bzw. unabhängige Ereignisse, Normalverteilung.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Algebra und Geometrie:
– Sätze im rechtwinkligen Dreieck, Ähnlichkeit (Strahlensätze), die Winkelfunktionen Sinus, Cosinus und Tangens als Seitenverhältnisse in einem rechtwinkligen Dreieck verstehen und anwenden;
– Länge, Flächen und Rauminhalte von Körpern berechnen.
Trigonometrie des rechtwinkligen Dreiecks, ebene Figuren (Quadrat, Rechteck, Parallelogramm, Raute, Deltoid, Trapez), Körper (Würfel, Quader, Pyramide, Zylinder, Kegel, Kugel).
In allen Klassen:
Anwendungen aus dem Fachgebiet, Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechenhilfsmittel.
Schularbeiten:
1.-3. Klasse: eine bis zwei Schularbeit/en pro Semester, bei Bedarf auch zweistündig.
1. Klasse (1. und 2. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können
– physikalische Größen und Einheiten beschreiben;
– einfache physikalische Gesetze in den für das Fachgebiet wichtigen Teilbereichen der Physik anwenden.
Arbeitsgebiete der Physik, Basisgrößen und –einheiten (SI-System), Grundgrößen der Kinetik (Geschwindigkeit, Beschleunigung, Bewegungsdiagramme), Grundgrößen und Grundgesetze der Statik (Kraft, Drehmoment, mechanische Gleichgewichte), Grundgrößen der Technik (Impuls, Arbeit, Energie und Leistung, Wirkungsgrad) und Strahlenoptik (Brechung und Reflexion, Linsen), optische Geräte (Auge und Mikroskop).
Siehe Anlage 1.
Die Schülerinnen und Schüler können
– die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken anwenden;
– die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen;
– die verwendeten Geräte und Apparate sicher und bestimmungsgemäß handhaben.
Laborbetrieb und Laborordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Instandhaltung, Recycling, toxikologische und ökologische Aspekte von Chemikalien und Mischungen.
1. Klasse (1. und 2. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können
– die in der beruflichen Praxis häufig auftretenden Aufgaben der qualitativen und quantitativen Analyse mit zweckmäßigen Methoden lösen und die Ergebnisse protokollieren.
Glasbearbeitung, Grundoperationen der chemischen Laboratoriumstechnik.
Einfache systematische Trennungen für Anionen und Kationen in anorganischen Stoffgemischen, selektive Einzelnachweise, physikalische Größenbestimmungen (Masse, Volumen, Dichte), Trennmethoden.
2. Klasse:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können
– verschiedene volumetrische und gravimetrische Bestimmungen durchführen;
– die zu verwendenden Analysengeräte bedienen und die bei den Messungen erhaltenen Ergebnisse, auch grafisch und mit statistischen Methoden, auswerten und die Analysenergebnisse berechnen.
Gravimetrische Analysen, volumetrische Analysen, elementspezifische Bestimmungen.
Elektrochemische Methoden (Konduktometrie, Potentiometrie, Elektrogravimetrie).
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können
– verschiedene volumetrische, gravimetrische und chromatographische Bestimmungen durchführen;
– die zu verwendenden Analysengeräte bedienen und die bei den Messungen erhaltenen Ergebnisse, auch grafisch und mit statistischen Methoden, auswerten.
Gravimetrische Analysen, volumetrische Analysen, elementspezifische Bestimmungen, Dünnschichtchromatographie.
Elektrochemische Methoden (Konduktometrie, Potentiometrie, Elektrogravimetrie).
3. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können
– instrumentelle Analysengeräte bedienen und grundlegende Versuche durchführen;
– technisch-analytische Aufgaben aus der beruflichen Praxis unterschiedlicher Fachbereiche mit den zweckmäßigsten Methoden lösen und dokumentieren.
Basisversuche zu instrumentellen, spektroskopischen und chromatographischen Methoden, Durchführung, Dokumentation und Interpretation einfacher instrumenteller Analysen, Validierung von Methoden.
Analytische Methoden zur Qualitätsprüfung und Charakterisierung aus dem Umfeld der anorganischen, organischen oder biochemischen-mikrobiologischen Technologie.
Ergänzung gemäß Stundentafel I.2:
Die Schülerinnen und Schüler können
– Proben für die Analyse mit optischen Methoden vorbereiten und den Gehalt an ausgewählten Analyten bestimmen.
Probenvorbereitung, Verdünnungsreihen, optische Methoden (UV-Vis Spektroskopie), enzymatische Analyse.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können
– instrumentelle Analysengeräte bedienen und Versuche durchführen;
– technisch-analytische Aufgaben aus der beruflichen Praxis unterschiedlicher Fachbereiche mit den zweckmäßigsten Methoden lösen und dokumentieren.
Basisversuche zu instrumentellen, spektroskopischen und chromatographischen Methoden, Durchführung, Dokumentation und Interpretation einfacher instrumenteller Analysen, Validierung von Methoden.
Qualitätsprüfung und Charakterisierung industrieller Roh-, Halb- und Fertigprodukte aus dem Umfeld der anorganischen, organischen oder biochemischen-mikrobiologischen Technologie.
Ergänzung gemäß Stundentafel I.2:
Die Schülerinnen und Schüler können
– Proben für die Analyse mit optischen Methoden vorbereiten und den Gehalt an ausgewählten Analyten bestimmen.
Probenvorbereitung, Verdünnungsreihen, optische Methoden (UV-Vis Spektroskopie), enzymatische Analyse.
4. Klasse – Kompetenzmodul 7:
7. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können
– technisch-analytische Aufgaben aus der beruflichen Praxis unterschiedlicher Fachbereiche mit den zweckmäßigsten Methoden lösen und dokumentieren;
– ausgewählte Lebensmittel anhand geltender Richtlinien analysieren und beurteilen.
Qualitätsprüfung und Charakterisierung industrieller Roh-, Halb- und Fertigprodukte aus dem Umfeld der Ausbildungsrichtung.
Analyse und lebensmittelrechtliche Beurteilung von Lebensmitteln anhand ausgewählter Beispiele.
Ergänzung gemäß Stundentafel I.2:
Die Schülerinnen und Schüler können
– verschiedene Analysenverfahren miteinander vergleichen und bewerten.
Methodenvergleich anhand ausgewählter Beispiele.
8. Semester – gemäß Stundentafel I.2:
Die Schülerinnen und Schüler können
– technisch-analytische Aufgaben aus der beruflichen Praxis unterschiedlicher Fachbereiche mit den zweckmäßigsten Methoden lösen und dokumentieren;
– ausgewählte Lebensmittel anhand geltender Richtlinien analysieren und beurteilen;
– verschiedene Analysenverfahren miteinander vergleichen und bewerten.
Qualitätsprüfung und Charakterisierung industrieller Roh-, Halb- und Fertigprodukte aus dem Umfeld des Ausbildungsschwerpunktes.
Analyse und lebensmittelrechtliche Beurteilung von Lebensmitteln anhand ausgewählter Beispiele.
Methodenvergleich anhand ausgewählter Beispiele.
1. Klasse (1. und 2. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können
– die Grundbegriffe der chemischen Laboratoriumstechnik, die Gefahrenquellen, Sicherheitsmaßnahmen bei chemischen Arbeiten und die Chemikalienkennzeichnung beschreiben und anwenden;
– geeignete Trennverfahren für Stoffgemische auswählen und einfache qualitative Nachweise für Kationen und Anionen sowie das Prinzip grundlegender quantitativer Bestimmungsverfahren beschreiben;
– chemische Formeln und Reaktionsgleichungen erstellen und damit die Stoffänderungen bei chemischen Vorgängen beschreiben;
– unterschiedliche Gehaltsangaben benennen und sie ineinander umrechnen.
Grundoperationen der chemischen Laboratoriumstechnik, Unfallvermeidung, Verhalten im Notfall, Chemikalienkennzeichnung und -handhabung, Herstellung von Reagenzlösungen, Systematik der chemischen Analysenmethoden, ausgewählte Trennverfahren, Führen eines Laborjournales und Protokollierung.
Ausgewählte Trennverfahren, qualitative Analyse (Prinzip eines Trennungsganges, wichtige Gruppenreaktionen und Einzelnachweisreaktionen), quantitative Analyse (Prinzip der Gravimetrie und Volumetrie).
Chemische Formeln, einfache Reaktionsgleichungen, Gehaltsgrößen, Umrechnen von Gehalts- und Konzentrationsangaben, einfache Umsatzberechnungen, Auswertung von Analysenergebnissen.
2. Klasse:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die gesetzlichen Sicherheitsvorschriften für Arbeiten in Laboratorien wiedergeben;
– gravimetrische und volumetrische Bestimmungsverfahren beschreiben und diese auf Fragestellungen der Laboranalytik anwenden sowie Analysenwerte dokumentieren und nachvollziehbar auswerten;
– die ablaufenden Reaktionen für gravimetrische und volumetrische Untersuchungen formulieren, Analysen auswerten und die Ergebnisse bewerten;
– die Reaktionsabläufe in Säure-Base-Systemen quantitativ beschreiben.
Spezielle Sicherheits-, Arbeits- und Umweltschutzmaßnahmen im analytischen Labor.
Gravimetrische Analysenmethoden, Maßlösungen, Säure/Basen-, Redox-, Fällungs- und komplexometrische Titrationen, Stickstoffbestimmung.
Gravimetrische und volumetrische Reaktionen (Neutralisation, Redox, Komplexometrie, Fällung).
Berechnungen mit dem Löslichkeitsprodukt, Massenwirkungsgesetz, pH-Wert-Berechnungen, Puffersysteme, Herstellung von Puffern in der Praxis.
Signifikanz von Messergebnissen.
Rechnerische und grafische Auswertung sowie einfache Interpretation von Messdaten aus gravimetrischen und volumetrischen Analysen, Protokollierung.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können
– das Prinzip optischer Analysenmethoden erklären;
– die Grundgesetze der Elektrochemie und das Prinzip elektrochemischer Analysenmethoden anwenden und die Messdaten aus elektrochemischen Analysen auswerten sowie die Ergebnisse interpretieren;
– die Grundlagen der Chromatographie beschreiben und diese auf einfache Fragestellungen der Analytik anwenden;
– einfache statistische Kennwerte berechnen und die Genauigkeit von Analysenverfahren abschätzen sowie Kalibrationen für instrumentelle Analysemethoden erstellen.
Einsatz elektrochemischer Indikationsverfahren in der Volumetrie, Prinzip der Chromatographie, Dünnschichtchromatografie.
Optische Methoden (Grundlagen elektromagnetischer Strahlung, Prinzip optischer Analysenmethoden, UV/VIS Spektralphotometrie), elektrochemische Methoden (Grundgesetze der Elektrochemie, Elektrogravimetrie, Konduktometrie, Potentiometrie, ionensensitive Elektroden), Dead Stop Titrationen.
Einfache statistische Kennwerte (Mittelwert, Standardabweichung, Variationskoeffizient).
Leitfähigkeitsberechnungen, elektrochemische Spannungsreihe, galvanische Elemente, Nernst-Gleichung, Faraday-Gesetze, grundlegende technische Berechnungen aus dem Fachgebiet der Ausbildungsrichtung.
Berechnungen von Elektrolysereaktionen, Auswertung potentiometrischer Titrationen, Berechnung von Standardreihen, Auswertungen mittels Kalibrierfunktion.
3. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können
– das Prinzip spektroskopischer Analysenmethoden erklären und diese für einfache Fragestellungen anwenden;
– nach Erstellung einer Kalibrierung die Messdaten instrumenteller Analysen für unbekannte Proben auswerten und mit Richt- und Grenzwerten vergleichen;
– technische Berechnungen für ausgewählte Problemstellungen durchführen und die Ergebnisse bewerten.
Spektroskopische Analysenverfahren, (Atomabsorptionsspektroskopie, Flammenemissionsspektroskopie; Fluorimetrie, Infrarotspektroskopie), Grundgesetze, Geräteaufbau, Anwendung von Absorptions- und Emissionsmethoden.
Berechnung und Herstellung von Standardreihen und Multielementstandards.
Aufstellen von Kalibrierfunktionen, Auswertung und Interpretation von Analysenergebnissen.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können
– Probenahmetechniken und Varianten der Probenvorbereitung beschreiben und diese für ausgewählte Fragestellungen anwenden;
– das Prinzip instrumenteller chromatographischer und spektroskopischer Analysenmethoden verstehen und diese für einfache Fragestellungen anwenden.
Probenahme von festen, flüssigen und gasförmigen Proben, Probenvorbereitungs- und Aufschlussmethoden.
Chromatographische Trennprinzipien und entsprechende Methoden sowie Methoden der Detektion.
Instrumentelle chromatographische Methoden.
4. Klasse – Kompetenzmodul 7:
7. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können
– für praxisorientierte Problemstellungen geeignete Probenvorbereitungsverfahren, Trennverfahren und passende Detektionsmethoden auswählen;
– einfache Werkzeuge von Qualitätsmanagementsystemen beschreiben und diese anwenden.
Kalibrierung, Auswertung und einfache Interpretation von Messdaten aus instrumentellen Analysen.
Einsatzbereiche von chromatographischen und spektroskopischen Analysenverfahren unter Berücksichtigung der Ausbildungsrichtung.
Molekülspektroskopie (RAMAN, NMR), Massenspektrometrie, Grundlagen.
Ergänzung gemäß Stundentafel I.2:
Die Schülerinnen und Schüler können
– Ergebnisse instrumenteller Analysen auswerten und bewerten.
Grundlagen des Qualitätsmanagements im Labor und ausgewählter Qualitätsmanagementsysteme, Arbeitsanweisungen (SOP).
Elektrophoretische Techniken.
8. Semester – gemäß Stundentafel I.2:
Die Schülerinnen und Schüler können
– für praxisorientierte Problemstellungen geeignete Probenvorbereitungsverfahren, Trennverfahren und passende Detektionsmethoden auswählen;
– einfache Werkzeuge von Qualitätsmanagementsystemen beschreiben und diese anwenden;
– Kopplungen und instrumentellen Methoden von Trenn- und Detektionsverfahren erklären und für bestimmte Anwendungen auswählen.
Einsatzbereiche von chromatographischen und spektroskopischen Analysenverfahren unter Berücksichtigung des Ausbildungsschwerpunktes.
Kalibrierung und Wartung von Laboreinrichtung und Geräten.
Kopplungen und Anwendungen der Kopplungen (GC-MS, LC-MS, u.a.).
Die Schülerinnen und Schüler können
– die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken anwenden;
– die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen;
– die verwendeten Geräte und Apparate sicher und bestimmungsgemäß handhaben.
Laborbetrieb und Laborordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Instandhaltung, Recycling, toxikologische und ökologische Aspekte von Chemikalien und Mischungen.
3. Klasse – gemäß Stundentafel I.1:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können
– chemisch-technologische Aufgaben aus der beruflichen Praxis unterschiedlicher Fachbereiche mit den zweckmäßigsten Methoden bearbeiten.
Untersuchung von technologischen Produkten und Naturstoffen, Werkstoffprüfungen.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können
– chemisch-technologische Aufgaben aus der beruflichen Praxis unterschiedlicher Fachbereiche mit den zweckmäßigsten Methoden bearbeiten.
Untersuchung von technologischen Produkten und Naturstoffen, Werkstoffprüfungen.
4. Klasse – Kompetenzmodul 7 – gemäß Stundentafel I.2:
7. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können
– chemisch-technologische Aufgaben aus der beruflichen Praxis unterschiedlicher Fachbereiche mit den zweckmäßigsten Methoden bearbeiten.
Untersuchung von technologischen Produkten und Naturstoffen, Werkstoffprüfungen.
8. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können
– chemisch-technologische Aufgaben aus der beruflichen Praxis unterschiedlicher Fachbereiche mit den zweckmäßigsten Methoden bearbeiten.
Untersuchung von technologischen Produkten und Naturstoffen, Werkstoffprüfungen.
1. Klasse (1. und 2. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können
– chemische Grundbegriffe, die Prinzipien des Atombaus, des Periodensystems und die Grundlagen der chemischen Bindung wiedergeben;
– anorganische Verbindungen benennen und deren chemische Formeln anschreiben;
– die grundlegenden Reaktionstypen der anorganischen Chemie und das Massenwirkungsgesetz wiedergeben und diese auf Reaktionen anwenden;
– für die chemische Wirtschaft, Technologie und Analytik wichtige Säuren, Basen und Salze sowie deren grundlegende Eigenschaften beschreiben.
Chemische Grundbegriffe, Nomenklatur und Symbolik, Atombau, Periodensystem und Periodizität von Eigenschaften, chemische Bindung (Atom-, Ionen- und Metallbindung).
Grundlagen des Massenwirkungsgesetzes, Gleichgewichtslage (qualitativ und quantitativ), Säure-Basenreaktion, pH-Wert, wässrige Lösungen anorganischer Stoffe, Redoxreaktion, einfache Komplexbildungsreaktion, Bilanzieren von Reaktionsgleichungen und einfache Umsatzberechnungen.
Für die chemische Wirtschaft, Technologie und Analytik wichtige Säuren, Basen und Salze sowie deren Eigenschaften.
2. Klasse:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können
– einfache Grundlagen zur Lage von Gleichgewichten und zur Reaktionsgeschwindigkeit beschreiben;
– Zustandsformen der Materie wiedergeben und diese mit Hilfe von Zustandsgrößen beschreiben;
– wirtschaftlich bedeutende Elemente der 15.-18. Gruppe des Periodensystems und deren Verbindungen einschließlich grundlegender Herstellungsverfahren sowie deren Verwendung wiedergeben.
Reaktionswärme, Gesetz von Le Chatelier, Aktivierungsenergie, Katalyse, Zustandsgrößen fester und flüssiger Stoffe, Anwendung der Gasgesetze, grundlegende technische Berechnungen aus dem Fachgebiet der Ausbildungsrichtung.
Stickstoff, Phosphor, Sauerstoff, Schwefel, Halogene, Edelgase, sowie deren wirtschaftlich oder analytisch wichtiger Verbindungen (Eigenschaften, Sicherheits- und Umweltaspekte), weitere Elemente dieser Hauptgruppen im Überblick.
Grundlegende Herstellungsverfahren ausgewählter wirtschaftlich bedeutender Elemente der 15.-18. Gruppe des PSE und deren Verbindungen (Linde-Verfahren, Kontaktverfahren, Born-Haber Verfahren, Ostwald-Verfahren), Düngemittel.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können
– wirtschaftlich bedeutende Elemente der 1., 2., 13. und 14. Gruppe des Periodensystems und deren Verbindungen einschließlich grundlegender Herstellungsverfahren sowie deren Verwendung beschreiben;
– die Grundlagen und die technischen Anwendungen der Radioaktivität wiedergeben;
– die Grundlagen der Wasserwirtschaft beschreiben.
Wasserstoff, Lithium, Natrium, Magnesium, Calcium, Bor, Aluminium, Kohlenstoff, Silicium, Blei sowie deren wirtschaftlich oder analytisch wichtiger Verbindungen (Eigenschaften, Sicherheits- und Umweltaspekte), weitere Elemente dieser Hauptgruppen im Überblick.
Elektrolyse wässriger Systeme und von Salzschmelzen.
Radioaktiver Zerfall, Strahlungsarten, radioaktive Elemente und deren Vorkommen sowie Verwendung.
Trink-, Nutz- und Abwasser, deren Beurteilungskriterien und behördliche Auflagen.
3. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5 – gemäß Stundentafel I.1:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die Grundlagen der elektrochemischen Energiespeicherung beschreiben;
– wichtige nichtmetallische Werkstoffe, die grundlegenden Herstellungsverfahren, deren Eigenschaften und Verwendung unter Berücksichtigung der Umweltaspekte beschreiben;
– einfache Phasengleichgewichte beschreiben.
Grundlagen von wirtschaftlich bedeutenden Primär- und Sekundärzellen.
Baustoffe und anorganische Bindemittel, keramische Werkstoffe, Silikatglas.
Phasengleichgewichte (Aggregatzustandsänderungen, Phasendiagramme von Ein- und Zweistoffsystemen).
5. Semester – Kompetenzmodul 5 – gemäß Stundentafel I.2:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die Grundlagen der elektrochemischen Energiespeicherung beschreiben;
– wichtige nichtmetallische Werkstoffe, die grundlegenden Herstellungsverfahren, deren Eigenschaften und Verwendung unter Berücksichtigung der Umweltaspekte beschreiben.
Grundlagen von wirtschaftlich bedeutenden Primär- und Sekundärzellen.
Baustoffe und anorganische Bindemittel, keramische Werkstoffe, Silikatglas.
6. Semester – Kompetenzmodul 6 – gemäß Stundentafel I.1:
Die Schülerinnen und Schüler können
– einfache Grundlagen der Metallurgie wiedergeben;
– einzelne, ausgewählte wirtschaftlich bedeutende Elemente der 3.-12. Gruppe des Periodensystems, deren Eigenschaften einschließlich grundlegender Herstellungsverfahren beschreiben;
– einfache thermodynamische und kinetische Zusammenhänge wiedergeben und können damit chemische Reaktionen beschreiben.
Grundlagen des metallischen Gefüges, Aluminium, Eisen, Kupfer (Eigenschaften, Herstellung, Legierungen, Verwendung), ausgewählte Metalle und Legierungen im Überblick.
Reaktionswärme, Reaktionsgeschwindigkeit, Reaktionsordnung, Katalyse.
6. Semester – Kompetenzmodul 6 – gemäß Stundentafel I.2:
Die Schülerinnen und Schüler können
– einfache Grundlagen der Metallurgie wiedergeben;
– einzelne, ausgewählte wirtschaftlich bedeutende Elemente der 3.-12. Gruppe des Periodensystems, deren Eigenschaften einschließlich grundlegender Herstellungsverfahren beschreiben.
Grundlagen des metallischen Gefüges, Aluminium, Eisen, Kupfer (Eigenschaften, Herstellung, Legierungen, Verwendung), ausgewählte Metalle und Legierungen im Überblick.
4. Klasse – Kompetenzmodul 7:
7. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können
– industrielle Herstellungsverfahren der anorganischen Chemie unter Verwendung der dazu gehörenden Fließbilder und Erläuterungen, die verwendeten verfahrenstechnischen Operationen, Gefahren, umweltrelevanten Aspekte und Sicherheitsmaßnahmen diskutieren.
Industrielle Herstellungsverfahren der anorganischen Chemie unter Berücksichtigung der Standortrelevanz.
8. Semester – gemäß Stundentafel I.2:
Die Schülerinnen und Schüler können
– industrielle Herstellungsverfahren der anorganischen Chemie unter Verwendung der dazu gehörenden Fließbilder und Erläuterungen, die verwendeten verfahrenstechnischen Operationen, Gefahren, umweltrelevanten Aspekte und Sicherheitsmaßnahmen diskutieren;
– einfache Phasengleichgewichte beschreiben;
– einfache thermodynamische und kinetische Zusammenhänge wiedergeben und damit chemische Reaktionen beschreiben.
Industrielle Herstellungsverfahren der anorganischen Chemie unter Berücksichtigung der Standortrelevanz.
Phasengleichgewichte (Aggregatzustandsänderungen, Phasendiagramme von Ein- und Zweistoffsystemen).
Reaktionswärme, Reaktionsgeschwindigkeit, Reaktionsordnung, Katalyse.
Die Schülerinnen und Schüler können
– die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken anwenden;
– die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen;
– die verwendeten Geräte und Apparate sicher und bestimmungsgemäß handhaben.
Laborbetrieb und Laborordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Instandhaltung, Recycling, toxikologische und ökologische Aspekte von Chemikalien und Mischungen.
3. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können
– einfache Synthesen von organischen Stoffen durchführen, Umsatz und Ausbeute berechnen und die Methoden zur Charakterisierung der Produkte anwenden.
Aufbau von Apparaturen, Arbeitstechniken, Ansatzberechnung und Dokumentation der Arbeit, Herstellung von einfachen Präparaten unter Anwendung der wichtigsten Reaktionstypen der organischen Chemie, Reinheits- und Identitätsuntersuchungen, Entsorgung und Aufarbeitung von Rückständen und Lösungsmitteln.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können
– einfache Synthesen von organischen Stoffen durchführen, Umsatz und Ausbeute berechnen und die Methoden zur Charakterisierung der Produkte anwenden.
Aufbau von Apparaturen, Arbeitstechniken, Ansatzberechnung und Dokumentation der Arbeit, Herstellung von einfachen Präparaten unter Anwendung der wichtigsten Reaktionstypen der organischen Chemie, Reinheits- und Identitätsuntersuchungen, Entsorgung und Aufarbeitung von Rückständen und Lösungsmitteln.
2. Klasse:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die verschiedenen Formelschreibweisen für organische Moleküle und die für die organische Chemie relevanten Nomenklaturregeln wiedergeben sowie diese auf einfache Moleküle anwenden;
– die möglichen Bindungsarten, den Isomeriebegriff sowie die Reaktionsarten Addition und Eliminierung wiedergeben und diese anwenden;
– gesättigte und cyclische Kohlenwasserstoffe, deren Eigenschaften, Synthese und Reaktionen beschreiben.
Aufbau organischer Moleküle, Isomerie (Struktur, Konformation, E/Z), Formelschreibweisen, Nomenklatur, Bindungen (Hybridisierung).
Addition und Eliminierung.
Alkane, Alkene und cyclische Kohlenwasserstoffe.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können
– ungesättigte Kohlenwasserstoffe, deren Eigenschaften, Synthese und Reaktionen beschreiben;
– die wichtigsten funktionellen Gruppen wiedergeben und diese in Molekülen zuordnen;
– die Eigenschaften, Synthese und Reaktionen von monofunktionellen Verbindungen beschreiben.
Funktionelle Gruppen (Überblick über die wichtigsten funktionellen Gruppen), induktiver Effekt, Bindungspolarität, Substitutionsreaktionen (S N 1, S N 2, radikalische Substitution).
Halogenkohlenwasserstoffe, einfache sauerstoff- und stickstoffhaltige organische Verbindungen.
3. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die Substitution am Aromaten sowie die Umlagerung als Reaktionsarten wiedergeben und diese anwenden;
– aromatische Kohlenwasserstoffe, ihre Eigenschaften, Reaktionen und die Synthese beschreiben;
– die Verfahren zur Gewinnung von petrochemischen Grundprodukten und deren Umweltaspekte beschreiben.
Elektrophile Substitution und Umlagerungen.
Aromatische Kohlenwasserstoffe.
Erdgas, Erdöl und Verarbeitungsprodukte, Raffinerietechnologie im Überblick.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die Eigenschaften, Synthese und Reaktionen von polyfunktionellen Verbindungen wiedergeben.
– synthetische Polymere, deren Herstellungsverfahren, Verwendung und Umweltaspekte beschreiben;
– technologisch bedeutsame nachwachsende organische Rohstoffe und Verfahren zur Herstellung von Produkten aus diesen Rohstoffen beschreiben;
– wichtige Farbstoffe für verschiedene technologische Produkte.
Substituierte Carbonsäuren und deren Derivate sowie mehrwertige Alkohole.
Polymerisate, Polykondensate, Polyaddukte, Biopolymere, Additive, Thermoplastverarbeitung, Verbundwerkstoffe.
Natürliche mono-, oligo- und polymere Kohlenhydrate und deren Folgeprodukte, pflanzliche und tierische Öle und Fette, Tenside, Farbstoffe.
4. Klasse – Kompetenzmodul 7:
7. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können
– biochemisch relevante Substanzklassen und Verbindungen sowie Naturstoffe beschreiben.
Grundbausteine in der Biochemie (Aminosäuren, Nukleotide, Lipide und Kohlenhydrate), ihre Eigenschaft und Funktion im makromolekularen Gefüge, Vitamine, Hormone.
Herstellung von Kunststoffen auf biotechnologischer Basis und deren Verwendung.
Ergänzung gemäß Stundentafel I.2:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die Herstellung, Eigenschaften und die Verwendung von makromolekularen Stoffen beschreiben.
Makromolekulare Stoffe (Rohstoffe, biologische Abbaubarkeit, Biopolymere, umwelttechnische Maßnahmen).
8. Semester – gemäß Stundentafel I.2:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die Eigenschaften, Synthese und Reaktionen von ausgewählten heterocyclischen Verbindungen wiedergeben und ausgewählte pharmazeutische Produkte und deren Anwendung beschreiben;
– die Herstellung, die Verwendung und die Eigenschaften von Wasch- und Reinigungsmitteln erklären.
Ausgewählte Heterocyclen (Vorkommen, Eigenschaften und Herstellung).
Ausgewählte pharmazeutische Produkte (Eigenschaften, Anwendung).
Wasch- und Reinigungsmittel (Rohstoffe, Verarbeitung, Umweltrelevanz).
1. Klasse (1. und 2. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können
– einfache Werkstattzeichnungen erstellen und Konstruktionspläne einfacher Apparate lesen und verstehen;
– die Elemente zur Führung von Gasen, Flüssigkeiten und Feststoffen beschreiben;
– die Elemente zur mechanischen Stoffvereinigung und Stofftrennung beschreiben.
Risse, Bemaßungen, einfache Schnittdarstellung.
Rohrleitungen, Armaturen, Behälter, Pumpen, Fördereinrichtungen.
Stoffvereinigung, Zerkleinerung und mechanische Stofftrennung.
2. Klasse:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können
– einfache verfahrenstechnische Fließbilder erstellen und verstehen einfache verfahrenstechnische Fließbilder chemischer Produktionsverfahren;
– die Grundlagen der chemischen Reaktionstechnik wiedergeben.
Blockschema, Fließbilder und exemplarische R I-Schemata.
Wärmeübertragung, Überwachung einfacher Reaktionsparameter.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können
– physikalisch-chemische Trennverfahren und deren Verwendung beschreiben;
– thermische Trennverfahren und deren Verwendung beschreiben.
Feststoffextraktion, Flüssig/Flüssig-Extraktion, Ionentauschverfahren, Membrantrennverfahren.
Trocknen, thermisches Trennen von Lösungen, thermisches Trennen von Flüssigkeitsgemischen.
3. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5 – gemäß Stundentafel I.1:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die Grundlagen der Elektrotechnik wiedergeben;
– einfache Messungen elektrischer Größen durchführen;
– die Komponenten elektrischer Anlagen beschreiben;
– technische Aufgaben aus der beruflichen Praxis des Fachbereichs chemische Verfahrenstechnik mit chemischen Grundverfahren (Unit Operations) im Pilotmaßstab durchführen.
Größen und Gesetze, Elemente des Gleich- und Wechselstromkreises (Widerstand, Induktivität, Kapazität).
Elektrische und elektronische Messgeräte.
Messung von Strom, Spannung, Widerstand und Leistung im Gleich- und Wechselstrombereich.
Grundtypen elektrischer Maschinen.
Praktische Übungen in Erstellung und Interpretation von Verfahrensfließbildern.
Übungen in Zentrifugation, Filtration, Wärmetausch, Mess‐ und Regeltechnik, Zerkleinerung Korngrößenbestimmung.
5. Semester – Kompetenzmodul 5 – gemäß Stundentafel I.2:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die Grundlagen der Elektrotechnik wiedergeben;
– einfache Messungen elektrischer Größen durchführen.
Größen und Gesetze, Elemente des Gleich- und Wechselstromkreises (Widerstand, Induktivität, Kapazität).
Elektrische und elektronische Messgeräte.
Messung von Strom, Spannung, Widerstand und Leistung im Gleich- und Wechselstrombereich.
6. Semester – Kompetenzmodul 6 – gemäß Stundentafel I.1:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die Schutzmaßnahmen elektrischer Anlagen wiedergeben;
– die grundlegende Elemente der Mess- und Steuerungstechnik beschreiben;
– Messungen nicht elektrischer Größen mittels geeigneter Sensoren durchführen;
– technische Aufgaben aus der beruflichen Praxis des Fachbereichs chemische Verfahrenstechnik mit chemischen Grundverfahren (Unit Operations) im Pilotmaßstab durchführen.
Elektrotechnische Schutzmaßnahmen. Betriebsumfeld elektrischer Maschinen (Isolierung, Schutzarten, Ex-Schutz).
Messung nichtelektrischer physikalischer und chemischer Größen mittels geeigneter Sensoren.
Einfache Beispiele zur Mess- und Steuerungstechnik.
Praktische Übungen in Erstellung und Interpretation von Verfahrensfließbildern.
Übungen in Zentrifugation, Filtration, Wärmetausch, Mess‐ und Regeltechnik, Zerkleinerung, Korngrößenbestimmung.
6. Semester – Kompetenzmodul 6 – gemäß Stundentafel I.2:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die grundlegende Elemente der Mess- und Steuerungstechnik beschreiben;
– Messungen nicht elektrischer Größen mittels geeigneter Sensoren durchführen.
Messung nichtelektrischer physikalischer und chemischer Größen mittels geeigneter Sensoren.
Einfache Beispiele zur Mess- und Steuerungstechnik.
4. Klasse – Kompetenzmodul 7 – gemäß Stundentafel I.2:
7. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können
– den Aufbau und die Wirkungsweise der in der Praxis des Fachgebietes verwendeten Apparate und Operationen der Verfahrenstechnik beschreiben;
– einfache Produktions- und Fertigungsanlagen im Fachbereich des Ausbildungsschwerpunktes erklären;
– die Komponenten elektrischer Anlagen beschreiben;
– technische Aufgaben aus der beruflichen Praxis des Fachbereichs chemische Verfahrenstechnik mit chemischen Grundverfahren (Unit Operations) im Pilotmaßstab durchführen.
Reaktoren (Arten, Einbauten, Steuerungen), fachspezifische Produktionsanlagen.
Ausgewählte Anwendungsbeispiele (Abgasreinigung, Rauchgasreinigung, Kläranlage, ua.).
Grundtypen elektrischer Maschinen.
Praktische Übungen in Erstellung und Interpretation von Verfahrensfließbildern.
Übungen in Zentrifugation, Filtration, Wärmetausch, Mess‐ und Regeltechnik, Zerkleinerung Korngrößenbestimmung.
8. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können
– den sicherheitsrelevanten Maßnahmen im Anlagenbau beschreiben;
– Produktionsanlagen im Fachbereich der Petrochemie erklären;
– die Schutzmaßnahmen elektrischer Anlagen wiedergeben;
– technische Aufgaben aus der beruflichen Praxis des Fachbereichs chemische Verfahrenstechnik mit chemischen Grundverfahren (Unit Operations) im Pilotmaßstab durchführen.
Sicherheitstechnik im Anlagenbau (Explosionsschutz, Brandschutz).
Raffinerie (Prozesse, Anlagen).
Elektrotechnische Schutzmaßnahmen. Betriebsumfeld elektrischer Maschinen (Isolierung, Schutzarten, Ex-Schutz).
Praktische Übungen in Erstellung und Interpretation von Verfahrensfließbildern.
Übungen in Zentrifugation, Filtration, Wärmetausch, Mess‐ und Regeltechnik, Zerkleinerung, Korngrößenbestimmung.
Die Schülerinnen und Schüler können
– die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken anwenden;
– die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen;
– die verwendeten Geräte und Apparate sicher und bestimmungsgemäß handhaben.
Laborbetrieb und Laborordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Instandhaltung, Recycling, toxikologische und ökologische Aspekte von Chemikalien und Mischungen.
2. Klasse:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können
– mikroskopische und mikrobiologische Untersuchungsmethoden anwenden.
Aufbereitung von Präparaten für die Mikroskopie, Handhabung von unterschiedlichen Mikroskopen, Mikroskopierübungen.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können
– mikroskopische und einfache mikrobiologische Untersuchungsmethoden anwenden.
Aufbereitung von Präparaten für die Mikroskopie, Färbetechniken zur Identifizierung von Mikroorganismen, Herstellung von Nährmedien, Durchführung von Zellzahlbestimmungen und Reinzuchtverfahren.
3. Klasse – gemäß Stundentafel I.2:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die für die berufliche Praxis gebräuchlichsten mikrobiologischen Untersuchungsmethoden gezielt anwenden.
Anwendung mikrobiologischer Untersuchungsmethoden in der Praxis anhand ausgewählter Beispiele.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die für die berufliche Praxis gebräuchlichsten mikrobiologischen Untersuchungsmethoden und Steriltechniken gezielt anwenden;
– einfache biotechnologische Prozesse planen und Produkte herstellen.
Anwendung mikrobiologischer Untersuchungsmethoden in der Praxis.
Wasser-und Rückstandsanalytik, Desinfektionsmitteltests.
Herstellung einfacher biotechnologischer Produkte.
4. Klasse – Kompetenzmodul 7 – gemäß Stundentafel I.2:
7. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die für die berufliche Praxis gebräuchlichsten mikrobiologischen Methoden zur Stammhaltung und Konservierung von Mikroorganismen ausführen;
– die für die berufliche Praxis gebräuchlichsten Analyseverfahren der Nukleinsäurechemie planen und ausführen;
– einfache Fermentationen planen, ausführen und die Produkte aufarbeiten.
Planung und Durchführung molekularbiologischer Untersuchungsmethoden anhand ausgewählter Beispiele, Stammhaltung und Konservierung von Mikroorganismen, Planung, Durchführung und Aufarbeitung ausgewählter Fermentationen.
8. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die für die berufliche Praxis gebräuchlichsten gentechnischen Methoden unter Einbeziehung des Gentechnikrechts ausführen und problemspezifisch anwenden;
– komplexere biotechnologische Prozesse planen, durchführen und die Produkte aufarbeiten.
Planung und Ausführung gentechnischer Methoden unter Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen anhand ausgewählter Beispiele, Planung, Durchführung und Aufarbeitung komplexerer Fermentationen.
2. Klasse:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können
– biologische und mikrobiologische Kenntnisse für den sicheren Umgang mit Mikroorganismen anwenden und Nutzen und Gefahren von Mikroorganismen für den Menschen, die Umwelt und Technologie einschätzen.
Zelltypen, Zellaufbau, Struktur und Funktion von Zellorganellen, Zellteilung, Zelldifferenzierung.
Systematik von Mikroorganismen, morphologische Charakterisierung und ihre Bedeutung für die Umwelt, Medizin und Technologie, Pathogenität, Stoffkreisläufe.
Lichtmikroskopie, Grundlagen.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die in der beruflichen Praxis gebräuchlichsten mikrobiologischen Untersuchungsmethoden beschreiben;
– die in der beruflichen Praxis gebräuchlichsten Steriltechniken wiedergeben.
Identifizierung von Mikroorganismen, mikroskopische Untersuchungsmethoden, Färbetechniken.
Kultivierung von Mikroorganismen, Reinzucht, Zell-/Keimzahlbestimmungsmethoden, Steriltechniken, mikrobiologische Untersuchungsmethoden für Wasser und Lebensmittel.
3. Klasse – gemäß Stundentafel I.2:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die notwendigen verfahrens- und apparatetechnischen Elemente von Fermentationsanlagen erklären.
Aufbau von Fermentationsanlagen, Belüftungs- und Rührwerksysteme, Biosensoren.
Reinigung und Sterilisation von Bioreaktoren.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können
– anhand ausgewählter Untersuchungsmethoden Parameter der Qualitätskontrolle einsetzen;
– klassische biotechnologische Verfahren und ihre Anwendung erklären.
Qualitätskontrolle, Hazard Analysis and Critical Control Point, Good Management Practice- und Good Labor Practice- Richtlinien, Stichprobenpläne.
Herstellung klassischer biotechnologischer Produkte.
4. Klasse – Kompetenzmodul 7 – gemäß Stundentafel I.2:
7. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die molekularen Prozesse in der Gentechnik und die für die berufliche Praxis notwendigen molekularbiologischen Untersuchungsmethoden beschreiben;
– Prozesse und Funktionsabläufe biotechnologischer Produktionen beschreiben.
Prozessführung bei Fermentationen, Wachstumskinetik, Verfahrensentwicklung und Scale-up, Aufarbeitung von Fermentationsprodukten, Auswahl, Anzucht und Screening geeigneter Mikroorganismen.
Biotechnologische Verfahren aus dem Bereich der chemischen Industrie (Abwassereinigung, Kompostierung).
Prinzipien der Vererbung, Mitose, Meiose, Nukleinsäuren, Replikation, PCR, Restriktionsenzyme, Plasmide, Isolierung, Modifikation, Charakterisierung und Nachweis von Nukleinsäuren, Grundlagen der Virologie.
8. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die für die berufliche Praxis notwendigen Voraussetzungen und Sicherheitskriterien zur Anwendung und Durchführung gentechnischer Methoden wiedergeben;
– wichtige bio- und gentechnologische Produktionsverfahren und die Anwendung der Erzeugnisse aus dem Bereich der chemischen Industrie, der Pharmaindustrie und der Lebensmittelindustrie erklären.
Produktionsverfahren industriell wichtiger bio- und gentechnologischer Erzeugnisse und ihre Anwendung, Kultivierung und Anwendung von Zellkulturen.
Grundlagen der DNA-Rekombinationstechniken, Transformationstechniken, Sicherheitskriterien in der Gentechnik, Gentechnikrecht, Kultivierung von GVOs, molekularbiologische Untersuchungsmethoden für Wasser und Lebensmittel.
Gemäß Stundentafel I.1.
Siehe Anlage 1.
Gemäß Stundentafel I.2.
Die Schülerinnen und Schüler können
– die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken anwenden;
– die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen;
– die verwendeten Geräte und Apparate sicher und bestimmungsgemäß handhaben.
Laborbetrieb und Laborordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Instandhaltung, Recycling, toxikologische und ökologische Aspekte von Chemikalien und Mischungen.
4. Klasse – Kompetenzmodul 7:
7. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die für die berufliche Praxis gebräuchlichsten Nachweismethoden für Proteine gezielt anwenden;
– Proteine aus verschiedensten Rohstoffen isolieren, anreichern und charakterisieren.
Herstellung, Anreicherung und Prüfung von Proteinlösungen (Gehalt an Protein und biologische Aktivität), Anwendung geeigneter Bestimmungsmethoden, Ermittlung von Kenngrößen von Enzymen.
8. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die für die berufliche Praxis gebräuchlichsten Nachweismethoden für Proteine gezielt anwenden;
– Proteine aus verschiedensten Rohstoffen isolieren, anreichern und charakterisieren.
Reindarstellung von Proteinen aus unterschiedlichen Rohstoffen und Dokumentation der Anreicherung, Charakterisierung von Proteinlösungen unter Anwendung geeigneter Bestimmungsmethoden, Ausführung elektrophoretische Techniken.
Einsatz immunologischer Nachweistechniken zur Prüfung der biologischen Aktivität.
Gemäß Stundentafel I.2.
3. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können
– den Aufbau, die Eigenschaften und Funktionen von biologischen Makromolekülen beschreiben und diese Grundlagen für Aufgabenstellungen aus der beruflichen Praxis einsetzen;
– die in der Industrie gebräuchlichsten Biokatalysatoren und ihre Wirkungsweise erklären.
Struktur, Eigenschaften und Funktion von Proteinen und Nukleinsäuren, Proteinbiosynthese (Transkription und Translation), Enzyme, Biokatalyse, Cofaktoren, industrielle Bedeutung.
Enzymkinetik, Wirkungsoptima, Bestimmungsmethoden von Enzymaktivitäten, elektrophoretische Methoden in der Proteinchemie.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können
– grundlegende Strategien und Abläufe von Stoffwechselwegen wiedergeben und ernährungsphysiologische Zusammenhänge erkennen und damit verbundene Risiken einschätzen;
– die lebensmittelrechtlichen Grundlagen zur Charakterisierung von Lebensmittelinhaltsstoffen anwenden;
– die biochemischen Auswirkungen von Schadstoffen abschätzen.
Katabolische und anabolische Stoffwechselwege im Überblick, Energiehaushalt von Zellen und Organismen, Stoffwechselregulation.
Inhalt- und Zusatzstoffe in Lebensmitteln, Trends, Genussmittel und Drogen, Lebensmittelrecht, Toxikologie, biochemische Wirkung von Toxinen, Pestiziden und Umweltschadstoffen.
4. Klasse – Kompetenzmodul 7:
7. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die für die berufliche Praxis gebräuchlichsten präparativen Methoden zur Gewinnung und Aufreinigung von Proteinen erklären und den Prozess der Anreicherung dokumentieren;
– die für die berufliche Praxis gebräuchlichsten analytischen Methoden zur Charakterisierung und Identifizierung von Proteinen beschreiben.
Gewinnung, Reinigung und Charakterisierung von Proteinen und rekombinanten Produkten, Probenvorbereitung und Probenkonzentrierung, biochromatographische und immunologische Techniken, Anreicherungstabelle, Protein- und DNA- Sequenzierung, diagnostische Arbeitsmethoden.
8. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können
– grundlegende Prozesse der Immunantwort und Zellkommunikation wiedergeben;
– die für die berufliche Praxis gebräuchlichen Verfahren der Antikörperproduktion beschreiben.
Immunologie, angeborene und adaptive Immunantwort, Allergien, Herstellung polyklonaler und monoklonaler Antikörper, biologische Membranen, chemischer Aufbau, Funktion.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe BGBl. Nr. 37/1989 idgF.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Für die weiteren Pflichtgegenstände und die verbindliche Übung sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff gemäß Abschnitt IX Unterabschnitt A bis C anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.
Für die Freigegenstände und unverbindlichen Übungen sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff gemäß Abschnitt IX Unterabschnitt E und F anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.
(Gesamtsemesterwochenstundenzahl und Semesterwochenstunden der einzelnen Unterrichtsgegenstände)
| Semesterwochenstunden | Lehrverpflichtungsgruppe | ||||||||||||
| Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung | Klasse | Summe | |||||||||||
| 1. | 2. | 3. | 4. | ||||||||||
| Semester | |||||||||||||
| 1. | 2. | 3. | 4. | 5. | 6. | 7. | |||||||
| A. | Allgemeinbildende Pflichtgegenstände | ||||||||||||
| 1. | Religion/Ethik 6 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 1 | 13 | (III)/III | |||
| 2. | Deutsch und Kommunikation | 3 | 3 | 3 | 3 | 2 | 2 | 2 | 18 | (I) | |||
| 3. | Englisch | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | – | 12 | (I) | |||
| 4. | Geografie, Geschichte und Politische Bildung | 2 | 2 | 1 | 1 | – | – | – | 6 | (III) | |||
| 5. | Bewegung und Sport | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 1 | 13 | (IVa) | |||
| 6. | Angewandte Mathematik | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | – | 12 | (I) | |||
| 7. | Naturwissenschaftliche Grundlagen | 2 | 2 | – | – | – | – | – | 4 | (II) | |||
| 8. | Angewandte Informatik | 2 | 2 | – | – | – | – | – | 4 | (I) | |||
| B. | Fachpraxis und Fachtheorie | ||||||||||||
| 1. | Unternehmensführung | – | – | 2 | 2 | 2 | 2 | 1 | 9 | II | |||
| 2. | Entwurf und Gestaltung 2 3 | 3 | 3 | 5 | 5 | 8 (2) | 8 (2) | 3 | 35 | II bzw. I | |||
| 3. | Technologie | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 14 | (I) | |||
| 4. | Atelier und Produktion | 13 | 13 | 13 | 13 | 8 | 8 | 4 | 72 | (IV) | |||
| 5. | Fertigungstechnik und Produktinformatik | – | – | – | – | 4 | 4 | 2 | 10 | I | |||
| 6. | Kunstgeschichte und Designtheorie | – | – | 1 | 1 | 2 | 2 | 1 | 7 | (III) | |||
| 7. | Betriebspraxis | – | – | – | – | – | – | 20 | 20 | IV | |||
| C. | Verbindliche Übung | ||||||||||||
| 1. | Soziale und personale Kompetenz 4 | 1 (1) | 1 (1) | 1 (1) | 1 (1) | – | – | – | 4 | III | |||
| Gesamtsemesterwochen-stundenzahl | 36 | 36 | 36 | 36 | 36 | 36 | 37 | 253 | |||||
| D. | Pflichtpraktikum | mindestens 4 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Eintritt in die 4. Klasse | |||||||||||
| Semesterwochenstunden | Lehrver- pflich- tungs-gruppe | ||||||||||||
| Freigegenstände, Unverbindliche Übungen, Förderunterricht | Klasse | ||||||||||||
| 1. | 2. | 3. | 4. | ||||||||||
| Semester | |||||||||||||
| 1. | 2. | 3. | 4. | 5. | 6. | 7. | |||||||
| E. | Freigegenstände | ||||||||||||
| 1. | Englisch | – | – | – | – | 2 | 2 | – | (I) | ||||
| 2. | Projektmanagement | – | – | – | – | – | 2 | 1 | III | ||||
| 3. | Entrepreneurship | – | – | – | – | 2 | 2 | – | III | ||||
| 4. | Mitarbeiterführung und –ausbildung | – | – | – | – | 1 | 1 | – | III | ||||
| F. | Unverbindliche Übungen | ||||||||||||
| 1. | Bewegung und Sport | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | (IVa) | ||||
| 2. | Sprachtraining Deutsch | 2 | 2 | 2 | 2 | – | – | – | II | ||||
| G. | Förderunterricht 5 | ||||||||||||
| 1. | Deutsch und Kommunikation | ||||||||||||
| 2. | Englisch | ||||||||||||
| 3. | Angewandte Mathematik | ||||||||||||
| 4. | Fachtheoretische Pflichtgegenstände | ||||||||||||
____________________
1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel gemäß Abschnitt IV abgewichen werden.
2 Mit Übungen.
3 Mit Medienlabor im Ausmaß der in Klammern angeführten Semesterwochenstunden. Die Lehrverpflichtungsgruppe I bezieht sich auf die in Klammern angeführten Semesterwochenstunden. Teilung in Schülergruppen wie im Laboratorium.
4 Mit Übungen sowie in Verbindung und inhaltlicher Abstimmung mit einem oder mehreren der in den Abschnitten A. bzw. B. angeführten Pflichtgegenständen.
5 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.
6 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen.
Stundentafel der Deutschförderklasse
| Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung | Wochenstunden pro Semester | Lehrverpflichtungsgruppen |
| 1. Deutsch in der Deutschförderklasse | 20 | (I) |
| 2. Religion | 2 | (III) |
| 3. Weitere Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung 1 | x 2 | Einstufung wie entsprechende/r Pflichtgegenstand, Verbindliche Übung |
| Gesamtsemesterwochenstundenzahl | x 3 | |
| Freigegenstände und Unverbindliche Übungen 4 | ||
______________________________
1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion) sowie die verbindliche Übung gemäß der Stundentafel der 3,5-jährigen Fachschule für Drechsler; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände sowie der verbindlichen Übung erfolgt durch die Schulleitung.
2 Die Festlegung der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen weiteren Pflichtgegenstände sowie die verbindliche Übung entfallen, erfolgt durch die Schulleitung; die Semesterwochenstunden der weiteren Pflichtgegenstände sowie der verbindlichen Übung ergeben sich aus der Differenz zur Gesamtsemesterwochenstundenzahl.
3 Die Gesamtsemesterwochenstundenzahl entspricht jener des jeweiligen Semesters gemäß der Stundentafel der 3,5-jährigen Fachschule für Drechsler.
4 Wie Stundentafel der 3,5-jährigen Fachschule für Drechsler.
(Gesamtsemesterwochenstundenzahl und Semesterwochenstunden der einzelnen Unterrichtsgegenstände)
| Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung | Semesterwochenstunden | Summe | Lehrverpflichtungsgruppe | |||||||||
| Klasse | ||||||||||||
| 1. | 2. | 3. | 4. | |||||||||
| Semester | ||||||||||||
_____________________
1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel gemäß Abschnitt IV abgewichen werden.
2 Mit Übungen.
3 Mit Medienlabor im Ausmaß der in Klammern angeführten Semesterwochenstunden. Die Lehrverpflichtungsgruppe I bezieht sich auf die in Klammern angeführten Semesterwochenstunden. Teilung in Schülergruppen wie im Laboratorium.
4 Von der Schülerin/vom Schüler ist ein alternativer Pflichtgegenstand zu wählen.
5 Mit Übungen sowie in Verbindung und inhaltlicher Abstimmung mit einem oder mehreren der in den Abschnitten A. bzw. B. angeführten Pflichtgegenständen.
6 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr, Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.
7 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen.
Stundentafel der Deutschförderklasse
| Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung | Wochenstunden pro Semester | Lehrverpflichtungsgruppen |
| 1. Deutsch in der Deutschförderklasse | 20 | (I) |
| 2. Religion | 2 | (III) |
| 3. Weitere Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung 1 | x 2 | Einstufung wie entsprechende/r Pflichtgegenstand, Verbindliche Übung |
| Gesamtsemesterwochenstundenzahl | x 3 | |
| Freigegenstände und Unverbindliche Übungen 4 | ||
______________________________
1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion) sowie die verbindliche Übung gemäß der Stundentafel der 4-jährigen Fachschule für Drechsler; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände sowie der verbindlichen Übung erfolgt durch die Schulleitung.
2 Die Festlegung der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen weiteren Pflichtgegenstände sowie die verbindliche Übung entfallen, erfolgt durch die Schulleitung; die Semesterwochenstunden der weiteren Pflichtgegenstände sowie der verbindlichen Übung ergeben sich aus der Differenz zur Gesamtsemesterwochenstundenzahl.
3 Die Gesamtsemesterwochenstundenzahl entspricht jener des jeweiligen Semesters gemäß der Stundentafel der 4-jährigen Fachschule für Drechsler.
4 Wie Stundentafel der 4-jährigen Fachschule für Drechsler.
Siehe Anlage 1.
Das fachbezogene Qualifikationsprofil des Lehrplans gemäß Stundentafel I.1 erfüllt zumindest die Anforderungen einer facheinschlägigen Lehrabschlussprüfung (vgl. BGBl. II Nr. 279/2005 idgF sowie BGBl. II 480/2006 idgF). Für den Bereich der beruflichen Qualifikationen, des Arbeitsrechts einschließlich der Kollektivverträge sowie des Sozialversicherungsrechts wird mit dem Zeugnis der Abschlussprüfung zumindest der Nachweis einer mit einer facheinschlägigen Lehrabschlussprüfung abgeschlossenen beruflichen Ausbildung gemäß § 34a Berufsausbildungsgesetz, BGBl Nr. 142/1969 idgF erbracht.
Darüber hinausgehend werden den Absolventinnen und Absolventen mit dem Unterricht gemäß Stundentafel I.2 in der 4. Klasse zusätzliche Kompetenzen vermittelt, die spezifischen Anforderungen des regionalen Arbeitsmarktes in besonderer Weise Rechnung tragen.
Die Fachschule für Drechsler ist eine technische, gewerbliche und kunsthandwerkliche Ausbildung, die fachpraktische und fachtheoretische Kenntnisse und Fähigkeiten miteinander verknüpft. Darüber hinaus werden die Grundlagen zur unternehmerischen Selbstständigkeit geschaffen. Die Praxisnähe der Ausbildung wird durch die Betriebspraxis in besonderer Weise vertieft und mit der Erstellung einer Abschlussarbeit werden die erlangten Kompetenzen zusätzlich dokumentiert. Die Absolventinnen und Absolventen werden durch die praktische Ausbildung besonders befähigt, Aufgaben im Bereich der Planung, Ausführung und Abrechnung, die bereits berufspraktische Erfahrung voraussetzen, in gewerblichen, technischen und kunsthandwerklichen Unternehmen, tätig zu werden. Weitere Betätigungsfelder finden sich im fachlichen Umfeld der Holzbearbeitungs- und einschlägigen Holzverarbeitungsindustrie sowie bei öffentlichen Institutionen und Ämtern im Bereich facheinschlägiger Tätigkeiten des Holzgewerbes.
Die Absolventinnen und Absolventen der Fachschule für Drechsler können eigenständig Tätigkeiten auf dem Gebiet der Angewandten Drechslerei und Gestaltung ausführen. Die Einsatzgebiete liegen im Bereich der Umsetzung und der Mitarbeit an der Planung und Ausführung von Arbeiten der Drechslerei und CNC-Technik einschließlich der Tätigkeiten der Arbeitsvorbereitung, Ausführung und Abrechnung mit der entsprechenden Qualitätssicherung. Die Erstellung von erforderlichen Dokumentationen im Fachbereich zählt ebenfalls zu den Kernkompetenzen.
Für die selbstständige Ausübung von Gewerben ist der Nachweis der allgemeinen und besonderen Voraussetzungen erforderlich. Unter anderem ist im Bereich der besonderen Voraussetzungen der Nachweis der betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Kenntnisse vorgesehen. (§ 23 Abs. 1 GewO – „Unternehmerprüfung“). Gemäß § 8 Abs. 2 der Unternehmerprüfungsordnung, BGBl. Nr. 453/1993 idgF, führt der erfolgreiche Abschluss der technischen, gewerblichen und kunstgewerblichen Fachschulen gemäß § 58 des Schulorganisationsgesetzes zum Entfall des Prüfungsteiles „Unternehmerprüfung“.
Im Bereich Recht können die Absolventinnen und Absolventen die Voraussetzungen für den Abschluss und die Erfüllung eines Vertrages erläutern sowie Gewährleistungs-, Garantie- und Schadenersatzansprüche geltend machen. Sie können die verschiedenen Rechtsformen von Unternehmen und deren Organisation erläutern, sich Informationen aus dem Firmenbuch beschaffen. Sie können die wesentlichen Bestimmungen des Arbeitsrechts, des Gewerberechts und des Insolvenzrechts erläutern und im beruflichen Umfeld einsetzen.
Im Bereich Wirtschaft und Betriebstechnik können die Absolventinnen und Absolventen die Struktur des Jahresabschlusses beschreiben, aus betriebswirtschaftlichen Kennzahlen Schlussfolgerungen ziehen und die Ergebniswirksamkeit von einfachen Geschäftsfällen auf den Jahresabschluss beurteilen. Sie können die wichtigsten Kostenbegriffe erklären, eine einfache Kostenstellenrechnung durchführen, mit vorgegebenen Daten Kalkulationen durchführen, Deckungsbeiträge ermitteln und beurteilen. Sie können die verschiedenen Erscheinungsformen der Ertragsteuern erläutern, das System der Umsatzsteuer, der Personalnebenkosten und den Aufbau einfacher Lohn- und Gehaltsabrechnungen erklären. Sie können die Funktionsweise der Marketing-Instrumente erläutern, einfache Organigramme und Abläufe in Unternehmen interpretieren, Ziele und Aufgaben der Logistik sowie Vertriebs- und Beschaffungsprozesse beschreiben. Außerdem können Sie Gestaltungsgrundsätze der Produktion beschreiben, Methoden der Zeitermittlung erläutern, Arbeitspläne erstellen und Methoden des Projektmanagements und Qualitätsmanagements beschreiben und anwenden.
Im Bereich Entwurf können die Absolventinnen und Absolventen komplexere Entwürfe und Studien nach den Prinzipien der Stimmigkeit, Proportion und Perspektive umsetzen. Sie können anwendungsorientierte Entwürfe zur Umsetzung in den Werkstätten herstellen, die entsprechenden darstellerischer Mittel auswählen und grafische und malerische Skizzen herstellen. Sie können durch bewusste Überzeichnung zur Abstraktion finden. Sie können komplexe gedrechselte kunsthandwerkliche Objekte entwerfen und unter Einbeziehung von Farbe und Oberfläche themenbezogene Entwürfe und Studien erstellen und begründen. Sie können Darstellung und Entwurf stilistischer Details in die themenbezogenen Projekte einarbeiten sowie freihändige Entwürfe in Bezug auf Linienführung und Stilisierung verfeinern.
Im Bereich Gestaltung Drechslerkonstruktionen können die Absolventinnen und Absolventen gedrechselte Werkstücke mit Projektionsarten, Schnitten und Ansichten zeichnen und freihändig Objekte darstellen. Sie können Zeichnungsnormen und Proportionsregeln anwenden. Sie können anwendungsorientierte Zeichnungen zur Umsetzung in den Werkstätten anfertigen bzw. konstruktiv und maßstabgerecht gestaltete Zeichnungen aus Entwürfen mittlerer Komplexität herstellen. Sie können normgerechte Werkstückzeichnungen mit CAD- und CAM-Programmen zur CNC-Fertigung zeichnen bzw. konstruktiv und maßstabgerecht gestaltete komplexe CAD-Zeichnungen aus Entwürfen herstellen. Sie können CAD-Objektdesign unter Berücksichtigung kultureller, technologischer und ergonomischer Bedingungen sowie funktionale CAD-Werkzeichnungen für Werkstücke und Hilfsmittel zeichnen.
Im Bereich Drechslerkonstruktionen CAD können die Absolventinnen und Absolventen CAD- Programme anwenden und normgerechter Pläne mit CAD-Programmen erzeugen. Sie können computerunterstützt 2-dimensional Entwurfs- und Detailzeichnung anfertigen. Sie können computerunterstützt 3-dimensional Werkstückzeichnung als Entwurfs- und Detailzeichnung anfertigen und 3-dimensionale CAD-Schaubilder erstellen. Sie können CAD-Zeichnungen mit geeigneten Methoden kommunizieren sowie CAD-Perspektivkonstruktionen herstellen und Visualisierungstechniken anwenden.
Im Bereich Gestaltung Drechslerkonstruktionen CAD können die Absolventinnen und Absolventen normgerechter Pläne mit unterschiedlichen CAD- und CAM-Programmen herstellen sowie die Weiterführung zur CNC-Fertigung planen. Sie können konstruktiv und maßstabgerecht gestaltete Zeichnungen auf Basis von Modellen und Entwürfen herstellen sowie funktionalen Werkzeichnungen für Werkstücke und Hilfsmittel zeichnen. Sie können kunsthandwerkliche Werkstücke, komplexe Objekte, gewundene und durchbrochene Säulen darstellen.
Im Bereich Medienlabor können die Absolventinnen und Absolventen geeignete Präsentationsmedien auswählen und deren technische Möglichkeiten beurteilen, bedienen und anwenden. Sie können Arbeitsprozesse und Ergebnisse entsprechend dokumentieren und präsentieren. Sie können digitale Bildzusammenstellungen ordnen und digitale Modelle positionieren.
Im Bereich Entwurf können die Absolventinnen und Absolventen Entwürfe zur Präsentation von Projekten erstellen. Sie können komplexe Gestaltungsprozesse unter Berücksichtigung visueller zeitgemäßer Kommunikations- und Designstrategien entwerfen. Sie können selbstständige Präsentationen für gedrechselte Designlösungen und Produktphilosophien entwickeln.
Im Bereich Gestaltung Drechslerkonstruktionen CAD können die Absolventinnen und Absolventen normgerechter Pläne mit unterschiedlichen CAD-Programmen herstellen und CAM-Pläne zur CNC-Fertigung darstellen. Sie können Werkzeichnung, Präsentationsmappen und Präsentationen zu themenbezogenen Projekten erstellen. Sie können Entwurfsprojekte, Konzeption und exemplarische Realisierung umsetzen.
Im Bereich Medienlabor können die Absolventinnen und Absolventen themenbezogene digitale Bildzusammenstellungen anwenden und geeignete digitale Modelle positionieren und bearbeiten. Sie können mit optimierten Präsentationsmethoden präsentieren und kommunizieren.
Im Bereich Materialkunde können die Absolventinnen und Absolventen die Ressourcen, Gewinnung, Einschnittarten und Handelsformen des Rohstoffes Holz erklären sowie den Aufbau und das Funktionsschema eines Baumes wiedergeben. Sie können eine Holzbewertung durch Zuordnung in Güteklassen dokumentieren und eine Holzvermessung berechnen. Sie können die Zusammenhänge über das Arbeiten des Holzes ableiten und die Eigenschaften des Holzes präzisieren. Sie können die Holzfehler, Holzkrankheiten, Holzschädlinge unterscheiden, die Grundlagen der Holztrocknung begründen, die verschiedenen Holzarten und ihre Eigenschaften und Einsatzmöglichkeiten erkennen und die richtigen Verbindungsmittel auswählen. Sie können verschieden Plattenwerkstoffe erkennen sowie deren Einsatzmöglichkeiten und ihre Verarbeitung interpretieren. Sie können die Furnierarten erkennen, die Herstellung, Trocknung und die Einsatzmöglichkeiten gliedern, die Messung, Lagerung und die Furniertechniken umschreiben. Sie können die Kunststoffarten erkennen und die unterschiedlichen Eigenschaften präzisieren, die Herstellung der Kunststoffarten und die Verwendung erklären. Sie können die Eigenschaften der Oberflächen funktionsbezogen auswählen und die Auftragstechniken der Oberflächenbehandlung erklären, die Materialien und ihre Anwendung unterscheiden. Sie können die Eigenschaften der Leime und Kleber wiedergeben, die Techniken, Materialien und die Anwendungen differenzieren. Sie können die Zusammensetzung der Werkstoffe, die Herstellung, die Verarbeitung, die Eigenschaften und die Verwendung erklären.
Im Bereich Arbeitstechnik Werkzeuge können die Absolventinnen und Absolventen Sicherheit und Unfallschutz, die Organisation in der Werkstätte, den Arbeitsplatz und Unfallverhütungsvorschriften interpretieren, die Verwendung der Handwerkzeuge bestimmen und deren Wirkungsweise und die Instandhaltung erläutern. Sie können die Werkzeuge und Bauteile der Handmaschinen sowie deren Einsatzmöglichkeiten benennen. Sie können die Zerspanungstechnischen Faktoren der Maschinenwerkzeuge, Werkzeugschneidstoffe und Maschinenwerkzeugarten bestimmen.
Im Bereich Arbeitstechnik Maschinen können die Absolventinnen und Absolventen die Werkzeuge der Standardmaschinen sowie deren Einsatzmöglichkeiten zuordnen sowie die Bauteile ihrer jeweiligen Verwendung definieren und präzisieren. Sie können die Grundlagen der Maschinentechnik, die Bauteile der Hand- und Holzbearbeitungsmaschinen und ihre Verwendung erklären. Sie kennen den Aufbau einer Druckluftanlage und die Sicherheitsvorschriften.
Im Bereich Arbeitstechnik Drechseln können die Absolventinnen und Absolventen die Drechseltechniken unterscheiden und die Techniken einordnen, die Aufspannvorrichtungen, Sicherheit und Unfallschutz der Techniken präzisieren. Sie können die Bauteile der Drechselmaschinen und Drechselautomaten, die Verwendung und die Sicherheitsvorschriften ableiten.
Im Bereich Arbeitstechnik CNC können die Absolventinnen und Absolventen die Bauteile der CNC-Drechselmaschinen ihre Verwendung und die Sicherheitsvorschriften definieren, die Arbeitsabläufe und das Programm zur Herstellung eines Werkstückes mit den CNC-Drechselmaschinen entwickeln. Sie können die Bauteile des CNC-Bearbeitungszentrums ihre Verwendung und die Sicherheitsvorschriften definieren, die Arbeitsabläufe und das Programm zur Herstellung eines Werkstückes mit dem CNC- Bearbeitungszentrum entwickeln.
Im Bereich Arbeitstechnik Maschinen können die Absolventinnen und Absolventen den Aufbau und die Bauteile einer Anlagen-Steuerungstechnik und die Sicherheitsvorschriften einordnen.
Im Bereich Arbeitstechnik CNC können die Absolventinnen und Absolventen das Programm zur Herstellung eines Werkstückes mit dem CNC-Bearbeitungszentrum entwickeln. Sie können technologische und wirtschaftliche Parameter zur CNC-Maschinenbeschaffung realisieren.
Atelier und Produktion:
Im Bereich Drechslerei können die Absolventinnen und Absolventen ihren Arbeitsplatz einrichten und die Werkstätte so organisieren, dass die Sicherheit und Unfallverhütung sowie die Nachhaltigkeit und der Umweltschutz gewährleistet sind. Sie können die Werkzeuge, Maschinen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe in der Werkstätte handhaben und die Arbeitsschritte planen. Sie können die Grundformen im Langholzdrehen fertigen und die Grundtechniken im Langholzdrehen anwenden und entwickeln. Sie können die Grundtechniken im Querholzdrehen an Werkstücken sowie das Schleifen und Schärfen von Drechslerwerkzeugen und die verschiedenen Oberflächengestaltungen durchführen. Sie können nach Vorgabe des Fertigungsprozesses selbstständig gedrechselte Werkstücke herstellen sowie Entwürfe in gedrechselte Objekte übertragen unter Berücksichtigung der Sicherheitsvorschriften, des Zeitmanagements und der Qualität. Die Absolventinnen und Absolventen können die Techniken der Nassholzbearbeitung anwenden und dünnwandige Werkstücke reproduzieren. Sie können lange bzw. dünne Werkstücke aus Langholz drechseln. Sie können selbstständig Planung, Kalkulation und Herstellung von Kleinserien in der Kleinserienfertigung umsetzen bzw. großdimensionale Werkstücke in Lang- und Querholz aus trockenen und nassen Holz drechseln. Sie können Arbeitsaufträge kundenorientiert entwickeln, ausführen, dokumentieren und präsentieren sowie Werkstoffe materialgerecht und unter Berücksichtigung ökonomischer und ökologischer Gesichtspunkte einsetzen und bearbeiten.
Im Bereich Handwerkzeuge können die Absolventinnen und Absolventen die Grundtechniken im Messen, Sägen, Hobeln, Bohren anwenden und Holzverbindungen auswählen und fertigen.
Im Bereich Holzbearbeitungsmaschinen können die Absolventinnen und Absolventen durch Einsatz handwerklicher Fertigkeiten sowie Maschinen und Anlagen unter Berücksichtigung der Sicherheitsvorschriften Werkstücke anfertigen sowie technisch unterstützt Oberflächentechniken anwenden. Sie können ausgehend von Fertigungsunterlagen die handwerklichen Fertigkeiten richtig einsetzen sowie die Werkzeuge, Maschinen und Anlagen unter Berücksichtigung der Sicherheitsvorschriften prozess- und materialgerecht verwenden. Sie können Bauteile und Funktionsweise von Kopierdrehmaschinen beschreiben und erklären sowie gedrechselte Werkstücke herstellen.
Im Bereich Drechslerei können die Absolventinnen und Absolventen eigene Entwürfe und Projekte in Werkstücke umsetzen. Sie können durch Einsatz handwerklicher Fertigkeiten mit Maschinen und Anlagen unter Berücksichtigung der Sicherheitsvorschriften Werkstücke anfertigen.
Im Bereich Holzbearbeitungsmaschinen können die Absolventinnen und Absolventen durch Einsatz handwerklicher Fertigkeiten, Maschinen und Anlagen unter Berücksichtigung der Sicherheitsvorschriften projektorientierte Werkstücke anfertigen. Sie können technisch unterstützte Oberflächentechniken projektorientiert anwenden und deren Qualität beurteilen.
Fertigungstechnik und Produktinformatik:
Im Bereich Arbeitsvorbereitung können die Absolventinnen und Absolventen Arbeitsaufträge, Arbeitsplanung, Arbeitssteuerung und Kontrolle EDV-gestützt planen und erstellen. Sie können computerunterstützt Produktionsabläufe nach handwerklichen, technischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten planen, beurteilen und dokumentieren sowie alternative Fertigungskonzepte erarbeiten und die gewonnenen Datenstrukturen zur innerbetrieblichen Datenmigration aufbereiten.
Im Bereich Anlagenorientierte Fertigung können die Absolventinnen und Absolventen selbstständig auf CNC-Drechselmaschinen gedrechselte Werkstücke und gefräste Werkstücke herstellen. Sie können Konstante und Variable in einer Datenstruktur mittels einer anlagenspezifischen Programmiersprache darstellen und ihre Befehlsstrukturen anwenden sowie branchenspezifischer Software im 2-dimensionaler Bereich zur anlagenorientierten Fertigung programmieren. Sie können selbstständig mit dem CNC-Bearbeitungszentrum einfache Werkstücke herstellen. Sie können computerunterstützt Produktionsabläufe planen, nach handwerklichen, wirtschaftlichen und technischen Gesichtspunkten beurteilen und dokumentieren.
Im Bereich Arbeitsvorbereitung können die Absolventinnen und Absolventen die Arbeitsvorbereitung EDV-gestützt planen, erstellen und differenzieren. Sie können computerunterstützt Produktionsabläufe planen, sowie alternative Fertigungskonzepte erarbeiten, die gewonnenen Datenstrukturen beurteilen und in die innerbetriebliche Datenmigration implementieren.
Im Bereich Anlagenorientierte Fertigung können die Absolventinnen und Absolventen Bauteile und Funktionsweise 5-Achs-Bearbeitungszentrum beschreiben und erklären. Sie können Konstante und Variable in einer Datenstruktur mittels einer anlagenspezifischen Programmiersprache darstellen und ihre Befehlsstrukturen anwenden. Sie können selbstständig mit dem 5-Achs-Bearbeitungszentrum einfache Werkstücke herstellen. Sie können projektorientiert programmieren, serieller Fertigungsverfahren auswählen, Verfahrensparameter festlegen und produktionstechnisch umsetzen und bewerten.
Im Bereich Grundbegriffe der Stilkunde und Kunstgeschichte kennen die Absolventinnen und Absolventen die wesentlichen Grundbegriffe der Stilkunde und Kunstgeschichte. Sie sind in der Lage, einen zeitlichen Überblick über die relevanten Kunstepochen zu geben.
Im Bereich Grundlagen der Kunstepoche kennen die Absolventinnen und Absolventen die wesentlichen gesellschaftlichen, religiösen und politischen Hintergründe für das Entstehen der relevanten Kunstepochen.
Im Bereich Architektur kennen die Absolventinnen und Absolventen die zentralen architektonischen Elemente der relevanten Kunstepochen und der diversen Bauwerke.
Im Bereich Malerei, Skulptur und Plastik kennen die Absolventinnen und Absolventen die wesentlichen Merkmale der Malerei sowie des plastischen und skulpturalen Gestaltens der relevanten Kunstepochen.
Im Bereich Grundlagen der Kunstepoche kennen die Absolventinnen und Absolventen die wesentlichen gesellschaftlichen und politischen Hintergründe für das Entstehen der Kunstepochen des 20. Jahrhunderts.
Im Bereich Malerei, Skulptur und Plastik kennen die Absolventinnen und Absolventen die wesentlichen Merkmale der Malerei sowie des plastischen und skulpturalen Gestaltens der Kunstepochen des 20. Jahrhunderts.
Im Bereich Designtheorie können die Absolventinnen und Absolventen die Grundlagen der Designgeschichte erklären und im historischen Kontext einordnen. Sie können Funktionen von Design erklären und an ausgewählten Beispielen bestimmen. Sie erkennen anhand der Formensprache die zeitliche Einordnung und können Firmen und Gestalter benennen. Sie sind in der Lage, die Grundzüge der Designtheorie in der eigenen Arbeit anzuwenden.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
„Deutsch und Kommunikation“, „Englisch“, „Geografie, Geschichte und Politische Bildung“, „Angewandte Mathematik“, „Naturwissenschaftliche Grundlagen“, „Angewandte Informatik“ und „Ethik“.
Siehe Anlage 1.
Siehe BGBl. Nr. 37/1989 idgF.
Siehe Anlage 1.
Die Schülerinnen und Schüler können
– die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
– die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.
Laborbetrieb und Laborordnung; Sicherheitsunterweisung; Schutzmaßnahmen; technische Dokumentation; Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Wartung von Maschinen und Geräten.
Aufbau und Einrichtung von Messaufbauten sowie Durchführung von Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten von Messapparaturen.
1. Klasse (1. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Entwurf
– einfache Objekte zeichnerisch erfassen und wiedergeben;
– einfache Entwürfe grafisch und plastisch anfertigen.
Bereich Gestaltung Drechslerkonstruktionen
– Strich- und Bemaßungsnormen anwenden;
– Bemaßung einfacher Körper zeichnen;
– gedrechselte Werkstücke mit Projektionsarten, Schnitten und Ansichten zeichnen;
– freihändig Objekte darstellen.
Bereich Entwurf:
Zeichnen einfacher Körper und Objekte, Proportionen und Räumlichkeiten, Anwendung verschiedener zeichnerischer und malerischer Mittel.
Bereich Gestaltung Drechslerkonstruktionen:
Strich- und Bemaßungsnormen, Darstellung und Bemaßung einfacher Körper, Darstellung von gedrechselten Werkstücken, Projektionsarten, orthogonale und schräge Parallelprojektion mit Schnitten und Ansichten.
2. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Entwurf
– einfache Objekte zeichnerisch erfassen und darstellen;
– themenbezogene Aufgaben grafisch und plastisch darstellen;
– Kompositionsprinzipien auf einfache Entwürfe anwenden.
Bereich Gestaltung Drechslerkonstruktionen
– gedrechselten Werkstücke mit Schnitten und mehren Ansichten zeichnen;
– werkstattbegleitende Konstruktionszeichnung erstellen;
– Zeichnungsnormen und Proportionsregeln anwenden.
Bereich Entwurf:
Perspektive, Proportionslehre, grafische Darstellung räumlicher Objekte, 3-dimensionaler Objekte, Entwürfe unter Berücksichtigung der klassischen Kompositionsprinzipien.
Bereich Gestaltung Drechslerkonstruktionen:
Projektionsarten, orthogonale und schräge Parallelprojektion, Darstellung von gedrechselten Werkstücken mit Schnitten und mehren Ansichten, werkstattbegleitende Konstruktionszeichnung, Zeichnungsnormen, Proportionsregeln.
2. Klasse:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Entwurf
– komplexe Entwürfe und Studien anfertigen und begründen;
– nach den Prinzipien der Stimmigkeit, Proportion und Perspektive erfassen und selbstständig umsetzen.
Bereich Gestaltung Drechslerkonstruktionen
– anwendungsorientierte Zeichnungen zur Umsetzung in den Werkstätten anfertigen;
– konstruktiv und maßstabgerecht gestaltete Zeichnungen aus Entwürfen mittlerer Komplexität herstellen.
Bereich Drechslerkonstruktionen CAD
– CAD-Programme anwenden;
– normgerechter Pläne mit CAD-Programmen erzeugen.
Bereich Entwurf:
Idee, Umsetzung und Darstellung, Entwürfe und Skizzen auf Papier und plastischen Materialien, Naturstudium, Landschafts- und Architekturmotive, Schrift, figurale Kompositionen, Anwendungen darstellerischer Mittel.
Bereich Gestaltung Drechslerkonstruktionen:
Darstellung von gedrechselten Werkstücken mit Schnitten und Ansichten, Projektionsarten, Konstruktionszeichnung, Zeichnungsnormen, Körper, Drehflächen, Schnitte, Anschnittlinien.
Bereich Drechslerkonstruktionen CAD:
Anwendungstechniken CAD, Herstellung normgerechter Pläne mit CAD-Programmen.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Entwurf
– anwendungsorientierte Entwürfe zur Umsetzung in den Werkstätten herstellen;
– darstellerischer Mittel auswählen und grafische und malerische Skizzen herstellen;
– durch bewusste Überzeichnung zur Abstraktion finden.
Bereich Gestaltung Drechslerkonstruktionen
– anwendungsorientierte Zeichnungen zur Umsetzung in den Werkstätten anfertigen;
– konstruktiv und maßstabgerecht gestaltete Zeichnungen aus Entwürfen mittlerer Komplexität herstellen;
– Pläne mit CAD-Programmen erstellen.
Bereich Drechslerkonstruktionen CAD
– computerunterstützt eine aussagekräftige Zeichnung 2-dimensional als Entwurfs- und Detailzeichnung anfertigen;
– 3-dimensionale Schaubilder erstellen;
– Zeichnungen mit geeigneten Methoden kommunizieren.
Bereich Entwurf:
Natur- und Detailstudien, grafische und malerische Skizzen, Kompositionsanalyse, experimentelle Gestaltungsaufgaben, Verdeutlichung und Abstraktion, grafisch skizzieren, Objektdesign.
Bereich Gestaltung Drechslerkonstruktionen:
CAD-Programme, Darstellung von gedrechselten Werkstücken mit Schnitten und Ansichten, Konstruktionszeichnung, Zeichnungsnormen, Körper, Drehflächen, Schnitte, Anschnittlinien.
Bereich Drechslerkonstruktionen CAD:
Computerunterstütze Darstellung von 2-dimensionalen Plänen, einfache 3-dimensionale Darstellung einzelner Objekte, Layoutgestaltung, Ausgabemöglichkeiten, digitale Kommunikation.
3. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Entwurf
– Arbeitsaufträge eigenständig bearbeiten und themenbezogene Entwürfe und Studien ausführen;
– gedrechselte kunsthandwerkliche Werkstücke und Kleinmöbel mit erweiterter Komplexität entwerfen.
Bereich Gestaltung Drechslerkonstruktionen
– normgerechte Werkstückzeichnungen mit CAD- und CAM-Programmen zur CNC-Fertigung zeichnen;
– konstruktiv und maßstabgerecht gestaltete CAD-Zeichnungen aus Entwürfen erweiterter Komplexität herstellen.
Bereich Drechslerkonstruktionen CAD
– computerunterstützt 3-dimensional Werkstückzeichnung als Entwurfs- und Detailzeichnung anfertigen;
– CAD 3-dimensionale Schaubilder erstellen.
Bereich Medienlabor
– mit klassischen Techniken und digitalen Medien präsentieren und dokumentieren;
– geeignete Präsentationsmedien anwenden.
Bereich Entwurf:
Entwicklungsprozesse, Objektdesign; Vertiefung der formalen, technischen und ästhetisch–künstlerischen Fertigkeiten, Proportions- und Detailstudien, Licht und Schatten, Schriftgestaltung und Ornament.
Bereich Gestaltung Drechslerkonstruktionen:
CAD-Anwendungen, normgerechter Werkstückzeichnungen, Lageaufgaben, Körper, Drehflächen, Schnitte, Vertiefung der formalen, technischen und ästhetisch–künstlerischen Fertigkeiten.
Bereich Drechslerkonstruktionen CAD:
CAD, 3-dimensionale Darstellung gedrechselter Objekte, Layoutgestaltung.
Bereich Medienlabor:
Grundlagen der technischen Vortragsmedien, digitale Fotografie und deren Gerätehandhabung, Aufnahmetechnik, computergestütztes Design, Ausarbeitungsverfahren mit pixelorientierter Software, Lichttechnik und Lichtführung.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Entwurf
– gedrechselte kunsthandwerkliche Objekte mit erweiterter Komplexität entwerfen;
– unter Einbeziehung von Farbe und Oberfläche themenbezogene Entwürfe und Studien erstellen und begründen.
Bereich Gestaltung Drechslerkonstruktionen
– CAD-Objekte unter Berücksichtigung kultureller, technologischer und ergonomischer Bedingungen zeichnen;
– funktionale CAD-Werkzeichnungen für Werkstücke und Hilfsmittel zeichnen.
Bereich Drechslerkonstruktionen CAD
– CAD-Zeichnungen mit geeigneten Methoden kommunizieren;
– CAD-Perspektivkonstruktionen und Visualisierungstechniken anwenden und herstellen.
Bereich Medienlabor
– geeignete Präsentationsmedien auswählen, bedienen, anwenden sowie deren technische Möglichkeiten und Grenzen beurteilen;
– Arbeitsprozesse und Ergebnisse entsprechend dokumentieren und präsentieren.
Bereich Entwurf:
Grafische und plastische Umsetzungsvarianten, Proportions- und Detailstudien, Entwurfsgestaltung unter Einbeziehung von Oberfläche und Farbe.
Konkave und konvexe Formgebung.
Bereich Gestaltung Drechslerkonstruktionen:
Objektdesign mit kultureller, technologischer und ergonomischer Betrachtung, normgerechte Werkstückzeichnungen.
Bereich Drechslerkonstruktionen CAD:
CAD 3-dimensionale Darstellung gedrechselter Objekte, Ausgabemöglichkeiten, digitale Kommunikation, Visualisierungstechniken.
Bereich Medienlabor:
Vortragsmedien, digitale Fotografie, Design, Software, Licht, Positionierung der Objekte und Modelle; 3-dimensionale Software; medienunterstützte Präsentationstechniken, medienunterstütztes Präsentations- und Kommunikationstraining.
4. Klasse – Kompetenzmodul 7:
7. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Entwurf
– Entwürfe zu themenbezogenen Projekten erstellen;
– Darstellung und Entwurf stilistischer Details in die themenbezogenen Projekte einarbeiten;
– freihändige Entwürfe in Bezug auf Linienführung und Stilisierung verfeinern.
Bereich Gestaltung Drechslerkonstruktionen CAD
– normgerechter Pläne mit unterschiedlichen CAD- und CAM-Programmen herstellen;
– die Weiterführung zur CNC-Fertigung planen;
– konstruktiv und maßstabgerecht gestaltete Zeichnungen auf Basis von Modellen und Entwürfen herstellen;
– funktionalen Werkzeichnungen für Werkstücke und Hilfsmittel zeichnen;
– kunsthandwerkliche Werkstücke, komplexe Objekte sowie gewundene und durchbrochene Säulen darstellen.
Bereich Medienlabor
– digitale Bildzusammenstellungen ordnen;
– digitale Modelle positionieren.
Bereich Entwurf:
Zeichnerische Darstellung komplexer Entwürfe; maßstab- und perspektivengerechte Darstellung von Objekten in Raum; digitale Weiterverarbeitung und Präsentation der Entwurfsarbeit.
Bereich Gestaltung Drechslerkonstruktionen CAD:
CAD- und CAM-Programme, Weiterführung zur CNC-Fertigung, konstruktiv und maßstabgerecht gestaltete Zeichnungen auf Basis von Modellen und Entwürfen.
Werkzeichnungen für Werkstücke und Hilfsmittel, Darstellung kunsthandwerklicher Werkstücke, komplexe Objekte, gewundene und durchbrochene Säulen, themenbezogenen Projekte, Entwurfsprojekte, Konzeption und exemplarische Realisierung, Präsentation.
Bereich Medienlabor:
Digitale Bildzusammenstellungen, digitale Modelle positionieren.
Medienunterstütztes Präsentations- und Kommunikationstraining.
8. Semester – gemäß Stundentafel I.2:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Entwurf
– Entwürfe zur Präsentation themenbezogener Projekte erstellen;
– Präsentationslösungen durch selbstverantwortliches Experimentieren entwerfen;
– selbstständiges Entwickeln von Präsentationen für gedrechselte Designlösungen und Produktphilosophien.
Bereich Gestaltung Drechslerkonstruktionen CAD
– normgerechter Pläne mit unterschiedlichen CAD-Programmen herstellen;
– CAM-Pläne zur CNC-Fertigung darstellen;
– Werkzeichnungen und Präsentationsmappen zu themenbezogenen Projekten erstellen;
– Entwurfsprojekte, Konzeption und exemplarische Realisierung umsetzen;
– themenbezogene Projektarbeiten mit Präsentation erstellen.
Bereich Medienlabor
– themenbezogene digitale Bildzusammenstellungen anwenden;
– geeignete digitale Modelle positionieren und bearbeiten;
– mit optimierten Präsentationsmethoden präsentieren und kommunizieren.
Bereich Entwurf:
Zeichnerische Darstellung komplexer Präsentationsentwürfe; digitale Weiterverarbeitung und Präsentation für gedrechselte Designlösungen und Produktphilosophien.
Bereich Gestaltung Drechslerkonstruktionen CAD:
CAD- und CAM-Programme, Weiterführung zur CNC-Fertigung, komplexe Objekte, themenbezogene Projekte, Konzeption und exemplarische Realisierung, Präsentation.
Bereich Medienlabor:
Bildzusammenstellungen, Modelle positionieren und bearbeiten.
Präsentations- und Kommunikationstraining.
1. Klasse (1. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Materialkunde
– die Grundlagen und Ressourcen des Rohstoffes Holz erklären;
– den Aufbau und das Funktionsschema eines Baumes wiedergeben;
– den strukturellen Aufbau des Holzes nennen;
– den chemischen Aufbau von Holz benennen.
Bereich Arbeitstechnik Werkzeuge
– die Organisation in der Werkstätte, den Arbeitsplatz und Unfallverhütungsvorschriften erklären;
– die Verwendung der Handwerkzeuge bestimmen und deren Wirkungsweise sowie die Instandhaltung erläutern.
Bereich Materialkunde:
Wald, Baum, Holzstruktur, chemischer Aufbau des Holzes.
Bereich Arbeitstechnik Werkzeuge:
Räumliche Voraussetzungen, Arbeitsplatz, Sicherheit am Arbeitsplatz, Unfallgefahren und Unfallverhütung, Handwerkzeuge und Arbeitsgeräte (Hobelbank, Werkzeuge zum Messen und Reißen, Handwerkzeuge für die spanende Bearbeitung; Schneidegeometrie, Sägen, Instandhaltung der Sägen, Hobel, Instandhaltung des Hobel, Stemmeisen, Handbohrer, Raspel und Feilen, Ziehklinge; Handwerkzeuge für die spanlose Bearbeitung).
2. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Materialkunde
– die Grundlagen der Holzgewinnung, die Einschnittarten, die Handelsformen erkennen und beschreiben;
– eine Holzbewertung durch Zuordnung in Güteklassen dokumentieren und die Holzvermessung berechnen;
– die Zusammenhänge über das Arbeiten des Holzes ableiten und die Eigenschaften des Holzes präzisieren;
– die Holzfehler, Holzkrankheiten, Holzschädlinge unterscheiden;
– die Grundlagen der Holztrocknung begründen;
– die verschiedenen Holzarten erkennen und ihre Eigenschaften sowie deren Einsatzmöglichkeiten im praktischen Bereich erklären.
Bereich Arbeitstechnik Werkzeuge
– die Werkzeuge der Handmaschinen sowie deren Einsatzmöglichkeiten im praktischen Bereich benennen;
– die Bauteile der Handmaschinen ihre Verwendung und die Sicherheitsvorschriften wiedergeben.
Bereich Arbeitstechnik Maschinen
– die Werkzeuge der Standardmaschinen sowie deren Einsatzmöglichkeiten im praktischen Bereich zuordnen;
– die Bauteile der Drechselbank ihre Verwendung und die Sicherheitsvorschriften präzisieren;
– die Bauteile der Bandsäge ihre Verwendung und die Sicherheitsvorschriften wiedergeben;
– die Bauteile der Abrichthobelmaschine ihre Verwendung und die Sicherheitsvorschriften beschreiben;
– die Bauteile der Dickenhobelmaschine ihre Verwendung und die Sicherheitsvorschriften definieren.
Bereich Materialkunde:
Holzgewinnung, Einschnitt, Handelsformen, Holzbewertung, Güteklassen, Holzmessung.
Arbeiten des Holzes, technische Eigenschaften des Holzes, ästhetische Eigenschaften des Holzes, Holzfehler, Holzkrankheiten, Holzschädlinge, Holztrocknung, Holzarten, Anlegen einer Holzkartei.
Bereich Arbeitstechnik Werkzeuge:
Drechselwerkzeuge, Bohrer, Handbohrmaschinen, Handstichsägen, Handhobelmaschine, Handkreissäge.
Bereich Arbeitstechnik Maschinen:
Drechselbank, Bandsäge, Abrichthobelmaschine, Dickenhobelmaschine.
2. Klasse:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Materialkunde
– die verschiedenen Holzarten erkennen und ihre Eigenschaften sowie deren Einsatzmöglichkeiten im praktischen Bereich begründen;
– die richtigen Verbindungsmittel auswählen und ihre Eigenschaften sowie deren Einsatzmöglichkeiten vergleichen.
– die Plattenwerkstoffe aus Massivholz erkennen und ihre Eigenschaften sowie deren Einsatzmöglichkeiten begründen;
– die verschiedenen Plattenwerkstoffe erkennen sowie deren Einsatzmöglichkeiten und ihre Verarbeitung erklären.
Bereich Arbeitstechnik Drechseln
– die Drechseltechniken unterscheiden und einordnen;
– die Aufspannvorrichtungen, Sicherheit und Unfallschutz der Techniken präzisieren.
Bereich Arbeitstechnik Werkzeuge
– die zerspanungstechnischen Faktoren der Maschinenwerkzeuge, Werkzeugschneidstoffe und Maschinenwerkzeugarten bestimmen;
– die Maschinenwerkzeugarten und sicherheitstechnische Bestimmungen verdeutlichen.
Bereich Materialkunde:
Ausländische Holzsorten; Auswahl, Eigenschaften und Auswirkungen der Hölzer bei der Bearbeitung; Einschnitt sowie Trocknung und Lagerung von ausländischen Holzarten; Anlegen einer Holzkartei mit ausländischen Holzsorten.
Verbindungsmittel (Federn, Dübel, Holznägel, Schrauben, Nägel, Klammern).
Platten aus Massivholz, Platten aus Holzspänen, Platten aus Holzfasern, sonstige Plattenwerkstoffe.
Bereich Arbeitstechnik Drechseln:
Handdrechseln, Nassholzdrechseln, Bohrtechniken auf der Drehbank, Kantigdrehen, Trommeldrehen, Gewindestrählern, Aufspannvorrichtungen, Sicherheit und Unfallschutz.
Bereich Arbeitstechnik Werkzeuge:
Zerspanungstechnologie, Werkzeugschneidstoffe, Maschinenwerkzeugarten, sicherheitstechnische Bestimmungen.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Materialkunde
– die Furnierarten erkennen sowie die Herstellung, Trocknung und die Einsatzmöglichkeiten gliedern;
– die Messung, Lagerung und die Furniertechniken umschreiben;
– die Kunststoffarten erkennen und die unterschiedlichen Eigenschaften präzisieren;
– die Herstellung der Kunststoffarten und die Verwendung erklären.
Bereich Arbeitstechnik Maschinen
– die Grundlagen der Maschinentechnik benennen;
– die Bauteile der Handmaschinen ihre Verwendung und die Sicherheitsvorschriften erklären;
– die Bauteile der Holzbearbeitungsmaschinen ihre Verwendung und die Sicherheitsvorschriften darlegen.
Bereich Materialkunde:
Furnierarten, Herstellung, Trocknung, Messung, Lagerung, Furniertechniken, Einlegearbeiten.
Einteilung der Kunststoffe, Herstellung, Verwendung.
Bereich Arbeitstechnik Maschinen:
Grundlagen von Strom, Antriebsarten, Kraftübertragung, Zerspanungstechnologie, Schutzmaßnahmen, Wartung, Handmaschinen, Kreissägen, Fräsmaschinen, Bohrmaschinen, Schleifmaschinen, Kehlautomat, Holzdrehbänke, Furnierklebemaschine, Leimauftragsmaschine, Furnierpressen, Holztrocknungsanlagen, Hilfs-, Zusatz- und Sicherheitseinrichtungen.
3. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Materialkunde
– die Eigenschaften der Oberflächen funktionsbezogen auswählen und die Auftragstechniken der Oberflächenbehandlung erklären;
– die Materialien und ihre Anwendung unterscheiden.
Bereich Arbeitstechnik Drechseln
– die Bauteile der Drechselmaschinen und Drechselautomaten sowie ihre Verwendung und die Sicherheitsvorschriften benennen.
Bereich Materialkunde:
Techniken, Materialien, Anwendung der Oberflächentechnologie, Oberflächenfehler, alternative Oberflächen, Holzschutz.
Bereich Arbeitstechnik Drechseln:
Drechselmaschinen und Drechselautomaten, Ovaldrehen.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Materialkunde
– die Eigenschaften der Leime und Kleber funktionsbezogen auswählen sowie die Techniken, Materialien, und die Anwendungen differenzieren;
– die Zusammensetzung der Werkstoffe und die Herstellung verdeutlichen;
– die Verarbeitung der Werkstoffe mit ihren Eigenschaften und die Verwendung gegenüberstellen.
Bereich Arbeitstechnik CNC
– die Bauteile der CNC-Drechselmaschinen ihre Verwendung und die Sicherheitsvorschriften definieren;
– die Arbeitsabläufe und das Programm zur Herstellung eines Werkstückes mit den CNC-Drechselmaschinen entwickeln.
Bereich Materialkunde:
Leime, Kleber. Metalle, Glas, Stein, Leder, Textilien, Holzersatzstoffe, Horn.
Bereich Arbeitstechnik CNC:
CNC-Drechselmaschine.
4. Klasse – Kompetenzmodul 7:
7. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Arbeitstechnik Maschinen
– den Aufbau einer Druckluftanlage und die Sicherheitsvorschriften erklären;
– die Bauteile mit ihren Funktionen bewerten.
Bereich Arbeitstechnik CNC
– die Bauteile des CNC-Bearbeitungszentrum ihre Verwendung und die Sicherheitsvorschriften definieren;
– die Arbeitsabläufe zur Herstellung eines Programmes mit dem CNC-Bearbeitungszentrum entwickeln.
Bereich Arbeitstechnik Maschinen:
Druckluftanlagen; Elektrik.
Bereich Arbeitstechnik CNC:
Grundlagen CNC-Bearbeitungszentrum.
8. Semester – gemäß Stundentafel I.2:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Arbeitstechnik Maschinen
– den Aufbau einer Anlagen-Steuerungstechnik und die Sicherheitsvorschriften einordnen;
– die Bauteile mit ihren Funktionen erklären.
Bereich Arbeitstechnik CNC
– das Programm zur Herstellung eines Werkstückes mit dem CNC-Bearbeitungszentrum entwickeln;
– technologische und wirtschaftliche Parameter zur CNC-Maschinenbeschaffung realisieren.
Bereich Arbeitstechnik Maschinen:
Pneumatik; Hydraulik; Absaugtechnik; Transporteinrichtungen.
Bereich Arbeitstechnik CNC:
CNC-Technik; CNC-Bearbeitungszentrum; Technologiedaten und Leistungsparameter.
Die Schülerinnen und Schüler können
– die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
– die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.
Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung, Schutzmaßnahmen; technische Dokumentation, Einschulung; Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung; Pflege von Werkzeugen, Maschinen und Geräten; Recycling.
Herstellung von gedrechselten Werkstücken des gesamten Fachbereiches und von facheinschlägigen Produkten; Durchführung von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf Projektbasis und/oder Ablauf- und Organisationsplanung für die fachspezifischen praktischen Arbeiten unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungs- und Herstellungstechniken, Materialien und Prüfverfahren.
1. Klasse (1. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Drechslerei
– ihren Arbeitsplatz einrichten und die Werkstätte so organisieren, dass die Sicherheit und Unfallverhütung sowie die Nachhaltigkeit und der Umweltschutz gewährleistet sind;
– Werkzeuge und Maschinen in der Werkstätte benennen und handhaben;
– Grundformen im Langholzdrehen fertigen;
– Grundtechniken im Langholzdrehen an Werkstücken entwickeln;
– Grundtechniken im Querholzdrehen an Werkstücken durchführen;
– Schleifen von Drechslerwerkzeugen ausführen;
– die Oberflächengestaltung erkennen.
Bereich Handwerkzeuge
– Grundtechniken im Messen, Sägen, Hobeln, Bohren anwenden;
– Holzverbindungen fertigen.
Bereich Holzbearbeitungsmaschinen
– einfache Arbeiten an den Holzbearbeitungsmaschinen durchführen.
Bereich Drechslerei:
Werkstätte „Drechslerei“ ( Werkstättenordnung, Sicherheitsbestimmungen und Unfallverhütung, Instandhalten der Werkzeuge, Maschinen; Herstellung von gedrechselten Grundformen, Werkzeuge und einfache gedrechselte Werkstücke, Messtechniken und Bearbeitungstechniken im Lang- und Querholzdrechseln, Maßdrehen, Ausdrehen, Werkzeugschleifen, Anfertigen von Holzverbindungen, Schleifen, Ölen und Wachsen).
Werkstätte „Oberflächen“ ( Lack).
Bereich Handwerkzeuge:
Werkstätte „Drechslerei“ (Messen, Sägen, Hobeln, Bohren, Anfertigung von Holzverbindungen).
Bereich Holzbearbeitungsmaschinen:
Werkstätte „Drechslerei“ (Ständerbohrmaschine, Tellerschleifmaschine, Bandsäge).
Werkstätte „Maschinen“ (Dickenhobelmaschine, Abrichthobelmaschine, Längsschnittkreissäge, Kappsäge).
2. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Drechslerei
– ihren Arbeitsplatz einrichten und die Werkstätte so organisieren, dass die Sicherheit und Unfallverhütung, sowie die Nachhaltigkeit und der Umweltschutz gewährleistet ist;
– Einrichtungen und Arbeitsbehelfe in der Werkstätte benennen, handhaben und die Arbeitsschritte planen;
– Grundtechniken im Langholzdrehen an Werkstücken anwenden;
– Grundtechniken im Querholzdrehen an Werkstücken ableiten;
– das Schärfen von Drechslerwerkzeuge durchführen;
– verschiedene Oberflächengestaltung ausführen.
Bereich Handwerkzeuge
– Grundtechniken im Messen, Sägen, Hobeln, Bohren und Verleimen von Werkstücken anwenden;
– Holzverbindungen auswählen und fertigen.
Bereich Holzbearbeitungsmaschinen
– einfache Arbeiten an den Holzbearbeitungsmaschinen durchführen.
Bereich Drechslerei:
Werkstätte „Drechslerei“ (Sicherheitsbestimmungen und Unfallverhütung, Instandhalten der Werkzeuge, Maschinen, Geräte, Vorrichtungen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe, Planen der Arbeitsschritte; Herstellung einfacher gedrechselter Werkstücke, Messtechniken und Bearbeitungstechniken im Lang- und Querholzdrechseln, Maßdrehen, Ausdrehen, Werkzeugschleifen, Werkzeugschärfen, Anfertigung von Holzverbindungen; Schleifen, Ölen und Wachsen).
Werkstätte „Oberflächen“ (Lack).
Bereich Handwerkzeuge:
Werkstätte „Drechslerei“ (Messen, Sägen, Hobeln, Bohren, Verleimen, positive und negative Formschnittmuster, Reliefs, Anfertigen von Holzverbindungen).
Bereich Holzbearbeitungsmaschinen:
Werkstätte „Drechslerei“ (Ständerbohrmaschine, Tellerschleifmaschine, Bandsäge).
Werkstätte „Maschinen“ (Dickenhobelmaschine, Abrichthobelmaschine, Längsschnittkreissäge, Kappsäge).
2. Klasse:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Drechslerei
– nach genauer Vorgabe des Fertigungsprozesses selbstständig gedrechselte Werkstücke herstellen;
– Entwürfe unter Berücksichtigung der Sicherheitsvorschriften in gedrechselte Objekte übertragen;
– Arbeitsprozesse in Bezug auf Zeitmanagement und Qualität umsetzen.
Bereich Holzbearbeitungsmaschinen
– durch Einsatz handwerklicher Fertigkeiten und Maschinen unter Berücksichtigung der Sicherheitsvorschriften Werkstücke anfertigen;
– Oberflächentechniken anwenden und deren Qualität beurteilen.
Bereich Drechslerei:
Werkstätte „Drechslerei“ (neue Drechseltechniken, einfache Objekte nach eigenen Entwürfen, Profildrehen in Lang- und Querholz, Spann- und Drehtechniken in Längsholz, Querholz und Hirnholz; Drehen einfacher Hohlkörper mit Deckel; Drehen dünner Werkstücke, Nassholzbearbeitung, Schärfen von Handdrehwerkzeugen).
Bereich Holzbearbeitungsmaschinen:
Werkstätte „Maschinen“ (Werkstattorganisation und Werkstattbetrieb, Sicherheitsbestimmungen und Unfallverhütung, Holzbearbeitungsmaschinen, Formatkreissäge).
Werkstätte „Oberflächen“(Oberflächengestaltungen).
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Drechslerei
– nach genauer Vorgabe des Fertigungsprozesses selbstständig gedrechselte Werkstücke herstellen;
– Entwürfe in gedrechselte Objekte übertragen und unter Berücksichtigung der Sicherheitsvorschriften realisieren;
– die Techniken der Nassholzbearbeitung anwenden und dünnwandige Werkstücke reproduzieren.
Bereich Holzbearbeitungsmaschinen
– ausgehend von Fertigungsunterlagen die handwerklichen Fertigkeiten richtig einsetzen;
– die Werkzeuge, Maschinen und Anlagen unter Berücksichtigung der Sicherheitsvorschriften Prozess- und Materialgerecht verwenden;
– technisch unterstützte Oberflächentechniken anwenden und deren Qualität beurteilen.
Bereich Drechslerei:
Werkstätte „Drechslerei“ (neue Drechseltechniken, einfache Objekte nach eigenen Entwürfen, Profildrehen in Lang- und Querholz, Spann- und Drehtechniken in Längsholz, Querholz und Hirnholz; Drehen einfacher Hohlkörper mit Deckel; Drehen dünner Werkstücke, Nassholzbearbeitung, Schärfen von Handdrehwerkzeugen).
Bereich Holzbearbeitungsmaschinen:
Werkstätte „Maschinen“ (Werkstattorganisation und Werkstattbetrieb, Sicherheitsbestimmungen und Unfallverhütung, Holzbearbeitungsmaschinen, Formatkreissäge, Plattensäge, Pressen).
Werkstätte „Oberflächen“ (Lackieranlagen und Oberflächengestaltungen).
3. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Drechslerei
– lange bzw. dünne Werkstücke aus Langholz drechseln;
– selbstständig Planung, Kalkulation und Herstellung von Kleinserien in der Kleinserienfertigung umsetzen.
Bereich Holzbearbeitungsmaschinen
– durch Einsatz handwerklicher Fertigkeiten und Maschinen unter Berücksichtigung der Sicherheitsvorschriften Werkstücke anfertigen;
– technisch unterstützte Oberflächentechniken anwenden und deren Qualität beurteilen;
– Bauteile und Funktionsweise von Kopierdrehmaschinen beschreiben und erklären;
– selbstständig auf Kopierdrehmaschinen gedrechselte Werkstücke herstellen.
Bereich Drechslerei:
Werkstätte „Drechslerei“ (lange bzw. dünne Werkstücke aus Langholz drechseln, Planung, Kalkulation und Herstellung in der Kleinserienfertigung, Oberflächengestaltungen auf der Drechselmaschine).
Bereich Holzbearbeitungsmaschinen:
Werkstätte „Maschinen“ (Sicherheitsbestimmungen und Unfallverhütung der aktuellen Bearbeitungsmaschinen, Tischfräsmaschinen, Oberfräsmaschinen, Breitbandschleifmaschinen, Kantenschleifmaschinen, Bandschleifmaschinen, Bauteile, Funktionsweise und Bedienung der Kopierdrehmaschinen).
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Drechslerei
– großdimensionale Werkstücke in Lang- und Querholz aus trockenen und nassen Holz drechseln;
– selbstständig Planung, Kalkulation und Herstellung von Kleinserien in der Kleinserienfertigung umsetzen.
Bereich Holzbearbeitungsmaschinen
– durch Einsatz handwerklicher Fertigkeiten und Maschinen unter Berücksichtigung der Sicherheitsvorschriften Werkstücke anfertigen.
Bereich Drechslerei:
Werkstätte „Drechslerei“ (großdimensionale Werkstücke in Lang- und Querholz aus trockenen und nassen Holz drechseln, Planung, Kalkulation und Herstellung in der Kleinserienfertigung).
Bereich Holzbearbeitungsmaschinen:
Werkstätte „Maschinen“ (Sicherheitsbestimmungen und Unfallverhütung der aktuellen Bearbeitungsmaschinen, Tischfräsmaschinen, Oberfräsmaschinen, Breitbandschleifmaschinen, Kantenschleifmaschinen, Bandschleifmaschinen).
4. Klasse – Kompetenzmodul 7:
7. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Drechslerei
– Arbeitsaufträge kundenorientiert entwickeln, ausführen, dokumentieren und präsentieren;
– Werkstoffe materialgerecht und unter Berücksichtigung ökonomischer und ökologischer Gesichtspunkte einsetzen und bearbeiten;
Bereich Holzbearbeitungsmaschinen
– durch Einsatz handwerklicher Fertigkeiten, Maschinen und Anlagen unter Berücksichtigung der Sicherheitsvorschriften Werkstücke anfertigen;
– technisch unterstützte Oberflächentechniken anwenden.
Bereich Drechslerei:
Werkstätte „Drechslerei“ (Drehen von Kugeln, Herstellung von einfacher und mehrfach gewundener Wundsäulen, moderne Schneide- und Werkzeug-Technologien, Drehen von größeren Werkstücken in Lang- Quer- und Hirnholz aus trockenen und nassen Holz; Sicherheitsbestimmungen und Unfallverhütung der Bearbeitungsmaschinen und Anlagen).
Bereich Holzbearbeitungsmaschinen:
Werkstätte „Maschinen“ (Sicherheitsbestimmungen und Unfallverhütung der aktuellen Bearbeitungsmaschinen, Blockbandsäge, Druckluftanlage).
8. Semester – gemäß Stundentafel I.2:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Drechslerei
– eigene Entwürfe und Projekte in Werkstücke umsetzen;
– durch Einsatz handwerklicher Fertigkeiten mit Maschinen und Anlagen unter Berücksichtigung der Sicherheitsvorschriften Werkstücke anfertigen.
Bereich Holzbearbeitungsmaschinen
– durch Einsatz handwerklicher Fertigkeiten, Maschinen und Anlagen unter Berücksichtigung der Sicherheitsvorschriften projektorientierte Werkstücke anfertigen;
– technisch unterstützte Oberflächentechniken projektorientiert anwenden und deren Qualität beurteilen.
Bereich Drechslerei:
Werkstätte „Drechslerei“ (Drehen von größeren Werkstücken in Lang-, Quer- und Hirnholz aus trockenen und nassen Holz; Sicherheitsbestimmungen und Unfallverhütung der Bearbeitungsmaschinen und Anlagen).
Bereich Holzbearbeitungsmaschinen:
Werkstätte „Maschinen“ (Sicherheitsbestimmungen und Unfallverhütung der aktuellen Bearbeitungsmaschinen, Holztrocknungsanlagen, Absaugungsanlagen).
3. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Arbeitsvorbereitung
– Arbeitsaufträge, Arbeitsplanung, Arbeitssteuerung und Kontrolle EDV-gestützt planen und erstellen;
– computerunterstützt Produktionsabläufe nach handwerklichen und technischen Gesichtspunkten planen.
Bereich Anlagenorientierte Fertigung
– Bauteile und Funktionsweise der CNC-Drechselmaschinen beschreiben und erklären;
– selbstständig auf CNC-Drechselmaschinen gedrechselte Werkstücke herstellen;
– computerunterstützt Produktionsabläufe planen, nach handwerklichen, wirtschaftlichen und technischen Gesichtspunkten beurteilen und dokumentieren;
– Konstante und Variable in einer Datenstruktur mittels einer anlagenspezifischen Programmiersprache darstellen und ihre Befehlsstrukturen anwenden;
– programmieren branchenspezifischer Software im 2-dimensionalen Bereich zur anlagenorienteierten Fertigung.
Bereich Arbeitsvorbereitung:
Werkstätte „Arbeitsvorbereitung“ (Arbeitsaufträge, Arbeitsplanung sowie Stücklisten, Zuschnittpläne ua., Arbeitssteuerung, und Kontrolle, computerunterstützte Erfassung von Produktionsdaten, Arbeitsvorbereitung mittels branchenspezifischer Software).
Bereich Anlagenorientierte Fertigung:
Werkstätte „Drechslerei“ (Bauteile und Funktionsweise der CNC-Drechselmaschinen, Software im 2-dimensionalen Bereich, konstante und variable Datenstruktur, Programmiersprache, Befehlsstrukturen).
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Arbeitsvorbereitung
– Arbeitsaufträge, Arbeitsplanung, Arbeitssteuerung, und Kontrolle EDV-gestützt planen und erstellen;
– computerunterstützt Produktionsabläufe planen, nach handwerklichen, wirtschaftlichen und technischen Gesichtspunkten beurteilen und dokumentieren.
Bereich Anlagenorientierte Fertigung
– Bauteile und Funktionsweise eines CNC-Bearbeitungszentrums beschreiben und erklären;
– selbstständig mit dem CNC-Bearbeitungszentrum einfache Werkstücke herstellen;
– Konstante und Variable in einer Datenstruktur mittels einer anlagenspezifischen Programmiersprache darstellen und ihre Befehlsstrukturen anwenden.
Bereich Arbeitsvorbereitung
Werkstätte „Arbeitsvorbereitung“ (computerunterstützte Erfassung von Produktionsdaten zur Arbeitsvorbereitung mittels branchenspezifischer Software).
Bereich Anlagenorientierte Fertigung
Werkstätte „CNC-Werkstätte“ (Bauteile und Funktionsweise CNC-Bearbeitungszentrum, Programmieren, konstante und variable Datenstruktur, Programmiersprache, Befehlsstrukturen, Zuschnitt- und Ausbeuteoptimierung; Programmieren branchenspezifischer Software im 2-dimensionalen Bereich zur anlagenorientierten Fertigung).
4. Klasse – Kompetenzmodul 7:
7. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Arbeitsvorbereitung
– Arbeitsaufträge, Arbeitsplanung, Arbeitssteuerung, und Kontrolle EDV-gestützt planen und erstellen;
– computerunterstützt Produktionsabläufe planen, nach handwerklichen, wirtschaftlichen und technischen Gesichtspunkten beurteilen und dokumentieren sowie alternative Fertigungskonzepte erarbeiten.
Bereich Anlagenorientierte Fertigung
– computerunterstützt Produktionsabläufe planen, nach handwerklichen, wirtschaftlichen und technischen Gesichtspunkten beurteilen und dokumentieren;
– selbstständig auf CNC-Drechselmaschinen gedrechselte und gefräste Werkstücke herstellen;
– serielle Fertigungsverfahren auswählen und programmieren sowie die Verfahrensparameter festlegen und produktionstechnisch umsetzen und bewerten.
Bereich Arbeitsvorbereitung:
Werkstätte „Arbeitsvorbereitung“ (Anwendungstechniken zur Erfassung von Produktionsdaten; Einsatz branchenspezifischer Software zum Datenexport und Datentransfer).
Bereich Anlagenorientierte Fertigung:
Werkstätte „CNC-Werkstätte“ (Drechseln und Fräsen mit Software im 2-dimensionalen Bereich, Konstante und Variable Datenstruktur, Programmiersprache, Befehlsstrukturen, Programmieren branchenspezifischer Software im 2-dimensionalen und 3 –dimensionalen Bereich zur anlagenorientierten Fertigung).
Werkstätte „Drechslerei“ (Anwendungstechniken Drechseln und Fräsen auf CNC-Drechselmaschinen).
8. Semester – gemäß Stundentafel I.2:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Arbeitsvorbereitung
– die Arbeitsvorbereitung EDV-gestützt planen, erstellen und differenzieren;
– computerunterstützt Produktionsabläufe planen und alternative Fertigungskonzepte erarbeiten sowie die gewonnenen Datenstrukturen beurteilen und in die innerbetriebliche Datenmigration implementieren.
Bereich Anlagenorientierte Fertigung
– Bauteile und Funktionsweise dem 5-Achs-Bearbeitungszentrum beschreiben und erklären;
– Konstante und Variable in einer Datenstruktur mittels einer anlagenspezifischen Programmiersprache darstellen und ihre Befehlsstrukturen anwenden;
– selbstständig mit dem 5-Achs-Bearbeitungszentrum einfache Werkstücke herstellen;
– serielle Fertigungsverfahren auswählen und programmieren sowie die Verfahrensparameter festlegen und produktionstechnisch umsetzen und bewerten.
Bereich Arbeitsvorbereitung:
Werkstätte „Arbeitsvorbereitung“ (Anwendungstechniken zur Erfassung von Produktionsdaten; Einsatz branchenspezifischer Software zum Datenexport und Datentransfer).
Bereich Anlagenorientierte Fertigung:
Werkstätte „CNC-Werkstätte“ (Bauteile und Funktionsweise 5-Achs-Bearbeitungszentrum, Programmieren branchenspezifischer Software im 2–dimensionalen und 3-dimensionalen Bereich zur anlagenorientierten Fertigung, Konstante und Variable Datenstruktur, Programmiersprache, Befehlsstrukturen; Anwendungstechniken Bohren, Fräsen und Schneiden auf 5-Achs-Bearbeitungszentrum).
2. Klasse:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Grundbegriffe der Stilkunde und Kunstgeschichte
– die wesentlichen Grundbegriffe der Stilkunde und Kunstgeschichte nennen und einen zeitlichen Überblick über die verschiedenen Kunstepochen geben.
Bereich Grundlagen der Kunstepoche
– die wesentlichen gesellschaftlichen und religiösen Hintergründe für das Entstehen der Kunstepochen der Ägypter und der griechischen Antike nennen, erklären und in diversen Werken wiedererkennen.
Bereich Architektur
– die zentralen architektonischen Elemente der Kunstepochen der Ägypter und der griechischen Antike nennen, erklären und in diversen Bauwerken wiedererkennen.
Bereich Malerei, Skulptur und Plastik
– die wesentlichen Merkmale der Malerei sowie des plastischen und skulpturalen Gestaltens der Kunstepochen der Ägypter und der griechischen Antike nennen, erklären und in diversen Kunstwerken wiedererkennen.
Grundsätzliches der Kunstgeschichte, Überblick und Fachterminologie.
Kulturraum Ägypten, griechische Antike, kunstgeschichtlich relevante religiöse und gesellschaftliche Hintergründe sowie die wichtigsten Formen und Stilmerkmale dieser Epochen.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Grundlagen der Kunstepoche
– die wesentlichen gesellschaftlichen und religiösen Hintergründe für das Entstehen der Kunstepoche der römischen Antike, des Aufkommens der frühchristlich-byzantinischen Kultur und der Entstehung der Romanik nennen, erklären und in diversen Werken wiedererkennen.
Bereich Architektur
– die zentralen architektonischen Elemente der Kunstepochen der römischen Antike, der frühchristlich-byzantinischen Kultur und der Romanik nennen, erklären und in diversen Bauwerken wiedererkennen.
Bereich Malerei, Skulptur und Plastik
– die wesentlichen Merkmale der Malerei sowie des plastischen und skulpturalen Gestaltens der Kunstepochen der römischen Antike, der frühchristlich-byzantinischen Kultur und der Kunst der Romanik nennen, erklären und in diversen Kunstwerken wiedererkennen.
Kultur- und Kunstraum der römischen Antike, der frühchristlich-byzantinischen Kunst und der romanischen Kultur, kunstgeschichtlich relevante religiöse und gesellschaftliche Hintergründe sowie die wichtigsten Formen und Stilmerkmale dieser Epochen.
3. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Grundlagen der Kunstepoche
– die wesentlichen gesellschaftlichen und religiösen Hintergründe für das Entstehen der Kulturepochen der Gotik, der Renaissance und des Manierismus nennen, erklären und in diversen Werken wiedererkennen.
Bereich Architektur
– die zentralen architektonischen Elemente der Kulturepochen der Gotik, der Renaissance und des Manierismus nennen, erklären und in diversen Bauwerken wiedererkennen.
Bereich Malerei, Skulptur und Plastik
– die wesentlichen Merkmale der Malerei, des plastischen und skulpturalen Gestaltens der Kulturepochen der Gotik, der Renaissance und des Manierismus nennen, erklären und in diversen Kunstwerken wiedererkennen.
Kultur- und Kunstraum der Gotik, der Renaissance und des Manierismus, kunstgeschichtlich relevante religiöse und gesellschaftliche Hintergründe sowie die wichtigsten Formen und Stilmerkmale dieser Epochen.
6. Semester –Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Grundlagen der Kunstepoche
– die wesentlichen gesellschaftlichen und religiösen Hintergründe für das Entstehen der Kulturepochen Barock, Rokoko und Klassizismus nennen, erklären und in diversen Werken wiedererkennen.
Bereich Architektur
– die zentralen architektonischen Elemente der Kulturepochen Barock, Rokoko und Klassizismus nennen, erklären und in diversen Bauwerken wiedererkennen.
Bereich Malerei, Skulptur und Plastik
– die wesentlichen Merkmale der Malerei, des plastischen und skulpturalen Gestaltens der Kunstepochen Barock, Rokoko und Klassizismus nennen, erklären und in diversen Kunstwerken wiedererkennen.
Kultur- und Kunstraum der Kunst- und Kulturepochen Barock, Rokoko und Klassizismus, kunstgeschichtlich relevante religiöse und gesellschaftliche Hintergründe sowie die wichtigsten Formen und Stilmerkmale dieser Epochen.
4. Klasse – Kompetenzmodul 7:
7. Semester :
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Grundlagen der Kunstepoche
– die wesentlichen gesellschaftlichen und religiösen Hintergründe für das Entstehen der Kunstepochen des ausgehenden 19. Jahrhunderts und des Jugendstils nennen, erklären und in diversen Werken wiedererkennen.
Bereich Architektur
– die zentralen architektonischen Elemente der Kunstepoche des ausgehenden 19. Jahrhunderts und des Jugendstils nennen, erklären und in diversen Bauwerken wiedererkennen.
Bereich Malerei, Skulptur und Plastik
– die wesentlichen Merkmale der Malerei, des plastischen und skulpturalen Gestaltens der Kunstepochen des ausgehenden 19. Jahrhunderts und des Jugendstils nennen, erklären und in diversen Kunstwerken wiedererkennen.
Kultur- und Kunstraum des ausgehenden 19. Jahrhunderts (Romantik, Impressionismus ua.) und Jugendstils, kunstgeschichtlich relevante religiöse und gesellschaftliche Hintergründe sowie die wichtigsten Formen und Stilmerkmale dieser Epochen.
8. Semester – gemäß Stundentafel I.2:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Grundlagen der Kunstepoche
– die wesentlichen gesellschaftlichen und politischen Hintergründe für das Entstehen der Kunstepochen des 20. Jahrhunderts nennen, erklären und in diversen Werken wiedererkennen.
Bereich Malerei, Skulptur und Plastik
– die wesentlichen Merkmale der Malerei, des plastischen und skulpturalen Gestaltens der Kunstepochen des 20. Jahrhunderts nennen, erklären und in diversen Werken wiedererkennen.
Bereich Designtheorie
– die Grundzüge der Designgeschichte benennen;
– Funktionen von Design erklären und an ausgewählten Beispielen anwenden;
– die Formensprache des Designs anhand von Beispielen erkennen.
Kultur- und Kunstraum des 20. Jahrhunderts (Expressionismus, Dadaismus, Kubismus, Surrealismus, Pop-Art ua.), kunstgeschichtlich relevante religiöse und gesellschaftliche Hintergründe sowie die wichtigsten Formen und Stilmerkmale dieses Jahrhunderts.
Bereich Designtheorie:
Geschichte der Angewandten Kunst und des Design, der Funktion und der Formensprache von Kunst und Design.
Gemäß Stundentafel I.1.
Siehe Anlage 1.
Gemäß Stundentafel I.2.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe BGBl. Nr. 37/1989 idgF.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Für die weiteren Pflichtgegenstände und die verbindliche Übung sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff gemäß Abschnitt IX Unterabschnitt A bis C anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.
Für die Freigegenstände und unverbindlichen Übungen sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff gemäß Abschnitt IX Unterabschnitt E und F anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.
(Gesamtsemesterwochenstundenzahl und Semesterwochenstunden der einzelnen Unterrichtsgegenstände)
| Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung | Semesterwochenstunden | Summe | Lehrverpflichtungsgruppe | ||||||||||
| Klasse | |||||||||||||
| 1. | 2. | 3. | 4. | ||||||||||
| Semester | |||||||||||||
| 1. | 2. | 3. | 4. | 5. | 6. | 7. | |||||||
| A. | Allgemeinbildende Pflichtgegenstände | ||||||||||||
| 1. | Religion/Ethik 6 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 1 | 13 | (III)/III | |||
| 2. | Deutsch und Kommunikation | 3 | 3 | 3 | 3 | 2 | 2 | 2 | 18 | (I) | |||
| 3. | Englisch | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | – | 12 | (I) | |||
| 4. | Geografie, Geschichte und Politische Bildung | 2 | 2 | 1 | 1 | – | – | – | 6 | (III) | |||
| 5. | Bewegung und Sport | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 1 | 13 | (IVa) | |||
| 6. | Angewandte Mathematik | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | – | 12 | (I) | |||
| 7. | Naturwissenschaftliche Grundlagen | 2 | 2 | – | – | – | – | – | 4 | (II) | |||
| B. | Fachpraxis und Fachtheorie | ||||||||||||
| 1. | Unternehmensführung | – | – | 2 | 2 | 2 | 2 | 1 | 9 | II | |||
| 2.a | Elektronik – Werkstätte und Produktionstechnik | 6 | 6 | 6 | 6 | 4 | 4 | 2 | 34 | IV | |||
| 2.b | Elektronik Design 2 | 2 (2) | 2 (2) | 2 (2) | 2 (2) | 3 (2) | 3 (2) | 2 | 16 | I | |||
| 2.c | Angewandte Elektronik | 4 | 4 | 4 | 4 | 4 | 4 | 2 | 26 | I | |||
| 3.a | Netzwerktechnik – Werk-stätte und Produktionstechnik | 4 | 4 | 4 | 4 | 6 | 6 | 2 | 30 | IV | |||
| 3.b | Kommunikationselektronik | – | – | 2 | 2 | 2 | 2 | 1 | 9 | I | |||
| 3.c | Computer- und Netzwerktechnik | 1 | 1 | 2 | 2 | 2 | 2 | 1 | 11 | I | |||
| 4. | Softwaretechnik 3 | 2 (2) | 2 (2) | 2 (2) | 2 (2) | – | – | – | 8 | I | |||
| 5. | Laboratorium | – | – | – | – | 3 | 3 | 2 | 8 | I | |||
| 6. | Betriebspraxis | – | – | – | – | – | – | 20 | 20 | IV | |||
| C. | Verbindliche Übung | ||||||||||||
| 1. | Soziale und personale Kompetenz 4 | 1 (1) | 1 (1) | 1 (1) | 1 (1) | – | – | – | 4 | III | |||
| Gesamtsemesterwochenstundenzahl | 35 | 35 | 37 | 37 | 36 | 36 | 37 | 253 | |||||
| D. | Pflichtpraktikum | mindestens 4 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Eintritt in die 4. Klasse | |||||||||||
| Freigegenstände, Unverbindliche Übungen, Förderunterricht | Semesterwochenstunden | Lehrverpflichtungsgruppe | |||||||||||
| Klasse | |||||||||||||
| 1. | 2. | 3. | 4. | ||||||||||
| Semester | |||||||||||||
| 1. | 2. | 3. | 4. | 5. | 6. | 7. | |||||||
| E. | Freigegenstände | ||||||||||||
| 1. | Englisch | – | – | – | – | 2 | 2 | – | (I) | ||||
| 2. | Projektmanagement | – | – | – | – | – | 2 | 1 | III | ||||
| 3. | Entrepreneurship | – | – | – | – | 2 | 2 | – | III | ||||
| 4. | Mitarbeiterführung und -ausbildung | – | – | – | – | 1 | 1 | – | III | ||||
| 5. | Technik Kreativ | – | – | – | – | 2 | 2 | 1 | III | ||||
| F. | Unverbindliche Übungen | ||||||||||||
| 1. | Bewegung und Sport | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | (IVa) | ||||
| 2. | Sprachtraining Deutsch | 2 | 2 | 2 | 2 | – | – | – | II | ||||
| G. | Förderunterricht 5 | ||||||||||||
| 1. | Deutsch und Kommunikation | ||||||||||||
| 2. | Englisch | ||||||||||||
| 3. | Angewandte Mathematik | ||||||||||||
| 4. | Fachtheoretische Pflichtgegenstände | ||||||||||||
___________________
1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel gemäß Abschnitt IV abgewichen werden.
2 Mit Übungen im Ausmaß der in Klammern angeführten Semesterwochenstunden.
3 Mit Übungen in elektronischer Datenverarbeitung im Ausmaß der in Klammern angeführten Semesterwochenstunden.
4 Mit Übungen sowie in Verbindung und inhaltlicher Abstimmung mit einem oder mehreren der in den Abschnitten A. bzw. B. angeführten Pflichtgegenständen.
5 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.
6 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen.
Stundentafel der Deutschförderklasse
| Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung | Wochenstunden pro Semester | Lehrverpflichtungsgruppen |
| 1. Deutsch in der Deutschförderklasse | 20 | (I) |
| 2. Religion | 2 | (III) |
| 3. Weitere Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung 1 | x 2 | Einstufung wie entsprechende/r Pflichtgegenstand, Verbindliche Übung |
| Gesamtsemesterwochenstundenzahl | x 3 | |
| Freigegenstände und Unverbindliche Übungen 4 | ||
______________________________
1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion) sowie die verbindliche Übung gemäß der Stundentafel der 3,5-jährigen Fachschule für Elektronik und technische Informatik; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände sowie der verbindlichen Übung erfolgt durch die Schulleitung.
2 Die Festlegung der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen weiteren Pflichtgegenstände sowie die verbindliche Übung entfallen, erfolgt durch die Schulleitung; die Semesterwochenstunden der weiteren Pflichtgegenstände sowie der verbindlichen Übung ergeben sich aus der Differenz zur Gesamtsemesterwochenstundenzahl.
3 Die Gesamtsemesterwochenstundenzahl entspricht jener der jeweiligen Schulstufe gemäß der Stundentafel der 3,5-jährigen Fachschule für Elektronik und technische Informatik.
4 Wie Stundentafel der 3,5-jährigen Fachschule für Elektronik und technische Informatik.
(Gesamtsemesterwochenstundenzahl und Semesterwochenstunden der einzelnen Unterrichtsgegenstände)
| Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung | Semesterwochenstunden | Summe | Lehrverpflichtungsgruppe | ||||||||||||||
| Klasse | |||||||||||||||||
| 1. | 2. | 3. | 4. | ||||||||||||||
________________
1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel gemäß Abschnitt IV abgewichen werden.
2 Mit Ausbildungsschwerpunkt B.1 „Mikroelektronik“, B.2 „Multimedia- und Kommunikationselektronik“, B.3 „Computer- und Informationstechnik“, B.4 „Automatisierung“.
3 Mit Übungen im Ausmaß der in Klammern angeführten Semesterwochenstunden.
4 Mit Übungen in elektronischer Datenverarbeitung im Ausmaß der in Klammern angeführten Semesterwochenstunden.
5 Von der Schülerin/vom Schüler ist ein alternativer Pflichtgegenstand zu wählen.
6 Mit Übungen sowie in Verbindung und inhaltlicher Abstimmung mit einem oder mehreren der in den Abschnitten A. bzw. B. angeführten Pflichtgegenständen.
7 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr, Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.
8 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen.
Stundentafel der Deutschförderklasse
| Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung | Wochenstunden pro Semester | Lehrverpflichtungsgruppen |
| 1. Deutsch in der Deutschförderklasse | 20 | (I) |
| 2. Religion | 2 | (III) |
| 3. Weitere Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung 1 | x 2 | Einstufung wie entsprechende/r Pflichtgegenstand, Pflichtgegenstand der Ausbildungsschwerpunkte, Verbindliche Übung |
| 4. Pflichtgegenstand der Ausbildungsschwerpunkte 1 | ||
| Gesamtsemesterwochenstundenzahl | x 3 | |
| Freigegenstände und Unverbindliche Übungen 4 |
______________________________
1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion), die verbindliche Übung sowie die Pflichtgegenstände der Ausbildungsschwerpunkte gemäß der Stundentafel der 4-jährigen Fachschule für Elektronik und technische Informatik; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände, der verbindlichen Übung und der Pflichtgegenstände der Ausbildungsschwerpunkte erfolgt durch die Schulleitung.
2 Die Festlegung der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen weiteren Pflichtgegenstände, die verbindliche Übung sowie die Pflichtgegenstände der Ausbildungsschwerpunkte entfallen, erfolgt durch die Schulleitung; die Semesterwochenstunden der weiteren Pflichtgegenstände, der verbindlichen Übung sowie der Pflichtgegenstände der Ausbildungsschwerpunkte ergeben sich aus der Differenz zur Gesamtsemesterwochenstundenzahl.
3 Die Gesamtsemesterwochenstundenzahl entspricht jener des jeweiligen Semesters gemäß der Stundentafel der 4-jährigen Fachschule für Elektronik und technische Informatik.
4 Wie Stundentafel der 4-jährigen Fachschule für Elektronik und technische Informatik.
Siehe Anlage 1.
Das fachbezogene Qualifikationsprofil des Lehrplans gemäß Stundentafel I.1 erfüllt zumindest die Anforderungen einer facheinschlägigen Lehrabschlussprüfung (vgl. BGBl. II Nr. 147/2011 idgF sowie BGBl. II Nr. 272/2013 idgF). Für den Bereich der beruflichen Qualifikationen, des Arbeitsrechts einschließlich der Kollektivverträge sowie des Sozialversicherungsrechts wird mit dem Zeugnis der Abschlussprüfung zumindest der Nachweis einer mit einer facheinschlägigen Lehrabschlussprüfung abgeschlossenen beruflichen Ausbildung gemäß § 34a Berufsausbildungsgesetz, BGBl Nr. 142/1969 idgF. erbracht.
Darüber hinausgehend werden den Absolventinnen und Absolventen mit dem Unterricht gemäß Stundentafel I.2 in der 3. und 4. Klasse zusätzliche Kompetenzen vermittelt, die spezifischen Anforderungen des regionalen Arbeitsmarktes in besonderer Weise Rechnung tragen (Ausbildungsschwerpunkt gemäß Abschnitt B.1 – B.4).
Die Absolventinnen und Absolventen der Fachschule für Elektronik und Technische Informatik können eigenständig Tätigkeiten auf dem Gebiet der Angewandten Elektronik, Elektronik Design, Kommunikationselektronik, Computer- und Netzwerktechnik und Softwaretechnik ausführen. Dabei steht die Planung von Abläufen und Projekten, die Fertigung und Wartung elektronischer Geräte, die Anpassung von Softwarelösungen, die messtechnische Überprüfung bzw. der Test und die Validierung der Komponenten, Module und Systeme im Vordergrund. Sie sind in der Lage, eigenständig Fehler systematisch zu erkennen, aufzusuchen, einzugrenzen und zu beheben.
Für die selbstständige Ausübung von Gewerben ist der Nachweis der allgemeinen und besonderen Voraussetzungen erforderlich. Unter anderem ist im Bereich der besonderen Voraussetzungen der Nachweis der betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Kenntnisse vorgesehen. (§ 23 Abs. 1 GewO – „Unternehmerprüfung“). Gemäß § 8 Abs. 2 der Unternehmerprüfungsordnung, BGBl. Nr. 453/1993 idgF, führt der erfolgreiche Abschluss der technischen, gewerblichen und kunstgewerblichen Fachschulen gemäß § 58 des Schulorganisationsgesetzes zum Entfall des Prüfungsteiles „Unternehmerprüfung“.
Im Bereich Recht können die Absolventinnen und Absolventen die Voraussetzungen für den Abschluss und die Erfüllung eines Vertrages erläutern sowie Gewährleistungs-, Garantie- und Schadenersatzansprüche geltend machen. Sie können die verschiedenen Rechtsformen von Unternehmen und deren Organisation erläutern, sich Informationen aus dem Firmenbuch beschaffen. Sie können die wesentlichen Bestimmungen des Arbeitsrechts, des Gewerberechts und des Insolvenzrechts erläutern und im beruflichen Umfeld einsetzen.
Im Bereich Wirtschaft und Betriebstechnik können die Absolventinnen und Absolventen die Struktur des Jahresabschlusses beschreiben, aus betriebswirtschaftlichen Kennzahlen Schlussfolgerungen ziehen und die Ergebniswirksamkeit von einfachen Geschäftsfällen auf den Jahresabschluss beurteilen. Sie können die wichtigsten Kostenbegriffe erklären, eine einfache Kostenstellenrechnung durchführen, mit vorgegebenen Daten Kalkulationen durchführen, Deckungsbeiträge ermitteln und beurteilen. Sie können die verschiedenen Erscheinungsformen der Ertragsteuern erläutern, das System der Umsatzsteuer, der Personalnebenkosten und den Aufbau einfacher Lohn- und Gehaltsabrechnungen erklären. Sie können die Funktionsweise der Marketing-Instrumente erläutern, einfache Organigramme und Abläufe in Unternehmen interpretieren, Ziele und Aufgaben der Logistik sowie Vertriebs- und Beschaffungsprozesse beschreiben. Außerdem können Sie Gestaltungsgrundsätze der Produktion beschreiben, Methoden der Zeitermittlung erläutern, Arbeitspläne erstellen und Methoden des Projektmanagements und Qualitätsmanagements beschreiben und anwenden.
Im Bereich Werkstoffe der Elektronik kennen die Absolventinnen und Absolventen die gängigen Werkstoffe der Elektronik und können deren Eigenschaften beurteilen sowie deren mechanische Komponenten normgerecht darstellen.
Im Bereich Fertigungsverfahren der Elektronik können die Absolventinnen und Absolventen die fachspezifische Feinwerktechnik benennen und anwenden sowie die gängigen Verbindungstechniken beschreiben.
Im Bereich Fertigungsunterlagen können die Absolventinnen und Absolventen die praxisnahen Konstruktionshilfen bedienen und einsetzen. Sie können Fertigungsunterlagen lesen und erstellen sowie die fachspezifischen Normen und Vorschriften anwenden.
Im Bereich Elektronische Bauelemente und Baugruppen kennen die Absolventinnen und Absolventen die gängigen Bauformen und können Bauteile zu Baugruppen zusammenschalten.
Im Bereich Schaltungsentwicklung können die Absolventinnen und Absolventen vorgegebene Schaltungen und Baugruppen mittels CAD erstellen. Sie können Leiterplatten designen und die Fertigungsunterlagen erstellen sowie deren Funktion simulieren. Die Absolventinnen und Absolventen können vorgegebene Applikationsschaltungen anwendungsbezogen einsetzen. Sie kennen die Möglichkeiten der Leiterplattenproduktion und können designte Leiterplatten für die automatische Fertigung vorbereiten.
Im Bereich Automatisierung können die Absolventinnen und Absolventen Workflows erfassen und dokumentieren. Sie kennen Bussysteme und können sie anhand ihrer Eigenschaften unterscheiden und auswählen sowie ausgewählte Bussysteme konfigurieren. Die Absolventinnen und Absolventen können einfache Mikrocontrollerschaltungen erstellen und einfache Abläufe auf rechnergestützten Produktionssystemen programmieren.
Im Bereich Projektmanagement kennen die Absolventinnen und Absolventen die Grundzüge des betrieblichen Qualitätsmanagements und können es anwenden. Sie können einfache Projekte des Fachgebietes planen, umsetzen und dokumentieren sowie die gängigen Planungswerkzeuge anwenden.
Im Bereich Produktentwicklung und Wartung können die Absolventinnen und Absolventen Mess-, Prüf- und Wartungspläne erstellen sowie Unterlagen auch in englischer Sprachen lesen und verstehen.
Im Bereich Grundlagen der Elektronik kennen die Absolventinnen und Absolventen die grundlegenden Gesetze der Elektrotechnik und können das Verhalten einfacher Schaltungen damit begründen. Sie können die Gesetze auf einfache Schaltungen anwenden, damit das Verhalten von einfachen Schaltungen untersuchen und sie zur Lösung von technischen Aufgaben einsetzen.
Im Bereich Bauelemente kennen die Absolventinnen und Absolventen die prinzipielle Funktionsweise und die Eigenschaften elektronischer Bauelemente. Sie können die Bauteile einfacher Schaltungen unter Beachtung relevanter Kriterien dimensionieren und elektronische Bauelemente unter Verwendung von Datenblättern messtechnisch analysieren sowie einfache Bauelemente auswählen, einbauen und in Betrieb nehmen.
Im Bereich Messtechnik kennen die Absolventinnen und Absolventen geeignete Messverfahren für elektrische Größen, Zeit und Frequenz, deren Kenngrößen und Messfehler und können für das jeweilige Einsatzgebiet geeignete Messverfahren auswählen und die erforderlichen Messschaltungen dimensionieren sowie Messergebnisse kommentieren und dokumentieren.
Im Bereich Schaltungstechnik kennen die Absolventinnen und Absolventen das Verhalten elektronischer Grundschaltungen und ihre typischen Anwendungsgebiete. Sie können einfache elektronische Schaltungen nach vorgegebenen Spezifikationen entwerfen und dimensionieren sowie Bauelementgruppen auswählen, aufbauen und in Betrieb nehmen.
Im Bereich Leistungselektronik kennen die Absolventinnen und Absolventen den Aufbau, die Kennlinien und die Funktionsweise von leistungselektronischen Bauelementen. Sie kennen die einschlägigen Vorschriften und Normen, können leistungselektronische Komponenten auswählen.
Im Bereich Regelungstechnik kennen die Absolventinnen und Absolventen die grundlegenden Architekturen von Regelungssystemen sowie deren Beschreibungsformen. Sie können einfache Analog- und Digitalregler dimensionieren und realisieren.
Im Bereich Automatisierungstechnik kennen die Absolventinnen und Absolventen Sensoren, Aktoren sowie deren Ansteuerprinzipien und können für die jeweilige Anwendung geeignete Sensoren und Aktoren auswählen und einsetzen. Sie können einfach Aufgaben in der Automatisierungstechnik durchführen.
Im Bereich Elektroakustik kennen die Absolventinnen und Absolventen gebräuchliche akustische Wandler und deren Eigenschaften und können die Wandlerprinzipien sowie Mess- und Aufzeichnungsverfahren anwenden.
Im Bereich Signale kennen die Absolventinnen und Absolventen die grundlegenden Signalkennwerte für die Audio- und Videosignalverarbeitung und können die Anwendung in einfachen Beispielen darstellen.
Im Bereich Schaltungstechnik kennen Absolventinnen und Absolventen Beispiele für Zweipole und Vierpole und können deren Funktionsweise für praktische Aufgabenstellungen anwenden. Sie kennen grundlegende Schaltungen der Hochfrequenztechnik und können den Einsatz der Schaltungen für die Empfangstechnik erklären.
Im Bereich Grundlagen kennen die Absolventinnen und Absolventen das Prinzip der Darstellung von Ortskurven und können Resonanzschaltungen beschreiben.
Im Bereich Grundlagen der Übertragungstechnik und -systeme kennen die Absolventinnen und Absolventen grundlegende Theoreme der Informationstheorie und der Übertragungstechnik und können einfache Verfahren der Codierung und das Prinzip der Modulation erklären.
Im Bereich Vermittlungstechnik kennen die Absolventinnen und Absolventen die vermittlungstechnischen Komponenten und Verfahren und können deren Einsatz anwenden.
Im Bereich Funktechnik kennen die Absolventinnen und Absolventen die Verfahren der Radio- und Fernsehtechnik und können die Vor- und Nachteile der Verfahren beschreiben.
Im Bereich Modulation kennen die Absolventinnen und Absolventen die grundlegenden Eigenschaften von einfachen analogen und digitalen Modulationsverfahren und können die Verfahren in bestehenden Anwendungen beschreiben.
Im Bereich Optische Nachrichtentechnik kennen die Absolventinnen und Absolventen die Funktionsweise von optoelektronischen Bauelementen und können optoelektronische Signale erfassen und auswerten sowie für Anwendungen geeignete Komponenten auswählen.
Im Bereich Leitungen kennen die Absolventinnen und Absolventen den Aufbau und die Grundfunktion von praktischen Leitungsbauformen und können den Einsatz von Leitungsbauformen anhand von Beispielen beschreiben.
Im Bereich Grundlagen Wellenausbreitung kennen die Absolventinnen und Absolventen die Wellenbereiche und die wichtigsten Grundbegriffe der elektromagnetischen Wellenausbreitung. Sie können das Prinzip der Wellenausbreitung in den Wellenbereichen in einfacher Weise beschreiben.
Im Bereich Antennen kennen die Absolventinnen und Absolventen einfache Antennenbauformen und können die Funktion für verschiedene Anwendungen beschreiben.
Im Bereich Mobilkommunikation kennen die Absolventinnen und Absolventen gängige Verfahren und Systeme und können den Einsatz der Verfahren in einfacher Weise beschreiben.
Im Bereich Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) kennen die Absolventinnen und Absolventen grundlegende Begriffe und Einflussgrößen und können Abhilfemaßnahmen zur Störungsbeseitigung beschreiben.
Im Bereich Grundlegende Elemente der Digitaltechnik können die Absolventinnen und Absolventen die grundlegenden Methoden des digitalen Entwurfs anwenden, selbstständig Digitalbausteine auswählen sowie den Entwurf dokumentieren.
Im Bereich Computertechnik kennen die Absolventinnen und Absolventen Basisarchitekturen und Kenngrößen moderner Computer. Sie können Geräte instandsetzen, tauschen, auswählen und zusammenbauen sowie Fehler beheben.
Im Bereich Bauelemente können die Absolventinnen und Absolventen selbstständig fachgerechte Komponenten auswählen. Sie können die Eigenschaften von Digitalbausteinen zuordnen sowie diese kombinieren.
Im Bereich Netzwerktechnik können die Absolventinnen und Absolventen Netzwerke mit den dazugehörigen Applikationen im speziellen Anwendungsbereich der Kommunikationstechnik einrichten und in Betrieb nehmen. Sie können Störungen eingrenzen und beheben sowie normgerechte Dokumente der Netzwerktopologie anfertigen.
Im Bereich Mikrocomputer können die Absolventinnen und Absolventen die Funktion von Mikrocontroller beschreiben, deren Module den Anwendungen zuordnen sowie unter Anwendung von Programmiertools und einfachen Programmiermethoden Funktionen eines Mikrocomputersystems realisieren.
Im Bereich Fachrichtungsspezifische Software verstehen die Absolventinnen und Absolventen die Funktionalität von Anwendersoftware und können sie zur Lösung von konkreten Aufgabenstellungen einsetzen.
Im Bereich Programmiersprachen kennen die Absolventinnen und Absolventen die Vor- und Nachteile gängiger Programmiersprachen und können die für eine spezifische Aufgabe geeignete wählen. Sie können Grundstrukturen, Befehle, Syntaxregeln und Programmerzeugungsmechanismen einer vorgegebenen Programmiersprache einsetzen und die Funktionalität von Softwaremodulen anhand des Quellcodes nachvollziehen sowie die Regeln von vorgegebenen Programmiersprachen für die Lösung komplexer Aufgaben anwenden.
Im Bereich Hardwarenaher Programmierung kennen die Absolventinnen und Absolventen Standardfunktionen und können Bibliotheken in Programmen einbeziehen und anwenden. Sie können Entwickler und Benutzerdokumentationen für eigene Programmentwicklungen benutzen, Basisfunktionen implementieren und testen.
Im Bereich Betriebssysteme kennen die Absolventinnen und Absolventen die wesentlichen Komponenten eines modernen Betriebssystems, verstehen deren Aufgaben und können ein vorgegebenes Betriebssystem nützen.
Im Bereich Web- und Netzwerkprogrammierung können die Absolventinnen und Absolventen statische Webseiten benutzerfreundlich gestalten und anpassen. Sie können Netzwerke konfigurieren und warten.
Im Bereich Netzwerktechnik können die Absolventinnen und Absolventen Netzwerke – mit den dazugehörigen Applikationen im speziellen Anwendungsbereich der Kommunikationstechnik – einrichten und in Betrieb nehmen. Sie können Störungen eingrenzen und beheben sowie normgerechte Dokumente der Netzwerktopologie anfertigen.
Im Bereich Mikrocomputer können die Absolventinnen und Absolventen die Funktion von Mikrocontroller beschreiben, deren Module den Anwendungen zuordnen sowie unter Anwendung von Programmiertools und einfachen Programmiermethoden Funktionen eines Mikrocomputersystems realisieren.
Im Bereich Multimedia kennen Absolventinnen und Absolventen die Eigenschaften gängiger Signalquellen für den Licht-, Audio- und Videobereich mit deren Steuerung und können Anlagen konfigurieren und in Betrieb nehmen.
Sie kennen erforderliche elektrische und mechanische Betriebsmittel und können Geräte für Multimediaanwendungen konfigurieren und in Betrieb nehmen.
Sie kennen die einschlägigen Rechtsvorschriften, Normen, Richtlinien und Sicherheitsvorschriften für die Einrichtung und den Betrieb von Multimediageräten und bühnentechnischen Aufbauten und können diese anwenden.
Im Bereich Kommunikationselektronik kennen Absolventinnen und Absolventen netzwerktechnische Komponenten, Schnittstellen und Methoden zur Optimierung von Übertragungskanälen und können komplexere Netzwerkkomponenten konfigurieren und in Betrieb nehmen.
Sie kennen das Verhalten von Funktionsbaugruppen für höhere Frequenzen und können den Einsatz der Funktionsbaugruppen beschreiben.
Sie kennen Begriffe und Einflüsse des Rauschens in elektronischen Schaltungen und können diese zur Betrachtung von Empfangssystemen anwenden.
Sie kennen grundlegende Normen zur elektromagnetischen Verträglichkeit von Kommunikationsgeräten und können diese auf die Stör- und Feldstärkemesstechnik anwenden.
Im Bereich Betriebssysteme können die Absolventinnen und Absolventen sowohl serverseitig als auch clientseitig Dienste, Sicherheitssysteme installieren, warten und konfigurieren.
Im Bereich Programmiersprachen können die Absolventinnen und Absolventen Informationen in Dateien speichern, lesen und weiterverarbeiten.
Im Bereich Web- und Netzwerkprogrammierung können die Absolventinnen und Absolventen serverseitige Technologien konfigurieren und einsetzen, Netzwerke betreuen und warten.
Im Bereich Hardwarenaher Programmierung kennen die Absolventinnen und Absolventen die Vor und Nachteile unterschiedlicher Mikrocontrollerkonzepte, können geeignete Lösungen auswählen und Programme zur Ansteuerung von Peripheriekomponenten für diese erstellen, testen und dokumentieren sowie Kommunikation zwischen einzelner Systeme einrichten.
Im Bereich Softwareentwicklung kennen und verstehen die Absolventinnen und Absolventen die gängigsten Methoden der Softwareentwicklung, können diese anwenden und dokumentieren.
Im Bereich Messtechnik kennen Absolventinnen und Absolventen die Eigenschaften von Messwertumformern und können einfache Messschaltungen dimensionieren.
Im Bereich Bussysteme kennen Absolventinnen und Absolventen die Funktionsweise von gängigen Bussystemen und können Bussysteme für Anwendungen auswählen.
Im Bereich Speicherprogrammierbare Steuerung kennen Absolventinnen und Absolventen Logik und programmierbare Bausteine und können für einfache Anwendungen eine speicherprogrammierbare Steuerung konfigurieren und programmieren.
Im Bereich Sensorik und Aktorik kennen Absolventinnen und Absolventen die Eigenschaften gängiger Sensoren und Aktoren. Sie können Sensoren und Aktoren für einfache Anwendungen auswählen.
Im Bereich Steuer- und Regelungstechnik kennen Absolventinnen und Absolventen Eigenschaften von Regelkreisgliedern und können diese auf Regelstrecken und Bemessung von Reglern anwenden.
Im Bereich Systeme kennen Absolventinnen und Absolventen die Darstellung der Automatisierungspyramide und können den Einsatz der Techniken in den Ebenen beschreiben.
Im Bereich Antriebstechnik kennen Absolventinnen und Absolventen das Betriebsverhalten und die Kennlinien von Antrieben und können Antriebe für Anwendungen auswählen.
Im Bereich Anlagentechnik kennen Absolventinnen und Absolventen grundlegende Normen und Vorschriften und können grundlegend die Betriebssicherheit von Geräten und Anlagen beurteilen. Sie können Prozessdaten auswerten und einfache Prozesse visualisieren.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
„Deutsch und Kommunikation“, „Englisch“, „Geografie, Geschichte und Politische Bildung“, „Angewandte Mathematik“, „Naturwissenschaftliche Grundlagen“ und „Ethik“.
Siehe Anlage 1.
Siehe BGBl. Nr. 37/1989 idgF.
Siehe Anlage 1.
Die Schülerinnen und Schüler können
– die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
– die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.
Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung; Schutzmaßnahmen; technische Dokumentation; Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Pflege von Werkzeugen, Maschinen und Geräten, Recycling.
Aufbau, Inbetriebnahme und Test von Baugruppen und Systemen; Herstellung eines oder mehrerer facheinschlägiger Produkte und Durchführung von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf Projektbasis unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungstechniken, Materialien und Prüfverfahren in den angeführten Werkstätten.
1. Klasse (1. und 2. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Elektronik Design
– geeignete Werkstoffe für die Fertigung von elektronischen Komponenten auswählen und bearbeiten sowie mechanische Komponenten fertigen.
Bereich Angewandte Elektronik
– elektromechanische und elektronische Bauelemente erkennen und deren Funktion beschreiben;
– grundlegende Schaltungen der Elektrotechnik und Elektronik sowie Elektroinstallationen aufbauen und in Betrieb nehmen.
Bereich Elektronik Design:
Werkstätte „Mechanische Grundausbildung“ (Manuelle Fertigkeiten der Werkstoffbearbeitung; maschinelle Bearbeitung von fachspezifischen Werkstoffen; Handhabung und Anwendung von Messwerkzeugen).
Bereich Angewandte Elektronik:
Werkstätte „Elektronik“ (Bauformen und Kennzeichnung von elektronischen Bauelementen; Aufbau und Messung von Grundschaltungen).
Werkstätte „Elektrotechnik“ (Verbindungstechniken der Elektrotechnik; Aufbau, Anschluss und Inbetriebnahme von elektrischen Betriebsmitteln; Sicherheit in elektrischen Anlagen).
2. Klasse:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Elektronik Design
– Bauteile und Baugruppen der Kunststofftechnik fertigen;
– Fertigungstechniken zur Herstellung elektronischer Baugruppen anwenden.
Bereich Angewandte Elektronik
– elektronische Bauelemente unter Verwendung von Datenblättern auswählen, in Schaltungen einbauen und in Betrieb nehmen;
– die Qualität systemrelevanter Komponenten und Verbindungstechniken messen und bewerten.
Bereich Elektronik Design:
Werkstätte „Kunststofftechnik“ (Manuelle, maschinelle und thermische Be- und Verarbeitung von Kunststoffen).
Werkstätte „Gerätebau“ (Prototypische mechanische und chemische Fertigung von Leiterplatten; computerunterstützte Fertigung von Leiterplatten).
Bereich Angewandte Elektronik:
Werkstätte „Elektronik“ (Verbindungstechniken der Elektronik; Konfektionierung von Verbindungen in Systemen).
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Elektronik Design
– Bauteile und Baugruppen der Kunststofftechnik fertigen;
– Fertigungstechniken zur Herstellung elektronischer Baugruppen anwenden.
Bereich Angewandte Elektronik
– elektronische Bauelemente unter Verwendung von Datenblättern auswählen, in Schaltungen einbauen und in Betrieb nehmen;
– die Qualität systemrelevanter Komponenten und Verbindungstechniken messen und bewerten.
Bereich Elektronik Design:
Werkstätte „Kunststofftechnik“ (Anfertigen von facheinschlägigen Bauteilen und Baugruppen).
Werkstätte „Gerätebau“ (Aufbau, Inbetriebnahme und Reparatur von elektronischen Schaltungen und Baugruppen).
Bereich Angewandte Elektronik:
Werkstätte „Elektronik“ (Aufbau, Inbetriebnahme und Prüfung von Analog- und Digital-schaltungen).
3. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Elektronik Design
– komplexe Fertigungstechniken zur Herstellung elektronischer Geräte anwenden;
– elektronische Geräte fertigen, in Betrieb nehmen und reparieren.
Bereich Angewandte Elektronik
– elektronische Schaltungen nach gegebenen Schaltplänen aufbauen und in Betrieb nehmen.
Bereich Elektronik Design:
Werkstätte „Gerätebau“ (Anwendung von SMD-Bauteilen und Baugruppen; Verarbeitungs- und Reparaturtechniken; Gehäusetechnik).
Bereich Angewandte Elektronik:
Werkstätte „Elektronik“ (Herstellen von Grundschaltungen; Bau- und Inbetriebnahme analoger und digitaler Baugruppen).
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Elektronik Design
– komplexe Fertigungstechniken zur Herstellung elektronischer Geräte anwenden;
– elektronische Geräte fertigen, in Betrieb nehmen und reparieren.
Bereich Angewandte Elektronik
– elektronische Schaltungen nach gegebenen Schaltplänen aufbauen und in Betrieb nehmen.
Bereich Elektronik Design:
Werkstätte „Gerätebau“ (Fertigung und Inbetriebnahme elektronischer Geräte und Systeme; Anwendung von SMT).
Bereich Angewandte Elektronik:
Werkstätte „Elektronik“ (Bau- und Inbetriebnahme analoger und digitaler Systeme; Reparatur von elektronischen Geräten).
4. Klasse – Kompetenzmodul 7:
7. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Angewandte Elektronik
– komplexe digitale Baugruppen aufbauen und in Betrieb nehmen;
– Mikrocontrollerkomponenten aufbauen und eine Fehlersuche durchführen;
– festverdrahtete und programmierbare Steuerungen aufbauen.
Bereich Angewandte Elektronik:
Werkstätte „Elektronik“ (Aufbau und Inbetriebnahme komplexer digitaler Baugruppen sowie von Mikrocontrollerkomponenten).
Werkstätte „Industrieelle Elektronik“ (Aufbau und Inbetriebnahme von Sensoren und Aktoren an programmierbaren Steuerungen und Bussystemen; Elektropneumatik).
8. Semester – gemäß Stundentafel I.2:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Elektronik Design
– Arbeitsplanungen und Fertigungssteuerungen erstellen;
– Fertigungsunterlagen, Zeiterfassungen und Kalkulationen erstellen;
– Qualitätsprüfungen und Qualitätssicherungen durchführen.
Bereich Angewandte Elektronik
– komplexe digitale Systeme aufbauen und in Betrieb nehmen;
– Mikrocontrollersysteme und Mikrocomputer aufbauen und anwenden;
– steuerungs- und regelungstechnische Systeme aufbauen und in Betrieb nehmen.
Bereich Elektronik Design:
Werkstätte „Fertigungssteuerung und Überwachung“ (Arbeitsplanung und Fertigungssteuerung; Zeiterfassung; Kalkulation; Erstellen von Fertigungsunterlagen; Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung).
Bereich Angewandte Elektronik:
Werkstätte „Elektronik“ (Aufbau und Inbetriebnahme komplexer digitaler Systeme sowie von Mikrocontrollersystemen und Mikrocomputern; Fehlersuche).
Werkstätte „Industrieelle Elektronik“ (Aufbau und Inbetriebnahme von steuerungs- und regelungstechnischen Systemen).
1. Klasse (1. und 2. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Werkstoffe der Elektronik
– die gängigen Werkstoffe der Elektronik nennen und deren Eigenschaften beurteilen;
– die mechanischen Komponenten normgerecht darstellen.
Bereich Fertigungsverfahren der Elektronik
– die fachspezifische Feinwerktechnik benennen und anwenden;
– die gängigen Verbindungstechniken beschreiben.
Bereich Fertigungsunterlagen
– die praxisnahen Konstruktionshilfen bedienen und einsetzen;
– die Fertigungsunterlagen erstellen und lesen;
– die fachspezifischen Vorschriften und Normen anwenden.
Bereich Werkstoffe der Elektronik:
Werkstoffe, Materialeigenschaften, Bearbeitungsverfahren; technische Zeichnungen.
Bereich Fertigungsverfahren der Elektronik:
Schraub-, Klemm- und Klebetechnik; Schweiß- und Löttechnik.
Bereich Fertigungsunterlagen:
Technische Freihandzeichnungen, CAD-Konstruktion.
2. Klasse:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Elektronische Bauelemente und Baugruppen
– elektronische Bauelemente zu Baugruppen zusammenschalten;
– die gängigen Bauformen benennen.
Bereich Schaltungsentwicklung
– vorgegebene Schaltungen und Baugruppen mittels CAD erstellen;
– Leiterplatten designen und Fertigungsunterlagen erstellen sowie deren Funktion simulieren.
Bereich Elektronische Bauelemente und Baugruppen:
Kenngrößen, Einsatzbereich und Toleranzen von Bauteilen.
Bereich Schaltungsentwicklung:
Leiterplattenentwurf mit rechnergestützten Systemen; Simulation; Bestückungs- und Löttechnik.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Schaltungsentwicklung
– die Möglichkeiten der Leiterplattenproduktion nennen;
– Leiterplatten designen und für die automatische Fertigung vorbereiten.
Bereich Schaltungsentwicklung:
Leiterplattendesign, Bestückungs- und Löttechnik, Kunststofftechnik; Dokumentation.
3. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Automatisierung
– Workflows erfassen und dokumentieren;
– Bussysteme anhand ihrer Eigenschaften unterscheiden und auswählen;
– ausgewählte Bussysteme konfigurieren.
Bereich Schaltungsentwicklung
– vorgegebene Applikationsschaltungen anwendungsbezogen einsetzen.
Bereich Automatisierung:
Dokumentation; Fehlererfassung und -verfolgung, Fernwartung, Supportlevel; Arbeitsablaufverwaltung; Bussysteme.
Bereich Schaltungsentwicklung:
Mikroelektronik, SMD-Technik, SMT-Technik.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Automatisierung
– einfache Mikrocontrollerschaltungen erstellen;
– einfache Abläufe auf rechnergestützten Produktionssystemen programmieren.
Bereich Automatisierung:
Entwurf von Mikrocontrollerschaltungen; Konzepte und Bauformen, SPS – Grundlagen.
4. Klasse – Kompetenzmodul 7:
7. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Projektmanagement
– die Grundzüge des betrieblichen Qualitätsmanagement anwenden.
Bereich Produktentwicklung und Wartung
– Mess- und Prüf- sowie Wartungspläne erstellen;
– die technischen Unterlagen, auch in englischer Sprache lesen und verstehen.
Bereich Projektmanagement:
Qualitätsprüfung und –kontrolle; Methoden zur Fehlersuche; Evaluation.
Bereich Produktentwicklung und Wartung:
Garantie und Gewährleistung; Betriebskostenkalkulation; Abnutzung und Verschleiß; Wartungsplanung.
8. Semester – gemäß Stundentafel I.2:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Projekt- und Produktionsentwicklung
– einfache Projekte des Fachgebietes planen, umsetzen und dokumentieren;
– die gängigen Planungswerkzeuge anwenden.
Bereich Projekt- und Produktionsentwicklung:
Projekte planen und steuern, Terminmanagement.
1. Klasse (1. und 2. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Grundlagen der Elektronik
– die grundlegenden Gesetze der Elektrotechnik erklären, einfache Schaltungen beschreiben und einfache Gleichstromnetzwerke berechnen;
– fachbezogene Vorschriften und Normen, insbesondere Sicherheitsmaßnahmen benennen und anwenden.
Bereich Bauelemente
– die prinzipielle Funktionsweise und die Eigenschaften elektronischer Bauelemente anhand von Datenblättern beschreiben.
Bereich Grundlagen der Elektronik:
Elektrotechnische Grundgrößen, Einheiten und Gesetze, Gleichstromtechnik, Strom-, Spannungs- und Leistungsmessung, Widerstandsmessung, Strom-/Spannungsquellen; Ersatzschaltungen; Arbeit; Leistung; Wirkungsgrad; Anpassung.
Bereich Bauelemente:
Elektromechanische Bauelemente, passive Bauelemente.
2. Klasse:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Grundlagen der Elektronik
– Grundgrößen und Gesetze des stationären Magnetfeldes erklären;
– Grundgrößen und Gesetze des stationären elektrischen Feldes erklären.
Bereich Bauelemente
– die prinzipielle Funktionsweise und die Eigenschaften elektronischer Bauelemente beschreiben.
Bereich Messtechnik
– den Aufbau und die Funktion gebräuchlicher Messgeräte der Elektronik nennen.
Bereich Grundlagen der Elektronik:
Magnetisches Feld, Elektrisches Feld, Schaltverhalten von Induktivitäten und Kapazitäten.
Bereich Bauelemente:
Lineare und nichtlineare passive Bauelemente; Kapazität; Kondensator; Induktivität; Spule.
Bereich Messtechnik:
Messung nichtelektrischer Größen; Sensoren und Messschaltungen.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Grundlagen der Elektronik
– die Grundbegriffe der Wechselstromtechnik verstehen und anwenden.
Bereich Bauelemente
– das Verhalten von aktiven Bauelementen beschreiben.
Bereich Schaltungstechnik
– Grenz- und Kennwerte in Datenblättern interpretieren und im Schaltungsdesign anwenden.
Bereich Messtechnik
– die grundsätzliche Funktionsweise von Wechselstrommessgeräten verstehen.
Bereich Grundlagen der Elektronik:
Wechselstromtechnik (Grundbegriffe, Kennwerte, Darstellung sinusförmiger Größen; Grundschaltungen idealer, passiver Bauelemente; Wirk-, Blind- und Scheinleistung).
Bereich Bauelemente:
Grundfunktionen von Transistoren.
Bereich Schaltungstechnik:
Grenzwerte und Kennwerte von elektronischen Bauteilen.
Bereich Messtechnik:
Wechselstrommesstechnik (Strom- und Spannungsmessung; Frequenz- und Phasenmessung; Oszilloskop).
3. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Bauelemente
– die grundlegende Kennwerte von Operationsverstärkern beschreiben.
Bereich Schaltungstechnik
– die Funktionsweise von OPV-Schaltungen erklären und einfache Anwendungen dimensionieren.
Bereich Leistungselektronik
– die grundsätzliche Funktionsweise und die Eigenschaften von leistungselektronischen Bauelementen erklären.
Bereich Bauelemente:
Operationsverstärker, Komparatoren.
Bereich Schaltungstechnik:
OPV-Grundschaltungen.
Bereich Leistungselektronik:
Elektronische Netzteile; Grundschaltungen der Leistungselektronik.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Bauelemente
– die grundlegenden Prinzipien und Kennwerte der AD- und DA Wandler benennen.
Bereich Schaltungstechnik
– einfache elektronische Grundschaltungen nach vorgegebenen Spezifikationen dimensionieren.
Bereich Leistungselektronik
– die Grundschaltungen der Elektronik und Leistungselektronik verstehen sowie einschlägige Dimensionierungen durchführen.
Bereich Bauelemente:
AD-Wandler, DA-Wandler.
Bereich Schaltungstechnik:
Verstärkerschaltungen; Spannungs- und Stromquellen.
Bereich Leistungselektronik:
Leistungsverstärker.
4. Klasse – Kompetenzmodul 7:
7. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Schaltungstechnik
– die grundsätzlichen Eigenschaften, Funktionsprinzipien und Einsatzgebiete von Oszillatoren erklären.
Bereich Regelungstechnik
– die grundsätzliche Funktionsweise von analoger Regelungstechnik verstehen und einfache Regler dimensionieren.
Bereich Leistungselektronik
– grundlegende Entstörmaßnahmen benennen.
Bereich Automatisierungstechnik
– Sensoren und Aktoren der Automatisierungstechnik auswählen.
Bereich Schaltungstechnik:
Filter, Oszillatoren.
Bereich Regelungstechnik:
Analoge Regelungstechnik; Arten von Regelkreisgliedern und Reglern.
Bereich Leistungselektronik:
Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) und Electrostatic Discharge (ESD).
Bereich Automatisierungstechnik:
Sensoren und Aktoren.
8. Semester – gemäß Stundentafel I.2:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Messtechnik
– einfache automatisierte Messdatenverarbeitungen erstellen.
Bereich Regelungstechnik
– die grundsätzliche Funktionsweise von digitaler Regelungstechnik verstehen;
– die Grundbegriffe der Leit- und Prozesstechnik benennen.
Bereich Automatisierungstechnik
– einfach Aufgaben in der Automatisierungstechnik durchführen.
Bereich Messtechnik:
Messsysteme, automatisierte Messdatenverarbeitung.
Bereich Regelungstechnik:
Digitale Regelungstechnik (Arten von Regelkreisgliedern und Reglern; Grundbegriffe der Leit- und Prozesstechnik).
Bereich Automatisierungstechnik:
Grundlagen der Automatisierungstechnik und Robotik; Bussysteme in der Automatisierungstechnik.
Die Schülerinnen und Schüler können
– die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
– die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.
Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung; Schutzmaßnahmen; technische Dokumentation; Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Pflege von Werkzeugen, Maschinen und Geräten, Recycling.
Aufbau, Inbetriebnahme und Test von Baugruppen, Systemen und Kommunikationsverbindungen; Herstellung eines oder mehrerer facheinschlägiger Produkte und Durchführung von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf Projektbasis unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungstechniken, Materialien und Prüfverfahren in den angeführten Werkstätten.
1. Klasse (1. und 2. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Kommunikationselektronik
– Schaltungen und Baugruppen der Kommunikationselektronik aufbauen, in Betrieb nehmen und Messungen durchführen.
Bereich Computertechnik
– Computersysteme konfektionieren und in Betrieb nehmen.
Bereich Kommunikationselektronik:
Werkstätte „Kommunikationselektronik“ (Herstellen elektronischer Schaltungen und Anfertigung von Baugruppen).
Bereich Computertechnik:
Werkstätte „Computertechnik“ (Konfektionierung und Inbetriebnahme von Computersystemen; Konfiguration von Computerkomponenten).
2. Klasse:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Kommunikationselektronik
– die physikalische Verbindung von elektronischen Komponenten und Kommunikations-einrichtungen realisieren;
– stationäre Kommunikationseinrichtungen aufbauen, konfigurieren und messen.
Bereich Netzwerktechnik
– Datenleitungen und Kabeln verlegen und prüfen;
– Komponenten der Netzwerktechnik auswählen;
– Basisnetzwerke aufbauen und in Betrieb nehmen.
Bereich Kommunikationselektronik:
Werkstätte „Kommunikationselektronik“ (Anwendung von Baugruppen der Kommunikations-elektronik; Verkabelungssysteme; Verteileranschlusstechniken).
Bereich Netzwerktechnik:
Werkstätte „Netzwerktechnik“ (zurichten, verlegen und prüfen von galvanischen und optischen Datenleitungen und Kabeln).
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Kommunikationselektronik
– die physikalische Verbindung von elektronischen Komponenten und Kommunikations-einrichtungen realisieren;
– Stationäre Kommunikationseinrichtungen aufbauen, konfigurieren und messen.
Bereich Netzwerktechnik
– Datenleitungen und Kabeln verlegen und prüfen;
– Komponenten der Netzwerktechnik auswählen;
– Basisnetzwerke aufbauen und in Betrieb nehmen.
Bereich Kommunikationselektronik:
Werkstätte „Kommunikationselektronik“ (Aufbau, Konfiguration und Messungen an stationären Kommunikationseinrichtungen).
Bereich Netzwerktechnik:
Werkstätte „Netzwerktechnik“ (Auswahl von Komponenten und Aufbau sowie Inbetriebnahme eines Basisnetzwerkes).
3. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Kommunikationselektronik
– grundlegend mobile und stationäre Kommunikationssysteme anwenden;
– Baugruppen der Elektroakustik, Audio- und Videotechnik parametrieren und prüfen;
– Messungen an Geräten der Nieder- und Hochfrequenztechnik durchführen.
Bereich Netzwerktechnik
– Netzwerkkomponenten konfigurieren;
– Fehlersuche in Computer- und Netzwerksystemen durchführen;
– Datennetze aufbauen und in Betrieb nehmen.
Bereich Kommunikationselektronik:
Werkstätte „Kommunikationselektronik“ (Grundlagen von Kommunikationssystemen; Mobil- und Festnetzkommunikation).
Werkstätte „Nieder- und Hochfrequenztechnik“ (parametrieren und prüfen von Baugruppen der Elektroakustik, Audio- und Videotechnik).
Bereich Netzwerktechnik:
Werkstätte „Netzwerktechnik“ (Konfiguration von Netzwerkkomponenten; Schnittstellen; Datenübertragungseinrichtungen).
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Kommunikationselektronik
– grundlegend mobile und stationäre Kommunikationssysteme anwenden;
– Baugruppen der Elektroakustik, Audio- und Videotechnik parametrieren und prüfen;
– Messungen an Geräten der Nieder- und Hochfrequenztechnik durchführen.
Bereich Netzwerktechnik
– Netzwerkkomponenten konfigurieren;
– Fehlersuche in Computer- und Netzwerksystemen durchführen;
– Datennetze aufbauen und in Betrieb nehmen.
Bereich Kommunikationselektronik:
Werkstätte „Kommunikationselektronik“ (Digitale Vermittlungs- und Übertragungstechnik; Voice over IP).
Werkstätte „Nieder- und Hochfrequenztechnik“ (Aufbau, Inbetriebnahme und Messungen an Schaltungen der NF- und HF-Technik; Anfertigen von Baugruppen unter Berücksichtigung von HF- und EMV-Eigenschaften).
Bereich Netzwerktechnik:
Werkstätte „Netzwerktechnik“ (Fehlersuche an Computersystemen; Netzwerkkomponenten; Entwurf, Aufbau und Inbetriebnahme von Datennetzen inklusive Systemsoftware).
4. Klasse – Kompetenzmodul 7:
7. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Kommunikationselektronik
– Geräte der Antennen- und Funktechnik, Verstärker- und Übertragungstechnik aufbauen, reparieren und warten.
Bereich Kommunikationselektronik:
Werkstätte „Nieder- und Hochfrequenztechnik“ (Aufbau, Reparatur und Wartung von Geräten der Antennen- und Funktechnik, Verstärker- und Übertragungstechnik).
8. Semester – gemäß Stundentafel I.2:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Kommunikationselektronik
– Systeme der Antennen-, Funk- und Übertragungstechnik anwenden und warten;
– die elektromagnetische Verträglichkeit von elektronischen Geräten untersuchen und optimieren.
Bereich Netzwerktechnik
– komplexe Netzwerke konfigurieren, administrieren, warten und dokumentieren.
Bereich Kommunikationselektronik:
Werkstätte „Nieder- und Hochfrequenztechnik“ (Anwendung und Wartung von Systemen der Antennen-, Funk- und Übertragungstechnik; SAT-Anlagen; Untersuchung der elektromagnetischen Verträglichkeit und Störsicherheit).
Bereich Netzwerktechnik:
Werkstätte „Netzwerktechnik“ (Konfiguration, Administration, Wartung und Dokumentation von komplexen Netzwerken).
2. Klasse:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Elektroakustik
– Wandlerprinzipien, Mess- und Aufzeichnungsverfahren erklären.
Bereich Signale
– grundlegende Verfahren der analogen und digitalen Signalverarbeitung für Audio und Video darstellen.
Bereich Elektroakustik:
Wandler (Mikrofon, Lautsprecher), Pegelmessung, Aufzeichnungsverfahren.
Bereich Signale:
Signalkennwerte, Signalverarbeitung.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Schaltungstechnik
– passive Schaltungen in der praktischen Anwendung beschreiben.
Bereich Grundlagen
– das Verfahren Bodediagramm anwenden und Resonanzvorgänge beschreiben.
Bereich Schaltungstechnik:
Filterschaltungen.
Bereich Grundlagen:
Bodediagramm, Resonanz.
3. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Grundlagen der Übertragungstechnik und -systeme
– die wesentlichen Verfahren der Codierung und Modulation erklären.
Bereich Vermittlungstechnik
– für die jeweilige Anwendung geeignete vermittlungstechnische Komponenten und Verfahren auswählen.
Bereich Funktechnik
– Verfahren der analogen und digitalen Funktechnik beschreiben und die Vor- und Nachteile darstellen.
Bereich Modulation
– die grundlegenden Eigenschaften der Modulationsverfahren erklären.
Bereich Grundlagen der Übertragungstechnik und -systeme:
Multiplexverfahren, Zeitmultiplexsysteme.
Bereich Vermittlungstechnik:
Grundlegende vermittlungstechnische Prinzipien.
Bereich Funktechnik:
Radio- und Fernsehtechnik.
Bereich Modulation:
Analoge und digitale Verfahren.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Optische Nachrichtentechnik
– die Funktionsweise und Kennwerte von optischen Übertragungsstrecken beschreiben.
Bereich Leitungen
– Aufbau und Grundfunktion von Leitungen beschreiben und für Anwendungen auswählen.
Bereich Schaltungstechnik
– grundlegende Hochfrequenz-Schaltungen und deren Anwendung in der Empfangstechnik erklären.
Bereich Optische Nachrichtentechnik:
Sende- und Empfangselemente, Lichtwellenleiter, aktive und passive optische Elemente.
Bereich Leitungen:
Symmetrische und unsymmetrische Leitungen.
Bereich Schaltungstechnik:
Empfangstechnik, Verstärker, Oszillatoren, Filter.
4. Klasse – Kompetenzmodul 7:
7. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Grundlagen Wellenausbreitung
– die Ausbreitung elektromagnetischer Wellen in verschiedenen Frequenzbereichen erklären und gängigen Anwendungen zuordnen.
Bereich Antennen
– die grundlegenden Antennenformen in der Wirkungsweise beschreiben und für Anwendungen auswählen.
Bereich Grundlagen Wellenausbreitung:
Grundbegriffe der Ausbreitung elektromagnetischer Wellen, Frequenzbereiche.
Bereich Antennen:
Antennenbauformen, Antennenanlagen.
8. Semester – gemäß Stundentafel I.2:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Mobilkommunikation
– Verfahren und Systeme der Mobilkommunikation beschreiben.
Bereich Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV)
– grundlegende Zusammenhänge der Entstehung und Beseitigung von Störungen in elektronischen Schaltungen darstellen.
Bereich Mobilkommunikation:
Aktuelle Verfahren und deren Einsatzbereiche.
Bereich Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV):
Kopplungsmechanismen, Störquellen, Abhilfemaßnahmen, Messtechnik.
1. Klasse (1. und 2. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Grundlegende Elemente der Digitaltechnik
– Zahlen in wichtigen Zahlensystemen darstellen und in diese umwandeln;
– kombinatorische Schaltungen entwerfen.
Bereich Grundlegende Elemente der Digitaltechnik:
Dezimal-, Binär- und Hexadezimalsystem; Umrechnung von Zahlen verschiedener Systeme; vorzeichenbehaftete Binärzahlen; Darstellung boolescher Verknüpfungen.
2. Klasse:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Grundlegende Elemente der Digitaltechnik
– die grundlegenden Methoden des digitalen Entwurfs anwenden.
Bereich Computertechnik
– die Komponenten von Mikrocomputersystemen kennen und verstehen.
Bereich Grundlegende Elemente der Digitaltechnik:
Grundverknüpfungen und zusammengesetzte boolesche Verknüpfungen; Anwendungen.
Bereich Computertechnik:
Grundlegender Aufbau und Funktionsweise von Computersystemen.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Grundlegende Elemente der Digitaltechnik
– die Grundlagen der sequentiellen Logik beherrschen sowie die Grundlagen der Datendarstellung und Codierung kennen.
Bereich Bauelemente
– Kenngrößen und Eigenschaften zuordnen und Bauelemente der Digitaltechnik zu Baugruppen verschalten.
Bereich Grundlegende Elemente der Digitaltechnik:
Struktur, Beschreibung und Betriebsarten von Schaltwerken; Zähler, Schieberegister, Frequenzteiler.
Bereich Bauelemente:
Begriffe, Kenngrößen, Technologien; Architektur; Arten programmierbarer Logikbausteine; Anwendungen.
3. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Netzwerktechnik
– die theoretischen Grundlagen der Netzwerktechnik kennen.
Bereich Netzwerktechnik:
Topologien und Modelle, Protokolle und Hardwarekomponenten; vernetzte Systeme; Dienste; Anwendungen.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Mikrocomputer
– die Komponenten von Mikrocomputersystemen kennen und verstehen.
Bereich Mikrocomputer:
Grundstruktur eines Mikrocomputers.
4. Klasse – Kompetenzmodul 7:
7. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Mikrocomputer
– die Standardschnittstellen von Mikrocomputersystemen kennen und deren Einsatzgebiete benennen.
Bereich Mikrocomputer:
Aufbau und Funktion eines Mikrocontrollers; Peripherie; maschinennahe Programmierung. Datensicherheit.
8. Semester – gemäß Stundentafel I.2:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Computertechnik
– Schnittstellen und Peripheriegeräte konfigurieren und ins Betriebssystem integrieren.
Bereich Mikrocomputer
– die Standardschnittstellen von Mikrocomputersystemen konfigurieren und zu einem Gesamtprojekt zusammenführen.
Bereich Computertechnik:
Schnittstellen und Protokolle; Peripheriegeräte.
Bereich Mikrocomputer:
Standardschnittstellen; maschinennahe Programmierung.
1. Klasse (1.und 2. Semester):
Die Schülerinnen können im
Bereich Fachrichtungsspezifische Software
– die Funktionalität von Anwendersoftware verstehen und sie zur Lösung von konkreten Aufgabenstellungen einsetzen.
Bereich Programmiersprachen
– die Aufgaben und Prinzipien von Programmiersprachen erklären und deren Anwendungsbereiche nennen;
– die Grundstrukturen, Befehle, Syntaxregeln und Programmerzeugungsmechanismen einer vorgegebenen Programmiersprache einsetzen.
Bereich Hardwarenahe Programmierung
– Standardfunktionen aus Bibliotheken integrieren und relevante Informationen aus Entwickler- und Benutzerdokumentationen entnehmen.
Bereich Fachrichtungsspezifische Software:
Office-Programme, fachspezifische Werkzeuge.
Bereich Programmiersprachen:
Syntaxregeln, Sprachkonzepte.
Bereich Hardwarenahe Programmierung:
Entwicklungsumgebung, Bibliotheken, Softwaredokumentation.
2. Klasse:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Programmiersprachen
– anhand eines Quellcodes Funktionalität nachvollziehen.
Bereich Hardwarenahe Programmierung
– Basisfunktionen implementieren und testen;
– Entwickler- und Benutzerdokumentation erstellen.
Bereich Programmiersprachen:
Programm- und Datenstrukturen.
Bereich Hardwarenahe Programmierung:
Basisfunktionen implementieren und testen. Entwickler- und Benutzerdokumentation verwenden.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Betriebssysteme
– vorgegebene systemnahe Befehle verwenden.
Bereich Programmiersprachen
– Datenstrukturen definieren, anwenden.
Bereich Hardwarenahe Programmierung
– strukturierte Mikrocontrollerprogramme erstellen.
Bereich Web- und Netzwerkprogrammierung
– einfache Webseiten erstellen und benutzerfreundlich gestalten;
– Netzwerke konfigurieren und warten.
Bereich Betriebssysteme:
Anwendung von Systemsoftware.
Bereich Programmiersprachen:
Datenstrukturen.
Bereich Hardwarenahe Programmierung:
Mikrocontroller-Programmierung wiederverwendbarer Module.
Bereich Web- und Netzwerkprogrammierung:
Statische HTML-Seiten, Grafikformate, CSS, Netzwerkkonfiguration, Netzwerkwartung.
Die Schülerinnen und Schüler können
– die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
– die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.
Laborbetrieb und Laborordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Instandhaltung, Recycling.
3. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Angewandte Elektronik
– die prinzipielle Funktionsweise elektronischer Bauelemente erklären und deren Eigenschaften nutzen;
– die Bauteile einfacher Schaltungen unter Beachtung relevanter Kriterien dimensionieren sowie elektronische Bauelemente unter Verwendung von Datenblättern auswählen, in Betrieb nehmen und messtechnisch analysieren;
– das Verhalten elektronischer Grundschaltungen und ihre typischen Anwendungsgebiete bewerten.
Bereich Kommunikationselektronik
– gebräuchliche Mess- und Laborgeräte bedienen sowie Test- und Fehlersuche in einfachen elektronischen Schaltungen durchführen und normgerecht dokumentieren;
– mit Hilfe technischer Dokumentationen einfache elektronische Geräte und Systeme bedienen.
Übungen in Abstimmung mit den fachtheoretischen Pflichtgegenständen und dem Pflichtgegenstand „Elektronik – Werkstätte und Produktionstechnik“ sowie „Netzwerktechnik – Werkstätte und Produktionstechnik“, iB Einführung in die elektronische Messtechnik, Messungen an einfachen passiven Schaltungen, Wechselstrommesstechnik.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Angewandte Elektronik
– die prinzipielle Funktionsweise elektronischer Bauelemente erklären und deren Eigenschaften nutzen;
– die Bauteile einfacher Schaltungen unter Beachtung relevanter Kriterien dimensionieren sowie elektronische Bauelemente unter Verwendung von Datenblättern auswählen, in Betrieb nehmen und messtechnisch analysieren;
– das Verhalten elektronischer Grundschaltungen und ihre typischen Anwendungsgebiete bewerten.
Bereich Kommunikationselektronik
– gebräuchliche Mess- und Laborgeräte bedienen sowie Test- und Fehlersuche in einfachen elektronischen Schaltungen durchführen und normgerecht dokumentieren;
– mit Hilfe technischer Dokumentationen einfache elektronische Geräte und Systeme bedienen.
Übungen in Abstimmung mit den fachtheoretischen Pflichtgegenständen und dem Pflichtgegenstand „Elektronik – Werkstätte und Produktionstechnik“ sowie „Netzwerktechnik – Werkstätte und Produktionstechnik“, iB Messungen an aktiven Bauteilen und Baugruppen, Messgeräte der Nieder- und Hochfrequenztechnik, Logikschaltungen.
4. Klasse – Kompetenzmodul 7:
7. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die erworbenen Kompetenzen aus den Pflichtgegenständen Angewandte Elektronik, Kommunikationselektronik, Computer- und Netzwerktechnik sowie Softwaretechnik nutzen, um fächerübergreifende Aufgabestellungen mit komplexen Anforderungen zu lösen.
Übungen und Projekte auch gegenstandsübergreifend in Abstimmung mit den fachtheoretischen Pflichtgegenständen und dem Pflichtgegenstand „Elektronik – Werkstätte und Produktionstechnik“ sowie „Netzwerktechnik – Werkstätte und Produktionstechnik“, iB Messgeräte der Nieder- und Hochfrequenztechnik, Mikrocontroller und Peripherie, Netzwerktechnik.
8. Semester – gemäß Stundentafel I.2:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die erworbenen Kompetenzen aus den Pflichtgegenständen Angewandte Elektronik, Kommunikationselektronik, Computer- und Netzwerktechnik sowie Softwaretechnik nutzen, um fächerübergreifende Aufgabestellungen mit komplexen Anforderungen zu lösen.
Übungen und Projekte auch gegenstandsübergreifend in Abstimmung mit den fachtheoretischen Pflichtgegenständen und dem Pflichtgegenstand „Elektronik – Werkstätte und Produktionstechnik“ sowie „Netzwerktechnik – Werkstätte und Produktionstechnik“, iB Regelungstechnik, Mikrocontroller und Peripherie, Netzwerktechnik, Hochfrequenzmesstechnik.
Gemäß Stundentafel I.1.
Siehe Anlage 1.
Gemäß Stundentafel I.2.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Gemäß Stundentafel I.2.
3. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Netzwerktechnik
– Netzwerke planen und konfigurieren;
– Netzwerksoftware auswählen.
Bereich Netzwerktechnik:
Topologien und Modelle, Protokolle und Hardwarekomponenten; vernetzte Systeme; Dienste; Anwendungen.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Mikrocomputer
– einfache Programmsequenzen zur Konfiguration von Standardschnittstellen anpassen.
Bereich Mikrocomputer:
Grundstruktur eines Mikrocomputers.
4. Klasse – Kompetenzmodul 7:
7. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Mikrocomputer
– einfache Programmsequenzen zur Konfiguration von Standardschnittstellen anpassen.
Bereich Mikrocomputer:
Aufbau und Funktion eines Mikrocontrollers; Peripherie; maschinennahe Programmierung; Datensicherheit.
8. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Mikrocomputer
– die Standardschnittstellen von Mikrocomputersystemen konfigurieren und zu einem Gesamtprojekt zusammenführen.
Bereich Mikrocomputer:
Standardschnittstellen; maschinennahe Programmierung.
3. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Multimedia
– Signalquellen (Licht-, Ton-, Video- und Multimediasteuerungen, Bandbreiten, Qualitäten, Audioserver, Videoserver, Multimediaserver) beschreiben und auswählen.
Bereich Kommunikationselektronik
– für komplexere Anwendung geeignete vermittlungstechnische Komponenten und Verfahren auswählen;
– Netzwerktechnikkomponenten für kommunikationstechnische Anwendungen einsetzen.
Bereich Multimedia:
Licht-, Ton-, Videosignalquellen. Akustik.
Bereich Kommunikationselektronik:
Schnittstellen, Verbindungs- und Paketorientierung, Mehrfachausnutzung von Übertragungskanälen. Netzwerktechnik.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Multimedia
– die Eigenschaften von elektrischen, elektromechanischen und mechanischen Geräte und Betriebsmittel beschreiben;
– aufnahmetechnische und übertragungstechnische Geräte für Bild und Ton aufbauen, einrichten und bedienen.
Bereich Kommunikationselektronik
– das Verhalten von Hochfrequenz-Funktionsbaugruppen beschreiben und für Anwendungen auswählen;
– komplexere Netzwerkkomponenten auswählen, konfigurieren und in Betrieb nehmen.
Bereich Multimedia:
Geräte für Multimediaanwendungen.
Bereich Kommunikationselektronik:
Verstärker, Oszillatoren, Filter für höhere Frequenzen. Netzwerktechnik.
4. Klasse – Kompetenzmodul 7:
7. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Multimedia
– beleuchtungstechnische Anlagen konfigurieren und in Betrieb nehmen.
Bereich Kommunikationselektronik
– die grundlegenden Rauschparameter beschreiben und auf Kommunikationssysteme anwenden.
Bereich Multimedia:
Geräte und Betriebsmittel für Beleuchtungstechnik und Bühnentechnik.
Bereich Kommunikationselektronik:
Rauschgrößen, Signal-Rauschverhältnis, Rauschen in Empfangssystemen.
8. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Multimedia
– die einschlägigen Rechtsvorschriften, Normen, Richtlinien und Sicherheitsvorschriften betreffend die Errichtung, den Betrieb, die Wartung sowie die Instandhaltung von veranstaltungstechnischen Einrichtungen wiedergeben und anwenden.
Bereich Kommunikationselektronik
– die grundlegenden Normen und Vorschriften der elektromagnetischen Verträglichkeit anwenden;
– gängige Verfahren der Stör- und Feldstärkemesstechnik beschreiben.
Bereich Multimedia:
Rechtsvorschriften, Normen, Richtlinien und Sicherheitsvorschriften.
Bereich Kommunikationselektronik:
EMV-Normen und Vorschriften, Störmesstechnik, Feldstärkemesstechnik.
3. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Betriebssysteme
– für Client und Server ein Betriebssystem sowie die wesentlichen Dienste installieren, warten und konfigurieren.
Bereich Programmiersprachen
– Datenstrukturen speichern.
Bereich Web- und Netzwerkprogrammierung
– einfache Webseiten erstellen und benutzerfreundlich gestalten.
Bereich Betriebssysteme:
Konfiguration, Installation und Wartung eines Betriebssystems.
Bereich Programmiersprachen:
Dateiverwaltung.
Bereich Web- und Netzwerkprogrammierung:
Statische HTML-Seiten, Grafikformate, CSS.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Hardwarenahe Programmierung
– Mikrocontrollerprogramme zur Ansteuerung von Peripheriekomponenten erstellen.
Bereich Web- und Netzwerkprogrammierung
– client- und serverseitige Technologien einsetzen.
Bereich Hardwarenahe Programmentwicklung:
Software zur Ansteuerung von Peripheriekomponenten.
Bereich Web- und Netzwerkprogrammierung:
Client-Server-Technologie.
4. Klasse – Kompetenzmodul 7:
7. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Hardwarenahe Programmentwicklung
– Software für Mikrocontroller erstellen, in Betrieb nehmen, testen und dokumentieren;
– Software zur Kommunikation zwischen Systemen entwickeln.
Bereich Hardwarenahe Programmentwicklung:
Schnittstellenkommunikation zwischen Systemen, Datenerfassung.
8. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Softwareentwicklung
– Methoden der Softwareentwicklung anwenden sowie diese dokumentieren.
Bereich Softwareentwicklung:
Projektmanagement, Softwaredokumentation.
3. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Messtechnik
– einfache Messschaltungen dimensionieren, die Auswirkungen einer Messwertumformung erklären und die Fehler beschreiben.
Bereich Bussysteme
– grundlegende Funktionsweise von gängigen Bussystemen beschreiben für Anwendungen auswählen.
Bereich Messtechnik:
Begriffe der Messtechnik, Verfahren, Messwertaufnehmer, Messwertumformer.
Bereich Bussysteme:
Standardbussysteme.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Speicherprogrammierbare Steuerung
– den Aufbau und die grundlegende Funktionsweise einer speicherprogrammierbaren Steuerung beschreiben.
Bereich Sensorik und Aktorik
– das Verhalten von Sensoren und Aktoren beschreiben und anwendungsorientiert auswählen.
Bereich Speicherprogrammierbare Steuerung:
Kombinatorische und Sequentielle Logik, programmierbare Bausteine, Konfiguration, SPS-Programmierung.
Bereich Sensorik und Aktorik:
Sensoren und Aktoren, hydraulische und pneumatische Systeme.
4. Klasse – Kompetenzmodul 7:
7. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Steuer- und Regelungstechnik
– die Arten und Realisierungsmöglichkeiten von Steuerungen und Regelungen beschreiben.
Bereich Systeme
– die Automatisierungspyramide darstellen und den Einsatz von Techniken in den verschiedenen Ebenen beschreiben;
– die wichtigsten sicherheitstechnischen Maßnahmen anwenden;
– Simulationssoftware anwenden.
Bereich Steuer- und Regelungstechnik:
Regelkreisglieder, Kennzeichnung von Strecken und Reglern.
Bereich Systeme:
Automatisierungspyramide, Industrielle Kommunikationssysteme, Sicherheitstechnik, Simulationssoftware.
8. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Antriebstechnik
– Betriebsverhalten von Antrieben und deren Kennlinien beschreiben.
Bereich Anlagentechnik
– die grundlegenden Normen und Vorschriften der Automatisierung darstellen und die Betriebssicherheit von Geräten und Anlagen beurteilen;
– Prozessdaten auswerten und einfache Prozesse visualisieren.
Bereich Antriebstechnik:
Rotierende und lineare Antriebe.
Bereich Anlagentechnik:
Normen und Vorschriften, Einführung in Prozessvisualisierung.
Siehe Anlage 1.
„Englisch“, „Projektmanagement“, „Entrepreneurship“ und „Mitarbeiterführung und -ausbildung“.
Siehe Anlage 1.
Die Schülerinnen und Schüler können
– bereits erworbene Fachkenntnisse kombinieren und Lösungen für technische Fragestellungen finden;
– Lösungen für technische Aufgaben durch Literatur- und Internetrecherche finden, bewerten und weiterentwickeln.
Darstellung von Fragestellungen, Pflichten/Lastenheft, Mind Map, Internet- und Literaturrecherche, Adaptierung von Schaltungen, Softwarelösungen finden, installieren und adaptieren.
Entwurf und Bau von selbst geplanten Schaltungslösungen, Programmierung eigener Softwarelösungen für konkrete Aufgabenstellungen.
3. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Internet- und Literaturrecherche
– einfache Schaltungs- und Softwarelösungen finden und bewerten.
Bereich Kreative Schaltungsentwicklung
– bestehendes Fachwissen anwenden und einfache Hardwarelösungen anpassen.
Bereich Internet- und Literaturrecherche:
Internet und Fachliteratur.
Bereich Kreative Schaltungsentwicklung:
Einfache Schaltungsanalyse.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Internet- und Literaturrecherche
– Schaltungs- und Softwarelösungen finden und bewerten.
Bereich Kreative Schaltungsentwicklung
– bestehendes Fachwissen anwenden und Schaltungen adaptieren, Simulationswerkzeuge kennenlernen.
Bereich Internet- und Literaturrecherche:
Internet und Fachliteratur; Nutzung von Foren.
Bereich Kreative Schaltungsentwicklung:
Schaltungsanalyse II; Einführung in die Schaltungssimulation.
4. Klasse – Kompetenzmodul 7:
7. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Projektmanagement
– den Bau von Hardware planen und organisieren; Projektbegleitung und -überwachung.
Bereich Kreative Schaltungsentwicklung
– bestehendes Fachwissen anwenden und Schaltungen anpassen, eigene Hardwarelösungen planen, bauen und in Betrieb nehmen.
Bereich Projektmanagement:
Projektmanagement-Tools, Kenngrößen des Projektmanagements.
Bereich Kreative Schaltungsentwicklung:
Schaltungsanalyse III.
8. Semester – gemäß Stundentafel I.2:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Projektmanagement
– Planung und Organisation von Projekten.
Bereich Kreative Schaltungsentwicklung
– bestehendes Fachwissen anwenden und Schaltungen anpassen, eigene Hardwarelösungen planen, bauen und in Betrieb nehmen.
Bereich Projektmanagement:
Projektorganisation und -begleitung.
Bereich Kreative Schaltungsentwicklung:
Entwurf, Layout und Prüfplan für einen Gerät.
Siehe BGBl. Nr. 37/1989 idgF.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Für die weiteren Pflichtgegenstände und die verbindliche Übung sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff gemäß Abschnitt IX Unterabschnitt A bis C anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.
Für die Pflichtgegenstände der Ausbildungsschwerpunkte sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff wie im Abschnitt IX Unterabschnitt B.1 bis B.4 anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.
Für die Freigegenstände und unverbindlichen Übungen sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff gemäß Abschnitt IX Unterabschnitt E und F anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.
(Gesamtsemesterwochenstundenzahl und Semesterwochenstunden der einzelnen Unterrichtsgegenstände)
| Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung | Semesterwochenstunden | Summe | Lehrverpflichtungsgruppe | ||||||||||
| Klasse | |||||||||||||
| 1. | 2. | 3. | 4. | ||||||||||
| Semester | |||||||||||||
| 1. | 2. | 3. | 4. | 5. | 6. | 7. | |||||||
| A. | Allgemeinbildende Pflichtgegenstände | ||||||||||||
| 1. | Religion/Ethik 5 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 1 | 13 | (III)/III | |||
| 2. | Deutsch und Kommunikation | 3 | 3 | 3 | 3 | 2 | 2 | 2 | 18 | (I) | |||
| 3. | Englisch | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | – | 12 | (I) | |||
| 4. | Geografie, Geschichte und Politische Bildung | 2 | 2 | 1 | 1 | – | – | – | 6 | (III) | |||
| 5. | Bewegung und Sport | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 1 | 13 | (IVa) | |||
| 6. | Angewandte Mathematik | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | – | 12 | (I) | |||
| 7. | Naturwissenschaftliche Grundlagen | 2 | 2 | – | – | – | – | – | 4 | (II) | |||
| 8. | Angewandte Informatik | 2 | 2 | – | – | – | – | – | 4 | (I) | |||
| B. | Fachpraxis und Fachtheorie | ||||||||||||
| 1. | Unternehmensführung | – | – | 2 | 2 | 2 | 2 | 1 | 9 | II | |||
| 2. | Energiesysteme | ||||||||||||
| 2.a | Energiesysteme – Werkstätte und Produktionstechnik | 4 | 4 | 4 | 4 | 4 | 4 | – | 24 | IV | |||
| 2.b | Energiesysteme | 3 | 3 | 3 | 3 | 2 | 2 | 2 | 18 | I | |||
| 3. | Antriebstechnik und Mechatronik | ||||||||||||
| 3.a | Antriebstechnik und Mechatronik – Werkstätte und Produktionstechnik | 4 | 4 | 4 | 4 | 4 | 4 | – | 24 | IV | |||
| 3.b | Antriebstechnik und Mechatronik | 2 | 2 | 3 | 3 | 2 | 2 | 2 | 16 | I | |||
| 4. | Automatisierungstechnik und Industrieelektronik | ||||||||||||
| 4.a | Automatisierungstechnik und Industrieelektronik – Werkstätte und Produktionstechnik | – | – | 4 | 4 | 4 | 2 | – | 14 | IV | |||
| 4.b | Automatisierungstechnik und Industrieelektronik | – | – | 2 | 2 | 3 | 3 | 2 | 12 | I | |||
| 5. | Computerunterstützte Projektentwicklung 2 | 3 (3) | 3 (3) | 3 (3) | 3 (3) | 3 (3) | 3 (3) | 3 (3) | 21 | I | |||
| 6. | Laboratorium | – | – | – | – | 3 | 3 | 3 | 9 | I | |||
| 7. | Betriebspraxis | – | – | – | – | – | – | 20 | 20 | IV | |||
| C. | Verbindliche Übung | ||||||||||||
| 1. | Soziale und personale Kompetenz 3 | 2 (2) | 2 (2) | – | – | – | – | – | 4 | III | |||
| Gesamtsemesterwochenstundenzahl | 35 | 35 | 37 | 37 | 37 | 35 | 37 | 253 | |||||
| D. | Pflichtpraktikum | mindestens 4 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Eintritt in die 4. Klasse | |||||||||||
| Semesterwochenstunden | Lehrverpflichtungsgruppe | ||||||||||||
| Freigegenstände, Unverbindliche Übungen, Förderunterricht | Klasse | ||||||||||||
| 1. | 2. | 3. | 4. | ||||||||||
| Semester | |||||||||||||
| 1. | 2. | 3. | 4. | 5. | 6. | 7. | |||||||
| E. | Freigegenstände | ||||||||||||
| 1. | Englisch | – | – | – | – | 2 | 2 | – | (I) | ||||
| 2. | Projektmanagement | – | – | – | – | – | 2 | 1 | III | ||||
| 3. | Entrepreneurship | – | – | – | – | 2 | 2 | – | III | ||||
| 4. | Mitarbeiterführung und -ausbildung | – | – | – | – | 1 | 1 | – | III | ||||
| F. | Unverbindliche Übungen | ||||||||||||
| 1. | Bewegung und Sport | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | (IVa) | ||||
| 2. | Sprachtraining Deutsch | 2 | 2 | 2 | 2 | – | – | – | II | ||||
| G. | Förderunterricht 4 | ||||||||||||
| 1. | Deutsch und Kommunikation | ||||||||||||
| 2. | Englisch | ||||||||||||
| 3. | Angewandte Mathematik | ||||||||||||
| 4. | Fachtheoretische Pflichtgegenstände | ||||||||||||
_______________________
1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel gemäß Abschnitt IV abgewichen werden.
2 Mit Übungen in elektronischer Datenverarbeitung im Ausmaß der in Klammern angeführten Semesterwochenstunden.
3 Mit Übungen sowie in Verbindung und inhaltlicher Abstimmung mit einem oder mehreren der in den Abschnitten A. bzw. B. angeführten Pflichtgegenständen.
4 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.
5 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen.
Stundentafel der Deutschförderklasse
| Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung | Wochenstunden pro Semester | Lehrverpflichtungsgruppen |
| 1. Deutsch in der Deutschförderklasse | 20 | (I) |
| 2. Religion | 2 | (III) |
| 3. Weitere Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung 1 | x 2 | Einstufung wie entsprechende/r Pflichtgegenstand, Verbindliche Übung |
| Gesamtsemesterwochenstundenzahl | x 3 | |
| Freigegenstände und Unverbindliche Übungen 4 | ||
______________________________
1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion) und die verbindliche Übung gemäß der Stundentafel der 3,5-jährigen Fachschule für Elektrotechnik; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände und der verbindlichen Übung erfolgt durch die Schulleitung.
2 Die Festlegung der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen Pflichtgegenstände sowie die verbindliche Übung entfallen, erfolgt durch die Schulleitung; die Semesterwochenstunden der weiteren Pflichtgegenstände sowie der verbindlichen Übung ergeben sich aus der Differenz zur Gesamtsemesterwochenstundenzahl.
3 Die Gesamtsemesterwochenstundenzahl entspricht jener des jeweiligen Semesters gemäß der Stundentafel der 3,5-jährigen Fachschule für Elektrotechnik.
4 Wie Stundentafel der 3,5-jährigen Fachschule für Elektrotechnik.
(Gesamtsemesterwochenstundenzahl und Semesterwochenstunden der einzelnen Unterrichtsgegenstände)
| Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung | Semesterwochenstunden | Summe | Lehrverpflichtungsgruppe | ||||||||
| Klasse | |||||||||||
| 1. | 2. | 3. | 4. | ||||||||
| Semester | |||||||||||
__________________
1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel gemäß Abschnitt IV abgewichen werden.
2 Mit Werkstättenlaboratorium im Ausmaß der in Klammern angeführten Semesterwochenstunden.
3 Mit Übungen in elektronischer Datenverarbeitung im Ausmaß der in Klammern angeführten Semesterwochenstunden.
4 Von der Schülerin/vom Schüler ist ein alternativer Pflichtgegenstand zu wählen.
5 Mit Übungen sowie in Verbindung und inhaltlicher Abstimmung mit einem oder mehreren der in den Abschnitten A. bzw. B. angeführten Pflichtgegenständen.
6 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr, Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.
7 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen.
Stundentafel der Deutschförderklasse
| Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung | Wochenstunden pro Semester | Lehrverpflichtungsgruppen |
| 1. Deutsch in der Deutschförderklasse | 20 | (I) |
| 2. Religion | 2 | (III) |
| 3. Weitere Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung 1 | x 2 | Einstufung wie entsprechende/r Pflichtgegenstand, Verbindliche Übung |
| Gesamtsemesterwochenstundenzahl | x 3 | |
| Freigegenstände und Unverbindliche Übungen 4 | ||
______________________________
1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion) sowie die verbindliche Übung gemäß der Stundentafel der 4-jährigen Fachschule für Elektrotechnik; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände sowie der verbindlichen Übung erfolgt durch die Schulleitung.
2 Die Festlegung der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen weiteren Pflichtgegenstände sowie die verbindliche Übung entfallen, erfolgt durch die Schulleitung; die Semesterwochenstunden der weiteren Pflichtgegenstände sowie der verbindlichen Übung ergeben sich aus der Differenz zur Gesamtsemesterwochenstundenzahl.
3 Die Gesamtsemesterwochenstundenzahl entspricht jener des jeweiligen Semesters gemäß der Stundentafel der 4-jährigen Fachschule für Elektrotechnik.
4 Wie Stundentafel der 4-jährigen Fachschule für Elektrotechnik.
Siehe Anlage 1.
Das fachbezogene Qualifikationsprofil des Lehrplans gemäß Stundentafel I.1 erfüllt zumindest die Anforderungen einer facheinschlägigen Lehrabschlussprüfung (vgl. BGBl. II Nr. 195/2010 idgF). Für den Bereich der beruflichen Qualifikationen, des Arbeitsrechts einschließlich der Kollektivverträge sowie des Sozialversicherungsrechts wird mit dem Zeugnis der Abschlussprüfung zumindest der Nachweis einer mit einer facheinschlägigen Lehrabschlussprüfung abgeschlossenen beruflichen Ausbildung gemäß § 34a Berufsausbildungsgesetz, BGBl. Nr. 142/1969 idgF erbracht.
Darüber hinausgehend werden den Absolventinnen und Absolventen mit dem Unterricht gemäß Stundentafel I.2 in der 4. Klasse zusätzliche Kompetenzen vermittelt, die spezifischen Anforderungen des regionalen Arbeitsmarktes in besonderer Weise Rechnung tragen.
Die Einsatzgebiete der Absolventinnen und Absolventen der Fachschule für Elektrotechnik liegen in den Bereichen Haus- und Gebäudetechnik (Elektroinstallation einschließlich erneuerbarer Energien und Blitzschutz sowie Anlagen der Gebäudeleittechnik), Betriebstechnik (elektrische Anlagen und Antriebe einschließlich Automatisierungs- und Kommunikationstechnik) sowie im Bau und in der Anwendung elektrischer Geräte und Maschinen. Dabei stehen eigenständige Tätigkeiten in der Fertigung, Montage, Installation, Inbetriebnahme, Störungsbehebung und Wartung im Vordergrund.
Die Dokumentation von Anlagen und Geräten mittels einschlägiger Software, die Programmierung von Automatisierungsgeräten und Parametrierung von Bussystemen und der Einsatz der Computer- und Netzwerktechnik zählen zu den typischen Aufgaben einer Elektrotechnikerin bzw. eines Elektrotechnikers.
Die Anwendung einschlägiger Normen und Vorschriften sowie Maßnahmen zum Personen- und Anlagenschutz und elektromagnetische Verträglichkeit ist integrierender Bestandteil aller Tätigkeiten.
Die Ausbildung ist auf aktuelle Entwicklungen und das wirtschaftliche Umfeld ausgerichtet.
Die Absolventinnen und Absolventen verfügen generell über ein fundiertes Wissen über Energiesysteme, Antriebstechnik, Grundlagen der Mechatronik, Automatisierungstechnik und Industrieelektronik.
Für die selbstständige Ausübung von Gewerben ist der Nachweis der allgemeinen und besonderen Voraussetzungen erforderlich. Unter anderem ist im Bereich der besonderen Voraussetzungen der Nachweis der betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Kenntnisse vorgesehen. (§ 23 Abs. 1 GewO – „Unternehmerprüfung“). Gemäß § 8 Abs. 2 der Unternehmerprüfungsordnung, BGBl. Nr. 453/1993 idgF, führt der erfolgreiche Abschluss der technischen, gewerblichen und kunstgewerblichen Fachschulen gemäß § 58 des Schulorganisationsgesetzes zum Entfall des Prüfungsteiles „Unternehmerprüfung“.
Im Bereich Recht können die Absolventinnen und Absolventen die Voraussetzungen für den Abschluss und die Erfüllung eines Vertrages erläutern sowie Gewährleistungs-, Garantie- und Schadenersatzansprüche geltend machen. Sie können die verschiedenen Rechtsformen von Unternehmen und deren Organisation erläutern, sich Informationen aus dem Firmenbuch beschaffen. Sie können die wesentlichen Bestimmungen des Arbeitsrechts, des Gewerberechts und des Insolvenzrechts erläutern und im beruflichen Umfeld einsetzen.
Im Bereich Wirtschaft und Betriebstechnik können die Absolventinnen und Absolventen die Struktur des Jahresabschlusses beschreiben, aus betriebswirtschaftlichen Kennzahlen Schlussfolgerungen ziehen und die Ergebniswirksamkeit von einfachen Geschäftsfällen auf den Jahresabschluss beurteilen. Sie können die wichtigsten Kostenbegriffe erklären, eine einfache Kostenstellenrechnung durchführen, mit vorgegebenen Daten Kalkulationen durchführen, Deckungsbeiträge ermitteln und beurteilen. Sie können die verschiedenen Erscheinungsformen der Ertragsteuern erläutern, das System der Umsatzsteuer, der Personalnebenkosten und den Aufbau einfacher Lohn- und Gehaltsabrechnungen erklären. Sie können die Funktionsweise der Marketing-Instrumente erläutern, einfache Organigramme und Abläufe in Unternehmen interpretieren, Ziele und Aufgaben der Logistik sowie Vertriebs- und Beschaffungsprozesse beschreiben. Außerdem können Sie Gestaltungsgrundsätze der Produktion beschreiben, Methoden der Zeitermittlung erläutern, Arbeitspläne erstellen und Methoden des Projektmanagements und Qualitätsmanagements beschreiben und anwenden.
Im Bereich Grundlagen der Elektrotechnik können die Absolventinnen und Absolventen die grundlegenden Gesetze der Elektrotechnik anwenden. Sie können die Wirkung des elektrischen Stromes auf den menschlichen Körper beurteilen und geeignete Maßnahmen ergreifen. Sie können die Auswirkungen von elektrischen und magnetischen Feldern und deren Wechselwirkung erörtern. Sie können die für einen Verteiler relevanten Betriebsmittel nach Plan auswählen und den Verteiler zusammenbauen.
Im Bereich Niederspannungstechnik können die Absolventinnen und Absolventen die Topologien von Ortsnetzen benennen und Schaltanlagen der Niederspannungstechnik beschreiben. Sie können die einschlägigen Normen, Vorschriften und Bestimmungen benennen und anwenden. Sie können die Betriebsmittel der Elektrotechnik dimensionieren, auswählen und einsetzen.
Im Bereich Haus-, Gebäude- und Sicherheitstechnik können die Absolventinnen und Absolventen die einschlägigen Normen und Vorschriften anwenden. Sie können elektrische Anlagen unter Einhaltung der einschlägigen Normen und Sicherheitsvorschriften errichten und in Betrieb nehmen. Sie können Einrichtungen zur Gebäudeautomatisierung errichten, in Betrieb nehmen und überprüfen. Sie können Schutzmaßnahmen für elektrische Anlagen auswählen, anwenden und überprüfen.
Im Bereich Lichttechnik können die Absolventinnen und Absolventen einfache lichttechnische Anlagen EDV-unterstützt planen. Sie können lichttechnische Grundgrößen benennen. Sie können Beleuchtungsanlagen errichten, in Betrieb nehmen und überprüfen.
Im Bereich Netzwerk- und Kommunikationstechnik können die Absolventinnen und Absolventen IT-Netzwerke errichten und überprüfen. Sie können Kommunikationseinrichtungen für Gebäude errichten, in Betrieb nehmen und überprüfen.
Im Bereich Mittelspannungstechnik können die Absolventinnen und Absolventen den Betrieb von Mittelspannungsanlagen beschreiben. Sie können Aufbau und Funktion von Mittelspannungsanlagen beschreiben.
Im Bereich Erneuerbare Energien und Energiewirtschaft können die Absolventinnen und Absolventen Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien auswählen, errichten, in Betrieb nehmen und überprüfen. Sie können die Abrechnungen elektrischer Energie interpretieren und erklären.
Im Bereich Erneuerbare Energien können die Absolventinnen und Absolventen Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien planen.
Im Bereich Gebäudeleittechnik können die Absolventinnen und Absolventen Anlagen zur Gebäudeautomatisierung planen.
Im Bereich Projektentwicklung können die Absolventinnen und Absolventen praxisrelevante Aufgabenstellungen umfassend und selbstständig lösen.
Im Bereich Grundlagen der Mechatronik können die Absolventinnen und Absolventen die grundlegenden Werkstoffe der Mechatronik auswählen und beschreiben. Sie können die grundlegenden Maschinenelemente angeben. Sie können Fertigungsverfahren für die Mechatronik beschreiben. Sie können die relevanten Grundlagen der Mechanik erklären. Sie können die Grundlagen der Fluidtechnik beschreiben. Sie können Methoden der Druckerzeugung beschreiben. Sie können Berechnungen zu Arbeit, Leistung und Wirkungsgrad durchführen. Sie können Fertigungsverfahren für die Mechatronik anwenden. Sie können Elemente der Fluidtechnik auswählen und anwenden.
Im Bereich Betriebsumfeld elektrischer Maschinen können die Absolventinnen und Absolventen die Bauformen, die Betriebsarten, die Schutzarten und die Kühlarten elektrischer Maschinen und Transformatoren beschreiben und auswählen. Sie können die einschlägigen Vorschriften und Normen von elektrischen Maschinen und Transformatoren anwenden. Sie können einfache Erwärmungs- und Abkühlvorgänge analysieren. Sie können Daten des Leistungsschildes elektrischer Maschinen und Transformatoren interpretieren.
Im Bereich Betrieb elektrischer Maschinen können die Absolventinnen und Absolventen die Grundgrößen und Grundgesetze elektrischer Maschinen erklären und anwenden. Sie können den Aufbau, die Wirkungsweise und das Betriebsverhalten von Gleichstrommotoren, Asynchron- und Synchronmaschinen beschreiben. Sie können die Kennlinien von Gleichstrom- und Asynchronmaschinen bewerten und interpretieren. Sie können einfache magnetische Kreise beschreiben (Fluss, Erregung, magnetischer Widerstand). Sie können die Funktion und Anwendung des Universalmotors erklären. Sie können die Grundgesetze des Transformators anwenden. Sie können die Bauarten, die Wirkungsweise und das Betriebsverhalten von Transformatoren erklären. Sie können die Anlauf-, Brems- und Drehzahlstellmethoden von Asynchronmaschinen erklären und bewerten. Sie können den Einsatz von Synchronmaschinen zur Erzeugung elektrischer Energie erläutern. Sie können die Eigenschaften von Einphasenasynchronmotor, Spaltpolmotor, Schrittmotor und Servomotor erklären. Sie können bei verschiedenen Einsatzfällen charakteristische Merkmale der Antriebsmaschine erkennen.
Im Bereich Angewandte Leistungselektronik können die Absolventinnen und Absolventen die Funktion der Leistungshalbleiter erklären. Sie können Grundschaltungen zur Drehzahlstellung anwenden. Sie können den Aufbau und die Funktion des Wechselstromstellers erklären. Sie können Grundschaltungen selbstgeführter Stromrichter erklären. Sie können den Aufbau und Einsatzgebiete von Drehstromstellern und Frequenzumrichtern erklären. Sie können Servoantriebssysteme erklären. Sie können Maßnahmen zur Reduzierung von Oberschwingungen von Stromrichterschaltungen auswählen und anwenden.
Im Bereich Elektrische Antriebssysteme können die Absolventinnen und Absolventen die Kenngrößen für eine Antriebsauslegung bestimmen. Sie können Komponenten zu elektrischen Antrieben kombinieren und einsetzen. Sie können den stationären Betrieb von elektrischen Antriebssystemen analysieren. Sie können Stromrichterantriebe auswählen und parametrieren.
Im Bereich Elektromobilität können die Absolventinnen und Absolventen die für Elektromobilität eingesetzten Antriebssysteme erklären und bewerten. Sie können die antriebsrelevanten Komponenten eines Elektrofahrzeugs beschreiben und deren Zusammenwirken erklären.
Im Bereich Projektentwicklung können die Absolventinnen und Absolventen praxisrelevante Aufgabenstellungen umfassend und selbstständig lösen.
Im Bereich Messtechnik und Sensorik können die Absolventinnen und Absolventen die gängigen Messverfahren für Spannung, Stromstärke und Widerstand anwenden. Sie können Messverfahren in Bezug auf zu erwartende Messfehler auswählen. Sie können Oszilloskopmessungen durchführen und auswerten. Sie können geeignete Sensoren zur Erfassung physikalischer Größen auswählen. Sie können die Wirkungsweise von Sensoren beschreiben. Sie können grundlegende Maßnahmen zur Verbesserung der EMV beschreiben.
Im Bereich Digitaltechnik können die Absolventinnen und Absolventen die grundlegenden Rechenoperationen der Booleschen Algebra durchführen. Sie können einfache Wahrheitstabellen erstellen und daraus Schaltungen ableiten. Sie können die Grundkomponenten der sequentiellen Logik beschreiben, auswählen und einsetzen. Sie können die Einsatzgebiete programmierbarer Bausteine beschreiben. Sie können die Einsatzgebiete und die grundlegende Arbeitsweise von Mikrocomputern beschreiben.
Im Bereich Elektronische Bauelemente können die Absolventinnen und Absolventen Halbleiterbauelemente entsprechend ihrer Kenndaten und Grenzwerte auswählen und in Grundschaltungen einsetzen.
Im Bereich Steuerungs- und Leittechnik können die Absolventinnen und Absolventen einfache Steuerungen realisieren. Sie können den Aufbau und das Funktionsprinzip einer SPS beschreiben. Sie können geeignete Baugruppen zur Konfiguration von SPS Systemen auswählen. Sie können einfache Sprachelemente und Grundverknüpfungen der SPS Programmierung anwenden. Sie können die Funktionsweise und Anwendungsgebiete von Schnittstellen und Bussystemen beschreiben.
Im Bereich Schaltungstechnik können die Absolventinnen und Absolventen grundlegende Operationsverstärkerschaltungen beschreiben und dimensionieren. Sie können passive Filterschaltungen auswählen und das Zeit- sowie Frequenzverhalten erklären. Sie können Transistorschaltungen für das Schalten verschiedener Lasten dimensionieren. Sie können Verstärkerschaltungen entsprechend deren Einsatzgebiet auswählen und dimensionieren. Sie können Stromversorgungen in der Elektronik entsprechend gegebener Anforderungen auswählen. Sie können Baugruppen der Elektrotechnik nach geeigneten Verfahren und mit geeigneten Technologien herstellen.
Im Bereich Regelungstechnik können die Absolventinnen und Absolventen die Komponenten des Standardregelkreises beschreiben. Sie können die Sprungantwort eines Regelkreises bewerten.
Im Bereich Maschinensicherheit können die Absolventinnen und Absolventen Gefahrenpotentiale erkennen und sicherheitstechnische Vorschriften anwenden.
Im Bereich Informationstechnik können die Absolventinnen und Absolventen Bussysteme und Netzwerkkomponenten entsprechend gegebener Anforderungen auswählen und konfigurieren.
Im Bereich Projektentwicklung können die Absolventinnen und Absolventen praxisrelevante Aufgabenstellungen umfassend und selbstständig lösen.
Im Bereich Projektentwicklung können die Absolventinnen und Absolventen grundlegende Methoden der technischen Kommunikation anwenden. Sie können Aufgabenstellungen in einzelne, verschiedenen Bereichen zuzuordnende Arbeitspakete aufteilen und Einzellösungen zu einem Gesamtergebnis zusammenführen. Sie können grundlegende Methoden von industrieller Standardsoftware nutzen. Sie können die Methoden der technischen Kommunikation des Fachgebietes anwenden. Sie können industrielle Standardsoftware über die Grundfunktionalität hinaus nutzen. Sie können Projekte zu den Lehrinhalten der fachtheoretischen und fachpraktischen Gegenstände unter Berücksichtigung von Methoden des Projektmanagements realisieren. Sie können unter Verwendung marktüblicher fachspezifischer Software elektrische Schaltungen und Anlagen normgerecht planen und konstruieren. Sie können die grundsätzlichen Abläufe der Betriebsführung und der Projektabwicklung anwenden. Sie können technische Standardsoftware vertieft anwenden.
Im Bereich Laborbetrieb können die Absolventinnen und Absolventen Messungen auch mit Computerunterstützung durchführen und die Messwerte mit EDV-Unterstützung protokollieren. Sie können Messungen nach Vorgabe auswerten und Protokolle nach vorgegebenen Standardrichtlinien verfassen. Sie können Gefahren beim Umgang mit rotierenden Maschinen einschätzen und potentielle Gefahrensituationen sicher erkennen und soweit als möglich vermeiden. Sie können Gefahren beim Umgang mit gefährlichen Spannungen und Strömen einschätzen und potentielle Gefahrensituationen sicher und rasch erkennen und soweit als möglich vermeiden. Sie können Messungen effizient und sicherheitsbewusst durchführen. Sie können geeignete Standardmessgeräte auswählen und bedienen. Sie können Messschaltungen nach Anleitung aufbauen und in Betrieb nehmen.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
„Deutsch und Kommunikation“, „Englisch“, „Geografie, Geschichte und Politische Bildung“, „Angewandte Mathematik“, „Naturwissenschaftliche Grundlagen“, „Angewandte Informatik“ und „Ethik“.
Siehe Anlage 1.
Siehe BGBl. Nr. 37/1989 idgF.
Siehe Anlage 1.
Die Schülerinnen und Schüler können
– die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
– die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.
Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung; Schutzmaßnahmen; technische Dokumentation; Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Pflege von Werkzeugen, Maschinen und Geräten, Recycling.
Aufbau, Inbetriebnahme und Test von Baugruppen und Systemen; Herstellung eines oder mehrerer facheinschlägiger Produkte und Durchführung von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf Projektbasis unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungstechniken, Materialien und Prüfverfahren in den angeführten Werkstätten.
1. Klasse (1. und 2. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Grundlagen der Elektrotechnik
– die grundlegenden Gesetze der Elektrotechnik anwenden;
– die Grundbegriffe elektrischer Felder benennen und deren Auswirkungen erörtern;
– die Wirkung des elektrischen Stromes auf den menschlichen Körper beurteilen und geeignete Maßnahmen ergreifen.
Bereich Grundlagen der Elektrotechnik:
Begriffe (Größen, Einheiten, Stromarten), Stromkreise (Stromleitung, Widerstände, ohmsches Gesetz, kirchhoffsche Regeln, Widerstandsschaltungen), elektrische Energie (elektrische Arbeit, Leistung, Wirkungsgrad, Elektrowärme), Wirkungen des elektrischen Stromes (Wärmewirkung, magnetische Wirkung, chemische Wirkung, Lichtwirkung, physiologische Wirkung), elektrisches Feld (Grundbegriffe, Größen und Gesetze, Ursachen und Wirkungen, Kapazität).
Werkstätte „Elektroinstallation – 1“ (Sicherheitsregeln, Anwendung facheinschlägiger Mess- und Prüfgeräte, Betriebsmittelkennzeichnung, Verlegung von Leitungen, Anschlusstechniken, Grundschaltungen der Installationstechnik in verschiedenen Ausführungen).
Werkstätte „Elektronik – 1“ (Messverfahren – Spannungs-, Strom- und Widerstandsmessung an Widerstandsnetzwerken, Kennzeichnung elektronischer Bauteile und Materialien, Weichlöten, Aufbau einfacher elektronischer Grundschaltungen, Inbetriebnahme und Funktionsprüfung).
2. Klasse:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Grundlagen der Elektrotechnik
– die für einen Verteiler relevanten Betriebsmittel nach Plan auswählen und den Verteiler zusammenbauen;
– die Auswirkungen von elektrischen und magnetischen Feldern und deren Wechselwirkung erörtern.
Bereich Niederspannungstechnik
– die einschlägigen Normen, Vorschriften und Bestimmungen benennen und anwenden.
Bereich Haus-, Gebäude- und Sicherheitstechnik
– die einschlägigen Normen und Vorschriften anwenden;
– einfache IT-Strukturen einrichten;
– die Gefahren des elektrischen Stromes analysieren.
Bereich Grundlagen der Elektrotechnik:
Magnetisches Feld und Elektromagnetismus (Grundbegriffe, Größen und Gesetze, elektromagnetische Induktion, Induktivität, Energie und Kraftwirkung).
Werkstätte „Elektroinstallation – 2“ (Verteilerbau, Elektrotechnische Grundschaltungen in verschiedenen Ausführungen errichten).
Bereich Niederspannungstechnik:
Normen und Gesetze, Kabel und Leitungen, Leitungsschutz, Schutzmaßnahmen, Betriebsmittel, Erdungsanlagen.
Bereich Haus-, Gebäude- und Sicherheitstechnik:
Unfallschutz (Unfallursachen, Elektrounfall, Normen und Vorschriften, Arbeitnehmerschutz), handelsübliches Elektromaterial (Arten, Verwendung, Entsorgung).
Werkstätte „Computer- und Netzwerktechnik – 1“ (PC-Systeme mit Standardhardware in Betrieb nehmen, Grundlagen der Netzwerktechnik, IT-Vernetzung errichten und überprüfen, Kommunikationsanlagen).
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Grundlagen der Elektrotechnik
– die grundlegenden Gesetze der Wechselstromtechnik anwenden.
Bereich Niederspannungstechnik
– die Betriebsmittel der Elektrotechnik dimensionieren, auswählen und einsetzen.
Bereich Haus-, Gebäude- und Sicherheitstechnik
– Schutzmaßnahmen für elektrische Anlagen auswählen, anwenden und überprüfen.
Bereich Grundlagen der Elektrotechnik:
Wechselstromtechnik (Wechselstromgrößen, Wechselstromwiderstände, Widerstandsschaltungen, Leistung, Kompensation, Schwingkreise, Transformator- und Generatorprinzip).
Bereich Niederspannungstechnik:
Überspannungsschutz, Leitungsdimensionierung nach Strom- und Spannungskriterien.
Werkstätte „Niederspannungsanlagen – 1“ (Aufbau, Inbetriebnahme und Funktionsprüfung von Elektroinstallationen unter Beachtung der elektrischen und mechanischen Schutzmaßnahmen durchführen, Hausanschluss).
Bereich Haus-, Gebäude- und Sicherheitstechnik:
Schutzmaßnahmen (Schutzarten elektrischer Betriebsmittel, Schutzmaßnahmen gegen zu hohe Berührungsspannung und deren Überprüfung, Erdungsanlagen, Überspannungsschutz).
3. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Grundlagen der Elektrotechnik
– die grundlegenden Gesetze der Drehstromtechnik anwenden.
Bereich Niederspannungstechnik
– die Topologien von Ortsnetzen benennen und Schaltanlagen der Niederspannungstechnik beschreiben.
Bereich Haus-, Gebäude- und Sicherheitstechnik
– elektrische Anlagen unter Einhaltung der einschlägigen Normen und Sicherheitsvorschriften errichten und in Betrieb nehmen.
Bereich Lichttechnik
– lichttechnische Grundgrößen benennen;
– Beleuchtungsanlagen errichten, in Betrieb nehmen und überprüfen.
Bereich Grundlagen der Elektrotechnik:
Drehstromtechnik (Entstehung, Verkettung, Schaltungen, symmetrische Belastung, Drehstromleistungen, Kompensation).
Bereich Niederspannungstechnik:
Ortsnetze (Topologie, Schaltanlagen).
Werkstätte „Niederspannungsanlagen – 2“ (Blitzschutz und Erdungsmessung durchführen, Schutzmaßnahmen prüfen).
Bereich Haus-, Gebäude- und Sicherheitstechnik:
Ausführung von Installationsanlagen (Anforderungen, Installationen in Räumen besonderer Art, Anlagen im Freien, Hausanschluss und Verteilung, Überprüfung elektrischer Anlagen und Dokumentation).
Werkstätte „Gebäude- und Hausleittechnik – 1“ (Grundlagen der Gebäudeautomatisierung, einfaches Bussystem in Betrieb nehmen).
Bereich Lichttechnik:
Lichttechnische Grundgrößen, Betriebsmittel, Planung von Beleuchtungsanlagen, Dokumentation.
Werkstätte „Elektroinstallation – 3“ (Aufbau und Inbetriebnahme lichttechnischer Anlagen).
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Haus-, Gebäude- und Sicherheitstechnik
– elektrische Anlagen unter Einhaltung der einschlägigen Normen und Sicherheitsvorschriften überprüfen.
Bereich Erneuerbare Energien und Energiewirtschaft
– Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien auswählen, errichten, in Betrieb nehmen und überprüfen.
Bereich Netzwerk- und Kommunikationstechnik
– IT Netzwerke errichten und überprüfen;
– Kommunikationseinrichtungen für Gebäude errichten, in Betrieb nehmen und überprüfen.
Bereich Haus-, Gebäude- und Sicherheitstechnik:
Installationstechnik (Installationsschaltungen, USV Anlagen, Überprüfung elektrischer Anlagen und Geräte, Blitzschutz, Schutzmaßnahmen, Fehlersuche, Anlagenbuch).
Werkstätte „Niederspannungsanlagen – 3“ (Überprüfung elektrischer Anlagen und Geräte inklusive Dokumentation durchführen, Anlagenbuch führen).
Werkstätte „Gebäude- und Hausleittechnik – 2“ (Gebäude- und Haustechnikanlagen errichten, Gebäude- und Haustechnikanlagen in Betrieb nehmen und warten, Dokumentation von Gebäude- und Haustechnikanlagen und von IT-Anlagen).
Bereich Erneuerbare Energien und Energiewirtschaft:
Photovoltaik, Windkraftanlagen, Biomasse, Energiespeicher.
Werkstätte „Erneuerbare Energien – 1“ (PV-Anlagen, Inbetriebnahme, Inselbetrieb, Netzeinspeisung, Überschusseinspeisung, Eigenverbrauchsoptimierung, Monitoring, Energiespeicher, Energiezähler).
Bereich Netzwerk- und Kommunikationstechnik:
Telekommunikation, Antennentechnik, Signal-, Ruf- und Sprechanlagen, IT-Vernetzung.
4. Klasse – Kompetenzmodul 7:
7. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Haus-, Gebäude- und Sicherheitstechnik
– Einrichtungen zur Gebäudeautomatisierung errichten, in Betrieb nehmen und überprüfen.
Bereich Mittelspannungstechnik
– Aufbau und Funktion von Mittelspannungsanlagen beschreiben.
Bereich Erneuerbare Energien und Energiewirtschaft
– Anlagen zur thermischen Nutzung erneuerbarer Energien auswählen, errichten, in Betrieb nehmen und überprüfen;
– die Abrechnungen elektrischer Energie interpretieren und erklären.
Bereich Haus-, Gebäude- und Sicherheitstechnik:
Elektro- und Gebäudetechnik (Gefahrenmeldeanlagen, Sicherheitsbeleuchtung, Gebäudeautomation, gewerbeübergreifende Installation).
Bereich Mittelspannungstechnik:
Trafostationen, Betriebsmittel, Kabel und Leitungen.
Bereich Erneuerbare Energien und Energiewirtschaft:
Wärmepumpe, Strommarkt und Tarifgestaltung.
8. Semester – gemäß Stundentafel I.2:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Lichttechnik
– einfache lichttechnische Anlagen EDV-unterstützt planen.
Bereich Mittelspannungstechnik
– den Betrieb von Mittelspannungsanlagen beschreiben.
Bereich Erneuerbare Energien
– Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien planen.
Bereich Gebäudeleittechnik
– Anlagen zur Gebäudeautomatisierung planen.
Bereich Projektentwicklung
– praxisrelevante Aufgabenstellungen umfassend und selbstständig lösen.
Bereich Lichttechnik:
Planung von lichttechnischen Anlagen.
Bereich Mittelspannungstechnik:
Betrieb von Mittelspannungsanlagen.
Bereich Erneuerbare Energien:
Planung von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien.
Bereich Gebäudeleittechnik:
Planung von Anlagen zur Gebäudeautomatisierung.
Werkstättenlabor „Gebäude- und Hausleittechnik“ (Geräte und Komponenten auswählen, Systeme unterscheiden).
Bereich Projektentwicklung:
Werkstättenlabor nach Maßgabe der Aufgabenstellung und der lokalen Ressourcen.
Vorbereitung auf einfache planende Aufgabenbereiche der Berufspraxis, Bearbeitung von Aufgabenstellungen nach Maßgabe der am Standort verfügbaren Ressourcen, Bearbeitung von Aufgabenstellungen nach Maßgabe der vom wirtschaftlichen Umfeld geforderten Anforderungen, Erwerb berufseinschlägiger Zertifikate nach den Möglichkeiten des Standortes.
Die Schülerinnen und Schüler können
– die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
– die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.
Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung; Schutzmaßnahmen; technische Dokumentation; Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Pflege von Werkzeugen, Maschinen und Geräten, Recycling.
Aufbau, Inbetriebnahme und Test von Baugruppen und Systemen; Herstellung eines oder mehrerer facheinschlägiger Produkte und Durchführung von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf Projektbasis unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungstechniken, Materialien und Prüfverfahren in den angeführten Werkstätten.
1. Klasse (1. und 2. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Grundlagen der Mechatronik
– die grundlegenden Werkstoffe der Mechatronik auswählen und beschreiben;
– die grundlegenden Maschinenelemente angeben;
– Fertigungsverfahren für die Mechatronik beschreiben;
– die relevanten Grundlagen der Mechanik erklären;
– grundlegende Fertigungsverfahren für die Mechatronik anwenden.
Bereich Grundlagen der Mechatronik:
Werkstoffe der Elektrotechnik (Metalle, Nichtmetalle, Isolierstoffe), Maschinenelemente (Normen und Vorschriften), Fertigungstechnik (spanende und spanlose Fertigung), Verbindungstechnik (lösbare und nichtlösbare Verbindungen), ebene Kräftesysteme, Festigkeit, mechanische Spannungen.
Werkstätte „Mechanische Grundausbildung für Elektrotechnik – 1“ (Werkzeichnungen lesen, Werkzeugkunde, Messen mit dem Messschieber, Normteile, Mechanische Grundausbildung, Grundlegende Arbeitstechniken für die Be- und Verarbeitung von facheinschlägigen Werkstoffen unter Beachtung von vorgegebenen Toleranzen und unter Einsatz von Werkzeugmaschinen).
2. Klasse:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Grundlagen der Mechatronik
– die Grundlagen der Fluidtechnik beschreiben;
– Methoden der Druckerzeugung beschreiben;
– Berechnungen zu Arbeit, Leistung und Wirkungsgrad durchführen;
– Fertigungsverfahren für die Mechatronik anwenden.
Bereich Betriebsumfeld elektrischer Maschinen
– die Bauformen, die Betriebsarten, die Schutzarten und die Kühlarten elektrischer Maschinen und Transformatoren beschreiben und auswählen;
– die einschlägigen Vorschriften und Normen von elektrischen Maschinen und Transformatoren anwenden;
– einfache Erwärmungs- und Abkühlvorgänge analysieren;
– Daten des Leistungsschildes elektrischer Maschinen und Transformatoren interpretieren.
Bereich Grundlagen der Mechatronik:
Grundlagen der Fluidtechnik, Energieumwandlung, einfache Berechnungen zu Druck- und Kraftübersetzung, Methoden der Druckerzeugung (Pumpen, Kompressoren), Arbeit, Leistung, Wirkungsgrad.
Werkstätte „Mechanische Grundausbildung für Elektrotechnik – 2“ (Sicherheitsvorschriften, spanabhebende Verfahren anwenden, Drehen, Fräsen).
Werkstätte „Produktions- und Kunststofftechnik – 2“ (Blechbearbeitung, Oberflächentechnik, Kunststofftechnik – Grundlagen, manuelles und maschinelles Be- und Verarbeiten von Kunststoffen, Gießharz- und Klebetechniken).
Bereich Betriebsumfeld elektrischer Maschinen:
Leistungsschildangaben, Verluste, Kühlung, Normen und Vorschriften (Betriebsarten, Schutzarten, Wärmeklassen, Kühlungsarten, Bauformen und Baugrößen, Effizienzklassen).
Werkstätte „Elektrische Maschinen und Geräte – 1“ (Wickel- und Isolierarbeiten, einfache Prüfungen).
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Grundlagen der Mechatronik
– Elemente der Fluidtechnik auswählen und anwenden.
Bereich Betrieb elektrischer Maschinen
– die Grundgrößen und Grundgesetze elektrischer Maschinen erklären und anwenden;
– den Aufbau, die Wirkungsweise und das Betriebsverhalten von Gleichstrommotoren beschreiben;
– die Kennlinien von Gleichstrommotoren bewerten und interpretieren;
– einfache magnetische Kreise beschreiben (Fluss, Erregung, magnetischer Widerstand).
Bereich Grundlagen der Mechatronik:
Ventiltechnik, Anschluss- und Verbindungstechniken, einfache Steuerungen der Fluidtechnik.
Werkstätte „Produktions- und Kunststofftechnik – 3“ (thermische Verbindungen von Werkstoffen herstellen, Schweißen, Löten, Trennen, elektrische Geräte herstellen und reparieren).
Bereich Betrieb elektrischer Maschinen:
Grundgrößen (Spannung, Strom, Leistung, Wirkungsgrad und Effizienz, Drehmoment, Drehzahl), magnetischer Kreis, magnetische Werkstoffe, Aufbau, Wirkungsweise, Betriebsverhalten von Gleichstrommotoren, Kennlinien von Gleichstrommaschinen.
Werkstätte „Elektrische Maschinen und Geräte – 2“ (Prüfung von Transformatoren und Spulen der Energie- und Nachrichtentechnik).
3. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Grundlagen der Mechatronik
– einfache fluidtechnische Schaltungen aufbauen und überprüfen.
Bereich Betrieb elektrischer Maschinen
– die Funktion und Anwendung des Universalmotors erklären;
– die Grundgesetze des Transformators anwenden;
– die Bauarten, die Wirkungsweise und das Betriebsverhalten von Transformatoren erklären.
Bereich Angewandte Leistungselektronik
– die Funktion der Leistungshalbleiter zur Drehzahlstellung der Gleichstrommaschine erklären;
– Grundschaltungen zur Drehzahlstellung der Gleichstrommaschine anwenden.
Bereich Grundlagen der Mechatronik:
Werkstätte „Mechatronik – 1“ (fluidtechnische Schaltungen aufbauen).
Bereich Betrieb elektrischer Maschinen:
Universalmotor (Aufbau und Anwendungsbereiche), Transformatoren (Aufbau, Bauformen, Wirkungsweise, Betriebsverhalten, Drehstromtransformatoren, Sonderformen).
Werkstätte „Elektrische Maschinen und Geräte – 3“ (Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten von elektrischen Geräten und Maschinen, Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten an elektrischen Maschinen und Inbetriebnahme, Fehlerdiagnose und normkonforme Prüfung).
Bereich Angewandte Leistungselektronik:
Netzgeführte Stromrichter (Aufbau und Funktion).
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Betrieb elektrischer Maschinen
– den Aufbau, die Wirkungsweise und das Betriebsverhalten von Asynchronmaschinen beschreiben;
– die Kennlinien von Asynchronmaschinen bewerten und interpretieren;
– die Anlauf-, Brems- und Drehzahlstellmethoden von Asynchronmaschinen erklären und bewerten;
– den Aufbau und die Wirkungsweise von Synchronmaschinen erklären;
– den Einsatz von Synchronmaschinen zur Erzeugung elektrischer Energie erläutern.
Bereich Angewandte Leistungselektronik
– den Aufbau und die Funktion des Wechselstromstellers erklären;
– Grundschaltungen selbstgeführter Stromrichter erklären.
Bereich Betrieb elektrischer Maschinen:
Aufbau, Wirkungsweise, Betriebsverhalten von Asynchronmaschinen, Kennlinien von Asynchronmaschinen, Drehzahlstellung von Asynchronmaschinen und deren Vor- und Nachteile, Anlassen und Bremsen von Asynchronmaschinen, Synchronmaschine (Aufbau, Vollpol- und Schenkelpolmaschine), Synchrongenerator (Anwendungen, Synchronisierung).
Werkstätte „Elektrische Antriebstechnik – 1“ (Auswahl und Einsatz von geeigneten Antrieben einschließlich grundlegender Parametrierung von Frequenzumrichtern).
Bereich Angewandte Leistungselektronik:
Wechselstromstromsteller, Grundfunktionen von selbstgeführten Stromrichtern (Wechselrichten, Umrichten).
4. Klasse – Kompetenzmodul 7:
7. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Betrieb elektrischer Maschinen
– die Eigenschaften von Einphasenasynchronmotor, Spaltpolmotor, Schrittmotor und Servomotor erklären;
– bei verschiedenen Einsatzfällen charakteristische Merkmale der Antriebsmaschine erkennen.
Bereich Angewandte Leistungselektronik
– den Aufbau und Einsatzgebiete von Drehstromstellern und Frequenzumrichtern erklären.
Bereich Betrieb elektrischer Maschinen:
Einphasenasynchronmotor, Spaltpolmotor, Schrittmotor, Servomotor, Komponenten eines Antriebssystems, typische Antriebskonfigurationen.
Bereich Angewandte Leistungselektronik:
Drehstromsteller, Frequenzumrichter.
8. Semester – gemäß Stundentafel I.2:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Elektrische Antriebssysteme
– die Kenngrößen für eine Antriebsauslegung bestimmen;
– Komponenten zu elektrischen Antrieben kombinieren und einsetzen;
– den stationären Betrieb von elektrischen Antriebssystemen analysieren;
– Stromrichterantriebe auswählen und parametrieren.
Bereich Angewandte Leistungselektronik
– Servoantriebssysteme erklären;
– Maßnahmen zur Reduzierung von Oberschwingungen von Stromrichterschaltungen auswählen und anwenden.
Bereich Elektromobilität
– die für Elektromobilität eingesetzten Antriebssysteme erklären und bewerten;
– die antriebsrelevanten Komponenten eines Elektrofahrzeugs beschreiben und deren Zusammenwirken erklären.
Bereich Projektentwicklung
– praxisrelevante Aufgabenstellungen umfassend und selbstständig lösen.
Bereich Elektrische Antriebssysteme:
Zusammenwirken von Antriebs- und Arbeitsmaschinen (Arbeitspunkt, Stabilität, Betriebsverhalten von elektrischen Maschinen bei Stromrichterspeisung).
Bereich Angewandte Leistungselektronik:
Servoumrichter, Bremsverfahren, Rückspeisung, Energieeffizienz.
Bereich Elektromobilität:
Aktuelle Antriebssysteme, Akkus, Ladeinfrastruktur, Wirkungsgrad.
Bereich Projektentwicklung:
Werkstättenlabor nach Maßgabe der Aufgabenstellung und der lokalen Ressourcen.
Vorbereitung auf einfache planende Aufgabenbereiche der Berufspraxis, Bearbeitung von Aufgabenstellungen nach Maßgabe der am Standort verfügbaren Ressourcen, Bearbeitung von Aufgabenstellungen nach Maßgabe der vom wirtschaftlichen Umfeld geforderten Anforderungen, Erwerb berufseinschlägiger Zertifikate nach den Möglichkeiten des Standortes.
Die Schülerinnen und Schüler können
– die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
– die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.
Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung; Schutzmaßnahmen; technische Dokumentation; Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Pflege von Werkzeugen, Maschinen und Geräten, Recycling.
Aufbau, Inbetriebnahme und Test von Baugruppen und Systemen; Herstellung eines oder mehrerer facheinschlägiger Produkte und Durchführung von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf Projektbasis unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungstechniken, Materialien und Prüfverfahren in den angeführten Werkstätten.
2. Klasse:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Messtechnik und Sensorik
– die gängigen Messverfahren für Spannung, Stromstärke und Widerstand anwenden.
Bereich Digitaltechnik
– die grundlegenden Rechenoperationen der Booleschen Algebra durchführen.
Bereich Elektronische Bauelemente
– Dioden entsprechend ihrer Kenndaten und Grenzwerte auswählen;
– verschiedene Typen von Dioden in deren Grundschaltungen einsetzen.
Bereich Messtechnik und Sensorik:
Grundbegriffe der Messtechnik, Messverfahren (Spannung, Strom, Widerstand).
Bereich Digitaltechnik:
Einfache Grundverknüpfungen, boolesche Algebra.
Werkstätte „Steuerungstechnik – 1“ (einfache verbindungsprogrammierte Steuerungen nach vorgegebenen Plänen aufbauen und überprüfen).
Bereich Elektronische Bauelemente:
Dioden (Kenndaten und Grenzwerte), Anwendungsgebiete von Dioden.
Werkstätte „Elektronik – 2“ (nichtlineare Widerstände und grundlegende Halbleiterbauelemente – Kenndaten und Grenzwerte, Aufbau von Anwendungsschaltungen).
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Messtechnik und Sensorik
– Messverfahren in Bezug auf zu erwartende Messfehler auswählen;
– Messverfahren für Gleich- und Wechselspannungen anwenden.
Bereich Digitaltechnik
– einfache Wahrheitstabellen erstellen und daraus Schaltungen ableiten.
Bereich Elektronische Bauelemente
– Transistoren entsprechend ihrer Kenndaten und Grenzwerte auswählen;
– verschiedene Typen von Transistoren in deren Grundschaltungen einsetzen.
Bereich Messtechnik und Sensorik:
Messfehler, Messverfahren (AC / DC, spannungs- und stromrichtiges Messen), Leistungsmessung.
Werkstätte „Elektronik – 3“ (Bewertung unterschiedlicher Signale mittels Oszilloskop).
Bereich Digitaltechnik:
Kombinatorische Logik.
Werkstätte „Steuerungstechnik – 2“ (Anwendungen mit Kleinsteuerungen).
Bereich Elektronische Bauelemente:
Transistoren (Kenndaten und Grenzwerte), Anwendungsgebiete von Transistoren.
Werkstätte „Elektronik – 4“ (Anfertigen und Prüfen einfacher Schaltungen).
3. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Messtechnik und Sensorik
– Oszilloskopmessungen durchführen und auswerten;
– den Messaufbau in Zusammenhang mit Oszilloskopmessungen beschreiben und umsetzen;
– geeignete Sensoren zur Erfassung physikalischer Größen auswählen;
– die Wirkungsweise von Sensoren beschreiben.
Bereich Digitaltechnik
– die Grundkomponenten der sequentiellen Logik beschreiben, auswählen und einsetzen.
Bereich Steuerungs- und Leittechnik
– einfache Steuerungen realisieren.
Bereich Schaltungstechnik
– passive Filterschaltungen auswählen und das Zeit- sowie Frequenzverhalten erklären;
– Transistorschaltungen für das Schalten verschiedener Lasten dimensionieren.
Bereich Messtechnik und Sensorik:
Grundlagen zum Oszilloskop, Druck- und Temperaturmessung, Sensoren für lineare Bewegung, Sensoren für rotatorische Bewegung.
Bereich Digitaltechnik:
Selbsthaltung, Verriegelung.
Bereich Steuerungs- und Leittechnik:
Relaissteuerung.
Werkstätte „Steuerungstechnik – 3“ (Anbindung von Aktorik und Sensorik an eine SPS mit Funktionsprüfung).
Bereich Schaltungstechnik:
Passive Filtergrundschaltungen (Zeit- und Frequenzverhalten), Transistor als Schalter für verschiedene Lasten.
Werkstätte „Elektronik – 5“ (Transistoren – Kenndaten und Grenzwerte, Aufbau einfacher Transistorgrundschaltungen).
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Digitaltechnik
– die Einsatzgebiete programmierbarer Bausteine beschreiben.
Bereich Steuerungs- und Leittechnik
– den Aufbau und das Funktionsprinzip einer SPS beschreiben;
– geeignete Baugruppen zur Konfiguration von SPS Systemen auswählen;
– einfache Sprachelemente und Grundverknüpfungen der SPS Programmierung anwenden.
Bereich Schaltungstechnik
– invertierende und nichtinvertierende Operationsverstärkerschaltungen beschreiben und dimensionieren;
– Komparatorschaltungen mit Operationsverstärkern beschreiben und dimensionieren;
– Verstärkerschaltungen entsprechend deren Einsatzgebiet auswählen und dimensionieren;
– Baugruppen der Elektrotechnik nach geeigneten Verfahren und mit geeigneten Technologien herstellen.
Bereich Digitaltechnik:
Übersicht über programmierbare Bausteine.
Bereich Steuerungs- und Leittechnik:
SPS Aufbau, Funktionsprinzip und Baugruppen, SPS Anbindung von Aktorik und Sensorik, SPS Sprachelemente.
Werkstätte „Automatisierungstechnik und Robotik – 1“ (Auswahl von geeigneter SPS-Hardware, Anwendung grundlegender SPS Sprachelemente).
Bereich Schaltungstechnik:
Operationsverstärker (Grundschaltungen), Verstärker (Typen, Eigenschaften, Auswahlkriterien).
Werkstätte „Elektronik – 6“ (Schaltungsentflechtung mit CAD Unterstützung, Inbetriebnahme analoger und digitaler Baugruppen).
Werkstätte „Produktions- und Kunststofftechnik – 4“ (Fertigung von Baugruppen).
4. Klasse – Kompetenzmodul 7:
7. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Messtechnik und Sensorik
– grundlegende Maßnahmen zur Verbesserung der EMV beschreiben.
Bereich Digitaltechnik
– die Einsatzgebiete und die grundlegende Arbeitsweise von Mikrocomputern beschreiben.
Bereich Steuerungs- und Leittechnik
– die Funktionsweise und Anwendungsgebiete von Schnittstellen und Bussystemen beschreiben.
Bereich Schaltungstechnik
– Stromversorgungen in der Elektronik entsprechend gegebener Anforderungen auswählen.
Bereich Messtechnik und Sensorik:
Grundlagen EMV-gerechter Leitungsführung, Grundlagen der Komponentenschirmung.
Bereich Digitaltechnik:
Mikrocomputer.
Bereich Steuerungs- und Leittechnik:
Schnittstellen und Bussysteme.
Bereich Schaltungstechnik:
Stromversorgung (Auswahlkriterien).
8. Semester – gemäß Stundentafel I.2:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Regelungstechnik
– die Komponenten des Standardregelkreises beschreiben;
– die Sprungantwort eines Regelkreises bewerten.
Bereich Maschinensicherheit
– Gefahrenpotentiale erkennen und sicherheitstechnische Vorschriften anwenden.
Bereich Informationstechnik
– Bussysteme und Netzwerkkomponenten entsprechend gegebener Anforderungen auswählen und konfigurieren.
Bereich Projektentwicklung
– praxisrelevante Aufgabenstellungen umfassend und selbstständig lösen.
Bereich Regelungstechnik:
Begriffe, Regelkreisglieder, Kennzeichnung.
Bereich Maschinensicherheit:
Einschlägige Vorschriften zur Maschinensicherheit.
Bereich Informationstechnik:
Bussysteme und Netzwerkkomponenten – Konfiguration.
Werkstättenlabor „Automatisierungstechnik und Robotik“ (Vernetzung von SPS-Komponenten und Automatisierungsanlagen).
Bereich Projektentwicklung:
Werkstättenlabor nach Maßgabe der Aufgabenstellung und der lokalen Ressourcen.
Vorbereitung auf einfache planende Aufgabenbereiche der Berufspraxis, Bearbeitung von Aufgabenstellungen nach Maßgabe der am Standort verfügbaren Ressourcen, Bearbeitung von Aufgabenstellungen nach Maßgabe der vom wirtschaftlichen Umfeld geforderten Anforderungen, Erwerb berufseinschlägiger Zertifikate nach den Möglichkeiten des Standortes.
1. Klasse (1. und 2. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Projektentwicklung
– grundlegende Methoden der technischen Kommunikation anwenden;
– grundlegende Methoden von industrieller Standardsoftware nutzen.
Bereich Projektentwicklung:
Handskizzen und normgerechte Werkzeichnungen, Einführung in computerunterstütztes Entwerfen und Konstruieren (CAD).
2. Klasse:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Projektentwicklung
– die Methoden der technischen Kommunikation des Fachgebietes anwenden;
– industrielle Standardsoftware über die Grundfunktionalität hinaus nutzen;
– Projekte zu den Lehrinhalten der fachtheoretischen und fachpraktischen Gegenstände realisieren.
Bereich Projektentwicklung:
Ausgewählte einfache Projekte zu den Lehrinhalten der technischen Pflichtgegenstände aus den Bereichen Grundlagen der Elektrotechnik, Niederspannungstechnik, Haus-, Gebäude- und Sicherheitstechnik, Grundlagen der Mechatronik, Betriebsumfeld elektrischer Maschinen, Messtechnik und Sensorik, Digitaltechnik sowie elektronische Bauelemente, vertiefte Anwendung von CAD/CAE.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Projektentwicklung
– die Methoden der technischen Kommunikation des Fachgebietes anwenden;
– industrielle Standardsoftware über die Grundfunktionalität hinaus nutzen;
– Projekte zu den Lehrinhalten der fachtheoretischen und fachpraktischen Gegenstände realisieren.
Bereich Projektentwicklung:
Ausgewählte einfache Projekte zu den Lehrinhalten der technischen Pflichtgegenstände aus den Bereichen Grundlagen der Elektrotechnik, Niederspannungstechnik, Haus-, Gebäude- und Sicherheitstechnik, Grundlagen der Mechatronik, Betrieb elektrischer Maschinen, Messtechnik und Sensorik, Digitaltechnik sowie elektronische Bauelemente, vertiefte Anwendung von CAD/CAE.
3. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Projektentwicklung
– die Methoden der technischen Kommunikation des Fachgebietes anwenden;
– industrielle Standardsoftware über die Grundfunktionalität hinaus nutzen;
– Projekte zu den Lehrinhalten der fachtheoretischen und fachpraktischen Gegenstände unter Berücksichtigung von Methoden des Projektmanagements realisieren;
– die grundsätzlichen Abläufe der Betriebsführung und der Projektabwicklung anwenden.
Bereich Projektentwicklung:
Ausgewählte einfache Projekte zu den Lehrinhalten der technischen Pflichtgegenstände aus den Bereichen Grundlagen der Elektrotechnik, Niederspannungstechnik, Haus-, Gebäude- und Sicherheitstechnik, Grundlagen der Mechatronik, Betrieb elektrischer Maschinen, angewandte Leistungselektronik, Messtechnik und Sensorik, Digitaltechnik, Steuerungs- und Leittechnik sowie Schaltungstechnik, vertiefte Anwendung von CAD/CAE.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Projektentwicklung
– die Methoden der technischen Kommunikation des Fachgebietes anwenden;
– industrielle Standardsoftware über die Grundfunktionalität hinaus nutzen;
– Projekte zu den Lehrinhalten der fachtheoretischen und fachpraktischen Gegenstände unter Berücksichtigung von Methoden des Projektmanagements realisieren;
– die grundsätzlichen Abläufe der Betriebsführung und der Projektabwicklung anwenden.
Bereich Projektentwicklung:
Ausgewählte einfache Projekte zu den Lehrinhalten der technischen Pflichtgegenstände aus den Bereichen Haus-, Gebäude- und Sicherheitstechnik, Erneuerbare Energien und Energiewirtschaft, Netzwerk- und Kommunikationstechnik, Betrieb elektrischer Maschinen, angewandte Leistungselektronik, Digitaltechnik, Steuerungs- und Leittechnik sowie Schaltungstechnik, vertiefte Anwendung von CAD/CAE.
4. Klasse – Kompetenzmodul 7:
7. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Projektentwicklung
– unter Verwendung marktüblicher fachspezifischer Software elektrische Schaltungen und Anlagen normgerecht planen und konstruieren.
Bereich Projektentwicklung:
Ausgewählte einfache Projekte zu den Lehrinhalten der technischen Pflichtgegenstände aus den Bereichen Haus-, Gebäude- und Sicherheitstechnik, Mittelspannungstechnik, Erneuerbare Energien und Energiewirtschaft, Betrieb elektrischer Maschinen, Angewandte Leistungselektronik, Messtechnik und Sensorik, Digitaltechnik, Steuerungs- und Leittechnik sowie Schaltungstechnik, vertiefte Anwendung von CAD/CAE.
8. Semester – gemäß Stundentafel I.2:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Projektentwicklung
– Aufgabenstellungen in einzelne, verschiedenen Bereichen zuzuordnende Arbeitspakete aufteilen und Einzellösungen zu einem Gesamtergebnis zusammenführen;
– technische Standardsoftware vertieft anwenden.
Bereich Projektentwicklung:
Übergreifende Projekte zu den Lehrinhalten der technischen Pflichtgegenstände.
Die Schülerinnen und Schüler können
– die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
– die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.
Laborbetrieb und Laborordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Instandhaltung, Recycling.
3. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Laborbetrieb
– Messungen nach Vorgabe auswerten und Protokolle nach vorgegebenen Standardrichtlinien verfassen;
– Gefahren beim Umgang mit rotierenden Maschinen einschätzen und potentielle Gefahrensituationen sicher erkennen und soweit als möglich vermeiden;
– Gefahren beim Umgang mit gefährlichen Spannungen und Strömen einschätzen und potentielle Gefahrensituationen sicher und rasch erkennen und soweit als möglich vermeiden;
– Messungen effizient und sicherheitsbewusst durchführen;
– geeignete Standardmessgeräte auswählen und bedienen;
– Messschaltungen nach Anleitung aufbauen und in Betrieb nehmen.
Bereich Laborbetrieb:
Ausgewählte Übungen zu Lehrinhalten der technischen Pflichtgegenstände aus den Bereichen Grundlagen der Elektrotechnik, Niederspannungstechnik, Haus-, Gebäude- und Sicherheitstechnik, Lichttechnik, Grundlagen der Mechatronik, Betrieb elektrischer Maschinen, angewandte Leistungselektronik, Messtechnik und Sensorik, Digitaltechnik, Steuerungs- und Leittechnik sowie Schaltungstechnik unter Berücksichtigung der in der Praxis auftretenden Spannungen und Ströme.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Laborbetrieb
– Messungen nach Vorgabe auswerten und Protokolle nach vorgegebenen Standardrichtlinien verfassen;
– Gefahren beim Umgang mit rotierenden Maschinen einschätzen und potentielle Gefahrensituationen sicher erkennen und soweit als möglich vermeiden;
– Gefahren beim Umgang mit gefährlichen Spannungen und Strömen einschätzen und potentielle Gefahrensituationen sicher und rasch erkennen und soweit als möglich vermeiden;
– Messungen effizient und sicherheitsbewusst durchführen;
– geeignete Standardmessgeräte auswählen und bedienen;
– Messschaltungen nach Anleitung aufbauen und in Betrieb nehmen.
Bereich Laborbetrieb:
Ausgewählte Übungen zu Lehrinhalten der technischen Pflichtgegenstände aus den Bereichen Haus-, Gebäude- und Sicherheitstechnik, Erneuerbare Energien und Energiewirtschaft, Netzwerk- und Kommunikationstechnik, Betrieb elektrischer Maschinen, Angewandte Leistungselektronik, Digitaltechnik, Steuerungs- und Leittechnik sowie Schaltungstechnik unter Berücksichtigung der in der Praxis auftretenden Spannungen und Ströme.
4. Klasse – Kompetenzmodul 7:
7. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Laborbetrieb
– Messungen nach Vorgabe auswerten und Protokolle nach vorgegebenen Standardrichtlinien verfassen;
– Gefahren beim Umgang mit rotierenden Maschinen einschätzen und potentielle Gefahrensituationen sicher erkennen und soweit als möglich vermeiden;
– Gefahren beim Umgang mit gefährlichen Spannungen und Strömen einschätzen und potentielle Gefahrensituationen sicher und rasch erkennen und soweit als möglich vermeiden;
– Messungen effizient und sicherheitsbewusst durchführen;
– geeignete Standardmessgeräte auswählen und bedienen;
– Messschaltungen nach Anleitung aufbauen und in Betrieb nehmen.
Bereich Laborbetrieb:
Ausgewählte Übungen zu Lehrinhalten der technischen Pflichtgegenstände aus den Bereichen Haus-, Gebäude- und Sicherheitstechnik, Mittelspannungstechnik, Erneuerbare Energien und Energiewirtschaft, Betrieb elektrischer Maschinen, Angewandte Leistungselektronik, Messtechnik und Sensorik, Digitaltechnik, Steuerungs- und Leittechnik sowie Schaltungstechnik unter Berücksichtigung der in der Praxis auftretenden Spannungen und Ströme.
8. Semester – gemäß Stundentafel I.2:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Laborbetrieb
– Messungen auch mit Computerunterstützung durchführen und die Messwerte mit EDV-Unterstützung protokollieren;
– Messungen nach Vorgabe auswerten und Protokolle nach vorgegebenen Standardrichtlinien verfassen;
– Gefahren beim Umgang mit rotierenden Maschinen einschätzen und potentielle Gefahrensituationen sicher erkennen und soweit als möglich vermeiden;
– Gefahren beim Umgang mit gefährlichen Spannungen und Strömen einschätzen und potentielle Gefahrensituationen sicher und rasch erkennen und soweit als möglich vermeiden;
– Messungen effizient und sicherheitsbewusst durchführen;
– geeignete Standardmessgeräte auswählen und bedienen;
– Messschaltungen nach Anleitung aufbauen und in Betrieb nehmen.
Bereich Laborbetrieb:
Ausgewählte Übungen zu Lehrinhalten der technischen Pflichtgegenstände aus den Bereichen Haus-, Gebäude- und Sicherheitstechnik, Mittelspannungstechnik, Erneuerbare Energien und Energiewirtschaft, Betrieb elektrischer Maschinen, Angewandte Leistungselektronik, Messtechnik und Sensorik, Digitaltechnik, Steuerungs- und Leittechnik sowie Schaltungstechnik unter Berücksichtigung der in der Praxis auftretenden Spannungen und Ströme, Übungen und Projekte (auch gegenstandsübergreifend) zu Lehrinhalten der technischen Pflichtgegenstände unter Berücksichtigung der in der Praxis auftretenden Spannungen und Ströme.
Gemäß Stundentafel I.1.
Siehe Anlage 1.
Gemäß Stundentafel I.2.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe BGBl. Nr. 37/1989 idgF.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Für die weiteren Pflichtgegenstände und die verbindliche Übung sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff gemäß Abschnitt IX Unterabschnitt A bis C anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.
Für die Freigegenstände und unverbindlichen Übungen sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff gemäß Abschnitt IX Unterabschnitt E und F anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.
Siehe die Anlagen 1 und 1.1.8 der Verordnung über die Lehrpläne für technische, gewerbliche und kunstgewerbliche Fachschulen, BGBl. II Nr. 205/2007, in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 170/2011 und der Bekanntmachung BGBl. II Nr. 284/2014, mit folgenden Änderungen:
1. In Anlage 1 Abschnitt II (Schulautonome Lehrplanbestimmungen) Unterabschnitt IIb (Schulautonome Abweichungen von der Stundentafel) lautet der Klammerausdruck im Einleitungsteil des ersten Satzes: „(ausgenommen sind die Pflichtgegenstände „Religion“ und „Ethik“)“.
2. In Anlage 1 Abschnitt V (Gemeinsame Unterrichtsgegenstände: Bildungs- und Lehraufgabe sowie Aufteilung des Lehrstoffes auf die Schulstufen) wird nach dem den Pflichtgegenstand Bewegung und Sport betreffenden Unterabschnitt folgender Unterabschnitt eingefügt:
Siehe Anlage 1 der Verordnung BGBl. II Nr. 240/2016 in der jeweils geltenden Fassung.“
3. In Anlage 1.1.8 (Anm. 1) Abschnitt I (Stundentafel) wird die den Pflichtgegenstand Religion betreffende Zeile durch folgende Zeile ersetzt:
| „1. | Religion/Ethik 3 | 2 | 2 | 2 | 2 | 8 | III“ |
(_____________________
Anm. 1: Die Novelle BGBl. II Nr. 240/2021 enthält in Art. 2 Z 45 und 46 noch weitere Novellierungsanweisungen zur Anlage 1.1.8 der Verordnung über die Lehrpläne für technische, gewerbliche und kunstgewerbliche Fachschulen, BGBl. II Nr. 205/2007 (die jedoch bereits außer Kraft getreten ist), mit folgendem Wortlaut:
„45. In Anlage 1.1.8 Abschnitt I wird nach der Fußnote 2 folgende Fußnote 3 eingefügt:
„3 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen.“
46. In Anlage 1.1.8 Abschnitt VI (Bildungs- und Lehraufgabe der Unterrichtsgegenstände; Aufteilung des Lehrstoffes auf die Schulstufen) wird in Unterabschnitt A (Pflichtgegenstände) die Wendung „„Deutsch und Kommunikation“, „Geschichte und politische Bildung“ und „Geografie und Wirtschaftskunde“:“ durch die Wendung „„Deutsch und Kommunikation“, „Geschichte und politische Bildung“, „Geografie und Wirtschaftskunde“ sowie „Ethik“:“ ersetzt.“.“)
Ia. Aufgabe und Zielgruppe
Gewerbliche, technische und kunstgewerbliche Fachschulen für Berufstätige dienen im Rahmen der Aufgabe der österreichischen Schule (§§ 2, 52 und 59 Schulorganisationsgesetz)
a) dem Erwerb jenes fachlichen grundlegenden Wissens und Könnens, das unmittelbar zur Ausübung eines Berufes auf technischem oder kunstgewerblichem Gebiet befähigt, und
b) der Erweiterung und Vertiefung der erworbenen Allgemeinbildung in einer der künftigen Berufstätigkeit angemessenen Weise.
Die gewerbliche, technische und kunstgewerbliche Fachschule für Berufstätige richtet sich an Personen, die die 8. Schulstufe erfolgreich abgeschlossen haben und in das Berufsleben eingetreten sind. Das erste und zweite Semester des 7-semestrigen berufsbegleitenden Bildungsganges ersetzt den Vorbereitungslehrgang gemäß § 59 Abs. 1 Z 2 lit. b des Schulorganisationsgesetzes und berechtigt im Falles des positiven Abschlusses der ersten zwei Semester zum Eintritt in eine facheinschlägige Höhere technische oder gewerbliche Lehranstalt für Berufstätige.
Ib. Allgemeine Beschreibung der Qualifikation
Nach erfolgreichem Abschluss der Fachschule für Berufstätige besitzen die Studierenden
– die erforderlichen Fertigkeiten und überfachlichen Kompetenzen, um Aufgaben der Berufspraxis nach dem Stand der Technik und den einschlägigen Vorschriften entsprechend aufzubereiten und unter Einsatz der praxisüblichen Maschinen, Geräte und Methoden selbständig oder im Team lösen zu können;
– die erforderlichen Kenntnisse an Fakten und theoretischem Begleitwissen, um zur Aufgabenlösung die zweckmäßigste Methode auswählen und die Auswahl begründen und mit den im Fachgebiet üblichen mathematischen, graphischen und technischen Darstellungsmitteln präsentieren sowie am lebensbegleitenden Lernprozess teilnehmen zu können;
– die erforderlichen sprachlichen Kenntnisse und Fertigkeiten, um sich in Wort und Schrift über Alltags und Sachthemen angemessen verständigen und auch an Gesprächssituationen in einer Fremdsprache teilnehmen zu können;
– die erforderlichen Kenntnisse, Fertigkeiten und überfachliche Kompetenzen, um betriebliche Prozesse und rechtliche Sachverhalte verstehen, richtig einschätzen und Aufgaben in der Planung, Organisation und Kontrolle selbständig bewältigen zu können;
– die erforderlichen fachlichen und überfachlichen Kompetenzen, um auf mittlerer Managementebene Mitarbeiter/innen führen und fördern sowie sich im Arbeitsumfeld auch mit ethischen Werten und der religiösen Dimension des Lebens auseinandersetzen zu können.
Ic. Unterrichtsprinzipien
Im Sinne der ganzheitlichen Bildung sind der Schule zusätzliche Aufgaben gestellt, die in den Unterrichtsprinzipien zusammengefasst werden. Dazu gehören die Gesundheitserziehung, die Medienerziehung, die politische Bildung, die Erziehung zur Gleichstellung von Frauen und Männern, die Sexualerziehung, die Umwelterziehung, die Erziehung zum unternehmerischen Denken und Handeln, die Erziehung zum europäischen Denken und Handeln, die Verkehrserziehung, die umfassende Landesverteidigung sowie die Wirtschafts- und Konsumentenerziehung.
Schulautonome Lehrplanbestimmungen (§6 Abs. 1b Schulorganisationsgesetz) eröffnen in dem vorgegebenen Rahmen Freiräume im Bereich der Stundentafel, der durch den Lehrplan geregelten Inhalte des Unterrichts (Lehrpläne der einzelnen Unterrichtsgegenstände), der Lern- und Arbeitsformen sowie der Lernorganisation. Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfs- und Problemsituation in der Schule oder in der Klasse an einem bestimmten Schulstandort sowie an den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung der schulautonomen Freiräume bedarf eines an den Bedürfnissen der Studierenden, der Schulpartner insgesamt sowie des schulischen Umfeldes orientierten Konzeptes.
Die schulautonomen Lehrplanbestimmungen haben den zur Verfügung stehenden Rahmen an Lehrerwochenstunden und Möglichkeiten der räumlichen und ausstattungsmäßigen Gegebenheiten der Schule zu beachten.
Schulautonome Lehrplanbestimmungen haben auf das allgemeinbildende, das fachtheoretische und fachpraktische Ausbildungsziel des Lehrplanes, die damit verbundenen gewerblichen Berechtigungen sowie auf die Erhaltung der Übertrittsmöglichkeiten im Rahmen des Schulwesens Bedacht zu nehmen.
Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen können im Bereich der Pflichtgegenstände (ausgenommen ist der Pflichtgegenstand „Religion“) Abweichungen von der Stundentafel unter Beachtung der folgenden Bestimmungen vorgenommen werden:
1. In jedem Pflichtgegenstand ist es zulässig, die Aufteilung der Wochenstunden auf die Semester (und entsprechend der Verteilung des Lehrstoffs) abweichend vorzunehmen.
2. Das Stundenausmaß der lehrplanmäßig festgelegten Pflichtgegenstände kann pro Semester um durchschnittlich bis zu drei Wochenstunden reduziert werden, um – im Ausmaß der Reduktion - zusätzliche Pflichtgegenstände einzuführen und/oder das Stundenausmaß von vorgesehenen Pflichtgegenständen zu erhöhen.
3. In jedem Semester kann ein Pflichtgegenstand mit einem bezüglich Fachgebiet und Methodik verwandten Pflichtgegenstand als zusammengefasster Pflichtgegenstand geführt werden; die Bezeichnungen der zusammengefassten Pflichtgegenstände müssen aus der Benennung des neuen Pflichtgegenstandes hervorgehen oder in einem Fußnotenverweis sichtlich gemacht werden.
4. Anstelle des Pflichtgegenstandes „Englisch“ kann eine andere lebende Fremdsprache festgelegt werden.
Bei Anwendung der in den Ziffern 1 und 2 genannten Maßnahmen ist zu beachten, dass die Gesamtwochenstundenzahl der Ausbildung erhalten bleibt und in keiner Klasse 39 Wochenstunden überschritten werden. Ferner können durch schulautonome Lehrplanbestimmungen Freigegenstände und unverbindliche Übungen, ein Förderunterricht sowie ein geändertes Stundenausmaß in den im Lehrplan vorgesehenen Freigegenständen, unverbindlichen Übungen und Förderunterrichtsbereichen festgelegt werden.
Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen im Lehrplan nicht enthaltene Unterrichtsgegenstände geschaffen werden oder Unterrichtsgegenstände vorgesehen werden, für die dieser Lehrplan keinen Lehrstoff enthält, haben die schulautonomen Lehrplanbestimmungen auch die diesbezüglichen Regelungen zu enthalten. Sofern durch die schulautonomen Lehrplanbestimmungen ein höheres Stundenausmaß vorgesehen wird, als für den Fall des Nichtbestehens schulautonomer Lehrplanbestimmungen in diesem Lehrplan vorgeschrieben ist, sind durch die zusätzlichen Lehrplanbestimmungen zusätzliche Bildungs- und Lehraufgaben, Lehrstoffumschreibungen sowie didaktische Grundsätze vorzusehen.
Bei Schaffung zusätzlicher Unterrichtsgegenstände und bei Veränderung bestehender Unterrichtsgegenstände ist auf das fachliche Ausbildungsziel des Lehrplanes und die folgenden Richtlinien zu achten:
Richtlinien für die Bildungs- und Lehraufgabe:
Der/Die Studierende soll allgemeine oder fachliche Kompetenzen erwerben, die die in den anderen Pflichtgegenständen vermittelten Haltungen, Kenntnisse und Fertigkeiten unter Berücksichtigung regionaler Erfordernisse vertiefen oder ergänzen.
Richtlinien für den Lehrstoff:
Soweit sich der Lehrstoff auf Inhalte erstreckt, die nicht innerhalb der lehrplanmäßig vorgesehenen Unterrichtsgegenstände durch entsprechende Erhöhung des Stundenausmaßes abgedeckt werden können, sind folgende zusätzliche Fachgebiete vorgesehen:
Fachgebiet „Fremdsprache“:
Eine weitere lebende Fremdsprache mit einer zum Pflichtgegenstand „Englisch“ analogen Gestaltung des Lehrstoffes und der didaktischen Grundsätze (Lehrverpflichtungsgruppe I).
Fachgebiet „Persönlichkeitsbildung“:
Förderung der Persönlichkeitsentwicklung durch allgemeinbildende, musische oder berufsbezogene Unterrichtsangebote (hinsichtlich der Einstufung in die Lehrverpflichtungsgruppe siehe § 7 des Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetzes, BGBl. Nr. 244/1965, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 153/2020).
Fachgebiet „Wirtschaft und Technik“:
Unterrichtsangebote, die die wirtschaftliche Bildung in Bezug zur jeweiligen Fachrichtung vertiefen (Lehrverpflichtungsgruppe I für die Ausbildungsbereiche mit technisch-wirtschaftlichem Schwerpunkt; sonst Lehrverpflichtungsgruppe II).
Fachgebiet „Recht und Politische Bildung“:
Unterrichtsangebote, die die rechtlichen Pflichtgegenstände vor allem im Hinblick auf die selbständige Ausübung eines reglementierten Gewerbes bzw. die politische Bildung vertiefen (Lehrverpflichtungsgruppe III).
Fachgebiet „Umwelt:
Einführende Darstellungen zur Ergänzung der technisch-naturwissenschaftlichen Bildung in allgemein-naturwissenschaftlichen Bereichen (Lehrverpflichtungsgruppe III).
Fachgebiet „Projekt“:
Unterrichtsangebote, die eine gegenstandübergreifende Vertiefung innerhalb der Fachrichtung zu Ziel haben unter Einbeziehung von fachtheoretischen sowie fachpraktischen Elementen mit Laboratoriumscharakter bzw. Konstruktionsübungen (Lehrverpflichtungsgruppe I).
Fachgebiet „Allgemeine Fachtheorie“:
Einführung in technischen Disziplinen, die nicht den Schwerpunkt der Fachausbildung darstellen (Lehrverpflichtungsgruppe II).
Richtlinien für die didaktischen Grundsätze:
Die pädagogischen Möglichkeiten sollten so eingesetzt werden, dass insbesondere die Kooperationsfähigkeit, die gedankliche Mobilität sowie die Auseinandersetzung mit dem sozialen, ökonomischen und ökologischen Umfeld gefördert werden. Wo es das Sachgebiet zulässt, ist Projektunterricht – auch klassenübergreifend oder geblockt – zu empfehlen.
IId. Fernunterricht
Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann im Bereich der Pflichtgegenstände vorgesehen werden, dass die Ausbildung unter Einbeziehung von Formen des Fernunterrichtes erfolgt, wobei das Ausmaß des Fernunterrichtes entsprechend den regionalen Gegebenheiten und fachlichen Erfordernissen festzulegen ist. Die Ausbildung mit Fernunterricht ist in einer Sozial- und in einer Individualphase so durchzuführen, dass die für den Bildungsgang erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten erworben werden können und die Anzahl der Unterrichtseinheiten der Individualphase jene der Sozialphase nicht übertrifft. Die Individualphase hat grundsätzlich der selbständigen Erarbeitung und Vertiefung des Lehrstoffes anhand der während der Sozialphase vorgestellten Materialien und Unterlagen in Form des Selbststudiums zu dienen, wobei die Studierenden fachlich und andragogisch zu betreuen sind. In hiefür geeigneten Fällen kann die Individualphase auch zur Vorbereitung der Sozialphase dienen.
Zur Erreichung des allgemeinen Bildungszieles ist von der Vorbildung der Studierenden auszugehen und der Unterricht in praxisnaher Form nach den Erfordernissen der Fachrichtung zu gestalten.
Der Vertiefung und Festigung von wesentlichen Lehrstoffinhalten ist gegenüber einer überblicksmäßigen Darstellung der Vorzug zu geben. Zur Förderung der Motivation ist problemorientiert in neue Themenbereiche einzuführen. Das Herstellen von Querverbindungen innerhalb eines Unterrichtsgegenstandes sowie zwischen verschiedenen Unterrichtsgegenständen ist für die Festigung des Lehrstoffes sowie für die Entwicklung interdisziplinärer Fähigkeiten von Bedeutung.
Entscheidend für den Unterrichtserfolg ist, dass der Lehrstoff in einer übersichtlichen Form und der jeweiligen Altersstufe entsprechend dargestellt wird. In diesem Zusammenhang ist einem induktiven Lehrstoffaufbau gegenüber deduktiven Abhandlungen der Vorzug zu geben; besonderes Gewicht ist auf problemorientiertes und aufgabenzentriertes Arbeiten, auf Anschaulichkeit und konkrete Modellvorstellungen, auf Parallelführung von Theorie und fachpraktischer Ausbildung sowie auf neue Lerntechniken und gezielte Trainingsphasen zu legen. Einen wichtigen Beitrag zum Unterrichtserfolg bilden ferner die Auswahl geeigneter Unterrichtsmittel und Verständnishilfen.
Die im allgemeinen Bildungsziel geforderte Anpassung des Unterrichts an den aktuellen Stand der Technik verlangt, dass die Lehrer und Lehrerinnen ihre fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten stets weiterzuentwickeln haben. Dem Lehrplan kommt die Bedeutung eines richtungsweisenden Rahmens zu.
Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist die Zusammenarbeit der Lehrer und Lehrerinnen unerlässlich. Besonders empfehlenswert ist der Aufbau eines Beziehungsnetzes zwischen inhaltlich zusammenhängenden Unterrichtsgegenständen in Form von abgestimmten Lehrstoffverteilungsplänen.
Grundsätzlich haben alle Unterrichtsgegenstände ihren Beitrag zur sprachlichen Bildung zu leisten. Der Sprachunterricht ist mit den anderen Unterrichtsgegenständen verknüpft zu sehen. Er soll die sprachlichen Mittel sichern und erweitern, damit die Studierenden sich über Sachthemen, Beziehungen und über die Sprache angemessen verständigen können. Er hat die Aufgabe, die Kommunikations-, Handlungs- und Reflexionsfähigkeit sowie die ästhetische und mediale Kompetenz der Studierenden durch Lernen mit und über die Sprache in einer mehrsprachigen Gesellschaft zu fördern.
Die Bearbeitung von Unterrichtsprojekten in Gruppenformen erweist sich für die Vorbereitung auf die berufliche Situation als besonders nützlich und ist so anzulegen, dass sie zur Stärkung der kommunikativen Kompetenz der Studierenden beiträgt. Der Umgang mit Anregungen und der Kritik der Mitstudierenden bei der Problemlösung und die Selbstdiagnose sind für den Lernfortschritt und spätere berufliche Arbeitsformen wichtig.
Elemente eines „Blended Learning“ können helfen, eine Verbindung von Theorie- und Praxisphasen in der Unterrichtsorganisation vorzunehmen und den Unterricht als solchen, aber auch Hausübungen und Praktika zu ergänzen und damit auch bei externen Arbeitsformen mit den Lehrenden sowie den Mitstudierenden elektronisch Kontakt zu halten.
Unter „Blended Learning“ versteht man die Unterrichtsorganisation, die eine Integration von elektronisch aufbereiteten Lernmaterialien in die Ausbildung gestattet. Diese Unterstützung funktioniert über den Lernprozess befördernde Internettechnologien, Lernplattformen oder Online-Dienste.
Für die technische Ausbildung bieten sich Online-Dienste zum computergestützten „Engineering“ (CAE), von virtuellen oder Remote-Laboratorien oder vollständigen animierten Kursen zur technischen Grundausbildung in besonderer Weise an. Von den Möglichkeiten der weltweit für technische Berater und Beraterinnen zur Verfügung gestellten Online-Angebote von international agierenden Firmen sollte – wenn möglich auch in einer Fremdsprache – Gebrauch gemacht werden.
Exkursionen und Lehrausgänge, Vorträge von schulexternen Fachleuten und Praktika fördern die Einsicht in technische und betrieblich-organisatorische Zusammenhänge sowie in das soziale Umfeld der Arbeitswelt.
Das in der Stundentafel vorgesehene Stundenausmaß kann ganz oder teilweise in Form eines Blockunterrichts erfüllt werden, wobei eine Wochenstunde 20 Unterrichtseinheiten pro Semester entspricht. Außerdem können verschiedene Themenbereiche eines Unterrichtsgegenstandes durch verschiedene Lehrer und Lehrerinnen entsprechend ihrer Vorbildung und ihres Fachwissens unterrichtet werden, wobei eine enge Kooperation dieser Lehrer und Lehrerinnen im Hinblick auf eine gemeinsame Beurteilung der Leistung der Studierenden anzustreben ist.
Diese Grundsätze gelten als Leitlinie für den regulären Deutschunterricht sowie für den Freigegenstand „Zweitsprache Deutsch“.
Bei der Einschätzung der individuellen Lernfähigkeit von Studierenden mit einer anderen Muttersprache ist immer ein Missverhältnis zwischen vorhandenen Möglichkeiten und tatsächlicher Ausdrucksfähigkeit zu berücksichtigen.
Im Unterricht sind die rezeptiven Fertigkeiten (Hörverstehen und Leseverstehen) vor den entsprechenden produktiven Fertigkeiten (Sprechen und Schreiben) zu vermitteln, dh. das Hörverstehen vor dem Sprechen und das Leseverstehen vor dem Schreiben.
Der Hereinnahme von ungesteuertem Spracherwerb in den Unterricht und einer behutsamen Fehlerkorrektur kommt große Bedeutung zu.
a) Katholischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 571/2003 in der geltenden Fassung.
b) Evangelischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 395/2019 in der geltenden Fassung.
c) Altkatholischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 592/1986.
d) Islamischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 234/2011 in der geltenden Fassung.
e) Israelitischer Religionsunterricht
Die Bekanntmachung BGBl. Nr. 88/1985 in der jeweils geltenden Fassung ist sinngemäß anzuwenden.
f) Neuapostolischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 108/2016 in der geltenden Fassung.
g) Religionsunterricht der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage
Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 239/1988 in der geltenden Fassung.
h) Orientalisch-orthodoxer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 201/2004 in der geltenden Fassung.
i) Griechisch-orientalischer (orthodoxer) Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 114/2016 in der geltenden Fassung.
j) Buddhistischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 241/2008 in der geltenden Fassung.
k) Freikirchlicher Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 194/2014 in der geltenden Fassung.
l) Alevitischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 14/2014 in der geltenden Fassung.
Der Ethikunterricht ist den grundlegenden Menschen- und Freiheitsrechten verpflichtet. Er zielt auf begründetes Argumentieren und Reflektieren im Hinblick auf Fragen der Ethik und Moral ab.
Der Ethikunterricht soll Studierende zu selbstständiger Reflexion über gelingende Lebensgestaltung befähigen, ihnen Orientierungshilfen geben und sie zur fundierten Auseinandersetzung mit Grundfragen der eigenen Existenz und des Zusammenlebens anleiten.
In der Auseinandersetzung mit unterschiedlichen philosophischen, weltanschaulichen, kulturellen und religiösen Traditionen und Menschenbildern leistet der Ethikunterricht einen Beitrag zur Persönlichkeitsentwicklung. Hierbei sollen die Fähigkeit und die Bereitschaft der Studierenden gestärkt werden, die Würde des Menschen zu achten, Verantwortung für das eigene Leben und Handeln sowie das friedliche Zusammenleben zu übernehmen sowie eine Haltung von Toleranz und Offenheit zu praktizieren.
Der Ethikunterricht unterstützt die Studierenden in der Auseinandersetzung mit eigenen Erfahrungen und fördert autonomes und selbstreflektiertes Urteilen und Handeln. Er stärkt die Bereitschaft zu argumentativer Prüfung eigener Haltungen und moralischer (Vor-)Urteile.
Grundlagenwissenschaft des Ethikunterrichts ist die Philosophie.
Bezugswissenschaften sind alle Wissenschaften, die das menschliche Handeln erforschen, insbesondere Psychologie, Soziologie, Pädagogik, Anthropologie, Religionswissenschaft, Theologien verschiedener Religionsgemeinschaften, Geschichte, Politikwissenschaft, Rechtswissenschaft, Wirtschaftswissenschaften, Medienwissenschaft, Genderforschung, Informatik, Biologie, Chemie und Medizin. Die zentrale fachliche Grundlage des Unterrichtsgegenstandes Ethik ist die Praktische Philosophie.
Als Integrationswissenschaft vertieft die Ethik praktisch-philosophische Diskurse durch Erkenntnisse der einschlägigen Bezugswissenschaften und bindet die Ergebnisse an die Gegebenheiten der Lebenswelt zurück.
Die zentrale fachliche Grundlage des Unterrichtsgegenstandes Ethik ist die Praktische Philosophie.
Aus den im Lehrstoff abgebildeten Anwendungsbereichen (Themen) entwickelte, für die Lebensgestaltung relevante Problemfragen werden aus drei Perspektiven betrachtet, die einander ergänzen und durchdringen. Dabei wird die Verbindung zu den Bezugswissenschaften hergestellt.
Die Lebenswirklichkeit der Einzelnen – personale Perspektive:
Hier wird die Frage nach der Bedeutung des jeweiligen Themas für ein gutes und gelingendes Leben der Einzelnen gestellt. Dafür wird an die Alltagserfahrungen und existenziellen Grunderfahrungen der Studierenden angeknüpft.
Das Zusammenleben in der Gesellschaft – gesellschaftliche Perspektive:
Aus dieser Perspektive wird das jeweilige Thema im Hinblick auf das Zusammenleben in lokalen bis hin zu globalen Kontexten betrachtet. Dabei wird auf die verschiedenen kulturellen, sozialen, ökonomischen und religiösen Hintergründe und Erfahrungen der Studierenden Rücksicht genommen.
Wirkmächtige Leitvorstellungen und Ideen – ideengeschichtliche Perspektive:
Aus dieser Perspektive wird das jeweilige Thema im Hinblick auf das moralisch Gute und Gerechte im Lichte maßgeblicher ethischer Positionen und Begriffe sowie unter Bezugnahme auf kulturelle und religiöse Traditionen betrachtet und reflektiert.
Integration von Lebenswelt, Ethik und Bezugswissenschaften
Bei der Gestaltung des Ethikunterrichts ist an den Lebenserfahrungen der Studierenden anzuknüpfen. Diese sind durch relevante Erkenntnisse der Bezugswissenschaften unter Zuhilfenahme ethisch-philosophischer Theorien und Methoden problemorientiert zu diskutieren und zu vertiefen.
Diskursorientierung
Mögliche Lösungen moralischer oder lebensgestalterischer Probleme sind diskursiv zu erarbeiten bzw. vorgeschlagene Antworten kritisch zu untersuchen. Dazu sind mannigfaltige (interaktive) Methoden und Gesprächs- und Diskussionsformate einzusetzen.
Diversitätsgebot
Auf die Vielfalt unterschiedlicher Weltanschauungen und Menschenbilder ist Rücksicht zu nehmen. Die Auseinandersetzung mit den verschiedenen Positionen ist ergebnisoffen und respektvoll zu gestalten. Der Unterricht ist so zu strukturieren, dass mehrere wohlbegründete, voneinander abweichende Positionierungen möglich sind.
Fachdidaktische Aufbereitung
Zur Gestaltung fachspezifischer Lerngelegenheiten sind von den Lehrerinnen und Lehrern Kompetenzbeschreibungen, Anwendungsbereiche und zentrale fachliche Konzepte zu verknüpfen.
Jedes Unterrichtsthema soll unter Berücksichtigung der drei Perspektiven des zentralen fachlichen Konzepts altersgerecht behandelt werden. Personale, gesellschaftliche und ideengeschichtliche Perspektive sind je nach Lerngruppe und Unterrichtsintention unterschiedlich zu gewichten, wobei eine im Vordergrund stehen kann.
Es können Exkursionen zu außerschulischen Lernorten durchgeführt und Gespräche, Begegnungen und Workshops mit Expertinnen und Experten ermöglicht werden.
Das Kompetenzmodell gliedert sich in fünf Kompetenzbereiche, die für alle Schulstufen gelten. Die beschriebenen Kompetenzen sind in allen Schulstufen zu entwickeln. Ihr Ausprägungsgrad soll mit aufsteigender Schulstufe komplexer und differenzierter werden.
Wahrnehmen und Perspektiven einnehmen
Die Studierenden können
– Situationen und Probleme der individuellen, sozialen und ökologischen Lebenswelt wahrnehmen, beschreiben und deuten und
– sich mit Denkweisen, Wertvorstellungen und Lebenswelten anderer auseinandersetzen sowie die eigene Position einordnen.
Analysieren und Reflektieren
Die Studierenden können
– ethisch-relevante Texte mit Hilfe fachspezifischer Terminologie und Methoden erschließen und verfassen und
– Wissen und Erfahrungen aus unterschiedlichen Fachgebieten und Lebensbereichen aufeinander beziehen und im Lichte ethischer Positionen reflektieren.
Argumentieren und Urteilen
Die Studierenden können
– moralische und ethische Grundkonzepte darstellen, ihre historischen, sozioökonomischen und kulturellen Zusammenhänge verstehen und
– Argumente kritisch prüfen sowie eigenständige und begründete ethische Urteile fällen.
Interagieren und Sich-Mitteilen
Die Studierenden können
– eigene Gedankengänge und die anderer sachgemäß und sprachlich sensibel darstellen und
– Auseinandersetzungen auf argumentativer Grundlage konsens- und dissensfähig führen und mit Meinungsverschiedenheiten und Konflikten gewaltfrei umgehen.
Handlungsoptionen entwickeln
Die Studierenden können
– durch Handlungsentwürfe zu moralischen Problemen verantwortungsbewusst und ethisch reflektiert Stellung beziehen und
– die erworbenen Kompetenzen zu eigenen Lebensentwürfen in Beziehung setzen.
Bei der Behandlung der Anwendungsbereiche ist die Umsetzung in den jeweils möglichen beruflichen Handlungsfeldern zu berücksichtigen.
Diskursethik, ethischer Relativismus, Verantwortungs- und Gesinnungsethik
Naturrecht und Positives Recht, Strafrecht und Rechtsordnung, Recht auf Widerstand, Zivilcourage
Atheismus, Agnostizismus, kritische Religiosität; Esoterik und neue religiöse Bewegungen; Spiritualität
Verantwortung der Wissenschaften, Technikfolgenabschätzung und -bewertung, Trans- und Posthumanismus
Fähigkeitenansatz – gutes Leben, feministische Ethik
Ursachen von Krieg und Terrorismus, Theorien des gerechten Krieges, Friedenssicherung, Völkerrecht
Vertiefung: Festigung und Vertiefung eines schultypenrelevanten Anwendungsbereiches
erlebnisorientierte Dimension, ergebnisorientierte Verpflichtung, Doping, Fairness, Events und Mediatisierung
säkulare Gesellschaft, humanistische Lebensgestaltung
Vertiefung: Festigung und Vertiefung eines schultypenrelevanten Anwendungsbereiches.
Die Studierenden sollen
- die Standardsprache schriftlich und mündlich beherrschen können;
- Informationsmittel zur Aussprache, Rechtschreibung, Grammatik und zum Ausdruck im Deutschen handhaben sowie allgemeine fachspezifische und kulturelle Informationen gezielt beschaffen und erschließen können;
- Grundkenntnisse der Kommunikation, Rhetorik und Präsentation erwerben und Sachverhalte zielorientiert dokumentieren und präsentieren können;
- mündliche und schriftliche Kommunikationssituationen in persönlichen und in beruflichen Bereichen erfassen und bewältigen können;
- verschiedene Lern- und Arbeitsmethoden anwenden können;
- mit Texten aus der Berufspraxis umgehen können;
- Probleme und Aufgaben des menschlichen Lebens erkennen, analysieren und zu ihnen Stellung beziehen können;
- Medien und ihre Funktionen in der Gesellschaft verstehen und aus dem Medienangebot kritisch auswählen können;
- Zusammenhänge von Literatur und einzelnen Lebensbereichen aufzeigen können.
Sprachrichtigkeit:
Praxisorientiertes Anwenden von Grammatik, Rechtschreibung und Zeichensetzung, Schreibung und Bedeutung fachsprachlicher Ausdrücke und häufig verwendeter Fremdwörter.
Mündliche und schriftliche Kommunikation:
Darstellen von erlebten, gehörten, gesehenen und gelesenen Sachverhalten (Beschreiben, Berichten, Anleiten und Referieren - auch berufsspezifische Themenbereiche).
Lern- und Arbeitstechniken:
Benützen von Bibliotheken und elektronischen Medien, Lese- und Lerntechniken.
Kultur - Gesellschaft - Medien:
Themenkreise in verschiedenen Darstellungsformen erarbeiten.
Praxisnahe Textformen (z. B. Bewerbungsunterlagen).
Sprachrichtigkeit:
Praxisorientiertes Anwenden von Grammatik, Rechtschreibung und Zeichensetzung, Schreibung und Bedeutung fachsprachlicher Ausdrücke und häufig verwendeter Fremdwörter.
Mündliche und schriftliche Kommunikation:
Formulieren und Präsentieren verschiedener Themenbereiche, auch berufsspezifischer Art; Strukturieren und Visualisieren von Sachverhalten; praxisnahe Textformen (Exzerpt, Kurzfassung), Erörtern und Argumentieren.
Lern- und Arbeitstechniken:
Brainstorming, Mind Mapping, Clustering ua.
Kultur - Gesellschaft - Medien:
Zugang zu unterschiedlichen Bereichen der Kultur, Auseinandersetzen mit Texten (Sach- und literarische Texte) zu verschiedenen Themenbereichen; Funktionen und Arten von Medien.
Sprachrichtigkeit:
Praxisorientiertes Anwenden von Grammatik, Rechtschreibung und Zeichensetzung; Festigen, Vertiefen und Erweitern.
Mündliche und schriftliche Kommunikation:
Auseinandersetzung mit kulturellen Strömungen und interkulturelles Lernen; Impulstexte, ausgehend von den jeweiligen Lebensbereichen und Interessensgebieten; Präsentationstechniken.
Kultur - Gesellschaft - Medien:
Gestaltungs- und Manipulationsmöglichkeiten von Medien (Werbung ua.); Sachtexte und literarische Texte zu wesentlichen gesellschaftlichen Themen; Bewusstmachen sozialer Kompetenzen.
Sprachrichtigkeit:
Spezifische Schulung des sprachlichen Ausdrucks und der sprachlichen Richtigkeit in Hinblick auf die Berufspraxis.
Mündliche und schriftliche Kommunikation:
Problemorientiertes Erörtern; schriftliche Bewerbung; Lebenslauf; berufsorientierte Anwendung von Präsentationstechniken; Vorstellungsgespräch.
Kultur - Gesellschaft - Medien:
Relevante Texte zu komplexeren gesellschaftlichen Themen.
Ein oder zwei Schularbeiten je Semester, bei Bedarf auch zweistündig (Verwendung von Wörterbüchern ist zu ermöglichen).
Die Studierenden sollen
- für Berufe ihres Fachgebiets auch unter Einsatz technischer Kommunikations- und Informationsmittel jene Sprachkompetenz entwickeln, die zur Bewältigung einfacher Berufs- und Alltagssituationen benötigt wird;
- Englisch als gemeinschaftliches Verständigungs- und Informationsinstrument einsetzen können, wobei Verständlichkeit über sprachliche Richtigkeit zu stellen ist;
- hinsichtlich ihrer sprachlichen Fertigkeiten folgende Ziele auf dem Niveau des „Independent User B1“ des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen entsprechend der Empfehlung des Ministerkomitees des Europarates an die Mitgliedstaaten Nr. R (98) vom 17. März 1998 zum Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen erreichen:
- Hörverstehen: standardsprachliche Äußerungen in Alltagssituationen verstehen können; im jeweiligen Berufsumfeld technische Informationen, wie z. B. Anweisungen, verstehen und darauf reagieren können;
- Sprechen: in Alltagssituationen und beruflich relevanten Situationen an Gesprächen mit einfachen, vertrauten Themen teilnehmen; zusammenfassend erzählen, beschreiben, berichten, Anweisungen geben sowie Meinung und Gefühle ausdrücken können;
- Lesen und Leseverständnis: einfache und kurze Texte aus dem allgemeinen gesellschaftlichen Umfeld sowie einfachere fachspezifische Texte aus dem beruflichen Tätigkeitsbereich, wie z. B. Bedienungsanleitungen und Prozessbeschreibungen, auch unter Zuhilfenahme von Wörterbüchern lesen und verstehen können;
- Schreiben: einfache zusammenhängende Texte, in denen Informationen zu Dingen und Ereignissen aus dem privaten und beruflichen Umfeld gegeben und angefordert werden, verfassen können.
Kompetenzmodul 1 und 2:
Allgemeine und technische Kommunikationsthemen:
Themen aus dem privaten und beruflichen Umfeld; Alltagskommunikation; Erarbeitung der grundlegenden sprachlichen Strukturen. Integration bisheriger Kommunikationserfahrungen; Themen, die dem Wissen, Können und Interesse der Studierenden entsprechen.
Wortschatz und sprachliche Strukturen:
Aufbauende Wiederholung der erforderlichen Grundgrammatik; Erweiterung eines relevanten Wortschatzes, bevorzugt in kontextualer und situativer Form.
Kompetenzmodul 3 und 4:
Allgemeine und technische Kommunikationsthemen:
Erweiterte allgemeine Sachverhalte; technische Anwendungen aus den fachtheoretischen und fachpraktischen Unterrichtsgegenständen.
Wortschatz und sprachliche Strukturen:
Wiederholung und Festigung der bisher erarbeiteten Sprachstrukturen und des erworbenen Wortschatzes. Erweiterung und Vertiefung des erforderlichen Wortschatzes und der benötigten Sprachstrukturen.
Kompetenzmodul 5 und 6:
Allgemeine und technische Kommunikationsthemen:
Schwerpunktmäßige Vertiefung; Erarbeitung und Präsentation ausgewählter allgemeiner und technischer Themenbereiche, wie z. B. Prozess-, Produkt- und Funktionsbeschreibungen, Bedienungsanleitungen; Grundlagen des Schriftverkehrs wie z. B. Anfrage, Angebot, Beschwerde.
Wortschatz und sprachliche Strukturen:
Schwerpunktmäßige Wiederholung und Erweiterung der bisher erarbeiteten Sprachstrukturen und des erworbenen Wortschatzes.
Kompetenzmodul 7:
Allgemeine und technische Kommunikationsthemen:
Intensivierung der Erarbeitung und Präsentation ausgewählter allgemeiner und technischer Themenbereiche; Stellenbewerbung und einfache Vorstellungsgespräche.
Wortschatz und sprachliche Strukturen:
Festigung der Sprachstrukturen und Erweiterung des Wortschatzes.
Ein bis zwei Schularbeiten je Semester, bei Bedarf auch zweistündig (Verwendung von Wörterbüchern ist zu ermöglichen).
Die Studierenden sollen
- grundlegende wirtschaftliche Zusammenhänge erkennen und kritisch beurteilen können;
- über im Alltag und im Beruf benötigtes historisches Wissen unter besonderer Berücksichtigung der österreichischen Geschichte so verfügen können, dass sie es für ihr politisches und soziales Handeln nutzen können;
- Informationen, die für das Verständnis der gegenwärtigen Weltlage und der Wechselbeziehungen zwischen Politik, Wirtschaft und Kultur erforderlich sind, beschaffen und auswerten können;
- aktuelle politische, soziale und wirtschaftliche Themen analysieren und kritisch beurteilen können;
- den österreichischen Staatsaufbau, die Funktionsweise von Gesetzgebung, Verwaltung und Gerichtsbarkeit unter Berücksichtigung der Institutionen der Europäischen Union kennen.
Kompetenzmodul 7:
Magisches Vieleck:
Wirtschaftswachstum, Konjunktur, Geldwert, Beschäftigung. Verteilung, Außenhandel.
Marktformen und Wirtschaftssysteme.
Demographische Prozesse. Sektoraler Wandel, Strukturveränderungen anhand regionaler Fallbeispiele.
Das 20. Jahrhundert vor 1945:
Wirtschaftliche, soziale und politische Grundlagen, Krisen der demokratischen Systeme sowie totalitäre Ideologien und Systeme mit Schwerpunkt Österreich und NS-Zeit.
Die Zeit nach 1945:
Die 2. Republik; Internationale Blockbildungen und deren Veränderungen.
Politisches System Österreichs:
Das politische System Österreichs und seine Aufgabe, Grundprinzipien der Bundesverfassung, Grundzüge der Gesetzgebung, Verwaltung und Gerichtsbarkeit.
Europa und internationale Politik:
Struktur, Funktionsweise und Aufgaben der EU; aktuelle Entwicklungen und Kontroversen.
Die Studierenden sollen
- die für die Berufspraxis notwendigen numerischen, algebraischen und geometrischen Verfahren kennen und anwenden können;
- die für die Berufspraxis erforderliche Rechensicherheit erwerben und moderne Rechenhilfen praxisgerecht einsetzen können;
- Sachverhalte aus dem Fachgebiet mathematisch darstellen, durch Anwendung geeigneter Methoden Ergebnisse gewinnen und interpretieren können.
Kompetenzmodul 1 und 2:
Rechnen mit Zahlen und Termen:
Grundrechenoperationen; Umformung von Termen, Verhältnisse und Proportionen; direkte und indirekte Proportionalität; Prozentrechnung; Potenzen und Wurzeln, Überschlagsrechnung. Lineare Gleichungen. Textaufgaben aus dem Fachgebiet.
Geometrie:
Winkelmessung. Flächeninhalt und Umfang ebener Figuren. Satz des Pythagoras; Ähnlichkeit. Trigonometrie des rechtwinkeligen Dreiecks.
Kompetenzmodul 3 und 4:
Funktionen und Gleichungen:
Begriff und Darstellung, Koordinatensysteme. Lineare Funktionen; Interpolation. Quadratische Funktionen und Gleichungen; komplexe Zahlen. Lineare Gleichungssysteme mit zwei Variablen. Kreisfunktionen; Exponential- und Logarithmusfunktion.
Geometrie:
Trigonometrie des allgemeinen Dreiecks. Vektoren. Volumen- und Oberflächenberechnung.
Kompetenzmodul 5:
Ausgewählte Kapitel:
Für den Fachbereich relevante Themenbereiche aus der Analysis und der Statistik.
In allen Modulen:
Anwendungen aus dem Fachgebiet. Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechenhilfsmittel.
In jeder Schulstufe zwei bis vier Schularbeiten, bei Bedarf auch mehrstündig.
Die Studierenden sollen
- die für die Berufspraxis bedeutsamen physikalischen, chemischen und biologischen Grundlagen kennen;
- weiterführende Literatur mit Verständnis lesen und zu aktuellen naturwissenschaftlichen Themen Stellung nehmen können.
Kompetenzmodul 3 und 4:
Angewandte Physik:
Grundgrößen und Einheiten, internationales Einheitensystem; Grundlagen der Mechanik, Elektrizitätslehre, Optik und Wärmelehre; ausgewählte Kapitel der Atom- und Kernphysik.
Angewandte Chemie:
Aufbau der Materie; chemische Bindungen; Reaktionen, Reaktionstypen; anorganische und organische Grundstoffe.
Biologie:
Ökologie (abiotische und biotische Faktoren, Ökosysteme, Stoffkreisläufe, Ökobilanzen, Umweltschutz); Bio- und Lebensmitteltechnologie.
Anwendungen und Fallbeispiele im Umfeld des Fachgebietes.
Die Studierenden sollen
- den Aufbau, die Wirkungsweise und die Einsatzmöglichkeiten elektronischer Informationsverarbeitungsanlagen kennen;
- Standardsoftware zur Lösung von Aufgaben des Fachgebietes auswählen und anwenden können;
- Informationen auf elektronischem Wege beschaffen und weitergeben können.
Kompetenzmodul 3 und 4:
Grundlagen der Informationsverarbeitung:
Aufbau, Organisation und Betriebssysteme von Einzelarbeitsplatzanlagen, Grundzüge des Programmierens.
Arbeiten mit Softwarewerkzeugen:
Textverarbeitung, Tabellenkalkulation, Projektplanungssoftware, Präsentationssysteme.
Einführung in die Programmierung, Netzwerke, Internet, Mailsystem, Anwendungen und Fallbeispiele aus dem Fachbereich.
Die Studierenden sollen
- die Voraussetzungen und Folgen von wesentlichen Rechtsgeschäften kennen;
- die wesentlichen Rechtsvorschriften für die unternehmerische Tätigkeit und die Unternehmensgründung kennen;
- die wesentlichen steuerrechtlichen Vorschriften für Arbeitgeber und Arbeitnehmer kennen;
- wissen, wie betriebliche Leistungen an Kundenbedürfnisse angepasst werden können;
- wissen, welche Informationen dem betrieblichen Rechnungswesen entnommen werden können.
Kompetenzmodul 5 und 6:
Bürgerliches Recht:
Grundzüge des Personen-, Sachen- und Schuldrechts, Grundzüge des Konsumentenschutzgesetzes.
Unternehmensrecht:
Unternehmer, Firma, Firmenbuch, Stellvertreter, Rechtsformen, Grundzüge der Gewerbeordnung.
Grundzüge des Marketings:
Marktforschung, absatzpolitische Instrumente.
Betriebliches Rechnungswesen:
Zweck, gesetzliche Grundlagen, System der doppelten Buchführung, Inventur, Aufbau einer Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung, Konten, Verbuchung einfacher Geschäftsfälle.
Grundzüge des Steuerrechts:
Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer.
Arbeits- und Sozialrecht:
Interessensvertretungen, Einteilung der Arbeitnehmer, Zustandekommen eines Arbeitsvertrages, Rechte- und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis, Beendigung des Arbeitsverhältnisses; Arbeitnehmerschutz; Grundzüge der Sozialversicherung.
Die Studierenden sollen
- Organisation und Strukturen gewerblicher und industrieller Betriebe kennen;
- Kalkulationen und Wirtschaftlichkeitsberechnungen durchführen können;
- moderne Methoden des Personalmanagements kennen;
- Methoden des Projektmanagements kennen.
Kompetenzmodul 6:
Grundbegriffe der Betriebswirtschaft:
Unternehmensziele, Unternehmensfunktionen, Kennzahlen.
Grundlagen der Kostenrechnung:
Voll- und Teilkostenrechnung, Zuschlagskalkulation, Deckungsbeitragsrechnung, unternehmerische Entscheidungen auf Grundlage der Kostenrechnung.
Grundlagen des Projektmanagements:
Projektplanung, Projektorganisation, Projektsteuerung;
Kompetenzmodul 7:
Betriebliche Leistungsbereiche:
Aufbauorganisation und Ablauforganisation; Grundlagen der Materialwirtschaft, Arbeitsvorbereitung, Produktionsplanung und -steuerung (auch mit Software - Unterstützung); Qualitätsmanagement.
Finanzierung und Investition:
Finanzierungsarten, statische Investitionsrechnung.
Mitarbeiterführung bzw. Mitarbeiterinnenführung.
Die Studierenden sollen
- alters- und situationsgemäßes Hörverstehen und einen entsprechenden Wortschatz entwickeln;
- Aussprache und grammatikalische Strukturen für erfolgreiche Kommunikationsstrategien entwickeln;
- zunehmend komplexe Texte verstehen und situationsadäquate Lesetechniken anwenden können;
- differenzierte, kohärente und normgerechte Ausdrucksweise im Mündlichen wie im Schriftlichen beherrschen;
- sensibilisiert werden, unterschiedliche Sprachebenen situationsgerecht anzuwenden;
- sich soziokultureller Unterschiede bewusstwerden;
- verschiedene Lerntechniken erwerben und sich Methoden des selbstständigen Arbeitens und selbsttätigen und selbstgesteuerten Lernens aneignen.
Kompetenzmodul 1 und 2:
Mündliche Kommunikation und Hörverständnis:
Alltagssituationen innerhalb und außerhalb der Schule, Freizeit- und Sozialverhalten, Berufsbilder, Lebensvorstellungen, landeskundliche Aspekte im Vergleich, Kurzvorträge, Einsatz von Medien.
Textproduktion und -rezeption:
Einfache sprachliche Produktion mit unmittelbarem Verwendungszweck im Unterrichtsgeschehen, phantasiefördernde Arbeitsformen (Projekte), sinnerfassendes Lesen, Lesetechniken.
Sprachnormen:
Festigung und Ausbau der erforderlichen Rechtschreibung und Grammatik.
Die Studierenden sollen in Verbindung mit dem Pflichtgegenstand „Englisch“
- das Niveau des „Independent User B1“ des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen entsprechend der Empfehlung des Ministerkomitees des Europarates an die Mitgliedstaaten Nr. R (98) 6 vom 17. März 1998 zum Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen – GER erreichen (siehe Bildungs- und Lehraufgabe des Pflichtgegenstandes „Englisch“);
- vertraute allgemeine und beruflich relevante Kommunikationssituationen in Wort und Schrift in der Fremdsprache bewältigen können.
Kompetenzmodul 3 und 4:
Allgemeine und technische Kommunikationsthemen:
Schwerpunktmäßige Vertiefung und Erweiterung der im Regelunterricht erarbeiteten Themenkreise und Sachverhalte; Erarbeitung zusätzlicher allgemeiner und technischer Themenbereiche; Stärkung der schriftlichen und mündlichen Kommunikationskompetenz.
Wortschatz und sprachliche Strukturen:
Vertiefende Wiederholung und Erweiterung der bislang erarbeiteten Sprachstrukturen; vertiefende Wiederholung und Erweiterung des dazu erforderlichen Wortschatzes unter Einbeziehung verschiedener Hilfsmittel des Spracherwerbs (Wörterbücher, Lexika, Internet).
Kompetenzmodul 5 und 6:
Allgemeine und technische Kommunikationsthemen:
Den Regelunterricht unterstützende, vertiefende und erweiternde Erarbeitung und Präsentation ausgewählter allgemeiner und technischer Themenbereiche, auch unter erweitertem Einsatz von Hilfsmitteln des Spracherwerbs (Wörterbücher, Lexika, Internet); Stärkung der schriftlichen und mündlichen Kommunikationskompetenz unter Einbeziehung internationaler Aspekte.
Wortschatz und sprachliche Strukturen:
Vertiefende Festigung der Sprachstrukturen; vertiefende Festigung und Erweiterung des Wortschatzes.
Die Studierenden sollen
- aus Rissen den Aufbau eines Objektes ablesen, konstruktiv verwerten und räumliche Gegebenheiten in Handskizzen darstellen können;
- Objekte in 3D darstellen können.
Kompetenzmodul 3 und 4:
Räumliches Koordinatensystem.
Abbildungsmethoden (Projektionsarten).
Hauptrisse einfacher geometrischer und technischer Körper sowie Axonometrie zur Erfassung der Gestalt eines Objektes aus gegebenen Rissen.
Konstruieren in zugeordneten Normalrissen:
Strecke und Gerade, ebene Figur und Ebene in Hauptlage, projizierender und allgemeiner Lage; Länge einer Strecke, Größe und Gestalt einer ebenen Figur; projizierend machen einer Geraden und einer Ebene; orthogonale Lage von Geraden und Ebenen; Schnitte ebenflächig begrenzter Objekte; Kreis in Hauptlage, projizierender und allgemeiner Lage.
Die Studierenden sollen
- Methoden zur Planung und Organisation von Projekten kennen und anwenden können;
- Notwendigkeit und Vorteile projektorientierten Arbeitens erkennen;
- in der Lage sein, Projektaufgaben und -abläufe zu strukturieren;
- bei der Problemlösung in Gruppenarbeit das Gruppenziel unterstützen, die geeignete Rolle erkennen und übertragene Aufgaben erfüllen können.
Kompetenzmodul 5 und 6:
Methoden des Projektmanagements:
Methoden zur Findung, Festlegung und Bewertung von Zielen; Projektorganisation (Teambildung, Funktionen, Verantwortungen); Steuerung und Kontrolle; Kommunikation und Dokumentation (Projektberichte, Präsentationen).
Projektmanagement – Instrumente:
Projektstrukturplan; Projektablaufplan, Termin- und Kostenplan.
Teamarbeit:
Kommunikation im Team, Gesprächs- und Verhandlungsführung; Gruppendynamik; Strategien zur Konfliktlösung.
Die Studierenden sollen
- die Aspekte der Gesamtführungsaufgabe, welche die Qualitätspolitik festlegt, kennen und bei der Erfüllung dieser Aufgabe mitwirken können;
- die dazu notwendigen Qualitätssicherungssysteme kennen und sie in die betriebliche Praxis umsetzen und deren Einhaltung überprüfen können;
- im Qualitätsmanagement, insbesondere bei der Qualitätsplanung, der Qualitätsbewertung und der Einführung und Überwachung qualitätssichernder Maßnahmen, mitwirken können.
Kompetenzmodul 5 und 6:
Anwendung der Statistik:
Verteilungen, Auswerteverfahren in der Qualitätssicherung und im Qualitätsmanagement.
Qualitätssicherung und -management:
Einschlägige Gesetze, Verordnungen, Normen und Vorschriften. Qualitätssicherungssysteme, Qualitätsmanagementmaßnahmen.
Auswirkungen auf innerbetriebliche und zwischenbetriebliche Strukturen; QM-Handbuch, Audit, Zertifizierung; Abläufe und Kosten; Total Qualitätsmanagementstrategien (TQM-Strategien); aktuelle Qualitätsmanagemententwicklungen.
Die Studierenden können
- Hardware-Komponenten und deren Funktionen benennen und erklären;
- Daten verwalten, Software installieren und deinstallieren;
- Daten eingeben, bearbeiten, formatieren, drucken sowie Dokumente (einschließlich Seriendokumente) erstellen und bearbeiten.
- das Internet nutzen, im Web publizieren und über das Netz kommunizieren.
Kompetenzmodul 1 und 2:
Hardwarekomponenten (Motherboard und BIOS, Prozessoren, Arbeitsspeicher, Festplatten und andere Speichermedien; Hardware für Internetzugang).
Textverarbeitung und Präsentationen (Erstellen und Bearbeiten von Dokumenten mit Textverarbeitungsprogrammen; Erstellen von Präsentationen mit einschlägiger Software).
Kommunikation im Web (LAN, WAN; Suchmaschinen; Webmail, Mailclient; E-Mail, einfache Bildbearbeitung, Kommunikationsdienste und –plattformen).
Die Studierenden können
- Darstellungen zu den Inhalten der theoretischen Gegenstände GMB und ETE anfertigen;
- Skizzen mit Bemaßungen erstellen.
Kompetenzmodul 3 und 4:
Verwendung und Pflege der Zeichengeräte. Aufbau und Normen der technischen Zeichnung, Normschrift, Linienarten. Freihandskizzen, Situationsskizzen und Modellaufnahmen als Grundlage für technische Zeichnungen.
Darstellung einfacher ebenflächiger Körper in den zugeordneten Normalrissen. Räumliche Darstellung von Werkstücken. Normgerechte Bemaßung. Maßstäbliches Zeichnen (Vergrößern, Verkleinern, Detail). Erstellung von Stücklisten. Computerunterstütztes Zeichnen. Darstellen von technischen Zeichnungen aus dem Fachbereich unter Anwendung der elektrischen Schaltsymbole.
Erweiterungsbereich:
Toleranzen und Passungen in der technischen Zeichnung. Oberflächenbezeichnungen. Einsatz von Toleranz- und Werkstofftabellen.
Die Studierenden sollen
- fehlende Kenntnisse und Fertigkeiten nachlernen, um dem Unterricht wieder gewinnbringend folgen zu können;
- Mängel in der bisherigen Lern– und Arbeitsorganisation erkennen und beseitigen können.
Vermittlung, Wiederholung und Festigung des vorauszusetzenden oder des im Lehrplan vorgesehenen Lehrstoffs des jeweiligen Pflichtgegenstandes.
Förderunterricht stellt insbesondere eine Maßnahme im Sinne des § 19 Abs. 4 des Schulunterrichtsgesetzes („Frühwarnsystem“) dar, welche der Zielsetzung folgt, Studierende vor Schulversagen zu bewahren. Darüber hinaus stellt der Förderunterricht für Studierende, die beim Eintritt in die Schule oder in der Anfangsphase eines Pflichtgegenstandes Lernschwierigkeiten haben, ein zusätzliches Lernangebot dar. Der Förderunterricht darf nicht zur Ausweitung, Ergänzung oder Vertiefung des Unterrichts in dem betreffenden Pflichtgegenstand verwendet werden.
(Gesamtsemesterwochenstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Module)
| Semesterwochenstunden | Lehrver- | |||||||||
| Pflichtgegenstände | Semester | pflich- | ||||||||
| tungs- | ||||||||||
| 1. | 2. | 3. | 4. | 5. | 6. | 7. | Summe | gruppe | ||
| A. | Allgemeinbildende Pflichtgegenstände | |||||||||
| 1. | Religion/Ethik 2 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | - | 6 | (III)/III |
| 2. | Deutsch | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 1 | 1 | 12 | (I) |
| 3. | Englisch | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 1 | 1 | 12 | (I) |
| 4. | Wirtschaftsgeografie und politische Bildung | - | - | - | - | - | - | 2 | 2 | III |
| 5. | Angewandte Mathematik | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | - | - | 10 | (I) |
| 6. | Naturwissenschaften | - | - | 2 | 2 | - | - | - | 4 | II |
| 7. | Angewandte Informatik | - | - | 2 | 2 | - | - | - | 4 | I |
| 8. | Wirtschaft und Recht | - | - | - | - | 2 | 2 | - | 4 | III |
| 9. | Betriebstechnik | - | - | - | - | - | 2 | 2 | 4 | I |
| B. | Fachtheorie und Fachpraxis | |||||||||
| 10. | Grundlagen des Maschinenbaues | 2 | 2 | 3 | 2 | - | - | - | 9 | I |
| 11. | Mechatronik | - | - | - | - | 5 | 5 | 5 | 15 | I |
| 12. | Elektrotechnik und Elektronik | 2 | 2 | 2 | 3 | - | - | - | 9 | I |
| 13. | Werkstättenlaboratorium | - | - | - | - | 2 | 3 | 3 | 8 | III |
| 14. | Konstruktionsübungen | - | - | - | 2 | 2 | 2 | 2 | 8 | I |
| 15. | Werkstätte und Produktionstechnik | 10 | 10 | 5 | 5 | 5 | 4 | 4 | 43 | IV |
| Gesamtsemesterwochenstundenzahl | 21 | 21 | 21 | 23 | 23 | 21 | 20 | 150 | ||
| Semesterwochenstunden | Lehrver- | |||||||||
| Freigegenstände, Förderunterricht | Semester | pflich- | ||||||||
| tungs- | ||||||||||
| 1. | 2. | 3. | 4. | 5. | 6. | 7. | Summe | gruppe | ||
| C. | Freigegenstände | |||||||||
| Zweitsprache Deutsch | 1 | 1 | - | - | - | - | - | 2 | I | |
| Englisch | - | - | 1 | 1 | 1 | 1 | - | 4 | (I) | |
| Darstellende Geometrie | - | - | 1 | 1 | - | - | - | 2 | (I) | |
| Projektmanagement | - | - | - | - | 1 | 1 | - | 2 | II | |
| Qualitätsmanagement | - | - | - | - | 1 | 1 | - | 2 | I | |
| Angewandte Informatik | 2 | 2 | - | - | - | - | - | 4 | I | |
| Technisches Fachzeichnen | - | - | 1 | 1 | - | - | - | 2 | III | |
| D. | Förderunterricht 3 | |||||||||
| Deutsch, Englisch | ||||||||||
| Angewandte Mathematik | ||||||||||
| Fachtheoretische Pflichtgegenstände | ||||||||||
___________________________
1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel im Rahmen des Abschnittes III abgewichen werden.
2 Pflichtgegenstand der Studierenden, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen. Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes Ethik ist nicht veränderbar.
3 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 8 Unterrichtseinheiten pro Semester; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.
Siehe Anlage 2.
Die Absolventen und Absolventinnen der Fachschule für Berufstätige für Mechatronik können einschlägige berufliche Tätigkeiten in der Fertigung, der Montage, der Installation und der Inbetriebnahme, im Geräteservice und im Kundendienst sowie in der Wartung von mechatronischen Anlagen ausführen und im Maschinen-, Geräte- und Anlagenbau, in der Elektronikfertigung, in der Fahrzeug- und Luftfahrtindustrie, in der Büro- und EDV-Technik, in der Haustechnik sowie in der Medizingerätetechnik eingesetzt werden. Sie besitzen im Besonderen
- ein hohes Maß an Anwendungssicherheit in den genannten Tätigkeitsbereichen, die sie durch praktische Arbeiten in Werkstätten und Laboratorien, in Konstruktionsübungen sowie durch praxisbezogene Projektarbeiten erworben haben,
- ein ausreichendes Verständnis und ausreichende Kenntnisse über mechatronische Systeme sowie über Fertigungs- und Produktionsprozesse und die dabei verwendeten Werkstoffe, Maschinen und Anlagen, die sie in einem die fachpraktische Ausbildung begleitenden Theorieunterricht in den Unterrichtsgegenständen Grundlagen des Maschinenbaus, Mechatronik sowie Elektrotechnik und Elektronik erworben haben,
- eine angemessene sprachliche, mathematische, naturwissenschaftliche und informationstechnische Bildung, die in den Unterrichtsgegenständen Deutsch, Englisch, Angewandte Mathematik, Naturwissenschaften und Angewandte Informatik erworben wurden und die eine gute Grundlage zur Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung bildet, sowie
- eine betriebswirtschaftlich-rechtliche Grundbildung, die in den Unterrichtsgegenständen Wirtschaft und Recht, Betriebstechnik und Wirtschaftsgeografie und Politische Bildung vermittelt wird und die u.a. die Inhalte der Unternehmerprüfung abdeckt.
Zentrale fachbezogene Lernergebnisse:
Die Absolventinnen und Absolventen der Fachschule für Berufstätige für Mechatronik können
- Werkstoffe der Elektrotechnik manuell und maschinell bearbeiten sowie Werkstücke auf dafür geeigneten Maschinen und Fertigungseinrichtungen herstellen,
- Baugruppen elektrischer, elektronischer und informationstechnischer Geräte manuelle und maschinell herstellen,
- mechanische, pneumatische, hydraulische, elektrische, elektronische, optische und informationstechnische Komponenten und Systeme zu funktionsgerechten Einheiten im Maschinen-, Anlagen- und Gerätebau montieren,
- mechatronische Teilsysteme und Mess-, Steuerungs-, Regelungs- und Überwachungseinrichtungen aufbauen, in Betrieb nehmen, programmieren, parametrieren und einstellen,
- mechatronische Systeme warten und in Stand halten, Fehlfunktionen feststellen und Störungen unter Einsatz geeigneter Mess-, Prüf- und Diagnoseverfahren beheben,
- Arbeitsabläufe sowie technische Daten über Arbeitsabläufe unter Berücksichtigung von Vorgaben der Qualitätssicherung planen und vorbereiten und
- praktische Aufgaben genau und systematisch nach technischen Vorgaben norm- und gesetzeskonform ausführen sowie Maßnahmen des Arbeitsschutzes und der Maschinensicherheit umsetzen.
Siehe Anlage 2.
Siehe Anlage 2.
Siehe Anlage 2.
„Ethik“, „Deutsch”, „Englisch”, „Wirtschaftsgeografie und politische Bildung“, „Angewandte Mathematik”, „Naturwissenschaften“, „Angewandte Informatik“, „Wirtschaft und Recht”, „Betriebstechnik“:
Siehe Anlage 2.
Die Studierenden sollen
- die physikalischen Grundlagen des Maschinenbaus kennen und erklären können;
- einfache mechanisch-technische Berechnungen durchführen können;
- die Grundgesetze der Mechanik auf Aufgaben der Fachpraxis anwenden können;
- die in der Praxis der Fertigungstechnik verwendeten Werkstoffe und Eigenschaften sowie die Verfahren und Maschinen, die für die Bearbeitung verwendet werden, kennen;
- Entscheidungen über den Einsatz von Fertigungsverfahren treffen können;
- die einschlägigen Sicherheitsvorschriften kennen und beachten;
- grundlegende Methoden des Qualitätsmanagements kennen und betrieblich anwenden können.
Kompetenzmodul 1 und 2:
Physikalische Grundlagen:
Größen und SI-Einheiten. Kräfte, Momente und deren Wirkung, Kinematik (Geschwindigkeit, Beschleunigung). Dynamik (Kraft, Masse,). Arbeit, Energie, Leistung.
Technische Grundlagen:
Normgerechte Darstellung in Zeichnungen, Maßeintragung, Stückliste, Toleranz- und Passungsbegriff, Oberflächen, Form- und Lagetoleranzen.
Festigkeit:
Beanspruchungsarten. Spannungsarten, Belastungsfälle.
Verbindungselemente:
Unlösbare und lösbare Verbindungen. (Gewindearten, Schrauben, Muttern, Sicherungselemente, Bolzen, Stifte).
Werkstoffe:
Eigenschaften und Verwendung von Eisenwerkstoffen; Nichteisenmetalle und ihre wichtigsten Legierungen; Stahlnormung; Kunststoffe.
Kompetenzmodul 3 und 4:
Statik:
Ebene Kräftesysteme, Zerlegen von Kräften in Komponenten, statisches Gleichgewicht. Bestimmung von Lagerkräften. Schwerpunkt.
Dynamik:
Trägheit, Newtonsche Axiome, Impuls; Erhaltungssätze.
Reibung:
Haft- und Gleitreibung, Seilreibung, Rollwiderstand.
Hydro- und Aeromechanik:
Aggregatzustände, Druck, Auftrieb; Kontinuitätsgleichung; physikalische Grundlagen der Hydraulik und Pneumatik.
Elemente der Bewegung:
Translatorische und rotierende Elemente (Aufbau, Bauarten, Normierung).
Getriebe:
Arten, Aufbau, Funktion; einfache Berechnungen.
Festigkeit:
Dimensionierung einfacher Bauteile.
Einführung in die Wärmebehandlung von Stählen:
Glühen, Härten, Anlassen, Vergüten.
Grundzüge der Werkstoffprüfung:
Zerstörende und zerstörungsfreie Prüfverfahren. Oberflächenprüfung. Koordinatenmesstechnik.
Die Studierenden sollen
- die gebräuchlichen Elemente und Baugruppen mechatronischer Systeme kennen und einfache Systeme unter Berücksichtigung einschlägiger Normen berechnen und gestalten können;
- die Eigenschaften der Bauelemente der Analog- und Digitaltechnik kennen;
- grundlegende Steuerungs- und Regelungsaufgaben mit elektronischen Mitteln, Softwarekomponenten und Fertigsystemen lösen können;
- grundlegende Messaufgaben planen und durchführen können;
- komplexe Anwendungen der Mechatronik kennen und deren Arbeitsweise verstehen;
- Standardsoftware zur Lösung von Aufgaben der Berufspraxis auswählen und einsetzen können;
- fachbezogene Normen und Vorschriften kennen.
Kompetenzmodul 5 und 6:
Messtechnik:
Messung nichtelektrischer Größen; Sensoren und Aktoren.
CNC – Technik:
Programmgesteuerte Werkzeugmaschinen; Programmaufbau, Programmierverfahren.
Steuerungstechnik:
Begriffe, Elemente. Steuerungsarten; Ausführungsformen; Speicherprogrammierbare Steuerungen; Bus-Techniken und deren Kommunikationsleistungen; Standards.
Hydraulik und Pneumatik:
Elemente (Aufbau, Wirkungsweise); Schaltpläne.
Antriebe:
Elektrische, hydraulische und pneumatische Antriebe (Bauarten, Kennwerte, Ansteuerung, Vernetzung).
Fördereinrichtungen:
Aufbau, Wirkungsweise, Einsatz; zeitliche und mechanische Verkettung von Anlagenteilen.
Werkzeug und Vorrichtungsbau:
Einfache Vorrichtungen; Spannelemente; Umhebe- und Transfermechanismen.
Kompetenzmodul 7:
Digitaltechnik:
Logikbausteine, Zähler, AD/DA-Wandler, Mikrokontroller, Bussysteme; Peripherie- und Speicherbausteine; SPS-Technik, SPS-Peripherie, Netzwerkverbindungen.
Regelungstechnik:
Arten von Reglern; Regelstrecke, Stellglied; digitale Regelungstechnik; Grundbegriffe der Leit- und Prozesstechnik.
Systeme der Mechatronik:
Planung und Dimensionierung einfacher Systeme.
Qualitätsmanagement:
Qualitätsprüfverfahren, Qualitätslenkung. Ausgewählte Anwendungen.
Die Studierenden sollen
- die Grundgesetze der Elektrotechnik anwenden können und die einschlägigen Vorschriften beachten;
- die Gesetze und Bauelemente der Elektronik sowie deren Anwendungen kennen und für Problemlösungen einsetzen können.
Kompetenzmodul 1 und 2:
Gleichstromtechnik:
Größen und Gesetze; Schaltungen von Widerständen und Spannungsquellen; Arbeit, Leistung, Wirkungsgrad, Elektrowärme.
Magnetismus:
Größen und Gesetze; magnetische Werkstoffe; magnetischer Kreis; Induktionsgesetz: Kraftwirkung, Energie.
Elektrisches Feld:
Größen und Gesetze, Kondensatoren, dilektrische Werkstoffe.
Kompetenzmodul 3 und 4:
Wechselstromtechnik:
Darstellung sinusförmiger Größen, Mittelwerte; Wechselstromwiderstände; Leistung; Zeigerdiagramm; Kompensation, Resonanz.
Drehstromtechnik:
Drehfeld, Stern- und Dreieckschaltung; Drehstromleistung, symmetrische und unsymmetrische Belastung im Drei- und Vierleitersystem.
Schutzmaßnahmen:
Elektrische Netze, Schutzmaßnahmen in Anlagen und Maschinen; Normen und Vorschriften.
Elektronik:
Bauelemente; Schaltungen mit passiven und aktiven Bauelementen; Grundschaltungen, Operationsverstärker; Filter; Leistungselektronik; Optoelektronik, Optokoppler, Lichtwellenleiter.
Sensorik:
Wirkprinzipien zur Messung von physikalischen Größen; Messumformer.
Elektrische Maschinen:
Transformatoren; Generatoren und Motoren; einfache Antriebskonzepte und Betriebsverhalten; Servoantriebe; hybride Antriebe, Betriebsverhalten von Frequenzumrichtern.
Die Studierenden sollen
- Aufgabenstellungen des Fachgebietes in der Wartung und Fehlersuche einer technisch richtigen Lösung zuführen und dokumentieren können;
- allein und im Team selbstständig und projektorientiert arbeiten können;
- Probleme erkennen, formulieren, systematisch analysieren und einer Lösung zuführen können;
- Fertigungsprobleme analysieren und unter Beachtung der Qualitätssicherung sowie der Wirtschaftlichkeit lösen können;
- die einschlägigen Vorschriften und Normen bei der praktischen Tätigkeit beachten und umsetzen können.
Kompetenzmodul 5 und 6:
Steuerungstechnik:
Bausteine, logische Grundfunktionen, Schaltplanentwurf; fest verdrahtete und freiprogrammierbare Steuerungen.
Elektronik:
Überprüfung, Messung und Fehlerbehebung an elektromechanischen und elektronischen Baugruppen in Verbindung mit elektrischen Antrieben und Geräten.
Automatisierungstechnik:
Programmierung, Inbetriebnahme von numerisch gesteuerten Prozessabläufen; SPS-Technik, Fehlereingrenzungsmethoden.
Fertigungsmesstechnik und Qualitätssicherung:
Messen mit mechanischen und elektronischen Messeinrichtungen; Zerstörende und zerstörungsfreie Werkstoffprüfung, Qualitätsberichte.
Kompetenzmodul 7:
Fächerübergreifende(s) Projekt(e) in Abstimmung mit den fachtheoretischen und fachpraktischen Pflichtgegenständen und unter Anwendung von Methoden des Projektmanagements.
Die Studierenden sollen
- selbstständig Bauelemente, Baugruppen und Geräte dimensionieren und mit Hilfe von CAD – Software konstruieren können;
- die nach dem Stand der Technik erforderlichen Dokumente und Fertigungsunterlagen effizient erstellen können;
- selbständig sowie in Gruppen unter Einhaltung der gültigen Vorschriften und Normen Projekte bearbeiten können.
Kompetenzmodul 4:
Grundlagen:
Zeichengeräte, händische und rechnergestützte Zeichentechniken. Normen, Bemaßung und Beschriftung. Toleranzen, Passungen, Oberflächenzeichen.
Fertigkeiten:
Skizzieren und Darstellen einfacher technischer Körper. Herstellung von normgerechten Werkstattzeichnungen und Verdrahtungs-/Klemmenplänen.
Kompetenzmodul 5 und 6:
Pläne:
Zusammenstellungs- und Fertigungszeichnungen von Einzelteilen und einfachen Baugruppen. Einfache CAD-Pläne für elektrische und pneumatische Anlagen.
Kompetenzmodul 7:
Fächerübergreifende(s) Projekt(e) in Abstimmung mit den fachtheoretischen und fachpraktischen Pflichtgegenständen und unter Anwendung von Methoden des Projektmanagements.
Die Studierenden sollen
- die zur Herstellung von Produkten und zur Ausführung von Wartungs-, Instandhaltungs- und Serviceaufgaben notwendigen Arbeitstechniken unter Berücksichtigung von qualitätstechnischen, ökonomischen und ökologischen Gesichtspunkten einsetzen können;
- im Rahmen von fächerübergreifenden Projekten Produkte fertigen und/oder Dienstleistungen durchführen können;
- grundlegende Kenntnisse und Erfahrungen über Qualitätsprüfung erwerben sowie Arbeitsvorgänge und Ergebnisse computerunterstützt dokumentieren können;
- die Eigenschaften sowie die Bearbeitungs- und Verwendungsmöglichkeiten der Werk- und Hilfsstoffe kennen;
- die einschlägigen technischen Normen sowie Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften kennen und beachten.
Kompetenzmodul 1 und 2:
Grundausbildung:
Einführung in den Werkstättenbetrieb, Arbeitssicherheit und Unfallverhütung, Messmittel, Kennen und Handhaben von Handwerkzeugen und konventionellen Bearbeitungsmaschinen, einfache Säge-, Bohr-, Dreh- und Fräsarbeiten.
Mechanische Werkstätte:
Drehen und Fräsen mit konventionellen Werkzeugmaschinen unter Einhaltung vorgegebener Maße und Toleranzen.
Elektrotechnik:
Kennzeichnung und Dimensionierung von elektrischen Leitungen; Aufbau, Inbetriebnahme und Funktionsprüfung einfacher elektrischer Schaltungen; Sicherheit an elektrischen Anlagen; Schutzmaßnahmen; Handhabung von Messgeräten.
Kompetenzmodul 3 und 4:
Mechanische Werkstätte:
Fräs-, Bohr- und Dreharbeiten mit gehobenem Schwierigkeitsgrad an konventionellen Werkzeugmaschinen; CNC-Technik (Erstellen von Programmen, Maschinenbedienung).
Elektrotechnik:
Herstellen von Kabelverbindungen; Aufbau und Inbetriebnahme von elektronischen Grundschaltungen; Herstellung und Zusammenbau von elektrischen, elektronischen und mechanischen Komponenten.
Automatisierungstechnik:
Kennenlernen und Inbetriebnahme von Grundbausteinen der Automatisierungstechnik.
Kompetenzmodul 5 und 6:
Automatisierungstechnik:
Planung und Realisierung elektrischer, pneumatischer und hydraulischer Steuerungseinheiten. Montage und Anschluss von Maschinen, Baugruppen, Sensoren und Aktoren; einfache Robotik; Übungen an Modellen.
Elektronik und Gerätebau:
Anfertigung von Geräten nach Plänen; normgerechte Dokumentation; Fehlersuche und Reparaturarbeiten. Messungen an Baugruppen.
Arbeitsvorbereitung:
Beschaffungswesen; Lagerhaltung; Instandhaltung und Wartung von Betriebsmitteln; Grundlagen der Arbeitsplanung- und Steuerung.
Kompetenzmodul 7:
Fächerübergreifende(s) Projekt(e) in Abstimmung mit den fachtheoretischen und fachpraktischen Pflichtgegenständen und unter Anwendung von Methoden des Projektmanagements.
„Zweitsprache Deutsch“, „Englisch“, „Darstellende Geometrie“, „Projektmanagement“, „Qualitätsmanagement“, „Angewandte Informatik“ und „Technisches Fachzeichnen“
Siehe Anlage 2.
Siehe Anlage 2.
Auf Grund des § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes, BGBl. Nr. 190/1949, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 36/2012, wird bekannt gemacht:
Die in Anlage 1 unter Abschnitt VI enthaltenen Lehrpläne für den Religionsunterricht wurden von den betreffenden Kirchen und Religionsgesellschaften erlassen und werden hiermit gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes, BGBl. I Nr. 190/1949, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 36/2012 (Anm.: richtig: BGBl. I Nr. 36/2012) , bekannt gemacht.
– bewältigt einfache und kurze mündliche Sprachhandlungen in formellen Situationen.
– kennt und versteht basale Gesprächsregeln (zB anderen aufmerksam zuhören, andere aussprechen lassen, Blickkontakt aufnehmen bzw. erwidern, Redebedarf anzeigen, je nach Situation leise oder laut sprechen), versucht diese einzuhalten und besitzt das Wissen um Konventionen.
– wendet stimmliche (Lautstärke, Betonung, Pause, Sprechtempo) und körpersprachliche (Mimik, Gestik) Mittel der Kommunikation an.
– wendet im Fall von Nichtverstehen Strategien wie zB Nachfragen, Bitten um sprachliche Hilfe oder Klärung an und kann auch ihre/seine Erstsprache oder weitere Sprachen als Brücken-sprache(n) nutzen.
| 1. | 2. | 3. | 4. | 5. | 6. | 7. | 8. | |||||
| A. | Allgemeinbildende Pflichtgegenstände | |||||||||||
| 1. | Religion/Ethik 10 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 1 | 2 | 15 | (III)/III | |
| 2. | Deutsch und Kommunikation | 3 | 3 | 3 | 3 | 2 | 2 | 2 | 2 | 20 | (I) | |
| 3. | Englisch | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | – | – | 12 | (I) | |
| 4. | Geografie, Geschichte und Politische Bildung | 2 | 2 | 1 | 1 | – | – | – | – | 6 | (III) | |
| 5. | Bewegung und Sport | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 1 | 1 | 14 | (IVa) | |
| 6. | Angewandte Mathematik | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | – | – | 12 | (I) | |
| 7. | Naturwissenschaftliche Grundlagen | 2 | 2 | – | – | – | – | – | – | 4 | (II) | |
| 8. | Angewandte Informatik | 2 | 2 | – | – | – | – | – | – | 4 | (I) | |
| B. | Fachpraxis und Fachtheorie | |||||||||||
| 1. | Unternehmensführung | – | – | 2 | 2 | 2 | 2 | 1 | 1 | 10 | (II) | |
| 2. | Baukonstruktion und Baupraxis | |||||||||||
| 2.a | Baukonstruktion 3 | 3 | 3 | 3 | 3 | 3 (1) | 3 (1) | 2 | 3 | 23 | (I) | |
| 2.b | Baupraxis und Produktionstechnik | 8 | 8 | 9 | 9 | 9 | 9 | 3 | 3 | 58 | (IV) | |
| 3. | Tragwerke 4 | 2 | 2 | 3 | 3 | 4 (1) | 4 (1) | 1 | 1 | 20 | (I) | |
| 4. | Infrastruktur 5 | – | – | 1 (1) | 1 (1) | 3 (1) | 3 (1) | 1 | 1 | 10 | (I) | |
| 5. | Baubetrieb und Projektmanagement 6 | – | – | 2 | 2 | 4 (1) | 4 (1) | 2 | 2 | 16 | (II) | |
| 6. | Bauplanung und Darstellung 6 | 3 (3) | 3 (3) | 3 (3) | 3 (3) | 3 (3) | 3 (3) | 1 (1) | 1 (1) | 20 | (I) | |
| Pflichtgegenstand der Ausbildungsschwerpunkte B.1 – B.3 | – | – | – | – | – | – | – | 20 | 20 | (I) | ||
| A./B. | Alternative Pflichtgegenstände 7 | |||||||||||
| 1.1 | Vertiefung Allgemeinbildung | – | – | – | – | – | – | 20 | – | 20 | I | |
| 1.2 | Betriebspraxis | – | – | – | – | – | – | 20 | – | 20 | IV | |
| C. | Verbindliche Übung | |||||||||||
| 1. | Soziale und personale Kompetenz 8 | 1 (1) | 1 (1) | 1 (1) | 1 (1) | – | – | – | – | 4 | III | |
| Gesamtsemesterwochen-stundenzahl | 34 | 34 | 36 | 36 | 38 | 38 | 35 | 37 | 288 | |||
| Pflichtgegenstand der Ausbildungsschwerpunkte | Semesterwochenstunden | Summe | Lehrverpflichtungsgruppe | |||||||||
| Klasse |
| 1. | 2. | 3 | 4. |
| Semester | ||||||||||||
| 1. | 2. | 3. | 4. | 5. | 6. | 7. | 8. | |||||
| B.1 | Hochbautechnologie | – | – | – | – | – | – | – | 20 | 20 | (I) | |
| B.2 | Tiefbautechnologie | – | – | – | – | – | – | – | 20 | 20 | (I) | |
| B.3 | Konstruktiver Holzbau | – | – | – | – | – | – | – | 20 | 20 | (I) | |
| D. | Pflichtpraktikum | mindestens 4 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Eintritt in die 4. Klasse | ||||||||||
| Freigegenstände, Unverbindliche Übungen, Förderunterricht | Semesterwochenstunden | Lehrverpflichtungsgruppe | ||||||||||
| Klasse |
| 1. | 2. | 3. | 4. |
| Semester | ||||||||||||
| 1. | 2. | 3. | 4. | 5. | 6. | 7. | 8. |
| E. | Freigegenstände |
| 1. | Englisch | – | – | – | – | 2 | 2 | – | – | (I) |
| 2. | Projektmanagement | – | – | – | – | – | 2 | 2 | 1 | III |
| 3. | Entrepreneurship | – | – | – | – | 2 | 2 | – | – | III |
| 4. | Mitarbeiterführung und -ausbildung | – | – | – | – | 1 | 1 | – | – | III |
| F. | Unverbindliche Übungen |
| 1. | Bewegung und Sport | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | (IVa) |
| 2. | Sprachtraining Deutsch | 2 | 2 | 2 | 2 | – | – | – | – | II |
| G. | Förderunterricht 9 |
| 1. | Deutsch und Kommunikation |
| 2. | Englisch |
| 3. | Angewandte Mathematik |
| 4. | Fachtheoretische Pflichtgegenstände |
| Semester |
| 1. | 2. | 3. | 4. | 5. | 6. | 7. | 8. | ||||||
| A. | Allgemeinbildende Pflichtgegenstände | ||||||||||||
| 1. | Religion/Ethik 8 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 1 | 2 | 15 | (III)/III | ||
| 2. | Deutsch und Kommunikation | 3 | 3 | 3 | 3 | 2 | 2 | 2 | 2 | 20 | (I) | ||
| 3. | Englisch | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | – | – | 12 | (I) | ||
| 4. | Geografie, Geschichte und Politische Bildung | 2 | 2 | 1 | 1 | – | – | – | – | 6 | (III) | ||
| 5. | Bewegung und Sport | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 1 | 1 | 14 | (IVa) | ||
| 6. | Angewandte Mathematik | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | – | – | 12 | (I) | ||
| 7. | Naturwissenschaftliche Grundlagen | 2 | 2 | – | – | – | – | – | – | 4 | (II) | ||
| 8. | Angewandte Informatik | 2 | 2 | – | – | – | – | – | – | 4 | I | ||
| B. | Fachpraxis und Fachtheorie | ||||||||||||
| 1. | Unternehmensführung | – | – | 2 | 2 | 2 | 2 | 1 | 1 | 10 | II | ||
| 2.a | Planung und Projekt-management – Werkstätte und Produktionstechnik | – | – | – | – | 2 | 2 | – | 3 | 7 | IV | ||
| 2.b | Planung und Projektmanagement 2 | 2 (2) | 2 (2) | 2 (2) | 2 (2) | 2 | 2 | 1 | 2 | 15 | I | ||
| 3.a | Technologie und Techni-sche Mechanik – Werkstätte und Produktionstechnik | 4 | 4 | 2 | 2 | 2 | 2 | – | – | 16 | IV | ||
| 3.b | Technologie und Technische Mechanik | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | – | – | 12 | I | ||
| 4.a | Gebäudetechnische Anlagen – Werkstätte und Produktionstechnik 3 | 2 | 2 | 4 | 4 | 4 | 4 | – | 4 | 24 | III bzw. IV | ||
| 4.b | Gebäudetechnische Anlagen | 3 | 3 | 3 | 3 | 3 | 3 | – | – | 18 | I | ||
| 5.a | Elektro- und Regelungs-technik – Werkstätte und Produktionstechnik 4 | 2 | 2 | 4 | 4 | 4 | 4 | 3 | 5 | 28 | III bzw. IV | ||
| 5.b | Elektro- und Regelungs-technik | 2 | 2 | 2 | 2 | 3 | 3 | 2 | 4 | 20 | I | ||
| 6.a | Komponenten der Gebäude-technik – Werkstätte und Produktionstechnik 4 | – | – | 2 | 2 | 2 | 2 | 3 | 5 | 16 | III bzw. IV | ||
| 6.b | Komponenten der Gebäudetechnik | – | – | 2 | 2 | 2 | 2 | 1 | 2 | 11 | I | ||
| A./B. | Alternative Pflichtgegenstände 5 | ||||||||||||
| 1.1 | Vertiefung Allgemeinbildung | – | – | – | – | – | – | 20 | – | 20 | I | ||
| 1.2 | Betriebspraxis | – | – | – | – | – | – | 20 | – | 20 | IV | ||
| C. | Verbindliche Übung | ||||||||||||
| 1. | Soziale und personale Kompetenz 6 | 1 (1) | 1 (1) | 1 (1) | 1 (1) | – | – | – | – | 4 | III | ||
| Gesamtsemesterwochen-stundenzahl | 35 | 35 | 38 | 38 | 38 | 38 | 35 | 31 | 288 | ||||
| D. | Pflichtpraktikum | mindestens 4 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Eintritt in die 4. Klasse | |||||||||||
| Freigegenstände, Unverbindliche Übungen, Förderunterricht | Semesterstundenwochen | Lehrverpflichtungsgruppe | |||||||||||
| Klasse |
| 1. | 2. | 3. | 4. | |||||
| Semester | |||||||||||||
| 1. | 2. | 3. | 4. | 5. | 6. | 7. | 8. | ||||||
| E. | Freigegenstände | ||||||||||||
| 1. | Englisch | – | – | – | – | 2 | 2 | – | – | (I) | |||
| 2. | Projektmanagement | – | – | – | – | – | 2 | 1 | – | III | |||
| 3. | Entrepreneurship | – | – | – | – | – | 2 | 1 | – | III | |||
| 4. | Mitarbeiterführung und -ausbildung | – | – | – | – | 1 | 1 | – | – | III | |||
| F. | Unverbindliche Übungen | ||||||||||||
| 1. | Bewegung und Sport | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | IVa | |||
| 2. | Sprachtraining Deutsch | 2 | 2 | 2 | 2 | – | – | – | – | II | |||
| G. | Förderunterricht 7 | ||||||||||||
| 1. | Deutsch und Kommunikation | ||||||||||||
| 2. | Englisch | ||||||||||||
| 3. | Angewandte Mathematik | ||||||||||||
| 4. | Fachtheoretische Pflichtgegenstände | ||||||||||||
| 2. |
| 3. |
| 4. |
| 5. |
| 6. |
| 7. |
| 8. |
| A. | Allgemeinbildende Pflichtgegenstände |
| 1. | Religion/Ethik 3 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 1 | 2 | 15 | (III)/III |
| 2. | Deutsch und Kommunikation | 3 | 3 | 3 | 3 | 2 | 2 | 2 | 2 | 20 | (I) |
| 3. | Englisch | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | – | – | 12 | (I) |
| 4. | Geografie, Geschichte und Politische Bildung | 2 | 2 | 1 | 1 | – | – | – | – | 6 | (III) |
| 5. | Bewegung und Sport | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 1 | 1 | 14 | (IVa) |
| 6. | Angewandte Mathematik | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | – | – | 12 | (I) |
| 7. | Naturwissenschaftliche Grundlagen | 2 | 2 | – | – | – | – | – | – | 4 | (II) |
| 8. | Angewandte Informatik | 2 | 2 | – | – | – | – | – | – | 4 | (I) |
| B. | Fachpraxis und Fachtheorie |
| 1. | Unternehmensführung | – | – | 2 | 2 | 2 | 2 | 1 | 1 | 10 | II |
| 2. | Design 4 5 | – | – | 2 (1) | 2 (1) | 4 (1) | 4 (1) | 2 (1) | 4 (1) | 18 | III bzw. I |
| 3. | Grundlagen Technologie |
| 3.a | Grundlagen Technologie – Atelier und Produktion | 11 | 11 | – | – | – | – | – | – | 22 | IV |
| 3.b | Grundlagen Technologie | 2 | 2 | - | - | - | - | – | - | 4 | (I) |
| 4. | Technisches Zeichnen und Darstellende Geometrie 4 | 2 | 2 | 2 | 2 | – | – | – | – | 8 | (II) |
| 5. | Entwurf 4 | 4 | 4 | 4 | 4 | 6 | 6 | 2 | 4 | 34 | (I) |
| 6. | Kunstgeschichte und Designtheorie | – | – | 1 | 1 | 2 | 2 | 1 | 2 | 9 | (III) |
| 7. | Betriebstechnik und Projekte | – | – | – | – | – | – | 1 | – | 1 | (I) |
| Pflichtgegenstände der Ausbildungsschwerpunkte B.1 – B.3 | – | – | 14 | 14 | 14 | 14 | 7 | 16 | 79 | I bzw. IV |
| A./B. | Alternative Pflichtgegenstände 6 |
| 1.1 | Vertiefung Allgemeinbildung | – | – | – | – | – | – | 20 | – | 20 | I |
| 1.2 | Betriebspraxis | – | – | – | – | – | – | 20 | – | 20 | IV |
| C. | Verbindliche Übung |
| 1. | Soziale und personale Kompetenz 7 | 1 (1) | 1 (1) | 1 (1) | 1 (1) | – | – | – | – | 4 | III |
| Gesamtsemesterwochen-stundenzahl | 37 | 37 | 38 | 38 | 38 | 38 | 38 | 32 | 296 |
| B. | Pflichtgegenstände der Schwerpunktsetzungen | Semesterwochenstunden | Summe | Lehrverpflichtungsgruppe | |||||||
| Klasse |
| 1. | 2. | 3. | 4. |
| Semester | |||||||||||
| 1. | 2. | 3. | 4. | 5. | 6. | 7. | 8. |
| B.1 | Hohlglas und Gestaltung |
| 1.1 | Technologie-Hohlglas |
| 1.1a | Technologie-Hohlglas – Atelier und Produktion | – | – | 12 | 12 | 12 | 12 | 5 | 14 | 67 | IV |
| 1.1b | Technologie-Hohlglas | – | – | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 12 | I |
| B.2 | Flachglas und Gestaltung |
| 2.1 | Technologie-Flachglas |
| 2.1a | Technologie-Flachglas – Atelier und Produktion | – | – | 12 | 12 | 12 | 12 | 5 | 14 | 67 | IV |
| 2.1b | Technologie-Flachglas | – | – | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 12 | I |
| B.3 | Technisches Glas und Gestaltung |
| 3.1 | Technologie-Technisches Glas |
| 3.1a | Technologie-Technisches Glas – Atelier und Produktion | – | – | 12 | 12 | 12 | 12 | 5 | 14 | 67 | IV |
| 3.1b | Technologie-Technisches Glas | – | – | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 12 | I |
| D. | Pflichtpraktikum | mindestens 4 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Eintritt in die 4. Klasse | |||||||||
| Freigegenstände, Unverbindliche Übungen, Förderunterricht | Semesterwochenstunden | Lehrverpflichtungsgruppe | |||||||||
| Klasse |
| 1. | 2. | 3. | 4. |
| Semester | |||||||||||
| 1. | 2. | 3. | 4. | 5. | 6. | 7. | 8. |
| E. | Freigegenstände |
| 1. | Englisch | – | – | – | – | 2 | 2 | – | – | (I) |
| 2. | Projektmanagement | – | – | – | – | – | 2 | 2 | 1 | III |
| 3. | Entrepreneurship | – | – | – | – | 2 | 2 | – | – | III |
| 4. | Mitarbeiterführung – und ausbildung | – | – | – | – | 1 | 1 | – | – | III |
| F. | Unverbindliche Übungen |
| 1. | Bewegung und Sport | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | (IVa) |
| 2. | Sprachtraining Deutsch | 2 | 2 | 2 | 2 | – | – | – | – | II |
| 3. | Angewandte Mathematik |
| 4. | Fachtheoretische Pflichtgegenstände |
| Semester |
| 1. | 2. | 3. | 4. | 5. | 6. | 7. | 8. | |||||||||||||||
| A. | Allgemeinbildende Pflichtgegenstände | |||||||||||||||||||||
| 1. | Religion/Ethik 8 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 1 | 2 | 15 | (III)/III | |||||||||||
| 2. | Deutsch und Kommunikation | 3 | 3 | 3 | 3 | 2 | 2 | 2 | 2 | 20 | (I) | |||||||||||
| 3. | Englisch | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | – | – | 12 | (I) | |||||||||||
| 4. | Geografie, Geschichte und Politische Bildung | 2 | 2 | 1 | 1 | – | – | – | – | 6 | (III) | |||||||||||
| 5. | Bewegung und Sport | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 1 | 1 | 14 | (IVa) | |||||||||||
| 6. | Angewandte Mathematik | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | – | – | 12 | (I) | |||||||||||
| 7. | Naturwissenschaftliche Grundlagen | 2 | 2 | – | – | – | – | – | – | 4 | (II) | |||||||||||
| 8. | Angewandte Informatik | 2 | 2 | – | – | – | – | – | – | 4 | I | |||||||||||
| B. | Fachpraxis und Fachtheorie | |||||||||||||||||||||
| 1. | Unternehmensführung und Betriebstechnik 3 | 2 | 2 | 4 | 4 | 3 | 3 | 2 | 2 (2) | 22 | I | |||||||||||
| 2.a | Holztechnologie und Holzwirtschaft – Werkstätte und Produktionstechnik | 5 | 5 | 4 | 4 | 3 | – | – | – | 21 | IV | |||||||||||
| 2.b | Holztechnologie und Holzwirtschaft | 4 | 4 | 4 | 4 | 2 | 2 | – | – | 20 | I | |||||||||||
| 3.a | Baukonstruktion und Holzbau – Werkstätte und Produktionstechnik | – | – | – | – | 2 | 2 | – | – | 4 | IV | |||||||||||
| 3.b | Baukonstruktion und Holzbau | – | – | – | – | 2 | 2 | – | – | 4 | I | |||||||||||
| 4. | Konstruktion | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | – | – | – | 10 | I | |||||||||||
| 5.a | Holzbe- und Holzverarbeitung – Werkstätte und Produktionstechnik | 3 | 3 | 6 | 6 | 6 | 2 | – | – | 26 | IV | |||||||||||
| 5.b | Holzbe- und Holzverarbeitung | 1 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | – | – | 11 | I | |||||||||||
| 6. | Elektro-, Automatisierungs- und Energietechnik 3 | – | – | 2 | 2 (2) | 2 | 2 (2) | – | – | 8 | I | |||||||||||
| Pflichtgegenstände der Ausbildungsschwerpunkte B.1 – B.3 | – | – | – | – | 3 | 12 | 9 | 27 | 51 | |||||||||||||
| A./B | Alternative Pflichtgegenstände 4 | |||||||||||||||||||||
| 1.1 | Vertiefung Allgemeinbildung | – | – | – | – | – | – | 20 | – | 20 | I | |||||||||||
| 1.2 | Betriebspraxis | – | – | – | – | – | – | 20 | – | 20 | IV | |||||||||||
| C. | Verbindliche Übung | |||||||||||||||||||||
| 1. | Soziale und personale Kompetenz 5 | 1 (1) | 1 (1) | 1 (1) | 1 (1) | – | – | – | – | 4 | III | |||||||||||
| Gesamtsemesterwochenstundenanzahl | 35 | 36 | 37 | 37 | 37 | 37 | 35 | 34 | 288 | |||||||||||||
| Pflichtgegenstände der Ausbildungsschwerpunkte | Semesterwochenstunden | Summe | Lehrverpflichtungsgruppe | |||||||||||||||||||
| Klasse |
| 1. | 2. | 3. | 4. | ||||||||||||
| Semester | ||||||||||||||||||||||
| 1. | 2. | 3. | 4. | 5. | 6. | 7. | 8. | |||||||||||||||
| B.1 | Holztechnik | |||||||||||||||||||||
| 1.1a | Holztechnologie und Holzwirtschaft – Werkstätte und Produktionstechnik 6 | – | – | – | – | – | 3 | 3 (1) | 7 (1) | 13 | III bzw. IV | |||||||||||
| 1.1b | Holztechnologie und Holzwirtschaft | – | – | – | – | – | 1 | 1 | 3 | 5 | I | |||||||||||
| 1.2a | Holzbe- und Holzverarbeitung – Werkstätte und Produktionstechnik | – | – | – | – | – | 4 | 4 | 9 | 17 | IV | |||||||||||
| 1.2b | Holzbe- und Holzverarbeitung | – | – | – | – | 3 | 2 | – | 5 | 10 | I | |||||||||||
| 1.3 | Konstruktion | – | – | – | – | – | 2 | 1 | 3 | 6 | I | |||||||||||
| B.2 | Holzbau und Holzbautechnik | |||||||||||||||||||||
| 2.1a | Baukonstruktion und Holzbau -Werkstätte und Produktionstechnik 6 | – | – | – | – | – | 7 (1) | 7 (1) | 16 | 30 | III bzw. IV | |||||||||||
| 2.1b | Baukonstruktion und Holzbau | – | – | – | – | – | 2 | 1 | 8 | 11 | I | |||||||||||
| 2.2 | Statik | – | – | – | – | 3 | 1 | – | – | 4 | I | |||||||||||
| 2.3 | Konstruktion | – | – | – | – | – | 2 | 1 | 3 | 6 | I | |||||||||||
| B.3 | Tischlereitechnik | |||||||||||||||||||||
| 3.1a | Holztechnologie und Holzwirtschaft – Werkstätte und Produktionstechnik 6 | – | – | – | – | – | – | 1 (1) | – | 1 | III | |||||||||||
| 3.1b | Holztechnologie und Holzwirtschaft | – | – | – | – | 2 | 1 | 1 | 3 | 7 | I | |||||||||||
| 3.2a | Tischlereitechnik – Werkstätte und Produktionstechnik 6 | – | – | – | – | – | 7 | 6 | 16 (1) | 29 | III bzw.IV | |||||||||||
| 3.2b | Tischlereitechnik | – | – | – | – | – | 2 | 1 | 4 | 7 | I | |||||||||||
| 3.3 | Design und Konstruktion | – | – | – | – | 1 | 2 | 1 | 3 | 7 | I | |||||||||||
| D. | Pflichtpraktikum | mindestens 4 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Eintritt in die 4. Klasse | ||||||||||||||||||||
| Freigegenstände, Unverbindliche Übungen, Förderunterricht | Semesterwochenstunden | Lehrverpflichtungsgruppe | ||||||||||||||||||||
| Klasse |
| 1. | 2. | 3. | 4. | |||||||||||||
| Semester | ||||||||||||||||||||||
| 1. | 2. | 3. | 4. | 5. | 6. | 7. | 8. | |||||||||||||||
| E. | Freigegenstände | |||||||||||||||||||||
| 1. | Englisch | – | – | – | – | 2 | 2 | – | – | (I) | ||||||||||||
| 2. | Projektmanagement | – | – | – | – | – | 2 | 2 | 1 | III | ||||||||||||
| 3. | Entrepreneurship | – | – | – | – | 2 | 2 | – | – | III | ||||||||||||
| 3. | Mitarbeiterführung- und ausbildung | – | – | – | – | 1 | 1 | – | – | III | ||||||||||||
| F. | Unverbindliche Übungen | |||||||||||||||||||||
| 1. | Bewegung und Sport | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | (IVa) | ||||||||||||
| 2. | Sprachtraining Deutsch | 2 | 2 | 2 | 2 | – | – | – | – | I | ||||||||||||
| G. | Förderunterricht 7 | |||||||||||||||||||||
| 1. | Deutsch und Kommunikation | |||||||||||||||||||||
| 2. | Englisch | |||||||||||||||||||||
| 3. | Angewandte Mathematik | |||||||||||||||||||||
| 4. | Fachtheoretische Pflichtgegenstände | |||||||||||||||||||||
| Semester |
| 1. | 2. | 3. | 4. | 5. | 6. | 7. | 8. |
| A. | Allgemeinbildende Pflichtgegenstände |
| 1. | Religion/Ethik 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 1 | 2 | 15 | (III)/III |
| 2. | Deutsch und Kommunikation | 3 | 3 | 3 | 3 | 2 | 2 | 2 | 2 | 20 | (I) |
| 3. | Englisch | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | – | – | 12 | (I) |
| 4. | Geografie, Geschichte und Politische Bildung | 2 | 2 | 1 | 1 | – | – | – | – | 6 | (III) |
| 5. | Bewegung und Sport | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 1 | 1 | 14 | (IVa) |
| 6. | Angewandte Mathematik | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | – | – | 12 | (I) |
| 7. | Naturwissenschaftliche Grundlagen | 2 | 2 | – | – | – | – | – | – | 4 | (II) |
| 8. | Angewandte Informatik | 2 | 2 | – | – | – | – | – | 4 | (I) |
| B. | Fachpraxis und Fachtheorie |
| 1. | Unternehmensführung | – | – | 2 | 2 | 2 | 2 | 1 | 1 | 10 | II |
| 2. | Ofenbau |
| 2.a | Ofenbau – Atelier und Produktion | 1 | 1 | 3 | 3 | 5 | 5 | 2 | 7 | 27 | IV |
| 2.b | Ofenbau | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 1 | 2 | 15 | I |
| 3. | Fliesenlegen |
| 3.a | Fliesenlegen – Atelier und Produktion | 1 | 1 | 3 | 3 | 4 | 4 | 1 | 6 | 23 | IV |
| 3.b | Fliesenlegen | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 1 | 2 | 15 | I |
| 4. | Keramiktechnik | 2 | 2 | – | – | – | – | 2 | 2 | 8 | I |
| 5. | Energietechnik | – | – | – | – | 2 | 2 | 1 | 2 | 7 | I |
| 6. | Kunstgeschichte und Designtheorie | – | – | 2 | 2 | 2 | 2 | 1 | 1 | 10 | III |
| 7. | Technisches Fachzeichnen und angewandte EDV | 2 | 2 | – | – | – | – | – | – | 4 | II |
| 8. | Entwurfszeichnen und angewandte EDV | – | – | 2 | 2 | – | – | – | – | 4 | II |
| 9. | Keramische Formgebung |
| 9.a | Keramische Formgebung – Atelier und Produktion | 4 | 4 | 3 | 3 | 3 | 3 | 1 | 4 | 25 | IV |
| 9.b | Keramische Formgebung | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 8 | I |
| 10. | Oberflächentechnik |
| 10.a | Oberflächentechnik – Werkstättenlaboratorium | 3 | 3 | 3 | 3 | 3 | 3 | 1 | 3 | 22 | III |
| 10.b | Oberflächentechnik | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | – | 1 | 7 | I |
| A./B. | Alternative Pflichtgegenstände 3 |
| 1.1 | Vertiefung Allgemeinbildung | – | – | – | – | – | – | 20 | – | 20 | I |
| 1.2 | Betriebspraxis | – | – | – | – | – | – | 20 | – | 20 | IV |
| C. | Verbindliche Übung |
| 1. | Soziale und personale Kompetenz 4 | 1 (1) | 1 (1) | 1 (1) | 1 (1) | – | – | – | – | 4 | III |
| Gesamtsemesterwochen-stundenzahl | 37 | 37 | 37 | 37 | 37 | 37 | 37 | 37 | 296 |
| D. | Pflichtpraktikum | mindestens 4 bis höchstens 16 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Eintritt in die 4. Klasse 5 | |||||||||
| Freigegenstände, Unverbindliche Übungen, Förderunterricht | Semesterwochenstunden | Lehrverpflichtungsgruppe | |||||||||
| Klasse |
| 1. | 2. | 3. | 4. |
| Semester | |||||||||||
| 1. | 2. | 3. | 4. | 5. | 6. | 7. | 8. |
| E. | Freigegenstände |
| 1. | Englisch | – | – | – | – | 2 | 2 | – | – | (I) |
| 2. | Projektmanagement | – | – | – | – | – | 2 | 2 | 1 | III |
| 3. | Entrepreneurship | – | – | – | – | 2 | 2 | – | – | III |
| 4. | Mitarbeiterführung und ausbildung | – | – | – | – | 1 | 1 | – | – | III |
| F. | Unverbindliche Übungen |
| 1. | Bewegung und Sport | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | (IVa) |
| 2. | Sprachtraining Deutsch | 2 | 2 | 2 | 2 | – | – | – | – | II |
| G. | Förderunterricht 6 |
| 1. | Deutsch und Kommunikation |
| 2. | Englisch |
| 3. | Angewandte Mathematik |
| 4. | Fachtheoretische Pflichtgegenstände |
| 2. |
| 3. |
| 4. |
| 5. |
| 6. |
| 7. |
| 8. |
| A. | Allgemeinbildende Pflichtgegenstände |
| 1. | Religion/Ethik 6 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 1 | 2 | 15 | (III)/III |
| 2. | Deutsch und Kommunikation | 3 | 3 | 3 | 3 | 2 | 2 | 2 | 2 | 20 | (I) |
| 3. | Englisch | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | – | – | 12 | (I) |
| 4. | Geografie, Geschichte und Politische Bildung | 2 | 2 | 1 | 1 | – | – | – | – | 6 | (III) |
| 5. | Bewegung und Sport | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 1 | 1 | 14 | (IVa) |
| 6. | Angewandte Mathematik | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | – | – | 12 | (I) |
| 7. | Naturwissenschaftliche Grundlagen | 2 | 2 | – | – | – | – | – | – | 4 | (II) |
| 8. | Angewandte Informatik | 2 | 2 | – | – | – | – | – | – | 4 | (I) |
| B. | Fachpraxis und Fachtheorie |
| 1. | Unternehmensführung | – | – | 2 | 2 | 2 | 2 | 1 | 1 | 10 | II |
| 2.a | Technologie – Atelier und Produktion | 12 | 12 | 12 | 12 | 14 | 14 | 1 | 3 | 80 | IV |
| 2.b | Technologie | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 16 | (I) |
| 3. | Physik des Fachgebietes | – | – | 2 | 2 | 1 | 1 | 1 | 2 | 9 | (II) |
| 4. | Bildende Kunst | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 1 | 2 | 15 | (III) |
| 5. | Gestalten von Flächen und Schriften | – | – | 1 | 1 | 2 | 2 | 1 | 2 | 9 | (IV) |
| 6. | Kreatives Gestalten – Malerei und Zeichnung | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 1 | 3 | 16 | (IV) |
| 7. | Medienlabor 2 | – | – | – | – | 1 | 1 | – | – | 2 | (I) |
| 8.a | Angewandte Malerei-Form und Farbe – Atelier und Produktion | – | – | – | – | 1 | 1 | 1 | 2 | 5 | IV |
| 8.b | Angewandte Malerei-Form und Farbe | – | – | – | – | 1 | 1 | 1 | 2 | 5 | (III) |
| 9.a | Technische Funktionsbeschichtungen – Atelier und Produktion | – | – | – | – | – | – | 1 | 4 | 5 | IV |
| 9.b | Technische Funktionsbeschichtungen | – | – | – | – | – | – | 1 | 4 | 5 | (I) |
| A./B. | Alternative Pflichtgegenstände 3 |
| 1.1 | Vertiefung Allgemeinbildung | – | – | – | – | – | – | 20 | – | 20 | I |
| 1.2 | Betriebspraxis | – | – | – | – | – | – | 20 | – | 20 | IV |
| C. | Verbindliche Übung |
| 1. | Soziale und personale Kompetenz 4 | 1 (1) | 1 (1) | 1 (1) | 1 (1) | – | – | – | – | 4 | III |
| Gesamtsemesterwochenstundenzahl | 36 | 36 | 36 | 36 | 38 | 38 | 36 | 32 | 288 |
| D. | Pflichtpraktikum | mindestens 4 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Eintritt in die 4. Klasse | |||||||||
| Freigegenstände, Unverbindliche Übungen, Förderunterricht | Semesterwochenstunden | Lehrverpflichtungsgruppe | |||||||||
| Klasse |
| 1. | 2. | 3. | 4. |
| Semester | |||||||||||
| 1. | 2. | 3. | 4. | 5. | 6. | 7. | 8. |
| E. | Freigegenstände |
| 1. | Englisch | – | – | – | – | 2 | 2 | – | – | (I) |
| 2. | Projektmanagement | – | – | – | – | – | 2 | 2 | 1 | III |
| 3. | Entrepreneurship | – | – | – | – | 2 | 2 | – | – | III |
| 4. | Mitarbeiterführung und -ausbildung | – | – | – | – | 1 | 1 | – | – | III |
| F. | Unverbindliche Übungen |
| 1. | Bewegung und Sport | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | (IVa) |
| 2. | Sprachtraining Deutsch | 2 | 2 | 2 | 2 | – | – | – | – | II |
| G. | Förderunterricht 5 |
| 1. | Deutsch und Kommunikation |
| 2. | Englisch |
| 3. | Angewandte Mathematik |
| 4. | Fachtheoretische Pflichtgegenstände |
| Semester |
| 1. | 2. | 3. | 4. | 5. | 6. | 7. | 8. | |||||||||||||
| A. | Allgemeinbildende Pflichtgegenstände | |||||||||||||||||||
| 1. | Religion/Ethik 8 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 1 | 2 | 15 | (III)/III | |||||||||
| 2. | Deutsch und Kommunikation | 3 | 3 | 3 | 3 | 2 | 2 | 2 | 2 | 20 | (I) | |||||||||
| 3. | Englisch | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | – | – | 12 | (I) | |||||||||
| 4. | Geografie, Geschichte und Politische Bildung | 2 | 2 | 1 | 1 | – | – | – | – | 6 | (III) | |||||||||
| 5. | Bewegung und Sport | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 1 | 1 | 14 | (IVa) | |||||||||
| 6. | Angewandte Mathematik | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | – | – | 12 | (I) | |||||||||
| 7. | Naturwissenschaftliche Grundlagen | 2 | 2 | – | – | – | – | – | – | 4 | (II) | |||||||||
| 8. | Angewandte Informatik | 2 | 2 | – | – | – | – | – | – | 4 | I | |||||||||
| B. | Fachpraxis und Fachtheorie | |||||||||||||||||||
| 1. | Unternehmensführung | – | – | 2 | 2 | 2 | 2 | 1 | 1 | 10 | II | |||||||||
| 2. | Konstruktion und Projektmanagement | 3 | 3 | 3 | 3 | 3 | 3 | 1 | 1 | 20 | I | |||||||||
| 3. | Mechanik und Maschinenelemente | – | – | 3 | 3 | 4 | 3 | – | – | 13 | I | |||||||||
| 4.a | Fertigungstechnik 1 – Werkstätte und Produktionstechnik 3 | 6 | 6 | 11 | 11 | 7 (3) | 7 (3) | 3 | 7 (2) | 58 | III bzw. IV | |||||||||
| 4.b | Fertigungstechnik 1 | 3 | 3 | 2 | 2 | 2 | 2 | – | – | 14 | I | |||||||||
| 5.a | Elektrotechnik und Automatisierungs-technik – Werkstätte und Produktionstechnik | 2 | 2 | 2 | 2 | – | – | – | – | 8 | IV | |||||||||
| 5.b | Elektrotechnik und Automatisierungs-technik | 2 | 2 | 2 | 2 | – | – | – | – | 8 | I | |||||||||
| Pflichtgegenstände der Ausbildungsschwerpunkte B.1 – B.6 | – | – | – | – | 10 | 10 | 8 | 18 | 46 | |||||||||||
| A./B. | Alternative Pflichtgegenstände 4 | |||||||||||||||||||
| 1.1 | Vertiefung Allgemeinbildung | – | – | – | – | – | – | 20 | – | 20 | I | |||||||||
| 1.2 | Betriebspraxis | – | – | – | – | – | – | 20 | – | 20 | IV | |||||||||
| C. | Verbindliche Übung | |||||||||||||||||||
| 1. | Soziale und personale Kompetenz 5 | 1 (1) | 1 (1) | 1 (1) | 1 (1) | – | – | – | – | 4 | III | |||||||||
| Gesamtsemesterwochenstundenzahl | 34 | 34 | 38 | 38 | 38 | 37 | 37 | 32 | 288 | |||||||||||
| Pflichtgegenstände der Ausbildungsschwerpunkte | Semesterwochenstunden | Summe | Lehrverpflichtungsgruppe | |||||||||||||||||
| Klasse |
| 1. | 2. | 3. | 4. | |||||||||||
| Semester | ||||||||||||||||||||
| 1. | 2. | 3. | 4. | 5. | 6. | 7. | 8. | |||||||||||||
| B.1 | Fertigungstechnik 6 | |||||||||||||||||||
| 1.1a | Fertigungstechnik 2 – Werkstätte und Produktionstechnik 3 | – | – | – | – | 2 | 2 | 2 (1) | 6 (1) | 12 | III bzw. IV | |||||||||
| 1.1b | Fertigungstechnik 2 | – | – | – | – | 1 | 1 | 1 | 3 | 6 | I | |||||||||
| B.2 | Werkzeug- und Vorrichtungsbau | |||||||||||||||||||
| 2.1a | Werkzeug- und Vorrichtungsbau – Werkstätte und Produktionstechnik | – | – | – | – | 2 | 2 | 3 | 5 | 12 | IV | |||||||||
| 2.1b | Werkzeug- und Vorrichtungsbau | – | – | – | – | 3 | 3 | 1 | 3 | 10 | I | |||||||||
| 2.2 | Konstruktion und Projektmanagement | – | – | – | – | 2 | 2 | 1 | 1 | 6 | I | |||||||||
| B.3 | Automatisierungs-technik | |||||||||||||||||||
| 3.1a | Elektrotechnik und Automatisierungstechnik – Werkstätte und Produktionstechnik | – | – | – | – | 2 | 2 | 3 | 5 | 12 | IV | |||||||||
| 3.1b | Elektrotechnik und Automatisierungstechnik | – | – | – | – | 3 | 3 | 1 | 3 | 10 | I | |||||||||
| 3.2 | Konstruktion und Projektmanagement | – | – | – | – | 2 | 2 | 1 | 1 | 6 | I | |||||||||
| B.4 | Metallbau | |||||||||||||||||||
| 4.1a | Metallbau – Werkstätte und Produktionstechnik 3 | – | – | – | – | 2 | 2 | 3 (1) | 5 (1) | 12 | III bzw. IV | |||||||||
| 4.1b | Metallbau | – | – | – | – | 3 | 3 | 1 | 3 | 10 | I | |||||||||
| 4.2 | Konstruktion und Projektmanagement | – | – | – | – | 2 | 2 | 1 | 1 | 6 | I | |||||||||
| B.5 | Fahrzeugtechnik | |||||||||||||||||||
| 5.1a | Kraftfahrzeugelektronik und Elektrotechnik – Werkstätte und Produktionstechnik | – | – | – | – | 2 | 2 | 1 | 3 | 8 | IV | |||||||||
| 5.1b | Kraftfahrzeugelektronik und Elektrotechnik | – | – | – | – | 3 | 3 | 2 | 4 | 12 | I | |||||||||
| 5.2a | Kraftfahrzeug- und Motorentechnik – Werkstätte und Produktionstechnik | – | – | – | – | 2 | 2 | 4 | 8 | 16 | IV | |||||||||
| 5.2b | Kraftfahrzeug- und Motorentechnik | – | – | – | – | 3 | 3 | 1 | 3 | 10 | I | |||||||||
| B.6 | Anlagentechnik | |||||||||||||||||||
| 6.1 | Mechanik und Maschinenelemente | – | – | – | – | 2 | 2 | – | – | 4 | I | |||||||||
| 6.2a | Fertigungstechnik – Werkstätte und Produktionstechnik | – | – | – | – | 1 | 1 | 2 | 6 | 10 | IV | |||||||||
| 6.2b | Fertigungstechnik | – | – | – | – | – | – | 1 | 3 | 4 | I | |||||||||
| 6.3a | Elektrotechnik und Automatisierungstechnik – Werkstätte und Produktionstechnik | – | – | – | – | 1 | 1 | 1 | 1 | 4 | IV | |||||||||
| 6.3b | Elektrotechnik und Automatisierungstechnik | – | – | – | – | 2 | 2 | – | – | 4 | I | |||||||||
| 6.4a | Maschinen und Anlagen – Werkstätte und Produktionstechnik | – | – | – | – | 2 | 2 | 2 | 4 | 10 | IV | |||||||||
| 6.4b | Maschinen und Anlagen | – | – | – | – | 2 | 2 | 2 | 4 | 10 | I | |||||||||
| D. | Pflichtpraktikum | mindestens 4 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Eintritt in die 4. Klasse | ||||||||||||||||||
| Freigegenstände, Unverbindliche Übungen, Förderunterricht | Semesterstundenwochen | Lehrverpflichtungsgruppe | ||||||||||||||||||
| Klasse |
| 1. | 2. | 3. | 4. | |||||||||||||
| Semester | ||||||||||||||||||||
| 1. | 2. | 3. | 4. | 5. | 6. | 7. | 8. | |||||||||||||
| E. | Freigegenstände | |||||||||||||||||||
| 1. | Englisch | – | – | – | – | 2 | 2 | – | – | (I) | ||||||||||
| 2. | Projektmanagement | – | – | – | – | – | 2 | 1 | 2 | III | ||||||||||
| 3. | Entrepreneurship | – | – | – | – | 2 | 2 | – | – | III | ||||||||||
| 4. | Mitarbeiterführung und -ausbildung | – | – | – | – | 1 | 1 | – | – | III | ||||||||||
| F. | Unverbindliche Übung | |||||||||||||||||||
| 1. | Bewegung und Sport | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | IVa | ||||||||||
| 2. | Sprachtraining Deutsch | 2 | 2 | 2 | 2 | – | – | – | – | II | ||||||||||
| G. | Förderunterricht 7 | |||||||||||||||||||
| 1. | Deutsch und Kommunikation | |||||||||||||||||||
| 2. | Englisch | |||||||||||||||||||
| 3. | Angewandte Mathematik | |||||||||||||||||||
| 4. | Fachtheoretische Pflichtgegenstände | |||||||||||||||||||
| 1. | 2. | 3. | 4. | 5. | 6. | 7. | 8. |
| A. | Allgemeinbildende Pflichtgegenstände |
| 1. | Religion/Ethik 7 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 1 | 2 | 15 | (III)/III |
| 2. | Deutsch und Kommunikation | 3 | 3 | 3 | 3 | 2 | 2 | 2 | 2 | 20 | (I) |
| 3. | Englisch | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | – | – | 12 | (I) |
| 4. | Geografie, Geschichte und Politische Bildung | 2 | 2 | 1 | 1 | – | – | – | – | 6 | (III) |
| 5. | Bewegung und Sport | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 1 | 1 | 14 | (IVa) |
| 6. | Angewandte Mathematik | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | – | – | 12 | (I) |
| 7. | Naturwissenschaftliche Grundlagen | 2 | 2 | – | – | – | – | – | – | 4 | (II) |
| 8. | Angewandte Informatik | 2 | 2 | – | – | – | – | – | – | 4 | (I) |
| B. | Fachpraxis und Fachtheorie |
| 1. | Unternehmensführung | – | – | 2 | 2 | 2 | 2 | 1 | 1 | 10 | II |
| 2. | Entwurf und Gestaltung |
| 2.a | Entwurf und Gestaltung – Atelier und Produktion | 14 | 14 | 14 | 14 | 15 | 15 | 5 | 16 | 107 | IV |
| 2.b | Entwurf und Gestaltung 2 3 | 3 (2) | 3 (2) | 5 (3) | 5 (3) | 7 (4) | 7 (4) | 4 (2) | 8 (3) | 42 | II bzw. I |
| 3. | Technologie | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 16 | (I) |
| 4. | Kunstgeschichte und Designtheorie | – | – | 1 | 1 | 2 | 2 | 2 | 2 | 10 | (III) |
| A./B. | Alternative Pflichtgegenstände 4 |
| 1.1 | Vertiefung Allgemeinbildung | – | – | – | – | – | – | 20 | – | 20 | I |
| 1.2 | Betriebspraxis | – | – | – | – | – | – | 20 | – | 20 | IV |
| C. | Verbindliche Übung |
| 1. | Soziale und personale Kompetenz 5 | 1 (1) | 1 (1) | 1 (1) | 1 (1) | – | – | – | – | 4 | III |
| Gesamtsemester-wochenstundenzahl | 37 | 37 | 37 | 37 | 38 | 38 | 38 | 34 | 296 |
| D. | Pflichtpraktikum | mindestens 4 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Eintritt in die 4. Klasse | |||||||||
| Semesterwochenstunden | Lehrver- pflich- tungs- gruppe | ||||||||||
| Freigegenstände, Unverbindliche Übungen, Förderunterricht | Klasse | |||||||||
| 1. | 2. | 3. | 4. | |||||||
| Semester | |||||||||||
| 1. | 2. | 3. | 4. | 5. | 6. | 7. | 8. |
| E. | Freigegenstände |
| 1. | Englisch | – | – | – | – | 2 | 2 | – | – | (I) |
| 2. | Projektmanagement | – | – | – | – | – | 2 | 2 | 1 | III |
| 3. | Entrepreneurship | – | – | – | – | 2 | 2 | – | – | III |
| 4. | Mitarbeiterführung und –ausbildung | – | – | – | – | 1 | 1 | – | – | III |
| F. | Unverbindliche Übungen |
| 1. | Bewegung und Sport | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | (IVa) |
| 2. | Sprachtraining Deutsch | 2 | 2 | 2 | 2 | – | – | – | – | II |
| G. | Förderunterricht 6 |
| 1. | Deutsch und Kommunikation |
| 2. | Englisch |
| 3. | Angewandte Mathematik |
| 4. | Fachtheoretische Pflichtgegenstände |
| Semester |
| 1. | 2. | 3. | 4. | 5. | 6. | 7. | 8. | ||||||||||||
| A. | Allgemeinbildende Pflichtgegenstände | ||||||||||||||||||
| 1. | Religion/Ethik 9 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 1 | 2 | 15 | (III)/III | ||||||||
| 2. | Deutsch und Kommunikation | 3 | 3 | 3 | 3 | 2 | 2 | 2 | 2 | 20 | (I) | ||||||||
| 3. | Englisch | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | – | – | 12 | (I) | ||||||||
| 4. | Geografie, Geschichte und Politische Bildung | 2 | 2 | 1 | 1 | – | – | – | – | 6 | (III) | ||||||||
| 5. | Bewegung und Sport | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 1 | 1 | 14 | (IVa) | ||||||||
| 6. | Angewandte Mathematik | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | – | – | 12 | (I) | ||||||||
| 7. | Naturwissenschaftliche Grundlagen | 2 | 2 | – | – | – | – | – | – | 4 | (II) | ||||||||
| 8. | Angewandte Informatik | 2 | 2 | – | – | – | – | – | – | 4 | (I) | ||||||||
| B. | Fachpraxis und Fachtheorie | ||||||||||||||||||
| 1. | Unternehmensführung | – | – | 2 | 2 | 2 | 2 | 1 | 1 | 10 | II | ||||||||
| 2. | Konstruktion und Projektmanagement 3 | 3 (3) | 3 (3) | 2 (2) | 2 (2) | 2 (2) | 2 (2) | 1 (1) | 2 (2) | 17 | I | ||||||||
| 3.a | Mechatronische Systeme – Werkstätte und Produktionstechnik 4 | – | – | 1 | 1 | 1 (1) | 1 (1) | 1 | 1 | 6 | III bzw. IV | ||||||||
| 3.b | Mechatronische Systeme | – | – | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 6 | I | ||||||||
| 4.a | Fertigungstechnik und Mechanik – Werkstätte und Produktionstechnik 4 | 3 | 3 | 5 (1) | 5 (1) | 4 (1) | 4 (1) | 2 | 1 | 27 | III bzw. IV | ||||||||
| 4.b | Fertigungstechnik und Mechanik | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 1 | 3 | 16 | I | ||||||||
| 5.a | Elektrotechnik und Elektronik – Werkstätte und Produktionstechnik 4 | 3 | 3 | 4 (1) | 4 (1) | 5 | 5 | 1 | 1 | 26 | III bzw. IV | ||||||||
| 5.b | Elektrotechnik und Elektronik | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 16 | I | ||||||||
| 6.a | Informationstechnik und Automatisierung – Werkstätte und Produktionstechnik 4 | 2 | 2 | 4 | 4 | 3 (1) | 3 (1) | 1 | 1 | 20 | III bzw. IV | ||||||||
| 6.b | Informationstechnik und Automatisierung | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 1 | 3 | 16 | I | ||||||||
| Pflichtgegenstände der Ausbildungsschwerpunkte B.1 – B.4 7 | – | – | – | – | 4 | 4 | 3 | 7 (3) | 18 | I bzw. IV | |||||||||
| A./B. | Alternative Pflichtgegenstände 5 | ||||||||||||||||||
| 1.1 | Vertiefung Allgemeinbildung | – | – | – | – | – | – | 20 | – | 20 | I | ||||||||
| 1.2 | Betriebspraxis | – | – | – | – | – | – | 20 | – | 20 | IV | ||||||||
| C. | Verbindliche Übung | ||||||||||||||||||
| 1. | Soziale und personale Kompetenz 6 | 1 (1) | 1 (1) | 1 (1) | 1 (1) | – | – | – | – | 4 | III | ||||||||
| Gesamtsemesterwochenstundenzahl | 35 | 35 | 38 | 38 | 38 | 38 | 39 | 28 | 289 | ||||||||||
| Pflichtgegenstände der Ausbildungsschwerpunkte | Semesterwochenstunden | Summe | Lehrverpflichtungsgruppe | ||||||||||||||||
| Klasse |
| 1. | 2. | 3. | 4. | |||||||||||
| Semester | |||||||||||||||||||
| 1. | 2. | 3. | 4. | 5. | 6. | 7. | 8. | ||||||||||||
| B.1 | Automatisierungstechnik | ||||||||||||||||||
| 1.1.a | Automatisierungstechnik und Robotik – Werkstätte und Produktionstechnik | – | – | – | – | 2 | 2 | 2 | 2 | 8 | IV | ||||||||
| 1.1.b | Automatisierungstechnik und Robotik 7 | – | – | – | – | 2 | 2 | 1 | 5 (3) | 10 | I | ||||||||
| B.2 | Feinmechanik und Optischer Gerätebau | ||||||||||||||||||
| 2.1.a | Feinmechanik und Optischer Gerätebau – Werkstätte und Produktionstechnik | – | – | – | – | 2 | 2 | 2 | 2 | 8 | IV | ||||||||
| 2.1.b | Feinmechanik und Optischer Gerätebau 7 | – | – | – | – | 2 | 2 | 1 | 5 (3) | 10 | I | ||||||||
| B.3 | Gebäudeautomation | ||||||||||||||||||
| 3.1.a | Gebäudeautomation – Werkstätte und Produktionstechnik | – | – | – | – | 2 | 2 | 2 | 2 | 8 | IV | ||||||||
| 3.1.b | Gebäudeautomation 7 | – | – | – | – | 2 | 2 | 1 | 5 (3) | 10 | I | ||||||||
| B.4 | Mechatronische Anlagentechnik | ||||||||||||||||||
| 4.1.a | Mechatronische Anlagentechnik – Werkstätte und Produktionstechnik | – | – | – | – | 2 | 2 | 2 | 2 | 8 | IV | ||||||||
| 4.1.b | Mechatronische Anlagentechnik 7 | – | – | – | – | 2 | 2 | 1 | 5 (3) | 10 | I | ||||||||
| D. | Pflichtpraktikum | mindestens 4 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Eintritt in die 4. Klasse | |||||||||||||||||
| Freigegenstände, Unverbindliche Übungen, Förderunterricht | Semesterwochenstunden | Lehrverpflichtungsgruppe | |||||||||||||||||
| Klasse |
| 1. | 2. | 3. | 4. | |||||||||||
| Semester | |||||||||||||||||||
| 1. | 2. | 3. | 4. | 5. | 6. | 7. | 8. | ||||||||||||
| E. | Freigegenstände | ||||||||||||||||||
| 1. | Englisch | – | – | – | – | 2 | 2 | – | – | (I) | |||||||||
| 2. | Projektmanagement | – | – | – | – | – | 2 | 2 | 1 | III | |||||||||
| 3. | Entrepreneurship | – | – | – | – | 2 | 2 | – | – | III | |||||||||
| 4. | Mitarbeiterführung und -ausbildung | – | – | – | – | 1 | 1 | – | – | III | |||||||||
| F. | Unverbindliche Übungen | ||||||||||||||||||
| 1. | Bewegung und Sport | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | (IVa) | |||||||||
| 2. | Sprachtraining Deutsch | 2 | 2 | 2 | 2 | – | – | – | – | II | |||||||||
| G. | Förderunterricht 8 | ||||||||||||||||||
| 1. | Deutsch und Kommunikation | ||||||||||||||||||
| 2. | Englisch | ||||||||||||||||||
| 3. | Angewandte Mathematik | ||||||||||||||||||
| 4. | Fachtheoretische Pflichtgegenstände | ||||||||||||||||||
| Semester |
| 1. | 2. | 3. | 4. | 5. | 6. | 7. | 8. | |||||||||||||
| A. | Allgemeinbildende Pflichtgegenstände | |||||||||||||||||||
| 1. | Religion/Ethik 8 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 1 | 2 | 15 | (III)/III | |||||||||
| 2. | Deutsch und Kommunikation | 3 | 3 | 3 | 3 | 2 | 2 | 2 | 2 | 20 | (I) | |||||||||
| 3. | Englisch | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | – | – | 12 | (I) | |||||||||
| 4. | Geografie, Geschichte und Politische Bildung | 2 | 2 | 1 | 1 | – | – | – | – | 6 | (III) | |||||||||
| 5. | Bewegung und Sport | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 1 | 1 | 14 | (IVa) | |||||||||
| 6. | Angewandte Mathematik | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | – | – | 12 | (I) | |||||||||
| 7. | Naturwissenschaftliche Grundlagen | 2 | 2 | – | – | – | – | – | – | 4 | (II) | |||||||||
| 8. | Angewandte Informatik | 2 | 2 | – | – | – | – | – | – | 4 | I | |||||||||
| B. | Fachtheorie und Fachpraxis | |||||||||||||||||||
| 1. | Unternehmensführung | – | – | 2 | 2 | 2 | 2 | 1 | 2 | 11 | II | |||||||||
| 2. | Medientechnologie und Qualitätssicherung 3 | 3 | 3 | 4 (2) | 4 (2) | 5 (2) | 5 (2) | 1 | 4 | 29 | I | |||||||||
| 3. | Mediengestaltung und Webdesign 4 | 4 (3) | 4 (3) | 4 (3) | 4 (3) | 3 (2) | 3 (2) | 2 (2) | 6 (4) | 30 | II | |||||||||
| 4. | Medienvorstufe und Medieninformatik | |||||||||||||||||||
| 4.a | Medienvorstufe und Medieninformatik – Werkstätte und Produktionstechnik | – | – | 4 | 4 | 4 | 4 | 2 | 4 | 22 | IV | |||||||||
| 4.b | Medienvorstufe und Medieninformatik 4 | 5 (4) | 5 (4) | 1 | 1 | 1 | 1 | – | – | 14 | II | |||||||||
| 5. | Arbeitsvorbereitung und Medienproduktion | |||||||||||||||||||
| 5.a | Arbeitsvorbereitung und Medienproduktion – Werkstätte und Produktionstechnik | 4 | 4 | 4 | 4 | 3 | 3 | 1 | 2 | 25 | IV | |||||||||
| 5.b | Arbeitsvorbereitung und Medienproduktion | 1 | 1 | – | – | 1 | 1 | – | 2 | 6 | II | |||||||||
| 6. | Digitaldruck und Endfertigung | |||||||||||||||||||
| 6.a | Digitaldruck und Endfertigung – Werkstätte und Produktionstechnik | – | – | 4 | 4 | 3 | 3 | 1 | 2 | 17 | IV | |||||||||
| 6.b | Digitaldruck und Endfertigung | 1 | 1 | – | – | 1 | 1 | 1 | 2 | 7 | II | |||||||||
| Pflichtgegenstände der Ausbildungsschwerpunkte B.1 B.2 | – | – | – | – | 4 | 4 | 2 | 6 | 16 | II bzw. IV | ||||||||||
| A./B. | Alternative Pflichtgegenstände 5 | |||||||||||||||||||
| 1.1 | Vertiefung Allgemeinbildung | – | – | – | – | – | – | 20 | – | 20 | I | |||||||||
| 1.2 | Betriebspraxis | – | – | – | – | – | – | 20 | – | 20 | IV | |||||||||
| C. | Verbindliche Übung | |||||||||||||||||||
| 1. | Soziale und personale Kompetenz 6 | 1 (1) | 1 (1) | 1 (1) | 1 (1) | – | – | – | – | 4 | III | |||||||||
| Gesamtsemesterwochenstundenzahl | 36 | 36 | 36 | 36 | 37 | 37 | 35 | 35 | 288 | |||||||||||
| Pflichtgegenstände der Ausbildungsschwerpunkte | Semesterwochenstunden | Summe | Lehrverpflichtungsgruppe | |||||||||||||||||
| Klasse |
| 1. | 2. | 3. | 4. |
| Semester | ||||||||||||||||||||
| 1. | 2. | 3. | 4. | 5. | 6. | 7. | 8. | |||||||||||||
| B.1 | Mediengestaltung und Webdesign | |||||||||||||||||||
| 1.1.a | Mediengestaltung und Webdesign – Werkstätte und Produktionstechnik | – | – | – | – | 3 | 3 | 2 | 6 | 14 | IV | |||||||||
| 1.1.b | Mediengestaltung und Webdesign | – | – | – | – | 1 | 1 | – | – | 2 | II | |||||||||
| B.2 | Digitale Druckproduktion | |||||||||||||||||||
| 2.1.a | Digitale Druckproduktion – Werkstätte und Produktionstechnik | – | – | – | – | 3 | 3 | 2 | 6 | 14 | IV | |||||||||
| 2.2.b | Digitale Druckproduktion | – | – | – | – | 1 | 1 | – | – | 2 | II | |||||||||
| D. | Pflichtpraktikum | mindestens 4 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Eintritt in die 4. Klasse | ||||||||||||||||||
| Freigegenstände, Unverbindliche Übungen, Förderunterricht | Semesterwochenstunden | Lehrverpflichtungsgruppe | ||||||||||||||||||
| Klasse |
| 1. | 2. | 3. | 4. |
| Semester | ||||||||||||||||||||
| 1. | 2. | 3. | 4. | 5. | 6. | 7. | 8. | |||||||||||||
| E. | Freigegenstände | |||||||||||||||||||
| 1. | Englisch | – | – | – | – | 2 | 2 | – | – | (I) | ||||||||||
| 2. | Projektmanagement | – | – | – | – | – | 2 | 2 | 1 | III | ||||||||||
| 3. | Entrepreneurship | – | – | – | – | 2 | 2 | – | – | III | ||||||||||
| 4. | Mitarbeiterführung und -ausbildung | – | – | – | – | 1 | 1 | – | – | III | ||||||||||
| F. | Unverbindliche Übungen | |||||||||||||||||||
| 1. | Bewegung und Sport | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | (IVa) | ||||||||||
| 2. | Sprachtraining Deutsch | 2 | 2 | 2 | 2 | – | – | – | – | II | ||||||||||
| G . | Förderunterricht 7 | |||||||||||||||||||
| 1. | Deutsch und Kommunikation | |||||||||||||||||||
| 2. | Englisch | |||||||||||||||||||
| 3. | Angewandte Mathematik | |||||||||||||||||||
| 4. | Fachtheoretische Pflichtgegenstände | |||||||||||||||||||
| Semester |
| 1. | 2. | 3. | 4. | 5. | 6. | 7. | 8. | ||||||||||||
| A. | Allgemeinbildende Pflichtgegenstände | ||||||||||||||||||
| 1. | Religion/Ethik 8 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 1 | 2 | 15 | (III)/III | ||||||||
| 2. | Deutsch und Kommunikation | 3 | 3 | 3 | 3 | 2 | 2 | 2 | 2 | 20 | (I) | ||||||||
| 3. | Englisch | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | – | – | 12 | (I) | ||||||||
| 4. | Geografie, Geschichte und Politische Bildung | 2 | 2 | 1 | 1 | – | – | – | – | 6 | (III) | ||||||||
| 5. | Bewegung und Sport | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 1 | 1 | 14 | (IVa) | ||||||||
| 6. | Angewandte Mathematik | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | – | – | 12 | (I) | ||||||||
| 7. | Naturwissenschaftliche Grundlagen | 2 | 2 | – | – | – | – | – | – | 4 | (II) | ||||||||
| 8. | Angewandte Informatik | 2 | 2 | – | – | – | – | – | – | 4 | (I) | ||||||||
| B. | Fachpraxis und Fachtheorie | ||||||||||||||||||
| 1. | Unternehmensführung | – | – | 2 | 2 | 2 | 2 | 1 | 1 | 10 | II | ||||||||
| 2. | Computerunterstützte Konstruktion und Projektmanagement 3 | 2 (2) | 2 (2) | 2 (2) | 2 (2) | 2 (2) | 2 (2) | 1 (1) | 2 (2) | 15 | I | ||||||||
| 3.a | Präzisions- und Uhrentechnik – Werkstätte und Produktionstechnik 4 | 7 | 7 | 8 | 8 | 8 | 8 | 2 (2) | 3 (3) | 51 | III bzw. IV | ||||||||
| 3.b | Präzisions- und Uhrentechnik | 2 | 2 | 2 | 2 | 1 | 1 | 1 | 2 | 13 | I | ||||||||
| 4.a | Informationstechnologie und Elektronik – Werkstätte und Produktionstechnik 4 | – | – | 2 | 2 | 1 (1) | 1 (1) | 1 (1) | – | 7 | III bzw. IV | ||||||||
| 4.b | Informationstechnologie und Elektronik | – | – | 1 | 1 | 2 | 2 | 1 | 1 | 8 | I | ||||||||
| 5.a | Werkstoffe und Oberflächentechnik – Werkstätte und Produktionstechnik | – | – | – | – | 2 | 2 | – | – | 4 | IV | ||||||||
| 5.b | Werkstoffe und Oberflächentechnik | – | – | – | – | 2 | 2 | – | – | 4 | I | ||||||||
| 6.a | Fertigungstechnologie und Prüftechnik – Werkstätte und Produktionstechnik 4 | 6 | 6 | 6 | 6 | 2 (2) | 2 (2) | 1 (1) | 1 (1) | 30 | III bzw. IV | ||||||||
| 6.b | Fertigungstechnologie und Prüftechnik | 1 | 1 | 2 | 2 | 2 | 2 | 1 | 1 | 12 | I | ||||||||
| Pflichtgegenstände der Ausbildungsschwerpunkte B.1-B.2 | – | – | – | – | 4 | 4 | 6 | 10 | 24 | I bzw. IV | |||||||||
| A./B. | Alternative Pflichtgegenstände 5 | ||||||||||||||||||
| 1.1 | Vertiefung Allgemeinbildung | – | – | – | – | – | – | 20 | – | 20 | I | ||||||||
| 1.2 | Betriebspraxis | – | – | – | – | – | – | 20 | – | 20 | IV | ||||||||
| C. | Verbindliche Übung | ||||||||||||||||||
| 1. | Soziale und personale Kompetenz 6 | 1 (1) | 1 (1) | 1 (1) | 1 (1) | – | – | – | – | 4 | III | ||||||||
| Gesamtsemesterwochenstundenzahl | 36 | 36 | 38 | 38 | 38 | 38 | 39 | 26 | 289 | ||||||||||
| Pflichtgegenstände der Ausbildungsschwerpunkte | Semesterwochenstunden | Summe | Lehrverpflichtungsgruppe | ||||||||||||||||
| Klasse |
| 1. | 2. | 3. | 4. | |||||||||||
| Semester | |||||||||||||||||||
| 1. | 2. | 3. | 4. | 5. | 6. | 7. | 8. | ||||||||||||
| B.1 | Uhrenservice und Restauration | ||||||||||||||||||
| 1.1.a | Zeitmessinstrumente und Uhrenkunde – Werkstätte und Produktionstechnik | – | – | – | – | 2 | 2 | 4 | 6 | 14 | IV | ||||||||
| 1.1.b | Zeitmessinstrumente und Uhrenkunde | – | – | – | – | 2 | 2 | 2 | 4 | 10 | I | ||||||||
| B.2 | Feingerätebau und Industrieuhrmacher | ||||||||||||||||||
| 2.1.a | Maschinen- und Werkzeugtechnik – Werkstätte und Produktionstechnik | – | – | – | – | 2 | 2 | 4 | 6 | 14 | IV | ||||||||
| 2.1.b | Maschinen- und Werkzeugtechnik | – | – | – | – | 2 | 2 | 2 | 4 | 10 | I | ||||||||
| D. | Pflichtpraktikum | mindestens 4 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Eintritt in die 4. Klasse | |||||||||||||||||
| Freigegenstände, Unverbindliche Übungen, Förderunterricht | Semesterwochenstunden | Lehrverpflichtungsgruppe | |||||||||||||||||
| Klasse |
| 1. | 2. | 3. | 4. | |||||||||||
| Semester | |||||||||||||||||||
| 1. | 2. | 3. | 4. | 5. | 6. | 7. | 8. | ||||||||||||
| E. | Freigegenstände | ||||||||||||||||||
| 1. | Englisch | – | – | – | – | 2 | 2 | – | – | (I) | |||||||||
| 2. | Projektmanagement | – | – | – | – | – | 2 | 2 | 1 | III | |||||||||
| 3. | Entrepreneurship | – | – | – | – | 2 | 2 | – | – | III | |||||||||
| 4. | Mitarbeiterführung und -ausbildung | – | – | – | – | 1 | 1 | – | – | III | |||||||||
| 5. | Zweite lebende Fremdsprache – Französisch | – | – | – | – | 2 | 2 | – | – | (I) | |||||||||
| F. | Unverbindliche Übungen | ||||||||||||||||||
| 1. | Bewegung und Sport | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | (IVa) | |||||||||
| 2. | Sprachtraining Deutsch | 2 | 2 | 2 | 2 | – | – | – | – | II | |||||||||
| G. | Förderunterricht 7 | ||||||||||||||||||
| 1. | Deutsch und Kommunikation | ||||||||||||||||||
| 2. | Englisch | ||||||||||||||||||
| 3. | Angewandte Mathematik | ||||||||||||||||||
| 4. | Fachtheoretische Pflichtgegenstände | ||||||||||||||||||
| 2. |
| 3. |
| 4. |
| 5. |
| 6. |
| 7. |
| 8. |
| A. | Allgemeinbildende Pflichtgegenstände |
| 1. | Religion/Ethik 6 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 1 | 2 | 15 | (III)/III |
| 2. | Deutsch und Kommunikation | 3 | 3 | 3 | 3 | 2 | 2 | 2 | 2 | 20 | (I) |
| 3. | Englisch | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | – | – | 12 | (I) |
| 4. | Geografie, Geschichte und Politische Bildung | 2 | 2 | 1 | 1 | – | – | – | – | 6 | (III) |
| 5. | Bewegung und Sport | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 1 | 1 | 14 | (IVa) |
| 6. | Angewandte Mathematik | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | – | – | 12 | (I) |
| 7. | Naturwissenschaftliche Grundlagen | 2 | 2 | – | – | – | – | – | – | 4 | (II) |
| 8. | Angewandte Informatik | 2 | 2 | – | – | – | – | – | – | 4 | (I) |
| B. | Fachpraxis und Fachtheorie |
| 1. | Unternehmensführung | – | – | 2 | 2 | 2 | 2 | 1 | 1 | 10 | II |
| 2.a | Technologie – Werkstätte und Produktionstechnik | 9 | 9 | 12 | 12 | 14 | 14 | 4 | 16 | 90 | IV |
| 2.b | Technologie | 8 | 8 | 8 | 8 | 8 | 8 | 5 | 8 | 61 | I |
| 3. | Entwurf und Gestaltung 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 16 | II |
| 4. | Stilkunde | – | – | – | – | 2 | 2 | 2 | 2 | 8 | (III) |
| A./B. | Alternative Pflichtgegenstände 3 |
| 1.1 | Vertiefung Allgemeinbildung | – | – | – | – | – | – | 20 | – | 20 | I |
| 1.2 | Betriebspraxis | – | – | – | – | – | – | 20 | – | 20 | IV |
| C. | Verbindliche Übung |
| 1. | Soziale und personale Kompetenz 4 | 1 (1) | 1 (1) | 1 (1) | 1 (1) | – | – | – | – | 4 | III |
| Gesamtsemesterwochenstundenzahl | 37 | 37 | 37 | 37 | 38 | 38 | 38 | 34 | 296 |
| D. | Pflichtpraktikum | mindestens 4 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Eintritt in die 4. Klasse | |||||||||
| Freigegenstände, Unverbindliche Übungen, Förderunterricht | Semesterwochenstunden | Lehrverpflichtungsgruppe | |||||||||
| Klasse |
| 1. | 2. | 3. | 4. |
| Semester | |||||||||||
| 1. | 2. | 3. | 4. | 5. | 6. | 7. | 8. |
| E. | Freigegenstände |
| 1. | Englisch | – | – | – | – | 2 | 2 | – | – | (I) |
| 2. | Projektmanagement | – | – | – | – | – | 2 | 2 | 1 | III |
| 3. | Entrepreneurship | – | – | – | – | 2 | 2 | – | – | III |
| 4. | Mitarbeiterführung und ausbildung | – | – | – | – | 1 | 1 | – | – | III |
| 5. | Garten- und Landschaftsbau – Werkstätte und Produktionstechnik | – | – | – | – | – | – | 2 | 2 | IV |
| F. | Unverbindliche Übungen |
| 1. | Bewegung und Sport | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | (IVa) |
| 2. | Sprachtraining Deutsch | 2 | 2 | 2 | 2 | – | – | – | – | II |
| G. | Förderunterricht 5 |
| 1. | Deutsch und Kommunikation |
| 2. | Englisch |
| 3. | Angewandte Mathematik |
| 4. | Fachtheoretische Pflichtgegenstände |
| 2. |
| 3. |
| 4. |
| 5. |
| 6. |
| 7. |
| 8. |
| A. | Allgemeinbildende Pflichtgegenstände | |||||||||||||||||
| 1. | Religion/Ethik 7 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 1 | 2 | 15 | (III)/III | |||||||
| 2. | Deutsch und Kommunikation | 3 | 3 | 3 | 3 | 2 | 2 | 2 | 2 | 20 | (I) | |||||||
| 3. | Englisch | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | – | – | 12 | (I) | |||||||
| 4. | Geografie, Geschichte und Politische Bildung | 2 | 2 | 1 | 1 | – | – | – | – | 6 | (III) | |||||||
| 5. | Bewegung und Sport | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 1 | 1 | 14 | (IVa) | |||||||
| 6. | Angewandte Mathematik | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | – | – | 12 | (I) | |||||||
| 7. | Naturwissenschaftliche Grundlagen | 2 | 2 | – | – | – | – | – | – | 4 | (II) | |||||||
| 8. | Angewandte Informatik | 2 | 2 | – | – | – | – | – | – | 4 | (I) | |||||||
| B. | Fachpraxis und Fachtheorie | |||||||||||||||||
| 1. | Unternehmensführung | – | – | 2 | 2 | 2 | 2 | 1 | 1 | 10 | II | |||||||
| 2. | Entwurf und Gestaltung 2 3 | 3 | 3 | 5 | 5 | 6 (3) | 6 (3) | 5 (2) | 7 (4) | 40 | II bzw. I | |||||||
| 3. | Atelier und Produktion | 15 | 15 | 15 | 15 | 15 | 15 | 4 | 15 | 109 | (IV) | |||||||
| 4. | Technologie | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 16 | (I) | |||||||
| 5. | Kunstgeschichte und Designtheorie | – | – | 1 | 1 | 2 | 2 | 2 | 2 | 10 | (III) | |||||||
| A./B. | Alternative Pflichtgegenstände 4 | |||||||||||||||||
| 1.1 | Vertiefung Allgemeinbildung | – | – | – | – | – | – | 20 | – | 20 | I | |||||||
| 1.2 | Betriebspraxis | – | – | – | – | – | – | 20 | – | 20 | IV | |||||||
| C. | Verbindliche Übung | |||||||||||||||||
| 1. | Soziale und personale Kompetenz 5 | 1 (1) | 1 (1) | 1 (1) | 1 (1) | – | – | – | – | 4 | III | |||||||
| Gesamtsemesterwochenstundenzahl | 38 | 38 | 38 | 38 | 37 | 37 | 38 | 32 | 296 | |||||||||
| D. | Pflichtpraktikum | mindestens 4 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Eintritt in die 4. Klasse | ||||||||||||||||
| Freigegenstände, Unverbindliche Übungen, Förderunterricht | Semesterwochenstunden | Lehrverpflichtungsgruppe | ||||||||||||||||
| Klasse |
| 1. | 2. | 3. | 4. | |||||||||||
| Semester | ||||||||||||||||||
| 1. | 2. | 3. | 4. | 5. | 6. | 7. | 8. | |||||||||||
| E. | Freigegenstände | |||||||||||||||||
| 1. | Englisch | – | – | – | – | 2 | 2 | – | – | (I) | ||||||||
| 2. | Projektmanagement | – | – | – | – | – | 2 | 2 | 1 | III | ||||||||
| 3. | Entrepreneurship | – | – | – | – | 2 | 2 | – | – | III | ||||||||
| 4. | Mitarbeiterführung und ausbildung | – | – | – | – | 1 | 1 | – | – | III | ||||||||
| F. | Unverbindliche Übungen | |||||||||||||||||
| 1. | Bewegung und Sport | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | (IVa) | ||||||||
| 2. | Sprachtraining Deutsch | 2 | 2 | 2 | 2 | – | – | – | – | II | ||||||||
| G. | Förderunterricht 6 | |||||||||||||||||
| 1. | Deutsch und Kommunikation | |||||||||||||||||
| 2. | Englisch | |||||||||||||||||
| 3. | Angewandte Mathematik | |||||||||||||||||
| 4. | Fachtheoretische Pflichtgegenstände | |||||||||||||||||
| 1. | 2. | 3. | 4. | 5. | 6. | 7. | 8. |
| A. | Allgemeinbildende Pflichtgegenstände |
| 1. | Religion/Ethik 9 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 1 | 2 | 15 | (III)/III |
| 2. | Deutsch und Kommunikation | 3 | 3 | 3 | 3 | 2 | 2 | 2 | 2 | 20 | (I) |
| 3. | Englisch | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | – | – | 12 | (I) |
| 4. | Geografie, Geschichte und Politische Bildung | 2 | 2 | 1 | 1 | – | – | – | – | 6 | (III) |
| 5. | Bewegung und Sport | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 1 | 1 | 14 | (IVa) |
| 6. | Angewandte Mathematik | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | – | – | 12 | (I) |
| 7. | Naturwissenschaftliche Grundlagen | 2 | 2 | – | – | – | – | – | – | 4 | (II) |
| 8. | Angewandte Informatik | 2 | 2 | – | – | – | – | – | – | 4 | I |
| B. | Fachpraxis und Fachtheorie |
| 1. | Unternehmensführung | – | – | 2 | 2 | 2 | 2 | 1 | 1 | 10 | II |
| 2.a | Möbel- und Innenausbau Werkstätte und Produktionstechnik | 8 | 8 | 15 | 15 | 10 | 10 | 2 | 8 | 76 | IV |
| 2.b | Möbel- und Innenausbau 2 | 4 (3) | 4 (3) | 4 (2) | 4 (2) | 2 (2) | 2 (2) | 3 (1) | 3 (2) | 26 | I |
| 3.a | Bautischlerei – Werkstätte und Produktionstechnik | – | – | – | – | 2 | 2 | – | 2 | 6 | IV |
| 3.b | Bautischlerei 3 | – | – | – | – | 2 (1) | 2 (1) | 2 (1) | 3 (2) | 9 | I |
| 4. | Darstellen und Gestalten 4 | 2 | 2 | 2 (2) | 2 (2) | 2 | 2 | 2 | 2 | 16 | I |
| 5. | Materialien und Technologien | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 16 | I |
| 6. | Projektabwicklung | – | – | – | – | 2 | 2 | – | – | 4 | I |
| 7. | Fertigungstechnik und Produktionsinformatik 5 | – | – | – | – | 4 (4) | 4 (4) | 2 (2) | 4 (4) | 14 | I |
| A./B. | Alternative Pflichtgegenstände 6 |
| 1.1 | Vertiefung Allgemeinbildung | – | – | – | – | – | – | 20 | – | 20 | I |
| 1.2 | Betriebspraxis | – | – | – | – | – | – | 20 | – | 20 | IV |
| C. | Verbindliche Übung |
| 1. | Soziale und personale Kompetenz 7 | 1 (1) | 1 (1) | 1 (1) | 1 (1) | – | – | – | – | 4 | III |
| Gesamtsemesterwochenstundenzahl | 34 | 34 | 38 | 38 | 38 | 38 | 38 | 30 | 288 |
| D. | Pflichtpraktikum | mindestens 4 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Eintritt in die 4. Klasse | |||||||||
| Freigegenstände, Unverbindliche Übungen, Förderunterricht | Semesterwochenstunden | Lehrverpflichtungsgruppe | |||||||||
| Klasse |
| 1. | 2. | 3. | 4. |
| Semester | |||||||||||
| 1. | 2. | 3. | 4. | 5. | 6. | 7. | 8. |
| E. | Freigegenstände |
| 1. | Englisch | – | – | – | – | 2 | 2 | – | – | (I) |
| 2. | Projektmanagement | – | – | – | – | – | 2 | 2 | 1 | III |
| 3. | Entrepreneurship | – | – | – | – | 2 | 2 | – | – | III |
| 4. | Mitarbeiterführung und -ausbildung | – | – | – | – | 1 | 1 | – | – | III |
| F. | Unverbindliche Übungen |
| 1. | Bewegung und Sport | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | (IVa) |
| 2. | Sprachtraining Deutsch | 2 | 2 | 2 | 2 | – | – | – | – | II |
| G. | Förderunterricht 8 |
| 1. | Deutsch und Kommunikation |
| 2. | Englisch |
| 3. | Angewandte Mathematik |
| 4. | Fachtheoretische Pflichtgegenstände |
| 2. |
| 3. |
| 4. |
| 5. |
| 6. |
| 7. |
| 8. |
| A. | Allgemeinbildende Pflichtgegenstände |
| 1. | Religion/Ethik 7 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 1 | 2 | 15 | (III)/III |
| 2. | Deutsch und Kommunikation | 3 | 3 | 3 | 3 | 2 | 2 | 2 | 2 | 20 | (I) |
| 3. | Englisch | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | – | – | 12 | (I) |
| 4. | Geografie, Geschichte und Politische Bildung | 2 | 2 | 1 | 1 | – | – | – | – | 6 | (III) |
| 5. | Bewegung und Sport | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 1 | 1 | 14 | (IVa) |
| 6. | Angewandte Mathematik | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | – | – | 12 | (I) |
| 7. | Naturwissenschaftliche Grundlagen | 2 | 2 | – | – | – | – | – | – | 4 | (II) |
| 8. | Angewandte Informatik | 2 | 2 | – | – | – | – | – | – | 4 | (I) |
| B. | Fachpraxis und Fachtheorie |
| 1. | Unternehmensführung | – | – | 2 | 2 | 2 | 2 | 1 | 1 | 10 | II |
| 2. | Entwurf und Gestaltung |
| 2.a | Entwurf und Gestaltung – Atelier und Produktion | 12 | 12 | 14 | 14 | 16 | 16 | 5 | 18 | 107 | IV |
| 2.b | Entwurf und Gestaltung 2 3 | 5 (2) | 5 (2) | 5 (3) | 5 (3) | 6 (3) | 6 (3) | 4 (2) | 6 (3) | 42 | II bzw. I |
| 3. | Technologie | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 16 | (I) |
| 4. | Kunstgeschichte und Designtheorie | – | – | 1 | 1 | 2 | 2 | 2 | 2 | 10 | (III) |
| A./B. | Alternative Pflichtgegenstände 4 |
| 1.1 | Vertiefung Allgemeinbildung | – | – | – | – | – | – | 20 | – | 20 | I |
| 1.2 | Betriebspraxis | – | – | – | – | – | – | 20 | – | 20 | IV |
| C. | Verbindliche Übung |
| 1. | Soziale und personale Kompetenz 5 | 1 (1) | 1 (1) | 1 (1) | 1 (1) | – | – | – | – | 4 | III |
| Gesamtsemesterwochenstundenzahl | 37 | 37 | 37 | 37 | 38 | 38 | 38 | 34 | 296 |
| D. | Pflichtpraktikum | mindestens 4 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Eintritt in die 4. Klasse | |||||||||
| Freigegenstände, Unverbindliche Übungen, Förderunterricht | Semesterwochenstunden | Lehrverpflichtungsgruppe | |||||||||
| Klasse |
| 1. | 2. | 3. | 4. |
| Semester | |||||||||||
| 1. | 2. | 3. | 4. | 5. | 6. | 7. | 8. |
| E. | Freigegenstände |
| 1. | Englisch | – | – | – | – | 2 | 2 | – | – | (I) |
| 2. | Projektmanagement | – | – | – | – | – | 2 | 2 | 1 | III |
| 3. | Entrepreneurship | – | – | – | – | 2 | 2 | – | – | III |
| 4. | Mitarbeiterführung und -ausbildung | – | – | – | – | 1 | 1 | – | – | III |
| F. | Unverbindliche Übungen |
| 1. | Bewegung und Sport | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | (IVa) |
| 2. | Sprachtraining Deutsch | 2 | 2 | 2 | 2 | – | – | – | – | II |
| G. | Förderunterricht 6 |
| 1. | Deutsch und Kommunikation |
| 2. | Englisch |
| 3. | Angewandte Mathematik |
| 4. | Fachtheoretische Pflichtgegenstände |
| 1. | 2. | 3. | 4. | 5. | 6. | 7. | 8. |
| A. | Allgemeinbildende Pflichtgegenstände |
| 1. | Religion/Ethik 5 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 1 | 2 | 15 | (III)/III |
| 2. | Deutsch und Kommunikation | 3 | 3 | 3 | 3 | 2 | 2 | 2 | 2 | 20 | (I) |
| 3. | Englisch | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | – | – | 12 | (I) |
| 4. | Geografie, Geschichte und Politische Bildung | 2 | 2 | 1 | 1 | – | – | – | – | 6 | (III) |
| 5. | Bewegung und Sport | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 1 | 1 | 14 | (IVa) |
| 6. | Angewandte Mathematik | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | – | – | 12 | (I) |
| 7. | Naturwissenschaftliche Grundlagen | 2 | 2 | – | – | – | – | – | – | 4 | (II) |
| 8. | Angewandte Informatik | 2 | 2 | – | – | – | – | – | – | 4 | (I) |
| B. | Fachpraxis und Fachtheorie |
| 1. | Unternehmensführung | – | – | 2 | 2 | 2 | 2 | 1 | 1 | 10 | II |
| 2. | Ballistik |
| 2.a | Ballistik – Werkstättenlaboratorium | – | – | – | – | 3 | 3 | 2 | 4 | 12 | (III) |
| 2.b | Ballistik | – | – | – | – | 1 | 1 | 1 | 1 | 4 | (I) |
| 3. | Werkstätte und Produktionstechnik | 13 | 13 | 15 | 15 | 14 | 14 | 4 | 14 | 102 | (IV) |
| 4. | Fertigungstechnik | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 1 | 2 | 15 | (I) |
| 5. | Waffentechnik | 2 | 2 | 3 | 3 | 3 | 3 | 2 | 3 | 21 | (I) |
| 6. | Konstruktion und Projektmanagement | 2 | 2 | 3 | 3 | 3 | 3 | 2 | 3 | 21 | (I) |
| A./B. | Alternative Pflichtgegenstände 2 |
| 1.1 | Vertiefung Allgemeinbildung | – | – | – | – | – | – | 20 | – | 20 | I |
| 1.2 | Betriebspraxis | – | – | – | – | – | – | 20 | – | 20 | IV |
| C. | Verbindliche Übung |
| 1. | Soziale und personale Kompetenz 3 | 1 (1) | 1 (1) | 1 (1) | 1 (1) | – | – | – | – | 4 | III |
| Gesamtsemesterwochen-stundenzahl | 37 | 37 | 38 | 38 | 38 | 38 | 37 | 33 | 296 |
| D. | Pflichtpraktikum | mindestens 4 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Eintritt in die 4. Klasse | |||||||||
| Semesterwochenstunden | Lehrver- pflich- tungs- gruppe | ||||||||||
| Freigegenstände, Unverbindliche Übungen, Förderunterricht | Klasse | |||||||||
| 1. | 2. | 3. | 4. | |||||||
| Semester | |||||||||||
| 1. | 2. | 3. | 4. | 5. | 6. | 7. | 8. |
| E. | Freigegenstände |
| 1. | Englisch | – | – | – | – | 2 | 2 | – | – | (I) |
| 2. | Projektmanagement | – | – | – | – | – | 2 | 2 | 1 | III |
| 3. | Entrepreneurship | – | – | – | – | 2 | 2 | – | – | III |
| 4. | Mitarbeiterführung und ausbildung | – | – | – | – | 1 | 1 | – | – | III |
| F. | Unverbindliche Übungen |
| 1. | Bewegung und Sport | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | (IVa) |
| 2. | Sprachtraining Deutsch | 2 | 2 | 2 | 2 | – | – | – | – | II |
| 3. | Sicherheit im Umgang mit Waffen | 1 | 1 | – | – | – | – | – | – | III |
| G. | Förderunterricht 4 |
| 1. | Deutsch und Kommunikation |
| 2. | Englisch |
| 3. | Angewandte Mathematik |
| 4. | Fachtheoretische Pflichtgegenstände |
| 3. |
| 4. |
| Semester | ||||||||||||||||||||
| 1. | 2. | 3. | 4. | 5. | 6. | 7. | 8. | |||||||||||||
| A. | Allgemeinbildende Pflichtgegenstände | |||||||||||||||||||
| 1. | Religion/Ethik 6 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 1 | 2 | 15 | (III)/III | |||||||||
| 2. | Deutsch und Kommunikation | 3 | 3 | 3 | 3 | 2 | 2 | 2 | 2 | 20 | (I) | |||||||||
| 3. | Englisch | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | – | – | 12 | (I) | |||||||||
| 4. | Geografie, Geschichte und Politische Bildung | 2 | 2 | 1 | 1 | – | – | – | – | 6 | (III) | |||||||||
| 5. | Bewegung und Sport | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 1 | 1 | 14 | (IVa) | |||||||||
| 6. | Angewandte Mathematik | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | – | – | 12 | (I) | |||||||||
| 7. | Angewandte Physik | 2 | 2 | – | – | – | – | – | – | 4 | (II) | |||||||||
| 8. | Angewandte Informatik | 2 | 2 | – | – | – | – | – | – | 4 | (I) | |||||||||
| B. | Fachpraxis und Fachtheorie | |||||||||||||||||||
| 1. | Unternehmensführung | – | – | 2 | 2 | 2 | 2 | 1 | 1 | 10 | II | |||||||||
| 2.a | Analytische Chemie und Qualitätsmanagement – Laboratorium | 7 | 7 | 8 | 8 | 3 | 3 | 1 | 1 | 38 | I | |||||||||
| 2.b | Analytische Chemie und Qualitätsmanagement | 4 | 4 | 4 | 4 | 4 | 4 | 1 | 3 | 28 | I | |||||||||
| 3.a | Anorganische Chemie und Technologie – Laboratorium | – | – | – | – | 3 | 3 | – | 3 | 9 | I | |||||||||
| 3.b | Anorganische Chemie und Technologie | 4 | 4 | 3 | 3 | 3 | 3 | 1 | 2 | 23 | I | |||||||||
| 4.a | Organische Chemie und Technologie – Laboratorium | – | – | – | – | 4 | 4 | – | – | 8 | I | |||||||||
| 4.b | Organische Chemie und Technologie | – | – | 3 | 3 | 2 | 2 | 2 | 3 | 15 | I | |||||||||
| 5. | Chemische Verfahrens- und Prozesstechnik 2 | 2 (1) | 2 (1) | 2 | 2 | 2 (1) | 2 (1) | – | – | 12 | I | |||||||||
| 6.a | Umweltmesstechnik – Laboratorium | – | – | – | – | – | – | 2 | 6 | 8 | I | |||||||||
| 6.b | Umweltmesstechnik | – | – | – | – | 4 | 4 | 2 | 3 | 13 | I | |||||||||
| 7.a | Abfallwirtschaft, Immissions- und Gewässerschutz – Laboratorium | – | – | – | – | – | – | 2 | 4 | 6 | I | |||||||||
| 7.b | Abfallwirtschaft, Immissions- und Gewässerschutz | – | – | – | – | – | – | 2 | 4 | 6 | I | |||||||||
| A./B. | Alternative Pflichtgegenstände 3 | |||||||||||||||||||
| 1.1 | Vertiefung Allgemeinbildung | – | – | – | – | – | – | 20 | – | 20 | I | |||||||||
| 1.2 | Betriebspraxis | – | – | – | – | – | – | 20 | – | 20 | IV | |||||||||
| C. | Verbindliche Übung | |||||||||||||||||||
| 1. | Soziale und personale Kompetenz 4 | 1 (1) | 1 (1) | 1 (1) | 1 (1) | – | – | – | – | 4 | III | |||||||||
| Gesamtsemesterwochen-stundenzahl | 35 | 35 | 35 | 35 | 37 | 37 | 38 | 35 | 287 | |||||||||||
| D. | Pflichtpraktikum | mindestens 4 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Eintritt in die 4. Klasse | ||||||||||||||||||
| Semesterwochenstunden | Lehrver- pflich- tungs-gruppe | |||||||||||||||||||
| Freigegenstände, Unverbindliche Übungen, Förderunterricht | Klasse | |||||||||||||||||
| 1. | 2. | 3. | 4. | |||||||||||||||
| Semester | ||||||||||||||||||||
| 1. | 2. | 3. | 4. | 5. | 6. | 7. | 8. | |||||||||||||
| E. | Freigegenstände | |||||||||||||||||||
| 1. | Englisch | – | – | – | – | 2 | 2 | – | – | (I) | ||||||||||
| 2. | Projektmanagement | – | – | – | – | – | 2 | 2 | 1 | III | ||||||||||
| 3. | Entrepreneurship | – | – | – | – | 2 | 2 | – | – | III | ||||||||||
| 4. | Mitarbeiterführung und -ausbildung | – | – | – | – | 1 | 1 | – | – | III | ||||||||||
| F. | Unverbindliche Übungen | |||||||||||||||||||
| 1. | Bewegung und Sport | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | (IVa) | ||||||||||
| 2. | Sprachtraining Deutsch | 2 | 2 | 2 | 2 | – | – | – | – | II | ||||||||||
| G. | Förderunterricht 5 | |||||||||||||||||||
| 1. | Deutsch und Kommunikation | |||||||||||||||||||
| 2. | Englisch | |||||||||||||||||||
| 3. | Angewandte Mathematik | |||||||||||||||||||
| 4. | Fachtheoretische Pflichtgegenstände | |||||||||||||||||||
| 3. |
| 4. |
| Semester | ||||||||||||||||||||
| 1. | 2. | 3. | 4. | 5. | 6. | 7. | 8. | |||||||||||||
| A. | Allgemeinbildende Pflichtgegenstände | |||||||||||||||||||
| 1. | Religion/Ethik 5 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 1 | 2 | 15 | (III)/III | |||||||||
| 2. | Deutsch und Kommunikation | 3 | 3 | 3 | 3 | 2 | 2 | 2 | 2 | 20 | (I) | |||||||||
| 3. | Englisch | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | – | – | 12 | (I) | |||||||||
| 4. | Geografie, Geschichte und Politische Bildung | 2 | 2 | 1 | 1 | – | – | – | – | 6 | (III) | |||||||||
| 5. | Bewegung und Sport | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 1 | 1 | 14 | (IVa) | |||||||||
| 6. | Angewandte Mathematik | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | – | – | 12 | (I) | |||||||||
| 7. | Angewandte Physik | 2 | 2 | – | – | – | – | – | – | 4 | (II) | |||||||||
| 8. | Angewandte Informatik | 2 | 2 | – | – | – | – | – | – | 4 | (I) | |||||||||
| B. | Fachpraxis und Fachtheorie | |||||||||||||||||||
| 1. | Unternehmensführung | – | – | 2 | 2 | 2 | 2 | 1 | 1 | 10 | II | |||||||||
| 2.a | Analytische Chemie und Qualitätsmanagement – Laboratorium | 6 | 6 | 6 | 6 | 8 | 8 | 4 | 4 | 48 | I | |||||||||
| 2.b | Analytische Chemie und Qualitätsmanagement | 5 | 5 | 5 | 5 | 3 | 3 | 4 | 4 | 34 | I | |||||||||
| 3.a | Anorganische Chemie und Technologie – Laboratorium | – | – | – | – | – | – | 4 | 4 | 8 | I | |||||||||
| 3.b | Anorganische Chemie und Technologie | 4 | 4 | 3 | 3 | 2 | 2 | 2 | 2 | 22 | I | |||||||||
| 4.a | Organische Chemie und Technologie – Laboratorium | – | – | – | – | 3 | 3 | – | – | 6 | I | |||||||||
| 4.b | Organische Chemie und Technologie | – | – | 2 | 2 | 3 | 3 | 4 | 4 | 18 | I | |||||||||
| 5. | Chemische Verfahrens- und Prozesstechnik 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 1 | 1 | 3 (1) | 3 (1) | 16 | I | |||||||||
| 6.a | Mikrobiologie und Biotechnologie – Laboratorium | – | – | 1 | 1 | 2 | 2 | 2 | 2 | 10 | I | |||||||||
| 6.b | Mikrobiologie und Biotechnologie | – | – | 2 | 2 | 1 | 1 | 3 | 3 | 12 | I | |||||||||
| 7.a | Biochemie und Bioanalytik – Laboratorium | – | – | – | – | – | – | 2 | 2 | 4 | I | |||||||||
| 7.b | Biochemie und Bioanalytik | – | – | – | – | 2 | 2 | 2 | 2 | 8 | I | |||||||||
| C. | Verbindliche Übung | |||||||||||||||||||
| 1. | Soziale und personale Kompetenz 3 | 1 (1) | 1 (1) | 1 (1) | 1 (1) | – | – | – | – | 4 | III | |||||||||
| Gesamtsemesterwochen-stundenzahl | 35 | 35 | 36 | 36 | 37 | 37 | 35 | 36 | 287 | |||||||||||
| D. | Pflichtpraktikum | mindestens 4 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Eintritt in die 4. Klasse | ||||||||||||||||||
| Semesterwochenstunden | Lehrver- pflich- tungs-gruppe | |||||||||||||||||||
| Freigegenstände, Unverbindliche Übungen, Förderunterricht | Klasse | |||||||||||||||||
| 1. | 2. | 3. | 4. | |||||||||||||||
| Semester | ||||||||||||||||||||
| 1. | 2. | 3. | 4. | 5. | 6. | 7. | 8. | |||||||||||||
| E. | Freigegenstände | |||||||||||||||||||
| 1. | Englisch | – | – | – | – | 2 | 2 | – | – | (I) | ||||||||||
| 2. | Projektmanagement | – | – | – | – | – | 2 | 2 | 1 | III | ||||||||||
| 3. | Entrepreneurship | – | – | – | – | 2 | 2 | – | – | III | ||||||||||
| 4. | Mitarbeiterführung und -ausbildung | – | – | – | – | 1 | 1 | – | – | III | ||||||||||
| F. | Unverbindliche Übungen | |||||||||||||||||||
| 1. | Bewegung und Sport | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | (IVa) | ||||||||||
| 2. | Sprachtraining Deutsch | 2 | 2 | 2 | 2 | – | – | – | – | II | ||||||||||
| G. | Förderunterricht 4 | |||||||||||||||||||
| 1. | Deutsch und Kommunikation | |||||||||||||||||||
| 2. | Englisch | |||||||||||||||||||
| 3. | Angewandte Mathematik | |||||||||||||||||||
| 4. | Fachtheoretische Pflichtgegenstände | |||||||||||||||||||
| 2. |
| 3. |
| 4. |
| 5. |
| 6. |
| 7. |
| 8. |
| A. | Allgemeinbildende Pflichtgegenstände | |||||||||||
| 1. | Religion/Ethik 7 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 1 | 2 | 15 | (III)/III | |
| 2. | Deutsch und Kommunikation | 3 | 3 | 3 | 3 | 2 | 2 | 2 | 2 | 20 | (I) | |
| 3. | Englisch | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | – | – | 12 | (I) | |
| 4. | Geografie, Geschichte und Politische Bildung | 2 | 2 | 1 | 1 | – | – | – | – | 6 | (III) | |
| 5. | Bewegung und Sport | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 1 | 1 | 14 | (IVa) | |
| 6. | Angewandte Mathematik | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | – | – | 12 | (I) | |
| 7. | Naturwissenschaftliche Grundlagen | 2 | 2 | – | – | – | – | – | – | 4 | (II) | |
| 8. | Angewandte Informatik | 2 | 2 | – | – | – | – | – | – | 4 | (I) | |
| B. | Fachpraxis und Fachtheorie | |||||||||||
| 1. | Unternehmensführung | – | – | 2 | 2 | 2 | 2 | 1 | 1 | 10 | II | |
| 2. | Entwurf und Gestaltung 2 3 | 3 | 3 | 6 | 6 | 8 (2) | 8 (2) | 4 (1) | 8 (2) | 46 | II bzw. I | |
| 3. | Technologie | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 16 | (I) | |
| 4. | Atelier und Produktion | 14 | 14 | 14 | 14 | 10 | 10 | 3 | 10 | 89 | (IV) | |
| 5. | Fertigungstechnik und Produktinformatik | – | – | – | – | 4 | 4 | 2 | 4 | 14 | (I) | |
| 6. | Kunstgeschichte und Designtheorie | – | – | 1 | 1 | 2 | 2 | 2 | 2 | 10 | (III) | |
| A./B. | Alternative Pflichtgegenstände 4 | |||||||||||
| 1.1 | Vertiefung Allgemeinbildung | – | – | – | – | – | – | 20 | – | 20 | I | |
| 1.2 | Betriebspraxis | – | – | – | – | – | – | 20 | – | 20 | IV | |
| C. | Verbindliche Übung | |||||||||||
| 1. | Soziale und personale Kompetenz 5 | 1 (1) | 1 (1) | 1 (1) | 1 (1) | – | – | – | – | 4 | III | |
| Gesamtsemesterwochenstundenzahl | 37 | 37 | 38 | 38 | 38 | 38 | 38 | 32 | 296 | |||
| D. | Pflichtpraktikum | mindestens 4 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Eintritt in die 4. Klasse | ||||||||||
| Freigegenstände, Unverbindliche Übungen, Förderunterricht | Semesterwochenstunden | Lehrverpflichtungsgruppe | ||||||||||
| Klasse | ||||||||
| 1. | 2. | 3. | 4. | |||||
| Semester | ||||||||||||
| 1. | 2. | 3. | 4. | 5. | 6. | 7. | 8. | |||||
| E. | Freigegenstände | |||||||||||
| 1. | Englisch | – | – | – | – | 2 | 2 | – | – | (I) | ||
| 2. | Projektmanagement | – | – | – | – | – | 2 | 2 | 1 | III | ||
| 3. | Entrepreneurship | – | – | – | – | 2 | 2 | – | – | III | ||
| 4. | Mitarbeiterführung und -ausbildung | – | – | – | – | 1 | 1 | – | – | III | ||
| F. | Unverbindliche Übungen | |||||||||||
| 1. | Bewegung und Sport | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | (IVa) | ||
| 2. | Sprachtraining Deutsch | 2 | 2 | 2 | 2 | – | – | – | – | II | ||
| G. | Förderunterricht 6 | |||||||||||
| 1. | Deutsch und Kommunikation | |||||||||||
| 2. | Englisch | |||||||||||
| 3. | Angewandte Mathematik | |||||||||||
| 4. | Fachtheoretische Pflichtgegenstände | |||||||||||
| Semester |
| 1. | 2. | 3. | 4. | 5. | 6. | 7. | 8. | ||||||||||
| A. | Allgemeinbildende Pflichtgegenstände | ||||||||||||||||
| 1. | Religion/Ethik 8 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 1 | 2 | 15 | (III)/III | ||||||
| 2. | Deutsch und Kommunikation | 3 | 3 | 3 | 3 | 2 | 2 | 2 | 2 | 20 | (I) | ||||||
| 3. | Englisch | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | – | – | 12 | (I) | ||||||
| 4. | Geografie, Geschichte und Politische Bildung | 2 | 2 | 1 | 1 | – | – | – | – | 6 | (III) | ||||||
| 5. | Bewegung und Sport | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 1 | 1 | 14 | (IVa) | ||||||
| 6. | Angewandte Mathematik | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | – | – | 12 | (I) | ||||||
| 7. | Naturwissenschaftliche Grundlagen | 2 | 2 | – | – | – | – | – | – | 4 | (II) | ||||||
| B. | Fachpraxis und Fachtheorie | ||||||||||||||||
| 1. | Unternehmensführung | – | – | 2 | 2 | 2 | 2 | 1 | 1 | 10 | II | ||||||
| 2.a | Elektronik – Werkstätte und Produktionstechnik | 6 | 6 | 6 | 6 | 4 | 4 | 2 | 5 | 39 | IV | ||||||
| 2.b | Elektronik Design 3 | 2 (2) | 2 (2) | 2 (2) | 2 (2) | 2 (2) | 2 (2) | 1 | 2 | 15 | I | ||||||
| 2.c | Angewandte Elektronik | 4 | 4 | 4 | 4 | 3 | 3 | 2 | 3 | 27 | I | ||||||
| 3.a | Netzwerktechnik – Werkstätte und Produktionstechnik | 4 | 4 | 4 | 4 | 6 | 6 | 2 | 4 | 34 | IV | ||||||
| 3.b | Kommunikationselektronik | – | – | 2 | 2 | 3 | 3 | 1 | 2 | 13 | I | ||||||
| 3.c | Computer- und Netzwerk-technik | 1 | 1 | 2 | 2 | 3 | 3 | 1 | 2 | 15 | I | ||||||
| 4. | Softwaretechnik 4 | 2 (2) | 2 (2) | 2 (2) | 2 (2) | – | – | – | – | 8 | I | ||||||
| 5. | Laboratorium | – | – | – | – | 3 | 3 | 2 | 4 | 12 | I | ||||||
| Pflichtgegenstand der Ausbildungsschwerpunkte B.1–B.4 | – | – | – | – | 2 | 2 | 2 | 2 | 8 | I | |||||||
| A./B. | Alternative Pflichtgegenstände 5 | ||||||||||||||||
| 1.1 | Vertiefung Allgemeinbildung | – | – | – | – | – | – | 20 | – | 20 | I | ||||||
| 1.2 | Betriebspraxis | – | – | – | – | – | – | 20 | – | 20 | IV | ||||||
| C. | Verbindliche Übung | ||||||||||||||||
| 1. | Soziale und personale Kompetenz 6 | 1 (1) | 1 (1) | 1 (1) | 1 (1) | – | – | – | – | 4 | III | ||||||
| Gesamtsemesterwochen-stundenzahl | 35 | 35 | 37 | 37 | 38 | 38 | 38 | 30 | 288 | ||||||||
| Semesterwochenstunden | Lehrver- pflich- tungs-gruppe | ||||||||||||||||
| Pflichtgegenstand der Ausbildungsschwerpunkte | Klasse | Summe | ||||||||||||||
| 1. | 2. | 3. | 4. | |||||||||||||
| Semester | |||||||||||||||||
| 1. | 2. | 3. | 4. | 5. | 6. | 7. | 8. | ||||||||||
| B.1 | Mikroelektronik | – | – | – | – | 2 | 2 | 2 | 2 | 8 | I | ||||||
| B.2 | Multimedia- und Kommunikationselektronik | – | – | – | – | 2 | 2 | 2 | 2 | 8 | I | ||||||
| B.3 | Computer- und Informationstechnik | – | – | – | – | 2 | 2 | 2 | 2 | 8 | I | ||||||
| B.4 | Automatisierung | – | – | – | – | 2 | 2 | 2 | 2 | 8 | I | ||||||
| D. | Pflichtpraktikum | mindestens 4 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Eintritt in die 4. Klasse | |||||||||||||||
| Freigegenstände, Unverbindliche Übungen, Förderunterricht | Semesterwochenstunden | Lehrverpflichtungsgruppe | |||||||||||||||
| Klasse |
| 1. | 2. | 3. | 4. | ||||||||||
| Semester | |||||||||||||||||
| 1. | 2. | 3. | 4. | 5. | 6. | 7. | 8. | ||||||||||
| E. | Freigegenstände | ||||||||||||||||
| 1. | Englisch | – | – | – | – | 2 | 2 | – | – | (I) | |||||||
| 2. | Projektmanagement | – | – | – | – | – | 2 | 2 | 1 | III | |||||||
| 3. | Entrepreneurship | – | – | – | – | 2 | 2 | – | – | III | |||||||
| 4. | Mitarbeiterführung und -ausbildung | – | – | – | – | 1 | 1 | – | – | III | |||||||
| 5. | Technik Kreativ | – | – | – | – | 2 | 2 | 1 | 1 | III | |||||||
| F. | Unverbindliche Übungen | ||||||||||||||||
| 1. | Bewegung und Sport | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | (IVa) | |||||||
| 2. | Sprachtraining Deutsch | 2 | 2 | 2 | 2 | – | – | – | – | II | |||||||
| G. | Förderunterricht 7 | ||||||||||||||||
| 1. | Deutsch und Kommunikation | ||||||||||||||||
| 2. | Englisch | ||||||||||||||||
| 3. | Angewandte Mathematik | ||||||||||||||||
| 4. | Fachtheoretische Pflichtgegenstände | ||||||||||||||||
| 2. |
| 3. |
| 4. |
| 5. |
| 6. |
| 7. |
| 8. |
| A. | Allgemeinbildende Pflichtgegenstände |
| 1. | Religion/Ethik 7 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 1 | 2 | 15 | (III)/III |
| 2. | Deutsch und Kommunikation | 3 | 3 | 3 | 3 | 2 | 2 | 2 | 2 | 20 | (I) |
| 3. | Englisch | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | – | – | 12 | (I) |
| 4. | Geografie, Geschichte und Politische Bildung | 2 | 2 | 1 | 1 | – | – | – | – | 6 | (III) |
| 5. | Bewegung und Sport | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 1 | 1 | 14 | (IVa) |
| 6. | Angewandte Mathematik | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | – | – | 12 | (I) |
| 7. | Naturwissenschaftliche Grundlagen | 2 | 2 | – | – | – | – | – | – | 4 | (II) |
| 8. | Angewandte Informatik | 2 | 2 | – | – | – | – | – | – | 4 | (I) |
| B. | Fachtheorie und Fachpraxis |
| 1. | Unternehmensführung | – | – | 2 | 2 | 2 | 2 | 1 | 1 | 10 | II |
| 2. | Energiesysteme |
| 2.a | Energiesysteme – Werkstätte und Produktionstechnik 2 | 4 | 4 | 4 | 4 | 4 | 4 | – | 4 (3) | 28 | III bzw. IV |
| 2.b | Energiesysteme | 3 | 3 | 3 | 3 | 2 | 2 | 2 | 5 | 23 | I |
| 3. | Antriebstechnik und Mechatronik |
| 3.a | Antriebstechnik und Mechatronik – Werkstätte und Produktionstechnik 2 | 4 | 4 | 4 | 4 | 4 | 4 | – | 3 (2) | 27 | III bzw. IV |
| 3.b | Antriebstechnik und Mechatronik | 2 | 2 | 3 | 3 | 2 | 2 | 2 | 4 | 20 | I |
| 4. | Automatisierungstechnik und Industrieelektronik |
| 4.a | Automatisierungstechnik und Industrieelektronik – Werkstätte und Produktionstechnik 2 | – | – | 4 | 4 | 4 | 2 | – | 3 (2) | 17 | III bzw. IV |
| 4.b | Automatisierungstechnik und Industrieelektronik | – | – | 2 | 2 | 3 | 3 | 2 | 4 | 16 | I |
| 5. | Computerunterstützte Projektentwicklung 3 | 3 (3) | 3 (3) | 3 (3) | 3 (3) | 3 (3) | 3 (3) | 3 (3) | 4 (4) | 25 | I |
| 6. | Laboratorium | – | – | – | – | 3 | 3 | 3 | 3 | 12 | I |
| A./B. | Alternative Pflichtgegenstände 4 |
| 1.1 | Vertiefung Allgemeinbildung | – | – | – | – | – | – | 20 | – | 20 | I |
| 1.2 | Betriebspraxis | – | – | – | – | – | – | 20 | – | 20 | IV |
| C. | Verbindliche Übung |
| 1. | Soziale und personale Kompetenz 5 | 2 (2) | 2 (2) | – | – | – | – | – | – | 4 | III |
| Gesamtsemesterwochenstundenzahl | 35 | 35 | 37 | 37 | 37 | 35 | 37 | 36 | 289 |
| D. | Pflichtpraktikum | mindestens 4 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Eintritt in die 4. Klasse | |||||||||
| Freigegenstände, Unverbindliche Übungen, Förderunterricht | Semesterwochenstunden | Lehrverpflichtungsgruppe | |||||||||
| Klasse |
| 1. | 2. | 3. | 4. |
| Semester | |||||||||||
| 1. | 2. | 3. | 4. | 5. | 6. | 7. | 8. |
| E. | Freigegenstände |
| 1. | Englisch | – | – | – | – | 2 | 2 | – | – | (I) |
| 2. | Projektmanagement | – | – | – | – | – | 2 | 2 | 1 | III |
| 3. | Entrepreneurship | – | – | – | – | 2 | 2 | – | – | III |
| 4. | Mitarbeiterführung und -ausbildung | – | – | – | – | 1 | 1 | – | – | III |
| F. | Unverbindliche Übungen |
| 1. | Bewegung und Sport | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | (IVa) |
| 2. | Sprachtraining Deutsch | 2 | 2 | 2 | 2 | – | – | – | – | II |
| G. | Förderunterricht 6 |
| 1. | Deutsch und Kommunikation |
| 2. | Englisch |
| 3. | Angewandte Mathematik |
| 4. | Fachtheoretische Pflichtgegenstände |