Die Monographien und Texte des zweiten Nachtrags zum Europäischen Arzneibuch, achte Ausgabe 2014, Nachtrag 8.2, sowie die Monographien und Texte des Österreichischen Arzneibuchs, die jeweils durch Vorschriften des dritten Nachtrags zum Europäischen Arzneibuch, achte Ausgabe 2014, Nachtrag 8.3 ersetzt werden, werden außer Kraft gesetzt.
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