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Verordnung gemäß § 6 Abs. 1 in Verbindung mit § 7 Abs. 1 des Bundesgesetzes über die Förderung von Handwerkerleistungen
§ 2
§ 2 Inkrafttreten
In Kraft seit 01. Juli 2016
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§ 2 Inkrafttreten — Verordnung gemäß § 6 Abs. 1 in Verbindung mit § 7 Abs. 1 des Bundesgesetzes über die Förderung von Handwerkerleistungen
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Diese Verordnung tritt mit 1. Juli 2016 in Kraft.
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