(1) Diese Verordnung tritt mit 22. Dezember 2016 in Kraft.
(2) Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung über Nährkaseine und Nährkaseinate, BGBl. Nr. 548/1996, außer Kraft.
(3) Durch diese Verordnung wird die Richtlinie (EU) 2015/2203 in österreichisches Recht umgesetzt.
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