§ 9 Höchstbeträge der Provisionen oder sonstigen Vergütungen im Bereich der Personalkreditvermittlung — Standesregeln für Kreditvermittlung
Die Provision oder sonstige Vergütung für die Vermittlung von Personalkrediten darf 5 vH der Bruttokreditsumme nicht übersteigen. In dem der Berechnung zugrunde zu legenden Bruttokreditbetrag dürfen keine Zinsen enthalten sein.
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