BundesrechtVerordnungen53. Nachtrag zum Arzneibuch

53. Nachtrag zum Arzneibuch

In Kraft seit 22. Dezember 2015
Up-to-date

§ 1

Die deutschsprachige Fassung des zweiten Nachtrags zum Europäischen Arzneibuch, achte Ausgabe 2014, Nachtrag 8.2, Amtliche Österreichische Ausgabe, wird in Kraft gesetzt.

§ 2

Die Monographien und Texte des ersten Nachtrags zum Europäischen Arzneibuch, achte Ausgabe 2014, Nachtrag 8.1, sowie die Monographien und Texte des Österreichischen Arzneibuchs, die jeweils durch Vorschriften des zweiten Nachtrags zum Europäischen Arzneibuch, achte Ausgabe 2014, Nachtrag 8.2 ersetzt werden, werden außer Kraft gesetzt.