Codara
Recht
Themen
Über uns
Bundesrecht
Verordnungen
Verwendung der Geldmittel aus Geldbußen und Geldstrafen
§ 2
§ 2
In Kraft seit 16. Dezember 2015
Up-to-date
+K
Im Gesetz anzeigen
§ 2 — Verwendung der Geldmittel aus Geldbußen und Geldstrafen
Im Gesetz anzeigen
Rückverweise
Es besteht kein Rechtsanspruch auf Zuwendungen nach § 1.
Rückverweise
Keine Verweise gefunden