§ 6 Dokumentation — Standes- und Ausübungsregeln für die Organisation von Personenbetreuung
Gliederung
3. Abschnitt Vermittler, Personenbetreuer
§ 6 Dokumentation
Rückverweise
Die auf Basis des Organisationsvertrags vom Vermittler erbrachten laufenden Leistungen (§ 5 Abs. 2 Z 3) sind regelmäßig zu dokumentieren und dem Personenbetreuer auf Verlangen zugänglich zu machen oder abschriftlich auszufolgen.
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