§ 11 Geschlechtsneutrale Bezeichnung — Standes- und Ausübungsregeln für die Organisation von Personenbetreuung
Gliederung
5. Abschnitt Schluss- und Inkrafttretensbestimmungen
§ 11 Geschlechtsneutrale Bezeichnung
Rückverweise
Die in dieser Verordnung verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen.
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