§ 10 Dokumentation — Standes- und Ausübungsregeln für die Organisation von Personenbetreuung
Gliederung
4. Abschnitt Vermittler, betreuungsbedürftige Person
§ 10 Dokumentation
Rückverweise
Die auf Basis des Vermittlungsvertrags vom Vermittler erbrachten laufenden Leistungen (§ 9 Abs. 2 Z 3) sind regelmäßig zu dokumentieren und dem Vertragspartner auf Verlangen zugänglich zu machen oder abschriftlich auszufolgen.
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