§ 1
Das Österreichische Arzneibuch, Amtliche Ausgabe 2015, wird in Kraft gesetzt.
§ 2
Die Monographien und Texte des Österreichischen Arzneibuches, die jeweils durch Vorschriften des Österreichischen Arzneibuches, Amtliche Ausgabe 2015, ersetzt werden, werden außer Kraft gesetzt.