§ 7 Inkrafttreten — Anzahl der für Vertragsbedienstete im Pädagogischen Dienst vorzusehenden Verwendungen gemäß § 46a Abs. 7 VBG und § 19 Abs. 7 LVG
Rückverweise
Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
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