BundesrechtVerordnungenAnzahl der für Vertragsbedienstete im Pädagogischen Dienst vorzusehenden Verwendungen gemäß § 46a Abs. 7 VBG und § 19 Abs. 7 LVG§ 5

§ 5Verwendung als Lerndesignerin oder als Lerndesigner

In Kraft seit 21. November 2015
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