Schafe und Ziegen sind gemäß § 3 stichprobenmäßig einer blutserologischen Untersuchung auf Brucellose (Brucella melitensis) zu unterziehen. Dabei ist zur Aufrechterhaltung des Status Österreichs als „amtlich anerkannt brucellose-frei“ gemäß Anhang A Kapitel 1 Teil II Z 2 der Richtlinie Nr. 91/68/EWG zur Regelung tierseuchenrechtlicher Fragen beim innergemeinschaftlichen Handelsverkehr mit Schafen und Ziegen, ABl. Nr. L 46 vom 19.02.1991 S. 19, durch eine repräsentative und risikobasierte Stichprobe in der Tierhaltung mit einer Nachweissicherheit von 95% nachzuweisen, dass weniger als 0,2% der Bestände infiziert sind.
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