(1) Diese Verordnung tritt mit 16. Oktober 2015 in Kraft.
(2) Die Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie über die Verwendung eines automatischen Geschwindigkeitsmesssystems auf einem Abschnitt der A 2 Süd Autobahn (Section Control-Messstreckenverordnung Wechselabschnitt), BGBl. II Nr. 169/2007, in der Fassung der Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie, mit der die Section Control-Messstreckenverordnung Wechselabschnitt geändert wird (Section Control-Messstreckenverordnung Wechselabschnitt 2008), BGBl. II Nr. 429/2008, tritt mit Ablauf des 15. Oktober 2015 außer Kraft.
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