BundesrechtVerordnungenPraxiserfordernisse für Vertragsbedienstete im Pädagogischen Dienst und Entfall der erg. Lehramtsausbildung in bestimmten Verwendungen§ 3

§ 3Verwendung in Unterrichtsgegenständen der Fachtheorie an berufsbildenden mittleren und höheren Schulen, ausgenommen Bildungsanstalten

In Kraft seit 01. April 2017
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