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Statistik über Junge Menschen auf dem Arbeitsmarkt
§ 8
§ 8 Inkrafttreten
In Kraft seit 01. Januar 2016
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§ 8 Inkrafttreten — Statistik über Junge Menschen auf dem Arbeitsmarkt
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Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2016 in Kraft.
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