Es sind folgende Merkmale der 15- bis 34-jährigen Angehörigen privater Haushalte, die gemäß § 6 und § 7 Abs. 2 bis 5 der Erwerbs- und Wohnungsstatistikverordnung 2010 – EWStV 2010, BGBl. II Nr. 111/2010, als Stichprobenhaushalte ausgewählt wurden, zu erheben:
1. Arbeitserfahrung während der Ausbildung,
2. Berufspraktisches Lernen,
3. Zusätzliche formale Bildungsstufe,
4. Grund für Abbruch der zusätzlichen Ausbildung,
5. Datum der Beendigung der zusätzlichen Ausbildung,
6. Grund, die Ausbildung nicht fortzusetzen,
7. Unterstützung bei der Arbeitssuche,
8. Methode bei der Suche nach der derzeitigen Tätigkeit,
9. Angemessenheit des Arbeitsplatzes gemessen am Bildungsgrad,
10. Bereitschaft, für einen Arbeitsplatz umzuziehen,
11. Bereitschaft, für einen Arbeitsplatz zu pendeln,
12. Praktika nach Ende der Ausbildung,
13. Bildung der Eltern.
Keine Verweise gefunden
Rückverweise